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Steigende Blackoutgefahr in Deutschland ? Gibt´s nicht sagt die Bundesregierung, und wenn doch, sind die Netzbetreiber schuld!

In Kroatien erfolgte die automatische Abschaltung einer Umspannanlage, worauf der Strom sich andere Wege suchte und weitere Leitungen zur Vermeidung von Überlastung automatisch abgeschaltet wurden. Binnen Sekunden ergab sich daraufhin auch im europäischen Nordwestnetz eine Einspeiseunterdeckung von ca. 6,3 GW, was der Leistung von sechs Großkraftwerken entspricht. Das drückte die Netzfrequenz auf unter 49,8 Hz. Zuvor hatten schon die französischen Versorger einige ihrer Kernkraftwerke wegen notwendiger Wartung vom Netz genommen.

Die Lage war also äußerst kritisch, doch nach rd. einer Stunde hatten die Netzbetreiber mit Hilfe der Versorger, mittels Trennen der Netze und dem Hochfahren bzw. Anpassen regelbarer Kraftwerke, die Lage wieder im Griff.

Doch die Unterschreitung der Grenze von 49,8 Hz ist ein absolutes NoGo. Da läuten sämtliche Alarmglocken. Denn bis dahin läuft die Stromversorgung durch Nachregelung regelbarer Kraftwerke sozusagen noch im normalen Bereich. Ab und unter 49,8 Hz wird es eng. Und mit jedem weiteren 1/10 Herz weniger exponentiell noch enger. Plötzlich fehlte die Leistung von 6 Kraftwerken und musste schnellstens durch Hochfahren noch intakter Kapazitäten in Sekundenschnelle wieder ausgeglichen werden. Denn sänke die Frequenz weiter unter 49 Hz bspw. durch eine weitere Störung, würden die Automaten sukzessive Last abwerfen, um zu vermeiden, dass die Frequenz als Primärsignal weiter sinkt. Bei nur noch 47,5 Hz müssten dann die Kraftwerke vom Netz genommen werden, ein flächendeckender Blackout wäre da. Bevor das passiert sind die Netzbetreiber aber verpflichtet sog. Brownouts zu erzeugen (gemäß §13 (2) EnWG), in dem sie große Verbraucher, aber auch ganze Stadtviertel gezielt abwerfen. Betreiber von virtuellen Kraftwerken Next schreibt dazu auf seiner Website:

„Dieser gezielte Lastabwurf markiert die letztmögliche Maßnahme zur Systemstabilisierung, wenn das Stromnetz überlastet ist. Im Idealfall kommunizieren die Übertragungsnetzbetreiber den Stromausfall den betroffenen Stromverbrauchern vor Beginn des Brownouts.“

 

Eine Kleine Anfrage (KA) wird groß beantwortet

Diese gefährliche Situation nahm die AfD Fraktion im Deutschen Bundestag zum Anlass die Bundesregierung mal wieder zu ihrer Einschätzung der Versorgungssicherheit zu befragen. In 17, tlw. sehr detailliert ausgeführten Fragen, wurden die Bundesregierung dazu zur Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort kam innerhalb der vorgeschriebenen Zeit und war ebenfalls sehr ausführlich (hier). Wie es üblich ist, wiederholt das antwortende Ministerium – in diesem Fall das zuständige Wirtschaftsministerium – die Fragen in kleinerer Schrifttype und beantwortet sie darunter.

Auf insgesamt 10 Seiten wurde darin wortreich und mit vielen Quellenangaben belegt, verkündet, dass zur Sorge vor der Zunahme einer Blackoutgefahr überhaupt kein Anlass, bestehe, aber wenn doch, sei dies allein die Schuld der Netzbetreiber, denn die hätten nun mal dafür zu sorgen, dass das Stromnetz stabil bliebe, unabhängig von den ständigen Eingriffen der Laienspieler in Parlament und Regierung ist man versucht hinzuzufügen.

Aus der Fülle der Informationen der Antwort mit Verweisen auf viele „Studien“ bekannter Marktteilnehmer, mit tlw. über 350 Seiten Umfang, will ich hier nur einige wenige herausgreifen, die wortgewaltig, aber fast immer ausweichend, oder auf Modellrechnungen für die Zukunft verweisend, das Lied der Zuversicht verbreiten:

„Sorgt Euch nicht, wir haben alles im Griff“.

 

Doch das ist Pfeifen im Walde, denn es hält einer sorgfältigen Analyse der Antworten, vor allem aber nach Durchsicht der benannten Quellen, nicht stand.

Im Gegenteil! So gut wie alle Verantwortlichen in den benannten Quellen äußern ihre Sorge vor zunehmender Netzinstabilität und damit vor der Gefahr eines Brownouts, ggf. sogar eines Blackouts. Das wird natürlich nur verschleiert vorgetragen, denn niemand will es sich mit den mächtigen Leuten in Berlin verderben. Doch wer gelernt hat zwischen den Zeilen zu lesen findet die große Besorgnis wieder, die ehrliche Fachleute über dieses Großexperiment empfinden. Wie zum Beispiel in den Texten des als maßgeblich zitierten (Verein Deutscher Elektroingenieure) VDE mit seiner Untergruppe Forum Netztechnik und Netzbetrieb (FNN). Dort findet man zu den Grafiken, den sie auf ihrer Webseite zeigt die folgenden Hinweise der VDE FNN Verantwortlichen. Sie sprechen Bände: (Quelle: https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/versorgungsqualitaet/versorgungszuverlaessigkeit/versorgungszuverlaessigkeit2019) Man findet dort:

„1. Netzbetreiber leisten einen enormen Aufwand, um die Netze in den zulässigen Grenzen von Frequenz, Spannung und Leitungsbelastung zu betreiben. Die Anforderungen dabei steigen durch den Umbau auf erneuerbare Energien und u. a. dem dadurch notwendigen Stromtransport über weite Strecken. Die Netzauslastung steigt und wird zunehmend dynamisch. Gleichzeitig verzögert sich der Netzausbau. So entstehen vermehrt Engpässe im Netzbetrieb, die die Netzbetreiber beheben müssen.

2. Um alle Kunden sicher und zuverlässig mit Strom zu versorgen und dabei vorrangig erneuerbare Energien einzuspeisen, müssen die Netzbetreiber korrigierend eingreifen. Die Aufwendungen dafür sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Dadurch konnten die Netzbetreiber rund 3,5 Prozent des Jahresbruttoinlandstromverbrauchs nicht wie geplant einspeisen lassen.

3. Für die Anpassung von konventionellen Kraftwerken haben Netzbetreiber 2018 803 Mio. Euro an Entschädigungen gezahlt (2017: 901 Mio. Euro). Die Entschädigungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen schlugen 2018 mit 635 Mio. Euro zu Buche (2017: 610 Mio. Euro). Dieser hohe Aufwand ist notwendig, um die hohe Zuverlässigkeit der Stromversorgung zu sichern.

4. Es gibt eine zunehmende Differenz zwischen der installierten Leistung gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (installierte EEG-Leistung) und Jahreshöchstlast. Wegen der EEG-Vorrangeinspeisung nehmen damit auch die möglichen Betriebsfälle zu, in denen steuernd eingegriffen werden muss, um das System stabil zu halten. Dies äußert sich u. a. in den zunehmend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit.“

Oder der Prof. em. Dr. H. Freiesleben zur Frage „Wie sicher ist die Stromversorgung in Deutschland?“ in den et – Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 9. Oktober 2020.

Er schreibt dort u. a.: 

Die geplante Substitution der elektrischen Energie, die durch Abschalten der Kernkraftwerke mit Ende des Jahres 2022 und dem Zurückfahren der Kohleverstromung in den Jahren 2020 bis 2030 nötig wird, ist durch EE (Anmerkugn des Verfassers: „Erneuerbare“ Energien) nicht möglich – die Energieversorgung ist auf dieser Basis nicht sicher.“

Und als Fazit:

„Die Versorgung mit elektrischer Energie im gegenwärtigen Umfang kann bis zum Jahr 2030 durch massiven Einsatz von Gaskraftwerken gesichert werden – diese tragen jedoch zu CO2-Emissionen bei; die angestrebten Klimaschutzziele werden dadurch verfehlt. Der Einsatz erneuerbarer Energien in einem noch größeren Umfang für Elektromobilität und Wasserstoffwirtschaft ist für den Zeitraum bis 2030 unrealistisch – es sei denn, das Speicherproblem würde eher gelöst.“

All das wird niemand bestreiten, doch die Bundesregierung zieht daraus nicht etwa die Konsequenz wenigstens einmal innezuhalten und dann die weitere Entwicklung zu beobachten, sondern setzt sogar noch einen drauf, wenn sie auf Seite 4 zwar vordergründig korrekt feststellt: „Anforderungen an den Transportbedarf und damit an Redispatch ergeben sich aus einer zunehmenden räumlichen Trennung von Last und Erzeugung bei gleichzeitig verzögertem Netzausbau“  und damit bei der Verteidigung der gewaltigen Zunahme netzstabilitätssichernder Maßnahmen, das Verursacher Prinzip einfach umkehrt.

Denn sie schreibt natürlich nicht, dass die „räumliche Trennung von Last und Erzeugung“ nur deshalb notwendig wurde, weil sie politisch gewollt war. Hätte man die völlig ausreichend vorhandene Versorgung mit konventionellen Kraftwerken – nach allen technischen, ökonomischen wie auch ökologischen Gesichtspunkten optimal aufgestellt- so belassen wie sie einmal war, dann würde niemand von der „räumlichen Trennung von Last und Erzeugung“ betroffen sein. Es gäbe sie nicht. Und weil sie nun schon mal so schön beim Fabulieren ist, und fast schon erheiternd, ist auch die Behauptung der Bundesregierung, dass die Netzbetreiber davon ausgingen, dass die „redispatchten“ 20,2 Terawattstunden (immerhin fast 3.5 % des deutschen Verbrauches) im Jahre 2019 sich  auf „nur noch“ 10,6 TWh im Jahre 2025 halbieren werden. Um gleich weiter unten die Vorbehalt einzubauen, „Von zentraler Bedeutung ist hier, dass die Maßnahmen, insbesondere auch die Leitungsbauprojekte, wie geplant umgesetzt werden können!“

Und wenn nicht, muss man fragen? Wir alle wissen, dass die extrem teure Netzerweiterung ins Stocken geraten ist, so überflüssig wie sie von Anfang an war.

Daher kann aus diesen Erkenntnissen und eigentlich allen Antworten zu dieser Kleinen Anfrage nicht der Schluss gezogen werden, wir hatten nicht nur alles im Griff, und wir werden auch in Zukunft alles im Griff haben, wie es die Bundesregierung tut, sondern man muss eindeutig feststellen, dass die bisherige Beherrschung der Lage keineswegs erlaubt zu folgern, dass dies auch in Zukunft so sein wird, denn sämtliche Weichen sind auf den weiteren Ausbau der alternativen – fälschlich erneuerbare genannte – Energieerzeugung gestellt. Auch deshalb nicht, weil gleichzeitig in Deutschland bis 2030 planmäßig 30 GW an kontinuierlicher Erzeugerkapazität abgeschaltet werden. Die Lage spitzt sich also mit jedem Wind- und Solarerzeuger und dem Wegfall jedes kontinuierlich arbeitenden Kraftwerkes weiter zu. Ein einziger Tropfen kann ein Fass zum Überlaufen bringen, sagt ein weises altes Sprichwort und unsere Regierung setzt alles daran das zu realisieren.

Hinzu kommt noch das exponentiell anwachsende Verteilproblem in allen Teilnetzen. Viele dezentrale Einspeiser verlangen ein adäquate Leitungsanbindung, deren Bereitstellung nicht nur extrem teuer ist, sondern auch gewaltig hinter den Bedarfen hinterherhinkt. Und mit der politisch gewollten „Sektorkopplung“ insbesondere bei der Totgeburt „E-Mobilität“ wird sich dieses Problem noch deutlich verschärfen.

Umso dreister mutet die Feststellung der Regierung an (S 6), dass bspw. „es grenzüberschreitende Ausgleichs- oder Vergleichmäßigungseffekte beispielsweise bei der Einspeisung aus erneuerbaren Energien, dem Stromverbrauch und der Verfügbarkeit von Kraftwerken“ gäbe, die sich auf 50 bis 60 GW bis 2030 addieren würden, um dann triumphierend zu folgern: „Wenn jedes Land in Europa für sich alleine sein Stromsystem aufbauen und betreiben würde, müssten folglich mehr als 50 bis 60 Gigawatt an Kraftwerken oder Speichern zusätzlich errichtet werden – mit den entsprechenden höheren Kosten für die Stromverbraucher“.
Das ist Irreführung im Quadrat, denn wenn dieselbe Regierung nicht zuvor dafür gesorgt hätte, dass 30 GW an zu günstigen Preisen kontinuierlich erzeugbarer Leistung aus Kern- und Kohlekraft einfach abgeschaltet werden, würde dieser Bedarf überhaupt nicht entstehen. So jubelt sie über den teuren EE Strom und „vergisst“ dabei außerdem, dass die Großwetterlagen in Europa fast immer dieselben Flauten, Dunkel- oder auch Starkwindzustände herbeiführen, wie in Deutschland allein. Da ist nix mit Ausgleich. Nada, niente, zero.

Leistungseinspeisung Europa; Quelle ENSOE, Grafik Ralf Schuster

Aus der obigen Grafik geht ganz klar hervor, dass dann, wenn in Deutschland der Wind nicht weht, auch in den Nachbarländern dieselben Versorgungslücken auftreten. Es gibt also keinen „Vergleichmäßigungseffekt“, auf den auch von den Baerbock-Kobold- Grünen so gern hingewiesen wird!

Daher gilt, und so hätte eine ehrliche Antwort aussehen müssen: Schaffte man von heute auf morgen die gesamten alternativen Energieerzeuger – weil ein rein parasitäres Doppelsystem- ab, gäbe es keinen zusätzlichen Netzausbau und die Zahl der und vor allem Kosten des Redispatch würden schlagartig auf das Niveau von vor 2010 sinken. Daher beantwortet sie die Frage „Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die große Menge an Kosten – und verschleißintensiven sogenannten Redispatch-Maßnahmen auf die Zahlen früherer Jahrzehnte zurückzuführen, die – ohne große Mengen an volatiler Stromeinspeisung – im Bereich von kleiner zehn bis 20 pro Jahr lagen, während aktuell knapp 20 pro Tag zu verzeichnen sind, bei gleichzeitiger Sicherung der Netzstabilität (Quelle: Netztransparenz.de https:// www.netztransparenz.de/EnWG/Redispatch)?“ irreführend und damit falsch.

In diesem Tenor sind die gesamten Antworten aufgebaut. Bei jeder einzelnen wird tunlichst vermieden, die Ursache all der Mängel und Verteuerungen zu benennen, die dem ganzen zugrunde liegen, nämlich der Errichtung eines zweiten, völlig parasitären Erzeuger- und Verteilsystems, dass niemand braucht, welches aber aus rein ideologischen Gründen mit aller Macht vorangetrieben wird. Weil das aber mit jedem weiteren Schritt immer unsicherer und immer teurer wird, lassen sich die schlauen Beamten der Regierung immer dasselbe Hintertürchen offen. Im Zweifel, wenn das Ganze nicht so klappt, wie in den Modell-Kristallkugeln gesehen, oder in grünen Zirkeln beschlossen, dann sind die Netzbetreiber schuld.

Denn immer wieder finden wir die folgenden Sätze:

„…Grundsätzlich liegt die Verantwortung für einen sicheren Netzbetrieb bei den Übertragungsnetzbetreibern… , sind die Betreiber der Übertragungsnetze dementsprechend berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung zu beseitigen durch netz- und marktbezogene Maßnahmen sowie zusätzliche Reserven (§ 13 Absatz 1 EnWG)….Grundsätzlich sind gemäß § 13 Absatz 1 und 2 EnWG die Übertragungsnetzbetreiber für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems verantwortlich.“….

Bleibt noch nachzutragen, dass die Bundesregierung wiederum zigfach treuherzig behauptet, die Lage immer wieder sorgfältig beobachten zu wollen. Sie nennt es Monitoring. Klingt gut und ist richtig nett,  es  ersetzt aber keine frei verfügbare Kraftwerksleistung. Auch „netz- und marktbezogene sowie zusätzliche Reserven“ (welche?) genügen nicht, um die mehr oder weniger oft auftretenden Versorgungslücken infolge volatiler Erzeugung zu kompensieren. (siehe Antwort zu Frage 7)

Und es stellt sich sofort die Frage, wozu das nötig ist, wenn alles so toll funktioniert.




Masse statt Klasse – Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD, welche IPCC kritischen Wissenschaftler sie zur Beratung hinzugezogen hätte.

Wissenschaftlichen Marxismus – Leninismus als Lehrmeister

Die Theorie des wissenschaftlichen Marxismus – Leninismus wurde (und wird) auf der ganzen Welt gelehrt, war im Ostblock Staatsdoktrin und wurde von tausenden von Wissenschaftlern tagtäglich durch neue Belege und Beweise bereichert. Sie erwies sich indes nicht einmal als falsch, sondern als Nicht-Wissenschaft, allein aus Ideologie bestehend. Aber menschgemacht versteht sich.

Doch selbst unter den Gelehrten, die dieser Ideologie anhingen, gab und gibt es – bis heute – Streit über den rechten Weg. Deswegen hätte eine Umfrage oder Literaturstudie unter den sicher hunderttausenden von Studien – allesamt peer reviewed – zwar sehr hohe Zustimmungsraten, aber niemals von fast 100 % gefunden,

Diese Zustimmungsrate bleibt der Hypothese vom menschgemachten Klimawandel vorbehalten, wie die Bundesregierung gerade wieder mal verkündete.

Denn geht es nach ihr, dann würden 99,94 % „allesamt von Fachkollegen und Fachkolleginnen geprüfte (peer reviewed) wissenschaftliche Artikel(n)“, und nur die von 1991 bis 2015, die Hypothese vom menschgemachten Klimawandel, der zudem wie es im Mandat des IPCC festgehalten wird, riskant sei, „bejahen“.

Doch, das schreibt Bundesregierung tatsächlich, 99,94 % und bezieht sich dabei auf die Meta-Studie eines James Powell von 2016.  Den Anlass dazu gab eine Kleine Anfrage der AfD Fraktion vom 6.Juli 2020, welche die Fragen der NGO Klimafragen.org wohl der Reihe nach der Bundesregierung in Form „Kleiner Anfragen“ vorlegt.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage

In dieser Kleinen Anfrage wurden nur zwei Fragen gestellt:

  1. Sind der Bundesregierung der U.S. Senate Minority Report, die Eingabe an den damaligen US-Präsidenten Barack Obama, der Offene Brief an UN- Generalsekretär Ban Ki-Moon, die Petition an den US-Präsidenten Donald Trump oder die jüngst erfolgte Eingabe im Namen von 500 Wissenschaft- lern an den UN-Generalsekretär Antonio Guterres mit ihren Inhalten bekannt (sämtliche Dokumente vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
  1. Wen hat die Bundesregierung zu ihrem eigenen Verständnis und zu ihrer Auseinandersetzung mit Klimafachveröffentlichungen, die die Hypothese vom gefährlichen menschgemachten Klimawandel ablehnen oder den menschlichen Beitrag als weniger entscheidend einstufen, für ihre Entscheidungsfindung konsultiert?

In Ihrer Antwort, die seit dem 16.7.20 vorliegt und im Internet abrufbar ist (hier) schrieb die Bundesregierung zu Frage 1:

„Der Bundesregierung sind genannte Schriftstücke bekannt.“

Und zu Frage 2 zwar einen längeren Sermon – auf den ich gleich noch ein wenig eingehen werde- der zusammengefaßt aber sinngemäß lautet:

„Keinen“

Das war´s, aber noch nicht ganz. Denn in diesem längeren Sermon verteidigte sich die Bundesregierung mit der Behauptung, dass ja das IPCC schon alles erforscht und geprüft hätte, und zu 95 bis 100 % „ äußerst wahrscheinlich“ sei, dass der Mensch den Klimawandel verursache und weil „die Berichte des IPCC beruhen auf tausenden von Veröffentlichungen aus aller Welt und zehntausenden von Gutachterkommentaren“ die „ausgewogen, verlässlich und vollständig“ seien, es kein Bedarf mehr an anderen evtl. abweichenden wissenschaftlichen Meinung gäbe.

Das IPCC ist wohl zu befangen und kann allein nicht zur Rechtfertigung dienen

Doch weil Ihr selber diese Darstellung wohl auch zu dürftig vorkam, schließlich folgt das IPCC bekannterweise nur seinem strikten Mandat, nachzuweisen, dass der Klimawandel menschgemacht und riskant sein, verwies sie im Folgenden auf die Metastudie des James Powell von 2016, dass 99,94 % von 54.195 der von „Fachkollegen und Fachkolleginnen geprüften (per reviewed) wissenschaftliche Artikel aus dem Zeitraum von 1991 bis 2015“ den menschengemachten Klimawandel bejahen würden.

Abgesehen von der Tatsache, dass selbst zu Sowjet- bzw. DDR Zeiten eine solche  Zustimmungsrate, s.o. auch unter „Wissenschaftlern“ des Marxismus-Leninismus ungewöhnlich hoch gewesen wäre, also in diesem Fall zu einer echten Pseudowissenschaft, wobei die Zustimmungsverweigerung auch noch ganz praktisch schwer sanktioniert wurde, ist diese Aussage der Bundesregierung auch sachlich falsch.

Denn der Studienautor James Powell suchte nicht nach der Zustimmung der Studienautoren – ebenso fälsch als Bejahung der Hypothese vom menschengemachten Klimawandel interpretiert-, sondern nach der vermuteten Ablehnung dieser Hypothese. Und das auch nicht in den viele Seiten umfassenden Studien selber, sondern allein in deren Zusammenfassungen (Abstracts).

Und er suchte auch nicht in Studien zu den Ursachen des Klimawandels, sondern zu allen Studien in denen die Suchwörter „Global Warming“ und „Climate Change“ vorkamen. Deshalb findet er hauptsächlich Arbeiten, die gar nicht nach den Ursachen der Erderwärmung fragen, und übersieht dabei viele, die danach fragen. Aber auch darin sucht er nicht danach, ob die „Bejahung“ der Hypothese von der menschgemachten Erwärmung  expressiv verbis erklärt wäre, sondern allein darauf, ob das Wort „reject“ (zurückweisen) vorkäme.

Da er überdies nicht weiß, was und in welchem Umfang „reject“ also zurückgewiesen wurde, erweist sich seine Meta-Studie, mit der die Bundesregierung ihre Verweigerung begründet, nur als wissenschaftlicher Betrug. Als Pseudowissenschaft. Ebenso hätte er nach einem Abzählreim wie eene, meene, muh suchen können, bzw. dessen Rückweisung. Es wäre auf dasselbe hinaus gekommen.

 

Nach der Betrugs-Masche Powell als richtig zu erkennende Hypothesen

Wäre sie es nicht so, kann mit Fug und Recht, als durch Fachliteratur bestätigte Hypothesen, ebenso bewiesen, feststellen:

  1. Die Regierung Merkel hat das Ziel, die deutsche Wirtschaft zu zerstören und Armut herbeizuführen.
  2. Die UN ist ein kommunistisches Regime, das den vermeintlich menschengemachten Klimawandel nutzt, um Armut herbeizuführen.
  3. Unter den Parteien des Bundestages herrscht Konsens darüber, dass ihr Daseinszweck in Korruption und Selbstbereicherung besteht.

Alle 3 Hypothesen wurden durch den Soziologen Michael Klein nach der Methode Powell mit deutlich über 97 % bestätigt. Dabei wurden für die Hypothese 1 über 49.000 wissenschaftliche Studien überprüft, für die Hypothese 2 über 420.000  und für die Hypothese 3 immer noch 373 Arbeiten.[1]

 

Ein Irrtum wird zur Lüge, wenn er bewusst beibehalten und nicht korrigiert wird.

In seiner Rede vor dem Plenum am 12.9.19 wies der AfD Abgeordnete Hilse die Bundesregierung auf diesen Wissenschaftsbetrug des James Powell hin. Und gab ihr so Gelegenheit sich zu korrigieren, bzw. in diesem Fall auch zu distanzieren. Doch die Reaktion der Bundesregierung war so wie oben beschrieben. Und damit erkennt sie automatisch auch die Richtigkeit der oben aufgeführten drei Hypothesen an.  Millionen Fliegen können eben nicht irren.

Bleibt nachzutragen, dass auch ein tragisch komischer Teil in der Antwort vorkommt. Das sei hier noch kurz erwähnt.

Obwohl die Bundesregierung direkt nach Konsultationen, die sie durchgeführt hat, gefragt wurde, verweist sie zu ihrer Entlastung auf den Fachvortrag des Sachverständigen Prof. Dr. Nir Shaviv im Umweltausschuss – übrigens auf Vorschlag der AfD – anlässlich des öffentlichen Fachgespäches im November 2018.

Zitat  Dabei werden im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages unterschiedliche Perspektiven angehört; so wie die von Nir Shaviv, auf den auch im U.S. Senate Minority Report ver- wiesen wird (vgl. S. 97 f.). Er nahm zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 2018 an einem öffentlichen Fachgespräch teil und hatte dabei Gelegenheit seine Zweifel am menschengemachten Klimawandel öffentlichkeits- wirksam zu äußern (siehe www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw4 8-pa-umwelt-klima-578906).

Zitatende

Und führt damit gezielt in die Irre, bzw. betreibt damit wieder Etikettenschwindel, denn an diesem, ausschließlich von den Parlamentariern veranstaltetem Fachgespräch, nahm zwar der unbedarfte Florian Pronold als Mitglied der Regierung teil, hütete sich aber wohlweislich auch nur eine einzige Frage zu stellen, und machte eher den Eindruck nicht anwesend zu sein, wohl aber wurde Prof. Shaviv in ungebührlicher Weise und entgegen aller wissenschaftlichen Tradition, von seinem Kollegen Prof. Levermann verbal niedergemacht, ohne sich dafür einen Ordnungsruf seitens der Vorsitzenden (Grüne) Frau Kottig -Uhl einzuhandeln.

Das also war die „Konsultation“, welche die Bundesregierung uns unterjubeln will. Sehen Sie hier das Video dazu.

Dieser Text wurde unter Verwendung von Teilen (hier und hier und hier) einiger früheren EIKE News erstellt.

[1] Quelle Quelle mit weiteren Details dazu: https://eike.institute/2019/09/01/unabweisbare-schlussfolgerung-nach-vorgabe-der-bundesregierung-975-wissenschaftler-konsens-merkel-ruiniert-deutsche-wirtschaft/

 




Coronapanik: Antwort auf kleine Anfrage – Bundesregierung räumt Schnellschuss bei Lockdown ein

46 Abgeordnete sind der Bitte gefolgt, und die Anfrage wurde am 11.05. als Bundestagsdrucksache 19/19081 veröffentlicht.  (hier) Inzwischen liegt auch die Antwort der Regierung vor, die als Bundestagsdrucksache 19/19428 vom 04.06.20 veröffentlicht wurde. (hier). Der Inhalt hat die 5 Professoren enttäuscht. Die Regierung hat sich bemüht, mit einer ausreichenden Anzahl von Worten möglichst nichts auszusagen. Trotzdem erkennen sie interessante Neuigkeiten.

Auf die erste Frage

„Welche konkreten Szenarien lagen am 13.03.20 vor, und aus welchen Grund hat sich die Regierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden?“

wurde geantwortet, dass es nur die täglichen Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts gab, die im Internet veröffentlicht sind. Damit bestätigt sie die Aussage von Stephan Kohn aus dem Innenministerium (siehe), dass es keine professionelle Entscheidungsvorbereitung gab. Ohne Folgenabschätzungen für verschiedene Handlungsalternativen in mehreren Szenarien war der Lockdown also nach dieser Antwort ein panischer Schnellschuss!

Auf die dritte Frage,

„Mit welchen Gründen rechtfertigt die Regierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit.“

Kam die kurze Antwort:

„Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geringen geretteten Lebenszeit in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vor …“

das sollten sie aber! Die Regierung räumt also ein, dass sie keine Ahnung hat!

Bei einer Konkurrenz verschiedener Grundrechte verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass das geschützte Grundrecht das beeinträchtigte wesentlich überwiegt, dass die Beschränkung ein geeignetes Mittel ist und dass die Beschränkungen nicht übermäßig belastend sind. Ein größerer Nutzen kann einen größeren Schaden rechtfertigen. Die erste Bedingung wird von niemandem bestritten. Bei der zweiten Bedingung sieht die Regierung im Lockdown den Grund für den insgesamt glimpflichen Verlauf der Pandemie in Deutschland, sie kann aber nicht erklären, warum schärfere Maßnahmen in Spanien, Italien und Frankreich zu einem ungünstigeren Verlauf geführt haben, wo es nach der Regierungslogik doch eigentlich andersherum sein müsste. Im Mittelalter wurden gegen Epidemien Gottesdienste abgehalten, und sie wurden auch für den Grund gehalten, warum die Krankheiten am Ende überstanden wurden. Die 5 Professoren glauben eher an die Wirkung von Antikörpern, die sich nach einer überstandenen Infektion bilden, sie können aber nicht widerlegen, dass Kontaktbeschränkungen und Gebete auch eine Wirkung haben.

Entscheidend ist aber die dritte Bedingung. Für sie wäre aber eine professionelle Entscheidungsvorbereitung mit einer Folgenabschätzung jeweils mit und ohne die geplanten Maßnahmen unverzichtbar gewesen. Die hat es nach der Antwort auf die Frage 1 nicht gegeben. Dafür hätte nicht nur der wirtschaftliche Schaden vor dem Lockdown beziffert werden müssen, man hätte auch eine Berechnung der zu rettenden Lebenszeit als Ausdruck für den Nutzen der Maßnahmen vornehmen müssen. Die Aussage von Boris Palmer, man rette Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären, beschreibt diesen Konflikt zutreffend. Ein enormer Schaden könnte nur mit einem gigantischen Nutzen gerechtfertigt werden. Wenn die Regierung – wie sie in der Antwort auf die kleine Anfrage eingeräumt hat – hierzu keine Informationen hatte, hätte sie die grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen nicht beschließen dürfen. Der Lockdown war also verfassungswidrig! 

gez. Prof. Dr. Werner Müller
als Koordinator der Gruppe der 5 Lockdown-kritischen Professoren

Keine Antwort ist auch eine Antwort!

Mit der Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage hat sie sich bemüht, mit einer ausreichenden Anzahl von Worten möglichst nichts auszusagen. Deshalb ist vornehmlich zu analysieren, vor welchen Antworten sich die Regierung herumgedrückt hat. Man kann folgende Antworten herauslesen:

zu Frage 1:
Die Regierung hatte nur die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Situationsberichte und sie bestätigt damit die Aussage von Stephan Kohn aus dem Innenministerium, dass es keine professionelle Entscheidungsvorbereitung gab. Der Lockdown war also ein panischer Schnellschuss!

zu Frage 2:
Die Regierung weicht aus und verweist auf die Übersterblichkeit in Europa, sie hat aber lt. Antwort auf die Frage 3 keine Informationen über die statistische Lebenserwartung von 82jährigen in Deutschland. Es gibt also keine Rechtfertigung!

zu Frage 3:
Antwort: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen … vor…“ – sollten sie aber! Die Regierung räumt also ein, dass sie keine Ahnung hat!

zu Frage 4:
Gefragt wurde nach Lernmotivation und Sozialverhalten und die Bundesregierung antwortet zu Übertragungswahrscheinlichkeiten und Krankheitsverläufen. Aus dieser Antwort folgt, dass ihr die wirklichen Probleme der Kinder und Jugendlichen egal sind!

Hier wird die am 04.06.2020 als Bundestagsdrucksache 19/19428 veröffentlichte Antwort der Bundesregierung (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/1919428.pdf) mit meinen Kommentaren wiedergegeben:

….

Vorbemerkung der Bundesregierung
Bei der aktuellen Pandemie des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) handelt es sich – von Beginn an – um ein sehr dynamisches Geschehen, in Deutschland wie auch weltweit. Alle Entscheidungen der Bundesregierung wurden abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen auf nationaler und internationaler Ebene sowie in Abwägung der verfügbaren fachlich-wissenschaftlichen Erkenntnissen in diesem Zusammenhang getroffen. Die Bewertung des Infektionsgeschehens erfolgt kontinuierlich u. a. durch das Robert Koch-Institut und kann tagesaktuell auf dessen Internetseite abgerufen werden. Dies beinhaltet auch umfangreiche Informationen zum verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

Kommentar:

Die Regierung hatte also keine eigenen Erkenntnisse! Das Handelsblatt vom 26.03.20 schrieb:

„In den ersten Monaten der Coronakrise waren die Politiker das größte Problem, weil sie keine Ahnung von Virologie hatten. Jetzt, da die Seuchenexperten übernommen haben, zeigt sich eine andere Schwäche: Virologen haben im Gegenzug wenig Ahnung von Politik oder gar Wirtschaft.“ (hier)

Transparency International kritisierte während der Schweinegrippe 2009, dass 13 der 16 Mitglieder der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts von der Pharmaindustrie bezahlt wurden. Diese Branche ist keine Wohltätigkeitsorganisation, sie will Umsatz machen. Warum haben die großen Pharmaunternehmen mit Ausnahme von Fresenius Vertriebskostenanteile von 30 %, obwohl der Vertrieb von Großhandel und Apotheken organisiert wird und für verschreibungspflichtige Medikamente nicht geworben werden darf? Sind die Masse der hier verbuchten Kosten Provisionen? Wer gut schmiert, der gut fährt! Und die Pharmaindustrie fährt derzeit recht gut. Pharmaaktien sind die Gewinner der Corona-Krise (hier) Aber wer diesen Zusammenhang aufzeigt wird als Verschwörungstheoretiker abgestempelt.

Die Regierung hat die Macht Virologen überlassen, die von der Pharmaindustrie gesponsert werden, und für die eine Problemlösung ohne Medikamente keine Option ist. Sie gefährden lieber die wirtschaftliche Grundlage unseres Landes, als die Gewinne ihrer Sponsoren. Sie hat den Bock zum Gärtner gemacht!                                                                                      [Ende des Kommentars]

 

Vorrangiges Ziel der jeweils eingeleiteten Maßnahmen war und ist es, die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland einzudämmen bzw. zu verlangsamen, um Menschen vor Infektionen zu schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Kommentar:

Die Befürchtung einer Überforderung des Gesundheitssystems wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage nicht mit Zahlen belegt. Es wurde den 5 Professoren aber schon früher von einem CDU-Abgeordneten mitgeteilt, dass ohne Lockdown von 75.000 Infektionen täglich ausgegangen wurde. Bei einer in der Heinsberg-Studie ermittelten Dunkelziffer von 90 % wäre das 7.500 täglich gemeldete Fälle gewesen. Von den aktuell gemeldeten Fällen mussten durchschnittlich 19 % [21.028 von 178.570, bei 7.500 täglich gemeldeten Fällen wäre es täglich 1.425 gewesen – das RKI-Szenario (Dr. Matthias an der Heiden / Dr. Udo Buchholz / Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionsepidemiologie, Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-Epidemie 2020 in Deutschland, S. 4 – diese Studie wurde zwar erst am 20.03.20 veröffentlicht, die Eckdaten dürften im RKI aber schon eine Woche früher vorgelegen haben) rechnete mit 4,5 %, also 45 % der gemeldeten Fälle]  für 14 Tage im Krankenhaus, was lt. Szenario 21.000 Patienten über mehrere Wochen ergab. Mit Lockdown lag der Spitzenwert bei 5.705. Aus dem Dunkelfeld ist dagegen niemand ins Krankenhaus gegangen, denn dann wären diese Fälle ja gemeldet worden. Die Krankenhäuser haben aber 125.000 Betten für Corona-Patienten freigemacht. Nach dem RKI-Szenario wurde mit einem 25-%-Anteil auf Intensivstationen gerechnet, also 5.125 Patienten. Mit Lockdown lag der Spitzenwert bei 2.908 (21.04.) und es waren ständig etwa 12.000 Intensivbetten frei. Nach den Zahlen vom 25.05. wurden zwar 61,5 % statt 25 % der hospitalisierten Patienten auf die Intensivstation verlegt; im Ergebnis war das Szenario des RKI in diesem Punkt aber ziemlich genau (19 %  61,5 % = 11,71 %; 45 %  25 % = 11,25 %). Bei 75.000 Neuinfektionen täglich wäre also mit etwa 5.336 Patienten auf den Intensivstationen zu rechnen gewesen, was einer Auslastung von 43 % entsprochen hätte.

Es hat sich also niemand die Mühe gemacht, die Zahlen des RKI durchzurechnen. Stattdessen wurden die Empfehlungen des RKI umgehend umgesetzt. Das RKI wiederum wird von der Pharmaindustrie beeinflusst. Man hat sich für die Kontaktbeschränkungen entschieden, weil die Herdenimmunität schlecht für das Geschäft ist.

Auch ohne Lockdown wäre selbst die Hightech-Medizin nicht an ihre Kapazitätsgrenze gekommen, und das Gesundheitssystem insgesamt wäre auf keinen Fall zusammengebrochen. Es sollte auch Pläne für den Katastrophenschutz geben, wie man auch Millionen von Kranken oder Verletzten noch mindestens notdürftig versorgen kann; Hightech-Medizin geht dann natürlich nicht. Das Gesundheitssystem würde aber auch dann nicht zusammenbrechen. Nach dem Papier aus dem BMI ist diese Planung aber wohl sehr lückenhaft.

Es gab also keine Szenarien, sondern nur Horrormeldungen aus der Pharmaindustrie, die der Regierung vom Robert-Koch-Institut (13 von 16 Mitglieder der Ständigen Impfkommission des RKI wurden von der Pharmaindustrie bezahlt) vorgelegt wurden.

Nach der Feststellung, dass es keinen Impfstoff und keine Medikamente gibt, hätte man sich mit dieser Situation arrangieren und die Wehklagen beenden müssen. Das vorrangige Ziel der Verhinderung von Infektionen war in dieser Situation falsch. Es hätte vielmehr eine Ausbreitung in den Nichtrisikogruppen gefördert werden müssen, um eine natürliche Immunisierung zu erreichen. Die Schutzmaßnahmen hätten dann nur auf Risikogruppen bezogen werden dürfen. Dann wären die Kinder und Jugendlichen und insbesondere die Wirtschaft wesentlich geringer Belastet worden. Lediglich die Pharmaindustrie hätte das Risiko gehabt, dass man einen Impfstoff, wenn er dann irgendwann entwickelt würde, dann nicht mehr brauche würde.

[Ende des Kommentars]

Durch die eingeführten Beschränkungen wurde die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland erfolgreich verlangsamt. Diese Erfolge gilt es in den nächsten Wochen zu sichern und gleichzeitig Beschränkungen des öffentlichen Lebens unter Berücksichtigung der epidemischen Lage gegebenenfalls nach und nach zu lockern. Dabei erfolgt eine kontinuierliche Kontrolle des Infektionsgeschehens, der Auslastung des Gesundheitswesens und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes als Grundlage für weitere Maßnahmen oder Lockerungen. Zuständig für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten sind die Bundesländer und Kommunen. Diese entscheiden auch über Beschränkungs- oder Öffnungsmaßnahmen im Bereich der Schulen unter Einhaltung infektionshygienischer Maßnahmen.

Kommentar:

Der Erfolg hat viele Väter! Dass die Maßnahmen der Regierung für die Abnahme der Fallzahlen verantwortlich sei, wird in Fachkreisen teilweise bestritten. Weil bei einer Dunkelziffer von 90 % die gemeldeten Fallzahlen mehr von den durchgeführten Tests als vom wirklichen Infektionsgeschehen abhängen, sind die Statistiken, auf die sich die Regierung mit dieser Aussage stützt, nicht sehr belastbar. Zudem wird der Zeitverzug zwischen der wirklichen Infektion und Meldedatum nicht angemessen berücksichtigt. Täte man dies, dann müssten die Maßnahmen der Regierung gewirkt haben, bevor sie überhaupt umgesetzt wurden. Die als Verschwörungstheoretiker diffamierten Kritiker glauben eher an die Wirkung von Antikörpern als an Politiker.

Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestag hat der Regierung am 23.04.20 vorgeworfen, das Virus mit den Methoden des Mittelalters zu bekämpfen. Wenn man diesen Gedanken fortsetzt, dann wurden Epidemien damals mit Gebeten und Prozessionen bekämpft; heute glaubt man an den Lockdown und Impfstoffe, die es aber noch nicht gibt. Früher wurden Opfer gebracht; heute auch! Früher hat niemand das Haus ohne Kruzifix verlassen, heute ist es der Mund-und-Nasen-Schutz. Wenn im Mittelalter die Welle vorüber war, haben früher die Gebete geholfen, heute sind es die Kontaktbeschränkungen. Und will eine christlich geführte Bundesregierung behaupten, die vielen Gebete gläubiger Menschen, die es auch in dieser Zeit gegeben hat, wären nur fauler Zauber und wirkungslos?

Wer früher die Macht der Kirche angezweifelt hat, wurde als Ketzer auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Wer heute in einem Interview erwähnt, dass ein Drittel der Verstorbenen Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sind, die dort im Durchschnitt 11 Monate nach ihrem Einzug versterben (Zitat: Wir retten Menschen, die möglicherweise sowieso bald sterben) wird danach von seiner   eigenen Partei in den Medien öffentlich hingerichtet – Methoden des Mittelalters!

[Ende des Kommentars]

 

Zu den Fragen:

1.Welche konkreten Szenarien lagen am 13. März 2020 vor, und aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung für Kontaktbeschränkungen und gegen die Herstellung der Herdenimmunität entschieden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Informationen zur epidemiologischen Lage am 13. März 2020 in Deutschland, in Europa und weltweit sind in den Situationsberichten des RKI dokumentiert und unter folgendem Link abrufbar: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Archiv.html. Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Kommentar:

Nach den Erkenntnissen aus dem Papier von Stephan Kohn aus dem BMI mit dem Titel „Analyse des Krisenmanagements“, hat es keine professionelle Risikobewertung durch die Regierung gegeben, und es kann dann auch keine normale Entscheidungsvorbereitung gegeben haben. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt diese Aussage. In ihr wird erklärt, dass der Regierung am 13.03. nur der Situationsbericht des RKI vom 13.03.20 vorgelegen habe. Darin ist kein Szenario zu Handlungsalternativen (mit und ohne Lockdown, Lockdown nur für Risikogruppen) enthalten, schon gar nicht mit Best-Cases- und Worst-Cases-Variation. Im Ergebnis wird in der Antwort der Bundesregierung eingeräumt, dass die Regierung im Blindflug entschieden hat.

Es ist erschreckend, wie leichtfertig aus einem Bauchgefühl heraus Maßnahmen beschlossen wurden, die Schäden in Billionenhöhe verursachen; sowohl für die Steuerzahler als auch für die Bürger direkt, die nicht alle Einbußen aus der Staatskasse ersetzt bekommen. Bei nur 1 Bio. € kämen auf eine vierköpfige Familie Belastungen von 50.000 € zu. Diese Kosten wurden nach der Antwort der Regierung wie auch nach den Aussagen von Stefan Kohn ohne jede professionelle Entscheidungsvorbereitung verursacht. Es wurde billigend in Kauf genommen, dass sich die Maßnahmen ggf. auch als wirkungslos herausstellen könnten.                   [Ende des Kommentars]

 

2. Was waren die Gründe, wegen der die Bundesregierung in der Covid-19-Pandemie eine Bedrohung für die Bevölkerung sieht, obwohl sich die Sterblichkeit nicht wesentlich von den alltäglichen Todesfällen unterscheidet und sie sogar wesentlich niedriger ist als im Januar/Februar 2017, März/April 2018 und Juli/August 2018, als die Bundesregierung keinerlei Aktivität gezeigt hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

Bei dem Coronavirus handelt es sich um ein neuartiges Virus, gegenüber dem in der Bevölkerung kein natürlicher Immunschutz besteht. Hinzu kommt, dass aktuell kein Impfstoff und keine wirksame Therapie zum Schutz vor SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurden anti-epidemische Maßnahmen eingeführt, die die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland erfolgreich verlangsamt und Infektionen und Todesfälle erfolgreich verhindert haben.
Bei den oben aufgeführten zusätzlichen Todesfällen handelt es sich um sogenannte Übersterblichkeitsschätzungen (Exczess-Mortalität) während vergleichsweise schwerer Grippewellen (Saison 2016/17, Saison 2017/18) bzw. um Übersterblichkeitsschätzungen während einer extremen Hitzephase im Sommer 2018. Bei Influenza steht eine Impfung zur Verfügung, und auch bei einer Hitzewelle sind vorbeugende Maßnahmen möglich.
Erste europäische Übersterblichkeitsschätzungen zeigen, dass seit Beginn der erhöhten SARS-CoV-2-Zirkulation in den Monaten März und April Ausmaße erreicht wurden, die weder in den Grippesaisons 2016/17 oder 2017/18 noch im Sommer 2018 verzeichnet wurden, obwohl praktisch alle Länder in Europa massive Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ergriffen hatten (www.euromo-mo.eu/).

Kommentar:

Es ist interessant, wie gut die Bundesregierung über die Übersterblichkeit in Europa informiert ist, aber lt. Antwort auf die Frage 3 keine Informationen über die statistische Lebenserwartung von 82jährigen in Deutschland hat.

In Deutschland kam es erst ab dem 25.03. zu einer Übersterblichkeit gegenüber dem Dreijahresdurchschnitt der Vorjahre, vorher gab es aber eine erhebliche Untersterblichkeit. Für die aktuell verfügbaren Zahlen bis zum 10.05. gab es 2020 354.427 Sterbefälle (der 29.02. wurde wegen der Vergleichbarkeit herausgerechnet) um im Dreijahresdurchschnitt 366.469. Mit Corona sind also bisher in 2020 12.042 Menschen weniger gestorben als ohne Corona!

Sterblichkeit bis zum 10.05.2020

Wenn man die Daten nach Jahren (statt 3-Jahres-Durchschnitt) und Altersgruppen (< 60, 60-79, ab 80) trennt und für 2017-19 das ganze Jahr betrachtet, sieht man folgende Details:

Quelle: eigene Berechnung aus Daten des Statistischen Bundesamtes

Nur in wenigen Ländern, wie zum Beispiel in Italien und Spanien oder in spezifischen Gegenden bestimmter Länder, lagen die Spitzen für kurze Zeit über der Kapazität des Gesundheitssystems. In den meisten Ländern erwies sich auch bei hohen Belastungen das Gesundheitssystem flexibler als erwartet worden war. Gemäß dem EuroMOMO Bulletin, das die Sterblichkeitsraten in Europa registriert, war in der Mehrzahl der Länder in der Wintersaison 2019/2020 keine Übersterblichkeit zu verzeichnen, und die Spitzen blieben unter beziehungsweise innerhalb des Bereiches der früheren Phasen von Grippeausbrüchen. In den Ländern, in denen der Höchststand im Jahr 2020 die früheren Sterblichkeitsraten überstieg, waren die Spitzenwerte höher, dabei aber die Basis kleiner, was bedeutet, dass auch in diesen Ländern die Gesamtzahl der saisonalen Todesfälle nicht gestiegen ist.

Die Anzahl der gemeldeten Todesfälle für alle Altersgruppen in Europa zeigt, dass es 2020 zwar einen höheren Höchststand gab als in den Vorjahren, da aber die Basis im Jahr 2020 kleiner war als in den Jahren zuvor, war die Gesamtzahl der Todesfälle nicht signifikant höher.

Für Norditalien sehen Forscher der Universität von Siena einen Zusammenhang mit der Luftverschmutzung, was als Aufsatz unter dem Titel Can atmospheric pollution be considered a co-factor in extremely high level of SARS-CoV-2 lethality in Northern Italy? (Kann die Luftverschmutzung als Co-Faktor für die extrem hohe SARS-CoV-2-Letalität in Norditalien angesehen werden?) auf  https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0269749120320601 publiziert wurde.

Zusammenfassung (deutsche Übersetzung)

„In diesem Artikel wird die Korrelation zwischen der hohen Letalität des CoronaVirus 2 (SARS-CoV-2) mit schwerem akutem respiratorischen Syndrom und der Luftverschmutzung in Norditalien untersucht. In der Tat sind die Lombardei und die Emilia Romagna italienische Regionen mit der weltweit höchsten Virusletalität und einem der am stärksten verschmutzten Gebiete Europas. Basierend auf dieser Korrelation analysiert dieser Artikel den möglichen Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und der Entwicklung eines akuten Atemnotsyndroms und schließlich des Todes. Wir liefern Belege dafür, dass Menschen, die in einem Gebiet mit hohem Schadstoffgehalt leben, anfälliger für chronische Atemwegserkrankungen sind und für jeden Infektionserreger geeignet sind. Darüber hinaus führt eine längere Exposition gegenüber Luftverschmutzung auch bei jungen und gesunden Probanden zu einem chronischen Entzündungsreiz. Wir kommen zu dem Schluss, dass die hohe Verschmutzung in Norditalien als zusätzlicher Faktor für die in diesem Gebiet festgestellte hohe Letalität angesehen werden sollte.“

Daraus ergibt sich die Frage, ob die niedrigeren Todesraten in Deutschland auch mit einer besseren Luftqualität zusammenhängen können.                                             [Ende des Kommentars]

 

3. Mit welchen Gründen rechtfertigt die Bundesregierung die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

 

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geringen geretteten Lebenszeit in Bezug auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie vor; im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Kommentar:
Die Aussage der Regierung, dass sie keine Informationen hat, ist absolut glaubwürdig. Sie hat nicht nur keine Information, sie hat auch keine Ahnung! Sie hat sich auch in der ganzen Entscheidungsfindung nie bemüht, Informationen zu bekommen. Die sind z.B. in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Daten, die Bürger daraus recherchiert haben, werden von der Regierung als Verschwörungstheorie abgetan.

Auf die zentrale Frage der Verhältnismäßigkeit ist die Regierung mit ihrer Antwort nicht eingegangen. Weil sie keine Folgenabwägung getroffen hat, kann sie nicht nachweisen, dass die Maßnahmen angemessen sind. Damit sind sie verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei der Konkurrenz von Grundrechten, dass die Einschränkungen geeignet sind und dass das geschützte Rechtsgut das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

Aus der Antwort zu Frage 2 geht hervor, dass die Regierung die Kontaktbeschränkungen für ein wirksames Mittel hält, wie man im Mittelalter auf Gottesdienste gesetzt hat. Obwohl die 5 Professoren die Bildung von Antikörpern nach einer überstandenen Infektion für wirksame halten, kann weder die Wirksamkeit der Gebete, noch der Kontaktsperre widerlegt werden.

Die Frage „… wesentlich überwiegt …“ kann ohne eine überschlägige Berechnung der geretteten Lebenszeit nicht beantwortet werden. Anders als beim Luftsicherheitsgesetz geht es nicht darum, dass der Staat bedrohtes Leben aktiv opfern würde. Es stellt sich die Frage, ob bedrohtes Leben mit sehr hohem Aufwand und mit extremen Kollateralschäden gerettet werden muss. Hierzu hatte die Regierung nach eigener Aussage keine Information, und sie hat sich trotzdem für die Kollateralschäden entschieden. Ohne Folgenabschätzung (siehe Frage 1) und ohne eine Vorstellung zum Umfang der zu rettenden Lebenszeit konnte die verfassungsrechtlich für die Einschränkung von Grundrechten gebotene Güterabwägung nicht vorgenommen werden. Die Antwort der Regierung zur Frage 3 bestärkt die 5 Professoren in der Einschätzung, dass die Maßnahmen der Regierung übermäßig belastend und damit verfassungswidrig waren.

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Die Gruppe der über 80jährigen hat sich in den letzten 30 Jahren etwa verdoppelt. Jedes Jahr kommen 700-750.000 Menschen hinzu – Tendenz steigend – und jedes Jahr stirbt etwa 10 % der Altersgruppe. Die Todesfälle machen aber nur etwa 70 % des Zugangs aus. Dadurch wächst die Altersgruppe jedes Jahr um etwa 210.000 Menschen an. Aktuell sind es ca. 5.750.000. Diese Altersgruppe stellt etwa 64 % der Corona-Toten, während ihr Anteil an den bisherigen Sterbefällen in den letzten Jahren nur 55-60 % betrug; Tendenz steigend. Hierbei ist aber auch zu berücksichtigen, dass jüngere Menschen häufiger an Unfällen sterben als die Alten. Die Bezeichnung als Risikogruppe ist deshalb zu hinterfragen. Das besondere Risiko einer Covid-19-Infektion geht mindestens nicht erheblich über das allgemein hohe Todesrisiko dieser Bevölkerungsgruppe hinaus. Die bisherigen Corona-Todesfälle in dieser sog. Risikogruppe machen nur etwa 1 % der üblichen Todesfälle aus, und das bei einer immer älter und damit auch immer gebrechlicher werdenden Altersgruppe. Jede Grippewelle im Winter oder Hitzewelle im Sommer macht sich in der Todesfallstatistik in dieser Altersgruppe viel stärker bemerkbar als Codiv-19. Selbst die 20fachen Todesfälle würden nicht dazu führen, dass die Altersgruppe schrumpfen würde.

Die Bundesregierung unterstellt offensichtlich, dass die bisherige Bevölkerungsentwicklung ewig so weitergeht. Aber in der Natur wachsen die Bäume nicht in den Himmel! Die Fragen um Alter, Krankheit und Tod haben aber mehr mit der Natur zu tun als mit politischen Entscheidungen. Es ist unvermeidbar, dass die Lebenserwartung nicht immer weiter steigen kann. Irgendwann hat der Körper keine Kraft mehr. Natürlich gibt es auch Beispiele von gesunden und aktiven 90jährigen, die Mehrheit dieser Altersgruppe hat aber eine sehr eingeschränkte Lebensqualität. Diese Menschen wissen, dass sie keine Zukunft mehr haben, sie leiden mindestens psychisch darunter und die Mehrheit von Ihnen wünscht sich, dass sie nicht mehr lange leiden müssen.

Es ist also keine Naturkatastrophe, wenn jetzt ein Prozess einsetzt, der angesichts der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahrzehnte unausweichlich ist. Die Natur verlangt nach ihrem Recht und es wird am Ende nur eine unnatürliche Entwicklung der Vergangenheit leicht korrigiert.

Die 5 Professoren haben vorgerechnet, dass jetzt Geretteten durchschnittlich noch etwa 1.000 Tage (= 2,74 Jahre) leben werden. Die Zahl der Menschen, die wegen einer schweren Krankheit in den nächsten 2 Monaten mit ihrem Tod rechnen müssen, kann (bei 950.000 Todesfällen jährlich, davon etwa 10 % plötzlich) auf etwa 140.000 geschätzt werden. Die Geretteten sind überwiegend dieser Gruppe zuzurechnen! Lt. RKI vom 25.05. sind 3.138 Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gestorben, die dort im Mittel 11 Monate bis zu ihrem Tod leben. Bei 8.257 Todesfällen insgesamt sind das 38 %, und weil sie nicht sofort nach ihrem Einzug infiziert wurden haben die vermiedenen Todesfälle also noch im Mittel etwa 150 Tage mit eingeschränkter Lebensqualität gelebt. Es gab auch die 30jährigen, die nichts von ihrer Krebserkrankung wussten, ohne Corona nicht zum Arzt gegangen wären und ohne Corona noch 2 Jahre gelebt hätten.

Die Regierung verweigert jeden nüchternen Blick auf die Todesfallstatistik des Statistischen Bundesamtes und sie ist nicht bereit, sich den nötigen Überblick über ein unangenehmes Thema zu verschaffen. Nur aus diesem Grund hat die Bundesregierung keine Informationen über die zu erwartende Restlebenszeit der Geretteten.                                                       [Ende des Kommentars]

 

4. Was sind die Gründe für die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen und Hochschulen, wenn die Erkrankung doch an jungen Menschen spurlos vorbeigeht und eine natürliche Immunität möglichst vieler Menschen eher hilfreich im Kampf gegen noch wenig bekannte Erreger ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

 

Untersuchungen zur Rolle von Kindern bezüglich Empfänglichkeit für eine Infektion, die Übertragungswahrscheinlichkeit auf andere Personen und das Risiko für schwere Krankheitsverläufe dauern an. Verschiedene Studien zu Kindern beziehen sich auf Situationen mit geschlossenen Kindertagesstätten und Schulen, die nicht auf den normalen Alltag übertragbar sind. Selbst die Dauer und Stärke einer Immunität sowie der Schutz durch diese mögliche Immunität gegen schwere Erkrankungen nach durchgemachter Infektion ist noch ungeklärt. Studien des RKI und anderer Institutionen dazu sind angelaufen oder befinden sich zur Zeit in Vorbereitung.

Kommentar:
Nach der Antwort der Bundesregierung sind alle Fragen im Zusammenhang mit Kindern ungeklärt. Die Regierung hat also nach der Maxime gehandelt: „Erst schießen – dann fragen!“

Es ist geklärt, dass nur 3 von 8.257 mit Corona-Infektion gestorbenen Menschen unter 20 waren, und dass auch sie schwere Vorerkrankungen hatten. In diese Altersgruppe mit ca. 15 Mio. Menschen wurden 11.395 Infektionen festgestellt; die Todesrate lag also bei 0,26 Promille. Jedes Jahr sterben 50-60 Kinder unter 15 im Straßenverkehr und etwa 40 an Leukämie. Kinder und Jugendliche sind also nicht betroffen, tragen aber wegen der Schließung der Schulen und Kitas neben den Selbständigen die Hauptlast des von der Bundesregierung zu vertretenden Kollateralschadens.

Besonders bei Grundschulkinder wird erst durch gruppendynamische Prozesse eine gewisse Lernmotivation erzeugt, die jetzt wegfällt. Mit eigenverantwortlichem Lernen sind diese Kinder überfordert, und die Eltern sind mit den Anforderungen an das homeschooling restlos überfordert. Weil die Grundschulen vor den Sommerferien nur symbolisch öffnen, werden im Ergebnis 5 Monate Unterricht wegfallen, in denen die Grundschulkinder auch viel wieder vergessen. Im Ergebnis wir ein volles Schuljahr zerstört. Die Bundesregierung antwortet aber nur zu Übertragungswahrscheinlichkeiten und Krankheitsverläufen. Aus dieser Antwort folgt, dass ihr wirklichen Probleme der Kinder egal sind!

Böse Zungen mögen behaupten, dass Kinder keine Wähler sind und die treuesten Wähler von CDU und SPD sind die alten Leute. Sollen nur möglichst viele von ihnen mit aller Gewalt bis zur Bundestagswahl an Leben gehalten werden, koste es was es wolle?
[Ende des Kommentars]

Die gesamte Information finden Sie hier

 




Klimaschutz ohne Ziel! Der Bundesregierung ist auch die optimale globale Mitteltemperatur unbekannt.

Auf diesem Blog wurde schon viel über die enorme Bedeutung einer allgemein anerkannten, stimmigen, globalen Mitteltemperatur geschrieben. (z.B. hier und hier und hier). Der Grund liegt nicht darin, dass es sich bei ihr um eine künstliche, rein statistische Größe handelt, die in der Realität niemals anzutreffen ist (wenn eine solche Mittel-Temperatur, aus lokalen Messdaten bestimmt, irgendwo bekanntgegeben wird, z.B. in Rom, dann handelt es sich dabei im physikalischen Sinne nicht um eine Temperatur, auch nicht um eine globale Mitteltemperatur, sondern allein um eine statistische lokale Größe, die der Kennzeichnung bestimmter lokaler Klimazustände dient), der Grund liegt darin, dass die Klimaforschung, im Bemühen das chaotische System Klima auf wenige einfache physikalische Prozessgrößen zurückzuführen , von denen die wichtigste, in diesem Zusammenhang, die Energiebilanz der Erde bei ihrem Energieaustausch mit Sonne und Weltall ist, diese Temperatur als Ausweis des energetischen Gleichgewichtes der Erde benötigt. Denn es gilt in aller Einfachheit, die Annahme von der Notwendigkeit des energetischen Gleichgewichtes. d.h. es wird zunächst nur der Fall untersucht, für den beide Seiten der Bilanzgleichung gleich groß sind, ihre Differenz also zu Null wird. Dann ist diese Energie-Bilanz Gleichung eindeutig bestimmt, und man kann aus ihr die Komponente Temperatur der Erde, welche die abgestrahlte Energiemenge, unter bestimmten sehr vereinfachten Annahmen physikalisch sauber bestimmt, berechnen. (Dabei wird, mit einiger Berechtigung, die innere Energie der Erde, durch ihren heißen Kern erzeugt, außen vorgelassen.) Änderungen der Einstrahlungsenergie oder Änderungen der Abstrahlungsenergie bewirkten dann entsprechende Klimaänderungen, deren Hauptmerkmal die mittlere Temperatur ist, die sich daraus einstellen würde. Soweit so einfach.

 

Eine ausgeglichene Energiebilanz verlangt eine globale Mitteltemperatur von – 18 °C

Doch nun ergibt sich ein dickes Problem, denn die mit hoher Genauigkeit bestimmbare Sonnenleistung pro Quadratmeter, die unsere Erde auf die Erdscheibe projiziert empfängt,  vereinfacht gekennzeichnet durch die sog. Solarkonstante (rd. 1367 W/m2) und die ebenfalls, wenn auch etwas weniger genau bestimmbare abgestrahlte Leistung, passen einfach nicht zueinander. Es gibt ein deftiges Defizit zuungunsten der globalen Mitteltemperatur. Nach gängiger Treibhaushypothese kann die „gemessene“ abgestrahlte Leistung nur von einer Temperatur (immer als Mitteltemperatur betrachtet) von -18 °C, korrekter von 255 Kelvin erzeugt worden sein.

Nun ist zwar die Bestimmung der „wirklichen“ globalen Mitteltemperatur ausgesprochen schwierig, ja, wie wir im Folgenden sehen werden, schlicht unmöglich, aber dass die Erde im Mittel nur eine Temperatur von – 18 ° C aufweist, wird durch alle Beobachtungen widerlegt. Das wäre zutiefst lebensfeindlich, die Welt wäre fast durchgehend ein Eisblock. Da sie das durchgehend – auch nicht zu Eiszeiten – und für alle sichtbar, nicht ist und nie war, muss etwas passieren, was die reale vielfach angenehme, lebensfreundliche Temperatur erklärt.

Die gängige Hypothese dafür bemüht den Treibhauseffekt, den wollen wir mal hier so stehen lassen, obwohl es wesentlich einfachere, ohne viel Aufwand auch überprüfbare Erklärungsmodelle gibt (z.B hier und. hier). Und eine goldene Regel aller Wissenschaften, aufgestellt vom mittelalterlichen Philosophen William von Ockham, heißt, dass wenn es für ein Phänomen verschiedene Erklärungen gibt, man der einfachsten den Vorzug geben sollte, denn die ist fast immer richtig. Ockhams Rasierer wie diese praktische Entscheidungshilfe heißt, wird jedoch in der offiziellen Klimawissenschaft außen vor gelassen.

Warum die schwer bestimmbare absolute Temperatur so wichtig ist.

Aber auch das soll jetzt nicht unser Thema sein, wer will kann sich unter den angegebenen links einlesen, sondern unser Thema soll die Bedeutung der „richtigen“ oder „optimalen“ globalen Mitteltemperatur sein, auch unter Hinnahme, der, aus meiner Sicht, merkwürdigen Treibhaushypothese (wer will kann sich die Begründung meiner Zweifel hieranschauen). Denn die absolute Temperatur – ceteris paribus- bestimmt sämtliche energetischen Prozesse in dieser Welt, der unbelebten wie der belebten. Wird Eis von – 1°C um 2 ° erwärmt, verwandelt es sich in Wasser von +1 °C, bei einer Ursprungstemperatur von – 3 °C bleibt es Eis, auch wenn dieses dann – 1° „warm“ ist. Hat ein Mensch eine Körpertemperatur von 35 °C dann ist er unterkühlt und muss schleunigst um 2 ° erwärmt werden, damit seine Körpertemperatur wieder auf 37 °C steigt, er also wieder gesund wird, erwärmt man ihn um weitere 2 °C dann wird er wieder krank. Mit 39 °C hat er hohes Fieber. Anhand dieser wenigen Beispielen kann man schon erkennen, dass die absolute Temperatur alle energetischen Prozesse – immer – bestimmt und damit auch das Klima.

 

H.J. Schellnhuber Video „Die Welt hat Fieber“

Aber es gibt noch einen anderen wichtigen Grund und der liegt in den Grundrechenarten, also der einfachsten Mathematik. Will man eine Differenz errechnen, benötigt man dazu mindesten 2 Summanden, will man eine Temperaturdifferenz benötigt man dazu als Grundlage wieder 2 Summanden, nämlich die aktuelle Temperatur und eine Referenztemperatur. Die Logik und die Regeln der Mathematik erlauben zwar, unter Beachtung gestrenger Regeln z.B. bei der Betrachtung von Zeitreihen, die logische Weiterverarbeitung auch von Differenzen – dann sind es einfach nur Zahlen- aber die Physik erlaubt das nicht. Dort muss letztendlich immer wieder auf die absoluten Werte Bezug genommen werden. Und genau das tut die offizielle Klimaforschung nicht (mehr). Seit einigen 20 – 30 Jahren wurde der Politik eingeredet, es genüge sich nur um Temperaturdifferenzen zu kümmern, denn die absoluten Temperaturwerte wären unzuverlässig, schwer zu erheben und würden überdies sehr stark schwanken. Damit machte man zwar aus der Not eine Tugend, allerdings um den Preis der Unbestimmtheit. Das ist in den Naturwissenschaften ein dicker Fehler und eigentlich unentschuldbar, aber in der Politik besonders gern willkommen.

 

Die Bundesregierung kennt keine absoluten Temperaturen mehr, sie glaubt Anomalien (Differenzen) seien genauer und täten es auch

Und dass das offenbar immer noch so ist zeigen einmal mehr die ebenso irreführenden wie in der Sache bestenfalls nichtssagenden, des Öfteren auch einfach falschen Antworten der Bundesregierung auf zwei einfache kleine Anfragen der AfD Fraktion.

Schaut man sie sich an , wird offensichtlich, Mark Twain hat mal wieder recht. Nachdem die Bundesregierung auch in Beantwortung der zweiten kleinen (AfD)-Anfrage zu absoluten globalen Mitteltemperauren zugeben musste, weder die der Pariser Klimaübereinkunft zugrunde liegende Referenztemperatur zu kennen, noch die von ihr als optimal anzusehende globale Mitteltemperatur, muss jedem klar werden, dass die Bundesregierung mit ihrer Klimaschutzpolitik nicht nur einen Blindflug durchführt, sondern sie auch noch nicht mal ein Ziel hat. Sie fliegt das Land sozusagen in einem Blindflug mit unbekanntem Ziel.

Dafür aber verdoppelt sie ihre Anstrengungen. Und wie!

Dabei hilft ihr, welch Zufall, die EU. Denn aufbauend auf Ihrem eigenem „Klimaschutzplan 2050“, und dem Klimaschutzprogramm 2030  soll das nun bestens ergänzt werden durch den „Green Deal“„unser Mann im Mond“,wie Spötter sagen-  der EU, der ihr – über den Umweg Brüssel- schwierige Entscheidungen abnehmend, diese per EU-Verordnung einfach vorgeben will.

Um zu verstehen wie widersinnig und auch vielfach falsch, die gesamte, mit viel wissenschaftlichem Brimborium versehene Klima-Diskussion ist, müsste man sich die entsprechenden kleinen Anfragen in Gänze ansehen. Dazu dürften aber vielen Lesern nicht nur Lust, sondern auch die Zeit fehlen.  Daher wage ich hier mal eine Zusammenfassung.

 

Kurzanalyse der Antwort der Bundesregierung auf zwei kleine Anfragen zur absoluten globalen Mitteltemperatur.

Zunächst gibt Frau Staatsekretärin Schwarzelühr-Sutter in ihren Vorbemerkungen eine Fülle von Hinweisen und Belehrungen, die in keinem einzigen Fall den eigentlichen Fragen entsprechen. Allein diese erstrecken sich über vier DIN A4 Seiten. Und sie sind fast durchgängig per „copy und paste“ identischen Texten aus der Antwort der Bundesregierung BDr.Nr. 19/6899 vom 03.01.2019  auf die kleine Anfrage der AfD Fraktion BDr.Nr. 19/6019 vom 26.11.18 entnommen. Schon daraus muss geschlossen werden, dass die Bundesregierung durch wissenschaftliche anmutende „Vorbemerkungen“ ausweichen will, weil sie die gestellten Fragen nicht beantworten will bzw. kann.

Überdies sind ihre „Vorbemerkungen“ vielfach sachlich falsch, jedenfalls dann, wenn man die üblichen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens – z.B. den millionenfach bestätigten Regeln der Fehlertheorie und -Statistik- anwendet. Ihre Behauptungen lassen sich zusammenfassen in der Auffassung, dass es wissenschaftlich möglich sei, trotz vielfach bestätigter mangelhafter Abdeckung der Erdoberfläche -Kontinente ebenso wie Ozeane-  mit meteorologischen Messstationen und der daraus resultierende extrem spärlichen wie ungenügenden Datenzahl wie -Qualität, belastbare Kenntnisse über die absolute Temperaturhöhe zumindest ab dem Zeitraum von 1850 bis 1900 zu gewinnen.

Die Bundesregierung glaubt der offiziellen Klimaforschung man könne aus schlechten und wenigen Daten gute und hoch präzise Ergebnisse errechnen.

Das aber ist Wunschdenken, weil niemand, und mit keiner noch so ausgefeilten statistischen Methode, aus schlechten und wenigen Daten, gute und für, in diesem Falle Klimazwecke, nach Zahl und Qualität, ausreichende Daten machen kann. Die wenigen heute verfügbaren historischen Rohdaten sind nun mal so selten und schlecht wie sie sind.  Es hilft auch nicht, auf die vielen Institutionen wie Zitat (S 7)„ WMO, NASA, NOAA, ECMWF und Hadley-Centre und vielen weiteren“ zu verweisen, und damit eine große Zahl unabhängiger Datenerhebungs- und Auswertungsstellen vorzugaukeln, wenn allgemein gesichert bekannt ist, dass alle diese Institutionen auf dieselben seltenen und qualitativ schlechten Rohdaten zugreifen (müssen). Die Ergebnisse dieser Institutionen unterscheiden sich daher nur durch die unterschiedliche Behandlung der Rohdaten.

Daher muss eindeutig festgestellt werden, dass weder der Bundesregierung noch den beteiligten Wissenschaftlern die absolute Mitteltemperatur vorindustrieller Zeit bekannt ist. Erschwert wird deren Bestimmung noch durch die simple Tatsache, dass es keinen Weg gibt ihre jeweils aus Modellen und wenigen, dazu noch höchst unsicheren, Daten ermittelten Größe an der Wirklichkeit zu überprüfen. Die Vergangenheit ist vergangen, bessere Daten sind nicht verfügbar.

Ebenso ist es Wunschdenken, wenn auch weit in der Klimatologie verbreitet, dass die Bildung von Temperaturdifferenzen (Anomalien), auch bei langen Zeitreihen, die Fehlergröße massiv absenken würde. (hier und hier) Diese Gesetzmäßigkeit gilt zwar begrenzt für echte zufällige, also wirklich gleichverteilte Fehler, aber nicht und in keinem Fall für die vielfältigen systematischen Fehler. Die addieren sich mit der Quadrat-Wurzel aus der Summe ihrer Quadrate. Erschwerend kommt hinzu, dass, weil die Anomalien so klein sind, das Gewicht der Fehler, welche sie unweigerlich begleiten, um zwei bis drei Größenordnungen größer ist, als wenn sie auf die Absolutwerte bezogen würden. Ein Fehler von ± 0,5 °C auf 15 ° C bezogen hat nun mal eine bedeutend geringere Auswirkung auf die Referenzzahl als wenn der gleiche Fehler auf  0,5 °C bezogen wird. Im ersten Fall spielt er nicht wirklich eine Rolle und verändert die Bedeutung der Referenzzahl kaum, im zweiten Fall verschwindet die Referenzzahl völlig im Rauschen der Unsicherheit.

 

Was nicht ermittelt werden kann, wird einfach als unnötig erklärt

Daher entschließt sich die Bundesregierung zur Flucht nach vorn und behauptet eine absolute Mitteltemperatur interessiere gar nicht, man würde diese auch gar nicht benötigen, weil sie viel bessere und genauere Anomalien gewinnen könne, die eine Überprüfung der Maßnahmen nach der Pariser Klimaübereinkunft erlauben würde. Das ist jedoch ein Ding der Unmöglichkeit und damit falsch.

Und weil das so ist drehte sich die Fragestellung darum, welche globale Mitteltemperatur die Bundesregierung als optimal ansieht. Und der Beantwortung auch dieser einfachen Frage ist sie – wie anders – ausgewichen. Alles in ihrer Antwort ist nur ablenkendes Beiwerk.

Sie verfällt deshalb in den üblichen Modus aus der Unmöglichkeit eine globale Mitteltemperatur genau genug bestimmen zu können, diese für nicht erforderlich und auch nicht für wichtig zu erklären, weil man ja Anomalien und die viel besser, auch so bestimmen könne. Dass das falsch ist, weil unwissenschaftlich und jeder Logik und Fehlerrechnung widersprechend, müssten die Bundesregierung bzw. die ihr zuarbeitenden Wissenschaftler eigentlich wissen, denn es ist – außerhalb der Klimawissenschaft- millionen- und milliardenfach täglich geprobtes Standardwissen.

 

Die Antwort hätte daher so aussehen müssen.

Daher hätte die Bundesregierung wahrheitsgemäß erklären müssen: „Ja, wir halten die aus der Treibhaushypothese (der „natürliche Treibhauseffekt“ (THE) brächte eine Erwärmung von 33 Kelvin) sich errechnenden 15 ° C für optimal“. Aber dann hätten sie keinen Grund mehr gehabt „Klimaschutz“ zu betreiben, weil die aktuelle „globale Mitteltemperatur“ mit 14,83 ° C immer noch darunter liegt.

Oder sie hätte erklären müssen: „Die Klimaforscher haben sich leider, leider vor 25 Jahren um ein sattes Grad C, oder Kelvin, verrechnet, der natürliche THE schafft nur 32 K – was aber leider vom Strahlungsenergiefluss nicht bestätigt wird- und damit läge diese ideale „globale Mitteltemperatur“ bei nur 14 ° C. Und weil sie „real“ nun in der Spitze bei 14,83 ° C liegt, ist das höchst gefährlich und dazu noch Schuld des Menschen“. All das hat sie aber nicht, stattdessen wich sie auf Nebenkriegsschauplätze mit viel wiss. anmutenden Brimborium aus. Und verfolgt im Blindflug ein schwebendes unbestimmtes 2° Ziel.

 

 




Wer wird finanziell gemästet – die „Klimaleugner“ oder die Klima-Alarmisten?

Wie sieht es eigentlich bei der Gegenseite aus? Werden die von finanzstarken Geldgebern üppig finanziert, und das nachweisbar? Allerdings: Die Sender um ARD und ZDF erhalten jährlich über acht Milliarden Euro, erhoben von allen Haushalten, die mittlerweile gar nicht mehr entscheiden können, ob sie DFF-Fernsehen, -Radio oder Internetformate wie FUNK genießen wollen oder nicht; gezahlt muß werden, als „Demokratieabgabe“. Bis etwa zum Jahre 2.000 haben Journalisten wie die von nano bei 3Sat ihre Arbeit noch ordentlich gemacht und die Klimaapokalypsen-Theorie noch pro und contra behandelt. Nach 2.000 war das vorbei, und es wurden nur hie und da noch einzelne Kritiker wie Dirk Maxeiner (hart aber fair) und Michael Limburg in Talkshows eingeladen. Seit etwa 2010 ist auch das vorbei; die Apokalypse gilt seitdem als Dogma, das in den TV-Rederunden als unanzweifelbar gilt. Nur noch AfD-Politiker wie Guido Reil, die man notgedrungen manchmal einladen muß, bringen bei Lanz Widerspruch vor.

Bei den privat finanzierten Klimajournalisten von Zeit, Berliner Tagesspiegel, Süddeutscher Zeitung, Frankfurter Allgemeiner oder der Bild geht die Zwangsfinanzierung nicht so einfach; und deren Auflagen brechen heftig ein. Vor allem die bis etwa 2010 als konservativ geltenden Organe wie FAZ oder Bild sehen in nicht allzu ferner Zukunft dem Konkurs entgegen, wenn die Vertretung eher grüner Parteipositionen dort nicht bald ein Ende hat. Welcher kritische Bürger zahlt denn noch für PR? In der DDR war die wenigstens noch gratis. Wobei – es gibt ja schon Pläne, auch Privatzeitungen über Steuergelder zu finanzieren, damit die Weltsicht der Profiteure auf allen Kanälen weiterlaufen kann.

Wie sieht es mit den Weltuntergangs-Propheten der privaten Institute und Universitäten aus? Die Unis bekommen eine Grundfinanzierung und noch einmal beantragte Fördergelder – die bekannten „Drittmittel“. Wenn da auf einem Antrag „Nachhaltigkeit“, „Gender“ oder gar „Klimawandel“ draufsteht, ist die Genehmigung fast schon zwangsläufig. Außer, es kabbeln sich zu viele Opportunisten mit „Klima“ um einen einzelnen Förderposten. Nebenbei: Die Forschungs-Fördermittel, die für „Klima“ oder „Integration“ oder ein anderes Polit-Thema herausgeschmissen werden, fehlen in der echten Wissenschaft, zum Beispiel in der medizinisch-biologischen Krebsforschung. Habe ich selber erlebt.

Was ist mit privaten Vereinen wie dem Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung PIK von Schellnhuber, Rahmstorf, Rockström, Edenhofer und „Winkel-CO2“-Levermann? Wer es noch nicht weiß, das PIK ist kein universitäres Institut, sondern genau wie EIKE ein privates und ein eingetragener Verein e.V.

Bei uns wurden schon Goldbarren von Trump und der Ölindustrie vermutet, aber nichts gefunden. Schön wär’s ja, dann hätte ich einen Dienst-Diesel mit viel PS. Und CO2-Ausstoß, denn das brauchen wir bei acht Milliarden Menschen und einem solaren Minimum.

Beim PIK muß gar nicht lange nach den Staats-Millionen suchen; weil die Förderung durch die Bundesregierung ganz öffentlich ist. Zusätzlich fragen bürgerliche Parlamentarier auch noch mal bei Merkels Genossen nach, wie viele Steuermillionen Rahmstorf und Co. so für ihre wertvolle Arbeit als Grundfinanzierung erhalten.

Eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion des Deutschen Bundestags unter Federführung von Christoph Meyer, Christian Dürr und Nicola Beer offenbarte sage und schreibe 146 Millionen Euro für die Jahre 2.000 bis 2018. Sind 7,68 Millionen durchschnittlich per annum. Und das ist nur die Grundfinanzierung für die Gehälter der Hausangestellten wie den Profs, Gebäudenebenkosten etc. Hinzu kommen weitere Millionen im Jahr aus den erwähnten Drittmitteln, mit denen dann Zeitstellen wie Doktorandenposten finanziert werden. Heißt, die Ausbildung weiterer Propagandisten, die in die Universitäten ausschwärmen und die Glaubenslehre verbreiten.

Der Anfragetext der FDP im Wortlaut (Auswahl):

9. Flossen dem PIK oder seinen weiteren Organisationseinheiten in den Jahren von 2000 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?“

Antwort BR:

Dem PIK oder seinen weiteren Organisationseinheiten flossen in den Jahren von 2000 bis 2018 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 146 026 510 Euro zu.“

Höchst delikat auch die Antwort der Regierung zur Frage nach den Verflechtungen des PIK e.V. mit der Regierung und ihrer Parteien:

11. Wurden das PIK oder seine Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für das PIK, seine weiteren Organisationseinheiten oder seine Mitarbeiter als Auftragnehmer? 


12. Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht? 
Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?“

Antwort BR:

Das PIK wurde in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt. Die Beauftragung erfolgte durch Verträge im Rahmen der haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen.“

Nicht verwunderlich ist personelle Verflechtung der Klimaforscher.

15. Entsendet das PIK oder seine weiteren Organisationseinheiten Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?

16. Sofern Frage 15 zutrifft, welche konkrete Organisationseinheit entscheidet in den jeweiligen Bundesministerien über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)?“

Antwort BR:

Folgende PIK-Mitarbeiter wurden in Fachbeiräte der Bundesregierung berufen:

– Prof. Dr. Hans Joachim Schellnhuber, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WGBU). Gemäß § 3 Absatz 2 des Gemeinsamen Erlasses zur Errichtung des WBGU vom 8. April 1992 werden die Mitglieder des Beirates federführend von der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Einvernehmen mit den beteiligten Ressorts für die Dauer von vier Jahren berufen.

– Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung (SRU). Gemäß § 8 Absatz 1 des Erlasses über die Einrichtung eines Sachverständigenrates für Umweltfragen bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 1. März 2005 werden die Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach Zustimmung des Bundeskabinetts für die Dauer von vier Jahren berufen.“

Da die Geber von Drittmitteln nicht unbedingt staatliche Stellen sein müssen, sondern durchaus auch Thinktanks, politisch-weltanschauliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder profitorientierte Firmen (Industrie etc), ist die personelle Verflechtung von Regierung und PIK äußerst problematisch.

18. Erachtet die Bundesregierung eine wirtschaftliche Beziehung von Mitgliedern von Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten der Bundesregierung, einzelner Bundesministerien oder nachgelagerter Behörden mit drittmittelfinanzierten Forschungseinrichtungen generell für problematisch, und wenn ja, welche Vorkehrungen und Mechanismen hat sie etabliert, um eine Interessenverquickung zu unterbinden, bzw. wenn nein, warum nicht?“

Antwort BR:

Es können grundsätzlich bei allen Mitgliedern von Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten der Bundesregierung, einzelner Bundesministerien oder nachgelagerter Behörden Interessenkonflikte auftreten. Es ist Aufgabe des jeweiligen Gremiums, diese zu erkennen und im erforderlichen Umfang zu adressieren. Auch die drittmittelfinanzierten Forschungseinrichtungen haben ein offenkundiges Eigeninteresse, keine Zweifel an ihrer wissenschaftlichen Unabhängigkeit aufkommen zu lassen. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich das Interesse von Drittmittelgebern an der Tätigkeit von Forschungseinrichtungen. Aus dem Interesse an einer konkreten Forschungseinrichtung kann aber keinesfalls pauschal auf eine unzulässige Einflußnahme auf Mitglieder geschlossen werden, die der Forschungseinrichtung angehören.“

Nun, da wollte man offensichtlich nicht so recht antworten und verlegt sich auf Allgemeinplätze. Warum? Gibt es etwas zu verbergen?

Man muß den FDP-Politikern aus dem Bundestag, die die Kleine Anfrage stellten, ein großes Lob machen. So geht Oppositionsarbeit. Überdies ist es in Zeiten, in denen selbst die CDU-Kanzlerin eine tiefgrüne Politik macht, schon als mutig zu bezeichnen, Merkels wichtigsten Klimaalarmisten zu attackieren.