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Der Lockdown-Denkfehler, den bisher keiner entdeckte

Seit einiger Zeit treibt mich ein Widerspruch um, zu dem ich mich noch nicht öffentlich geäußert habe. Das hat zwei Gründe. Erstens war ich unsicher, wie groß die praktische Bedeutung dieser, sagen wir mal, „Unstimmigkeit“ ist. Zweitens fiel das Problem offenbar niemandem auf außer mir.

Genau das war mein Problem mit dem Problem. Es ist nämlich so offensichtlich, dass es mir nicht in den Kopf wollte und will, warum es keiner sieht. Meine Überlegung ist weder besonders originell noch gar preisverdächtig. Im Gegenteil, sie drängt sich auf, liegt quasi auf der Hand. Um den Fehler zu erkennen, muss man nicht die hellste Leuchte sein, auch kein Experte in Sachen Seuche.

Nun gibt es diese seltenen Fälle, in denen jemand einen Gedanken formuliert, worauf die anderen rufen: Holla, die Waldfee, stimmt! Ist doch klar! Hätte ich auch drauf kommen können! Das Wesen dieser Ausnahmen ist leider, dass sie die Ausnahme sind. Langer Rede Sinn: Mittlerweile bin ich ziemlich sicher, dass nicht ich der Geisterfahrer bin, sondern die Hundertschaft, die mir entgegenkommt. Daher also dieser Beitrag.

Logisch, nicht ideologisch

Eine weitere Vorbemerkung: Es geht hier um ein logisches Problem, kein ideologisches. Was ich Ihnen darlege, bewegt sich vollständig innerhalb der Matrix unbestrittener, allgemein bekannter und anerkannter Umstände. Daher ist es vollkommen egal, ob Sie sich eher Team Streeck, Team Drosten oder gar Team Lauterbach zugehörig fühlen. Selbst wenn Sie Fan von Team Attila sind und Covid-19 nur für einen Schnupfen halten, dürfen Sie weiterlesen.

Nachdem ich dieses Stück nun über die Maßen angeteasert habe, ein Dämpfer zur Klarstellung: Ich behaupte nicht, dass mit den folgenden Ausführungen alles auf den Kopf gestellt wird, was man zum Thema Corona weiß oder zu wissen glaubt. Allerdings, einiges ändert sich doch.

So manche Alarm-Argumentation erweist sich als heiße Luft. Unzählige Statements von Politikern und Experten erscheinen im Nachgang sinnfrei. Vor allem: Der politisch bedeutendsten Kennzahl ist die Grundlage entzogen. Diese Kennzahl diente nicht nur als Hauptargument für den jetzigen Lockdown. Sie ist zugleich erklärtermaßen der einzige handfest bezifferte Maßstab, den die Entscheider anlegen wollen, um entweder die aktuellen Einschränkungen weiter zu verschärfen oder sie zu lockern.

Quizfrage: Wo liegt der Fehler?

Wenn diese besagte Kennzahl wegen Untauglichkeit entfällt, ergeben sich eine Menge Fragen. War der November-Lockdown in seiner konkreten Ausgestaltung überhaupt gerechtfertigt? Genügen die restlichen, von der Politik nur allgemein formulierten und nicht näher spezifizierten Ziele, um die angeordneten Maßnahmen aufrechtzuerhalten?

Hätte die Politik unter Berücksichtigung valider Aspekte zu einem anderen Vorgehen, einer anderen Strategie finden können oder sogar müssen? Last but not least: Wenn die offizielle Messlatte für die Aufhebung der aktuellen Einschränkungen obsolet ist – nach welchen Kriterien ist nun zu entscheiden?

Genug der Vorrede. Bevor wir uns über Konsequenzen Gedanken machen, gibt es noch etwas Arbeit. Legen wir also los, und zwar am praktischen Beispiel. Während Sie die folgenden Statements lesen, haben Sie die letzte Chance, sich am großen Finde-den-Fehler-Quiz zu beteiligen: Was ist der fundamentale Irrtum, der all diesen Aussagen innewohnt? Und welches eine Wort bringt die Sprechblasen zum Platzen?

Modellierer und Experten

Stellvertretend für Myriaden vergleichbarer Aussagen sei zunächst Dr. Viola Priesemann zitiert. Frau Priesemann ist Leiterin einer Max-Planck-Forschungsgruppe an der Uni Göttingen und beschäftigt sich unter anderem mit Computer-Modellen, die die Corona-Ausbreitung vorhersagen sollen. Ihr Job ist also ähnlich wie der von Prof. Michael Meyer-Hermann in Braunschweig. Sie erinnern sich? Das war der Lockdown-Radikalinski, den die Kanzlerin Mitte Oktober zum Corona-Kränzchen geladen hatte, um die Ministerpräsidenten zu manipulieren.

Das soll natürlich nicht unser Urteil über Frau Dr. Priesemann beeinflussen. Wir wollen nicht ausschließen, dass es auch Seuchen-Modellierer gibt, die zu irgendwas gut sind. So oder so, jedenfalls war Viola P. einen Tag vor Lockdown-Beginn zu Gast bei „Anne Will“.

Neben Priesemann saß ein richtiger Seuchenexperte, nämlich Stefan Willich, Professor für Epidemiologie an der Berliner Charité. Willich plädierte kurz vor Schluss der Sendung dafür, „auf die intensivmedizinische Kapazität zu schauen“, statt sich undifferenziert auf „die Zahl der Neuinfektionen“ zu konzentrieren.

„Ganz massiv widersprechen“

Priesemann unterbrach Willich erregt (hier ab Min. 56:26): „Da möchte ich einmal massiv widersprechen, wirklich ganz massiv widersprechen. Wir können entweder auf die Krankenhäuser gucken und die Intensivkapazität. Oder wir schauen drauf, ob die Ausbreitung unter Kontrolle ist oder nicht unter Kontrolle ist. Und das ist die Einigkeit von Leopoldina, von Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gesellschaft und so weiter, das ist nicht [nur] meine Meinung.“

„In dem Moment, wo wir die Kontakte nachverfolgen, gibt es fast niemanden, der nicht weiß, dass er Träger ist. In dem Moment, wo wir die Kontakte gut unter Kontrolle haben, wie das im Juli, August und am Anfang des Septembers der Fall war […] Aber, das würde ich echt gern für … dass das verstanden wird: Wenn wir diesen Punkt überschreiten, das ist ein Kipp-Punkt! In dem Moment, wo wir die Kontrolle verlieren, dann wird der Anstieg dieser Fallzahlen selbstverstärkend! […]

So und ähnlich äußern sich landauf, landab Entscheider und Experten. In derselben Talkshow zum Beispiel auch der zugeschaltete bayerische Ministerpräsident Söder (Min. 24:38): „Ab einer bestimmten Infektionszahl ist die Rückverfolgung so kaum mehr leistbar, deswegen müssen wir ja wieder auf ein Level kommen, in dem diese Rückverfolgung dann eben gut funktioniert.“

Verfolgung ist gut, Kontrolle ist alles

Oder Kanzleramtsminister Helge Braun, ebenfalls bei „Anne Will“ (ab Min. 51:06): „Wenn wir in Deutschland jeden Tag 5.000 Fälle haben, dann können wir die Kontaktnachverfolgung über die Gesundheitsämter noch schaffen, und dann können wir auf Beschränkungen ansonsten weitestgehend verzichten.“

Fassen wir zusammen. Das alles bestimmende Wort ist „Kontrolle“. „Kontrolle“ über die Entwicklung des Infektionsgeschehens besteht, solange die Gesundheitsämter alle (oder fast alle) Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen können. Dies erreichen sie per Ermittlung, Unterrichtung und Isolierung der potenziellen Virenverbreiter.

In dem Moment, in dem die Ämter nicht mehr umfassend nachverfolgen können, gerät die Situation „außer Kontrolle“. Das Virus verbreitet sich „unkontrolliert“, die Folge ist exponentieller Anstieg der Infektionen. Um nach „Kontrollverlust“ wieder in eine „kontrollierte“ Lage zu kommen, sind mannigfaltige Einschränkungen des täglichen Lebens zu verordnen – und zwar so lange, bis die Fallzahlen wieder in einem „kontrollierbaren“ Bereich sind.

Und? Haben Sie’s erraten?

So lautet also die herrschende Meinung – wobei die Superspreader dieses Narrativs davon ausgehen, dass es sich keineswegs um eine Meinung handelt, sondern um einen quasi naturgesetzlichen Umstand. Das ist natürlich Quatsch.

Und? Haben Sie erraten, welcher Trugschluss all diesen und vergleichbaren Äußerungen zugrundeliegt? Ich spare mir an dieser Stelle tiefergehende Überlegungen zu den Abgründen der Volksseele. Ob die Sehnsucht nach Kontrolle „typisch deutsch“ ist, sei dahingestellt. Ob es einen Zusammenhang zwischen Kontrollsucht, Waschzwang und Fesselungsphantasien gibt, kann ebenfalls offenbleiben. Das Psychologisieren sollen Berufenere als ich übernehmen. Konzentrieren wir uns auf die Fakten. Und zwar auf die echten.

Die Fakten besagen – und das ist der erste Teil der Auflösung in unserem kleinen Ratespiel –, die vielbeschworene „Kontrolle“ des Infektionsgeschehens bestand zu keinem Zeitpunkt. Wenn im Sommer das Infektionsgeschehen auf niedrigem Niveau stabil war, ist dies jedenfalls nicht einer angeblich umfassenden Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter zuzuschreiben.

Die Auflösung ist banal

Warum, fragen Sie? Ganz einfach. Eine vollständige (oder annähernd vollständige) Kontaktnachverfolgung fand niemals statt. Was den Gesundheitsämtern an Positiv-Testungen mitgeteilt wurde, war immer nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Infektionen. Das weiß jeder – oder sollte jeder wissen, der sich auch nur ein bisschen mit Corona beschäftigt hat.

Damit sind wir beim zweiten Teil der Lösung unserer Quizfrage. Ein einziges Wort lässt die heiße Luft aus den oben zitierten (und zahllosen weiteren) Äußerungen. Dieses Zauberwort ist – Tusch! – „Dunkelziffer“. Sagen Sie jetzt bloß nicht, Sie seien enttäuscht. Enttäuschung findet legitimerweise dort statt, wo übertriebene Erwartungen geweckt wurden. Ich habe von Anfang an betont, dass nichts Spektakuläres zu erwarten ist, sondern Banales.

Die Corona-Dunkelziffer, also die Zahl unerkannter Sars-CoV-2-Infektionen, ist hoch. Das ist unstrittig und einfach zu erklären. Nehmen wir zum Beispiel Ebola. Wer sich mit hämorrhagischem Fieber infiziert, hat vergleichsweise schlechte Karten. Ebola produziert im Normalfall heftige Symptome und ist ziemlich tödlich. Deshalb gibt es – jedenfalls in zivilisierten Ländern – bei einem Ebola-Ausbruch keine nennenswerte Dunkelziffer.

Epidemie light

Corona hingegen ist eine Epidemie light. Covid-19 hat eine relativ geringe Sterblichkeitsrate, die irgendwo zwischen unter 0,2 und einem Prozent der Infizierten liegt. Außerdem verlaufen die Infektionen laut RKI in rund 80 Prozent der Fälle mit nur leichten Symptomen oder völlig asymptomatisch. Wer nichts oder kaum etwas von seiner Infektion spürt, geht auch nicht zum Arzt. Daher ist das Dunkelfeld unerkannter Infektionen hoch, solange nicht die gesamte Bevölkerung regelmäßig durchgetestet wird.

Wie hoch genau, weiß man nicht. Diverse Studien legen einen Wert zwischen ungefähr Faktor 4 und Faktor 20 nahe, um den das tatsächliche Infektionsgeschehen höher ist als das bekannte. Ich habe mir vor einiger Zeit den Spaß gemacht, die mögliche Dunkelziffer anhand der Zahlen des Seuchen-Gurus John Ioannidis auszurechnen. Wenn man für Deutschland eine Infektionssterblichkeit von 0,2 Prozent ansetzt, landet man unter Berücksichtigung der Corona zugeordneten Todesfälle etwa bei einem Faktor 15.

Aber wir müssen uns hier gar nicht darüber streiten, wie hoch die Dunkelziffer wirklich ist. Einig sind sich alle darin, dass es sie gibt und dass sie erheblich ist. Das genügt, um alle Aussagen über „Kontrolle durch vollständige Nachverfolgung“ im Zusammenhang mit Corona als Bullshit zu entlarven. Genau wie die Behauptung vom „Kontrollverlust“. Wer etwas nicht unter Kontrolle hat, kann sie auch nicht verlieren.

„Kontaktverfolgung ist praktisch nicht vorhanden“

Erinnern wir uns an die Aussage von Merkel-Adlatus Helge Braun: „Wenn wir in Deutschland jeden Tag 5.000 Fälle haben, dann können wir die Kontaktnachverfolgung über die Gesundheitsämter noch schaffen, und dann können wir auf Beschränkungen ansonsten weitestgehend verzichten.“

Selbst wenn wir nur den eher niedrigen Dunkelziffer-Faktor 4 ansetzen, bedeutet das, dass statt der von Braun genannten 5.000 ans RKI gemeldeten Infizierten real 20.000 neue Virenträger an einem Tag durch Deutschland laufen. Die Nachverfolgung kann also in diesem Beispiel maximal 25 Prozent des Infektionsgeschehens erfassen. Bei einem Faktor 10 wären es sogar 50.000 potenzielle Virenschleudern, von denen nur jede Zehnte einen Anruf vom Gesundheitsamt bekommen könnte.

Apropos „könnte“: Es gibt diverse Berichte, wonach die Ämter eine zügige und vollständige Nachverfolgung selbst bei niedrigen Fallzahlen nicht hinkriegen. Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer offenbarte vor ein paar Tagen bei „Markus Lanz“ (hier ab Min. 27:30): „Kontaktverfolgung – sag ich Ihnen jetzt aus der Praxis – ist in Deutschland praktisch nicht vorhanden. Wenn wir Kontakte ermitteln, ist die Infektion in der Regel schon weitergegeben.“ Ein weiterer Hinweis darauf, dass „Kontrolle durch Nachverfolgung“ bei Corona hierzulande eine Mär ist.

Was folgt daraus?

Fassen wir zusammen: Es gibt ein großes Dunkelfeld von nicht erkannten Sars-CoV-2-Infektionen. Alle Behauptungen, bei einer bestimmten Zahl gemeldeter Fälle könne man vollständige (oder nahezu vollständige) Nachverfolgung des realen Infektionsgeschehens erreichen, entsprechen daher nicht der Wahrheit. Die umfassende Nachverfolgung ist eine Illusion – egal, wie niedrig die Fallzahl ist, die das Robert-Koch-Institut erfasst.

Na und? Die Erkenntnis, dass Politiker und sogenannte Experten eine Menge dummes Zeug reden, wenn der Tag lang ist, ist nicht neu. Was also folgt daraus für die Praxis, werden Sie sich und mich fragen. Hier die Antworten.

Zunächst einmal ist die derzeit für die politische Entscheidungsfindung bedeutendste Kennzahl kaputt, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz. Dieser Richtwert wurde bereits im Mai eingeführt. Überschreitet die Anzahl der „Neuinfektionen“ (genauer: der gemeldeten Positiv-Testungen) pro 100.000 Einwohner auf lokaler Ebene innerhalb von sieben Tagen bestimmte Obergrenzen, sollen verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung quasi automatisch in Kraft treten.

Sieben-Tage-Inzidenz: Willkürlich

Auf welche Einschränkungen sich Bund und Länder Mitte Oktober bei Überschreitung der Richtwerte verständigten, können Sie hier nachlesen. Die konkreten Obergrenzen der Sieben-Tage-Inzidenz liegen bei 35 und 50 „Neuinfektionen“ pro 100.000 Einwohner pro Woche. Sowohl die 35 als auch die 50 sind nicht unmittelbar epidemiologisch begründet. Sie wurden allein aufgrund der Kapazitäten der Gesundheitsämter festgelegt.

Die Festsetzung der Richtwerte beruhte also einzig auf der Annahme, dass bei diesen Zahlen noch eine „vollständige“ Aufklärung durch die Ämter möglich ist. Diese Annahme unterlag einem fundamentalen Irrtum, wie wir nun wissen. Egal, ob 35 oder 50 gemeldete Corona-Positive pro Woche – wegen der nicht berücksichtigten Dunkelziffer kann in keinem Fall das postulierte Ziel erreicht werden.

Da die Prämisse falsch war, ist den unter eben jener Prämisse ermittelten Grenzwerten die Grundlage entzogen. Ohne faktische Grundlage sind die Grenzwerte objektiv willkürlich. Das ist kein kleines Problemchen. Wer hierzulande in großem Umfang Grundrechte einschränkt, braucht verdammt gute Gründe dafür. Und Willkür ist das exakte Gegenteil von einem guten Grund.

Luftnummer Nachverfolgbarkeit

Die praktische Folge ist, dass Rechtsanwälte in ganz Deutschland ab sofort „Rotkäppchen extra trocken“ palettenweise ordern können. Jede obrigkeitliche Verfügung, die sich ausschließlich oder ganz überwiegend auf die Sieben-Tage-Inzidenz oder allgemeiner auf die Luftnummer „Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten“ stützt, sollte mit guten Erfolgsaussichten anfechtbar sein.

Wer nicht glaubt, welch überragende Rolle die Sieben-Tage-Inzidenz bei den politischen Entscheidungen spielt, möge sich den Auftritt der Kanzlerin vor der Bundespressekonferenz zu Gemüte führen. Am Tag, als der jetzige „milde Lockdown“ in Kraft trat, begründete Angela Merkel die beschlossenen Einschränkungen noch einmal ausführlich. Aus der Mitschrift:

„Deshalb müssen wir wieder in eine Situation kommen, in der die Gesundheitsämter Kontakte nachverfolgen können; sonst nimmt das exponentielle Wachstum immer weiter zu. […] Wir müssen wieder in eine Region von 50 Infektionen in sieben Tagen pro 100 000 Einwohnern kommen; denn bis zu dieser Zahl können die Gesundheitsämter das einigermaßen nachvollziehen. Das Ziel der Maßnahmen der nächsten vier Wochen ist also, wieder in diese Region zu kommen.“

„Entscheidend ist die Sieben-Tage-Inzidenz“

Frage: „Zu dem Treffen mit den Ministerpräsidenten in zwei Wochen: Nach welchen Kriterien soll dann entschieden werden? Welche epidemiologischen Kennzahlen sind entscheidend?“

BK’in Merkel: „Entscheidend ist die Sieben-Tage-Inzidenz. […] Wir müssen wieder in den Bereich von unter 50 kommen, weil wir dann sagen können, dass die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung hinbekommen. […] Das Ziel ist, wieder in den Bereich der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter zu kommen.“

Bereits am Tag zuvor hatte auch Kanzleramtsminister Braun in der „Will“-Sendung unmissverständlich klargestellt, dass es nur eine Zahl gibt, an der sich die Regierung orientiert, wenn es um Verschärfung, Lockerung oder Aufhebung von Maßnahmen geht.

Frage der ehemaligen FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: „Was ist denn die Marschroute, welche Zahl ist es denn, wo man sagen kann, jetzt kann man wieder lockern?“ Antwort Braun: „Unter 50 müssen wir, unter die Inzidenz von 50. Das ist die ganze Zeit unser Maßstab, bundesweit. Da müssen wir hin, dann ist die Kontaktnachverfolgung sicher möglich.“

Allgemein formulierte Absicht genügt nicht

Wir fassen zusammen: Derzeit gibt es nur ein einziges konkret beziffertes Kriterium, an dem sich die Verantwortlichen bei ihren Corona-Entscheidungen orientieren. Diese Kennzahl, die Obergrenze von „50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche“, taugt jedoch nicht als Maßstab, weil sie auf einer irrigen Annahme beruht.

Damit wir uns nicht missverstehen: Daraus folgt nicht, dass die Exekutive ohne diese Kennzahl keinerlei Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens mehr verfügen könnte. Allerdings wird es deutlich schwieriger. Die Politik benötigt für Art, Umfang und Dauer von Einschränkungen eine neue Begründung – und zwar eine nachvollziehbare, tragfähige und hinreichend konkrete.

Ein allgemein formuliertes Bestreben à la „Wir wollen die Infektionen so weit wie möglich reduzieren“ genügt nicht – genauso wenig, wie die Regierung den Straßenverkehr verbieten kann, um „die Zahl der Verkehrstoten so weit wie möglich zu reduzieren“. Wer massivste Grundrechtseinschnitte rechtfertigen will, muss sich etwas Besseres einfallen lassen.

Höchst umstrittenes Gesetz

Die Zielsetzung, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, wäre ein tauglicher Ansatz. Dafür müssten die Veranwortlichen allerdings überzeugend darlegen, ab welcher Infektionsrate sich diese Gefahr tatsächlich realisiert. Möglicherweise stellt sich bei unvoreingenommener Prüfung heraus, dass wir statt mit 5.000 auch mit 20.000 oder 30.000 Positivfällen pro Tag umgehen können.

Vielleicht käme man gar zu der Einsicht, dass die starre Fixierung auf „Neuinfektionen“ ohnehin nicht der Königsweg ist, sondern ein Strategiewechsel hin zu differenzierten Schutzmaßnahmen angeraten ist, wie ihn etwa Boris Palmer oder Julian Nida-Rümelin vorschlagen.

Derartige Überlegungen weisen die Entscheider jedoch von sich. Lieber jagt man weiterhin der Schimäre von der „Kontrolle durch Nachverfolgung“ hinterher. Derzeit versucht die Regierung sogar, im Eiltempo eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes durchzupeitschen – trotz massiver Kritik von Opposition, Verbänden und Juristen. In den Verhandlungen „sei auch über andere Kennziffern diskutiert worden, etwa die Belegung von Intensivbetten“heißt es„Insbesondere das Kanzleramt habe aber darauf gedrungen, am Kriterium der Neuinfektionen festzuhalten.“ Und so wird wohl die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gesetzlich verankert werden.

Das ist wirklich kompletter Nonsens, wie ich Ihnen hoffentlich überzeugend dargelegt habe. Und? Wer ist nun Geisterfahrer? Ich oder die regierenden Kontrollfreaks?

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Nachgefragt: War die Tönnies-Panik gerechtfertigt?

Verkürzt gesagt rettet darin Dustin Hoffman die Welt vor einer neuen Variante des Ebola-Virus, die von den bösen US-Militärs als Kriegswaffe instrumentalisiert werden soll. Unter Regie des “das Boot”- und des “Reifeprüfung-Tatorts-Regisseur Wolfgang Petersen entsteht gegen den Willen des Polit-Establishments ein Antiserum, und Hoffman verhindert den Abwurf einer Aerosol-Bombe, die tausende Tote verursacht hätte. Dass ausgerechnet Streeck unter den Göttern der Virologie der Besonnenste ist, kann man nur als Ironie des Schicksals begreifen.

Mittlerweile taucht auch in der deutschen Berichterstattung der Begriff “Ausbruch” oder “Outbreak” auf und weckt bewusst Assoziationen mit dem Katastrophenfilm. Das hat natürlich niemand gewollt.

Auffällig ist jedoch, dass die Vierte Gewalt nicht über die Folgen dieser furchtbaren Ereignisse bei Tönnies berichtet. Keine Toten, keine Bilder vom Abtransport von Särgen, keine Massengräber, keine überfüllten Intensivstationen, nichts, nirgends. Man musste nach ein paar Tagen die Satelliten-Schüsseln wieder einfahren und die Fernsehteams nach Hause schicken. Auch die Landräte, Bürgermeister und Chefärzte mussten keine weiteren Pressekonferenzen abhalten. Die als infiziert Getesten befanden sich in Quarantäne, meist ohne zu “erkranken”, und der NRW-Gesundheits- und Arbeitsminister Laumann von den CDU-Sozialausschüssen hatte sein Ziel erreicht und erfolgreich gegen die Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen der Tönnies-Gruppe opponiert. Die wich dem gesellschaftlichen Druck und änderte ihr Geschäftsmodell. Nur wegen dem Virus hätte sie das nicht tun müssen.

Tönnies – war da was?

Ich habe mich letzte Woche an die Firma Tönnies, das Robert Koch-Institut und den Landkreis Gütersloh gewandt und folgende Fragen gestellt: Wie viele Menschen sind im Rahmen des “Infektionsausbruchs” positiv getestet worden, wie viele sind erkrankt und mussten hospitalisiert werden, waren auf Intensivstation, mussten beatmet werden oder sind gar gestorben? Wie lange dauerte die durchschnittliche Behandlung? Gab es in Osteuropa durch “geflüchtete” Fleischverarbeiter verursachte neue “Ausbrüche” wie befürchtet?

Tönnies antwortete gar nicht. Kann man verstehen bei der Tracht Dauer-Prügel, die die Firma bezogen hat. Der Landkreis Gütersloh antwortete ausführlich und wies darauf hin, dass viele Zahlen tatsächlich nicht erhoben worden waren oder aber nicht so, wie ich das erbeten hatte. Das kann ich gut verstehen. Zur Zahl der Infizierten erklärt der Pressesprecher des Kreises:

“Wenn ‚betroffen‘ infiziert heißen soll, wären es ca. 1.400 bei der durch den Kreis durchgeführten Reihentestung bei der Firma Tönnies und ca. 2.100 Personen im Kreis Gütersloh im Kontext des Ausbruchs. Die Zahlen vor dem Ausbruch liegen in der Summe nicht vor. Als bei Testungen damals an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zweistellige positive Fälle vom Labor gemeldet worden sind, entschied sich der Krisenstab zur Reihentestung, bei der der Ausbruch festgestellt worden ist. “

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die 1.400 Tönnies-Mitarbeiter Bestandteil der 2.100 positiv auf den Virus getesteten Personen sind. Der Pressesprecher nennt die höchste Zahl der täglich erhobenen Hospitalisierten mit 38 Patienten. Zu den Intensivpatienten kann er keine Angaben machen, die sind nur tagesaktuell erfasst worden. Bei Stichproben einzelner Tage (in den Pressemitteilungen des Kreises) lagen diese gemeldeten Zahlen im niedrigen einstelligen Bereich. Am 25. Juni heißt es:

“Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 31 Patienten (24. Juni: 27) stationär behandelt. Davon werden 5 Personen (24. Juni: 5) intensivpflegerisch versorgt und 2 Personen (24. Juni: 3) müssen beatmet werden.”

Der letzte Corona-Tote im Kreis wurde Wochen vor dem “Ausbruch” registriert. Unter einem halben Prozent der als positiv Getesteten mussten auf die Intensivstation. Das wird bei den Teilnehmern an der Hochzeit in Hamm nicht andes sein.

Anders gesagt: Die exorbitanten “Infektions-Outbreaks” haben keine Relevanz für das tatsächliche Krankheitsgeschehen. Regionale Lockdowns sind vollständig unverhältnismäßig. Auch hier erweist sich die Zahl der positiven Tests als unzureichendes Kriterium, um den Verlauf der “Pandemie” zu beurteilen.

Keine Aussagen zu Gütersloh vom RKI

Das Robert-Koch-Institut hat keine Auskunft zum “Ausbruch” im Landkreis Gütersloh gemacht, sondern im Wesentlichen auf Links verwiesen. Die belegen, dass bei mehreren Studien 85 Prozent der als Infiziert getesteten Personen ein oder mehrere Symptome hatten.

In den Eckdaten zur Studie in Bad Feilnbach heißt es:

„14,5 Prozent der Seropositiven (Personen mit positivem Antikörper-Nachweis) waren ohne typische Krankheitssymptome, 85,5 Prozent hatten mindestens eins der Symptome (Fieber über 38°C, Atemnot / Kurzatmigkeit, Lungenentzündung, Schnupfen, Husten, Schmerzen beim Atmen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksstörung).“

In den Eckdaten zur Studie in Kupferzell heißt es:

„16,8 Prozent der Seropositiven (Personen mit positivem Antikörper-Nachweis) waren ohne typische Krankheitssymptome, 83,2 Prozent hatten mindestens eins der Symptome (…)“

Die Durchschnittszahlen verzerren das Bild

Epidemiologie ist nichts anderes als Statistik. Dafür braucht man keine medizinische Vorbildung. Handelt es sich nicht um Prognosen, wie etwa bei den erschreckend fiktiven Todeszahlen der deutschen Umwelthilfe im Zusammenhang mit den Schadstoffgrenzwerten, sondern um tatsächlich erfasste Werte und Zahlen, lässt das durchaus Schlüsse auf die Entwicklung der Entwicklung der Covid-19-Erkrankungen zu.

Von fast 16 Millionen Tests bis zur 38. Woche waren insgesamt rund 313.000 positiv. Rund 290.000 Menschen meldet das RKI als positiv getestet (mehrere wurden mehrfach getestet). 20 Prozent der Wohnbevölkerung sind also in etwa getestet worden (bei 82 Milionen Einwohnern). 0,354 Prozent der in Deutschland lebenden Personen wurden positiv getestet.

Bis einschließlich zur 38. Kalenderwoche waren 33.771 Menschen, die positiv auf das Virus getestet wurden, überhaupt hospitalisiert, das sind rund 12 Prozent der über 290.000 als infiziert vom Robert Koch-Institut gemeldeten Personen. Gerechnet auf die Deutsche Wohnbevölkerung sind das ca. 0,041 Prozent. Es gibt ca. 500.000 Krankenhausbetten. In der Spitze waren davon 6.051 mit Patienten belegt, die auf Corona positiv getestet waren. Das sind ca. 1,2 Prozent.

Davon wurden 17.337 Menschen auf Intensivstationen behandelt. Das sind ca. 0,02 Prozent der deutschen Wohnbevölkerung. Gerechnet auf die rund 290.000 positiv Getesteten waren das immerhin fast 6 Prozent. 24 Prozent der intensiv Behandelten haben diese Behandlung nicht überlebt. Das sind 4.149 bedauerliche Todesopfer. Aber weniger als die Hälfte der Corona-Toten wurden demnach intensiv behandelt oder invasiv beatmet (das waren immer um die 50 Prozent der Intensiv-Patienten, die positiv getestet waren).

Trotz der wechselnden Teststrategien ist die Zunahme der als infiziert Getesteten wohl vordringlich auf die Vervielfachung der Tests zurückzuführen. Vor zehn Wochen waren es noch rund 500.000 Tests, in der vorletzten Woche waren es dann mehr als eine Million. Die Zahl der positiven Tests schwankt zwischen 0,6 und 1,19 Prozent in der letzten Woche und bleibt damit weit unter dem Gesamtdurchschnittswert von 2 Prozent seit der 10. Kalenderwoche. Dass die Zahl vor der 28. Woche viel höher lag, verschleiert das RKI, weil die Daten vor der 28. Woche vorsichtshalber nicht mehr veröffentlicht wurden. Es besteht also kein Grund zur Panik.

Den Höhepunkt hatte die Zahl der Hospitalisierten in der Kalenderwoche 14. Damals waren 36.071 Menschen positiv Getestete im Krankenhaus. Von denen waren 19 Prozent hospitalisiert, das waren 6.051 Personen. 2.246 Menschen starben in der Woche, die mit dem Corona-Virus infiziert getestet waren.

Seitdem ist die Zahl der Hospitalisierten auf 5 Prozent der als infiziert Getesteten gesunken. Mit 437 sind 5.614 weniger hospitalisiert als in KW 14. Die Zahl der Verstorbenen liegt seit Kalenderwoche 21 im zweistelligen Bereich und ist mittlerweile auf 0,1 Prozent der als infiziert Getesteten gesunken. In Kalenderwoche 16 waren es noch 7 Prozent.

Wären in der Kalenderwoche 14 ebenfalls nur 0,1 Prozent der als infiziert Getesten gestorben, so wären das 2.210 weniger oder 36 Verstorbene.

Fazit

Selbst wenn die Anzahl der als infiziert Getesten steigt, so bleiben die prozentualen Anteile der Erkrankten, der auf Intensivstation befindlichen und der bedauerlichen Todesopfer auf niedrigem Niveau und prozentual gleich. Die Anzahl der Verstorbenen ist nach wie vor zweistellig, die der hospitalisierten und der auf Intensivstation befindlichen im niedrigen dreistelligen Bereich, sie steigen allerdings moderat.

Nach meiner Beobachtung hat dies drei wesentliche Gründe:

  1. Die Tests nehmen zu und die dabei Getesteten werden immer jünger. Dadurch sinkt offensichtlich die Zahl derjenigen, die überhaupt Symptome entwickeln oder erkranken.
  2. Bis zum 1. Juli 2020 waren 31.782 Mitarbeiter in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern infiziert getestet. Durch mangelnde Schutzkleidung und Vorsorge haben die wahrscheinlich 21.304 Bewohner, Betreute und Patienten angesteckt. Davon sind bis zum 1. Juli 2020 4.171 Menschen gestorben, das ist fast die Hälfte aller Todesopfer. Zwischen 1. Juli und 26. September sind 226 Menschen in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen gestorben, die sich dort infiziert hatten. Seither wurden in diesen Einrichtungen 2.945 als positiv getestet. Wir schützen also die Risikogruppen der alten Menschen mit mehreren Vorerkrankungen wirksamer, weil jetzt die erforderliche Schutzkleidung zur Verfügung steht.
  3. Offensichtlich sind die Behandlungsmethoden besser geworden. Durch anfangs vom Robert Koch-Institut verhinderte Obduktionen weiß man, dass Blutgerinnsel Pneumonien und Thrombosen verursachen, die zu schweren Verläufen und Todesfällen führen. Solche Blutgerinnsel kann man mit Blutverdünnern relativ leicht verhindern und mittlerweile laufen erste Versuche mit Blutplasma von Patienten, die die Krankheit bereits überstanden haben.

In der Summe ist die Aufgeregtheit der öffentlichen Meinung und die Panikmache von Virologen, Talk-Mastern und Politikern vollständig unangemessen. Die bisherigen Maßnahmen sind bereits seit Monaten unverhältnismässig und stehen im Konflikt mit unserer Gesellschaftsordnung und den Freiheitsrechten der Menschen. Eine Pandemie von “nationaler Tragweite” ist seit Monaten nicht mehr vorhanden. Dies zeigen auch die europäischen Zahlen im Vergleich. Zwar gab es in ganz Europa vor zwei Tagen rund 60.000 neue positive Tests, aber nur über 7.000 schwere oder ernste Fälle und rund 700 Todesfälle. Davon entfielen rund 372 auf drei Länder: Russland, Frankreich und Spanien. Überall sonst sind Erkrankte und Tote in einer mit Deutschland vergleichbaren Größenordnung. Bei 746 Millionen Einwohnern des europäischen Kontinents betrafen die Todesopfer vorgestern 0,0001 Prozent der Gesamtbevölkerung, die schweren Fälle machen 0,0086 Prozent aus (Ich bin vorsichtshalber von 700 Mio. Einwohnern des europäischen Kontinents bei meinen Berechnungen ausgegangen.).

Der Verlust der Verhältnismäßigkeit ist bereits seit Jahren das vorherrschende Merkmal politischer Entscheidungsträger. Die Pandemie hat einen gefährlichen Virus verbreitet: Panik.

Quellen: RKI, Intensivregister und Worldometer.

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Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei

255.366 Fälle sind es zum Beispiel am 10. September 2020, darunter angeblich (so wörtlich) „9.341 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen“.

Diese Zahlen sind falsch. Denn die Zählweise des RKI entspricht nicht der deutschen Gesetzeslage, dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Was und wie gezählt wird, steht nicht im Belieben des RKI (eines Bundesinstituts im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministers) sowie der Gesundheitsminister und -behörden von Bund und Ländern.

Das RKI zählt alle SARS-CoV2-positiven Testergebnisse als COVID-19-Fälle und setzt sie COVID-19-Infektionen/Erkrankungen gleich (siehe unten 1). Diese Gleichsetzung widerspricht jedoch dem IfSG (siehe 2.). Denn positive Testergebnisse belegen keine Infektion und erst recht keine Erkrankung im Sinne des IfSG (siehe 3. u. 4.).

Ein gesetzlich korrekter Ausweis der Fallzahlen wäre um so wichtiger, als die Infektionszahlen Dreh- und Angelpunkt für staatliches Handeln sind, insbesondere für die Beibehaltung und Verschärfungen von COVID-19-Maßnahmen, und auch von den Gerichten wie eine gottgleiche Offenbarung behandelt werden. Wie gerade erst in einem Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof festgestellt wurde, gibt es bei den zuständigen Behörden, zumindest im Land Bayern, keine Akten über die Entscheidungsfindung zu den Corona-Maßnahmen; man hat sich dort ausschließlich auf die Lageberichte des RKI und des Landesgesundheitsamts verlassen (siehe hier).

1. Wie das RKI Infektionen definiert

a) Im RKI-Lagebericht heißt es auf S. 2:

In Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. Im folgenden Bericht sind unter „COVID-19-Fällen“ somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.

Auf S. 10 heißt es ganz ähnlich:

Im Lagebericht werden die bundesweit einheitlich erfaßten und an das RKI übermittelten Daten zu laborbestätigten COVID-19-Fällen (COVID-19-Erkrankungen und akute SARS-CoV-2-Infektionen) dargestellt. COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Nachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß IfSG an das zuständige Gesundheitsamtz gemeldet.

Das RKI zählt also labordiagnostische SARS-CoV-2-Nachweise als COVID-19-Fälle, wobei es darunter akute Infektionen und Erkrankungen zusammenfasst. Kurz gesagt: Labornachweise = akute Infektionen / Erkrankungen. Eine unzulässige, weil dem IfSG widersprechende Gleichsetzung (siehe unten).

Labordiagnostischer Nachweis bedeutet, dass ein positives Ergebnis eines COVID-19-Labortests vorliegt. Üblicherweise handelt es sich dabei um sogenannte PCR-Tests. Mittels dieser Tests werden für ein Virus charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und damit das Vorhandensein von Virusmaterial festgestellt.

2. Wie das Gesetz Infektionen definiert

Was sind nun Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)?

Infektion ist gemäß § 2 IfSG

die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus“. Der zentrale Begriff ist hier der des Krankheitserregers. Und ebenfalls gemäß § 2 IfSG ist „Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) …, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.

Das hier entscheidende Kriterium ist die Vermehrungsfähigkeit: Ein Virus ist nur dann ein Krankheitserreger im Sinne des Gesetzes, wenn es vermehrungsfähig ist. Und eine Infektion besteht nur, wenn ein vermehrungsfähiges Virus aufgenommen worden ist.

Anmerkung: Genau genommen reicht es nach der juristischen Kommentarliteratur (Kiessling, § 2 IfSG, Rz. 5) für eine Infektion noch nicht einmal, dass ein vermehrungsfähiger Krankheitserreger in den Körper aufgenommen wurde; erforderlich ist auch eine Entwicklung oder Vermehrung im Körper. Darauf soll es hier aber nicht ankommen.

Labornachweise sind somit nur dann COVID-19-Infektionsfälle im Sinne des IfSG, wenn vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist.

Zwischenbemerkung: Das RKI beruft sich für seine Zählweise auf die Falldefinition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ob das statthaft ist, erscheint höchst fraglich. In der Falldefinition werden die bestätigten COVID-19 Fälle wie folgt definiert:

Eine Person mit Labornachweis einer COVID-19-Infektion unabhängig von klinischen Anzeichen und Symptomen“ (im Original: „A person with laboratory confirmation of COVID-19 infection, irrespective of clinical signs and symptoms.“).

Es besteht ein kaum merklicher, aber um so wesentlicher und vor allem juristisch bedeutsamer Unterschied zwischen WHO und RKI: Die WHO fordert den Nachweis einer Infektion, das RKI lässt den Nachweis von SARS-CoV-2 (also des Virus) genügen. Das RKI hat das Wort „Infektion“ einfach weggelassen.

3. Was positive PCR-Tests nachweisen und was nicht

Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt. PCR-Tests können von ihrer Konzeption her nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial unterscheiden.

Das dürfte mittlerweile Allgemeinwissen sein. Wem das klar ist, der kann die nachfolgend vorsorglich aufgeführten Zitate überspringen.

Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests):

Positive Ergebnisse deuten das Vorhandensein von SARS-CoV-2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.

Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits):

Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.

Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz:

Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet.

Science Media Center:

Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste.

Ein Labor für klinische Diagnostik:

„Mittels PCR werden für die jeweiligen Erreger charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und nachgewiesen – ggf. auch von nicht mehr vermehrungsfähigen Keimen.

Ein anderes Labor für labormedizinische und mikrobiologische Analysen:

Innerhalb weniger Stunden gelingt hier der parallele Nachweis einer Vielzahl der in Frage kommenden viralen Erreger. Allerdings erlaubt der Nukleinsäurenachweis keine Aussage über die Vermehrungsfähigkeit oder Infektiosität der Erreger.

Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Charite Berlin laut einem Artikel im Spiegel:

Deshalb bringt Drosten einen sogenannten Freitest ins Spiel, der nachweist, ob jemand noch infektiös ist. Ein PCR-Test allein reicht dafür nicht aus, weil er nur aussagt, ob eine Probe Erbgut des Coronavirus Sars-CoV-2 enthält oder nicht.

Deutschlandfunk (DLF):

Doch am Ende der Infektion wird die Empfindlichkeit [der Tests, Anm.] zum Problem: Dann finden sich im Rachen vielleicht noch Bruchstücke von SARS-CoV-2, die sich nicht mehr vermehren können, aber trotzdem reagiert die extrem empfindliche PCR. In exakten Versuchen wurde nachgewiesen, dass sich bei Patienten kein aktives Virus mehr isolieren ließ, die PCR aber noch einige Tage weiter positiv blieb.

Hier ist der DLF begrifflich etwas ungenau: Wenn es kein vemehrungsfähiges Virus mehr gibt, befindet man sich nicht am Ende einer Infektion, sondern nach einer Infektion, gemäß IfSG besteht also keine Infektion.

4. Positive PCR-Tests weisen keine Infektion nach

Ergebnis: Der Labornachweis von SARS-CoV-2(-Virusmaterial) belegt noch keine COVID-19-Infektion. Oder anders gesagt: Wer Coronavirus-Material in sich hat, ist längst nicht infiziert im Sinne des Gesetzes. Auch dann nicht, wenn die Tests ordnungsgemäß funktionieren. Es geht hier nämlich ausdrücklich nicht um die Problematik etwaig fehlerhafter Fallzahlen (sogenannte falsch-positive Tests) wegen falscher Meßergebnisse infolge von Laborfehlern und dergleichen.

Mittels PCR-Tests läßt sich nur das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Erbguts feststellen, nicht, ob aktuell vermehrungsfähiges Virenmaterial und damit ein Krankheitserreger tatsächlich vorhanden ist und eine Infektion im Sinne des deutschen Infektionsschutzgesetzes besteht. Um dies festzustellen, bedürfte es weiterer Tests, die aber regelmäßig nicht durchgeführt werden.

Ob man aus einem (ordnungsgemäß zustandegekommenen) positiven PCR-Test zumindest schlussfolgern kann, dass irgendwann eine Infektion vorgelegen hat oder auch Fälle denkbar sind, bei denen niemals eine Infektion erfolgt war, ist unklar. Das ist aber auch unerheblich, da das RKI positive Tests als akute Infektionen zählt.

Man kann allenfalls anhand der Zahl der Vervielfältigungszyklen beim PCR-Test auf das Vorhandensein von vermehrungsfähigem Virusmaterial mutmaßen. Je weniger Vervielfältigungen erforderlich sind, um Virusmaterial festzustellen, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch vermehrungsfähiges Virusmaterial vorhanden ist. Man ist sich aber in der Wissenschaft nicht einig, wie viele Zyklen dazu erforderlich sind. Die Labore übermitteln zumeist keine Informationen zur Anzahl der den Tests zugrundeliegenden Zyklen an RKI und Gesundheitsämter, und wenn doch, werden diese nicht ausgewertet.

Mit anderen Worten: Niemand weiß, wie viele der positiv Getesteten Infizierte im Sinne des IfSG sind. Angaben zu steigenden Infektionszahlen und Neuinfektionen sind zwangsläufig falsch.

Noch ärger ist die Falschzählerei des RKI übrigens bei den Todeszahlen. Das RKI schreibt von Todesfällen „im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung“. Auch der Begriff „Kranker“ ist in § 2 IfSG geregelt (= Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist)“. Im IfSG-Komnentar von Eckart/Winkelmüller heißt es etwas konkreter zu § 2 Rz. 25:

Erkrankt ist die Person, wenn sie Symptome einer bestimmten übertragbaren Krankheit aufweist und diese Symptome diagnostisch bestätigt sind.

Es bedarf also einer diagnostischen Bestätigung der Symptome. Ein positiver PCR-Test bestätigt aber nicht das Vorhandensein von Symptomen. Ein Zusammenhang mit einer Erkrankung besteht also aufgrund eines positiven Tests nicht.

5. Unzureichende Tatsachengrundlage für staatliche Corona-Maßnahmen

Die Zahl der positiven Corona-Testergebnisse zu veröffentlichen, ist an sich nicht zu beanstanden. Schließlich sind gemäß IfSG – worauf das RKI zutreffend hinweist – positive (und negative) Testergebnisse an die Behörden zu melden.

Nicht mit dem IfSG vereinbar ist es aber, die positiven Tests allesamt auch als (akute) COVID-19-Infektionen auszugeben, ohne zu wissen, bei wie vielen überhaupt eine Infektion vorliegt. Insofern ist es letztlich auch unerheblich, ob sich die Falldefinitionen von WHO und RKI unterscheiden (siehe oben). Das IfSG ist maßgeblich. Und das erfordert, die Zahl der positiven Tests und die Zahl der Infektionen strikt auseinanderzuhalten. Das RKI nimmt diese Unterscheidung nicht vor. Und vermeldet überdies Todesfälle als angbelich im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung stehend, ohne Rücksicht darauf, ob eine COVID-19-Erkrankung vorgelegen hat, wie es das IfSG verlangt.

Natürlich kennen RKI und der Bundesgesundheitsminister ebenso wie die Gesundheitsminister und -ämter der Bundesländer die gesetzliche Definition von Infektion und Erkrankung. Und sie wissen natürlich auch, dass positive PCR-Tests allein keinen Nachweis für akute COVID-19-Infektionen oder -Erkrankungen erbringen. Dennoch zählen sie solche bloßen Virusnachweise als akute COVID-19-Infektionen und als Todesfälle im Zusammenhang mit einer VOVID-19-Erkrankung. Das kann man somit je nach Gusto als Lüge, Irreführung, Täuschung oder politischen Betrug bezeichnen.

Die meisten Medien – egal ob öffentlich-rechtlich oder privat – beteiligen sich daran und erweisen sich als Claqueure der Regierung. Sie übernehmen diese Zahlen kritiklos und sprechen von bestätigten Infektionen, nachweislich Infizierten oder Corona-Toten (siehe beispielhaft hierhier oder hier).

RKI und Gesundheitsbehörden berufen sich bei der Beibehaltung und Verschärfung von Maßnahmen häufig auf steigende Infektionszahlen (wie kürzlich in Berlin, als die Verschärfung der COVID-19-Verordnung ausdrücklich mit steigenden Infektionszahlen begründet wurde) oder auf eine bestimmte Zahl von Neuinfektionen (zum Beispiel 50 Neuinfektionen pro Landkreis) und greifen dabei auf die Daten der Lageberichte von RKI und Landesgesundheitsbehörden zurück. Derartig begründete Gefahrenprognosen sind wegen unzureichender bzw. fehlender Tatsachengrundlage hinfällig, darauf gegründete Maßnahmen rechtswidrig. Die tatsächliche oder angebliche Sorge um den Gesundheitsschutz entbindet die Behörden nicht von ihrer Pflicht, das Gesetz zu beachten.

 

Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier