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Wer Wind erntet . . . (1)

Wer baut auf Wind, baut auf Satans Erbarmen“, formulierte Richard Wagner im „Fliegenden Holländer“. Kann man aus dieser dramatisch zugespitzten Formulierung, die Seefahrt betreffend, auf die Stromerzeugung aus bewegter Luft folgern? Sind nicht die vielen drehenden Rotoren Sinnbild von Fortschritt und ökologischer Moderne? Neueste Anlagen überragen mehrfach die Kirchtürme der Dörfer, selbst der Kölner Dom wird verzwergt. Wirtschaftsminister Altmaier nannte sie die „Kathedralen der Energiewende“. Wie immer, wenn man ins Feld der Religion abgleitet, treten logisches Denken und gesunder Menschenverstand in den Hintergrund. Prophetin Greta will Panik. Genau das wollen „unsere“ Menschen im Land nicht. Die wollen eine Regierung, die sinnvolle Entscheidungen trifft oder zumindest keinen Schaden anrichtet.

Die stetige Zunahme an Windkraftanlagen zeugt nicht von Modernisierung der Technologie, auch nicht des Energiesystems, sondern von der geringen Energiedichte des Windes und auskömmlichen Subventionen, die exzessiven Ausbau möglich machen.

Das Anzapfen immer höherer Luftschichten und die immer größer werdenden überstrichenen Rotorblattflächen sind der schwachen Ausbeute an Energie geschuldet. Die so genannte Arbeitsverfügbarkeit, ausgedrückt in Volllaststunden, erreicht im Binnenland gerade mal 20 Prozent. Zur „Ernte“ der Anlagen und den Eigenschaften später mehr.

Sprechen wir zunächst über die Auswirkungen des massenhaften Ausbaus der Windkraft an Land. Die am meisten betroffene anwohnende Landbevölkerung vereint einen eher  geringen Bevölkerungsanteil, ist örtlich ungleich betroffen und durch Windkraftinvestitionen oft zerstritten. Damit bilden sie in der Wählerschaft (noch) keinen entscheidenden Faktor.

Infraschall

Die Auswirkungen auf die Anwohner gehen über die bekannten Erscheinungen wie Schattenwurf, Diskoeffekt und hörbaren Lärm hinaus. Die sind eher lästige, noch nicht schädliche Begleiterscheinungen, mit denen man sich irgendwie arrangieren könnte. Die wesentlich stärkere und gesundheitsschädigende Beeinträchtigung besteht in der Wirkung des tieffrequenten Schalls, des so genannten Infraschalls. Das Wachstum der Anlagen und die zunehmende Länge der Rotorblätter steigern die Emissionen dieses Schallspektrums. Jeder Durchgang eines Rotorblatts vor dem Turm erzeugt einen rückseitigen Druckstoß auf das Rotorblatt, wodurch es in Schwingungen versetzt wird. Je länger das Rotorblatt, desto größer die Wellenlänge, mit der es schwingt. Frequenzen unterhalb 20 Hertz (Schwingungen pro Sekunde) bringen auch Wellenlängen unterhalb von 20 Metern mit sich. Dieser Schall ist nicht mehr hörbar, überträgt aber Energie. Ähnliches kennt man schon von tiefen hörbaren Frequenzen, etwa wenn ein Nachbar in der übernächsten Wohnung seine Stereo-Anlage aufdreht und in der Folge die Bässe mehrere Wände durchdringen, nicht aber die hohen Töne.

Die Wellenlängen des Infraschalls bewegen sich im Bereich von Gebäudeabmessungen, so dass diese infolge der Resonanzen keinen Schutz mehr bieten und selbst innerhalb der Gebäude die unhörbare Energie übertragen wird. Betroffene ziehen sich oft zum Schlafen in die Kellerräume zurück, soweit möglich.

Die sich einstellenden Beschwerden sind subjektiv sehr verschieden. Die Krankenkassen erkennen inzwischen über einen Diagnoseschlüssel„Infraschall“ die Beschwerden als Krankheitsbild an(T75.2 (ICD-10-GM2010)). Die Beschwerden äußern sich in Müdigkeit, Benommenheit, Apathie, Depressionen, Konzentrationseinbußen und Schwingungen der inneren Organe. Die Leistung des Herzmuskels wird negativ beeinflusst. Betroffene führen weiterhin Migräne, Angstgefühle, Übelkeit, zeitweise Hörminderung  und Benommenheit / Schwindel an.

Die oft unspezifischen Beschwerden und verschiedene subjektive Empfindlichkeiten bieten der Windlobby Angriffspunkte. Psychosomatische Erkrankungen werden als Erklärung angegeben, die durch die Ablehnung der Windkraft entstehen würden, oder es gäbe andere noch nicht erkannte Ursachen. Jahrelang gelang es der Windindustrie, das Thema Infraschall medial klein zu halten und zu negieren. Inzwischen ist der flächendeckende Ausbau so weit fortgeschritten, dass die Anzahl der Betroffenen im In- und Ausland eine hinreichend große Betroffenengruppe ergibt, die sich zum Widerstand entschlossen hat. Es liegen auch erste wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Medial zunächst verdrängt, thematisierte erstmals das ZDF im November 2018 innerhalb der Reihe „planet e“die Auswirkungen des Infraschalls und beleuchtete sogar die dabei zweifelhafte Rolle des Umweltbundesamtes.

Die Uni in Mainz konnte im Versuch die Beeinträchtigung von Herzmuskelgewebe durch Infraschall nachweisen. Gleichwohl steht man noch am Anfang tiefergehender Forschung. Persönlich Betroffene führen teilweise Kalender, um auskunftsfähig zu sein. Hier der Beschwerdekalender eines Windkraft-Anwohners aus der Uckermark (Person ist dem Autor bekannt):

Dabei bedeuten: K – Kopfschmerzen, T – Tinnitus, RLS – Restless-Legs-Syndrom.

Wer persönliche Betroffenheit vermutet, kann sich über diesen Selbsttest Infraschall der Deutschen Schutzgemeinschaft Schall (DSGS) eventuell Aufklärung verschaffen.

Eine physikalische Besonderheit des Infraschalls ist seine Reichweite. Studien, die von finnischen Betroffenen initiiert wurden, ergaben eine nur langsam mit der Distanz abnehmende Intensität und eine Reichweite von bis zu 15 Kilometern. So gesehen sind auch bayerische Mindestabstände von 10H viel zu gering. Natürlich gibt es auch andere Quellen wie Meeresbrandung, Starkwind oder Straßenverkehr, die bei Beschwerden in Erwägung gezogen werden sollten.

Militärische Forschungen, Infraschall als Waffe einzusetzen, sind wohl inzwischen eingestellt worden.

Während sich deutsche „Qualitätsmedien“ und auch Politiker über Feinstaub und Stickoxiden in den Städten echauffieren, bleiben die gesundheitsschädigenden Wirkungen des Infraschalls im Schatten. Deutsche staatliche Risikowahrnehmung gleicht der eines Kettenrauchers, der Angst hat vor Glyphosat im Bier. Natürlich ist dieses Verhalten politisch getrieben. Während der ehemalige Bundesumweltminister Röttgen den Atomausstiegsbeschluss 2011 mit dem „Gebot äußerster Vorsorge“ und einer „Gefahrenabwehr“ begründete, bricht diese Vorsorge im Angesicht einer wirkmächtigen Windlobby in sich zusammen. Oppositionsführerin Merkel bemerkte dazu bereits im Jahr 2004 (!), dass es so viele Profiteure der Windenergie gäbe, dass keine Mehrheiten mehr zu finden seien, um das noch einzuschränken.

Die Windindustrie selbst hält sich bedeckt und tut alles, damit die Konflikte nicht öffentlich werden. Enercon zahlte an sieben irische Familien, um Frieden zu wahren und für deren Schweigen (FAZ vom 11.9.17).

Es gibt nur einen wirklichen Schutz vor dem Infraschall der Windkraftanlagen – Windstille.

Wertverlust von Immobilien

Neben gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es einen weiteren die Anwohner schädigenden Faktor: Den Wertverlust von Immobilien im ländlichen Raum. Zwischen sieben und 23 Prozent werden in verschiedenen Veröffentlichungen angegeben. Profiten der Windkraftbetreiber steht die kalte Enteignung von  Anwohnern gegenüber. Alle Parteien im Land, auch die sich besonders sozial gebenden, ignorieren dieses Problem standhaft – wie die soziale Komponente der Energiewende insgesamt. Die Lobby hat die Politik im Griff.

Auf der anderen Seite stehen Landbesitzer vom Landwirt bis zum Windkraftjunker, die mit den Pachteinnahmen Einkünfte erzielen, die mit Landwirtschaft nie erreichbar wären. Ihr Risiko sind Ruinen auf eigenem Land nach möglichen Insolvenzen der Betreiber. Nach 2021 und dem Wegfall der festen EEG-Vergütung für die Altanlagen wird dieses Thema sichtbar werden.

Es gibt Politiker, die die soziale Dimension der Energiewende noch wahrnehmen. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke (SPD) beklagte in einem Interviewder „Berliner Zeitung“ die Umverteilung durch das EEG. „Das ist die größte Umverteilung von Geld von unten nach oben seit 1945. Das kann so nicht weitergehen. Das ist eine riesige Ungerechtigkeit.“

Betroffene Tierwelt

Die Mobilisierung der Windkraftbetroffenen ging primär von Dänemark aus. Das irrationale Verhalten der Tiere in einer Nerzfarm nach der Inbetriebnahme eines nahe gelegenen Windparks führte zur Verunsicherung der Bevölkerung, zu Untersuchungen und zur Rückstellung von Neubauprojekten.

Säugetiere reagieren in verschiedener Weise. Zuweilen kommt es zur Verlängerung von Tragezeiten von Rindern, teilweise zu Missbildungen. Hütehunde und Weidetiere zeigen anormales Verhalten.

Die Auswirkungen auf die Vogelwelt sind vielfältig. Bekanntlich sind die großen Greifvögel hochgradig gefährdet. Auf ihren Patrouillenflügen ist ihr Blick nach unten auf mögliche Beute gerichtet, nicht nach vorn. Die Spitzen der Rotorblätter können sich mit mehr als 300 Stundenkilometern durch die Luft bewegen. Da es solche Objekte in der Natur nicht gibt, werden Großvögel oft getroffen. Mäusebussarde, Seeadler, Schwarzstörche und der fast nur in Deutschland vorkommende Rotmilan sind in ihrer Existenz gefährdet. Die öffentliche Diskussion über so genannte „Schlagzahlen“ sind weitgehend theoretisch, denn ein großer Teil der Opfer wird nicht gefunden, sondern von Aasfressern beseitigt.

Gezielte Beschädigungen von Horsten großer geschützter Greifvögel in Windplangebieten, die illegale Fällung von Horstbäumen oder die Vergrämung von nistenden Vögeln durch Klopfen an die Bäume sind nachgewiesen. Die Täter konnten nie ermittelt werden.

Auch Bodenvögel sind beeinträchtigt. Die flugunfähigen Großtrappen in Brandenburg nähern sich Windkraftanlagen auf höchstens einen Kilometer, somit wird ihr Lebensraum eingeschränkt. Kleinvögel werden insbesondere durch Anlagen im Wald beeinträchtigt. Sie nisten nicht in Bäumen, die im Schattenwurf der Rotorblätter liegen. Instinktiv deuten sie Schatten von oben als Raubvögel. Dies führt dazu, dass bei Windkraftanlagen im Wald die so genannten neuen Randbäume nicht mehr als Nistplätze in Frage kommen. Weniger Vögel begünstigen Baumschädlinge.

Fledermäuse und Insekten

Fast alle Fledermäuse in Deutschland stehen unter Schutz. Mehr als 300.000 werden nach Schätzungenpro Jahr durch Windkraftanlagen getötet. Dabei müssen sie nicht Schlagopfer sein, viele Tiere sterben schon durch ein „Barotrauma“ infolge des Druckunterschieds vor und nach dem Rotorblatt.

Vergleichsweise neu sind die Erkenntnisse zur Größenordnung der Verluste von

Insekten an Windkraftanlagen. Ging man bisher davon aus, dass ihr Flug nicht in die Höhe der Rotorblätter reicht, führte ausgerechnet eine Dienstleistungsbranche der Windindustrie zur Erkenntnis, dass dies nicht stimmt. Spezialisierte Firmen zur „Rotorblattreinigung“ sind nötig, um die Beläge durch tausende tote Insekten pro Blatt zu entfernen und den Wirkungsgrad mit glatter Blattfläche wieder zu sichern. Auf 1.200 Tonnen pro Jahr beziehungsweise fünf bis sechs Milliarden Insekten pro Tag (während der warmen Jahreszeit) beziffert man nun die Verluste. Die Tiere werden zudem angelockt durch die Flughindernisbefeuerung und die Infrarotwärme der Gondeln.

Die überstrichene Rotorblattfläche der fast 30.000 Windkraftanlagen beträgt etwa 200 Millionen Quadratmeter, dies entspricht einer 1.300 Kilometer langen und 150 Meter hohen Mauer mit Schredderwirkung durchs Land.

Während sich „Bienenretter“ per Volksentscheid medienwirksam organisieren, gerät die Insektenpopulation immer mehr unter Druck: Intensive Landwirtschaft mit wenig Brachland, Pestizide, Monokulturen (vor allem für Bioenergie) und Windkraft dezimieren sie erheblich. „Silent Spring“ ganz ohne Chemie. Ganz anders als es sich wahrnehmungsgestörte „Wir-haben-Euch-satt“-Rufer zur Grünen Woche in Berlin vorstellen können.

 

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

Im nächsten Teil:

Windkraft im Wald

Verschleiß, Havarien und Entsorgung von Windkraftanlagen

CO2-Vermeidung durch Windenergie?

Windstrom im Netz




Gericht bestimmt Windkraftbetreiber dazu, die lärmgeschädigten Nachbarn zu Marktpreisen auszuzahlen

Ein australisches Gericht stellte fest, dass langfristige Nachbarschaft zu Windkraftanlagen ein Weg zur Krankheit ist: Ein australisches Gericht erkennt Lärmbelästigungen durch Windkraftanlagen als gesundheitsschädlich an

Und diese Entscheidung erhöht nur die größte Angst der Windindustrie, dass eines Tages das unverblümte Gesetz zugunsten ihrer Tausenden von Opfern angewendet werden könnte. Nach öffentlichem Recht gelten auch unangemessene Lärmbelästigungen als Eingriff in die Eigentumsrechte, indem die Nutzung und den Genuss von Land unter anderem durch übermäßigen Lärm verhindert: Judge finds case to answer in Falmouth Nuisance Claim [… WKAs sind über Nacht stillzusetzen]

Investoren von Windkraftanlagen, die das Risiko auf Multimillionen-Dollar-Ausschüttungen vermeiden wollen sind, schikanieren und treiben die Anwohner dazu, die so genannten „gute nachbarschaftliche Vereinbarungen“  einzugehen. Mit der Unterschrift verzichtet der Anwohner auf jedes gesetzliche und gemeinrechtliche Recht, das ihn schützen könnte, für ein paar Tausend Dollar pro Jahr:

Wind Farm Neighbours Forced to Sign Away All Legal Rights in ‘Good Neighbour Agreements’

Dieser faustische „Vertrag“ bedeutet buchstäblich, dass Sie ihr Leben weggeben.

Die nächste Verteidigungslinie der Windindustrie, um rechtliche Schritte zu vermeiden, besteht darin, dass sie die Immobilien ihrer Opfer in aller Stille kaufen, mit Klauseln, die sie gegen alle möglichen Rücktritte der Besitzer absichern, um Klagen von diesen dann für immer abzuschmettern:

Victorian Planning Department involved in Waubra Wind Farm Non-Compliance Cover Up

[… Zusammenarbeit mit den Behörden; … Lügen über die Nichteinhaltung der Lärmbedingungen von Planungsgenehmigungen und, wenn sie ertappt wurden, Rückfälle und Verschleierungen]

In den USA sind die von den Anwohnern verfolgten Aktionen gegen Geräuschbelästigungen so weit gediehen, dass die Geschworenen bestimmt wurden – nur um die Windindustrie bereits in Panik zu setzen – bevor die Kläger ihre Geschichten nicht tolerierbarer Leiden durch die Windindustrie ihren Mitbürgern [… den Geschworenen] vortragen konnten:

US Wind Farm Operator Settles to Shut Down Neighbours’ Dynamite Damages Case

[… Die Windindustrie … will nie / bzw. darf nie zulassen, dass es in einem dieser Fälle zu einer endgültigen Entscheidung und Beurteilung kommt. (wegen der Vergleichbarkeit bei einer nächsten Klage) … Der übliche Weg ist, hinter verschlossenen Türen einen Vergleich abzuschließen; weit weg vom grellen Licht der Medien… Angesichts der zunehmenden Schadenersatzforderungen in Dänemark (siehe den Beitrag hier) hat die dänische Windindustrie begonnen, die Heime ihre tatsächlichen und potenziellen Opfer  – und sogar ganze Dörfer – aufzukaufen, die Bulldozer kommen zu lassen und das Grundstück einzuebnen (siehe den Beitrag hier)].

Die Windindustrie operiert wie ein Team von staatlich sanktionierten Dieben und zerstört den Wert von benachbarten Immobilien mit völliger Straflosigkeit, wenn nicht gar aktiv von Regierungen und Behörden gefördert:

No Retreat & No Surrender: Wind Industry’s Victims Left Furious at Government Inaction [Kein Rückzug und keine Kapitulation: Die Opfer der Windindustrie sind wütend über die Untätigkeit der Regierung]

Die Bauern, die mit der Windindustrie Geschäfte machen, sind nicht besser:

SA Farmers Paid $1 Million to Host 19 Turbines Tell Senate they “Would Never Do it Again” due to “Unbearable” Sleep-Destroying Noise

[Landwirte in Südaustralien erhielten $ 1 Million als Pacht für eine Windfarm. Sagen Sie dem Senat, dass sie es nie wieder tun würden, wegen „unerträglichen“ Schlafzerstörenden Lärms]

Investoren für Windkraft zahlen „peanuts“, um ihre Industrieanlagen in die hinteren Kuhweiden der Leichtgläubigen und Naiven zu spießen. Und sie zahlen absolut nichts, um den Wertverlust der Immobilie des Nachbarn auszugleichen.

Jedoch, in dem streitsüchtigen Land der Freiheit und Heimat der Tapferen, den Vereinigten Staaten von Amerika, vertreten die Gerichte jedoch eine andere Auffassung.

Nach der langjährigen Regel, „mein Haus ist meine Burg“, schwingen US-Richter den Hammer bei einer wachsenden Liste von Fällen, in denen die Windindustrie schließlich gezwungen wird, ihre Opfer für die sehr hohen Verluste angemessen zu entschädigen.

 

Klagen gegen Geräuschbelästigungen durch WKAs sind gelöst – Zahlen Sie die Hausbesitzer aus!

LPB-Netzwerk , Roger A McEowen ,8. Juni 2018

 

Überblick

Wind „Farmen“ können Konflikte für Grundeigentümer in der Nähe darstellen, indem sie geräuschbedingte Probleme verursachen, die mit Turbinenlärm, Flackereffekten, gebrochenen Rotorblättern, Eiswürfen und kollabierenden Türmen verbunden sind.

Gerichte haben inzwischen eine große Flexibilität bei der Ausarbeitung eines Mittels zur Bewältigung von Belästigungsproblemen. Eine aktuelle Verordnung einer öffentlichen Regulierungsbehörde ist ein Beispiel für diesen Punkt.

 

Prozessführung  bei Windfarm Geräuschen

Die Anfechtungsklagen gegen große „Windparks“ befinden sich in einem frühen Stadium, es gab jedoch einige wichtige Gerichtsentscheidungen. Ein Fall, der 2007 vom Obersten Gericht von West Virginia entschieden wurde, veranschaulicht die Probleme des Landnutzungskonflikts, die Windparks darstellen können. In Burch, et al. v. Nedpower Mount Storm, LLC and Shell Windenergy, Inc., 220 W. Va. 443, 647 S.E.2d 879 (2007), entschied der Gerichtshof, dass ein geplanter Windpark, der aus rund 200 Windrädern in der Nähe von Wohneigentum endsteht, ein Ärgernis darstellen könnte. Sieben Hauseigentümer, die in einem Umkreis von drei Kilometern von dem Ort der Errichtung der Turbinen wohnten, forderten eine dauerhafte einstweilige Verfügung gegen den Bau und den Betrieb des Windparks mit der Begründung, dass sie durch Turbinenlärm beeinträchtigt würden Flickereffekte durch die Flügel, potentielle Gefahr durch gebrochene Rotorblätter, Eisschleudern, kollabierende Türme und eine Reduzierung ihrer Immobilenwerte.

Das Gericht befand, dass, obwohl der Bundesstaat den Windpark genehmigt hatte, dass die gängige Gesetzeslehrmeinung immer noch gilt. Während das Gericht feststellte, dass der Windpark an sich kein Ärgernis war, stellte das Gericht fest, dass der Windpark zum Ärgernis werden könnte. Die Vorwürfe der Kläger reichten aus, um einen Antrag zu stellen, der es dem Gericht erlaubte, die Errichtung des Windparks zu verbieten.

In einem anderen Fall, der mit den lärmbedingten Aspekten großer Windparks verbunden war, bestätigte der Oberste Gerichtshof von Kansas eine Verordnung des Bezirksgerichts, die kommerzielle Windparks in der Grafschaft verbietet. . Zimmerman v. Board of County Commissioners, 218 P.3d 400 (Kan. 2009). Das Gericht stellte fest, dass die Grafschaft die gesetzlichen Vorschriften beim Erlass der Verordnung ordnungsgemäß befolgt hatte und dass die Verordnung vernünftig war, basierend auf der Berücksichtigung der Ästhetik, Ökologie, Flora und Fauna der Grafschaft in den Flint Hills.

Das Gericht führte die zahlreichen nachteiligen Auswirkungen kommerzieller Windparks an, einschließlich der Schädigung der lokalen Ökologie und des Lebensraumes der Präriehühner (einschließlich Brutgebiete, Nist- und Nahrungsgebiete und Flugmuster) und des nicht-zur-Natur gehörenden Anblicks  großer Windkraftanlagen. Der Gerichtshof stellte ferner fest, dass kommerzielle Windparks negative Auswirkungen auf die Immobilienwerte haben und dass auch der landwirtschaftliche und naturnahe Tourismus darunter leiden würde.

 

Buy-Out angeordnet

Ein kürzlich erteilter Auftrag der Minnesota Public Utilities Commission (Kommission ~ für Verbraucherschutz) verlangt von einem Windenergieunternehmen, zwei Familien auszubezahlen, deren Gesundheit und Leben von einem Windparkkomplex in der Nähe von Albert Lea, Minnesota, erheblich beeinträchtigt wurden. Es ist daher ist es wahrscheinlich, dass die Häuser abgerissen werden, so dass der Windpark ungehindert von lokalen Grundeigentümern betrieben werden kann, die sich gegen den Betrieb wehren könnten. Denn die Anordnung besagt, dass die Anwohner, wenn die Häuser stehen bleiben und neue Bewohner einziehen, die Windinvestoren nicht auf die Einhaltung der Lärmvorschriften verzichten dürfen, selbst wenn die Hauseigentümer bereit wären, im Gegenzug für eine Zahlung oder durch eine andere Vereinbarung auf die Lärmstandards der Minnesota Pollution Control Agency [~ Umweltbehörde] zu verzichten.

Der Fall: Wisconsin Power and Light, Co., No. ET-6657/WS-08-573, Minn. Pub. Util. Commission (Jun. 5, 2018) hat bereits eine ziemlich lange Verfahrensgeschichte.

Am 20. Oktober 2009 erteilte die Kommission der Wisconsin Power and Light Company (WPL, Energielieferant) die Genehmigung für die rund 200 Megawatt umfassende erste Phase des Bent Tree Wind Projekts in Freeborn County, Minnesota. Der Windpark hat im Februar 2011 den kommerziellen Betrieb aufgenommen.

Am 24. August 2016 erließ die Kommission eine Anordnung zur Lärmüberwachung und Lärmuntersuchung am Projektstandort. In der Zeit von September 2016 bis Februar 2018 haben mehrere Grundeigentümer in der Umgebung über 20 Briefe zu den gesundheitlichen Auswirkungen eingereicht, die sie durch den Windpark erlitten haben.

Am 28. September 2017 reichte das EERA (Department of Commerce Environmental Review Analysis Unit) einen Bericht über die Lärmbeurteilung nach dem Bau für das Projekt ein und identifizierte 10 Stunden der Überschreitung der Lärmstandards der Minnesota Pollution Control Agency (MPCA) während des zweiwöchiger Überwachungszeitraum.

Am 7. Februar 2018 hat die EERA einen Phase-2-Nach-Bau-Lärmbewertungsbericht eingereicht, der zu dem Schluss kommt, dass bestimmte Projektturbinen einen signifikanten Beitrag zu den Überschreitungen der MPCA-Umgebungsgeräuschstandards bei bestimmten Windgeschwindigkeiten leisten. Am nächsten Tag reichte die WPL ein Schreiben ein, in dem die Kommission darüber informiert wurde, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt auf den Phase-2-Bericht reagieren würde und sofort drei Turbinen des Projekts, von denen zwei im Phase-2-Bericht identifiziert wurden, (bei Überschreitungen von … Windgeschwindigkeiten) abschalten würde.

Am 20. Februar 2018 reichten die Grundeigentümer einen Antrag zur Begründung und Anhörung ein und beantragten, dass die Kommission eine Erklärung erstellen solle, warum die Standortgenehmigung für das Projekt nicht widerrufen werden dürfe  und beantragte eine Anhörung im Rahmen des streitigen Verfahrens.

Am 19. April 2018 reichte der Energielieferant WPL bei der Kommission eine Mitteilung über eine vertrauliche Vergleichsvereinbarung und eine gemeinsame Empfehlung und einen Antrag ein, wonach WPL mit jedem Grundstückseigentümer eine vertrauliche Vereinbarung einging, mit der die Parteien den Verkaufsbedingungen ihrer Immobilien an WPL, der Ausführung von Dienstbarkeiten auf dem Grundstück und Freigabe aller Forderungen des Grundbesitzers gegen WPL zustimmten. Das Abkommen legte auch die Bedingungen fest, unter denen die Vereinbarung durchgeführt werden würde.

Die Kommission stellte fest, dass die Beilegung des Streits und die Bedingungen der Vereinbarung im öffentlichen Interesse liegen und zu einer vernünftigen und umsichtigen Lösung der in den Beschwerden des Grundeigentümers aufgeworfenen Fragen führen würden. Daher genehmigte die Kommission die Vereinbarung mit der zusätzlichen Auflage, dass WPL beim Verkauf eines der Grundstücke bei der Kommission die Anmeldung des Verkaufs einreicht und angibt, ob das Grundstück als Wohnsitz [weiter] genutzt wird.

Wenn die Immobilie nach dem Verkauf oder nach der Vermietung als Wohnsitz genutzt werden soll, muss der um die Genehmigung Nachsuchende bei der Kommission mehrere Dinge einreichen – die Meldung des Verkaufs oder der Vermietung, die Dokumentation der gegenwärtigen Einhaltung der Lärmstandards von Turbinen, die Dokumentation jeder früheren schriftlichen Mitteilung zu diesem potenziellen Wohnsitz in Bezug auf frühere Lärmstudien, in denen bemängelt wird, dass die Lärmstandards überschritten wurden, und gegebenenfalls die derzeitigen Lärmstandards in Bezug auf die Immobilie, sowie etwaige Pläne zur Abschwächung oder andere relevante Informationen.

 

Fazit

Die in der Minnesota-Angelegenheit erlassene Anordnung ist nicht völlig einzigartig. Vor einigen Jahrzehnten ordnete der Oberste Gerichtshof von Arizona an, dass ein Immobilienentwickler die Kosten für eine Viehfütterung bezahlte, um die Fütterungsplätze weiter von dem Gebiet wegzuführen, in das der Entwickler expandierte. Spur Industries, Inc. gegen Del E. Webb Development Co., 108, Ariz. 178, 494, Pd 700 (1972).

Aber das Entscheidende ist, dass die Angelegenheit in Minnesota ein Beispiel dafür ist, was in einem ländlichen Gebiet passieren kann, wenn ein Windenergieunternehmen in der Gemeinde investieren will.

LPB Network

 

gefunden auf stopthesethings vom 24. Juli 2018

Übersetzt durch Andreas Demmig

https://stopthesethings.com/2018/07/24/us-courts-ordering-wind-power-operators-to-buy-out-noise-affected-neighbours-at-market-rates/