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Endlager, Radioaktivität, Wissenschaft

Natürlich wird sie nicht von Fachleuten geleitet, sondern von Politikern. Vorsitzender ist Stefan Studt (Jurist), „Managing Director“ Steffen Kanitz (Dipl. Kaufmann).

Der von dieser Behörde vorgestellte Zeitplan, von dem natürlich niemand annimmt, dass er eingehalten wird, sieht so aus: Bis 2031 hat man einen Standort gefunden, und ab 2050 kann eingelagert werden. Ähnliche Zeitpläne hatte man beim Bau der gotischen Kathedralen. Auch diese dienten keinem praktischen Bedürfnis, sondern wurden rein aus Gründen des Glaubens errichtet. Allerdings müssen auch Nichtchristen zugeben: Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Das wird beim Endlager nicht der Fall sein.

Neben der Politik soll es eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Man wird wohl auf die entsprechenden Forderungen des BUND eingehen: „Es braucht für einen Verständigungsprozess tatsächliche Mitbestimmung im Sinne von klar definierten Mitentscheidungsbefugnissen der Betroffenen, die deutlich über eine Konsultation hinausgeht. Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen müssen finanziell so ausgestattet werden, dass sie Anwält*innen und Gutachter*innen in den Begleitprozessen finanzieren können (Gleiche Augenhöhe).“

Alle an der Endlagersuche Beteiligten, oder solche, die sich beteiligen möchten, streiten ab, rein einem Glauben zu dienen. Nein, im Gegenteil, sagen sie, alles soll nach wissenschaftlichen Kriterien entschieden werden.

Aber welche wissenschaftlichen Gründe könnte es geben, das bereits vorhandene Bergwerk Gorleben abzulehnen und einen anderen Standort zu suchen? Medizinische? Höhere Sicherheit vor Strahlen, weniger Krankheiten und Todesfälle? Da müsste man erst einmal zu einer rationalen, wirklich wissenschaftlichen Beurteilung biologischer Strahlenwirkungen kommen.

Leider gibt es ein Spektrum von Meinungen, und in der Öffentlichkeit liebt man die schrecklichsten Szenarien.

Hier eine Liste der Grundauffassungen. Alle werden von Leuten vertreten, denen man nicht absprechen kann, Wissenschaftler zu sein. Die Mehrzahl hat den Doktortitel, viele sind Professoren.

 

  1. Grüne

Ionisierende Strahlung gehört zu den gefährlichsten Einwirkungen auf Mensch und Natur. Schon die natürliche Hintergrundstrahlung verursacht epidemiologisch nachweisbare Gesundheitsschäden. Zeitschrift „Strahlentelex“: „Krebserkrankungen und Säuglings-sterblichkeit nehmen auch mit der Höhe der natürlichen Hintergrundstrahlung zu. Dabei beobachteten Dr. Alfred Körblein und Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann in Bayern ein fünffach höheres Krebsrisiko, als von der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) geschätzt.“

Daher ist es verantwortungslos, kerntechnische Anlagen zu betreiben, welche dieses Risiko noch erhöhen. Zu ermitteln, welche Steigerung der Strahlenintensität (Strahlungsleistung, Dosis pro Jahr) von solchen Anlagen ausgeht, wäre das falsche Vorgehen. Man muss die meist schlimmen Wirkungen betrachten. Diese lassen sich durch kreative Auswertung medizinischer Statistiken finden. Da die Verursacher bekannt sind, erübrigen sich Dosismessungen. Ein Beispiel sind die Erkenntnisse von Dr. Hagen Scherb, Helmholtz-Zentrum München: „Im Umkreis von 35 km um Anlagen in der Schweiz und in Deutschland ist der Verlust von 10.000 bis 20.000 Lebendgeburten bei Mädchen im Verlauf der letzten 40 Jahre nachweisbar.“Ähnliches finden Scherb und Mitarbeiter auch in anderen Ländern. Herr Scherb wird viel zu Tagungen eingeladen und genießt die Beachtung der Medien.

 

  1. IPPNW

(International Physicians for the Prevention of Nuclear War)

 

Diese Vereinigung gehört zur grünen Wissenschaft, d.h. sie ist an Dosis-Wirkungs-Beziehungen weniger interessiert. Sie hat aber doch einen Risikofaktor definiert, nämlich 0,2 tödliche Krebsfälle pro Sievert (Sv). Das bedeutet: Erhalten 100 Personen je eine Strahlendosis von 1 Sv, dann ist mit 20 zusätzlichen Krebsfällen zu rechnen. Die Vorstellung, dass Strahlung statistisch wirkt, den einen erwischt es, den anderen nicht, wird auch sonst anerkannt. Nicht jedoch das daraus abgeleitete Konzept der Kollektivdosis, welches für IPPNW und andere ein Dogma darstellt.

 

Am besten lässt sich dies Konzept anhand einer Lotterie erklären. Dem Risikofaktor entspricht die Gewinnwahrscheinlichkeit.

Lose ∙ Faktor = Gewinne.

100 Lose: 100 ∙ 0,2 = 20 Gewinne.

Nun wird bei Strahlung, und hier hört der Konsens auf, angenommen: Der Faktor sinkt linear mit der Dosis. Bei 0,1 Sv = 100 mSv ist der Faktor 0,02, bei 1 mSv = 0,0002. Sind aber um so mehr Menschen betroffen, bleibt die Zahl der Strahlenopfer gleich. Bei der Lotterie stimmt die Überlegung. Gewinnerwartungen seien 0,2; 0,02 und 0,0002, Zahl der Lose 100, 1.000 und 100.000.

 

100 Lose:        100 ∙ 0,2 = 20 Gewinne

1.000 Lose:     1.000 ∙ 0,02 = 20 Gewinne

100.000 Lose: 100.000 ∙ 0,0002 = 20 Gewinne

 

Auch ist es ganz egal, ob die Lose an einem Tag oder im Verlauf eines Jahres verkauft werden. Die Strahlendosis mag noch so klein sein, multipliziert mit der nötigen Anzahl der Betroffenen erhält man doch die gewünschte Anzahl von Toten. So lässt sich aus öffentlichen Strahlenmessungen noch einiges herausholen.

 

  1. ICRP

(International Commission on Radiological Protection)

Das ist die Dachorganisation aller offiziellen Einrichtungen zum Strahlenschutz. Deren Empfehlungen liegen der Strahlenschutz-Gesetzgebung aller Staaten zugrunde. Auch ICRP verwendet einen Risikofaktor. Mit abnehmender Dosis wird das Risiko proportional geringer. Allerdings ist der Faktor nur ein Viertel so groß wie bei IPPNW, nämlich 0,05 Fälle pro Sv. Er wurde aus den äußerst umfangreichen Daten über die Folgen der Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki abgeleitet.

ICRP setzt eine lineare Abhängigkeit der Effekte bis zum Nullpunkt voraus. Daraus folgt die LNT-Hypothese: Linear no threshold, also keine untere Schwelle der Strahlenwirkung. Daher muss die Strahlenexposition von Menschen so klein wie möglich sein:

ALARA: As low as reasonably achievable

Nach dieser Vorstellung ist auch die natürliche Umgebungsstrahlung schädlich. Das hierdurch bedingte zusätzliche Risiko für Krebs wurde u.a. von Dr. Jacobi, Helmholtz-Zentrum, auf der Grundlage der ICRP-Annahmen errechnet. Sein Ergebnis: Ein zusätzliches Risiko ist anzunehmen. Es ist aber zu klein, um sich in epidemiologischen Studien zu zeigen. Das gilt auch für Gegenden auf der Welt mit erheblich höherer natürlicher Umgebungsstrahlung. „Die Ergebnisse dieser (weltweiten) Studien lassen keine Korrelation mit der natürlichen Strahlenbelastung erkennen.“

 

  1. Praktiker

Die LNT-Hypothese wird abgelehnt. Es hat keinen Sinn, mit Strahlenschäden zu rechnen, die sich nicht nachweisen lassen. Das Konzept der Kollektivdosis wird abgelehnt. Der Vergleich mit Lotterielosen ist für biologische Systeme nicht anwendbar, da diese kleine Einwirkungen vertragen oder bald reparieren.

Beispiel Schnaps (Dr. Lutz Niemann): Trinkt jemand an einem Tag 2 Liter, ist er anschließend tot. Werden die 2 l als 20 ml-Schnäpschen an 100 Personen verteilt, dann sind das zwar zusammen wieder 2 l, aber gibt es deswegen einen Todesfall? Oder unser Schnapsfreund gönnt sich an 100 Tagen je einen 20 ml-Schnaps, stirbt er davon?

Bei einmaligen Dosen von 150 mSv findet man keine Wirkungen. Es wurde gefordert: Werden Personen irgendwo geringeren Jahresdosen als 250 mSv ausgesetzt, so sollte sich keine Behörde darum kümmern (Norbert T. Rempe).

Im Jahr 2015 wurde von einer großen Gruppe US-amerikanischer Strahlenwissenschaftler eine Petition an die zuständige Behörde NRC (Nuclear Regulatory Commission) gerichtet, man solle LNT und ALARA nicht mehr den Strahlenschutzstandards zugrunde legen.

Die Behörde lehnte ab. Aber ihre Ablehnung war vorsichtig formuliert, es war keine kategorische Ablehnung für alle Zeiten, sondern: „For the time being and subject to reconsideration.“

 

  1. Hormesis

(Positive Strahlenwirkung)

Es gibt mehrere tausend Untersuchungen, in denen positive Wirkungen niedriger Strahlendosen gefunden wurden. In Deutschland machte dies besonders Prof. Feinendegen, Düsseldorf. Ein bekannter amerikanischer Wissenschaftler, James Muckerheide, schrieb 2001 (nach seiner Pensionierung): „It‘s Time to Tell the Truth About the Health Benefits of Low-Dose Radiation: (übersetzt) „Es wurde nachgewiesen, dass Strahlung im niedrigen Dosisbereich positive biologische Wirkungen verstärkt. Dies betrifft Immunsystem, enzymatische Reparatur, physiologische Funktionen, Eliminierung von Zellschäden, einschließlich der Verhinderung und Entfernung von Krebs- und anderen schädlichen Zellen. Trotzdem erkennen Strahlenschutzpolitik und Strahlenpraxis diese vertrauenswürdigen Daten nicht an. Sie stützen sich stattdessen auf unzuverlässige, nicht eindeutige, falsch interpretierte und manipulierte Daten.“

Die Vorstellung der positiven Wirkung kleiner Dosen führt zu dem Schluss, dass die natürliche Umgebungsstrahlung für uns gut ist, mehr wäre besser. Ganz ohne Strahlung ginge es uns schlechter. Das konnte natürlich nie an Menschen nachgewiesen werden. Es gibt aber Untersuchungen an Mikroorganismen und Fischlaich, welche in sehr strahlenarmer Umgebung, nämlich in Salzbergwerken, Schäden zeigten. Eine solche Untersuchung wurde von H. Bühringer und H.-J. Kellermann, Bundesforschungsanstalt für Fischerei, in der Asse durchgeführt.

Soweit die Strahlenbiologie. Sie könnte die Frage beantworten: „Warum?“ Muss man mit radioaktiven Stoffen wirklich so aufwändig umgehen? Die Frage „wie“ betrifft die Geologie. Da sind die Ansichten nicht so unterschiedlich, oder doch?

 

 

 

 




Die Widersprüchlichkeiten beim Strahlenschutz

Damals traten bei hohen sich wiederholenden Strahlendosen gesundheitliche Schäden auf. Im Jahre 1934 legte man den ersten Grenzwert für den Umgang mit Strahlung fest und man schuf Gesetze zum Schutz vor Strahlung. Bis zur heutigen Zeit wurden die Grenzwerte ständig verringert. Allerdings bezogen sich die Grenzwerte nur auf den Umgang mit Kernbrennstoffen, im Wesentlichen also auf den Umgang mit Uran. Aus dem Auftreten von gesundheitlichen der Schäden bei hohen Strahlendosen wurde geschlossen, daß auch kleinste Strahlendosen unabhängig von der Zeit des Einwirkens schädlich seien. All dieses ist heute in Gesetzesform gegossen und wegen der Existenz dieser Gesetze wird fest an die Gefahren jeglicher Strahlung geglaubt.

Es gibt heute viele Widersprüchlichkeiten in der Strahlenschutzgesetzgebung, denn nicht nur beim Umgang mit Kernbrennstoffen gibt es hohe Strahlendosen. Im Folgenden sollen einige der Widersprüche erläutert werden:

  1. Die Strahlenschutzverordnungwurde bei uns durch ein Strahlenschutzgesetzabgelöst und so verschärft. In diesem Strahlenschutzgesetz ist jetzt auch für das überall in der Luft vorhandene Edelgas Radon der Grenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft für Innenräume genannt, Radon wird so als „Gefahrstoff“ gebrandmarkt. Es wurden2000 hypothetischeTodesopfer pro Jahr durch Radon in Deutschland ausgerechnet. Dabei wird übersehen, daß in Radonheilbädern die 1000-fach höhere Konzentration des Radons in der Atemluft zur heilenden Wirkung für die Patienten führt. Es gibt in Deutschland 8 Radonheilbäder, und in der EU profitieren im Jahr 80 000 Patienten von der Heilwirkung des Radons.
    Einige 100 000 Becquerel Radon pro Kubikmeter Luft in Heilbädern bewirken Heilung für Patienten, warum sind dann 300 Becquerel Radon gefährlich???
  2. In der evakuierten Zone von Tschernobyl ist der Strahlenpegel erhöht, er liegt im Bereich 0,1 bis 0,2 Mikro-Sievert pro Stunde. In unmittelbarer Umgebung des Unfallreaktors werden an einzelnen Stellen 10 Mikro-Sievert pro Stunde erreicht. Die evakuierte Zone wird „Todeszone“ genannt. Im Flugzeug hat man in Reiseflughöhe auf unserer Breite ca. 6 Mikro-Sievert pro Stunde.
    Warum gibt es in der „Todeszone“ Betretungsverbot, während die vielfach höhere Strahlung im Flugzeug täglich für Millionen Menschen erlaubt ist???
  3. Bei einem Ganzkörper-CT erhält der Patient eine Strahlendosis von 10 bis 20 Milli-Sievert in wenigen Minuten. Bei Aufräumarbeiten in der Kerntechnik gilt eine Grenze von 10 Mikro-Sievert im Jahr.
    Warum werden zur Einhaltung der Grenze in der Kerntechnik riesige Geldbeträge ausgegeben, wenn doch die 1000-fach höhere Dosis bei einem CT sich in millionenfacher Anwendung als harmlos erwiesen hat???
  4. Durch den Unfall in Fukushima hat niemand einen Schaden durch Strahlung erlitten, und es ist auch in Zukunft nicht mit gesundheitlichen Schäden zu rechnen, so berichten die von der UNO beauftragten Fachleute (UNSCEAR). Es hat aber durch die Strahlenschutzmaßnahmen der Evakuierung Todesopfer gegeben, es werden 150 bis 600 Opfer genannt (DER SPIEGEL), anderen Quellen in Japan sprechen von 1600 Opfern durch die Schutzmaßnahmen.
    Warum wird vor Strahlung geschützt, nicht aber vor unsinnigen Strahlenschutzmaßnahmen???
  5. In Kernkraftwerken westlicher Technik ist durch Strahlung noch nie ein Mensch zu Schaden gekommen, dennoch sind Italien und Österreich ausgestiegen und Deutschland folgt dem Beispiel. Weltweit hat die friedliche Nutzung der Kerntechnik laut UNSCEAR von Beginn in 1945 bis 2007 insgesamt 147 Todesopfer bei Strahlenunfällen gefordert, da sind Tschernobyl und Unfälle in der Medizin mit eingeschlossen, ebenso auch Kritikalitätsunfälle in der Anfangszeit. Die IAEA gibt eine um etwa 20 höhere Zahl an. Durch Stürze von Treppen und Leitern sterben allein in Deutschland jedes Jahr etwa 5000 Menschen.
    Warum wird die Kerntechnik eine HOCH-Risiko-Technik genannt und verboten, Treppen und Leitern jedoch nicht???
  6. Im Jahre 2006 hat man sich auf einer Tagung der IAEA geeinigt, daß der Tschernobyl-Unfall insgesamt 4000 zusätzliche Krebstodesfälle zur Folge haben wird. Das sind virtuelle Todesopfer, die unter allen zukünftigen Krebsopfern nicht nachweisbar sind. Wenn man die hierbei benutzte Rechnung auf die Zusatzbestrahlung bei Flugreisen anwendet, kommt man auf jährlich 5000 virtuelle Krebsopfer weltweit durch das Fliegen, die ebenfalls nicht nachweisbar sind.
    Warum werden aus den einmaligen 4000 virtuellen Krebstodesfällen des Tschernobyl-Unfalls schwerwiegende Schlußfolgerungen gezogen, die sich jährlich wiederholenden ähnlich hohen virtuellen Opferzahlen des Flugverkehrs jedoch ignoriert???
  7. Fall A)Meine Frau ist mit ihren 52kg eine Strahlenquelle von 6000 Becquerel, mit diesen 6000 Bq bestrahlt sie sich selber und ihre Umgebung.
    Fall B)Wladimir Klitschko ist mit 110kg eine Strahlenquelle von 12 000 Bq, er bestrahlt sich selber und seine Umgebung mit doppelt so viel Radioaktivität wie Fall A.
    Fall C)Herr Minister Peter Altmaier ist mit seinen 140kg (?) eine Strahlenquelle von 15 000 Bq, er bestrahlt sich selber und seine Umgebung mit der 2 ½ – fachen Menge im Vergleich mit Fall A.
    Nun wäre es für Herrn Minister Altmaier durchaus nützlich, sich mit einigen 1000 Bq weniger zu bestrahlen, zu Erreichen durch kleineren Body-Maß-Index. Dann könnte er seine Dosis durch Eigenbestrahlung um 30 bis 50 Mikro-Sievert im Jahr verringern und würde nicht mehr den Grenzwert von 10 Mikro-Sievert im Jahr verletzten, wie er bei Freimessungen im Rückbau von Kernkraftwerken gilt.
    Warum gilt beim Strahlenschutz oft eine Grenze von 10 Mikro-Sievert im Jahr, nicht jedoch für die Eigenbestrahlung durch erhöhten Body-Maß-Index???
  8. Nach Fukushima wurden in Deutschland die erlaubten Grenzen für Kontamination mit Cäsium-137 in Nahrungsmitteln herab gesetzt, von 1000 Bq/kg auf 600 Bq/kg. Fleisch von Wildschweinen kann heute noch über der Grenze liegen. Wenn meine Frau nun einen Wildschweinbraten essen wollte mit >600 Bq/kg, dann wäre sie für einige Tage eine Strahlenquelle von etwa 6100 Bq, sie würde sich selber und alles in ihrer Umgebung mit zusätzlichen 100 Bq bestrahlen.
    Warum wird das nun als gefährlich hingestellt und verboten, wenn doch Peter Altmaier sich selber das ganze Jahr über mit 15 000 Bq bestrahlen darf???
  9. Zur ASSE:Der Bundestag hat ein Gesetz gemacht, das die Rückholung der Abfälle aus der Tiefe verlangt. Dort lagern schwach radioaktive Abfälle, so wie alles auf der Erde schwach aktiv ist. In der ASSE sind verteilt über 125 000 Fässer 250 Gramm Plutonium-241, was den Löwenanteil der Aktivität in der Tiefe ausmacht. Allerdings wird diese Aktivität wegen kurzer Halbwertszeit verschwunden sein, wenn die Abfälle eines Tages tatsächlich wieder an der Oberfläche sein werden. Dann werden die Abfälle nur noch eine Aktivität von ca. 2 mal 10 hoch 13 Bq haben. In dem Deckgebirge über der ASSE von rund einem halben Kubikkilometer Volumen befinden sich etwa 2 mal 10 hoch 15 Bq, also die 100-fache Menge an Radioaktivität.
    Warum wird die Radioaktivität in der Tiefe als Gefahr gesehen, die 100-fache Menge darüber im Deckgebirge jedoch nicht???
  10. Zur ASSE:Die Radioaktivität von ca. 2 mal 10 hoch 13 Bq ist die ganz normale Radioaktivität der Erdkruste von einem Volumen von einem Quadratkilometer Fläche und 10 Meter Tiefe. In diesem Volumen der Erdkruste wachsen unsere Lebensmittel und wird unser Trinkwasser gewonnen. Deutschland hat eine Fläche von 356 000km², also das besagte Volumen an der Oberfläche 356 000-fach.
    Wie kann es sein, daß die Radioaktivität in der Tiefe der ASSE eine Gefahr darstellt, die 356 000-fach vorhandene gleiche Menge an der Oberfläche jedoch nicht???
  11. Zur ASSE:In der Landwirtschaft in Deutschland werden durch Düngung mit Kali in 2 bis 3 Jahren eine Menge Radioaktivität von etwa 2 mal 10 hoch 13 Bq durch K-40 auf die Felder verteilt.
    Warum ist die Radioaktivität in der Tiefe der ASSE gefährlich, die auf den Äckern verteilte gleiche Menge jedoch nicht???
  12. Zur ASSE:In 2 bis 3 Jahren werden von den Menschen in Deutschland mit der Nahrung etwa 2 mal 10 hoch 13 Bq durch Kalium-40 und Kohlenstoff-14 verspeist ohne negative Folgen für deren Wohlergehen. Die eingeatmete Radioaktivität durch Radon und seine Zerfallsprodukte liegt um den Faktor 10 höher.
    Warum ist die Radioaktivität in 500 Meter Tiefe der ASSE gefährlich, die viel höhere von den Menschen verspeiste und eingeatmete Menge jedoch nicht???
  13. Bei Radioaktivität und vielen anderen umweltpolitischen Diskussionen wird mit nicht nachweisbaren virtuellen Todesopfern argumentiert, aktuell bei Feinstaub und Stickoxiden. Das Rechenverfahren wurde im Umgang mit Radioaktivität erfunden und führte zur Verdammung der Kerntechnik und oft auch zur Verweigerung nützlicher medizinischer Strahlenanwendungen. Würde man das Rechenverfahren auch in der Medizin bei Bestrahlung nach Krebs-OP anwenden, dann käme man auf viel mehr Todesfälle als es überhaupt gibt. Würde man dieses Rechenverfahren auch bei dem allseits beliebten „Gift“ und Kanzerogen Ethanol anwenden, so käme man allein in Deutschland auf eine Todesrate, die 3-fach über der tatsächlichen liegt. Warum ist die Politik als oberste Autorität der Demokratie nicht bereit, diese Unstimmigkeiten zu beseitigen???
  14. Die weltweit geltenden Strahlenschutzgesetze erlauben dem Bürger eine maximale zusätzliche Dosis von
    1 Milli-Sievert im Jahr. Diese Dosis ist gleichbedeutend mit einer Temperaturerhöhung des menschlichen Körpers von 0, 000 000 2°C. Zur Erhaltung des Lebens brauchen wir eine Temperatur von 36°C, also rund 20°C mehr als die Umgebung.
    Die Lebensvorgänge in unseren Zellen sorgen für 100-millionenfach höheren Energieumsatz als die erlaubte Strahlung von 1 Milli-Sievert im Jahr, daher ist diese neben den Lebensvorgängen bedeutungslos – wann wird das erkannt und in den Massenmedien gesagt???
  15. Strahlung von Radioaktivität ist nicht grundsätzlich schädlich, wie es der Menschheit seit 80 Jahren suggeriert wird. Zusätzliche Strahlung führt zu zusätzlichem Training des Abwehrsystems im Organismus von Lebewesen und zusätzlichen Fähigkeiten des Immunsystems zur Abwehr und Korrektur von Fehlern. Dieser Zusammenhang ist seit langen als Hormesis bekannt und verspricht gigantische gesundheitliche Vorteile. Daher wird das Minimierungsgebot im Strahlenschutz auch „der größte wissenschaftliche Irrtum“ der Menschheit genannt.
    Wann werden die Menschen bereit sein, diesen fatalen Irrtum zu korrigieren???

Die 15 Beispiele zeigen Fehler/Irrtümer in der Strahlenschutzgesetzgebung. Die Ursache dazu ist die falsche Lehrmeinung, nämlich die Annahme, daß jede noch so kleine Strahlendosis schädlich sei. Die Strahlengefahr ist keine reale Gefahr, sie ist eine virtuelle Gefahr. Und die damit berechneten Todesopfer sind nicht real, sondern virtuell, d.h. es gibt sie nicht. Einige Mitglieder der Internationalen Strahlenschutzkommission sprachen von einem Geisterbild, das sagt viel. Die Strahlenschutzgesetzgebung sollte auf den Stand der Wissenschaft gebracht werden, dazu sind die internationalen und nationalen Gremien gefordert: ICRP, UNSCEAR, IAEA, BfS, SSK;  mit Unterstützung der Massenmedien.  

 

 

 

 




Das Kobalt-60 Ereignis von Taiwan — und was ist daraus zu schließen?

Die Macht der ständigen Wiederholung hat den Glauben an die Strahlengefahr fest im Bewusstsein der Menschen verankert. Gerade Strahlenbiologen haben immer wieder dagegen Stellung genommen – vergeblich. Jetzt hat sich durch das Co-60-Ereignis von Taiwan [2] die Möglichkeit ergeben, durch einen ungewollten Versuch an einer großen Zahl von Menschen die Strahlen“gefahr“ als ein Gespenst zu entlarven und den Nutzen zu beweisen.

 

Was ist in Taiwan passiert?

Dort war Baustahl mit Kobalt-60 kontaminiert mit der Folge, daß die Bewohner ständig einer Ganzkörperbestrahlung durch harte Gamma-Strahlung ausgesetzt waren. Die Gebäude waren in 1982 / 1983 gebaut worden, die erhöhte Gamma-Strahlung in Räumen wurde erst nach 10 Jahren in 1992 entdeckt. Man machte sich auf die Suche nach weiteren kontaminierten Bauten und wurde fündig. Insgesamt hatte man ein Kollektiv von 10 000 Personen, die über 9 bis 20 Jahre einem Strahlenpegel ausgesetzt waren, wie er weder in der Natur noch im Bereich der Kerntechnik vorkommt. Anhand der gemessenen Ortsdosisleistung in den Gebäuden konnte man auf den Strahlenpegel von 1982 rückrechnen und mit dem Wohnverhalten der Leute die gesamte erhaltene Dosis abschätzen. Und man konnte die Gesundheit der Bewohner beobachten. Hier die Daten von dem Teilkollektiv von 1100 Personen mit der höchsten Dosis:

In 1983 betrug die mittlere Jahresdosis 74 mSv, und die maximale 910 mSv.

Die kumulierten Jahresdosen waren im Mittel 4 Sv, der Maximalwert 6 Sv.

Bei einer angenommenen Aufenthaltsdauer in den Wohnungen von 4000 Stunden im Jahr lag der

Strahlenpegel 1983 im Mittel bei 20 µSv/h und maximal bei 200 µSv/h.

Diese Zahlen sind so hoch, daß sie jedem Fachmann, der in Sachen Strahlen ausgebildet ist, erschaudern lassen.

In dem gesamten Kollektiv hätte es unter den Erwachsenen

186 Krebstodesfälle geben müssen.

Nach dem im Strahlenschutz angewandten LNT-Modell hätte es durch Strahlung weitere

56 Krebstodesfälle geben müssen.

Bisher wurden tatsächlich aber nur

5 Krebstodesfälle beobachtet.

Damit wurde an einem Kollektiv von 10 000 Personen überraschend eindrucksvoll das bewiesen, was aus Versuchen mit Zellkulturen, an Tieren, und auch an Menschen seit einem halben Jahrhundert weltweit bekannt ist, aber von der Lehrmeinung im Strahlenschutz ignoriert wird [2]:

  • Die LNT-Hypothese (Linear no Threshold) ist nicht haltbar, ebenso die Folgerung wie das ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Archievable).
  • Gamma-Strahlung im Niedrigdosisbereich als Langzeitbestrahlung ist nützlich für Lebewesen, es trainiert das körpereigene Abwehrsystem und bekämpft Krebs (Hormesis).

Das Co-60-Ereignis bietet eine ideale Möglichkeit, die auf der LNT-Hypothese beruhenden Strahlenschutzprinzipien ohne Gesichtsverlust für die hauptamtlichen Strahlenschützer auf den Müll zu werfen und die biopositive Wirkung von Niedrigdosisstrahlung bei kleiner Dosisleistung anzuerkennen.

 

Die Dosis macht das Gift

Die heute gültigen Gesetze sind begründet an den Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki, wo in einer Langzeituntersuchung eine erhöhte Krebsrate festgestellt wurde. Hier hatte eine hohe Dosis innerhalb sehr kurzer Zeit gewirkt. Nun macht man Strahlung die Annahme, dass auch jede noch so kleine Strahlendosis schädlich sei, und zwar unabhängig von der Zeit seines Einwirkens. Das wird Vorsorgeprinzip genannt. Die Unsinnigkeit dieser Annahme ist am Beispiel Alkohol klar erkenntlich: eine Flasche Schnaps in einer halben Stunde hinunter gekippt ist schädlich. Aber die gleiche Alkoholmenge auf lange Zeit verteilt ist anregend für den Kreislauf, macht Lebensfreude, ist eher nützlich, niemals schädlich.

 

Wie ist die Beobachtung der nützlichen Strahlenwirkung zu verstehen?

Durch Strahlung werden Elektronen in den Molekülen von ihren Plätzen verlagert. Soweit es sich dabei um Bindungselektronen handelt, bedeutet das chemische Veränderungen in den Zellen. Diese Veränderungen werden vom Immunsystem wieder korrigiert. Zusätzliche Verlagerung von Bindungselektronen bedeutet daher Anregung für zusätzliche Korrekturprozesse in der Zelle. Es werden alle Bindungselektronen mit gleicher Wahrscheinlichkeit getroffen, daher werden alle möglichen chemischen Reaktionen in der Zelle angeregt. Alle möglichen Korrekturreaktionen in den Zellen werden trainiert. Das wiederum bedeutet sehr vielseitige Möglichkeiten, infolge Strahlung das Immunsystem der Zellen zu stärken.

Bei der Gabe von Medikamente an Patienten geschieht ähnliches, aber es werden spezifische Reaktionen angeregt, immer nur in Bezug auf eine bestimmte Krankheit. Die Wirkung von Strahlung ist unspezifisch, vielseitiger als bei Medikamenten. So erklärt sich auch die Tatsache, daß schädliche Wirkungen von Chemikalien durch Strahlung gemildert oder vermieden werden können [3].

Krebs ist eine Alterskrankheit, sie schlägt zu, wenn das Immunsystem bei den Menschen mit zunehmendem Alter in seinen Fähigkeiten nachlässt. Daher lässt die anregende Wirkung der Strahlung auf die Abwehrkräfte der Zellen hoffen, daß auch andere Alterskrankheiten wie Parkinson und Demenz durch niedrig dosierte Langzeitbestrahlung bekämpft oder gemildert werden können. Eine gut trainierte körpereigene Abwehr spielt auch bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten eine wichtige Rolle.

 

Was bedeutet ein Milli-Sievert (1 mSv), ist es viel oder wenig?

1 mSv bedeutet eine Spur pro Zelle [4. Somit bedeutet 1 mSv im Jahr, daß jede Zelle einmal im Jahr von einem Strahl getroffen wird und die Immunabwehr der Zelle trainiert wird. Das ist sehr wenig und kann auf den gesamten Organismus keinen Trainingseffekt bewirken. Das wird verständlich beim Blick auf sportliches Training, ein Training einmal im Jahr ist ohne Effekt und zu wenig für den Erfolg im Wettkampf. Es muß gezielt trainiert werden, je nach Sportart ist das Training unterschiedlich, z.B. bei Triathlon oder bei 100m-Spurt. Auch beim Training der Zellen kann erwartet werden, daß Strahlung sehr verschieden wirkt je nach Art des Krebses oder anderen Krankheiten.

T.D. Luckey, M. Doss und C.L. Sanders geben Empfehlungen als optimale Dosis für biopositive Wirkung der Strahlung:

 

T.D. Luckey [5] M. Doss [6] C.L. Sanders [1]
Dosis im Jahr 60 mSv 200 mSv 150 bis 3000 mSv
Dosisleistung bei 4000 h/a 15 µSv/h 50 µSv/h 40 bis 800 µSv/h
Training der Zellen einmal pro Woche jeden zweiten Tag 3 x pro Woche bis 10 x täglich

 

Beim Co-60-Ereignis in Taiwan wurden die Bewohner der Gebäude regelmäßig bestrahlt, das regelmäßige Training von Zellen/Immunsystem erklärt die überraschende Wirkung. Eine Übersicht zur Dosisleistung bei Annahme von 4000 Stunden Bestrahlung im Jahr:

Übersicht zu den Dosisleistungen über viele Größenordnungen mit den Bereichen „normal; ohne Wirkung“, „Nutzen“, „Gefahr“ (grün); dem Co-60 Ereignis (rot) und dem von T.D. Luckey und M. Doss empfohlenen nützlichen Bereich (blau).

 

Es ist festzustellen:

  • Gefahren bestehen nur bei sehr hoher Dosisleistung, denn nur dann können auch hohe Dosen erreicht werden. Bei Bestrahlung nach einer Krebs-OP wird täglich mit einer Organdosis von 2 Sievert mit hoher Dosisleistung bestrahlt. Es heißt im Dt. Ärzteblatt: „Gesundes Gewebe kann subletale Schäden (das sind 2 Sievert pro Tag) in den Bestrahlungspausen (von einem Tag zum nächsten) weitgehend reparieren.“ [7]
  • Die evakuierten Zonen von Tschernobyl und Fukushima liegen im nützlichen Bereich der Dosisleistung, dennoch werden sie von den Medien als „Todeszonen“ bezeichnet, das ist fake news. Durch die Evakuierung der Menschen in Tschernobyl und Fukushima hat man diesen Personen eine Dosis vorenthalten, die deren Gesundheit gut getan hätte. Wenn aus einem Kernkraftwerk radioaktive Stoffe frei gesetzt werden, so ist höchstens in unmittelbarer Nähe auf dem Kraftwerksgelände kurzzeitig Gefahr vorhanden.
  • Es gibt Gebiete auf der Erde mit einer höheren Dosisleistung der Bodenstrahlung, aber diese Stellen sind klein und die Menschen halten sich meistens nicht im Freien sondern in ihren Häusern auf. Daher sind die biopositiven Effekte dort an Menschen nicht zu sehen. Das gleiche gilt für das fliegende Personal. Nur an Astronauten mit langem Aufenthalt in der ISS konnte man eine Wirkung erkennen [8].

 

Wie ist die Situation außerhalb von Deutschland?

Im Februar 2015 haben die Professoren Carol S. Marcus, Mark L. Miller und Mohan Doss an die Genehmigungsbehörde NRC (Nuclear Regulatory Commission) der USA eine Petition gerichtet mit der Bitte zur Korrektur der zur Zeit geltenden Prinzipien beim Umgang mit Strahlung [9]. Dabei ging es den Initiatoren nicht nur um die Beseitigung der zu niedrigen Grenzwerte, die eine nicht vorhandene Gefahr vorgaukeln, sondern es ging um die Akzeptanz der biopositiven Wirkung von Strahlung im Niedrigdosisbereich, die von der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP (International Commission on Radiological Protection) abgelehnt wird. Die Petition hatte mit den dazu abgegebenen ca. 650 Kommentaren ein gewaltiges Echo in der Fachwelt der USA.

Im Oktober 2015 hat die NRC die Petition zurück gewiesen und beruft sich dabei auf die nationalen und internationalen Strahlenschutzgremien. Dennoch wurde die Existenz der biopositiven Wirkung von Strahlung anerkannt, daher erscheint die Antwort des NRC als ein Versuch, eine deutliche Stellungnahme zu vermeiden und den Schwarzen Peter an andere weiter zu schieben.

In der Internationalen Strahlenschutzkommission ICRP gibt es Anzeichen von Einsicht in die Fehler der Strahlenschutzrichtlinien. So werden in dem Bericht einer von der ICRP eingesetzten task group „Radiological protection issues arising during and after the Fukushima nuclear reactor accident“ die Strahlenschutzgrundsätze als „speculative, unproven, undetectable and ‚phantom‘“ beschrieben [10]. Das heißt in klarer deutscher Sprache: die Gefahr durch Strahlung ist „spekulativ, unbewiesen, nicht feststellbar, also ein Phantom“. Ein Phantom ist ein Trugbild, ein Geisterbild, ein Gespenst. Strahlenangst ist wie Angst vor Gespenstern.

Die Verfasser bezeichnen ihren Bericht als private Meinung, die nicht von der ICRP unterstützt wird. Auch in diesem Falle haben die offiziellen Stellen nicht den Mut, die Dinge beim rechten Namen zu nennen.

Prof. Jaworowski (†) bezeichnete die heutigen Strahlenschutzrichtlinien in einer Veröffentlichung als kriminell.

 

Was ist zu tun?

Luckey schrieb in den 1980-er Jahren: „Es wird allmählich Zeit, daß sich die für die Volksgesundheit verantwortlichen Stellen darüber Gedanken zu machen beginnen, wie sicher gestellt werden kann, das jeder die Dosis, die er zur Erhaltung seiner Vitalität und Gesundheit benötigt, auch immer erhält.“

Luckey bezog sich mit diesem Ausspruch auf 1260 Veröffentlichungen über die biopositive Wirkung von Strahlung. Heute ist die Anzahl der diesbezüglichen Veröffentlichungen auf mehr als 3000 gestiegen. Es gibt mit „dose-response“ eine Zeitschrift nur zu diesem Thema.

Heute sagt Luckey in Kenntnis des Co-60-Ereignisses von Taiwan: Mehr als 500 000 Krebstote könnten jedes Jahr in den USA durch Exposition mit ionisierender Strahlung vermieden werden. Die Möglichkeit dazu wird allerdings durch gesetzliche Restriktionen verboten [5]. Bezogen auf die Bevölkerung in Deutschland, könnte man bei uns von 200 000 Personen sprechen [11]. Rechnet man diese Zahlen hoch auf alle westlichen Industriestaaten, kommt man mehrere Million Fälle pro Jahr.

 

Angesichts dieser gigantischen Zahlen ist es gerechtfertigt, wenn Fachleute die heutigen Strahlenschutzprinzipien als den folgenreichsten wissenschaftlichen Irrtum der Neuzeit bezeichnen [12].

 

In unabhängigen Fachmedien wird über die nützlichen Strahlenwirkungen diskutiert, aber in den Massenmedien wird das Thema ignoriert. Die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen bekommen viele ihrer Gelder aus der Politik, sie sind von der Politik abhängig, müssen der Politik gehorchen um zu überleben. Auch Galileo Galilei mußte seine Einsichten widerrufen und durfte daher weiter leben.

Es gibt einen Vorschlag, wie Unabhängigkeit in der Information auf verschiedensten Gebieten per Gesetz erreicht werden könnte: Man sollte die Medien per Gesetz zu kontroversen Diskussionen verpflichten, damit der Bürger selber über richtig oder falsch entscheiden kann [13]. Das ist dringend erforderlich, denn die LNT-Hypothese und das ALARA-Prinzip sind zutiefst unmoralisch. Die Obrigkeit hat kein Recht, den Menschen die für eine optimale Gesundheit erforderliche Strahlendosis zu verweigern. Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, in freier Entscheidung selber zu bestimmen, um sein Strahlendefizit durch eine Zusatzdosis auszugleichen.

 

Literatur

[1] Veröffentlichungen von Wachsmann, Feinendegen, Becker, Luckey, Calabrese, Doss; Buch von Charles L. Sanders „Radiation Hormesis and the Linear-No-Threshold Assumption“ Springer-Verlag 2010; Buch „Radiation and Health“ von T. Henriksen et.al., 2012, kostenlos unter http://tinyurl.com/nlsm4wm u.v.a.m.

[2] “Effects of Cobalt-60 Exposure on Health of Taiwan Residents Suggest New Approach Needed in Radiation Protection”, zu finden unter http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2477708/

[3] E. Calabrese, L. Baldwin, „Hormesis: The Dose-Response Revolution”, Rev. Pharm. Toxi. 2003 S. 175 – 197

[4] Vortrag R. Mitchel beim Symposium „Entwicklungen im Strahlenschutz“ am 29.11.2001, München

[5] T.D. Luckey, “The health effect of low dose ionization radiation”, J. Amer. Phys. Surgeons Vol. 13, 2, 39-42

[6] M. Doss, “Linear-No-Threshold Model vs. Radiation Hormesis”, Dose-Response, 11:495-512, 2013

[7] Deutsches Ärzteblatt Jg. 110, Heft 17, 26.4.2013, Seite 720 – 721

[8] DIE WELT vom 2.2.2017 „Nasa entdeckt Jungbrunnen-Effekt bei Weltraumreisen“ auf Seite 1

[9] http://www.regulations.gov, dort suchen nach Docket ID NRC-2015-0057

[10] J Radiol Prot. 2013 Sep;33(3):497-571.

[11] StrahlenschutzPRAXIS 4/2016 Seite 81

[12] Muckerheide: “It’s Time to Tell the Truth About the Health Benefits of Low-Dose Radiation” http://www.21stcenturysciencetech.com/articles/nuclear.html

[13] Vorschlag von Detlef Rostock, in “DEUTSCHLAND das glaubt man nicht“, ISBN 978-3-943168-93-8




Schreckliche Gefahren durch geringe Strahlendosen?

Verfasser ist eine Frau Jacqueline Roussety. Sie hat eine Schauspiel- und Regieausbildung hinter sich gebracht und dann noch etwas Deutsche Literatur und ähnliches studiert. Jetzt bezeichnet sie sich als Journalistin.

Soll man sich überhaupt darum kümmern, was eine ganz unbekannte Journalistin in einer ziemlich unbekannten online-Zeitschrift (EPOCH TIMES) an Unzutreffendem über biologische Strahlenwirkungen schreibt, oder kommt es in seiner Bedeutung dem in China umgefallenen Sack Reis gleich?

Für sich betrachtet schon, aber leider ist solches Geschreibsel eine Massenerscheinung. Die inkompetentesten Menschen äußern sich zu diesem Thema, und das auch in bedeutenden Medien. Stets stützen sie sich auf angebliche oder auch wirkliche Wissenschaftler, wählen aber nur Anti-Atom-Leute aus. Tatsächlich gibt es ein weites Spektrum, nachfolgend einige Beispiele:

  1. In Taiwan wurden etwa 10.000 Personen in Wohnungen unabsichtlich einer Strahlendosis von je 400 Millisievert (mSv) ausgesetzt. Anstatt der normalerweise erwarteten 232 Krebsfälle gab es nur 7 (Chen, W.L. u.a. 2004).
  2. Amerikanische Werftarbeiter erhielten beim Bau von Atomschiffen jeweils Dosen um 100 mSv. Deren Krebsrate war um 15 % niedriger als bei Arbeitern in nicht-nuklearen Werften.
  3. Über Beschäftigte in kerntechnischen Anlagen gibt es eine Vielzahl von Studien, immer mit mehreren 100.000 Personen. Die Auswertungen, weitgehend bezogen auf dieselben Personengruppen, ergaben Krebsraten von 60 % bis 110 % gegenüber nicht strahlenexponierten Vergleichsgruppen.
  4. In Fukushima sind aufgrund der äußeren Strahlenbelastung zwischen 20.000 und 80.000 Krebsfälle zu erwarten (IPPNW, International Physicians for the Prevention of Nuclear War). Anmerkung: Höheren Strahlendosen als 30 mSv waren nur einige Arbeiter ausgesetzt.
  5. Es gibt keine Dosis-Wirkungs-Beziehung. Strahlung aus Kernkraftwerken wirkt auch dort, wo man nichts messen kann. Sie tötet vor allem weibliche Embryos und hat in Deutschland und der Schweiz die Geburt von 20.000 Mädchen verhindert (Dr. Hagen Scherb, Mitarbeiter des Helmholtz-Zentrums München. Man duldet ihn dort als eine Art Hofnarr, oder, weil man ihn aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht loswerden kann.)

 

„Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen“, sagte schon Goethe. Jede und jeder kann sich aussuchen, was ihr oder ihm am besten gefällt. Wer aber vom Fach und außerdem ehrlich ist, sagt: Unter 100 Millisievert (mSv) findet man keine biologischen Wirkungen, und unter 250 mSv keine, welche die Gesundheit beeinträchtigen. Dies gilt für kurzzeitige Einwirkungen. Über längere Zeiten verteilt, dürfen die Dosen sogar höher sein, ohne Wirkungen zu erzielen.

Aber wie können sich da Fachfremde zurechtfinden?

Ein wenig Logik hilft da weiter. So schreibt Frau Roussety: „dass das Risiko an Dickdarmkrebs zu erkranken mehr als wahrscheinlich ist, und sich um fast fünf Prozent pro 100 mGy erhöht.“ Man beachte die Worte „wahrscheinlich, fast“ und die Angabe, dass die durchschnittliche Dosis „mindestens 21 mGy“ betrug. mGy kann man ungefähr mit mSv gleichsetzen. 100 mGy hat nur ein kleiner Teil der Beschäftigten erreicht.

Also ist das „wahrscheinliche“ Krebsrisiko sehr viel kleiner. Von Natur aus liegt es zwischen 20 und 30 %, eine Steigerung um 5 % würde es ungefähr von 25 % auf 26,25 % steigern. Da aber, wie gesagt, die Dosen der allermeisten Beschäftigten weit unter 100 mSv liegen, gibt es zu den 25 % nur noch ein paar Zahlen hinter dem Komma. Kann man daraus wirklich eindeutige Schlüsse ziehen?

Das wird sogar im Ökoinstitut Freiburg bezweifelt. Ein Mitarbeiter schrieb mir: „Das Stochern in Unsicherheitsbandbreiten, das epidemiologischen Studien immer so eigen ist, ist in der Tat etwas, da eher in Richtung Glauben geht.“

 

Die Sache ist noch viel zweifelhafter. Dank Herrn Dr. Lutz Niemann habe ich die Originalarbeit. Wir wollen es Frau Roussety nicht übelnehmen, dass sie mit Begriffen wie Median, Mittel, Perzentile nicht zurechtkommt. Sie schreibt, die Dosen der Arbeiter lägen bei mindestens 21 mGy (=mSv), das ist schlicht falsch abgeschrieben. Tatsächlich hatte die Hälfte der Beschäftigten weniger als 4,1 mSv abbekommen, und 21 mSv war der Mittelwert. Ich denke, Ihnen ist der Unterschied klar: Wer z.B. ein mittleres Einkommen hat, gehört zu den Besserverdienenden. Die allermeisten sind unter ihm, denn Einzelne wie Winterkorn ziehen den Durchschnitt nach oben. So gab es auch unter den Kernkraftarbeitern einige mit recht hohen Strahlendosen, aber das waren zu wenige für eine zuverlässige Statistik.

Wenden wir den Durchschnitt von 21 mSv an und rechnen mit der mittlerweile stark angezweifelten LNT-Hypothese, dann hätten wir einen Anstieg des Krebsrisikos von 25 auf 25,25 %. Kann das jemand ermitteln? Selbst wenn, wen würde es abschrecken, einen bestimmten Beruf oder Wohnort zu wählen, bei dem das rechnerische Krebsrisiko nicht 25, sondern 25,25 % ist?

Frau Roussety hat außerdem noch nicht verstanden, dass es keinen Unterschied zwischen natürlicher und künstlicher Strahlung gibt. Ihre Gesinnungsgenossen sind da im Allgemeinen weiter, schon um gegen den Uranbergbau demonstrieren zu können, bei dem ja nur Naturstoffe an die Oberfläche geschafft werden. Frau Roussety schreibt: „Heute zeigt sich, wie lange die negativen Auswirkungen anhalten. Denn nun beginnen die Strahlen auch die Westküste der USA zu beeinflussen. Obwohl die Strahlung durch das Meer verdünnt wurde, wird es für Jahrzehnte die Umwelt negativ beeinflussen und belasten. Und wie die Ergebnisse dieser Studien verdeutlichen und klar belegen, werden die kontinuierlichen Expositionen gegenüber selbst geringerer Mengen an Strahlungen weiterhin eine schädliche und gesundheitsgefährdende Wirkung auf Menschen, Tieren und Natur haben.“

Die armen Kalifornier, und vor allem die Seelöwen, welche fast ständig im Wasser sind! Aber jedem sollte doch klar sein: Die Radioaktivität des ganzen Pazifik kann durch Fukushima nicht merklich erhöht werden.

In Mexiko und den USA kommt nur das leicht lösliche und genügend langlebige radioaktive Caesium an. Freigesetzt wurden etwa 2∙1016Bq, nach der alten Einheit eine halbe Million Curie. Der Pazifik enthält von Natur aus an Radioaktivität 2,2∙1011 Curie, also 400.000mal mehr. Dabei ist Seewasser gar nicht besonders radioaktiv. Die Aktivität pro l beträgt etwa 13 Bq, wesentlich weniger als z.B. Milch, welche etwas über 50 Bq/l hat.

Nun hat sich das radioaktive Caesium, was übrigens nicht vollständig in den Pazifik gelangt ist, dort noch nicht gleichmäßig verteilt. Es gibt eine Strömung von Japan nach Amerika. Weit vor der kalifornischen Küste, 1.600 Meilen, wurde tatsächlich eine Konzentration von 0,011 Bq/l gefunden. Bis zur Küste wird sich das weiter verdünnt haben. Die Erhöhung der Radioaktivität im Meerwasser von 13 auf weniger als 13,011 Bq wird nun nach Frau Roussety „weiterhin eine schädliche und gesundheitsgefährdende Wirkung auf Menschen, Tiere und Natur haben.“ Da wäre es aber wesentlich wichtiger, die Bevölkerung der USA umzusiedeln. Wie das Bild zeigt, gibt es messbare Unterschiede. 21 mSv mehr wie die KKW-Arbeiter bekommt man in einigen Staaten innerhalb weniger Jahre.

Sie stellt die Frage: „Hat hier eigentlich irgendjemand aus dieser Sache gelernt?“ Ich nicht. Ihre Arbeit bestätigt nur den alten Spruch: „Schuster, bleib bei deinen Leisten.“ Frau Roussety hat doch eine Schauspielausbildung vorzuweisen. Sicherlich ist sie eine ganz passable Schauspielerin. Wie wäre es mit einer Neuverfilmung eines alten Klassikers, diesmal mit weiblichen Hauptrollen, von „Dick und Doof“?

 

Hannover, den 06.01.2017