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Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten

Nicht immer geben Gerichtsurteile Anlass zur Freude. Diesmal aber doch: Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht

töten, jedenfalls nicht Mäuse- und Wespenbussarde; eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung davon ist rechtswidrig. Das hat jüngst das Verwaltungsgericht Gießen entschieden und damit dem hessischen Regierungspräsidium in Darmstadt einen Rechtsverstoß bescheinigt. Dieses hatte am 12. Oktober 2018 genehmigt, dass drei Windenergieanlagen im Butzbacher Stadtwald vom Tötungsverbot für beide Vogelarten ausgenommen sind. Ein Urteil wie dieses wurde erstmals erwirkt, jedenfalls ist ein gleiches bisher nicht bekannt geworden. Als Grundsatzurteil dürfte es weitreichende Folgen haben und sich kaum auf die beiden Bussard-Arten beschränken lassen. Erstritten hat es der im Westerwald ansässige Umweltschutzverband Naturschutz-Initiative e.V. (NI). In einem „Sonderrundbrief“ hat er darauf aufmerksam gemacht. Vögel, Fledermäuse und Insekten fallen den inzwischen schon 30 000 Windkraftanlagen in Deutschland in schlimmsten Größenordnungen zum Opfer (siehe hier und hier).

Die Naturschutz-Initiative e.V. gewinnt gegen Hessens Regierungspräsidium

Dass Regierungspräsidium hatte seine Genehmigung auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gestützt. In ihm sieht der Paragraph 45 Absatz 7 Satz 1 Ausnahmen vom Paragraphen 44 vor. Nach diesem ist es unteranderem verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. Diesen Genehmigungsbescheid hat das Gericht nach dem Erörterungstermin am 22. Januar 2020 am 28. Januar aufgehoben. Der Umweltverband NI (hier) hatte gegen das Land Hessen vor allem deshalb geklagt, weil nach seiner Ansicht die Genehmigung gegen europäisches Recht verstößt. So habe der Bescheid für den Wespen- und Mäusebussard Ausnahmen vom Tötungsverbot zugelassen, die aus Sicht des Verbandes mit der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht zu vereinbaren seien.

Rechtswidrig, weil die EU-Vogelschutzrichtlinie die vorrangige Bestimmung ist

Wie der Verband in seinem Rundbrief vom 10. Februar mitteilt, folgt die 1. Kammer des Gerichts der NI-Argumentation in ihrer Urteilsbegründung in vollem Umfang. Hiernach sehe sie das Tötungsverbot zu Lasten der Arten Wespenbussard und Mäusebussard als verletzt an. Dabei verweise sie auch auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Helgoländer Papiers, die Fachkonvention der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW 2015). Die vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilte Ausnahme vom Tötungsverbot sei deswegen rechtswidrig, weil sie gegen die vorrangigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie verstoße. Diese Ausnahme dürfe nicht angewandt werden. Dies gelte, so das Gericht, unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht.

Mit der Argumentation gescheitert

Das Regierungspräsidium als der Beklagte hatte versucht, dem Umweltverband die Klagebefugnis abzusprechen. Es scheiterte damit aber ebenso wie mit seinem Versuch, nachträglich die Ausnahme auch auf andere Weise zu erreichen, nämlich dadurch, dass es sich auf die Gewährleistung der „öffentlichen Sicherheit“ durch die Errichtung von Windenergieanlagen berief (Paragraph 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG). Bei dieser Norm gehe es nach Auffassung des Gerichtes und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes um Fragen, die sich „wesentlich“ auf die „Existenz des Staates“ auswirken würden. Doch sei, so die Kammer, nicht „ernsthaft“ zu befürchten, „dass die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie zu einem Energieversorgungsengpass in der Bundesrepublik Deutschland führen“ würde. „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeutet lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“

Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben zurückzustehen

Ferner heißt es im Urteil „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit die mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen“, zumal „Deutschland im Jahr 2019 ca. 37 Milliarden Kilowattstunden Strom mehr exportierte, als es importierte“. Ferner stellt das Gericht klar, dass sich der Umweltverband NI bei seiner Klage auch dann auf die Verletzung umweltbezogener Vorschriften berufen kann, wenn der Artenschutz bei einer Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht berücksichtigt werden muss. Damit stehe die Entscheidung des VG Gießen im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. (Aktenzeichen: 1 K 6019/18.GI).

Der NI-Umweltschutzverband ist Ausnahmefall

Für den NI-Bundes- und Landesvorsitzenden Harry Neumann ist das Urteil „ein wichtiger Meilenstein für den Natur- und Artenschutz“. Er rechnet damit, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Entscheidung bestätigen wird, sollte das Land Hessen gegen das Urteil in Berufung gehen. Den ganzen Inhalt des NI-Rundbriefes und der gleichlautenden Pressemitteilung finden Sie hier. Mit seiner Klage ist der NI-Umweltschutzverband als Ausnahmefall zu würdigen. Denn andere Umwelt- und Naturschutzverbände nehmen das Töten der Vögel, Fledermäuse und Insekten durch Windkraftanlagen in Kauf und segeln insofern unter falscher Flagge.

Dürfen die Butzbacher Windkraftanlagen nur die beiden Bussard-Arten nicht meucheln?

Zu bedenken ist, dass nach dieser Darstellung des Urteils die Ausnahmegenehmigung nur für Mäuse- und Wespenbussarde als rechtswidrig gilt. Wenn das so ist, würde es bedeuten, dass jene drei Butzbacher Windkraftanlagen alles übrige fliegende Getier weiterhin meucheln dürfen. Doch weil die drei Flügel der Anlagen bestimmt große Schwierigkeiten haben, die beiden Bussarde von der ganzen übrigen Avifauna zu unterscheiden – „die dürfen wir nicht erschlagen, die anderen weiterhin“ – wird nichts anderes übrigbleiben, als das Urteil als Stillstandsgebot für die Anlagen zu deuten.

Aber alle anderen knapp 30 000 Windkraftanlagen töten weiterhin

Aber alle anderen knapp 30 000 Windkraftanlagen drehen sich weiter und töten weiter. Sollen die das immer noch dürfen? Die Antwort muss nein lauten.*) Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Gießen wird, so ist zu hoffen, zu weiteren Klagen ermuntern. Der erste Schritt dahin wäre, die anderen Ausnahmegenehmigungen aufzuspüren und auf ihre gleichfalls mögliche Rechtswidrigkeit zu prüfen. Mut macht dieser Kernsatz des Gießener Urteils: „Klimapolitische Zielsetzungen eines Mitgliedsstaates haben außer Betracht zu bleiben, soweit sie mit geltenden Rechtsvorschriften nicht im Einklang stehen.“ Das gelte auch unabhängig davon, ob es sich um eine streng geschützte Vogelart handele oder nicht.

Ein merkwürdiger Gegensatz

Dazu im merkwürdigen Gegensatz steht allerdings dieser Satz des Urteils: „Denn die Einhaltung der europäischen Vogelschutzrichtlinie bedeutet lediglich, dass dort keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen, wo dies zu einer signifikant erhöhten Tötung von europäischen Vogelarten führen würde.“ Das heißt im Klartext: Töten dürfen die Anlagen Europas Vögel durchaus, nur nicht in signifikanten Mengen.

Das süße Gift der Subventionen und die drogensüchtige Windkraft-Branche

Leider wimmelt das Bundesnaturschutzgesetz von unbestimmten, daher deut- und dehnbaren Begriffen. Das erleichtert der Windkraftindustrie das Weiter wie bisher. Lebensfähig ist sie nur durch die massiven Subventionen. Von diesem süßen Gift ist sie wie Drogensüchtige abhängig geworden. Daher wird sie keine Mühe scheuen, Verfahren gegen sie in die Länge ziehen und durch die Instanzen zu schleppen, damit ihre sich drehenden Goldesel so lange wie möglich weiterlaufen.

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*) Über den Mord von Windkraftanlagen an allem fliegendem Getier habe ich auf dieser Web-Seite zuletzt am 13. April 2017 (hier) und am 4. April 2018 (hier) geschrieben. Die Schlagworte dazu lauten: 30 000 Windkraftanlagen in Deutschland zerschlagen Vögel und Fledermäuse zu Hunderttausenden – Töten aus niedrigen Motiven, das bisher ungeahndet bleibt – Die Naturschutzverbände ducken sich weg – Julia Klöckner (CDU): Tie­re sind Mit­ge­schöp­fe, kei­ne Weg­werf­wa­re – Aber Vögel und Fledermäuse sind es – Warum schweigen die Naturschutzverbände? – Die deutschen Intellektuellen: Wieder einmal versagen sie – Bienen sind „systemrelevant“, Vögel und Fledermäuse offenkundig nicht – Ein überfahrener Wolf erfährt mehr Mitleiden als die erschlagenen Vögel

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors hier




Milliardenschäden: Klima-Alarmisten sollten verklagt werden

Kernindustrien, die für den Export von eminenter Bedeutung sind, werden peu-a-peu zerstört.

Ineffiziente Energieträger für Wind und Sonne werden mit Milliarden Steuergeldern am Leben erhalten, weil sie weder verlässliche Stromproduzenten noch konkurrenzfähige Stromproduzenten sind.

Die Strompreise schießen in die Höhe, weil Verbraucher nicht nur den Bau ineffizienter Wind- und Solarparks über Subventionen finanzieren, sondern den produzierten Strom zu garantierten Preisen kaufen müssen, was den irrsinnigen Effekt hat, dass der Strom für Deutsche umso teurer wird, je billiger Strom an der EPEX, der Europäischen Strombörse, gehandelt wird.

Die horrenden Strompreise haben in Deutschland die Stromarmut als neuen Begriff begründet. Es gibt immer mehr Haushalte, die Probleme haben, die Kosten für Strom aufzubringen.

Gleichzeitig verhindert die Kanalisierung von Milliarden Euro in Wind- und Solarenergie eine sinnvolle Verwendung der entsprechenden Gelder und sorgt dafür, dass sie an anderer Stelle fehlen.

Hinzu kommt, dass die angeblich sauberen Formen der Energiegewinnung gar nicht sauber sind, der Materialeinsatz, der zur Errichtung eines Solar- oder Windparks notwendig ist, steht in keinem Verhältnis zum Gewinn, der erwirtschaftet werden kann. Der Flächenverbrauch ist in beiden Fällen immens, der Eingriff in die Umwelt verheerend für Artenvielfalt in Fauna und Flora. Die Frage der Entsorgung ist in beiden Fällen ungeklärt.

 

Der ganze Zinnober, die ganze Inszenierung, dient dazu, Menschen hohe Kosten für irrationale Entscheidungen aufzubürden, Entscheidungen, von denen eine kleine Gruppe profitiert, während die Mehrheit außer Kosten keinen Nutzen davon hat. Weil den hohen Kosten kein Nutzen gegenübersteht, deshalb werden die alternativen Energien, die besser ineffiziente Energien heißen würden, mit der Erzählung des Global Warming, das mittlerweile in Klimawandel umbenannt wurde, weil das Global Warming auf sich warten lässt, unterfüttert. Weil Menschen angeblich einen Klimawandel zu verantworten haben, deshalb müssen effiziente Formen der Stromerzeugung abgeschaltet und mit ineffizienten ersetzt werden. Diese Erzählung ermöglicht einen großangelegten Raub am Bürger, der historisch Seinesgleichen sucht.

Aber diese Erzählung ist falsch.

Die Klimamodelle, die die Erwärmung der Erde vorhersagen, sind miserabel bis peinlich. Ihre Vorhersagen weichen extrem von der tatsächlichen Entwicklung ab. Sie sind Junk Science.

Abweichung der durch Klimawandelmodelle vorhergesagten Temperaturentwicklung (rote Linie) von den tatsächlich gemessenen Temperaturen.

Immer mehr wissenschaftliche Arbeiten zeigen, dass auf Basis der Klimamodelle, die vom IPCC von James Hansen und Michael Mann verbreitet werden, keinerlei Einfluss von Menschen auf das Klima nachgewiesen werden kann.

Die aktuelle Arbeit von Patrick Frank vernichtet die Klimamodelle in Gänze und kommt zu dem Schluss, dass der Einfluss von Menschen auf das Klima, der über CO2 und andere Treibhausgase erfolgen soll, zu gering ist, als dass er überhaupt gemessen werden könnte.

Die Arbeit von Frank erweitert die Ergebnisse, die Kauppinen und Malmi vor einiger Zeit veröffentlicht haben. Auch die finnischen Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass der menschliche Anteil an einem Klimawandel verschwindend gering ist, sofern überhaupt vorhanden.

Die beiden Arbeiten sind die aktuellsten einer Vielzahl von Arbeiten, die zeigen, dass die Erzählung vom menschengemachten Klimawandel falsch ist.

Ein Forscherteam um Jessica K. Wang hat unlängst gezeigt, dass das Klima der Erde sich im Einklang mit den Sonnenzyklen verändert. Dass die Sonne für das Klima auf der Erde verantwortlich ist, ist eigentlich eine solche Binse von Weisheit, dass man sich fragt, wieso man über einen solchen Blödsinn wie den angeblich von Menschen gemachten Klimawandel überhaupt reden muss.

Alle Prognosen und Behauptungen, die von denen, die von der Erzählung des menschengemachten Klimawandels profitieren, abgegeben wurden, haben sich als falsch erwiesen.

Nehmen wir doch zum Beispiel diesen Herrn:

Was haben die Klima-Alarmisten alles vorhergesagt? Wie viele Städte haben sie zwischenzeitlich schon im Meer versinken lassen, wie viele Alpenregionen haben sie schon von Skifahrt- zu Weinbaugebieten machen wollen?

Keine einzige der Vorhersagen ist eingetroffen.

Die Arktis schmilzt nicht. Sie entwickelt sich im Einklang mit einer zyklischen Entwicklung, wie man der folgenden Abbildung entnehmen kann, und wenn dieses Jahr besonders viel Eis schmilzt, dann deshalb, weil im letzten Jahr besonders viel Schnee gefallen ist.Würde nicht viel Eis schmelzen, wenn viel Schnee gefallen ist, dann würde Grönland immer höher und immer näher an die Stratosphäre heranreichen.

Wer das nicht glaubt, der kann ja die Forscher und Aktivisten fragen, die regelmäßig im Eis, das in der Arktis gar nicht vorhanden sein dürfte, wenn Al Gore und seine Meute recht hätten, stecken bleiben.

Klima-Alarmisten haben es in den letzten Jahrzehnten geschafft, einen angeblichen Konsens, den es genauso wenig gibt, wie den menschengemachten Klimawandel und der, selbst wenn es ihn gäbe, für die Wissenschaft irrelevant wäre, zu inszenieren, der in eine Herrschaft der Mediokren, der Lobbyisten, der Opportunisten und Kostgänger gemündet ist, die um des eigenen Vorteils willen, den menschengemachten Klimawandel herbeischreiben und jede Information, jedes Datum und jede falsifizierende Beobachtung unterdrücken.



Die Erzählung vom menschengemachten Klimawandel wird durch ein hegemoniales System gestützt, das Kritiker zu „Leugnern“ macht, um sie mit Holocaust-Leugnern gleichzusetzen, ein System, das an Hochschulen Kritiker wie Peter Ridd mundtot zu machen versucht, das über die Beherrschung von Peer Review Prozessen versucht, kritische Paper gar nicht erst zur Publikation zuzulassen und über politische Kanäle Forschungsmittel nur für diejenigen vorhält, die sich der Klimawandelreligion verschreiben und ihre Seele als Wissenschaftler verkaufen. Der Schaden, den diese Leute, Leute wie Al Gore, der Wissenschaft zugefügt haben, ist immens und vermutlich nicht mehr reparabel.

Vor diesem Hintergrund, vor dem Hintergrund einer massiven Beschädigung der Reputation von Wissenschaft, dem Hintergrund, dass jeder einzelne Bürger durch die Klimawandel-Hysterie finanziell und in seiner Lebensqualität geschädigt wurde und dem Hintergrund, dass durch die einseitige Verwendung von Steuermitteln, die in das bodenlose Fass der erneuerbaren Energien gesteckt wurden, Opportunitätskosten entstanden sind, die mit technologischem Rückstand verbunden sind, der kaum mehr aufzuholen ist, weil man nicht eben einmal Schnipp machen und die besten Forscher aus dem Bereich der Nuklearphysik zusammentrommeln kann, ist es an der Zeit, andere Seiten aufzuziehen und diejenigen, die für diese Verheerungen Verantwortung tragen, in die Verantwortung zu nehmen.

Das wäre ein Akt der Notwehr.




Deutsche Umwelthilfe (DUH): Gescheiterte Klage in Düsseldorf

Das Urteil ist eindeutig: Diesel-Fahrer in Düsseldorf haben erst einmal Ruhe vor selbsternannten Umweltrettern. Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist vor Gericht gescheitert. Die DUH-Geschäftsleute wollten erreichen, dass kein Fahrer mit einem vom Abgas-Skandal betroffenen VW-Diesel über Düsseldorfer Straßen mehr fährt.

Dieser gewaltigen Wertvernichtung hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht jetzt einen Riegel vorgeschoben. Es stufte die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als unzulässig und unbegründet ein. Denn Umweltverbände wie die DUH – übrigens von Konkurrent Toyota kräftig unterstüzt – dürften nicht gegen schon genehmigte Produkte klagen. So hatten auch schon die Anwälte des VW-Konzerns argumentiert.

Interessant ist die Begründung des Gerichts: Auch inhaltlich wäre die Klage gescheitert. Die Zulassung der VW-Dieselfahrzeuge sei trotz Abschaltsystems rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Software-Update sei nicht zu beanstanden. „Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstung nicht erfolgt.“ So das Gericht in Düsseldorf.

Das bedeutet immerhin noch, dass betroffene Autofahrer sich eine neue Software aufspielen lassen müssen. Bisher berichten Autofahrer von einer leicht verminderten Leistung und erhöhtem Kraftstoffverbrauch. Verständlich, denn ein eine Motorsteuerung ist ein sehr kompliziertes Zusammenspiel verschiedener Komponenten und Abläufe. Viel Entwicklungsarbeit und Tests sind notwendig, und die wiederum benötigen Zeit; Zeit, die die Entwickler bei VW nicht hatten.

Nicht umsonst warnte gelegentlich des Diesel-Gipfels im vergangenen Sommer der VW-Chef vor Nachrüstungsbegehren. Das seien rausgeworfene Kosten, er würde das Geld viel lieber in künftige Entwicklung investieren. Womit der Mann recht hat.

Wirr wirkt wiederum das jüngste Vorpreschen der VW-Spitze. VW-Chef Müller bot eine Hardware-Nachrüstung an, neue Abgasreinigungssystem, das in der Abgasstrang eingebaut werden könne. Nachträglich eingebaute Systeme sind allerdings immer kritisch, weil sie die sorgsam austarierten Strömungs-, Druck- und Temperaturzustände durcheinander bringen. Fraglich, wieviel Zeit hier die Entwickler hatten, eine saubere Lösung zu konstruieren.

Von einem Nutzen für die Umwelt kann man nicht sprechen. Ein Blick in die Daten des Umweltbundesamtes zeigt, wie sehr sich die Luftqualität in den Städten verbessert hat. Wovon reden wir hier eigentlich?

Seit 1995 sind die Stickoxidemissionen aus dem Straßenverkehr um fast dreiviertel gesunken. Nebenbei bemerkt eine ziemlich beispiellose Leistungssteigerung, die die Autokonstrukteure geschafft haben. Sie findet man nicht so häufig in der Geschichte der Technik. Dennoch haben Motoreningenieure fast willkürlich von NGO getriebener Politik festgesetzte Grenzwerte erreicht.

Über Normen, so haben wir hier immer wieder geschrieben, kann man leicht alles zerstören. Jetzt müssen Grenzwerte ins Blickfeld rücken. Wie sinnvoll sind sie? Was sagen sie aus? Zumal feststeht, dass der Autoverkehr nur einen kleinen Teil der Werte ausmacht, wie die Grafik des Umweltbundesamtes deutlich zeigt.

Pure Propaganda läßt die DUH-Truppe vom Stapel. Jedes Jahr würden 10.000 oder 13.000 Menschen an den Stickoxiden aus Dieselfahrzeugen sterben, betont DUH-Chef und Vielflieger Jürgen Resch immer wieder. Eine Zahl, die durch nichts belegt und nicht einmal zulässig ist. Niemand kann eine solche Aussage treffen. Es sind statistische Rechenspiele ohne realen Bezug. Peter Heller hat das hier bei TE sehr schön nachvollziehbar dargestellt.

Damit versuchen NGOs, in bester Manier Angst und Schrecken hervorzurufen, auf dass die Spenden kräftiger fließen. Eigentlich hätten Hunderttausende alle schon in den 70er Jahren „den Abgang“ machen müssen. Damals war es tatsächlich angebracht, heftig gegen die schlechten Luftbedingungen in unseren Innenstädten vorzugehen. Sowohl Benzin- als auch Dieselmotoren bliesen um ein Vielfaches höhere Werte aus dem Auspuff, darunter ziemlich viel wirklich gefährliche Bestandteile der Verbrennung.

Solche Aktionen sind weder technisch sinnvoll noch bringen sie Lösungen. Sie kosten Geld. Geld, mit dem zum Beispiel Städten der Dritten Welt tatsächlich geholfen werden könnte. Doch dabei würde eine NGO wie die DUH nichts verdienen.

Aber das ist doch das Geld der Konzerne, die sollen bluten, sagen die Grünen immer wieder gern und vergessen dabei, dass es die Käufer der Autos sind, die den Schwindel über höhere Preise bezahlen und die Kosten für Fahrverbote. Ganz zu schweigen von den wirtschaftlichen Dramen, die sich bei Autohändlern abspielen. Deren Höfe stehen mit unverkäuflichen Dieselfahrzeugen voll. Es ist Otto Normalkunde, der von windigen Organisationen wie der DUH geprellt wird.

Klartext geredet werden muss so bald wie möglich über Normen. Sie sind das Mittel, mit dem in der Vergangenheit Industrien problemlos zerstört, aber auch neue aufgebaut werden konnten. Länder schotten sich über Normen gegen Importe ab. In EU-Gremien in Brüssel werden Grenzwerte so willkürlich festgesetzt, dass sie nicht oder nur mit sehr hohen Kosten eingehalten werden können. Wir haben das bei TE immer wieder detailliert nachgezeichnet.

Es gilt natürlich zu unterscheiden. Es gibt Stoffe, die auch in geringsten Mengen gefährlich werden können. Doch diese Diskussion muss jenseits der Ideologie geführt werden. Auch muss das Verbandsklagerecht auf den Prüfstand. Das von Grünen durchgesetzte Gesetz erweist sich als großer Fehler, denn es öffnete windigen Geschäftemachern Tür und Tor und verschaffte windigen Abmahnvereinen eine wunderbare Geschäftstätigkeit.

Die Frage stellt sich: Wie weit schafft es eine zu allem entschlossene Organisation, einer gewaltige Wertvernichtung unter dem verlogenen Siegel des Gesundheitsschutzes anzuzetteln? Was, wenn Kunden erkennen, welch faules Ei ihnen gelegt wurde? Was, wenn die VW-Fahrer realisieren, wer ihnen auf welcher wackligen Grundlage horrende Wertverluste beschert hat?

Der Tanz ist nicht zu Ende. Weitere beklagte Städte sind laut Deutscher Umwelthilfe Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.

Interessant wird jetzt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. Dort klagt die prozessgierige DUH ebenso. Die Entscheidung soll im Februar fallen.

Der Beitrag erschien zuerst bei Tichys Einblick hier