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EuGH verurteilt den deutschen Staat wegen Luftverschmutzung

Der Europäische Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen angeblich zu verdreckter Luft in den Städten. Das höchste Gericht der Europäischen Union hat einer Vertragsverletzungsklage stattgegeben, die die EU-Kommission gegen Deutschland angestrengt hatte. Denn in den Jahren 2010 bis 2016 seien die Grenzwerte von 40 µg/m3 überschritten worden. Die Klage bezieht sich ausdrücklich auf die Jahre von 2010 bis 2016, nicht mehr auf die Folgejahre 2017 und 2018.

»Mit seinem heutigen Urteil hat der Gerichtshof festgestellt«, so heißt es in der EU-Mitteilung, »dass Deutschland dadurch gegen die Richtlinie über Luftqualität1 verstoßen hat, dass der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in 26 der 89 beurteilten Gebiete und Ballungsräume vom 1. Januar 2010 bis einschließlich 2016 systematisch und anhaltend überschritten wurde.«

Es handele sich um den Ballungsraum Berlin, den Ballungsraum und den Regierungsbezirk Stuttgart, den Regierungsbezirk Tübingen, den Ballungsraum Freiburg, den Regierungsbezirk Karlsruhe (ohne Ballungsräume), den Ballungsraum Mannheim/Heidelberg, den Ballungsraum München, den Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, das Gebiet III Mittel- und Nordhessen, den Ballungsraum I Rhein-Main, den Ballungsraum II Kassel, den Ballungsraum Hamburg, Grevenbroich (Rheinisches Braunkohlerevier), Köln, Düsseldorf, Essen, Duisburg/Oberhausen/Mülheim, Hagen, Dortmund, Wuppertal, Aachen, die urbanen Bereiche und den ländlichen Raum im Land Nordrhein-Westfalen, Mainz, Worms/Frankenthal/Ludwigshafen und Koblenz/Neuwied.

Der Stundengrenzwert für NO2 sei in zwei Gebieten systematisch und anhaltend überschritten worden: Im Ballungsraum Stuttgart und im Ballungsraum I Rhein-Main.
»Daher hat der Gerichtshof der Klage der Europäischen Kommission für die genannten Zeiträume in vollem Umfang stattgegeben.«

Der EuGH weist ausdrücklich in einer Fußnote darauf hin, dass die vorliegende Klage nicht die Folgejahre 2017 und 2018 betreffen würde. Hier habe Deutschland geltend gemacht, dass die fraglichen Grenzwerte eingehalten worden seien. Der Gerichtshof verwarf das Argument Deutschlands, dass die EU-Kommission durch maßgebliche eigene Versäumnisse zum Missstand beigetragen habe. Denn die damals gültige Schadstoffnorm Euro 5 für Dieselautos habe sich als problematisch erwiesen.

Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. begrüßt die Verurteilung und kündigt weitere Klagen an. Das Klagegeschäft in Sachen Umwelt ist offenbar immer noch sehr lukrativ, während der DUH-Chef Jürgen Resch sich selbst immer noch als Vielflieger betätigt.

Dagegen haben die Autobesitzer gigantische Wertverluste vor allem ihrer Dieselfahrzeuge erlitten. Diese teilweise neuwertigen Autos fahren zudem jetzt in östlichen Ländern und in Afrika.

Vielleicht liefert auch eine Feststellung im heutigen Urteil des EuGH eine neue Geschäftsgrundlage der Klimaklageindustrie: Denn Kraftfahrzeuge seien nicht die einzige Ursache von NO2, sagt der EuGH ausdrücklich. Die EU-Abgasnorm entbinde die Mitgliedsstaaten zudem nicht von der Verpflichtung, die Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten. Jetzt könnten Klagen gegen Kachelöfen losgetreten werden.

Erwartbar war dieses Urteil des EuGH. Nicht behandelt hat der EuGH, wie die gemeldeten Werte zustande kamen, wie richtig die Messstationen standen und welche Bedeutung die Grenzwerte tatsächlich haben.

Kritik am Urteil kam von der AfD. Marc Bernhard, Sprecher der Landesgruppe Baden-Württemberg der AfD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Umwelt-Ausschuss kommentierte: »In Kindergärten gilt ein NO2-Richtwert von 60 Mikrogramm, an Arbeitsplätzen ein Grenzwert von 950 Mikrogramm. Ginge es den Lobbygruppen hinter dieser Klage tatsächlich um Gesundheitsschutz, würden sie sich nicht an wissenschaftlich unhaltbaren und von über 100 renommierten Lungenärzten infrage gestellten NO2-Grenzwerten an Verkehrswegen abarbeiten.«

Dass der NO2-Gehalt in der Luft mit Verkehr oder Industrie tatsächlich vermutlich wenig zu tun hat, zeigte sich an dem unfreiwilligen Experiment »Lockdown«. Der rapide gesunkene Verkehr in Stuttgart führte keinesfalls zu entsprechend sinkenden NO2- und Feinstaubwerten. Der Diesel ist also wohl kaum der Schuldige und der Wert der Messstationen generell fraglich.

Einen Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsgefahren gibt es auch nicht. Weder NO2 noch Feinstaub zeitigen in den geringen Konzentrationen, um die es hier geht, irgendwelche gesundheitlichen Effekte. Die Grenzwerte, die die EU festgelegt hatte, sind offensichtlich politisch motiviert. Naheliegend ist das Muster: NGOs lobbyieren über die Bande in Brüssel für exorbitant niedrige Grenzwerte. Brüssel drängt daraufhin auf Einhaltung und kommt mit Klagen. Nutznießer sind schließlich Organisationen wie die »Deutsche Umwelthilfe«.

Doch der Blick auf die Daten der Messstellen fördert Überraschendes zutage: Die NO2-Jahresmittelwerte sind zwar stark gesunken. 2019 lagen sie am Neckartor laut Landesanstalt für Umwelt bei 53 µg/m3. Der Grenzwert liegt bei 40 µg/m3. Ein willkürlicher Wert, eine wissenschaftliche Grundlage dafür gibt es nicht. In den USA liegt er bei 103 µg/m3; am Arbeitsplatz sind in Deutschland 950 µg/m3, in der Schweiz sogar 6000 µg/m3 erlaubt.

Ein deutlicher Unterschied zu den gemessenen 53 µg/m3 an Deutschlands angeblich gesundheitsgefährlichster Straße.

Die CDU-Minister Baden-Württembergs setzten 2019 zusätzliche Messungen im Stadtgebiet Stuttgarts durch. Deren Ergebnisse: zwischen 20 und 30 µg/m3 NO2. Das ist extrem gering und liegt nahe an den natürlichen Werten, die zwischen 10 und 20 µg/m3 schwanken, bei Gewitter deutlich mehr. Zum Vergleich: Beim Spaghettikochen auf dem Gasherd erreichen sie schon mal bis zu 1400 µg/m3, im Kölner Dom lässt das Abbrennen der Opferkerzen den NO2-Wert auf 200 µg/m3 ansteigen.

 

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




Die klimareligiöse Transfer-Union

Zitat mit Hervorhebungen aus diesem BILD-Artikel:

Die EU-Kommission fordert von Deutschland Nachbesserungen bei der Düngeverordnung binnen zwei Monaten! Wie der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, am Donnerstag sagte, hat die Bundesregierung ein Mahnschreiben aus Brüssel erhalten, in dem die Kommission mit einem Zwangsgeldverfahren droht.
Sollte die Regierung die Kommission nicht innerhalb der Frist von ihren Vorschlägen zur Nitrat-Belastung des Grundwassers überzeugen können, drohen Deutschland Zwangsgelder von bis zu rund 850 000 Euro pro Tag.“

Inzwischen ist diese Meldung über alle Medien gelaufen. Aber was sind die Hintergründe dafür?

Der Autor hatte bereits am 14. August 2017 hier auf EIKE den Artikel „Die ökologische Korrektheit hat offenbar sehr kurze Beine“ veröffentlicht und dort auf die deutliche Reduzierung des deutschen Nitratmessnetzes auf überwiegend belastete Meßstellen hingewiesen:

EU-Berichtszeitraum 2004-2007       EU-Berichtszeitraum 2008-2011

Die nachfolgenden Ausschnittvergrößerungen verdeutlichen den spontanen Verlust von deutschen Meßstellen durch höhere Gewalt innerhalb von zwei direkt aufeinander folgenden EU-Berichtsperioden:

EU-Berichtszeitraum 2004-2007                       EU-Berichtszeitraum 2008-2011

(Ironie an:) Bei der Betrachtung dieser beiden Abbildungen könnte man dem Eindruck erliegen, als seien die fehlenden deutschen Brunnen ins umliegende Ausland geflüchtet (Ironie aus).

Abschließend hatte der Autor in seinem Artikel aus 2017 einige Fragen gestellt und Befürchtungen geäußert, Zitate:

„Was also ist der fachlich fundierte Grund für diese Reduzierung des deutschen EU-Nitratmessnetzes – oder muss man dieser Reduzierung eine tiefere Absicht unterstellen?“

„Haben deutsche Behörden durch die Reduzierung des offiziellen EU-Nitratmessnetzes für den Zeitraum 2008-2011 etwa absichtlich ein offizielles Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland provoziert, um dann mit einer von der EU zu fordernden Gegenmaßnahme gesetzlich gegen die ökologisch unerwünschte Massentierhaltung vorgehen zu können?“

„Ein solcher Vorgang kann natürlich nicht ohne eine implizite Zustimmung der EU ablaufen. Denn selbst den Bürokraten der EU muss die skandalöse Reduzierung des deutschen EU-Nitratmessnetzes vom Zeitraum 2004-2007 auf den Nachfolgezeitraum 2008-2011 aufgefallen sein. Damit hätte die EU das Machwerk für den Zeitraum 2008-2011 einfach zurückweisen und auf einer korrekten flächendeckenden Berichterstattung bestehen können. Stattdessen machen hier offenbar die EU-Kontrolleure gemeinsame Sache mit den deutschen Messnetzreduzierern.“

„Am Ende bezahlt der deutsche Bürger die gesamte Zeche dieser ökologischen Amateurveranstaltung, also anteilig die EU-Kontrolleure, das EU-Nitrat-Strafverfahren, die EEG-Subventionen für den Energiemais, das Umweltbundesamt mitsamt seinem eigenwilligen Nitrat-Messnetz und schließlich, nach einer möglichen Einschränkung der Massentierhaltung, auch noch höhere Verbraucherpreise…“

Die Fragen von 2017 sind bisher nicht beantwortet, aber eine der dort geäußerten Befürchtungen ist jetzt also auf bestem Wege. Man könnte einen solchen Vorgang auch als eine langfristig erarbeitete Grundlage zum Transfer von zusätzlichen deutschen Steuergeldern in Form von selbstverursachten „Strafgeldern“ an die EU verstehen. Und damit behält der letzte Satz im Artikel von 2017 weiterhin seine volle Gültigkeit, Zitat:

Also zieh Dich warm an, deutscher EU-EEG-Zahlmichel – oder mach‘ endlich mal Deine Augen auf!




Roda Verheyen schlägt wieder zu: EUGH wird angerufen weil die EU Klimaziele nicht streng genug verfolgt werden!

Roda Verheyen ist eine Klimaaktivistin, die auch als Rechtsanwältin auftritt. Sie spielt bereits eine unrühmliche Rolle in dem Unsinnsprozess eines peruanischen Bauern, der – vertreten und angefeuert kann man -ohne die Unwahrheit zu sagen- feststellen- auf die Schnapsidee kam, (hier und hier) dass sein Land in den Anden durch einen evtl. Dammbruch gefährdet sei, weil die deutsche RWE zu viel CO2 emittiere. Der Fall ist derzeit beim Düsseldorfer Oberlandgericht anhängig.

Der ARD Sender rbb fand die Aktivitäten der Roda Verheyen so toll, dass er mit ihr im Hörfunk vor einigen Monaten ein Huldigungsinterview führte. Sie finden es hier.

Offensichtlich sind die Geldmittel, derer, welche de westlichen Staaten (von Klagen in Russland oder bspw. China hört man bisher nichts, von Auftritten dieser Aktivisten dort auch nichts) unbedingt der Quelle ihres Wohlstandes berauben wollen, so gewaltig, dass sie sich problemlos viele Klagen gleichzeitig, in Europa wie in den USA, leisten können.

Und die Kanzlei von Frau Roda Verheyen ist oft ganz vorne mit dabei. Es sind dies das Climate Action Network (CAN) und bspw. Die deutsche Nichtregierungsorganisation Protect the Planet und ein sog. wissenschaftlicher Thinktank namens Climate Analytics mit Sitz in Berlin. Schon dessen rund 30 köpfiger Mannschaft (Februar 2015) lässt erahnen mit welchen ungeheuren Geldmitteln – allen voran durch das deutsche Umweltministerium- diese Leute ausgestattet sind.

Geldgeber der Klimaanalytiker, Bild Climate Analytics

Partner der Klimaanalytiker, Bild Climate Analytics

So auch jetzt wieder bei einer Klage vor dem Luxemburger Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort vertritt Frau Verheyen mit ihrer Klage 10 Familien aus 10 EU-Ländern, die vorgeben der „Klimawandel“ hätte in den letztem 5 Jahren ihre Lavendelernten gemindert, oder würde, wie die Familie aus Samen (Schweden) die Aufzucht ihrer Rentiere behindern.

Der Guardian nimmt sich dieser ergreifenden Story an und schreibt (Hervorhebung von mir) bspw:

Roda Verheyen, die Anwältin der Familien, sagte: „Der Klimawandel ist bereits ein Thema für die Gerichte in den europäischen Ländern und auf der ganzen Welt. „Die Klägerfamilien vertrauen auf die Gerichte und das Rechtssystem der EU, um ihre Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Beruf und Eigentum, die vom Klimawandel bedroht sind, zu schützen. Die EU-Gerichte müssen jetzt auf diese Familien hören und sicherstellen, dass sie geschützt sind. „

Wissenschaftler des thinktank Climate Analytics stellen den Anwälten der Familien Experten zur Verfügung. Die deutsche Nichtregierungsorganisation Protect the Planet trägt alle mit dem Rechtsfall verbundenen Kosten. Das Climate Action Network (CAN), Europas größte NGO, die sich mit Klima- und Energiefragen befasst, unterstützt ebenfalls die Aktion.

Wendel Trio, CAN-Direktor in Europa, sagte:

„Dies ist Teil einer Strategie, um die EU-Institutionen dazu zu bringen, ihre Ziele zu erhöhen. 2015 vereinbarten die Länder im Rahmen des Übereinkommens von Paris, Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 ° C zu begrenzen. Es ist jedoch klar, dass das bestehende Klimaziel der EU bis 2030 nicht ausreicht, um die im Pariser Abkommen eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten, und dass es erhöht werden sollte. Die EU muss nach dem Abkommen ihr Ziel bis 2020 bestätigen. Diese von normalen Familien, die vom Klimawandel betroffen sind, initiierten Klagen unterstreichen die Dringlichkeit und die Notwendigkeit, sie zu erhöhen. „

Mit dieser Klage, und der durchaus nicht geringen Wahrscheinlichkeit ihres Erfolges bei Gericht, wird einmal mehr deutlich, mit welchen Gegnern es die modernen westlichen Völker zu tun haben, und auch welches üble enge Gespinst von Gesetzen und Verordnungen die EU und ihre Mitgliedstaaten erlassen haben, die diesen unfassbaren, jeder ehrlichen Wissenchaft Hohn sprechenden Verhaltensweisen, erst ermöglichen ja Tür und Tor einladend öffnen.

Deutlich sichtbar wird auch, dass immer dieselben Stiftungen, und Organisationen hinter diesen Aktionen stehen, auch wenn sie unter immer neuen Namen auftauchen.

Die Rückkehr ins finstere Mittelalter dort mit Gottesurteilen, und Hexenverbrennungen nach dem Gesetzbuch des Hexenhammers, hier unter dem Nonsensewort Klimaschutz, alles unter der Tarnkappe der Wissenschaft, scheint unabwendbar.

Und der deutsche Steuerzahler – es geschieht ja nur zu seinem Besten- darf letztlich alles bezahlen.