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EuGH verurteilt den deutschen Staat wegen Luftverschmutzung

Der Europäische Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen angeblich zu verdreckter Luft in den Städten. Das höchste Gericht der Europäischen Union hat einer Vertragsverletzungsklage stattgegeben, die die EU-Kommission gegen Deutschland angestrengt hatte. Denn in den Jahren 2010 bis 2016 seien die Grenzwerte von 40 µg/m3 überschritten worden. Die Klage bezieht sich ausdrücklich auf die Jahre von 2010 bis 2016, nicht mehr auf die Folgejahre 2017 und 2018.

»Mit seinem heutigen Urteil hat der Gerichtshof festgestellt«, so heißt es in der EU-Mitteilung, »dass Deutschland dadurch gegen die Richtlinie über Luftqualität1 verstoßen hat, dass der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in 26 der 89 beurteilten Gebiete und Ballungsräume vom 1. Januar 2010 bis einschließlich 2016 systematisch und anhaltend überschritten wurde.«

Es handele sich um den Ballungsraum Berlin, den Ballungsraum und den Regierungsbezirk Stuttgart, den Regierungsbezirk Tübingen, den Ballungsraum Freiburg, den Regierungsbezirk Karlsruhe (ohne Ballungsräume), den Ballungsraum Mannheim/Heidelberg, den Ballungsraum München, den Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen, das Gebiet III Mittel- und Nordhessen, den Ballungsraum I Rhein-Main, den Ballungsraum II Kassel, den Ballungsraum Hamburg, Grevenbroich (Rheinisches Braunkohlerevier), Köln, Düsseldorf, Essen, Duisburg/Oberhausen/Mülheim, Hagen, Dortmund, Wuppertal, Aachen, die urbanen Bereiche und den ländlichen Raum im Land Nordrhein-Westfalen, Mainz, Worms/Frankenthal/Ludwigshafen und Koblenz/Neuwied.

Der Stundengrenzwert für NO2 sei in zwei Gebieten systematisch und anhaltend überschritten worden: Im Ballungsraum Stuttgart und im Ballungsraum I Rhein-Main.
»Daher hat der Gerichtshof der Klage der Europäischen Kommission für die genannten Zeiträume in vollem Umfang stattgegeben.«

Der EuGH weist ausdrücklich in einer Fußnote darauf hin, dass die vorliegende Klage nicht die Folgejahre 2017 und 2018 betreffen würde. Hier habe Deutschland geltend gemacht, dass die fraglichen Grenzwerte eingehalten worden seien. Der Gerichtshof verwarf das Argument Deutschlands, dass die EU-Kommission durch maßgebliche eigene Versäumnisse zum Missstand beigetragen habe. Denn die damals gültige Schadstoffnorm Euro 5 für Dieselautos habe sich als problematisch erwiesen.

Der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe e.V. begrüßt die Verurteilung und kündigt weitere Klagen an. Das Klagegeschäft in Sachen Umwelt ist offenbar immer noch sehr lukrativ, während der DUH-Chef Jürgen Resch sich selbst immer noch als Vielflieger betätigt.

Dagegen haben die Autobesitzer gigantische Wertverluste vor allem ihrer Dieselfahrzeuge erlitten. Diese teilweise neuwertigen Autos fahren zudem jetzt in östlichen Ländern und in Afrika.

Vielleicht liefert auch eine Feststellung im heutigen Urteil des EuGH eine neue Geschäftsgrundlage der Klimaklageindustrie: Denn Kraftfahrzeuge seien nicht die einzige Ursache von NO2, sagt der EuGH ausdrücklich. Die EU-Abgasnorm entbinde die Mitgliedsstaaten zudem nicht von der Verpflichtung, die Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten. Jetzt könnten Klagen gegen Kachelöfen losgetreten werden.

Erwartbar war dieses Urteil des EuGH. Nicht behandelt hat der EuGH, wie die gemeldeten Werte zustande kamen, wie richtig die Messstationen standen und welche Bedeutung die Grenzwerte tatsächlich haben.

Kritik am Urteil kam von der AfD. Marc Bernhard, Sprecher der Landesgruppe Baden-Württemberg der AfD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Umwelt-Ausschuss kommentierte: »In Kindergärten gilt ein NO2-Richtwert von 60 Mikrogramm, an Arbeitsplätzen ein Grenzwert von 950 Mikrogramm. Ginge es den Lobbygruppen hinter dieser Klage tatsächlich um Gesundheitsschutz, würden sie sich nicht an wissenschaftlich unhaltbaren und von über 100 renommierten Lungenärzten infrage gestellten NO2-Grenzwerten an Verkehrswegen abarbeiten.«

Dass der NO2-Gehalt in der Luft mit Verkehr oder Industrie tatsächlich vermutlich wenig zu tun hat, zeigte sich an dem unfreiwilligen Experiment »Lockdown«. Der rapide gesunkene Verkehr in Stuttgart führte keinesfalls zu entsprechend sinkenden NO2- und Feinstaubwerten. Der Diesel ist also wohl kaum der Schuldige und der Wert der Messstationen generell fraglich.

Einen Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsgefahren gibt es auch nicht. Weder NO2 noch Feinstaub zeitigen in den geringen Konzentrationen, um die es hier geht, irgendwelche gesundheitlichen Effekte. Die Grenzwerte, die die EU festgelegt hatte, sind offensichtlich politisch motiviert. Naheliegend ist das Muster: NGOs lobbyieren über die Bande in Brüssel für exorbitant niedrige Grenzwerte. Brüssel drängt daraufhin auf Einhaltung und kommt mit Klagen. Nutznießer sind schließlich Organisationen wie die »Deutsche Umwelthilfe«.

Doch der Blick auf die Daten der Messstellen fördert Überraschendes zutage: Die NO2-Jahresmittelwerte sind zwar stark gesunken. 2019 lagen sie am Neckartor laut Landesanstalt für Umwelt bei 53 µg/m3. Der Grenzwert liegt bei 40 µg/m3. Ein willkürlicher Wert, eine wissenschaftliche Grundlage dafür gibt es nicht. In den USA liegt er bei 103 µg/m3; am Arbeitsplatz sind in Deutschland 950 µg/m3, in der Schweiz sogar 6000 µg/m3 erlaubt.

Ein deutlicher Unterschied zu den gemessenen 53 µg/m3 an Deutschlands angeblich gesundheitsgefährlichster Straße.

Die CDU-Minister Baden-Württembergs setzten 2019 zusätzliche Messungen im Stadtgebiet Stuttgarts durch. Deren Ergebnisse: zwischen 20 und 30 µg/m3 NO2. Das ist extrem gering und liegt nahe an den natürlichen Werten, die zwischen 10 und 20 µg/m3 schwanken, bei Gewitter deutlich mehr. Zum Vergleich: Beim Spaghettikochen auf dem Gasherd erreichen sie schon mal bis zu 1400 µg/m3, im Kölner Dom lässt das Abbrennen der Opferkerzen den NO2-Wert auf 200 µg/m3 ansteigen.

 

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Nach dem Klima-Urteil gegen Shell kommt wohl die Chemieindustrie an die Reihe

Doch der Erfolg der Kläger wird Nachahmer auf den Plan rufen. Bald könnte die deutsche Chemieindustrie dran sein.

Ein niederländisches Gericht in den Haag hat den Ölkonzern Royal Dutch Shell auf Grund der Klage von sieben Umweltschutzverbänden und zahlreichen Bürgern verpflichtet, den CO2- Ausstoss nicht nur in der Produktion, sondern auch bei den Öl -, Kraftstoff- und Gaskunden um 45 Prozent bis 2030 zu verringern.

Der Tenor des Urteils erinnert stark an die Argumentation des deutschen Bundesverfassungsgerichts. So heißt es in Ziffer 2.3.1 des Urteils: „CO2 wird in die Atmosphäre emittiert, wo es für hunderte von Jahren oder sogar länger verbleibt“, ein Sachverhalt der hochumstritten ist, wie ich unten ausführen werde. Die Aufnahme durch Ozeane und Pflanzen stellt das Gericht zwar fest, allerdings „wird die Aufnahme ständig kleiner wegen der Waldzerstörung und der Erwärmungen der Ozeane“.

Das ist dann genauso falsch wie die Begründung des Bundesverfassungsgerichtes, ich erinnere an diese grandiose Fehlleistung des Gerichtes: „Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen“. Die Aufnahme von CO2 in die Ozeane steigt entsprechend den physikalischen Gesetzen mit der CO2 Konzentration in der Luft. Ebenso ist die Aufnahme der Pflanzen angestiegen, da sie dem erhöhten CO2- Angebot folgend mehr CO2 aufnehmen und stärker wachsen.

NEUER GESCHÄFTSZWEIG FÜR NGOS?

Urteil in Den Haag gegen Shell: Verstoß gegen „globale Klimaziele“

Von den 2019 ausgestoßenen anthropogenen 5 ppm werden 55 Prozent von Ozeanen und Pflanzen aufgenommen. Da 1 ppm 7,8 Gigatonnen CO2 entspricht, werden also 39 Gigatonnen emittiert und 21,45 Gigatonnen von Ozeanen und Pflanzen aufgenommen. Das ist selbst im letzten IPCC-Berichtauf Seite 471 nachzulesen. Ganz wichtig für das Verständnis ist – und ich habe ernsthafte Zweifel, ob die holländischen und deutschen Richter das verstanden haben –, dass die zusätzliche Aufnahme des CO2 durch Ozeane und Pflanzen proportional zur Konzentrationszunahme des CO2 in der Atmosphäre gegenüber 1860 verläuft und nicht proportional zur jährlichen Emission. Denn man kann davon ausgehen, dass vor 1860 das CO2 in der Luft, in den Ozeanen und in den Pflanzen sich in einem Gleichgewicht befand.

Die Aufnahme hängt also ab von dem Unterschied der aktuellen Konzentration in der Atmosphäre (aktuell 419 ppm) gegenüber der vorindustriellen Zeit (280 ppm) und nicht von der Höhe der Emission (aktuell 5 ppm). Das bedeutet aber auch, dass bei einer Emission, die dem heute erreichten Senkenfluss von 21,45 Gigatonnen entspricht, kein CO2 Anstieg mehr erfolgt. Das CO2-Budget wäre also unbegrenzt, wenn die 21,45 Gigatonnen eingehalten werden und es gäbe keinen weiteren Anstieg der CO2-Konzentration. Anders ausgedrückt: Bei einer Halbierung der Emissionen wäre die Katastrophe abgesagt und die CO2 Konzentration sinkt sogar leicht.

Wer die Berechnungen nachvollziehen will, kann das in einer Arbeit von Kees Le Clair tun. Le Clair zeigt, dass selbst bei einer jährlichen Reduktion der globalen Emission um nur 1,5 Prozent die vom IPCC als kritisch angesehenen 450 ppm niemals überschritten werden.

Die folgende Grafik des global carbon projects zeigt die Dynamik der Quellen und Senken. Würde man die obere Hälfte (Emissionen) um 50 % absenken, würde die dunkelblaue und grüne Fläche bestehen bleiben und die Konzentration in der Luft (hellblau) leicht sinken.

Die Halbwertszeit des CO2 in der Luft beträgt 37 Jahre

WISSENSCHAFTLICHE UNSICHERHEITEN

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Klimaschutz stützt sich auf fragwürdige Quellen

Die vom IPCC eingeführten Emissionsbudgets, die die Gerichte übernommen haben, führen völlig in die Irre und sind unwissenschaftlich, weil sie die immer noch wachsenden Senken ignorieren. Dies wäre zutreffend, wenn der IPCC nachweisen könnte, dass die Senken in absehbarer Zeit versiegen. Das kann das IPCC aber nicht, denn die Ozeane haben noch ein gigantisches Speichervermögen. In den arktischen und antarktischen Breiten sinken jährlich eine Million Kubikkilometer sehr salzhaltigen Meerwassers mit mehr als 100 Milliarden Tonnen CO2 in die Tiefe, um dann wieder in niedrige Breiten zurückzuströmem und erst nach mehreren hundert Jahren (400 im Atlantik, 1000 Jahre im Pazifik wieder aufzutauchen. Da ist keine Sättigung in Sicht.

Das Gericht in Den Haag macht dann im nächsten Schritt den gleichen Fehler wie das BVG, wonach „es einen direkten Link zwischen menschengemachten CO2-Emissionen… und der globalen Erwärmung gibt.“ (Ziffer 2.3.2)

Die Abbauzeit des CO2 lässt sich relativ einfach berechnen. Teilt man die gegenüber dem Ausgangszustand (280 ppm) anthropogen erzeugte CO2-Konzentration eines Jahres durch den Abbau (durch Aufnahme in Ozeane und Pflanzen) in dem jeweiligen Jahr, so erhält man die Abbauzeit, in der der Ausgangswert auf einen Wert von 1/e (36,79 Prozent) abgeklungen ist. Sie betrug 1959 insgesamt 55 Jahre (34 ppm : 0,64 ppm) und 2019 etwa 50 Jahre (130 ppm : 2,6 ppm). Um die Abbauzeiten mit den Halbwertszeiten des IPCC vergleichbar zu machen, müssen diese mit dem Faktor ln 2 (0,6931) multipliziert werden. So erhalten wir eine Halbwertszeit von 38 Jahren in 1959 und 35 Jahren in 2019. Es zeigt sich eher eine Verringerung der Halbwertszeiten, was im Einklang steht mit der deutlich angestiegenen Photosyntheseleistung der Pflanzen. (Quelle: Unerwünschte Wahrheiten, Kap.9, S. 108). Kees Le Clairkommt in seinen Berechnungen auf 37 Jahre.

In 2.3.4 rechnet das holländische Gericht vor : „Globale Emissionen befinden sich bei 40 Gigatonnen CO2 pro Jahr… Jedes Jahr, in dem die globalen Emissionen sich auf diesem Niveau befinden, verringert das globale Budget um 40 Gigatonnen.“ Nach Rechnung des Gerichtes haben wir nur noch 12 Jahre, um das 1,5 °C Ziel nicht zu brechen. Das hatten wir schon von Greta gehört.

Wann stehen endlich die ernstzunehmenden Klimaforscher auf und beenden diese Klippschulen-Rechnerei?

Die Folgen

Das Gericht leitet dann aus dem 1,5° C Report des IPCC (wonach weltweit die Emissionen bis 2030 um 45 Prozent sinken werden – sie werden aber dank Chinas, Indiens und der sich entwickelnden Welt eher um 10 % steigen) die Verpflichtung gegenüber Shell ab, die CO2-Emissionen der gesamten Wertschöpfungskette des Unternehmens um 45 Prozent bis 2030 (Basis 2019) zu reduzieren.

Das einzig tröstliche an dem Shell-Fall ist, dass offenbar andere Länder eine ähnlich „bekloppte“ (Sigmar Gabriel) Klimapolitik machen wie Deutschland. Das Appeasement, das Shell schon seit geraumer Zeit in Sachen CO2 an den Tag legt (wir stehen voll hinter den Pariser Abkommen, wir wollen bis 2050 um 45 Prozent CO2 reduzieren), und selbst die großzügige Finanzierung von Klima-NGOs hat Shell nicht genutzt. Insofern hält sich unser Mitleid in Grenzen.

DIE ARGUMENTATION HÄLT KEINEN TAG

Bundesverfassungsgericht hebt Grundgesetz zu Gunsten der Klimapolitik auf

Erst, wenn es den Firmen an den Kragen geht, erwachen die Manager vom wohlfühligen Mitschwimmen im Mainstream. Jetzt meldet sich sogar Herr Brudermüller zu Wort, CEO der BASF, der bislang eher dadurch aufgefallen ist, dass er auf grünen Parteitagen das grüne hohe Lied gesungen hat. Nun kommt auch er zum Ergebnis, dass der Ersatz fossiller Rohstoffe zu einer Vervielfachung des Strombedarfs führen wird: „Für unseren Standort Ludwigshafen wird er sich verdreifachen“. Zur Erinnerung: Die BASF in Lugwigshafen verbraucht schon heute eine Strommenge wie ganz Dänemark.

Als die Kernenergie stillgelegt wurde, schwiegen die Manager, als die Stromindustrie auseinandergenommen wurde, kam kein Protest, als die Automobilindustrie ihrer Grundlagen beraubt wurde, ebenso Schweigen. Nun geht es um die Chemie und die Petrochemie, den Kern jeder Industriegesellschaft. Die deutsche chemische Industrie ist die größte in Europa und liegt weltweit hinter China , USA und Japan an der vierten Stelle. 464 000 Arbeitsplätze gibt es hierzulande in 2000 Unternehmen der Chemieindustrie, mit Zulieferern eine Million hochwertige Arbeitplätze.

Schauen Sie sich um in Ihrem Umfeld, um zu entdecken, worauf man verzichten würde ohne Petrochemie, ohne Pharmaka, ohne Handy-Bildschirm, ohne Kabelummantelung, Dämmstoffe, Kosmetika, Farben, Lacke, Beschichtungen, Kunstfasern, Klebstoffe, Wasch-und Reinigungsmittel. Und stellen Sie sich vor, es müsste aus Wasserstoff aus Windmühlen produziert werden. Ist das realistisch? Nach der Strommangelwirtschaft mit Abschaltungen droht die Chemiemangelwirtschaft mit dreimal so teuren Produkten – oder auf Bezugsschein.

Denn eines ist klar: Nach dem Urteil von Den Haag werden die Deutsche Umwelthillfe, FFF und Greenpeace versuchen, auch der Deutschen Chemieindustrie per Gerichtsbeschluss den Garaus zu machen.

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Autogipfel: Wie Brüssel dir den Sprit abdreht

Das ganze funktioniert nach dem Prinzip des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, von dem manche behaupteten, man hätte besser auch seine Spritzufuhr gedrosselt:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Das Zitat stammt übrigens von 1999.

Nachdem die EU-Kommission die Abgasemissionen und Verbrauchsemissionen auf ein mit Verbrennungsmotoren nicht mehr erfüllbares Maß gesenkt hat, hat sie ja auch mit dem “WLTP”-Testverfahren die Meßmethoden für Verbrennungsmotoren massiv verschärft, sodass die Hersteller nicht länger mit – übrigens ursprünglich legalen – Abschalteinrichtungen und Leichtlaufreifen diese erreichen konnten, wird nun die reale Verbrauchsmessung allen neu zugelassenen Fahrzeugen natürlich den Garaus machen.

Die Testzyklen dienten noch nie der Ermittlung der genauen Durchschnittsverbräuche, sondern der Vergleichbarkeit verschiedener Fahrzeuge unter gleichen Bedingungen. Erst die Freunde der “Deutschen Umwelthilfe” haben diese Labormessungen mit den tatsächlichen Verbräuchen verglichen.

Ständig im Volllastbereich rödeln

Die Bürokraten aus Brüssel werden nun den Irrsinn ihrer bisherigen Politik bemerken. Denn nicht nur die Software wurde optimiert. Die ganzen Autos sind mittlerweile so konstruiert, dass sie in den vorgeschriebenen Testzyklen wenig Sprit verbrauchen und wenig Schadstoffe emittieren. Das Ergebnis sind kleine Motoren mit großen Turboladern, die mangels Hubraum und Drehmoment ihre liebe Mühe mit den tonnenschweren Limousinen, Kombis und SUVs haben, weil die Autos aufgrund ihres Leistungsverhaltens ständig im Volllastbereich rödeln. Dann steigen aber Verbrauch und Abgas sprunghaft an. Von der Geräuschkulisse, die eher an eine Nähmaschine erinnert denn an einen Verbrennungsmotor, wollen wir erst gar nicht reden.

Modernes “Sound-Engineering” und Hybrid-Antriebe sind die Lösung. Schließlich haben Elektro-Antriebe das an Drehmoment zuviel, was die 1,5 Liter-Dreizylinder zu wenig haben.

Und die neuen Plug-In-Hybride schaffen die Alltagsstrecke des Pendlers ja mit einer Batterieladung. Wenn der Fahrer die Batterie denn vorher aufgeladen hat. Dann wird der Porsche Cayenne zum 1 Liter- Auto, wenn man den Verbrauchszahlen glauben darf.

Fährt der Plug-In Porsche jedoch hauptsächlich auf der Langstrecke oder lädt der Dienstwagenbesitzer nicht die schwere Batterie, schluckt der Benziner oder Diesel mehr als ohne Akku. Das wird dazu führen, dass Förderung und Vorteile bei der Kfz-Steuer gestrichen werden. Die Einbindung in die Flottenverbräuche wird dann die Autoindustrie mit milliardenschweren Strafen in die Knie zwingen.

Die Autohersteller sind zwingend auf den Verkauf der Plug-In-Autos angewiesen. Schließlich senken diese angenommenen Verbrauchswerte und Emissionen den Flottendurchschnitt und verhindern eine Strafzahlung an Brüssel zur Finanzierung von von der Leyens Green New Deal.

2021 wird es ernst

Ab 2021 werden die Verbrauchsdaten nach Brüssel übermittelt. Dort wird man schnell merken, dass die unter anderen von Theaterwissenschaftlern (Zitat von Vince Ebert) ersonnenen Vorschriften in der Realität nicht eingehalten werden, nicht eingehalten werden können. Schließlich kann selbst die EU-Kommission die Gesetze der Physik nicht aushebeln. Die Erprobungsphase soll bis 2026 dauern. Ab 2027 kann dann abgedreht werden.

Auto Motor und Spor berichtet:

„Spätestens 2030 muss die EU-Kommission dann ein konkretes Gesetz formulieren, um die Diskrepanz zu minimieren und Hersteller zu sanktionieren, falls die Lücke bei ihnen noch immer zu groß ist.”

Das wird sie schon vorher freiwillig tun. Und natürlich wird der Abmahnverein “Deutsche Umwelthilfe” auf die Herausgabe der Daten klagen und gerichtlich neue Fahrverbote durchsetzen, bis die Innenstädte autofrei sind und die Autoindustrie endgültig pleite ist. Schließlich sollen durch die Elektromobilität allein 360.000 bis 400.000 Arbeitsplätze vernichtet werden. Da geht noch was.

Schließlich kann dann einfach die Spritmenge rationiert werden. Da das Onboard Fuelmeter eine Softwarelösung in der elektronischen Motorsteuerung ist, kann mit dem nächsten Software-Update eine Funktion programmiert werden, mit der die Spritzufuhr  unterbrochen wird. 100 Liter im Monat könnten reichen. Das macht die Lebensentwürfe von Millionen Menschen kaputt, die lieber auf dem Land leben und in der Stadt arbeiten oder als Selbstständiger auf das Auto mit Verbrennungsmotor angewiesen sind. Denn nur das verfügt über die erforderliche Reichweite. Aber die kann man im Namen des Klimaschutzes ja kappen.

Wer das im Land der von Big Brother angeregten Phantasie verortet, dem fehlt der Realitätssinn. Bereits letztes Jahr erklärte Volvo nicht nur, dass man alle neu zugelassenen Fahrzeuge auf 180 km/h begrenzt. Auch das spart vielleicht Sprit und vor allen Dingen den Entwicklungsaufwand und die Produktionskosten.

Bei den Schweden in chinesischer Hand muss aber mal ausnahmsweise die Verkehrssicherheit als Vorwand für diese Sparmaßnahme herhalten. Dank der Illusion des “autonomen Fahrens” könne man in Zukunft zu schnelle Autos vor Kindertagesstätten oder Schulen abbremsen.

CO2-Zertifikatehandel als marktwirtschaftliche Alternative

Mir fallen da noch ganz andere Anwendungen ein: So kann man im Falle einer Währungskrise die Kapitalflucht verhindern. Wer versucht, mit Bargeld oder gar Goldbarren die Schweiz zu erreichen, dessen Volvo wird automatisch auf den nächsten Zollhof gesteuert. Selbst die Heckklappe öffnet elektrisch, wenn es ein SUV ist, müssen die Beamten sich nicht mal bücken.

Ginge es wirklich nur um die wirksame Reduzierung von Verbräuchen und Emissionen, gäbe es ein marktwirtschaftliches Instrument, das seine Bewährungsprobe bereits bestanden hat: Die Ablösung der Mineralölsteuer durch handelbare CO2-Zertifikate. Wer Sprit spart und nicht so viel fährt, kann die an denjenigen verkaufen, die aufgrund ihres Lebenswandels mehr brauchen. Die Erfahrung lehrt, dass das auf dem Energiesektor zu großen CO2-Reduktionen führt. Den Grenzwert-Irrsinn könnte man auch gleich einstellen.

Nur könnte sich die Brüsseler Kommission nicht als Klimaretter aufspielen und unser aller Leben kontrollieren. Das wäre zu einfach.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Carl Christian Janckes Blog „Drehmoment“dem Magazin für automobile Kultur. Zuerst erschienen bei der Achse.

 




EU-Kommission klagt gegen Deutschland

EU Commissioner for Environment, Maritime Affairs and Fisheries Karmenu Vella addresses a press conference on European Union actions to protect citizens from air pollution in Brussels on May 17, 2018 – Vella announced that the Commission is referring France, Germany, Hungary, Italy, Romania and the United Kingdom to the Court of Justice of the EU for failing to respect agreed air quality limit values and for failing to take appropriate measures to keep exceedance periods as short as possible.

Die EU verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Grund: Die angeblich schlechte Luft in den Städten und die Missachtung von Grenzwerten für Stickoxide, die in 66 deutschen Städten überschritten würden. Feinstaub spielt interessanterweise offenbar in der Klage der EU keine Rolle, wohl aber bei den Klagen gegen andere Länder.

In Deutschland werde laut EU in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen. Dazu gehörten Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertalv sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein-Main. Die Klage bedeutet, dass ein Verfahren vor dem EuGH eingeleitet wird. Vorwurf: Vertragsverletzung. Verliert Deutschland den Rechtsstreit, drohen hohe Strafzahlungen an Brüssel.Überraschend ist das nicht. Seit geraumer Zeit plustert sich der EU-Umweltkommissar auf und verlangt neben Deutschland auch von Frankreich, Spanien, Italien und dem Vereinigten Königreich, »Maßnahmen zu treffen, um die Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen«.

Vella kommt von der sozialdemokratischen Partei Maltas, dem Inselstaat, in dem im Herbst vergangenen Jahres eine regierungskritische Journalistin ermordet wurde und das für die illegale Jagd auf Zugvögel berüchtigt ist. Es ist übrigens nicht bekannt, dass sich der EU-Umweltkommissar gegen die ausufernde Reisetätigkeit von EU-Bediensteten quer durch Europa aus Gründen der Verbesserung der Luftqualität stemmt.Er behauptet seit längerem, dass es in der EU jährlich 400.000 »vorzeitige« Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung gebe. Millionen Menschen litten an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen würden. 2013 seien anhaltend hohe NO2-Konzentrationen für knapp 70.000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich. Auf irgendeine Weise belegt ist keine dieser Horrorzahlen. Sie sind im wahrsten Sinne aus der Luft geholt und dienen als Rechtfertigung für die Aktionen des Kommissars.

Klar sein dürfte, dass mit diesem Schritt der EU Bewegung in die Diesel-Diskussion kommt. Wenn erst bestimmte Straßenteile gesperrt werden sollten, sind Klagen betroffener Autofahrer möglich. Anwaltskanzleien bieten für diesen Fall bereits eilfertig ihre Dienste feil. Vor allem dürfte dann auch die Position der Messstellen mit ihren teilweise zweifelhaften Werten eine wichtige Rolle spielen.

Denn in Deutschland ist nicht geklärt, ob die Werte in den Städten alle den Vorgaben entsprechend gemessen wurden, und ob die Alarmmeldungen berechtigt sind. Die Verkehrsminister von Bund und Länder haben daher im April beschlossen, die Messstellen daraufhin zu überprüfen, ob sie korrekt aufgestellt sind und korrekt Werte messen.

Rufen wir uns in Erinnerung: Einen Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsgefahren gibt es nicht. Weder NO2 noch Feinstaub zeitigen in den geringen Konzentrationen, um die es hier geht, ir-gendwelche gesundheitlichen Effekte. Die Grenzwerte, die die EU festgelegt hatte, entbehren jeder Grundlage. Sie sind politisch motiviert. Damit ist klar: Es handelt sich um einen politisch gewollten Kampf und Wirtschaftskrieg gegen die deutsche Autoindustrie.Das Spiel ist einfach, wie wir hier bei Tichys Einblick immer wieder berichtet haben: Die grünen NGOs haben über die Bande in Brüssel für exorbitant niedrige Grenzwerte gesorgt. Brüssel dringt daraufhin auf Einhaltung und kommt mit Klagen. Dementsprechend laut jubelt unter anderem der Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe« auf: »Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung erhält Autokanzlerin Angela Merkel von der EU-Kommission eine schallende Ohrfeige.

Die EU stützt mit ihrer heutigen Entscheidung ausdrücklich die Rechtsposition der Deutschen Umwelthilfe und wirft nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der deutschen Bundesregierung vor, den Gesundheitsschutz ihrer Bevölkerung mit Füßen zu treten. Den Vorwurf der DUH, die ehemals stolze Bundesbehörde Kraftfahrt-Bundesamt sei in der Regentschaft von Merkel zum Bettvorleger der Autokonzerne verkommen, bestätigt die EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben, dass gegen die EU-Typzulassungsvorschriften verstoßen wurde.«

DUH-Chef und Vielflieger Jürgen Resch, der eine abgebrochene Verwaltungslehre vorweisen kann, will Fahrverbote und massive Enteignungen der Autofahrer: »Die DUH rechnet damit, dass die heutige Entscheidung die Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten deutlich beschleunigen wird. Noch im Mai werden erste Straßen in Hamburg für Diesel bis einschließlich Euro 5 gesperrt. Angesichts immer neuer Nachweise rechtswidriger Abschalteinrichtungen bei selbst in diesem Jahr noch produzierten und mit ‚Umweltprämien‘ dem Verbraucher angedrehten Diesel-Pkw wie dem Audi A6, rechnet die DUH mit einer schnellen Ausdehnung der Diesel-Fahrverbote auch auf viele Euro 6 Diesel.«Anton Hofreiter, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, sieht eine „Klatsche mit Ansage“. Lethargie, Kumpanei mit der Autoindustrie und Ignoranz hätten dazu geführt, dass Deutschland nun vor Gericht stehe. Der Verkehrsexperte der FDP, Oliver Luksic, meinte „mit der Politik des Wegduckens“ von Merkel müsse Schluss sein. „Sonst ist Frau Merkel die Fahrverbots-Kanzlerin“. Die neue Bundesumweltministerin Svenja Schulze von der SPD: „Wir bedauern, dass die Kommission unsere bisherigen Anstrengungen – zum Beispiel das Sofortprogramm Saubere Luft – nicht für ausreichend hält.“

Dr. Dirk Spaniel, verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, studierter Maschinenbauingenieur und Motorenentwickler bei Daimler, urteilt: »Nun ist das eingetreten, wovor die AfD und andere vernünftige Stimmen gewarnt haben. Die künftigen Strafzahlungen der EU werden von den hart erarbeiteten Steuergeldern aller deutschen Bürger berappt. Zusätzlich müssen Dieselbesitzer mit Fahrverboten rechnen. In Hamburg stehen bereits die ersten – noch abgeklebten Schilder – und Stuttgart wird es auch bald soweit sein.«Spaniel zitiert das Ergebnis des vom Bundestag eingesetzten Abgasausschusses: »Die deutsche Regierung hat vollkommen versagt, weil weder das Verkehrs- noch Umweltministerium darauf gedrungen haben, sich gegen die wissenschaftlich unhaltbaren Phantasiewerte für Luftschadstoffe zu stemmen. Diese absurd niedrigen Immissionswerte wurden willkürlich festgelegt. Allein das ist ein Skandal.« Spaniel verweist darauf, dass zum Beispiel ein Adventskranz mit vier Kerzen mehr Stickoxid erzeuge als tausende von Dieselfahrzeugen, so etwa am Stuttgarter Neckartor.

Für den Autofahrer und Steuerzahler ist es teuer. Und klar ist ebenfalls: Es geht nicht um den Diesel, der nur einen Teil der Abgase beiträgt, und um saubere Luft, es geht um den Kampf gegen die individuelle Mobilität. Als nächstes ist der Benziner dran, der von den Straßen verschwinden soll. Der stößt auch Abgase und Feinstaub aus und steht bereits in der Schusslinie grüner NGOs.


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Der Beitrag erschien zuerst bei Tichys Einblick hier




10. IKEK -Die EU als klimapolitischer Gestalter

Oft werden dabei ordnungsrechtliche Grundsätze missachtet, um einem höheren Ziel, z.B. nämlich dem (vermeintlichen) Klimaschutz gerecht zu werden.
Dabei beleuchtet er aus eigenem Erleben, wie die ursprünglichen Grundsätze der Europäischen Union, nämlich den der beschränkten Einzelermächtigung und dem Grundsatz der Subsidiarität immer wieder und heutzutage von der Kommission fast automatisch und ohne dafür sanktioniert zu werden, unterlaufen werden.


Mit dem Grundsatz der beschränkten Einzelermächtigung ist gemeint, dass die Kommission nur im Auftrag der Einzelstaaten, repräsentiert durch den Europäischen Rat tätig werden darf. Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, dass alles was besser von den Einzelstaaten bearbeitet werden kann,, auch dort bearbeitet werden muss. Beispielhaft wird dazu die Geschichte des Emission Trading Systems (ETS) erzählt. Die Einpreisung der (vermeintlichen) Kosten der CO2 Emissionen durch die Festlegung eines Preises und eines Handelssytems für alle Aktionen innerhalb der EU. Dank des Initiativmonopols, dass sich die Kommission defacto angeeignet hat, versucht sie nun und immer mehr auf allen politisch für sie interessanten Felder beherrschend tätig zu werden. Beim ETS diskriminiert man die Energieversorger und Verbraucher durch künstlich erhobene Kosten -ohne jede weitere Begründung für den nur postulierten Zusammenhang zwischen CO2 Emissionen und einer Erwärmung des Klimas zu liefern oder auch nur zu versuchen. Dabei wird der Wettbewerb dem die Kommission verpflichtet ist auf diesem Feld reduziert.