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Werden jetzt die Grundrechte entsorgt?

Der Bundestag will uns damit unserer Grundrechte berauben. In Artikel 7 heißt es:

„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz eins) eingeschränkt.”  

So einfach geht das.

Darf der dat? Der darf dat. Dat der dat darf! Wehren sollten wir uns trotzdem. Denn nicht alles, was ein Parlament darf, ist deshalb auch richtig oder gerechtfertigt. Denn genau genommen legalisiert dieses Gesetz nur bisheriges Unrecht. Eingriffe in unsere Grundrechte bedürfen nämlich keiner Zweidrittel-Mehrheit. Aber eines Gesetzesvorbehalts. Nicht mal den hat man bisher gewahrt. Stattdessen war die Exekutive einfach zur Anordnung durch Verordnungen ermächtigt. Ohne Ermächtigungsgesetz.

Dieser Mangel wird nun geheilt. Denn man hätte das „Gesetz zum Schutz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auch einfach „Ermächtigungsgesetz“ nennen können. Dann hätten wir beschützten Staatsbürger das auch besser verstanden. Blöderweise war der Begriff schon durch ein entsprechendes Gesetz vom 24. März 1933 besetzt, das der deutsche Reichstag beschlossen hatte. Und im Zeitalter des Framings weiß man, dass Verständlichkeit nur unter der Nebenbedingung der „Political Correctness“ erlaubt ist.

Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

Das Gute daran: Sie können klagen. Wenn eine freundliche Abordnung der örtlichen Polizei vor ihrer Tür steht und mit Nachdruck nachfragt, wie vielen Hausständen die anwesenden drei Personen angehören, sind Sie in der Pflicht. Sonst fliegt mindestens einer raus, und wer ein veritables Bußgeld an der Backe hat, kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Aber immerhin geht der Gesetzgeber und die uns wohlmeinende, fürsorgliche Bundesregierung davon aus, dass bereits eine von den drei in Ihrer Wohnung befindlichen Personen die nationale Gesundheitslage erheblich verschärfen könnte. Wir wissen nur nicht welche (Person).

Bei der Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite wird von einer Gefährdung des Gesundheitssystems und erhöhten Morbiditäts- und Mortalitätsraten ausgegangen. Wie die quantitativ aussehen, ist dem deutschen Bundestag überlassen.

In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages heißt es:

„Der Beschluss des Deutschen Bundestages ist somit konstitutiv für die Rechtsfolgen der § 5 und § 5a IfSG. Außer dem Beschluss müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, um eine epidemische Lage annehmen zu können. Zwar können mittels der Gesetzgebungsmaterialien einige Ansatzpunkte zur Auslegung des Begriffs der epidemischen Lage ermittelt werden, diese binden jedoch den Gesetzgeber selbst nicht. Der Deutsche Bundestag ist mithin frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen. Die in § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG angesprochenen „Voraussetzungen für ihre Feststellung“ nach deren Wegfall die epidemische Lage aufzuheben wäre, sind nicht durch weitere Merkmale unterlegt. Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann. Für dieses Ergebnis spricht auch, dass nach Art. 80 GG keine inhaltlichen Bedingungen an durch Gesetz geschaffene Rechtsverordnungskompetenzen geknüpft sind. Mit Art. 80 GG werden lediglich allgemeine verfassungsrechtliche Bedingungen, wie der Vorbehalt des Gesetzes oder der Bestimmtheitsgrundsatz aufgestellt. Wenn der Deutsche Bundestag die Rechtsverordnungskompetenz nach Art. 80 GG aber auch ohne jegliche Bedingungen, wie den Bestand einer epidemischen Lage, erlassen kann, dann sind erst recht keine inhaltlichen Voraussetzungen für die nähere Definition der selbst auferlegten Bedingung zwingend.“

Mit anderen Worten: Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Die Garantie der Grundrechte ist davon abhängig, dass die parlamentarische Mehrheit ihre Macht möglicherweise und subjektiv an die momentane Auslastung der Intensivbetten koppelt – oder auch nicht. Es wäre also möglich, aufgrund einer epidemiologischen Notlage von nationaler Tragweite etwa Bundestagswahlen wegen des erhöhten Infektionsrisikos auszusetzen. Dafür bleiben wir alle gesund.

Der Bundestag kann faktenfrei entscheiden

Betrachten wir die momentane Lage, dann sind derzeit 216.326 Menschen auf das Virus positiv getestet. Das sind 0,26 Prozent der deutschen Bevölkerung. Am 5. November wurden 21.757 Menschen neu positiv getestet (Worldometer/John Hopkins). Das sind 0,03 Prozent. Das Intensivregister meldet am 6.11.2020 um 00.00 Uhr 2.669 Patienten auf Intensivstation, die positiv getestet sind. Acht Monate nach Beginn der Pandemie ist das Robert-Koch-Institut nicht in der Lage, mitzuteilen, wie viele dieser Menschen auf das Virus positiv getestet wurden und aufgrund einer anderen Erkrankung dort versorgt werden müssen und wieviele an Covid-19 erkrankt sind. Das sind 9 Prozent aller verfügbaren Intensivbetten und 12 Prozent der belegten Intensivbetten. 19 von 20 Patienten mit Symptomen werden nach Angabe der Bundesvereinigung der Kassenärzte vom Hausarzt versorgt, 5 Prozent der als infiziert geltenden Patienten werden hospitalisiert. Bei insgesamt 500.000 Krankenhausbetten waren das in der letzten Woche 2.998, also 63 mehr als in der Vorwoche. Sagt das RKI. Wenn 216.329 Menschen positiv auf Corona getestet sind, dann sind das 83,9 Millionen nicht.

In der 36. Woche wurden 1 Millionen Menschen getestet, in der 44. Woche waren es fast 1,6 Millionen. Der Anteil positiver Tests wuchs von 0,74 Prozent (35. Woche) auf über 7 Prozent. Das kann aber auch schlicht an einer veränderten Teststrategie liegen. Da es keine ernsthafte systematische Studienlage gibt, weiß das keiner.

Das legt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nahe. Doch so einfach ist das nicht. Die reine Sicht auf die Zahlen würde belegen: Für die Annahme einer nationalen Notlage gibt es keinen Anlass. Das braucht aber den Bundestag nicht zu interessieren. Der kann faktenfrei entscheiden. Bleibt die Hoffnung auf die Gerichte. Aber auch das ist nicht so einfach. Und der Richter hat immer zunächst zwei Kriterien im Auge, bevor er sich das Mühsal eines Urteils auferlegt: “Wurden alle Fristen eingehalten?” Und wenn das nicht reicht, “Bin ich überhaupt zuständig?”.

Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können

Wenn die 3. Ausgabe des Gesetzes also das Problem gelöst hat, weitgehende Grundrechtseingriffe zu legitimieren, bleibt die Frage, ob diese angemessen und mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das zu prüfen, ist jede Instanz von Anfang an gehalten. Da deutsche Gerichte aber unabhängig sind, können sie sich aber auch wahlweise einen schlanken Fuß machen und die Sache zur nächsten Instanz durchwinken.

Schließlich hat der Staat einen Ermessensspielraum. Der ist noch halbwegs justiziabel, weil er sich an den gesetzlichen Rahmen halten muss. Anders ist es mit dem Beurteilungsspielraum, der dem Staat zugestanden wird. Und da kommt plötzlich das Robert-Koch-Institut ins Spiel. In eine vermeintlich fachliche Beurteilung mögen sich deshalb die meisten Gerichte gar nicht einmischen, wenn die fachlich zuständige Behörde halbwegs plausibel vorträgt. Welche Mondzahl da hervorgezaubert wird, ob die 50er”-Inzidenz” oder der auf der Pi mal Daumen Formel basierende, geschätzte R-Faktor, ist egal. Wissenschaft findet eben in der Wissenschaft statt und nicht vor Gericht. Das macht den Ausfall des Diskurses so gefährlich.

Ich muss sagen, das war mir nicht bewusst. Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können. Aber zu dieser Einschätzung habe ich mir auch fundierten juristischen Rat eingeholt.

Es wird Zeit, dass das Parlament dem Volk seine Bürgerrechte garantiert, statt sie weiter einzuschränken. Wir müssen reden. Auch über das Grundgesetz.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Am 8. Oktober 2020 hat das EU-Parlament ein „Klimagesetz“ beschlossen – Eine Selbstverpflichtung zum ökonomischen Selbstmord auf Raten

Der 9.10.20 war ein überaus denkwürdiger Tag. Von den Medien weitgehend unbeachtet und wenn doch, überwiegend bejubelt, hat ein fast leeres EU Parlament mit großer Mehrheit ein Klimagesetz beschlossen, dass die EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, ökonomischen und damit gesellschaftlichen Selbstmord auf Raten zu begehen. Es beschloss mit 392 Stimmen (von 692 abgegebenen) das „Klimagesetz“! Die Europäische Volkspartei (EVP) enthielt sich weitestgehend feige, sie kämpften für nur 55 % Absenkung; und nur 142 Abgeordnete stimmten dagegen.

Die Grün-Linken aller Parteien jubelten, sie haben ihr Ziel, die Deindustrialisierung der EU – allen voran Deutschlands – durchführen zu können, schon fast erreicht. „Mit diesem Gesetz soll das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, in harter Gesetzgebung verankert werden.“ Schreibt etwa Frédéric Simon von  EURACTIV.com

Und so wird es sein. Denn anders als das auf‘s Übelste bekannte und zu Recht angeprangerte sog. Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, welches den Reichskanzler nur „ermächtigte“ aber immerhin nicht verpflichtete, eine Nazi-Diktatur zu errichten, was dieser allerdings dann auch in Windeseile tat, verpflichtet das Klimagesetz alle EU-Vertragsstaaten und die EU als solche, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 60 % bezogen auf 1990 zu senken. Aber nicht nur das. Es verpflichtet alle, die komplette Transformation der Gesellschaft (der EU) durchzuführen und damit zu helfen eine Ökodiktatur zu errichten.

EU-Parlament am 8.10.20 mit fast leeren Reihen, bei Disskussion und Verabschiedung des Klimagesetzes. Bild zdf Screenshot

Die AfD Europaabgeordnete Dr. Sylvia Limmer drückt es so aus (Hervorhebungen vom Autor): ,,Mittlerweile macht man sich nicht einmal mehr die Mühe zu verschleiern, was mit dem Klimagesetz bewirkt werden soll: Die komplette Transformation unserer Gesellschaft. Künftig soll kein Gesetz mehr erlassen werden, wenn es in einem Widerspruch zum Klimagesetz steht. Dies soll übrigens auch rückwirkend für bestehende Verordnungen gelten. Mit dem Klimagesetz wird auch die Subsidiarität souveräner Mitgliedsstaaten endgültig Geschichte sein. Es soll Sanktionsmöglichkeiten enthalten gegen Staaten, die sich nicht den von der Kommission propagierten Vorstellungen beugen. Grüne Ideologie wird zum Maßstab des Rechts.“

Und weiter: „Die bisherigen Mehrkosten zur Erreichung des Klimaziels betrugen bisher 260 Milliarden Euro jährlich. Das neue grüne Diktat soll jährlich zusätzlich 350 Milliarden Euro kosten. Das macht in Summe über 600 Milliarden Euro. Und das in einer Zeit, in der Zehntausende Jobs in der Automobilindustrie und in den Zuliefererbetrieben ob dieser desaströsen Politik wegbrechen.“…“Die Enthaltung der der EVP-Fraktion angehörenden CDU/CSU-Abgeordneten bei der Schlussabstimmung zum Klimagesetz macht sie zu Mittätern bei der Zerstörung unserer Wirtschaft und unseres Wohlstands. Am ehrlichsten war noch Frans Timmermans bei der Aussprache im Parlament: „Das wird hart, ja sauhart werden. Wir werden jedem Einzelnen Opfer abverlangen, von Industrie und Bürgern.“

Wie man das Ziel erreichen will, beschreibt die EU-Kommission ganz klar:

Europäisches Klimagesetz

Der Vorschlag der Kommission für das erste europäische Klimagesetz zielt darauf ab, dass im europäischen „Green Deal formulierte Ziel im Recht zu verankern – damit die Wirtschaft und die Gesellschaft Europas bis 2050 klimaneutral werden.

Um dieses Ziel zu verwirklichen, müssen Emissionssenkungen, Investitionen in grüne Technologien und der Schutz der natürlichen Umwelt dafür sorgen, dass in der Gesamtheit der EU-Mitgliedstaaten Netto-Null-Treibhausgasemissionen erzielt werden.

Das Gesetz soll gewährleisten, dass alle EU-Politikbereiche zu diesem Ziel beitragen und alle Wirtschaftszweige und Gesellschaftsgruppen ihren Teil beisteuern.

Ziele

  • Festlegung der langfristigen Marschroute, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in allen Politikbereichen auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen

  • Schaffung eines Systems zur Überwachung der Fortschritte und Ergreifen weiterer Maßnahmen, falls erforderlich

  • Schaffung von Planungssicherheit für Investoren und sonstige Wirtschaftsakteure

  • Sicherstellen, dass der Übergang zur Klimaneutralität unumkehrbar ist“

Um all das zu erreichen muss daher nach dem Gesetz in Zukunft jedes neue Gesetz auf seine „Klimaunschädlichkeit“ überprüft werden, und es soll auch rückwirkend gelten. Es kann also auch auf alle bereits bestehenden Gesetz angewendet werden und hebelt allein damit die Subsidiarität, ebenso wie den Rechtsstaat vollständig aus. Eine Ökodiktatur wird unter dem Mantel des „Klimaschutzes“ errichtet.

Kein Wunder, dass es von den gläubigen Profiteuren der Klimakirche bejubelt wird:

„Es enthält nicht nur das Ziel von 60 Prozent weniger schädlichen Treibhausgasen bis 2030, sondern auch ein CO2-Budget und das Recht auf Klimaschutz für die europäischen Bürger“ freut sich „Cleanthinking.de“, ein  Leipziger StartUp, welches die Irreführung bereits im Namen trägt, weil er suggeriert, dass seine Angebote irgendwie „sauber“ seien, auch wenn die nichts anderes anstreben als jedem Bürger über den Staat das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Dieses Gesetz, es soll bis Jahresende vom Europarat beschlossen und damit für alle verbindlich werden, bedeutet aber auch, dass jeder Bürger, jede NGO (man denke nur an den Schaden, den die „Deutsche Umwelthilfe“ DUH dank des Verbandsklagerechtes bereits angerichtet hat) vor jedem nationalen Gericht gegen die eigene Regierung klagen kann, weil diese nicht genug für den Klimaschutz getan hätten.

„Und das mit Mitteln und Maßnahmen, die jeden rationalen Rahmen sprengen und oft genug in ihren Wirkungen die angestrebten Ziele der Klimaretter konterkarieren. Das Ausmaß an Ignoranz, ökonomischer Gleichgültigkeit und ideologischer Vollverblendung ist verstörend“, so Dr. Sylvia Limmer, Umweltpolitische Sprecherin der AfD-Delegation im EU-Parlament und Beisitzerin im Bundesvorstand der AfD. „Das, was Voodoo-Klimatologen als Meilenstein bezeichnen, ist daher in Wahrheit ein Mühlstein – um unser aller Hals.“

Wie recht sie hat, wird überdeutlich, wenn man sich die weltweiten Treibhausgasemissionen anschaut, die so schön plakativ z.B. auf der Webseite von Our World in Data zu finden sind. Ich habe sie um die geplanten Senkungen der EU Ziele ergänzt.

Weltweite (anthropogene) CO2 Emissionen seit 1750 in US/Uk Maßeinheiten (1 Billion oben= 1 Milliarde hierzulande). Vom Verfasser eingezeichnet die EU Planvorgaben, und zusätzlich deren Wert übertragen auf die kumulierten Weltemissionen (oben roter Pfeil) . Quelle „Our World in Data“

Wie man deutlich erkennen kann, war der Anteil der EU-CO2 Emissionen schon im Bezugsjahr 1990 nicht mehr dominant in der Welt und ist es im Jahre 2018 mit ca. 4 Milliarden t zu 36 Milliarden t erst recht nicht. Und das wird sich fortsetzen. Denn niemand der die Armut abschütteln will und muss, wird den Traumtänzerpfad der EU (voran Deutschland) folgen. Auch hier wird der Vorreiter EU ohne Nachreiter Welt bleiben.

Verschwindet die EU als Wirtschaftsstandort aus der Welt, und das wird das beschlossene Klimagesetz – unterstützt von den vielfältigen nationalen Gesetzen gleicher Konstruktion- bewirken, dann merken die weltweiten CO2 Emissionen es nicht einmal. Nur wir werden es sehr schmerzhaft merken.

Netzfund

Und daher müssen auch die Verantwortlichen für diesen Kurs benannt werden. Welche deutschen EU-Abgeordneten für bzw.  gegen das Klimagesetz gestimmt haben, finden Sie z.B. hier.

Man wird sie sich gut merken müssen. Das Internet vergisst nichts.

 




Norwegen, Schweiz, Monaco: Wer gewährt mir nach dem EU-Klimanotstand Asyl?

Anders als in der Vergangenheit wird es sich dabei allerdings nicht mehr nur um eine nationale Diktatur handeln. Vielmehr hat die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments den Brüsseler EU-Autokraten einen Freifahrtschein ausgestellt, um in fast ganz Europa auf einem Territorium mit mehr als 500 Millionen Einwohnern die Schreckensherrschaft der Ökofaschisten einzuführen: Die Europäische Union hat den „Klimanotstand“ ausgerufen. Der zwar nur symbolische, aber politisch weitreichende Schritt folgt der jahrelangenen Vorbereitung durch orchestrierte Schülermarionetten, medial inszenierte Endzeitszenarien und eine immer absurdere Hysterie um Spurengase. Vernunft hat keinen Platz mehr. Zu groß ist das Geschäft geworden, als dass dessen Profiteure und Agitatoren zuließen, es sich mit kritischen Nachfragen oder gar wissenschaftlichen Fakten kaputtmachen zu lassen. Zu groß ist auch die Zahl der politischen Ideologen, denen der „Klimawahn“ als willkommenes Herrschaftsinstrument dient, mit dem sie ganze Gesellschaften unterwerfen und grenzenlos abkassieren können. Denn kaum einer der Geknechteten will als „schlechter Bürger“ dastehen, der sich gegen das vermeintlich Gute wendet. Ähnlich verhielt es sich in den Anfängen des Nationalsozialismus. Doch das mulmige Gefühl wich bald der Erkenntnis, dass man besser mitmacht, um keine Probleme zu bekommen. Die unentwegte Propaganda sorgte dafür, dass der Feldzug gegen die Bürgerrechte nicht mehr infrage gestellt wurde, bis es zu spät war.

Statt Druck auf die Ignoranten in Asien und Afrika auszuüben, zieht man den EU-Bürgern mit hysterischem Klimageheul Milliardenbeträge aus der Tasche

Natürlich gibt es einen Klimawandel. Dies ist ein Fakt. Besonders die Sonne und deren Aktivität hat dabei einen erheblichen Einfluss, aber auch viele weitere Faktoren, die außerhalb unserer Kontrolle liegen. Natürlich ist es richtig, sorgsam mit unserem Planeten und seinen Ressourcen umzugehen. Viel ist in den industrialisierten Ländern in den vergangenen Jahrzehnten erreicht worden, besonders in Europa. Nie war unsere Luft besser, nie waren unsere Flüsse sauberer und nie war das Bewusstsein für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt größer. Es gibt jedoch eine Reihe aufstrebender Regionen, vor allem viele ehemalige Entwicklungsländer, die sich einen feuchten Kehricht um den Umweltschutz scheren. Dummerweise gehören dazu auch zwei bevölkerungsreiche Staaten, die zusammen fast ein Drittel der Menschen beheimaten. Riesige Mengen an Müll und Plastik landen dort in den Flüssen und Meeren, kaum eine Fabrik erfüllt auch nur geringste Luftreinhaltungsstandards und der dortige Alltag besteht aus einer gedankenlosen Aneinanderreihung von Umweltsünden. Vor diesem Hintergrund ist es obszön, mit welchem Mitteleinsatz Europa versucht, die dritte oder vierte Nachkommastelle in der CO2-Konzentration der Luft zu verbessern. Statt als westliche Wertegemeinschaft den nötigen Druck auf die Ignoranten in Asien und Afrika auszuüben, werden insbesondere die Bürger der EU mit einem hysterischen Klimageheul gegängelt, um ihnen Milliardenbeträge aus der Tasche zu ziehen. Nun also hat das Europäische Parlament mit links-grüner Mehrheit den „Notstand“ festgestellt – dieselben Abgeordneten übrigens, die sich zwei Parlamentssitze mit Tausenden von Flugreisen im Jahr leisten.

Ähnlich dem „Ermächtigungsgesetz“ der Nazis, lassen sich mit dem EU-weit ausgerufenen „Klimanotstand“ künftig weitreichende Eingriffe rechtfertigen

Linke und grüne Parlamentarier zeigen damit einmal mehr, dass ihnen die faschistischen Regime des vergangenen Jahrhunderts nicht fern sind. Zu Recht weist mancher Politiker und sogar der eine oder andere Journalist auf die Parallelen zur Manifestierung der Nazi-Herrschaft hin. Der Machtergreifung Hitlers war bekanntlich das sogenannte Ermächtigungsgesetz vorausgegangen, ein vom damaligen Reichstag beschlossenes Notstandsgesetz, das die Aufhebung der Gewaltenteilung ermöglichte und den Boden für die Abschaffung der Republik bereitete. Auch mit dem nunmehr EU-weit ausgerufenen „Klimanotstand“ lassen sich künftig weitreichende Eingriffe rechtfertigen. Es darf als Drohung der neuen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verstanden werden, dass sie den „Kampf gegen den Klimawandel“ zum zentralen Thema ihrer Amtszeit gemacht hat. Er könnte unversehens in einen Kampf gegen Freiheit und Demokratie münden. Derweil wird die ganze Absurdität der links-grünen Politik in der Tatsache sichtbar, dass mit dem „Klimanotstand“ die Europäische Union ab sofort nicht mehr als sicher gelten dürfte. Wie will man also künftig begründen, dass Menschen bei uns Zuflucht finden können, wo ihnen doch die Apokalypse droht? „Bleibt zuhause“, möchte man ihnen zurufen, „in der EU droht Euch der Klimatod“. Ich habe mich vorsorglich schon einmal bei den Botschaften der Schweiz, Norwegens und Monacos nach Asyl erkundigt. Erwartungsgemäß bin ich überall abgeblitzt. Allerdings werde ich hartnäckig bleiben, denn seit Donnerstag habe ich es schwarz auf weiß: In der Europäischen Union zu leben, stellt eine akute Gefahr für mich dar! Nicht nur wegen des Klimas.

 

Mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Ramin Peymanis Liberale Warte und der Achse des Guten.

Ramin Peymani ist Wirtschaftsiunformatiker und hat für die Citibank, Goldman Sachs und für den Deutschen Fußballbund gearbeitet. Er veröffentlicht Artikel bei der Achse des Guten, TheEuropean, dem Online-Magazin Novo und eigentümlich frei. Ramin Peymani ist FDP-Mitglied. Er hat mehrere Parteifunktionen inne und ist Kreistagsabgeordneter im Main-Taunus-Kreis. Er ist Mitglied der Friedrich August von Hayek-Gesellschaft

Seine Thesen hat der Autor in seinem Buch Chronik des Untergangs- Ist es für uns wirklich erst 5 vor 12? ausführlich dargelegt.