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Die Kurve abflachen

[Hinweis: Die folgende Übersetzung ist an einigen Stellen leicht gekürzt worden. Anm. d. Übers.]

Das IHME-Modell ist hier, und man kann ruhig mal einen Blick darauf werfen, obwohl es sehr viel Vertrauens nicht würdig ist – war es doch zu oft völlig falsch. Zu ihrer Ehrenrettung muss man aber sagen, dass sie ihre Ergebnisse hier online gestellt haben.

Ein weiteres Problem damit besteht darin, dass die Präsentation der Daten so gut ist. Sie ist so gut, dass man nur schwer daran vorbei kommt, sie als realistisch anzusehen.

Historisch hat das Modell jedenfalls Zahlen ausgegeben, die zu hoch waren.

Trotz der viel zu hohen Schätzungen der absoluten Zahlen kam ich bald zu der Überzeugung, dass die Gestalt der Ergebnisse wahrscheinlich weitgehend realistisch ist. Also nahm ich mir die projizierten Zahlen der täglichen Todesfälle vor. Ich wollte diesen Gedanken der „Abflachung der Kurve“ untersuchen.

Was heißt „Abflachung der Kurve“? Es basiert auf der Hoffnung, dass unsere Eingriffe in das allgemeine Leben das Voranschreiten der Krankheit verlangsamen. Damit würden wir an irgendeinem gegebenen Tag weniger Todesfälle bekommen als zuvor. Und dies bedeutet weniger Stress für das medizinische System.

Man sollte ich klar machen, dass es sich hier lediglich um eine Verzögerungstaktik handelt. Es wird lediglich die gleiche Anzahl über einen längeren Zeitraum verteilt. Diese Verzögerungen reduzieren aber nicht die Reichweite der Infektion. Solange das Gesundheitssystem nicht so überlastet ist, dass die Menschen nur deswegen zu Tode kommen, sind die schlussendlichen Zahlen die Gleichen.

Das Modell listet nun drei Arten von Eingriffen:

Die Anordnung, zu Hause zu bleiben

Schließung von Bildungseinrichtungen

Schließung nicht notwendiger Dienstleistungen

Würde die Umsetzung dieser Restriktionen einen Unterschied hinsichtlich des Verlaufs der Kurve machen? Um das zu tun, musste ich natürlich eine Variable finden, welche die „Flachheit“ der Kurve repräsentiert. Nach einigen Versuchen nahm ich die Anzahl der täglichen Todesfälle als Prozentsatz der Gesamtzahl von Todesfällen. Der Einfachheit halber habe ich diesen Faktor mal den „peak factor“ genannt, und je größer dieser ist, umso spitzer ist die Kurve.

Beginnen wir also hier mit ein paar [US-]Staaten mit sehr unterschiedlichen Peak Factors von zwei Enden der Skala. Die Graphik zeigt die Kurvenverläufe, aber nicht die tatsächlichen Größenordnungen der täglichen Todeszahlen in den beiden Staaten.

Abbildung 1: Kurvenverlauf der täglichen Todesfälle für West Virginia und Missouri. Beide sind auf das Mittel Null und eine Standardabweichung von 1 skaliert und dann an Null ausgerichtet. Beide Datensätze sind leicht geglättet (Gauss-Filter über 3 Tage). Um das Abflachen der Kurve besser illustrieren zu können, habe ich sie so adjustiert, dass die Anzahl der Todesfälle in beiden Staaten gleich ist.

Man beachte, dass die Fläche außerhalb der blauen, aber immer noch unter der gelben Linie (unten Mitte) gleich ist der Fläche des Höhepunktes über der gelben Linie. Es ist die gleiche Gesamtzahl, lediglich mit einer größeren zeitlichen Ausdehnung.

Nun, das sieht so aus, als würden die Eingriffe funktionieren … mit Ausnahme eines Details. In West Virginia wurden alle drei Restriktionen eingeführt, in Missouri nur zwei davon. Und auch diese beiden wurden in Missouri später eingeführt als in West Virginia.

Diese Paarung sagt nicht viel aus hinsichtlich der Effektivität der Beschränkungen. Warum sind sie so unterschiedlich? Das weiß man nicht, aber wahrscheinlich liegt es daran, dass Dinge wie Dichte und Verteilung der Bevölkerung mit eingehen.

So also sollten die Auswirkungen der Eingriffe aussehen. Damit sollte eine Kurve mit einer scharfen Spitze transformiert und über einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden mit einer geringeren Spitze. Weitere Restriktionen sollten die Kurve noch weiter abflachen.

Fasziniert von all dem wandte ich mich jetzt wieder dem IHME-Modell zu. Eine interessante Entdeckung war der Umstand, dass die Anzahl der Todesfälle vor der Spitze in allen Staaten sehr nahe der Anzahl der Todesfälle nach der Spitze liegt. Das gilt allgemein für Staaten mit einem hohen Spitzenwert ebenso wie für die Staaten mit geringerem Spitzenwert. Dies sollte es gestatten, die Anzahl der Gesamt-Todesfälle über den Daumen zu peilen, wenn der Spitzenwert erst einmal durchlaufen worden ist.

Man beachte, dass diese Daumenregel stimmt, egal wann die Lockdowns zurück genommen werden – alles, was passiert ist, dass sich das Datum der Todesfälle ändert, nicht aber die Gesamtzahl ermittelt nach der Daumenregel.

Nehmen wir das Beispiel Italien und einen Blick auf das Worldometer … nun ja, der Spitzenwert war am 28. März aufgetreten mit etwa 10.000 Todesfällen. Das führt mich zu der Annahme einer insgesamten Anzahl von Todesfällen in Italien in der Größenordnung von 20.000.

Um diese Prognose zu überprüfen, betrachtete ich jetzt zum ersten Mal die IHME-Modellseite für Italien. Bis zu dieser jüngsten Aktualisierung haben sie keine anderen Länder abgedeckt, nur die USA. Nun ja, das IHME-Modell ergibt für Italien 20.300 Todesfälle. Meine Daumenregel scheint also ganz gut zu sein. Das möchte ich jetzt am Beispiel Spanien testen. Zunächst zum Worldometer. Ihm zufolge gab es 9400 Todesfälle pro Tag bis zum Zeitpunkt der Spitze der Gesamtzahl aller Todesfälle. Der Daumenregel zufolge sollte sich die Gesamtzahl schließlich um 18.800 einpendeln. Die IHME-Modell-Site für Spanien gibt 19.200 Todesfälle an. Zumindest dem Modell zufolge scheint also die Daumenregel ganz gut zu sein. Ob das auch in der realen Welt so ist, bleibt abzuwarten.

Als Nächstes betrachtete ich den Spitzen-Faktor aller Staaten im Vergleich zur Anzahl der verordneten Restriktionen, um herauszufinden, ob die Eingriffe dazu neigten, die Spitzen niedriger und die Kurve flacher zu machen. Abbildung 2 zeigt das Ergebnis:

Abbildung 2: Scatterplot, „Peak Factor“, der zeigt, wie groß die Spitze der Kurve ist im Vergleich zu den verordneten Eingriffen für die Bevölkerung. Die roten Striche zeigen die 1-Sigma-Unsicherheit des Medians. Da in nur zwei Staaten Null Eingriffe verordnet worden sind, konnte keine Berechnung der Unsicherheit durchgeführt werden.

Wie man sieht, ergibt sich aus der Gesamtzahl der Eingriffe kein statistisch signifikanter Unterschied hinsichtlich des Abflachens der Kurve.

Also interessierten mich jetzt die Zeitpunkte der drei Arten von Eingriffen – bleibt zu Hause, schließt Schulen und Geschäftszweige. Vielleicht gibt es da eine Relation. Zunächst folgen hier die Peak Factors der verschiedenen Staaten im Vergleich zum Timing ihrer Verordnung „bleibt zu Hause“. Mit der Zeit sollte diese Intervention zu niedrigeren Peak Factors führen, wobei der Vorteil sich umso eher ergibt, je früher die Verordnung erlassen worden ist. Das Ergebnis sieht so aus:

Abbildung 3: Scatterplot, Peak Factors der Staaten im Vergleich zum Zeitpunkt der Verordnung „bleibt zu Hause!“ Die gelbe Linie markiert einen „robusten“ Trend, welcher jedwede Ausreißer marginalisiert. Der Trend ist nicht statistisch signifikant.

Das Ergebnis ist das genaue Gegenteil dessen, was wir erwartet hatten – in diesem Falle ist es so, dass je später die Verordnung erlassen worden ist, umso flacher der Kurvenverlauf. Das sollte eigentlich umgekehrt sein.

Als Nächstes betrachtete ich Gleiches hinsichtlich der Schließung nicht notwendiger Dienstleistungen. Hier das Ergebnis:

Abbildung 4: Scatterplot, Peak Factors im Vergleich zum Zeitpunkt der Schließung aller unwichtigen Dienstleistungen. Wieder repräsentiert die gelbe Linie einen „robusten“ Trend. In diesem Falle ist der Trend statistisch signifikant (p-Wert = 0,028).

Trotz der statistischen Signifikanz der Trendlinie jedoch läuft sie in die falsche Richtung. Je früher die Einführung, umso weniger ausgeprägt sollte die Spitze sein, nicht umgekehrt. Und hier noch die gleichen Erkenntnisse bzgl. der Schließung von Schulen:

Abbildung 5: Scatterplot, Peak Factors im Vergleich zum Zeitpunkt der Schließung aller Schulen. Der Trend ist statistisch nicht signifikant.

Und wieder geht die Neigung in die falsche Richtung, aber als ich die Graphik sah, dachte ich ,Moment … dieser eine Datenpunkt beeinflusst den gesamten Rest‘. Also entfernte ich jenen Punkt, der zufällig der US-Staat Iowa war, und sah erneut hin:

Abbildung 6: Scatterplot, Peak Factor im Vergleich zum Zeitpunkt der Schließung aller Schulen. Der Trend ist statistisch nicht signifikant.

Wenigstens verläuft diese Kurve in die richtige Richtung, obwohl der Trend immer noch nicht statistisch signifikant ist. Dieses Fahlen eines eindeutigen Ergebnisses könnte die Folge der Stumpfheit des Instrumentes sein sowie der geringen Größe der Daten-Stichprobe.

Trotz der fehlenden Signifikanz vermute ich, dass alle in der westlichen Welt ergriffenen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Krankheit die Schließung der Schulen die einzige Maßnahme ist, die einen messbaren Effekt zeitigt.

Ich glaube, dass die Schließung von Schulen diesen Effekt zeitigt, weil Schulen und hier besonders Grundschulen im Sinne der Ausbreitung einer Infektion ideal konzipiert sind. Man hat die Kinder nicht nur fünf Tage pro Woche in Räumen eng beieinander sitzend eingepfercht. Schlimmer noch ist, dass es jeden Tag die gleichen Kinder sind, so dass die Chancen, sich gegenseitig anzustecken vielfältig sind. Noch schlimmer, diese gleichen Kinder kommen nach Hause und können dann ihre Familie infizieren. Und schließlich toben, spielen und raufen sie zusammen, sie husten und niesen … es ist die perfekte Petrischale.

Falls man also eine Infektion verlangsamen will, ist die Schließung von Schulen zumindest logisch.

Andererseits, Verordnungen, zu Hause zu bleiben, wobei die Menschen aber immer noch einkaufen gehen oder „wichtigen“ Arbeiten nachgehen, kommen mir wie ein Witz vor. Das Virus ist hinterhältig. Der Paketbote hat soeben ein paar Pakete geliefert … es sind immer noch viele Menschen unterwegs. Ja doch, wenn man sich der vollen Überwachung hingibt, wie Südkorea es vorgemacht hat, das wird funktionieren. Aber zu diesem Zweck muss man der Regierung seine GPS-Daten zur Verfügung stellen. Keine Chance, dass Amerikaner oder die meisten Bewohner westlicher Länder allgemein das tun würden.

Die westliche Art der Quarantäne wie eine Anhörung im Senat hinter verschlossenen Türen lässt das Virus durchsickern wie geheime Informationen, danach wird es überall hin transportiert. Es gab nicht wirklich Versuche, die Spur zurück zu verfolgen. Ich denke auch, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt vergeblich wäre.

Alles in allem? Ich sehe kaum Belege dafür, dass die umfangreichen Maßnahmen der westlichen Nationen wesentliche Auswirkungen gehabt hätten. Und mit Ausnahme der Schließung von Schulen sehe ich das auch weiterhin nicht angesichts dessen, wie lax der Lockdown gehandhabt wird, sowie die vage Natur der „wesentlichen Geschäfte“.

Und schließlich möchte ich noch über das Banalste überhaupt sprechen, nämlich die bescheidene Kosten/Nutzen-Analyse. Man ziehe eine senkrechte Linie auf einem Blatt Papier und trage auf der einen Seite „Kosten“, auf der anderen Seite „Nutzen“ ein. Dann schreibe man alles auf die jeweilige Seite und addiere. In variierter Form haben wir das alle schon gemacht, wenngleich erst einmal auch nur mental.

Unglücklicherweise scheint es so, als ob Dr. Fauci derartige Analysen nicht durchführt. Es sieht so aus, als betrachte er ausschließlich den Nutzen. Er nannte es „unglücklich“, dass viele Menschen ihre Arbeit verloren haben … unglücklich? Das sind gewaltige Kosten, an die er gar nicht denken will. Er wird seinen Job nicht verlieren, seine Freunde auch nicht. Zur gleichen Zeit, zu der er „unglücklich“ sagt, klingeln die Hotlines für psychische Gesundheit und bzgl. Selbstmorde um die Wette. Menschen fallen durch das Netz. Notrufe wegen häuslicher Gewalt sprengen jedes Maß, und das ist verständlich, bringen doch Hausarrest und fehlendes Einkommen viel Stress.

Das bringt mich nach Kalifornien, wo ich lebe. Wäre Kalifornien ein eigener Staat, wäre es die fünftgrößte Ökonomie der Welt. Das jährliche BIP beträgt gerundet drei Billionen pro Jahr. Es gibt keine harten Zahlen, aber ich wäre nicht überrascht, wenn das Jahr 2020 nur etwa 70% davon erreichen würde – nicht wegen des Virus‘, sondern weil die Regierung die Wirtschaft zum Entgleisen bringt. Das macht einen Verlust von 900 Milliarden Dollar. Das ist mehr als das BIP der meisten anderen Länder – einfach verbrannt.

Und es sind ja nicht nur diese Kosten. Zuerst bringt die Regierung die Wirtschaft zum Entgleisen. Und jetzt pumpen sie die Dollars der Steuerzahler wie Wasser in ebendiese Ökonomie, um den Schaden zu mindern, den sie selbst eben angerichtet haben. Es wird aus unseren Taschen gesogen. Und es gibt noch zahlreiche andere, damit verbundene Kostenfaktoren, Einkommensverluste und so weiter auf einer langen Liste.

Unter dem Strich gab es hier in Kalifornien Werteverluste in Höhe von Billionen Dollar. Millionen verloren ihre Arbeit, zehntausende Gewerbebetriebe wurden für immer geschlossen, Zwietracht und Entsetzen im Überfluss … und für was das alles? Für was?

Nun, für Folgendes. Hier folgt die Projektion des IHME-Modells bzgl. Todesfälle durch das Coronavirus in der fünftgrößten Ökonomie der Welt:

Abbildung 7: Projizierte Todesfälle durch das Coronavirus in Kalifornien.

Das ist alles? 1800 Todesfälle? Das sind weniger Menschen als in Kalifornien ermordet werden. Es ist etwa ein Drittel unserer Drogentoten.

Wie verhält sich das zu den Billionen Dollar Verlusten infolge der von der Regierung erzwungenen Schließung von Gewerbebetrieben?

Es würde keinen einzigen jener 1783 Menschen retten. Keinen einzigen.

Es wird deren Ableben höchstens um ein oder zwei Wochen verschieben.

Verluste von Billionen stehen auf der Kosten-Seite einer Kosten/Nutzen-Analyse. Und alles,was wir auf der Nutzen-Seite haben, ist eine Verzögerung von 1800 unvermeidbaren Todesfällen um zwei Wochen. Und all das bekommt man heutzutage für eine Billion Dollar?

Aber, so könnte man fragen, mehr Menschen könnten sterben, falls das medizinische System überstrapaziert wird. Gibt es genug Betten und Ventilatoren?

Gute Frage. Hier sind die Zahlen, erneut dem IHME-Modell zufolge. Leider haben, wie bei der Zahl der Todesfälle, alle früheren Versionen des Modells den Bedarf an Krankenhausressourcen überschätzt … aber mit dieser Schwäche sind hier die Zahlen für Kalifornien:

Keine Verknappung von Betten. Und einige Ventilatoren haben wir jüngst nach New York geliefert. In etwa einer Woche sollte der Höhepunkt erreicht werden.

Und während wir auf den Höhepunkt warten, haben wir einfach mal so eine Billion Dollar ausgegeben, um 1783 Todesfälle um ein paar Wochen zu verzögern. Nicht um jemandes‘ Leben zu retten – ich sage es immer wieder. Sondern um ein paar tausend unvermeidbare Todesfälle um ein paar Wochen zu verzögern. Falls es dem Gewissen hilft, könnte man der Familie einer jeden Person, die hätte gerettet werden können, eine Million Dollar übergeben, das wären lediglich 0,2% unserer Billion Dollar, und die Ökonomie könnte wieder brummen.

Aber die Rettung von 1800 Leben ist es einfach nicht wert, das Leben von 30 Millionen Kaliforniern zu zerstören. Das ist verrückt und ein schrecklicher Deal.

Ich war von Anfang an dagegen. Ich mache keine einseitige „Nutzen“-Analyse wie Dr. Fauci. Ich führe eine KOSTEN/Nutzen-Analyse durch, und die habe ich gerade vorgestellt. Die Schlussfolgerung jener Analyse ist eindeutig:

Selbst wenn das Gesundheitssystem überstrapaziert wird, selbst wenn noch mehr Menschen sterben werden – investiert die Billionen Dollar, um das medizinische System zum stärksten und widerstandsfähigsten zu machen, das man sich vorstellen kann. Investiert das Geld in Feldlazarette und in Vorräte von Einwegartikeln, kauft Ventilatoren, baut Krankenhäuser und fördert die medizinische Bildung, kauft Betten und Kittel, das wird Leben retten. Was immer ihr tut …

SCHLIESST NICHT DIE ÖKONOMIE, IHR DUMMKÖPFE! Die Kosten sind viel, viel zu hoch!

Schon allein die menschlichen Kosten sprengen jeden Rahmen. Leben werden zerstört, Selbstmorde steigen, endlose Sorgen und Bedenken machen sich breit, das Geld, um die Kinder zu ernähren, wird knapp, es gibt kein Ende. Man liegt nachts im Bett und fragt sich unablässig, wann man aus dem Gefängnis entlassen wird.

Und das alles steht sogar noch vor den ökonomischen Kosten, den Verlusten der produktiven Kapazität, den gekündigten Verträgen, den Kosten für Rechtsanwälte und schließlich dem erforderlichen Anfangskapital. Die Betriebe werden anderswohin gegangen sein, und es steht vor der Notwendigkeit, die Menschen neu einzustellen oder zu ersetzen sowie abgeschaltete Maschinen wieder hochzufahren usw. usf. wenn diese Dummheit einmal vorüber ist.

Dies ist also ein dringender Appell an euch Frauen und Männer da oben, an euch, die entscheiden, wann die Verrücktheit ein Ende hat. Ich flehe euch an – erhebt euch aus euren Bürosesseln, schaut euch um, geht in eine kleine Stadt und unterhaltet euch mit irgendeiner arbeitslosen Geschäftsfrau, deren lokales Unternehmen jetzt am Boden liegt, versteht, was der Verlust dieses kleinen Unternehmens für die kleine Stadt bedeutet, und BRINGT AMERIKA WIEDER AN DIE ARBEIT! Nicht morgen. Heute! Jeder Tag mehr bedeutet endlose Pein und Sorgen für viel zu viele.

Hier noch einmal deutlicher, wie idiotisch dieser Lockdown ist. Hallo, ihr Entscheidungsträger für Kalifornien! Ihr kostet uns Billionen Dollar, und ihr tötet buchstäblich Menschen via Selbstmorde und Depressionen und häuslicher Gewalt – und das alles im Namen der Verzögerung von ein paar tausend Todesfällen. Nicht zur Verhinderung dieser Todesfälle. Zu deren Verzögerung.

Menschen töten, um Todesfälle zu verzögern, das klingt wie ein bestechender Plan der Azteken – er kommt vollständig mit realen Menschenopfern …

Das ist doch keine Müll-Wissenschaft! Weitere Verzögerungen zu diesem Zeitpunkt werden nicht helfen. Beendet den amerikanischen Lockdown heute. Lasst die Schulen geschlossen, ansonsten aber zurück in die Wirtschaft.

Und natürlich möchte ich alle üblichen Maßnahmen und Empfehlungen aussprechen – die Risikogruppen, vor allem die Älteren, sollten Menschenansammlungen vermeiden. Und natürlich sollte man weiterhin den üblichen Vorsichtsmaßnahmen folgen – Hände waschen, eine Gesichtsmaske nicht nur bei Banküberfällen, sondern allgemein tragen usw. usf. Die Wirklichkeit ist, dass wir alle früher oder später mit dem Coronavirus in Kontakt kommen. Und genau wie bei der Spanischen Grippe und anderen Krankheiten davor und danach wird das Coronavirus nach ein paar Jahren kein neues Virus mehr sein. Es wird einfach mit den anderen, schon immer im Hintergrund lauernden Krankheiten verschmelzen.

Meine Grüße und vor allem mein tief empfundener Dank gehen an all die medizinischen Einheiten, welche an vorderster Front dieses Krieges stehen. Die Welle ist in den USA dabei zu brechen, die Aufhellung zeichnet sich ab, in einem Monat wird es vorbei sein. Und hoffentlich lange davor werden diese geisteskranken Vorschriften in die Tonne getreten werden und Amerika den Weg zurück in die Normalität finden.

Link: https://wattsupwiththat.com/2020/04/08/flattening-the-curve/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Der Lockdown ist nahezu wirkungslos – eine Beweisschrift

Dieses Muster lässt sich an allen Grafiken der täglich neu bestätigten Infektionen sowohl in allen Bundesländern Deutschlands als auch in den Kantonen der Schweiz, und Staaten Europas bereits seit 6 Wochen so ablesen (Grafik 1 und Grafik 2).

 

Dass das Virus am Wochenende nicht arbeitet, ist klar, da haben die meisten Testlabore geschlossen – aber warum Freitag?

Wie die meisten Erkältungs- und Grippeviren auch, scheint sich das Corona-Virus einen 7-Tages-Rhythmus angeeignet zu haben. Das erklärt sich aus den Lebensgewohnheiten des menschlichen Wirtes. Wer sich am Wochenende beim Feiern oder anderen sozialen Anlässen ansteckt, der arbeitet die Werkwoche noch durch, fühlt sich dann gegen Ende der Woche bereits angeschlagen, aber geht noch mal den ersehnten Freizeitaktivitäten mit intensivem sozialen Kontakt am nächsten Wochenende nach. Dort steckt diese Person gerade noch alle anderen an, bevor dann in der zweiten Woche das Bett gehütet wird. Virenmutationen, die besonders schnell zu Symptomen führen oder den Wirt mit heftig einsetzenden Schmerzen früher ins Bett scheuchen, verpassen die Gelegenheit, sich jeweils am nächsten Wochenende beim Feiern verbreiten zu können und verschwinden folglich. So will es die Evolution.

Dass das aktuelle Corona-Virus denselben 7-Tages-Rhythmus hat, in der Fachsprache Serienintervall genannt, wurde schon früh in Asien festgestellt und bestätigt sich in Europa erneut. Der weitere Verlauf muss wohl so sein, dass der betroffene Patient sich dann am Dienstag nach dem zweiten Wochenende – mit dann bereits seit mehreren Tagen anhaltendem Fieber – entscheidet, einen Test zu besorgen, diesen am Donnerstag durchführt, und dann die Ergebnisse am Freitag registriert werden. So kommt die Statistik zu ihrem rhythmisch wiederkehrenden Erscheinungsbild, und so ergeben sich 14 Tage von Infektion bis Meldung. Natürlich gibt es Abweichungen von dieser Norm, aber die Zahlen zeigen, dass dies im großen Durchschnitt der Fall ist.

Das Virus ist reisefaul

Diese regelmäßigen Zyklen des Corona-Virus erlauben es, durch statistische Analyse nachzuvollziehen, welche Kohorte sich wann angesteckt hat. Zum Beispiel die Kohorte mit 1.104 Neuregistrierten, die am Freitag, dem 27. März, in Nordrhein-Westfalen (NRW) gemeldet wurde, hat sich dementsprechend zwei Wochen zuvor, am Freitag, dem 13. März, angesteckt. Und zwar bei der vorhergehenden Kohorte, die am 20. März mit 839 Personen in NRW als infiziert gemeldet wurde. Diese 839 Personen haben also 1.104 Personen angesteckt, was eine Ansteckungsrate – oder auch Reproduktionsrate genannt – von 1,3 ergibt, oder R 1,3 (= 1104/839). Die Infektionen müssen weitgehend in NRW stattgefunden haben, weil die starken regionalen Unterschiede zeigen, dass das Virus reisefaul ist – es hat sich von NRW aus nicht in seine Nachbarländer verbreitet. Diese Reisefaulheit zeigt sich auch darin, dass große Verkehrsdrehkreuze wie Frankfurt oder Zürich nur schwach infiziert sind. Das Benutzen von Massenverkehrsmitteln ist nicht infektionsgefährlich.

Das wichtige an dieser R-Berechnung ist, dass jener 13. März als Tag der Ansteckung, der letzte Freitag vor den Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren war, die am 16. März begannen. Die Reproduktionsrate lag also schon VOR den drakonischen Lockdown-Maßnahmen des 16. März bei höchstens 1,3. Man braucht nicht promovierter Epidemiologe zu sein, um diese Zahl zu ermitteln. Sie erschließt sich frei zugänglich aus den Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) mit einfacher Grundschulmathematik. Meine Berechnungen sind hier zu finden. 

Aber die Zahl kann noch weiter nach unten korrigiert werden. Denn diejenigen Erkrankten, die versucht hatten, sich am Donnerstag, dem 19. März, testen zu lassen, hatten es schwieriger, an einen Test zu kommen. Diese waren noch nicht so leicht verfügbar wie eine Woche später, am 26. März. Das bedeutet, es wurden relativ weniger Erkrankte getestet, und die Dunkelziffer der Kohorte der am 20. März Neuregistrierten war höher als die der Kohorte vom 27. März. Über diese Dunkelziffer gibt es keine gesicherten Angaben, und vermutlich wird sie nie mehr eindeutig rekonstruierbar sein. Aus den Berichten des RKI über den Anteil der positiv Getesteten an allen Tests kann eine konservative Schätzung gewonnen werden, dass die Dunkelziffer in der 12. Kalenderwoche (KW 16.–22. März) 32 Prozent höher lag als in der 14. KW (ab 30. März), und respektive 53 Prozent in der 11. KW (9.–15. März).

Der Lockdown hatte keinen messbaren Effekt

Mit dieser Korrektur ergibt sich, dass die Reproduktionsrate R in NRW sogar schon am 9. März unter 1,0 lag und folglich die Epidemie am Abklingen war. Dieselbe Rechnung für mehrere Bundesländer und alle Tageskohorten zeigt, wie das R bereits um den 10. März herum in NRW, Rheinland Pfalz, Hessen und Hamburg auf den Wert 1,0 gefallen war. In Berlin, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern dagegen wurde der Wert 1,0 erst um den 20. März herum erreicht, etwa 10 Tage später. Dieser Unterschied ist von erheblicher Bedeutung. Er zeigt, wie die ersteren vier Bundesländer schon 6 Tage VORdem Lockdown ein R von 1,0 erreicht hatten, und die letzteren vier Bundesländer erst 4 Tage NACH dem Lockdown – aber in allen Fällen mit demselben Verlauf.

Das RKI kommt zu einem ähnlichen Ergebnis wie in meinen Berechnungen. Am 9. April veröffentlichte das RKI seine Erkenntnis, dass sich das R deutschlandweit um den 22. März herum bei 1,0 einpendelte, allerdings ohne seine Zahlen um den erschwerten Testzugang zu kalibrieren (Siehe hier). Mit Kalibrierung würde die RKI-Rechnung im deutschen Mittel um den 15. März herum bei 1,0 liegen, wie bei mir auch. Das RKI unterschlägt jedoch die entscheidende Information, dass es zwischen den einzelnen Bundesländern einen zeitlichen Verzug im Verlauf von bis zu 10 Tagen gibt.

Folglich hatte der Lockdown am 16. März keinen statistisch messbaren Effekt auf die Reproduktionsrate (R) des Virus. In den Wissenschaften nennt sich diese Situation ein „natürliches Experiment“. Wenn die Verläufe von zwei Gruppen identisch miteinander sind, nur zeitlich verzögert, dann lässt sich schlussfolgern, dass ein dazwischen liegendes Ereignis keine Auswirkung hatte. In diesem Fall waren es die Maßnahmen des Lockdown am 16. März, die keine statistisch erkennbare Wirkung auf das Infektionsgeschehen ausüben konnten.

Max-Planck-Gesellschaft schreibt Gefälligkeitsgutachten

Am 8. April veröffentlichte das Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Institut für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen ein genau gegenteiliges und in der Presse vielzitiertes Ergebnis: „Die Kontaktsperre bringt die Wende“. „Wir sehen eine klare Wirkung der Kontaktsperre vom 22. März, und natürlich den Beitrag von jeder einzelnen Person“. Die Forscher um Frau Dr. Viola Priesemann müssen für diese Erkenntnis hellseherische Fähigkeiten gehabt haben, denn per 7. April, dem Zeitpunkt ihrer Datenerhebung, war eine solche Erkenntnis aus mathematischen Gründen noch unmöglich. Zudem, für eine Schlüsselvariable in ihren Berechnungen, dass 10 Tage von Infektion bis Meldung vergehen, liefern die Forscher weder eine Herleitung noch eine Quelle und ignorieren damit die auf den ersten Blick erkennbare 14-tägige Rhythmik des Virus.

Vor allem aber haben die Forscher nur den gesamtdeutschen Infektionsverlauf herangezogen und damit die ebenfalls auf einen Blick erkennbaren riesigen Unterschiede pro Bundesland ignoriert. Internationale Vergleiche wurden auch nicht angestellt. Das Zitat, dass der Beitrag jeder einzelnen Person sich in den Zahlen zeige, was grober Unfug ist, entlarvt die Max-Planck-Gesellschaft-Studie endgültig als ein Gefälligkeitsgutachten, anstatt seriöse Wissenschaft zu sein. Solche elementaren handwerklichen Fehler in der Analyse verhelfen vielleicht zu populären Zitaten in der Presse, aber schaden dem Ansehen der Wissenschaften.

Epidemiologen sehen eine Epidemie als weitgehend bewältigt an, wenn das R dauerhaft auf einen Wert von unter 1,0 sinkt, denn ab dann wird jede Kohorte mit jedem Zyklus kleiner, und nach vielen weiteren Zyklen gibt es dann keine Ansteckungen mehr. Mit einem Wert von 1,0 gibt es mindestens kein exponentielles Wachstum mehr und daher auch keine Gefahr mehr, dass das Gesundheitssystem mit einer plötzlichen Patientenwelle überrollt wird. Diese Gefahr bestand, wie die Zahlen jetzt zeigen, bereits seit dem 10. März, also fast eine Woche VOR dem Lockdown am 16. März nicht mehr. Sofern sie ihrer Zahlen mächtig sind, müssten sowohl das RKI wie auch die MPG das seit dem 9. April wissen. Warum wird diese Erkenntnis nicht veröffentlicht? Wollen sie nicht, oder können sie nicht?

Ergebnis wird die schwerste Wirtschaftskrise der Moderne sein

Zu dem Zeitpunkt des 16. März konnten die Entscheidungsträger das alles noch nicht wissen. Man weiß immer erst circa drei Wochen nach dem Infektionsgeschehen, was vor drei Wochen der Status war. Es sei denn, die Behörden hätten schon am 28. Februar mit repräsentativen Zufallsstudien begonnen, als Deutschland schon die zweithöchste Zahl der bestätigten Infektionen in Europa nach Italien hatte. Dann wäre auch das aktuelle Infektionsgeschehen schneller bekannt gewesen. Hätte, hätte Fahrradkette, diese Studien wurden nicht gemacht, und so blieb keine andere Wahl, als am 16. März das Funktionieren der Gesellschaft abzuschalten. Das Ergebnis dieses Lockdowns wird die nun schwerste Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg sein – ein teures Versäumnis, nicht ein paar Testbatterien bereits im Februar gestartet zu haben.

Immerhin, mittlerweile sind diese drei Wochen seit dem 16. März vergangen – jetzt sind Zahlen für alle ersichtlich, erkenntlich und verständlich verfügbar. Und die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren des Lockdowns sind nahezu wirkungslos. Die Neuinfektionsraten waren schon vorher ganz von alleine gesunken, ohne dass es den Lockdown des 16. März gebraucht hätte. Zudem liegt auch die Vermutung nahe, dass der Lockdown nicht einmal zur weiteren Reduktion der Reproduktionsrate beigetragen hat. Das R liegt in Deutschland in der zweiten Aprilwoche, bei etwa 0,7. Das wäre wahrscheinlich genauso von alleine passiert wie das Sinken auf 1,0 bereits in der ersten Märzhälfte in NRW. Italien befindet sich bereits in der sechsten Woche eines noch rabiateren Lockdowns der Gesellschaft, und trotzdem ist das R an Ostern immer noch bei 0,8, höher als in Deutschland. Die Schweiz, die ein etwas lockeres Regime als Deutschland fährt, verbucht ein R von 0,6 und die ebenfalls etwas lockeren Niederlande wiederum ein R von 1,0. Offensichtlich sind es andere Faktoren als ein Lockdown, die zu einer niedrigeren Reproduktionsrate führen.

Covid-19 ist äußerst gefährlich

Damit soll auf keinen Fall diese Krankheit verharmlost werden. Ganz im Gegenteil, Covid-19 ist äußerst gefährlich. Am 9. April wurden die ersten Zwischenergebnisse der Heinsberg-Studie von Professor Hendrik Streeck der Universität Bonn vorgestellt. Dort zeigt sich zum ersten Mal repräsentativ, dass die Sterberate unter den Infizierten zwischen 0,29 Prozent und 0,37 Prozent liegt. Das ist drei bis viermal höher als bei einer saisonalen Grippe und doppelt so hoch wie bei einer schweren Grippe. Außerdem ist die Verbreitungsrate sehr viel höher als bei einer Grippe. Es scheint keinerlei Immunität in der Bevölkerung gegen Covid-19 zu geben. Rechnet man diese Werte auf die Bevölkerung hoch, dann würde es im Infektionsverlauf zu vielleicht 200.000 Todesfällen in Deutschland aufgrund von Covid-19 kommen, zehnmal mehr als bei einer saisonalen Grippeepidemie. Das ist eine unakzeptabel hohe Zahl.

Wenn die Maßnahmen des Lockdown ganz oder nahezu wirkungslos sind, dann sind dringend andere Lösungen gefragt, die dieser Krankheit den Schrecken nehmen. Ein Teil der Lösung werden hoffentlich bald Medikamente sein, für die es bereits vielversprechende Kandidaten gibt, und die jetzt schon bei schweren Verläufen eingesetzt werden dürfen. Die sich in Arbeit befindliche Contact Tracing App dürfte ein bedeutender Teil der Lösung sein. Unkompliziert und ständig verfügbare Tests sind unabdingbar, damit Infektionen schnell aufgespürt werden können. Singapur hat die Epidemie lange mit Contact Tracing unter Kontrolle gehalten, aber versäumt, sein verarmtes Heer an ausländischen Dienstleistern zu testen. Genau dort kam es nun zum Ausbruch.

Eine weitere Erkenntnis aus Taiwan ist die höchst transparente und umfängliche Information über das Infektionsgeschehen an die Öffentlichkeit mit bedeutungsvollen Zahlen sowie das konsequente Ausrüsten von exponierten Berufsgruppen mit Schutzmaterial. Taiwans Bürger wurden aufgerufen, auf ihre gewohnten Masken und Desinfektionsmittel zu verzichten (!), damit diese Materialien für die wichtigen Berufsgruppen zur Verfügung stehen. In Summe könnten diese Elemente mit Sicherheit verhindern, dass das Infektionsgeschehen außer Kontrolle gerät, und sie könnten auch fast sicher verhindern, dass die Risikogruppen infiziert werden, ohne sie aus der Gesellschaft zu verbannen. Warum wird fast nicht über Taiwan berichtet?

Wenn es nicht die Maßnahmen vom 16. März waren, die die Infektionswelle abschwächten, was war es dann? Es war wohl das Ende der Karnevalsaison sowohl am Rhein wie in den Alpen. Aus dieser Erkenntnis leitet sich auch ab, welche Maßnahmen bestehen bleiben müssen, bis es entweder Herdenimmunität oder einen zuverlässigen und breit verfügbaren Impfstoff gibt, was beides erst in 2021 erfolgen wird. Bis dahin wird es keine Sportveranstaltungen mit Zuschauern geben können, keine Musikfestivals, keine Oktoberfeste und keine Bars und Clubs. Es wird keine Veranstaltungen geben können, bei der Menschen wild singen, grölen und brüllen. Auch das Apres Ski wird in der nächsten Wintersaison ausfallen. Das sind zwar auch Einschränkungen, aber vergleichsweise harmlos zu den Schäden, die der Gesellschaft mit dem aktuellen Lockdownpaket zugefügt werden, die zudem auch noch wirkungslos zu sein scheinen.

Der rheinische Karneval war der erste Brandbeschleuniger

Die Sterberaten aus Heinsberg lassen die Vermutung zu, dass es um den 25. März herum etwa 600.000 bis dahin Erkrankte in Deutschland gegeben hat, die sich folglich bis etwa eine Woche zuvor – also bis zum 18. März – infiziert haben, mit einer Dunkelziffer von etwa Faktor 20 der offiziellen Fallzahlen. Das ist dieselbe Menge an Erkrankten, die ich vor zwei Wochen bereits aus isländischen und japanischen Quellen in meinem Beitrag auf der Achse des Guten für den Stand vom 25. Märzermittelt hatte.

Vermutlich kann das gesamte Infektionsgeschehen in Deutschland grob wie folgt zusammengefasst werden: Angenommen, die Reproduktionszahlen im Karneval lagen im Durchschnitt bei 14, das heißt ein Infizierter steckte 14 weitere Personen innerhalb einer Woche an. Mit einem R von 14 benötigte es in der Woche vor Karneval am 9. Februar gerade einmal 100 infektiöse Personen entlang der NRW Karnevalshochburgen, die sich in der vielen Feierei und Vorbereiterei frei bewegten, ohne zu wissen, dass sie krank waren. Dass es diese 100 Personen gab, ist leicht vorstellbar. Alleine nur der Lufthansa Konzern beförderte im Januar noch fast 100,000 Personen aus China nach Deutschland. Nur eine einzige davon führte zu 16 bekannten Erkrankten in dem Webastoausbruch in Bayern. Nur sieben weitere unerkannte webastoähnliche Situationen in NRW hätten gereicht für die Starterglut für das Karnevalsfeuer ab Mitte Februar.

Die 100 Personen hätten folglich in der ersten Karnevalwoche bis zum 16. Februar 1.400 (= 100×14) weitere Personen angesteckt. Die berühmte Gangelter Karnevalssitzung im Landkreis Heinsberg fand zum Beispiel am 15. Februar statt. In der zweiten Karnevalswoche vom 17. bis 24.2. steckten diese 1.400, weitere 19.600 an (= 1400 x 14). Die meisten dieser 19.600 hätten auch wieder nicht gemerkt, dass sie krank waren. Viele weitere hätten geglaubt, der anstrengende Karneval hätte ihnen eine schwere Erkältung beschert. Etwa 500 wurden so krank, dass sie innerhalb der nächsten zwei Wochen bis zum 8. März ihren Weg zu einem Corona Test fanden und dort positiv getestet wurden. Es ist bekannt, dass fast die Hälfte aller positiven Tests in Deutschland bis zum 8. März aus NRW kamen.

Die andere Hälfte der positiven Tests in Deutschland würde dann weitere 20.000 Personen bedeuten, die sich irgendwo anders bis zum 23. Februar infizierten. Sie waren wohl über das ganze Land verteilt in kleineren Infektionsketten, jedoch mit einem dicken Schwerpunkt unter solchen Deutschen, die in Skigebieten urlaubten. Dort brach im Apres Ski die zweite Welle los. Ab dem 24. Februar, der Hochsaison in den Alpen, stehen erste echte Daten für das R zur Verfügung. Unter den Süddeutschen wütete sich das Virus durch die Apres Ski Clubs mit einem R von 5, jeder Infizierte steckte dort fünf weitere an. Währenddessen wurde es bereits ruhig in NRW, das R sank dort bis zum 9. März auf 0,9, und am 10. März folgten Rheinland Pfalz, Hessen und Hamburg ebenfalls auf 1,0. Weil in Bayern und Baden-Württemberg die Skiparty noch weiter lief, sank das R dort erst um den 20. März herum auf 1,0.

Im deutschen Durchschnitt bedeutet das, dass die 40.000 Erkrankten vom 23. Februar mit einem R von 2,5 weitere 100.000 Personen bis zum 1. März infizierten, und diese mit einem R von 2 noch mal 200.000 Personen bis zum 8. März, und schließlich mit einem R von 1,3 folgten 260.000 Personen bis zum 15. März, dem Tag der Entscheidung des Lockdowns. Alle diese Personen inkubierten Covid-19, wurden mehr oder minder krank, und etwa jeder Zwanzigste ließ sich in der Woche zwischen dem 23. und 27. März testen. 34.000 insgesamt Infizierte wurden bis zu dieser Woche offiziell gemeldet. Tatsächlich waren aber bis zu diesem Zeitpunkt alles in allem etwa 600.000 erkrankt, wie die Summe der obigen Zahlen aussagt (= 40+100+200+260). Einige von ihnen erkrankten so schwer, dass sie ins Krankenhaus mussten und dort im Durchschnitt nach zwei Wochen verstarben. Von den bis zum 25. März 600.000 Erkrankten sind 0,37 Prozent gestorben, wie die Heinsberg Studie vorgibt – das ergeben dann die 2.200 Sterbefälle, die das RKI bis inklusive dem 8. April gemeldet hat. Auf diese Weise lässt sich aus der Heinsberg Sterberate grob hochrechnen, wie hoch die wahre Infektionszahl in Deutschland war.

Die teuerste Party der Weltgeschichte

Das ist die ungefähre Geschichte in Deutschland. Es gibt Nebengeschichten, zum Beispiel die Posaunenchöre im Kreis Hohenlohe und das Starkbierfest in Mitterteich (Kreis Tirschenreuth), verschiedene Parteitage und die Kommunalwahl in Bayern am 15. März, die sich auch in den Zahlen zeigt. Aber die beiden wesentlichen Brandbeschleuniger waren der rheinische Karneval und dann die alpinen Apres Ski Clubs. Andere Länder haben andere Geschichten zu erzählen. In Norditalien spielten mit Sicherheit die unzähligen Dienstleistungsmitarbeiter eine wichtige Rolle, ohne die in den Alpen keine Bar betrieben werden kann. Im Winter bedienen sie die Skigebiete und im Sommer die Strände. Zuhause gibt es keine gute Arbeit, deswegen sind sie auf Wanderschaft. Aber Nonna und Nonno (italienisch für Großeltern) werden regelmäßig besucht, nicht zuletzt, weil man aufgrund der Wohnungsnot häufig gemeinsam lebt. In Italien haben die Generationen fünfmal häufigeren Kontakt miteinander als in Deutschland. Dieser starke Familienzusammenhalt hat sich in diesem Fall als Fluch erwiesen.

Im spanischen Verlauf lassen sich die Massendemonstrationen zum Weltfrauentag am 8. März leicht ablesen und in Frankreich noch die Kommunalwahl vom 15. März. Dass Großbritannien bis zum 25. März praktisch gar keine Maßnahmen durchführte und vor allem nicht die Pubs geschlossen hatte, beschert Ihnen ein R von 1,2 sogar noch an Ostern. Auch Schweden hat noch immer ein R von 1,3 im April, weil es lange zögerte, große Veranstaltungen abzusagen und die Bars und Clubs zu schließen. Aber Schweden feierte kein Karneval und hat dadurch seine Zahlen nicht im Februar schon so weit in die Höhe getrieben. Daher wirkt das R dort nur auf eine kleinere Anzahl von Personen. Die Untersuchung der Virenmutationen zeigt, dass die amerikanische Westküste sich direkt in China angesteckt hat, aber die amerikanische Ostküste – insbesondere New York – hat sich in Europa angesteckt. Die Zahlen erzählen viele Geschichten, und viele sind weder gezählt noch erzählt.

Wahrscheinlich war der NRW-Karneval das allererste große europäische Infektionszentrum, sozusagen das Ereignis 0, in dem es zahlenmäßig explodierte, und erst darauf folgte die große Welle in den Alpen, von wo es in die ganze Welt getragen wurde. Hätte der Karneval am 13. Februar abgesagt werden können? Mit der Faktenlage, die damals existierte, hätte die Bevölkerung das nicht akzeptiert. Hätten die Behörden, ähnlich wie in Taiwan, genau hingeschaut, was in Wuhan passiert, dann hätten sie es wissen können und hätten der Bevölkerung erklären können, warum der Karneval dieses Mal ausfallen muss. Stattdessen wiegte sich das deutsche Gesundheitssystem in einem falschen Überlegenheitsgefühl und vergeudete wertvolle Zeit der Vorbereitung. So wurde der Karneval 2020 zur teuersten Party der Weltgeschichte.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

Weiterführende Literatur z.B. dieses Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 vom 5.4.20 erschienen bei SPRINGER nature




Corona bringt’s an den Tag – Stadtluft in Stuttgart: Der Diesel ist es nicht

Das bedeutet: Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten nutzen nichts und sind überflüssig. Das unfreiwillige »Corona-Experiment« mit weitgehendem Stopp des Autoverkehrs demonstriert nachhaltig, was von den Kampagnen des umstrittenen Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V. zu halten ist: nichts.

Das »Corona-Experiment« entlarvt ebenso, wie zwecklos die von dem grünen Verkehrsminister in Baden-Württemberg, Winfried Hermann, erlassenen Fahrverbote sind. Sie haben offensichtlich keinerlei Auswirkungen auf die NO2 Konzentrationen in der Luft.

Hermann ist mit verantwortlich für einen gigantischen Schaden nicht nur für die Autofahrer, sondern auch für weite Teile des Autohandwerks und der Autoindustrie. Die derzeitige dramatische Situation bei Autoherstellern und Zulieferern wurde letztlich entscheidend von der unseligen Dieseldiskussion und den Forderungen »Weg mit der individuellen Mobilität« verursacht.

Jetzt stellt sich heraus: Die Messwerte beispielsweise der Station Am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt lagen bereits im Februar und März unter dem Grenzwert von 40 µg/m3. Da floss der Verkehr noch, »Shutdown« war noch nicht angesagt.
Der Ingenieur und Messfachmann Martin Schraag arbeitete heraus, welche Rolle das Wetter spielt. So zeigt sein Blick auf die Winddaten: Das erste Quartal 2020 war deutlich windiger als das im Vorjahr. Schraag: »Gut für die Durchlüftung, schlecht für die DUH«. So lagen die NO2-Werte bei 36 µg/m3 und damit unter dem in Deutschland geltenden Grenzwert von 40 µg/m3. Die DUH betreibt Manipulation.

Schraag weist auch darauf hin, dass in der Region weniger als fünf Prozent der zugelassenen Diesel alte Euro-4 Diesel sind. Die neueren Fahrzeuge und die mit Software-Updates Nachgerüsteten stoßen kaum noch Abgase aus. Auch das hätte sich in den Ergebnissen bemerkbar machen müssen.

Doch die Messstationen registrieren nach wie vor NO2-Spitzenwerte. Die Ursache liegt auf der Hand: Von den Höhenzügen Stuttgarts wehen Winde in den Talkessel.
Die NO2 Werte schwanken im Tagesverlauf stark. Im Winter können Heizungen die Ursache sein; das Wetter, ergibt sein Blick in die Daten, übt entscheidenden Einfluss aus.

Die Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben sich um diese Einflüsse offensichtlich nicht gekümmert und wissen offiziell von nichts. Sie gehen weiterhin von einem Anteil des Verkehrs von 80 Prozent an den Luftschadstoffen aus.

Doch sie kommen jetzt in Erklärungsnöte, wie Schraag ahnt. Die 80 Prozent können nicht stimmen, wenn deutlich weniger Autos fahren und die Werte sich dennoch nicht verändert haben.

In Bayern bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt gegenüber dem Bayerischen Rundfunkgerade, dass sich auch in Würzburg die Luftschadstoffe kaum verändert hätten. Der Verkehr habe zwar deutlich abgenommen, doch der Rückgang des NO2-Gehaltes sei nur gering. Andere Faktoren spielten bei der Luft eine Rolle.

Der Diesel also kann es nicht sein.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




Erst Corona, dann Klima?

Von den Lesern wurde anschließend mehrfach die Frage gestellt, ob derartige Einschränkungen von Grundrechten, wie wir sie zur Zeit bei Corona erleben, anschließend auch zur Durchsetzung von Klimazielen wegen eines angeblichen Klimanotstandes erfolgen könnten. Diese Frage soll hier methodengerecht beantwortet werden. Der Text ist etwas länger und leuchtet einzelne juristische Probleme genauer aus. Das Ergebnis ist zweigeteilt. Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht.

 

A) Die gute Nachricht

Zunächst muss man den Begriff des angeblichen Klima-Notstands erörtern. Dazu ist festzustellen, dass das Grundgesetz den Begriff des „Klima-Notstandes“ nicht kennt!

Der Begriff kommt an keiner Stelle im Grundgesetz vor. Es handelt sich um keinen juristischen Begriff, sondern um einen rein politischen, der der Klima-Hysterie entsprungen ist, die seit einigen Jahren in großen Teilen der Politik und der Medien in Deutschland herrscht.

Das Grundgesetz kennt nur zwei Arten von Notständen, die es gesondert in einem eigenen Artikel (bzw. mehreren Artikeln) geregelt hat, nämlich den Spannungsfall (Art. 80a GG) und den Verteidigungsfall (Art. 115a ff. GG).

Ein Eingriff in Grundrechte durch Klimahysteriker unter dem Vorwand, es liege im Falle des sogenannten Klima-Notstandes ein Spannungsfall oder ein Verteidigungsfall vor, scheitert schon aus rein formalen Gründen. Denn diese Zustände liegen im Rechtssinne nur vor, wenn sie von dem dafür zuständigen Gremium festgestellt wurden, nämlich für den Spannungsfall durch den Bundestag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (Art. 80a Abs. 1 GG) und für den Verteidigungsfall durch den Bundestag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mit Zustimmung des Bundesrates oder durch den Gemeinsamen Ausschuss (vgl. Art. 115a Abs. 1 und Abs. 2 GG).

Ein solcher Versuch, im Falle des angeblichen Klima-Notstands unter dem Vorwand eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles in Grundrechte einzugreifen, würde auch inhaltlich scheitern. Denn der Verteidigungsfall ist im Grundgesetz selbst definiert. Er liegt nur dann vor, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Legaldefinition in Art. 115a Abs. 1 S. 1 GG). Ähnlich liegt es mit dem Spannungsfall. Der Spannungsfall ist eine Vorstufe des Verteidigungsfalls. Der Spannungsfall liegt vor, wenn ein bewaffneter Angriff von außen auf das Bundesgebiet droht, ohne dass ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht (Jarass/Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 14. Auflage 2016, Art. 80a Rn. 1 m.w.N.).

Beides (Spannungs- oder Verteidigungsfall) ist beim Klima ganz offensichtlich nicht gegeben. Ein Eingriff in Grundrechte unter dem Vorwand, es liege ein Spannungs- oder Verteidigungsfall vor, ist daher zum Scheitern verurteilt.

Es gibt darüber hinaus weitere Notstandsfälle, die den Gesetzgeber zu einem Eingriff in Grundrechte berechtigen. Allerdings sind diese Fälle nicht in einem eigenen Notstands-Artikel geregelt, sondern bei dem jeweiligen Grundrecht.

Es würde ein ganzes Buch füllen und den Rahmen des vorliegenden Beitrags sprengen, wenn man an dieser Stelle jedes Grundrecht für jede Notlage juristisch analysieren wollte. Es sollen daher nur zwei Grundrechte genauer beleuchtet werden, die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeschränkt wurden und vor deren Beschränkung im Falle eines sogenannten Klima-Notstandes anscheinend auch die meisten Leser Angst haben, nämlich das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) und das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 GG). Gleichwohl wird am Ende des ersten Teils (Gute Nachricht) auch noch eine abschließende Gesamteinschätzung abgegeben, ob sich die Verhältnisse, wie sie in der Corona-Krise herrschen, auch bei einem angeblichen Klima-Notstand wiederholen können.

 

I. Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG)

1. In dieses Grundrecht darf gemäß Art. 11 Abs. 2 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden und auch nur dann, wenn eine der folgenden Notlagen gegeben ist:

– eine Gefahr für den Bestand oder für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes

– die Bekämpfung einer Seuchengefahr

– Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle.

Da nur aufgrund eines Gesetzes und auch dann nur unter den im Grundgesetz genannten bestimmten Umständen in das Grundrecht eingegriffen werden darf, sprechen die Juristen hier von einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt (im Gegensatz zu einem einfachen Gesetzesvorbehalt, bei dem durch jedes beliebige allgemeine Gesetz in ein Grundrecht eingegriffen werden darf).

(Anmerkung: Die außerdem in Art. 11 Abs. 2 GG geregelten Notstände, nämlich „Fälle, in denen keine ausreichende Lebensgrundlage vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden“ oder „zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung“ oder „um strafbaren Handlungen vorzubeugen“ bleiben hier außer Betracht, weil sie bei Corona keine Rolle spielten und beim Klima ebenfalls erkennbar keine Rolle spielen werden).

Für die meisten genannten Umstände, nämlich die Gefahr für den Bestand oder für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, die Bekämpfung einer Seuchengefahr oder ein besonders schwere Unglücksfall, ergibt sich bereits aus ihrem Inhalt, dass sie mit dem Vorwand eines angeblichen Klima-Notstandes nicht den Eingriff in das Grundrecht rechtfertigen können. Was sollte das Klima mit dem Bestand des Bundes oder eines Landes zu tun haben? Bund und Länder existieren weiter, egal ob „gutes“ oder „schlechtes“ Klima herrscht. Gleiches gilt auch für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die besteht weiter, auch wenn die Durchschnittstemperatur um 4 Grad Celsius steigt. Ebenso liegt auf der Hand, dass das Thema Klima nichts mit der Bekämpfung einer Seuchengefahr oder einem besonders schweren Unglücksfall zu tun hat.

Ein denkbares Einfallstor für Klimahysteriker, die zur Abwendung des angeblichen Klima-Notstandes in die Grundrechte der Bürger eingreifen wollten, könnte in diesem Zusammenhang aber der Begriff der „Naturkatastrophe“ sein, der daher hier erörtert werden soll.

Die Klimahysteriker könnten ja argumentieren, dass der Klimanotstand und die Erwärmung der Erde eine Naturkatastrophe wären. Eine solche Argumentation wäre aber juristisch falsch und mit Erfolg angreifbar. Der Begriff der Naturkatastrophe im Sinne des Grundgesetzes ist nämlich nur erfüllt, wenn drei Bedingungen erfüllt werden:

1.1. Es muss sich um eine Katastrophe handeln, also um ein Schadensereignis von katastrophalen Dimensionen, um eine ungewöhnliche Ausnahmesituation (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 35 Rn. 7 m.w.N.). Für den Nichtjuristen muss hier weiter erläutert werden, dass ein Schaden im Rechtssinne nur dann vorliegt, wenn die Verschlechterung eines Zustands kurzfristig eintritt. Ansonsten würde man juristisch nicht von einem Schaden sprechen, sondern von Verschleiß oder Abnutzung. Die Tatsache, dass alle Gegenstände, die der Mensch erschaffen hat (z.B. Häuser, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge) im Laufe vieler Jahre und Jahrzehnte schlechter werden, ist ein normaler Verschleiß bzw. eine normale Abnutzung, aber kein Schaden im Rechtssinne.

Bereits der Begriff der Katastrophe im Sinne des Grundgesetzes ist beim Thema Klima nicht erfüllt. Es fehlt schon an einem konkreten Schadensereignis, nämlich an einer kurzfristigen Verschlechterung des Zustands.

Das Klima wird durch die World Meteorological Organization (WMO) definiert als Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Gebiet charakterisieren, wobei die statistischen Gesamteigenschaften (Mittelwerte, Extremwerte, Häufigkeiten, Andauerwerte u.ä.) über einen genügend langen Zeitraum von 30 Jahren zugrunde gelegt werden.

Da sich das Klima somit schon definitionsgemäß nur in Zeiträumen von mindestens 30 Jahren ändern kann, scheidet die juristische Beurteilung als Schadensereignis mit einer kurzfristigen Verschlechterung des Zustands schon aus Gründen der Logik aus. Von einem kurzfristigen Geschehen kann keine Rede sein.

Darüber hinaus suggeriert der Begriff des Klima-Notstands, dass es angeblich ein „normales“, feststehendes Klima gäbe, welches nunmehr drohe, sich zu „verschlechtern“. Ein solches Bild ist aber naturwissenschaftlich falsch. Das Klima hat sich im Laufe der letzten Millionen Jahre immer wieder verändert, abgekühlt oder erwärmt. Es gibt kein feststehendes, immer gleiches Klima auf der Erde, welches sich jetzt erstmalig ändern würde. Klima ist kein statisches Geschehen, sondern ein dynamisches. Eine solche dynamische Veränderung der jeweiligen Durchschnittstemperaturen hat es – und das ist eine erwiesene Tatsache – auch schon gegeben, bevor der Mensch anfing, in nennenswertem Maße CO2 auszustoßen. Das kann niemand, der ernst genommen werden möchte, bestreiten. Hierzu ein Beispiel: Ganz Skandinavien und die gesamte Ostsee waren während der letzten Eiszeit, also bis vor etwa 11.700 Jahren, mit einem großen, viele Meter hohen Gletscher überzogen. Dieser Gletscher ist geschmolzen (denn er ist heute nicht mehr da) und hat beispielsweise in Schleswig-Holstein drei Arten von Landschaft hinterlassen, die man noch heute sehen kann, nämlich die Marsch, die Geest und das östliche Hügelland (Reihenfolge von West nach Ost). Das ist eine geologische Tatsache. Gletscher können bei gleichbleibender Kälte nicht schmelzen. Also muss eine ganz erhebliche Erderwärmung stattgefunden haben (nämlich mit dem Beginn des sogenannten Holozän vor etwa 11.700 Jahren). Es kann folglich keine Rede davon sein, dass die aktuelle Erhöhung der durchschnittlichen Temperaturen, dass die jetzige Erderwärmung etwas Einmaliges und Erstmaliges in der Erdgeschichte wäre, eine „ungewöhnliche Ausnahmesituation“ oder ein „Schadensereignis von katastrophalen Dimensionen“.

Zwar behaupten die Klimahysteriker, dass die jetzige Erwärmung wegen des menschgemachten CO2 besonders drastisch und besonders schnell ausfalle. Das ist aber nur eine Behauptung, keine bewiesene Tatsache. Zum einen bestehen an dieser These schon nach gesundem Menschenverstand erhebliche Zweifel. Denn diejenige Erwärmung, die die riesigen Gletscher über Skandinavien und über der Ostsee zum Schmelzen brachte, muss auch sehr deutlich ausgeprägt gewesen sein. Zum anderen gibt es eine ganze Reihe von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern, die die These vom menschgemachten CO2 als Hauptursache der jetzigen Erderwärmung bestreiten. Bei der These der Klimahysteriker handelt es sich also lediglich um eine weit verbreitete Meinung, aber noch lange nicht um eine sichere Erkenntnis, an der kein vernünftiger Zweifel mehr bestünde. Dann aber fehlt es juristisch bereits an der Darlegung einer Naturkatastrophe im Sinne des Grundgesetzes. Nur zur Erläuterung für Nichtjuristen: Naturkatastrophen in diesem Sinne waren beispielsweise die Sturmflut 1962, bei der viele Menschen in Hamburg ertranken, oder das Oder-Hochwasser von 1997, bei der ebenfalls Menschen ums Leben kamen. Bei beiden Ereignissen kam es sehr kurzfristig zu einer Verschlechterung des Zustands.

 

1.2. Die zweite Bedingung dafür, dass man von einer Naturkatastrophe im Rechtssinne sprechen kann, besteht darin, dass die Katastrophe tatsächlich bereits eingetreten sein muss (also nicht nur in irgendwelchen Modellen vorhergesagt wird) oder dass sie unmittelbar bevorstehen muss (also innerhalb kürzester Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintritt, nicht erst in vielen Jahren oder am St.-Nimmerleins-Tag, vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 115, 118 (145); 132, 1 (Rn. 47); 133, 241 (Rn 65 ff.)). Davon kann im Falle des angeblichen Klima-Notstandes keine Rede sein. Es liegt keine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, geschweige denn ein Beweis, dafür vor, dass innerhalb kürzester Zeit eine solche Apokalypse eintreten wird, wie sie von den Klimahysterikern immer behauptet wird.

 

1.3. Die dritte Bedingung, die erfüllt sein muss, um von einer Naturkatastrophe im Rechtssinne zu sprechen, besteht darin, dass die Katastrophe im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland eintreten oder unmittelbar bevorstehen muss. Das ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut. Denn der Wortlaut des Begriffes „Naturkatastrophe“ würde auch eine Naturkatastrophe im Ausland umfassen. Das ergibt sich aber – und zwar eindeutig – aus einer systematischen Auslegung, die an drei Punkten dargestellt werden soll.

a) In Art. 11 Abs. 2 GG nennt der Verfassungsgeber „im gleichen Atemzug“ mit der Naturkatastrophe Folgendes: eine Gefahr für den Bestand oder für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, die Bekämpfung einer Seuchengefahr, Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle.

Der Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des „Bundes“ oder „eines Landes“ betreffen schon nach ihrem Wortlaut nur die Bundesrepublik Deutschland, also nur das Inland. Auch die „Bekämpfung einer Seuchengefahr“ betrifft nur eine Seuchengefahr im Inland. Es versteht sich von selbst, dass die Bekämpfung einer Seuche im Ausland, beispielsweise in Nigeria, nicht die Einschränkung von Grundrechten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen kann. In einem solchen Fall könnte man vielleicht über die Aufstockung der Entwicklungshilfe nachdenken, aber nicht über die Einschränkung von Grundrechten in Deutschland.

Gleiches gilt auch für den Begriff des „besonders schweren Unglücksfalles“. Es versteht sich von selbst, dass man einen schweren Unglücksfall in Australien nicht dadurch bekämpfen oder beheben kann, dass man in Deutschland Grundrechte für Bürger einschränkt.

Da das Grundgesetz in Art. 11 Abs. 2 die genannte Umstände, die sich alle auf das Inland beziehen, zusammen mit der „Naturkatastrophe“ im selben Satz erwähnt, spricht die systematische Auslegung hier zweifelsfrei dafür, dass auch die Naturkatastrophe nur dann eine Einschränkung von Grundrechten rechtfertigen kann, wenn sie im Inland stattfindet.

b) In Art. 35 Abs. 3 GG heißt es: „Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes …“. Da das Grundgesetz an sämtlichen Stellen, in denen es von einem „Land“ spricht, ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland meint (z.B. Art. 30 GG, Art. 28 Abs. 1 GG), ergibt sich aus dieser Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut, dass die Naturkatastrophe zumindest in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sein muss oder unmittelbar bevorstehen muss.

c) In Art. 104b Abs. 1 S. 2 GG regelt die Verfassung, dass der Bund im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, den Ländern auch ohne Gesetzgebungsbefugnis Finanzhilfen gewähren kann. Auch diese Vorschrift macht natürlich nur Sinn, wenn die Naturkatastrophe bzw. die außergewöhnliche Notsituation zumindest in einem Bundesland eingetreten ist und deshalb die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Es ist offensichtlich, dass die Vorschrift den Bund nicht dazu ermächtigen soll, den Ländern außerplanmäßige Finanzhilfen zu gewähren, für die er noch nicht einmal eine Gesetzgebungsbefugnis hat (!), wenn irgendwo in Südamerika eine Naturkatastrophe geschieht.

Im Ergebnis ist daher zusammenzufassen:

Der angebliche Klimanotstand ist schon keine Katastrophe im Rechtssinne, die angebliche Katastrophe ist bislang nicht eingetreten bzw. steht auch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevor und es ist auch nicht erkennbar, dass die angebliche Katastrophe im Inland eingetreten wäre oder ihr Eintritt im Inland unmittelbar bevorstünde. (Dann nämlich müssten Auswirkungen katastrophalen Ausmaßes auch im Bundesgebiet erkennbar sein, was offensichtlich nicht der Fall ist.)

Somit erfüllt der politische Begriff des angeblichen Klima-Notstandes in keiner Weise den verfassungsrechtlichen Begriff der Naturkatastrophe. Einen Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) kann man damit nicht rechtfertigen.

2. In das Grundrecht auf Freizügigkeit kann über den qualifizierten Gesetzesvorbehalt in Art. 11 Abs. 2 GG hinaus (wo also die Verfassung selbst ausdrücklich bestimmt, unter welchen Umständen durch Gesetz in das Grundrecht eingegriffen werden darf) grundsätzlich auch aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts eingegriffen werden (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 11 Rn. 19 m.w.N.).

Hierzu muss man dem Nichtjuristen erläutern, dass – mit Ausnahme der Menschenwürde nach Art. 1 GG, die unantastbar ist – in jedes Grundrecht eingegriffen werden darf, wenn anderes Verfassungsrecht damit kollidiert. Auch wenn also ein Grundrecht nach seinem Wortlaut völlig unbeschränkt ist und keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt, kann entgegenstehendes Verfassungsrecht einen Eingriff rechtfertigen, wenn das entgegenstehende Verfassungsrecht überwiegt.

Um hier ein Beispiel zu nennen: In das Recht auf freie Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 1 GG darf durch Gesetz eingegriffen werden, obwohl dieses Grundrecht nach seinem Wortlaut schrankenlos ist und überhaupt keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Es ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass kollidierendes Verfassungsrecht auch den Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung rechtfertigen kann, vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 44, 59 (67), 52, 223 (246f.), 93, 1 (21). So erklärt es sich, dass der Gesetzgeber berechtigt war, trotz der – an sich unbeschränkten – Religionsfreiheit das religiös motivierte Schächten von Tieren oder das religiös motivierte Beschneiden der Vorhaut bei kleinen Jungen gesetzlich zu regeln oder während der Corona-Pandemie die Durchführung von öffentlichen Gottesdiensten zu verbieten. Es standen nämlich in allen Fällen andere überwiegende Verfassungsgüter entgegen.

Zurück zur Freizügigkeit nach Art. 11 GG. Neben dem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt gemäß Art. 11 Abs. 2 GG könnte also auch kollidierendes Verfassungsrecht u.U. einen Eingriff in dieses Grundrecht rechtfertigen. Hier könnten die Klimahysteriker Art. 20a GG ins Feld führen. Diese Vorschrift wurde 1994 in das Grundgesetz eingefügt. Sie lautet:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“.

Die Klimahysteriker könnten argumentieren, dass die Abwendung des Klima-Notstandes zur Erhaltung der „natürlichen Lebensgrundlagen“ erforderlich sei und den gesetzlichen Eingriff in die Freizügigkeit nach Art. 11 GG rechtfertige.

Dagegen kann man mehreres vorbringen. Art. 20a GG enthält lediglich die Beschreibung eines allgemeinen Staatsziels, eines Prinzips (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 20a Rn. 1). Es enthält aber kein Grundrecht, keine spezielle Regelung für ein Grundrecht und ist auch nicht im ersten Abschnitt des Grundgesetzes mit dem Titel „Grundrechte“ (Art. 1-19 GG) geregelt, sondern im zweiten Abschnitt (Art. 20-37 GG) mit dem Titel „Der Bund und die Länder“. Der Gesetzgeber darf daher nur mit äußerster Zurückhaltung von Art. 20a GG Gebrauch machen, um ein Grundrecht einzuschränken. Denn anderenfalls wäre das Gesetz unverhältnismäßig

Weiterhin spielt eine Rolle, dass Artikel 11 Abs. 2 GG nicht nur einen einfachen Gesetzesvorbehalt, sondern einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt aufweist (das Grundgesetz beschreibt an dieser Stelle selbst, welche Anforderungen das eingreifende Gesetz erfüllen muss). Es wäre daher widersinnig, wenn der Gesetzgeber lediglich mit einem allgemeinen Staatsziel als Rechtfertigung in noch in weiterem Ausmaß in dieses Grundrecht eingreifen dürfte. Denn dann wäre die besondere Einschränkung durch den qualifizierten Gesetzesvorhalt – dass der Gesetzgeber also nur unter den in Art. 11 Abs. 2 GG beschriebenen engen Voraussetzungen in das Grundrecht eingreifen darf – praktisch ausgehebelt und der Gesetzgeber könnte das Grundrecht völlig beliebig einschränken, wie er möchte. Passende Staatsziele findet man immer. Bei diesem Punkt liegt auch ein gravierender Unterschied zu den Eingriffen bei der Corona-Krise vor. Denn während der Corona-Krise standen die höchsten Rechtsgüter des Staates, nämlich Leben und Gesundheit seiner Bürger (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), auf dem Spiel. Beim Umweltschutz in Art. 20a GG handelt es sich hingegen nur um ein Staatsziel, um ein bloßes Prinzip. Um einen Punkt aus Art. 20a GG besonders aufzugreifen: Das Leben eines Menschen ist nach unserer Rechtsordnung noch immer wichtiger und bedeutsamer als das Leben eines Tieres.

Eine solche untergeordnete Staatsziel-Bestimmung, wie sie in Art. 20a GG geregelt ist, kann den konkreten Eingriff in ein Grundrecht, welches einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt unterliegt, daher nicht rechtfertigen. Wenn der Verfassungsgeber etwas Derartiges gewollt hätte, hätte er eben den qualifizierten Gesetzesvorbehalt in Art. 11 Abs. 2 GG selbst ändern müssen. Das hat er aber nicht getan. Ein gesetzlicher Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit nur aufgrund eines allgemeinen Staatsziels gemäß Art. 20a GG unter Außerachtlassung des qualifizierten Gesetzesvorbehaltes wäre daher unverhältnismäßig.

Darüber hinaus kann Art. 20a GG auch sonst nicht die Politik der Klimahysteriker in jedem Punkt inhaltlich rechtfertigen. Denn beispielsweise gehört es auch zu den Lebensgrundlagen einer Bevölkerung, dass sie ein Mindestmaß an unverbauter Natur vorfindet, was durch eine flächendeckende Ausbreitung von Windparkanlagen nach und nach vereitelt wird. Außerdem werden durch Windkrafträder jährlich Tausende von Vögeln getötet, obwohl doch auch der Schutz der Tiere ausdrücklich in Art. 20a GG geregelt ist.

Mithin kann man im Ergebnis einen schrankenlosen Ausbau von Windkraftanlagen nicht mit Art. 20a GG rechtfertigen und auch nicht den Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit gemäß Art. 11 GG. Denn dieses Grundrecht unterliegt schon einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt, der nicht erfüllt ist, und das bloße allgemeine Staatsziel des Umweltschutzes rechtfertigt keinen weiteren Eingriff in das Grundrecht. Somit steht fest: Ein Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG unter dem Vorwand des Klimaschutzes und zur Abwendung eines angeblichen Klima-Notstandes wäre verfassungswidrig.

 

II. Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)

Durch die Corona-Maßnahmen wurde die Versammlungsfreiheit aufgehoben, und zwar nicht nur für Versammlungen unter freiem Himmel (Art. 8 Abs. 2 GG), sondern auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen (Art. 8 Abs. 1 GG).

Obwohl Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungen in geschlossenen Räumen) nach seinem Wortlaut ein unbeschränktes Grundrecht ist, kann auch in dieses Grundrecht aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts eingegriffen werden (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG NVwZ 99, 992; ebenso Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 8 Rn. 21). Im Falle der Corona-Maßnahmen bestand das kollidierende Verfassungsrecht in dem Recht der Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) und der damit korrespondierenden Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen.

Zurück zur Ausgangsfrage. Kann also in Zukunft unter dem Vorwand des Klimaschutzes und zur Abwendung einer angeblichen Klimakatastrophe das Versammlungsrecht eingeschränkt werden? Da das Grundgesetz zwischen Versammlungen in geschlossenen Räumen und Versammlungen unter freiem Himmel unterscheidet, muss auch die Antwort entsprechend geteilt werden.

1. Das Recht auf Versammlung in geschlossenen Räumen nach Art. 8 Abs. 1 GG ist ein sehr starkes Grundrecht. Nach seinem Wortlaut ist es schrankenlos und kann nicht durch Gesetz eingeschränkt werden. Wie wir gesehen haben, kann aber jedes Grundrecht durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden. Kann also das Recht auf Versammlungen in geschlossenen Räumen mit dem Hinweis auf den Umweltschutz als Staatsziel gemäß Art. 20a GG eingeschränkt werden?
Dagegen spricht, dass ein an sich unbeschränktes Grundrecht nur im äußersten Notfall und sehr zurückhaltend eingeschränkt werden darf, wofür ein allgemeines Staatsziel wie der Umweltschutz in Art. 20a GG – im Gegensatz zum konkreten Rechtsgut Leben und Gesundheit der Menschen (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), welches im Fall von Corona bedroht war – nicht ausreicht.

Außerdem wäre ein solches Gesetz völlig unverhältnismäßig. Wofür sollte es geeignet oder erforderlich sein? Die Menschen stoßen gleich viel CO2 aus, einerlei, ob sie alleine zu Hause sitzen oder in einer Versammlung in einem geschlossenen Raum.

Auch wenn die Menschen zu den Versammlungen typischerweise mit einem Kraftfahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und dadurch mehr CO2 ausstoßen sollten als beim zu-Hause-bleiben, wäre die Einschränkung der Versammlungsfreiheit mit dieser Begründung völlig unverhältnismäßig. Denn Kraftfahrzeugverkehr oder öffentlichen Personennahverkehr gibt es auch sonst, wenn Menschen nicht gerade zu einer Versammlung in einem geschlossenen Raum anreisen, sondern beispielsweise zu einer Freizeitaktivität. Ein solch allgemeines Geschehen wie der Verkehr zum Anreisen zu Versammlungen kann daher nicht den Eingriff in ein Grundrecht rechtfertigen. Das wäre ein völliges Übermaß.

Da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Verfassungsrang hat und jedes Gesetz diesem Grundsatz entsprechen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Nachweise bei Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 20 Rn. 112 ff.), wäre ein solches Gesetz verfassungswidrig.

Als Ergebnis bleibt also festzuhalten: Eine Einschränkung des Rechts auf Versammlungen in geschlossenen Räumen nach Art. 8 Abs. 1 GG wegen Klimaschutzes wäre verfassungswidrig.

2. Das Recht auf Versammlung unter freiem Himmel nach Art. 8 Abs. 2 GG ist nach seinem Wortlaut ein eher schwaches Grundrecht. Es unterliegt einem einfachen Gesetzesvorbehalt. Durch jedes beliebige Gesetz dürfte also der Gesetzgeber in dieses Grundrecht eingreifen.

Würden also die Klimahysteriker ins Feld führen, dass Versammlungen unter freiem Himmel zum Schutze der Umwelt (Art. 20a GG) durch Gesetz eingeschränkt werden müssten, wäre das vordergründig zulässig. Ein solches Gesetz wäre aber unverhältnismäßig.

Zum einen wäre auch hier das sachliche Gegenargument anzubringen, dass die Menschen bei Versammlungen unter freiem Himmel nicht mehr CO2 ausstoßen als bei sich zu Hause. Der Gesetzgeber müsste also die Frage beantworten, zur Erreichung welchen Ziels ein solches Gesetz geeignet und erforderlich sein sollte. Das könnte er nicht.

Zum anderen ist das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „konstituierend“ für eine freiheitliche demokratische Grundordnung (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 128, 226 (250); weitere Nachweise bei Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 8 Rn. 1). Es wäre daher völlig unverhältnismäßig, dieses für die Demokratie elementare Grundrecht nur zum Zwecke des Umweltschutzes als Staatsziel nach Art. 20a GG einzuschränken. Auch hier ist also das Ergebnis: Eine Einschränkung des Rechts auf Versammlungen unter freiem Himmel nach Art. 8 Abs. 2 GG wegen Klimaschutzes wäre verfassungswidrig.

 

III. Allgemeines

Zwischen der Corona-Pandemie und dem angeblichen Klima-Notstand besteht in juristischer Hinsicht noch ein weiterer Unterschied. Bei der Corona-Pandemie mussten Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten schnell handeln, weil kurzfristig die exponentielle Ausbreitung des Virus und ein exponentielles Wachstum der Zahlen von Erkrankten und Toten zu befürchten war. In einer solchen Zeitnot hatten die Regierenden daher einen sehr weiten Beurteilungsspielraum, der erheblich weiter ausgedehnt war als zu gewöhnlichen Zeiten. Insbesondere war es während der Corona-Krise aufgrund des Zeitdrucks zulässig, im Wesentlichen nur die Meinung des Robert-Koch-Instituts einzuholen und sich in der Not nach dessen Empfehlungen zu richten.

Das sieht beim angeblichen Klima-Notstand ganz anders aus. Niemand, auch kein Klima-Aktivist, kann ernsthaft behaupten, dass beim sogenannten Klima-Notstand ein sofortiges Handeln im Rechtssinne erforderlich wäre, um Gefahren von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Dieser Unsinn wird zwar von „Greta“ und den Friday-for-future Leuten behauptet. Das ist aber erkennbar nur eine politische Forderung. Rechtlich betrachtet ist offensichtlich, dass kein sofortiges Handeln zum Schutz von Verfassungsrechten erforderlich ist zumal, wie wir oben schon gesehen haben, sich das Klima nur in sehr langfristigen Zyklen von 30 Jahren entwickelt.

Daher ist der Beurteilungsspielraum der Regierenden im Falle des angeblichen Klima-Notstandes deutlich enger als bei der Corona-Pandemie. Beim angeblichen Klima-Notstand kann man juristisch sehr wohl von der Bundesregierung und den Landesregierungen verlangen, dass sie eine sorgfältige und umfassende Analyse der Lage vornehmen, auch wenn das einige Zeit kostet, bevor sie handeln. Es ist beim Klima keineswegs damit getan, einfach das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) zu befragen und dessen Empfehlungen sofort in Gesetze, Verordnungen und Erlasse umzusetzen. Vielmehr ist bei der Frage des angeblichen Klima-Notstandes eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes rechtlich geboten, für die auch andere Wissenschaftler außer dem PIK zu befragen sind, ehe daran anknüpfend neue Vorschriften erlassen werden. Wenn das nicht geschieht, wären solche Maßnahmen in weitaus größerem Maße gerichtlich überprüfbar und somit auch angreifbar, als das bei den Corona-Maßnahmen der Fall war.

Als Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass der umfassende Eingriff in Grundrechte, wie wir ihn in einem noch nie dagewesenen Ausmaß aufgrund der Corona-Maßnahmen erleben, durch den sogenannten Klima-Notstand verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt wäre. Ein solcher umfassender Eingriff wegen eines angeblichen Klima-Notstandes wäre verfassungswidrig! Es würde insoweit bereits zum Teil an der Rechtsgrundlage für einen solchen umfassenden Eingriff fehlen. Darüber hinaus wäre eine solche umfassende und tiefgreifende Beschränkung der Grundrechte, wie wir sie während der Corona-Pandemie erleben, auch auf der Rechtsfolgenseite völlig unverhältnismäßig. Insgesamt kann man daher in dieser Hinsicht Entwarnung geben. Eine solche Friedhofsruhe, wie wir sie aufgrund der Corona-Maßnahmen erleben, steht im Falle des angeblichen Klima-Notstandes juristisch nicht zu befürchten. Sie wäre, sofern die Politik es dennoch versuchen sollte, juristisch erfolgreich angreifbar.

 

 

B) Die schlechte Nachricht

Zur ganzen Wahrheit gehört leider, dass für die zukünftige Bevormundung und Gängelung der Bürger und für die schrittweise Beseitigung des Wohlstands in Deutschland im Namen des sogenannten Klimaschutzes gar keine neuen Eingriffe in die Grundrechte erforderlich sind. Vielmehr reicht es aus, wie wir es auch schon vor Corona erlebt haben, einfach neue Gesetze zu erlassen, die die Freizügigkeit (Art. 11 GG) oder das Versammlungsrecht (Art. 8 GG) oder andere Grundrechte nicht tangieren. Außerdem können bereits bestehende Gesetze einfach weiter ausgelegt und in ihrer Anwendungsbreite weiter ausgedehnt werden, wogegen jede Gegenwehr rechtlich ebenfalls schwierig ist. Dabei wird sich Art. 20a GG vermutlich als Mittel zur Durchsetzung grüner Klima-Politik herausstellen. Bei der Prüfung nämlich, ob eine neue gesetzliche Regelung verhältnismäßig ist, können die Klimahysteriker in Zukunft immer wieder in die Waagschale werfen, dass das neue Gesetz ja die „natürlichen Lebensgrundlagen“ schütze.

Hier sollen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Beispiele genannt werden, in denen die Politiker durch einfaches Gesetz die Freiheit der Bürger weiter beschränken könnten oder sogar schon beschränkt haben.

Verfassungsrechtlich zulässig wäre es beispielsweise, jedem Hauseigentümer vorzuschreiben, dass das Haus mit Styropor oder einem anderen Mittel gedämmt werden muss gegen den Verlust von Energie und dass, mit einer gewissen Übergangsfrist, Ölheizungen und Kohleheizungen nicht mehr betrieben werden dürfen, sondern verboten sind. Im Bereich von Kaminöfen hat der Gesetzgeber bereits solche Verbote geregelt. In der 2. Bundesimmissionsschutzverordnung wurde bereits bestimmt, dass sämtliche Kaminöfen, die bis zum 21.03.2010 in Betrieb genommen wurden, ab 31.12.2024 nicht mehr betrieben werden dürfen (das ist in weniger als fünf Jahren), wenn sie die neuen strengeren Immissionsschutzwerte nicht einhalten. Rein tatsächlich erfüllt so gut wie kein alter Kamin ohne Filter die neuen, strengeren Grenzwerte. Die Nachrüstung mit Filtern ist oftmals schwierig oder sogar unmöglich. Die Folge davon ist also rein tatsächlich, dass solche alten Kamine ab 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden dürfen. Deren Betrieb ist von da an illegal.

Ebenso ist es denkbar, dass sämtliche Hauseigentümer – mit einer gewissen Übergangsfrist – verpflichtet werden, eine Wärmepumpe anzuschaffen und zu betreiben oder ein kleines Windrad in ihrem Garten aufzustellen oder ihr Dach mit einer Solaranlage zu überziehen. All das wären gesetzliche Bestimmungen, die in verfassungsrechtlich zulässiger Weise das Eigentum neu definieren würden (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG), ohne dass man dagegen rechtlich mit Aussicht auf Erfolg vorgehen könnte (es sei denn, das Gericht hielte die gesetzliche Regelung im Einzelfall für unverhältnismäßig).

In einem Bereich der häuslichen Energieversorgung hat der Gesetzgeber bereits angefangen, die Bürger in dieser Weise zu gängeln. Aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (vom 29.08.2016, BGBl. I, 2034 ff.) erlassen, wonach in Zukunft auch private Hauseigentümer verpflichtet werden, sogenannte intelligente Messstellen (auch Smart Meter genannt) installieren zu lassen und zu betreiben.

Beliebt bei den Grünen und verfassungsrechtlich zulässig wäre auch die Einführung eines sogenannten „Veggie-Day“. Der Gesetzgeber dürfte durchaus den Kantinen von Krankenhäusern, Bundeswehr und Polizei, den Mensen in den Universitäten und anderen öffentlichen Kantinen vorschreiben, dass sie einmal pro Woche nur vegetarische Essen anbieten dürfen.

Schließlich ist auch klar, dass der Gesetzgeber rein verfassungsrechtlich – mit einer längeren Übergangsfrist von beispielsweise 15 Jahren, damit ja alles verhältnismäßig bleibt – den Betrieb von Verbrennungsmotoren verbieten dürfte. Wir reden hier nicht nur vom Verbot von Dieselfahrzeugen, sondern von Verbrennungsmotoren insgesamt. Verfassungsrechtlich wäre einem solchen Verbot kaum beizukommen, denn es gibt kein Grundrecht auf den Betrieb eines Kraftfahrzeuges mit Verbrennungsmotor. Ein grüner Bundeskanzler Habeck wäre von einem solchen Verbot sicherlich ganz begeistert. Die Tatsache, dass man damit auch gleichzeitig Millionen von Arbeitsplätzen zerstören würde, wäre verfassungsrechtlich ohne Belang.

Einen Vorgeschmack davon haben wir bereits bei den Diesel-Fahrzeugen erlebt. Bei den Diesel-Fahrzeugen wurde zwar keine einzige Bauart-Zulassung im Sinne von § 20 StVZO und keine Zulassung eines einzelnen Pkw zurückgenommen. Alle Diesel-Pkw sind noch immer in Deutschland zugelassen. Aber rein praktisch können viele Besitzer von Dieselfahrzeugen nicht mehr legal in ihrer Stadt mit ihrem Pkw fahren. Viele deutsche Städte und Kommunen haben Fahrverbote erlassen, die mit § 40 BImSchG begründet wurden. Diese Fahrverbote wurden vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig anerkannt. In dem sogenannten Diesel-Urteil hat das Bundesverwaltungsgerichts auch ausdrücklich entschieden, dass die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines Kfz durch örtlich begrenzte Fahrverbote, sofern das jeweilige Fahrverbot „im Übrigen verhältnismäßig ist“, durch den Auto-Eigentümer entschädigungslos zu dulden ist. Das sei eine zulässige Einschränkung des Eigentums (Urteil vom 27.02.2018, Az. 7 C 26/16 und 7 C 30/17).

Wenn also vermehrt die Städte und Gemeinden zum Zweck des Klimaschutzes solche Fahrverbote verhängen, wird die legale Nutzung von Diesel-Fahrzeuges spürbar und erheblich eingeschränkt werden. Rechtlich kann man dagegen kaum etwas machen.

Die Liste von denkbaren Verboten und Einschränkungen könnte man noch endlos fortsetzen. Der Gesetzgeber kann beispielsweise auch mit einfachem Gesetz die Mineralölsteuer drastisch erhöhen, wogegen der Einzelne rechtlich überhaupt nicht vorgehen könnte.

Auf einem anderen Gebiet der grünen Klimapolitik wurden bereits Tatsachen geschaffen. Die Merkel-Regierung und das Parlament haben durch Gesetz und entsprechende Verträge die Vernichtung der deutschen Energiewirtschaft in Gang gesetzt, indem der totale Ausstieg aus der Atomkraft und zusätzlich der totale Ausstieg aus der Kohlekraft beschlossen wurde, obwohl ein realistischer und adäquater Ersatz nicht in Sicht ist. Die sogenannten erneuerbaren Energien werden nicht in der Lage sein, die entsprechenden Lücken mit der verlässlichen und sicheren Lieferung von Strom zu schließen, wie zahlreiche Wissenschaftler, u.a. Herr Prof. Dr. Lüdecke, überzeugend nachgewiesen haben.

Der Einzelne hat juristisch nur wenig Chancen, gegen solche Gesetze vorzugehen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze gibt es nicht. Die Steuergesetze, mit denen der Staat Steuern einnimmt, und die Haushaltsgesetze, in denen geregelt wird, wie der Staat das durch Steuern erlangte Geld wieder ausgibt und verteilt, sind für den Einzelnen juristisch überhaupt nicht angreifbar.

Dem Einzelnen, der gegen solche Verbote und Gängelungen vorgehen möchte, bleiben also als Mittel der Gegenwehr nur die Durchführung von Demonstrationen, die Gründung von Bürgerbewegungen, die Klage beim Gericht, sofern es im Einzelfall erfolgversprechend sein sollte, und die richtige Entscheidung bei den Wahlen. Zum Thema Wahlen:

Wenn Sie die Verbote und Gängelungen für richtig halten, wenn Sie auch unbedingt das Klima schützen und einen angeblichen Klima-Notstand verhindern wollen und wenn Sie deswegen auch bereit sind, Millionen von Arbeitsplätzen und den Wohlstand in Deutschland zu vernichten, dann sollten Sie bei der nächsten Wahl Ihr Kreuz bei den Grünen, bei der SPD oder bei der Merkel-CDU machen. Denn alle diese Parteien finden das – mehr oder weniger – genau richtig.

Wenn Sie solche Verbote und Gängelungen aber für falsch halten, wenn Sie die deutsche Industrie mit Millionen von Arbeitsplätzen am Leben erhalten wollen und wenn Sie der Meinung sind, dass Deutschland auch in Zukunft eine eigene und sichere Energieversorgung mit Kohlekraft und Atomkraft braucht, dann sollten Sie besser eine andere Partei wählen.

Auch hier ist der Einzelne natürlich machtlos, wenn die Volksmasse – nach jahrelanger Beeinflussung durch rote und grüne Medien – einem Irrglauben anhängt und auf sachliche Argumente überhaupt nicht mehr reagiert. Im Augenblick ist gerade die angeblich durch menschliches CO2 verursachte Erderwärmung und die angeblich bevorstehende Klimakatastrophe das gültige Glaubensbekenntnis. Als Hüter des heiligen Grals fungieren das PIK und das IPCC. Einen solchen blinden Glauben der Massen, der einmal angenommen, anschließend nie mehr hinterfragt wird, hatten wir schon einmal in der deutschen Geschichte. Ganz nebenbei bemerkt ist eine solche Ignoranz, nämlich die völlige Ausgrenzung von Zweiflern, die als „Klimaleugner“ verleumdet werden (die sprachliche Nähe zum Wort Holocaustleugner ist kein Zufall) auch das Ende einer funktionierenden Demokratie. Wenn kein echter Diskurs mehr stattfindet und Andersdenkende, seien es auch Wissenschaftler wie beispielsweise 425 Forscher einschließlich 62 Nobelpreisträger beim Heidelberger Appell 1992, dem sich später Tausende von weiteren Wissenschaftlern angeschlossen haben, gar nicht mehr angehört werden, bleibt von einer Demokratie nur noch wenig übrig.

 

Es gilt noch immer der alte Spruch von Joseph Marie des Maistre aus dem Jahr 1811:

Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient.

 




Antwort – Teil 2 –  auf den Artikel von Justus Lex „Dürfen die das ?“

Die Begründung zusammengefasst: Frau Bahner konnte nicht direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen und die Länderebene überspringen, um „die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug“ setzen zu lassen. Sie habe auch nicht begründet, wieso sie nicht auf der Ebene der Länder klagt, die die Corona-Regeln jeweils erlassen haben. Ein Antrag gegen die bayrischen Maßnahmen wurde von Karlsruhe ebenfalls abgewiesen: Wie zu erwarten haben die Richter den Antrag auf einstweilige Anordnung zum sofortigen Stopp der Freiheitsbeschränkungen abgelehnt. Sie stellten fest, dass „eine Rücknahme der bayerischen Maßnahmen zur Überlastung des Gesundheitswesens und zum Tod von Menschen führen könne“. Der Kläger müsse deshalb die Freiheitseinschränkung zunächst hinnehmen, selbst wenn er am Ende mit seiner Klage Erfolg haben könnte.

Wären die Anträge nicht formal abzulehnen gewesen, hätte das BVerfG auch ohne Begründung ablehnen können, um die Regierung nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Dies wäre aber politisch in diesen aufgeregten Zeiten m.E.n. nicht opportun gewesen. Im anderen Fall hätte das Gericht gar nichts entscheiden können, denn ohne Experten können auch die Bundesrichter nicht entscheiden, ob die Behörden befugt waren, unsere Grundrechte und unsere Freiheit auszuhebeln. Woher weiß ich das? Ich bin ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und kenne die gerichtlichen Gepflogenheiten. Um diesen Aspekt kurz zu halten: Die Richter verstehen nichts von einem Virus, von einem Corona-Virus und der Epidemiologie schon gar nichts, sie brauchen in diesem Fall mehrere Experten dazu, denn eine Entscheidung muss  fachlich kompetent und erst danach juristisch begründet sein. Auf der Basis der Experten-Gutachten wird dann die Entscheidung gefällt. Dies hat leider zu Folge, dass es lange dauert und Urteile falsch sein können, wenn der Experte Unfug erzählt, was aber die Richter gar nicht überblicken können. Da liegt der „Hase im Pfeffer“. In solchen Verfahren gewinnt teils nach mehreren Instanzen immer der, der den/die besseren Experten hat, um die Richter von seiner Argumentation zu überzeugen. Dann wird „Recht gesprochen“. Ob es gerecht oder richtig ist, steht nicht zur Debatte.

Doch nun zu den Zahlen

Meine These: Hier werden wir zur Zeit mit einem Trommelfeuer an Falschnachrichten versorgt.  Die Meinung der Regierung und deren Experten wird berichtet, abweichende Meinung werden nicht zugelassen und deren Vertreter werden medial aufs Schafott gelegt oder am besten einfach tot geschwiegen: Herr Wodarg, Herr Bhakdi, Frau Moelling, Scheller, und wie sie alle heißen, alles anerkannte Experten. Gegen Meinungs-Abweichler wird brachial vorgegangen; die Webseite von Frau Bahner und der Link zu Ihrem Eilantrag waren zeitweise verschwunden, Demonstrationen werden aufgelöst, Teilnehmer zumindest zeitweise verhaftet, Bußgelder werden verhängt. Das nennt sich dann freiheitliche, demokratische Grundordnung, siehe Art. 1 – 20 im GG.

Ich gebe zu, dass es inzwischen mehr als schwierig ist, hier den Überblick zu behalten. In der BRD an den „gesunden Menschenverstand“ zu appellieren, kann man bei der jüngeren Generation weitgehend vergessen, denn die sind durch die links-grüne schulische und die mediale Gehirnwäsche gelaufen, von Ausnahmen natürlich immer abgesehen.  Für die, die sich den gesunden Menschenverstand bewahrt haben, ist es dagegen rel. einfach zu verstehen: Fangen wir an:

Meldung: John Hopkins Universität (JHU) 11.4.15:50 Germany, gemeint ist die BRD:

Infiziert: 122.530        Tote 2.736      Gesunde: 53.913

Wie sind diese Zahlen zu interpretieren? Keiner weiß das, weil eine Reihe von Angaben für diese Zahlen fehlen: Wie  viele Tests wurden gemacht? Wie hoch ist die Durchseuchung insgesamt? Um Eindruck zu schinden, werden Zahlen kumuliert angegeben, also aufaddiert, das gibt eindrucksvollere Zahlen:

Infiziert sind kumuliert insgesamt 122.530. Wenn aber auch angegeben wird, dass 53.913 „wieder“ gesund sind, dann bedeutet das doch, dass man die Gesundeten von den Infizierten abziehen muss: 122.530 – 53.913 = 68.617  sind also noch infiziert. Ist das viel oder wenig ?  Prozentrechnung verdeutlicht so etwas: 68.617 von 83.000.000 = 0,083 %. Infiziert heißt aber nicht krank. Also gibt es noch viel weniger Corona-Kranke. Die medien verwechseln immer noch krank und infiziert. Wie wird das festgestellt? mit einem Test (von Herrn Drosten et al.) wenn er positiv gezeigt. 2.736 Tote werden von der JHU dem CoV-2  zugeschrieben: In Prozent sind das  0,0033 % bezogen auf die Bewohner der BRD. Schon aufgefallen? Hier kommen wir in den Zahlenbereich der Klimakatastrophe !

Bei Lanz hat Herr Prof. Streeck bei seinen ersten Ergebnissen darauf  hingewiesen, dass bis heute die sog. Dunkelziffer unbekannt ist. Das beschreibt die Situation: Es herrscht Dunkelheit, wir wissen nicht genaues, aber wir werden schon mal in Angst und Schrecken versetzt. Die Frage nach „cui bono“ will ich hier mal nicht stellen, sondern späteren Bewertungen überlassen, die sicher kommen werden. Außerdem werden in den nächsten Wochen noch einige Kranke und Alte sterben; wir sind noch nicht am Ende der Grippesaison.

Bei den Influenza-Epidemien, die schon gar nicht mehr als Pandemie ausgelobt werden, nimmt man klaglos und ohne Medienrummel und ohne jegliche Einschränkungen bei uns 25.000 Tote in einer Saison hin. Weltweit bis zu 600.000. Das ist dann halt so. Sterben werden nur die Alten und Kranken. Und unsere Erfahrung zeigt, gegen eine virale Grippe können wir eh nichts machen.

 

Zur Statistik Robert-Koch-Institut (RKI):

Fallzahlen in Deutschland

Stand: 11.4.2020, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 10:10 Uhr)

Anzahl Differenz Fälle/ 100.000 Todesfälle
zum Vortag
Gesamt 117.658 4.133 142 2.544
z. Vortag +4.133 + 171
 

In der BRD sterben durchschnittlich täglich ca. 2.500 Menschen. Davon sind 171 also 6,84 %, die an diesem Tag dem Corona-Virus zugewiesen werden. Auffällig für mich ist, dass Obduktionen vom RKI offiziell unerwünscht sind. Ich bin jetzt mal skeptisch und behaupte, die wollen alle positiv getesteten als Corona-Tote „brandmarken“. Dies gefällt aber auch anderen nicht, weil z.B. in Hamburg behördlich angeordnet die Toten obduziert werden, was als sinnvolle Forschung angesehen wird. Ich finde das auch sinnvoll, denn wir wollen doch wissen, was dieses vermeintlich so gefährliche Virus hier wirklich anrichtet. RKI weiß das nicht und will es offiziell auch nicht wissen. Sonst müsste man ggf. die kumulierten Zahlen reduzieren und alles relativieren. Nirgends ist da was Genaues zu finden, denn RKI ist die Regierung und die wollen es ausdrücklich nicht wissen.  Warum? Unbekannt.

Gehen wir in die Sendung von Herrn Lanz am 9.4.20: Was sagte der Pathologe Herr Prof. Püschel dazu?: Am Ende des Jahres werden wir nichts Besonderes merken. Hatte das nicht auch schon Herr Wodarg gesagt? (https://www.wodarg.com/) .

Alte und kranke Menschen sterben nun mal, zumal wenn sie erkrankt sind, so traurig das im Einzelfall sein mag. Herr Lanz stellt dann selbst unzulässige Folgerungen auf: Wir würden nur aufgrund des Lock-downs am Ende des Jahres nichts Auffälliges feststellen. Muss oder will Herr Lanz die Verordnungen rechtfertigen?  Ihm sei gesagt, dass der Lockdown nur eines bewirkt: Die Ausbreitungsgeschwindigkeit wird etwas gesenkt und damit sollen die Intensivstationen der Krankenhäuser vor einem zu hohen Ansturm verschont werden.  An der Anzahl der Toten aufs Jahr betrachtet ändert das garnichts, da die Infektionen weiter gehen, bis die sog. Herdenimmunität erreicht wird. Erst wenn die Mehrzahl der Menschen immun geworden ist, hat das Virus keine Chance mehr.

Wer zwischenzeitlich Gelegenheit hatte, das Video von PRERADOVIC mit Prof. Dr. Knut Wittkowski (https://www.youtube.com/watch?v=GRiO8myyyDc&feature=youtu.be) zu sehen, der sollte nun endgültig Bescheid wissen: Die Infektion mit dem Virus oder den Viren wird sich so und so verbreiten, das können wir gar nicht verhindern. Klare Aussage von Prof. Wittkowski zu New York, welches die Medien uns als Schreckensszenario offerieren zur Pflege der Panik:

In engen Räumen kommt es zur schnellen Verbreitung, in der Natur deutlich weniger bis gar nicht. Also muss die Mortalität in New York schneller ansteigen als anderswo. Dies bedeutet, dass das Ende der Krankheitswelle auch schneller erreicht wird. Wenn man sich die Zahlen von Bayern und Baden-Württemberg ansieht, wird es dort schneller gehen als in anderen Bundesländern. Warum: Weil dort die Gesamtinfektionen am höchsten sind, wodurch die Herdenimmunität schneller erreicht wird.

Bekannt ist, dass auch in New York vorzugsweise Alte + Kranke + Arme sterben. Ansonsten bewegt sich diese CoV-2 Epidemie im üblichen Rahmen. Die Versorgung der Kranken in Zelten ist laut Wittkowski in den USA so geplant und also normal und keiner Aufregung wert.

Was ist mit Italien? Auch hier ist alles bekannt: Durchschnittsalter um die 80 Jahre, in der BRD 75 – 80, nahezu alle mit  1 – 3 Vorerkrankungen. In Italien gibt es dann noch das im Vergleich überdimensionale Problem der multi resistenten Keime (MRSA), die man sich gerade in Italiens Krankenhäuser leicht einfangen kann, leider. Dies erhöht zusätzlich die Sterbezahlen. Dazu ist die hohe Luftverschmutzung der Lombardei bekannt, was zu Vorerkrankungen führt.

Kommen wir zu dem Test von Herrn Drosten et al.

7 Forscherteams haben in Windeseile den Test entwickelt: ( https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6988269/). Der Test ist nicht offiziell validiert, sondern nur von der WHO genehmigt. Eine Chinesische Forscher-gruppeberichtet, dass ein untersuchter Corona-Test rel. ungenau istund mit ca. 50 %  und mehr falsch positiven Ergebnisse zu rechnen ist. Das entspricht dem Niveau des Münze-Werfens.(https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32133832/?from_single_result=coronavirus+covid-19+test+potential+false+positive) Dies ist auch der Grund, weshalb man unsere Kanzlerin auch min. 3 x testete, weil der Test eben nicht so glaubwürdig ist. Doch wie häufig wird das gemacht? Bei den Toten, die nachträglich getestet wurden, um sie in die Corona-Schublade zu schieben, sicher nicht. Wie viele falsch positive Ergebnisse liegen dort vor? Niemand weiß das.

Der Test ist ein PCR-Test. Hier wird mit einem genetischen Verfahren ein RNA-Abschnitt eines Virus vervielfältigt. Wozu muss ich bei einer Virus-Attacke, bei der mich unzählige Viren angreifen einen Test anwenden, der auf geringste Spuren anspricht? Das ist doch unlogisch. Genau sind nur die Antikörper-Tests, die man gerade entwickelt. Im Übrigen hielt der Erfinder der PCR-Tests sein Verfahren für den Virus-Nachweis eher für ungeeignet. Aber dazu müsste man sehr tief in die Molekularbiologie eintauchen.

Auffällig ist für den Kenner der Szene, dass Herr Drosten schon mehrmals durch Tests an angeblichen Pandemien beteiligt war: In der Arte-Doku „Profiteure der Angst“ ist schon Herr Drosten zu sehen; ebenso Herr Wodarg, der schon damals die Angst und Panikmache relativierte. Erschüttert war ich allerdings zusätzlich von der Aussage von Herrn Drosten, dass in der BRD vergleichsweise wenige Tote gezählt werden, weil wir in der BRD so gut diagnostizieren. Wie wenn eine Diagnose schon jemals die Heilung gebracht hätte.

Mit der Heilung von SARS-CoV-2 hat sich Dr. Klinghard , ein deutscher Neurologe, der in den USA praktiziert, ausführlich beschäftigt. Für die Medizin-Interessierten kann ich seinen youtube-Beitrag nur wärmstens empfehlen, denn dort sind zahlreiche medizinische Aspekte mit behandelt: https://www.youtube.com/watch?v=fgj-VT5iVh0&t=577s

 

Welche Ergebnisse haben wir:

  1. Die Corona-Tests sind fehlerhaft und zeigen bis zu ca. 50 % und mehr falsch positive Ergebnisse. Den Infizierten-Zahlen ist also nicht zu trauen.
  2. Die Tests sind nicht validiert bzw. ausdrücklich nur für Forschungszwecke gedacht, nicht zur Diagnose freigegeben (Italien)
  3. Die Epidemiologen (mit Ausnahme des RKI), die Fachleute für die Ausbreitung von Epidemien, finden die ganze Hysterie unangemessen und die Entwicklung über die ganze Welt hin völlig normal: Eine Grippe eben, bei einigen mit Lungen-Problemen, diesmal vermutlich nicht von einem Influenza-Virus ausgelöst, sondern von einem Corona-Virus (CoV).
  4. Doch selbst das weiß man nicht genau, weil man ja auf andere Viren nicht untersucht. Wir haben einen neuen Test für Corona. Corona-Viren sind aber schon immer mit 5 – 15 % an einer Grippe beteiligt. Dies hat Wodarg sehr gut dargestellt. Welcher Virus es wirklich ist, der uns attackiert bzw. krank macht, ist nicht geklärt.
  5. Medizinisch glauben wir, dass Viren Infektionen auslösen. Wann und unter welchen Umständen daraus eine Lungenentzündung wird, ist nicht geklärt.

Wir können bakterielle Keime mit Antibiotika bekämpfen nicht aber Viren. Wie man aber die Zytokin-Stürme (die Reaktion des Immunsystems) bei solchen Infektionen, die die Lunge schädigen, sicher verhindert, wurde bisher nicht geklärt. Man, d.h. die Pharma-Industrie fängt jetzt mal an. (Das alte Malariamittel Chloroquin ist vermutlich zu billig.)

Ausblick: Wie bei dieser Datenlage die Politiker sich von dem RKI und der Charité zu solch weitreichenden Einschränkungen überreden lassen konnten, ist auf den ersten Blick m.E. wieder nur mit Angst zu erklären, man könnte ggf. verantwortlich gemacht werden für dieses Desaster. Nun werden wir bald sehen, dass das Desaster nicht vom Corona-Virus verursacht wurde, sondern von  einseitig beratenen Politikern, die völlig unverhältnismäßig und Grundgesetz-widrig reagierten. Dies erinnert mich in fataler Weise auf die Reaktion nach Fukushima, mit der unsere Kanzlerin die Kernkraftwerke in einsamer Entscheidung abschalten ließ, obwohl die Tsunami-Gefahr in der BRD allgemein als sehr gering eingestuft wird.

Warum holt man nicht alle Kompetenzen an den Tisch und wägt ab und wahrt die Verhältnismäßigkeit? Zeit gab es genug.

2012/2013 gab es diesen Bericht:

Im 2. Teil überschrieben mit:

Pandemie durch Virus „Modi-SARS“

Schon dieser Titel erstaunt. Da hätte man 7 Jahre Zeit gehabt, um Lager mit Masken, Schutzausrüstungen für Ärzte, Schwestern und Pflegern einzulagern. Nichts hat man gemacht. Und jetzt inszeniert man eine Panikmache ohne Beispiel. Zerstört die Wirtschaft und die Existenzen vieler Leute. Keiner kann heute abschätzen, wie diese politische (Über-)Reaktion ausgehen wird. Der finanzielle Status  der BRD wird geschwächt durch die zu erwartende Rezession. Und das alles, weil man sich einseitig hat beraten lassen. Was wird jetzt passieren? Nun es zeichnet sich schon ab: Die Leute, die die Regierung kritisieren, werden mundtot gemacht, damit niemand auf die Idee kommt, die Regierung, den Bundestag, das RKI usw. zur Verantwortung zu ziehen. Eins ist für mich aber klar: Letztlich werden mal wieder wir alle das bezahlen müssen, denn die Regierung kann nur das Geld ausgeben, das sie sich von uns geholt hat.

Wer noch tiefer in die Thematik eintauchen will, dem kann ich noch folgenden Beitrag zur Vogelgrippe empfehlen: H5N1 antwortet nicht:  https://www.youtube.com/watch?v=Q9-ha2timl4

 

Über den Autor:

Dr. Uwe Erfurth schrieb  1974 und 1976 seine Diplomarbeit und seine Doktorarbeit an dem Vorläuferinstitut des heutigen Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Stöckheim/Braunschweig  im Bereich Molekularbiologie. Damals hieß das erst GMBF Gesellschaft für Molekular-biologische Forschung  danach GBF Gesellschaft für biotechnologische Forschung..
Anfang März d.J. suchte er zum Institut Kontakt und hat etwas andere Infos erhalten, als Prof. Wieler sie verbreitet. Von der Ausbildung her ist er Biochemiker und Molekularbiologe, auch wenn er dann beruflich anderes gemacht hat.

 

 

 

 

 




Gelingt es diesmal, die Ausbreitung der Pseudowissenschaft zu verhindern? Noch eine Statistik gegen die Viruspanik – Mikroanalyse Region Aachen

von Rüdiger Stobbe

Wichtige Vorabinformation: Der unten stehende Artikel einschließlich der Mikroanalyse wurde etlichen relevanten Stellen und Personen per E-Mail zugesandt. Der Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Marcel Philipp, antwortete: Hier klicken

Was für ein verquerer Blödsinn
Bitte schicken Sie mir keine Mails mehr.

Marcel Philipp 

OB Philipp  scheint nicht verstanden zu haben, worum es mir mit der Analyse, die auf den Zahlen und Infos der Webseite der Stadt Aachen beruht, geht:

  • Covid-19 betrifft in der Städteregion Aachen nur einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung akut.
  • Covid-19 ist in der Städteregion Aachen in den allermeisten Fällen nicht tödlich. Die Sterberate geht höchst wahrscheinlich in der allgemeinen Sterberate auf.
  • Wenn es in der Städteregion Aachen mit oder durch Covid-19 zum Tod eines Menschen kommt, ist dieser entweder bereits schwer krank, oder, in den allermeisten Fällen schwer krank und in einem Alter jenseits der 70.
  • Eingedenk dieser Tatsachen, sind die Maßnahmen, die in der in der Städteregion Aachen getroffen wurden, und für die OB Philipp sowie Städteregionsrat Tim Grüttemeier mit verantwortlich zeichnen, vollkommen überzogen und unverhältnismäßig.

Um das Virus einzudämmen und Infektionen zu verhindern, reichen die Hygienemaßnahmen aus, die ich größtenteils bereits im Elternhaus in den 50-er Jahren anerzogen bekommen habe:

  • regelmäßig die Hände waschen
  • niemanden anhusten
  • niemanden anniesen
  • immer Einmal-Taschentücher am Mann haben und benutzen
  • keine für alle zugänglichen Dinge, z. B. Obst im Supermarkt, mit bloßen Händen anfassen.
  • wenn man eine ansteckende Krankheit hat, muss zu anderen Personen, vor allem und insbesondere zu alten kranken Menschen,  mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden. Am besten bleibt man zu Hause und kuriert den Infekt aus.
  • ambulantes Pflegepersonal, Krankenhaus-Pflegepersonal, Altenpfleger, Ärzte, alle Personen, die beruflich nahen Kontakt zu kranken, zu alten, kranken Menschen haben, müssen regelmäßig auf Covid-19 getestet werden. Als Vorsichtsmaßnahme. Im Prinzip reicht es, wenn das allgemeine Verantwortungsprinzip gilt: Wer Symptome einer Erkältung (Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit egal, ob mit oder ohne Fieber) hat, bleibt zu Hause, bis die Symptome weg sind. Es ist nämlich vollkommen egal, ob alte, kranke Menschen an Covid-19 oder an einer anderen Infektion erkranken. Beides kann im Zusammenwirken mit den Vorerkrankungen zum Tod führen (Der letzte Tropfen, der das Lebensfass zum Überlaufen bringt)

Mit Beachtung dieser wenigen, im Prinzip selbstverständlichen Hygiene-Regeln sind weitergehende Maßnahmen, mit denen aktuell Deutschland komplett vor die Wand gefahren wird, unnötig.

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Die Stadt Aachen – Teil der Städteregion …

… mit etwa der Hälfte der Einwohner – legt täglich die aktuellen Zahlen zur sogenannten Corona-Krise vor. Diese Zahlen wurden in einer Excel-Tabelle systematisch erfasst und die prozentualen Werte ermittelt, die sich bezüglich der jeweiligen Werte in Bezug auf die Bevölkerungsanzahl ergeben. Die  Tabelle steht jedem Interessierten zur Verfügung. Jeder kann mit den Daten seine eigenen zusätzlichen Analysen fahren.

PDF der Exceltabelle: Hier klicken

Das wichtigste Ergebnis meiner Analyse ist die Tatsache, dass die Zahlen in der Städteregion Aachen nicht den Ansatz einer Pandemie hergeben. Die für die Städteregion getroffenen freiheitsberaubenden Maßnahmen sind vollkommen unverhältnismäßig. Die aktuell 50 seit dem 17.3.2020 Verstorbenen wären zu 95% auch an jeder anderen etwas schwereren Infektion (Influenza, normale Lungenentzündung, aber auch eine einfache schwere Erkältung usw.) verstorben. Das lässt sich aus Alter und Vorerkrankungen der Betroffenen schließen. Aber auch wenn dem nicht so wäre: In einem Zeitraum von 25 Tagen ist der Tod von 50 alten, kranken Menschen nichts Ungewöhnliches. Jeden Tag sterben in der Städteregion etwa 18 Menschen (12,1 Promille pro Jahr). Das sind vom 17.3.2020 (erste beiden Corona-Toten) bis zum 11.4.2020 =24 Tage gleich 450 Verstorbene gesamt. Da sind die 50 Corona-Toten ganz sicher enthalten. Ansonsten sind weit mehr als die Hälfte (854) der in der Städteregion infizierten 1.508 Personen bereits  wieder genesen, so dass in der gesamten Städteregion offiziell 654 Personen infiziert sind. 654 von 550.000 Einwohner (Stand 10.4.2020).

Die Städteregion Aachen liegt  mit seinen Zahlen im Deutschland-Vergleich sehr hoch. Anderswo sind die Werte noch viel geringer. Bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl. Rechnet man die Aachener Zahlen (1.506 Infizierte brutto) auf 83.000.000 Bewohner Deutschlands hoch, wären 227.269 statt 122.332 Menschen infiziert und 7.545 Menschen verstorben. Statt 2.736 real // Stand 11.4.2020 ZEITonline): Hier klicken.

Kurz: Das Gerede von der Pandemie ist dummes Zeug!

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Skandalös ist, dass bis heute weder im Bund, noch im Land oder der Städteregion der Versuch unternommen wurde, zu ermitteln, wie viele Personen ohne Symptome das Virus in sich tragen (Aufhellung der Dunkelziffer). Lediglich Prof. Streeck hat eine Studie in Gangelt initiiert. Auch gibt es keine verlässlichen Zahlen zur bisherigen Anzahl der Tests. Nur dann aber sind Infiziertenzahlen aussagekräftig*. Vor allem aber sollten die Menschen repräsentativ ermittelt werden, die bereits Antikörper in sich tragen (macht Streeck jetzt in Gangelt). Menschen also, die Covid-19 überstanden haben. Egal, ob mit oder ohne Symptomatik. Nur so kann der Grad der Herdenimmunität ermittelt werden.

Eins ist dennoch klar. An Covid-19 stirbt der gesunde Mensch offensichtlich nicht. Alte, kranke Menschen – Corona hin, Corona her – sterben nun mal. Eine wie auch immer zu bestehenden Krankheiten hinzukommende Infektion ist sehr oft der letzte Tropfen, der das Lebensfass zum Überlaufen bringt. Das kann dann auch Corona sein.

Warum aber die komplette Städteregion deswegen in Geiselhaft genommen wird, erschließt sich nicht. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind etliche Menschen an und mit anderen Infekten gestorben. Viel mehr als durch Covid-19. Da wurde kein solcher Aufriss gemacht. Zu Recht. Denn der Tod ist gewiss. Vor allem für alte, kranke Menschen. So ist das nun mal.

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Zu ähnlichen Ergebnissen wie oben  kommt Rechtsmediziner Püschel:

Lesen: Hier klicken

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Warum ab diesem Jahr alle Menschen gerettet werden sollen: Hier klicken.

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Die Exceltabelle enthält zu jedem Todesfall in der Städteregion Aachen genauere Hintergrundinfos. Laden Sie die Tabelle herunter: Hier klicken

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*Damit man überhaupt getestet wird, ist in der Städteregion Aachen ein unglaubliches Prozedere notwendig (Stand 8.4.2020):

Abstrichzentren: Die Abstrichzentren in Eschweiler und am Aachener Tivoli sind wochentags, 8 bis 18 Uhr, erreichbar. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.

An der Hotline wird abgeklärt, ob folgende Bedingungen grundsätzlich erfüllt sind:

  • Als Grundbedingung, die immer erfüllt sein muss, müssen die Anrufenden entsprechende Krankheitssymptome aufweisen (Abgeschlagenheit, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber).

Zudem muss noch eine dieser weiteren Bedingungen erfüllt sein:

  • Entweder die Anrufenden hatten innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen (also 15 Minuten Kontakt von Angesicht zu Angesicht in einem geschlossenen Raum oder Kontakt mit Körperflüssigkeiten)

  • oder die Anrufenden üben eine Tätigkeit in Pflege (ambulant, stationär), Arztpraxen, Krankenhäusern oder bei Rettungsdiensten oder Einrichtung der Behindertenhilfe aus oder ist in einer KRITIS-Struktur tätig (z. B. Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Energie-/Wasserversorgung).

  • oder die Anrufenden gehören einer Risikogruppe an. (Die genaue Definition findet sich beim RKI unter:  www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html)

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Rüdiger Stobbe betreibt seit vier Jahren den Politikblog  www.mediagnose.de

Ein Hinweis von EIKE: Die Massenpresse und Prof. Drosten schießen bereits gegen die Studie von Prof. Streeck, wegen „methodischer Fehler“.




Antwort – Teil 1-  auf den Artikel von Justus Lex „Dürfen die das ?“

Hier der 1. Teil: Die juristische Antithese von Frau Beate Bahner, Heidelberg

In den Kommentaren zu „Dürfen die das?“ fragt Martin Müller heute (9.4.):

„Welcher der inzwischen 80 Kommentare setzt sich auch nur mit einem einzigen Argument von Herrn Lex auseinander?“

Die Antwort kommt postwendend 3 Minuten später von Klaus Degenhard mit dem Link zu Frau Rechtsanwältin Bahner, die den Shutdown als „verfassungswidrig“ und als den „größten Rechtsskandal, den die BRD je erlebt hat „ bezeichnet.

http://beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20Eilantrag%20Bundesverfassungsgericht.pdf

Da der Link gesperrt ist und die Staatsanwaltschaft gegen Frau Bahner vorgeht, am Ende die gespeicherte Datei:.beate-bahner-shutdown-verfassungwidrig.pdf

Für all die, die die 19 Seiten von Frau Bahner aus zeitlichen Gründen nicht lesen können, hier eine kurze Zusammenfassung.

Wer ist diese Frau Bahner : Frau Bahner ist Juristin und Fachanwältin für  Medizinrecht. Sie kommt – kurz gesagt und nicht überraschend – zu einer völlig anderen juristischen Sichtweise als Herr Lex:

Auch Frau Bahner stellt sich die Frage „dürfen die das ?“

Die persönlichen Einschränkungen bezogen auf die freiheitliche Grundordnung, in der wir so gerne leben, wurden von den Bundesländern und der Bundesregierung veranlasst. 11 Millionen Menschen in Baden-Württemberg und 83 Millionen in der BRD werden fast aller Grund- und Freiheitsrechte beraubt. Zu weiteren Zahlen-Vergleiche aus wissenschaftlicher Sicht werde ich im Teil 2 genau Stellung nehmen.

Frau Bahner betrachtet als erstes über ihr Bundesland Baden-Württemberg (BW). Sie durchleuchtet die Begründung für den Erlass der Corona-Verordnung, die auf die Regelungen des § 28 Abs. 1 S.1 und 2 sowie den §§ 31 und 32 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verweist. Sie kritisiert den Innenminister von BW, Herrn Strobel (CDU), der zur Denunziation der Unwilligen aufgerufen hat, obwohl 11 Millionen Menschen in B-W und 83 Millionen Menschen in der BRD gesund seien. Seit über 2 Wochen tragen wir alle diese Einschränkungen bis hin zu den Kontakt-Verboten mit unseren kranken und gesunden Alten. Wir Deutschen sind eben diszpliniert und nicht zu Revolutionen fähig. Dazu fällt mir nur der dem Kaiser Napoleon Bonaparte zugeschrieben Spruch über die Deutschen ein:

Dann fragt Frau Bahner sich, ob wir denn wirklich verpflichtet sind, diese „unglaublichen Verbote“ hinzunehmen? Sie kommt zu dem Ergebnis, dass sie die Verordnungen nicht nur für „eklatant verfassungswidrig“ einstuft, sondern sie sieht die Gefahr, dass unsere Grundrechte und unser Grundgesetz und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in nur wenigen Wochen „profund und endgültig vernichtet werden“.

Sie ist nicht die Erste, die zu diesem Ergebnis kommt. (Anmerkung der Redaktion: Inzwischen sind lt. Süddeutsche Zeitung fast 80 Klagen gegen diese Einschränkungen anhängig)

Beschränkung fast aller Grund- und Freiheitsrechte der Bürger

In vielem Gesprächen in meinem beruflich bedingten Bekanntenkreis muss ich immer wieder feststellen, dass das Grundgesetz (GG) im Volke inhaltlich weitestgehend unbekannt ist. Es lohnt sich m.E. diesen Anlass zu nutzen, und sich mal mit dem GG zu beschäftigen. In den Art. 1 – 20 sind unsere Grundrechte verankert, die nur unter ganz genau definierten Bedingungen durch Gesetze eingeschränkt werden dürfen, wobei insbesondere das Zitiergebot Art. 19 beachtet werden muss.

Dies ist wird schon länger in der BRD nicht immer eingehalten.

Eingeschränkt werden nach Frau Bahner die Art 1, 2, 4, 8, 9, 12 GG. Das ist eine ganze Menge. Da das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in seiner Neufassung vom 27.3.2020 keine Landesregierung berechtige, solche fundamentalen Beschränkungen auszusprechen, sind alle Corona-Verordnungen außer Kraft zu setzen. Das IfSG stamme aus dem Jahre 2000 und habe sich bewährt. Zu einer Änderung gebe es keine Veranlassung. Die Grippe-Saison 2017/2018 hatte mit ca. 25.000 Toten eine viel höhere Todesanzahl, als die, die Experten mit Corona diesmal erwarten (heutiger Stand nach JHU ): Ca. 113.300 Infizierte (nicht Kranke) und ca. 2.349 Tote. Da haben wir also noch 22.751 „gut“. Das sind kumuliert 0,136 % Infizierte und 0,0028 % vermutete Corona-Tote. Die Änderungen im IfSG sind zeitnah verfassungsrechtlich zu überprüfen. Die Frage hier ist nur, ob das BVerfG solche Klagen annimmt. Dazu ist es nicht verpflichtet und Sachen, die die Regierung in die Bredouille bringen könnte oder gar das BVerfG, werden einfach nicht zugelassen. So einfach ist dies in unserer Demokratie.

Zitat zum Sinn und Zweck des IfSG:

„Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern,    § 1 Abs. 1 IfSG. Hierfür müssen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzte, Tierärzte, Krankenhäuser, wissenschaftliche Einrichtungen sowie sonstige Beteiligte entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft zusammenarbeiten, § 1 Abs. 2 IfSG.

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die hierfür zuständige nationale Behörde. Sie ist zuständig für die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten und für die frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen. Das RKI ist hierbei zur Entwicklung und Durchführung epidemiologischer und laborgestützter Analysen sowie zur Forschung zu Ursache, Diagnostik und Prävention übertragbarer Krankheiten verpflichtet, § 4 Abs. 1 IfSG. Das RKI arbeitet hierfür mit den jeweils zuständigen Bundesbehörden, den zuständigen Landesbehörden, den nationalen Referenzzentren, weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen, § 4 Abs. 1 S. 2 IfSG. „

Nach Frau Bahner findet sich trotz der kürzlichen Änderungen das Corona-Virus SARS-CoV-2 nicht im IfSG.Merkwürdig.

Weiter:

Das Infektionsschutzgesetz berechtigt nach einer entsprechenden Feststellung der Gesundheitsämter sodann zu folgenden Schutzmaßnahmen:

Anordnung von Ausgeh- und Betretungsverboten, § 28 Abs. 1 IfSG

– Anordnung einer Beobachtung, § 29 IfSG

– Anordnung von Quarantäne – allerdings nur bei Verdacht auf Lungenpest oder hämorrhagischem Fieber, § 30 Abs. 1 IfSG.

– Anordnung von beruflichen Tätigkeitsverboten, § 31 IfSG.  

Zu den Anordnungen: 

Der ganz entscheidende Aspekt des Infektionsschutzgesetzes ist, dass  diese Schutzmaßnahmen nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungs-verdächtigen oder Ausscheidern ergehen dürfen, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG. Sie dürfen ferner nur ergehen, solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG.

Maßnahmen gegen Gesunde dürfen nur ausnahmsweise angeordnet werden.

Sehr interessant ist, dass die Ausgeh- und Betretungsverbote des Landes BW nicht nur gegen das IfSG verstoßen, sondern auch gegen die Masernentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 C 16.11), nach dem ein Schulbetretungsverbot gegenüber gesunden gegen Masern ungeeimpften Schülern rechtswidrig ist.

Frau Bahner hält die landesweite Schließung von Einrichtungen und Geschäften für rechtswidrig, da hier , wie beim Einkaufen in Lebensmittelgeschäften keine Ansteckung gegeben sei. Dafür gebe es keine Rechtsnorm. „Tätigkeitsverbote sind nur gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern zulässig.“ Hier vermute ich einfach, dass die Regierung jeden, der nicht getestet ist, in diesen Kreis einordnet. Frau Bahner dazu : „Zulässig ist diese sehr gravierende Maßnahme jedoch grundsätzlich nur gegenüber Personen, die als Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsdächtige oder Ausscheider konkret festgestellt wurden, §§ 28 Abs. 1, 31 und § 34 IfSG. Sind Ladeninhaber also nachweislich nicht infiziert oder gefährdet, dann darf ihnen gegenüber auch kein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.“

Bliebe juristisch zu klären, ob man alle, die nicht getestet wurden, verdächtig sind. Hier greift dann die Unzuverlässigkeit des nicht validierten Tests, den Herr Drosten in 3 Tagen entwickelt hat und sich von der WHO hat genehmigen lassen. Ca. 50 % falsch positive Ergebnisse machen eine begründete Entscheidung schwierig.

Unter 3.5 stellt dann Frau Bahner fest, dass die Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte ein schwerer Eingriff in die Berufsfreiheit darstelle (Art 12 GG).

Interessant ist dann die Feststellung, dass das IfSG den Staat und die zuständigen Behörden gerade bei Epidemien ausdrücklich dazu verpflichtet, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu verdeutlichen und zu fördern, § 1 Abs. 2 IfSG.

Die Übertragung der Viren erfolgt nach RKI über Tröpfchen z.B. beim Nießen direkt auf die Schleimhäute des Gegenüber. Prof. Streeck konnte in der bisher einzigartigen Untersuchung in Heinsberg eine Kontamination durch kontaminierte Oberflächen nicht feststellen. Abstandhalten und Händewaschen reiche nach Ansicht der Experten zum Schutz aus.

Unter Punkt 4.3 greift dann Frau Bahner die Frage der Herdenimmunisierung auf, die zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist. Diese Entscheidung liege beim Bürger und nicht bei der Regierung.

Niemals zuvor in der Weltgeschichte seien zur Bekämpfung von Seuchen 99,9 % der gesunden Bevölkerung mit Ausgeh- und Betretungsverboten belegt und (fast) sämtliche Geschäfte geschlossen worden. Die Frage müsse erlaubt sein, warum die Regierung  zu existenzvernichtenden Maßnahmen greift..

Mit diesen Maßnahmen, deren Auswirkungen vermutlich keiner von uns überblicken kann, verstoßen die Regierungen (Bund und Länder) gegen das Grundgesetz und damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD. Für Gesunde können die ganzen Verbote nicht gelten.

Frau Bahner stellt dann noch diverse Straftatbestände bei Regierung und Polizei fest, da man Gesunde nicht bestrafen könne: Verfolgung Unschuldiger, Nötigung etc. Die Frage hier ist dann allerdings, muss ich beweisen, dass ich gesund bin, oder muss die Polizei beweisen, dass ich krank bin? Und das Ganze auf der Basis eines nicht validierten Tests. Die Chancen ohne Bestrafung durchzukommen sind dann 50:50. Bei solch eine mangelnden Güte sind wir dann beim Niveau des Aidstests angekommen, man testet solange, bis der Test mehr oder weniger zufällig positiv ist? Oder mit bestimmten Symptomen übereinstimmt? Nur dumm, dass die Mehrzahl der Symptome auch von einem grippalen Infekt stammen können. Der PCR-Test von Drosten findet dann u.U einen Abschnitt eines anderen Corona-Virus? Dann steh ich blöd da. Damit kommen wir dann zu Fragen, mit denen ich mich im Teil 2 beschäftigen will, der m.E. eine wichtige Grundlage für juristische und wirtschaftliche Folgerungen sein müsste.

Ergebnis: Die juristische Betrachtung der Fachanwältin für Medizinrecht, Frau Bahner, beantwortet eine Reihe von Fragen zu den Einschränkungen unserer Grundrechte und unserer Freiheit anders als die Bundes- und Länderregierungen. Sie sieht eklatante Verstöße gegen das Grundgesetz, die als Basisnorm gelten sollte. Das Vorgehen von Frau Bahner verdient m.E. größten Respekt, da sie mutig – ohne Zukunftsängste – aus Ihrer Sicht die rechtliche Lage ehrlich beurteilt. Anmerkungen in den Kommentaren von Juristen-Kollegen, ob die Dame das Staatsexamen im Lotto gewonnen habe, halte ich für nicht für angemessen. Ich befürchte allerdings, dass auch der Mainstream über sie herfallen wird, wie über Herrn H.G. Maaßen. Allein dieser Fall zeigt, dass Art. 5 GG in der BRD nicht geachtet wird. Man wird sehen, was man mit Frau Bahner anstellen wird.

Einfach sind alle diese Fragen nicht zu beantworten und eine Verhältnismäßigkeit der Anordnungen wird man wohl nur feststellen können, wenn man die Faktenlage der Virus-Forschung überblickt. Seit den verordneten Einschränkungen hat sich die Faktenlage m.E. nur wenig, in manchen Punkten aber doch entscheidend  verändert. Mein Eindruck ist, wir stochern noch ganz schön im Nebel herum.

Bedauerlich ist mal wieder die Rolle der Mainstream-Medien, die Angst- und Panikmache verbreiten und damit sicher viel Unheil anrichten. Die öffentlich rechtlichen Sender nähern sich immer mehr der DDR-Propaganda an, allerdings viel subtiler. Sie stützen damit die Interessen der Regierung, wie ein Geheimpapier des Innenministeriums (Anmerkung der Redaktion: Inzwischen stark als von zweifelhafter Herkunft angezweifelt). Darüber durfte in der Bundes-Pressekonferenz nicht gesprochen werden, weil es sich um eine  Verschlusssache handelt. Man kann dem Souverän eben nicht alles zumuten, sondern muss ihn gängeln.

Über den Autor:

Dr. Uwe Erfurth schrieb  1974 und 1976 seine Diplomarbeit und seine Doktorarbeit an dem Vorläuferinstitut des heutigen Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Stöckheim/Braunschweig  im Bereich Molekularbiologie. Damals hieß das erst GMBF Gesellschaft für Molekular-biologische Forschung  danach GBF Gesellschaft für biotechnologische Forschung..
Anfang März d.J. suchte er zum Institut Kontakt und hat etwas andere Infos erhalten, als Prof. Wieler sie verbreitet.
Von der Ausbildung her ist er Biochemiker und Molekularbiologe, auch wenn er dann beruflich anderes gemacht hat.

 

 

 

 

 




Fridays for Hamstern: Die Vertagung der Ideale

Interview ; Buch „Technik.Kapital.Medium“

Dies ist ein Gedanke, der, meines Erachtens, recht schlüssig erscheint, und ich würde ihn so interpretieren: In normalen Zeiten, in denen Vermehrung und Wachstum, Innovationen und Optimierungen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben bestimmen, bilden sich idealistische Konstrukte heraus, politische Ordnungen, die aber eben an diese Voraussetzungen des Geschehens in diesen normalen Zeiten gebunden sind.

Tritt die Krise ein, dann stehen die wirtschaftlichen und politischen Ordnungen ohne ihre idealistischen Konstrukte da und sind somit höchst fragil. Diejenigen, die von der Krise als Chance sprechen, wissen das ganz genau. Mitunter führt das so weit, dass Gesellschaftskonstrukteure scheinbare Krisen heraufbeschwören, um ihre großen Transformationsvorstellungen leichter umsetzen zu können. Stichwort: Klimakrise. Die ist aber keine reale, sondern eine konstruierte, ein idealistisches Konstrukt, um damit das reale Leben umzugestalten.

Geschulte Linksintellektuelle werden nun auch an Antonio Gramsci denken und seine Theorie vom Interregnum: „… Der ‚Tod der alten Ideologien‘, so fügt er [Gramsci] hinzu, eröffnet zugleich günstige Bedingungen für die ‚unerhörte Ausbreitung des historischen Materialismus‘“. Neue oder andere Ideologien haben nun die Chance, als Weg aus der Krise angesehen zu werden. Überhaupt, ohne diese aus linksintellektuellen und linksradikalen Ideologien diffundierten Vorstellungen, von der Krise als Hilfsmittel zur Umgestaltung und Transformierung von Gesellschaften, ist beispielsweise diese ganze Klimaschutzbewegung nicht zu verstehen. Da hat sie ihre Wurzeln, von da bezieht sie ihre Kraft.

Idealistische Konstrukte aus Optimierungszeiten

Nun haben wir aber durch das Coronavirus eine reale Krise, keine imaginierte, die in der Regel nur Verbildlichungen von intellektuellen Unzufriedenheiten sind, sondern eine echte Bedrohung. Kein Wunder, dass nun vereinzelt Kriegsrhetorik zu vernehmen ist. Und doch unterscheidet sich eine Pandemie in ihrem Charakter ganz wesentlich von anderen Bedrohungsszenarien wie Krieg oder Naturkatastrophen, bei der die Suche nach Verbündeten im Vordergrund steht, um die eigene Gruppe zu stärken und zum Sieg zu führen oder wenigstens das Überleben dieser zu sichern. Hier geht es nur noch um das Individuum, um den eigenen Leib, um Hunger und Durst, alles reduziert sich auf das Überleben, auf den Kampf um die letzten Ressourcen. Gerüchte gehen um, irgendwo wären Atemschutzmasken gestohlen worden, das Hamstern von Toilettenpapier darf in diesem Zusammenhang nicht fehlen.

Anhand dieser beiden Beispiele wird deutlich, von einer Existenzbedrohung im apokalyptischen Stil sind wir noch weit entfernt, dennoch zeigen sie an, was sich verändert. Die idealistischsten Konstrukte der Vermehrungs- und Optimierungszeiten werden unwichtig, genauso wie das Klimakrisengeschwafel der intellektuell Unzufriedenen oder jedes andere ideologische Konstrukt. Ernste Krisen – Corona gehört da noch nicht dazu – sind keine Chance, wie es sich all diese Gesellschaftstransformierer oder sonstige Welterklärer vorstellen, sie sind lediglich so was wie ein Reset des Programms, in dem wir leben, und das heißt eben: Überleben! Es geht ums Überleben des Subjekts, das leben will, das Hunger und Durst empfindet, das empfinden kann, sprich, ums Individuum. Konstrukte können nicht empfinden, sie fühlen weder Schmerz noch Leid, Glück auch nicht.

Dieser Beitrag ist auch auf Quentin Quenchers Blog „Glitzerwasser“ erschienen, und auf der Achse des Guten. Mit freundlicher Genehmigung.

 




Es gibt Statistik ..und es gibt Corona-Statistik – Statistik-Kunde wider den Horror

1. Gerettete Menschenleben. Die dürfen in keiner Politiker-Stellungnahme fehlen. In Wahrheit hat keine Anti-Corona-Maßnahme jemals ein Menschenleben gerettet. Es wird immer nur der Tod hinausgeschoben. Und bei dem durchschnittlichen Sterbealter von über 80 Jahren der bisher in Deutschland an Corona Verstorbenen noch nicht einmal besonders viel. Die letztendliche Sterblichkeitsrate bleibt auch unter Bundeskanzlerin Merkel weiter exakt 100 Prozent. Im Jahr 2020 werden mit oder ohne Corona wieder wie letztes Jahr und das Jahr davor und das Jahr nochmals davor rund 900.000 Bundesbürger sterben. Das ist etwas mehr als einer von hundert, entsprechend in etwa der Mortalitätsrate der Corona-Pandemie (mehr dazu weiter unten).

2. Todesfälle durch Corona. Ist jemand, der vom Bus überfahren wird und den Coronavirus in sich trägt, ein Corona-Toter? Die Panikmacher meinen ja. Zum Glück setzt sich inzwischen aber die allgemeine Erkenntnis durch, dass es Menschen gibt, die mit, und andere, die an Corona sterben. Sollte man unbedingt auseinanderhalten. In Italien etwa sollen weit über 90 Prozent aller offiziellen Corona-Toten multiple und teils schwerste Vorerkrankungen gehabt haben. Umgekehrt in Russland, hier stirbt man nicht an Corona, sondern an Lungenentzündung.

Dann ist zu unterscheiden die Zahl der Menschen, die bisher insgesamt, und die in der aktuellen Woche oder am aktuellen Tag gestorben sind.

3. Coronainfizierte. Das ist die zentrale Zahl überhaupt. Leider kennt sie nur der Liebe Gott allein. Uns Menschen bekannt ist nur die Zahl der als infiziert gemeldeten. Und selbst diese Zahl ist falsch. Denn auch der beste Test erkennt zuweilen zu Unrecht einen nicht Infizierten als infiziert (im Fachjargon: falsch positiv). Auch bei den besten Tests liegt diese Falschpositiv-Rate (alias 1 weniger die Spezifizität) bei 10 Prozent. Würde man also alle 80 Millionen Bundesbürger auf Corona testen, hätte man auf einmal 8 Millionen offizielle Coronakranke, die den Virus überhaupt nicht in sich tragen.

Inzwischen gibt es Versuche, den wahren, aber bisher völlig unbekannten Infiziertenanteil durch eine repräsentative Stichprobe zu schätzen. Sehr gut. Warum ist man nicht früher auf diese Idee gekommen? Bei Wahlprognosen funktioniert das seit Jahrzehnten.

Selbst wenn man alle diese Probleme vernachlässigt, gibt es immer noch die Auswahl zwischen (1) Der Gesamtzahl aller bisher Infizierten (das ist meistens gemeint, wenn man von Verdopplungszeiten spricht, siehe weiter unten) oder (i2) der  Gesamtzahl aller aktuell Infizierten, d.h. die Gesamtzahl aller bisher Infizierten minus die wieder Genesenen minus die Verstorbenen. Das wäre die gesundheitspolitisch relevante Zahl, aber die wird in der Regel nicht benutzt. Ist auch viel kleiner, und das passt vielen Panikmachern nicht.

4. Todesraten. Jetzt wird es kompliziert. Bisher ging es immer nur um eine Zahl. Jetzt braucht man auf einmal zwei. Und dann wird auch noch eine davon durch die andere dividiert, also eine Rechenoperation, mit der viele Bundesbürger so ihre Schwierigkeiten haben (sagt der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.).

Der Zähler macht uns das Leben noch recht einfach, hier gibt es nur die vier Kandidaten aus 2. Im Nenner dagegen haben wir die freie Auswahl, und die wird auch weidlich ausgenutzt. So kommt etwa das ZDF in Italien auf 8 Prozent Verstorbene. Hätte man, statt die Zahl der insgesamt Verstorben durch die Zahl der aktuell als Infiziert gemeldeten zu teilen, genauso unsinnig etwa durch die Zahl der am aktuellen Tag neu hinzugekommenen Infizierten geteilt, wären sogar Todesraten von 120 Prozent nicht ausgeschlossen.

In Wahrheit sind alle Kandidaten für den Nenner aus 3. falsch. Die Zahl der in einem bestimmten Zeitraum Verstorbenen müsste geteilt werden durch die Zahl der derjenigen, die sich mit diesen zusammen infiziert hatten. Und wenn man diese Zahl nicht kennt, sind alle Todesraten kaum mehr als Kaffeesatzleserei.

In einem Fall aber hat man diese Zahl: Das war das Kreuzfahrtschiff Diamond Princess; da haben sich 700 Passagiere und Besatzungsmitglieder angesteckt, 7 davon sind gestorben, das sind genau 1 Prozent. Allerdings waren die Passgiere ungewöhnlich alt.  Wenn man die Sterberate der Diamond Princessauf die Altersstruktur der US-Bevölkerung überträgt, ergäbe sich eine Todesrate von  0,125%, erheblich weniger als üblicherweise bei Grippewellen anzutreffen ist.

Einschub der Redaktion

Die Ergebnisse von Gangelt entsprechen in etwa denen der Diamond Princess
aus der t-online Meldung:

„Bisher wurden im Kreis Heinsberg mehr als 1.000 Menschen in über 400 Haushalten untersucht, etwa die Hälfte der getesteten Haushalte und die Tests von 509 Personen wurden bereits ausgewertet. Das entspricht laut Professor Streeck einer repräsentativen Stichprobe. Dabei stellten die Wissenschaftler fest, dass in der Gemeinde Gangelt eine Immunität von 15 Prozent der Bevölkerung nachgewiesen werden konnte. 

Die Wahrscheinlichkeit, an der Krankheit zu sterben liege dort, bezogen auf die Gesamtzahl der Infizierten, bei 0,37 Prozent. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung würden 0,06 Prozent der Menschen an Covid-19 sterben. Die in Deutschland derzeit von der amerikanischen Johns Hopkins University berechnete entsprechende Rate verstorbener Infizierter betrage 1,98 Prozent und liege damit um das Fünffache höher, sagte der Virologe. In Gangelt seien auch Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden, die keine oder nur milde Symptome hatten.“

Nun ist 700 keine riesige Stichprobe; rechnet man die Stichprobenunsicherheit mit ein, kommt man auf eine geschätzte Todesrate zwischen 0,1 und 0,6 Prozent.

5. Reproduktionsrate

Damit ist die Zahl der Menschen gemeint, die ein Corona-Infizierter im Mittel selber ansteckt. Die liegt bisher zwischen geschätzten 2 und 3. Zum Vergleich: bei Masern beträgt diese Zahl 5, bei Keuchhusten 15 (Harding Zentrum für Risikokompetenz).

Diese Reproduktionsraten sind Mittelwerte; sie variieren über Raum und Zeit. Aus epidemiologischer Sicht ist es nicht ganz das gleiche, ob bei einer Reproduktionsrate von 2 neunundneunzig Infizierte niemanden anstecken, dafür der hunderste, so wie der notorische Bargastbespaßer aus Ischgl in Tirol, gleich 200 auf einmal. Diese Feinheiten sind aber nur für Experten interessant. Von weit größerer Bedeutung ist die Variation über die Zeit. Hier geht es darum, eine Reproduktionsrate von unter 1 zu erreichen. Dann ist die Pandemie vorbei, und darauf bewegen wir uns mit großen Schritten zu.

6. Wachstumsraten und Verdopplungszeiten

Mit der Reproduktionsrate eng verbunden sind Wachstumsraten und Verdopplungszeiten. Vor allem von letzteren ist in den letzten Tagen viel die Rede. Da ist zunächst die Frage, wer oder was wachsen bzw. sich verdoppeln soll. Üblicherweise meinen die Medien damit die insgesamt bisher Infizierten. Das ist aber wenig zielführend, denn da sind auch die Verstorbenen (Minderheit) und die wieder Genesenen (Mehrheit) mit dabei. Korrekt wäre die Zahl der aktuell Infizierten.

Unabhängig ob aktuell oder insgesamt ergeben sich diese Verdopplungsraten aus der Annahme, dass die aktuelle tägliche Wachstumsrate so bleibt wie sie ist. Gestern 100.000 und heute 107.200 ergibt eine Wachstumsrate von 7,2 %; damit verdoppelt sich die Zahl der Infizierten alle zehn Tage. Wer das nicht glaubt: mit dem Taschenrechner die Zahl 1,072 zehnmal mit sich selbst malnehmen. Am Schluss kommt 2 heraus (bis auf kleine Rundungsfehler).

Was aber, wenn die Wachstumsrate sich verändert? Und das tut sie so sicher wie das Amen in der Kirche. Einige Medien versuchen, kurzfristige Zufallsschwankungen durch das Mitteln der letzten täglichen Wachstumsraten auszugleichen. Das hilft aber auch nicht weiter; es kommt auf die künftigenWachstumsraten an.

Ganz schlimm wird es, wie in den Medien regelmäßig getan, wenn man die Wachstumsrate der als infiziert gemeldeten mit der Wachstumsrate der tatsächlich Infizierten gleichsetzt. Die beiden haben miteinander kaum etwas zu tun. Denn die Wachstumsrate der als infiziert gemeldeten hängt entscheidend von der Intensität des Testens ab. Die hat in den vergangenen Wochen dramatisch zugenommen. Damit können die gemeldeten Fälle zunehmen, aber die tatsächlichen Fälle abnehmen, konstant bleiben oder ebenfalls zunehmen – man weiß es nicht.

7. Einbruch der Wirtschaftsleistung

Das ist einer der vielen Kollateralschäden der Corona-Hysterie. Als kleiner Trost am Schluss: Dieser Einbruch ist zwar beträchtlich und könnte sogar die minus 5% des Jahres 2009 übertreffen, aber dann doch nicht ganz so dramatisch, wie der Einbruch des Sozialproduktes suggeriert. Wer sich im Fachhandel für 2000 Euro einen Wohnzimmerschrank kauft, verbrieft damit einen Anstieg des Sozialprodukts um exakt diese Summe. Wer den (fast) gleichen Schrank für 1000 Euro in Einzelteilen bei IKEA kauft und zu Hause selbst zusammenbaut, reduziert den persönlichen Schrankbeitrag zum Sozialprodukt um 50 Prozent. Denn alle im Haushalt ohne Rechnung produzierten Güter und Dienstleistung werden im Sozialprodukt nicht mitgezählt. Und in dem Umfang, wie diese Haushaltproduktion mit zunehmender Heim- und Kurzarbeit ebenfalls zunimmt, ist der erwartete Rückgang des Sozialprodukts nicht ganz so schlimm.

Ebenfalls betroffen, aber weniger im Gerede, ist die Verteilung des Sozialprodukts. Das Bruttosozialprodukt minus Abschreibungen minus indirekte Steuern plus Subventionen entspricht exakt dem Volkeinkommen, und dessen Verteilung verändert sich in eine Richtung, die nur wenigen gefallen dürfte: Der reichste Mann der Welt, Jeff Bezos von Amazon, wird nochmals mehrere Milliarden Euro reicher, und auch die reichsten Deutschen, die Aldi-Erben und der Lidl-Gründer Dieter Schwarz, werden weitere Milliarden scheffeln. Merkel sei Dank.

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Dürfen die das überhaupt?

Zur Zeit hört man von verschiedenen Zeitgenossen, dass die von der Bundesregierung und den Landesregierungen ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig seien. Ob dieser Vorwurf juristisch berechtigt ist, soll hier erörtert werden.

Die derzeitigen Maßnahmen stellen erhebliche und schwerwiegende Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten dar, wie sie die Bundesrepublik in diesem Ausmaß noch niemals seit 1949 erlebt hat.

Beispielsweise wurde eingegriffen in das Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG: bei der jetzigen Ausgangssperre kann man sich nicht mehr völlig frei bewegen, sondern ist von manchen sogar öffentlichen Orten abgeschnitten; diejenigen, die nach dem Infektionsschutzgesetz unter Quarantäne gestellt wurden, sind sogar rechtlich betrachtet tatsächlich in ihrer Wohnung eingesperrt und dürfen diese überhaupt nicht mehr verlassen), in das Recht auf Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 GG: derzeit sind Gottesdienste in den meisten Bundesländern verboten), in das Recht auf Ehe und Familie (Art. 6 GG: Man kann seine Verwandten, die in Krankenhäusern, Altersheimen oder Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, nicht mehr besuchen. Auch Eheschließungen werden derzeit schwierig bis unmöglich), in das Recht auf Beschulung von Kindern (Art. 7 GG: Die Schulen wurden geschlossen; nach der hier vertretenen Auffassung korrespondiert die Schulpflicht auch mit einem Recht auf Beschulung, welches sich gegen den Staat richtet), in das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG: derzeit sind Versammlungen in allen Bundesländern verboten), in das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG: Freies Reisen im Inland und ins Ausland ist faktisch unmöglich), in das Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG: Beinahe alle Gewerbetreibende bis auf Supermärkte, Apotheken und Lebensmittel produzierende Betriebe mussten ihr Geschäft schließen) und mit dem zuletzt Genannten korrespondierend in das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG), soweit es den Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs angeht.

Diese erheblichen und schwerwiegenden Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten sind nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

(Von der Erörterung einzelner Fälle wird hier abgesehen. Darüber hinaus wird hier auch kein juristisches Seminar über die jeweilige Rechtsgrundlage gehalten. Wenn man der Auffassung ist, dass die Maßnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, wären sie schon allein deshalb verfassungswidrig. Nach der überwiegenden und auch hier vertretenen Auffassung haben die ergriffenen Maßnahmen aber eine ausreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz (ebenso die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.03.2020, Az. 11 S 12.20; und auch der VGH München in der Entscheidung vom 30.03.2020, Az. 20 NE 20.632) und, wo das nicht der Fall ist, in der Generalklausel des jeweiligen Landesgesetzes, wonach alle Verwaltungsbehörden des Staates die Verpflichtung haben, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.)

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang, auch wenn er nirgendwo ausdrücklich im Grundgesetz geregelt ist. Die juristisch spannenden Fragen lauten daher: Sind die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig? Falls ja: In welchem, auch zeitlichen Ausmaß bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig? Oder verstoßen sie irgendwann gegen das Übermaßverbot?

Die juristische Frage, ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, gliedert sich in drei Unterfragen, nämlich:

a) Ist die Maßnahme geeignet, um das definierte Ziel zu erreichen?
b) Ist die Maßnahme erforderlich, um das Ziel zu erreichen?
c) Ist die Maßnahme verhältnismäßig im engeren Sinne, verstößt sie nicht gegen das Übermaßverbot?

Bei der Einschätzung, wie gefährlich die Lage ist, und bei der Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, haben Bundes- und Landesregierungen einen Beurteilungsspielraum bzw. ein Ermessen. Das bedeutet, dass es juristisch irrelevant ist, ob der Einzelne eine solche Einschätzung oder eine solche Maßnahme für verhältnismäßig hält. Es kommt vielmehr allein darauf an, ob sich die Regierenden noch innerhalb ihres Beurteilungsspielraums halten und, flapsig formuliert, nicht erkennbar Unsinn betreiben. Ob also der einzelne Leser oder der Autor dieses Beitrags die Maßnahmen für richtig und angemessen halten, ist juristisch gleichgültig. Rechtlich relevant ist nur die Frage, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Beurteilungsspielraums gehalten haben bzw. halten.

Kommen wir zurück zu den drei Fragen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.

 

a) Geeignetheit

Das von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten definierte Ziel lautet, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Niemand hat mehr die Erwartung, die Ausbreitung des Virus noch endgültig stoppen zu können. Was aber noch möglich erscheint und was von den Regierenden als Ziel definiert wurde, ist der Versuch, das exponentielle Wachstum von Infektionen und von Erkrankungen zu verhindern und in ein lineares, möglichst geringes Wachstum zu überführen. Die Infektions- und Erkrankungskurve soll also möglichst „abgeflacht“ werden, damit für jeden schwer Erkrankten ein Bett auf einer Intensivstation inklusive Beatmungsgerät zur Verfügung steht. (Das ist bei einem exponentiellen Wachstum der Infektions- und Erkrankungszahlen auch in einem reichen Land wie Deutschland völlig unmöglich. Wenn allein 0,5 Prozent der Bevölkerung von zur Zeit etwa 80 Millionen gleichzeitig eine intensivmedizinische Betreuung benötigen würden, wären das 400.000 Intensiv-Betten, die wir in Deutschland nicht haben und auch nicht bekommen werden). Das von den Regierenden definierte Ziel war somit vernünftig und lag nicht außerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums.

Manche Leser werden jetzt herumnörgeln und behaupten, dass das Corona-Virus nicht schlimmer sei als eine Grippe. Die Maßnahmen seien von Anfang an unverhältnismäßig gewesen. Ein solcher Einwand ist aber, da die Regierenden einen Beurteilungsspielraum hatten, juristisch irrelevant.

Die juristisch relevante Frage lautet nur: Lag die Einschätzung noch innerhalb des Beurteilungsspielraums der Verantwortlichen? War ihre Einschätzung vertretbar? Diese Frage kann man mit einem klaren Ja beantworten.

Warum waren die Maßnahmen vertretbar? Weil bei aller Unklarheit der Lage genügend Informationen vorlagen, die die Regierenden berechtigten, von einer existenziellen Bedrohung des Staates und der Gesellschaft auszugehen. Dazu Folgendes:

Zum einen gab es historisches Wissen, wie gefährlich eine Pandemie mit einem Virus sein kann. Die spanische Grippe von 1918 bis 1920 verlief in drei Wellen und kostete insgesamt mindestens 25 Millionen Menschen weltweit das Leben, allein im Deutschen Reich etwa 300.000. Das kann jeder, der sich dafür interessiert, nachlesen bei Wikipedia oder in einem guten Geschichtsbuch.

Zum anderen gab es die Information durch das Robert-Koch-Institut, dass es sich bei dem Corona-Virus um ein sehr aggressives und gefährliches Virus handele, welches sich pandemisch ausbreite. Auch hier kann der Einzelne der Meinung sein, die Bewertung durch das Robert-Koch-Institut sei „falsch“ gewesen. Aber auch diese Meinung Einzelner wäre juristisch irrelevant.

Das Robert-Koch-Institut war von 1952 bis 1994 der wesentliche Kern des Bundesgesundheitsamtes. Auch heute ist es noch eine selbständige Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Die Regierenden in Bund und Ländern waren und sind im Hinblick auf Seuchen und Pandemien Laien. Sie mussten also zwangsläufig Sachverständige und Experten zu Rate ziehen. Darin lag kein Rechtsfehler, völlig unabhängig davon, was das RKI zu dem Corona-Virus im Einzelnen inhaltlich erklärte. Selbst wenn sich die dortige Einschätzung später in Teilen als fehlerhaft herausstellen sollte, handelte es sich um ein sachverständiges Institut, welches mit Experten besetzt war und welches auf die Frage von Infektionskrankheiten spezialisiert war. Es war daher rechtlich zulässig, ein solches Institut nach seiner Meinung zu befragen.

Es gibt bislang auch niemanden, der dem RKI wirklich nachgewiesen hätte, dass seine medizinischen Einschätzungen falsch gewesen wären. Ganz im Gegenteil spricht die Tatsache, dass auch die Weltgesundheitsorganisationen WHO am 11.03.2020 das Corona-Virus als Pandemie einstufte, da es sich schon in 115 Ländern ausgebreitet habe, für die Richtigkeit der Einschätzung durch das RKI. Die Bundes- und Landesregierungen haben daher erkennbar nicht ihren Beurteilungsspielraum verlassen, wenn sie die Bewertung des RKI einholten.

Zum dritten gab es seit 2013 eine Risikoanalyse für den Fall einer sich pandemisch ausbreitenden Seuche. In der Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051 wurde der Bericht vom 03.01.2013 über eine „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ vorgestellt. Neben einer Gefahr durch extremes Schmelzhochwasser der Mittelgebirge wird in dem Bericht das Risiko durch eine Pandemie mit einen Virus Modi SARS analysiert. Wenn man sich das damals entworfene Szenario anschaut, hatten die Analysten geradezu hellseherische Fähigkeiten: Ein neuartiges Corona-Virus entsteht auf einem Wildtiermarkt in Fernost und fordert dort zahlreiche Opfer, bevor es acht Wochen später nach Deutschland und Europa kommt und sich hier pandemisch ausbreitet.

Die Risikoanalyse kam damals zum Ergebnis (Anhang 4, Seite 64), dass in einer ersten Erkrankungswelle 29 Millionen Menschen in Deutschland daran erkranken würden, in einer zweiten Welle 23 Millionen und in einer dritten Welle 26 Millionen. Außerdem ging die Analyse davon aus, dass in Deutschland innerhalb von drei Jahren 7,5 Millionen Menschen an dem Virus sterben würden!

Es versteht sich von selbst, dass Bundes- und Landesregierungen, die zwischen 2013 und 2020 dieser Risikoanalyse leider nicht die gebotene Aufmerksamkeit widmeten und die leider in all diesen Jahren keine ausreichende Vorsorge entsprechend dieser Analyse getroffen haben – das ist das eigentliche Versagen der Politik, nicht die jetzt getroffenen Maßnahmen – , diese Risikoanalyse bei ihren aktuellen Entscheidungen nicht unberücksichtigt lassen konnten.

Insgesamt war es daher frei von Rechtsfehlern, wenn Bundes- und Landesregierungen die Corona-Pandemie im März 2020 als lebensbedrohlich und existenziell gefährlich für die deutsche Bevölkerung einstuften und entsprechend die harten Maßnahmen ergriffen, die wir zu Zeit erleben. Zum Erreichen des definierten Ziels, wie es oben bereits dargestellt wurde, waren diese Maßnahmen zweifellos geeignet.

 

b) Erforderlichkeit

Es ist völlig klar, dass die Regierenden bei Ausbruch der Pandemie handeln mussten. Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen in Kenntnis des historischen Wissens um die spanische Grippe, in Kenntnis der Informationen des RKI und unter Berücksichtigung der Risikoanalyse 2012 gar nichts unternommen und einfach die Hände in den Schoß gelegt, dann hätten sie erkennbar verfassungswidrig „gehandelt“ durch Unterlassen. Denn dann hätten sie die Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, eklatant verletzt.

Viele Möglichkeiten zum Handeln hatten die Regierungen nicht.

Es gibt bisher keinen wirksamen Impfstoff und kein Medikament gegen das Virus. Auch gab es nicht genügend Atemschutzmasken wie in Fernost. Somit gab es eigentlich nur die Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem man die sozialen Kontakte der Menschen minimiert.

Von einigen Leuten wird zwar eingewendet, es hätte ausgereicht, nur die Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime unter Quarantäne zu stellen und das übrige öffentliche Leben ohne Beschränkungen weiter laufen zu lassen. Dann wäre es schnell zu einer sogenannten Durchseuchung und einer anschließenden sogenannten Herdenimmunität gekommen.

Ein solcher Einwand ist rechtlich aber irrelevant, weil es jedenfalls nicht bewiesen ist, dass solche Maßnahmen ausgereicht hätten. Es ist eine bloße Behauptung oder Vermutung. Vielleicht ja, vielleicht nein. Immerhin sind an dem Corona-Virus nicht nur besonders alte oder vorerkrankte Menschen gestorben, sondern auch junge Leute ohne erkennbare Vorerkrankungen.

Wenn die Regierenden dieser Auffassung nicht folgten, sondern eine allgemeine Kontaktsperre anordneten, bewegten sie sich daher zumindest noch innerhalb ihres Ermessensspielraums. Die bloß denkbare andere Möglichkeit ändert nichts an der rechtlichen Zulässigkeit der Entscheidung von Bundes- und Landesregierungen.

Im Übrigen kann diesem Einwand auch in tatsächlicher Hinsicht entgegnet werden, dass ein effektiver Schutz von Menschen in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen faktisch kaum möglich war. Denn Deutschland verfügt– bis zum heutigen Tag (03.04.2020) – nicht über ausreichende Schutzanzüge und Atemschutzmasken, um damit sämtliche Pfleger und Betreuer in den genannten Institutionen auszustatten. Wenn man also die Strategie einer „Durchseuchung“ mit „Herdenimmunität“ eingeschlagen hätte, wären innerhalb kürzester Zeit noch mehr Pfleger und Betreuer infiziert worden, als das heute schon der Fall ist. Dann hätten noch mehr infizierte Pfleger und Betreuer das Virus in die Altersheime, Pflegeheime und Krankenhäuser hineingetragen und die Insassen wären „wie die Fliegen“ gestorben. Darüber hinaus wären auch die Risikogruppen (besonders alte oder vorerkrankte Menschen), die sich nicht in einem Krankenhaus, einem Alters- oder Pflegeheim befinden, reihenweise gestorben, wenn man diesen Weg der „Durchseuchung“ beschritten hätte. Daher bleibt festzuhalten, dass die angeordneten Maßnahmen erforderlich im Rechtssinne waren, da sich Bundes- und Landesregierungen innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegten.

 

c) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne

Zur Beantwortung dieser Frage muss man abwägen zwischen dem Wert des Rechtsgutes, welches geschützt werden soll, und dem Rechtsgut, welches durch die Maßnahmen eingeschränkt wird oder ganz dahinter zurücktritt.

Das Rechtsgut, welches geschützt werden soll, ist das Leben der einzelnen Bürger in einer Vielzahl von Fällen. (Von bloßer Gesundheit reden wir in vielen Fällen nicht mehr. Es gibt keinen Impfstoff und kein Medikament gegen das Corona-Virus. Bei den schwer Erkrankten geht es nur noch um Leben und Tod. Die anderen Infizierten gesunden bisher von alleine).

Das Recht des einzelnen Menschen auf Leben ist eines der höchsten Güter und eines der wichtigsten Grundrechte, die das Grundgesetz kennt. Der Schutz des menschlichen Lebens ist daher eine der obersten Pflichten des Staates.

Die Rechtsgüter bzw. Grundrechte, die eingeschränkt wurden bzw. die zurücktreten mussten, wurden oben bereits dargestellt. Es handelt sich um sehr intensive Eingriffe, die in wirtschaftlicher Hinsicht sehr weitreichende, negative wirtschaftliche Folgen für unser Land haben werden. Es wird aufgrund der bereits jetzt getroffenen Maßnahmen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine starke Rezession, vielleicht sogar eine echte Wirtschaftsdepression geben. Mit solchen Folgen ist „nicht zu spaßen“, weil sie zu heftigen Verwerfungen unserer Gesellschaft und unseres Staates führen können. Jeder, der sich nur einigermaßen in der jüngeren deutschen Geschichte auskennt, weiß, dass die große Wirtschaftskrise nach dem Börsenzusammenbruch 1929 und dass die immensen Reparationszahlungen, die Deutschland aufgrund des Versailler Vertrages leisten musste, den Nährboden bereiteten, auf dem die Saat des Nationalsozialismus aufging. Es geht also auf der anderen Seite nicht nur um schnödes Geld einiger Kapitalisten, sondern um unsere Gesellschaft insgesamt.

Wie fällt die Abwägung zwischen diesen Rechtsgütern aus?

Der Einzelne kann sich dazu selbstverständlich seine eigene Meinung bilden. Das ist aber juristisch irrelevant. Auch hier kommt es darauf an, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegen.

Bis die Pandemie ihren Höhepunkt erreicht, werden noch Wochen vergehen. Wir können nur hoffen, dass dann noch ausreichend Intensiv-Betten in Deutschland zur Verfügung stehen, um alle Patienten behandeln zu können.

Auf der anderen Seite wäre es völlig unverantwortlich und außerhalb des Ermessensspielraums, wenn der Staat die jetzigen Maßnahmen beispielsweise ein Jahr lang aufrechterhalten würde. Denn in einem solchen Falle würden Millionen von Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, Tausende von Unternehmen, auch Großunternehmen, würden in die Insolvenz gehen und der Staat wäre ruiniert. Auch ein reiches Land wie Deutschland kann nicht ein Jahr lang Kurzarbeitergeld, Zuschüsse u.ä. in Milliardenhöhe bezahlen, wenn die Konjunktur auf Null heruntergeht und die Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ausbleiben. Ein solches Szenario würde übrigens auch mit Sicherheit viele Menschenleben kosten. Daher ist völlig klar: Die Maßnahmen müssen in angemessener Zeit wieder aufgehoben werden. Alles andere wäre verfassungswidrig, selbst wenn dann durch Corona noch eine gewisse Zahl von Menschen ums Leben kommen würde. Der Schutz menschlichen Lebens ist kein Staatsziel, welches absolut, unantastbar und völlig uneingeschränkt gilt. Vielmehr muss auch dieses Staatsziel bzw. das Recht auf Leben in ein Verhältnis gesetzt werden zu anderen Grundrechten und zu der übrigen Werteordnung im Wege einer, wie es Juristen formulieren, praktischen Konkordanz. Um es klar und deutlich zu sagen: Der Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit einer funktionierenden Marktwirtschaft ist auf Dauer wichtiger als das Überleben von einigen Tausend Menschen. Denn in Deutschland sterben ohnehin – schon ohne Corona – etwa 900.000 Menschen jedes Jahr (vgl. die regelmäßig veröffentlichte Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes). Das ist zwar traurig, aber eine Tatsache.

Die genaue zeitliche Grenze, ab der man von einem Übermaß bzw. von einer Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne sprechen könnte, weil sich die Bundesregierung und die Landesregierungen dann erkennbar aus ihrem Ermessen herausbewegen würden, kann niemand exakt ziehen. Bis zum 20. April 2020 sind die Maßnahmen aber zweifelsfrei verhältnismäßig. In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, welches bislang (Stand: 03.04.2020) sämtliche Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Maßnahmen verworfen oder gar nicht erst zur Entscheidung angenommen hat.

Statt über ein genaues Datum zu spekulieren, ab wann die Maßnahmen unverhältnismäßig werden – eine ganze Bandbreite von Daten wäre vom Ermessensspielraum gedeckt -, soll an dieser Stelle lieber ein Exit-Szenario entworfen werden.

Zunächst müssen Atemschutzmasken und Schutzanzüge in ausreichender Zahl hergestellt werden. Dabei sprechen wir von Millionen dieser Gegenstände. Dann sollte auch – nach Auffassung des Autors – eine allgemeine Mundschutzpflicht für die Bevölkerung in der Öffentlichkeit eingeführt werden, damit die Ausbreitung der Infektionen weiter eingedämmt wird. Südkorea und Japan haben gute Erfahrungen damit gemacht. Außerdem sollte die Anzahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte spürbar aufgestockt werden und es sollten die neuen Antikörpertests flächendeckend zum Einsatz kommen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, was in einer hochtechnisierten Industrienation wie Deutschland innerhalb weniger Wochen möglich sein müsste, dann sollte bald nach dem 20. April 2020 das öffentliche Leben wieder eröffnet werden. Dann sollten Schulen und Universitäten, Geschäfte und Restaurants wieder öffnen und der normale Alltag sollte wieder – mit Mundschutz – beginnen. Nur die Alters- und Pflegeheime und Krankenhäuser sollten noch über eine längere Zeit besonders abgeschirmt werden zum Schutz ihrer Bewohner und Patienten.

In einem letzten Schritt, der z.B. aber auch erst in einem Jahr erfolgen kann, sollten dann auch die letzten Restriktionen in Form der allgemeinen Mundschutzpflicht und der Abschirmung von Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen nach und nach aufgehoben werden.




Die COVID-19-Zahlen des Imperial College scheinen nicht aufzugehen

Selbst mit dem Fehlen des Computer-Codes jedoch sollte es möglich sein, einige der grundlegenden Abschätzungen in Ferguson20 näher zu betrachten – vor allem jene auf der Grundlage des ,nichts tun‘-Szenarios – und auf diese Weise festzustellen, ob es irgendwelche offensichtliche Probleme bei der Studie gibt. Da es keinerlei Belege dafür gibt, dass irgendjemand in der Regierung eine solche Verifikation vorgenommen hatte, habe ich mich entschlossen, das selbst zu tun. Die Ergebnisse zeigen: entweder hat Ferguson20 grundlegende Prämissen falsch wiedergegeben oder ausgelassen, oder ihr Modell leitet die Zahlen der Menschen nicht korrekt ab, welche infiziert sind und/oder durch das COVID-19-Virus sterben.

Ich habe die relevanten Eingangs-Prämissen von Ferguson20 herangezogen (ohne irgendeine Meinung dazu zu äußern), ebenso wie Daten der Bevölkerung in UK, um die Zahlen der Todesrate und der Krankenhaus-Einweisungen zu berechnen. Die sich daraus ergebenden Zahlen können als Prozentzahlen der Gesamt-Infektionen ausgedrückt und mit den äquivalenten Werten in Ferguson20 verglichen werden. Ich habe auch Abschätzungen aus einer anderen Studie (Verity20) des gleichen Teams am Imperial herangezogen, aus welcher die von mir betrachteten Ferguson20-Prämissen abgeleitet worden waren, um damit die Altersabhängigkeit abzuschätzen, die in Ferguson20 für die Infektionsrate angesetzt worden ist (der Anteil der mit dem Coronavirus infizierten Bevölkerung). Dann habe ich die Krankenhaus-Einweisungen nach Ferguson20 einer Gegenprüfung unterzogen. Details hierzu finden sich im Anhang dieses Artikels.

Infektions- und Sterberaten sowie -zahlen

Tabelle A zeigt, dass die Ferguson20-Schätzung von 81% der Gesamtbevölkerung, die in einem „Nichtstun“-Szenario infiziert wird, fast 54 Millionen Menschen in UK entspricht, die im Laufe der Epidemie an COVID-19 erkrankt sind. Auf dieser Grundlage schätzt Ferguson20, dass 510.000 Menschen sterben werden, was ein Verhältnis zwischen Infektion und Todesfall (IFR) von 0,948% ergibt. Das ist konsistent mit der gerundeten Zahl von 0,9%, die Ferguson20 nennt (dabei ignorieren die Autoren die potentielle negative Auswirkung des unzureichenden Gesundheitssystems auf die Sterberate).

Wie auch immer, mit den genannten Prämissen von Ferguson20 berechnete ich eine um 30% höhere Todeszahl von etwa 660.000 Menschen (Spalte A7), was einen IFR von 1,23% impliziert.

Um die Anzahl der Krankenhaus-Einweisungen zu überprüfen, brauche ich die relative Infektionsrate der herangezogenen Altersgruppe. Ferguson20 sagt hierzu jedoch nichts. Daher schätze ich die relative Infektionsrate nach Altersgruppen aus den Relationen der um die Ferguson20-Angriffsrate bereinigten IFRs zu den unbereinigten Verity20-IFRs, auf denen sie basieren. Dann verwendete ich jene von Ferguson20 geschätzten relativen Infektionsraten in meiner eigenen Analyse der Krankenhaus-Einweisungen (die Infektionsrate ist validiert durch den Vergleich der Zahlen in Spalte A8 mit denen in Spalte A7).

Tabelle A: Schätzungen der Infektions-Todesrate, abgeleitet aus den Prämissen in Ferguson20 und den Bevölkerungsdaten von UK, im Vergleich mit jenen Schätzungen, die sich in Ferguson20 finden:

Anmerkungen dazu:

1) Für jede Altersgruppe ist die implizite Anzahl der infizierten Personen das Produkt von 81% der Bevölkerung in jener Altersgruppe (Spalte A2) sowie der geschätzten relativen Infektionsrate (Spalte A5)

2) Für jede Altersgruppe ist die Anzahl der Todesfälle in Spalte 7 das Produkt aus der adjustierten Infektionsrate nach Ferguson20 (Spalte A4) und 81% der Bevölkerung (Spalte A)

3) Für jede Altersgruppe ist die Anzahl der Todesfälle in Spalte 8 das Produkt der in Verity20 geschätzten IFR (Spalte A4) und der implizierten Anzahl der infizierten Menschen (Spalte A6). Die große Übereinstimmung zwischen diesen Todesfällen und jenen in Spalte A7 validiert die geschätzte relative Infektionsrate in Spalte A5.

Raten und Zahlen der Krankenhaus-Einweisungen

Tabelle B zeigt: die Ferguson20-Schätzung von 81% der Gesamtbevölkerung, die bei einem „Nichtstun“-Szenario mit COVID-19 infiziert sind und von denen zwei Drittel unter Symptomen leiden, entspricht fast 36 Millionen Menschen im Vereinigten Königreich, die im Verlauf der Epidemie symptombehaftet infiziert wurden (Spalte B2). Auf der Grundlage adjustierten Schätzungen von Ferguson20 der symptombehafteten Fälle, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern (Spalte B3), würden fast 2,8 Millionen Menschen einen Krankenhausaufenthalt benötigen (Spalte B8).

Mittels der von Ferguson20 genannten Prämissen berechne ich folglich, dass 5,17% der infizierten Menschen ins Krankenhaus müssten, das ist eine um 17,5% höhere Rate als die von Ferguson20 genannten 4,4%.

Außerdem schreibt Ferguson20, dass seine Rate der Krankenhaus-Einweisungen auf Zahlen für die geschätzten Verhältnisse von Infektionen basiert, welche nach Verity20 ins Krankenhaus müssten. Die Anwendung dieser Verity20-Schätzungen (nach Anpassung von einer Grundlage pro Infektion auf eine Basis pro symptombehafteter Infektion und für eine uneinheitliche Infektionsrate) (Spalte B7) legt nahe, dass fast 4,5 Millionen Infizierte ins Krankenhaus eingeliefert werden würden (Spalte B9), 89% mehr als die Zahlen von Ferguson20 implizieren und 61% mehr als die fast 2,8 Millionen Menschen, die ich auf der Grundlage der von Ferguson20 angegebenen Annahmen errechne. Dies deutet darauf hin, dass Ferguson20 die Verity20-Einweisungsraten deutlich gesenkt hat. Es gibt einen Hinweis darauf, dass dies möglicherweise getan wurde, um die Verwendung von Eingabedaten, die letztlich aus einem chinesischen Kontext abgeleitet wurden, in einem GB/US-Kontext zu korrigieren: Das Papier spricht davon, die Daten so zu skalieren, dass die Hospitalisierungsraten für die Altersgruppe 80+ mit den in einem GB/US-Kontext erwarteten Raten übereinstimmen.[6] Da die Verity20 Hospitalisierungsraten jedoch bereits an einen britischen Kontext angepasst wurden,[7] ist nicht klar, warum die Ferguson20-Autoren es für notwendig hielten, diesen Schritt zu unternehmen.*

[*Dieser Absatz ist ausnahmsweise einer Übersetzungsmaschine übergeben worden. Anm. d. Übers.]

Tabelle B: Schätzungen der Krankenhaus-Einweisungen abgeleitet aus den Ferguson20-Prämissen und den Verity20-Daten im Vergleich mit jenen, die von Ferguson20 genannt werden:

Conclusions

Es mag eine perfekte Erklärung geben für die von mir gefundenen offensichtlichen substantiellen Diskrepanzen zwischen den von Ferguson20 genannten Schätzungen der Krankenhaus-Einweisungen und der Todesfälle durch das Coronavirus. Anders als tatsächliche Falsch-Berechnungen in Ferguson20, könnten sie bedeutende Hypothesen falsch angewendet oder ausgelassen haben – oder ich habe ihre Hypothesen missverstanden oder wie sie diese anwenden; vielleicht gibt es auch einen Fehler in meinen Berechnungen. Solange das COVID-19-Reaktionsteam des Imperial Colleges jedoch nicht zeigt, dass eine Kombination dieser Möglichkeiten für die offensichtlichen Diskrepanzen verantwortlich ist, müssen alle Ergebnisse ihrer Studie mit Vorsicht behandelt werden, da sie möglicherweise erheblich fehlerhaft sind, selbst wenn die Annahmen zutreffen.

[Es folgt eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens von Autor Nic Lewis, die hier nicht mit übersetzt wird. Aus Obigem geht schon hervor, dass auch bei diesem Thema mit Zahlen und Hypothesen getrickst wird. Anm. d. Übers.]

[1]   Neil M Ferguson et al., Impact of non-pharmaceutical interventions (NPIs) to reduce COVID-19 mortality and healthcare demand,  Imperial College COVID-19 Response Team Report 9, 16 March 2020, https://spiral.imperial.ac.uk:8443/handle/10044/1/77482

[2]  Verity R, Okell LC, Dorigatti I, et al. Estimates of the severity of COVID-19 disease. medRxiv 13 March 2020; https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.03.09.20033357v1.

[3]  Their page 7.

[4]  Their page 5.

[5]  Further investigation suggests that Ferguson20 in fact applied the Verity20 ‘Percentage of infections hospitalised’ estimates to the Ferguson20 attack-rate adjusted number of people infected, and then scaled the resulting estimates by approximately 0.82 overall, uniformly for ages 40+ but with varying scaling for the (much lower hospitalisation rate) younger age-groups. Since the Verity20 hospitalisation rates per infection were derived by converting rates per symptomatic case using Verity20’s estimates of the fraction of infections showing symptoms, which are age-varying and all lower than the 2/3 estimate used in Ferguson20, it seems to me inappropriate to use the Verity20 hospitalisation rates per infection in this way.

[6]  Ferguson20 Table 1 caption.

[7] Verity20 Table 3 caption.

[8]  Their Table 1.

[9]  Verity20 Table 1.

[10] The calculated common relative attack-rate of 0.936 is consistent, within rounding uncertainty, with the Verity20 IFR to Ferguson20 IFR ratios for all separate under-50 age groups.

[11] Table  MYE2 of https://www.ons.gov.uk/file?uri=/peoplepopulationandcommunity/populationandmigration/populationestimates/datasets/populationestimatesforukenglandandwalesscotlandandnorthernireland/mid20182019laboundaries/ukmidyearestimates20182019ladcodes.xls

[12]  For Verity20, the proportion of infections that were symptomatic is estimated by dividing by the ratio of the IFR in the final column of Table 1 of Verity20 to the fully adjusted case fatality rate (CFR) in the penultimate column of that table.

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Link: https://judithcurry.com/2020/04/01/imperial-college-uk-covid-19-numbers-dont-seem-to-add-up/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Gedanken zur Krise: Unzeitgemäßes zu Corona

Gäbe es noch winzige Zweifel, dass wir im postheroischen Zeitalter leben, wären sie durch die Eindrücke der letzten Wochen restlos beseitigt worden. Denn mit der heutigen panischen Grundhaltung zu einer medizinischen Krise hätten die Menschen im Zweiten Weltkrieg seelisch keine zwei Wochen Bombenalarm ausgehalten. Und 1917 wären die Kämpfe wohl um Monate vertagt, wenn nicht umgehend beendigt worden.

Darin mögen manche eine hoffnungsvolle alternativgeschichtliche Utopie erblicken. Nur sollte man nicht gleich ins Gegenteil verfallen und aus Angst vor dem Tode „kollektiven Selbstmord“ (Mikrobiologe Sucharit Bhakdi) begehen. Eben dies tun wir momentan, zwar nicht leiblich, aber was wir unserer Gesellschaft und Wirtschaft zumuten, bietet einen Vorgeschmack darauf. Und da wir bereits bei martialischen Vergleichen waren: Wenn Churchills England beanspruchte, durch Unerschrockenheit die Freiheit der Welt gerettet zu haben, könnte Boris Johnson durch eine (hierzulande medial unterbelichtete) Standhaftigkeit in dieser Frage der Welt einen vergleichbar couragierten gesundheitspolitischen Dienst leisten, sofern ihn öffentlicher Druck nicht noch zum gänzlichen Umfallen zwingt. Zumindest böte dies die singuläre, keineswegs zynisch ergriffene Chance, tatsächlich zu erfahren, wie hoch der Preis eines alternativen Umgangs mit derlei Seuchen tatsächlich ist.

Dabei verzichten wir besser auf ethische Fundamentalsätze, als da sind: Gegenüber dem unersetzbaren Wert eines Menschenlebens haben kommerzielle Argumente zurückzustehen. Denn erstens können wir nicht die Augen davor verschließen, dass bei diesem Krisenmanagement etliche Multimillionäre zu Lasten vieler ihre skrupellosen Profitinteressen einstreichen, und sollten daher genau beobachten, wer bei dieser gigantischen Vernichtung von Volksvermögen und dem Ruin zahlreicher kleiner und mittelständischer Existenzen gleichwohl verdient. Auch darf man sich jetzt schon auf die bösen Verteilungskämpfe „freuen“, die umgehend einsetzen, wenn im Rahmen von (mit hohen Steuern finanzierten) Wiederaufbauprogrammen Abermilliarden zunächst allen genommen und dann an die lautesten und potentesten Schreier umverteilt werden.

Noch wichtiger ist ein zweiter Punkt: Glaube man ja nicht, die jetzige Isolationspolitik koste keine Menschenleben! Hunderte von Millionen in aller Welt, darunter Kinder und Alte, werden auf einen Miniaturlebensraum beschränkt, seelisch über Monate durch Horrorbilder terrorisiert, als seien mittelalterliche Pestumzüge zurückgekehrt. Schüler erleiden erhebliche Bildungseinbußen. Neue Epidemie-Zuständigkeiten ohne Parlament und persönliche Zugriffsrechte werden vorbereitet. In Altersheimen und beim Betreuten Wohnen finden sich Menschen in den „Zellen“ ihrer Zimmer interniert, ohne Hofgang, wie er wenigstens Sträflingen noch zusteht. Welche seelisch belastende Freiheitsberaubung als Zwangsfürsorge!

Wird je ermittelt, welche Auswirkungen diese Zustände auf andere Gebrechen haben: Herz- und Kreislaufschwächen, in Krankenhäusern verhinderte (rechtzeitige) Behandlung weiterer Übel, die jetzt aus dem Fokus der Aufmerksamkeit geraten? Nahezu für jedes altersbedingte Gebrechen ist Bewegung das A und O täglicher Therapie. Was richten wir stattdessen an? Führen Immobilität und mediale Angstkampagnen rund um die Uhr nicht gleichfalls zumindest mittelbar zu zahlreichen durch diese Art „Prävention“ bedingten Toten? Fließt jemals in die Bilanz ein, was wir an gesundheitlichen Kollateralschäden billigend in Kauf nehmen, während wir fast sämtliche nationalen Energien auf einen einzigen Krankheitstyp konzentrieren?

Und welche Naivität, zu glauben, dass die Zerrüttung einer (Welt‑) Wirtschaft ein ausschließlich ökonomischer Faktor wäre! Wird durch solche vernichtete wirtschaftliche Substanz nicht auch das dringend reformbedürftige Gesundheitssystem essentiell gefährdet? Sind zusätzliche (gewaltsame) soziale Konflikte nicht dadurch schon vorprogrammiert? Und ahnen diejenigen, die sonst ständig die Solidarität mit der ganzen Menschheit im Munde führen, nicht, wie sich Wirtschaftskrisen insbesondere für die Dritte Welt auswirken? Vermutlich mit sechs- bis siebenstelligen Letalitätsziffern.

In der gegenwärtigen Kontroverse um das richtige Vorgehen streiten als exemplarische Protagonisten die Virologen Christian Drosten und Alexander Kekulé gegen den Lungenfacharzt Wolfgang Wodarg und den Hygienespezialisten Sucharit Bhakdi, wobei Erstere den Staat und die Blockmedien hinter sich haben, Letztere das alternative Internet und zum Beispiel den Psychologen Franz Ruppert, der das Ganze für eine Massenhysterie hält. Wir Nicht-Experten sollten also gänzlich schweigen. Aber manchmal lassen sich gerade aus der Distanz Plausibilitäten beurteilen oder anmahnen, dass die täglichen Schreckensbilanzen nicht allzu viel ausblenden. Bedacht sei zumindest dreierlei:

Erstens: Alle genannten Todeszahlen müssen sich vor dem Hintergrund der gut 25.000 Influenza-Opfer betrachten und relativieren lassen, die im Winter 2017/18 ohne öffentliches Getöse quasi abgehakt wurden. Die Menschen starben übrigens trotz partieller Impfung, adäquater Medikation und einer gewissen Teilimmunität.

Zweitens: Haben wir überhaupt valide Opferzahlen? Angelo Borrelli, Leiter der Zivilschutzbehörde Italiens, sagte immerhin (laut „Tagesschau“ vom 21.03.2020), dass sie bei der Bilanz „nicht unterscheiden zwischen Corona-Infizierten, die gestorben sind, und denen, die wegen des Coronavirus gestorben sind“. Das aber reduziert die Aussagekraft erheblich.In Deutschland sterben übrigens seit Jahren ohnehin rund 2.500 Menschen pro Tag. Welche Steigerung der Infektions- und Letalitätszahlen ergibt sich andererseits allein daraus, dass man nun plötzlich (Tote) vermehrt auf dieses Virus testet? Selbst bereits palliativ behandelte Tumorpatienten zählen als Corona-Tote, so sie einen positiven Abstrich haben. Die Infiziertenzahl allein sagt wenig aus. Wurden bei den ungewöhnlich hohen Sterbeziffern in Wuhan und Bergamo Spezifika berücksichtigt (Umweltbedingungen; Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems; spezifische Hygienebedingungen)?

Drittens: Welche Mortalitätsrate ergibt sich dadurch, dass die geschürte Panik eine (strukturelle) Überbelastung der Krankenhäuser zusätzlich fördert, die ihrerseits böse Folgen hat? Von (mittelfristigen) psychosozialen Schäden ganz abgesehen. Und so weiter, und so fort.

Das Generationenproblem

Man verkauft uns die jetzige Katastrophenpolitik als besondere Solidarität mit den Alten, wofür man sie jedoch fraglos neben den momentan zunächst betroffenen Jungen noch gebührend zur Kasse bitten wird. Wäre das der Fall – und ich sage es als Angehöriger des zur Risikogruppe gehörenden Jahrgangs 1946 –‍, kämen wir in Grenzbereiche, in denen man derartig hohe wirtschaftliche Opfer nicht mehr ohne weiteres annehmen, geschweige denn fordern darf. Zumindest nicht, wo ein Volk noch tatsächlich Gemeinschaft lebt. Wenn sich das erhöhte Altersrisiko bei solchen Epidemien also nur dadurch mindern lässt, dass man jeweils eine Wirtschaft verheert, stellt sich die Frage der (auch moralischen) Güterabwägung.

Die Form, in der sich unsere öffentlich-rechtlichen Hintertreppen-„Satiriker“ des Funkformats „Bohemian Browser Ballett“ dazu äußerten (die 65-plus-Generation könne ruhig dezimiert werden, da sie schließlich unseren Planeten „in den letzten 50 Jahren voll an die Wand gefahren“ habe), ist zwar schlicht peinlich. Viel berechtigter hätten sich diese staatsfinanzierten Schnösel, auf deren Empfehlung wir sonst leichten Herzens Billionen Euros für vermeintliche Klima-„Rettung“ verfeuern, einmal der gänzlich zerrütteten Demographie dieses Landes zuwenden sollen: das heißt der trendsetzenden Lebensführung ihrer eigenen Altersgruppe, die den Generationenvertrag unter Versorgungsgesichtspunkten längst gekündigt hat. Nur deshalb ist der Anteil der Alten in unserem Land so groß geworden, dass sich offenbar Politiker nicht mehr trauen, gegen deren Ängste eine der Gesamtheit dienende Politik zu machen. Dabei ist es (angesichts verbreiteter Hysterien gerade bei den weniger gefährdeten Jüngeren) nicht einmal ausgemacht, dass die regierungsgesteuerte Panik überwiegend aus den Reihen der Alten stammt. Als Folge sind jedenfalls jetzt schon bestimmte ungute Töne in Richtung der Alten vernehmbar.

Es hilft nichts. Wir müssen endlich wieder in der Realität ankommen und uns von Gaukeleien verabschieden, es gäbe für fast jede Krise Absicherungen und Sicherheit. Und sollte die Seuche tatsächlich so ansteckend sein, müssen wir da durch, und das Erreichen einer relativen „Herdenimmunität“ ist auf Dauer die einzig handhabbare Wirklichkeit, da wir schließlich mit ständig sich wandelnden Krankheitserregern konfrontiert sind. Das Hinausstrecken mag kurzfristig Krankenhausengpässe beseitigen, und nur das rechtfertigt partiell und äußerst kurzfristig exorbitante Maßnahmen für besonders Gefährdete. Aber gerade da, wo wir mit zweiten oder dritten Grippewellen rechnen, führt das zu Zeiträumen, die schlechterdings untragbar sind. Schließlich stellt Covid-19 ja nur eine Form potentieller Virenmutationen dar. Wir werden auch künftig mit vergleichbaren Attacken auf unsere Gesundheit zu kämpfen haben. Denn der totale Sieg über Epidemien ist eine Illusion wie diejenige vom ewigen Leben. Wollen wir also alle zehn Jahre aufs Neue die Weltwirtschaft ruinieren, bis jeweils aktualisierte Impfstoffe hergestellt sind?

Die Quarantänegesellschaft

So, wie die jetzigen Medien agieren, darf man sich totalitäre Kriegspropaganda vorstellen, das heißt Trommeln von morgens bis abends. In den Fernsehstudios der Talkshows geben Experten und bloß Prominente (wie kurioserweise der „Fernsehdoktor“) einander die (hoffentlich desinfizierten) Klinken in die Hand. Medizinische Medienstars werden geboren, denen eine Macht zuwächst wie früher nur Militärgouverneuren. Immerhin fällt auf, dass all diejenigen, die stets behaupteten, Angst sei ein schlechter Ratgeber, oder die Ängste von Alternativen geradezu für politkriminell oder unmoralisch hielten, plötzlich 24 Stunden am Tag Alarmsirenen schrillen lassen. Oder gilt wieder die Devise: „Was zugelassene Angst ist, bestimme ich“?

Kurios ist, dass auch in dieser Situation nicht auf die üblichen Agitationsmuster verzichtet wird. So hatte etwa der böse Trump zunächst alles falsch gemacht, als er die Grenzen des Landes sperrte. Anschließend lerne ich von der „Qualitätspresse“, dass die EU alles richtig macht, wenn sie etwas später das Gleiche tut. Solche feinen Differenzen hätte ich früher nicht begriffen, zumal ich noch in der von der Bundesregierung verkündeten Überzeugung lebte, dass sich Grenzen grundsätzlich nicht schließen lassen, ein Prinzip, nach dem man aktuell übrigens in bestimmten Migrantenfällen immer noch verfährt.

Der hiesige Virusalarm charakterisiert unsere politmediale Klasse im Kern, wobei die (soeben auf arg strapazierter Rechtsgrundlage etablierte) medizinische Notstandsdiktatur für eine Technokratie eigentlich den Idealzustand bildet. Wir haben eine atomisierte Gesellschaft, die sich nicht mal mehr in Kleingruppen versammeln darf und fast alternativlos der politmedialen Allmacht einer sogenannten Elite ausgesetzt ist. Die wieder verhängt Ausgangssperren oder überwacht per Handychecks deren Einhaltung. Furchtgesteuerte Massen wiederum folgen wie Lemminge, solange ihre Führungsfiguren als Retter erscheinen. Das Ganze löst sogar frühere parteipolitische Akzeptanzprobleme, insofern sich eigentlich längst diskreditierte Regierende (nach dem Muster Helmut Schmidts bei der Hamburger Flut) nun als Großheiler präsentieren können.

Und natürlich lassen sich auf diese Weise nicht nur medizinische Viren bekämpfen, sondern bei anderer Gelegenheit auch allerorten zu isolierende „Klimaleugner“ oder „Rechtsextremisten“, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss. Wer könnte sich im Zuge des großen Einigungsappells schließlich der Überzeugung widersetzen, dass jetzt ein Maximum an Prävention geboten sei? Man gewöhnt sich schnell an ein Quarantäne-Herrschaftsmodell: mit „Mutti“ am Krankenbett der Nation, Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang samt Einbläser‍(innen) als Gesinnungsvirologen sowie Papa Habeck in edler Sorge vor geistig Infektiösen, die seiner Klimareligion misstrauen. Und siehe da, für den unermüdlichen Kampf gegen rechts bleibt in unseren Blättern wenigstens als Thema Nummer zwei noch Platz. So erfährt man etwa von ausgewiesenen Politlinguisten, was ich früher für fast schon klinisch abstrus gehalten hätte, dass das Verb „ausschwitzen“ etymologisch von Auschwitz herrührt.

Äußerst praktisch ist natürlich auch, was bei solchem Nachrichtenfokus alles unter den Teppich gekehrt werden kann. Die Schuldenbremse ist Schnee von gestern. Für die zuvor bereits schwächelnde Wirtschaft entfällt die Verantwortung; das schluckt alles das Kausalitätsmonster Corona. Auch lässt sich unter dem Radar der Aufmerksamkeit etliches schnellstens erledigen: die Erhöhung der Rundfunkgebühr, die Diskreditierung des Bargelds wie ein paar weitere meinungsstrangulierende Verordnungen oder Verbotsmaßnahmen.

Zudem beruhigt, dass Horst Seehofer dem deutschen Volk jüngst versicherte, selbst im Zeichen von Corona bleibe der Kampf gegen Rechtsextremismus in seinem Visier. Auch der „Verfassungsschutz“ war nicht müßig, seinen Regierungsauftrag zur Zerstörung der einzig nennenswerten parlamentarischen Opposition zu leisten. Wie in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs, mit dem ja jetzt so vieles verglichen wird, arbeiten unsere Bürokraten selbst in solchen Tagen noch bienenfleißig daran, sogenannte Staatsfeinde auszumachen. Gelobt sei die Kontinuität einer unermüdlichen Bürokratie!

Nun, Meinungsfreiheit beziehungsweise offen-selbstkritische Medien werden demnächst wohl ohnehin nicht allzu groß geschrieben. Wer solche Verluste an Volksvermögen und ‑chancen zu verantworten hat, kann sich keine wirklich freie Ursachendiskussion leisten. Und wir dürfen uns in künftigen Debatten schon mal darauf einrichten, mit dem zumindest moralischen Straftatbestand der „Corona-Leugnung“ konfrontiert zu werden. Bereits jetzt unterscheiden unsere Mainstreammedien per Framing ja zwischen „seriösen Wissenschaftlern“ Marke Drosten und Verbreitern „wirrer Behauptungen“ à la Wodarg – ganz wie es das durchgespielte Szenario einer amerikanischen Pandemie-Übung zur Diskreditierung von Kritik empfahl.

Nach der Katastrophe

Einmal muss der ausgerufene Pandemie-Alarm, wenn nicht alles zu Scherben gehen soll, offiziell abgeblasen werden. Dann kommt die Stunde der Wahrheit einer schonungslosen Bilanz, für die wir uns weder ideologisch noch moralistisch verhärten sollten. Wer sich dann – und sei es besten Gewissens – Übertreibung oder Verharmlosung anlasten muss, wird an diesem Vorwurf ohnehin noch lange tragen. Schlimmer jedoch wäre eine unsauber-apologetische Aufarbeitung der Krise, sei es um eine Niederlage dieser Größenordnung nicht einzugestehen, sei es aus Furcht, von heute auf morgen vom medialen Volksfreund zum Volksfeind zu schrumpfen, sei es aus psychischer Unfähigkeit im Stimmungsorkan Befangener, die ja zuvor meist nur trieben, weil sie sich selbst getrieben fühlten.

Unser Volk hat jedoch ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob diese administrative Vollbremsung unerlässlich war, die nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft böse zur Ader ließ, sondern zudem etliche Reserven verbrauchte, die man gerade für ein ohnehin überstrapaziertes wie reformbedürftiges Renten- und Gesundheitssystem hätte aufwenden müssen. Wir haben Anspruch auf ungeschönte Bilanzen, in denen alle relevanten Faktoren berücksichtigt sind, vor allem die Frage, ob in den Letalitätsziffern Corona Hauptursache oder nur Begleiterscheinung war. Wir werden Verlaufskurven und Hochrechnungen prüfen müssen unter Berücksichtigung von Gegenzählungen diverser Erkrankungen infolge der Quarantäne. Wo immer zu eruieren, sind Vergleichszahlen bei alternativem Krisenmanagement einzuholen. Und vieles mehr.

Es ist klar, welcher ungeheure psychische Druck auf Ärzten lastet, die mehrheitlich gewiss in bester Überzeugung warnten. Wie viele von ihnen werden der Versuchung entgehen, einen möglicherweise glimpflicheren als vorhergesagten Ausgang lieber als Präventionserfolg denn als Fehlprognose zu deuten, zumal wo hässliche Debatten und Wahlkämpfe drohen? Wer in Forschung und Gesundheitspolitik wird mit allen Konsequenzen bereit sein, wie Ödipus auch gegen sich selbst zu ermitteln, wenn schmerzliche Ergebnisse drohen?

Aber selbst wenn die Gesundheitspolitiker mit Grund ein positives Fazit ziehen dürfen: Wird man sich zur analytischen Klarheit durchringen, dass in absehbarer Zeit eine solche Schocktherapie den Völkern nicht nochmals auferlegt werden darf, ohne dass es in den ohnehin zerklüfteten Gesellschaften Europas zu blutigen Konflikten kommt? Ein Modell für künftiges Handeln kann dies jedenfalls nicht sein. Und für politisches Verhalten schon gar nicht, so groß die Versuchung sein mag, sich in der Krise den Part als „Lebensretter“ zu geben.

Gerade für Deutsche, bei denen es allzu oft scheint, sie hätten sich mehrheitlich das fürs Freiheitsbewusstsein zuständige Organ herausoperieren lassen, heißt es künftig, die durch Kollektivzwang geförderte Corona-Gesinnung schnell wieder aus den Köpfen zu bringen. Bis hin zu den makabren Praktiken, dass Todgeweihte nun aus Hygieneschutz ihre letzten Tage ohne adäquate Familienbegleitung verbringen müssen. „Das Leben ist der Güter höchstes nicht“, formulierte Schiller, was Brecht glaubte in ein „Das Leben ist der Güter höchstes“ korrigieren zu müssen: Dem muss man nicht folgen.

 

Anmerkung der EIKE-Redaktion:

Wir danken Herrn Prof. Günter Scholdt, em. Professor für Germanistik an der Universität des Saarlandes und Leiter des Literaturarchivs Saar-Lor-Lux-Esass, für die freundliche Genehmigung, seinen Aufsatz in den EIKE-News übernehmen zu dürfen. Er erschien zuerst in „Eigentümlich frei“ am 30.März 2020. Für nähere Infos zu G. Scholdt (hier) seine Homepage. Seine jüngste Buchveröffentlichung erschien soeben in der Basilisken-Presse, Marburg an der Lahn, unter dem Titel „Populismus. Demagogisches Gespenst oder berechtigter Protest“.

Anlässlich einiger Leserkommentare, welche sich nur auf Grund von Missverständnissen erklären lassen, bittet die EIKE-Readktion, folgendes sorgfältig zu beachten:

  1. EIKE bleibt durchaus „bei seinen Leisten“. Die politischen Begleiterscheinungen der realen Corona-Krise gleichen in maßgebenden Punkten nämlich denen der nur herbei geredeten Klimakrise. Und Klima/Energie sind maßgebende EIKE-Themen.
  2. Die Beiträge in den EIKE-News stellen die Auffassung des jeweiligen Verfassers dar und sind NICHT mit der Meinung der EIKE-Redaktion gleichzusetzen. Wir geben lediglich möglichst vielen wissenschaftlichen Sichtweisen ein Forum, ohne uns mit diesen Sichweisen gemein zu machen.
  3. EIKE ruft dazu auf, die gesetzlich angeordneten Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie strikt zu befolgen – unbeschadet individueller kritischer Beurteilungen der Maßnahmen. Was kritische Meinungsäußerungen angeht, leben wir immer noch in einem Rechtsstaat mit freier Meinungsäußerung als hohem Gut.



Sind Lockdowns wirksam??

[*Dieser Terminus wird unübersetzt und kursiv gesetzt beibehalten. Eine vernünftige und passende deutsche Übersetzung war nicht zu finden. Anm. d. Übers.]

Erstens, fast jedes Land hat irgendwelche Arten von Gesundheits-Eingriffen implementiert, und zwar mit einer Bandbreite von moderaten bis hin zu den chinesischen totalitären Maßnahmen.

Und wie die Koreaner vorgemacht haben, kann das funktionieren … aber nur, falls die Menschen willens sind, Quarantänen mit GPS-Standorten in einem Überwachungsstaat und einer GPS-Kontaktverfolgung durchzusetzen, die zeigt, wo man während der letzten zwei Wochen überall gewesen ist. So weit ich sehe, gibt es das bisher jedoch nur in Korea und China, und kein westliches Land hat das bisher versucht.

Und als Folge davon gibt es kaum einen Unterschied zwischen der Ausbreitung der Krankheit und der begleitenden Rate von Todesfällen in den westlichen Ländern. Abbildung 1 zeigt die tragische Trajektorie der Todesfälle in den 14 Ländern mit den höchsten Todesraten:

Abbildung 1: Coronavirus-Todesfälle im Vergleich zur Anzahl der Tage seit in dem jeweiligen Land die Rate über 10 Todesopfer pro Million Menschen gestiegen ist.

Wie man sieht, gibt es kaum einen Unterschied bzgl. der Sterberate zwischen den verschiedenen Ländern, trotz der Tatsache, dass sie alle differierende Niveaus der Gesundheits-Eingriffe vorgenommen haben in dem Versuch, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Alle folgen der gleichen Trajektorie.

Und welche Art der der Gesundheits-Interventionen außer Lockdowns schweben mir nun vor? Nun, bei ACAP [hier] kann man einen Datensatz herunterladen der verschiedenen Arten der Maßnahmen, die in verschiedenen Ländern Anwendung fanden. Es werden nicht weniger als 33 unterschiedliche Arten von Gesundheits-Interventionen zum Kampf gegen das Coronavirus gelistet, als da wären:

● Zusätzliche Gesundheits-/Dokumentenanforderungen bei der Ankunft
Änderungen der Beerdigungs- und Bestattungsvorschriften
Sensibilisierungskampagnen
Grenzkontrollen
Schließung der Grenze
Änderungen in der Gefängnispolitik
Kontrollpunkte innerhalb des Landes
Vollständige Schließung der Grenze
Ausgangssperre

● Nationale Reisebeschränkungen
Wirtschaftliche Maßnahmen
Notfall-Verwaltungsstrukturen aktiviert oder eingerichtet
Vollständiger Lockdown
Allgemeine Empfehlungen
Gesundheitskontrollen in Flughäfen und an Grenzübergängen
Humanitäre Ausnahmen
● Aussetzung internationaler Flüge
Einführung von Quarantänemaßnahmen
Beschränkung des Imports/Exports von Produkten
Öffentliche Versammlungen einschränken
Abriegelung von Flüchtlings-/Hilfelagern oder anderen Minderheiten
● Massentests der Bevölkerung
Mobilisierung des Miltärs
Obligatorische medizinische Tests, die nicht mit COVID-19 zusammenhängen
Teilweiser Lockdown
Psychologische Hilfe und medizinische Sozialarbeit
● Keine Dienstleistungen mehr
Schließung von Schulen
Ausnahmezustand ausgerufen
Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems
Überwachung und Kontrolle
Test-Richtlinien
Visa-Beschränkungen

Diese Auflistung habe ich herangezogen, um zu sehen, ob Länder mit mehr derartigen Restriktionen besser fahren. Hier zum Beispiel sind der Reihe nach die von Süd-Korea eingeführten Restriktionen genannt. Einige sind doppelt erwähnt, weil sie erweitert oder strenger gemacht worden sind:

● Gesundheitskontrollen in Flughäfen und an Grenzübergängen
Öffentliche Versammlungen einschränken
Visa-Beschränkungen
Visa-Beschränkungen

● Einführung von Quarantänemaßnahmen
Schließung von Schulen
Einführung von Quarantänemaßnahmen
Zusätzliche Gesundheits-/Dokumentenanforderungen bei der Ankunft
Überwachung und Kontrolle
Allgemeine Empfehlungen
Zusätzliche Gesundheits-/Dokumentenanforderungen bei der Ankunft
Allgemeine Empfehlungen
Teilweiser Lockdown
Allgemeine Empfehlungen
Einführung von Quarantänemaßnahmen
Psychologische Hilfe und medizinische Sozialarbeit
Einführung von Quarantänemaßnahmen
Überwachung und Kontrolle

Quarantäne, dann Überwachung, dann noch strengere Quarantäne, dann sogar noch strengere Überwachung und Quarantäne – ich kann mir nicht vorstellen, dass die Amerikaner da mitmachen.

Da ich jedoch Darstellungen als Graphik liebe, habe ich einen Scatterplot der Anzahl bestimmter Arten von Restriktionen, die ein Land eingeführt hat, im Vergleich zur Anzahl der Todesfälle pro zehn Millionen Menschen in jenem Land erstellt. Das Ergebnis zeigt Abbildung 2:

Abbildung 2: Scatterplot, Anzahl der Art der Restriktionen in dem Versuch, die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen, im Vergleich zur Anzahl der Corona-Toten pro 10.000.

Wie man sieht, scheint die Anzahl der Restriktionen nicht viel zu tun zu haben mit der Anzahl der Todesfälle. Beispielhaft sei hier die Schweiz genannt. Folgende verschiedene Restriktionen hat man dort eingeführt:

● Öffentliche Versammlungen einschränken
Grenzkontrollen
Visa-Beschränkungen
Ausnahmezustand ausgerufen
Schließung von Schulen
Ausnahmezustand ausgerufen
Grenzkontrollen
Visa-Beschränkungen
Allgemeine Empfehlungen
Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems
Sensibilisierungskampagnen
Test-Richtlinien
Öffentliche Versammlungen einschränken
Schließung der Grenze
Öffentliche Versammlungen einschränken
Wirtschaftliche Maßnahmen
Öffentliche Versammlungen einschränken
Teilweiser Lockdown
Vollständiger Lockdown
Teilweiser Lockdown

● Wirtschaftliche Maßnahmen
Wirtschaftliche Maßnahmen
Beschränkung des Imports/Exports von Produkten
Militärischer Einsatz
● Einschränkung öffentlicher Versammlungen
Aussetzung internationaler Flüge
● Einschränkung öffentlicher Versammlungen
Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems
Visa-Beschränkungen
Wirtschaftliche Maßnahmen

Das Fehlen augenfälliger Auswirkungen ist also nicht mangelnden Restriktionen geschuldet, und es liegt auch nicht daran, dass die Restriktionen nicht lange genug galten. Die Schweiz hat die ersten dieser Maßnahmen vor 40 Tagen eingeführt, nämlich am 21. Februar. Man hat die Schulen geschlossen. Am 24. Februar rief die Regierung eine „außerordentliche Lage“ aus und verbot alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen. Die Schließung von Restaurants und Bars wurde angeordnet. Bis dahin gab es dort noch keinen einzigen Corona-Toten. [UPDATE: Einige Leute sagten, dass die Beschränkungen der Schweiz nicht so lange bestehen. Beim erneuten Überprüfen meiner Quellen stelle ich fest, dass sie richtig liegen und ich mich zu 100% geirrt habe. Mein Punkt bleibt jedoch bestehen: Die verschiedenen Einschränkungen haben bisher keinen erkennbaren Unterschied gemacht, und die Krise kommt in den meisten Ländern in ein oder zwei Wochen. Jeder Effekt wird also minimal sein, wenn er nicht erkennbar ist, und in der Zwischenzeit sind die wirtschaftlichen und menschlichen Kosten horrend.]

Danach bis jetzt zählte man 433 Todesfälle durch das Coronavirus. Vierzig Tage Sanktionen ohne irgendeine Auswirkung.

Inzwischen registriert man dort etwa die gleiche Anzahl von Todesopfern pro zehn Millionen Menschen wie beispielsweise in den Niederlanden. Die Niederländer haben Folgendes eingeführt:

Einführung einer Politik der Quarantäne

● Begrenzung öffentlicher Versammlungen

● Schließung von Schulen

● Schließung von Dienstleistungen

● Allgemeine Empfehlungen

● Wirtschaftliche Maßnahmen

● Notfall-Verordnungen wurden aktiviert oder eingeführt

Kein Lockdown, weder teilweise noch vollständig. Keine Begrenzung von Importen und Exporten. Keine Streichung von Flügen.Keine Visum-Restriktionen. Kein Notfall. Keine Grenzkontrollen.

Und trotz alledem … haben sie lediglich mit den Schweizern gleichgezogen.

Man kann es auch noch auf andere Weise betrachten. Deutschland, die USA, Portugal, Frankreich und Spanien haben allesamt die gleiche Anzahl von Restriktionen eingeführt … aber die Todesraten reichen von niedrig bis hoch.

Es sieht also so aus, als sei meine Intuition richtig gewesen. Solange man nicht willens ist, eine Politik der Überwachung einzuführen, bewirken diese Maßnahmen sehr wenig. Das Problem ist, dass dieses Teufelsding so heimtückisch ist. Es hat eine lange Inkubationszeit, und es kann auf Oberflächen tagelang überleben. Fazit: hinsichtlich regierungsamtlicher Restriktionen wird nichts außer strikter Überwachung und Quarantäne wie in Korea die Anzahl der Fälle verringern, ebenso wie eine Bevölkerung, die willens ist, den Restriktionen buchstabengetreu zu folgen.

Und Amerikaner machen da einfach nicht mit. Tatsächlich ist es unmöglich, Amerikaner dazu zu bringen, Schutz zu suchen. Falls man auf die Straßen der USA tritt, trifft man viele arbeitende Menschen, viele umher laufende Menschen, Lebensmittelläden voller Menschen … Virenkontrolle?

Ich glaube nicht.

Aber bzgl. Kontrolle des Virus‘, hier noch eine andere Graphik. Es ist die gleiche Graphik wie Abbildung 2, enthält aber diesmal zusätzlich Japan:

Hmm … sie befinden sich in der Gefahrenzone nahe Korea und China – welche extremen Gesundheits-Maßnahmen hat man also dort ergriffen? Nun, diese hier:

Gesundheits-Checks auf Flughäfen und an Grenzübergängen

Visa-Restriktionen

Waas? Das ist alles? … Meine einzige Schlussfolgerung daraus ist einfach:

MAN TRAGE EINEN MUNDSCHUTZ!

Der einzige Unterschied bzgl. Gesundheits-Maßnahmen zwischen Japan und den meisten anderen Gebieten der Welt besteht darin, dass alle Japaner in der Öffentlichkeit Mundschutz tragen. Selbst die linken US-Medien bemerken die Wirksamkeit von Mundschutz – eine Schlagzeile bei CNN lautet „Face masks and coronavirus: Asia may have been right and the rest of the world is coming around“ … Sieht aus, als hätten die US-Spezialisten erneut unrecht.

Ein Mundschutz unterbindet die Übertragung auf zweierlei Weise. Erstens, er verhindert, dass man sich an Mund und Nase fasst. Das schützt einen, bis man seine Hände waschen kann und verhindert die Ansteckung Anderer oder dass sich das Virus auf festen Oberflächen ablagert.

Außerdem wird verhindert, dass Milliarden Virus-Partikel beim Husten oder Niesen in die Luft geblasen werden. Es ist weniger effektiv als das Verhindern des Einatmens derartiger Partikel, obwohl es auch dabei hilft. Und Husten und Niesen ist der Haupt-Übertragungsweg.

Alles in allem – wie Japan vorführt, unterbindet das Tragen eines Mundschutzes die Ansteckung erheblich.

Wir fangen an, auch dahin zu kommen, aber es kann zu lange dauern und zu spät sein. Ich sehe, dass die genialen Medizin-Experten, welche zu dem ineffektiven drastischen Lockdown rieten, jetzt darüber nachdenken, vorschreiben zu lassen, dass die Amerikaner einen Mundschutz tragen sollen. Die Schlagzeile in Politico lautet „Fauci: Mask-wearing recommendation under ‘very serious consideration’“ … unter Erwägung?? Sie haben die amerikanische Wirtschaft zerschlagen ohne zurückzuschauen, aber die einfache Empfehlung, in der Öffentlichkeit einen Mundschutz zu tragen, erfordert „sehr ernsthafte Erwägung“?

Seufz …

Wir können aus all dem ersehen, dass es kaum Vorteile des Lockdowns in Amerika gibt … also schauen wir mal auf die Nachteile. Erstens, der wirtschaftliche Schaden durch die gegenwärtigen geisteskranken Vorschriften – erlassen um der Marginalisierung des Virus‘ willen – ist schon jetzt gewaltig – verloren gegangene Arbeitsplätze, geschlossene Geschäftszweige, ökonomischer Abschwung, Verluste an den Börsen. Darin nicht enthalten sind die persönlichen Nachteile wie etwa zunehmende Selbstmorde oder häusliche Gewalt. Die Menschen, welche diese Entscheidungen getroffen haben, wurden offensichtlich von Ärzten angeleitet. Das war gut, aber dass sie nicht auf Ökonomen oder Sozialwissenschaftler gehört haben, war tödlich.

Um die Bevölkerung für diese ökonomischen Verluste zu entschädigen haben wir soeben zwei BILLIONEN Dollar in die allgemeine Richtung des Problems geschoben. Die meisten Menschen haben keine Ahnung, wie viel eine Billion Dollar sind. Man betrachte es einmal folgendermaßen:

Man stelle sich vor, man wäre ein Unsterblicher, der so viel Geld verdient, dass man für immer und ewig eine Million Dollar pro Tag ausgeben kann. Am ersten Tag kauft man 350 Ventilatoren zum Einzelpreis von 20.000 Dollar und verteilt diese an verschiedene Staaten. Am nächsten Tag kauft man 200.000 Gesichtsmasken für 5 Dollar pro Stück, epidemische Preise. Dann entschließt man sich, ein Jahr heranzuziehen und jeden Tag ein Feldlazarett zu kaufen, 365 davon zum Einzelpreis von einer Million Dollar. Das fühlt sich so gut an, dass man sich entschließt, voll ausgestattete Lazarette zu beschaffen. Das kostet so um die 1,5 Millionen Dollar pro Bett. Also kann man pro Jahr ein 250-Betten-Lazarett kaufen. So fährt man während der folgenden 200 Jahre fort – 200 neue Lazarette, 50.000 neue Betten.

Nun sind das lediglich etwa einhundert Jahre, in denen man eine Million Dollar pro Tag ausgibt. Man nehme weiter an, dass man anfängt, einen Mega-Dollar pro Tag auszugeben, also eine volle Million Dollar an jedem einzelnen Tag einschließlich Wochenende, und zwar bis zurück zum 1. Januar im Jahre 1. Und man stelle sich vor, man hätte seitdem jeden Tag eine Million Dollar pro Tag bis zum heutigen Tag ausgegeben, um medizinische Ausrüstungen zu kaufen, Ärzteschulen zu erweitern, Testausrüstungen zu kaufen – eine Million Dollar pro Tag vom Jahr 1 bis zum Jahr 2020.

Und jetzt raten Sie mal …

…man hätte immer noch weitaus weniger als eine Billion Dollar ausgegeben, nämlich nur etwa drei Viertel davon. Und um zwei Billionen auszugeben, würde sich das auf die Ausgabe von einer Million Dollar pro Tag belaufen – 5500 Jahre lang.

Kann man sich vorstellen, wie unser medizinisches System aussehen würde, falls man dafür 5500 Jahre lang eine Million Dollar pro Tag aufbringen würde?

Stattdessen haben wir diese zwei Billionen einfach hinweg gespült* für die Reparatur der durch den Lockdown angerichteten Schäden in der Wirtschaft, ohne dass die Wirtschaft wieder in Schwung kommt.

[*Der Autor drückt sich wesentlich drastischer und nicht druckreif aus! Anm. d. Übers.]

Vollendete finanzielle Idiotie, die ausschließlich Politiker als sinnvoll, logisch oder praktisch betrachten können. Mark Twain hatte völlig recht mit seinem Ausspruch: „Nimm einmal an, du wärst ein Mitglied des Kongresses. Und nimm weiter an, du wärst ein Idiot. Aber ich wiederhole mich.“

Also … wie wäre es, wenn wir alle einen Mundschutz aufsetzen, unsere Hände waschen oder besonders unser medizinisches Personal testen sowie anzufangen, nach Antikörpern zu suchen – und diesen idiotischen Lockdown zu beenden? Die pluted bloatocrats* im Kongress träumen schon jetzt von der Beschlussvorlage eines neuen Gesetzes, um eine weitere Billion Dollar zu verschwenden, was wir uns nicht leisten können.

[*Unübersetzbares Wortspiel!]

Und zu guter Letzt: Ich habe gesehen, wie der Berater des italienischen Gesundheits-Ministers gesagt hat, dass nur 12% aller Todesfälle in Italien tatsächlich DURCH das Coronavirus aufgetreten waren. Alle übrigen Todesfälle waren MIT, aber NICHT durch das Virus eingetreten. Vielleicht hellt es sich jetzt auf.

Link: https://wattsupwiththat.com/2020/04/01/do-lockdowns-work/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Selbst in der Koronakrise sind die linken Demokraten sehr darauf aus, Windsubventionen zu verlängern

Dies wurde diese Woche erneut bewiesen, als die Demokraten (zum Glück erfolglos) versuchten, eine Vielzahl von Green New Deal-Maßnahmen in das Gesetz zur Entlastung der Korona-Krise aufzunehmen – einschließlich der Verlängerung der Steuergutschriften, die das Wachstum der Solar- und Windenergie vorangetrieben haben.

Dass die Demokraten im Kongress, selbst in einer für die US-Wirtschaft so kritischen Zeit, so sehr auf Solar- und Wind-Subventionen drängen, ist aus zwei Gründen besonders ärgerlich. Erstens wird die Windindustrie bereits bis 2029 Subventionen in Höhe von 33,75 Milliarden US-Dollar erhalten. Zweitens war die Entwicklung der Windenergie in einigen der Bundesstaaten mit den stärksten Anteilen der Demokraten – Hawaii, Kalifornien, New York und Vermont – effektiv wegen lokaler Opposition gestoppt.

Natürlich schläft die zugehörige Washingtoner Politik nie. Aber die American Wind Energy Association AWEA und ihre Lobbyisten verdienen eine olympische Goldmedaille für ihren völligen Mangel an Scham.

Seit Jahren sagt die Windindustrie, dass sie keine Subventionen benötigt, um sich gegen traditionelle Energieformen zu behaupten. Auf seiner Website sagt AWEA, dass das Wachstum der Windenergie „voraussichtlich stark bleiben wird“, wenn die Steuergutschrift für die Produktion wegfällt.

Ende letzten Jahres wurde die Subventionsdauer jedoch um ein Jahr verlängert. Und am 20. März sandte AWEA eine Mitteilung an seine Mitglieder, in der sie aufgefordert wurden, an einer „Grasstops-Outreach-Kampagne“ teilzunehmen, die sich an wichtige Senatoren für eine weitere Verlängerung richtet, da COVID-19 „Zeitplanprobleme“ verursacht.

[Grasstops – sind Aktivisten incl. Juristen, die politisch sehr gut vernetzt sind und aufgrund des Wohlwollens der Medien auch Entscheidungsträger und die öffentliche Meinung beeinflussen können]

Senator Charles Grassley, der Republikaner aus Iowa, sagte: „Als Förderer der ersten Steuergutschrift für Windenergie im Jahr 1992 kann ich sagen, dass die Steuergutschrift niemals dauerhaft sein sollte.“ Ob dauerhaft oder nicht, Windzuschüsse stellen jetzt jede andere steuerliche Behandlung im Zusammenhang mit Energie in den Schatten, und bis 2029 werden laut Lisa Linowes, der Geschäftsführerin der Wind-Action Group, die kumulierten Zuschüsse für die Windindustrie unglaubliche 60 Milliarden US-Dollar betragen.

Noch bemerkenswerter ist die Bereitschaft der Demokraten, der Windindustrie noch mehr Steuergelder zu geben, wenn man bedenkt, was vor Ort passiert. Von Vermont bis Hawaii lehnen Landbewohner Windprojekte aufgrund von Bedenken hinsichtlich Immobilienwerten, Lärm und Landschaftszerstörung ab.

Bernie Sanders behauptet, die Vereinigten Staaten müssten ihre gesamte Wirtschaft auf erneuerbare Energien umstellen. Aber seine eigenen Wähler in Vermonter, verabscheuen die Windenergie. Am 24. März lehnte die Vermont Public Utilities Commission den letzten aktiven Antrag für ein großes Windprojekt im Bundesstaat ab.

In New York ist der Widerstand gegen Windenergie so weit verbreitet, dass Gouverneur Cuomo eine Maßnahme in den Vorschlag des Staatshaushalts aufgenommen hat, die den lokalen Gemeinden die Möglichkeit nimmt, den Bau von Wind- und Solarenergieprojekten in ihren Hoheitsgebieten zu verhindern.

Kalifornien hat vorgeschrieben, dass bis 2030 60 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien stammen sollen. In Nancy Pelosis Heimatstaat ist es jedoch nahezu unmöglich, neue Windkapazitäten aufzubauen. Seit 2013 hat der Staat weniger als 200 Megawatt neue Windkapazität hinzugefügt. Die letzte Ablehnung erfolgte im Dezember, als Humboldt County ein vorgeschlagenes Windprojekt ablehnte, das 47 Riesenturbinen in den Landkreis gebracht hätte.

In Hawaii wurden im vergangenen Herbst 200 Menschen auf der Insel Oahu festgenommen, als sie gegen den Bau von acht Windkraftanlagen in der Nähe des Dorfes Kahuku protestierten. Der Kampf um dieses Projekt wird nun vor dem Obersten Gerichtshof von Hawaii geführt.

Kurz gesagt, die Top-Demokraten drängen auf einen starken Anstieg der Windenergiesubventionen, obwohl gerade die Landbewohner in ihren Heimatstaaten heftig gegen Big Wind sind. Wenn der Windindustrie noch mehr Milliarden an Subventionen gewährt werden, werden diese Landnutzungskonflikte nur noch verstärkt.

Bislang werden die Regulationen zur Rettung der Wirtschaft wahrscheinlich keine Big Wind-Unterstützung enthalten. Aber angesichts der Schamlosigkeit der Windindustrie wird der Unsinn mit Sicherheit zurückkehren. In der Tat berichtet Politico, dass Subventionen für Solar und Wind „auf ein späteres Rettungspaket für Unternehmen verschoben werden könnten“.

https://nypost.com/2020/03/27/why-dems-are-so-bent-on-passing-wind-amid-corona-crisis/

Übersetzt durch Andreas Demmig




ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DER CORONA-POLITIK – Raus aus dem Ausnahmezustand!

Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie haben unser Land in einen Ausnahmezustand versetzt – in einen Zustand, in dem viele der normalen Regeln des Zusammenlebens nicht mehr gelten und verfassungsrechtlich garantierte Rechte suspendiert sind. Die Fortbewegungsfreiheit und die Freiheit der Wahl des Aufenthaltsorts sind massiv beschränkt worden. Die Ausübung der Berufsfreiheit wird Millionen von Geschäftsleuten, Handwerkern, Gastwirten, Hoteliers, Musikern und anderen Künstlern unmöglich gemacht. Schüler und Studenten können ihr Recht auf Bildung nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen. Die Religionsfreiheit kann nur noch zu Hause oder über die Funkmedien wahrgenommen werden. Die Versammlungsfreiheit ist vollständig suspendiert.

Davon ist auch die Betätigungsfreiheit der politischen Parteien betroffen. Auch alle anderen Aktivitäten, die jetzt zum Corona-Schutz verboten sind, sind grundrechtlich geschützt, nämlich durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (allgemeine Handlungsfreiheit). Das gilt insbesondere für die Einschränkung sozialer Kontakte. Die Aufzählung der Freiheitsbeschränkungen ist nicht vollzählig. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat es noch nie eine derart weitgehende kollektive Einschränkung von Grundrechten gegeben. Innerhalb weniger Wochen wurde aus einem Gemeinwesen, das auf seine Freiheitlichkeit stolz ist, ein Staat, der von fundamentalen Freiheiten kaum etwas übrig lässt, ein Staat, der die individuelle Freiheit einem kollektiven Ziel in einem Maße unterordnet, das man in demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnungen sonst nicht kennt.

Kann all das mit dem Grundgesetz vereinbar sein, mit der Verfassung, die die individuelle Freiheit schützt wie keine andere Verfassung in der deutschen Geschichte zuvor? Liegt ein Notstand vor, der einen Shutdown fundamentaler bürgerlicher Freiheitsrechte rechtfertigt? Kennt Not verfassungsrechtlich kein Gebot?

Aus Sicht des Grundgesetzes nicht. Sicher – es gibt Situationen, in denen die Regeln des Normalfalls nicht gelten können, damit der Staat handlungsfähig bleibt. Aber das Grundgesetz versucht, den Notstand rechtlich einzufangen und stellt besondere rechtliche Regeln für den Ausnahmefall zur Verfügung. Der Notstand entbindet die Staatsorgane nicht von der Beachtung des Rechts. Auch im Notstand gilt die Verfassung, wenn auch mit modifizierten Regeln. Allerdings ist die Corona-Krise kein Notstand im verfassungsrechtlichen Sinne – kein Angriff auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt (Verteidigungsfall), kein Putsch- oder Revolutionsversuch (innerer Notstand). Als einzige Notstandvorschrift, die hier Anwendung finden könnte, kommt Artikel 35 in Betracht, der bei Naturkatastrophen, wenn erforderlich, Amtshilfe auch durch die Bundeswehr erlaubt. Aber zu Grundrechtseinschränkungen ermächtigt diese Vorschrift nicht.

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Dietrich Murswiek ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg im Breisgau.