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Schaden durch Lockdown mindestens um das Fünffache höher als sein Nutzen – Studienüberblick

Wir sprechen von Ari Joffe, University of Alberta, Kanada:

“Ari Joffe, MD, FRCPC, is a specialist in Pediatric Critical Care and Pediatric Infectious Diseases, practicing at the Stollery Children’s Hospital in Edmonton since 1995. Ari is a Clinical Professor in the Department of Pediatrics and with the John Dossetor Health Ethics Centre, University of Alberta”

Die Arbeit von Ari Joffe liegt uns nicht nur nahe, weil sie so umfassend ist, Joffe beschreibt darin auch seine Entwicklung von einem, der SARS-CoV-2 angesichts der vielen Horrormeldungen und Studien, die sein Auftauchen begleitet haben, die mit nicht vorhandener Immunität, exponentieller Verbreitung und mehreren Millionen Toten geschockt haben, zunächst einmal vorsichtig und mit dem “besser auf der richtigen Seite irren”-Ansatz gegenübergetreten ist, zu einem, der die fast schon mutwillige Zerstörung von Gesellschaften und Wirtschaften durch Politiker, die offenkundig über keinerlei Möglichkeit verfügen, einmal begonnene Irrwege zu verlassen, bekämpft, eine Entwicklung, die der Entwicklung, die wir genommen haben, sehr ähnlich ist.

Gab es im Februar und im März des Jahres 2020 noch triftige Gründe, Non-Pharmaceutical Interventions, Lockdown, soziale Distanz und dergleichen zu unterstützen, so gibt es in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Belegen, die zeigen, dass der beschrittene Weg ein Holzweg ist, den man besser gestern verlassen hätte.

Joffe, Ari (2020). COVID_19: Rethinking the Lockdown Groupthink.

Die Horrorgeschichten, die zu Beginn des letzten Jahres verbreitet wurden, sind dieselben, die noch heute verbreitet werden: Davon, dass die Intensivstationen den Ansturm der COVID-19-Erkrankten nicht verkraften, war und ist die Rede, von 7 Millionen Toten, die es ohne einen Lockdown schon im April 2020 gegeben hätte, war die Rede, später dann von 3,5 Millionen Toten, die durch Lockdowns verhindert worden seien:

” A war effort analogy is apt, with the “unquestioning presumption that the cause is right, that the fight will be won, that naysayers and non-combatants [e.g., not wearing a mask] are basically traitors, and that there are technical solutions [e.g., vaccine and drugs] that will quickly overcome any apparent problem or collateral damage.” (3)

Wenn es überhaupt eine Entwicklung bei Polit- und Journalisten-Darstellern gibt, dann die, dass Menschen, die diesen Horrorgeschichten kritisch gegenüberstehen, heute noch heftiger bekämpft werden als noch vor Monaten, eine normale Entwicklung, denn je mehr diejenigen, die Katastrophen an die Wand malen, mit ihren Prognosen daneben liegen, desto heftiger bekämpfen sie diejenigen, die auf diese Diskrepanz hinweisen. Und je mehr sich abzeichnet, dass Lockdowns die Pandemie nicht beeinflussen, bestenfalls in die Länge ziehen, desto mehr wird stur der Weg der Lockdowns beschritten und versucht, zu erzwingen, was gegen die Realität nicht durchzusetzen ist, und zwar ohne Rücksicht auf Verluste.

Schon 2011 haben Bonneux und Van Damme angemerkt, dass die damalige Influenza Pandemie der Jahre 2008/2009 von einer Kultur der Angst beherrscht wurde, in der nur für Worst-Case-Szenarien Platz gewesen sei und in der niemand derjenigen, die für sich in Anspruch nehmen, politische Entscheidungen zu treffen, auch nur auf die Idee gekommen wäre, die Kosten seiner Entscheidungen dem vermeintlichen Nutzen gegenüber zu stellen. Wo eine qausi religiöse Mission ausgeführt wird, da ergibt sich die Effektivität der eigenen Entscheidungen für diese Priester quasi aus der Heiligkeit der eigenen Mission.


Bonneux L & Van Damme W. (2011). Health is more than influenza. Bulleting World Health Organization 89:539-540.


Angesichts dessen, was seit Februar an Wissen über SARS-CoV-2 und die vom Virus ausgelöste Krankheit “COVID-19” bekannt geworden ist, ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die den Nutzen eines Lockdowns den Kosten durch diesen Lockdown gegenüberstellt, längst überfällig. Joffe leistet sie in seiner Arbeit. Die folgenden Parameter sind für das Verständnis der präsentierten Ergebnisse von Bedeutung.

  • Die Infection Fatality Rate für SARS-CoV-2 ist gering: Von denen, die sich infizieren, sterben rund 0,23%.
  • Die Infection Fatality Rate ist altersgradiert: Unter 70jährige: IFR = 0,05%; Unter 45jährige: IFR = 0,00%; Über 70jährige: IFR = 1%, Personen in Alten- und Pflegeheimen: IFR = 25%. Das höchste Risiko, an COVID-19 zu sterben, haben also Menschen in Alten- und Pflegeheimen.
  • Schätzungen der WHO zufolge, sind weltweit 10% der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 infiziert. Das entspricht zum Zeitpunkt der Schätzung einer IFR von 0,15%.
  • Personen in Alten- und Pflegeheimen machen rund 50% der COVID-19 Toten in Europa und den USA aus, rund 80% der COVID-19 Toten in Kanada.
  • Der Median der Überlebensdauer in Alten- und Pflegeheimen liegt unter normalen Umständen bei rund 2,2 Jahren, d.h. die Hälfte der Personen, die in Pflegeheimen lebt, stirbt vor 2,2 Jahren Aufenthalt, die Hälfte danach.
  • Die Sterberaten in Alten- und Pflegeheimen liegen in normalen Jahren bei rund 30%.
  • Alter ist der mit Abstand größte Risikofaktor im Hinblick auf die Sterblichkeit an COVID-19. Ko-Morbiditäten, Immunschwäche, Erkrankungen der Atemwege, Übergewicht, eine kürzliche Erkrankung an Krebs, sie spielen auch eine Rolle, aber eine viel geringere als Alter.
  • Die Grenze für Herdenimmunität, die für einen Reproduktionsfaktor von 2,5 bei 60% liegen soll, geht von homogenen Gesellschaften aus, deren Mitglieder gleichermaßen für SARS-CoV-2 empfänglich sind, gleiche Muster sozialer Kontakte und Begegnungen aufweisen und dergleichen. Eine Annahme, die offenkundig falsch ist. Junge Leute haben mehr Kontakte als alte, sind häufiger unterwegs, wechseln häufiger die Partner uvm. Wird bei Kontakten die Annahme in die Modelle aufgenommen, dass nicht alle Mitglieder der Bevölkerung dieselbe Anzahl sozialer Kontakte und dieselbe Anzahl sozialer Begegnungen haben, dann sinkt die Grenze für Herdenimmunität auf 48%, werden zudem individuelle Unterschiede in der Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, in Rechnung gestellt, dann sinkt die Grenze auf 10% bis 20%.

Dazu:

Aguas R, Corder RM, King JG, Goncalves G, Ferreira MU, Gomes MGM. Herd immunity thresholds for SARS-CoV-2 estimated from unfolding epidemics. medRxiv.

Britton T, Ball F, Trapman P. (2020). A mathematical model reveals the influence of population heterogeneity on herd immunity to SARS-CoV-2. Science 369(6505):846-849.

Gomes MGM, Corder RM, King JG, Langwig KE, Souto-Maior C, Carneiro J, et al. (2020). Individual variation in susceptibility or exposure to SARS-CoV-2 lowers the herd immunity threshold. medRxiv.


Vor dem Hintergrund der natürlichen Grenze zur Herdenimmunität (60%), die Polit-Darsteller zur richtigen und einzig relevanten Größe erklärt haben, stellt sich die Armut dessen, was derzeit als “Strategie” gegen SARS-CoV-2 verbreitet wird, in eklatanter Weise dar:

  • Lockdowns sind kein Mittel, um Herdenimmunität zu erreichen, denn es würde mehrere Jahre dauern, um dieses Ziel zu erreichen, vorausgesetzt Immunität gegen SARS-CoV-2, die mit Lockdowns kontrolliert erreicht werden soll, hält so lange vor;
  • Test-und-Trace-Systeme haben sich als nicht durchführbar erwiesen; Damit Herdenimmunität über Test-and-Trace-Systeme erreicht werden kann, müssten innerhalb eines halben Tages 75% der Kontakte infizierter Personen ermittelt werden.
  • Herdenimmunität ist durch Impfung nur dann zu erreichen, wenn Impfstoffe für eine lang anhaltende Immunität gegen Neuansteckung sorgen. Derzeit gibt es keinerlei Grund anzunehmen, dass die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna oder Oxford/AstraZeneca diese Leistung erbringen.

Kurz: alle derzeit verfolgten Strategien führen nirgendwo hin. Derzeit verkaufen Politik-Darsteller eine Hoffnung, von der manche sicher wissen, dass es eine Täuschung ist, eine bewusste Täuschung, während es wohl auch Naive gibt, die tatsächlich glauben, eine der drei Strategien oder alle zusammen könnten erfolgreich sein (immer bezogen auf die Annahmen für Herdenimmunität der Polit-Darsteller, die sie machen, um den Lockdown zu rechtfertigen. Ginge man von einer geringeren Schwelle zur Herdenimmunität aus, dann wäre ein Lockdown in erster Linie nicht notwendig.).

Vor diesem Hintergrund hat sich Joffe die Frage gestellt, wie das Verhältnis aus Nutzen des Lockdowns zu den Kosten des Lockdowns ist und diese Frage beantwortet.

Bereits eine Auflistung der bisherigen Kollateralschäden ist erschreckend (wir beschränken uns auf Kollateralschäden in westlichen Ländern, wer sich für die Kollateralschäden in Entwicklungsländern interessiert, kann diese bei Joffe nachlesen):

  • Anstieg der Tode infolge von Herzinfarkt, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen aufgrund aufgeschobener Behandlung, entfallener Vorsorgeuntersuchungen oder einer Vermeidung, das Krankenhaus aufzusuchen, bei den entsprechenden Patienten;
  • Anstieg psychischer Erkrankungen;
  • Anstieg bei Selbstmorden;
  • Unerklärte Anstiege bei Dementia-Toten und Toten, die an Alzheimer sterben;

In mehreren Studien wird geschätzt, dass zwischen 20% und 50% des Anstiegs der Übersterblichkeit, der derzeit so medial verkauft wird, NICHT auf COVID-19, sondern auf Tote, die man als Kollateralschäden des Lockdowns bezeichnen muss, zurückzuführen sind.


Die entsprechenden Studien:

Docherty K, Butt J, de Boer R, Dewan P, Koeber L, Maggioni A, et al. (2020). Excess deaths during the Covid19 pandemic: an international comparison. medRxiv

Kontis V, Bennett JE, Rashid T, Parks RM, Pearson-Stuttard J, Guillot M, et al.(2020) Magnitude, demographics and dynamics of the effect of the first wave of the COVID-19 pandemic on all-cause mortality in 21 industrialized countries. Nature Medicine. DOI: https://doi.org/10.1038/s41591-010-1112-0.

Postill G, Murray R, Wilton A, Wells RA, Sirbu R, Daley MJ, Rosella LC. (2020). An analysis of mortality in Ontario using cremation data: rise in cremations during the COVID-19 pandemic. medRxiv

Woolf SH, Chapman DA, Sabo RT, Weinberger DM, Hill L, Taylor DDH (2020). Excess deaths from COVID-19 and other causes March-July 2020. Journal of the American Medial Association 325(15):1562-1565.


Joffe (2020).

Wie kann man nun die Kosten und den Nutzen berechnen, die mit dem Lockdown verunden sind? Joffe nutzt Konzepte, die schon seit Jahren in der Ökonomie, vor allem der Wohlfahrtsökonomie genutzt werden, QALY und WELLBY. Ersteres umschreibt den Versuch, die Anzahl der Lebensjahre (für eine Gesellschaft, also als Aggregatdatum) mit dem “gesundheitlichen Wohlbefinden” dieser Jahre (operationalisiert über die Erkrankungshäufigkeit und die Sterbewahrscheinlichkeit für bestimmte gesellschaftliche Gruppen) zu gewichten (= QALY Quality Adjusted Life Years). Letzteres umschreibt den Versuch, den Wert all dessen zu messen, das ein Leben zu einem erfüllten Leben macht, wobei hier ein Sammelmaß, nämlich die Lebenszufriedenheit zum Einsatz kommt: “Wie zufrieden sind Sie mit ihrem Leben”, so lautet die Frage, auf deren Basis die Ergebnisse aus entsprechenden Befragungen für gesellschaftliche Gruppen aggregiert werden. Man kann an dieser Vorgehensweise vieles aussetzen, aber sie hat zwei unschlagbare Vorteile: Zum einen ist es eine standardisierte Vorgehensweise, die die gleiche Messgrundlage für Kosten und Nutzen benutzt, zum anderen resultiert diese Vorgehensweise in quatifizierbaren Größen, die dafür sorgen, dass die Relation zwischen Kosten und Nutzen korrekt abgebildet wird. Gerechnet wird im vorliegenden Fall mit verlorenen Jahren. Eine Person, die im Vereinigten Königreich an COVID-19 verstorben ist, hatte im Durchschnitt noch 3,5 GESUNDE Jahre zu leben, das ergibt 3,5 QALY, aus denen man 18-30 WELLBY, je nach Studie, berechnen kann.

Wer sich für die Berechnung interessiert, sie kann hier nachgelesen werden:

Frijters P. (2020). The Corona Dilemma. Club Troppo.

Miles D, Stedman M, Heald A. (2020) Living with Covid-19: balancing costs against benefits in the face of the virus. National Institute Economic Review 253: R60-R76.


Das Ergebnis dieser Rechnungen bei Joffe ist in der folgenden Tabellen dargestellt:

Joffe (2020).

Durch einen Lockdown werden somit 380 Millionen Jahre weltweit, die Menschen noch gesund verbringen können, gerettet, während 1,8 Milliarden Jahre, die Menschen noch hätten gesund verbringen können, geopfert werden, fünfmal so viele.

In den Worten von Joffe:

“The cost-benefit analysis is shown in Table 6, finding on balance the lockdowns cost a minimum of 5X more WELLBY than they save, and more realistically, cost 50-87X more. Importantly, this cost does not include the collateral damage discussed above [from disrupted healthcare services, disrupted education, famine, social unrest, violence, and suicide] nor the major effect of loneliness and unemployment on lifespan and disease.”

Die Studie von Joffe ist nicht die einzige, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Kosten, die sich mit Lockdowns verbinden, weit höher sind als der Nutzen:

Frijters P, Krekel C. (2020). “Chapter 5: Applying wellbeing insights to existing policy evaluations and appraisals”. In: Frijters P, Krekel C, (eds). A handbook for Wellbeing Policy-Making: history, theory, measurement, implementation, and examples. London: Oxford University Press (2020).

Fritjers und Krekel schätzen, dass die IFR, die die Kosten der derzeitigen Lockdowns rechtfertigen würde, 7,8% betragen müsste, und somit das 33fache der derzeitigen IFR.

Foster G. (2020). Cost-benefit analysis executive summary. Presented to Victorian Parliament in Australia.

Foster G. (2020). Early estimates of the impact of COVID-19 disruptions on jobs, wages, and lifetime earnings of schoolchildren in Australia. Australian J Labour Economics (2020) 23(2):129-151.

Foster kommt für Australien zu dem Ergebnis, dass die Kosten des Lockdown dessen Nutzen um das 6,6fache übersteigen.

Miles D, Stedman M, Heald A.(2020). Living with Covid-19: balancing costs against benefits in the face of the virus. National Institute Economic Review 253:R60-R76

Miles, Stedman und Heald schreiben für das Vereinigte Königreich, dass der Nutzen, der davon ausgeht, den Lockdown zu beenden, den Nutzen, der vom Lockdown ausgeht, um das 7,3 bis 14,6fache übersteigt.

Cutler DM, Summer LH. (2020). The COVID-19 pandemic and the $16 Trillion virus.Journal of the American Medical Association 324(15):1495-1496. [Accessed October

Cutler und Summer zeigen für Neuseeland [!sic], dass die Kosten des Lockdowns um das 97,9fache höher waren als der Nutzen.


Alle Ergebnisse gehen in dieselbe Richtung. Alle Ergebnisse zeigen, dass Polit-Darsteller derzeit mutwillig Gesellschaften und Ökonomien zerstören, um einen im Vergleich zu den Kosten minimalen Nutzen zu erreichen, der, wenn man gezielt Alten- und Pflegeheime sowie die besondere gefährdeten Bevölkerungsgruppen schützen würde, viel besser zu erreichen wäre.

Die Kosten für diese Poltiker-Folly werden natürlich, wie gewöhnlich, von allen getragen.

Der Beitrag erschien zuerst bei ScienceFiles hier




Corona-Panik, die dritte : Zentrale Gründe für die Verfassungswidrigkeit des Teil-Lockdown vom 28. Oktober 2020

Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht hätte jedoch nicht den Beschluss zum Gegenstand, sondern die ihn umsetzenden Rechtsverordnungen, welche von den zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer erlassen werden. Die nachfolgende verfassungsrechtliche Prüfung hingegen hat nicht eine konkrete Landesverordnung zum Gegenstand, sondern den Beschluss vom 28. Oktober 2020. Dabei unterstelle ich, dass die Landesverordnungen sich eng an die Anordnungen und Begründungen der unten zitierten Verlautbarung der Bundesregierung zum Bund-Länder-Beschluss halten.

Regelungsgegenstand

Das außerhalb des Grundgesetzes bestehende, informelle Entscheidungsgremium aus den 16 Ministerpräsidenten der Länder und dem „Coronakabinett“ der Bundesregierung hat am 28.10.2020 für den Monat November einen Teil-Lockdown beschlossen, der weniger strikt ist als der vom 23. März. Vor allem die Schulen und Kitas bleiben offen, ebenso der Groß-und Einzelhandel sowie die Friseure. Geschlossen werden die Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen, Diskotheken sowie die Hotels für touristische Übernachtungen.

Geschlossen werden auch die Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Kinos oder auch Schwimmbäder und Fitnessstudios. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird eingestellt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.

Private Kontakte in der Öffentlichkeit sind auf maximal 10 Personen beschränkt und nur mit Angehörigen aus dem eigenen und einem weiteren  Hausstand möglich. In der privaten Häuslichkeit sollen Feieraktivitäten vermieden werden.

Angesichts der „inzwischen exponentiellen Infektionsdynamik und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, ist es erklärtes Ziel der Maßnahmen, „das Infektionsgeschehen aufzuhalten und  die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung  von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken“.

Der Bund gewährt Unternehmen und Einrichtungen, die von den Schließungen erfasst werden, eine außerordentliche Wirtschaftshilfe. Sie erhalten Ersatz für ihre Umsatzverluste in Höhe von 75 % des Umsatzes im November 2019. Bestehende Hilfsmaßnahmen für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie die Soloselbständigen werden verlängert (Aus der Verlautbarung der Bundesregierung vom 28. Oktober zum Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie).

 

Grundrechtseingriffe

Die angeordneten Kontaktbeschränkungen stellen Eingriffe in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG dar. Die Verbote und Einschränkungen der beruflichen und wirtschaftlichen Aktivitäten  in den unterschiedlichen Bereichen sind Eingriffe in die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG. Rechtlich umstritten ist es, ob letztere, und zwar unter dem Aspekt des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs“, auch Eingriffe in das Eigentumsrecht des Art. 14 GG darstellen. Dieses innerrechtliche Problem soll im Folgenden offen bleiben und nur Art 12 Abs. 1 GG geprüft werden.

 

Verfassungsmäßigkeit der Eingriffe

Die Verfassungsmäßigkeit der Eingriffe in Grundrechte richtet sich, wie sich erfreulicherweise mittlerweile herumgesprochen hat, in erster Linie nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit seinen drei Elementen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Zweck/ Mittelproportionalität der Eingriffe. Für diese Prüfung, die hier allein auf der grundrechtlichen Ebene der Art. 8 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG erfolgt, spielt die Gewährung von Entschädigungszahlungen keine Rolle. Die Grundrechte sind grundsätzlich nicht monetarisierbar.

Während die beiden Lockdownbeschlüsse vom März und April noch ohne explizite verfassungsrechtliche Bezugnahme auskamen, verwendete die Bundeskanzlerin nun mit demonstrativer Betonung die trinitarische Formel des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Hilfreich für diesen Lernprozess mögen die gerichtlichen Niederlagen gewesen sein, welche zu zahlreichen Aufhebungen von Bestimmungen der  Länderverordnungen (vor allem.bei den Beherbergungsverboten) geführt hatten. Freilich ist die bloß demonstrative und affirmative Verwendung der Verhältnismäßigkeitsformel unzureichend, wenn sie nicht mit überzeugendem Inhalt gefüllt wird.

 

  1. Die Geeignetheit der Eingriffe

Bei der Prüfung dieses Merkmals des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (wie auch bei der Prüfung der beiden anderen Merkmale) gilt grundsätzlich das Prinzip des Gestaltungs- und Prognosespielraums der handelnden legislativen (Gesetzgeber) oder exekutiven (Verordnungsgeber) Organe. Das Bundesverfassungsgericht spricht auch von der „Einschätzungsprärogative“ dieser Organe. Je intensiver freilich in die Grundrechte eingegriffen wird und je gewichtiger der Sachverhalt ist, desto intensiver erfolgt auch die gerichtliche Kontrolle, wie das BVerfG u.a. in seinem bahnbrechenden Mitbestimmungsurteil postuliert hat (BVerfGE 50, 290 /  333-Mitbestimmung; näher zum Problem der unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Kontrolldichten Schlaich / Korioth 2017, 398 ff) . Da auch der Lockdown light in historisch einmaliger Schärfe in wesentliche Grundrechte einer ganzen Nation eingreift, ist mit der intensiven Inhaltskontrolle der strengste verfassungsgerichtliche Kontrollmaßstab anzuwenden. Er reduziert die Einschätzungsprärogative des Bundes- und Landesverordnungsgebers auf Null.

Die Beschränkung der menschlichen Kontakte in der dargestellten Weise greift in den personalen Kernbereich der Versammlungsfreiheit des Art. Abs. 1 GG ein. Die zeitweise Schließung von Geschäften und Unternehmen greift in den personalen Kernbereich der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG ein, es handelt sich um temporäre Berufsverbote. Die Eignung dieser Anordnungen, das Infektionsgeschehen aufzuhalten, hätte daher sorgfältig begründet werden müssen. Dies ist nicht erfolgt.

Als Ziele des Lockdown nennt der Beschluss, 1. „das Infektionsgeschehen aufzuhalten“ und 2. die 7-Tage-Inzidenz wieder unter 50 pro 100.000 Einwohner zu senken. Über die Erreichung des ersten Ziels gibt die folgende Graphik aus worldometer Auskunft:

Es zeigt sich, dass am Beginn des Lockdown am 2.11.2020 der „7–day moving average“ der Fallzahlen bei rund 15.700 lag und am 23.11.2020 bei rund 18.450. Das Infektionsgeschehen aufzuhalten, ist bei strenger Betrachtung offensichtlich auch nach 3 Wochen nicht erreicht worden. Allerdings hat sich die Zunahme seit dem 7.11. auf hohem  Niveau stabilisiert. Dies könnte als „Aufhalten“ gesehen werden. Entscheidend dafür ist mangels Einschätzungsprärogative aber nicht die Auffassung des Verordnungsgebers, sondern die des Gerichts. Dieses wird erstens das Eingeständnis des RKI in Rechnung stellen, dass die Stabilisierung der Fallzahlen zumindest zum Teil auf die aktuelle Verringerung der Tests, nicht aber auf die Maßnahmen zurückzuführen ist. Das Gericht wird außerdem das 2. Ziel der 50/100.000 -Inzidenz hinzunehmen und dann wahrscheinlich die Zielerreichung verneinen. Denn laut täglichem Lagebericht des RKI vom 23.11, d.h. nach immerhin 3 Wochen Laufzeit der Maßnahmen, kommen nicht 50, sondern 141 „Infizierte“ auf 100.000 Einwohner.

Die fehlende Zielerreichung des Lockdown wiederholt die Erfahrung aus dem Frühjahr. Damals konnte eine weitere Absenkung des R-Faktors als eines zentralen Indikators für die Infektionsdynamik, nachdem er einmal unter 1 gefallen war, auch Wochen nach der Anordnung des Lockdown nicht erreicht werden (Nahamowitz 2020). In dieselbe Richtung weist die Erfahrung, dass die am 22. April eingeführte Maskenpflicht ohne Einfluss auf das Infektionsgeschehen in Deutschland war (CIDM online, Graphik Aktuelles Corona-Monitoring 2 / 2).

Diese negativen Erfahrungen aus dem Frühjahr können verallgemeinert werden. In einer hochrangigen aktuellen Studie des amerikanischen National Bureau of Economic Research wird gezeigt, dass Lockdowns, Schließungen, Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen Sperrstunden und Masken keinen Einfluss auf die Übertragungsraten des Corona-Virus und die Todesfälle haben (Atkeson, Kopecky, Zha 2020). Ob diese Erfahrung aus dem Frühjahr eins zu eins auf die gegenwärtige kalte und dunkle Jahreszeit übertragen werden kann, erscheint zweifelhaft. Immerhin erhält die Studie die Erinnerung wach an die inhärenten, von politischen Steuerungsmaßnahmen nicht oder kaum beeinflussbaren Tendenzen einer Epidemie – das ist angesichts des allerorten auffindbaren politischen Aktionismus ein wertvoller Fingerzeig.

Letztlich kann freilich die Frage der Geeignetheit des Teil-Lockdown dahingestellt bleiben. Denn wie im folgenden zu zeigen sein wird, folgt seine Verfassungswidrigkeit eindeutig aus seiner mangelnden Erforderlichkeit.

  1. Die Erforderlichkeit der Grundrechtseingriffe

Die Erörterung der Erforderlichkeit ist die zweite Station der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Ein Grundrechtseingriff ist nur dann erforderlich, wenn es kein milderes Mittel zur Zielerreichung gibt. Das wäre im Fall eines Lockdown nur dann der Fall, wenn Corona ein gemeingefährliches Killervirus wäre. Hätte es hingegen nur die Gefährlichkeit eines Grippevirus, wäre überhaupt keine staatliche Zwangsmaßnahme zum Schutz des Gesundheitswesens vor Überforderung erforderlich. Nirgendwo auf der Welt, und auch nicht in Deutschland, wird gegen eine Grippeepidemie mit staatlichen Zwangsmaßnahmen vorgegangen, auch nicht beim Auftreten einer schweren Grippewelle mit vielen Tausend Toten.

 

  1. 2. 1. Ist SARS-CoV-2 gefährlicher als das Grippevirus?

Es ist vor allem der seit seiner Heinsbergstudie prominent gewordene Bonner Virologe Hendrik Streeck, der mit großer Entschiedenheit die Auffassung vertritt, zuletzt in den Talkshows von Lanz und Maischberger, dass Corona 4 bis 5 Mal gefährlicher als das Grippevirus sei. Der Meinung des ansonsten geschätzten Virologen ist mit derselben Entschiedenheit zu widersprechen.

Die kürzliche schwere Grippewelle von 2017/ 18 forderte in Deutschland nach Schätzung des RKI 25.000 Todesopfer. Sie ist kein Einzellfall. Ihre Vorläufer waren die Grippewellen 1995/ 96 (mehr als 30.000 Tote), 2002/ 2003 (etwa 15.000 Tote), 2004/ 2005 (ebenfalls etwa 15.000 Tote). Alle Todeszahlen gelten für Deutschland (vgl. Reiss, Bhakdi 2020, 32 f). Während in Deutschland eine gewöhnliche saisonale Grippe mit einigen Hundert Toten eine Fallsterblichkeit von 0,1 % bis 0,2 % hat, lag die Sterblichkeitsrate der Grippe 2017/ 18 deutlich über 1 % (ebd.). Ihr steht die in der Heinsbergstudie für Corona festgestellte Letalitätsrate von 0,37 % gegenüber, welche Streeck viele Anfeindungen eingebracht hat, liegt sie doch mehr als ein Zehntel niedriger als die von WHO und RKI lange Zeit propagierten  Sterblichkeitsraten von 3 – 5%.

Im Vergleich zu einer gewöhnlichen saisonalen Grippe liegt die Heinsbergrate von 0,37 % etwa  2 bis 3 Mal höher, im Vergleich zu den nicht seltenen schweren Grippewellen ist sie viel niedriger. Insgesamt geht man sicher nicht fehl, wenn man Grippevirus und Coronavirus als etwa gleich gefährlich einstuft. Diese Einschätzung hat nun eine sensationelle Bestätigung durch einen Strategieschwenk der WHO erfahren. Das Bulletin der WHO vom 14. Oktober enthält die Ergebnisse einer umfangreichen Metaanalyse des weltweit renommierten Stanford Epidemiologen John Ioannidis von über 60 vorliegenden Coronastudien, einschließlich der Heinsbergstudie (Ioannidis 2020). Ioannidis sieht die Median-COVID-19-Infektionssterblichkeitsrate bei nur 0,23 %. Sie liegt damit auf dem Niveau eines mittelschweren Grippevirus. Diese Veröffentlichung hat das Zeug zum game changer im weltweiten Corona-Spiel. Nirgendwo auf der Welt hat bisher das Grippevirus,   auch nicht in seinen schweren Varianten, spezielle staatliche Schutzmaßnahmen ausgelöst, welche über die jährliche Grippeimpfung mit ihrer in Deutschland durchschnittlichen Wirksamkeit von nur 10 % hinausgehen. Offenbar gelten derartige Schutzmaßnahmen weltweit nicht als erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem WHO-Bulletin ergibt sich zunächst die Frage, wie es zu dieser überraschenden Veröffentlichung kommen konnte, galt die WHO doch bis dahin allgemein als die globale Speerspitze der Corona-Alarmisten. Die Vermutung ist, dass chinesischer Druck die Veröffentlichung befördert hat. Das chinesische Interesse an einer solchen Deeskalation ist ökonomischer Art. Zur Aufrechterhaltung der eigenen Exporte soll verhindert werden, dass die besinnungslose Jagd auf das Virus via staatlicher Containement-Maßnahmen zu einer erneuten drastischen Schwächung der Wirtschaft in den Industrieländern führt.

Wichtiger ist freilich die Frage, warum die WHO-Publikation nicht bremsend auf die europäischen Länder Deutschland, Frankreich, Italien, England, Griechenland u.a. gewirkt hat, die etwa 14 Tage nach Veröffentlichung der Publikation gleichsam im Gleichschritt rigide Beschränkungen  angeordnet haben. Immerhin impliziert das Ergebnis der Veröffentlichung die Gleichsetzung der Gefährlichkeit von Corona mit einem mittelschweren Grippevirus.

Man kann von den Regierungen nicht erwarten, dass sie die Veröffentlichungen der WHO kennen. Das kann man aber von ihren Public-Health-Instituten, in Deutschland dem RKI, erwarten. Das RKI, eine Bundesoberbehörde, hat sicherlich Kenntnis von der Publikation genommen. Die Frage ist, hat es seine Kenntnis nicht an seinen Dienstherrn weiter gegeben, oder hat sich die Regierung über sie hinweg gesetzt? Die Beantwortung dieser spannenden Frage muss leider offen bleiben.

Klar aber ist, dass die WHO-Botschaft potentiell eine große Explosivkraft für die Lockdown-Regierungen hat. Denn sie bedeutet, dass die Regierungen von Beginn der Corona-Krise an einer Chimäre nachgejagt sind. Statt ein gemeingefährliches haben sie ein Virus gejagt, dessen  Gefährlichkeit auf dem Niveau eines mittelschweren Grippevirus liegt. Würde das der Öffentlichkeit bewusst werden, wären die negativen Konsequenzen für das politische Renommee, die Popularität und die Legitimation der verantwortlichen Regierungen gar nicht zu überschätzen.

Die Nichtbeachtung der empirischen Evidenz, welche die Lockdown-Strategie der staatlichen Corona-Bekämpfung von Beginn an auszeichnet (Nahamowitz 2020), ergibt sich noch aus einer anderen Überlegung, in deren Mittelpunkt noch einmal die große Grippewelle 2017/ 18 steht. Diese raffte in 3 Monaten nach der Schätzung des RKI 25.000 Menschen dahin. Die Krankheit COVID-19 forderte in den 9 Monaten ihres Wirkens von Februar bis November 2020 knapp 11.000 Tausend Tote, wobei in dieser Zahl auch die große Anzahl bloß „mit“ Corona Verstorbener enthalten ist. Der unmittelbare Vergleich zeigt die sehr viel höhere Gefährlichkeit des Influenzavirus gegenüber SARS-CoV-2. Mir ist bei ARD und ZDF unter den unzähligen Corona- Sendungen keine einzige bekannt, in der ein solcher doch nahe liegender Vergleich angestellt worden wäre – man erkennt, die TV-Sender sind mit viel Beflissenheit im Dienst der Regierung am Werk. Außerdem erkennt man, dass das Evidenz-Argument  nicht immer hochwissenschaftlicher Forschungsanstrengungen im Stil eines John Ioannidis bedarf, manchmal genügt die alltägliche vergleichende Anschauung. Auch sie ergibt die fehlende Erforderlichkeit des Teil-Lockdown.

3.2.2. Das Ignorieren der Testhäufigkeit führt in die Verfassungswidrigkeit

Von KW 33 (10.8. – 16.8.2020) bis KW 46 (9.11. – 15.11.2020) nahm die Zahl der Testungen um etwa 850.000 auf ungefähr das Doppelte zu (vgl. die Graphik).

Da dadurch die relativ hohe Dunkelziffer von etwa 10:1 (Reiss, Bhakdi 2020, 33) stärker ausgeleuchtet wurde, stieg zwangsläufig auch die wöchentliche Zahl der positiv (und falsch-positiv) Getesteten in KW 46 auf 131.037). Sie ist auf der roten „Panikkurve“ abgetragen. Durch die Zunahme der Testungen hat die Politik also wesentlich selbst den Zustand geschaffen, den sie nun mittels Lockdown bekämpft.

Bezieht man hingegen zutreffend die positiv Getesteten auf 100.000 Testungen, ergibt sich statt des steilen („exponentiellen“) Anstiegs der roten Kurve ein sanfter Anstieg auf 7.786 positiv Getestete in KW 46,  wie ihn die blaue „Realkurve“ zeigt. Von den im Lockdownbeschluss an die Wand gemalten Schreckensbildern einer „exponentiellen Infektionsdynamik“ und einer drohenden „Überforderung des Gesundheitswesens“ kann dann keine Rede sein. Die Realkurve entzieht dem Lockdown die epidemische Grundlage, womit seine Erforderlichkeit und damit seine verfassungsrechtliche Legitimation entfällt. In epidemiologischer Hinsicht widerlegt die Realkurve zudem die permanente öffentliche Behauptung von der Existenz einer „zweiten Welle“.

3.2.3. Untersterblichkeit in Deutschland – Lockdown auch deswegen nicht erforderlich

Seit KW 35 (24. 8. – 30.8.2020) besteht in Deutschland (hier für Berlin gezeigt) vermutlich eine beträchtliche Untersterblichkeit, die sich letzthin sogar verstärkt hat. Das macht die Euromomo-Kurve anschaulich.

Grob gesprochen bedeutet Untersterblichkeit, dass die Sterbezahlen im fraglichen Zeitraum im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 5 Jahre niedriger sind. In KW 46 (9.11. – 15.11.), der  zweiten Woche des Lockdown, betrug der Untersterblichkeitswert (Standardabweichung) beträchtliche  minus 1,65. Zurückgehende Sterblichkeitszahlen entlasten das Gesundheitssystem auf allen Ebenen, vor allem die Krankenhäuser und Intensivabteilungen – das Gegenteil der im Lockdownbeschluss heraufbeschworenen Belastung.

Die gegenwärtigen Meldungen, dass die Intensivbettenbelegung den Höchststand vom Frühjahr überschreite, haben mal wieder eine alarmistische Zielsetzung. Sie unterschlagen, dass nicht nur die Zunahme für die Herbstsaison normal ist, sondern vor allem, dass im Frühjahr die Intensivabteilungen in Deutschland zu 50 % unterbelegt waren, so dass aus dem Ausland Patienten aufgenommen wurden und zudem Kurzarbeit für die Ärzte angemeldet werden musste,

Gegenwärtig taucht in diversen Talkshows der Hamburger Intensivmediziner Stefan Kluge auf, der das vor allem vom RKI propagierte Narrativ, dass die deutschen Intensivstationen alsbald drohen, „an ihre Kapazitätsgrenzen zu stoßen“, beflissen bestätigt. Der Mediziner, gleichsam das Hamburger Gegenstück zum Corona-kritischen Rechtsmediziners Prof. Püschel, sollte einmal erklären, wie es sein kann, dass in einer längeren Phase deutlicher Untersterblichkeit im Land die Intensivstationen überzulaufen drohen. Laut RKI sind gegenwärtig denn auch nur 3.700 Corona-Kranke auf Intensivstation (bei insgesamt 28.000 Intensivbetten), wobei man sicher sein kann, dass unter ihnen ein hoher Anteil auf Corona umetikettierter Kranker sich befindet.

Das im Lockdownbeschluss formulierte Ziel, „die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche zu senken“, spricht die gegenwärtige Überlastung der Gesundheitsämter an. Diese liegt freilich in erster Linie an den politisch via Zunahme der Testungen gesteigerten „Infektions“-Zahlen. Würde sich die Politik außerdem endlich die tatsächliche nur mittlere Gefährlichkeit des Corona-Virus eingestehen, entfiele gänzlich der Grund, die Gesundheitsämter mit der Wahrnehmung von Tracing-Aktivitäten zu überlasten. Damit entfällt auch unter diesem Aspekt die Erforderlichkeit des Lockdown.

Die These, dass die Intensivstationen in Deutschland weit entfernt davon sind, an ihre Kapazitätsgrenzen zu stoßen, wird bestätigt durch eine weitere Graphik der Corona Initiative Deutscher Mittelstand.

Die nahezu waagrechte braune Kurve unten bildet die Corona-Krankheitsfälle in Behandlung ab. Sie ist gegenwärtig nicht nur flacher als im April, sondern ergibt auch zusammen mit den stark gestiegenen absoluten Fallzahlen das „Corona-Paradox“: anders als im Frühjahr bilden die gegenwärtigen Krankheitszahlen nicht mehr so proportional das Steigen der Fallzahlen ab, sie haben sich relativ von diesen entkoppelt.

Angesichts der aus mehreren Gründen festgestellten fehlenden Erforderlichkeit des Teil-Lockdown erübrigt sich die Erörterung der Zweck/ Mittelproportionalität als des dritten Elements des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Der Teil-Lockdown vom 28. Oktober ist im Gesamtergebnis verfassungswidrig.

Schlussbetrachtung: Die doppelte Absurdität der Corona-Politik

In Deutschland sterben gegenwärtig im Jahr durchschnittlich rund 950.000 Menschen, das sind 2.600 am Tag. An und mit Corona starben im laufenden 7-Tage- Durchschnitt laut worldometer 236 Menschen, etwa 9 % der´Toten dieser Tage. Zur Erinnerung: davon sind höchstens die Hälfte „echte“, d.h. „an“ Corona Verstorbene. Von den Ü80-Jährigen sterben fast die Hälfte an Herz-Kreislauferkrankungen, fast ein Drittel an Krebs und nur ca` 10 % an Atemwegserkrankungen wie Influenza oder COVID-19 (Reiss, Bhakdi 2020, 29).

Auf diese 9 % „Corona-Tote“ konzentriert sich seit März in Deutschland absurderweise nicht nur die Gesundheitspolitik, sondern auch fast die gesamte übrige Politik, vor allem die Wirtschaftspolitik mit viel Energie und gewaltigen Finanzmitteln. Andere wichtige Krankheits- und Todesursachen genießen nicht annähernd so viel Aufmerksamkeit.

Um die geschätzt jährlich 30 – 40.000 Tote aufgrund von Krankenhauskeimen z.B. kümmert sich die Politik nicht. Krankenhauskeime töten, weil erstens in den Krankenhäusern aufgrund von Sparmaßnahmen nicht ausreichend gereinigt wird und zweitens die Pharmakonzerne wegen zu geringer Renditechancen nicht in die Antibiotikaforschung investieren (näher zum Problem der Krankenhauskeime Arvay 2020, 79 ff). Ein Bruchteil der für die Corona-Bekämpfung aufgewendeten staatlichen Finanzmittel würde in diesem Bereich wahrscheinlich signifikante Erfolge erzielen. Dass dies nicht geschieht, entlarvt das von der Politik beim Kampf gegen Corona immer wieder betonte humanistische Engagement für die Erhaltung von Leben als verlogen und scheinheilig.

Ebenfalls nicht wichtig erscheint der Politik die konsequente Vermeidung von Zucker. Dieser, verborgen in den industriell gefertigten Nahrungsmitteln, ist eine primäre Ursache für Diabetes, Übergewicht, Bluthochdruck und auch Krebs (Perlmutter 2014), welche wesentliche letale Vorerkrankungen bei den „Corona-Toten“ sind. Hier fehlt es an angemessenen Verboten und gezielter Aufklärung, die auch für ausreichend körperliche Bewegung werben sollte.

Abschließend werfen wir noch einmal einen Blick auf die epidemiologische Gegensätzlichkeit der drei winterlichen Grippemonate 2018 einerseits und der Lockdownphase ab 2. November 2020 andererseits. Die obige Euromomo-Graphik weist die hohe Übersterblichkeit des Grippewinters 2018 mit einer Standardabweichung von in der Spitze plus 7,82 aus, auf der anderen Seite die erste Woche (KW 45) des Teil-Lockdown im November 2020 mit ihrer beträchtlichen Untersterblichkeit (Standardabweichung minus 1,71). Die Absurdität besteht darin, dass die Phase hoher Übersterblichkeit mit ihren zwangsläufigen Belastungen für das Gesundheitswesen von diesem gewissermaßen lautlos verarbeitet wurde und die Politik nicht zu besonderen Schutzmaßnahmen veranlasst hat, wohl aber die gegenwärtige Phase beträchtlicher Untersterblichkeit mit ihren zwangsläufigen Entlastungen des Gesundheitswesens.

Gesamtfazit: Die deutsche Corona-Politik ist durch eine von Beginn an bestehende Unverhältnismäßigkeit und das heißt auch: durch das Schießen mit Kanonen auf Spatzen, Panik, Ignoranz und Unwahrhaftigkeit gekennzeichnet. Ich habe die Hoffnung, dass die politisch Verantwortlichen in dieser oder jener Form für ihre unablässigen Fehlleistungen, deren schädliche Effekte in alle Poren der Gesellschaft eingedrungen sind, zur Verantwortung gezogen werden.

 

Quellen:

Arvay, Clemens G. 2020: Wir können es besser,  Köln.

Atkeson, Andrew, Kopecky, Karen, Zha, Tao 2020:  Four stylized facts about COVID-19, Working Paper 27719, National Bureau of Economic Research.

Joannidis, John P.A 2020: Infection fatality rate of COVID-19 inferred from seroprevalence data, Bulletin der WHO vom 14. Oktober.

Nahamowitz, Peter 2020: Sechs kurze Begründungen für die Verfassungswidrigkeit des Shutdown in Deutschland, EIKE-Publikation vom 17. Mai.

Perlmutter, David 2014: Dumm wie Brot, München (6. Aufl.).

Reiss, Karina, Bhakdi, Sucharit 2020: Corona Fehlalarm ?, Berlin.

Schlaich / Korioth 2017: Das Bundesverfassungsgericht. Stellung, Verfahren, Entscheidungen, Mü

Zum Autor:

Peter Nahamowitz war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrecht sowie Politikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaften der Leibniz Universität Hannover. Er ist seit 2007 im Ruhestand.




Corona-Panik Lockdown – NACHHILFE IM SCHWEINESTALL

Der kleine Unterschied

Hätten wir vom Seuchenmanagement in der Tierhaltung etwas für die Bekämpfung von Corona lernen können?

Bevor wir in das Thema einsteigen möchten wir Autoren betonen, dass wir uns der feinen Unterschiede zwischen den Gattungen Mensch und Tier, zwischen Nutztier und Haustier, und auch der Verschiedenheit der ärztlichen Zielsetzungen hier wie dort durchaus bewusst sind.

Der Arzt hat das oberste Ziel seinen Patienten zu heilen. Bei Nutztieren aber – und nur von solchen ist hier die Rede –  ist der Veterinär primär nicht dem Wohle des Tieres verpflichtet, sondern den Wünschen des Halters. Hier kann die Gesundheit der Herde Priorität vor dem Überleben des Individuums haben.

So ist der Nutztier-Veterinär gewohnt, die Gesundheit des Kollektivs vor Augen zu haben, insbesondere beim Epidemien. In der Humanmedizin aber steht das Management von Seuchen nicht im Fokus. Kein Wunder also, dass die Meinungen unserer Ärzte auf diesem Gebiet wesentlich stärker divergieren, als bei einer Appendizitis.

 

Schweine im Lockdown?

Die Viren ignorieren großzügig den feinen Unterschied zwischen den Gattungen Mensch und Tier. Sie nisten sich dort ein, wo sie sich wohl fühlen. Lassen Sie uns daher der Veterinärmedizin über die Schulter schauen, vielleicht können wir etwas lernen.

Zunächst ein Gedankenexperiment; übertragen wir die deutschen Corona-Maßnahmen auf einen Schweinestall. Einige Tiere dort zeigen Symptome, wie sie bereits in ausländischen Zuchtbetrieben beobachtet worden sind, verursacht durch die Infektion mit einem neuartigen Virus. Einige ältere Eber mussten schon gekeult werden.

Ein neu entwickelter Test wird bei einigen Tieren durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass nur wenige infiziert sind; deren Symptome reichen von kaum feststellbar bis lebensbedrohlich. Eine Impfung gibt es nicht. Um Übertragung auf die mehrheitlich gesunden Schweine zu verhindern unterbindet man jetzt jeglichen Kontakt zwischen allen Tieren, indem man sie in Einzelboxen unterbringt. Nur Säue werden nicht von ihren Ferkeln getrennt.

Der Betrieb lässt aber keine totale Isolation zu und es kommt immer wieder zu neuen Infektionen. Gleichzeitig erholen sich infizierte Tiere, sie bleiben aber weiterhin in ihren Boxen. Erst nach sehr langer Zeithaben alle ihre Infektion durchgemacht, jetzt haben sie Antikörper – sofern sie überlebt haben. Es kehrt Ruhe ein im Stall und der Normalbetrieb wird wieder aufgenommen. Ohne Lockdown hätte man das gleiche Ergebnis gehabt, allerdings in kürzerer Zeit.

 

Aus dem Alltag des Nutztiers

Lockdown im Schweinestall ist in der Praxis unrealistisch. Bei einer sehr ansteckenden Seuche, für die es keinen Impfstoff gibt, hat man im Schweinestall folgende Alternativen:

  1. Falls man Hinweise hat, dass nur wenige Tier dem Virus erliegen werden, ergreift man keine Maßnahmen; man macht weiter, so wie immer. Praktisch alle Tiere werden jetzt infiziert und bilden Antikörper. Ein gewisser Prozentsatz stirbt bei dem Prozess. Dann ist die Welle vorbei und die Sache ist ausgestanden.
  2. Falls zu erwarten ist, dass Vorgehensweise 1 zu hohe Verluste mit sich brächte, isoliert man so schnell wie möglich die infizierten, d.h. positiv getesteten Tiere oder tötet sie. Die negativ getesteten bleiben zusammen und werden vor Infektion von außen – von anderen Ställen – rigoros abgeschirmt.
  3. Falls man für Vorgehensweise 2 zu spät dran ist, und sich schon zu viele Tiere infiziert haben,isoliert man den ganzen Stall von der Außenwelt. Der Virus hat jetzt gewonnen und der Halter muss sich auf große Verluste einstellen.
  4. Falls sich in Szenario 1 oder 2 herausstellt, dass bestimmte Tiere – etwa trächtige Säue – besonders geringe Überlebenschancen hätten, dann isoliert man diese Population. Wenn das Virus dann verschwunden ist, führt man alle wieder zusammen.

Welche Alternative angezeigt ist hängt primär davon ab, welcher Prozentsatz eine Infektion nicht überleben würde. Bei gewissen Seuchen hat man hier gute Erfahrungswerte und kann sofort handeln. Anderenfalls muss man die Mortalitätsrate selbst ermitteln.

 

Der Forscher im Stall

In praxi wird man beim ersten Anzeichen einer Seuche zuerst den Tierverkehr von und zu dem betroffenen Stall unterbinden, den Erreger identifizieren und seine Charakteristika  bestimmen, falls diese nicht schon bekannt sind; diese sind Übertragungsweise, Inkubationszeit, Mortalitätsrate. Dafür muss jedes Tier im Stall getestet und jedes verstorbene obduziert werden.

Mortalität ist hier der alles entscheidende Parameter, und der kann nur durch Obduktion bestimmt werden, denn nicht jedes positiv getestete tote Tier ist dem Virus erlegen. Sollte es nicht möglich sein alle Tiere im Stall zu untersuchen, dann muss eine repräsentative Untergruppe zu hundert Prozent getestet und gegebenenfalls obduziert werden.

Erst wenn die Mortalitätsrate bekannt ist kann eine der Alternativen 1 – 4  ausgewählt werden.

 

Auf den Menschen übertragbar

Nutzen wir jetzt die Erfahrungen aus der Welt der Tiere für die Menschheit, die heute im Bann von Covid19 gefesselt ist. Als feinfühliger Leser werden Sie jetzt Bedenken anmelden, man könne doch, um Himmels Willen, das Seuchenmanagement vom Schweinestall nicht auf die Menschheit übertragen! Soll man etwa den Verlust von Menschenleben von vorne herein bewusst in Kauf nehmen?

Keine Sorge. Beide Welten haben etwas gemeinsam: nur auf Basis von Fakten kann man wirksame Maßnahmen ergreifen. Im Falle Covid19 hatte man den Erreger mit seiner Übertragungsweise, seiner Inkubationszeit und seinen Wirtsvorlieben schnell erfasst, fehlt nur noch eine vertrauenswürdige Zahl für die Mortalität.

Die Mortalitätsrate ist der Anteil der Todesfälle durch Covid19 an der Gesamtzahl der Infizierten. Beide Zahlen sind schwer zu erheben – darüber ist viel berichtet worden. Die bei „Worldometer“ veröffentlichten Mortalitätsraten variieren von Land zu Land so extrem, dass man ihnen kaum vertrauen kann: Russland 1%, Deutschland 4% und Belgien 15%. Das macht wenig Sinn, denn die Mortalität ist primär ein Merkmal des Virus und hängt sekundär von der ärztlichen Versorgung der Erkrankten ab. Sie hat aber nichts mit der Wirksamkeit von unterschiedlichen Quarantänemaßnahmen in den Ländern zu tun.

Kein Zweifel besteht allerdings, dass alle Kinder eine Covid19 Infektion überleben. Bei Erwachsenen nehmen die Chancen mit dem Alter dramatisch ab: ein 75 Jähriger hat ein 40x so großes Risiko an der Infektion zu sterben wie ein 35 Jähriger. Es macht also gar keinen Sinn, von einer pauschale Mortalität zu sprechen! Man kann die Daten für Kinder, Alte und alle dazwischen nicht in einen Topf werfen. Die Senioren sind die klar definierte Risikogruppe.

Das sind nun genau die Randbedingungen für die Variante 4 in der obigen Liste. Die Alten müssen vor Infektion geschützt werden, der Rest der Welt soll sich durchseuchen und dem Virus harte Kante zeigen. Wenn die Seuche dann verschwunden ist, sind auch die Senioren wieder sicher.

Bei Menschen gibt es nun ein Instrument zum Schutz vor Ansteckung, welches bei Vierbeinern weniger funktioniert: Vernunft. Wenn unseren Oldies klar ist, dass sie eine Infektion vielleicht nicht überleben würden, dann werden sie sich von selbst entsprechend verhalten. Sie brauchen keine Gesetze, sondern nur den gesunden Menschenverstand, um zu wissen, was sie tun und lassen müssen.

Während unsere Senioren dann also den Tag im Liegestuhl, am Computer oder vor dem Fernseher verbringen, kann der jüngere, aktive Anteil der Bevölkerung seiner Arbeit nachgehen. Der eine oder andere wird sich wohl eine Woche lang krank melden, oder zwei, aber das ist nichts Neues. Diese Vorgehensweise wäre dem schwedischen Modell sehr ähnlich, das auf Einschränkung der Bewegungsfreiheit verzichtet, aber an die Eigenverantwortung appelliert. Damit ist die Seuche anscheinend gut überwunden worden.

 

Politik und Wissenschaft

Das Thema Corona hatte in Deutschland von Beginn an starken politischen Spin. Was die Regierung entschieden hat darf vom Mediziner nicht in Frage gestellt werden, sofern der nicht als Spinner diffamiert werden möchte. Für den spontan oder auch hastig verordneten Lockdown muss die Wissenschaft nun nachträglich die Begründung liefern, und das tut sie auch ganz brav. Das ist nicht gut so.

Politiker auf allen Ebenen – Land, Bund, Europa und UN – müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie nicht dafür gesorgt haben, dass eine zuverlässige Zahl für die Covid19 Mortalität ermittelt wurde, deren Kenntnis ja Voraussetzung für die Wahl angemessener Quarantäne Maßnahmen gewesen wäre. Da gibt es einerseits Experten, die glaubwürdig versichern, Corona sei nicht schlimmer als eine übliche Grippen, und andere, die den Untergang der Menschheit prophezeien.

Statt die Fragen wissenschaftlich zu lösen geht man politisch vor: die einen werden von Medien und selbsternannten Wahrheitsfindern desavouiert, die anderen werden hofiert.  Das ist das Ende der modernen Zivilisation, die auf dem Boden der Aufklärung gediehen war.

Unsere Staatslenker, die sich auf allen Kanälen permanent als so verantwortungsvoll und alternativlos verkaufen, haben gezeigt, dass sie in einer möglicherweise echten Krise total überfordert sind. Sie sind Schönwetter-Kapitäne, die sich bei Sonnenschein ganz wichtig am Steuer des Schiffes fotografieren lassen, bei Sturm aber gehen sie mit ihren Beratern unter Deck, um Presserklärungen zu formulieren.

In anderen Ländern waren die Maßnahmen übrigens unerwartet erfolgreich. Südafrikas Regierung hat seit Ende März totalen Lockdown verordnet, und schon jetzt wird deutlich, wie viele Menschenleben dadurch gerettet wurden: Die Mordrate im Land ging von etwa 50 pro Tag auf 15 zurück. Warum? Das Haus darf nur aus lebenswichtigen Gründen verlassen werden und es wird kein Alkohol verkauft.

 

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Frau Dr. med. vet. Ellen Zech-Wedde

 

Dieser Artikel erschien zuerst bei www.think-again.orgund im Buch „Grün und Dumm“  https://think-again.org/product/grun-und-dumm/