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US-Bundesgericht entscheidet gegen Anti-Fracking-Aktivisten

In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme wies, das US-Bezirksgericht für den Bezirk New Mexico eine Litanei von Beschwerden von Umweltgruppen zurück, die darum kämpften, die Energieexplorationen in der Nähe des Chaco Culture National Historical Park zu blockieren. Eine Vielzahl von Organisationen – darunter der Natural Resources Defence Council, Diné Citizens Against Ruining Our Environment und Wild Earth Guardians – hatten vor dem Gericht argumentiert, das Bureau of Land Management (BLM) [.. ist eine dem Innenministerium unterstellte Behörde, der die Verwaltung und wirtschaftliche Verwertung von öffentlichem Land obliegt] habe die Auswirkungen der Bohrungen auf die lokale Umwelt und Ressourcen nicht richtig abgewogen. Die Aktivisten kämpfen seit 2015 vor Gericht.

„Alle diese Touristen, die diese historischen Stätten besuchen, könnten belästigt werden, oder ihre Erlebnisse könnten weniger erfreulich sein, aber der Schaden überwiegt nicht die potenziellen wirtschaftlichen Schäden von Hunderttausenden bis Millionen Dollar, denen die Betreiber der Gasquellen ausgesetzt wären“, schrieb der Richter James Browning , so ein Bericht von E & E News.

Das Urteil von Browning, einem durch George W. Bush eingesetzten Richter, war eine große Zurücknahme seiner früheren Entscheidung vom letzten Monat. Noch am 31. März unterstützte Browning anfänglich Fracking-Gegner, die der Ansicht waren, dass die BLM gegen den National Historic Preservation Act (NHPA) [~ Schutz von historischen Denkmälern und Landschaftsgebieten] verstoßen habe , als sie einige Bohrarbeiten in der Nähe des Chaco Culture National Historical Park genehmigte. Der Park, der tausend Jahre alte Ruinen der Ancestral Puebloan beheimatet und in der Nähe von Navajo-Siedlungen liegt, ist der Energieforschung nicht zugänglich.

Umweltjuristen hatten zu dieser Zeit sein Urteil gefeiert, aber dieser Sieg war kurzlebig.

Brownings 132-seitige Stellungnahme vom Montag hat ihren Fall komplett niedergeschlagen und erklärt, dass BLM tatsächlich die potenziellen Auswirkungen von Öl- und Gasbohrungen ausreichend überprüft hat. Der Richter stellte auch fest, dass die fraglichen Bohrungen weit genug von historischen Stätten entfernt sind, um nicht gegen Bundesgesetze zu verstoßen, wobei die meisten Bohrungen mindestens 10 Meilen entfernt sind.

„Die Behauptungen der Umweltaktivisten scheitern, weil die Regelungen, nach denen die BLM arbeitet, verlangen, dass Auswirkungen auf historische Stätten innerhalb des potenziellen Wirkungspotentials (APE) [area of potential effect] untersucht werden und Chaco Park und seine Satelliten sind außerhalb des Wirkungspotentials der Bohrungen. Somit konnte die BLM keinen Verstoß der Bohrungen auf den Chaco Park und seine Satelliten gegen den NHPA feststellen.“

Oppositionsgruppen hatten auch argumentiert, dass die Bohrungen gestoppt werden sollten, bis die BLM ihren Ressourcenmanagementplan in Bezug auf hydraulische Frakturierung aktualisiert, aber Browning entschied, dass BLM beim Fracking korrekt gehandelt hat und horizontale Bohrungen die Umgebung nicht signifikant schädigen (können).

Umweltschützer können die Entscheidung des 10. US-Bezirksberufungsgerichts noch anfechten. Das Berufungsgericht hat jedoch bereits in der Vergangenheit ihre Bemühungen blockiert, die Bohrungen im Chaco-Gebiet einzufrieren.

Erschienen auf The Daily Caller am 24.04.2018

Übersetzt durch Andreas Demmig

http://dailycaller.com/2018/04/24/federal-court-major-blow-anti-fracking-activists/

 

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US Rohölexport erreicht weitere Rekordmenge unter Trump

Die US-Rohölexporte erreichten Anfang April den Rekord von 2,33 Millionen Barrel pro Tag, nach Auswertungen der EIA (Energy Information Administration).Es wird erwartet, dass diese Menge im Laufe des Jahres immer häufiger erreicht wird.

http://dailycaller.com/2018/04/26/crude-oil-exports-hits-another-record/




Abgeordneten-Check Kampagne: Mitmachen bei Dieselfahrverbote stoppen!

Handwerker, Pendler und Zuliefererbetriebe wären von lokalen Fahrverboten massiv betroffen, da die meisten Nutz- und Lastfahrzeuge mit Diesel betrieben werden. Für die deutsche Automobilindustrie bedeuten die Diesel-Fahrverbote einen immensen wirtschaftlichen Schaden. Der extrem niedrige, von Brüssel vorgegebene Stickoxid-Grenzwert ist unwissenschaftlich, willkürlich und widersprüchlich. Die Bundesregierung muss daher seine Erhöhung fordern, statt durch rigorose Umsetzung der Brüsseler Regelung den deutschen Wirtschaftsstandort weiter zu schwächen. Bitte setzen Sie sich dafür ein.

Video des Interviews im swr 1.
Prof. Dieter Köhler: „Die Gesundheitsgefahren durch Feinstaub und Stickoxide werden bewusst aufgebauscht“, sagt Dieter Köhler. Der Lungenspezialist glaubt, dass es bei der Debatte um Autoabgase nicht um die Gesundheit der Bevölkerung gehe, sondern um Arbeitsplätze und Forschungsgelder. „Es sei kein Nachweis erbracht worden, dass Feinstaub in höherer Dosis mehr Schäden verursache als bei niedriger Dosis“, so Professor Dieter Köhler.

HINTERGRUND

Mit dem sogenannten Diesel-Urteil vom 27. Februar 2018 hat der siebte Revisionssenat des deutschen Bundesverwaltungsgerichts das Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge für zulässig erklärt. Das bedeutet: Deutsche Kommunen dürfen eigenständig Diesel-Fahrverbote verhängen.

Damit wurde vom Bundesverwaltungsgericht die Verpflichtung Deutschlands zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte aus der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität für Europa bestätigt. Begründet wurde diese Entscheidung mit der Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs, nach welcher nationales Recht nicht angewendet wird, wenn dieses die volle Wirksamkeit des EU-Rechts verhindert.

Video des Interview Prof. Dr. Thomas Kraus zur Aachener NO2 Studie mit „Menschenversuchen“

Das Problem ist, dass sowohl die Festlegung der Grenzwerte für Stickoxide als auch die Methoden der Messung selbiger im Straßenverkehr höchst umstritten sind. Viele Kritiker sehen die Grenzwerte als unrealistisch und sogar widersprüchlich an: Während beispielsweise auf öffentlichen Straßen der Wert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschritten werden darf, sind am Arbeitsplatz schon 60 mcg gesetzlich zulässig. In Industrie und Handwerk liegt er gar bei 950 mcg pro Kubikmeter Luft.

Die beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen waren aus diesen Gründen in Revision gegangen. Doch sind sie vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Auslöser war unter anderem die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Düsseldorf und Stuttgart. Die Städte, so die Anschuldigung, würden die neuen herabgesetzten EU-Grenzwerte nicht einhalten. Daher sollten die Städte im Zweifel die Straßen für Diesel-Autos sperren. Durch die Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichtes sind nun in fast allen Städten und Gemeinden den Diesel-Fahrverboten Tor und Tür geöffnet, wenn die jeweiligen Kommunalverwaltungen dies beschließen.

Für Millionen deutsche Automobilfahrer könnte dies nicht nur eine Einschränkung ihrer Mobilität bedeuten, sondern auch erhebliche finanzielle Verluste nach sich ziehen. Denn je mehr der Diesel im Visier der DUH ist, desto mehr verlieren diese Autos an Wiederverkaufswert. Ausländische Fahrzeughersteller, die sich vom Diesel abwenden wollen, profitieren von dieser Entwicklung. So hat bereits Toyota beim Autosalon in Genf angekündigt, auf den Verkauf von Diesel-Fahrzeugen in Europa künftig verzichten zu wollen. Für die deutsche Automobilindustrie ist diese Entwicklung ein herber Rückschlag, da sie besonders viel in die Fortentwicklung der Diesel-Technologie investiert hat.

 




Diesel-Klage: Entscheidung in Stuttgart – die spinnen!

Jetzt klagt die Landesregierung von Baden-Württemberg also doch gegen das umstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Das hatte im Juli dieses Jahres in einem aufsehenerregenden Verfahren entschieden, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um die Luftwerte im Stuttgarter Talkessel zu verbessern. Fahrverbote drohen ab kommenden Jahr, wenn nicht jetzt das Bundesverwaltungsgericht etwas anderes entscheidet.

In der vergangenen Woche gab es heftigen Streit im Koalitionsausschuss, als die Frage beraten wurde, wie Baden-Württemberg vorgehen solle. Ein Weg durch die verschiedenen Instanzen hätte sicherlich einige Jahre gekostet und der Politik Zeit verschafft. Das wollten die Grünen nicht, die das Urteil annehmen wollten und am liebsten sofort die Autos aus der Innenstadt verbannen.

Diesel-Autos droht Fahrverbot in Stuttgart

Die grün-schwarze Regierung in Stuttgart einigte sich auf den Kompromiss »Sprungrevision«. Das ist der schnellste Weg. Das Bundesverwaltungsgericht wird ohne über Berufungsinstanzen zu gehen direkt angerufen und soll über eine Revision entscheiden. Damit ist das ab 1. Januar kommenden Jahres drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, die die Euro 5 erfüllen, hinfällig, denn die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes ist nicht rechtskräftig. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes dürfte frühestens im kommenden Jahr fallen. Bis dahin gibt es keinerlei Einschränkungen im Verkehr.Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich nicht mehr mit inhaltlichen Fragen, sondern untersucht nur, ob der Vorgängerinstanz rechtliche Fehler unterlaufen sind. Die Frage spielt dann keine Rolle mehr, ob mit Nachrüstungen von älteren Diesel-Fahrzeugen die Grenzwert-Forderungen doch erfüllt werden könnten. Das hat die Vorgänger-Instanz in Stuttgart nicht gesehen. Sie hat gesagt, dass Fahrverbote notwendig seien.

In Leipzig muss auch geklärt werden, ob das Land selbst Fahrverbotszonen für ältere Diesel-Fahrzeuge einrichten könne, wenn der eigentlich dafür zuständige Bund dies nicht tut. Das Verwaltungsgericht sagte, das Land dürfe dies. Wie das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgeht, ist offen.

Deutsche Umwelthilfe (DUH) – Klage gegen Stuttgart

Es gehe um »Gesundheitsschutz«, sagen die Grünen. Wohl kaum eine Aussage stimmt weniger als diese. Aus den Daten des Umweltbundesamtes geht hervor, dass der gesamte Autoverkehr nur zu 43 Prozent Stoffe zur Luftverschmutzung beiträgt, den größten Teil machen die Abgase der Heizungen aus. Wenn jetzt in der kalten Jahreszeit wieder viele Stuttgarter in Halbhöhenlage ihre Holzkamine anwerfen, verschärft das die schlechte Luftlage im Talkessel dramatisch. Politisch korrekt wäre jetzt »Kamin aus« und »Frieren gegen Feinstaub und Stickoxide«.Das muss man sich einmal plastisch vor Augen halten: Eine höchst umstrittene Grenzwertregelung versetzt Umweltdesperados wie die von dem Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe« DUH in die Lage, großflächige wirtschaftliche Verwerfungen auszulösen. Sie verursachen einen gesamtwirtschaftlichen Schaden, der kaum zu beziffern ist. Und dies auf einer Faktenlage, die nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen gedeckt ist. Heftig in der Diskussion sind die Stellplätze der Messstationen. Im Stuttgarter Gemeinderat wurde vorgeschlagen, die Messstation Neckartor ein wenig zu verschieben. Das sieht der von der EU gesetzte Rahmen ausdrücklich vor. Doch das hätte den Grünen und der DUH ihr schönes Geschäft mit dem Horror »Luftverschmutzung« verhagelt.

WILLKÜR TRIFFT WILLFÄHRIGKEIT

Abgasskandal durch Grenzwertwillkür?

»Grenzwertlüge« sagt zudem Professor Helmut Greim von der Technischen Universität München. Er weist immer wieder darauf hin, dass ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft wissenschaftlich vollkommen unbegründet ist. Der Grenzwert für Arbeitsplätze beträgt 950 Mikrogramm, hier sitzen Angestellte den gesamten Tag über drin, während die Werte direkt an der Messstation am Stuttgarter Neckartor zu messen sind, ein paar Meter weiter entfernt dagegen schon deutlich niedriger sind.Überdies sind die Werte unter anderem der Stickstoffdioxide seit 1990 um über 60 Prozent zurückgegangen, wie das die Daten des Umweltbundesamtes ergeben. Die Grundlagen für einen regelrechten Grenzwertwahn und damit das derzeitige Diesel-Desaster wurden vor langer Zeit gelegt. Die ersten Vorschriften, wie viel Abgase Autos ausstoßen dürfen, wurden 1970 erlassen. Damals war die Luft in den Städten tatsächlich teilweise zum »Schneiden«.

Seit 1990 erläßt die EU immer neue Normen, die die Werte nahezu halbierten. Ergebnis: Heute sorgen Holzöfen und Kamine in den Städten für mehr Feinstaub als Automotoren. Bei den Beratungen in Brüssel, wie die neuen Grenzwerte für Abgase auszusehen haben, zeigten sich die Industrievertreter überaus harmoniesüchtig. Werner Ressing, Ministerialdirektor a.D., der als oberster Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums bei den Grenzwert-Verhandlungen in Brüssel am Tisch saß, erinnert sich. Er kämpfte gegen die Verschärfung der Abgaswerte, die damals technisch nicht erreichbar seien: »Wir dürfen Industrie nicht überfordern!«

»Oettinger«, so erzählt er, »mit dem ich vorher nie Kontakt hatte, klopfte mir nachher auf die Schulter und sagte: »Noch nie so ein klares deutsches Statement hier gehört!« Am nächsten Tag in Berlin las Ressing in den Tickermeldungen: »VW akzeptiert die neuen Brüsseler Grenzwertvorschläge«. Er rief sofort wütend den Berliner VW-Repräsentanten an: »Wieso fallt ihr mir in den Rücken?« Der VW-Mann leitete die Beschwerde nach Wolfsburg weiter. Kurze Antwort aus Wolfsburg: »Es bleibt dabei, wir schaffen das!«

DER NÄCHSTE FEIND

Feinstaub, eine Posse

Die VW-Ingenieure in den Entwicklungsabteilungen dagegen schlugen die Hände über dem Kopf zusammen. Ihnen war bewusst, dass solche Grenzwerte mit den damaligen Technologien nicht zu stemmen waren, schon gleich gar nicht zu verkaufbaren Preisen. Ressing: »Das Ergebnis ist bekanntlich die »Schummelsoftware.« Auch Mercedes-Chef Dieter Zetsche saß mit am großen runden Tisch. Was hat er gesagt? Anwort von Werner Ressing: »Er hat geschwiegen!«Auch Vertreter von Bosch, dem wichtigsten Hersteller von Diesel-Einspritzpumpen und damit Zulieferer der Automobilindustrie, überschlugen sich förmlich vor grüner Begeisterung. Ressing: »Nach der Sitzung in Brüssel sprachen mich Bosch-Vertreter vor dem Ratssaal an und sagten mir: ›Da steckt noch viel mehr drin bei der Emissionsminderung!‹ Und ›Wie?‹ habe ich gefragt: Keine Antwort.« Es muss eine kollektive Besoffenheit bei den Spitzen der wichtigsten deutschen Industrie geherrscht haben. Auf dem Automobilsalon in Genf prahlte der damalige VW-Chef Martin Winterkorn: Wir unterbieten die Normen um 25 bis 30 Prozent. Der 17,5 Millionen teure VW-Chef wollte ehrgeizig den Konzern grüner machen. Das war zu der Zeit, da Greenpeace VW aufs Dach kletterte und mal wieder gegen Autos protestierten.

»In meiner Zeit als Industrieabteilungsleiter habe ich der Industrie und dem BDI immer wieder gesagt: »Ihr seid zu schlapp!« Die haben mir die Bude eingerannt und meine Frau hat immer gesagt: »Warum beschweren die sich bei Dir? Schick sie zur Merkel.« »Das habe ich versucht. Zum Beispiel beim Klimapaket 2008 habe ich gesagt: »Wenn sie im Kanzleramt ist, dann kippt ihr das Tor zu mit Steinen und Zement, bis sie von ihren verrückten Plänen ablässt. Das Ergebnis ist bekannt: Nichts ist passiert.« Ressing hörte die Erklärung des Industrievertreter: »Wir können doch nicht die Kanzlerin beleidigen!« Sein Fazit: »Nicht die Regierung geht in Kumpanei mit der Regierung, sondern umgekehrt und zwar die Vorstandsebene.«

PUTZEN HILFT

Kehrwoche

Fest steht schon jetzt, welch extrem hohen Kapitalverluste die Autohändler zu tragen haben. Bei ihnen stehen rund 300.000 Diesel-Fahrzeuge auf dem Hof, die die Euro 5 – Norm erfüllen, aber praktisch nicht verkaufbar sind. Das bedeutet für sie einen immensen Kapitalverlust. Betroffen sind auch Fahrzeuge nach der Euro 6 Norm. Deren Restwert sinkt dramatisch, damit hat das auch erhebliche Einflüsse auf das Leasinggeschäft, bei dem Restwerte ein wesentlicher Faktor in der Berechnung darstellt.Es geht weder um begrenzte Fahrverbote für einzelne Diesel-Fahrzeuge, um Betrügereien der Automobilindustrie, noch um Gesundheit.

Am Ende steht die individuelle Mobilität in Frage – für die Allgemeinheit wohlgemerkt, nicht für diejenigen, die gleicher sein wollen. Denn selbst fahren die lautesten Akteure die fettesten Autos, DUH-Chef Jürgen Resch steigt als Vielflieger gern in Flugzeuge, die Diesel-Verbot fordernde SPD-Chefin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, fährt selbst dicke Dienstwagen. Die DUH wird von Daimler Konkurrenz Toyota fürstlich unterstützt. So geht Konkurrenzkampf.

DAS GLÜCK FÄHRT IM E-AUTO?

Nach der Energie- jetzt die Verkehrswende?

Dahinter steht ganz klar: Hier soll die individuelle Mobilität verboten werden. Das ist auch eine Entscheidung gegen persönliche Freizügigkeit; niemand soll mehr frei bestimmen können, wann er sich wohin bewegen will. Fahrverbote stehen auf dem Wunschzettel der Grünen. Grünen-Chef Özdemir will nur dann Koalitionsverhandlungen, wenn das Ende des Verbrennungsmotors besiegelt werde. Fahren darf außer der Nomenklatura niemand mehr frei dorthin, womit, wo und wann er will. Es gilt: Wasser predigen und Wein saufen.Bezeichnend, wie sich die bisherige Bundesumweltministerin Hendricks auf dem Berliner Kongreß zur Elektromobilität als »Elektromobilitätsministerin« in Deutschland vorstellte. Ein Tagungsteilnehmer fragte sie: »Warum steht im Fuhrpark Ihres Ministeriums kein einziges Elektrofahrzeug?« Antwort: »Die Beamten müssen ja auch mal längere Strecken fahren. Deswegen ist Elektromobilität für uns nicht geeignet!«

Das gleicht der neuen CDU-Umweltministerin Christina Schulze Föcking in Nordrhein-Westfalen, die als eine ihrer ersten Amtshandlungen den Dienst-Tesla abschaffte. Sie erfuhr erschrocken, welch geringe Reichweiten im täglichen Einsatz damit zu erreichen sind. Den Tesla hatte für teure Steuergelder ihr grüner Vorgänger Johannes Remmel (Grüne) prestigeträchtig kaufen lassen. Jetzt fährt sie in einem sündhaft teuren 422 PS starken Mercedes 500.

Nicht zufällig wurde in den Räumen des Umweltbundesamtes sogar eine Studie vorbereitet, die in der Forderung gipfelt, dass nur noch zehn von 1.000 Einwohnern in Städten ein Auto haben dürfen. Das Mittel, um diese Forderung durchzusetzen, heißt Fahrverbote. Das Umweltbundesamt gehört zum bislang SPD-geführten Umweltministerium. Was aus solchen Plänen wird, muss man sehen. Es stehen demnächst noch Landtagswahlen an.