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Erster Reaktor in Weißrussland

Die Grundplatte von Reaktor 1 wurde im November 2013 und von Reaktor 2 im May 2014 betoniert (offizieller Baubeginn eines Kernkraftwerks). Damit hat auch die russische Nuklearindustrie gezeigt, daß sie Kernkraftwerke fristgerecht und ohne Kostenüberschreitungen im Ausland fertigstellen kann. Der erste Reaktor dieses Typs ging 2016 (Novovoronezh II-1) in Betrieb. Es folgten 2017 Leningrad II-1 und 2019 Novovoronezh II-2. Auch hier zeigt sich wieder, der Bau von Kernkraftwerken in der vorgesehenen Zeit zu festen Kosten ist keine Hexerei. Das Geheimnis liegt im Bau möglichst baugleicher Kraftwerke in dichter Folge: So hat man stets geübtes Personal im Einsatz und dies ist die beste Garantie vor Termin- und Kostenüberschreitungen.

Preis und Finanzierung

Die Exporterfolge der russischen Nuklearindustrie beruhen auf der gleichzeitigen Finanzierung durch russische Banken. Der Auftragswert für das Kraftwerk betrug 10 Milliarden US$ (entsprechend 4274 US$/kW). Das ist durchaus günstig für ein Kraftwerk der Generation III+ mit allem Schnickschnack, wie doppeltem Beton-Containment und Kernfänger. Bei diesem Typ hat sich der Hersteller eng an europäischen Vorstellungen orientiert, wie sie auch im französischen EPR realisiert werden.

Die Finanzierung erfolgt quasi nach einem Bauherrenmodell: Es gibt einen Zahlungsplan mit festgelegten Raten zu festgelegten Zahlungsbedingungen. Dies ergibt eine interessante Aufteilung des Risikos zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Bis zur jeweiligen vertragsgemäßen Teillieferung trägt der Anbieter das Risiko von Kostensteigerungen durch Bauverzögerungen. Erst ab diesem Zeitpunkt wirken sich für den Auftraggeber zusätzliche Zinszahlungen durch eine verzögerte Inbetriebnahme aus. Wird eine Rate an den Hersteller fällig, wird diese durch eine russische Bank als Kredit für Weißrussland bereitgestellt. Erst ab diesem Moment muß der Kapitaldienst durch den Auftraggeber geleistet werden. Rußland finanziert so etwa 90% der Baukosten vor. Ganz nebenbei, haben die USA inzwischen erkannt, welchen Exportvorteil Rußland gegenüber finanzschwachen Ländern durch dieses Modell hat und streben wieder staatliche Ausfallbürgschaften an. So hat Rosatom im März 2020 veröffentlicht, daß es für die nächsten zehn Jahre über ein Auftragsvolumen im Ausland von US$ 140 Milliarden verfügt. Rosatom besteht aus 400 Unternehmen mit mehr als 250 000 Mitarbeitern. Für Rußland bedeutet dies nicht nur die Einwerbung von Exportaufträgen, sondern auch die Wandlung der stets schwankenden Deviseneinnahmen aus dem Rohstoffgeschäft in stetige langfristige Zahlungsströme – z. B. für Pensionszahlungen.

Die russische kerntechnische Industrie ist seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion wie ein Phönix aus der Asche wiederauferstanden. Im Oktober 2015 wurde der erste Reaktordruckbehälter von Atomash in Wolgodonsk – nach 30 Jahren Pause – hergestellt. Das Werk wurde 1973 gegründet und stellte bis 1986 allein 14 Reaktorgefäße her. 1997 ging es endgültig pleite und hangelte sich dann mit Aufträgen aus dem Gas- und Ölsektor durch. Heute ist es wieder das Zentrum für Druckwasserreaktoren und verfügt über die Kapazität von vier kompletten Kernkraftwerken (Druckgefässe, Dampferzeuger etc.) jährlich. Das Werk verfügt über einen eigenen Anschluß an den Wolga-Don-Kanal. In diesem Jahr wurden bereits drei Reaktordruckgefäße und 17 Dampferzeuger für Projekte in Indien, Bangladesch und der Türkei ausgeliefert.

Der Bauablauf

Man bevorzugte in Weißrussland ein zur Errichtung paralleles, abschnittsweises Genehmigungsverfahren. Dies funktioniert sehr gut bei Serienbauweise ohne große lokale Anpassungen. Wie hier gezeigt, kann das die gesamte Bauzeit einschließlich notwendiger Planung und Vertragsverhandlungen vom „Wunsch“ ein Kernkraftwerk zu bauen, bis zur Inbetriebnahme auf rund zehn Jahre begrenzen. Wendet man dieses Verfahren jedoch beim erstmaligen Bau eines Kernkraftwerks (FOAK) an, kann es sehr schnell zu einem wirtschaftlichen Desaster führen. Eindringliches Beispiel hierfür ist die „ewige“ Baustelle des EPR in Finnland.

Auch bei diesem Projekt zeigt sich wieder der grundsätzliche Vorteil von Baustellen mit doppelten Blöcken. Auch die französische Industrie ist nun diesem Weg in Hinkley Point gefolgt. Die gesamte Baustelleneinrichtung, wie z. B. Schwerlastkran, Werkstätten, Unterkünfte usw. halbiert sich automatisch (bezogen auf die spezifischen Kosten). Man kann bei allen Projekten bereits beim zweiten Block eine merkliche Senkung der notwendigen Arbeitsstunden feststellen, da man bereits vor Ort eine geübte und aufeinander eingestellte Truppe im Einsatz hat. Dies gilt um so mehr, je mehr man lokale Unternehmen beauftragt. So kam man in Ostrovets mit angeblich 3000 Fachkräften aus.

Am 10. July 2016 ereignete sich beim Einbau des Reaktordruckbehälters ein Missgeschick: „Der Behälter rutschte langsam etwa 4 m ab und setzte sanft auf den Grund auf, keine Beschädigung, die Aufhängung am Gehäuse wurde verschoben“, so die offizielle Stellungnahme. Auf Wunsch der weißrussischen Genehmigungsbehörde wurde er durch einen neuen ersetzt. Am folgenden 3. April wurde der für Block 2 vorgesehene Behälter in Block 1 eingebaut. Für den Block 2 wurde der ursprünglich für das Kraftwerk Kaliningrad 2 vorgesehene Reaktordruckbehälter ersatzweise geliefert. An diesem Beispiel erkennt man, wie robust die Strategie einer Serienfertigung ist. Der notwendige Ersatz eines Bauteils mit 36 Monaten Lieferzeit wäre bei einem Einzelprojekt zu einer wirtschaftlichen Katastrophe geworden. So konnte der Fahrplan nahezu eingehalten werden und im August 2020 die Beladung mit den 163 Brennelementen abgeschlossen werden.

Der nukleare Friedhof

Es ist eine russische Tradition, die nuklearen Abfälle in unmittelbarer Nähe des Kraftwerks zu lagern. Man hat deshalb parallel die Genehmigung für ein Endlager durchgeführt. Die erste Stufe für US$ 10 Millionen soll bis 2028 fertiggestellt sein. Man geht bei einer Betriebsdauer des Kernkraftwerks von (erstmal) 60 Jahren aus. In diesem Zeitraum sollen 9360 m3 feste Abfälle (leicht und mittelaktiv) und 60 m3 hochaktive Abfälle anfallen. Beim Abbruch der Anlage sollen noch einmal 4100 m3 leicht und mittelaktive Abfälle und 85 m3 hochaktive Abfälle anfallen. Die leicht und mittelaktiven Abfälle sollen dauerhaft lokal gelagert werden. Für die hochaktiven Abfälle wird ein unterirdisches Zwischenlager geschaffen.

Die Geschichte der VVER-Baureihe

In Rußland werden Druckwasserreaktoren als Wasser/Wasser-Energie Reaktoren (VVER) bezeichnet. Diesem Kürzel wird die gerundete elektrische Leistung in Megawatt und gegebenenfalls eine Fertigungsnummer angehängt. So ist der VVER-1200 ein Druckwasserreaktor mit rund 1200 MW elektrischer Leistung. Erst am 8.9.1964 wurde der erste Druckwasserreaktor als VVER-210 im Kraftwerk Novovoronezh kritisch und blieb bis 1984 in Betrieb. 1971 folgte der erste VVER-440 und 1980 der erste VVER-1000. Die beiden letzten Typen wurden auch exportiert (Ukraine, Armenien, Finnland, Bulgarien, Ungarn, Tschechien., Slowakei, Iran, China).

Alleinstellungsmerkmal aller VVER sind liegende Dampferzeuger und sechseckige Brennelemente. Das grundsätzliche Konstruktionsprinzip wurde bis heute beibehalten und ist ausgereizt. Durch die stetige Leistungssteigerung ergibt sich eine evolutionäre Entwicklung, bei der man die Betriebserfahrungen, technische Weiterentwicklungen (z. B. Werkstoffe) und zusätzliche Sicherheitsanforderungen (Containment, Kernfänger etc.) stets in die nächste Baureihe ohne all zu große Entwicklungsrisiken einfließen lassen kann. Führt man jedoch eine Baureihe über einen solch langen Zeitraum fort, verkompliziert dies irgendwann die Anlage. Dies gilt beispielsweise für die liegenden Dampferzeuger (Durchmesser 4 m, Höhe 5 m, Länge 15 m, Gewicht 340 to). Stehende Pumpen, Druckbehälter usw. mit liegenden Dampferzeugern zu verbinden, führt zu einer sehr unaufgeräumten Konstruktion mit langen und verschlungenen Rohrleitungen. Dies erschwert Wartung und Wiederholungsprüfungen. Das Reaktordruckgefäß wächst auch mit steigender Leistung. Durch die Beibehaltung der Grundkonstruktion mit zwei Anschlussebenen (4 Rücklauf und 4 Vorlaufleitungen plus Noteinspeisung) besteht das Druckgefäß aus 6 geschmiedeten Ringen und einer Kalotte. Die Schweißarbeiten am oberen und unteren Teil dauern jeweils 15 Tage bei einer Temperatur von 200 °C. Anschließend muß jede Hälfte noch bei 300 °C geglüht werden um die Spannungen in den Nähten zu verringern. Nachdem beide Hälften in einem weiteren Schritt zusammengeschweißt wurden, muß das gesamte Gefäß noch komplett mit einer korrosionsbeständigen Legierung plattiert werden. Alles sehr umständlich und damit teuer. Die Fertigungszeit beträgt deshalb etwa 36 Monate.

Hintergründe

Weißrussland ist als selbstständiger Staat aus der Auflösung der Sowjetunion hervorgegangen. Es ist ein relativ kleines und dünn besiedeltes Land mit knapp 60% der Fläche von Deutschland, aber nur 10 Millionen Einwohnern. Durch die enge Verknüpfung der Wirtschaft in der ehemaligen Sowjetunion – die bis heute noch nicht überwunden ist – kommt praktisch die gesamte Kohle, das Rohöl und Erdgas immer noch aus Rußland. Diese extreme Abhängigkeit hat immer wieder zu Spannungen zwischen beiden Ländern geführt. Vereinfacht kann man sagen, daß Putin-Rußland hat immer wieder versucht durch angedrohte Preiserhöhungen und Lieferunterbrechungen Weißrussland seinen Willen aufzudrücken – umgekehrt hat Weißrussland versucht, seine „Kosten“ durch Erhöhung von Transitgebühren erträglich zu halten. Insofern sind die Ostsee-Pipeline und das Kernkraftwerk Ostrovets unmittelbare Produkte dieses Konflikts. Rußland mußte Weißrussland ein Kernkraftwerk bauen und vorfinanzieren, sonst hätte es Weißrussland durch den Bau der Ostsee-Pipeline unweigerlich in die Arme des „Westens“ getrieben. Ein weiterer Satellitenstaat wäre dem „roten Zaren“ – wie schon vorher die Ukraine – davongelaufen.

Ein Kernkraftwerk entzieht sich weitestgehend politischer Erpressbarkeit: Wegen der außerordentlichen Energiedichte von Uran kann es für Monate und Jahre ohne neue Brennstofflieferungen betrieben werden. Auch ein russisches Kernkraftwerk stellt heute kein Problem mehr da. Es gibt für die Reaktoren heute Brennelemente von verschiedenen Herstellern außerhalb der russischen Einflußsphäre. Auch die Versorgung mit Ersatzteilen und „Kow-how“ ist nicht unbedingt ein Problem. Eine enge Kooperation mit der Ukraine, Finnland usw. kann im Ernstfall helfen – es haben schließlich all diese Länder ein Problem mit russischer Technik und Politik.

Der Beitrag erschien zuerst im Blog des Autors hier



Die Brennelementesteuer – Chronik eines Versagens

Diese umgangssprachlich so bezeichnete Steuer (amtlich heißt sie „Kernbrennstoffsteuer“) sollte durch Abgaben auf Brennelemente in Kernkraftwerken die Staatseinnahmen erhöhen. Sie wurde von 2011 bis 2016 erhoben. 2017 musste das eingenommene Geld nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder zurückgezahlt werden.

Das Gesetz war Ergebnis der 2010 ausgehandelten Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke unter CDU/FDP-Regie und zielte darauf ab, die damals satten Gewinne der Betreiber zugunsten der Staatskasse anzuzapfen. Sind die Laufzeiten länger, soll der Staat auch etwas davon haben, so das Kalkül. Obwohl Verfassungsrechtler frühzeitig warnten, ging im Oktober 2010 das Gesetz wie geschmiert durch den Bundestag.

Im Juni 2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig. Der Spruch in Karlsruhe ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die Kernbrennstoffsteuer sei eben keine Verbrauchssteuer, nicht der Strom würde besteuert, sondern ein Teil der Produktionsmittel. Dafür habe der Bund aber keine Gesetzgebungskompetenz. Es gibt eben in Deutschland kein freies Steuererfindungsrecht – bis zur Bananenrepublik ist es noch ein Stück Weg. Die Steuer sei „von Anfang an mit erheblichen finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten“ belastet gewesen. Deswegen werde das Gesetz rückwirkend und vollständig für nichtig erklärt.

 

Nehmen und Geben

Die Rückzahlung beträgt inklusive Zinsen über sieben Milliarden Euro. Wie kam dieses offenbar nicht hieb- und stichfeste Gesetz durch den Bundestag?

In der Wahlperiode 2013-2017 sitzen im Bundestag mehr als 80 Juristen, 2010 werden es kaum weniger gewesen sein. Wären Sie Spitzenkräfte ihrer Branche, würden sie wohl an anderer Stelle mehr leisten, mehr bewirken – und mehr verdienen. Vermutlich greifen vor allem jene Juristen nach einem Mandat, die in ihrem Fachgebiet nicht die hellsten Kerzen auf dem Leuchter sind.

Sollte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages beteiligt gewesen sein, steht auch dieser in zweifelhaftem Licht. Sollte er nicht beteiligt gewesen sein – warum wurde er nicht gefragt? Bei der Vorratsdatenspeicherung wies dieser schon auf das absehbare Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof hin (der Spruch des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus). Auch der von der Regierung erfundene „Bundestrojaner“ ist in Teilen verfassungswidrig, zum „Netzwerkdurch-setzungsgesetz“ gibt es noch kein Urteil.

Offenbar werden Gesetze nach dem Try-and-Error-Prinzip erlassen. Kaum einem Arbeitnehmer würde man solche Arbeitsweise durchgehen lassen.

Der Vorgang um die Brennelementesteuer gäbe Regierung und Opposition, also den Einheitsparteien der Energiewende, jeden Anlass, kritische Rückschau zu halten. Natürlich auch und vor allem der Kanzlerin. Wer jetzt von ihr eine bedauernde Äußerung erwartet hätte, vielleicht sogar einen Ansatz von Selbstkritik, wurde enttäuscht. Wer im tiefen Bewusstsein allseits beklatschter Alternativlosigkeiten regiert, lässt sich von einem solchen Fauxpas nicht aus der Ruhe bringen. So erschöpfte sich ihre Reaktion in dem Satz: „Die schwarze Null ist nicht gefährdet.“

So leicht kann man ungestraft darüber hinweggehen, wenn man ein paar Steuermilliarden verzinst wieder rausrücken muss. Sanktionen sind in diesen Sphären ausgeschlossen. Es geht ja nicht um den eigentumsrechtlichen Status eines Pfandbons, der von einer Supermarktkassiererin verletzt wird, sondern um die „Gemeinschaftsaufgabe“ Energiewende, wo unsere Regierungen seit 20 Jahren mit wenig Erfolg eine Lernkurve absolvieren und alle Fehler unter eine autobahnbreite Toleranzgrenze fallen.

Auch beim so genannten „Atom-Moratorium“ gab es regierungsseitig juristischen Pfusch. Um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, gab der Bund am 14. März 2011 die Weisung (später nannte sie das eine Bitte) zur Abschaltung an die betroffenen Länder, die sieben ältesten Kernkraftwerksblöcke für drei Monate abzuschalten. Der Bundestag wurde übergangen. Die Kraftwerke in Japan und Deutschland seien technisch vergleichbar. Damit läge auch ein gleichwertiges Risiko vor, so die hessische Umweltministerin Puttrich (CDU). Nur die Gefahr eines Tsunami ließ sich nicht konstruieren.

 

Äußerste Tsunami-Vorsorge

Für den damaligen Umweltminister Röttgen (CDU) war dies ein „Gebot äußerster Vorsorge“ und eine „Gefahrenabwehr“. Warum sich die Gefahrenlage geändert hatte, weiß bis heute niemand, aber das Argument „äußerste Vorsorge“ ist multipel verwendbar, wenn man an den Diesel, beliebige Emissionen oder tägliche Lebensrisiken denkt. Damit kann eine Regierung buchstäblich alles reglementieren.

Merkel und Röttgen beriefen sich auf den Paragrafen 19 des Atomgesetzes, was wiederum für viele Verfassungsrechtler nicht stichhaltig war. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier nannte die Stilllegung der älteren Meiler „illegale Maßnahmen“.

Als sich die rechtlichen Zweifel mehrten und RWE klagte, wollte Angela Merkel für die Abschaltung von Biblis nicht verantwortlich gewesen sein, obwohl diese Maßnahme aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung zustande kam.

„Da kann nicht der Bund den Hut aufhaben nach der Rechtslage“, sagte sie vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags. Nach Merkels Darstellung haben der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und die damalige Umweltministerin Puttrich in alleiniger Verantwortung gehandelt, als sie dem Biblis-Betreiber RWE die Abschaltverfügung zustellten. Bouffier vertrat dagegen den Standpunkt, eine Weisung der Bundesregierung ausgeführt zu haben, denn Berlin habe den Bundesländern vorgegeben, dass und wie die Atomkraftwerke abzuschalten seien. Außerdem soll ihm die Kanzlerin versprochen haben, der Bund werde das Land „nicht im Regen stehen lassen“, falls es zu Klagen der KKW-Betreiber komme. Aber an eine derartige Zusage konnte oder wollte Merkel sich nicht erinnern. Sie meinte, der Vollzug der Stilllegung sei Sache der Länder gewesen. Somit habe Hessen auch Rechtsfehler zu verantworten. Der Schwarze Peter wurde munter hin und her geschoben, in der Hoffnung, die Gerichte würden die Schadensersatzforderung von RWE abweisen.

 

Schaden und Ersatz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte aber das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs zu den Schadenersatzforderungen des Betreibers RWE betreffend das KKW Biblis. 235 Millionen Euro wurden RWE zugestanden.

2016 kam dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu dem grundsätzlichen Schluss, die Stromkonzerne hätten Anspruch auf eine „angemessene“ Entschädigung wegen des beschleunigten Atomausstiegs. Kritiker hatten die Begründung des Moratoriums mit „Gefahrenabwehr“ als wenig überzeugend bezeichnet. Die Ereignisse in Japan mit einem Seebeben und einem folgenden Tsunami seien ja kaum auf Deutschland übertragbar.

Bevor der Streit zwischen Hessen und dem Bund in eine Schlammschlacht überging, lösten RWE und Co das Problem auf andere Weise. Die Energiekonzerne zogen insgesamt 20 Klagen rund um den Atomausstieg gegen die Bundesrepublik zurück und vereinbarten eine Einmalzahlung von 23 Milliarden Euro für die Endlagerung. Damit haben alle Seiten Rechtssicherheit und alle weiteren schwer kalkulierbaren weil politisch maximierten Folgekosten der Endlagerung fallen dem Staat und seinen treuen Steuerzahlern zu.

Natürlich war dieses Moratorium zur Sofortabschaltung vom 14. März 2011 ohne praktischen Sinn. Es galt aber, sich als handlungsfähige, entschlossene und ihre Bürger schützende Regierung darzustellen und der zu diesem Zeitpunkt deutlichen Erwartungshaltung des kernkraftkritischen Teils der Bevölkerung zu entsprechen.

Deutsche Politik besteht zu einem immer größer werdenden Teil daraus, „Zeichen zu setzen“ und der Zeitpunkt war von einiger Brisanz. Am 20. März 2011 standen Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt an, am 27. März in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Eine über 30 Jahre gepflegte Atomangst in der Bevölkerung konnte nun dazu führen, dass Mehrheiten der CDU schmelzen und die Kanzlerin Machtverlust erleidet. Zwar ließ sich nicht vermeiden, dass in Stuttgart ein grüner Landesfürst den Thron bestieg, aber immerhin ein Katholik, der heute die Kanzlerin in seine Gebete einschließt. Ein über Parteigrenzen hinweg relativ seltener Vorgang.

Auch der Interessenlage der CDU-Bundestagsabgeordneten und insbesondere der Juristen unter ihnen dürfte dieser Kurs entsprochen haben. Wozu sich für arrogante Großkonzerne zum Helden machen und das Mandat bei nächsten Wahlen gefährden? Bisher kam der Strom immer aus der Dose und die schwer abzuschätzenden Kosten des Atomausstiegs zahlen andere. Abgeordnete wollen in der Regel wiedergewählt werden und nicht auf den freien Arbeitsmarkt, in den rauen Wind der Realitäten.

Blicken wir erwartungsvoll den nächsten Erzeugnissen bundespolitischer Gesetzesproduktion entgegen. Sie sichern Beschäftigung für Anwälte und Gerichte. Die Brennelemente strahlen indes steuerfrei weiter – wo auch immer.