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Wird die „taz“ Klimaleugner unter Artenschutz stellen?

Aufgrund eines Leserhinweises habe ich meine Ausflugspläne dann aber kurzfristig verschoben. Und zwar zugunsten einer Kreuzfahrt durch die Leserbriefspalten der Berliner tagesszeitung, kurz taz genannt. Dort schreien zwar keine Aras, aber die Exotik der Gedankengänge erinnerte mich spontan an den Oberlauf des Amazonas. Insbesondere, da meine Person höchstselbst einer wissenschaftlichen Debatte unterzogen wurde, ungefähr so, als diskutiere Alexander von Humboldt mit seinem Begleiter Aimé Bonpland eine seltene fleischfressende Pflanze. Unter dem Titel „Klimaheldin oder Nervensäge?“ geht es eigentlich um Greta Thunberg und ihre UN-Rede, ich werde lediglich zum Gegenstand der Erörterung, weil ich vergangene Woche auf Achgut.com Gretas Rede in wenigen, mitfühlenden Worten thematisierte (Klima-Exorzismus: „Meine Botschaft ist, dass wir euch beobachten werden“).

Nun war mir nicht bekannt, dass taz-Leser ebenfalls zu exotischen Kreuzfahrten neigen, sprich zur später Stunde, bewaffnet mit einer Taschenlampe, die Seiten von Achgut.com frequentieren, um dem unheimlichen Schrei des Aras in der rechten Echokammer zu lauschen. Dort entdeckten sie ein Pracht-Exemplar des ebenso seltenen wie bedrohlichen Klimaleugners. Bei dieser Spezies  wird momentan darüber diskutiert, ob sie zur biologischen Vielfalt beitragen und deshalb in freier Wildbahn geduldet, oder ob sie unter Verschluss gehalten werden sollten, so wie die letzten Pockenviren. Der letzte Pockenfall trat in Deutschland 1972 auf, 1980 wurde die Welt von der WHO für pockenfrei erklärt. Wann die Weltgesundheitsorganisation den Planeten endlich für klimaleugnerfrei erklären wird, ist noch nicht ganz klar, weil der Klimaleugner tief unter der Oberfläche lauert und plötzlich nach Art der Piranhas im Amazonas ein Pappschild hochhält: „Wir sind mehr.“

Hören und denken ist vermutlich auch eingeschränkt

Taz-Leser Reinhard Gutsche hat das Krankheitsbild des Klimaleugners akribisch analysiert und kommt zu folgendem Ergebnis: „Maxeiner ist Klimaleugner – also auf beiden Augen blind – und das hören und denken ist vermutlich auch eingeschränkt – sonst hätten die Gerichte die Klage Maxeiners gegen das Umweltbundesamtes nicht abgewiesen, die ihn für jedermann sichtbar in einer Broschüre als Klimaleugner bezeichnet.“ Der Mann weist damit zu recht darauf hin, dass es sich bei mir um eine Art des Klimaleugners handelt, die noch seltener ist als das extrem gefährdete Sumatra-Nashorn. Das ist mit bis zu zwei Tonnen Lebendgewicht übrigens  so etwas wie der SUV der Tierwelt, in meinem nächsten Leben werde ich damit meine Kinder zur Schule bringen und anschließend rückwärts im Umwelt-Bundesamt einparken.

Es hat mich seinerzeit ein bisschen geärgert, den Prozess gegen das UBA vor dem Verwaltungsgericht in Halle verloren zu haben, inzwischen bin ich den Richtern aber dankbar, dass sie mir zu einem Alleinstellungsmerkmal verholfen haben.

In ganz Deutschland gibt es nämlich nur zwei gerichtlich approbierte Klimaleugner, meinen ehemaligen Kollegen Michael Miersch und mich. Da wir beide uns nicht gegenseitig fortpflanzen können, erwäge ich, beim WWF einen erhöhten Schutzstatus zu beantragen. Ähnlich wie beim Sumatra-Nashorn ist es höchste Zeit für ein Nachzuchtprogramm. Man könnte uns beispielsweise einfangen und nach Borneo verfrachten, wo wir im Fortpflanzungszentrum „Tabin Wildlife Reserve“ mit paarungswilligen Sumatra-Nashornweibchen zusammengebracht werden könnten. Sumatra-Nashörner sind ebenfalls auf beiden Augen ziemlich blind – und das Hören und Denken ist auch eingeschränkt. Eingeborene Wildhüter bezeichnen die Tiere gerne als „zwei Tonnen schlechte Laune“. Da geht also was zwischen uns, great minds think alike.

Es wäre sogar eine echte Win-Win-Situation.Taz-Leser Gutsche fragt sich nämlich ernsthaft, „ob diese Klimawandelnegationisten allesamt einfach nur alleinstehende familien- und beziehungslose Kerle im fortgeschrittenen Alter sind, gründlich defizitär sozialisiert ohne die Fähigkeit, weiter als bis zum eigenen Geldbeutel zu denken. Oder sind sie schlicht nur völlig korrumpiert?“ You name it, lieber Reinhard, meine letzte Ausfahrt ist das „Tabin Wildlife Reserve“, ich bin wild entschlossen, mich dort von einer Nashorndame korrumpieren zu lassen, schließlich geht es um den Erhalt der Biodiversität.

Nun ist es nicht so, dass es unter den taz-Lesern nicht auch Verständnis für so Leute wie mich gibt. Jemand mit dem Pseudonym „Lesebrille“ nimmt mich sogar engagiert in Schutz: „Was haben blinde, taubblinde und/oder lerneingeschränkte Menschen damit zu tun? Ich denk mal nichts. Es wäre schön, wenn behinderte Menschen nicht regelmässig dafür herhalten müssten, um Dummheit, Ignoranz, etc. zu beschreiben.  Denn so wirklich weit von ‚Ey, der ist ja voll behindert‘ ist das nicht.“. Ey, es tröstet mich ungemein, dass ich weder blind, noch taubblind, noch lerneingeschränkt oder anderweitig behindert bin, sondern lediglich dumm und ignorant, mein Geisteszustand also zu keinerlei Sorge Anlass gibt.

Ein weiterer taz-Leser greift sogar zum bewährten Mittel der Dialektik: „Eine Lerneinschränkung zu haben, bedeutet keineswegs den Klimawandel leugnen zu müssen“. Wobei er sich dabei auf gefährliches Terrain wagt, denn umgekehrt wird natürlich auch ein Schuh draus: Keine Lerneinschränkung zu haben, bedeutet keineswegs, den Klimawandel als Katastrophe empfinden zu müssen.

Das ist zugegeben ein bisschen spitzfindig. Ich schließe mich daher dem Verdikt eines weiteren Diskussionsteilnehmers an, der zu dem salomonischen Urteil kommt, ich hätte das „Gehirn abgeschaltet“. Auch das ist vollkommen richtig beobachtet. Ich besitze nämlich einen  eingebauten Panic-Button, den ich eigens für Sabine angeschafft habe. Immer wenn wir Gäste haben und die anfangen Stuss zu erzählen, tritt sie mir unterm Tisch ans Schienbein, um das Ding zu aktivieren. Ich halte dann die Klappe, um den Weltfrieden nicht zu gefährden. Merke: Einen Verstand, den man abgeschaltet hat, kann man nicht so ohne Weiteres verlieren. Da halt ich es mit Janis Joplin: „Freedom’s just another word for nothin‘ left to lose“.

Zuerst erschienen bei der Achse des Guten.

Von Dirk Maxeiner ist in der Achgut-Edition erschienen: „Hilfe, mein Hund überholt mich rechts. Bekenntnisse eines Sonntagsfahrers.“ Ideal für Schwarze, Weiße, Rote, Grüne, Gelbe, Blaue, sämtliche Geschlechtsidentitäten sowie Hundebesitzer und Katzenliebhaber, als Zündkerze für jeden Anlass(er). Portofrei zu beziehen hier.




Die große Koalition macht Tiere töten leicht

Die Macht-Besoffenheit der Großen Koalition kennt keine Grenzen mehr. Reihenweise werden verfassungswidrige und dilletantische Gesetze bei Nacht und Nebel durchgewunken. Hier der nächste Hammer: Vergangenen Donnerstag, am 22. Juni 2017, kam es im deutschen Bundestag zu einer erneuten Gespenster-Show. Das Parlament enteierte in einer der mittlerweile üblichen klandestinen Nachtsitzungen das deutsche Naturschutgesetz und hebt bisherige Artenschutzregelungen teilweise auf. Und dies ganz offensichtlich, um die Errichtung von Windkraftanlagen auch in Regionen zu ermöglichen, wo dies bisher tabu war.

Im Zentrum der Änderungen steht das sogenannte Tötungsverbot für Tiere. Fledermäuse beispielsweise waren nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt und durften nicht getötet werden. Drohte ein Bauvorhaben gegen dieses Tötungsverbot zu verstoßen, durfte es nicht genehmigt werden. Galt es, eine Straße zu verhindern, war das Gesetz sehr willkommen, beim Bau von Windrädern allerdings ein unbeliebtes Hindernis.

Jetzt haben es die Windrad-Ideologen geschafft: Parlament und Regierung setzten ein seit 2008 gehegtes Ansinnen des Bundesverbandes Windenergie durch und stellten die Interessen einer subventionsverwöhnten Branche über das artenschutzrechtliche Tötungsverbot. Das  Tötungs- und Verletzungsverbot wird zugunsten von Windenergieprojekten ausgehöhlt. Der im Dezember 2016 erstmalig aufgetauchte Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde gegen 22:15 Uhr vor wenigen Dutzend Personen zur beschlossenen Sache.

Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern VFLAB und die Initiative „Vernunftkraft“ schreiben dazu:

„Nach einem Sturm der Entrüstung seitens ideologiefreier Naturschutzorganisationen war es mehrere Monate still um dieses Vorhaben gewesen. Es galt als sicher, dass in dieser Legislaturperiode nichts mehr dazu beschlossen würde. Entgegen aller Erwartung wurde das Vorhaben jedoch kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Offensichtlich sollte eine Aufmerksamkeitslücke genutzt und diese weitreichende Gesetzesänderung zugunsten der Windenergielobby noch kurz vor dem parlamentarischen Toresschluss herbeigeführt werden.“

Schon bisher wurden beim Bau der oft unnützen 27.000 Windenergieanlagen Artenschutzregelungen bis zum Geht-nicht-mehr gedehnt und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausbaukorridore regelmäßig weit überschritten. Jetzt gibt es kein Halten mehr, in der Windanlagenbranche knallen die Sektkorken. Die ideologische  Aushebelung des Artenschutzes erinnert an die finstersten Beton-Zeiten in den 60er-Jahren, als der damalige Verkehrsminister Georg Leber versprach: „Kein Deutscher soll mehr als 20 Kilometer von einer Autobahnauffahrt entfernt leben.“ Das hat sich zum Glück erledigt, dafür soll jetzt jeder ein Windrad vor dem Schlafzimmerfenster kreiseln sehen.

Hier eine Mitteilung der Deutschen Wildtier Stiftung, die im Dezember, als der Entwurf bekannt wurde, zu dem Gesetzesentwurf Stellung nahm:

Zentrale Belange des Naturschutzes sollen im Rahmen dieser Gesetzes-Novellierung bei der Errichtung von Windkraftanlagen außer Acht bleiben. „Die Novellierung führt zu einer dramatischen Verschärfung der Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch Windenergieanlagen. Und das ist inakzeptabel“, sagt Professor Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.

Die beabsichtigte Neufassung des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes soll eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren festschreiben, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“. Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei dem Betrieb von Windrädern entstehen. Das heißt, es können sowohl betriebs-, aber auch bau- und anlagenbezogene Risiken für Vögel und Fledermäuse lascher gehandhabt werden. „Die Tötung von Vögeln ist damit kein prinzipieller Hinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen“, kritisiert Professor Dr. Vahrenholt.

Die ohnehin schon große Gefahr einer Kollision von Wildtieren wie Vögeln und Fledermäusen mit den Rotoren der Windenergieanlagen wird dadurch noch größer. Diese Gesetzesänderung wird dadurch begründet, dass der Ausbau der Windenergie öffentliches Interesse sei. Dies ermöglicht es Windparkbetreibern, Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot zu erhalten.

Der rasante Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windkraft führt schon heute zu schwerwiegenden Verstößen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes (§ 44 BNatSchG). Wie dramatisch sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland zuspitzt, belegt die kürzlich veröffentlichte Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ von Dr. Klaus Richarz, die im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung entstanden ist.

Schon heute töten Windenergieanlagen rund 250.000 Fledermäuse und über 12.000 Greifvögel pro Jahr. Die Liste der gefährdeten Arten in der Studie liest sich wie das „Who is Who“ im Vogelreich. Auch der Widerstand in der Bevölkerung wächst: Eine Emnid-Umfrage vom Oktober dieses Jahres belegt: 80 Prozent der Befragten sprechen sich gegen Windkraft im Wald aus – im Osten ist die Ablehnung mit 87 Prozent besonders groß.

Während Unternehmen wie die Deutsche Bahn per Gesetz gezwungen werden, für Millionenbeträge Eidechsen umzusiedeln, eröffent der selbe Gesetzgeber jetzt dem massenweisen Töten von selten Tieren Tür und Tor. Dieses zweierlei Maß ist rein ideologisch begründet.  Ein Tier, das infolge normaler wirtschaftlicher Aktivität zu Tode kommt (beispielsweise, weil ein Industriebetrieb Abwässer verunreinigt), darf sich weiterhin als Mordopfer fühlen und genießt das volle Mitgefühl des Gesetzgebers. Ein Tier, das durch Windkraftanlagen für den Zweck der “Energiewende” getötet wird, stirbt für die gute Sache. Das hat mit einer sachgerechten Gesetzgebung nichts mehr zu tun, dafür aber viel mit Ideologie. Die Art und Weise, wie dieses Gesetz an der Öffentlichkeit vorbeigeschmuggelt wurde, spricht dafür, dass die Beteiligten das auch ganz genau wissen.

Übernommen von ACHGUT hier