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Altmaier will Stromverbrauch rationieren

Nach diesem Entwurf sollten Stromversorger zeitweilig Ladestrom für E-Autos abschalten dürfen, wenn wieder einmal zu wenig Strom vorhanden ist. Als »Spitzenglättung« steht diese Vorstellung schon länger im Raum. Praktiziert werden Abschaltungen aufgrund von Strommangel schon seit längerem. So müssen Aluminiumhütten erdulden, dass ihnen für begrenzte Zeit der Strom abgeschaltet wird. Die verschlingen ebenso wie Kühlhäuser erhebliche Mengen. Ein gefährliches Spiel, denn nach drei Stunden ist die Schmelze erstarrt, die Fabrik ruiniert.Doch das reicht nicht mehr, und vom Tisch ist der Plan »Spitzenglättung« nach dem Rückpfiff nicht. Zu kritisch wird mittlerweile die Lage in den Stromnetzen. Da helfen nur noch abstruse Vorstellungen wie: ‚Sie dürfen täglich von 10 bis 20 Uhr ihr Auto nicht betanken!‘

Beim normalen Auto befremdlich, zu gravierend wären die Folgen für Verkehrsflüsse und Wirtschaft. Genau das aber steht hinter den Plänen für Besitzer von Elektroautos. Die sollen nicht mehr laden dürfen, wenn zu wenig Strom in den Netzen vorhanden ist. Schon länger zerbrechen sich Altmaiers Leute den Kopf darüber, wie das Desaster »Energiewende« einigermaßen zu lösen ist. »Spitzenglättung« ist nur ein jüngerer Einfall und zeigt, wie die Energiewende neue Wortkreationen hervorbringt. »Strom abschalten, weil wir keinen haben« klingt nicht so schön fortschrittlich.

Die Stromversorger drängen schon länger auf ein Gesetz zur »Spitzenglättung«, nach dem sie den Strom für einen Teil der Verbraucher einfach abschalten können, wenn nicht genug für alle da ist – aber dummerweise zusätzlich viele Autofahrer gleichzeitig laden, weil sie fahren müssen.Diese Lösung favorisierte offenbar auch das Altmaier-Ministerium und plante eilig einen entsprechenden Vorschlag zur Reform des $ 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der liegt oder besser lag jetzt vor, wie die Welt berichtete. »Steuerbare Verbrauchseinrichtungen« sollen für bis zu zwei Stunden pro Tag keinen Strom bekommen können, wenn andernfalls eine Überlastung des Netzes drohen würde. Dazu gehören sowohl Ladestationen für E-Autos als auch Wärmepumpen, die bereits jetzt zeitweilig von der Stromversorgung abgeschaltet werden können.«

Zunächst bis zu zwei Stunden, hieß es im Entwurf, solle kein Strom fließen. Doch wenn die Sache grundsätzlich durch ist, lassen sich die Zeiten leicht weiter ausdehnen. Die Stromversorger glätten ihre Spitzen, die E-Autofahrer haben leere Akkus.

Der Hintergrund der Unruhe bei Altmaier: Die unheilvollen Folgen der Energiewende machen sich allmählich für jedermann bemerkbar. Was vorher Fachleuten von Anfang an klar war, macht langsam auch in breiteren Kreisen die Runde: Das Stromnetz beginnt bedenklich zu wackeln. Kohle- und Kernkraftwerke, die allein eine sichere und preiswerte Stromversorgung gewährleisten können, werden reihenweise abgeschaltet. Bis Ende 2022 sollen Kraftwerke mit rund 20 GW Leistung abgeschaltet werden. Die lieferten etwa ein Viertel des Strombedarfes. Das letzte Kraftwerk soll nach bisherigen Planungen 2038 vom Netz gehen. Hardcore-Energiewender träumen sogar schon von einem früheren Zeitpunkt.Damit wird es enger in den Stromnetzen. Blackouts drohen wie vor zwei Wochen. Doch solche düsteren Ankündigungen passen nicht ganz zu den hehren politischen Zielen. 2021 soll das Jahr der Stromer werden, denn noch immer fahren nicht jene eine Million Elektrofahrzeug auf den Straßen, wie Kanzlerin Merkel das einst angeordnet hatte. So gelobte Bundesverkehrsminister Scheuer im Dezember: »2021 soll das Jahr der Elektromobilität werden!«

Beim letzten Spitzengespräch »Ladeinfrastruktur« mit Altmaier, Scheuer und Vertretern der Energie- sowie der Autowirtschaft wurde beschlossen, dass das Ladenetz für Elektroautos »kundenfreundlicher« werden solle. Altmaier: »Realisieren der Verkehrswende ist eine große Gemeinschaftsanstrengung«. Dazu soll eine weitere Verordnung vorbereitet werden, eine Novelle zur Ladesäulenverordnung, mit der eine bessere Ladeinfrastruktur angestrebt wird. Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte errichtet werden. Um das Ziel zu erreichen, müsste das Ausbautempo drastisch erhöht werden. Rein rechnerisch sollten laut Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), 2000 neue pro Woche stehen, es sind allerdings nur 200.Derzeit stehen Elektroautomobilisten erst 33.000 Ladepunkte in Deutschland zur Verfügung. Nicht besonders viel, vor allem, da Elektroautos je nach Ladeleistung teilweise mehrere Stunden die Ladepunkte blockieren. Deswegen soll auch mit reichlich Steuergeld nachgeholfen werden. 400 Millionen Euro winken für eine öffentliche, 350 Millionen Euro eine gewerbliche Ladeinfrastruktur. Für jede private Wallbox gibt es seit November zudem 900 Euro; diese Anschlussgeräte erlauben mit Drehstrom etwas höhere Ladeleistungen für e-Autos in der heimischen Garage. Doch Altmaier kann nicht die Frage beantworten, was die schönste Ladeinfrastruktur nutzt, für die auch ein neues Leitungsnetz notwendig ist, wenn kein Strom vorhanden ist?

Überdies hatte die Bundesregierung vor mehr als zehn Jahren festgelegt, dass der Bruttostromverbrauch von 2008 bis 2050 um rund 25 Prozent vermindert werden soll. Wenn nicht genügend Strom generiert werden kann, muss er eben rationiert werden. Das klingt für eine „Zukunftstechnik“ nicht sonderlich elegant und wird deswegen mit Begriffen wie »intelligent« verbrämt. »Intelligente« Stromnetze sollen ausgleichen, was nicht vorhanden ist.

Hildegard Müller: »Was Spitzenglättung genannt wird, bedeutet für die Kunden leider Abschalten.« Das wäre, so Müller, sehr schlecht für alle Besitzer von E-Autos und die Unternehmen, die jetzt E-Autos auf den Markt bringen wollten.

Der aufgeschreckte Altmaier ließ gestern erklären, dass er größten Wert darauf lege, »dass der Hochlauf der Elektromobilität schnell und für alle Beteiligten verlässlich erfolgt«, so am Sonntag die Sprecherin in der Erklärung weiter. »Er wird in den kommenden Tagen diesbezüglich sowohl mit den Fahrzeugherstellern als auch mit den Netzbetreibern Gespräche führen und danach einen neuen Vorschlag vorlegen, der für alle Beteiligten akzeptabel ist.«

Die Bundesregierung hat erkannt, dass es im künftigen Stromsystem nicht mehr möglich sein wird, jeden Bedarf zu jeder Zeit zu befriedigen. Deshalb sollte die Steuerung der Verbraucherseite auf gesetzliche Füße gestellt werden. Das »Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG)« befand sich schon in der Abstimmungsrunde. Steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpen, Elektroheizungen und Wallboxen, also Ladestationen für E-Mobile, würden dann zeitweise variabel abgeschaltet werden. Das Echo aus dem öffentlichen Raum und den Branchen war deutlich.

Die Energieversorger stellten fest, ohne eine solche Regelung wäre die Versorgungssicherheit nicht zu gewährleisten, die Automobilbranche sagte, sie würde den Ausbau der Elektromobilität behindern. Beide haben Recht. Nun ist es an Wirtschaftsminister Altmaier, die Quadratur des Kreises herzustellen. Er könnte die Ladestationen für die E-Mobile von der Regelung ausnehmen, aber zu wessen Lasten? Weniger Wärmepumpenstrom zugunsten der Mobilität oder sogar Haushalte abschalten, damit gut betuchte Tesla-Fahrer ihren Boliden unterbrechungsfrei laden können? Zu erwarten ist eine halbgare und komplizierte Lösung, mit der wieder versucht werden wird, alle Ansprüche zu erfüllen.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




„EEG-Windräder als ÖFFENTLICHE SICHERHEIT“ – Minister Altmaiers Harakiri, ergebnisoffen betrachtet

EINLEITUNG

Wenn Gesetzentwürfe aus der deutschen Bundesregierung vorgelegt werden, dann haben daran fast immer, bereits eine Menge Personen und Institutionen mitgeschrieben, mitgewerkelt und mitgeklüngelt. Dies offen wie auch in sehr versteckten Formen. Sowas nennt man „Lobbyarbeit“ und ist allgemeinen in etwa so akzeptiert, wie die unvermeidliche jährliche Grippewelle im Winter. So wurden auch Steuergesetze, anstatt von Ministeriumsmitarbeitern, sogar bereits von Bankenvertretern mitgestaltet und ausformuliert, was z.B. bei den aktuellen Betrugs-Anklagen im Bereich „Cum Ex“, eine Menge Zündstoff in die Gerichtsverfahren bringt. Hier sollen nun aber gemäß Herrn Altmeiers Ministerwunsch zu einer Novelle des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG), enorm weitgehende Formulierungen eingesetzt werden, über deren Auswirkungen und Folgen, wohl auch der Herr Bundesminister für Wirtschaft, sich nicht wirklich vollständig bewußt sein dürfte. Daher soll diese Zusammenstellung das Ganze einmal so möglichst umfassend beleuchten, daß Herrr Altmaier (CDU) danach vielleicht ansatzweise versteht, daß diese Sache ihn letztendlich womöglich sogar noch den geliebten Ministerposten kosten kann.

EINLEITUNGS-LOB

Grundsätzlich muß man aber erst einmal jeden Minister und jede Ministerin loben, die sich Gedanken und Sorgen um „Öffentliches Interesse“ und erst recht gar um die „Öffentliche Sicherheit“ machen! Das ist zwar eigentlich ihre ureigene Verpflichtung durch den geleisteten Diensteid, wird aber dennoch heutzutage schon beim steuerzahlenden Normalbürger, subjektiv eher als Ausnahme empfunden. Herr Altmaier muß hier also zunächst mal gelobt werden, daß der sich demnach Gedanken um die „Öffentliche Sicherheit“ gerade zur Stromversorgung macht. Wenn die Politik nämlich darauf hinsteuern wird, daß Deutschland überregionale Dunkelflauten erhält, wird dies nicht ohne poltische Konsequenzen, Mitschuldfragen und Sündenbocksuchen ablaufen.

TEXT-ENTWURF EEG-NOVELLE – § 1

Betrachten wir nun den Text des angedachten neuen §1 des künftigen EEGs:

…»Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.«…

BETROFFENE BEREICHE – TECHNIK UND RECHTSPRECHUNG

Damit gemeinte „Anlagen“ sind demnach enorm unterschiedliche Dinge. Windkraftanlagen, Photovoltaik-Solarmodule, Wasserkraftwerke an Flüssen, Pumpspeicher- und Speicherseen mit Talsperren, Wasserstofftechnische Anlagen und übergeleitet sinngemäß auch neue Stromtrassen für die Weiterleitung. Wenn diese „Anlagen“ damit allesamt und plötzlich, auf ein Level einer „öffentlichen Sicherheit“ hochgestuft werden, dann hat dies erhebliche Auswirkungen auf Genehmigungen, Rechtsprechungen dazu und macht mit einem Schlag auch unzählige existierende Gerichtsurteile aus früheren Verfahren hinfällig. Dies hebelt damit auch gewisse höchstricherliche Urteile aus, auf die sich unzählige Verwaltungsvorgänge als Rahmenrichtlinien beziehen und legitimieren. Dies zieht sich aber derart tief in die Details, daß der Herr Minister Altmaier, gewiß nicht wußte, daß damit auch künftige Verfahren der Staatsanwaltschaften in Todesdelikten, unerwartet betroffen sein werden. Doch betrachten wir nun mal Punkt für Punkt und sichten dazu zugängliche Quellen.

NETZSTABILITÄT

Wenn völlig unterschiedliche Anlagen aus dem Bereich der „erneuerbaren Energien“ (ab hier „EE“ genannt) per §1 faktisch gleichermaßen und pauschal, zu Dingen der „öffentlichen Sicherheit“ zusammengefaßt werden, fehlt jede notwendige Differenzierung. Während etwa die deutschen Wasserkraftwerke an Flüssen, durchaus einen gewissen Anteil an der Netzstabilität haben, wird dies für die derzeit ca. 30.000 deutschen Windräder, von der Bundesnetzagentur, aktuell mit nur 1% angegeben. Die unzähligen Solardächer mit PV sogar nur zu 0%! Diese Zusammenstellung ist in den beiden Anlagen „Aussagen der BNetzA…“ und „Alwin_Burgholte_Stromversorgung…“ (Aussagen der BNetzA zur Netzstabilität Alwin_Burgholte_Stromversorgung_ heute_–_und_morgen_Fußzeilen ) zusammengefaßt. Autor ist Prof. Alwin Burgholte in Wilhelmshaven. Sollte das neue EEG also so, wie im Entwurf, Windkraftanlagen als künftige Bestandteile der „Öffentlichen Sicherheit“ einstufen, zerstört dies eine über mehr als 25 Jahre lang gewachsene Genehmigungs- und Rechtsprechungspraxis, mit einer technisch-physikalisch unhaltbaren Grundlage. Dann könnten oder müßten sogar Energieversorgungsunternehmen auch entsprechende Netzstabilitäts-Regelungen für Steinkohle- und Braunkohle-Kraftwerke, für Gaskraftwerke und womöglich sogar für Kernkraftwerke stellen und gerichtlich erstreiten.

NATURSCHUTZ- UND UMWELTSCHUTZGESETZGEBUNG ALLGEMEIN

Die vorgesehene EEG-Neuformulierung, würde mit einem Schlag sämtliche bisherigen Regelungen und Urteilsfindungen zu Naturschutz und Umweltschutz bei der Genehmigung von Windkraftanlagen, Solarmodulen und Wasserkraftanlagen aufheben. Eine rechtliche „Keule“ mit „Öffentlicher Sicherheit“ schlägt grundsätzlich immer die „nachgeordneten“ Interessen. Einzelthemen davon werden nachstehend noch genannt. Doch bereits auf allgemeiner verfassungsrechtlicher Ebene, führt so eine Gesetzgebung wie geplant, zu einer völligen und im Konkreten auch verwirrenden Umordnung von verschiedenen Rechtsgütern. Naturschutz und Umweltschutz, werden damit nämlich als „hinter der Öffentlichen Sicherheit“ zurückgestuft.

WINDKRAFT-ABSTÄNDE UND LÄRMSCHUTZ

Mit der vorgesehenen EEG-Neufassung, werden sämtliche derzeit gültigen Abstandsregelungen, zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten nachrangig und in neuen Genehmigungsverfahren aufhebbar. Dies gilt damit auch für die bayerische „10H-Regel“ weil die „öffentliche Sicherheit“ als höherwertig zu betrachten ist, als Lärmschutz für Bürger. Dies wäre damit künftig vergleichbar mit dem Lärm von NATO-Düsenjägern, den Anwohner von Militärflugplätzen ja auch erdulden müssen.

WINDKRAFT UND VOGELSCHUTZ, SOWIE FLEDERMAUSSCHUTZ

Die enormen Verluste an Vögeln und Fledermäusen durch Windkraftanlagen, sind seit langer Zeit bekannte Tatsachen. Manchmal wird mit bezahlten und beauftragten Studien seitens der Interessenvertreter für Windenergie versucht, diese Fakten zu relativieren. Mit einer rechtlichen Aufwertung von Windkraftanlagen durch das geplante neue EEG, als Teile der „öffentlichen Sicherheit“ wird der Vogel- und Fledermausschutz jedoch eindeutig abgewertet, wird rechtlich nachrangig und verliert damit seine bisherige Bedeutung für Genehmigungsbehörden und Gerichte. Gleichzeitig aber kollidiert diese EEG-Neufassung dann aber mit diversen bestehenden EU-Vogelschutzrichtlinien. Eine Abwägung zwischen so einem „neuen“ EEG als im „nationalen deutschen Interesse“ und EU-Vogelschutzrecht, könnte nachher jahrelange gerichtliche Verfahren, bis vor den EU-Gerichtshof bedeuten und dort für Deutschlands „nationale Interessen“ durchaus auch mit einer krachenden juristischen Niederlage enden.

WINDKRAFT UND INSEKTENSCHUTZ

Der massive Rückgang bei Zahl der Insekten, ist unbezweifelte Tatsache. Bei all den dazu bisher publizierten Ursachen, fehlen die Verluste durch Rotorschlag, durch Windkraftanlagen bei Insekten. Es besteht aus gegenteiligen Abwägungen, kein wirklich großes Interesse, diese Insektenverluste, gerade durch EEG-Anlagen, näher zu erforschen. Diese sind aber in gewaltiger Größenordnung und viel massiver, als bisher bekannt und meistens publiziert wurde. Die vorgesehene EEG-Neufassung, verschärft noch diesen Insektenrückgang. Jedes weitere Windrad trägt dazu bei. Die Maximalpläne für Windkraftausbauten in ganz Deutschland, vernichten dann damit aber eine immens große Insektenpopulation.

WINKRAFTANLAGEN UND EISWURF SOWIE HAVARIEN

Bereits seit 2002 waren umfangreiche und privat initiierte Sammlungen von normalen Medienberichten ansehbar, daß Bruchstücke von havarierten Windrädern, vor allem von Rotorteilen, erfolgt sind. Zusätzlich ist ein „Eiswurf“ im Winter immer möglich. Dies trotz technischer Maßnahmen wie Rotorblattbeheizung oder Unwucht-Notabschaltungen. Auch havarierende Gondelteile wurden schon registriert. Dabei kam es besonders bei Eiswürfen, auch schon zu Einschlägen in bis zu 700m-Entfernung zum eigentlichen Windrad-Standort. Dies ergab vielfältige Gefahren für Leib und Leben von Menschen, die im Folgeteil näher beschrieben werden und bisher glücklicherweise, auch wegen der zuletzt meist milderen Winter, noch nicht so massiv gefährlich ins Bewußtsein rückten. Die geplanten EEG-Neufassung relativiert dabei die Abwägung der diversen Rechtsgüter, zugunsten einer Art „Duldung“ solcher Gefahren.

WINDKRAFTANLAGEN UND GESUNDHEITSSCHÄDEN & TÖTUNG & STAATSANWÄLTE

Bis zur Texterstellung dieser Zeilen, hat es offenbar bisher noch keinen Schwerverletzten oder gar Getöteten, durch havarierte Windradteile oder Einwürfe dieser Art gegeben. Doch mit zunehmender Menge an Windrädern und deren Konzentration etwa auch an Autobahnen, nimmt diese Gefahr von Jahr zu Jahr zu. Sobald aber ein „Schaden“ als Verletzung oder Tötung von Menschen passiert, muß die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft ein „Verfahren gegen Unbekannt“ einleiten und dies Klären. Wenn also etwas auf der Autobahn A3 am Elzer Berg, zwischen Frankfurt und Köln, ein Eisbrocken von einem dortigen Windrad, auf der ziemlich nahen Autobahn ein Auto trifft und Menschen sterben, wer ist dann als „schuldig“ oder „mitschuldig“ anzusehen? Mußte bereits die jeweilige Genehmigungsbehörde dies ausreichend beachten oder war das dann einfach „hinzunehmen“ als allgemeines bürgerliches Lebensrisiko? Auch jetzt, vor einer EEG-Neuregelung, ist die Thematik sehr heikel und kritisch, nicht nur für die dann zufällig regional für den Unfallort zuständigen Staatsanwälte und Gerichte. Sollte die geplante EE-Novelle aber die „Verursacher“ solcher Tötungen durch Eis- und Teilewurf, dann auch noch als im „nationalen Interesse“ aufwerten, würde die ohnehin schon sehr schwierige und komplexe Rechtslage, noch unübersichtlicher werden und dann garantiert bis auf ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts hinlaufen müssen.

WINDRADBRÄNDE UND HOCHGIFTIGE FASERN

Mindestens 30 Windradbrände, sind seit 2002 herum inzwischen passiert. Keine Feuerwehr kann  Brände in solchen Höhen löschen, was damit nur „kontrolliertes abbrennenlassen“ übrig läßt. Dies wird noch zu etlichen Waldbränden führen. Relativ neu dazu kommen auch Erkenntnisse, daß bei solchen Windradbränden, besonders aus den verbrannten Rotoren und deren Epoxidharzen, eine Unmenge giftiger, gefährlicher und krebserregender „böse Fasern“ auf die Umgebung gelangen. Dieselben giftigen Fasern etwa durch einen Düsenjägerabsturz verursacht, werden dann mit großflächigem Bodenabtrag akkurat abgetragen und auf Giftmülldeponien entsorgt. Passiert diese Fasernverseuchung aber durch einen Windradbrand, wie z.B. am 15.2.2020 in Körle/Nordhessen, dann passiert dort darin offenbar gar nichts. Dann wird direkt auf den Flächen um die Brandstelle, sogar Getreide und Raps angebaut und die Früchte nach der Ernte, wohl ganz normal und unerfaßt wie auch nicht irgendwie untersucht, im Handel verkauft. Sowohl die Gemeinde Körle selbst, als auch der betroffene Landkreis Schwalm-Eder, haben auf erfolgte Meldungen zu einer Vergiftungsgefahr, noch rechtzeitig vor der Aberntung, offenbar NICHTS getan und gar nicht einmal reagiert. Das parallel ebenfalls informierte Bundesumweltamt, erklärte sich für sowas als „nicht zuständig“ und so dürften vergiftete gefährliche Getreide- und Rapsmargen aus dem Brandbereich Körle, ganz normal in den üblichen Handelsumlauf gekommen sein. Mit der geplanten EEG-Neufassung verbessert sich vermutlich das staatliche Ignorieren aber womöglich auch Geheimhalten können, solcher Vorgänge und Vergiftungen, weil in „nationalem Interesse“ anzusehen.

WINDKRAFTANLAGEN UND INFRASCHALL – UNIKLINIK MAINZ

Weltweit wurden diverse Forschungen zu Infraschall bei Windrädern getätigt und ausgewertet. Eine davon ist von der Uniklinik Mainz:

https://mainzund.de/mainzer-studie-infraschall-von-windraedern-kann-die-herzleistung-des-menschen-deutlich-schaedigen/

Doch wenn die Verursacher künftig wegen „nationaler Sicherheit“ quasi faktisch unverzichtbar werden, verlieren solche Bedenken und Probleme natürlich an Bedeutung und werden im Sinne einer dann „erwartbaren Duldung“ auch relativiert. Darin sehr forsche Windenergie-Befürworter könnten dann „plausible“ Argumente vorbringen, daß man eine eventuelle Gefährdung durch den Infraschall von Windrädern, in etwa sinngemäß dann genauso ertragen müsse für das Sicherheitsinteresse der BRD, wie die Gefahr eines eventuellen militärischen Düsenjägerabsturzes auf das eigene Haus.

WINDKRAFTANLAGEN & DREHFUNKFEUER & FLUGSICHERHEIT

Erst kürzlich wurde bekannt, daß das Bundesamt für Flugsicherung seinen Widerstand gegen einen Windpark in Ascheberg (Münsterland) aufgegeben habe, wegen der vorherigen Bedenken zum Drehfunkfeuer Albersloh. Man kann davon ausgehen, daß das betreffende Bundesamt intern schwer unter Druck gesetzt wurde, damit dessen Beurteilung ja keinen Windpark verhindern sollte. Etwas Ähnliches fand auch in Hessen statt, wo das Drehfunkfeuer Hünstetten-Limbach, auch die Planungen eines Windparks in Hünfelden (Landkreis Limburg-Weilburg)  lange behindert hatten. Irgendwann aber gaben die Flugsicherungsbehörden in diesen beiden Fällen nach und ermöglichten damit den jeweiligen Windparkbau. Sollte es eines Tages allerdings zu einem Flugunfall kommen und eine Mitursache in der Funkfeuer-Einschränkung nicht ausgeschlossen werden, kann das dann zu erheblichen rechtlichen Folgen und sogar staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führen. Eine „Aufwertung“ dieser Windparks als im Interesse „nationaler Sicherheit“ in der EEG-Novelle, könnte dagegen die „nationale“ Duldungsposition solcher Windparks verstärken. Im Falle von Hünstetten kann allerdings auch der US-Militärflugplatz Wiesbaden-Erbenheim betroffen sein. Sollte dann also infolge deutscher Windparkinteressen, etwa ein US-Hubschrauber abstürzen, dann wären übergeordnete US- und NATO-Interessen nicht genügend beachtet worden und ein vielseitiges politisches wie auch militärisches Fiasko für die BRD erwartbar.

WINDKRAFTANLAGEN & TYPGENEHMIGUNGEN LÄRMMINDERUNG

Ganz neue Windkraftanlagentypen, werden bereits als ganzer Windpark mit mehreren Windrädern genehmigt, noch bevor überhaupt ein erster Prototyp davon gebaut und konkret lärmtechnisch gemessen wurde. Ausgehend von ersten Windradtypen, wurde dies faktisch bis heute, über 30 Jahre hinweg so gehandhabt. Inzwischen sind die Kenntnisse weitergekommen, aber es sind immer noch erhebliche Unsicherheiten und kaum erklärliche Abweichungen bei WKA-Lärmwerten möglich. Daß diverse Gerichte da zeitweilige Anlagen-Abschaltungen verfügten, ist Tatsache. Gerade in der Anfangszeit des Windkraftbooms, wurden öfters mal Berichte bekannt, daß bei vorher angekündigten „Lärmmessungen“ von Windrädern, vorher und nachher angeblich Mitarbeiter der Hersteller in der Gondel tätig gewesen waren und nur für eine begrenzte Zeit dieser Lärmmessungen, auch gewisse „lärmmindernden Maßnahmen“ vollzogen hatten. Dabei manchmal behauptete, ganz simple lärmmindernden Maßnahmen, wie etwa das zeitweilige Verstopfen von Luftöffnungen mit Decken und Füllstoffen, dürften aber nirgends konkret belegt sein, weil dies relativ schnell zu Gondelbränden geführt haben müßte. Für die vorgesehene Novellierung des EEG, werden aber sämtliche Einschränkungen des Windkraftbetriebs wegen Lärmüberschreitungen und damit auch faktisch sämtliche Gerichtsverfügungen zu Betriebseinschränkungen wegen Lärmwertüberschreitungen, aufgrund „nationaler Sicherheit“ und dessen „höherem Rechtsgut“ als hinfällig erwartbar. Künftige neuen Gerichtsklagen wegen Windräderlärmüberschreitungen, hätten damit keine Chancen mehr.

WINDPARK-KONKURSE & BÜRGERWINDFONDS

Daß Windparks trotz theoretisch idealer Standortbedingungen, dennoch wirtschaftlich konkurs gehen können, ist seit dem Beispiel des Windparks „Himmelreich“ 2002, im nordbayerischen Frankenwald, auf 600m Höhe, eigentlich als Allgemeinwissen erwartbar. Mit etwas Recherche, findet man im Netz leicht bis zu 50 deutsche Windpark-Konkurse. Um diese Konkurse zu „sozialisieren“ und sich voll auf die noch wirklich gewinnmäßig lukrativen Teile von Windparks konzentrieren zu können, nämlich Planung & Bau, kommt es überall in Deutschland zu „Bürgerwindparks, Bürgerbeteiligungen“ und mehr dieser Art. Der dabei mehr oder weniger mitspielende Gedanke, an irgendeiner Form von „Weltrettung“ beteiligt zu sein und diese sogar noch mit relativ viel Geldgewinn im Vergleich zu den Nullzinsen bei Banken, versüßt zu bekommen, ist einfach zu verlockend. Doch ist nicht erwartbar, daß diese ständigen Konkurse von Windparks künftig abnehmen, bei ja immer größeren und teureren Projekten. Hier wird es dann eine große Rolle spielen, ob Windparks später „im nationalen Interesse“ auch per dann wohl dringend erwarteten Steuergeldern vor selbstverschuldeten Konkursen gerettet werden sollen oder ob dies wie bisher ein rein privates Geschäftsrisiko bleibt.

WINDPARK-KRIMINELLE AKTIVITÄTEN

Im Bereich Windenergie/Windparks, hat es im Laufe der Jahre, diverse kriminelle Aktivitäten und auch Gerichtsverfahren gegeben. Als Beispiel sei hier nur einmal die Firma PROVENTO (Koblenz und Kaisersesch) und der sich daraus ergebende Gerichts-Prozeß gegen diverse damals beteiligte Personen wie z.B. Frau Agnes Hennen (nur als Namensbeispiel), damals vor dem Landgericht Koblenz erwähnt, in das auch damalige Teile vom BUND und gewissen Gutachten, involviert waren. Einst verurteilte frühere Täter, sind heute nach Ende ihrer Strafe, längst wieder voll wie auch völlig legal in der Windenergie-Branche aktiv und generieren unverändert mit an neuen Windparks. Ein UNVOLLSTÄNDIGE Sammlung an „Ereignissen mit diversen kriminellen Energien“ in diesem Bereich, findet man unter diesem Link:

http://www.igsz.eu/WEK/WK1.htm

Eine Aufwertung der Windenergie durch das geplante neue EEG, zur „nationalen Sicherheit“ wird erwartbar noch mehr kriminelle Interessenten anlocken, damit Geschäfte zu machen versuchen.

WINDPARK-RÜCKBAUKOSTEN BEI NATIONALER SICHERHEIT

Bei der Genehmigung von Windparks werden bereits für nach der Nutzungszeit, geschätzte Rückbaukosten festgelegt und eine finanzielle Rücklage dafür, als Teil der Genehmigung bestimmt. Allerdings zeigt die Praxis, daß nachher das verfügbare Geld dafür gar nicht reicht, um etwa gemäß der Genehmigung, tatsächlich den gesamten Stahlbetonsockel von Windrädern wieder aus dem Boden zu holen und so werden sich Fälle wie bereits in Ostfriesland mehren, wo man beim Rückbau nur eine oberste Betonschicht abgetragen und mit Erde verfüllt hat, jedoch der Großteil dieser betreffenden Stahlbetonsockel abgebauter Windräder, nachher behördlich geduldet einfach im Boden verblieben ist. Mit der geplanten EEG-Novelle erhöht sich die Chance für Windparkbetreiber, daß solche „Duldungen“ künftig noch zunehmen könnten oder gar spätere Rückbauten dann wegen der „nationalen Sicherheit“ sogar stärker auf Staatskosten per Steuergeldern erfolgen könnten.

WINDENERGIE UND VERÄNDERUNGEN BEIM REGIONALEN WETTER/KLIMA

Physikalisch ist es unvermeidlich, daß Entnahmen und Veränderungen an Energie aus der Natur, nicht spurlos und folgenlos ablaufen kann. So führen auch in Deutschland über 30000 Windräder, bereits zu Veränderungen bei den Luftströmungen und zu verringerten Windgeschwindigkeiten. Das hat dann allerdings zwingend auch Folgen für das lokale bzw. regionale Wettergeschehen und damit auch dem regionalen Klima als Zusammenfassung davon. Dies ist bislang aber kaum näher erforscht worden und es besteht derzeit kein großer politischer Wille, dies bald zu ändern. Nur eher einzelne Untersuchungen ergaben Zusammenhänge wie eine Verstärkung von punktuellem Starkregen einerseits und mehr lokaler Bodendürre, durch verändertes Abregnen andererseits, dadurch beeinflußt werden. Dabei werden also als „negativ“ empfundene Änderungen, die man öfters dem „Klimawandel“ zuschreibt oder diesem zumindest eine Art „Mitschuld“ dafür gibt, damit noch verstärkt. Wenn also hier Maßnahmen, die dem „Klimaschutz“ dienen sollen, wie der massierte Bau von Windrädern, dann aber tatsächlich auch ungewollt dazu Starkregen und Dürren verstärken können, muß dies auch bei der EEG-Novellierung zumindest berücksichtigt und noch näher erforscht werden. Man kann sich dabei nicht einfach erwünschte „Vorteile“ schönreden aber Nachteile davon einfach ignorieren und totschweigen.

CADMIUM IN PHOTOVOLTAIK

Eine unbekannte Anzahl an Solarmodulen auf deutschen Dächern, enthält das hochgiftige Cadmium. Bestimmte dünnschichtige TFT-Module , wurden zur Effizienzsteigerung, quasi mit Cadmium versetzt und sind damit bereits faktisch existenter künftiger Giftmüll auf Solar-Dächern, in unbekannter Mengengröße, der nach der Nutzungszeit eigentlich in besonderen Giftmülldeponien entsorgt werden müßte. Faktisch wird sowas aber wohl nicht passieren, weil viele Besitzer solcher cadmiumhaltigen Module, davon gar nichts wissen oder nichts wissen können. So wird dies dann wohl wie ganz normaler ungiftiger Solarglasabfall behandelt werden und mancherorts dann erfolgende Vergiftungen deswegen, werden darin nur rätselhaft und ungeklärt bleiben. Für die genehmigungsrechtliche und auch strafrechtliche Bewertung dieser Materie, wird aber so eine geplante Aufwertung im §1 des EEG, auch darin zur Kollision unterschiedlicher Rechtsgüter sorgen. Ein per Gesetz ja dann pauschal der „öffentlichen Sicherheit“ dienendes PV-Modul, kann damit nicht mehr einfach so als „Gift“ und „Giftmüll“ deklariert und bestraft werden. Importeure und Geschäftemacher, die damit bisher unzulässig und faktisch illegales Geld verdienten, könnten dann bei Gerichtsverfahren mit dem Argument, daß sie ja nur zur „öffentlichen Sicherheit“ beigetragen hätten, mit entsprechender Chuzpe und guten Anwälten, dann sogar Straffreiheit für sich fordern.

WASSERKRAFTANLAGEN VERSUS EU-GEWÄSSERSCHUTZ

Die vorgesehene Novellierung des EEG, verstößt so auch massiv gegen die EU-WRRL. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) wurde von der EU im Jahre 2000 den Mitgliedsstaaten vorgegeben. Im Jahre 2002 hat der Deutsche Bundestag die EU-Wasserrahmenrichtlinie ratifiziert und damit in Deutsches Recht übernommen.

Im Wesentlichen wird darin in 3 Stufen gefordert:

  1. Stufe bis 22.12.2015: Alle Gewässer müssen in einen guten Zustand versetzt werden: a) Gute Struktur,
  2. b) Gute Wasserqualität,
  3. c) Durchgängigkeit (auf- und abwärts gerichtet – d.h. alle Wasserlebewesen – im wesentlichen Fische, müssen in den Gewässern gefahrlos auf- und abwärts schwimmen können, damit die Arterhaltung gewährleistet ist bzw. sich auch verschollene Arten wieder dauerhaft ansiedeln können.

Alles was bis 2015 nicht umgesetzt werden konnte, weil z.B. rechtliche Probleme nicht geklärt werden konnten oder ähnliche bis dahin unabänderliche Probleme im Weg lagen, müssen dann bis spätestens 2021 nachgeholt werden. Was bis dann noch nicht aus bis dahin ungeklärten triftigen Gründen umgesetzt werden konnte, ist dann noch in einer letztlichen Frist bis 2027 umzusetzen. Bei Verschulden der Termine sollen Strafen erfolgen: 100.000 € pro Tag und je nach Schwere bis zu 800 000 € pro Tag! Falls die EEG-Novelle mit dem vorgesehenen Text also gedenkt, diese EU-Richtlinien auszuhebeln, um damit etwa leichter EEG-Wasserkraftanlagen an Fließgewässern bauen zu können, oder auch Talsperren oder gar Pumpspeicher-Wasserkraftwerke, kollidiert dies massiv und teuer mit EU-Recht.

WASSERKRAFT UND NICHTANWENDUNG DER TIERSCHUTZGESETZE

In allen Genehmigungsverfahren oder dem Betrieb von Wasserkraftanlagen wird die Deutsche Tierschutzgesetzgebung (Art. 20a GG; BTierSchG; Länderfischereigesetze (z.B. Hessen: § 35 HFischG) oder Rheinland-Pfalz § 44 LFischG nicht beachtet (In allen Fischereigesetzen der anderen B.-Länder ist der Wortlaut gleich – alle formulieren Individualschutz!) – außer in Bayern ist etwas anders. Es wird lediglich ein „dubioser § 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)  angewendet mit Wortlaut:

Der § 35 WHG (1) Die Nutzung von Wasserkraft darf nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden.“ (Schutz der Fischpopulation bedeutet: Da Fisch bei der Laichabgabe sehr viele Eier ablegen, können nur wenige Fischpaare jeder Art (außer Wanderfisch z.B. Lachs, Meerforelle, Aal) in einer Stauhaltung zwischen 2 Wehren, die jeweilige Population sichern. Das bedeute dann tatsächlich, dass die Masse der jeweiligen Fische wohl legal in der folgenden Wasserkraftanlage getötet werden dürfen! Eine wegen der Nichtanwendung der Tierschutzgesetze beim Bau und Genehmigungsverfahren sowie beim Betrieb von Wasserkraftanlagen in den Bundestag eingebrachte Petition (Pet 2-18-18-277-031311), erbrachte 2017 folgendes Ergebnis:

„Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschuss besteht in dieser Angelegenheit kein regulatorisches sondern ein Vollzugsdefizit der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Vor diesem Hinergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition  der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen, soweit diese auf einen verbesserten Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regelungen hinwirken kann, und das Petitionsverfahren abzuschließen.“

Heute, Ende 2020, ist noch nichts geschehen. Das BMU, Frau Ministerin Svenja Schulze und das BML, Frau Ministerin Julia Klöckner, haben sich  – trotz Nachfrage-  zu dem Thema bisher nicht  geäußert. Dieser § 35 WHG, der bei der Novellierung des WHG 2010 wohl von findigen Juristen formuliert wurde, hat sicher keinen Bestand, da auch lt. Petition bei Wasserkraftanlagen die Tierschutzgesetzte gelten („Vollzugsdefizit“)  Hier könnte das Problem entstehen, dass alle Wasserkraftanlagen wegen des vorliegenden Vollzugsdefizites bei einem der nächsten Gerichtsverfahren alle Wasserkraftanlagen stillgelegt werden müssen! Da ist auch wichtig, ob die EEG-Novelle dann versucht, auch solche Wasserktaftanlagen, künftig als Teil der „nationalen Sicherheit“ aufwerten zu lassen.

BIOGAS-ANLAGEN

Zur EEG-Stromerzeugung gehören ja auch Biogas-Anlasgen, die faktisch nichts anderes als kleine Chemiefabriken sind. Abgesehen von eher bekannten Gefährdungen, die von solchen Anlagen für Menschen ausgehen können, gibt es zudem ja auch noch Unfälle mit Gewässerverseuchung durch Gülleauslauf, wie das schon in diversen Regionen so passiert ist. So auch im Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen), über einen Bachzufluß in die Weil und von da aus in die Lahn. Die EEG-Novelle darf auf keinen Fall, die existierenden bau- und genehmigungsrechtlichen Hürden für Biogasanlagen verringern oder gar teilweise aufheben.

ANLAGEN FÜR „GRÜNEN“ WASSERSTOFF

Jede Art von Wasserstoffgewinnung und -tanklagerung, erzeugt eine gewisse Gefährdungssteigerung für ihre Umgebung. Dies darf dann aber nicht über das EEG-Novelle, zu einer Vernachlässigung der höchstmöglichen Sicherheitsstufen führen. In der Bevölkerung ist fast unbekannt, daß Wasserstoff, wegen seiner Molekülstruktur, etwa aus normalen Stahltanks austreten kann und damit Gefährdungen bis zur Explosionsgefahr vorkommen können. Des Weiteren ist kaum irgendwo Bewußtsein dazu vorhanden, wie Wasserstoff-Infrastruktur, sowohl gegen Unfälle wie auch gegen gezielte Anschläge (Terrorismus, Hacker), besonders gefährdet ist. In der geplanten EEG-Novelle darf nichts enthalten sein, was hierzu Schutzmaßnahmen, Sicherheiten und auch existierende Genehmigungshemmnisse, für neue H-Anlagen aufhebt oder abschwächt.

EEG-NOVELLE UND STROMPREISSTEIGUNG

Die vorgesehene EEG-Neufassung, wird in der realen Praxis, das weitere Ansteigen der deutschen Strompreise, noch beschleunigen. Gegenteilige Behauptungen dazu, bleiben so wirkungslos wie alle Bisherigen. Nur mit massiven und jährlich steigenden Geldzahlungen aus Steuermitteln, in die anteiligen jeweiligen regionalen und nationalen Strom-Kostenberechnungen, sind diese Strompreis-Anstiege bisher noch etwas begrenzt worden. Der deutsche SPITZENSTAND bei den teuersten Strompreisen weltweit, wird durch das geplante neue EEG nicht gefährdet, sondern eher noch zementiert. Energieintensive Unternehmen, werden wirtschaftlich gezwungen, ihre Produktion aus Deutschland ins strompreisgünstigere Ausland zu verlagern, um auf dem globalen Weltmarkt bestehen zu können. Die Zahl von derzeit ca. 300 000 deutschen Haushalten im Jahr, die wegen Zahlungsunfähigkeit zwangsweise Stromsperren erhalten, wird noch ansteigen.

STROMTRASSEN

Wenn die diversen Anlagen zur „EEG-Stromerzeugung“ als im nationalen Interesse und Sicherheit aufgewertet werden sollen, muß dies natürlich entsprechend auch für ihre „Erzeugnisse“ gehen, also den sogenannten „Öko-Strom“ und dessen Weitertransport. Strom zu erzeugen ohne ihn weitertransportieren zu können, macht ja keinen Sinn. Wenn also die „EEG-Erzeugungsanlagen“ derart wichtig hochgestuft werden, dann ist auch dasselbe mit der Weitertransport-Infrastruktur, eine logische Folge. Die vorgesehene neue EEG-Fassung, erleichtert und beschleunigt so also auch JEDEN Neubau oder Ausbau von Stromleitungen und relativiert dafür bestehende Gesetze und Regelungen zu Naturschutz- und Umweltschutz.

SCHLUSSTEIL

Diese Zusammenstellung wurde von keiner Person oder Institution bestellt oder bezahlt. Sie ist ein rein privat-persönliches Werk, aus den eigenen Erfahrungen der Praxis des Autors in den letzten 20 Jahren und soll nur als Übersicht dienen. Zu jedem einzelnen Punkt, ist eine eigene Recherche mit Quellen im Netz, für die Leser möglich. Irgendeine Garantie oder gar Haftung für den Inhalt dieser Zusammenstellung, wird nicht gewährt oder gegeben. So wie sämtliche juristischen Kommentierungen, etwa von C.H.Beck zum BGB, sind auch diese Kommentare und Schlüsse hier, lediglich als eine subjektive Autoren-Meinung anzusehen, die sich aber um möglichst neutrale Betrachtung bemüht. Völlig unabhängig von parteipolitischen oder sonstigen Interessen. Irrtümer sind also möglich und der Text dieser Stellungnahme, wird auch in der Zukunft immer wieder einmal aktualisiert. Dies wird aber am jeweils angegeben Datum zum Textbeginn erkennbar. Der Textinhalt bewegt sich im Rahmen allgemeiner individueller Meinungsfreiheit. Sollte irgendein Eintrag hier fehlerhaft sein oder ein Irrtum, genügt eine direkte Information an den Autor, zur Nachprüfung und auch Korrektur bzw. Löschung bei begründeter Notwendigkeit. Irgendeine anwaltliche Tätigkeit dazu, wird aber in keinem Falle notwendig und auch nicht honoriert.

 




Energieträger Wasserstoff: Jetzt wird der Wasserstoff grün angestrichen (Teil 1)

Nach Scheitern der Energiewende und der Elektromobilität lautet nun die neue Parole: ‚Wasserstoffrepublik‘. Nüchtern betrachtet ist das Element wenig aussichtsreich als Energieträger der Zukunft.

Nur wenige kurze Sätze in den 21 Seiten des Papiers »Zukunfts-Strategiedialog Energieforschung« sind dem Thema Wasserstoff gewidmet: »Auf absehbare Zeit geringe energiewirtschaftliche Bedeutung«, steht da. Und: »Forschung und Entwicklung nur verfolgenswert, wenn Wasserstoff als Energiespeicherungs-Medium eingesetzt wird.«  Das ist allerdings schon eine ganze Weile her, die Zeilen wurden bereits im Jahre 1995 formuliert.

Möglicherweise könne Wasserstoff irgendwann einmal seinen Part in einem umweltfreundlichen Energiesystem übernehmen. Vor »uneinlösbaren kurzfristigen Erwartungen« jedoch sei zu warnen. Das verkündete in holprigen Sätzen eine Umweltministerin bei der 11. Weltwasserstoffkonferenz in Stuttgart, der »Hydrogen ‘96«, über die auch der Spiegel berichtete. Ebenfalls ein paar Jahre her ist das, es war am 4. November 1996. Und die Ministerin, die das sagte – das war seinerzeit Angela Merkel. Sie hatte die Aufgabe, den kühnen Wasserstoffplänen der versammelten internationalen Fachleute und deren Erwartungen nach staatlichen Fördermillionen eine Absage zu erteilen. Denn kurz zuvor strich das Bundesforschungsministerium das Budget für die Wasserstoffforschung von bereits bescheidenen 15 Millionen auf fünf Millionen Mark zusammen.Neben vielen anderen hatte sich auch der frühere Bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß zu seinen Lebzeiten für eine Wasserstoffwirtschaft stark gemacht – das müsste heute eigentlich ausreichen, sich dagegen auszusprechen.

Als »riesige Blendgranate« bezeichnete einst in einem erinnerungswürdigen Interview mit dem Deutschlandfunk der Energieexperte Dr. Ulf Bossel vom Europäischen Brennstoffzellenforum eine Wasserstoffwirtschaft. Angesichts der schlechten Energiebilanz werde »auch niemand so dumm sein, um hier in eine Wasserstoffinfrastruktur zu investieren«, meinte er, eigentlich ein ‚Wasserstoff-Fan‘. Wasserstoff sei ein denkbar ungeeigneter Energieträger, da bei seiner Herstellung viel Energie verbraucht und bei Transport und Lagerung viel Energie verloren gehe. 

Um Wasserstoff herzustellen, benötige man erhebliche Mengen an Strom. Er verwies auch darauf, dass viel Wasser bei der Herstellung durch die Elektrolyse gebraucht werde: »Um ein Kilo Wasserstoff herzustellen, das entspricht etwa drei Liter Benzin, brauche ich neun Kilogramm Wasser. Und das habe ich garantiert in der sauberen Form nicht dort, wo ich viel Sonnenenergie habe.«

»Wenn ich aus Wasser Wasserstoff mache durch Elektrolyse, verliere ich ungefähr ein Drittel der Energie, ein Drittel des Stroms ist weg. Dann muss ich den Wasserstoff ja transportfähig machen. Ich muss ihn entweder komprimieren, da verliere ich etwa 10 bis 15 Prozent der Energie, oder ich muss ihn verflüssigen, da verliere ich etwa 40 Prozent der Energie.«

»Und dann habe ich das Transportproblem«, listet er die Kehrseiten weiter auf. »Ich muss den Wasserstoff also, wenn ich ihn in Patagonien mache, muss ich ihn per Schiff nach Hamburg bringen. Das kostet wiederum Energie, ungefähr ein Drittel des Wasserstoffs, den ich im Schiff habe, verliere ich bei einer Fahrt von Patagonien nach Hamburg.«

»So viel?« Wirft erkennbar geschockt der Moderator ein.

»Ich kann nur ein Drittel der Ladung wirklich in Hamburg anlanden und nutzen«, rechnet Bossel ungerührt fort. Reiner Wasserstoff allein nutze nicht viel: »Ich muss ihn ja umsetzen, entweder in einer Brennstoffzelle mit 50 Prozent Wirkungsgrad, wenn es gut geht, oder in einem Wasserstoffmotor mit 40 Prozent, wenn es gut geht. Das heißt, da habe ich noch mal Verluste, bis ich nachher endlich wieder zu dem komme, was ich ursprünglich hatte, nämlich dem Strom. Das heißt, von dem Strom, wenn ich unter einem Atomkraftwerk zum Beispiel Wasserstoff bei uns herstellen wollte, dann kann ich über die Leitung etwa vier mal mehr Energie transportieren, als ich über den Wasserstoff transportieren kann. Ich brauche also vier Kernkraftwerke, um den gleichen Kundennutzen zu haben.«

Kein Wunder, dass Ulf Bossel zu dem Schluss kommt: »Wasserstoff löst keine Energieprobleme«. ( Leibniz-Institut, 2010). 

Aber auch das Interview ist schon zwölf Jahre alt. Unter Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesforschungsministerin Anja Karliczek haben sich die technischen Erkenntnisse gewandelt.

Die Energiewende scheitert und die Elektromobilität scheitert; da könnten möglicherweise irgendwann die Bürger wütend werden, wenn sie erkennen, dass für dieses Scheitern gut funktionsfähige Kernkraftwerke abgerissen und die Grundlagen eines Industrielandes in Schutt und Asche gelegt werden. Also müssen neue Parolen dringend her: die von der ‚Wasserstoffrepublik‘, in die sich Deutschland wandeln soll. In der bekommen erst einmal die armen Moleküle des Wasserstoffs genau wie die Elektronen des Stroms erst einmal eine Farbe und werden grün angestrichen.

Dazu feuern die Medien Jubelberichte über »Begeisterung nach Testphase mit Wasserstoff-angetriebenen Zügen« ab. Dieselloks würden damit verdrängt, wie es in schwärmerischen Berichten heißt, Lastwagen könnten damit angefeuert werden und Pkw sowieso.

‚Grüner Wasserstoff‘, durch Sonne und Wind erzeugt, sei der ‚Energieträger der Zukunft‘, so Karliczek. »Wir brauchen ein Cape Canaveral des Wasserstoffs in Deutschland«. Die Hotelfachfrau aus dem Münsterländischen stammt aus dem merkelschen Polit-Bollwerk, sitzt auf dem Chefsessel des Bundesforschungsministeriums und will bis zum Jahr 2025 eine Innovationsoffensive »Wasserstoffrepublik Deutschland« umsetzen. Milliarden sollen für einen guten Zweck fließen, zur Förderung der Wasserstofftechnologie: »Wir wollen Weltmeister auf dem Gebiet des Grünen Wasserstoffs werden. Wir wollen in Deutschland die Technologien erforschen, entwickeln und herstellen, die weltweit Standards setzen und das Potential haben für neue Exportschlager `Made in Germany`.«

Statt Cape Canaveral könnte Lakehurst der passendere Vergleich sein. 1937 verschwand der deutsche Super-Zeppelin »Hindenburg« nach einer Atlantik-Überquerung in einer gewaltigen Explosion beim Landeplatz in Lakehurst vom Himmel. Er war mit dem Wasserstoffgas gefüllt, das zwar leicht ist, jedoch extrem brennt. Ein schönes Sinnbild für den Knallgaseffekt. Helium, das wussten die deutschen Ingenieure zwar, ist unbrennbar, also besser, aber die USA rückten nichts von diesem raren Edelgas heraus.Lakehurst zeigte: Der Umgang mit Wasserstoff ist schwierig, ihn beherrschen die Fachleute trotz gelegentlich explodierender Tankstellen prinzipiell heute durchaus. Allerdings ist die aufwendige Handhabung entsprechend teuer.

Nichtsdestotrotz herrscht seit einiger Zeit wieder Goldgräberstimmung in der Branche. »Kaum ein Thema elektrisiert große Teile der deutschen Wirtschaft derzeit mehr als Wasserstoff«, notierte das Handelsblatt anläßlich einer Konferenz »Wasserstoff und Energiewende«. Die Gäste kommen angerannt, die Regierung »hat die Aufmerksamkeit von Stahl- und Chemiebranche, Energiewirtschaft, Autokonzernen, Anlagenbauern und Netzbetreibern«.

Kein Wunder, es werden horrende Summen verteilt. Da kann man schon mal wie Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil rufen: »Deutschland braucht mehr Tempo bei der Energiewende – und muss auf Wasserstoff setzen 

Als Industrievertreter muss man dann auch peinliche Sprüche aus dem Munde des Wirtschaftsministers an sich abperlen lassen: »Gas ist sexy

Klar war den Experten stets, dass eine mächtige Energiequelle zur Erzeugung von Wasserstoff vonnöten sei. Die einzige Quelle, die preisgünstig gigantische Mengen an Strom erzeugen kann, ist jedoch die Kernkraft. Idee der frühen Wasserstoffbefürworter: Hochtemperaturreaktoren sollten preiswert Wasserstoff als Energieträger erzeugen.

Einer der Pioniere einer deutschen Wasserstofftechnologie nach dem Zweiten Weltkrieg war übrigens Ludwig Bölkow (1912-2003). Der hatte den »Deutschen Wasserstoffverband« mit begründet. Da war er allerdings schon »pensioniert« und zum »Ökopazifisten« gewandelt. Er hatte seine Ader zu den »Grenzen des Wachstums« und zur Rettung der Menschheit entdeckte. Zuvor hatte er mit der Entwicklung von tüchtigem Luftfahrtkriegsgerät kräftig, nun ja, eher zum Gegenteil beigetragen. Mit leistungsschwachem Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb hätte Bölkow früher jedoch nie ein leistungsfähiges Kampfflugzeug in die Luft gebracht.Die auf seine Stiftung zurückgehende »Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH« zeichnet heute für »grüne« Energien und Wasserstoff mit verantwortlich und kann sich auch über die neuen Milliarden freuen.

»Weil es eine Riesen-Wasserstofflobby gibt«, antwortete seinerzeit Experte Bossel auf die Frage, warum die Politik trotz der desaströsen Energiebilanz dennoch am Wasserstoff festhalte, »weil sie bei ihren Anhörungen nicht die kritischen Stimmen hört, sondern lediglich die, die an Wasserstoffprogrammen beteiligt sind. Und für die ist das natürlich dann ein Selbstbedienungsladen. Sie befürworten die Wasserstoffprogramme, weil sie dann entsprechend partizipieren.« 

Jetzt riecht es wieder nach Desertec, jenem kolossalen Schwindel, der aus Nordafrika je nach Gusto Strom, Wasserstoff oder sonstige Energien nach Europa zu führen versprach. Die hochfliegenden Pläne versandeten. Grund: Neben technischen und politischen Schwierigkeiten sprach sich ihre Unwirtschaftlichkeit langsam überall herum. Das, was Sonne und Wind liefern, ist einfach deutlich zu wenig an Energie. Eine Technologie, die nur mit Förderung funktioniert, kann wohl schwerlich als »die Zukunftstechnologie« verkauft werden.

Das hätte sich Henry Cavendish wohl in seinen kühnsten Träumen nie vorgestellt. Er war zwar ein schrulliger Naturwissenschaftler, aber so schrullig nun auch wiederum nicht, dass ihm eingefallen wäre, Wasserstoff als wichtigsten Energieträger einzuführen, dazu noch mit dem albernen Modelabel »CO2 frei« etikettiert. Vollends vor Lachen geschüttelt hätte es ihn, hätte er den Spruch vom »Zeitalter einer Wasserstoffwirtschaft« gehört, der gerade losgelassen wird.

Der Engländer Cavendish hatte bereits 1766 reinen Wasserstoff als erster isolieren und zeigen können, dass es ein chemisch nicht weiter teilbares Element ist. Als nüchterner Naturforscher war sein Prinzip »beobachten, messen und Fakten sammeln«. Wasserstoff produziert bei der Verbrennung mit Sauerstoff Wasser. 20 Jahre später wollte in Paris der schon damals bedeutende französische Chemiker Antoine Laurent de Lavoisier zeigen, dass bei chemischen Reaktionen keine Masse verloren geht und erhitzte Wasser in einem abgeschlossenen System. Er ließ das entstandene Wasserstoffgas knallen, erschreckte mit »Knallgasexplosionen« sein Publikum. »Hydro-gène«, »wasserproduzierend« nannte er das Gas. Beiden Naturwissenschaftler gemein war, dass sie sich nicht nur dafür interessierten, dass etwas funktioniert. Entscheidend ist vielmehr: Wieviel kommt dabei heraus? Wie sehen Massenbilanzen und Reaktionsgleichungen aus? Lavoisier war bekannt dafür, dass er Messmethoden für Massen und Gewichte entwickelte und peinlich genau bei jedem Experiment seine Messergebnisse aufzeichnete. Fakten als Grundlage für Erkenntnisse und Schlussfolgerungen.Genau das unterscheidet sie von heutigen Berliner Energiewendern und Propagandisten einer Wasserstoffwirtschaft. Die ehernen Regeln gelten heute zunehmend als veraltet. Wissenschaft und Technik haben sich dem Politwillen zu unterwerfen, und der ist im Zweifel »grün«.

Nachzutragen ist, dass die fanatischen französischen Revolutionäre mit dem Jahrhundertkopf Antoine de Lavoisier einen der führenden Wissenschaftler der damaligen Zeit guillotinierten. Der blindwütige Richter des Revolutionstribunals soll bei dem Schnellverfahren erklärt haben: »Die Republik braucht keine Wissenschaftler, ein einziger Mann von Geist an der Spitze des Staates reicht.«


Im zweiten Teil gehen wir auf die vergeblichen Versuche der Autoindustrie ein, dem Auto das Fahren mit Wasserstoff beizubringen.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier




Die Ludwig-Erhard-Attrappe

 

Es sei natürlich bitter, dass die CDU das Finanzministerium an die SPD habe abgeben müssen, meinte Angela Merkel auf ihrem Parteitag – aber immerhin hätten die Christdemokraten sich doch das Wirtschaftsministerium gesichert, zum ersten Mal seit über 50 Jahren.

Der letzte CDU-Mann auf diesem Posten war Kurt Schmücker, der von 1963 bis 1966 amtierte. Aber natürlich geht es Merkel und dem von ihr schon benannten Ressortchef Peter Altmaier darum, an einen ganz großen Namen anzuknüpfen: Ludwig Erhard, Minister von 1949 bis 1963, Symbolgestalt des Wirtschaftswunders und bis auf seine kurze, unglückliche Kanzlerschaft seinerzeit einer der beliebtesten Politiker Deutschlands. Eine ganze Reihe von Medien stellten schon einmal die grobe Ähnlichkeit der beiden fest, die sich allerdings auf das Körperliche beschränkt. Seit Altmaier in Interviews* verkündet, wie er sich seine Wirtschaftspolitik vorstellt, wird auch für Gutwillige eins deutlich: Mit Ludwig Erhard hat er so viel gemein wie Merkel mit Konrad Adenauer.„’Wohlstand für alle’ – machen Sie sich die Parole Ihres berühmten Vorgängers Ludwig Erhard zu eigen?“, fragte die Berliner Morgenpost den angehenden Minister vor ein paar Tagen.

„Eindeutig ja!“, meldet Altmaier: „Wir haben heute mehr Wohlstand in den breiten Bevölkerungsschichten als zu Ludwig Erhards Zeiten. Trotzdem gibt es Menschen, denen es nicht gut geht. Das sind Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose und Rentner mit kleinen Renten.“

Abgesehen davon, dass es Alleinerziehenden nicht per se schlecht geht, und dass Angela Merkel in den letzten zwölf Jahren offensichtlich wenig eingefallen ist, um den Beziehern von Minirenten zu helfen, abgesehen davon also zählt der CDU-Mann Gruppen auf, für die das Familien- beziehungsweise das Sozialministerium zuständig ist. Diejenigen, die den Wohlstand hauptsächlich erwirtschaften, Unternehmer, Selbständige, Facharbeiter kommen in dieser Antwort gar nicht und in dem gesamten Interview nur am Rand vor. Sie spielen in seinem Denken auch sonst keine wahrnehmbare Rolle.

Dabei gibt es drei Fragen, auf die vor allem Unternehmer eine Antwort von der Regierung erwarten. Die erste: US-Präsident Donald Trump setzte vor kurzem eine sehr weitgehende Steuerreform durch. Vor allem die Körperschaftssteuer für Unternehmen sinkt deutlich. Wenn eine derart wichtige Wirtschaftsmacht Steuern reduziert, dann bleibt das nicht ohne Folgen für andere Industriestaaten. Die Regierungen mehrerer europäische Länder haben schon angekündigt, ihrerseits Steuern reformieren zu wollen. Dass so etwas auch in Deutschland passieren könnte – diese Hoffnung beseitigt Altmaier schon, bevor er das Amt antritt:

„Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, den Solidaritätszuschlag um zehn Milliarden Euro zu senken. 90 Prozent der Menschen, die heute den Soli zahlen, werden ihn nicht mehr zahlen müssen.

Ich bin sehr dafür das Wachstum erst zu erarbeiten, bevor wir es verteilen.“

Das bedarf der Dechiffrierung. Im Wahlkampf hatte die Mittelstands-Union eine Steuerentlastung von etwa 30 Milliarden jährlich versprochen, die Union insgesamt immerhin von 15 Milliarden. Heraus kommt eine Mini-Senkung von 10 Milliarden in der gesamten Legislaturperiode bei einer einzigen Steuer. Und die wird noch nicht einmal für alle abgeschafft. Auch der gut verdienende Meister in der Autoindustrie wird noch Solizuschlag abliefern und damit zum Steuerüberschuss des Bundes beitragen, der bei über 36 Milliarden Euro liegt. Ganz nebenbei: die vollständige Abschaffung des Solidarzuschlags bis 1999 hatte schon Helmut Kohl versprochen.

Altmaiers letzter Satz macht klar, dass niemand außer dem Geschraube am Solidarzuschlag noch eine Entlastung bis 2021 erwarten sollte. Und er lässt natürlich unerwähnt, dass die nächste große Koalition gegen alle Beteuerungen die Steuerbelastung an anderer Stelle erhöht, nämlich durch das Ende der Abgeltungssteuer auf Zinserträge, die bei 25 Prozent liegt. Künftig sollen Zinsgewinne wieder nach dem individuellen Satz besteuert werden – und der liegt bei den allermeisten höher.

Die zweite Frage vieler Firmen lautet: bleiben die Strompreise auf Spitzenniveau? Nirgendwo in Europa liegen sie mittlerweile höher. Das treibt vor allem energieintensive Unternehmen dazu, ihr Geld außerhalb Deutschlands zu investieren.

Altmaier kennt die Materie, schließlich amtierte er von 2012 bis 2013 als Bundesumweltminister, und war in diesem Ressort auch für das planwirtschaftliche Großprojekt Energiewende zuständig. Auch hier beerdigt er alle Hoffnungen:

„Wir haben schon in der vergangenen Legislaturperiode die Weichen dafür gestellt, beim Ausbau der erneuerbaren Energie auf mehr Markt zu setzen – ganz im Sinne Ludwig Erhards. Das hat dazu geführt, dass die Ausbaukosten um mehr als 50 Prozent gesunken sind. Das stabilisiert langfristig auch die Strompreise.“

Dechiffrierung: Es gibt mittlerweile tatsächlich einen Hauch von Wettbewerb im Grünstromsektor: Wer neue Windstrom- und Solaranlagen errichten und dafür Subventionen haben möchte, muss sich einem Ausschreibungsverfahren stellen. Damit wird immerhin der günstigste Anbieter ermittelt. Doch dieses preisdämpfende Instrument führte der sozialdemokratische Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel ein, in dessen Zuständigkeit damals die Energiewende gewandert war. Altmaier dagegen hatte die Politik seines Vorgängers Norbert Röttgen weitergeführt, jedem Wind- und Sonnenstrominvestor staatliche Festpreise weit über dem Marktniveau zu garantieren, und die Branche von jeglichem Wettbewerb zu verschonen. Ganz nebenbei: wenn die Auzsbaukosten, vulgo: die Subventionen für Sonnen- und Windstromanlagen durch das Ausschreibungsverfahren tatsächlich um 50 Prozent gesunken sind und sich die errichtung immer noch lohnt, dann wird erst Recht deutlich, welche risikolosen Extragewinne Röttgen und Altmaier vorher den Investoren beschert hatten.

Über diese Zusammenhänge redet der neue Oberökonom der CDU locker hinweg:

„Die Umlage für die erneuerbaren Energien ist in den vergangenen Jahren jedenfalls kaum gestiegen.“

‚Kaum’ ist eine ziemlich vage Angabe. Die EEG-Umlage betrug

• 2015      6,17 Cent pro Kilowattstunde

• 2016      6,35 Cent

• 2017     6,88  Cent

und sank – durch die von Gabriel eingeführten preisdämpfenden Maßnahmen – zum 1. Januar 2018 minimal auf 6,79 Cent, wobei die steigenden Netzkosten den Rückgang mehr als auffressen. Das sind in der Tat verhältnismäßig kleine Steigerungsschritte, verglichen mit dem größten Sprung von 3,59 Cent pro Kilowattstunde 2012 auf 5,28 Cent. Und dieser Sprung fiel in Altmaiers Amtszeit. Übrigens hatte Angela Merkel 2011 vor dem Bundestag versprochen, die EEG-Umlage werde bis 2020 nicht wesentlich über 3,59 Cent steigen:

„Unsere Devise heißt: Die Unternehmen genauso wie die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland müssen auch in Zukunft mit bezahlbarem Strom versorgt werden. Deshalb wollen wir die erneuerbaren Energien schneller zur Marktreife führen und effizienter gestalten. Die EEG-Umlage soll nicht über ihre heutige Größenordnung hinaus steigen; heute liegt sie bei etwa 3,5 Cent pro Kilowattstunde. Langfristig wollen wir die Kosten für die Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien deutlich senken.“

Die Versicherung ist praktisch das Pendant zur Ankündigung Kohls, den Solidarzuschlag abzuschaffen.

Im Jahr 2018 erklärt also der erste CDU-Wirtschaftsminister seit über 50 Jahren: Keine Soli-Senkung für alle, keine sonstigen Steuersenkungen, die Strompreise werden „langfristig stabilisiert“, bleiben also auf Rekordniveau. Wer die Zusammensetzung zwischen eigentlichem Strompreis und den darauf lastenden Abgaben ansieht, der erkennt: schon seit vielen Jahren betätigt sich der Staat als Preistreiber. Die Marge der Stromversorger sinkt neuerdings sogar – wovon der Verbraucher allerdings nichts merkt, weil Steuern und Abgaben auf jeder Kilowattstunde steigen und steigen.

An der Entwicklung hatte Altmaier erst als Umweltminister seinen Anteil, dann als engster Vertrauter der Kanzlerin. Gäbe es zwischen ihm und Erhard tatsächlich auch nur die kleinste politische Verwandschaft, dann würde er die sofortige und vollständige Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf die Agenda setzen. Das EEG trat am 1. April 2000 in Kraft, ausdrücklich, um Sonnen- und Windenergie eine “Anschubfinanzierung” zu geben. Selbst, wenn das Gesetz und die dadurch in Gang gesetzte Subventionsmaschine 18 Jahre später zu ihrem Ende kommen sollten, würden die letzten Zahlungen noch bis in das Jahr 2038 reichen.  In 18 Jahren ist keine Anlage ans Netz gegangen, die ohne Subventionen auskommen würde. Von einem Ende des EEG kann nach den Ankündigungen des Saarländers keine Rede sein. Im Gegenteil, er stellt fest, die “Energiewende” sei eine “Daueraufgabe”. Und damit für die Bürger eine Dauerabgabe.

 

 

Es gibt noch einen dritten Punkt, den ein Wirtschaftsminister zur Priorität erklären müsste, Unternehmern zuliebe, aber auch im Interesse aller Bürger: Das Versprechen, die lausige deutsche Netzinfrastruktur wenigstens auf den europäischen Durchschnitt zu heben. Nach den Zahlen der OECD liegt der Anteil von Glasfaseranschlüssen an allen Breitbandanschlüssen in

Lettland bei   62,3 %

Schweden      58,0 %

Norwegen      40,6 %

Spanien        40,00 %

Portugal          35,4 %

Slowakei         28,7 %

Dänemark      26,9 %

Ungarn            19,6 %

Tschechien     17,7 %

Polen                  9,3 %

Deutschland     2,1 %

In dem Interview mit der Berliner Morgenpost lässt Altmaier dieses Thema gleich ganz aus. Stattdessen umreißt er, wie er sich Wirtschaftspolitik vorstellt: Er wünsche sich von einheimischen Unternehmen, „dass vermehrt in Deutschland investiert wird. Dafür werde ich werben in meinen Gesprächen mit den verantwortlichen Unternehmern.“

Nun sind Unternehmer – zumindest erfolgreiche – per Definition Leute, die rechnen können. Die Wacker AG weihte 2014 ein neues Werk für Polysiliziumin Charleston, Tennessee ein, und nannte auch den Grund für den neuen Standort: dort liegen die Stromkosten 30 Prozent unter den deutschen. Im vergangen Jahr entschied der Konzern, seinen Standort in Südkorea auszubauen. Aus dem gleichen Grund investierte BASF eine Milliarde Euro in ein neues Ammoniak-Werk in Texas. Siemens entwickelt seine neue Gasturbinen-Generation in den USA – weil die Menge des subventionierten Grünstroms hierzulande die Börsenstrompreise so weit nach unten drückt, dass mit Gaskraftwerken in Deutschland kein Geld mehr zu verdienen ist. Jetzt kommen als zusätzliches Argument die günstigen Unternehmenssteuern in den USA dazu.

Genau an diesen Punkten entscheiden sich Unternehmer, ob sie lieber in Deutschland oder woanders investieren: Wie stark greift der Staat ein? Wie entwickeln sich die Steuern? Wie teuer ist die Energie? Wie gut ist das Internet? Gutes Zureden eines Ministers wird sie nicht dazu bringen, die Kostenrechnung einfach zu ignorieren. Bisher profitiert die deutsche Wirtschaft von vier Umständen, für die weder Merkel noch ihr engster Gefolgsmann Altmaier etwas können: Und zwar von den sozialkostendrückenden Reformen Gerhard Schröders, den Nullzinsen der EZB (die gleichzeitig die Sparer enteignen), dem niedrigen Ölpreis und dem geringen Außenwert des Euro. Der neue Ressortchef wettet ganz offensichtlich darauf, dass die Konjunktur einfach weiter läuft, ohne dass er dafür etwas unternehmen müsste.

Es gab den legendären Wirtschaftsminister Ludwig Erhard, den exzellenten Fachmann Karl Schiller und noch einige nicht so schlechte Amtsinhaber. Sollte die neue große Koalition zustande kommen, dann dürfte Peter Altmaier der etatistischste und antiliberalste Ressortverwalter werden, den die Bundesrepublik je hatte.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Alexander Wendt Publico hier

 


*am 28. Februar 2018