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Brandbeschleuniger: das Klimakonjunkturpaket von Finanzminister Olaf Scholz

Normalerweise kann die sonntägliche Frühstücksruhe des Autors auch der ZDF-Teletext  nicht erschüttern. Man weiß beim Überfliegen grob, was so in der Welt und im Lande los ist und erfährt dabei gleichzeitig, welche Meinung der TV-Konsument haben soll. Ist ein wenig wie in der früheren DDR, es macht Spaß zwischen den Zeilen zu lesen.

Am heutigen Sonntagmorgen, dem 5. April2020 war es aber anders. Glücklicherweise gemütlich auf dem Sofa sitzend erschien vor den Augen des Autors die folgende Meldung auf der TV-Mattscheibe – hier im Wortlaut wiedergegeben:

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Wirtschaft nach der Corona-Krise mit einem Konjunkturpaket unterstützen, das sich an den internationalen Klimazielen orientiert. Wenn die akute Phase vorbei sei, „macht ein Konjunkturpaket Sinn, um die Wirtschaft anzukurbeln“, sagte er der Funke Mediengruppe. „Wir wollen die technologische Modernisierung unseres Landes voranbringen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir 2050 klimaneutral wirtschaften können.“ Eine Größenordnung des Pakets nannte er nicht.“

Der Autor gesteht freimütig ein, dass sich ihm beim Lesen dieses Teletextes die Zehennägel einrollten und weitere Störungen seines Metabolismus einsetzten.

Ist unser Finanzminister noch von dieser Welt? Jeder Dummkopf ist heute imstande zu sehen, welche irrsinnigen Kosten die Befolgung unsere „Klimaziele“ verursachte und welche Naturschäden sie anrichtete. Die Energiewende – nicht ohne triftigen Grund von keinem Land unserer schönen Welt kopiert – hat uns die höchsten Strompreise Europas beschert, unsere Versorgung mit elektrischer Energie an den Rand des Abgrunds eines landesweiten Blackouts geführt, die Energiewirtschaft sowie Kraftwerkswirtschaft ruiniert, unsere Naturumgebung und Wälder mit Zehntausenden Windmühlen verschandelt, riesige, der vernünftigen Landwirtschaft entzogenen Flächen mit Energiemais erzeugt, auf denen jedes Tierleben erstorben ist, in Befolgung von CO2-Vermeidung die Industrie des Verbrennungsmotors schwer angeschlagen, …… hier nun Schluss, es reicht bereits.

Dieses Desaster hat zu einer Vermögensumverteilung von Verbrauchern zu Profiteuren und zu enormen volkswirtschaftlichen Schäden geführt. Vor gut 7 Jahren hat zumindest über diese Vermögensumverteilung noch die FAZ berichtet (hier): Danach hat sich dieses vom Autor früher geschätzte Blatt stetig den medialen Regierungs-Claqueuren angehähert und ist heute leider kaum noch lesbar. Jeder wird ferner einsehen (nicht alle, total bescheuerte Ideologen gib es immer), dass das Wegwerfen ehemals florierender Industriezweige wie Kernkraft, Kohlekraft, Herstellung von Verbrennungsmotoren mit den folgenden Zulieferern volkswirtschaftlich nicht vorteilhaft ist.

Und nun beabsichtigt unser hochgeschätzter Finanzminister Olaf Scholz, die für jede Volkswirtschaft in ihrer schädlichen Wirkung nur noch mit einem tödlichen Tsunami vergleichbaren Klimaziele zur Abhilfe von wirtschaftlichen Corona-Schäden einzusetzen! Das ist buchstäblich so, als wenn die Feuerwehr einen Brand nicht mit dem Wasser- sondern dem Benzinschlauch zu löschen versucht. Der Plan von Olaf Scholz ist ein Brandbeschleuniger für den Untergang unserer Wirtschaft und damit unserer Lebensader, wie man ihn sich wirkungsvoller kaum vorzustellen vermag.




Dürfen die das überhaupt?

Zur Zeit hört man von verschiedenen Zeitgenossen, dass die von der Bundesregierung und den Landesregierungen ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig seien. Ob dieser Vorwurf juristisch berechtigt ist, soll hier erörtert werden.

Die derzeitigen Maßnahmen stellen erhebliche und schwerwiegende Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten dar, wie sie die Bundesrepublik in diesem Ausmaß noch niemals seit 1949 erlebt hat.

Beispielsweise wurde eingegriffen in das Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG: bei der jetzigen Ausgangssperre kann man sich nicht mehr völlig frei bewegen, sondern ist von manchen sogar öffentlichen Orten abgeschnitten; diejenigen, die nach dem Infektionsschutzgesetz unter Quarantäne gestellt wurden, sind sogar rechtlich betrachtet tatsächlich in ihrer Wohnung eingesperrt und dürfen diese überhaupt nicht mehr verlassen), in das Recht auf Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 GG: derzeit sind Gottesdienste in den meisten Bundesländern verboten), in das Recht auf Ehe und Familie (Art. 6 GG: Man kann seine Verwandten, die in Krankenhäusern, Altersheimen oder Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, nicht mehr besuchen. Auch Eheschließungen werden derzeit schwierig bis unmöglich), in das Recht auf Beschulung von Kindern (Art. 7 GG: Die Schulen wurden geschlossen; nach der hier vertretenen Auffassung korrespondiert die Schulpflicht auch mit einem Recht auf Beschulung, welches sich gegen den Staat richtet), in das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG: derzeit sind Versammlungen in allen Bundesländern verboten), in das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG: Freies Reisen im Inland und ins Ausland ist faktisch unmöglich), in das Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG: Beinahe alle Gewerbetreibende bis auf Supermärkte, Apotheken und Lebensmittel produzierende Betriebe mussten ihr Geschäft schließen) und mit dem zuletzt Genannten korrespondierend in das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG), soweit es den Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs angeht.

Diese erheblichen und schwerwiegenden Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten sind nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

(Von der Erörterung einzelner Fälle wird hier abgesehen. Darüber hinaus wird hier auch kein juristisches Seminar über die jeweilige Rechtsgrundlage gehalten. Wenn man der Auffassung ist, dass die Maßnahmen keine ausreichende Rechtsgrundlage haben, wären sie schon allein deshalb verfassungswidrig. Nach der überwiegenden und auch hier vertretenen Auffassung haben die ergriffenen Maßnahmen aber eine ausreichende Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz (ebenso die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.03.2020, Az. 11 S 12.20; und auch der VGH München in der Entscheidung vom 30.03.2020, Az. 20 NE 20.632) und, wo das nicht der Fall ist, in der Generalklausel des jeweiligen Landesgesetzes, wonach alle Verwaltungsbehörden des Staates die Verpflichtung haben, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.)

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang, auch wenn er nirgendwo ausdrücklich im Grundgesetz geregelt ist. Die juristisch spannenden Fragen lauten daher: Sind die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig? Falls ja: In welchem, auch zeitlichen Ausmaß bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig? Oder verstoßen sie irgendwann gegen das Übermaßverbot?

Die juristische Frage, ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, gliedert sich in drei Unterfragen, nämlich:

a) Ist die Maßnahme geeignet, um das definierte Ziel zu erreichen?
b) Ist die Maßnahme erforderlich, um das Ziel zu erreichen?
c) Ist die Maßnahme verhältnismäßig im engeren Sinne, verstößt sie nicht gegen das Übermaßverbot?

Bei der Einschätzung, wie gefährlich die Lage ist, und bei der Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, haben Bundes- und Landesregierungen einen Beurteilungsspielraum bzw. ein Ermessen. Das bedeutet, dass es juristisch irrelevant ist, ob der Einzelne eine solche Einschätzung oder eine solche Maßnahme für verhältnismäßig hält. Es kommt vielmehr allein darauf an, ob sich die Regierenden noch innerhalb ihres Beurteilungsspielraums halten und, flapsig formuliert, nicht erkennbar Unsinn betreiben. Ob also der einzelne Leser oder der Autor dieses Beitrags die Maßnahmen für richtig und angemessen halten, ist juristisch gleichgültig. Rechtlich relevant ist nur die Frage, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Beurteilungsspielraums gehalten haben bzw. halten.

Kommen wir zurück zu den drei Fragen der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.

 

a) Geeignetheit

Das von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten definierte Ziel lautet, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Niemand hat mehr die Erwartung, die Ausbreitung des Virus noch endgültig stoppen zu können. Was aber noch möglich erscheint und was von den Regierenden als Ziel definiert wurde, ist der Versuch, das exponentielle Wachstum von Infektionen und von Erkrankungen zu verhindern und in ein lineares, möglichst geringes Wachstum zu überführen. Die Infektions- und Erkrankungskurve soll also möglichst „abgeflacht“ werden, damit für jeden schwer Erkrankten ein Bett auf einer Intensivstation inklusive Beatmungsgerät zur Verfügung steht. (Das ist bei einem exponentiellen Wachstum der Infektions- und Erkrankungszahlen auch in einem reichen Land wie Deutschland völlig unmöglich. Wenn allein 0,5 Prozent der Bevölkerung von zur Zeit etwa 80 Millionen gleichzeitig eine intensivmedizinische Betreuung benötigen würden, wären das 400.000 Intensiv-Betten, die wir in Deutschland nicht haben und auch nicht bekommen werden). Das von den Regierenden definierte Ziel war somit vernünftig und lag nicht außerhalb des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums.

Manche Leser werden jetzt herumnörgeln und behaupten, dass das Corona-Virus nicht schlimmer sei als eine Grippe. Die Maßnahmen seien von Anfang an unverhältnismäßig gewesen. Ein solcher Einwand ist aber, da die Regierenden einen Beurteilungsspielraum hatten, juristisch irrelevant.

Die juristisch relevante Frage lautet nur: Lag die Einschätzung noch innerhalb des Beurteilungsspielraums der Verantwortlichen? War ihre Einschätzung vertretbar? Diese Frage kann man mit einem klaren Ja beantworten.

Warum waren die Maßnahmen vertretbar? Weil bei aller Unklarheit der Lage genügend Informationen vorlagen, die die Regierenden berechtigten, von einer existenziellen Bedrohung des Staates und der Gesellschaft auszugehen. Dazu Folgendes:

Zum einen gab es historisches Wissen, wie gefährlich eine Pandemie mit einem Virus sein kann. Die spanische Grippe von 1918 bis 1920 verlief in drei Wellen und kostete insgesamt mindestens 25 Millionen Menschen weltweit das Leben, allein im Deutschen Reich etwa 300.000. Das kann jeder, der sich dafür interessiert, nachlesen bei Wikipedia oder in einem guten Geschichtsbuch.

Zum anderen gab es die Information durch das Robert-Koch-Institut, dass es sich bei dem Corona-Virus um ein sehr aggressives und gefährliches Virus handele, welches sich pandemisch ausbreite. Auch hier kann der Einzelne der Meinung sein, die Bewertung durch das Robert-Koch-Institut sei „falsch“ gewesen. Aber auch diese Meinung Einzelner wäre juristisch irrelevant.

Das Robert-Koch-Institut war von 1952 bis 1994 der wesentliche Kern des Bundesgesundheitsamtes. Auch heute ist es noch eine selbständige Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. Die Regierenden in Bund und Ländern waren und sind im Hinblick auf Seuchen und Pandemien Laien. Sie mussten also zwangsläufig Sachverständige und Experten zu Rate ziehen. Darin lag kein Rechtsfehler, völlig unabhängig davon, was das RKI zu dem Corona-Virus im Einzelnen inhaltlich erklärte. Selbst wenn sich die dortige Einschätzung später in Teilen als fehlerhaft herausstellen sollte, handelte es sich um ein sachverständiges Institut, welches mit Experten besetzt war und welches auf die Frage von Infektionskrankheiten spezialisiert war. Es war daher rechtlich zulässig, ein solches Institut nach seiner Meinung zu befragen.

Es gibt bislang auch niemanden, der dem RKI wirklich nachgewiesen hätte, dass seine medizinischen Einschätzungen falsch gewesen wären. Ganz im Gegenteil spricht die Tatsache, dass auch die Weltgesundheitsorganisationen WHO am 11.03.2020 das Corona-Virus als Pandemie einstufte, da es sich schon in 115 Ländern ausgebreitet habe, für die Richtigkeit der Einschätzung durch das RKI. Die Bundes- und Landesregierungen haben daher erkennbar nicht ihren Beurteilungsspielraum verlassen, wenn sie die Bewertung des RKI einholten.

Zum dritten gab es seit 2013 eine Risikoanalyse für den Fall einer sich pandemisch ausbreitenden Seuche. In der Drucksache des Deutschen Bundestages 17/12051 wurde der Bericht vom 03.01.2013 über eine „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ vorgestellt. Neben einer Gefahr durch extremes Schmelzhochwasser der Mittelgebirge wird in dem Bericht das Risiko durch eine Pandemie mit einen Virus Modi SARS analysiert. Wenn man sich das damals entworfene Szenario anschaut, hatten die Analysten geradezu hellseherische Fähigkeiten: Ein neuartiges Corona-Virus entsteht auf einem Wildtiermarkt in Fernost und fordert dort zahlreiche Opfer, bevor es acht Wochen später nach Deutschland und Europa kommt und sich hier pandemisch ausbreitet.

Die Risikoanalyse kam damals zum Ergebnis (Anhang 4, Seite 64), dass in einer ersten Erkrankungswelle 29 Millionen Menschen in Deutschland daran erkranken würden, in einer zweiten Welle 23 Millionen und in einer dritten Welle 26 Millionen. Außerdem ging die Analyse davon aus, dass in Deutschland innerhalb von drei Jahren 7,5 Millionen Menschen an dem Virus sterben würden!

Es versteht sich von selbst, dass Bundes- und Landesregierungen, die zwischen 2013 und 2020 dieser Risikoanalyse leider nicht die gebotene Aufmerksamkeit widmeten und die leider in all diesen Jahren keine ausreichende Vorsorge entsprechend dieser Analyse getroffen haben – das ist das eigentliche Versagen der Politik, nicht die jetzt getroffenen Maßnahmen – , diese Risikoanalyse bei ihren aktuellen Entscheidungen nicht unberücksichtigt lassen konnten.

Insgesamt war es daher frei von Rechtsfehlern, wenn Bundes- und Landesregierungen die Corona-Pandemie im März 2020 als lebensbedrohlich und existenziell gefährlich für die deutsche Bevölkerung einstuften und entsprechend die harten Maßnahmen ergriffen, die wir zu Zeit erleben. Zum Erreichen des definierten Ziels, wie es oben bereits dargestellt wurde, waren diese Maßnahmen zweifellos geeignet.

 

b) Erforderlichkeit

Es ist völlig klar, dass die Regierenden bei Ausbruch der Pandemie handeln mussten. Hätten die Bundesregierung und die Landesregierungen in Kenntnis des historischen Wissens um die spanische Grippe, in Kenntnis der Informationen des RKI und unter Berücksichtigung der Risikoanalyse 2012 gar nichts unternommen und einfach die Hände in den Schoß gelegt, dann hätten sie erkennbar verfassungswidrig „gehandelt“ durch Unterlassen. Denn dann hätten sie die Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, eklatant verletzt.

Viele Möglichkeiten zum Handeln hatten die Regierungen nicht.

Es gibt bisher keinen wirksamen Impfstoff und kein Medikament gegen das Virus. Auch gab es nicht genügend Atemschutzmasken wie in Fernost. Somit gab es eigentlich nur die Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem man die sozialen Kontakte der Menschen minimiert.

Von einigen Leuten wird zwar eingewendet, es hätte ausgereicht, nur die Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime unter Quarantäne zu stellen und das übrige öffentliche Leben ohne Beschränkungen weiter laufen zu lassen. Dann wäre es schnell zu einer sogenannten Durchseuchung und einer anschließenden sogenannten Herdenimmunität gekommen.

Ein solcher Einwand ist rechtlich aber irrelevant, weil es jedenfalls nicht bewiesen ist, dass solche Maßnahmen ausgereicht hätten. Es ist eine bloße Behauptung oder Vermutung. Vielleicht ja, vielleicht nein. Immerhin sind an dem Corona-Virus nicht nur besonders alte oder vorerkrankte Menschen gestorben, sondern auch junge Leute ohne erkennbare Vorerkrankungen.

Wenn die Regierenden dieser Auffassung nicht folgten, sondern eine allgemeine Kontaktsperre anordneten, bewegten sie sich daher zumindest noch innerhalb ihres Ermessensspielraums. Die bloß denkbare andere Möglichkeit ändert nichts an der rechtlichen Zulässigkeit der Entscheidung von Bundes- und Landesregierungen.

Im Übrigen kann diesem Einwand auch in tatsächlicher Hinsicht entgegnet werden, dass ein effektiver Schutz von Menschen in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen faktisch kaum möglich war. Denn Deutschland verfügt– bis zum heutigen Tag (03.04.2020) – nicht über ausreichende Schutzanzüge und Atemschutzmasken, um damit sämtliche Pfleger und Betreuer in den genannten Institutionen auszustatten. Wenn man also die Strategie einer „Durchseuchung“ mit „Herdenimmunität“ eingeschlagen hätte, wären innerhalb kürzester Zeit noch mehr Pfleger und Betreuer infiziert worden, als das heute schon der Fall ist. Dann hätten noch mehr infizierte Pfleger und Betreuer das Virus in die Altersheime, Pflegeheime und Krankenhäuser hineingetragen und die Insassen wären „wie die Fliegen“ gestorben. Darüber hinaus wären auch die Risikogruppen (besonders alte oder vorerkrankte Menschen), die sich nicht in einem Krankenhaus, einem Alters- oder Pflegeheim befinden, reihenweise gestorben, wenn man diesen Weg der „Durchseuchung“ beschritten hätte. Daher bleibt festzuhalten, dass die angeordneten Maßnahmen erforderlich im Rechtssinne waren, da sich Bundes- und Landesregierungen innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegten.

 

c) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne

Zur Beantwortung dieser Frage muss man abwägen zwischen dem Wert des Rechtsgutes, welches geschützt werden soll, und dem Rechtsgut, welches durch die Maßnahmen eingeschränkt wird oder ganz dahinter zurücktritt.

Das Rechtsgut, welches geschützt werden soll, ist das Leben der einzelnen Bürger in einer Vielzahl von Fällen. (Von bloßer Gesundheit reden wir in vielen Fällen nicht mehr. Es gibt keinen Impfstoff und kein Medikament gegen das Corona-Virus. Bei den schwer Erkrankten geht es nur noch um Leben und Tod. Die anderen Infizierten gesunden bisher von alleine).

Das Recht des einzelnen Menschen auf Leben ist eines der höchsten Güter und eines der wichtigsten Grundrechte, die das Grundgesetz kennt. Der Schutz des menschlichen Lebens ist daher eine der obersten Pflichten des Staates.

Die Rechtsgüter bzw. Grundrechte, die eingeschränkt wurden bzw. die zurücktreten mussten, wurden oben bereits dargestellt. Es handelt sich um sehr intensive Eingriffe, die in wirtschaftlicher Hinsicht sehr weitreichende, negative wirtschaftliche Folgen für unser Land haben werden. Es wird aufgrund der bereits jetzt getroffenen Maßnahmen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine starke Rezession, vielleicht sogar eine echte Wirtschaftsdepression geben. Mit solchen Folgen ist „nicht zu spaßen“, weil sie zu heftigen Verwerfungen unserer Gesellschaft und unseres Staates führen können. Jeder, der sich nur einigermaßen in der jüngeren deutschen Geschichte auskennt, weiß, dass die große Wirtschaftskrise nach dem Börsenzusammenbruch 1929 und dass die immensen Reparationszahlungen, die Deutschland aufgrund des Versailler Vertrages leisten musste, den Nährboden bereiteten, auf dem die Saat des Nationalsozialismus aufging. Es geht also auf der anderen Seite nicht nur um schnödes Geld einiger Kapitalisten, sondern um unsere Gesellschaft insgesamt.

Wie fällt die Abwägung zwischen diesen Rechtsgütern aus?

Der Einzelne kann sich dazu selbstverständlich seine eigene Meinung bilden. Das ist aber juristisch irrelevant. Auch hier kommt es darauf an, ob sich die Regierenden innerhalb ihres Ermessensspielraums bewegen.

Bis die Pandemie ihren Höhepunkt erreicht, werden noch Wochen vergehen. Wir können nur hoffen, dass dann noch ausreichend Intensiv-Betten in Deutschland zur Verfügung stehen, um alle Patienten behandeln zu können.

Auf der anderen Seite wäre es völlig unverantwortlich und außerhalb des Ermessensspielraums, wenn der Staat die jetzigen Maßnahmen beispielsweise ein Jahr lang aufrechterhalten würde. Denn in einem solchen Falle würden Millionen von Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, Tausende von Unternehmen, auch Großunternehmen, würden in die Insolvenz gehen und der Staat wäre ruiniert. Auch ein reiches Land wie Deutschland kann nicht ein Jahr lang Kurzarbeitergeld, Zuschüsse u.ä. in Milliardenhöhe bezahlen, wenn die Konjunktur auf Null heruntergeht und die Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ausbleiben. Ein solches Szenario würde übrigens auch mit Sicherheit viele Menschenleben kosten. Daher ist völlig klar: Die Maßnahmen müssen in angemessener Zeit wieder aufgehoben werden. Alles andere wäre verfassungswidrig, selbst wenn dann durch Corona noch eine gewisse Zahl von Menschen ums Leben kommen würde. Der Schutz menschlichen Lebens ist kein Staatsziel, welches absolut, unantastbar und völlig uneingeschränkt gilt. Vielmehr muss auch dieses Staatsziel bzw. das Recht auf Leben in ein Verhältnis gesetzt werden zu anderen Grundrechten und zu der übrigen Werteordnung im Wege einer, wie es Juristen formulieren, praktischen Konkordanz. Um es klar und deutlich zu sagen: Der Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit einer funktionierenden Marktwirtschaft ist auf Dauer wichtiger als das Überleben von einigen Tausend Menschen. Denn in Deutschland sterben ohnehin – schon ohne Corona – etwa 900.000 Menschen jedes Jahr (vgl. die regelmäßig veröffentlichte Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes). Das ist zwar traurig, aber eine Tatsache.

Die genaue zeitliche Grenze, ab der man von einem Übermaß bzw. von einer Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne sprechen könnte, weil sich die Bundesregierung und die Landesregierungen dann erkennbar aus ihrem Ermessen herausbewegen würden, kann niemand exakt ziehen. Bis zum 20. April 2020 sind die Maßnahmen aber zweifelsfrei verhältnismäßig. In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, welches bislang (Stand: 03.04.2020) sämtliche Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Maßnahmen verworfen oder gar nicht erst zur Entscheidung angenommen hat.

Statt über ein genaues Datum zu spekulieren, ab wann die Maßnahmen unverhältnismäßig werden – eine ganze Bandbreite von Daten wäre vom Ermessensspielraum gedeckt -, soll an dieser Stelle lieber ein Exit-Szenario entworfen werden.

Zunächst müssen Atemschutzmasken und Schutzanzüge in ausreichender Zahl hergestellt werden. Dabei sprechen wir von Millionen dieser Gegenstände. Dann sollte auch – nach Auffassung des Autors – eine allgemeine Mundschutzpflicht für die Bevölkerung in der Öffentlichkeit eingeführt werden, damit die Ausbreitung der Infektionen weiter eingedämmt wird. Südkorea und Japan haben gute Erfahrungen damit gemacht. Außerdem sollte die Anzahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte spürbar aufgestockt werden und es sollten die neuen Antikörpertests flächendeckend zum Einsatz kommen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, was in einer hochtechnisierten Industrienation wie Deutschland innerhalb weniger Wochen möglich sein müsste, dann sollte bald nach dem 20. April 2020 das öffentliche Leben wieder eröffnet werden. Dann sollten Schulen und Universitäten, Geschäfte und Restaurants wieder öffnen und der normale Alltag sollte wieder – mit Mundschutz – beginnen. Nur die Alters- und Pflegeheime und Krankenhäuser sollten noch über eine längere Zeit besonders abgeschirmt werden zum Schutz ihrer Bewohner und Patienten.

In einem letzten Schritt, der z.B. aber auch erst in einem Jahr erfolgen kann, sollten dann auch die letzten Restriktionen in Form der allgemeinen Mundschutzpflicht und der Abschirmung von Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen nach und nach aufgehoben werden.




Gedanken zur Krise: Unzeitgemäßes zu Corona

Gäbe es noch winzige Zweifel, dass wir im postheroischen Zeitalter leben, wären sie durch die Eindrücke der letzten Wochen restlos beseitigt worden. Denn mit der heutigen panischen Grundhaltung zu einer medizinischen Krise hätten die Menschen im Zweiten Weltkrieg seelisch keine zwei Wochen Bombenalarm ausgehalten. Und 1917 wären die Kämpfe wohl um Monate vertagt, wenn nicht umgehend beendigt worden.

Darin mögen manche eine hoffnungsvolle alternativgeschichtliche Utopie erblicken. Nur sollte man nicht gleich ins Gegenteil verfallen und aus Angst vor dem Tode „kollektiven Selbstmord“ (Mikrobiologe Sucharit Bhakdi) begehen. Eben dies tun wir momentan, zwar nicht leiblich, aber was wir unserer Gesellschaft und Wirtschaft zumuten, bietet einen Vorgeschmack darauf. Und da wir bereits bei martialischen Vergleichen waren: Wenn Churchills England beanspruchte, durch Unerschrockenheit die Freiheit der Welt gerettet zu haben, könnte Boris Johnson durch eine (hierzulande medial unterbelichtete) Standhaftigkeit in dieser Frage der Welt einen vergleichbar couragierten gesundheitspolitischen Dienst leisten, sofern ihn öffentlicher Druck nicht noch zum gänzlichen Umfallen zwingt. Zumindest böte dies die singuläre, keineswegs zynisch ergriffene Chance, tatsächlich zu erfahren, wie hoch der Preis eines alternativen Umgangs mit derlei Seuchen tatsächlich ist.

Dabei verzichten wir besser auf ethische Fundamentalsätze, als da sind: Gegenüber dem unersetzbaren Wert eines Menschenlebens haben kommerzielle Argumente zurückzustehen. Denn erstens können wir nicht die Augen davor verschließen, dass bei diesem Krisenmanagement etliche Multimillionäre zu Lasten vieler ihre skrupellosen Profitinteressen einstreichen, und sollten daher genau beobachten, wer bei dieser gigantischen Vernichtung von Volksvermögen und dem Ruin zahlreicher kleiner und mittelständischer Existenzen gleichwohl verdient. Auch darf man sich jetzt schon auf die bösen Verteilungskämpfe „freuen“, die umgehend einsetzen, wenn im Rahmen von (mit hohen Steuern finanzierten) Wiederaufbauprogrammen Abermilliarden zunächst allen genommen und dann an die lautesten und potentesten Schreier umverteilt werden.

Noch wichtiger ist ein zweiter Punkt: Glaube man ja nicht, die jetzige Isolationspolitik koste keine Menschenleben! Hunderte von Millionen in aller Welt, darunter Kinder und Alte, werden auf einen Miniaturlebensraum beschränkt, seelisch über Monate durch Horrorbilder terrorisiert, als seien mittelalterliche Pestumzüge zurückgekehrt. Schüler erleiden erhebliche Bildungseinbußen. Neue Epidemie-Zuständigkeiten ohne Parlament und persönliche Zugriffsrechte werden vorbereitet. In Altersheimen und beim Betreuten Wohnen finden sich Menschen in den „Zellen“ ihrer Zimmer interniert, ohne Hofgang, wie er wenigstens Sträflingen noch zusteht. Welche seelisch belastende Freiheitsberaubung als Zwangsfürsorge!

Wird je ermittelt, welche Auswirkungen diese Zustände auf andere Gebrechen haben: Herz- und Kreislaufschwächen, in Krankenhäusern verhinderte (rechtzeitige) Behandlung weiterer Übel, die jetzt aus dem Fokus der Aufmerksamkeit geraten? Nahezu für jedes altersbedingte Gebrechen ist Bewegung das A und O täglicher Therapie. Was richten wir stattdessen an? Führen Immobilität und mediale Angstkampagnen rund um die Uhr nicht gleichfalls zumindest mittelbar zu zahlreichen durch diese Art „Prävention“ bedingten Toten? Fließt jemals in die Bilanz ein, was wir an gesundheitlichen Kollateralschäden billigend in Kauf nehmen, während wir fast sämtliche nationalen Energien auf einen einzigen Krankheitstyp konzentrieren?

Und welche Naivität, zu glauben, dass die Zerrüttung einer (Welt‑) Wirtschaft ein ausschließlich ökonomischer Faktor wäre! Wird durch solche vernichtete wirtschaftliche Substanz nicht auch das dringend reformbedürftige Gesundheitssystem essentiell gefährdet? Sind zusätzliche (gewaltsame) soziale Konflikte nicht dadurch schon vorprogrammiert? Und ahnen diejenigen, die sonst ständig die Solidarität mit der ganzen Menschheit im Munde führen, nicht, wie sich Wirtschaftskrisen insbesondere für die Dritte Welt auswirken? Vermutlich mit sechs- bis siebenstelligen Letalitätsziffern.

In der gegenwärtigen Kontroverse um das richtige Vorgehen streiten als exemplarische Protagonisten die Virologen Christian Drosten und Alexander Kekulé gegen den Lungenfacharzt Wolfgang Wodarg und den Hygienespezialisten Sucharit Bhakdi, wobei Erstere den Staat und die Blockmedien hinter sich haben, Letztere das alternative Internet und zum Beispiel den Psychologen Franz Ruppert, der das Ganze für eine Massenhysterie hält. Wir Nicht-Experten sollten also gänzlich schweigen. Aber manchmal lassen sich gerade aus der Distanz Plausibilitäten beurteilen oder anmahnen, dass die täglichen Schreckensbilanzen nicht allzu viel ausblenden. Bedacht sei zumindest dreierlei:

Erstens: Alle genannten Todeszahlen müssen sich vor dem Hintergrund der gut 25.000 Influenza-Opfer betrachten und relativieren lassen, die im Winter 2017/18 ohne öffentliches Getöse quasi abgehakt wurden. Die Menschen starben übrigens trotz partieller Impfung, adäquater Medikation und einer gewissen Teilimmunität.

Zweitens: Haben wir überhaupt valide Opferzahlen? Angelo Borrelli, Leiter der Zivilschutzbehörde Italiens, sagte immerhin (laut „Tagesschau“ vom 21.03.2020), dass sie bei der Bilanz „nicht unterscheiden zwischen Corona-Infizierten, die gestorben sind, und denen, die wegen des Coronavirus gestorben sind“. Das aber reduziert die Aussagekraft erheblich.In Deutschland sterben übrigens seit Jahren ohnehin rund 2.500 Menschen pro Tag. Welche Steigerung der Infektions- und Letalitätszahlen ergibt sich andererseits allein daraus, dass man nun plötzlich (Tote) vermehrt auf dieses Virus testet? Selbst bereits palliativ behandelte Tumorpatienten zählen als Corona-Tote, so sie einen positiven Abstrich haben. Die Infiziertenzahl allein sagt wenig aus. Wurden bei den ungewöhnlich hohen Sterbeziffern in Wuhan und Bergamo Spezifika berücksichtigt (Umweltbedingungen; Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems; spezifische Hygienebedingungen)?

Drittens: Welche Mortalitätsrate ergibt sich dadurch, dass die geschürte Panik eine (strukturelle) Überbelastung der Krankenhäuser zusätzlich fördert, die ihrerseits böse Folgen hat? Von (mittelfristigen) psychosozialen Schäden ganz abgesehen. Und so weiter, und so fort.

Das Generationenproblem

Man verkauft uns die jetzige Katastrophenpolitik als besondere Solidarität mit den Alten, wofür man sie jedoch fraglos neben den momentan zunächst betroffenen Jungen noch gebührend zur Kasse bitten wird. Wäre das der Fall – und ich sage es als Angehöriger des zur Risikogruppe gehörenden Jahrgangs 1946 –‍, kämen wir in Grenzbereiche, in denen man derartig hohe wirtschaftliche Opfer nicht mehr ohne weiteres annehmen, geschweige denn fordern darf. Zumindest nicht, wo ein Volk noch tatsächlich Gemeinschaft lebt. Wenn sich das erhöhte Altersrisiko bei solchen Epidemien also nur dadurch mindern lässt, dass man jeweils eine Wirtschaft verheert, stellt sich die Frage der (auch moralischen) Güterabwägung.

Die Form, in der sich unsere öffentlich-rechtlichen Hintertreppen-„Satiriker“ des Funkformats „Bohemian Browser Ballett“ dazu äußerten (die 65-plus-Generation könne ruhig dezimiert werden, da sie schließlich unseren Planeten „in den letzten 50 Jahren voll an die Wand gefahren“ habe), ist zwar schlicht peinlich. Viel berechtigter hätten sich diese staatsfinanzierten Schnösel, auf deren Empfehlung wir sonst leichten Herzens Billionen Euros für vermeintliche Klima-„Rettung“ verfeuern, einmal der gänzlich zerrütteten Demographie dieses Landes zuwenden sollen: das heißt der trendsetzenden Lebensführung ihrer eigenen Altersgruppe, die den Generationenvertrag unter Versorgungsgesichtspunkten längst gekündigt hat. Nur deshalb ist der Anteil der Alten in unserem Land so groß geworden, dass sich offenbar Politiker nicht mehr trauen, gegen deren Ängste eine der Gesamtheit dienende Politik zu machen. Dabei ist es (angesichts verbreiteter Hysterien gerade bei den weniger gefährdeten Jüngeren) nicht einmal ausgemacht, dass die regierungsgesteuerte Panik überwiegend aus den Reihen der Alten stammt. Als Folge sind jedenfalls jetzt schon bestimmte ungute Töne in Richtung der Alten vernehmbar.

Es hilft nichts. Wir müssen endlich wieder in der Realität ankommen und uns von Gaukeleien verabschieden, es gäbe für fast jede Krise Absicherungen und Sicherheit. Und sollte die Seuche tatsächlich so ansteckend sein, müssen wir da durch, und das Erreichen einer relativen „Herdenimmunität“ ist auf Dauer die einzig handhabbare Wirklichkeit, da wir schließlich mit ständig sich wandelnden Krankheitserregern konfrontiert sind. Das Hinausstrecken mag kurzfristig Krankenhausengpässe beseitigen, und nur das rechtfertigt partiell und äußerst kurzfristig exorbitante Maßnahmen für besonders Gefährdete. Aber gerade da, wo wir mit zweiten oder dritten Grippewellen rechnen, führt das zu Zeiträumen, die schlechterdings untragbar sind. Schließlich stellt Covid-19 ja nur eine Form potentieller Virenmutationen dar. Wir werden auch künftig mit vergleichbaren Attacken auf unsere Gesundheit zu kämpfen haben. Denn der totale Sieg über Epidemien ist eine Illusion wie diejenige vom ewigen Leben. Wollen wir also alle zehn Jahre aufs Neue die Weltwirtschaft ruinieren, bis jeweils aktualisierte Impfstoffe hergestellt sind?

Die Quarantänegesellschaft

So, wie die jetzigen Medien agieren, darf man sich totalitäre Kriegspropaganda vorstellen, das heißt Trommeln von morgens bis abends. In den Fernsehstudios der Talkshows geben Experten und bloß Prominente (wie kurioserweise der „Fernsehdoktor“) einander die (hoffentlich desinfizierten) Klinken in die Hand. Medizinische Medienstars werden geboren, denen eine Macht zuwächst wie früher nur Militärgouverneuren. Immerhin fällt auf, dass all diejenigen, die stets behaupteten, Angst sei ein schlechter Ratgeber, oder die Ängste von Alternativen geradezu für politkriminell oder unmoralisch hielten, plötzlich 24 Stunden am Tag Alarmsirenen schrillen lassen. Oder gilt wieder die Devise: „Was zugelassene Angst ist, bestimme ich“?

Kurios ist, dass auch in dieser Situation nicht auf die üblichen Agitationsmuster verzichtet wird. So hatte etwa der böse Trump zunächst alles falsch gemacht, als er die Grenzen des Landes sperrte. Anschließend lerne ich von der „Qualitätspresse“, dass die EU alles richtig macht, wenn sie etwas später das Gleiche tut. Solche feinen Differenzen hätte ich früher nicht begriffen, zumal ich noch in der von der Bundesregierung verkündeten Überzeugung lebte, dass sich Grenzen grundsätzlich nicht schließen lassen, ein Prinzip, nach dem man aktuell übrigens in bestimmten Migrantenfällen immer noch verfährt.

Der hiesige Virusalarm charakterisiert unsere politmediale Klasse im Kern, wobei die (soeben auf arg strapazierter Rechtsgrundlage etablierte) medizinische Notstandsdiktatur für eine Technokratie eigentlich den Idealzustand bildet. Wir haben eine atomisierte Gesellschaft, die sich nicht mal mehr in Kleingruppen versammeln darf und fast alternativlos der politmedialen Allmacht einer sogenannten Elite ausgesetzt ist. Die wieder verhängt Ausgangssperren oder überwacht per Handychecks deren Einhaltung. Furchtgesteuerte Massen wiederum folgen wie Lemminge, solange ihre Führungsfiguren als Retter erscheinen. Das Ganze löst sogar frühere parteipolitische Akzeptanzprobleme, insofern sich eigentlich längst diskreditierte Regierende (nach dem Muster Helmut Schmidts bei der Hamburger Flut) nun als Großheiler präsentieren können.

Und natürlich lassen sich auf diese Weise nicht nur medizinische Viren bekämpfen, sondern bei anderer Gelegenheit auch allerorten zu isolierende „Klimaleugner“ oder „Rechtsextremisten“, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss. Wer könnte sich im Zuge des großen Einigungsappells schließlich der Überzeugung widersetzen, dass jetzt ein Maximum an Prävention geboten sei? Man gewöhnt sich schnell an ein Quarantäne-Herrschaftsmodell: mit „Mutti“ am Krankenbett der Nation, Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang samt Einbläser‍(innen) als Gesinnungsvirologen sowie Papa Habeck in edler Sorge vor geistig Infektiösen, die seiner Klimareligion misstrauen. Und siehe da, für den unermüdlichen Kampf gegen rechts bleibt in unseren Blättern wenigstens als Thema Nummer zwei noch Platz. So erfährt man etwa von ausgewiesenen Politlinguisten, was ich früher für fast schon klinisch abstrus gehalten hätte, dass das Verb „ausschwitzen“ etymologisch von Auschwitz herrührt.

Äußerst praktisch ist natürlich auch, was bei solchem Nachrichtenfokus alles unter den Teppich gekehrt werden kann. Die Schuldenbremse ist Schnee von gestern. Für die zuvor bereits schwächelnde Wirtschaft entfällt die Verantwortung; das schluckt alles das Kausalitätsmonster Corona. Auch lässt sich unter dem Radar der Aufmerksamkeit etliches schnellstens erledigen: die Erhöhung der Rundfunkgebühr, die Diskreditierung des Bargelds wie ein paar weitere meinungsstrangulierende Verordnungen oder Verbotsmaßnahmen.

Zudem beruhigt, dass Horst Seehofer dem deutschen Volk jüngst versicherte, selbst im Zeichen von Corona bleibe der Kampf gegen Rechtsextremismus in seinem Visier. Auch der „Verfassungsschutz“ war nicht müßig, seinen Regierungsauftrag zur Zerstörung der einzig nennenswerten parlamentarischen Opposition zu leisten. Wie in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs, mit dem ja jetzt so vieles verglichen wird, arbeiten unsere Bürokraten selbst in solchen Tagen noch bienenfleißig daran, sogenannte Staatsfeinde auszumachen. Gelobt sei die Kontinuität einer unermüdlichen Bürokratie!

Nun, Meinungsfreiheit beziehungsweise offen-selbstkritische Medien werden demnächst wohl ohnehin nicht allzu groß geschrieben. Wer solche Verluste an Volksvermögen und ‑chancen zu verantworten hat, kann sich keine wirklich freie Ursachendiskussion leisten. Und wir dürfen uns in künftigen Debatten schon mal darauf einrichten, mit dem zumindest moralischen Straftatbestand der „Corona-Leugnung“ konfrontiert zu werden. Bereits jetzt unterscheiden unsere Mainstreammedien per Framing ja zwischen „seriösen Wissenschaftlern“ Marke Drosten und Verbreitern „wirrer Behauptungen“ à la Wodarg – ganz wie es das durchgespielte Szenario einer amerikanischen Pandemie-Übung zur Diskreditierung von Kritik empfahl.

Nach der Katastrophe

Einmal muss der ausgerufene Pandemie-Alarm, wenn nicht alles zu Scherben gehen soll, offiziell abgeblasen werden. Dann kommt die Stunde der Wahrheit einer schonungslosen Bilanz, für die wir uns weder ideologisch noch moralistisch verhärten sollten. Wer sich dann – und sei es besten Gewissens – Übertreibung oder Verharmlosung anlasten muss, wird an diesem Vorwurf ohnehin noch lange tragen. Schlimmer jedoch wäre eine unsauber-apologetische Aufarbeitung der Krise, sei es um eine Niederlage dieser Größenordnung nicht einzugestehen, sei es aus Furcht, von heute auf morgen vom medialen Volksfreund zum Volksfeind zu schrumpfen, sei es aus psychischer Unfähigkeit im Stimmungsorkan Befangener, die ja zuvor meist nur trieben, weil sie sich selbst getrieben fühlten.

Unser Volk hat jedoch ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob diese administrative Vollbremsung unerlässlich war, die nicht nur Wirtschaft und Gesellschaft böse zur Ader ließ, sondern zudem etliche Reserven verbrauchte, die man gerade für ein ohnehin überstrapaziertes wie reformbedürftiges Renten- und Gesundheitssystem hätte aufwenden müssen. Wir haben Anspruch auf ungeschönte Bilanzen, in denen alle relevanten Faktoren berücksichtigt sind, vor allem die Frage, ob in den Letalitätsziffern Corona Hauptursache oder nur Begleiterscheinung war. Wir werden Verlaufskurven und Hochrechnungen prüfen müssen unter Berücksichtigung von Gegenzählungen diverser Erkrankungen infolge der Quarantäne. Wo immer zu eruieren, sind Vergleichszahlen bei alternativem Krisenmanagement einzuholen. Und vieles mehr.

Es ist klar, welcher ungeheure psychische Druck auf Ärzten lastet, die mehrheitlich gewiss in bester Überzeugung warnten. Wie viele von ihnen werden der Versuchung entgehen, einen möglicherweise glimpflicheren als vorhergesagten Ausgang lieber als Präventionserfolg denn als Fehlprognose zu deuten, zumal wo hässliche Debatten und Wahlkämpfe drohen? Wer in Forschung und Gesundheitspolitik wird mit allen Konsequenzen bereit sein, wie Ödipus auch gegen sich selbst zu ermitteln, wenn schmerzliche Ergebnisse drohen?

Aber selbst wenn die Gesundheitspolitiker mit Grund ein positives Fazit ziehen dürfen: Wird man sich zur analytischen Klarheit durchringen, dass in absehbarer Zeit eine solche Schocktherapie den Völkern nicht nochmals auferlegt werden darf, ohne dass es in den ohnehin zerklüfteten Gesellschaften Europas zu blutigen Konflikten kommt? Ein Modell für künftiges Handeln kann dies jedenfalls nicht sein. Und für politisches Verhalten schon gar nicht, so groß die Versuchung sein mag, sich in der Krise den Part als „Lebensretter“ zu geben.

Gerade für Deutsche, bei denen es allzu oft scheint, sie hätten sich mehrheitlich das fürs Freiheitsbewusstsein zuständige Organ herausoperieren lassen, heißt es künftig, die durch Kollektivzwang geförderte Corona-Gesinnung schnell wieder aus den Köpfen zu bringen. Bis hin zu den makabren Praktiken, dass Todgeweihte nun aus Hygieneschutz ihre letzten Tage ohne adäquate Familienbegleitung verbringen müssen. „Das Leben ist der Güter höchstes nicht“, formulierte Schiller, was Brecht glaubte in ein „Das Leben ist der Güter höchstes“ korrigieren zu müssen: Dem muss man nicht folgen.

 

Anmerkung der EIKE-Redaktion:

Wir danken Herrn Prof. Günter Scholdt, em. Professor für Germanistik an der Universität des Saarlandes und Leiter des Literaturarchivs Saar-Lor-Lux-Esass, für die freundliche Genehmigung, seinen Aufsatz in den EIKE-News übernehmen zu dürfen. Er erschien zuerst in „Eigentümlich frei“ am 30.März 2020. Für nähere Infos zu G. Scholdt (hier) seine Homepage. Seine jüngste Buchveröffentlichung erschien soeben in der Basilisken-Presse, Marburg an der Lahn, unter dem Titel „Populismus. Demagogisches Gespenst oder berechtigter Protest“.

Anlässlich einiger Leserkommentare, welche sich nur auf Grund von Missverständnissen erklären lassen, bittet die EIKE-Readktion, folgendes sorgfältig zu beachten:

  1. EIKE bleibt durchaus „bei seinen Leisten“. Die politischen Begleiterscheinungen der realen Corona-Krise gleichen in maßgebenden Punkten nämlich denen der nur herbei geredeten Klimakrise. Und Klima/Energie sind maßgebende EIKE-Themen.
  2. Die Beiträge in den EIKE-News stellen die Auffassung des jeweiligen Verfassers dar und sind NICHT mit der Meinung der EIKE-Redaktion gleichzusetzen. Wir geben lediglich möglichst vielen wissenschaftlichen Sichtweisen ein Forum, ohne uns mit diesen Sichweisen gemein zu machen.
  3. EIKE ruft dazu auf, die gesetzlich angeordneten Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie strikt zu befolgen – unbeschadet individueller kritischer Beurteilungen der Maßnahmen. Was kritische Meinungsäußerungen angeht, leben wir immer noch in einem Rechtsstaat mit freier Meinungsäußerung als hohem Gut.



Versäumnisse der deutschen Bundesregierung bei Corona (Modi-Sars) aber extremer Aktivismus bei Energiewende und Klimaschutz

Klimawandel und Energiewende

Die begutachtete Fachliteratur belegt, dass der anthropogene CO2-Anstieg in der Atmosphäre einen Temperatureffekt nach sich zog. Wie groß dieser Effekt ist, weiß freilich niemand. Ein Maß für die Klimawirkung von zusätzlichem CO2 ist die Klimasensitivität, welche die globale Temperaturerhöhung bei hypothetischer CO2-Verdoppelung angibt. Ihre wahrscheinliche Spanne liegt zwischen 0,5 °C bis 1,5 °C [1], [2]. Weil die real gemessene globale Erwärmung ab Beginn der Industrialisierung – sowohl in Stärke als auch Geschwindigkeit [3], [4] – weit unter den natürlichen Erwärmungsereignissen der letzten 9000 Jahre liegt (hier), ist der anthropogene Anteil in ihr nicht zu ermitteln.

Aus diesem Grunde verlegt sich eine politisch/finanzielle Koalition, welche an der Fiktion eines gefährlichen anthropogenen Klimawandels interessiert ist, auf die Zukunft  – mit Hilfe von Klimamodellen. Klimamodelle sind jedoch für Vorhersagen bekanntlich ungeeignet [5]. Trotz all dieser Ungewissheiten will die EU-Vorsitzende, Frau von der Leyen – ersichtlich der o.g. Interessenkoalition angehörend – eine Billion Euro für einen sogenannten „grünen deal“ ausgeben, dies vorwiegend und selbstverständlich aus deutschem Steuergeld. Der „grüne deal“ und die zur gleichen Kategorie gehörenden Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zeichnen sich durch Nutzen-zu-Kostenverhältnisse von Null aus.

Die flankierenden, komplett idiotischen Maßnahmen der deutschen Energiewende, des Ausstiegs aus der Kernenergie und der mit EU abgestimmten Abschaffung des Verbrennungsmotors zugunsten ungeeigneten Elektroantriebs haben eine Schneise der Verwüstung nach sich gezogen, an Natur durch Windturbinen, an Kosten durch extreme Strompreise und Niedergang der deutschen Auto- sowie Energie-Industrie.

Dabei ist von der Blackout-Gefahr nicht einmal die Rede, die durch „Auf-Kantefahren“ der Stromversorgung zunimmt. Inzwischen ist Deutschlands eigene Stromversorgung bereits unterdeckt, und die Unterdeckung wird größer. Wo soll der Strom einmal herkommen, etwa aus dem Ausland, welches in kommenden strengen Wintern selber nichts mehr abgeben kann? All dies wohlgemerkt für das oben beschriebene Hirngespinst einer „gefährlichen globalen Erwärmung“ und dessen fiktiver Remedur durch CO2-Vermeidung („Klimaschutz“).

Überflüssig zu erwähnen, dass maßgebende Nachteile der rezenten milden Klimaerwärmung nicht bekannt sind – im Gegensatz zu den historisch belegten Schäden aller Kaltzeiten. Insbesondere die sogenannte kleine Eiszeit setzte der Menschheit zwischen Mitte des 15. bis Mitte des 19. Jahrhunderts in katastrophaler Weise zu. Die zutreffende Gleichung „Warmzeiten sind gut, Kaltzeiten stets schlecht für die Menschheit“ ist immer noch zu wenig bekannt.

 

Modi-Sars und die aktuelle Corona-Pandemie

Die aktuelle Corona-Pandemie ist ein Naturereignis, dessen Ursprünge im Dunkeln liegen. Keineswegs aber im Dunkeln lag die hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu solch einer Pandemie wirklich kommen würde. Sie glauben es nicht? Hier das offizielle Dokument der deutschen Regierung dazu. Sie finden den betreffenden Textteil auf S. 55 unter „Ergebnis Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-Sars““. Behaupte also niemand, die deutsche Bundesregierung hätte nicht Bescheid gewusst!

Der Zeitpunkt, dass es sich tatsächlich um eine bereits im Vormarsch befindliche Pandemie handelt, darf als der Januar 2020 gelten (hier). Die deutsche Bundesregierung hatte demnach bis heute (27. März 2020) rund 8 Wochen Zeit, um durch Beschaffung von Atem-Masken für die Bevölkerung sowie von Schutzkleidung, Beatmungsgeräten für Ärzte, Kliniken etc. wirksame Vorsorge für Gesundheit und Leben der Bevölkerung zu tragen. Nichts dergleichen geschah (hier, hier). Das Nutzen-zu-Kostenverhältnis dieser unterlassenen Maßnahmen wäre hoch gewesen – in Relation zu Klimaschutz und Energiewende sogar astronomisch hoch!

Wir wollen den Widerspruch von unverantwortlicher Nachlässigkeit gegenüber realen Gefahren und nicht zu übertreffender Dummheit beim Verfolgen von Hirngespinsten, der das Verhalten der deutschen Bundesregierung prägte, nicht weiter kommentieren. Unserer „Bewunderung“ für die deutsche Bevölkerung, die dies alles immer noch lammfromm hinnimmt und nicht auf die Barrikaden steigt, erlauben wir uns aber Ausdruck zu verleihen.

Von Optimisten ist aktuell zu vernehmen, dass die extremen Schäden, welche die Corona-Epidemie an menschlichem Leben und unserer Lebensader Wirtschaft anrichtet, einem maßgebenden Teil der deutschen Wählerschaft die Augen öffnen werden. Daran darf gezweifelt werden, denn nicht nur die hier besprochenen Maßnahmen der Bundesregierung, sondern auch die Reaktion der deutschen Bevölkerung darauf -ablesbar am Politbarometer – zeichnen sich durch unübertreffbare Dummheit aus.

Quellen

[1] Gervais, F., 2016. Anthropogenic CO2 warming challenged by 60-year cycle. Earth-science reviews, 155, 129-135.

[2] Tiny CO2 warming challenged by Earth greening (CO2-induzierte Erwärmung vs. gesteigertes Pflanzenwachstum). Vortrag von Prof. François Gervais am 09.11.2017 – Youtube.

[3] Kemp, D. B., Eichenseer, K., Kiessling, W., 2015. Maximum rates of climate change are systematically underestimated in the geological record. Nature communications, 6, 8890.

[4] Bereits in der mittelenglischen Temperaturreihe (hier) findet sich der stärkste Temperaturanstieg über 50 Jahre von 1687 bis 1737 mit 1,87 °C. In jüngerer Zeit waren es dagegen nur 1,32 °C von 1961 bis 2011.

[5] Stellungnahme zur Drucksache 18/3689 des Bayerischen Landtags durch Dr. habil. Sebastian Lüning (hier) unter C1, a).

 




Videos vom funk-Netzwerk der ARD: Junger innovativer Journalismus oder „Logbücher von Bescheuerten und Bekloppten?“

Was weiß man über funk? Nun, funk kostet den deutschen Zwangsgebührenzahler 45 Millionen Euro pro Jahr (hier). Die Liste der funk-Kanäle zeigt Fragwürdiges, stellvertretend „Bohemian Browser Ballett“, in welchem es der Moderator toll findet, dass „alte weiße Männer“ an Corona sterben. Welt-Online hat sich zu funk bereits sehr kritisch in seinem Beitrag „Die traurige Bilanz des Jugendnetzwerks von ARD und ZDF“ geäußert (hier).

Nun darf man aber nicht verallgemeinern. Um diese Falle zu vermeiden, schauen wir uns jetzt einmal das funk-Video über EIKE mit dem Titel Fake-Institut: Wie die Anti-Klimaschutz-Lobby euch verarscht | reporter“ (hier) unvoreingenommen an. Der Titel des Videos klingt deutlich, und der Autor dieser News fühlte sich fast geehrt, als er sich rechts auf dem Titelbild dieses Videos – anlässlich seiner Expertenanhörung im deutschen Bundestag vom 20. Februar 2019 – abgebildet fand. Zusammen mit dem EIKE-Logo natürlich, schließlich ist er einer seiner beiden Pressesprecher. Aber beim diesem Titel? Hat der Autor dieser News etwa den Bundestagsausschuss verarscht“? Diese Frage wird hier noch geklärt.

Unbestritten ist die allgemeine Motivation des funk-Videos über EIKE nachvollziehbar und zu begrüßen. Die Welt ist voller Wirrköpfe und noch mehr Fakes. Man braucht dazu nicht einmal lange zu suchen. Was Fake-News angeht, wird man am schnellsten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk fündig: So sind wir mit Sicherheit alle gegen Gewalt, ob von links oder von rechts sollte dabei keine Rolle spielen. Hat man in ARD/ZDF aber jemals eine deutliche Verurteilung linker Gewalt vernommen? Wohl kaum, alle Kanäle positionieren sich ausschließlich gegen rää..chts. Linke Gewalt wie von der sog. Antifa und deren finanziellen Töpfen, die oft sogar von behördlichen Stellen gefüllt werden (hier), scheint ARD/ZDF, dem Deutschlandfunk usw. unbekannt zu sein.

Über das Klimathema braucht man schon gar nicht mehr zu sprechen. Unter den fast täglichen Klima-Fakes der Öffentlich-Rechtlichen (jetzt von Corona verdrängt, aber sicher wiederkommend wie das Ungeheuer von Loch Ness) hier stellvertretend nur dieser Bericht in den EIKE-News, 16.Sept. 2017, mit dem Titel „Fake News über Hurrikan Irma von FAZ, Focus, Deutschlandfunk,… bis hin zu Levermann (PIK) und M. Latif„. Die Gesamt-EIKE-Liste der Aufdeckung solcher Fakes ist lang.

Natürlich gibt es Fakes nicht nur im öffentlich rechtlichen Rundfunk. Es existieren fast jede Menge von privaten Vereinen, die sich in Esoterik bis hin zu Verschwörungstheorien tummeln und dann versuchen ihre Fake-Ergüsse über das Internet an den Mann bzw. die Frau zu bringen. Der einzige Unterschied: bei Rundfunk und TV werden wir gezwungen, für ihre Fakes auch noch zu bezahlen.

Wie geht man als guter Jornalist nun vor, wenn man herausbekommen möchte, ob es sich speziell bei EIKE um diese Kategorie handelt? Niemand wird bestreiten, dass die Fakteninformation an erster Stelle stehen muss. Womit begannen aber die beiden sympathischen Reporter von funk?

1. Mit folgender Behauptung hohen Unterhaltungswertes: EIKE würde sagen, der menschgemachte Klimawandel sei ein Schwindel. Nun ist diese Behauptung ein Fake, funk hätte sich das maßgebende „Grundsatzpapier Klima“ von EIKE ansehen sollen (auf der EIKE Hauptseite unter „Die Mission + Grundsatzpapierklima“). Darin ist diese Aussage nicht zu finden. Im Menüpunkt „Über uns“ steht dagegen „EIKE (Europäisches Institut für Klima und Energie e.V.) ist ein Zusammenschluss einer wachsenden Zahl von Natur, Geistes- und Wirtschaftswissenschaftlern, Ingenieuren, Publizisten und Politikern, die die Behauptung eines „menschengemachten Klimawandels“ als naturwissenschaftlich nicht begründbar und daher als Schwindel gegenüber der Bevölkerung ansehen“.

Also doch? Nein, es zeigt nur die wohl beliebteste Masche des Fake-Journalismus: Der Fake-Journalist entkleidet eine von ihm gewünschte Aussage (hier, EIKE sagt der menschgemachte Klimawandel sei ein Schwindel) ihres Zusammenhangs (hier: „eine Behauptung ohne  naturwissenschaftliche Begründung ist als Schwindel gegenüber der Bevölkerung zu bezeichnen“) und täuscht damit wissentlich. Nebenbei: Bis heute ist die Behauptung, der rezente Klimawandel sei menschgemacht, wissenschaftlich tatsächlich nicht nachweisbar. Wäre mal eine interessante Aufgabe für funk-Redakteure, diesen Nachweis in der begutachteten Fachliteratur aufzufinden und ihrem Publikum aufzubereiten.

2. Gleich danach kommt im funk-Video – ebenfalls mit gutem Unterhaltungswert – ein kurzer Ausschnitt aus einer Aussage des Autors anlässlich seiner Anhörung als Experte im deutschen Bundestag. Er vergleicht dort die CO2-Menge aus der Ausatmung der deutschen Gesamtbevölkerung mit dem Ausstoß aus dem deutschen Güterlastverkehr. Der funk-Reporter fragt entsetzt „was ist das für ein Institut, was so etwas behauptet„? Die Antwort auf sein „so etwas?“ ist einfach: die Aussage ist korrekt! Für den Autoverkehr der Welt ist sie, detailliert nachgerechnet, zu finden unter 5.8, zweiter Absatz, S. 22 der offiziell auf dem Bundestagsserver veröffentlichten Stellungnahme des Autors (hier).

Dem Autor ist bis heute kein Widerspruch zu dieser kleinen Überschlagsrechnung bekannt, die übrigens jeder Gymnasiast unterer Klassen leicht nachvollziehen kann. Und die beiden funk-Redakteure sollten dazu nicht in der Lage sein? Nebenbei, damit keine Missverständnisse aufkommen: Das CO2 aus der menschlichen Ausatmung ist nicht naturneutral wie bei wilden Tieren. Es entspricht ganz gut dem CO2-Anfall bei der industriellen Nahrungserzeugung und Landwirtschaft – pardon, das war jetzt vielleicht für die beiden funk-Redakteure etwas zu anspruchsvoll.

3. Danach – leider ohne Unterhaltungswert – wird das funk-Video langweilig. Fast zwei Drittel der Videgesamtdauer von 14 Minuten widmen die beiden funk-Reporter der lächerlichen Frage, warum sich EIKE als Institut bezeichnen darf und wer dies überhaupt dürfe. Sancta Simplicitas! Man sollte meinen, funk-Reporter würden keinen Internet-Zugang haben und völlig ahnungslos recherchieren. Die Google-Suche nach „Institut“ führt nach spätestens 10 Sekunden auf die informative Seite „Institut gründen: Rechtsform, Richtlinien, Voraussetzungen“ (hier).

Dort heißt es unmissverständlich „Ein Institut kann im Prinzip jeder gründen, solange es nachweislich einen künstlerischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Zweck verfolgt„. So gibt es beispielsweise auch jede Menge Kosmetik-Institute (googelt einfach mal, liebe funk-Redakteure). Auch wirklich fragwürdige Institute wie das offenbar aus einem „Kaschperl“-Theater entsprungene Umweltinstitut München (hier), das Wuppertaler Institut – von den funk-Redakteuren begeistert interviewed – und das noch fragwürdigere Potsdamer Institut für Klimaforschung (PIK) gehören dazu. Und natürlich gibt es auch seriöse Institute wie das aktuell ins mediale Zentrum geratene Robert-Koch-Institut. Unter dem Begriff „Institut“ tummelt sich also sehr viel herum. Und für diese simple Erkenntnis mussten 3/4 Zeit des Videos verbraten werden?

EIKE verfolgt wissenschaftliche Zwecke, aus diesem Grunde ist es auch als „gemeinnütziger e.V.“ anerkannt. Daher darf es sich „Institut“ nennen und eintragen lassen. So einfach ist das. Die Gemeinnützigkeit wird übrigens vom Finanzamt sorgsam überwacht. Alles den funk-Redakteuren unbekannt oder vielleicht doch bewusst verschwiegen? Im funk-Video war jedenfalls von EIKE-Gemeinnützigkeit nichts zu vernehmen. Und auch die wissenschaflichen Fachveröffentlichungen von EIKE-Autoren waren den funk-Redakteuren komplett unbekannt. Wirklich?

Sie stehen nämlich zusammengestellt, gut sichtbar und erreichbar auf der EIKE-Hauptseite (unter Publikationen + Peer Reviewed EIKE Publications + Stand Juni 2109 (klicken). Hier die Liste, um den funk-Redakteuren auf die Sprünge zu helfen, weil sie es mit Klicken und Nachschauen anscheinend nicht so haben. Ist es also berechtigt, Wissenschaftler von EIKE, die u.a. in Fachzeitschriften, wie dem International Journal of Modern Physics, dem Climate of the past der Europäischen geowissenschaftlichen Union oder dem Alfred-Wegener-Institut veröffentlicht haben, als „verarschende Klimaleugner-Lobby“ zu bezeichnen?

4. Über den Rest des Videos, das in einem verunglückten funk-Interview bei EIKE in Jena bestand, schweigt des Sängers Höflichkeit. Es war einfach zu peinlich für die beiden Jungs von funk. Bei höflichem Nachfragen, vorheriger Anmeldung und gemeinsamer Vereinbarung der Interview-Themen seitens seriöser Journalisten wäre ein Interview mit Sicherheit zustande gekommen. Ein vernünftiges Interview war von funk aber gar nicht beabsichtigt. Die beiden herumalbernden, stänkernden Jungjournalisten durften froh sein, dass EIKE-Präsident Dr. Thuß trotzdem ein paar Worte mit ihnen wechselte. Andere hätten solch albernen Rotzlöffeln ohne großes Federlesen sofort die Türschwelle gewiesen.

Bleibt jetzt nur noch die Frage der Überschrift dieser EIKE-News

Junger innovativer Journalismus oder „Logbücher von Bescheuerten und Bekloppten?„.

Wir bleiben höflich und überlassen die Antwort dem geneigten Leser bzw. Leserin.




Unsicherheit beenden: Zufallsstichproben testen!

CoViD-19 hat die Welt im Griff. Viele Länder, auch Deutschland, befinden sich im Lockdown. In Italien, England und USA wird die Kapazität der Krankenhäuser knapp oder ist schon überschritten. In Deutschland fehlt Schutzkleidung. Gleichzeitig geraten immer mehr Unternehmen und Selbstständige in existentielle Not. Alle fragen sich: Wie lange wird der Stillstand des öffentlichen Lebens andauern? Wie viele Opfer wird die Pandemie fordern, direkt und indirekt? Während die einen größere Angst vor dem Virus haben, fürchten die anderen mehr die Nebenwirkungen der staatlichen Maßnahmen: Rezession oder gar Depression der Wirtschaft, psychosoziale Überlastung der Bevölkerung, Einschränkung von Grundrechten, Vernachlässigung anderer Erkrankungen. Die allabendlichen Nachrichtensendungen liefern für alle diese Punkte anschauliche Beispiele.

Bei der Suche nach dem optimalen Weg durch die Krise starren alle gebannt auf die jeweils neuesten Statistiken. Wir wollen wissen:

  1. Welcher Anteil der Bevölkerung infiziert sich in welcher Zeit,
    a) ohne und b) mit Eindämmungsmaßnahmen?
  2. Welcher Anteil der Infizierten wird nicht krank, leicht krank, schwerkrank, intensivpflichtig, stirbt?

Allerdings hat sich in den Medien inzwischen auch herumgesprochen, dass die veröffentlichten Statistiken über die Gefährlichkeit des neuen Virus sehr wenig aussagen. Umgekehrt kämen Maßnahmen, die sich an reinen Sterbezahlen orientieren, zu spät. Es gibt einfach zu viele Unbekannte, nämlich:

 

1. Welcher Anteil der Bevölkerung wird getestet, und wie selektiv ist diese Testpopulation?

Während in Italien offenbar Patienten erst dann getestet werden, wenn sie ins Krankenhaus aufgenommen werden, genügt in Deutschland ein „Verdacht“, definiert als Kontakt mit einem nachgewiesen Infizierten oder Aufenthalt in einem definierten Risikogebiet. Menschen mit auffälligen Symptomen werden hingegen auch bei uns nicht getestet, Menschen mit symptomarmen Verläufen überhaupt nicht. Insofern weiß niemand, wie viele Infizierte auf einen positiv Getesteten kommen. Schätzungen der Dunkelziffer reichen von 3-4 bis über 1000.

Wenn man nicht nur „Verdachtsfälle“ oder Schwerkranke, sondern Zufallsstichproben testen würde, könnte man die Dunkelziffer schätzen.  

 

2. Wie zuverlässig ist der Test?

Ist jemand, der positiv getestet wurde, wirklich infiziert?

Prinzipiell können bei Virusinfektionen zwei Typen von Tests eingesetzt werden: Nachweis von Viren, bei SARS-CoV-2 aus einem Halsabstrich (PCR-Methode), und Nachweis von Antikörpern, bei SARS-CoV-2. Letzter scheint kurz vor der Verfügbarkeit zu stehen und soll bereits in einer New Yorker Klinik eingesetzt werden (hier). Ersterer soll akute Infektionen nachweisen, letzterer durchgemachte (und damit hoffentlich Immunität).

Der PCR-Test ist nicht validiert. Der Anteil der positiv Getesteten, die wirklich mit SARS-CoV-2 infiziert sind, berechnet sich nach dem Satz von Bayes. Dazu benötigt man die Sensitivität (Anteil korrekt Positiver = 1 – Anteil falsch Negativer) und Spezifität des Tests (Anteil korrekt Negativer = 1 – Anteil falsch Positiver) sowie die Basisrate (Anteil Infizierter in der Testpopulation).

Der Anteil an Infizierten AI unter den positiv Getesteten beträgt mit S = Sensitivität, Sp = Spezifität und B = Basisrate):

AI = (S + B) / [ (S x B + (1 -Sp) x (1 – B) ]

Für den PCR-Test werden in der bislang sehr spärlichen Literatur Falsch-Positiv-Raten zwischen 0 % und 80 % gehandelt, die Basisrate ist nicht bekannt. Hier einige fiktive Rechenbeispiele (alle Angaben in %):

Der Test ist also bei hoher Basisrate recht zuverlässig, bei niedriger nicht. Das könnte erklären, warum in Deutschland gegenüber Italien so viel mehr positiv Getestete auf Verstorbene kommen: Vermutlich ist in Italien in der Testpopulation (krankenhauspflichtige Lungenentzündung) die Basisrate um ein Vielfaches höher als in Deutschland („Verdachtsfälle“, s.o.). Man liest oft, in Italien sei die Dunkelziffer höher als in Deutschland. Vielleicht ist in Deutschland zusätzlich aber auch die „Hellziffer“ höher, d.h. es gibt positiv Getestete, die gar nicht infiziert sind.

Die Zuverlässigkeit des Tests hängt gerade bei kleiner Basisrate sehr stark von der Spezifität bzw. Rate der falsch Positiven ab. Wenn diese nicht bekannt ist, kann man in den Satz von Bayes ganz einfach den Anteil der positiv Getesteten aus der Population einsetzen:

Der Anteil Infizierter AP unter den positiv Getesteten (S = Sensitivität, B = Basisrate) ist

AP = ( S x B ) / ( Anteil positiverTests )

 

Der Anteil positiver Tests ist leicht anhand einer Zufallsstichprobe zu  schätzen!  

Die Statistikerin Katharina Schüller hat wesentliche Probleme der bisherigen Corona-Statistiken anschaulich in einem Fokus-Artikel beschrieben und fordert regelmäßige Tests an Zufallsstichproben, um die Mängel zu beheben. Von Seiten der Medizin wird regelmäßig auf solche Forderungen geantwortet: Die Labore sind ausgelastet, dafür haben wir keine Kapazität.

Aber macht es angesichts von mehr als 50.000 „bestätigten“ Fällen in Deutschland und einer parallel verhängten Kontaktsperre für alle noch Sinn, jeden einzelnen „Verdachtsfall“ (ich erinnere, Verdachtsfall wird man nicht durch Erkrankung, sondern ausschließlich durch Kontakt mit einem positiv Getesteten oder Aufenthalt in Risikogebiet) unter Quarantäne zu stellen und zu beobachten? Wäre es nicht zielführender, die vorhandene Testkapazität aufzuteilen auf a) Patienten mit erheblichen klinischen Symptomen, und b) Zufallsstichproben? Die Zufallsstichproben müssten (per einfacher Änderung des Infektionsschutzgesetzes) aus der Einwohnermeldedatei gezogen, regelmäßig getestet und klinisch beobachtet werden, um Schätzungen für die vielen Unbekannten zu erhalten.

Eine einfache Rechnung zeigt, dass bereits einer Zufallsstichprobe von 400 Personen beispielsweise eine Rate von 5 % auf +/- 2 % genau geschätzt werden kann, und mit 2000 Personen auf +/- 1 % genau. Das würde uns schon viel weiterhelfen.

Hier können Sie eine Petition an die Bundesregierung unterzeichnen, die Tests an Zufallsstichproben fordert.




»Corona-Paket« Bundesregierung gibt den Bauern schlagartig Vorrang

Bricht jetzt nackte Angst und Panik in der Berliner Politik aus Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner stellte gestern in einer Presseerklärung das »Corona-Paket« der Bundesregierung vor. »Wichtige Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft« seien damit erreicht worden, wirbt sie für ihre Pläne.

Genauer besehen bedeutet das Corona-Paket, dass sämtliche Einschränkungen und Hürden, welche die Staatsbürokratie den Bauern in den vergangenen Jahren in den Weg gelegt hat, über Bord geworfen werden. Von außen betrachtet, klingen die beschlossenen Punkte nüchtern und eher harmlos. Dahinter jedoch wurden all die Vorschriften gelockert und gekippt, die die Politik zuvor unter dem Einfluss der Natur- und Umweltschutzverbände aufgebaut hatte.

Die Land- und Ernährungswirtschaft gehört jetzt plötzlich zur systemrelevanten Infrastruktur. Der geprügelte Bauer rückt zu einer der tragenden Säulen des Landes auf.

So sind zum Beispiel alle engen Einschränkungen im Arbeitsrecht und in der Sozialgesetzgebung aufgehoben. So ist zum Beispiel die 70-Tage-Regelung, wonach nur kurzfristig in der Landwirtschaft Beschäftigte sozialversicherungsfrei gestellt waren, ausgeweitet worden auf 115 Tage. Saisonarbeitskräfte können so länger hier arbeiten. Die sehr umstrittenen und strengen Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung sind im Prinzip ebenfalls gekippt. Die haben immer wieder auch zu exorbitanten Einsätzen von Zollbeamten mit Maschinenpistolen im Anschlag auf den Höfen der fleischverarbeitenden Industrie und zeitaufwendigen juristischen Auseinandersetzungen geführt. Einkommen aus Nebentätigkeiten für die Bezieher von Kurzarbeitergeld werden nicht mehr angerechnet. Damit sollen Saisonarbeitskräfte angelockt werden.

Die vollständige Aufhebung der Begrenzung der Zuverdienstmögichkeiten für Vorruheständler heißt also: Jetzt sollen auch die Alten auf den Acker gelockt werden.

Klöckner hat sich in ihrem Statement auch ausdrücklich bei SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil bedankt. Denn die große Sorge der Politik ist, dass in diesem Jahr Zehntausende von Arbeitskräften für Aussaat und Ernte fehlen werden. Im Augenblick müssten 30.000 zusätzliche Arbeitskräfte, im Mai sogar 85.000 auf den Feldern arbeiten. Dies sogar bis zur Weinlese im Herbst. Doch viele polnische

Arbeitskräfte kommen nicht, Rumänien hat eine Ausgangssperre verhängt. Dies gefährdet erheblich die landwirtschaftliche Produktion.

Oberstes Ziel: Bauern sollen weiter erzeugen. Jetzt ist es an der Zeit, die Felder zu bestellen. Recht spät in diesem Jahr, weil die Äcker lange nicht befahrbar waren. Grund: Die reichlichen Regenfälle, die bereits jetzt das Grundwasser wieder ansteigen lassen und die Dürre im vergangenen Jahr wieder zum Teil ausgleichen. (Werden jetzt die vielen Neumitglieder von Umweltverbänden wie BUND und NABU, die im vergangenen trockenen Jahr mit dramatischer Dürre-Katastrophenpanik angeworben wurden, wieder austreten?)

Nun fehlt eigentlich nur noch als bauernfreundliche Maßnahme, dass die horrenden Dokumentationspflichten vermindert oder aufgehoben werden. Allein vor das Düngen hat der Staat das Ausfüllen von rund 250 Seiten Dokumentationen gestellt, die jeder Landwirt zu Hause im Büro bewältigen muss, bevor er sich auf seinen Traktor setzen und arbeiten kann. Davon hat Klöckner noch nichts gesagt.

Auch die bei den Bauern so verhasste Düngeverordnung könnte der neuen »Systemrelevanz« bei der geplanten Abstimmung am kommenden Freitag geopfert werden. Denn die sorgt für geringere Erntemengen, weil die Pflanzen nicht mehr den bisherigen Ertrag liefern. Daher kritisieren die Landwirte, dass die Politik sie so einschränkt, dass sie nicht mehr produzieren können.

Die Berliner Politik weiß: Sollte die nächste Ernte mit drastischen Einbußen einhergehen oder gar komplett ausfallen, wäre angesichts der ohnehin erwartbaren Einkommensverluste vieler Menschen im Corona-Jahr wohl Schluss mit dem inneren Frieden in Deutschland. Bisher konnte der freie Weltmarkt regionale Missernten problemlos ausgleichen. Das dürfte nach Einschätzung von Landwirten nicht mehr funktionieren, weil USA und China zum Beispiel keine Landwirtschaftsprodukte mehr liefern dürften. Etwa 60 Tage reichen die Vorräte in Deutschland. Das würde bedeuten, dass spätestens Aschermittwoch kommenden Jahres Lebensmittel knapp geworden sind. Statt Afterwork-Party würden sich dann womöglich Schlangen vor Lidl und Aldi bilden. Dann würde auch dem von Kampfbegriffen wie Überdüngung, Nitratgefahr und Insektensterben umwölkten Städter wohl wieder deutlich werden, dass Lebensmittel im Supermarkt und landwirtschaftliche Produktion doch zusammenhängen.

Währenddessen bringen die Hamsterkäufe, die sich nicht nur auf Toilettenpapier beschränken, den Lebensmittelmarkt in heftige Unruhe und zeigen bereits Wirkungen zum Beispiel auf dem Markt für Speisekartoffeln. Dort herrscht Ausnahmezustand, berichtet das Fachmagazin agrarheute. Ware ist zwar genügend vorhanden, doch die Lieferketten funktionieren aufgrund von Grenzschließungen und Sperrungen nicht mehr. Es fehlen vor allem Arbeitskräfte. Die Zwangsschließungen von Gaststätten und Restaurants wirken sich auch auf die Bauern aus, die Kartoffeln für die Pommes-Frittes-Produktion anbauen. Diese Sorten werden fast nicht mehr gekauft, machen jedoch den größten Teil der Kartoffelanbaufläche in Deutschland aus. Der Deutsche Bauernverband erwartet, dass bereits jetzt auch Kartoffellager geöffnet werden, die eigentlich erst später vorgesehen waren.

Sorge vor Lebensmittelknappheit treibt auch die Preise für Weizen in die Höhe. Vor allem die starke Nachfrage aus Asien und Hamsterkäufe verbunden mit Logistikproblemen haben die Preise um 25 Euro auf knapp 200 Euro pro Tonne hochgetrieben. Die Folgen malt Abdolreza Abbassian, Chefökonom der Welternährungsorganisation FAO, aus: »Sie brauchen nur Panikkäufe von großen Importeuren oder Regierungen, um eine Krise auszulösen. Was ist, wenn Großabnehmer glauben, im Mai oder Juni keine Weizen- oder Reisimporte mehr erhalten zu können? Das könnte zu einer globalen Nahrungsmittelkrise führen.«

Anmerkung der EIKE-Redaktion

Auch Schlimmes kann eine positve Seite haben – nicht immer, aber oft. Diese positive Seite könnte bei der Corona-Katastrophe darin bestehen, dass sich Politik und vielleicht auch einmal gläubige Träumer und Gutmenschen darüber im Klaren werden, dass wir die Natur zwar schützen müssen, sie uns aber meist nicht freundlich gesonnen ist. Nur rationale vernünftige Technik und harte Forschungsarbeit haben unsere Lebenserwartung ständig erhöht, nicht Esoterik von grünen Spinnern. Die Beseitigung von Kohle- und Kernkraftwerken, von Autoverkehr und Flugzeug ist definitiv der Weg zurück ins Mittelalter – ubeschadet aller Befürwortung der eigenen Fortbewegung aus Gesundheitsgründen.

Die Landwirtschaft und unsere ehemals sichere Energieversorgung mit Kohle und Uran sind für unser Überleben zu wichtig, um sie extrem kostspieligen Absurditäten wie dem grünen Deal ideologisch-durchgeknallter EU-Kommissare (in deren Schlepptau die deutsche Bundesregierung) zu opfern. Vielleicht dämmert es jetzt den Vertretern grüner Politik, welches Risko sie unwissend eingehen, wenn sie Kohle und Uran für Windräder eintauschen. Diese verursachen nur extreme Naturschädigung und gefährden unsere Stromversorgung – ohne jedweden Nutzen.

Es ist insbesondere höchste Zeit, einen inzwischen erheblichen Teil von deutschen Arbeitsplätzen wie Klimabeauftragte in fast jedem Dorf, Genderforschung und ähnlichen subventionierten Unsinn ohne volkswirtschaftlichen Mehrwert wieder in wertschöpfende Arbeitsplätze zu überführen – soweit die Verantwortlichen und die Beschäftigten überhaupt noch wissen, was industrielle Wertschöpfung für eine moderne Nation bedeutet. Vielleicht wird jetzt durch die Corona-Pandemie ein von der Natur brutal erzwungens Umdenken einsetzen.

Wir beglückwünschen unsere Bauern zu dem von Holger Douglas beschriebenen Erfolg. Zu diesem haben vermutlich auch ihre entschiedenen Demonstrationen mit riesigen Traktoren beigetragen. Wir könnten uns zumindest vorstellen, dass sich die geplagten Autofahrer und insbesondere die Autoindustrie selber einmal zu einem ähnlich beherzten und koordinierten Auftreten gegen eine unsinnige EU-Politik und fragwürdige Umwelthilfen aufraffen. Es würde für das Überleben und Prosperieren unserer zu großen Teilen auf der Autoproduktion beruhenden Volkswirtschaft eine weiterer wichtiger Pfeiler einer dringend Wende von den hierzulande geübten Unsinnswenden werden, die wir aktuell als große Transformation und weitere Gestörtheiten ertragen müssen.

Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke
EIKE-Pressesprecher




Prof. Hans-Werner Sinn zu Corona und dessen Schäden

Der Vortrag von Hans-Werner Sinn fand am 18.3.2020 statt und hat trotz der rasanten Entwicklung der Pandemie nichts an Aktualität verloren. Er gliedert sich grob in drei Teile:

1) die Corona-Pandemie, ihre Entwicklung und mögliche Gegenmaßnahmen.

2) die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre sowie die der Zukunft.

3) was muss die Regierung der Bundesrepublik unternehmen, um die gefährlichen wirtschaftlichen Schleifspuren der aktuellen Krise soweit als möglich abzumildern?

Es sei vorausgeschickt, dass sich H.-W. Sinn ausgesprochen kritisch äußert, insbesondere gegenüber den aberwitzigen geld- und klimapolitischen Plänen der EU. Man sollte sich für den Vortrag (hier) Zeit reservieren, er dauert ca. eine Stunde.






Corona und das Grundgesetz

Vor Kurzem war zu hören, dass der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gegenüber den Fraktionsspitzen des Bundestages im Hinblick auf das Corona-Virus über eine Änderung des Grundgesetzes nachgedacht hat.

Der folgende Beitrag soll kurz die geltende Verfassungs- und Rechtslage für den Notstandsfall darstellen, in einem zweiten Teil die Frage erörtern, welche Änderungen von Schäuble anscheinend erwogen werden und in einem dritten Teil besprechen, wie die weitere Entwicklung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist.

1.

Die Notstandgesetze wurden im Sommer 1968 in der Zeit der damaligen Großen Koalition vom Bundestag und Bundesrat mit jeweils Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.

Historisch betrachtet erstaunt es, dass erst zu einem so späten Zeitpunkt Regeln für den Fall eines staatlichen Notstands in die Verfassung aufgenommen wurden. Denn eigentlich hätte eine solche Regelung bereits 1949 nahe gelegen, als das Grundgesetz verabschiedet wurde und als tatsächlich echte Not in Deutschland herrschte: In den Großstädten und Ballungsräumen fehlte 1949, nur vier Jahre nach Kriegsende, Wohnraum, der durch die Bombardierungen des Zweiten Weltkriegs zerstört worden war Die Wohnraumsituation wurde noch dadurch erheblich verschärft, dass Millionen von Flüchtlingen aus den Ostgebieten zusätzliche Wohnungen benötigten. Die Lage war dermaßen angespannt, dass eine staatlich reglementierte Wohnraumbewirtschaftung stattfand (was sich heutige Zeitgenossen kaum vorstellen können). Viele Konsumgüter gab es nur auf Bezugsschein. Die Wirtschaft lag darnieder. Hunderttausende von deutschen Soldaten saßen noch in Kriegsgefangenschaft, insbesondere in Sowjet-Russland. Auch Krankheiten wie Tuberkulose waren weit verbreitet.

Gegen eine Implementierung von Notstandsregeln sprach hingegen die schlechte Erfahrung, die man mit den Notstandsverordnungen der Weimarer Republik gemacht hatte. Die Notstandsverordnungen der 1930er Jahre hatten letztlich einen „Sarg-Nagel“ für die Weimarer Republik dargestellt. Beispielsweise hatte die sogenannte Reichtstagsbrandverordnung der Regierung Hitler die Möglichkeit gegeben, Grundrechte einzuschränken und missliebige Personen, beispielsweise Kommunisten, zu verhaften und einzusperren (in sogenannte „Schutzhaft“. Das geschah wohlgemerkt noch vor der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes im Reichstag!). Ein gehöriges Misstrauen im Parlamentarischen Rat gegenüber Notstandsregeln war daher nur allzu verständlich.

Da sich 1949 im Parlamentarischen Rat letztlich keine Mehrheit für eine Notstandsverfassung fand, wurde eine Regelung des Notstands nicht in das Grundgesetz aufgenommen, obwohl es bereits damals entsprechende Überlegungen der Verfassungsrechtler gab (Beispielsweise enthielt der Entwurf des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee im August 1948 eine umfassende Notstandsverfassung, die sich an die der Weimarer Reichsverfassung von 1919 anlehnte).

Die Bundesrepublik konnte sich in den folgenden Jahren erfolgreich als Demokratie und Rechtsstaat etablieren. Im Zuge des Kalten Krieges (z.B. Ausbruch des Koreakrieges 1950, Niederschlagung des Volksaufstandes in der DDR 1953, Eintritt der Bundesrepublik in die Nato 1955 zusammen mit der Wiederbewaffnung, Mauerbau 1961, Kubakrise 1962) und aufgrund der zunehmenden Proteste und Demonstrationen in der Bundesrepublik, insbesondere von Studenten und jungen Leuten, setzte sich immer mehr, auch bei der SPD, der Gedanke durch, dass man eine Regelung für Notstandsfälle im Grundgesetz aufnehmen müsse. Glücklicherweise waren damals Männer wie Herbert Wehner, Helmut Schmidt und Georg Leber, die den Stalinismus, den Nationalsozialismus und den Krieg – also echte Krisen – kennengelernt hatten, tonangebend in der SPD. So kam es, dass im Sommer 1968 die Notstandsgesetze – gegen Massenproteste, u.a. der sogenannten außerparlamentarischen Opposition APO – verabschiedet werden konnten, durch die das Grundgesetz für den Fall des inneren Notstandes, für den Verteidigungsfall und für den Katastrophenfall in vielen Punkten geändert wurde. Eine vollständige Aufzählung aller Änderungen würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Daher seien nur die wichtigsten Änderungen erwähnt:

Artikel 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) wurde dahingehend ergänzt, dass aufgrund eines Gesetzes in dieses Grundrecht eingegriffen werden darf. (Das sogenannte G 10 Gesetz vom 01.11.1968 führte diesen Eingriff durch. Seitdem darf in Deutschland aufgrund von Gesetzen unter engen Voraussetzungen abgehört und mitgelesen werden).

In Artikel 11 GG (Recht auf Freizügigkeit) wurde ergänzt, dass zur Abwehr drohender Gefahren für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr (!), Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen ein Eingriff in dieses Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes zulässig ist.

Diese Regelung spielt gerade im Augenblick – in Zeiten von Corona – eine erhebliche Rolle. Beispielsweise enthält das Infektionsschutzgesetz schon jetzt Regelungen über die Quarantäne für bestimmte Personen bei bestimmten übertragbaren Krankheiten. Es steht außer Frage, dass die Bekämpfung des Corona-Virus als Bekämpfung einer Seuchengefahr im Sinne von Art. 11 Abs. 2 GG anzusehen ist mit der Folge, dass der Gesetzgeber die Freizügigkeit in noch weiterem Maße einschränken könnte, als er es bisher schon getan hat, beispielsweise durch eine Ausgangssperre oder durch die Anordnung einer totalen Residenzpflicht, dass sich jeder Einwohner in der Stadt oder in dem Kreis aufzuhalten hat, in der bzw. in dem er mit seinem ersten Wohnsitz gemeldet ist oder auch durch ein zeitlich befristetes Ausreise-Verbot für alle Einwohner der Bundesrepublik.

In Artikel 81 Grundgesetz wurde der Gesetzgebungsnotstand geregelt, wenn nämlich ein Bundeskanzler im Bundestag keine Mehrheit für einen als dringlich bezeichneten Gesetzentwurf erhält, aber weiter im Amt bleiben und den Bundestag nicht auflösen möchte. Mit Zustimmung des Bundesrates kann dann sogar das Gesetz ohne mehrheitliche Zustimmung des Bundestages in Kraft treten (Art. 81 Abs. 2 GG). Diese Regelung war bislang nur graue Theorie und allenfalls gut dafür, um Jurastudenten oder Referendare in ihren Staatsexamina zu quälen. Praktisch ist ein solcher Fall, dass ein amtierender Kanzler tatsächlich bei einer Gesetzesvorlage keine Mehrheit mehr im Parlament fand, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vorgekommen. (Auch bei der Vertrauensfrage von Helmut Kohl 1983 handelte es sich nicht um einen Gesetzgebungsnotstand im Sinne von Art. 81 GG, sondern um eine reine Taktik, um Neuwahlen herbeizuführen. Tatsächlich hatte Kohl, nachdem er durch ein konstruktives Misstrauensvotum gemäß Art. 67 GG im Jahre 1982 Bundeskanzler geworden war, die Mehrheit des Hauses hinter sich. Er stellte 1983 die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG und schlug dann, als die Mehrheit aus CDU und FDP verabredungsgemäß das Vertrauen nicht ausgesprochen hatte, dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vor, was dieser auch tat. So kam es zu den Neuwahlen).

Wenn man aber die aktuellen Geschehnisse in Thüringen bedenkt und die Umfragen für die nächste Bundestagswahl liest, ist es wohl zumindest nicht mehr völlig ausgeschlossen, dass unser Land in absehbarer Zeit unregierbar werden könnte und eine Bundesregierung eines Tages vielleicht tatsächlich auf den Gesetzgebungsnotstand nach Art. 81 GG zurückgreifen müsste.

In Artikel 91 GG wurde die Amtshilfe zwischen den Polizeien der Länder und dem Bundesgrenzschutz deutlich ausgeweitet. Insbesondere wurde neu geregelt, dass im Extremfall, wenn ein Bundesland nicht zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage ist, die Bundesregierung (also nicht die entsprechende Landesregierung!) die Polizeikräfte dieses Landes oder auch anderer Bundesländer ihrer Weisung unterstellen und einsetzen darf. Wie man sieht, handelt es sich dabei um einen sehr weitreichenden Eingriff, durch den der Föderalismus in einem ganz wichtigen Punkt außer Kraft gesetzt wird, wenn die Bundesregierung die Polizeikräfte eines Landes befehligt und einsetzt. Auch ein solcher Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik noch niemals eingetreten. Völlig undenkbar ist aber auch das nicht mehr.

Wenn infolge der Corona-Krise nicht nur die deutsche Wirtschaft, sondern die Weltwirtschaft insgesamt zusammenbricht und es daraufhin zu Engpässen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten kommt, kann die Gefahr, dass es zu Plünderungen und örtlichen Aufständen kommt, nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Solche Aufstände müssten dann mit starken Polizeikräften, notfalls auch mit Waffengewalt, niedergeschlagen werden. An dieser Stelle soll aber keine Panik verbreitet werden. Es handelt sich lediglich um einen theoretisch denkbaren Fall, den der Gesetzgeber bei der Regelung des Notstandes im Grundgesetz berücksichtigt hat, der aber zur Zeit nicht aktuell ist. Die Versorgung mit Lebensmitteln ist Gott sei dank sicher in Deutschland.

Schließlich wurde durch die Notstandsgesetzgebung auch der Verteidigungsfall geregelt

(Art. 115a ff. GG, also der Fall, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht). In diesem Zusammenhang sei besonders die Regelung über den sogenannten Gemeinsamen Ausschuss (Art. 53a GG) hervorgehoben:

Ist der Eintritt des Verteidigungsfalles festgestellt worden und stellt der Gemeinsame Ausschuss fest, dass dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder dass der Bundestag nicht beschlussfähig ist, so tritt der Gemeinsame Ausschuss gemäß Art. 115e Abs. 1 GG an die Stelle von Bundestag und Bundesrat und nimmt deren Rechte einheitlich wahr. Das bedeutet also die faktische Ausschaltung des Parlaments und eine einschneidende Verkürzung des Föderalismus.

Als Sicherheit gegen einen Missbrauch dieser Vorschrift wurde geregelt, dass das Grundgesetz nicht durch Gesetze des Gemeinsamen Ausschusses geändert werden darf (Art. 115e Abs. 2 GG) und dass sämtliche Gesetze und Rechtsverordnungen des Gemeinsamen Ausschusses automatisch spätestens sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles außer Kraft treten (Art. 115k Abs. 2 GG).

Nur zur Erinnerung: Alle diese unerfreulichen Dinge sind bereits jetzt geltendes Recht. Dazu bedarf es keiner Änderung des Grundgesetzes mehr.

 

2.

Die Gedanken, die sich Bundestagspräsident Wolfang Schäuble ausweislich einer Meldung des Nachrichtenmagazins Spiegel und ausweislich einer dpa-Meldung über eine Änderung des Grundgesetzes macht, kreisen um die Frage, was geschehen soll, wenn das Corona-Virus dem rechtzeitigen Zusammentritt oder der Beschlussfähigkeit des Bundestages über längere Zeit entgegen steht, weil beispielsweise die Abgeordneten schwer krank in Kliniken und Intensivstationen liegen oder weil im Bundestag bei über 700 Abgeordneten kein 2-Meter-Abstand zwischen den einzelnen Abgeordneten eingehalten werden kann oder weil die Abgeordneten vielleicht schlicht nicht mehr anreisen können.

Wenn der Bundestag wegen des Corona-Virus nicht mehr rechtzeitig zusammentreten kann oder deswegen nicht mehr beschlussfähig wird, steht die Bundesrepublik nach derzeitiger Rechtslage ohne funktionierendes Parlament dar. Die Corona-Epidemie ist zweifelsfrei kein Verteidigungsfall im Sinne des Grundgesetzes, so dass die Regeln über den Gemeinsamen Ausschuss nicht angewendet werden können. Eine Ergänzung im Grundgesetz, dass der Gemeinsame Ausschuss auch dann tätig werden kann, wenn dem Zusammentritt des Bundestages oder seiner Beschlussfähigkeit eine Seuche oder andere gewichtige Gründe entgegenstehen, wäre daher aus juristischer Sicht eine vernünftige Regelung.

Nebenbei bemerkt wird das auch eine interessante Frage für die Zeit nach 2038, wenn sämtliche Atom- und Kohlekraftwerke in Deutschland abgeschaltet sind und sich wahrscheinlich die Windkraft- und die Solarenergie als unzuverlässiger erweisen werden, als es die rot-grünen Glaubensbekenntnisse heute vorschreiben (nach dem alten bekannten Motto: Es kann nicht sein, was nicht sein darf). Wenn Deutschland dann seinen ersten großen Blackout erlebt, glaube niemand daran, dass der öffentliche Nah- oder Fernverkehr oder auf Dauer noch der Individualverkehr in Deutschland funktionieren werden. Wenn dann die Abgeordneten gar nicht mehr zum Bundestag anreisen können (es soll ja noch Abgeordnete geben, die sich in ihrem Wahlkreis blicken lassen), wie soll dann das Parlament zusammentreten und beschlussfähig werden?

 

3.

Wie ist die weitere Entwicklung im Hinblick auf das Corona-Virus verfassungsrechtlich zu beurteilen?

Leider liegen bezüglich des Corona-Virus derzeit keinerlei wirklich verlässliche Zahlen vor. Wir wissen in medizinischer Sicht nicht genau, wie viele Menschen mit dem Virus infiziert wurden (die Untersuchungen sind äußerst lückenhaft, wie der Autor dieses Beitrages selbst feststellen musste), wir wissen nicht, wie aggressiv es ist und wir wissen nicht, wie viele Menschen deshalb schwer erkranken oder sterben werden.

Im Gegensatz dazu wissen wir in verfassungsrechtlicher Sicht aber beinahe alles über die jetzige Situation. Die derzeitigen Maßnahmen stellen erhebliche und schwerwiegende Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten dar, beispielsweise in das Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG: bei einer Ausgangssperre kann man sich nicht mehr frei bewegen, sondern ist in seiner Wohnung eingesperrt), in das Recht auf Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 GG: derzeit sind die meisten Gottesdienste in den meisten Bundesländern verboten), in das Recht auf Ehe und Familie (Art. 6 GG: Man kann seine Verwandten, die in Krankenhäusern, Altersheimen oder Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, nicht mehr besuchen. Auch Eheschließungen werden derzeit schwierig bis unmöglich), in das Recht auf Beschulung von Kindern (Art. 7 GG: Die Schulen wurden geschlossen), in das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG: derzeit sind wohl Versammlungen in den meisten Bundesländern verboten), in das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG: Freies Reisen im Inland und ins Ausland ist verboten), in das Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG: Viele Gewerbetreibende, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, werden in die Insolvenz gehen, wenn die derzeitigen Verbote und Maßnahmen über längere Zeit weiter aufrecht erhalten werden), und mit dem zuletzt Genannten korrespondierend in das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG), soweit es den Bestand des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs angeht.

Diese erheblichen und schwerwiegenden Eingriffe in eine Vielzahl von Grundrechten sind nur dann verfassungsgemäß, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Verfassungsrang, auch wenn er nirgendwo ausdrücklich im Grundgesetz geregelt ist. Die juristisch spannenden Fragen lauten daher: Sind die derzeitigen Maßnahmen verhältnismäßig? In welchem, auch zeitlichen, Ausmaß sind bzw. bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig?

Die erste Frage kann mit einem klaren Ja beantwortet werden. Die derzeitigen Maßnahmen sind im Moment verhältnismäßig. Das Corona-Virus stellt eine ernsthafte Gefahr dar, auch wenn, wie bereits erwähnt, bislang keine verlässlichen Zahlen vorliegen, ob Corona nun gefährlicher ist als eine gewöhnliche Grippewelle oder nicht.

Soweit hier eine Gefahren-Einschätzung vorgenommen werden muss, sind zwei Punkte in rechtlicher Hinsicht zu beachten, nämlich in Bezug auf die Person des Einschätzenden und in Bezug auf den Inhalt der Einschätzung:

Zum einen wird die juristisch maßgebliche Gefahren-Einschätzung nicht von irgendjemandem getroffen (Der Einzelne kann seine eigene Meinung haben. Eine solche Privatmeinung ist juristisch aber irrelevant), sondern von der Exekutiven, von der „vollziehenden Gewalt“, wie es im Grundgesetz formuliert wird. Im Klartext heißt das, dass die juristisch maßgebliche Gefahren-Einschätzung durch die Regierungschefs von Bund und Ländern vorgenommen wird, also durch den jeweiligen Bundeskanzler (der nach Art. 65 S. 1 GG die Richtlinien der Politik bestimmt) und durch die Ministerpräsidenten der Länder.

Zum anderen kann, soweit es den Inhalt der Einschätzung angeht, niemand erwarten, dass ein Bundeskanzler oder die Ministerpräsidenten Hellseher sind und bereits in der Gegenwart genau und exakt erkennen, was in der Zukunft geschehen wird. Aus diesem Grund wird von der Rechtsordnung dem jeweiligen Bundeskanzler und den Ministerpräsidenten eine sogenannte Einschätzungs-Prärogative zugebilligt. Das bedeutet, dass die Regierungschefs einen Beurteilungsspielraum haben, wie sie eine Gefahr einschätzen und welche Maßnahmen sie für erforderlich halten. Solange sich die politisch Verantwortlichen dabei von Sachverständigen beraten lassen und Entscheidungen treffen, die zumindest von der Absicht geleitet werden, das Wohl des Volkes zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden (so ungefähr lautet der Amtseid des Bundespräsidenten gemäß Art. 56 GG), solange müssen deren Entscheidungen von jedermann befolgt und respektiert werden. Anders kann ein Staat nicht funktionieren. Demokratie ist keine Anarchie, in der jeder machen kann, was er will, sondern eine geordnete Herrschaftsform, in der Macht ausgeübt wird durch Personen, die vom Volk hierfür in Wahlen legitimiert wurden.

Die zweite Frage ist deutlich schwieriger zu beantworten. In welchem, auch zeitlichen, Ausmaß sind bzw. bleiben die Maßnahmen verhältnismäßig?

Bei aller Unklarheit ist eines gewiss: Die derzeitigen schwerwiegenden Maßnahmen können nicht über beliebig lange Zeit aufrechterhalten werden. Das wäre zweifelsfrei unverhältnismäßig. Es ist völlig klar: Jeder Verantwortliche, der die Schließung einer Schule anordnet oder das öffentliche Leben lahmlegt, muss sich Gedanken darüber machen, wann er die Schule wieder öffnet und wann er wieder das öffentliche Leben erwachen lässt.

Eine genaue zeitliche Grenze kann hier niemand ziehen. Auch insoweit haben Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten eine Einschätzungs-Prärogative. Bei der Abwägung der Frage, ob durch ein völliges Lahmlegen des öffentlichen Lebens die Ansteckung weiterer Personen über möglichst lange Zeit hinausgezögert werden soll, mit dem gegenteiligen Gesichtspunkt, dass ein längerfristiges Lahmlegen des gesamten Landes die Wirtschaft ruinieren wird, dass Tausende ihren Arbeitsplatz verlieren werden und dass große Vermögenswerte in Betrieben vernichtet werden, muss ein vernünftiges Augenmaß angewendet werden. Eine völlige Vernachlässigung der wirtschaftlichen Folgen für Gewerbetreibende, aber auch für das gesamte Land, wäre unverantwortlich. Das gilt um so mehr, als eventuell ohnehin etwa 70 Prozent der Bevölkerung das Virus über Kurz oder Lang bekommen werden. Solche Infektionszahlen sind bei echten Pandemien unvermeidlich. Die Frage nach den wirtschaftlichen Folgen muss auch deshalb sehr genau im Auge behalten werden, weil man in den Diskussionen der letzten Jahre über die sogenannte Energiewende den Eindruck gewinnen konnte, dass es vielen Grünen und Gutmenschen völlig egal ist, ob in Zukunft noch ausreichend Energie in Deutschland selbst produziert wird und ob die deutsche Wirtschaft auf Dauer auf dem Weltmarkt noch konkurrenzfähig ist.

Unter Abwägung dieser Umstände scheint es nach jetziger Lage unumgänglich, dass die einschneidenden Maßnahmen, die wir zur Zeit erleben, spätestens nach zwei Monaten, also etwa zum 15. Mai wieder aufgehoben werden müssen, um noch als verhältnismäßig bezeichnet werden zu können.

 

 

 

 

 

 

 




Gernot Patzelt: „Gletscher, Klimazeugen von der Eiszeit bis zur Gegenwart“. Eine Buchbesprechung

Gernot Patzelt, Professor für Hochgebirgsforschung an der Universität Innsbruck und Leiter der Alpinen Forschungsstelle Obergurgl in Tirol, befand und befindet sich auch jetzt nach seiner Pensionierung 2004 nicht im Ruhestand. Davon zeugen seine Vorträge, insbesondere auch die auf EIKE-Klimakonferenzen (hier, hier) sowie seine Schriften, die hier aufgeführt sind. Er war zudem Mitautor des Buchs „A. Fischer und G. Patzelt: Gletscher im Wandel: 125 Jahre Gletscher-Meßdienst des Alpenvereins, Springer, 2018″.

Sein hier besprochenes Buch „Klimazeugen von der Eiszeit bis zur Gegenwart“  geht neue Wege, indem die ansonsten selten versuchte Verbindung von Naturästhetik und wissenschaftlicher Beschreibung unternommen wird. Dieser Versuch ist Gernot Patzelt überzeugend gelungen, nämlich die Verbindung von Malerei-Geschichte mit Eiszeit-Zeit-Geschichte, Gletscher-Geschichte, Landschafts-Geschichte, Vegetations-Geschichte, Klima-Geschichte, Kultur-Geschichte … und mehr!

Fast die gesamte erste Hälfte des Buchs ist der Darstellung von Gletschern in der Malerei gewidmet. Hier werden die Bilder von Thomas Ender und Ferdinand Runk, Kammermaler des Erzherzogs Johann von Österreich (hier),  gezeigt und damit ergreifend schöne Gemälde der Vergessenheit entrissen. Neben der Ästhetik kommt aber auch in diesem ersten Buchteil die Wissenschaft nicht zu kurz. Im Kapitel „Die gletscherkundliche Bedeutung der Bildwerke“ wird nämlich dargelegt, wie aus den Gemälden die Zungenendlagen der betreffenden Gletscher entnommen werden können. Somit sind die gezeigten Gemälde zugleich wissenschaftliche Dokumente.

Im zweiten Buchteil wird eine Fülle von Einzelheiten dargelegt zu verschiedenen Regionen, Höhenstufen und vielen einzelnen Gletschern. Man erfährt das hier jeden wohl am meisten interessierende Faktum, dass die heutige Klima-, Vegetations- und Gletscher-Situation  nichts „Besonderes“ vom industriellen Menschen Verursachtes ist, sondern im „Klima-Rauschen“ der letzten Zehntausend Jahre liegt! Mehr noch, eine zusammenfassende Graphik des Buchs auf Seite 238 zeigt: Zu rund 70 % der letzten 10.000 Jahre (Nacheiszeit) war die Ausdehnung der Alpengletscher geringer als heute, zugleich waren Baumgrenzen und Temperaturen gleichermaßen höher.

Zusammenfassend schreibt Patzelt (auf S. 235): …um 8500 BC (vor Chr.) lagen die Temperaturen noch unter, ab 8200 BC bereits über dem Niveau der gegenwärtigen Temperaturverhältnisse … erreichte die Postglaziale Warmzeit kurz nach 6000 BC einen ersten Höhepunkt, dem um 4200 BC ein zweiter folgte. In dieser Zeit … lag die Waldgrenze 100-130 Meter höher als die gegenwärtig potentiell mögliche, womit eine um 0,6-0,8 °C höhere Sommertemperatur abgeleitet werden kann.Oder zusammengefasst:

 „Der Temperatur-Anstieg der letzten Jahrzehnte (Anm.: 1980-2010) liegt innerhalb des postglazialen Schwankungs-Bereiches.“

Bild 1: Sommertemperatur, Wald-/Baumgrenze, Gletscherrückzugsperioden Westalpen, Gletscherausdehnung Ostalpen, Grafik aus S. 238 des besprochenen Buchs von G. Patzelt.

 

Aus dem Buch aber auch der Biographie von Gernot Patzelt (hier) ist die primäre Naturnähe bei seinen Forschungsarbeit nicht zu übersehen. Das eigene Erkunden, Erwandern und das Sammeln von wissenschaftlich interessanten Baumrelikten vor Ort, wie sie schmelzende Gletscherzungen immer wieder freigeben, waren ihm Haupt- und Herzenssache. Erst danach kamen Schreibtisch und Labor. Man spürt seine Liebe zum wissenschaftlichen Gegenstand und, damit untrennbar verbunden, seine nicht nachlassende Bewunderung der Schönheit von Gletschern. Wir wünschen seinem Buch allen Erfolg, denn es gibt zu diesem Gegenstand kaum Vergleichbares. Und wir freuen uns darauf, Gernot Patzelt wieder einmal anlässlich eines Vortrags bei zukünftigen EIKE-Klimakonferenzen begrüßen zu dürfen.




Die Windrad-Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg: Analyse und Ausblick

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden –Württemberg hat im Dezember 2019 zwei Beschlüsse gefasst, die die Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) betreffen.

Der folgende Beitrag soll erläutern, was der VGH entschieden hat, was aus den Entscheidungen folgt und was man als Betroffener unternehmen kann, wenn in der Nachbarschaft eine Windkraftanlage errichtet werden soll.

1. Analyse

Im Südwesten Baden-Württembergs sollen zwei Windkraftanlagen „Blumberg“ und „Länge“ errichtet werden, für die eine Genehmigung im Sinne von § 13 Bundesimmissionsschutz-gesetz (BImSchG) erforderlich ist. Für die Errichtung ist es notwendig, den dort befindlichen Wald (mehrere Hektar) zu roden. Auch für eine solche Rodung zum späteren Betrieb einer WKA ist eine sogenannte Umwandlungsgenehmigung erforderlich.

Obwohl § 13 BImSchG grundsätzlich „alle“ die Anlage betreffenden behördlichen Entscheidungen einschließt und die Genehmigungsbehörde ein Vorhaben unter allen öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten prüfen muss (sogenannte Konzentrationswirkung, da alle Entscheidungen bei einer Behörde konzentriert werden), wurde in Baden-Württemberg seit mehreren Jahren anders vorgegangen. Gemäß dem Windenergie-Erlass Baden-Württemberg vom 09.05.2012, Az. 64-4583/404, wurden die Genehmigungsbehörden von der Landesregierung angewiesen, die ggf. erforderliche Rodung eines Waldes als bloße Vorbereitung des Vorhabens anzusehen, die nicht von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst werde. Dementsprechend gingen die Behörden auch bei den beiden WKA Vorhaben „Blumberg“ und „Länge“ vor: Das Regierungspräsidium Freiburg erteilte die Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung des Waldes (also Rodung). Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis erteilte – ohne Prüfung der Waldumwandlung – die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und dem Betrieb der Windkraftanlagen.

Im Rahmen zweier Eilverfahren hat der VGH Baden-Württemberg mit zwei Beschlüssen vom 17.12.2019, Az. 10 S 566/19 (betreffend die Umwandlungsgenehmigung für den Wald) und Az. 10 S 823/19 (betreffend die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Windkraftanlagen) entschieden, dass alle diese Genehmigungen rechtswidrig sind, weil gegen die Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG verstoßen wurde. Mithin hätten sämtliche Entscheidungen durch die für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zuständige Behörde getroffen werden müssen in dem dafür vorgeschriebenen Verfahren.

2. Folgerungen

Was für Folgerungen kann man aus diesen Entscheidungen nun ziehen?

  1. a) Zunächst kann man davon ausgehen, dass die in den beiden Beschlüssen zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung (es handelte sich um Beschlüsse in zwei Eilverfahren) vom VGH Baden-Württemberg auch in den entsprechenden Hauptsache-Verfahren sowie in seiner gesamten zukünftigen Rechtsprechung angewendet werden wird.

Damit ist die entsprechende Regelung aus dem Windenergie-Erlass Baden-Württemberg hinfällig. Für Baden-Württemberg haben diese Entscheidungen des VGH also eine erhebliche Bedeutung für zukünftige Genehmigungen von Windkraftanlagen. Für die übrigen Bundesländer dürfte sich die Auswirkung der Beschlüsse in engen Grenzen halten, weil dort schon vorher überwiegend die Auffassung vertreten wurde, dass die Genehmigung einer Waldumwandlung zum Zwecke der Errichtung einer WKA von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG erfasst wird (z.B. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2013, Az. 4 ME 76/13, sowie die entsprechenden Erlasse der Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz). Die – vom VGH als rechtswidrig festgestellte – Rechtsauffassung in dem Windenergie-Erlass Baden-Württemberg dürfte wohl eher politisch motiviert gewesen sein.

  1. b) Unter Zugrundlegung dieser Beschlüsse des VGH dürften auch viele andere bereits erteilte Genehmigungen von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg rechtswidrig gewesen sein, weil wahrscheinlich in einer Vielzahl von Fällen auch bei anderen WKA-Vorhaben zunächst ein Wald gerodet werden musste, ehe die WKA errichtet werden konnte und weil vermutlich auch in diesen Fällen entsprechend der unzutreffenden Rechtsauffassung aus dem Windenergie-Erlass Baden-Württemberg ein falsches Verfahren angewendet und eine fehlerhafte Genehmigung erteilt wurde.

Für die bereits genehmigten und errichteten Windkraftanlagen werden die Beschlüsse des VGH wahrscheinlich dennoch keine weitere Auswirkung haben, auch wenn die zugrunde liegenden Genehmigungen rechtswidrig waren. Das beruht auf folgenden rechtlichen Erwägungen:

Die Genehmigung einer WKA ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Der Verwaltungsakt ist deshalb begünstigend, weil der Adressat einen rechtlichen Vorteil, nämlich die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der WKA erlangt. Ein Verwaltungsakt wird unanfechtbar, wenn nicht innerhalb der Widerspruchsfrist ein Widerspruch eingelegt wird und ggf. gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid eine Anfechtungsklage erhoben wird.

In den Fällen, in denen eine WKA bereits errichtet wurde, ist mit Sicherheit die Widerspruchsfrist schon lange abgelaufen. Die Genehmigung für die WKA ist somit unanfechtbar geworden und hat die sogenannte Bestandskraft. Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.

Zwar kann ein rechtwidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, von der Behörde zurückgenommen werden (vgl. § 48 Abs. 1 VwVfG Bund). Das geschieht aber nicht automatisch und immer. Vielmehr ergibt sich aus dem Wort „kann“ (zurückgenommen werden), dass die Behörde ein Ermessen hat, ob sie den rechtswidrigen Verwaltungsakt zurücknimmt. Bei dieser Ermessensentscheidung muss die Behörde abwägen zwischen dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Vertrauensschutz des Begünstigten. Das Gesetz schreibt dazu in § 48 Abs. 2 S. 2 VwVfG: „Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann“. Diese Regelung gilt zwar unmittelbar nur für begünstigende Verwaltungsakte, durch die eine Geldleistung oder Sachleistung gewährt wird (also z.B. Rentenbescheid oder die Bewilligung eines Stipendiums). Die Regelung gilt aber entsprechend auch für sonstige begünstigende Verwaltungsakte, z. B. also auch für die Genehmigung einer WKA.

Wenn der Betreiber einer WKA also nach der Genehmigung der WKA die Anlage errichtet und viel Geld, meistens wahrscheinlich Millionen von Euro, investiert hat, wird sein Vertrauen in den Bestand der Genehmigung in aller Regel schutzwürdig sein. Die Abwägung wird daher ergeben, dass das Prinzip des Vertrauensschutzes gegenüber dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung überwiegt. Dann darf der – rechtswidrige – Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden.

Sollte eine Behörde dennoch der Meinung sein, dass das Prinzip der Gesetzmäßigkeit überwiegt, müsste sie dem Begünstigten den Vermögensnachteil ausgleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat (§ 48 Abs. 3 S. 1 VwVfG). Die Behörde müsste dem Begünstigten mit anderen Worten Schadensersatz zahlen. Daran wird keine Behörde ein sonderliches Interesse haben.

Fazit: Die genehmigten und bereits errichteten Windkraftanlagen werden aller Voraussicht nach nicht stillgelegt und nicht abgerissen werden, sondern völlig unverändert weiter betrieben werden.

 

Anmerkung: Viele juristische Laien sind überrascht oder unzufrieden, wenn sie erstmals davon hören, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt nicht automatisch zurückgenommen wird, sondern dass eine Abwägung mit dem Vertrauensschutz des Begünstigten stattfindet. Diese Regelung des Gesetzes ist aber vernünftig und gerecht. Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Haus bauen wollen. Dann müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen und vermutlich einen sechsstelligen Kredit aufnehmen. Angenommen Sie bekommen sowohl die Baugenehmigung als auch den Kredit. Sie bauen das Haus und ziehen mit Ihrer Familie dort ein. Drei Jahre nach Ihrem Einzug stellt sich heraus, dass die Ihnen erteilte Baugenehmigung, aus welchen Gründen auch immer (böse Nachbarn können da recht findig sein), rechtswidrig war. Würden Sie es gerecht finden, wenn Ihre Baugenehmigung sofort und automatisch zurückgenommen würde und Sie das Haus abreißen müssten? Sicherlich nicht

3. Ausblick

Was kann man dagegen unternehmen, wenn man den Verdacht hat, dass in der Nachbarschaft eine WKA gebaut werden soll?

Zunächst ist es oft schon ein Problem, rechtzeitig von einem solchen Vorhaben zu erfahren. Damit Ihnen hier nichts entgeht, sollten Sie regelmäßig die an Ihrem Ort weit verbreitete Tageszeitung lesen, regelmäßig das Amtsblatt Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises studieren und auf den Internetseiten Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt suchen. Denn das sind die Medien, auf denen üblicherweise von einem WKA-Vorhaben berichtet wird und auf denen auch die öffentlichen Bekanntmachungen (z.B. nach § 10 Abs. 8 S. 1 BImSchG im förmlichen Genehmigungsverfahren) erfolgen.

Sobald Sie von der Genehmigung einer WKA erfahren, legen Sie sofort Widerspruch ein, am besten als Einschreiben gegen Rückschein, damit Sie die Widerspruchserhebung beweisen können. Wichtig ist dabei erstmal nur, dass Sie den Widerspruch fristgerecht, regelmäßig also binnen eines Monats, einlegen. Die Begründung für Ihren Widerspruch können Sie, u.U. auch mit anwaltlicher Hilfe, später nachreichen.

Inhaltlich gibt es eine Reihe von Punkten, die gegen eine geplante WKA vorgebracht werden können, z. B. Überflugrouten von Vögeln, insbesondere von gefährdeten Vogelarten oder Fledermäusen, schützenswerte Biotope oder auch die Verletzung eines Mindestabstandes zum nächsten Wohnhaus. Dabei können Sie als Nachbar aber nur die Verletzungen von Belangen oder Vorschriften geltend machen, die eine sogenannte nachbarschützende Wirkung haben. Sie können wahrscheinlich nur dann erfolgreich gegen die Genehmigung einer WKA Widerspruch einlegen oder klagen, wenn Sie selbst von den schädlichen Auswirkungen der WKA betroffen sind. Allgemeine Belange des Umweltschutzes, z.B. die Überflugrouten von Fledermäusen oder Vögeln, können in der Regel nur durch Naturschutzverbände geltend gemacht werden.

Günstig ist selbstverständlich auch, wenn sich bereits eine Bürgerinitiative gegen das WKA Vorhaben gebildet hat oder wenn ein Naturschutzverband gegen das WKA Vorhaben vorgeht, dass Sie sich in der Bürgerinitiative bzw. dem Naturschutzverband engagieren. Die Bildung einer solchen Bürgerinitiative können Sie auch selbst initiieren durch eine Anzeige in der Zeitung oder einen Aufruf im Internet. Mit der Zeitung erreichen Sie aber im Zweifel mehr Personen, auch ältere oder solche, die nicht regelmäßig im Internet surfen.

Schließlich müssen Sie, wenn Sie rechtlich gegen eine WKA vorgehen möchten, einen guten Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht einschalten. Als juristischer Laie sind Sie den Verwaltungsbehörden mit deren Rechtsabteilungen ansonsten völlig unterlegen.

Ich wünsche allen Lesern, die sich gegen eine weitere sinnlose WKA wehren wollen, viel Erfolg.

 




Aktuelles aus Klima und Energie (17.01.2020) Einladung zum Fachvortrag

Fachpublikationen

Werner Roos, Infraschall aus Windenergieanlagen – ein verkanntes Gesundheitsrisiko, Naturwissenschaftlichen Rundschau, 72. Jahrgang, Heft 7, 2019, Leseprobe Nawi Ru 7_2019 S. 343.

Vorträge

Vortragstitel: Warum wir uns mit der Energiewende so schwer tun

Referent: Dr. rer. nat. Dominique Görlitz

Datum und Zeit: Donnerstag, 23. Januar 2020 um 19:30

Ort: Schulküche Hochheim, 99869 Hochheim

Kurzbeschreibung: Klimawandel und Energiewende sind momentan in allen Medien präsent und Lösungen gegen den Temperatur- und Meeresspiegelanstieg werden händeringend gesucht. „Die Energiewende ist wichtig und konsequenterweise richtig, wird aber völlig falsch angegangen“, sagt Dominique Görlitz. Denn laut dem vortragenden Naturwissenschaftler hat der Temperaturanstieg seinen Ursprung in der Komplexität des Weltklimas und nicht ausschließlich im Menschen. In der Wissenschaft gibt es kein Erkenntnisproblem, sondern ein Anwendungsdefizit. Das beweist Dominique Görlitz in seinem Vortrag zur Energiewende anhand des Beispiels der ABORA-Expeditionen. Denn mit seinen Schilfboot-Expeditionen über den Atlantik oder auf alten Handelsrouten übers Mittelmeer beweist der Experimentalarchäologe, dass Erkenntnisse von gestern Lösungen für den Klimawandel bieten und nicht nur Kohlefaserboote der gefährlichen Atlantiküberfahrt standhalten können. Görlitz zeigt in seinem Klima-Vortrag, dass die Klimageschichte der letzten 20.000 Jahre mögliche Ursachen, Widersprüche, Folgen und Lösungsansätze des Klimawandels bietet. Daraus entstehen reelle und nachhaltige Lösungen, die der Naturwissenschaftler in seinem Vortrag argumentativ und frei von Wertungen beschreibt.

 

Zur neuen EIKE-Serie

Da dies die erste EIKE-News dieser Reihe ist und hoffentlich nicht gleich die letzte bleibt, nachfolgend die Kriterien für Zusendungen:

Themen: Klima, Energie, Energiewende. Im Wesentlichen erwarten wir Hinweise auf Vorträge, insbesondere auch solche an Hochschulen. Ferner Hinweise auf Fachveröffentlichungen und einschlägige Promotionsarbeiten.

Nicht dazu gehören: eigene Beiträge, die noch nicht veröffentlicht wurden, Beiträge aus Zeitungen, TV oder Hörsendungen.

Die Zusendungen müssen entsprechende Informationen oder Unterlagen aufweisen, damit sie für Veröffentlichung in den EIKE-News brauchbar sind. Bei Vorträgen daher bitte alle relevanten Informationen (Beispiel s. oben) angeben, bei Veröffentlichungen die genaue Angabe der Quelle.

Bitte beachten, dass aus Zeitgründen bei nicht verwendeten Zusendungen keine Antwort erfolgen kann.

Zusendung an moluedecke1@gmx.de

 




Buschbrände in Australien: Folgen grüner Politik

Der Autor ist zwischen 1995 und 2010 mehrfach und jeweils für einige Wochen dem deutschen Winter an der Queensländischen Sunshine Coast entkommen. Der „Australian“, größte Zeitung in Down Under, war damals tägliche Lektüre. Und natürlich gab es stets Buschbrände. Die Ureinwohner haben sie gezielt in früheren Zeiten selber gelegt. Einige australische Baumarten würden ohne diese Brände nicht einmal überleben, ihre Samenkapseln springen nämlich erst bei Feuer auf (hier).

Tatsächlich gab es schon immer diese Buschbrände im australischen Sommer. Ihre Schäden und die durch sie verursachte Gefährdung der Bevölkerung haben aber tatsächlich stark zugenommen. Wie kam es dazu? Der Australian hat über einen der wichtigsten Gründe schon vor Jahrzehnten berichtet. Das Fazit: Im Zuge der weltweiten „politischen Ergrünung“ sind damals grüne Parteien in die australischen Landesparlamente eingezogen. Dort haben sie sich als erstes mit den Forstleuten angelegt, die sich bekanntlich am besten mit Buschfeuer, dessen Verhinderung und Bekämpfung auskennen.

Alle vernünftigen ehemaligen Forst-Vorschriften wurden durch die neue grüne Politik in Victoria und News-South-Wales gesetzlich außer Kraft gesetzt. Im wesentlichen waren es die beiden folgenden Maßnahmen:

1. Baugnehmigungen auch für Grundstücke sehr nahe am Busch wurden jetzt zugelassen, ja sogar ausdrücklich gefördert. Es wurde „nahe an der Natur“ propagiert, hat ja auch etwas für sich, Naturnähe liebt jeder. Es birgt aber andererseits auch erhebliche Gefahren, vor denen die Forstexperte zwar dringend warnten, dies aber die Grünen ignorieren (erinnert an die Geschichte von Paulinchen und den Streichhölzern im Struwwelpter).

2. Das Beseitigen von „fuel“ wurde von grüner Politik verboten! Mit „fuel“ bezeichnen dort die Fachleute leicht brennbares Gestrüpp an den Grenzen zum Busch bzw. auch im Busch!

Nebenbei und nicht unmittelbar zum Thema gehörend: Hinzu kam noch die Beseitigung von Hai-Netzen (hier), die zum Schutz von Schwimmern vor frequentierten Badestränden unter der Wasseroberfläche installiert waren. Grüne Begründung: es verfangen sich in diesen Netzen auch Delphine. Die Entscheidung in Sachen Hainetze fiel damals zugunsten der Delphine – nichts dagegen zu sagen, auch der Autor liebt diese hochintelligenten Tiere. Sie fiel aber auch zu Ungunsten der Menschen, die Erholung beim schwimmen und surfen suchten. Menschen lagen in der Gunst der Grünen unter den Delphinen. Sie sollten eben besser zu Hause bleiben als im Meer zu schwimmen oder zu surfen.

Auch heute noch scheint die grüne Politik für Buschbrände eine gehörige Portion Mitverantwortung zu tragen, so bekundet es jedenfalls die freiwillige Feuerwehr Australiens (hier). Die automatische Google-Übersetzung ins Deutsche:

Die Volunteer Firefighters Association (VFFA), das Gremium, das die Stimme der freiwilligen ländlichen Feuerwehrleute in NSW vertritt, widerlegt die Behauptung grüner Alarmisten, dass der Klimawandel die Ursache der jüngsten Buschbrände in New South Wales ist.

Es ist lächerlich, dem Klimawandel die Schuld zu geben, wenn wir wissen, dass es in Australien weitaus schlimmere Buschbrände gegeben hat, die bis in die frühen Tage der europäischen Besiedlung zurückreichen, einschließlich des Black Saturday Victoria 2009, der NSW Bushfires 1994, des Ash Wednesday Victoria 1983, der Blue Mountains NSW 1968 und des Black Tuesday Hobart 1967 und Black Friday Victoria 1939, sagte Peter Cannon, Präsident des VFFA.
Das VFFA ist verärgert über die Äußerungen der grünen Lobbygruppen, dass die Bekämpfung des Klimawandels wichtiger sei, als die vorgeschriebene Verbrennung von Waldbrennstoffen, um das Buschbrandrisiko zu verringern. Die eigentliche Schuld liegt bei den Grünen und ihrer Ideologie, da sie sich weiterhin gegen unsere Bemühungen zur Gefahrenreduzierung in den kühleren Monaten stellen, diese untergraben und verhindern, dass private Landbesitzer ihr Land roden, um das Buschfeuerrisiko zu verringern. Die Gefahrenreduzierung ist das einzige bewährte Managementinstrument, mit dem Feuerwehrleute in ländlichen Gebieten die Intensität und Ausbreitung von Buschbränden reduzieren müssen. Dies wurde in zahlreichen Untersuchungen zu Buschbränden seit der Stretton-Untersuchung zu den viktorianischen Buschbränden von 1939 festgestellt.
Die Menge an „grünem Band“, die wir durchlaufen müssen, um eine Verbrennung zu genehmigen, ist mehr als frustrierend. sagt Peter Cannon. Das VFFA fordert die NSW-Landesregierung auf, den Aufwand für die Planung und Durchführung von Gefahrenreduzierungen zu reduzieren, damit unsere freiwilligen Feuerwehrleute in den kühleren Monaten mit der Durchführung von Brandschutzarbeiten beginnen können, um den unvermeidlichen sommerlichen Buschbrand und Katastrophen zu verhindern, die jetzt häufiger auftreten.Die NSW-Landesregierung muss auch ausreichende Mittel für geplante und nachhaltige Maßnahmen zur Reduzierung der Buschbrandgefahr bereitstellen, einschließlich der Schaffung von Schutzzonen für Vermögenswerte und der Modernisierung aller Brandpfade in Gebieten mit hohem Buschbrandrisiko. Denken Sie daran, dass es weitaus kostengünstiger ist, beispielsweise 66- bis 100-mal so kostengünstig, Waldbrände durch Risikominderung zu verhindern, als reaktionäre Brandreaktionen, wie wir es derzeit haben. Wie hoch ist dann angesichts der großen Zahl verlorener Häuser und sinkender Immobilienwerte durch diese Waldbrände der gesamte Steuerbetrag, wenn durch eine wirksame Verringerung der Gefährdung alles hätte verhindert werden können! Ausweitung der Fläche, die durch vorgeschriebenes Brennen auf buschfeuergefährdeten Flächen behandelt wird, von derzeit weniger als 1% pro Jahr auf mindestens 5% pro Jahr, wie von der Victorian Royal Commission und vielen führenden Buschfeuerexperten empfohlen.Die Verringerung der Gefährdung durch vorgeschriebenes Verbrennen ist seit der Stretton Royal Commission 1939 ein wichtiges Instrument zur Verringerung der Intensität und Ausbreitung von Buschbränden bei nationalen Untersuchungen zu Buschbränden. In dieser Hinsicht unterstützt das VFFA:Strategische und gezielte Gefahrenreduzierung durch vorgeschriebene Verbrennung zur Reduzierung des Waldbrennstoffgehalts und der Buschbrandgefahr für Menschen (einschließlich der Sicherheit von Feuerwehrleuten), Eigentum und Umwelt in Gebieten, in denen ein hohes Buschbrandrisiko festgestellt wurde. Planungsansatz für das Bushfire-Risikomanagement basierend auf dem Canobolas-Modell in NSW.

Integrierte Gefahrenreduzierung durch vorgeschriebene Verbrennungs- und ergänzende Methoden wie Hieb, Beweidung und Anbau.

Bereitstellung angemessener staatlicher und staatlicher Mittel für ländliche Brandschutzbehörden, Landverwaltungsbehörden und Kommunalverwaltungen zur Schaffung und Erhaltung von Schutzzonen und Brandpfaden in Gebieten mit hohem Buschbrandrisiko auf geplanter und nachhaltiger Basis.
Laufende relevante Forschung zu Brandverhalten, -verhütung und -bewältigung sowie zu den Auswirkungen von Bränden auf die Artenvielfalt durch die Bushfire Cooperative Research.
Peter Cannon
Präsident
VFFA
Dem ist nichts hinzuzufügen. Man wird unwillkürlich an grüne Politik in Deutschland erinnert. Hier geht es nicht um „fuel“ sondern um Windräder. Wir erkennen aber die „grüne“ Analogie:

Umwelt, Naturschonung und Menschen sind den Grünen inzwischen völlig egal. Sie haben sich von anfänglichen Naturschützern im Laufe der Zeit zu größten Umweltverbrechern verwandelt. So setzt es heute grüne Politik durch, falls an der Macht wie in Baden-Württemberg, dass für vernachlässigbare 3,1% Windanteil an der deutschen Primärenergie [1] Wälder und Landschaften zerstört werden. Gesundheitsgefährdender Windrad-Infraschall wird als übertrieben weggewischt. Dass diese Umweltzerstörungen andere politische Parteien auch noch mittragen, anstatt dem grünen Wahnsinn ein Ende zu bereiten, darf als eine weitere Katastrophe gelten.

 

Quellennachweise:

[1] Findet eine Energiewende statt? – heiDOK – UNI Heidelberg, 2017.




CO2-Ausstoß 2019 stark gesunken? Die Glaubwürdigkeit der Medien auch.

Das Portal Wetteronline meldete sich am Morgen des 7. Januar auf meinem Smartphone so:

CO2-Ausstoß 2019 stark gesunken

Weniger Kohlestrom und dafür mehr Windkraft: Die Energiewende hat den Ausstoß von Treibhausgas in Deutschland Experten zufolge im vergangenen Jahr auf ein Rekordtief gedrückt. Im Vergleich zu 1990 sind die CO2-Emissionen um etwa 35 Prozent gesunken. Der Rückgang von mehr als 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Vergleich zum Vorjahr geht allerdings nur auf die Stromproduktion zurück. Die Erneuerbaren Energien deckten einen Rekordanteil von 42,6 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Der gestiegene CO2-Preis der EU für die Energiewirtschaft machte die klimaschädliche Stromgewinnung aus Stein- und Braunkohle weniger rentabel.“

Hintergrund war eine dpa-Meldung der „Denkfabrik“ Agora Energiewende, die sämtlichen deutschen Medien eine Schlagzeile wert war. Ähnliches berichteten nämlich zeitgleich ARD Tagesschau, ZDF heute, Deutschlandfunk, BR, Bild, FAZ, Süddeutsche, Tagesspiegel, taz, Welt u.v.m., auch im benachbarten Ausland.

Was zeigen die Zahlen von Agora wirklich? Und ist die Energiewende wirklich ursächlich für den Rückgang von Treibhausgas-Emissionen?

Lassen Sie uns die Aussagen anhand des Jahresberichts von Agora Energiewende (2020, [1], im Weiteren mit AE bezeichnet) und einem aktuellen Aufsatz dreier Physikprofessoren der Universität Heidelberg (2019, [2], im Weiteren mit Uni-HD bezeichnet) prüfen:

(1) Agora schreibt: Die Energiewende hat den Ausstoß von Treibhausgas in Deutschland Experten zufolge im vergangenen Jahr auf ein Rekordtief gedrückt. Im Vergleich zu 1990 sind die CO2-Emissionen um etwa 35 Prozent gesunken. Der Rückgang von mehr als 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Vergleich zum Vorjahr geht allerdings nur auf die Stromproduktion zurück.  

Laut AE (Bild 1, linke Grafik) scheinen die Zahlen zu stimmen: Für 2019 werden 811 Mio. t CO2-Äquivalente angegeben, gegenüber 867 t für 2018 und 1251 t für 1990, was eine Reduktion um 35,2 % seit 1990 und um mehr als 50 Millionen Tonnen seit dem Vorjahr ausmacht. Aber zur Interpretation vergleiche man das mit der Abbildung der Uni-HD (Bild 1, rechte Grafik):

Bild 1:  CO2-Emissionen in Deutschland. Links: AE, S. 25, Abb. 3-1. Rechts: Uni-HD, Abb. 1. Die senkrechten blauen Striche bei den Jahren 2009 und 2017 wurden von der Verfasserin eingezogen, um den Zeitraum in drei Phasen zu gliedern und den visuellen Vergleich der Grafiken zu erleichtern.

Abgesehen davon, dass die von AE genannte Quelle des Umweltbundesamtes [3] nur „energiebedingte“ Emissionen angibt und AE diese offenbar hochrechnet, zeigen die Daten des Umweltbundesamtes zunächst zwei Phasen, die sich auch in obigen Grafiken identifizieren lassen:

  • Von 1990 (1037 t) bis 2009 (762 t) sind die CO2-Emissionen um 26,5 % zurückgegangen.
  • Von 2009 (762 t) bis 2017 (766 t) sind sie überhaupt nicht zurückgegangen.
  • AE betont zudem eine dritte Phase: Von 2017 bis 2019 seien sie angeblich um weitere 8,7 Prozentpunkte (35,2 % – 26,5 %) zurückgegangen.

Angeblich deshalb, da AE den Wert für 2018 als „vorläufig“ und für 2019 als „eigene Schätzung“ angibt. Diese Daten sind infolgedessen nicht nachprüfbar.

Den Rückgang in den Jahren nach 1990 führt Uni-HD im Wesentlichen auf den Strukturwandel in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung zurück, auch das Umweltbundesamt spricht von „Stilllegung emissionsintensiver Braunkohlekraftwerken in den 1990er Jahren“. Den Rückgang in den Jahren 2018 und 2019 führt AE auf die milde Witterung und vermindertes Wirtschaftswachstum zurück. Wörtlich schreiben sie dann selbst: „Weil Emissionsminderungen aufgrund von Witterungs- und Konjunktureffekten keine nachhaltige Wirkung hat, kann daraus kein Trend abgeleitet werden. Der treibhausgasmindernde Effekt dieser beiden Variablen könnte sich also bereits im folgenden Jahr umkehren und die Entwicklung konterkarieren.“ (AE, S. 26)

Wir halten fest: Der „Rückgang von mehr als 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Vergleich zum Vorjahr“ hat keine nachhaltige Ursache. In den acht Jahren davor gab es gar keinen Rückgang. Folglich ist nicht die Energiewende ursächlich für das (behauptete, nicht nachprüfbare) Rekordtief von Treibhausgasemissionen, sondern unabhängige Prozesse wie Konjunktur und Wetter.

(2) Agora schreibt: Die Erneuerbaren Energien deckten einen Rekordanteil von 42,6 Prozent des Bruttostromverbrauchs.

Sehen wir uns hierzu wieder zwei Grafiken an (Bild 2):

Bild 2: Links: Die Anteile verschiedener Energieträger an der Bruttostromerzeugung in TWh (AE, S. 18, Abb. 2-2). Rechts: Die Anteile verschiedener Energieträger an der gesamten (primären) Energieversorgung in % (Uni-HD, Abb. 2). Die senkrechten blauen Striche markieren wieder die Jahre 2009 und 2017. Sie wurden von der Verfasserin eingezogen, um den Bezug zu den drei oben besprochenen Phasen herzustellen und den visuellen Vergleich der Grafiken zu erleichtern.

Wir sehen, dass je nach Darstellung ein ganz unterschiedlicher Eindruck entsteht. Während die linke Grafik die Aussage eines stark steigenden und inzwischen erheblichen Anteils erneuerbarer Energien illustriert (243 von 606 TWh im Jahr 2019, d.h. 40,1 %), bleibt in der rechten Grafik der Anteil von Wind- und Sonnenkraft verschwindend gering (3,1 % bzw. 1,3 % im Jahr 2018).

Drei Gründe erklären die Diskrepanz:

  1. Stromerzeugung versus -verbrauch. 2019 wurden 606 TWh Strom erzeugt und 569 TWh verbraucht. Die Differenz ergab sich durch Lastflüsse aus dem und in das Ausland (vgl. AE, S. 15, Abb. 1-5). 243 TWh aus erneuerbaren Energien machen also bei der Erzeugung 40,1 %, beim Verbrauch hingegen 42,6 % aus. Da diese Diskrepanz gering ist, soll sie im Folgenden vernachlässigt werden).
  2. Strom versus gesamte (primäre) Energie: Es verzerrt erheblich das Bild, wenn man nur den Stromsektor betrachtet, da alle energieverbrauchenden Sektoren, d.h. auch Verkehr, Gebäude und Industrie, zum CO2-Ausstoß beitragen, und da im Rahmen der Energiewende große Verschiebungen zwischen den Sektoren vorgesehen sind. Die linke Grafik zeigt nur den Stromsektor, wo Erneuerbare einen Anteil von 40,1 bzw. 42,6 % ausmachen. Die rechte Grafik zeigt die gesamte Energie, an der die Erneuerbaren einen Anteil von ca. 14 % ausmachen (Uni-HD S. 2). Mit 14,7 % in 2019 und 13,8 % im Jahr 2018 bestätigt auch AE diesen Anteil (S. 11f.).
    (Will man der AE-Publikation entnehmen, welchen Anteil der Stromsektor an der gesamten Energie ausmacht, muss man Einheiten umrechnen: Laut AE betrug im Jahr 2019 der Primärenergieverbrauch 12815 Petajoule (S. 11) und der Stromverbrauch 569 TWh (S. 15). Mit der Umrechnung 1 Ws = 1 J stellen wir fest, dass der Stromverbrauch mit 569 TWh = 2048 Petajoule einen Anteil von 16 % des Primärenergieverbrauchs ausmacht. Man müsste sich also die Kurven in der linken Grafik alle auf ca. 16 % ihrer Höhe skaliert vorstellen, um einen Vergleich mit der rechten Grafik zu ermöglichen.)
  3. Wind- und Sonnenkraft versus erneuerbare Energien: Zu den „erneuerbaren Energieträgern“ zählen außer Wind und Sonne auch Biomasse (Holz, Klärgas, Biodiesel u.a.), Wasserkraft und Naturwärme. Wo finden sich diese in der linken Grafik? Man braucht eine weitere Abbildung von AE (Bild 3, linke Grafik), um zu erkennen, dass von den 243 TWh erneuerbar erzeugtem Strom 127 TWh auf Windkraft und 47 TWh auf Sonnenkraft entfallen. Ihre Anteile am Strom betrugen im Jahr 2019 also 127/606 = 21% Windkraft und 47/606 = 7,8 % Sonnenkraft. Das ist deutlich weniger, als man sich bei der propagierten Rekordzahl von ca. 40 % vorstellt. Und in der rechten Grafik von Bild 2 wird deutlich, dass 2018 bezogen auf die Primärenergie nur 3,1 % bzw. 1,3 % von Wind bzw. Sonne erzeugt wurden (Uni-HD, S. 2). Der Zuwachs von 2018 zu 2019 ist hier vernachlässigbar. Das ist nun eine ganz andere Größenordnung als die propagierten 40 %.

Wir halten fest: Es wurden 2019 zwar 42,6 % des verbrauchten Stroms von erneuerbaren Energieträgern erzeugt, aber nur 21 % des erzeugten Stroms stammte aus Windkraft und 7,8 % aus Sonnenkraft. Da der Stromsektor wiederum nur ca. 16 % der gesamten Energie (Primärenergie) ausmacht, beträgt der Anteil von Wind- bzw. Sonnenkraft dort nur verschwindende 3,1 % bzw. 1,3 %.

 

(3) Agora schreibt: Der gestiegene CO2-Preis der EU für die Energiewirtschaft machte die klimaschädliche Stromgewinnung aus Stein- und Braunkohle weniger rentabel.

Die beiden folgenden Grafiken (Bild 3) verdeutlichen in der Tat, dass der Zuwachs an Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von 2018 bis 2019 (linke Grafik) nicht von einem entsprechenden Ausbau von Anlagen begleitet wurde (rechte Grafik).

Bild 3: Links: Stromproduktion aus erneuerbaren Energien 1990 – 2019 (AE, S. 20, Abb. 2-4). Rechts: Installierte Erneuerbare-Energien-Kapazität 2018 und 2019 (AE, S. 22, Abb. 2-6)

 

Augenfälliger wird das Problem, wenn wir uns auf Wind- und Sonnenenergie fokussieren:

Bei der Sonnenkraft stieg die Stromproduktion innerhalb eines Jahres nur um 2 % (von 46 auf 47 TWh, AE S. 20), obwohl die Kapazität der Anlagen um 8,8 % wuchs (von 45,2 auf 49,2 GW). Die beiden Grafiken verdeutlichen dabei unmittelbar den geringen Wirkungsgrad der Photovoltaik: Obwohl die Anlagen in der Nennleistung einen erheblichen Anteil an den Erneuerbaren ausmachen (gelber Sektor in der rechten Grafik), ist ihr Anteil am erzeugten Strom gering (gelber Sektor in der linken Grafik, auch oben Punkt 2c.). Der Ausbau brachte also nicht viel.

Bei der Windkraft stieg umgekehrt die Stromproduktion innerhalb eines Jahres um erhebliche 15 % (von 110 auf 127 TWh, AE S. 20), die Kapazität der Anlagen wuchs jedoch kaum (nur um 3,9 %, von 58,8 auf 61,1 GW). Der Zuwachs ist also in der Tat wirtschaftspolitisch gesteuert. Die Kosten werden auf uns alle umgelegt: Allein im letzten Jahr stieg der Preis für Haushaltsstrom erneut von 29,88 ct/kWh auf 30,85 ct/kWh (AE S. 9).

Wir halten zusammenfassend fest: Der in Bild 2 und 3 jeweils links dargestellte und in Bild 2 rechts erheblich relativierte Zuwachs wurde bei der Windkraft nur durch politische Steuerung der Einspeisung aus den bestehenden, nicht jedoch durch den Bau neuer Anlagen erzielt. In anderen Publikationen, u.a. [4], [5], wurde gezeigt, warum ein erfolgversprechender Ausbau auch in Zukunft nicht möglich ist. Wie Bild 1 zeigt, führen erneuerbare Energien nicht zu einer CO2-Einsparung. Die Kosten zahlt der Verbraucher.    

 

Das ZDF beschloss in der heute-Sendung am 6. Januar 2020 die „erfreuliche Meldung“ mit mahnenden Appellen: Leider hakt der weitere Ausbau. Aus dem Bundesumweltministerium fordert ein Herr Haufe .. „eine Dynamik, die unseren Klimazielen gerecht wird.“ Und Agora-Direktor Patrick Graichen mahnt: „Ohne Windkraft werden wir weder den Kohleausstieg noch die Klimaschutzziele erreichen.“

Kommentar: Das mag sein. Mit Windkraft aber auch nicht.

 

Quellen:

[1] Agora Energiewende (2020): Die Energiewende im Stromsektor: Stand der Dinge 2019. Rückblick auf die wesentlichen Entwicklungen sowie Ausblick auf 2020.

https://www.agora-energiewende.de/fileadmin2/Projekte/2019/Jahresauswertung_2019/171_A-EW_Jahresauswertung_2019_WEB.pdf

[2] Dubbers, D., Stachel, J. & Uwer, U. (2019). Energiewende – ein Kommentar aus der Physik.

https://www.physi.uni-heidelberg.de/~dubbers/energiewende/text.pdf

[3] Umweltbundesamt (2019). Energiebedingte Treibhausgas-Emissionen nach Quellgruppen. https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energiebedingte-emissionen#textpart-1

(Zitat dort: „Als energiebedingte Emissionen bezeichnet man die Freisetzung von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, die durch die Umwandlung von Energieträgern z.B. in Strom und Wärme entstehen. Sie machen etwa 85 % der deutschen Treibhausgas-Emissionen aus.“)

[4] 13. IKEK in München: Horst-Joachim Lüdecke – Naturgesetzliche Schranken der Energiewende. 23. Dezember 2019.

https://eike.institute/2019/12/23/13-ikek-in-muenchen-horst-joachim-luedecke-naturgesetzliche-schranken-der-energiewende/

[5] Lüdecke, H.-J. (3. Aufl. 2018). Energie und Klima. Renningen: expert verlag.




Kreislaufwirtschaft-Ein Wolf im Schafspelz

Kaum ist die neue Präsidentin von der Leyen im Amt, schließt sich die Mehrheit des EU-Parlaments einer exotischen Petition zum „Klima- Notstand“ ( was immer das sein soll) an. Mit recht argwöhnten einige Abgeordnete, dass Notstandserklärungen schon in der Vergangenheit häufig dazu dienten, Gesetze zu verabschieden, die man unter entspannteren Zeiten nicht durchbringen kann und wir werden sehen, dass diese Erfahrung auch diesmal ziemlich gut passt.

Schon bei ihrer Rede in Bayern am 11. Nov. 2019 war aufgefallen, dass Frau von der Leyen ausführlich aus der Greta-Bibel zitierte: „Wir haben nur diese eine Erde und wir haben lange genug Raubbau betrieben. Das Thema läßt sich nicht verschieben… wir müssen jetzt handeln,….Wir wollen den Weg zu einem klimaneutralen Kontinent gehen….. das muß (uns )unsere Umwelt wert sein, wenn es keinen Planeten B gibt…..das Klima steht auf der Kippe…Wir werden unsere Industrie dekarbonisieren müssen…. Europa kann zeigen, wie durch Strukturwandel neue Fertigkeiten und Arbeitsplätze entstehen, es kann etwa am Beispiel der Kreislaufwirtschaft beweisen, dass beide gewinnen können: Gesellschaft und Unternehmen.

Das brutale Konzept „ Dekarbonisierung“ wird neuerdings mit dem harmlos klingenden Begriff „Kreislaufwirtschaft“ ummäntelt.

Es gilt hier zu zeigen, dass sich hinter diesem anscheinend harmlosen Begriff ein Rückfall in einen Malthusianismus des frühen 19.Jahrhunderts verbirgt, der einer wilden Kulturrevolution der schlimmsten Art gleichkommt, die viele Namen trägt. Was als „System-Wechsel“ in bunter Anfänger-Schrift auf den Transparenten der Freitags-Rebellion steht, findet man vornehmer als „Green New Deal“ bei den Europa-Abgeordneten und Finanzleuten, als „Große Transformation“ bei Öko-Professoren und als „Kreislaufwirtschaft“ bei den eher Ahnungslosen oder solchen, die dafür gelten möchten.

Bevor ich genauer darauf eingehe, was unter Kreislaufwirtschaft neuerdings verstanden wird, sei nur Folgendes gesagt: Es bedeutet das Ende der Industriegesellschaft, das Ende unseres erkämpften Wohlstands, das Ende der viel zitierten europäischen Werte, das Ende unserer Freiheit.

Man muß dem ehemaligen Kanzler -Berater Prof. Schellnhuber zugestehen, dass er zumindest ansatzweise wahrheitsgemäß beschrieben hat, was er unter einer „Großen Transformation“ versteht. Er sagte am 15.3 .2015 in einem Interview der Deutschen Welle: „Es ist ziemlich umwerfend… z. B. bis 2030 müssen wir den Verbrennungsmotor auslaufen lassen. Und wir müssen den Einsatz von Kohle zur Stromerzeugung komplett ausschalten. Bis 2040 müssen wir wahrscheinlich Beton und Stahl für den Bau durch Holz, Ton und Stein ersetzen und tun wir das nicht,… es wäre das Ende der Welt, wie wir es wissen, und ich habe alles Beweise…..“.

Diesen Rückschrittsgesang dürfte damals kaum jemand ganz ernst genommen haben.

Industriepolitik und Kreislaufwirtschaft sind unvereinbar

Die bessere europäische Tradition der Industriepolitik, die es mit den ehrgeizigen Plänen Asiens leicht aufnehmen könnte, war immer auf Fortschritt gerichtet. Zu allen Blütezeiten Europas stand die Erfindungsgabe des Menschen im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung, weil nur sie das eigentlich treibende Prinzip und der Garant neuer Freiheitsgrade ist. Rohstoffe z.B. sind gar nichts Absolutes.

Erst die Erfindung des Ottomotors machte Öl und seine Derivate zu wertvollen Rohstoffen. Uran war vor der Erfindung der Kernspaltung kein wesentlicher Rohstoff. Mit neuen wissenschaftlichen Einsichten werden wir neue Technologien entwickeln, die sowohl den Rohstoff neu definieren als auch unsere Möglichkeiten vervielfachen. Zu diesen errungenen Freiheiten gehörte auch ein wetterunabhängiges Energiesystem, was wir gerade im Begriff sind, leichtfertig aufzugeben.

Justus von Liebig z. B. besiegte erfolgreich die Untergangsstimmung des Pfarrer Malthus im frühen 19. Jahrhundert, indem er herausfand, wie der Mensch den Ernährungsablauf von Pflanzen verstehen und beherrschen kann. Er machte dieses Geschenk der ganzen Menschheit. Selbstverständlich sind auch die heutigen Herausforderungen nicht gerade klein. Moderne Recycleverfahren zu entwickeln, die uns in die Lage versetzen, mehr als nur 45% unserer Siedlungsabfälle in modernster Form direkt wieder zu nutzen, ist in der Tat eine Herausforderung unter vielen anderen für die nahe Zukunft.

Das aber werden wir nicht mit Energiedichten des Mittelalters erreichen, auch nicht mit Panik und apokalyptischem Kinderkram, sondern mit einem guten Bildungssystem, worauf Industriegesellschaften stets größten Wert gelegt haben. Wenn wir uns als Europa in einer Welt der Zukunft behaupten wollen, wovon derzeit so viel die Rede ist, dann kann das nur auf der Grundlage eines Freiheitsbegriffs erfolgen, der von unserer wirtschaftlichen Entwicklung und der stetigen Eroberung neuer Freiheitsgrade nicht zu trennen ist.

Kreislaufwirtschaft-Transformation in ein Abfall- Managementsystem

Große Transformation“ ist insofern ein treffender Begriff, weil er eine Gesellschaftsordnung meint, welche die soeben beschriebene europäische Tradition in ihr Gegenteil verkehrt. Statt alle Anstrengung auf die Eroberung neuer Wissensgebiete zu konzentrieren, soll der Blick ängstlich auf Abfallberge und ihr Management gerichtet werden. Begrenzungen, Kontrollen, Verbote und enorm aufgeblasene Überwachungssysteme für alle Bereiche der Wirtschaft sind eine logische Folge des eingeschlagenen Rückwärtsgangs und bereits jetzt in Vorbereitung. Das Thema „Plastik“ ist nur der Anfang.

Institutionen, welche eine grundsätzliche Transformation meinen wenn sie von Kreislaufwirtschaft sprechen, sind die Europäische Union, die Ellen MacArthur Foundation, das Wuppertal Institut , der WBGU und die Ressourcenkommission des Umweltamtes der Bundesregierung. Allen gemeinsam ist die Behauptung, dass die Industriegesellschaft zwar für Wohlstand gesorgt habe, dass man aber diesen nur auf Kosten eines Raubbaus an Ressourcen erreicht habe und dass selbiges nun zu beenden sei.

Die neue Devise lautet: Begrenzungs-Management von angeblich begrenzten Ressourcen nach begrenzter Denkart! Begeisterung für neue Technik kommt nur dann auf, wenn sie dem Begrenzungs-Management nützlich erscheint. In einem Positionspapier der Ressourcenkommission des Umweltbundesamtes vom Juli 2019 heißt es gleich in der Einleitung : „Nun gilt es mehr denn je, unseren Wohlstand vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln.“

Diese realitätsferne Idee ist an sich nichts Neues. Schon das vor zwanzig Jahren gegründete Carbon Disclosure Project (ein Befragungsunternehmen für den ökologischen Fußabdruck) hatte den Traum vom „entmaterialisierten Wachstum“. Sein Gründer, Paul Dickinson sagte in einem Interview aus dem Jahr 2001 im Gartner Magazin folgendes: „Natürlich brauchen wir Wachstum, aber wir werden dieses Wachstum entmaterialisieren….Dinge, die nicht unendlich wachsen können, betreffen zum Beispiel den Flugverkehr, die Produktion physischer Güter und Dienstleistungen mit hohem Kohlenstoffanteil. Mein Lieblingsbeispiel für Entmaterialisierung ist Apple-iTunes—– zehn Milliarden Gewinn, und das Produkt wiegt nicht ein einziges Gramm…

Da aber auch diese Strategie sich als wenig nachhaltig erwiesen hat, versucht es die EU jetzt mit einem gesellschaftlichen Verzichtsmodell, wie es dem Club of Rome immer vorschwebte, welches aber ohne Zwang bisher nicht durchsetzbar war.

Im Dezember 2015 verkündete die EU ein „ehrgeiziges“ Programm für die Einführung einer Kreislaufwirtschaft. Bei der Pressekonferenz sagte Frans Timmermans : ….“Unser Planet kann nicht überleben, wenn wir fortfahren mit der nimm-, mach- und werf-weg-Praxis… Die Kreislaufwirtschaft wird Abfall reduzieren und die Umwelt schützen, aber sie wird auch bedeuten, dass unsere Wirtschaft komplett umgebaut wird…..“ (hier, hier).

Im Rahmen dieses Circular Economy Action Plans wurde dann im Januar 2018 ein Monitoringsystem zur Abbildung des Fortschritts im Abfallmanagement verabschiedet. Es trägt den verheißungsvollen Namen „Überwachungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft“. ( EU COM 2018, final )

Mit Hochdruck arbeiten verschiedene Abteilungen der EU an Normen und Kriterien für dieses Überwachungssystem: Energieverbrauchskennzeichnung, Berechnungsmethodik, Entwicklung einer Substitutionsstrategie, Entwicklung von Indikatorsystemen, Grenzwerte jeder Art, Normungsverfahren, Meldepflichten, Mindestanforderungen für wiederverwendbares Wasser und vieles mehr, denn es betrifft sämtliche Bereiche der Wirtschaft und schafft auch viele ( völlig unproduktive ) Arbeitsplätze.

Anläßlich dieser neuen europäischen Pläne veröffentlichte Prof. U.  Schneidewind vom Wuppertal Institut ein umfangreiches Buch mit dem Titel „Die große Transformation“, eine Propagandaschrift für die neue Ökogesellschaft. Auf 500 Seiten wird der Umbau zu einer Kreislaufwirtschaft als „Zukunftskunst“ und neues „Wohlstandsmodell“ angepriesen. Natürlich sei diese neue Art des guten Lebens nur mit „great mindshift“ ( totalem Sinneswandel ) zu verwirklichen, indem man sich vom „Haben“ trennt, weil das „Sein“ ja sowieso wichtiger sei.

Wer die Theorien von Pfarrer Malthus nicht so gut kennt, findet sie hier in moderner Form: Gerade das, was den Menschen vom Tier unterscheidet, gefährde unseren Planeten, nämlich die schlechte Angewohnheit, dass der Mensch die Früchte seiner Erfindungen auch nutzen möchte. Energiesparlampen z.B. verführten lediglich dazu, mehr Licht haben zu wollen. Malthus argumentierte genauso, nur lobte er seine Vorstellungen nicht als kunstvoll, sondern kannte die Konsequenzen seines Denkens genau: ….“vor allem aber sollten wir spezifische Mittel gegen verheerende Krankheiten ablehnen; genauso wie jene wohlwollenden, aber sehr irrenden Männer, die dachten, sie würden der Menschheit einen Dienst erweisen, indem sie Pläne für die vollständige Ausrottung bestimmter Krankheiten entwerfen.„( „Bevölkerungsgesetz“ von 1798).

Im letzten Drittel des Buches von Schneidewind wird, ähnlich der Beschreibung bei Jeremy Rifkin über die brutale Realität der vorindustriellen Ökodörfer, der Märchenvorhang doch noch gelüftet und zugegeben, dass auch schon frühere Werke des Instituts, wie das von Ernst Ulrich von Weizäcker über „Doppelter Wohlstand bei halbem Umweltverbrauch“ falsche Aussagen machten. „Sie barg das verlockende Versprechen, dass sich ökonomisches Wachstum und die Lösung der Umweltfrage nicht nur vereinbaren, sondern durch viele innovative Effizienzlösungen sogar miteindander verknüpfen lassen.“ [1]

Man sei aber inzwischen zu der Erkenntnis gelangt, dass stattdessen „absolute Begrenzungspolitik“ nötig sei:

Reine Effizienzpolitiken reichen nicht aus, um eine zukunftsfähige Nachhaltigkeitspolitik auf den Weg zu bringen. Es gilt vielmehr, über absolute ökologische Begrenzungspolitiken nachzudenken, die einen effektiven Schutz knapper ökologischer Ressourcen gewährleisten: dazu gehören die schon bestehenden Zielwerte für den absoluten Energieverbrauch-vor allem die Halbierung des Primärenergieverbrauchs in Deutschland bis 2050 und die Treibhausgasemissionen, die es vollständig zu vermeiden gilt. Hinzu müssen beispielsweise Moratorien zum Abbau fossiler Energien, der Ausweis von umfassenden Schutzgebieten auf dem Land, aber insbesondere auch in den Meeren, und absolute Mengenbegrenzungen treten. Absolute ökonomische Grenzen sind keine Absage an eine Innovations- und ökonomische Wachstumspolitik.“ [2][

Man beachte den letzten Satz, der ohne Pause auf das davor Gesagte folgt.

Eine Gesellschaft, die Beratungsinstitute dieser Art mit viel Geld und großem Personalaufwand unterhält, ist eigentlich schon verloren. Wenigstens der kritische Leser wird diesen selbstgestrickten Utopien entnehmen können, dass das angepriesene Modell einer Kreislaufwirtschaft dem von H.-J. Schellnhuber beschriebenen Holzhütten-Dasein auffallend nahe kommt, allerdings unter Bedingungen wesentlich reduzierter Bevölkerungsdichte.

[1] U. Schneidewind „ Die große Transformation“, Fischer , Seite 343

[2] ebenda