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Des Kaisers neue Kleider oder das technologische Elend der deutschen Energiewende

Das Märchen erzählt von einem Kaiser, der in sich selbst und seine eigene Garderobe verliebt, von zwei sich als Weber ausgebenden Betrügern auf geradezu charmante Weise betrogen wird und in seiner grenzenlosen Arroganz, Dummheit und Dünkelhaftigkeit auf diesen Betrug hereinfällt. Die Betrüger behaupteten, die schönsten Kleider anfertigen zu können, die aber nur sehen könnte, wer nicht dumm und seines Amtes würdig sei. Auf diese ausgemachte Chuzpe fallen nicht nur der Kaiser, seine Minister und Hofschranzen, sondern schließlich auch das ganze Volk herein. Niemand sieht die Kleider, die die Betrüger vorgeben gewebt zuhaben, aber alle loben ihre Schönheit in den höchsten Tönen. Wer sollte wohl auch freiwillig zugeben wollen, nichts dergleichen zu sehen und sich deshalb dem Verdacht auszusetzen, dumm zu sein oder seines Amtes nicht würdig. Schlussendlich, anlässlich eines Auftrittes des Kaisers mit seinen neuen Kleidern in der Öffentlichkeit, macht ein kleines Kind dem Spuk dadurch ein Ende, dass es ausruft: „Aber er hat ja gar nichts an!“. Im Märchen kommen das Volk und schließlich auch der Kaiser und seine Umgebung zur Besinnung und das Ganze geht, wie fast immer im Märchen, glücklich aus.

Im realen Leben kann man sich darauf aber wohl nicht immer verlassen. Der Bezug der deutschen Energiewende zu H.C Andersens Märchen mag nun so manchem Zeitgenossen gar nicht so recht einleuchten aber besser als im Märchen kann man die Realität kaum darstellen. Ersetzen wir gedanklich die Kleider des Kaisers durch die Energiewende, den Kaiser durch unsere verehrte Frau Bundeskanzlerin, des Kaisers Minister durch unsere Regierung, die Hofschranzen durch all die Experten, ernannte wie selbsternannte, Gutachter, Gutachter von Gutachtern und sonstigen Schönrednern, die Betrüger durch die Profiteure der vorgeblichen Energiewende, allen voran die Hersteller und Betreiber nutzloser Windenergie- und Solaranlagen sowie die Energieversorger und Netzbetreiber, die wider besseren Wissens aus leicht nachvollziehbaren Gründen gute Miene zum bösen Spiel machen. Und nicht zuletzt des Kaisers Volk durch die Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben ein geradezu perfektes Pendant. Bleibt eigentlich nur noch zu klären, wer denn das kleine Kind oder den Hofnarren geben soll.

Da sich bisher niemand gemeldet hat, es aber allerhöchste Zeit ist, weiterer sinnloser Geldverschwendung zu Lasten der Bürger einen Riegel vorzuschieben, will ich diese Rolle des „Advocatus Diaboli“ notgedrungen übernehmen und laut und für jedermann verständlich rufen:

„Aber sie hat ja gar nichts an!“

Im Märchen hat man dem Kind, wenngleich zunächst zögerlich, schließlich geglaubt, wohl auch deshalb, weil das Volk den Mut wiederfand, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. Das war dann sicherlich das Ende des Wirkens der Betrüger und Scharlatane. Der Kaiser selbst aber, obgleich ihm bewusst geworden war, dass er tatsächlich nackt daherspazierte, setzte seinen Weg fort und dachte bei sich: “Nun muss ich´s aushalten!“

Im wirklichen Leben genügt der Ruf allein wohl eher nicht, man muss schon begründen, warum man solches zu rufen für notwendig gehalten hat. Das soll nun erfolgen, soweit ich es zu begründen vermag.

Per Deklamation stützt sich die „Energiewende“ in Deutschland auf zwei Säulen:

  • den Ersatz atomar-fossiler Kraftwerke durch solche Kraftwerke, die sogenannte „erneuerbare Energie“ als Primärenergie nutzen,
  • die Steigerung der Energieeffizienz, gestützt auf Energiesparmaßnahmen und rationellen Umgang mit Energie.

Zu letzterem soll hier nur noch einmal angemerkt werden, dass sämtliche Energiesparmaßnahmen der Vergangenheit nicht dazu geführt haben, den Endenergieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland auch nur um eine einzige Kilowattstunde zu senken. Alles in allem ein deprimierendes Ergebnis angesichts der verursachte Kosten!

Wie aber sieht es mit der ersten Säule aus, steht die auf sicherem technisch- technologischem Fundament? Wir werden sehen, dass sie auf gar keinem Fundament steht sondern vielmehr auf Sand gebaut wurde. Um das zu erkennen, müssen wir uns ein wenig mit der Physik, der Elektrotechnik und den Grundlagen der Energietechnik befassen, wenn es auch ein wenig beschwerlich und nicht jedermanns Sache sein wird.

Was sind eigentlich Kraftwerke? „Dumme Frage“, wird mancher sagen, „das weis doch jeder!“ Aber dumme Fragen gibt es ja nicht, nur dumme Antworten. Deshalb sehen wir mal bei denen nach, die es wohl wissen müssen: bei den Netzbetreibern. Diese vier deutschen Netzbetreiber haben mit dem „Transmission Code 2007“[1]ein Regelwerk geschaffen, in dem sie die Zugangsbedingungen zum deutschen Stromnetz festlegen. Dort finden wir:

„Ein Kraftwerk ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Energieumwandlung elektrische Energie zu erzeugen.[2]

Wahre Wunderwerke müssten dann Kraftwerke sein, denn bisher ist es wohl noch niemandem gelungen, Energie zu erzeugen und für die Zukunft sind die Aussichten dafür, dass es jemals gelingen würde, wohl eher trübe. Man kann Energie nur von einer Form in eine andere wandeln und das auch nicht unbegrenzt. So müsste es wohl richtiger heißen:

“Ein Kraftwerk ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, Energie in elektrische Energie zu wandeln.“

So genau dürfen wir es aber wohl auch nicht nehmen, denn alle Welt schwatzt ja auch von „Erneuerbarer Energie“, obwohl man Energie auch nicht erneuern kann und nachwachsen tut sie auch nicht, so sehr man sich das auch wünschen mag.

„Kraftwerk“ ist also ein Oberbegriff für alles was Energie in Elektroenergie wandelt, genau wie „Verkehrsmittel“ ein Oberbegriff ist für alles, was dem Menschen ermöglicht, am Verkehr teilzunehmen. So sind gleichermaßen ein Automobil wie eine Pferdedroschke ein Verkehrsmittel. Niemand würde aber ernsthaft auf die Idee kommen, im heutigen Straßenverkehr die Automobile vollständig durch Pferdedroschken ersetzen zu wollen.

Wie aber ist das mit den Kraftwerken? Sind alle Kraftwerke gleich und kann man sie beliebig untereinander austauschen oder die einen durch die anderen ersetzen? Wenn sie aber nicht gleich sind, was wohl auf der Hand liegt, worin liegt dann das Wesen ihres Unterschieds?

Wir schauen wieder in den „Transmission Code 2007“, denn dort muss sich ja dann ein bestehender Unterschied wiederfinden, benannt und spezifiziert sein. In der Tat ist es so und wir finden zunächst einen neuen Begriff: „Erzeugungseinheit für elektrische Energie“ und seine Definition:

“Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine nach bestimmten Kriterien abgrenzbare Anlage eines Kraftwerkes. Es kann sich dabei u.a. um einen Kraftwerksblock, ein Sammelschienen- Kraftwerk, eine GuD- Anlage, eine Windenergieanlage, um den Maschinensatz eines Wasserkraftwerkes, um einen Brennstoffzellenstapel oder um ein Solarmodul handeln.“[3]

Also, unter anderem sind Teile von Kraftwerken, eventuell auch ganze Kraftwerke, Windenergieanlagen und Solarmodule Erzeugungseinheiten für elektrische Energie. Worin aber liegt das Wesen ihres Unterschiedes? Wir müssen schon ein wenig suchen, aber dann finden wir ihn in folgender Definition:

“Eine Erzeugungseinheiten vom Typ 1liegt vor, wenn ein Synchrongenerator direkt mit dem Netz gekoppelt ist.
Eine Erzeugungseinheit vom Typ 2 liegt vor, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist.[4]

Das ist nun eine ganz klare Aussage. Es gibt also nur zwei Typen von Erzeugungseinheiten für elektrische Energie, nämlich die vom Typ 1 mit direkt netzgekoppelten Synchrongeneratoren und die vom Typ 2, die irgendwie anders, keinesfalls jedoch direkt, mit dem Netz gekoppelt sind.

Und da scheidet sich nun bei genauerem Hinsehen die Spreu vom Weizen. Ausnahmslos alle atomar-fossilen Kraftwerke sind Erzeugungseinheiten für elektrische Energie vom Typ 1, während genauso ausnahmslos alle Windenergie- und Solaranlagen und mit wenigen Ausnahmen auch alle Biogasanlagen Erzeugungseinheiten für elektrische Energie vom Typ 2 sind.

Wozu dieses begriffliche Verwirrspiel eigentlich nützlich sein soll, erschließt sich einem unvoreingenommenen Betrachter allerdings nicht. Wenn Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke, Atomkraftwerke u.a.m Kraftwerke in einem engeren Sinne sind, das Gegenteil wird sicher niemand behaupten wollen, dann sind es Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen eben nicht. Sie sind etwas ganz anderes, sie sind keine Kraftwerke und wenn sie keine Kraftwerke sind, verfügen sie demzufolge auch über keine Kraftwerkseigenschaften.

Genau diese Kraftwerkseigenschaften sind aber unverzichtbare Voraussetzung, um lokale oder zentrale Netze oder gar länderübergreifende Verbundnetze überhaupt betreiben zu können. Will man nun vorhandene Kraftwerke in ihren jeweiligen Netzen ersetzen, weil beispielsweise die Reserven an den von ihnen benötigten Primärenergieträgern zur Neige gehen oder aber der Betrieb von Atomkraftwerken nicht mehr gewollt ist oder Klima und Umwelt geschützt werden müssen oder was immer man für Gründe noch erfinden mag, dann kann man diese Kraftwerke nur durch Kraftwerke ersetzen.

Das hat auch Konsequenzen für die Realisierung eines alternativen Energiekonzeptes auf der Grundlage dezentraler Strukturen. Auch und insbesondere für dezentrale Ver-sorgungslösungen benötigt man Erzeugungseinheiten für elektrische Energie vom Typ 1, echte Kraftwerke eben. Das gilt auch für völlig netzunabhängige Versorgungslösungen. Die Vielzahl kleiner Kraftwerke, die hierbei zum Einsatz kommt, muss über die gleichen Eigenschaften bzw. Fähigkeiten verfügen, wie sie die großen Kraftwerke besitzen.

Sie alle müssen fähig sein,

  • einen Beitrag zur Frequenzhaltung zu leisten,
  • sich an der Spannungskonstanthaltung zu beteiligen,
  • bedarfsgerecht Blindleistung liefern zu können,
  • im Fehlerfall die Netzführung zu unterstützen und
  • schwarzstart- und inselbetriebsfähig sein.

Keine einzige Windenergieanlage, keine einzige Photovoltaikanlage und nur sehr wenige Biogasanlagen weltweit verfügen auch nur über eine einzige dieser Kraftwerkseigenschaften und wenn doch, dann nur rudimentär. Vielmehr hängen sie wie Parasiten am Netz, wie die Misteln am Baum. Sie benutzen lediglich das Netz, Für seine Funktion, die Stabilität seiner Parameter, seine Sicherheit u.a.m tun sie absolut nichts und ohne dieses Netz sind sie vollkommen funktionsuntüchtig. Sie können sich im Falle eines Netzausfalles nicht einmal selbst versorgen.

Mit derart zutiefst nutzloser Technologie behaupten nun Betrüger und Scharlatane eine Energiewende vollziehen zu wollen oder gar schon vollzogen zu haben. Mit dem heutigen weltweit verfügbaren Stand der Technik ist das absolut unmöglich. Das soll aber nicht heißen, dass es nicht möglich wäre, dafür geeignete Kraftwerke zu entwickeln und herzustellen. Nur leider haben die Hersteller es in mehr als drei Jahrzehnten nicht vermocht, Kraftwerke zu liefern, die Sonne oder Wind als Primärenergie verwenden. Warum sollten sie auch, ihr Schrott wurde ihnen ja reißend abgenommen und mehr als fürstlich bezahlt!

Für die Realisierung solcher Kraftwerke gibt es beim gegenwärtigen Stand der Technik nur einen einzigen Weg und der ist nicht einmal erst neu zu erfinden. Wie alle anderen Kraftwerke auch müssen sie, unabhängig von ihrer Größe, über direkt mit dem Netz bzw. den Verbrauchern gekoppelte Induktions- Synchrongeneratoren verfügen. Weder Asynchrongeneratoren, noch permanentmagneterregte Synchrongeneratoren noch Frequenzumrichter, Wechselrichter noch sonst irgendwas sind brauchbar. Ausschließlich der gute alte, bereits 1867 von Werner v. Siemens mit dem dynamoelektrischen Prinzip erfundene, Induktions- Synchrongenerator erfüllt alle Bedingungen, natürlich heute in modernem maschinenbaulichem Gewand. Der Induktions- Synchrongenerator ist in Kraftwerken sicher nicht alles, aber ohne ihn ist alles andere nichts. An ihm vorbei führt kein Weg zu einer erfolgreichen Energiewende.

Die einzige Schwierigkeit am Induktions- Synchrongenerator stellt die Notwendigkeit seines Antriebes mit konstanter Drehzahl dar. Das ist für Windkraftwerke komplizierter als beispielsweise für Biogas- Kraftwerke oder Solarkraftwerke. Technisch lösbar ist es aber in jedem Falle, man muss es nur wollen.

Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass sich fehlende Kraftwerkseigenschaften nicht etwa dadurch ersetzen lassen, dass man die Übertragungs- und Verteilungsnetze intelligent macht. Ein solcherart „Smart- Grid“ ist in diesem Kontext nichts anderes als eine besonders smarte Geldverschwendung zugunsten neuer Betrüger und Scharlatane. Wenn es zukünftig notwendig werden sollte, an den bestehenden Netzstrukturen etwas ändern zu müssen, wird man angesichts einer zunehmend zu erwartenden Dezentralisierung zu zellulären Strukturen auf Grundlage notversorgungsfähiger Energiezellen übergehen müssen. Das aber wird noch ein weiter, schwieriger Weg sein, wobei auch eine zelluläre Struktur nicht ohne echte Kraftwerke auskommen wird.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus den dargelegten technischen Zusammenhängen nun konkret für die deutsche Energiewende und wie wirken sich die genannten Unzulänglichkeiten in der Versorgung von Industrie und Bevölkerung mit Elektroenergie aus?

Man muss nicht gerade ein Hellseher sein, um zu erkennen, das die Energiewende gescheitert ist und auch kein Prophet um zu verkünden, dass sie auch zukünftig so nicht funktionieren kann und wird. Ihr fehlt ganz einfach eine solide technologische Grundlage. Ihre beiden Säulen sind auf nichts als Sand gebaut.

Die parasitär an den Netzen hängenden Windenergie- und Solaranlagen belasten die Netze und wenn es ihrer zu viele werden oder wenn die von ihnen eingebrachten Leistungen zu groß werden, laufen die Netze Gefahr zu kollabieren. Ein Blackout wäre dann unvermeidbar die Folge. Die Ursache dafür besteht darin, dass die parasitären Windenergie- und Solaranlagen nicht etwa adäquat Kraftwerkskapazitäten in den Netzen vollwertig ersetzen können, sie sind ja selbst keine Kraftwerke, sondern diese Kraftwerkskapazitäten und mit ihnen ihre Kraftwerkseigenschaften aus den Netzen verdrängen, mit fatalen Folgen für die Netzführung und die Stabilität der Netzparameter bis hin zur Gefährdung der Versorgungssicherheit. Die Netzbetreiber wirken dem entgegen, indem sie in der Regel die Störenfriede einfach abschalten. Das ficht deren Betreiber nicht sonderlich an, denn über die Netzentgelte werden einem Teil der Stromkunden die Kosten für den gesamten  „Geisterstrom“ einfach aufs Auge gedrückt. Die Bürger zahlen eine Zeche für etwas, was sie weder bestellt noch gebraucht haben noch nutzen konnten. Die Anlagenbetreiber erhalten eine Vergütung für Strom, den sie gar nicht geliefert haben, den sie aber hätten liefern können, wenn sie denn gedurft hätten, wie sie behaupten.

Völlig verdrängt wird dabei, dass nicht etwa irgendwelche fehlenden Netzkapazitäten oder aber zu viel Strom aus Windenergie- und Solaranlagen, der nicht verbraucht werden konnte oder ein willkürlich nicht befolgter Einspeisevorrang die Ursache für die Abschaltung der Anlagen war, sondern einzig und allein deren eigene Untauglichkeit. Bisher waren noch zu keinem Zeitpunkt die von Windenergie- und Solaranlagen gelieferten Energiemengen größer, höchsten ein einziges und erstes Mal um die Jahreswende 2017/2018 gleich dem zu deckenden Bedarf. So lässt man sich seine eigene Unfähigkeit mit staatlicher Duldung teuer bezahlen.

Warum aber werden dann die anderen Kraftwerke nicht abgeschaltet wenn doch Windenergie- und Solaranlagen die vollständige Versorgung sicherstellen könnten und stattdessen an einigen Tagen des Jahres riesige Mengen Elektroenergie über den Bedarf hinaus gewonnen, und im Ausland zu extrem negativen Preisen verhökert? Hat etwa Prof. Claudia Kemfert doch Recht mit ihrer gebetsmühlenhaft wiederholten Forderung, endlich die Kohlekraftwerke abzuschalten, damit sie für Wind- und Solarstrom nicht die Netze verstopfen? Mitnichten, Frau Kemfert und ihr Gefolge scheinen von der Energieversorgung eines Industrielandes wie der Bundesrepublik Deutschland genau so viel Ahnung zu haben, wie eine Kuh vom Eiskunstlauf.

Das mag ja gerade noch so hingenommen und unter „Freiheit der Wissenschaft“, auch jener im lebensfremden, abgeschlossenen Elfenbeinturm, unter Ulk abgebucht werden können. Warum aber Leute, die es wissen müssen, warum also beispielsweise der BWE als Lobbyverein der Windbranche, nicht warnend den Finger erhebt und bekennt, das es so nicht geht, so nicht gehen kann, weil man nicht einmal ansatzweise über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, dürfte schon kriminell und strafrechtlich relevant sein. Gleiches gilt ausnahmslos auch für alle anderen Lobbyvereine der „Erneuerbaren“. Schließlich wird man ja irgendwann auch einmal fragen müssen, wer denn für den angerichteten materiellen und finanziellen Schaden aufzukommen gedenkt.

Zunächst aber sollte man wissen, dass die negativen Strompreise an der Leipziger Zockerbude EEX willkürlich künstlich gemacht werden. Eine solche Einrichtung wie die EEX, an der die vier mit Abstand größten Hauptakteure nach eigenem Ermessen und Gutdünken das Verhältnis von Angebot und Nachfrage selbst bestimmen und in ihrem ureigensten Interesse gestalten, als Börse zu bezeichnen, ist schon recht dreist und frech. Damit aber nicht genug. An einigen wenigen Tagen des Jahres werden diese besagten negativen Strompreise künstlich erzeugt, weil sie schließlich die Höhe der EEG- Umlage entscheidend bestimmen, die die Bürger Stromkunden dann nicht etwa nur auf den Anteil von Wind- und Solarstrom zu berappen haben, sondern auf jede einzelne Kilowattstunde ihres Verbrauches, egal woher sie stammt. So werden die zunächst als milliardenschwere Verluste anmutenden negativen Strompreise in milliardenschwere Gewinne zugunsten der Energieversorger und zulasten der Stromverbraucher umgewandelt. Ein geradezu geniales Geschäftsmodell für die Nutznießer!

An allen anderen Tagen des Jahres werden unerwünschte Stromüberschüsse einfach dadurch vermieden, dass man die überflüssigen Windenergie- und Solaranlagen einfach abschaltet. Zahlen müssen das aber auch die Verbraucher, siehe „Geisterstrom“. Warum macht man das dann nicht auch an diesen Tagen? Warum treibt man dann die Preise so tief wie möglich in den negativen Keller und fährt dazu sogar noch die Pumpspeicherwerke leer?

Des Weiteren sollte man wissen, das eine Abschaltung der Kohlekraftwerke zum sofortigen Kollaps der Energieversorgung des Industrielandes Deutschland führen würde. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich bei den Energieversorgern und Netzbetreibern angesichts der ständigen und massiven Boykotthetze bestimmter Wissenschaftler, Politiker und Lobbyisten gerade gegen die Kohlekraftwerke niemand entschließt, sie eben einfach einmal abzuschalten und so zu demonstrieren, was dann passiert.

Sollte ein solches Abschalten geschehen, was alle verfügbaren Götter dieser und anderer Welten verhindern mögen, werden nicht etwa die Windenergie- und Solaranlagen dann das fehlende Leistungsdefizit bereitstellen, in die entstandene Lücke springen und nun in die nicht verstopften Netze mit wahrer Begeisterung einspeisen, sondern vielmehr schalten sie sich wenige Sekunden nach der Abschaltung der Kohlekraftwerke ebenfalls vom Netz. Ihre Schutzeinrichtungen erkennen sofort infolge der unvermeidbaren extremen Abweichungen von Spannung und Frequenz einen Netzfehler, den sie in Ermangelung eigener Kraftwerkseigenschaften keinesfalls selbst kompensieren können und schalten die Anlagen ab. Ein landesweiter Blackout wäre die unvermeidliche Folge solch sinn- und verantwortungslosen Handelns mit katastrophalen Auswirkungen auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.

Wer letztlich immer noch nicht von der völligen Nutzlosigkeit sämtlicher Windenergieanlagen dieses Landes und darüber hinaus der ganzen Welt für eine Energiewende überzeugt werden konnte, der kann ja vielleicht einmal anlässlich des jährlich zelebrierten „Tages der erneuerbaren Energien“ einen Windpark besuchen und nach Anhörung all der gesungenen Lobeshymnen darum bitten, kurzzeitig einmal das Netz abzuschalten, weil er doch gerne sehen möchte, wie sich die Windenergieanlagen bei dann fehlendem Netz wenigstens selbst mit Strom versorgen können. Das Ergebnis sollte ihn dann eigentlich nicht mehr allzu sehr überraschen. Er könnte Gleiches natürlich auch bei einer Solaranlage versuchen.

Es ist angesichts der ungeheuren sinnlosen Geldverschwendung zulasten der Bürger dieses Landes endlich an der Zeit, dass Narrativ der Energiewende zu beenden, durch etwas Sinnvolles, beruhend auf einer soliden Technologie und Anlagentechnik zu ersetzen oder, wenn das nicht mit vertretbaren Mitteln zu realisieren ist, es ganz zu lassen. Dieses ohne wenn und aber auch dann, wenn mancher Zeitgenosse noch ebenso wie der Kaiser im Märchen meinen mag: “Nun muss ich´s aushalten!“

[1]         „Transmission Code 2007“ Verband der Netzbetreiber – VDN, Version 1.1, August 2007

[2]         „Transmission Code 2007“ Abschnitt 9.2 Definitionen, Seite 79

[3]        „Transmission Code 2007“, Abschnitt 9.2 Definitionen, Seite 76

[4]         „Transmission Code 2007“, 3.3.13.5 (3) Verhalten bei Netzstörungen, Seite 36

Über den Autor Peter Meuser Dipl. Ing.

Zu meiner Person als Autor:

–        Jahrgang 1944, abgeschlossenes Fernstudium in Dresden zum Dipl.-Ing. für Datenverarbeitung, Spezialisierung Systeme (also der technische Teil , heute vermutlich Wirtschaftsinformatik o.ä), seit 2000  Entwicklung und Errichtung echter Solarkraftwerke und Entwicklung und Bau echter Windkraftwerke auf der Grundlage eines hydrostatischen Hauptantriebs, erfolgreicher proof of concept für 150 kW und 500 kW

 




Dokument des Grauens: Der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes aus dem Hause Svenja Schulze (SPD)

In den Ministerien der Berliner Republik geistert zur Zeit der erste Entwurf des von der kleinsten Gro-Ko aller Zeiten angedrohte Klimaschutzgesetzes. Der Entwurf liegt uns vor. Er umfasst 15 Seiten A4 und 50 Seiten Anhang RefE Bundes-Klimaschutzgesetz. Die 15 Seiten wollen wir Ihnen nicht vorenthalten und bringen sie hier in voller Pracht.  Wäre er nicht so unfassbar dumm, ideologisch verblendet, durchweg planwirtschaftlich, aber grausig perfekt gesetzgeberisch formuliert, würde man ihn als dummen und lächerlichen Schildbürgerstreich just zur Karnevalszeit abtun können. Doch gegen das, was sich seit Jahren unter Überschrift Klimaschutz zusammenbraut waren die Schildbürger harmlose fröhliche Praktiker, die nur gelegentlich mal daneben lagen.

Liest man den Entwurf, so hätte vor nicht mal zwanzig Jahren keiner glauben wollen, dass sich eine Regierung, die sie tragenden Parteien und deutlich über 80 % der Abgeordneten, so weit vom gesunden Menschenverstand entfernen könnten, wie es dieser Gesetzentwurf zeigt. Jeder der das prophezeit hätte, wäre zu recht als für nicht ganz dicht angesehen worden, seine Prophezeiungen hätten nicht mal in einem Esoterikblättchen Erwähnung gefunden. Für so abstrus hätte man sie gehalten. Aber jetzt ist es bald politische Wirklichkeit!

Ach ja, einen Vorschlag hätten wir noch: Das Gesetz sollte wenigstens „Gutes Weltklima – Gesetz“ heißen, vielleicht auch „Gutes-Klima-Greta-Gesetz“. Da lassen wir mit uns handeln.

Lesen Sie selbst.

(Anmerkung der Redaktion: Durch die Konvertierung ist vielfach das im Original verwendete § Zeichen in • umgewandelt worden. Es war uns zu aufwändig das jedesmal zu korrigieren)

Referentenentwurf des   Bundesministeriums   für   Umwelt,   

Naturschutz   und   nukleareSicherheit

Artikel  1

Bundes-Klimaschutzgesetz   (KSG)

 

vom  

Der  Deutsche  Bundestag  hat  das  folgende  Gesetz  beschlossen:

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

§ 1. Zweck  des  Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

Abschnitt  2

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

§ 3 Nationale  Klimaschutzziele

 

§ 4 Jahresemissionsmengen

 

§ 5 Emissionsdaten

§ 6 Lastentragung

§ 7 Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

§ 8 Sofortprogramm

Abschnitt  3

Klimaschutzplanung

§ 9 Klimaschutzplan

§ 10 Maßnahmenprogramm

§ 11 Berichterstattung

 

Abschnitt  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

Abschnitt  5  Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

§ 14 Berücksichtigungspflicht

§ 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

§ 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

Abschnitt  6

Schlussvorschriften

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

§ 19 Inkrafttreten

 

Anlage  1  –  Sektoren

 

Anlage  2  –  Jahresemissionsmengen  nach  §  4

 

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

 

  • Zweck  des  Gesetzes

 

Zweck  dieses  Gesetzes  ist  es,  zum  Schutz  vor  den  Auswirkungen  des  weltweiten  Klima-

wandels  die  Erfüllung  der  deutschen  Klimaschutzziele  sowie  die  Einhaltung  der  europä-

ischen  Zielvorgaben  zu  gewährleisten.  Grundlage  ist  die  Verpflichtung  nach  dem  Über-

einkommen  von  Paris  aufgrund  der  Klimarahmenkonvention  der  Vereinten  Nationen,

den  Anstieg  der  globalen  Durchschnittstemperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  mög-

lichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem  vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  um  die  Aus-

wirkungen  des  weltweiten  Klimawandels  so  gering  wie  möglich  zu  halten.  Zur  Vermei-

dung  einer  anthropogenen  Störung  des  Klimasystems  soll  die  Freisetzung  von  Treib-

hausgasen  weitestgehend  gemindert  und  bis  zur  Mitte  des  Jahrhunderts  die  Netto-Treib-

hausgasneutralität  erreicht  werden.

 

  • Begriffsbestimmungen

Für  dieses  Gesetz  gelten  die  folgenden  Begriffsbestimmungen:

  1. Treibhausgase

Kohlendioxid  (CO2),  Methan  (CH4),  Distickstoffoxid  (N2O),  Schwefelhexafluorid  (SF6),

Stickstofftrifluorid  (NF3)  sowie  teilfluorierte  Kohlenwasserstoffe  (HFKW)  und  perfluo-

rierte  Kohlenwasserstoffe  (PFKW)  entsprechend  Anhang  V  Teil  2  der  Europäischen

Governance-Verordnung  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. Treibhausgasemissionen

Die  anthropogene  Freisetzung  von  Treibhausgasen  in  Tonnen  Kohlendioxidäquiva-

lent;  eine  Tonne  Kohlendioxidäquivalent  ist  eine  Tonne  Kohlendioxid  oder  die  Menge

eines  anderen  Treibhausgases,  die  in  ihrem  Potenzial  zur  Erwärmung  der  Atmo-

sphäre  einer  Tonne  Kohlendioxid  entspricht.  Das  Potenzial  richtet  sich  nach  der  De-

legierten  Verordnung  (EU)  Nr.  666/2014  der  Kommission  vom  12.  März  2014  über

die  grundlegenden  Anforderungen  an  ein  Inventarsystem  der  Union  und  zur  Berück-

sichtigung  von  Veränderungen  der  Treibhauspotenziale  und  der  international  verein-

barten  Inventarleitlinien  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäischen

Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  179  vom  19.06.2014,  S.  26)  oder  einer  aufgrund

von  Artikel  26  Absatz  6  Buchstabe  b  der  Europäischen  Governance-Verordnung  er-

lassenen  Nachfolgeregelung;

  1. EuropäischeGovernance-Verordnung

Verordnung  (EU)  2018/1999  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom  11.

Dezember  2018  über  das  Governance-System  für  die  Energieunion  und  für  den  Kli-

maschutz,  zur  Änderung  der  Verordnungen  (EG)  Nr.  663/2009  und  (EG)  Nr.

715/2009  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  94/22/EG,

98/70/EG,  2009/31/EG,  2009/73/EG,  2010/31/EU,  2012/27/EU  und  2013/30/EU  des

Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  2009/119/EG  und  (EU)

2015/652  des  Rates  und  zur  Aufhebung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Eu-

ropäischen  Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  328  vom  21.12.2018,  S.  1)  in  der  je-

weils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaschutzverordnung

Verordnung  (EU)  Nr.  2018/842  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom

  1. Mai2018  zur  Festlegung  verbindlicher  nationaler  Jahresziele  für  die  Reduzierung

der  Treibhausgasemissionen  im  Zeitraum  2021  bis  2030  als  Beitrag  zu  Klimaschutz-

maßnahmen  zwecks  Erfüllung  der  Verpflichtungen  aus  dem  Übereinkommen  von

Paris  sowie  zur  Änderung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  (ABl.  L  156  vom

19.06.2018,  S.  26)  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaberichterstattungsverordnung

Durchführungsverordnung  (EU)  Nr.  749/2014  der  Kommission  vom  30.  Juni  2014

über  die  Struktur,  das  Format,  die  Verfahren  der  Vorlage  und  die  Überprüfung  der

von  den  Mitgliedstaaten  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäi-

schen  Parlaments  und  des  Rates  gemeldeten  Informationen  (ABl.  L  203  vom

11.7.2014,  S.  23);

  1. Klimaschutzplan

Die  deutsche  Langfriststrategie  nach  dem  Übereinkommen  von  Paris  vom  12.  Sep-

tember  2015  und  nach  Artikel  15  der  Europäischen  Governance-Verordnung.

  1. Landnutzung,Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft

Der  in  Anlage  1  Ziffer  7  definierte  Sektor  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und

Forstwirtschaft;  für  diesen  Sektor  finden  die  §§  3  Absatz  1,  4,  7,  8  keine  Anwendung.

 

Abschnitt  2

 

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

 

  • Nationale  Klimaschutzziele

 

(1)  Die  Treibhausgasemissionen  werden  im  Vergleich  zum  Jahr  1990  schrittweise  ge-

mindert:

 

  1. ummindestens  40  Prozent  bis  zum  Jahr  2020,

 

  1. ummindestens  55  Prozent  bis  zum  Jahr  2030,

 

  1. ummindestens  70  Prozent  bis  zum  Jahr  2040,

 

  1. ummindestens  95  Prozent  bis  zum  Jahr  2050.

 

(2)  Darüber  hinaus  soll  bis  zum  Jahr  2050  ein  Gleichgewicht  zwischen  verbleibenden

Treibhausgasemissionen  und  dem  Abbau  von  Treibhausgasen  aus  der  Atmosphäre

(Netto-Treibhausgasneutralität)  erreicht  werden.

 

(3)  Die  teilweise  Zielerreichung  im  Rahmen  von  staatenübergreifenden  Mechanismen

zur  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  bleibt  unberührt.

 

(4)  Sollten  zur  Erfüllung  europäischer  oder  internationaler  Ziele  höhere  nationale  Klima-

schutzziele  erforderlich  werden,  so  leitet  die  Bundesregierung  die  zur  Erhöhung  der  Ziel-

werte  nach  Absatz  1  notwendigen  Schritte  ein.  Klimaschutzziele  können  erhöht,  aber

nicht  abgesenkt  werden.

 

  • Jahresemissionsmengen

 

(1)  Zur  Erreichung  der  Ziele  nach  §  3  Absatz  1  werden  für  die  nachfolgenden  Sektoren

absinkende  Emissionsmengen  festgelegt:

  1. Energiewirtschaft,
  2. Industrie,
  3. Verkehr,
  4. Gebäude,
  5. Landwirtschaft,
  6. Abfallwirtschaft  und  Sonstiges.

 

Die  Abgrenzung  der  Sektoren  richtet  sich  nach  Anlage  1.  Die  Bundesregierung  wird  er-

mächtigt  durch  Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

die  Zuordnung  von  Emissionsquellen  in  Anlage  1  zu  ändern,  soweit  dies  zur  Sicherstel-

lung  der  einheitlichen  internationalen  Berichterstattung  über  Treibhausgasemissionen

erforderlich  ist  und  unionsrechtliche  Vorgaben  nicht  entgegenstehen.

 

(2)  Die  Emissionsmengen  sinken  für  den  Zeitraum  bis  zum  Jahr  2030  in  den  Sektoren

nach  Absatz  1  Ziffer  2  bis  6  jährlich  linear  und  im  Sektor  Energiewirtschaft  möglichst

stetig;  sie  richten  sich  nach  Anlage  2.  Für  nachfolgende  Zeiträume  werden  sie  gemäß

Absatz  5  durch  Rechtsverordnung  fortgeschrieben.

 

(3)  Sofern  die  Treibhausgasemissionen  in  einem  Sektor  die  für  den  Zeitraum  von  einem

Jahr  zur  Verfügung  stehende  Emissionsmenge  über-  oder  unterschreiten,  wird  die  Dif-

ferenzmenge  auf  die  verbleibenden  Jahresemissionsmengen  des  Sektors  bis  zum  Errei-

chen  des  nächsten  in  §  3  Absatz  1  genannten  Zieljahres  gleichmäßig  angerechnet.  Die

Vorgaben  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  bleiben  unberührt.

 

(4)  Das  aufgrund  seines  Geschäftsbereichs  für  einen  Sektor  überwiegend  zuständige

Bundesministerium  ist  für  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmengen  verantwortlich.  Es

hat  die  Aufgabe,  die  dafür  erforderlichen  nationalen  Maßnahmen  zu  veranlassen,  insbe-

sondere  die  Maßnahmen  nach  §  8  und  §  10  vorzulegen  und  umzusetzen.  Die  Zustän-

digkeitsverteilung  innerhalb  der  Bundesregierung  bleibt  unberührt.  Die  Bundesregierung

kann  bei  Überschneidungen  zwischen  den  Zuständigkeiten  einzelner  Bundesministerien

nach  Satz  1,  insbesondere  in  Ansehung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10,  die  Ver-

antwortlichkeit  nach  Satz  1  zuweisen.

 

(5)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  insbesondere  nach  der  Fortschreibung  des

Klimaschutzplans  nach  §  9,  durch  Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesra-

tes  die  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  in  Anlage  2  mit  Wirkung  zum  Beginn  des

nächsten  Kalenderjahres  zu  ändern  und  für  weitere  Zeiträume  nach  dem  Jahr  2030  jähr-

lich  absinkende  Emissionsmengen  festzulegen,  sofern  diese  Veränderungen  im  Ein-

klang  mit  der  Erreichung  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  Absatz  1  und  mit  den  unions-

rechtlichen  Anforderungen  stehen.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zu-

stimmung  des  Deutschen  Bundestages.  Der  Deutsche  Bundestag  kann  diese  Zustim-

mung  davon  abhängig  machen,  ob  Änderungswünsche  übernommen  werden.  Über-

nimmt  die  Bundesregierung  die  Änderungen,  ist  eine  erneute  Beschlussfassung  durch

den  Deutschen  Bundestag  nicht  erforderlich.  Hat  sich  der  Deutsche  Bundestag  nach

Ablauf  von  sechs  Sitzungswochen  seit  Eingang  der  Rechtsverordnung  nicht  mit  ihr  be-

fasst,  gilt  seine  Zustimmung  zu  der  unveränderten  Rechtsverordnung  als  erteilt.

 

  • Emissionsdaten

 

(1)  Das  Umweltbundesamt  veröffentlicht  die  Daten  der  Treibhausgasemissionen  in  den

Sektoren  nach  Anlage  1  für  das  zurückliegende  Kalenderjahr  (Berichtsjahr)  bis  zum  15.

März  des  Folgejahres,  beginnend  mit  dem  Berichtsjahr  2020  auf  Grundlage  der  metho-

dischen  Vorgaben  der  Europäischen  Klimaberichterstattungsverordnung  oder  einer

nach  Artikel  26  der  Europäischen  Governance-Verordnung  erlassenen  Nachfolgerege-

lung.  Mit  den  Emissionsdaten  werden  ab  dem  Berichtsjahr  2021  auch  die  Einhaltung,

Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  nach  Anlage

2  sowie  die  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  der  Folgejahre  nach  Anrechnung  von

Über-  oder  Unterschreitungen  gemäß  §  4  Absatz  3  dargestellt.  Die  Emissionsdaten  nach

Satz  1  umfassen  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  auch

Quellen  und  Senken  von  Treibhausgasen.  Als  Anhang  werden  die  an  die  Europäische

Kommission  übermittelten  Emissionsdaten  der  Vorjahre  ab  dem  Berichtsjahr  2020  bei-

gefügt  und  die  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  unterliegenden  Emissionsan-

teile  der  Sektoren  ausgewiesen.

 

(2)  Das  Umweltbundesamt  darf  die  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  nach  diesem  Gesetz  er-

forderlichen  Daten  nach  Maßgabe  der  Rechtsverordnung  aufgrund  von  Satz  3  von  Drit-

ten  erheben.  Die  Erhebung  der  Daten  von  natürlichen  und  juristischen  Personen  des

privaten  und  öffentlichen  Rechts  sowie  von  Personenvereinigungen  ist  ausgeschlossen,

soweit  diese  Daten  bereits  auf  der  Grundlage  sonstiger  Rechtsvorschriften  gegenüber

Behörden  des  Bundes  oder  der  Länder  mitgeteilt  wurden.  Dem  Umweltbundesamt  wird

Zugang  zu  diesen  Daten  eingeräumt,  soweit  dies  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  gemäß

Absatz  1  erforderlich  ist.  Die  Zweckbestimmung  der  ersten  Datenerhebung  ist  für  die

Datenweitergabe  unbeachtlich.  Die  Bundesregierung  kann  durch  Rechtsverordnung,  die

nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

1. die  Verantwortlichkeit  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,

2. bestimmen,  welche  Daten  ermittelt  und  mitgeteilt  werden  müssen,

3. bestimmen,  dass  Einzelangaben  nur  in  einer  Form  erhoben  werden  dürfen,

die  sicherstellt,  dass  Daten  von  natürlichen  oder  juristischen  Personen  des

privaten  Rechts  oder  von  Personenvereinigungen  nicht  oder  nur  durch  unver-

hältnismäßig  großen  Aufwand  an  Zeit,  Kosten  und  Arbeitskraft  zugeordnet

werden  können,

4. Anforderungen  an  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,  sowie

5. das  Verfahren  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  regeln.

 

  • Überschreitung  der  Jahresemissionsmengen

 

Im  Falle  der  Überschreitung  der  nach  §  4  Absatz  2  vorgegebenen  Jahresemissionsmen-

gen  trägt  der  Bund  die  Ausgaben,  die  der  Bundesrepublik  Deutschland  auf  Grund  der

Nichteinhaltung  jährlicher  Minderungsziele  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung

entstehen.  Diese  Ausgaben  werden  im  Bundeshaushalt  anteilig  nach  dem  Grad  der

Nichteinhaltung  der  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  in  den  Einzelplänen  der  nach

  • 4Absatz  4  verantwortlichen  Bundesministerien  veranschlagt.  Soweit  zusätzliche  Aus-

gaben  für  den  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  aufgrund  der  Ausgleichsregelung  des

Artikels  9  Absatz  2  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  anfallen,  gilt  Satz  2  ent-

sprechend  für  das  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderungen  und  Forstwirtschaft  zu-

ständige  Bundesministerium.

 

 

  • 7  Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

 

(1)  Der  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  zur  Erfüllung  der  Pflichten  nach  der  Euro-

päischen  Klimaschutzverordnung  wird  zentral  durch  das  für  diese  zuständige  Bundes-

ministerium  in  Abstimmung  mit  dem  für  Finanzen  zuständigen  Bundesministerium  durch-

geführt.  Dabei  ist  darauf  zu  achten  es,  dass  der  europäische  Verkäuferstaat  zusichert,

die  erzielten  Einnahmen  für  die  Bekämpfung  des  Klimawandels  zu  verwenden.

 

(2)  Die  Bundesregierung  legt  dem  Deutschen  Bundestag  und  dem  Bundesrat  zusammen

mit  dem  Entwurf  des  Bundeshaushaltsplans  eine  zahlenmäßige  Übersicht  vor,  die  ins-

besondere  gegliedert  ist  in

 

  1. dieEinhaltung,  Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der

Sektoren  nach  Anlage  2  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst

seit  2021,

 

  1. dienach  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  zur  Verfügung  stehenden

Emissionszuweisungen  im  Haushaltsjahr,  und

 

  1. dieAnzahl  der  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst  seit  2021

erworbenen  Emissionszuweisungen.

 

Zusätzlich  wird  eine  Übersicht  der  aufgewendeten  Haushaltsmittel  beigefügt.

 

  • Sofortprogramm

(1)  Weisen  die  Emissionsdaten  nach  §  5  Absatz  1  eine  Überschreitung  der  Jahresemis-

sionsmenge  eines  Sektors  im  Berichtsjahr  aus,  beschließt  die  Bundesregierung  inner-

halb  von  sechs  Monaten  nach  Veröffentlichung  der  Emissionsdaten  ein  Sofortprogramm,

das  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmenge  des  Sektors  für  die  folgenden  Jahre  si-

cherstellt.  Für  die  Sektoren,  die  teilweise  dem  Europäischen  Emissionshandel  unterlie-

gen,  kann  die  Frist  nach  Satz  1  um  drei  Monate  verlängert  werden,  um  die  dem  Europä-

ischen  Emissionshandel  unterliegenden  Emissionsanteile  dieser  Sektoren  zu  berück-

sichtigen.

 

(2)  Die  Bundesregierung  unterrichtet  den  Deutschen  Bundestag  über  das  beschlossene

Sofortprogramm.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  legt  der  Bundesregie-

rung  und  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  drei  Monaten  eine  Bewertung  des

Sofortprogramms  nach  Absatz  1  vor.

 

(3)  Die  Maßnahmen  des  Sofortprogramms  sollen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach

dem  Beschluss  des  Sofortprogramms  umgesetzt  werden.  Ist  für  die  Umsetzung  ein  Ge-

setz  erforderlich,  bringt  die  Bundesregierung  innerhalb  der  Frist  nach  Satz  1  einen  Ge-

setzentwurf  in  den  Deutschen  Bundestag  ein.

 

(4)  Für  den  Sektor  Energiewirtschaft  finden  die  Absätze  1  bis  3  beginnend  mit  der  Über-

prüfung  im  Jahr  2023  im  Turnus  von  drei  Jahren  entsprechend  Anwendung.

 

 

Abschnitt  3

 

Klimaschutzplanung

  • Klimaschutzplan

 

(1)  Die  Bundesregierung  schreibt  den  Klimaschutzplan  in  den  im  Übereinkommen  von

Paris  festgelegten  Überprüfungszeiträumen  fort.  Dabei  achtet  sie  insbesondere  auch  da-

rauf,  dass  bei  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  die  Bindung

von  Treibhausgasen  die  Treibhausgasemissionen  aus  diesem  Sektor  übersteigt,  sodass

dieser  eine  Netto-Senke  bleibt.  Der  Klimaschutzplan  ist  maßgeblich  für  die  integrierten

nationalen  Energie-  und  Klimapläne  nach  Artikel  3  der  Europäischen  Governance-Ver-

ordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirtschaft  und  Energie  im  Einvernehmen

mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

(2)  Vor  jeder  Fortschreibung  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen  Konsul-

tationsverfahren  Länder,  Kommunen,  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche  Verbände

sowie  Bürgerinnen  und  Bürger  ein.  Die  Bundesregierung  dokumentiert  öffentlich,  welche

Ergebnisse  des  Konsultationsverfahrens  bei  der  Fortschreibung  der  Langfriststrategie

berücksichtigt  wurden.

 

  • 10 Maßnahmenprogramme

 

(1)  Die  Bundesregierung  beschließt  erstmals  im  Jahr  2019  und  danach  jeweils  mindes-

tens  nach  jeder  Fortschreibung  des  Klimaschutzplans  ein  Maßnahmenprogramm.  In  je-

dem  Maßnahmenprogramm  legt  die  Bundesregierung  auf  Basis  des  Klimaschutz-Pro-

jektionsberichts  nach  §  11  Absatz  2  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zur  Erreichung  der  Kli-

maschutzziele  in  den  einzelnen  Sektoren  ergreifen  wird.  Maßgeblich  für  die  Maßnahmen

nach  Satz  2  ist  die  Einhaltung  der  in  §  4  festgelegten  Jahresemissionsmengen.  Zudem

legt  die  Bundesregierung  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zum  Erhalt  der  Netto-Senke  bei

Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  ergreifen  wird.  Empfehlungen

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  §  13  sind  bei  der  Erstellung  des

Maßnahmenprogramms  zu  berücksichtigen.

 

(2)  Das  Maßnahmenprogramm  wird  spätestens  in  dem  Kalenderjahr  nach  der  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  beschlossen.  Die  nach  §  4  Absatz  4  für  die  Sektoren

verantwortlichen  Bundesministerien  schlagen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  Maßnahmen  vor,  die  geeignet  sind,  die  in  den  jeweili-

gen  Sektoren  erforderlichen  zusätzlichen  Treibhausgasminderungen  zu  erzielen.  Die

Maßnahmenvorschläge  enthalten  neben  wissenschaftlichen  Abschätzungen  zu  den  vo-

raussichtlichen  Treibhausgasminderungswirkungen  auch  wissenschaftliche  Abschät-

zungen  zu  möglichen  ökonomischen,  sozialen  und  weiteren  ökologischen  Folgen.  Diese

Abschätzungen  schließen  soweit  möglich  auch  Auswirkungen  auf  den  effizienten  Ein-

satz  von  natürlichen  Ressourcen  ein.  Das  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz

und  nukleare  Sicherheit  ermittelt  die  voraussichtliche  Gesamtminderungswirkung  der

vorgeschlagenen  Maßnahmen.

 

(3)  Für  jedes  Maßnahmenprogramm  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen

Konsultationsverfahren  Länder,  Kommunen  sowie  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche

Verbände  ein.

 

  • 11 Berichterstattung

 

(1)  Die  Bundesregierung  erstellt  jährlich  einen  Klimaschutzbericht,  der  die  aktuellen

Trends  der  Emissionsentwicklung  in  den  verschiedenen  Sektoren,  den  Stand  der  Um-

setzung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10  und  der  Sofortprogramme  nach  §  8  und

eine  Prognose  der  zu  erwartenden  Minderungswirkungen  enthält.  Die  Bundesregierung

leitet  den  Klimaschutzbericht  für  das  Vorjahr  bis  zum  30.  Juni  dem  Deutschen  Bundestag

zu.

 

(2)  Die  Bundesregierung  erstellt  ab  2021  alle  zwei  Jahre  einen  Klimaschutz-Projektions-

bericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  der  die  Projektionen

von  Treibhausgasemissionen,  einschließlich  der  Quellen  und  Senken  des  Sektors  Land-

nutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft,  und  die  nationalen  Politiken  und

Maßnahmen  zu  deren  Minderung  enthält.  Bei  der  Erstellung  des  Klimaschutz-Projekti-

onsberichtes  sind  Stellungnahmen  und  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums

für  Klimafragen  gemäß  §  13  zu  berücksichtigen.  Die  Bundesregierung  leitet  den  Klima-

schutz-Projektionsbericht  bis  zum  31.  März  des  jeweiligen  Jahres  dem  Deutschen  Bun-

destag  zu.

 

(3)  Der  Klimaschutz-Projektionsbericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-

Verordnung  ist  maßgeblich  für  die  integrierten  nationalen  Fortschrittsberichte  gemäß  Art

17  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirt-

schaft  und  Energie  im  Einvernehmen  mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Natur-

schutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

Abschnitt  4

 

Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

  • 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

(1)  Es  wird  ein  interdisziplinäres  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  eingerichtet,

das  aus  sieben  sachverständigen  Personen  besteht.  Der  Deutsche  Bundestag  ernennt

für  die  Dauer  von  fünf  Jahren  sieben  Mitglieder,  davon  je  eines  auf  Vorschlag  des  Sach-

verständigenrates  für  Umweltfragen,  des  Wissenschaftlichen  Beirats  Globale  Umwelt-

veränderungen,  des  Rates  für  nachhaltige  Entwicklung,  des  Sachverständigenrates  für

Verbraucherfragen  und  des  Sachverständigenrates  zur  Begutachtung  der  gesamtwirt-

schaftlichen  Entwicklung.  Hierbei  ist  eine  gleichberechtigte  Vertretung  von  Frauen  und

Männern  sicherzustellen.  Eine  einmalige  Wiederernennung  ist  möglich.

 

(2)  Aus  seiner  Mitte  wählt  das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  in  geheimer

Wahl  eine  vorsitzende  und  eine  stellvertretend  vorsitzende  Person.  Das  Sachverständi-

gengremium  für  Klimafragen  gibt  sich  eine  Geschäftsordnung,  die  der  Genehmigung

durch  den  Deutschen  Bundestag  bedarf.

 

(3)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  ist  nur  an  den  durch  dieses  Gesetz

begründeten  Auftrag  gebunden  und  in  seiner  Tätigkeit  unabhängig.  Der  Bund  trägt  die

Kosten  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  Maßgabe  des  Bundes-

haushaltes.

 

(4)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  wird  bei  der  Durchführung  seiner  Ar-

beit  von  einer  Geschäftsstelle  unterstützt.  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  durch

Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesrates  Regelungen  zum  Sitz,  zur  Ge-

schäftsstelle,  zur  pauschalen  Entschädigung  der  Mitglieder,  zur  Reisekostenerstattung,

zur  Verschwiegenheit  sowie  zu  sonstigen  organisatorischen  Angelegenheiten  zu  bestim-

men.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zustimmung  des  Deutschen  Bun-

destages.  §  4  Absatz  5  Satz  2  bis  5  gilt  entsprechend.

 

  • 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

(1)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  prüft  die  bestehenden  und  geplanten

Klimaschutzmaßnahmen  auf  ihre  Wirksamkeit  zur  Erreichung  der  nationalen  und  euro-

päischen  Klimaschutzziele  und  der  entsprechenden  Zielsetzungen  des  Übereinkom-

mens  von  Paris.  Es  legt  dem  Deutschen  Bundestag  bis  zum  15.  Dezember  jeden  Jahres

ein  Hauptgutachten  vor,  in  dem  es  den  Klimaschutzbericht  nach  §  11  unter  Berücksich-

tigung  der  Emissionsdaten  nach  §  5  sowie  weiterer  veröffentlichter  Dokumente  bewertet

und  Empfehlungen  ausspricht.  In  dem  Hauptgutachten  soll  das  Sachverständigengre-

mium  für  Klimafragen  insbesondere  dazu  Stellung  nehmen,

 

  1. obdie  tatsächliche  und  voraussichtliche  Entwicklung  der  Treibhausgasemis-

sionen  bei  wissenschaftlicher  Folgenabschätzung  der  bestehenden  und  ge-

planten  Klimaschutzmaßnahmen  erwarten  lässt,  dass  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  und  die  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  eingehalten  werden;

 

  1. obdie  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  geeignet  sind,  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  zu  erreichen;

 

  1. welchezusätzlichen  Maßnahmen  und  Instrumente  erforderlich  sind,  um  unter

Berücksichtigung  der  ökologischen,  sozialen  und  gesamtwirtschaftlichen  Be-

lange  die  Klimaschutzziele  nach  §  3  zu  erreichen.

 

Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  sich  auf  eigene  Initiative,  auf  An-

frage  einer  Fraktion  des  Deutschen  Bundestags  oder  auf  Anfrage  der  Bundesregierung

mit  besonderen  Themen  der  Klimaschutzpolitik  befassen.

 

(2)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  leitet  seine  Stellungnahmen  an  den

Deutschen  Bundestag  sowie  die  Bundesregierung  weiter  und  veröffentlicht  sie  auf  seiner

Internetseite.  Die  Bundesregierung  nimmt  gegenüber  dem  Deutschen  Bundestag  zu  den

Bewertungen  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  innerhalb  von  drei  Mona-

ten  Stellung  und  berücksichtigt  die  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums  für

Klimafragen  bei  der  Fortschreibung  ihrer  Klimaschutzplanung.

 

(3)  Zusätzlich  zu  den  Bewertungen  nach  Absatz  1  holt  die  Bundesregierung  eine  Stel-

lungnahme  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  ein,  bevor  sie  folgende

Maßnahmen  veranlasst:

 

  1. Änderungender  Klimaschutzziele  nach  §  3;

 

  1. Änderungender  Jahresemissionsmengen  durch  Verordnung  nach  §  4  Ab-

satz  5;

 

  1. Fortschreibungdes  Klimaschutzplans  nach  §  9;

 

  1. Beschlussvon  Maßnahmenprogrammen  nach  §  10.

 

(4)  Alle  öffentlichen  Stellen  des  Bundes  im  Sinne  des  §  2  Absatz  1  des  Bundesdaten-

schutzgesetzes  gewähren  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Einsicht  in

die  zur  Wahrnehmung  seiner  Aufgaben  benötigten  Daten  und  stellen  diese  zur  Verfü-

gung.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  stellt  sicher,  dass  der  Schutz  von

Betriebs-  und  Geschäftsgeheimnissen  Dritter  sowie  der  Schutz  personenbezogener  Da-

ten  gewährleistet  ist.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  zu  klima-

schutzbezogenen  Themen  Behörden,  sowie  Sachverständige,  insbesondere  Vertreter

und  Vertreterinnen  von  Organisationen  der  Wirtschaft  und  der  Umweltverbände  anhören

und  befragen.

 

(5)  Der  Deutsche  Bundestag,  ein  Ausschuss  oder  eine  Fraktion  des  Deutschen  Bundes-

tages  kann  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Gesetzentwürfe  zur  Ein-

schätzung  der  Folgen  für  den  Klimaschutz  zuleiten.  In  diesem  Fall  soll  die  Einschätzung

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  in  die  Nachhaltigkeitsprüfung  des  Ge-

setzentwurfs  aufgenommen  werden.

 

Abschnitt  6

 

Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

 

  • 14 Berücksichtigungspflicht

 

(1)  Die  Träger  öffentlicher  Aufgaben  berücksichtigen  bei  ihren  Planungen  und  Entschei-

dungen  den  Zweck  dieses  Gesetzes  und  die  zu  seiner  Erfüllung  festgelegten  Ziele.  Die

Kompetenzen  der  Länder  und  Gemeinden,  die  Berücksichtigungspflicht  innerhalb  ihrer

jeweiligen  Verantwortungsbereiche  auszugestalten,  bleiben  unberührt.

 

(2)  Der  Bund  prüft  bei  der  Planung,  Auswahl  und  Durchführung  von  Investitionen  und

bei  der  Beschaffung,  wie  damit  zum  Erreichen  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  dieses  Ge-

setzes  beigetragen  werden  kann.  Unter  mehreren  Varianten  ist  solchen  der  Vorzug  zu

geben,  mit  denen  das  Ziel  der  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  über  die  ge-

samte  Nutzungsdauer  zu  den  geringsten  Kosten  erreicht  werden  kann.  Mehraufwendun-

gen  sollen  nicht  außer  Verhältnis  zu  ihrem  Beitrag  zur  Treibhausgasminderung  stehen.

Bei  der  Wirtschaftlichkeitsberechnung  sind  auch  die  zu  erwartenden  finanziellen  Folge-

wirkungen  in  späteren  Jahren  bei  sinkenden  Jahresemissionsmengen  sowie  erforderli-

chenfalls  zu  leistende  Kompensationen  gemäß  §  16  Absatz  2  Satz  2  zu  berücksichtigen.

 

  • 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

 

(1)  Unbeschadet  der  Vereinbarkeit  mit  Bundesrecht  können  die  Länder  eigene  Klima-

schutzgesetze  erlassen.

 

(2)  Der  Bund  und  die  Länder  arbeiten  in  geeigneter  Form  zusammen,  um  die  Ziele  dieses

Gesetzes  zu  erreichen.

 

  • 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

 

(1)  Der  Bund  setzt  sich  zum  Ziel,  die  Bundesverwaltung  bis  zum  Jahr  2030  klimaneutral

zu  organisieren.  Zur  Verwirklichung  dieses  Zieles  verabschiedet  die  Bundesregierung

spätestens  im  Jahr  2020  Maßnahmen,  die  die  Behörden  des  Bundes  und  sonstige  Bun-

deseinrichtungen  ohne  eigene  Rechtspersönlichkeit  verpflichten,  soweit  sie  der  unmit-

telbaren  Organisationsgewalt  des  Bundes  unterliegen.  Soweit  zur  Verwirklichung  des  in

Satz  1  genannten  Zieles  gesetzliche  Regelungen  erforderlich  sind,  legt  die  Bundesre-

gierung  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  18  Monaten  nach  dem  Inkrafttreten

dieses  Gesetzes  einen  Entwurf  vor.

 

(2)  Die  Klimaneutralität  der  Bundesverwaltung  soll  insbesondere  durch  die  Einsparung

von  Energie,  die  effiziente  Bereitstellung,  Umwandlung,  Nutzung  und  Speicherung  von

Energie  sowie  die  effiziente  Nutzung  erneuerbarer  Energien  und  die  Wahl  möglichst  kli-

maschonender  Verkehrsmittel  erreicht  werden;  dabei  ist  auf  die  effiziente  Nutzung  na-

türlicher  Ressourcen  zu  achten.  Nicht  vermiedene  Treibhausgasemissionen  sollen  kom-

pensiert  werden.

 

(3)  Der  Bund  wirkt  in  den  unter  seiner  Aufsicht  stehenden  selbständigen  öffentlich-recht-

lichen  Einrichtungen  (Körperschaften,  Anstalten  und  Stiftungen),  seinen  Sondervermö-

gen  sowie  den  sich  ausschließlich  oder  zum  Teil  in  seinem  Eigentum  befindenden  juris-

tischen  Personen  des  Privatrechts  darauf  hin,  dass  auch  diese  ihre  Verwaltungstätigkeit

klimaneutral  organisieren.

 

(4)  Die  Bundesregierung  soll  mit  den  Ländern  einen  Erfahrungsaustausch  durchführen,

um  die  Länder  bei  der  Prüfung  vergleichbarer  Regelungen  für  ihren  Verantwortungsbe-

reich  zu  unterstützen.

 

  • 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

(1)  Der  Bund  und  seine  Einrichtungen,  Agenturen,  Körperschaften  und  Sozialversiche-

rungsträger  mit  Selbstverwaltung  sowie  Stiftungen  des  öffentlichen  Rechts,  die  dem

Bund  zugeordnet  sind  und  die  berufsständischen  Kammern,  soweit  ihre  Angelegenhei-

ten  durch  Bundesrecht  geregelt  sind,  haben,  soweit  sie  am  Kapitalmarkt  Kapitalanlagen

tätigen,  darzulegen  und  zu  veröffentlichen,

 

  1. wiesie  die  Ziele  des  Übereinkommens  von  Paris,  die  globale  Durchschnitts-

temperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  möglichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem

vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  und  die  Ziele  der  2030-Agenda  für  nach-

haltige  Entwicklung  in  ihrer  Anlagepolitik  und  -strategie  berücksichtigen;

 

  1. welchenKlimarisiken  das  auf  dem  Kapitalmarkt  angelegte  Vermögen  ausge-

setzt  ist  und  welche  Treibhausgasemissionen  damit  verbunden  sind.

 

Sie  legen  dar,  welche  Kriterien  sie  für  die  Berücksichtigung  der  in  Satz  1  genannten

Belange  heranziehen,  wie  sie  diese  Kriterien  anwenden  und  welche  selbst  gesetzten

Zielgrößen  erreicht  wurden  und  zukünftig  erreicht  werden  sollen.  Sie  geben  an,  wie  sie

die  Stimmrechte  aus  den  Aktien  mit  Rücksicht  auf  die  in  Satz  1  genannten  Belange  aus-

üben.

 

(2)  Soweit  von  der  Berichterstattung  nach  Absatz  1  abgesehen  wird,  ist  zu  erklären,  in

welchem  Umfang  und  aus  welchen  Gründen  keine  Angaben  gemacht  werden.

 

(3)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  nach  Anhörung  der  beteiligten  Kreise  durch

Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,  nähere  Bestim-

mungen  über  Inhalte,  Umfang  und  Darstellung  der  Informationen  nach  Absatz  1  zu  er-

lassen.

Abschnitt  7

 

Schlussvorschriften

 

  • 18 Ordnungswidrigkeiten

 

(1)  Ordnungswidrig  handelt,  wer  vorsätzlich  oder  fahrlässig  einer  Rechtsverordnung

nach  §  5  Absatz  2  Nummer  2  und  4  oder  einer  vollziehbaren  Anordnung  auf  Grund  einer

solchen  Rechtsverordnung  zuwiderhandelt,  soweit  die  Rechtsverordnung  für  einen  be-

stimmten  Tatbestand  auf  diese  Bußgeldvorschrift  verweist.

 

(2)  Die  Ordnungswidrigkeit  kann  mit  einer  Geldbuße  bis  zu  fünfzigtausend  Euro  geahn-

det  werden.

 

 

14

 

 

 

 

 

  • 19Inkrafttreten

 

Dieses  Gesetz  tritt  am  Tag  nach  seiner  Verkündung  in  Kraft.

 

 

 




12. IKEK am 23. und 24.11.18 Michael Schnell – Experimentelle Verifikation des Treibhauseffektes

Die Idee des Treibhauseffektes stammt ursprünglich von dem französischen Wissenschaftler Joseph Fourier, der sie bereits 1827 publizierte. Dr. Michael Schnell baute für seine Klimaforschung eine Versuchsapparatur, die die Auswirkungen der erdnahen Infrarotstrahlung (IR), einem Teilaspekt des Treibhauseffektes, nachstellt.

Video des Vortrages von Dr. Michael Schnell zur Verifikation der Treibhauswirkung infrarot sensibler Gase in der Atmosphäre anlässlich der 12. IKEK in München. Ausführliche Beschreibungen seiner Versuche finden Sie hier und hier und hier
Sie besteht, kurz gesagt, aus einem aufrecht stehenden wärmeisolierten Aluminiumzylinder mit rund 100 Litern Volumen und zwei kuppelartigen Enden, in denen jeweils eine heiz- oder kühlbare Aluminium- bzw. Kupferplatte verbaut ist, die einerseits die Erdoberfläche („Erdplatte“) und andererseits die IR-Strahlung der Wolken („Aerosolplatte“) simuliert. In einem Experiment untersuchte Schnell die Frage, ob Kohlendioxid, obwohl kälter als die „Erdplatte“, trotzdem die Temperatur dieser Platte erhöhen kann, was er mit „ja“ beantworten konnte. Da zum komplexen Klimageschehen aber viele Komponenten gehörten, IR-aktive Gase und IR-erzeugende Wolken (Aerosole), verfeinerte er seinen experimentellen Ansatz.



Vorbild Hauptstadtpresse: Tagesspiegel – von der Lückenpresse zur Lügenpresse!

Land auf landab berichteten so gut wie alle Medien, zeit – und oft auch so gut wie wortgleich, über die offensichtlich unerhörte Studie des ominösen Berliner Polit-Thinktanks Adelphi über das so faszinierende Thema „Rechtspopulisten“ in Europa und Klimakirche (ok, sie nennen es anders).

Eine kurze Suchanfrage bei Google mit den Suchworten Adelphi + Populisten liefert dazu eine Unmenge von Treffern. Angefangen bei den noch großen Meinungsmachern wie Süddeutsche Zeitung und Die Welt, über das ARD Mittagsmagazin und n-tv, bis hin zur eher marginalen TAZ oder lokalen Medien wie Leipziger Volkszeitung (nur Print oder als pdf), HAZ, Märkische Zeitung, oder bei Standesblättern wie dem Vorwärts,  um nur einige zu nennen, bis hin zu den eher marginalen Onlineplattformen, wie dem unbedeutenden Klimareporter.

Sie alle berichten in empörter Aufgeregtheit über dieses unerhörte Sakrileg. Wem drängt sich da nicht der Gedanke von Gleichschaltung auf? Besonders deswegen, weil sich zumindest einige von denen die Arbeit machten, sich inhaltlich vorzubereiten. Sei es per Filmsequenzen, die ausgesucht, beschafft und zusammengeschnitten werden mussten, seien es passende Interviews des einen oder anderen Beteiligten. So wie es bspw. der Berliner Tagesspiegel für richtig und erforderlich hielt. Das kostet Planung und Zeit im Vorfeld. Muss also organisiert werden.

U.a. der Tagesspiegel machte dann mit dem besorgten Titel auf: „Klimawandel Europäische Populisten könnten Klimaschutz torpedieren!“ und war-  wie bei allen anderen Medien als mediale Begleitung (Warum machen die das? Wer bezahlt die dafür?) gedacht, und zeitlich präzise  auf die parallele Veröffentlichung der Adelphi-Studie abgestimmt, mit dem irreführenden Titel „Convenient Truths – Mapping climate agendas of right-wing populist parties in Europe” (1). Er beschäftigt sich auch mit der Arbeit der AfD zu Klimafragen im Deutschen Bundestag und den wissenschaftlichen Argumenten, die diese u.a. von EIKE und nicht exklusiv, bezieht.

Bereits die Wortwahl des TS-Titels zeigt dem geneigten Leser, wohin die Reise gehen soll. Denn nur „Populisten“ können nach Meinung der Autorin Maria Fiedler, (beim Tagesspiegel sonst zuständig für AfD, Netzpolitik und „Sicherheit“) den „Klimaschutz“ torpedieren. Also kriegerisch, dieses schöne, für viele so profitable, Schatz-Schiff, namens „Klimaschutz“, zu versenken versuchen. Und das tun die sogar, entrüstet sich Frau Fiedler, indem sie „Anträge“ stellen. Unerhört, wer hätte das gedacht, dass eine Fraktion im Bundestag so frech ist Anträge zu stellen? Oder gar bei Anhörungen zu klimarelevanten Themen Experten benennt, die viel von Klimawissenschaft verstehen, ja sogar selber forschen, wie jüngst die Professoren Nir Shaviv und Horst-Joachim Lüdecke.

Und es hat eine ganz eigene, wohl unfreiwillige Komik, wenn auch noch die gelernte Theaterwissenschaftlerin und grüne Bundestagsabgeordnete zugleich Vorsitzende des Umweltausschusses Frau Kotting-Uhl zu den Anhörungen mit den Worten zitiert wird

„Das sind abstruse Scheindebatten. Die AfD stiehlt uns unsere Zeit“.

Komisch nur, dass der Autorin gar nicht auffällt, welch merkwürdiges Wissenschafts- aber vor allem Demokratieverständnis der GrünIn sich ihr damit offenbart. Nein, auf dem Ohr hat man taub zu sein.

Und auch wer Populist ist, also die Stimme des Populus (lat. Volk) spricht, bestimmt Frau Fiedler. Das sind die Leute von EIKE (weil Akronym liebe Frau Fiedler, alles in Großbuchstaben geschrieben) und natürlich die AfD!

Doch der Reihe nach.

Wenige Tage zuvor erhielt ich einen Anruf von Frau Fiedler. Sie fragte mich sehr höflich, ob ich denn für einen Artikel, den sie gerade schreiben würde, zu einem Telefoninterview bereit wäre.

Ich sagte, dass ich selbstverständlich dazu bereit wäre, allerdings unter einer Bedingung. Sie müsse einverstanden sein, dass ich das Gespräch aufzeichne und ggf. auch veröffentlichen würde, falls ich mich falsch und/oder unzureichend zitiert fände. Und begründete das mit meiner ausgesprochen schlechten Erfahrung.

Da musste sie erstmal schlucken, und meinte, dass sei ja noch nie von ihr verlangt worden. Sie müsse das erst klären und würde sich nochmal melden. Kurze Zeit später tat sie das und sagte, nein, mit einer Aufzeichnung wäre sie nicht einverstanden, aber ob ich einverstanden sei, dass sie mir ihre Fragen schriftlich stellte und ich diese auch schriftlich beantworte. Das wiederum hielt ich für vernünftig, denn auch diese Fragen und Antworten werden ja schließlich aufgezeichnet und könnten dann von beiden Seiten wie vorher besprochen verwendet werden. Also stimmte ich zu und beantwortet ihre Fragen.

Natürlich wusste ich vorher, dass sie nichts unversucht lassen würde, aus meinen Antworten den Honig zu saugen, den sie und/oder ihre Auftraggeber von mir erwarteten. Ich war nur neugierig, wie sie das anstellen würden.

Und es kam wie es kommen musste.

Da sie in meinem Antworten nichts Verwertbares, ja vielleicht sogar nur kontraproduktives zu ihrer Absicht fand, nämlich mich und EIKE als rechte Populisten und als von Big-Öl bezahlte „Klimaleugner“ darzustellen, aber auf keinen Fall Fakten zu benennen, verlegte sie sich auf die bewährte Methode des Weglassens unbequemer Tatsachen und auch darauf nur vermutete Beziehungen wortreich zu verkleistern.

Ein kurzer Vergleich zwischen ihren Fragen und meinen Antworten zeigt, wie sie vorging.

Im Interview (das ganze Interview finden Sie hier Fiedler Re Fragen zu EIKE) fragte sie:

Fiedler: Wie sah Ihre Zusammenarbeit mit der AfD für das Parteiprogramm aus?

Limburg: EIKE arbeitet mit jeder Partei zusammen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht, sich für unsere Themen interessiert und bei uns um Rat anfragt, oder um Klärung von Sachfragen nachsucht. Darüberhinaus sind eine Reihe von Mitgliedern – das wird bei Aufnahme aber nicht abgefragt- oder Unterstützern, Mitglieder bei Parteien wie CDU, CSU, FDP SPD und Grüne und Linke, und seit Bestehen der AfD auch bei dieser Partei. Das trifft auch für mich zu, der ich als Privatperson, in Ausübung meiner Rechte als Deutscher Bürger, Mitglied einer demokratischen Partei, in diesem Falle der AfD bin. In dieser Eigenschaft habe ich meinen Sachverstand in die Programmarbeit der AfD eingebracht, neben vielen anderen, sehr kompetenten Leuten.

Daraus wird in Fiedlers TS Artikel

Fiedler: Dabei stützen sich die deutschen Rechtspopulisten gerne auf Argumente, wie sie vom Klimaskeptiker-Verein Eike vorgebracht werden.

Und der Vizepräsident von Eike, Michael Limburg, hat sogar am Programm der AfD mitgearbeitet. Darin wird zum Beispiel behauptet, die deutsche Regierung unterschlage die „die positive Wirkung des CO2 auf das Pflanzenwachstum und damit auf die Welternährung.“ Limburg sitzt im Bundesfachausschuss Energie der AfD, arbeitet auf einer Viertelstelle im Bundestagsbüro des Abgeordneten Hilse.

Nicht richtig falsch, aber eindeutig so verdreht, dass jeder Leser, der sich nicht ständig mit dieser Thematik beschäftigt, zur Überzeugung kommen muss, EIKE arbeitet im Auftrag der AfD! Was zwar völlig falsch ist, aber genau so sollte es rüberkommen.

Im Interview fragte sie dann auch

Fiedler: Wie ist EIKE international mit anderen Vereinen / Instituten vernetzt, die eine ähnliche Ausrichtung haben?

Limburg:Wir sind gut international vernetzt. Einige der mit uns lose verbündeten Institutionen sind Heartland Institute und Cfact. Beide USA. Ebenso bestehen lose auf persönlicher Basis funktionierende Beziehungen zu Personen und/oder Institutionen in UK, Dk, N, Schweiz, Italien, Frankreich Belgien und die Niederlande

Fiedler Welche Verbindung hat EIKE zum Committee for a Constructive Tomorrow? Und Sie persönlich?

Limburg: Siehe oben. Wir kennen uns persönlich und schätzen uns. Und das seit vielen Jahren. 

Daraus wird in Fiedlers TS Artikel

Sein Verein ist in der internationalen Szene der Leugner des menschengemachten Klimawandels gut vernetzt. „Lose verbündet“, sagt Limburg sei man beispielsweise mit US-Institutionen wie dem „Heartland Institute“ und dem „Committee for a Constructive Tomorrow“. Beide wurden von der Ölindustrie gesponsert.

So kommt es, dass die Argumente dieser Industrie schließlich bei der AfD landen. Klimaforscher Rahmstorf sagt etwa, die AfD habe im Bundestagswahlkampf „uralte Argumente von Exxon Mobile aus den 80er Jahren recycelt, die längst widerlegt sind.“ Dabei ging es um den Anteil des menschengemachten CO2 am gesamten Kohlendioxid-Aufkommen.

Um Ihre unbelegte Unterstellung, dass beide und damit, wenn auch indirekt, EIKE von der „Ölindustrie“ gesponsert werden, nicht zu angreifbar zu machen, wechselt sie in die Vergangenheit, unterlässt es aber hinzuzufügen, dass diese Gelder damals von Exxon nach dem Gießkannenprinzip auch an sog. Umweltschutzorganisationen verteilt, und seit 2008 also seit über zehn Jahren bspw. von CFact nicht mehr akzeptiert wurden.

Und dieses Faktum ist ganz unabhängig von der Frage, warum Sachargumente von Exxon falscher sein sollten, als solche von z.B. Herr Rahmstorf, dessen Institut seit Jahrzehnten mit Steuerzahler- und Geldern grün-linker Stiftungen regelrecht zugeschmissen wird.

Und auch diese Frage an mich und meine Antwort darauf blieben unveröffentlicht.

Fiedler: Wie sehen Sie den Vorwurf der intransparenten Finanzierung, der EIKE gemacht wird?

Limburg: Dieser Vorwurf ist heuchlerisch, weil er besonders von denen kommt, die ungeniert und in großen Mengen überwiegend vom Steuerzahler bereitgestellte Mittel abgreifen und das in Größenordnungen, die oft um ein Vielfaches über dem liegen, was uns unsere Spender zukommen zu lassen.

Es ist ein bewährter Trick von denen, nach dem Motto: „Haltet den Dieb“ schrie der Dieb. 

Wir sind eine sehr kleine Organisation, ihre Hauptakteure arbeiten alle ehrenamtlich, was man von denen, die uns diesen Vorwurf machen, in der Hoffnung uns damit zu diffamieren, nicht behaupten kann. Wer bezahlt diese Leute und warum? Cui Bono?

Cui bono Frau Fiedler? Das herauszufinden, wäre doch mal eine Aufgabe für Sie Frau Fiedler,  oder?

Der Rest des Artikels beschäftigt sich mit der allzu berechtigten Sorge der Hauptprofiteure der Chimäre vom menschgemachten Klimawandel, dass diese Quelle steten und steigenden Einkommens, durch Ablasshandel der Klimakirche, mehr und mehr bedroht ist.

Um dazu wieder Frau Fiedler zu zitieren:

Auch der Grünen-Europapolitiker Sven Giegold sagt: „Es steht viel auf dem Spiel.“

So ist es! Wo Herr Giegold mal recht hat, hat er recht!

Und als Sahnehäubchen obendrauf, sozusagen als Schmankerl, hier noch eine Kostprobe auf welch hohem sprachlichen Niveau einer der Autoren der Studie, ein Herr Alexander Carius Dipl. Politikwissenschaftler, formuliert. Der findet nämlich:

 „Das Ambitionsniveau europäischer Klimapolitikdroht  daher deutlich zu sinken (droht)“, meint Carius.

Also, wenn wenigstens das Ambitionsniveau der europäischen Klimapolitik, dank unserer Arbeit etwas – vielleicht sogar auf ein erträgliches Maß und für die richtigen Ziele- gesenkt würde, kann die ja so falsch nicht sein.

Bedroht wird es aber nicht nur durch die Erkenntnisse der ehrlichen Klima-Wissenschaft selber, die Leute wie Rahmstorf und Cie deshalb auch ständig zu diffamieren versuchen, sondern weil konservative und auch liberal-konservative Parteien deren Argumente aufgreifen und damit punkten können. Und auch deswegen immer stärker werden.

Da hilft dann auch kein relotionieren mehr, also erfundenes menscheln im Artikel unterzubringen, ohne dass man dabei war oder ohne genau zu wissen, worum es sich handelt, wie es Journo-Großmeister Relotius im SPIEGEL so gut vormachte.

Bspw. wenn Frau Fiedler schreibt:

Womit sie es in dieser Auseinandersetzung zu tun bekommen, lässt sich gut an der AfD sehen. Treffen in der Bundestags-Cafeteria mit dem klimapolitischen Sprecher der AfD-Fraktion. Karsten Hilse, von Beruf eigentlich Polizist, trägt Anzug und einen kleinen AfD-Anstecker am Revers.

Als ich Karsten Hilse zur nämlichen Zeit am Mittwoch letzter Woche sah, trug der zwar wirklich einen Anstecker – ohne AfD- aber mit der Aufschrift „Free Billy Six“

Button „Free Billy Six“ wie ihn Karsten Hilse trug.

Hätte Frau Fiedler nur mal kurz ihre Vorurteilsbrille abgesetzt, dann wäre ihr das vielleicht aufgefallen. Vielleicht hätte sie sich sogar diese Aufforderung zu eigen gemacht, und auch für sich und ihren Tagesspiegel aufgegriffen und entsprechend gehandelt. Wer weiß?

Fazit

Es bleibt für mich nur die Erkenntnis, dass diese Leute immer noch nicht begriffen haben, dass sie mit ihren Diffamierungskampagnen nicht nur nicht weiter kommen, sondern sogar das exakte Gegenteil erreichen. Und das nicht nur wegen der Klarheit und Wahrhaftigkeit unserer Argumente, sondern weil  immer mehr Menschen in diesem Land nicht mehr gewillt sind, sich von der ständigen Wahrheitsverdrehung, durch Weglassen oder sogar tlw. dreiste Lügen, ein X für ein U vormachen zu lassen. Von einer Frau Fiedler oder anderen Gesinnungsgenossen, die Journalismus nicht als Information sondern als reinen Propagandaauftrag verstehen, schon mal gar nicht.

Aber vielleicht dürfen die gar nicht mehr anders, selbst wenn sie es wollten? Wer weiß?

Erfreulicherweise gilt aber auch heute noch das weise Wort des erfahrenen und wirklich großen Politikers Abraham Lincoln:

Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

(1) Mit der  zweiten Hauptautorin dieser Studie, der Politik und Medien studiert habenden Frau Schaller, hatte ich am 13.12.18 zu einigen Aussagen ihrer Studie einen kurzen aber interessanten Mailwechsel.  Hilfe bei Studie Rechtspopulismus und Klimapolitik in Europa, zu der ich ihr meine uneigennützige Hilfe anbot. Sie hatte darin nämlich auch die Klimakonferenz in Porto zu den Aktionen der „Rechten“ gezählt, obwohl dort u.a. Piers Corbyn auftrat, Bruder des linken Laborführers Jeremy Corbyn, und mindestens so links wie sein Bruder. Ich weiß aber nicht ob’s geholfen hat?




12. IKEK am 23. und 24.11.18 Helmut Alt – Energiewende zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Prof. Dr. Helmut Alt hat eine Berufsausbildung zum Facharbeiter als Elektromechaniker bei der Elektromaschinenfabrik Garbe & Lahmeyer absolviert, an FH und der RWTH Aachen Elektrotechnik und Reaktortechnik studiert und war in der Stromversorgung zuletzt 34 Jahre beim RWE, dort als Ingenieur für Netzplanung der BV Düren und Leiter der Abteilung Verträge und Tarife, tätig. Er ist seit 1972 Lehrbeauftragter und Honorarprofessor an der FH Aachen.

Video des Vortrages von Helmut Alt anlässlich der 12. IKEK am 23. und 24.11.18 in München

 

Zu Beginn seiner Ausführungen beziffert Alt die Kosten der Merkelschen Energiewende auf etwa 25 Milliarden Euro jährlich zu Lasten aller Stromverbraucher. Daher erscheine die Kritik dieser Politik angesichts unserer Probleme, die schärfer würden, sinnvoll. Er pflichtete dem EIKE-Präsidenten Holger Thuss bei, dass es ein Wissensvermittlungs-Problem gäbe.

Der Grund dafür sei ein „Grünes“ Zeitgeistproblem unserer Gesellschaft, das sich seit 1968 zunehmend verschärfe. Der Referent rechnete vor, aus welchen Anteilen sich die Stromkosten zusammensetzen. Es seien die Kosten für die Energieanlagen, den Brennstoff und den Betrieb der Kraftwerke. Erhöhe sich der Strompreis, müssten sich auch die Kosten für die Industrieprodukte erhöhen. Also für Brötchen, Autos, Maschinen, schlicht für alles. Es gebe aber einen weltweiten Wettbewerb der Produktionsstandorte.

Die „grünen“ Produktionsmethoden seien in Deutschland nicht machbar, da unser Land zu wenig Wasserkraft, Sonne und Wind habe. Deutschland habe nicht wie die Schweiz oder Norwegen eine gebirgige Topografie, die z.B. Wasserkraft leicht nutzbar mache. Der Plan, norwegischen Strom einzukaufen, sei nur eine Journalistenidee. Praktisch sähe es so aus, dass die Norweger über die Niederlande tagsüber teuren Strom lieferten; nachts hingegen bezögen sie dann billigen deutschen Braunkohlestrom, mit dem sie ihre Land dann mit Strom versorgen und trotzdem die Wasserspeicher wieder auffüllten. „Elektrischer Strom ist das Blut der Wirtschaft“, meinte Prof. Alt. Je mehr Nutzer an eine Hauptleitung angeschlos- sen seien, desto günstiger würde die klassische Energieerzeugung wegen der Synergieeffekte und günstigen Gleichzeitigkeitsausgleich.

Ein großes Problem der aktuellen Energiewende sei die Stabilität des Stromnetzes in Deutschland. Das Kriterium für die Stabilität sei der sogenannte Frequenzverlauf. Unser Netz arbeite mit 50 Hertz Wechselstrom, wobei Ab- weichungen von 0,05 Hertz tolerabel seien. Durch die Einspeisung von Strom, der aktuell zu 30% durch Sonne und Wind erzeugt werde, gebe es aber mittlerweile zu viele Extreme. Daher seien immer häufiger Regelungs-Ein- griffe durch die Leitstelle erforderlich. Am Muttertag 2016 beispielsweise entstanden rund 92 Millionen Euro an Kosten für die Erhaltung der Netzstabilität durch ans Ausland teuer verschenkten Überschussstrom.

Diese teuren Überschuss-Stromlieferungen kämen aber wesentlich aus erneuerbaren Energien. Die Erfahrung zeige auch, dass Windstille nicht nur Deutschland allein, sondern zum fast denselben Zeitpunkt auch die Nachbarn beträfe. Liefere Deutschland an windreichen Tagen Strom ins Ausland, würden die Betreiber der Anlagen zwar etwa 16 Cent pro kWh erhalten, aber nur Erträge von etwa 5 Cent/kWh bis hin zu negativen Werten erzielten. Ein weiteres Problem der Energiewende sei die Notwendigkeit einer doppelten Infrastruktur. Neben den alten Kraftwerken würde ein neuer Park von Anlagen mit gleicher Leistung errichtet. Die alte Infrastruktur kann aber nicht abgebaut werden, da man sie für den häufigen Fall, dass eine „Dunkelflaute“ herrsche, noch weiter benötige.

Man habe also nun sowohl „Gürtel und Hosenträger“, um die Hose zu halten. Auch die Kosten für den Verbraucher würden immer höher. Nur in Dänemark müssten die Kunden ähnlich viel zah- len wie in Deutschland. Wegen der Energiewende koste eine Kilowattstunde in Deutschland derzeit rund 30 Cent. Darin enthalten seien rund 15 Cent für Steuern und Abgaben. Die EEG-Abgabe sollte laut dem alten grünen Um- weltminister Trittin nur den Gegenwert „von einer Kugel Eis“ im Monat haben. Heute seien es aber 6,8 Cent pro Kilowattstunde, was sich für eine Familie zu rund 330 Euro im Jahr summiere. Dieser Aspekt sei völlig missachtet worden. Übrigens sei nur der Privathaushalt stark mit den EEG-Kosten belastet, die energieintensive Industrie sei aus notwendigen Wettbewerbsgründen weitgehend befreit, so dass sich die Umlage für alle Nichtbefreiten ent- sprechend erhöht. Bezüglich der weltweiten Kohlendioxidproduktion sei die deutsche Energiewende völlig bedeutungslos.

Da unser Land sowieso nur für etwa 2% des CO2-Eintrages verantwortlich sei, sei es völlig gleich, was wir täten und was nicht. Wir retteten dadurch nicht die Welt. Zum Schluss ging der Referent auf die zurzeit stark beworbenen E-Autos ein. Diese könne man in der Masse nur nachts aufladen; für das Laden am Tage benötige man bei größer werdender Zahl der E-Autos weitere erhebliche Investitionen zur Verstärkung der Netze auf allen Spannungsebenen.




12. IKEK am 23. und 24.11.18 Hermann Harde – Wieviel tragen CO2 und die Sonne zur globalen Erwärmung bei?

Die Weltklimarat(IPCC)-Wissenschaftler behaupten eine grundsätzliche Sensibilität unseres Klimas gegenüber den Treibhausgasen. Eine Verdopplung des CO2-Gehaltes der Luft bedeute einen Anstieg der globalen mittleren Temperatur von 1,5 bis 4,5°C, so genau wisse man das auch nicht.

Prof. Dr. Hermann Harde analysiert die Berechnungsverfahren der etablierten Klimatologen und stellt deren Ergebnisse eigenen Resultaten, basierend auf einem erweiterten Zwei-Lagen-Modell, gegenüber.

Dieses Modell beschreibt Erdoberfläche und Atmosphäre als zwei Schichten, die langwellige (lw) oder kurzwellige (kw) Strahlung absorbieren, und selber als Strahler im langwelligen Bereich wirken. Die jeweilige Lage gebe dabei im Gleichgewicht so viel Leistung ab, wie sie aufgenommen habe. Daraus erhalte man ein „gekoppeltes Bilanzgleichungssystem“. Eine „Störung“ von außen, also erhöhte Sonnenaktivität oder Änderung der Konzentration von Treibhausgasen, führe im Modell zu einer Veränderung des Gleichgewichtes und somit zu einer Veränderung der mittleren Temperaturen von Erdoberfläche und Luft.

Video des Vortrages von Prof. Hermann Harde anlässlich der 12. IKEK in München

Hardes Modell berücksichtige dabei auch Streuprozesse (lw, kw) an der Atmosphäre und an der Wolkendecke; außerdem alle üblichen thermisch bedingten Rückkoppelungen wie Änderung der Wasserdampf-Konzentration, Albedo oder thermische Wolken-Rückkopplung; zusätzlich Wärmeflüsse durch Konvektion und Evaporation. In seinem Modell rechnete Prof. Harde 14 verschiedene Konzentrationen atmosphärischen Kohlendioxids durch (0-770 parts per million, ppm). In seinen Simulationen konnte er die Ergebnisse der IPCC-Klimamodelle nur zum geringen Teil reproduzieren. Besonders die negativen (also kühlenden) Rückkoppelungseffekte wie Verdampfung verminderten die mittlere Temperatur im Modell erheblich und wirkten somit klimastabilisierend. Erstaunlicherweise erwähne der Weltklimarat im aktuellen Sachstandsbericht (AR5) diese negativen Rückkoppelungen gar nicht. Prof. Harde favorisiert die Klima-Theorie der Solaraktivität.

Die Tätigkeit der Erdsonne habe sich zwischen 1950 und 2000 erhöht, was sich auf die Temperatur der Atmosphäre verstärkend auswirke; ähnlich wie der vom IPCC behauptete CO2-abhängige Treibhauseffekt. Auch die Sonnenstrahlen seien mit der Wolkenbildung negativ rückgekoppelt. Erhöhe sich also die solare Aktivität, vermindere sich die Wolkendecke. Der Referent schloß mit dem Fazit, dass 65% der mittleren Temperaturerhöhung in 100 Jahren auf die Sonnenaktivität zurückgehen (0,48°C), aber nur 35% auf das in der Luft vorhandene Kohlenstoffdioxid (0,26°C); in der Summe 0,74°C.




Sensibles Klima? – Harte Zahlen! Klimasymposium am 7.3.19 in Amsterdam

Liebe realistische Freunde,

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir am 7. März in Amsterdam ein interessantes Symposium zur Klima- und Klimapolitik abhalten. https://ontgroeningsdag.nl/
Das Timing (13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) ist optimal für einen eintägigen Auslandsaufenthalt.

Die erste Stunde (einschließlich meines Vortrags) über die Entwicklungen in Holland wird auf Niederländisch sein, um die älteren Besucher entgegen zu kommen, die in der Regel nicht sehr fließend Englisch sprechen. Danach werden Benny Peiser, Richard Tol und Nic Lewis auf Englisch sprechen.
Nic Lewis wird die Hauptredner zu seiner neuesten Arbeit über die Klimasensibilität halten, und die Ergebnisse werden so durchdacht sein, wie wir sie von ihm gewohnt sind!

Wir hoffen, Sie in Amsterdam zu sehen!

Theo Wolters

 

Anmelden hier https://ontgroeningsdag.nl

Dear realistic Friends,

I am happy to inform you that we are having an interesting symposium on climate and climate policies in Amsterdam on March 7th.  https://ontgroeningsdag.nl/
Timing (1pm till 6pm) is optimal for a one day visit from abroad.

The first hour (including my talk) about developments in Holland will be in Dutch, to accomodate the older visitors, who are usually not very fluent in English. But after that, Benny Peiser, Richard Tol and Nic Lewis will speak in English.
Nic Lewis will have the keynote speach on his latest work om climate sensitivity, and the results will be as thourough as meaningful, as we are used from him!

Hope to see you in Amsterdam!

 

Theo Wolters




Blackout (3) – Kann ich mich vorbereiten?

Die Bundesregierung will bis zum Jahre 2022 – notabene in drei Jahren – Kohlekraftwerke mit 12.700 Megawatt stilllegen. Die heutige Höchstlast beträgt etwa 75.000 Megawatt. Zu gut deutsch: Die Politik will bis 2022 fast ein Fünftel der elektrischen Grundlasterzeugung des Landes plan- und ersatzlos stilllegen oder gar durch wetterabhängige Kraftwerkskapazität ersetzen, die an windstillen trüben Tagen noch nicht einmal 10 Prozent ihrer Leistung erbringen können. Vergessen Sie nicht – ein großer Blackout ist eine nationale Katastrophe mit unübersehbaren Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Ein Blackout kommt plötzlich und ohne jede Vorwarnung. Es ist eher umgekehrt – schlechte Nachrichten über die Blackout-Gefahr werden von den grünliebenden Journalisten und staatlichen Stellen nur verdruckst verbreitet.

Die Versorgung ist gesichert“, sagt der Wirtschaftsminister Altmaier, der bekanntermaßen Jurist ist. Er sagt es wider besseres Wissen. Ein anderer Bundesminister, der in seiner Jugend mal Messdiener war, behauptete einst mit ähnlich pathetischem Wahrheitsgehalt: „Die Rente ist sicher“.

Im Teil 1 dieses Beitrages haben wir uns damit befasst, wie sich so ein Blackout anfühlen könnte. In diesem Teil wollen wir mal schauen, wie man sich wenigstens ein bisschen darauf vorbereiten kann.

Wie lange könnte ein Blackout dauern?

Wenn ein Landesnetz einmal zusammengebrochen ist, dauert es eine ganze Weile, bis die Leistung wiederaufgebaut werden kann. Man benötigt erst einmal ein paar Kraftwerke, die „schwarzstartfähig“ sind. Das sind weder Windenergieanlagen, die ihre Flügel erst mal mit Strom in die Anfahrposition drehen müssen noch normale Kraftwerke, die Pumpen und Hilfsdampfkessel brauchen, um zu starten. Schwarzstartfähige Kraftwerke können ohne äußere Versorgung durch das Netz angefahren werden, weil sie eigene genügend große Dieselgeneratoren oder Gasturbinen haben, um den Anfahrprozess mit Strom zu versorgen. Davon gibt es in Deutschland nach Angaben der Bundesnetzagentur ganze 120 Kraftwerksblöcke. Das entspreche einer Leistung von 9,7 Gigawatt.

Erst einmal muss der Schaden beseitigt oder isoliert werden, der den Netzausfall verursacht hat. Dann muss das Netz in kleine Subnetze aufgetrennt werden.

Sind dann einige Kraftwerke wieder angefahren worden, kann der Lastverteiler das Netz sukzessive aus den kleinen separierten Teilen wiederaufbauen – das heißt: Stück für Stück zusammenschalten und parallel dazu Kraftwerke hochfahren. Hierbei müssen Leistung und Verbrauch stets in Waage gehalten werden, sonst bricht das Netz wieder zusammen.

Wenn man versuchen würde, das Netz einfach wieder zuzuschalten, würden die bereits gestarteten Kraftwerke sofort durch Überlastung ausfallen, da ja überall jede Menge Verbraucher eingeschaltet am Netz hängen und die Leistungsbilanz stören. Dieser Vorgang des Netzwiederaufbaus kann mehrere Tage dauern.

Ich schätze ein, dass etwa eine Woche vergehen kann, bis das Netz wieder zur Verfügung steht. Richten Sie sich also auf eine Woche ohne Versorgung ein. Halten Sie solche Dinge in Ihrem Vorrat, die Sie auch normalerweise konsumieren.

Was muss man für einen Blackout vorrätig halten?

Die Maslowsche Bedürfnispyramide hilft uns, diese Frage zu beantworten. Da der Versorgungsausfall nur eine Woche beträgt, können wir mit den Grundbedürfnissen beginnen: Hierzu zählt Maslow (1943) alle Grundbedürfnisse, die zum Erhalt des menschlichen Lebens erforderlich sind, wie Atmung, Wasser, Nahrung, Schlaf, Fortpflanzung, Homöostase (z.B. Hütte, Witterungsschutz).

Eine Woche ohne Essen halten die meisten erwachsenen Menschen problemlos aus, wenn sie gesund sind. Nicht so allerdings kranke oder sehr alte Menschen und Kleinstkinder. Denken Sie auch an Diabetiker und Allergiker.

Wasser: Da man damit rechnen muss, dass die Leitungswasserversorgung schon nach wenigen Stunden ausfallen kann, sollte für jedes Familienmitglied ein Vorrat an 1,5 Liter (große Mineralwasserflasche) für eine Woche bereitstehen. Das heißt für eine dreiköpfige Familie brauchen Sie einen Vorrat von 20 Flaschen.

Wenn der Strom plötzlich ausfällt, weiß man nicht, wann er wiederkommt. Ich empfehle daher, umgehend und prophylaktisch die Badewanne mit kaltem Wasser volllaufen zu lassen. Dieses kann dann, streng rationiert, als Brauchwasser das Leben sehr erleichtern.

Bedenken Sie auch, dass bei einem Wasserausfall auch die Toilettenspülung mit ausfällt. Sie können Ihre Toilette nicht mehr wie gewohnt benutzen. Auch ein Campingklo dürfte beim Blackout für eine Familie innerhalb kurzer Zeit überfordert sein. Ich persönlich würde mir mit Plastik-Abfallsäcken helfen, die fest zugeschnürt lagerbar sind, bis sich das Leben wieder normalisiert. Gut ist es, wenn sie für die Benutzung über die Klobrille gezogen passen.

Ein Mensch stirbt nicht, wenn er sich eine Woche nicht waschen kann. Menschen fühlen sich aber besser, wenn sie sich reinigen können. Ein Vorrat an feuchten Wegwerftüchern kann den Komfort wesentlich erhöhen.

Nahrungsmittel: Für Nichtfaster ist die Vorstellung eines kompletten Nahrungsverzichtes von einer Woche wenig attraktiv. Für Kleinstkinder und Kranke besteht sogar die Notwendigkeit der Möglichkeit von regelmäßiger warmer Nahrungszufuhr. Sie brauchen also einen Spiritus-Campingkocher und einen Brennstoffvorrat für eine Woche. Fünf Liter Brennspiritus dürften reichen. Und denken Sie daran, die meisten Menschen haben wenig Erfahrung beim Umgang mit solchen Geräten. Die Feuerwehr können Sie wahrscheinlich gar nicht erreichen. Also ist ein Feuerlöscher eine gute Idee.

Die Vorratshaltung von Nahrungsmitteln muss pragmatisch sein, wenn sie funktionieren soll. Festmahle braucht es beim Blackout ohnehin nicht zu geben. Für Kinder brauchen Sie Trockenmilchpulver o.ä. Für Erwachsene ein paar Päckchen Nudeln, Reis, Linsen – alles was lange lagerfähig ist. Ein paar Soßen-Konserven tun gut, auch andere Konserven. Brot ist schwierig, daher rate ich ab. Futtern Sie erst den Tiefkühlschrank und den Kühlschrank leer, die werden sowieso auftauen.

Wenn Sie neue Nahrungsmittel als Ersatz für verbrauchte kaufen, stellen Sie diese immer nach hinten ins Regal. Für Kaffeeabhängige – vergessen Sie den Instantkaffee nicht.

Information/Kommunikation: Telefon, Fernsehen und Internet brechen beim Blackout binnen kurzer Zeit zusammen. Information kann lebenswichtig sein. Es ist davon auszugehen, dass die staatlichen Stellen den Rundfunk mit Notstromaggregaten aufrechterhalten können. Nehmen Sie Warnungen der staatlichen Stellen im Notfall ernst. Bleiben Sie besonnen.

Haben Sie daher ein batteriebetriebenes Radio bereit, natürlich mit einem entsprechenden Batterievorrat. Im Notfall haben Sie noch ein Autoradio. Einen Batterievorrat brauchen Sie auch für Ihre Taschenlampe. Bevorraten Sie eine ausreichende Zahl von Zündhölzern, Kerzen und sicheren Kerzenhaltern für die Familienmitglieder. Lassen Sie Kinder nicht mit brennenden Kerzen alleine.

Gesundheitsfürsorge: Man sollte stets einen gut gerüsteten Verbandskasten bereithalten, auch einen Mindestvorrat an benötigten Medikamenten. Durchfallmittel, Fiebersenker und Elektrolyte sollten darin sein. Ein gut bebilderter Erste-Hilfe-Führer kann von großem Nutzen sein.

Eine Erkältung ist das Letzte, was Sie bei einem Blackout brauchen. Ziehen Sie sich warm an, die Heizung wird nicht funktionieren, und die Wohnung wird kalt. Medizinische Hilfe für unvorhergesehene Fälle gibt es nur noch in Krankenhäusern. Begeben Sie sich im Notfall dorthin und wappnen Sie sich für jede Menge Komfortverlust.

Haben Sie einen ausreichenden Vorrat an Einweggeschirr und Besteck? Für unhygienische Angelegenheiten brauchen Sie Einweghandschuhe. Betreiben Sie nach Möglichkeit ein Minimum an Seuchenschutz. Dazu gehört die sichere und isolierende Lagerung von Müll und Ausscheidungsprodukten sowie ein Minimum an Hygiene.

Bargeld: Hier scheiden sich die Geister. Sie sollten stets etwas Bargeld im Hause vorrätig haben, da die Geldverteilung über die Banken und bargeldloses Zahlen ausfallen. Sollte der Blackout länger dauern, macht Bargeld Sie unabhängiger für Einkaufe auf einem eventuell entstehenden Notmarkt, das ist wichtig. Aber Bargeld macht Sie verwundbar bei Raubüberfällen.

Verhalten: Sicherheit kommt zuallererst, ohne Abstriche und ohne Kompromisse. Vorsicht, Vorsicht und nochmals Vorsicht ist angesagt. Sie können nicht mit fremder oder staatlicher Hilfe rechnen – um so willkommener, wenn Sie sie erhalten. Gehen Sie davon aus, dass Sie weder Polizei noch Feuerwehr noch dringende medizinische Hilfe rufen können. Verletzungen, Brände, Unfälle können unter solchen Umständen tödlich enden. Nachbarschaftliche Hilfe wird lebensnotwendig und lebensrettend sein. Leisten Sie sie, wenn Sie können.

Kümmern Sie sich als erstes um die Schwachen unter Ihren Lieben. Es ist besser, die gebrechlichen Eltern zu Hause zu beschützen, als im Pflegeheim auf angemessene Betreuung im Katastrophenfall zu hoffen. Also sollten sie – möglichst am Anfang einer solchen Ausnahmesituation, wenn die Straßen noch einigermaßen sicher sind – geholt werden.

Low profile – der gesellschaftliche Zusammenhalt wird durch einen Blackout an seine Grenzen geführt. Staatliche Schutzfunktionen für den Bürger können nicht genügend aufrechterhalten werden. Es gibt immer einen Bodensatz der Gesellschaft, der eine solche Ausnahmesituation für kriminelle Akte nutzen möchte. Plünderungen, Raub und andere schwere Delikte werden wahrscheinlich. Vermeiden Sie die Situationen. Bleiben Sie mit Ihrer Familie im Haus. Vermeiden Sie beleuchtete Fenster, wenn alles um Sie herum dunkel ist. Zeigen Sie nicht an, dass Sie Überlebensmittel haben – eine Dose Ravioli kann Sie das Leben kosten. Auch ein laufendes Notstromaggregat könnte Leute anziehen, von denen Sie lieber Abstand halten wollen.

Versuchen Sie, die Benutzung Ihres Autos zu vermeiden. Es wird für Sie kein Nachtanken geben, nur 14 von 1.600 Tankstellen in Deutschland haben ein Notstromaggregat, und die bleiben staatlichen Stellen und Helfern vorbehalten. Es wird kaum Hilfe bei Unfällen geben. Es kann zu Fällen von Fahrzeugraub kommen.

Liebe Achse-Leser, der Blackout wird durch Energiewende und Kohleausstieg wahrscheinlicher. Dies ist eine unvollständige Vorbereitungsanleitung ohne jede Gewähr, dafür muss sie aber auch keine Rücksicht auf politische Korrektheit nehmen.

Sicher haben Sie noch weitere gute Ideen, wie man sich schützen kann – teilen Sie diese mit uns und den anderen Achse-Lesern.

Den ersten Teil dieser Serie finden Sie hier.

Den zweiten Teil dieser Serie finden Sie hier.

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Blackout (2) – ein Sieben-Tage-Szenario

Eine Studie des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag „Was bei einem Blackout geschieht. Folgen eines langandauernden und großräumigen Stromausfalls“, schildert die Situation so:

Aufgrund der nahezu vollständigen Durchdringung der Lebens- und Arbeitswelt mit elektrisch betriebenen Geräten würden sich die Folgen eines langandauernden und großflächigen Stromausfalls zu einer Schadenslage von besonderer Qualität summieren. Betroffen wären alle Kritischen Infrastrukturen, und ein Kollaps der gesamten Gesellschaft wäre kaum zu verhindern. Trotz dieses Gefahren- und Katastrophenpotenzials ist ein diesbezügliches gesellschaftliches Risikobewusstsein nur in Ansätzen vorhanden“.

Der Innenminister de Maiziere wagte sich einst aus der Blackout-Deckung und sagte (ab Min. 5:30 und ab 10:00): „Es ist vernünftig und angemessen, sich auf Katastrophenszenarien vorzubereiten, sei deren Eintritt auch noch so unwahrscheinlich… dafür zu sorgen, dass man bei einem Stromausfall jedenfalls eine gewisse Zeitlang sich selbst versorgen kann…“ Er wurde reichlich dafür gescholten. Was wird gesagt?

Auch die Bevölkerung kann sich selbst schützen. Aus diesem Grund spricht die Konzeption Zivile Verteidigung eine Empfehlung an die Bürgerinnen und Bürger aus: Sie sollten ein Vorrat von Lebensmitteln für zehn Tage im Haushalt vorhalten“. (Broschüre Katastrophenschutz) Doch reicht das?

Was aber versteckt sich hinter der Phrase „Kollaps der gesamten Gesellschaft“? Hier ein fiktives Beispiel, wie sich das für normale Bürger ohne Sonderabsicherung anfühlen könnte:

Es ist Mitte Januar, ein kalter, trüber Nieselregen-Abend. Die Familie sitzt in einem Düsseldorfer Randbezirk beim Abendbrot. Es gibt Brote mit Aufschnitt, das Baby nuckelt noch an seiner Flasche. Plötzlich flackert das Licht, geht aus und das im Hintergrund laufende Radio wird stumm. Der Papa schaut aus dem Fenster – alles stockdunkel bis auf ein paar Autoscheinwerfer. An der nahen Kreuzung scheppert ein Blechschaden – die Ampel ist wohl ausgefallen. Wildes Gehupe. Mama hat ein paar Teelichter angezündet, es sieht gemütlich aus.

Pullover an – die Heizung wird kalt

Eine Stunde später ist es vorbei mit der Gemütlichkeit. Papa mault nachhaltig, weil er von seiner sportlichen Betätigung nicht nachgehen kann – das Fußballspiel im Fernsehen ansehen. Bier und Chips ohne Fußball schmecken nicht. Mama hat schon den dicken Pullover an – die Heizung wird kalt. Der Achtjährige hat sein Tablet leergedaddelt und heult umher, weil er es nicht aufladen kann.

Ruf doch mal die Oma an, ob die auch keinen Strom hat. Die Oma geht nicht ran. Wahrscheinlich geht die Schnurlosstation nicht. Mama packt den Geschirrspüler ein und fordert den Papa auf, morgen früh ja das Programm zu starten. Er wird es sowieso vergessen, das weiß sie schon. Schlechtgelaunt und ungewöhnlich früh gehen alle zu Bett.

Am nächsten Morgen wird die Mama durch das laute Fluchen ihres Mannes wach. Das Licht funktioniert immer noch nicht, Papa hat die Teelichter von gestern wieder angezündet. Es sind ihre Letzen. Der Papa flucht, weil das Klo unbenutzbar ist – kein Wasser für die Spülung. Das hat er nicht gewusst und nun ist der Zustand des Badezimmers unerträglich. Die Mama erschrickt furchtbar: Ich brauche doch heißes Wasser für das Baby… Sie haben noch zwei Flaschen Mineralwasser – mit Kohlensäure. In der Wohnung sind 11 Grad Celsius, Mama gerät in Panik wegen des Babys. Wie soll sie das Fläschchen zubereiten, der Elektrokochherd ist toter als tot. Papa tröstet sie – ich bringe Wasser mit, wenn ich von der Arbeit komme. Bis dahin ist auch der Strom wieder da…

Papa kann nicht zur Arbeit fahren. Das Rolltor der stockfinsteren Tiefgarage geht nicht auf. Er beschließt, mit dem Bus zu fahren. Die Zustände auf den Straßen sind chaotisch. Staus, Unfälle, Blaulichtfahrzeuge überall. Ein Lautsprecherwagen fordert die Leute auf, zu Fuß nach Hause zu gehen. Zur Arbeit kommt er heute sicherlich nicht, es sind 25 km. Er will nicht ohne Wasser nach Hause kommen und geht zum Supermarkt. Dort ist ein Riesenauflauf. Aber die Tür ist zu: „Wegen Stromausfall geschlossen“ steht an der elektrischen Schiebetür. Die Leute sind wütend, ein Mitarbeiter fleht um Verständnis: Kassen gehen nicht, kein Licht, was sollen sie machen. Trotz des Flehens gibt es an der Tür ein Gerangel.

Die ganze Wohnung stinkt

Als Papa heim kommt, hat er eine Flasche Mineralwasser dabei. Das THW hat sie verteilt, für jeden nur eine. Mama gibt dem Baby ein Fläschchen. Die Nachbarn haben einen Campingkocher, leider aber kaum noch Spiritus. Sohnemann schwänzt heute die Schule, jammert aber endlos wegen seines Smartphones. Die ganze Wohnung stinkt, weil sie das Klo weiter benutzen, obwohl die Spülung nicht geht. Es ist ein kalter Gestank. In der Wohnung sind nur noch acht Grad.

Papa bringt Gerüchte mit, dass Hacker für den Stromausfall verantwortlich sein sollen. Das soll im Radio gekommen sein. Andere sagen, das liegt an der Flaute, dem trüben Wetter und dem Atomausstieg.

Mittags gibt es eine Fischkonserve und Brot mit Bier für alle, Papas Fußball-Kasten ist noch halbvoll. Der Achtjährige wirkt danach eher lustig.

Der Papa soll einen Camping-Kocher besorgen – egal was für einen – das Baby braucht sein Fläschchen. Kreidebleich hat die Mama gesagt: „Und die Oma muss heute zur Dialyse. Geh doch mal bei ihr vorbei“. Die Stunden vergehen. Der Papa kommt heute nicht mehr zurück. Keine Nachricht, das Telefonnetz geht nicht. Sie gehen in der stinkenden kalten Wohnung ohne Abendbrot mit einem Bier zu Bett – das Wasser bleibt für das Baby. Die Milch wird kalt angeschüttelt, das Baby fiebert schon ein bisschen. Die Kerzen sind alle, die Taschenlampe glimmt nur noch.

Mitten in der Nacht kommt der Papa nach Hause, er bringt die Oma mit. Sie sind vom Krankenhaus mit einem Fahrrad gekommen, die Oma auf dem Gepäckträger. Der Papa druckst rum, als ihn sein Filius fragt, wo er das Fahrrad denn her hätte. Die Oma erzählt von den Zuständen im Krankenhaus. Sie haben den ganzen Tag auf die Dialyse warten müssen. Die Leute haben sich geprügelt, auf Ärzte und Schwestern eingetreten. Zum Glück haben die dort Notstrom. Aber die Polizei und die Ärzte sind gegen die rüden Patienten völlig machtlos. Oma sagt, dass sie lieber stirbt, als sich dem nochmal auszusetzen.

Die Supermärkte sind geplündert

Es ist der vierte Tag ohne Strom. Die Familie hungert, die Haut juckt, das Klo stinkt. Das Baby hat immer noch Fieber. Nur noch der Papa wagt sich aus dem Haus. Er berichtet von chaotischen Szenen. Draußen ist es inzwischen lebensgefährlich geworden. Es gibt viele Brände und noch mehr Unfälle. Marodierende Männergruppen liefern sich Scharmützel mit Polizei und Militär, die aussichtslos versuchen, die Ordnung herzustellen. Die U-Bahn wird immer noch evakuiert. Es werden auch immer noch Menschen aus steckengebliebenen Aufzügen geholt, es gibt schon Tote.

Die Supermärkte sind geplündert und völlig verwüstet. Papa ist in einem solchen Geschäft gewesen und hat ein Toastbrot und Wasser erbeutet. Es wurde ihm aber auf der Straße von einer wildgewordenen Frau wieder entrissen, die schrie, dass sie es für ihre Kinder brauchte. Eine dicke Rolle erbeuteter Müllbeutel erweist sich als sehr nützlich – sie verrichten ihre Notdurft jetzt in Müllbeutel. Der Papa bringt auch wieder zwei Flaschen Wasser mit, die er von den tapferen Männern vom THW bekommen hat. Ihr Fahrzeug war ohne Diesel liegengeblieben, die Pumpen der Tankstellen funktionieren nicht ohne Strom. Die Männer hatten das Wasser verteilen wollen, wurden aber von der wütenden Menge überrannt.

Fast der gesamte Verkehr ist zum Erliegen gekommen. Auch Feuerwehr und Krankenwagen kommen nicht mehr durch. Kein Telefon, kein Internet, kein Fernsehen, kein Notruf der Polizei. Es ist, als hätte der Bodensatz der Gesellschaft nur auf so eine Gelegenheit gewartet.

Die Mama hat auf einem Kuchenblech ein provisorisches Feuer gemacht, um das Fläschchen für das Baby zu erwärmen. Sie verheizt zusammengetretene Kleinmöbel. Das offene Fenster dient als Rauchabzug, der Topf steht auf dem Ofengrillrost. Der Papa hat geschimpft und rumgeschrien, dass die Feuerwehr nicht kommen kann, wenn’s brennt. Mama bezeichnet seine „Vorsichtsattacken“ als Berufskrankheit – er ist Arbeitsschutzobmann auf seiner Baustelle.

Nun hat Mama mit einem bisschen Wasser sogar einen Topf Reis gekocht, den die Familie mit dem Resttomatenmark vermischt gierig isst. Die aufgetaute Hackfleischsoße aus dem Tiefkühlfach roch schon etwas schmierig. Nur der Papa hat davon gegessen. Er sagte: Das verbrät sich“, als er die Pfanne auf Mamas improvisierten Feuer erwärmte. Jetzt verbraucht er Unmengen von den Müllbeuteln, weil die Hackfleischsoße aus allen Rohren gleichzeitig zurückkommt.

Die Beseitigung der Schadensfolgen dauert Monate

Der Bierkasten ist leer. Der Oma und dem Baby geht es schlecht. Verzweiflung macht sich in der Familie breit. Der Achtjährige aber hat – oh Wunder – angefangen, seine Bücher zu lesen, weil sein Tablet nicht funktioniert.

Die Familie muss noch drei weitere Tage durchhalten, bis der Strom wiederkommt. Doch sie kommen glimpflich davon, keiner stirbt. Es gibt landesweit hunderte von Opfern, der Schaden geht in -zig Milliarden. Die Beseitigung der Schadensfolgen dauert Monate.

Inzwischen machen Gerüchte in den Medien die Runde, dass die Energieversorger absichtlich ihrer gesetzlichen Pflicht zur sicheren Stromversorgung nicht nachgekommen sind, um gegen die Abschaltung ihrer Kraftwerke zu protestieren. Auch wird berichtet, dass der Blackout passierte, weil es noch nicht genügend Windräder und Solarpaneele gibt. Der Achtjährige lernt in der Schule, was die Ursache für den Blackout war, nämlich, dass die Kohlekraftwerke die Netze verstopft hatten. Andere Medien und die Politik hingegen machen Putins Hacker für die Katastrophe verantwortlich. Die Grünen und die Linken, die das schon immer vorhergesagt hatten, bekommen ungeheuren Zulauf und werden bei den nächste Wahl Rekordergebnisse einfahren…

Soweit meine kleine fiktive Geschichte. In den Medien wird bisher über Blackouts nur verdruckst berichtet – schließlich könnten einige Bürger in ihrer Meinung über den bevorstehenden Kohleausstieg verunsichert werden. Wie bereite ich mich auf einen Blackout vor? Im Teil 3 dieses Beitrages will ich daher mal der Bundesregierung ein wenig beim Katastrophenschutz zur Hand gehen.

Den ersten Teil dieser Serie finden Sie hier.

Manfred Haferburg ist Autor des Romans Wohn-Haft“, mit einem Vorwort von Wolf Biermann, der nun auch als Taschenbuch erhältlich ist.

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Blackout (1) – Eine Serie aus aktuellem Anlass

Deutsch*innen fürchten sich vor strukturellem Sexismus, vor Genen, vor’m Bienensterben, vor’m Klima und Feinstaub, vor Putin und Trump. Keine Furcht haben sie vor SchweinshaxenMännergruppen und vor etwas, das mit Nix zu tun hat. Aber vor allem haben sie keine Angst vor einem Blackout. Kurz gesagt: Die deutsche Risikopyramide steht kopf, wie so vieles andere in diesem Land.

Eigentlich hatte ich vorgesehen, dieses Thema nur in zwei Teilen zu behandeln. Aber wie das Leben so spielt, gibt es seit gestern, Dienstag, 14:00 Uhr, einen Miniminiblackout in einem Teil Berlins. Bei Bauarbeiten wurde versehentlich ein Hochspannungskabel in der Nähe der Salvador-Allende-Brücke angebohrt. Eigentlich braucht man ja für solche Arbeiten eine Genehmigung, die genau derartige Fehler vermeiden soll. Aber wir sind ja in Berlin – wo es arm, aber sexy zugeht.

Statt eines landesweiten Blackouts sprechen wir hier also über einen lokalen Stromausfall. Es sind 31.000 Haushalte und 2.000 Betriebe im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick betroffen. Und wie das so ist bei Stromausfall, dann funktioniert einiges an Infrastruktur nicht mehr. „Das ist in der Tat außergewöhnlich“, kommentierte der stellvertretende Berliner Landes-Branddirektor die Situation in der „Abendschau“ des rbb.

Welt-Online schreibt: „In mehreren tausend Haushalten war es nicht nur dunkel – sondern auch kalt: Wegen des Blackouts waren die beiden Blockheizkraftwerke in Köpenick und Friedrichshagen vom Netz: ‚Die Wiederversorgung der rund 5000 betroffenen Haushalte mit Wärme kann erst nach der Wiederversorgung mit Strom erfolgen‘, twitterte Vattenfall“. Ich zweifele stark an, dass die meisten individuellen Heizungen im betroffenen Gebiet funktionieren, haben doch die meisten eine stromabhängige Regelung und Umwälzpumpe.

Intensivstation evakuiert, Schulen geschlossen

Bild-Online berichtet: „Die Schulen und Kitas in den Ortsteilen Bohnsdorf, Grünau, Köpenick, Müggelheim und Schmöckwitz bleiben deshalb heute geschlossen, teilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit. Weil im betroffenen Gebiet weder Handy noch Festnetz funktionierten, hat die Feuerwehr zwei mobile Anlaufstellen eingerichtet. Die Polizei schickte vier Fahrzeuge als stationäre „Wachen“ in den Bezirk.

Sorge macht laut Feuerwehrsprecher Dominik Pretz allerdings die Lage in den Kliniken: Im DRK-Krankenhaus Köpenick lief die Notstromversorgung nicht richtig an, immer wieder ging das Licht aus. In der Nacht wurde die Intensivstation des Krankenhauses Köpenick evakuiert und mindestens 19 Patienten auf umliegende Krankenhäuser verteilt. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot aus Rettungswagen und Notärzten vor Ort.“

Eigentlich hat ja ein Krankenhaus eine automatische Diesel-Notstromversorgung für die überlebenswichtigen Verbraucher wie Operationssäle und Intensivstationen, die auch bei Stromausfall funktioniert. Aber wir sind ja in Berlin, da ist eben vieles anders als anderswo.

Im Stromausfallgebiet, an der Tegernseestraße in Berlin-Grünau, brach in der Nacht ein Feuer in einem Einfamilienhaus aus. Der Bewohner blieb glücklicherweise unverletzt. Die Feuerwehr ist mit 200 Mann im Einsatz, plus der freiwilligen Feuerwehren. Da im Stromausfallgebiet weder Mobilfunk noch Festnetz überall funktionieren, richtete die Feuerwehr zwei mobile Anlaufstellen ein. Die Polizei schickte vier Fahrzeuge auf Patrouille. Die Bürger sollen im Notfall „nach hellen Scheinwerfern Ausschau halten“.

Der Stromausfall hatte auch Auswirkungen auf das Verkehrsnetz. Die Verkehrsinformationszentrale Berlin teilte auf Twitter mit, dass zahlreiche Ampelanlagen außer Betrieb seien. Mehrere Straßenbahnlinien sind unterbrochen. Ich zweifele auch an, dass im Stromausfallgebiet heute alle Verkaufsgeschäfte wie gewohnt funktionieren.

Dies ist – notabene – KEIN Blackout. Es ist lediglich ein zeitlich eng begrenzter lokaler Stromausfall, der sicherlich im Laufe des heutigen Tages behoben werden kann. Die Unterstützungs- und Sicherungskräfte können sich zum Glück auf das betroffene Gebiet konzentrieren. So lassen sich Sicherheit und Notversorgung der betroffenen Bevölkerung aufrechterhalten.

Jetzt muss sich jeder Leser eigentlich nur noch fragen: Was passiert bei einem landesweiten Stromausfall von mehreren Tagen, einem richtigen Blackout? Leider steigt die Gefahr eines solchen Ereignisses rapide, weil die Stromversorgung immer instabiler wird. Selbst wenn die Sonne Tag und Nacht 360 Tage im Jahr schiene und der Wind 364 Tage durchwehte, brauchten wir den ganzen Zweitkraftwerkspark mit 100 Prozent Kapazität für die paar Stunden, in denen absolut kein Wind weht und keine Sonne scheint. Sonst bricht das Stromnetz zusammen – es gibt einen Blackout. Das ist der unheilbare Konstruktionsfehler der Energiewende. Die Gefahr eines Blackouts wächst und wächst mit jedem konventionellen Kraftwerk, dass in diesem Subventionsgestrüpp pleite geht.

Lesen Sie morgen in Teil 2: Was passiert bei einem großen Blackout?  Wie kann ich mich vorbereiten?

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Korrelationen belegen keine Kausalitäten – DIE FEINSTAUBLUNGE DER RAUCHER

Schimpf und Schande brechen sich gerade Bahn über jene Lungenfachärzte, die vor einiger Zeit mit einem Aufruf für Aufsehen sorgten. Sie hatten es gewagt, Studien über die Gefährlichkeit zu Feinstaub und NO2 zu hinterfragen. Denn die bilden eine wesentliche Begründung für Fahrverbote und den Kampf von NGOs wie des dubiosen Abmahnvereines »Deutschen Umwelthilfe e.V.« gegen Autos und individuelle Mobilität.

Die Stellungnahme dieser Lungenfachärzte hatte wie eine Bombe eingeschlagen und einen Anstoß für eine breitere Diskussion geliefert. Professor Dr. Dieter Köhler, ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie, sieht nämlich keine wissenschaftliche Begründung für die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide. Er fordert eine Neubewertung der wissenschaftlichen Studien durch unabhängige Forscher. Er ist einer der wenigen Fachleute, die seit langem öffentlich den Unsinn von schädlichen Feinstäuben und Stickoxiden zurückweisen und so etwas wie einen wissenschaftlichen Beweis anführen: Raucher, die um millionenfach höhere Feinstaubmengen einatmen, müssten wie die Fliegen umfallen. Das tun sie offenkundig nicht. Also könne, so Köhler und Kollegen, an der angeblichen Gefahr der geringen Feinstaubmengen in den Straßen nichts dran sein.

Veröffentlicht hatte er das zuletzt im Sommer vergangenen Jahres im Ärzteblatt. Jetzt wurde der „taz“ ein Rechenfehler Köhlers zugetragen. Bei der Aussage »millionenfach« höher hatte er sich um den Faktor 1.000 verkalkuliert. Denn 500µg NO2 auf 10 Liter Atemluft entsprechen einer Konzentration von 50.000 µg/m³. Um auf eine Million µg/m³ Konzentration beim Rauchen zu kommen, müsste ein Raucher 20 Zigaretten gleichzeitig rauchen und auf seine 10 Liter Atemvolumen verteilen. Das tut er nicht. Raucht er die Zigaretten hintereinander, bleibt es bei 50.000µg/m³ Konzentration für jede Zigarette. Es bleibt jedoch ein Wert, der immer noch deutlich höher, als die Stickstoffdioxid-Konzentration auf der Straße ist.

Aber seine Kritik hat Blessuren bekommen. Jetzt tobt eine heftige Schlammschlacht um jene tapferen Lungenfachärzte, die sich gegen den Irrsinn zu wehren versuchen. »Internationale Experten« kritisieren die Lungenfachärzte und weisen deren Kritik zurück. Unter diesen Experten befindet sich auch Professor Dr. Nino Künzli vom Schweizerischen Tropen und Public Heath Institut in Basel. Nun gut, der steht auch in den Diensten von Greenpeace, gibt aber diesen Interessenskonflikt im Gegensatz zu seinem Kollegen Professor Roy M. Harrison, nicht an.

Sie »schätzen«, sagen sie selbst, die Todesfälle durch Luftverschmutzung. Theoretisch müssten diese übrigens weniger werden, weil die Luft an den Messstellen in den Innenstädten deutlich sauberer geworden ist.

Die Beobachtungen Köhlers und seiner Kollegen werden nicht entkräftet. Sie verweisen auf jenen großen freiwilligen Versuch, den Raucher – ungewollt – liefern. Diese Überlegungen Köhlers bleiben nach wie vor richtig. Raucher sterben eben nicht wie die Fliegen, sondern der Organismus kann die Belastung mit Schadstoffen teilweise ausgleichen.

So ist die Regulationsfähigkeit des Organismus gegenüber Säurebelastungen im mikroskopischen Bereich hoch. Das bedeutet, dass der Körper sehr wohl in der Lage ist, zum Beispiel schädliche Auswirkungen von NO2, das zum Beispiel mit Gewebsflüssigkeit Säuren bilden kann, zu verhindern. Saure Aerosole werden bereits in den oberen Atemwegen neutralisiert, wie man schon vor 30 Jahren festgestellt hatte. Erst in deutlich größeren Mengen sind physiologische Reizwirkungen von NO2 nachweisbar.

Als kritischer sehen Fachleute die Belastung durch Feinstaub an. Doch offen sind hier die Grenzen. Köhler will durch den Vergleich mit einem Raucher und seinen erheblich höheren Feinstaubaufnahmen und dem viel niedrigeren Grenzwert am Straßenrand etwas mehr Realität einkehren lassen.

Permanent schweben Staub und feine Partikel durch die Luft, der Organismus ist in der Lage, damit fertig zu werden. »Reine« Luft gibt es nicht, in ihr schweben ständig winzige Partikel, Staub und sogar Bakterien, derer sich der Mensch erwehren muss.
Experimente am Menschen, die einen Beweis liefern könnten, gibt es nicht. Kein Arzt, kein Wissenschaftler hätte ein großes Kollektiv über einen längeren Zeitraum beobachten können, der Versuch wäre nie durch ein Ethikkommitee gegangen.
Köhlers pragmatischer Ansatz: In Größenordnungen zu argumentieren, in denen Rechner im statistischen Rauschen operieren. Er hat dabei in seinen vielen Jahren als Lungenfacharzt mehr Lungenkranke gesehen, behandelt und entsprechende Erfahrungen gesammelt als jene Epidemiologen, die jetzt über ihn und seine Kollegen herfallen.

Epidemiologen kennen bei ihrer »Wunschwissenschaft« nicht die tatsächliche Exposition. Dennoch kommen sie auf jenen ominösen Kampfbegriff der »vorzeitigen Toten«. Sie wissen nichts von entscheidenden Lebensumständen, von Ernährung, Bewegung oder Aufenthalt an frischer Luft und Sonne. Sie sitzen an ihren Rechnern, gewichten nach Gusto Faktoren wie Herzinfarkt, Diabetes oder Bluthochdruck und würfeln munter Zahlen durcheinander, weil der so schön Horrorzahlen auswirft. Weder sind Methoden noch Modellrechnungen überprüft und validiert. Sie haben keinerlei Aussagekraft, liefern aber dennoch die Begründungen für die Zerstörung der individuellen Mobilität und der Autoindustrie.

Das ist Hokuspokus.

Korrelationen belegen eben keine Kausalitäten. Es lassen sich höchstens Hypothesen daraus ableiten. Mit Korrelationen kann man alles begründen – und alles widerlegen. Wie eine Epidemie überschwemmen immer vorwitzigere Studien das Land, mit denen aufgrund von zu vielen Krankheiten durch Zucker, Fleisch und Kaminfeuer alle mögliche Verbote begründet werden sollen. Eine solche Korrelationsstudie in den USA hatte ergeben, dass Glyphosat das Wachstum von bestimmten Krebszellen behindert. Doch das ist eine reine Korrelationsstudie, und damit läßt sich alles beweisen – oder eben nichts.

Geradezu fahrlässig geht die Politik mit den wilden Datenspielereien der diversen Forschungsinstitute um. Eine Qualitätskontrolle gibt es nicht, blind werden die Daten übernommen und mit ihnen grüne Politik unterstützt. Das, was in vielen anderen Bereichen aus guten Gründen gang und gäbe ist, wird hier nicht gemacht. Dabei liefern diese Daten die Begründungen für politische und wirtschaftliche einschneidende Maßnahmen im Land.

Kein Wunder, dass angesichts einer solchen dürftigen Datenlage die Proteste gegen solche Wahnsinnsentscheidungen immer heftiger werden. Man kann einem Volk lange erzählen, CO2 oder Stickoxide bedrohen ihr Leben und kann damit Angst verbreiten. Aber irgendwann funktioniert das nicht mehr. Das dämmert grünen Politikern wie Winfried Kretschmann und Winfried Hermann in Baden-Württemberg, dem Land des Automobils.

Ein Blick über den Atlantik hilft in vielen Fällen. So auch hier. Denn US-Wissenschaftler haben vor drei Jahren eine sehr umfangreiche Metastudie für die US-Umweltbehörde EPA vorgestellt, die auf 1.150 Seiten umfangreiches Datenmaterial zusammenfaßt. Ihr Ergebnis: Sie empfehlen, den Langzeitgrenzwert für Stickstoffdioxid auf etwa 100 µg/m3 festzulegen.

Auf diese Studie wiederum verweisen das Umweltbundesamt und das Helmholtz-Zentrum mit Fleiß. Immerhin schaffen sie es, in ihrer Studie auf verwegene Zahlen von 6.000 vorzeitigen Todesfällen und 437.000 Diabetes-Mellitus-Fällen im Jahr 2014 zu kommen. Zeichen für einen sehr kreativen Umgang mit Daten. Doch sie zitieren nur halbherzig und unterschlagen das, was nicht in ihre Ideologie paßt.

Sie sagen beispielsweise nicht, dass die US-Wissenschaftler ihren deutlich höheren Grenzwert empfehlen und berichten nicht, warum die Amerikaner das tun. Die US-Wissenschaftler stimmen in ihrer Einschätzung über die Wirkung von NO2 mit den Europäern nämlich nicht überein.

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Premiere: Klimastreikende erhalten Offenen Brief

Die Klimastreikenden in Hannover bekamen zum ersten Mal Besuch von der Initiative KlimaKontroverse.de aus Linden. Wir, eine Handvoll Aktiver, hatten uns extra vorbereitet und einen Offenen Brief dafür entworfen. Wir waren ganz gespannt, was uns da wohl erwarten würde. Und unsere Erwartungen wurden nicht enttäuscht. Das betrifft zum Einen die positiven Erwartungen, aber zum Anderen auch einige negative Erscheinungen.

Der Offene Brief stieß auf teilweise großes Interesse und Gespräche kamen recht gut in Gang. Viele der Anwesenden waren sehr an unseren Erklärungen zum Klima interessiert von denen sie erstmalig erfuhren. Es entspannten sich teilweise etwas längere, aber immer sachliche Diskussionen.

Zu den negativen Erfahrungen zählten mehrfache Versuche uns des Platzes zu verweisen. Das gelang jedoch nicht, weil wir auf unserem Recht auf Meinungsfreiheit bestanden. Positiv war wieder, dass selbst einige Personen, die anfangs uns gegenüber etwas aggressiv auftraten, später dann aufrichtiges Interesse an sachlichen Diskussionen zeigten.

Was uns erstaunte war ein besonders rührender Vorgang. Plötzlich bekamen wir einen unserer Flyer zusammengefaltet in die Hand gedrückt. Wir entfalteten ihn und waren überrascht. Dort stand in großen Buchstaben:

IHR HABT RECHT !!!

Da hat also jemand uns seine Zustimmung auf konspirative Art gezeigt. Ein mutiges Zeichen für die Person und vermutlich ein eher schlechtes Zeichen für die gelebte Meinungsfreiheit in der Szene der Klimastreiker.

Wie geht es weiter?

Leitlinie ist die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten, indem er aufforderte mit Andersdenken zu reden. Wir werden uns um direkten Gesprächskontakt zu den Organisatoren von FridaysForFuture bemühen.

KlimaKontroverse.de
Klaus Öllerer

Teilnehmer des Klimaprotestmarsches in Hannover. Bild Klaus Oellerer

Offener Brief

von KlimaKontroverse.de

an FridaysforFuture

Sehr geehrte Teilnehmer der Klimastreiks,
wir schreiben Ihnen diesen Brief, weil Sie uns an Irrtümer früherer Zeiten erinnern. Ihre Aktivitäten ähneln den Kämpfen gegen das „Waldsterben“ in den 80ern. Damals ging viel Aufrichtigkeit verloren.

Waldsterben und Klimatod
Früher hieß es: Erst stirbt der Wald, dann stirbt der Mensch!
Heute heißt es: Die Klimakrise bedroht unsere Zukunft! – Wir gehen unter! – usw.

Ein Waldsterben hat es nie gegeben [1.1]. Ein Engagement für saubere Luft war sinnvoll – eine Weltuntergangshysterie jedoch nicht. Der Lebensoptimismus vieler Menschen wich einem Lebenspessimismus. AktivistInnen konnten sich damals wie heute eigene Kinder in dieser Welt nicht mehr vorstellen. Der Ökoalarm wurde zu einem politischen Erfolgsrezept. Eine aufrichtige Debatte fand kaum statt.

Heute scheint sich die Geschichte zu wiederholen – nicht nur beim Thema Klima.
Es ist abzusehen, dass nach der Waldsterbens-Blase auch die Klimaalarm-Blase eines Tages platzen wird. Was geschieht dann mit Ihnen, die Sie ganz fest an den drohenden Untergang glaubten? Gibt es politischen Missbrauch?
Liebe Klimastreikende, wir haben einige Fragen an Sie – auch in Ihrem Interesse.
Woher wollen Sie wissen …
… dass die Klimakatastrophe kommt und …
… dass die Wissenschaftler zu 97% darüber einer Meinung sind? – Beides ist nicht richtig [1.2].
Haben Sie sich schon einmal bei Kritikern über wissenschaftliche Gegenargumente informiert?
Wenn damals beim „Waldsterben“ Kritiker zu Wort gekommen wären, hätte diese maßlos übertriebene und folgenreiche Geschichte verhindert werden können. Sollten wir nicht daraus lernen? Auch heute kommen Kritiker nicht fair in den Medien vor. Diskussionen mit Kritikern werden von Klimawarnern verweigert, öffentliche kontroverse Debatten verhindert. Der Demokratie wird dadurch geschadet.

Warum diskutieren Klimawarner nicht?
Die Antwort ist einfach: Die Klimawarner – inkl. „offizieller“ Klimawissenschaft – würden die Diskussionen verlieren. Das wird sogar zugegeben! [1.3] Der Grund: Klimawarner leugnen den natürlichen Klimawandel und haben dadurch in Diskussionen einen sehr schweren Stand.

Wir bieten Ihnen an:Diskussionen, Vorträge, Recherchen, Veranstaltungen, etc.
Einige wissenschaftliche Argumente gegen den Klimaalarm finden Sie auf der Rückseite dieses Flyers.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Öllerer  Achim Fahnenschild
KlimaKontroverse.de, info@KlimaKontroverse.de, facebook.de/klimauntertan

Über uns: Wir haben Zweifel an einer kommenden, menschengemachten Klimakatastrophe. Die Argumente für einen überwiegend natürlich bedingten Klimawandel sind beeindruckend und in der Öffentlichkeit kaum bekannt.
Wir sind eine Initiative in Linden, die sich regelmäßig im Freizeitheim Linden trifft. Leichte Verständlichkeit und die offene Diskussion unterschiedlicher Ansichten stehen im Vordergrund und sollen ein Markenzeichen dieser Initiative sein.

[1.x] Quellen:KlimaKontroverse.de/klimastreikund KlimaKontroverse.de/gegenrede
(Fach-Institute, Wissenschaftler, IPCC Klimaberichte, NASA, Klimahistoriker, Spiegel, ZDF, etc.)

Der natürliche Klimawandel erklärt fast alles

 

Fragen an Klimastreikende

Ist Ihnen die Temperaturentwicklung der letzten 11.000 Jahre bekannt?

Die heutige Warmzeit fügt sich gut in die Reihe der vorhergehenden im Mittelalter, zu Römerzeiten und davor ein. Ungewöhnlich wäre, wenn wir heute keine Warmzeit hätten. Klimaschwankungen ganz ohne zusätzliches CO2.
Angabe der Quellen: KlimaKontroverse.de/klimastreik

Ist Ihnen die Temperaturentwicklung der letzten 2000 Jahre bekannt?

Warmzeiten wie heute sind normal in der Klimageschichte. Angabe der Quellen: KlimaKontroverse.de/klimastreik

Sind Ihnen die Temperaturentwicklung und die Sonnenaktivität seit 1850 bekannt?

Klimaentwicklung und Sonnenaktivität passen gut zusammen. Meeresphänomene (bspw. PDO*) wirken mit.

Ein CO2-Einfluß ist eher klein. * Angabe der Quellen: KlimaKontroverse.de/klimastreik


Ist Ihnen das klimatische Gunstjahrhundert bekannt?

Die letzten mehr als hundert Jahre waren klimatisch ein Gunstjahrhundert – jedenfalls im Vergleich zu früheren, kälteren Zeiten mit mehr Naturkatastrophen. So beschreibt es der bekannte Klimahistoriker Christian Pfister in seinem Buch Klimanachhersage [1.4]. In der breiten Öffentlichkeit fehlt diese Information bisher.

[1.x] siehe Angabe der Quellen unter: KlimaKontroverse.de/klimastreikund KlimaKontroverse.de/gegenrede

(Fach-Institute, Wissenschaftler, IPCC Klimaberichte, NASA, Klimahistoriker, Spiegel, ZDF, etc.)




Die übernächste Generation wickelt gerade ihre Zukunft ab

Dieses Wirtschaftswunder ist wiederum untrennbar mit der Sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Ehrhard verknüpft, der die Kräfte des freien Marktes zu stärkten suchte und dabei gleichzeitig eine soziale Teilhabe an dem dadurch erwirtschafteten Wachstum förderte – also das genaue Gegenteil von Planwirtschaft in Gang setzte.

Heute protestieren wohlalimentierte Schüler in ihrer Unterrichtszeit für einen sofortigen Ausstieg aus der fossilen Stromerzeugung und für die globale Klimagerechtigkeit. Bei näherer Betrachtung scheint es sich dabei aber gar nicht wirklich um eine spontane Graswurzelaktion zu handeln. Vielmehr beschafft sich eine menschenverachtende Klimaideologie mit dieser Instrumentalisierung von Schutzbefohlenen offenbar die gesellschaftliche Rechtfertigung für ihre globale ökologische Transformation. Und indem sie diejenigen Technologiefelder, die aus klimapolitischen Gründen erwünscht sind, mit Subventionen gegen den freien Markt herbeizaubern will, errichtet sie eine neue Planwirtschaft. Denn Marktwirtschaft beruht auf dem Gewinnstreben von eigenverantwortlichen Unternehmern, und wenn mit einer gesellschaftspolitisch erwünschten Technologie keine Gewinne zu erzielen sind, dann muss man dafür halt eine Zwangsalimentierung einführen. Dass die erforderlichen Subventionsmittel aber wiederum nur durch die unerwünschte fossil betriebene Industrie erwirtschaftet werden können, ist offenbar noch keinem derjenigen Politiker aufgefallen, die durch ihr Mandat ja meist nicht aus der produktiven Wertschöpfungskette unseres Landes gerissen wurden, sondern die bis dahin bereits mit Steuergeldern alimentiert worden waren. Am Ende einer solchen planwirtschaftlichen Hans-im-Glück Wirkungskette steht dann ein wirtschaftlicher Zusammenbruch, wie ihn uns die sozialistischen Staaten Ende der 1980-er Jahre vorexerziert hatten.

Da Schüler ja noch Lernende sind und sich möglicherweise auch noch keinen vollständigen Überblick über die Kulturgeschichte der Menschheit verschafft haben, folgt hier ein kurzer Rückblick auf die kulturelle Evolution, die am Ende zu den Segnungen unseres Industriezeitalters geführt hatte. Die verfügbare pro-Kopf Energiemenge hatte sich in mehreren revolutionären Schritten drastisch erhöht, und alle diese Übergänge hatten sich in freier marktwirtschaftlicher Konkurrenz zu dem jeweils vorher bestehenden System entwickelt:

  • Steinzeit (= kleine dörfliche Gemeinschaften von Jägern und Sammlern): Die verfügbare pro-Kopf Energiemenge betrug etwa das 3 bis 6-fache des menschlichen Grundbedarfs.
  • Zeitalter von Ackerbau und Viehzucht (=fortgeschrittene regionale Kulturen): Die verfügbare pro-Kopf Energiemenge betrug etwa das 18 bis 24-fache des menschlichen Grundbedarfs.
  • Industriezeitalter (=globalisierte Welt): Die verfügbare pro-Kopf Energiemenge beträgt heute etwa das 70 bis 80-fache des menschlichen Grundbedarfs.

Erst der industrielle Gebrauch von fossilen Energieträgern seit Beginn der Industrialisierung hat dann unseren Lebensstandard, die Verfügbarkeit und die Qualität von Lebensmitteln, die tägliche Arbeitszeit, das freie Wochenende, den jährlichen Urlaubsanspruch, das Gesundheitswesen, die individuelle Lebenserwartung, das Transportwesen, die Kommunikation und den allgemeinen technologischen Standard auf unser heute als „ganz normal“ empfundenes Niveau angehoben. Wir alle leben heute nämlich so, wie sich das vor zweitausend Jahren nur die römischen Kaiser leisten konnten, und zwar dank fossiler Energieträger, modernster Technologien und jederzeit verfügbarer Energie. Im Umkehrschluss heißt das, unser gegenwärtiger Lebensstandard – und auch unser gegenwärtiger Sozialstaat – beruhen zwingend auf der Nutzung fossiler Energieträger. Die geplanten ideologischen Wenden, also Energiewende, Verkehrswende und Agrarwende, sind im wahrsten Sinne sozialistische Planwirtschaft und können im ökonomischen Sinne keinen Mehrwert erzielen; der erzeugte Mehrwert ist vielmehr rein emotional.
Meine Generation hatte sich erst Ende der 1960-er Jahre von den überkommenen autokratischen Dogmen einer totalitär geprägten Gesellschaft befreit. Die folgende Grenzwertanalyse mag diesen Prozess für die indoktrinierten Schülergarden etwas beschleunigen:

Der Grenzwert für eine subventionierte Planwirtschaft: Eine subventionierte Planwirtschaft unterliegt keinerlei Erwerbsstreben im Wettbewerb alternativer Lösungen um eine positive Kaufentscheidung des Kunden. Vielmehr wird dort eine vorgegebene Lösung durch Subventionen vorangetrieben, weil der Zwangsabnehmer ja gar keine alternative Wahl hat. Weil aber durch ebendiese Subventionen der Konkurs als ökonomisches Regulativ ausgeschaltet wird, müssen alle Fehlentscheidungen und Fehlplanungen zukünftig ebenfalls durch Subventionen ausgeglichen werden. Ein Abbau solcher Subventionen ist also systembedingt gar nicht möglich, weil ein planwirtschaftliches Produkt im wahrsten Sinne des Wortes alternativlos ist. Vielmehr führt eine subventionierte Planwirtschaft à la Ostblock auch zu einer entsprechenden Verringerung von Angebot, Qualität und Innovation – und kann schließlich die Nachfrage nicht mehr befriedigen.

Der Grenzwert für einen emotionalen Mehrwert: Die Zwei-Erden-Argumentation verlangt Verzicht von allen Klimagläubigen, um dadurch unsere natürliche Umwelt und das Weltklima für die nachfolgenden Generationen zu bewahren. Eine aktive Teilnahme an der Umsetzung dieses hohen ökologischen Zieles verschafft allen aktiv Beteiligten neben wirtschaftlicher Sicherheit emotionale Glücksgefühle und eine Bestätigung ihres religiös überhöhten Selbstbildes. Diese Überhöhung lässt es schließlich auch nicht mehr zu, sich mit Andersdenkenden über Alternativen auseinanderzusetzen und muss somit über einen „gestaltenden Staat“ direkt in einen ökologischen Totalitarismus führen.

Synthese dieser beiden Grenzwerte:  Eine subventionierte Planwirtschaft muss zwingend in einer sozialistischen Mangelwirtschaft konvergieren, weil das ökonomische Regulativ eines freien Wettbewerbs fehlt. Damit schlägt dann die Zwei-Erden-Argumentation in ihr Gegenteil um, denn für eine ökologisch korrekte Ernährung der gesamten Weltbevölkerung wären dann ebenfalls zwei Erden erforderlich. Der erhöhte Flächenverbrauch für die glaubensgerechte Erzeugung von Nahrung und Energie muss daher zwingend in einer ökonomischen Versorgungskatastrophe enden. Und weil der menschliche Überlebenswille nun einmal stärker ist als jeder Umweltschutzgedanke, bricht dadurch wiederum der Ökototalitarismus zusammen; und die Überlebenden werden schließlich die ökologischen Ressourcen unseres Planeten erbarmungslos ausplündern.

Fazit: Die Dekarbonisierung der Welt stellt also nicht etwa einen kulturellen Fortschritt für die Menschheit dar, sondern führt direkt zurück in ein ökologisches Mittelalter mit einer verfügbaren pro-Kopf Energiemenge von etwa dem 18 bis 24-fachen des menschlichen Grundbedarfs. Wenn diese Analyse die verführten Lernenden nicht als Motivation zu selbständigem und kritischem Denken anregen sollte, dann sei ihnen eine Klassenfahrt in die Sahelzone anzuraten, wo man sich dann gerne vor Ort bei Menschen im täglichen Überlebenskampf über aktiven Umweltschutz informieren kann.

Abschlussfrage an die übernächste Generation: Wovon wollt Ihr denn eigentlich nach 2038 leben?

Der Beitrag erschien zuerst bei die kalte Sonne hier




Deutschlands Energiewende-Traum ist eine Utopie — FAZ Redakteur beschimpft kompetenten Leser

Einer muss den Anfang machen, einer ist aus dem Energiewende-Mainstream  jetzt ausgeschert und hat Klartext geredet, der Verleger Dirk Ippen: „Der deutsche Traum, unser Land zuverlässig mit ‚grüner’ Energie aus Sonnenschein und Wind zu versorgen, ist nur eine Utopie“, schrieb er jüngst in allen seinen Zeitungen unter der Überschrift „Deutschlands Energiewende fährt gegen die Wand“. Ippen äußerte sich in der Kommentar-Rubrik „Wie ich es sehe“. Ippen ist nicht irgendwer. Sein Verlagskonglomerat ist die fünftgrößte Zeitungsgruppe in der Bundesrepublik. Wenn ein bedeutender, einflussreicher Medienmann derart entschieden auftritt, ist das besondere Aufmerksamkeit wert und kann in allen jenen Medienredaktionen nicht unbeachtet bleiben, die faktenblind noch immer der Energiewende- und Klimaschutzpolitik wie gleichgeschaltet folgen. Die nämlich führt zur Havarie.

Bisher schon 550 Milliarden Euro unnötig ausgegeben

Ippen schreibt nicht „Weg mit dieser Politik“, er fasst nur zusammen, was an Tatsachen vorliegt und zu beklagen ist: „Obwohl schon heute große Teile der Küstenländer mit Windturbinen verschandelt sind und trotz aller Sonnenzellen auf den Dächern, decken Wind und Sonne nur 27 Prozent unseres Strombedarfes und nur 5 Prozent der gesamten benötigten Energie ab. Dafür wurden bereits 550 Milliarden Euro ausgegeben. Überhöhte Energiekosten treffen die Wirtschaft und private Haushalte – Landbesitzer und Turbinenbauer werden reicher. Das ist eine unsoziale Umverteilung von unten nach oben. Und schlimmer noch bedroht diese Art der Energieversorgung unser Stromnetz. Konventionelle Kraftwerke müssen ständig hoch- und runtergefahren werden, um die stark schwankende Stromlieferung auszugleichen. In windreichen Zeiten wird die Überproduktion an Nachbarländer abgegeben, die den Strom gar nicht wollen und für dieses ‚Dumping’ viel Geld verlangen. Die Windstromerzeuger aber bekommen trotzdem 90 Prozent der zu viel gelieferten Energie voll bezahlt. Die Kosten tragen die Stromkunden in Deutschland. Großverbraucher von Strom müssen schon heute in Zeiten geringer Stromproduktion ihre Betriebe vom Netz nehmen. Diese Kosten tragen auch die Stromverbraucher.“

Am Anfang hätte der Kohleausstieg stehen müssen, nicht die Abkehr von der Kernkraft

Dies stimmt ebenfalls: „Wind- und Sonnenstrom sind unzuverlässige Energien, und das mindert ihren Wert erheblich. Die notwendige Grundlast kann nur durch konventionelle Kraftwerke aufgebracht werden. Der Effekt einer Verringerung von Treibhausgasen wie CO2 ist nicht eingetreten, so dass Deutschland seine selbst gesteckten Klimaziele nicht erreichen wird. Dazu wäre es nötig, zur Energieversorgung einen Übergang auf Erdgas in Erwägung zu ziehen. Das ist mit horizontaler Bohrtechnik und hydraulischer Technik auch in Deutschland reichlich vorhanden. Dieses sogenannte Fracking ist aber hierzulande verpönt. Ebenso wie die Nutzung der Kernkraft es ist. Sie empfiehlt sich aber als die immissionsfreieste Energiequelle überhaupt. Im Bemühen um weniger Treibhausgas-Emissionen hätte man mit dem jetzt in Gang gesetzten Ausstieg aus der Kohle anfangen müssen, anstatt sich von der Kernkraft zu verabschieden, nur weil es in Japan ein Seebeben gab.“

Ohne Kohle kein Stahl, kein Zement, keine Windkrafträder

Zusätzlich macht Ippen auf eine Folge des Kohleausstiegs aufmerksam, die bisher kaum bis gar nicht wahrgenommen wird.  In der jetzt geplanten absoluten Form  sei der Kohleausstieg allerdings unrealistisch. Ohne Kohle könne man keinen Stahl erzeugen, auch keinen Zement und damit unter anderem auch keine Windkrafträder herstellen: „Die bestehen nämlich, abgesehen von den Rotorblättern aus Fiberglas, zumeist aus Stahl und Betonfundamenten. Windmühlen brauchen auch seltene Erdmetalle für die Magneten in den Turbinen. Deren Produktion in der Mongolei und anderswo erzeugt giftigsten Abfall in großen Mengen. Die Phrase ‚saubere Energie’ ist daher nur ein schlechter Witz.“

Albert Einstein wird symbolisch durch die verfehlte Klimapolitik zum zweiten Mal aus dem Land vertrieben

Ohnehin: Wer regt sich eigentlich noch darüber auf, dass Regierung und Parlament mit dem massiven staatlichen Eingriff in die Stromerzeugung Marktwirtschaft und Wettbewerbsfreiheit in diesem Wirtschaftsbereich den Laufpass gegeben haben. Salopp formuliert: Der Wettbewerb ist im Eimer. Schlimmer noch: Dies ist staatliche Planwirtschaft pur. Die Folgen der Staatsintervention laufen ab wie in ökonomischen Lehrbüchern abstrakt und abschreckend beschrieben besonders von Ludwig von Mises. Ippen immerhin greift es auf: „Deutschland verabschiedet sich mit dieser Energiewende zu alledem auch noch von der Wettbewerbswirtschaft auf dem gesamten Gebiet der Energieerzeugung. Die wird nun ersetzt durch ein System staatlicher Steuerung mit Subventionen und Vorschriften jeder Art. Ein solches System staatlich gelenkter Wirtschaft ohne einen wettbewerblichen Ansatz, wie ihn z. B. der Emissionshandel der EU bietet, ist immer und überall zum Scheitern verurteilt. Albert Einstein als Symbol von Vernunft und Wissenschaft wird durch unsere verfehlte Klimapolitik heute zum zweiten Mal aus diesem Land vertrieben.“ Veröffentlicht ist der Ippen-Kommentar zum Beispiel im Münchner MerkurNr. 34, 9./10. Februar 2019.

Eine Punktlandung

Eine kleine Korrektur erlaube ich mir, nämlich zum Stichwort Emissionshandel. Ja, ein solcher Handel mit freier Preisbildung am Markt ist zumindest ein wettbewerbliches Element. Aber erstens ist es innerhalb der großen staatlichen Intervention nur ein dürftiges Feigenblatt, und zweitens – das ist der entscheidende Punkt – beruht dieser Handel auf dem irrigen Glauben, man könne mit der zu begrenzenden Ausgabe von CO2-Emissionszertifikaten das Klima schützen. Dies jedoch nur nebenbei, denn sonst ist, was Ippen schreibt und wie er es tut, eine Punktlandung und  in dieser knappen Form auch schreiberisch bestes journalistisches Handwerk. Er liefert Tatsachenfeststellungen, die Schlussfolgerung daraus überlässt er dem Leser. Und wenn der nicht grün-ideologisch verblendet ist, müsste dessen Ergebnis lauten: Weg mit dieser Politik.

Was Ippen ehrt

Offensichtlich hat sich Ippen sehr kundig gemacht. Er ist auch kundig gemacht worden. Fachleute haben ihm  geschrieben, einige dieser Aufklärungsschreiben habe ich in meinem Archiv. Es ehrt ihn, dass er solche Informationen aufnimmt und sich dann nicht scheut, öffentlich seine Folgerungen daraus zu ziehen. Er habe großen Zuspruch gefunden, schrieb er mir auf meine Bitte hin, mir seinen Text elektronisch verfügbar zu machen, Zuschriften mit gegenteiligen Auffassungen seien nur wenige. So zum Beispiel Karl-Ludwig Judt aus Zorneding: „Es ist unbestritten, dass der Klimawandel menschengemacht ist und eine Energiewende neben Energiesparen und Energieeffizienz nur durch Nutzung aller erneuerbaren Energien einschließlich der Förderung der Speichertechnik möglich sein wird. Das EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien) war auf einem guten Weg und wird jetzt leider durch die Bundesregierung und unsere Staatsregierung (Stichwort 10-H-Rege-lung) ausgebremst.“

Leser haben sich überrascht die Augen gerieben

Jakob Geltinger ausMünchen dagegen beglückwünscht ihn: „Ich bin nicht immer mit Ihren Ansichten konform. Dieses Mal in allen Punkten. Ihr Artikel ist an Deutlichkeit und Sachlichkeit kaum zu übertreffen. Ich hoffe sehr, dass er nicht nur Furore macht, sondern Verantwortliche in Wirtschaft und Politik endlich zum verschärften Nachdenken und Handeln zwingt.“ Oder Dr. Karl Hermann Behrens aus Odelzhausen 4: „Nicht wenige Leser werden sich bei Lektüre der ausgezeichneten Kolumne überrascht die Augen gerieben haben. Ist sie doch eine schonungslose Abrechnung mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und damit mit unserer Kanzlerin …“ Oder Peter Hütz ausKrailling: „Als pensionierter ehemaliger Vorstandsvorsitzender eines stark von Stromkosten abhängigen Industriebetriebes begrüße ich Ihren Artikel zur Energiewende in Deutschland, der endlich einmal zu diesem Thema Klartext spricht.“  Oder als letztes Beispiel Andrea v. Beaulieu Marconnayaus Petershausen: „Für diese schonungslose, aber ausgezeichnete Darstellung der ziel- und planlosen Energiepo-litik der deutschen Bundeskanzlerin mit all den schädlichen Auswirkungen auf das Wohler-gehen der deutschen Bürger werden gewiss sehr viele Leser dankbar sein. … Dennoch ist für mich – und vielleicht für viele Leser – unerklärlich, warum Sie dieses Thema in dieser deutlichen form erst jetzt aufgreifen. da schon derart unumkehrbare Fehler zementiert sind?“

Ein Vorbild für andere – aber für die FAZ noch nicht

Ich weiß nicht, wie Ippens Zeitungen bisher über Energiewende und Klimaschutz geschrieben haben und wie sie künftig schreiben werden. Ich nehme an, dass Verleger Ippen seinen Redaktionen nicht vorschreibt, was und wie sie sich zu diesen beiden Themen äußern sollen. Aber ein deutliches Zeichen hat er gesetzt, auch wenn es nur („Wie ich es sehe“) ein persönliches Zeichen ist, ein Vorbild für andere. Was ich jedoch weiß, ist, wie die FAZ mit den beiden Themen umgeht. Bisher berichtete und kommentierte sie stramm auf Mainstream-Kurs, in jüngster Zeit aber mit vorsichtiger Absetzbewegung – deutlich inzwischen Mitherausgeber Holger Steltzner, zuletzt am 15. Februar mit seinem sehr guten und lange fälligen Leitartikel im Wirtschaftsteil „Klimareligion mit Ablasshandel“ (Seite 15, hier). Aber dass der Mensch das Klima nicht schützen kann, schon gar nicht mit dem Vermeiden von anthropogenem CO2-Ausstoß, ist bei ihm noch tabu. Auch fehlt dem Leitartikel die sich aufdrängende Aufforderung: Weg mit der Energiewende.*)

Eine rüder Ton, wie er seitens der FAZ bisher nicht üblich war

Dominiert wird das Informieren über die Energiewende- und Klimaschutzpolitik in der FAZ bisher von den Redakteuren Andreas Mihm (Wirtschaft) und Joachim Müller-Jung (Ressortleiter „Natur und Wissenschaft“), beide einseitig informierend und resistent gegenüber Tatsachen, wenn man sie auf diese aufmerksam macht. Man darf gespannt sein, wann und wie diese beiden endlich die Kurve kriegen. Ohne innerredaktionelle Nachhilfe wird das aber wohl nicht gehen. Mihm zwar liefert inzwischen Beiträge zur Energiewende mit auch kritischen Tönen, die sich aber im Regelfall auf Fehlentwicklungen beschränken, sei es bei nicht beabsichtigten Folgen, sei es bei der Regulierung. Ein besonders hoffnungsloser Fall ist Müller-Jung, also ausgerechnet der Leiter des Wissenschaftsteils, der das „audiatur et altera pars“ nicht gelten lassen will. Jüngst hat er sich sogar im Ton vergriffen. Ein Fachmann hatte am 13. Februar Folgendes an ihn übermittelt: „Als Fakten darf ich Ihnen noch verraten dass der CO2-bedingte Anstieg nur etwa 1/4 des bisher beobachteten transienten Werts von rund 0,8 Grad seit vorindustrieller Zeit ist und dass Deutschland mit seinen CO2-Emissionen von ~1840 bis heute bei einem globalen Anteil von 2,3% rechnerisch nur 0,007 Grad (im Gleichgewicht) bewirkt hat: 0,6*ln(400/280)/ln(2)*0,023=0,007.“ Müller-Jung antwortete nicht gerade FAZ-like einen Tag später: „Wenn Sie Ihren inkompetenten, wichtigtuerischen Geifer bitte über andere ausschütten und mich künftig mit Ihren Mails verschonen, wäre ich Ihnen sehr verbunden! Diese Aufforderung gilt per sofort! Das gilt auch für Ihre Gesinnungsgenossen!“  Abgesehen vom rüden Ton ist die Antwort klar: Do n’t confuse me with facts. Oder information is ruination, sie zerstört bisher Vermitteltes.

„Wann wechseln Sie zur taz?“

Der Fachmann schrieb zurück: „Besten Dank für diese groteske Antwort, die zeigt, dass Sie als ‚Science Editor’ mit Klima-Wissenschaft nichts am Hut haben, sondern politisch-korrekte links-grüne Ideologie vertreten. Frage: Wann wechseln Sie zur taz oder vielleicht zum ZdF-Team von Prof. Lesch, damit endlich das Renommé der FAZ wieder für gebildete konservative Leser hergestellt wird?
Ich empfehle Ihnen das NZZ-Interview des Springer-CEOs, der mal Chefredakteur der WELT war:
https://www.nzz.ch/feuilleton/medien/springer-ceo-doepfner-viele-verhalten-sich-unjournalistisch-ld.1457143

Müller-Jung-Antwort für die FAZ keine Werbung

Auch der unermüdliche Hans Penner (Dipl.-Chem. Dr. rer. nat.) meldete sich gleich zu Wort und schrieb: „Sehr geehrter Herr Müller-Jung, der Stil Ihres Schreibens an Herrn Dietze (wahrscheinlich vom 14.02.2019) ist keine Werbung für die FAZ. Sie zeigen damit, daß die FAZ die katastrophale Energiepolitik der Bundeskanzlerin unterstützt. Kohlendioxid-Emissionen sind nicht klimaschädlich. Frau Dr. Merkel hatte auf einer Weltklimakonferenz gesagt: „Das CO2 ist so giftig es kann die ganze Menschheit ausrotten!“ (https://www.wahrheiten.org/blog/2016/07/07/das-baldige-ende-aller-buergerlichen-freiheiten-eu-ausschuss-beschliesst-netzsperren/). Diese absurde Behauptung unterstützt die FAZ! Die FAZ unterstützt es, daß den Bürgern 2 Billionen Euro geraubt werden zur Finanzierung der sinnlosen Energiewende. Außerdem ruiniert die Energiewende unsere einst sichere Stromversorgung. Herr Dietze hat die Klimasensitivität des Kohlendioxids zu 0,6°C berechnet (https://www.solidaritaet.com/fusion/2018/2/index.htm). Zahlreiche andere Berechnungen bestätigen diesen Wert. Sogar Prof. Rahmstorf vom PIK sagte, daß auf dem „direkten Strahlungseffekt des Kohlendioxids“ eine Klimasensitivität von „etwa 1°C“ beruht (https://scilogs.spektrum.de/klimalounge/am-puls-der-klimakrise-vortrag-rahmstorf-zum-klima/). Angenommene positive Rückkopplungseffekte sind hypothetisch. Diese geringe Klimasensitivität hat keine katastrophalen Folgen.“

Mal sehen, wie es jetzt in Sachen Energiewende und Klimaschutz in der FAZ weiterläuft. Wirkliche Gegenstimmen zum Thema kamen bisher nur in der Leserbrief-Rubrik zum Ausdruck, nicht im redaktionellen Teil. Ich habe etliche davon gesammelt.

 

*)Immerhin aber hat Steltzner die im Anti-Mainstream für die Klimaschutzgläubigkeit schon lange kursierende Bezeichnung „Religion“ und „Ersatzreligion“ aufgegriffen, auch schon zuvor: „Kli­ma­schutz hat in gro­ßen Tei­len der Ge­sell­schaft den Rang ei­ner Er­satz­re­li­gi­on. Es wird ein ex­trem teu­rer Aus­stieg aus der Koh­le be­schlos­sen, ob­wohl nie­mand weiß, wie Koh­le- und Atom­strom rasch er­setzt wer­den kön­nen, die heu­te mehr als die Hälf­te der deut­schen Strom­er­zeu­gung aus­ma­chen. Wo­her der zu­sätz­li­che Strom für die sie­ben bis zehn Mil­lio­nen po­li­tisch ge­woll­ten Elek­tro­au­tos kom­men soll, wird nicht ein­mal ge­fragt. Aus fran­zö­si­schen Atom- oder pol­ni­schen Koh­le­kraft­wer­ken? Die Bun­des­re­gie­rung er­hebt das Kli­ma weit über an­de­re wich­ti­ge Po­li­tik­fel­der wie So­zia­les oder Wirt­schaft. Darf man hof­fen, dass die Uni­on doch noch zur Be­sin­nung kommt und im Sin­ne der Ge­mein­schaft die Ko­ali­ti­on plat­zen lässt, be­vor sich CDU/CSU vom SPD-ge­führ­ten Um­welt­mi­nis­te­ri­um das nächs­te Kli­ma­ret­tungs­plan­wirt­schafts­ge­s­e­tz dik­tie­ren las­sen (FAZ vom 1. Februar 2019, Seite 15, hier).

Der Beitrag erschien zuerst im Blog des Autors hier

 




Unternehmen macht Werbung für klimaaktivistische Veranstaltung und zeigt sich ahnungslos

Genau diese Qualitäten besitzt sicherlich das Carolinen-Mineralwasser, das von Mineralquellen Wüllner GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld vertrieben wird.

Ende 2018 fanden Mineralwassertrinker in der Region auf Flaschen der Carolinen classic jedoch eine fragwürdige Werbeaktion für einen “Schüler-Klimagipfel” am 22.11.2018 in Bad Salzuflen. Alle Schulen konnten mitmachen, hieß es. Als Internetadresse wurde www.planet1st.de angegeben.

Im Prinzip ist es positiv, wenn sich ein Unternehmen für die Jugend einsetzt. Es ist wichtig, die Jugend an ein umweltbewusstes und ressourcenschonendes Leben heranzuführen. Aber ist ein “Schüler-Klimagipfel” wirklich der richtige Ansatz? Auch Mineralquellen Wüllner sollte es nicht entgangen sein, dass der Klimawandel in der Gesellschaft ein hochkontroverses Thema darstellt. Mittlerweile hat sich eine ganze Klimaalarm-Industrie herausgebildet, die die Gesellschaft mit Klima-Hiobsbotschaften dauerberieselt. Dazu gehört auch das PIK in Potsdam. In der Wissenschaft selber gibt es hingegen ein weites Spektrum von wissenschaftlichen Ansichten. Ein großer Teil der Klimaforscher sieht die Sachlage sehr viel differenzierter und hält beispielsweise einen signifikanten natürlichen Beitrag zur Erwärmung der letzten 100 Jahre durchaus für denkbar.

All das hat sich die Marketingabteilung von Mineralquellen Wüllner sicher nicht so richtig überlegt. Anstatt sich für eine differenzierte Diskussion der Sachverhalte einzusetzen, wird lieber die aktivistische Kinderkarte gespielt. Letztendlich produziert der “Schüler-Klimagipfel” nur eines: Kinder-Klimaaktivisten. Dies ist hochbedenklich, da den Kindern selbstverständlich die fachliche Grundlage fehlt und sie daher einfach das nachplappern, was ihnen erwachsene Aktivisten einflüstern.

Die auf der Mineralwasserflasche angegebene Webseite www.planet1st.de wollen wir uns näher anschauen. Dort lernen wir als erstes, dass es sich nicht um eine einmalige Aktion aus dem November 2018 handelt, sondern eine ganze Serie von Klima- und Umwelt-Schülerveranstaltungen, die etwa alle 2 Monate stattfinden. So wird es am 22. März 2019 in Bielefeld einen “Wasser-Gipfel” geben. Der nächste Schüler-Klimagipfel ist für den 12. November 2019 in Herford geplant. Ganz oben auf der Webseite gibt es einen Link “News“,  der zu den “Klimanews” weiterleitet. Was finden die hierher surfenden Schüler? Ein kurzer Blick zeigt es: Klimaalarm vom feinsten! Ein paar Beispiele:

09.08.2018 – Ursache der langanhaltenden Hitzeperiode – Focus Online.

06.08.2018 – Der Erde droht eine „Heißzeit“ – ZDF

04.08.2018 – Bis zu 38 Grad möglich – Waldbrandgefahr bleibt hoch – T-Online

03.08.2018 – Hitze! Waldbesitzer sprechen von Jahrhundertkatastrophe – FAZ

29.07.2018 – Extremwetter durch Erderwärmung? – Spektrum

26.7.18 – Ein Sommer der Extreme – PIK-Potsdam

21.07.2018 – Die Erde glüht – Tagesspiegel

Dazu werden O-Töne von Stefan Rahmstorf und PIK-Pressemitteilungen gereicht. Verlinkungen auf neutralere Forschungsergebnisse aus den Klimawissenschaften sucht man vergeblich. Hier hat sich wirklich ein Klimaalarmist ausgetobt, der den Schülern ein vollkommen verzerrtes Bild der Klimawandeldebatte auftischt.  

Meldungen wie diese fehlen:

Das Programm des Schüler-Klimagipfels im November 2018 in Bad Salzuflen ist auf der Webseite offenbar schon wieder gelöscht. Allerdings findet man noch einen verlinkten Pressebericht der Lippischen Landes-Zeitung zur Veranstaltung:

Klimagipfel: Schüler treffen sich in Bad Salzuflen
Sie sind die Hauptpersonen des diesjährigen Klimagipfels gewesen: Gut 450 Jugendliche aus ganz Deutschland haben das Salzufler Stadttheater am Donnerstag ganz für sich eingenommen. Den gesamten Tag über drehte sich alles um den Klimaschutz. […] Diesmal habe man das vor allem durch ein vielfältiges Programm versucht. „Längst stehen nicht mehr nur Vorträge im Fokus – darüber hinaus werden beispielsweise auch Videos gezeigt. Und: In den Pausen gibt es verschiedene Mitmachaktionen an diversen Informationsständen”, erzählt der Schüler.

Gerne würde man wissen: Wer hat vorgetragen, welche Videos wurden geschaut? Die NRW-Energieagenturführt einige der Vortragenden auf:

Zu den Referenten gehören unter anderem Dr. Klaus Grosfeld (Klimaforschern der deutschen Klimaforschungsinstitute Alfred-Wegener-Institut in Bremerhaven), Dr. Tobias Bayr(GEOMAR Helmholtz Zentrum für Ozeanforschung in Kiel), Clara von Glasow (Vertreterin der Klimadelegation der UN) sowie per Videokonferenz Associate Professor Dietmar Dommenget (School of Earth, Atmosphere and Environment an der Monash University in Australien).

Bei Clara von Glasow handelt es sich um eine lupenreine Aktivistin, die für die Klimaaktivistengruppe “Klimadelegation” tätig ist. Die Organisation hat folgendes Ziel:

Wir sind eine politisch unabhängige Gruppe klima- und umweltpolitisch engagierter junger Menschen im Alter zwischen 16 und 35 Jahren, in und aus Deutschland. Wir setzen uns dafür ein, dass junge und zukünftige Generationen ein klimagerechtes und nachhaltiges System und einen lebenswerten Planeten vorfinden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Interessen junger Menschen ernst genommen werden und stärker in politische Entscheidungen einfließen — auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Dazu nehmen wir seit 2012 an den UN Klimaverhandlungen teil. Dort vertreten wir die klimapolitischen Interessen junger Menschen und zukünftiger Generationen. Zudem berichten und informieren wir über die Verhandlungen und klimapolitische Prozesse, insbesondere um junge Menschen zu sensibilisieren und für eigenes Engagement zu motivieren.

Auf der Team-Webseite lesen wir auch über Clara von Glasows Anfänge bei der Grünen Jugend:

Clara studiert im Jura und BWL in Wiesbaden und ist seit Februar 2017 Mitglied der Klimadelegation. Ihre ersten Berührungspunkte mit Klimapolitik hatte Clara im Rahmen ihres Engagements bei der Grünen Jugend Hennef

Sie ist Verfechterin des Klimfastens, wie sie im Interview mit Think Tank 30 erläutert:

Die Idee hinter dem Klimafasten ist es, während der Fastenzeit bewusst auf Konsumgüter und Verhaltensweisen zu verzichten, die das Klima belasten.

Auf der Webseite der Klimadelegation gibt es auch einen Hinweis auf einen “Jugendaustausch GerFiji”, was wohl für gegenseitige Besuche von Jugendlichen aus Germany und Fiji steht. Klickt man auf den Link, führt der ins Nichts. Hat man die vielen schönen Reisfotos der touristisch hochattraktiven Fahrt schon wieder gelöscht? Ist man dorthin auch mit der Bahn gefahren, wie Greta? Mit ein bisschen Googlen findet man dann doch die Seite auf klimadelegation.de, die im August 2017 für die Abenteuerreise warb:

Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen und die Klimadelegation des Jugendbündnis Zukunftsenergie organisieren in diesem Zusammenhang in Zusammenarbeit mit Project Survival Pacific Youth aus Fidschi einen Austausch zwischen 15 deutschen und 15 fidschianischen Jugendlichen zum Thema Klimaschutz. Dieser Austausch findet voraussichtlich zwischen dem 1. und 14. Oktober 2017 statt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit prüft derzeit die Förderung und strebt eine Unterstützung im Rahmen der COP23 an. In Fidschi werden wir uns Maßnahmen zum Klima- und Meeresschutz anschauen und mit Aktivist*innen zusammenarbeiten. Außerdem treffen wir uns mit Vertreter*Innen von Regierung und internationalen Organisationen.

Hat das BMU die Flugreise auf die Fidschiinseln bezahlt? Offensichtlich ja, denn im November 2018 dankte Aktivistin Anna Braam via Twitter dem BMU für die Unterstützung. Über die Finanzierung der “Klimadelegation” findet man auf der Webseite der Gruppe leider keine Informationen. Eine Anfrage bei der Klimadelegation läuft derzeit, vermutlich ohne Aussicht auf Erfolg.

Wer hat den Schüler-Klimagipfel finanziert und ausgerichtet? Zu letzterem lesen wir im Artikel der Lippischen Landes-Zeitung:

Veranstaltet wurde der diesjährige Klimagipfel erstmals gemeinsam von der Agentur „GetPeople“, der „EnergieAgentur.NRW” und dem Klimapakt Lippe.

Zu den Partern des Klimapakt Lippe gehören auch von Bündnis 90/Die Grünen. Andere politische Parteien sind nicht beteiligt.

Neben der Klimaaktivistin Clara von Glasow trat beim Schüler-Klimagipfel auch ein Mitglied der Geomar-Arbeitsgruppe von Mojib Latif auf. Normalerweise tritt Latif selber vor jedes Mikrofon, was man ihm entgegenhält. Diesmal hat er die Aufgabe jedoch offenbar an einen Untergebenen delegiert, Tobias Bayr. Man kann davon ausgehen, dass der Chef die Vortragsfolien von Bayr zuvor auf Aktivistenlinie getrimmt hat. Hier einige frühere Beiträge zu Latifs aktivistischer Öffentlichkeitsarbeit:

Thema von Bayr war:

Der natürliche und menschengemachte Treibhauseffekt

Zu gern hätten wir die Folien zu dem Vortrag gesehen. Denn gerade in diesem Bereich scheint die Latif-Gruppe etwas unsicher zu sein. Latif selber behauptet, der IPCC würde bis zu 49% natürliche Faktoren bei der Erwärmung der letzten 100 Jahre einräumen. Liest man jedoch den neuen 1,5°C-Spezialbericht des IPCC, so entpuppt sich dies schnell als falsch. Der IPCC geht knallhart von 100% anthropogenen Ursachen für die Erwärmung in moderner Zeit aus.

Neben dem allgegenwärtigen Aktivismus steht auch die fachliche Robustheit der Veranstaltung auf dem Prüfstand. Es beginnt schon bei Kleinigkeiten wie der falschen Hochstellung der 2 in der Molekülbezeichnung CO2. Auszug aus dem Originalprogramm:

Zusammenfassend fällt die fehlende Ausgewogenheit und politische Grünfärbung der Veranstaltung auf. Eine der Hauptrednerin ist eine Klimaaktivistin, die früher bei den Grünen Jugend aktiv war. Die Finanzierung der Aktivistengruppe ‘Klimadelegation’ – zu der die Rednerin gehört – ist undurchsichtig. Ein Mitveranstalter des Klimagipfels (Klimapajt Lippe) ist stark durch Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen geprägt. Ein weitere Hauptredner (T. Bayr) stammt aus der Arbeitsgruppe eines bekannten wissenschaftlichen Klimaaktivisten (Latif). Hand aufs Herz: Würden Sie ihre Kinder gerne zu einer solch einseitig informierenden Veranstaltung schicken? Die meisten Eltern würden dies wohl ablehnen, mit Ausnahme von Grünen-Wählern.

Umso verständlicher ist es, wenn Bürger aus der Region über die klimaaktivistische Werbeaktion auf den Mineralwasserflaschen empört sind. Dazu gehört auch der Zahnarzt Dr. Klaus Rocholl, der seinem Ärger in einem Schreiben an Mineralquellen Wüllner am 5. Februar 2019 Luft machte (Auszug):

Seit längerer Zeit bezieht meine Praxis über einen Getränkegroßhandel u. a. ihr Mineralwasser. In der heutigen Mittagspause machte mich eine Mitarbeiterin auf den Aufdruck auf Ihrem Flaschen aufmerksam, auf den ich nur mit Fassungslosigkeit reagieren kann! Es ist schlimm genug, daß unsere Kinder und Jugendlichen u. a. in Schulen, Medien und sonstigen Foren mit der sogenannten „Klima‐Rettungs“‐Ideologie indoktriniert werden. Daß sie als Wirtschaftsunternehmen sich an dieser Indoktrination beteiligen, nehme ich mit kompletter Fassungslosigkeit und ebensolchem Unverständnis zur Kenntnis. 

Gleichzeitig kündigte Dr. Rocholl an, auf Mineralwasser anderer Marken umsteigen zu wollen. Das Unternehmen reagierte prompt und suchte den Kontakt. Ein Mitarbeiter zeigte sich überrascht und stellte die Veranstaltung als grundsolide und neutral dar. Vielleicht war der Firma wirklich nicht bewusst, in wieweit sich Aktivisten und grüne politische Gruppierungen bereits in den Schulalltag vorgemogelt haben. Im Sinne eines produktiven Dialogs nahm sich Dr. Rocholl daraufjin die Zeit, dem Getränkeunternehmen detailliert zu antworten und seine Bedenken zu spezifizieren (wiederum Auszüge):

Sehr geehrter Herr …

Erst mal ein Kompliment: Ich hatte nicht ernstlich eine Reaktion Ihrer Firma erwartet. Meine Erfahrungen in dieser Richtung sind andere…  Sie fragen, was mich an der Aktion des „Kinder-Klimagipfels“ und des Sponsorings Ihrer Firma so verärgert habe. Diese Frage beantworte ich Ihnen gerne:

[…]

Meine Position zu Ihrer „Aktion“ fasse ich zunächst einmal wie folgt zusammen:

[…]

Der IPCC-beeinflußte „Mainstream“ sowohl der Medien und der Politik als auch der „Klimawissenschaftler“ behauptet, die Diskussion um den „menschengemachten Klimawandel“ sei „gesettled“, der Hauptverursacher CO2 sei gefunden und sicher identifiziert und die von ihm verursachte Erwärmung der Erde sei erwiesen. Ich bin sicher der letzte – und mit mir jeder, der sich seriös an dieser Diskussion beteiligt – der die Existenz von „Klimawandel“ bestreitet … oder „leugnet“.

Erstens ist „Klima“ per Definition „der Mittelwert aus 20 Jahren Wetter“ – also ein rein statistischer Wert – und es hat sich seit Beginn der Erdgeschichte schon immer geändert und wird sicher auch nicht damit aufhören. Alle anderen oben genannten Fragen oder Zusammenhänge sind aber, wenn man sich ein wenig breiter in das Thema „einliest“, in der Wissenschaft alles andere als unumstritten; alle oben genannten Behauptungen

  • daß die Erde sich seit Beginn der Industrialisierung kontinuierlich erwärmt,
  • daß die Ursache dieser Erwärmung die steigende Konzentration von CO2 in der Atmosphäre sei,
  • daß diese Steigerung des CO2 ausschließlich menschengemacht sei,
  • daß die Lösung in vermehrter oder ausschließlicher Nutzung sog. „erneuerbarer“ Energien liege („erneuerbare Energien“ – was ist das überhaupt? Gilt der Energieerhaltungssatz nicht mehr (Grundkurs Physik!)),

wird von sehr vielen – wenn nicht dem allergrößten Teil – der nicht mit der UN-Organisation IPCC – also der Politik – verbandelten seriösen Wissenschaftler stark angezweifelt oder bestritten.  Dazu weiter unten mehr …

Wenn es so ist, daß in dieser Diskussion gar nichts“ gesettled“ ist, sondern daß alle Faktoren – angefangenen von der Frage, ob eine Erwärmung der Erde überhaupt stattfindet über die Frage, was das CO2 damit zu tun hat,
bis hin zu der Frage, ob Menschen Klima überhaupt beeinflussen können (und es versuchen sollten) – ganz zu schweigen von der Bewertung der hierzulande stattfindenden „Energiewende“ und ihren Folgen – hoch umstritten sind, was ist ein „Kinder-Klimagipfel“, auf dem nach Ihrer Aussage „Kinder ihre „Klima-Projekte““ vorstellen können, dann anderes als eine Propagandaveranstaltung für die Ideologie des „menschengemachten Klimawandels“?

Eine Propaganda- und Indoktrinationsveranstaltung, auf der Kindern die Sicht der derzeit herrschenden Politiker und der UNO als Wahrheit dargestellt wird, die nicht etwa hinterfragt werden soll, sondern innerhalb derer ausschließlich „mitgemacht“ werden soll?

Diese Art von Beeinflussung – treffender gesagt Gehirnwäsche von Kindern – also der Erwachsenen von morgen – war und ist in jeder mittelmäßigen Diktatur üblich und eines der wesentlichen Kennzeichen von Totalitarismus […]. Zitat Prof Ottmar Edenhofer, „Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung“   :  „Aber man muss klar sagen: Wir verteilen durch die Klimapolitik de facto das Weltvermögen um. Dass die Besitzer von Kohle und Öl davon nicht begeistert sind, liegt auf der Hand. Man muss sich von der Illusion freimachen, dass internationale Klimapolitik Umweltpolitik ist. Das hat mit Umweltpolitik, mit Problemen wie Waldsterben oder Ozonloch, fast nichts mehr zu tun.“

[…]

Finden Sie es vor dem Hintergrund der oben dargelegten Fakten gut, Kindern einzureden, die „Geschichte vom Klimawandel“ sei wahr – und sie zu „Klimaprojekten“ (was soll das bitte sein – so nebenbei???) aufzustacheln? Finden Sie es verwunderlich, daß so aufgehetzte und indoktrinierte Kinder einem ebenso indoktrinierten Kind, das an Asperger-Syndrom leidet hinterherlaufen, wegen „direkt bevorstehenden Weltuntergangs“ in Panik geraten und für selbstmörderische Ziele („Kohleausstieg“) streiken? Ich finde das alles sehr besorgniserregend und diesen erneuten Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen für eine (links-totalitäre) Ideologie ekelerregend und widerlich!
Als Vater eines 6-jährigen Sohnes sehe ich es als meine Pflicht an, mit allen Kräften und innerhalb meiner Möglichkeiten gegen diese Ideologie vorzugehen und mein Kind – und so viele andere wie möglich! – vor dieser Ideologie zu beschützen – z. B. durch Boykott von Firmen, die solches unterstützen und Öffentlichmachen solcher Verhaltensweisen.

Sie haben mich gefragt – ich habe geantwortet. Tun Sie einfach, was Ihre Aufgabe im Gemeinwesen ist: Stellen Sie hochwertiges und gesundes Mineralwasser her, machen Sie gute Umsätze und Gewinne, seien Sie ein fürsorglicher und gerechter Arbeitgeber und zahlen Sie ihre Steuern.

Halten Sie sich einfach aus Ideologie und „Weltrettungs“-bestrebungen heraus. Solches ist in diesem Lande schon mehrmals gründlich schiefgegangen. Ich befürchte – wie ich finde mit guten Gründen – daß es auch diesmal mit fürchterlichen Folgen für alle schiefgehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Rocholl

Der Beitrag erschien zuerst bei die Kalte Sonne hier