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Papierfabrik Zanders in Bergisch-Gladbach: Am Tag der Arbeit war Schluss mit der Arbeit

Schock in Bergisch-Gladbach. Am 1. Mai, am Tag der Arbeit, war Schluss mit der Arbeit. Die Mitarbeiter der Papierfabrik Zanders brauchen ab heute, Montag, nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Ihre Fabrik hat am 30. April den Betrieb eingestellt! Am Freitagabend kam das Aus für die letzten 360 Beschäftigten.

Zanders hat sich einen Namen als Hersteller qualitätsvoller Papiere gemacht, produzierte in einem hart umkämpften und schwierigen Markt unter anderem edle Papiere mit dem »Gohrsmühle« Wasserzeichen. Doch die Produktion wurde aufgrund steigender Kosten immer unrentabler.

Den letzten Ausschlag gaben jene grotesken CO2-Steuern, die seit diesem Jahr auf Benzin, Diesel, Heizöl und Kohle erhoben werden und nicht nur Produktion, Kochen und Heizung verteuern, sondern auch Transportkosten drastisch heraufsetzen.
Zanders hätte jetzt für sieben Millionen Euro neue CO2-Zertifikate kaufen müssen, ansonsten hätten nach Angaben des Kölner Stadtanzeigers ein Bußgeld in Höhe von drei Millionen Euro gedroht. Gelder, die die Papierfabrik für sogenannte »Verschmutzungsrechte« hätte bezahlen müssen.

Dabei hat sie nichts anderes getan, als Hitze und Dampf zu erzeugen, eine Pulpe aus Fasern und viel Wasser auf eine Siebbahn aufzuspritzen und die entstehende Papierbahn in vielen Stufen mit Wärmeeinsatz zu trocknen, bis sich dann am Ende die Fasern zu einer Papierschicht verbunden haben. Ein sehr alter, kunstvoller Prozess, bei Zanders mit modernen Maschinen, mit eigenem Kraftwerk sowie Wasserversorgung und -aufbereitung und moderner Logistik so effektiv wie heute möglich umgesetzt.

Die Papierfabrik durchlebte in den vergangenen Jahren eine wechselvolle Geschichte und war mehrfach in Schieflage geraten. Im Juni 2018 beantragte das Unternehmen bereits ein Insolvenzverfahren, schließlich stieg zuletzt eine skandinavische Investorengruppe mit einem Fokus in der Papierproduktion ein. Bei Zanders wurden teuer sehr hohe Umweltstandards erfüllt, eine effektive Logistik aufgebaut und mit modernen Papiermaschinen gearbeitet. Viel mehr ist kaum möglich. Wenn eine solche moderne Fabrik keine Chance mehr hat, dann ist sehr viel verloren.

1829 wurde die Papierfabrik J.W. Zanders gegründet und stellte seitdem hervorragende haderhaltige Qualitätspapiere her. Papierherstellung ist aufwendig, erfordert viel Wasser und Energie sowie teure Maschinen.

‚Mit Bestürzung‘ hat sich Bergisch Gladbachs neuer Bürgermeister Frank Stein zum Aus von Zanders geäußert. »Das ist ein schwarzer Tag für Bergisch Gladbach«, ließ er sich in einem offiziellen Statement zitieren. »Es ist unstrittig, dass die Stadt sich ohne diese bedeutende Firma niemals in der Form entwickelt hätte, wie es sie heute gibt.«

Kein Wort von ihm jedoch zu den Gründen in einer vollkommen durchgedrehten Energie- und Umweltpolitik. Kunststück, der Mann ist in der SPD und der gemeinsame Kandidat von SPD, Grünen und FDP. Ein neues »Ampelbündnis« will die Stadt in die »Klimaneutralität« führen. Jetzt ohne Geld, und ohne Papierfabrik. Aber das stört niemanden weiter.

Die arbeitslosen hochqualifizierten Papiermacher können sich jetzt auf den »Weg in die Klimaneutralität« machen, wozu Theresia Meinhardt und Maik Außendorf (Vorsitzende der Bündnis 90/die Grünen-Fraktion Bergisch Gladbach) alle Bürgerinnen und Bürger Bergisch Gladbachs einladen: »Unsere Stadt wird mit Frank Stein endlich den Weg in die Klimaneutralität einschlagen und den Transformationsprozess in der Mobilität, im Bauen und im alltäglichen Konsum hin zu einem nachhaltigeren Leben aktiv gestalten. Gemeinsam möchten wir uns auf den Weg machen, dass wir auch im Lokalen globale Verantwortung übernehmen.«

Dem FDP-Chef Christian Lindner, zu dessen Wahlkreis Bergisch-Gladbach mit der Papierfabrik gehört, fällt nichts anderes ein als: »Der Strukturwandel ist jetzt auch in Bergisch Gladbach angekommen – das ist keine einfache Situation, aber unaufhaltsam.« Papierherstellung findet künftig eben vorwiegend in Skandinavien statt mit langen Transportwegen nach Deutschland. SPD, Linke und fast alle anderen machen den skandinavischen Investor verantwortlich, der allerdings keinen wirtschaftlichen Sinn mehr erkennt, eine in Deutschland immer teurer werdende Produktion zu bezahlen.

Der Untergang von Zanders darf als ein weiterer »Erfolg« der »Decarbonisierung« Deutschlands betrachtet werden, in dem sich eine energieintensive Produktion nicht mehr rechnet. Das musste auch der norwegische Alukonzern Norsk Hydro erkennen, der praktisch nicht mehr in die Aluhütte Neuss investiert, sondern Ungarn als aufstrebenden Standort forciert.

Was Generationen überdauerte, schaffen klimaneutralitätsstrunkene Linke und Grüne, in wenigen Jahren zu zerstören. Während die Unternehmerfamilien von Zanders früher viel auch für die Stadt geleistet haben, können sich jetzt die Bürger die hohlen Sprüche von der lokalen Verantwortung fürs Globale anhören. Die klingen in den Ohren der Beschäftigen und ihrer Angehörigen wie Hohn. Sie – sowie die Geschäfte in Bergisch-Gladbach – wissen hoffentlich, wem sie ihr Aus zu verdanken haben.

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Teures Stromnetz ohne doppelten Boden

Der Bericht der Bundesnetzagentur zur Netz- und Systemsicherheit 2020 zeigt weiter steigende Kosten. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass diese Dynamik beherrschbar sein wird.

Der von der Bundesnetzagentur (BNA) ausgegebene Jahresbericht 2020 lässt ahnen, was bezüglich der steigenden Kosten für das Stromsystem noch auf uns zukommen wird. Diese werden im Bericht abgebildet in den Maßnahmen zum Einspeisemanagement (EinsMan), Redispatch-Maßnahmen und den Vorhaltekosten für die Netzreservekraftwerke. Nicht erwähnt sind die Kosten für den Netzausbau, Netzbooster (Großbatterien) und „besondere netztechnische Betriebsmittel“. Ebenso diejenigen der Anlagen zur Blindleistungsregelung zum Kostenpunkt von mehreren hundert Millionen Euro, die bisher von konventionellen Kraftwerken zum Nulltarif erledigt wurde.

Insgesamt schlagen für 2020 für die im Bericht erwähnten Kategorien 1,4 Milliarden Euro zu Buche, davon 761 Millionen „Entschädigung“ für die Anlagenbetreiber für nicht abgenommenen Strom. Dies ist Ergebnis des krassen Fehlmanagements des Bundeswirtschaftsministers, der die Genehmigung immer weiterer Anlagen zulässt, obwohl der Netzausbau nicht hinterherkommt. Die meisten Abschaltungen gab es in Schleswig-Holstein, wo ein ehemaliger „Energiewendeminister“ Habeck die Wünsche der Windlobby exakt umsetzte. Die verdient auch, wenn die Anlagen abgeschaltet werden müssen. Zahlen müssen alle Stromkunden.194,8 Millionen Euro mussten für die Vorhaltekosten der Netzreservekraftwerke berappt werden, also ihre Bereitschaftsstellung. Pro Megawatt Reserveleistung sind das etwa 26.500 Euro. Dem steht aber keine Produktion oder Wertschöpfung gegenüber, es ist die Bezahlung einer Energie-Feuerwehr, international wohl einmalig. Alle genannten Kategorien gab es in der alten Energiewelt nicht. Sie sind heute notwendig, weil riesige Ökostrommengen am Bedarf vorbei produziert werden und die Netzbetreiber öfter und stärker eingreifen müssen, um die stabile Netzfrequenz von 50 Hertz zu erhalten. Aus einem früher planmäßigen Netzbetrieb ist ein operativer, noch beherrschbarer, aber eben sehr teurer geworden.

Ursache dieser Entwicklung ist das von der EE-Lobby erfolgreich gesetzte Narrativ, dem Klimawandel sei nur durch exzessiven Ausbau volatiler Stromeinspeiser zu begegnen. Treu längsdenkende Politiker und Medien arbeiten in diesem Sinne ohne Rücksicht auf die Stromkunden. Die über die EEG-Umlage gewälzte Geldmenge von derzeit 24,6 Milliarden Euro (2020, den Börsenwert des Stroms bereits gegengerechnet) würde ausreichen, den Schweizern zwei Gotthard-Basistunnel zu schenken. Jährlich.Diesem aus dem Ruder laufenden Posten (2021: 8,6 Cent pro Kilowattstunde – netto) konnte nur noch durch einen Staatseingriff begegnet werden. Zunächst erfolgte die Deckelung auf 6,5 Ct/kWh und für 2022 auf 6,0. Nach den Vorstellungen der auslaufenden Regierungskoalition, deren Beschlüsse ohnehin bald nur noch Makulatur sein werden, soll die Umlage in homöopathischen Dosen schrittweise weiter auf unter 5 Cent abgesenkt werden. Der Fehlbetrag wird mit anderem Bürgergeld, nämlich Steuergeld, aufgefüllt. Ob die Quelle dann eher eine Reichensteuer für den Mittelstand, ein Klima-Soli oder eine erhöhte Mehrwertsteuer sein wird, ist noch offen. Ohne eine Anhebung der Steuern wird es nicht gehen, auch wenn die jährlich steigende CO2-Steuer aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für mehr Einnahmen sorgen wird.

Ursache für die kaum beherrschbare Kostenprogression ist der Ansatz, ein Energiesystem auf Basis von Zufallsenergie installieren zu wollen. Wenn es das Thema Versorgungsicherheit überhaupt in die Diskussion schafft, lautet die Antwort regelmäßig, man müsse halt mehr regenerative Erzeuger zubauen, also mehr vom selben und mehr von für die Versorgung untauglichen Technologien.

Wie unberechenbar der Wettergott ist, zeigen die Produktionszahlen des Wind- und Sonnenstroms in den Monaten Januar und Februar 2021 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten:

Am 20. April um 11 Uhr speisten alle Windkraftanlagen in Deutschland ganze 430 Megawatt Strom ins Netz. Das sind 0,7 Prozent der installierten Leistung. Das hindert eine regierende Physikerin (!) nicht daran, von der Windenergie als der „Säule“ der Energieversorgung zu sprechen.

Auf diese hin und wieder arbeitsscheuen „Erneuerbaren“ haben die Energiewender eine Antwort: Es gäbe auch Zeiten der Überproduktion und dann müsse man eben speichern. Fragt man nach den Speichern, zeigt der grüne Finger heute nur noch in Richtung Wasserstoff. Immerhin hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass weder Pumpspeicherwerke noch Großbatterien das Problem auch nur annähernd lösen könnten.

Bis zu 9 Milliarden Euro will sich die Bundesregierung die Wasserstoffstrategie kosten lassen. Dabei soll bis 2030 eine Elektrolyse-Leistung von 5 Gigawatt auf der Basis von Ökostrom entstehen. Wollte man diese elektrische Leistung über Windkraft bereitstellen und setzt großzügig 3.000 Volllaststunden im Jahr an, bräuchte man dazu knapp 3.000 große Anlagen der 5-Megawatt-Klasse. Diese würden dann ausschließlich für die Stromspeicherung arbeiten und keinen aktuellen Bedarf decken, also Strom aus Kohle- oder Kernkraft nicht direkt ersetzen. Über 24 Stunden ließe sich so eine Strommenge von 120 Gigawattstunden (GWh) erzeugen, die in die Elektrolyse geht. Die Rückverstromung an einem anderen Tag unterliegt der Wirkungsgradkette Power-to-Gas-to-Power von höchstens 25 Prozent. Es könnten dann also 30 GWh ins Netz gespeist werden.

Der Tagesbedarf Deutschlands beträgt etwa 1.600 GWh und die eben überschlägig geführte Rechnung bezieht sich auf das Jahr 2030. Wie das Problem absehbarer Unterdeckung im Netz ab 2023 gelöst werden soll, ist unklar. Die Kosten für die Netzstabilisierung werden weiter steigen. Wir leisten uns zwei Systeme für eine Versorgungsaufgabe, auch dies ist in der Welt einmalig.

Vielleicht ist ein stabiles Netz aber auch rückwärtsgewandtes Denken. Allen sollte klar sein, dass bei einem „engagierten Klimaschutz“ kein Stein auf dem anderen bleiben wird. Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts zum angeblich unzureichenden Klimaschutzgesetz wird dessen Verschärfung nach sich ziehen. Bemerkenswert, welchen Wert das Gericht den Freiheitsrechten ab 2030 zugesteht, mit den aktuellen Einschränkungen der Freiheitsrechte aber offenbar kein Problem hat. Vielleicht bleiben die Freiheitsrechte gleich reduziert, damit sie ab 2030 nicht erst eingeschränkt werden müssen.

Da man weder die Gebäudedämmung schnell erzwingen, noch den Verkehrssektor zügig dekarbonisieren kann, bleibt wie bisher die angeordnete Stilllegung von Kohle-, vielleicht sogar von Gaskraftwerken der einfachste Weg. Und eine künftige Grün-irgendwie-bunte-Koalition wird nicht zimperlich sein.

Der praktische Effekt der deutschen CO2-Minderung wird im globalen Maßstab ohne Wirkung bleiben. Dies ist den handelnden Personen durchaus bewusst. Professor Mojib Latif als einer der medial führenden Klimawissenschaftler des Landes sagte am 30. Juli 2018 im rbb-Inforadio:

„Natürlich kann Deutschland das Klima nicht retten, aber wir müssen natürlich Vorbild sein.“

Eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber, was uns diese Vorbildrolle, der übrigens keiner folgt, eigentlich wert ist, wäre nötig. Sie wird nicht stattfinden, weil eine einflussreiche Schicht enormes Geld am deutschnationalen Weg der Energiewende verdient. Die uns schon länger Regierenden, erst recht die uns in Kürze Regierenden, werden der Spur des Geldes folgen. Dagegen werden die Kosten der Deutschen Einheit Peanuts sein.

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Wie mittels Coronapanik & „Klimaschutz“ das Grundgesetz beerdigt wurde.

Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung?

Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.

Zunächst ist hier die von den Regierenden herbeigeführte „Notbremse“, also § 28b Infektionsschutzgesetz, zu erörtern. Diese Vorschrift klingt erst einmal recht harmlos und ist doch angeblich „für einen guten Zweck“. Bereits an dieser Stelle sollte man hellhörig werden. Denn das Ermächtigungsgesetz von 1933 klang in den Ohren der meisten damaligen Zeitgenossen auch recht harmlos – man hatte schon mehrere Notverordnungen und Notstandsgesetze in der Weimarer Republik erlebt – und es sollte doch auch nur einem guten Zweck dienen. Was ist also an § 28b Infektionsschutzgesetz so schlimm?

An diesem Gesetz ist so schlimm, dass damit auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes der Föderalismus abgeschafft wurde. Von nun an wird zentralistisch von Berlin aus bis in den letzten Kreis und das letzte Dorf in Deutschland durchregiert. Aber das ist ja nach Meinung der Herrschenden auch gut so. Denn ein zentralistisches Durchregieren ist doch viel effektiver als der blöde Föderalismus. Wir haben außerdem mit dem Zentralismus in Deutschland immer gute Erfahrungen gemacht, das war von 1933 bis 1945 in ganz Deutschland so und von 1945 bis 1989 in Ostdeutschland. Also wofür noch diesen blöden Föderalismus?

An § 28b Infektionsschutzgesetz ist über seinen Inhalt hinaus schlimm, wie dieser Paragraph formal zustande kam und Gesetz wurde. Nach dem Modell des Grundgesetzes steht die gesamte staatliche Macht grundsätzlich den Ländern zu und nur in genau bezeichneten Ausnahmen dem Bund (Art. 30 GG). Bei den Gesprächsrunden mit Kanzlerin Merkel hätten also eigentlich die Ministerpräsidenten den Ton angeben müssen und hätte Merkel lediglich moderieren und vermitteln dürfen. In der Realität sah es genau andersherum aus. Merkel machte die Ansagen und die Ministerpräsidenten kuschten wie eine Schulklasse von Pennälern.

Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet

Von den mächtigen Landesfürsten war so gut wie nichts zu hören. Hierzu ein konkretes Beispiel: Selbst in der Situation, als deutsche Urlauber über Ostern nach Mallorca fliegen und dort in Hotels wohnen konnten, aber die Hotels an der deutschen Nord- und Ostseeküste geschlossen blieben (trotz guter Hygiene-Konzepte), kam von den Ministerpräsidenten der Meeres-Anrainer-Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern) keine Reaktion. Wenn die Ministerpräsidenten dieser drei Bundesländer so etwas ähnliches wie ein Rückgrat gehabt hätten, wären sie aufgestanden und hätten die Besprechung mit Merkel verlassen. Aber tatsächlich passierte nichts. Überhaupt nichts. Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt.

Das i-Tüpfelchen war dann die faktische Zustimmung der Bundesländer zum § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat. Zumindest an dieser Stelle hätten die Ministerpräsidenten die Zustimmung zum Gesetz verweigern und den Vermittlungs-Ausschuss anrufen können. So sähe es eigentlich das Grundgesetz bei einer streitigen Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Es wurde doch sonst in jeder Sonntagsrede von den Ministerpräsidenten der Föderalismus und seine Sinnhaftigkeit so hoch gelobt. Aber als es jetzt ernst wurde, unterschrieben sie ihr eigenes Abdankungs-Urteil. Die Bundesländer ließen § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat ohne jeglichen Widerstand passieren.

Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet.

Denn solches Personal wie die jetzigen Ministerpräsidenten braucht wirklich niemand mehr. Wofür benötigen wir beispielsweise noch 16 verschiedene Landesbauordnungen oder 16 verschiedene Landesschulgesetze? Wenn dann doch allein Berlin festlegt, wann Schulen geschlossen werden müssen. Und wofür brauchen wir dann noch 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären, wenn letztlich allein das Bundeskanzleramt den Durchblick bei den inneren Angelegenheiten hat und der Bundestag dem mehrheitlich zustimmt?

Absichtlich den Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten

Der schlimmste Aspekt von § 28b Infektionsschutzgesetz ist aber, dass damit in diesem Bereich absichtlich der Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten werden sollte und abgeschnitten wurde.

Als Jura-Student habe ich vor vielen Jahren gelernt, dass nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG jeder Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt hat. Das war über 70 Jahre lang die gemeinsame Überzeugung aller Juristen in Deutschland und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aber davon ist nichts mehr übriggeblieben. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates genau das Gegenteil gemacht: Er hat einen bestehenden Rechtsschutz abgeschafft.

Bislang waren die Corona-Maßnahmen in Rechtsverordnungen der Länder geregelt, gegen die der einzelne Bürger ein ordentliches Rechtsmittel hatte, nämlich den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist aber nur gegen Rechtsverordnungen der Länder möglich, nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes. Bei § 28b Infektionsschutzgesetz handelt es sich aber um ein Bundesgesetz. Also ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr dagegen gegeben. Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt. Angela Merkel hat es unlängst selbst ausgesprochen, dass das der Sinn der Übung war, nämlich die lästigen Klagen bei den Oberverwaltungsgerichten zu beenden.

Theoretisch kann zwar der einzelne Bürger noch Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich aber um kein ordentliches Rechtsmittel, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Außerdem bedarf die Verfassungsbeschwerde der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Damen und Herren in Karlsruhe also keine Lust haben, lehnen sie einfach die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab, ohne sich überhaupt inhaltlich mit dem Vorgebrachten zu beschäftigen. Wenn man ehrlich ist, ähnelt die Verfassungsbeschwerde oftmals mehr einem Gnadenakt als überhaupt noch einem Rechtsmittel.

Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe

Es muss also nochmals deutlich für alle Nichtjuristen herausgestellt werden: Durch § 28b Infektionsschutzgesetz wurde ein bestehender Rechtsschutz abgeschafft. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wurde mit Füßen getreten. Und fast alle haben mitgemacht: unsere Bundeskanzlerin (der Gesetzentwurf stammte aus dem Kabinett), die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben, und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Bundesrat dem Gesetz nicht entgegengetreten sind.

Wenn es sich bei dem Vorgehen der Herrschenden (Abschaffung des Föderalismus nach Art. 30 GG im Infektionsschutz-Bereich, Abschaffung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Bereich) nur um einen einmaligen Ausrutscher handeln würde, könnte man darüber großzügig hinweggehen. Aber das Gegenteil ist leider der Fall. Denn es steht zu befürchten, dass § 28b Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe war und dass wir in Zukunft regelmäßig mit Grundrechtseinschränkungen aus politischen Motiven „beglückt“ werden.

  • 28b Infektionsschutzgesetz ist eine perfekte Blaupause für zukünftige Einschränkungen und Beschneidungen von Grundrechten, beispielsweise zum angeblichen Klimaschutz (als ob der Mensch oder ein so kleiner und unbedeutender Teil der Menschheit wie Deutschland ernsthaft in der Lage wäre, das Weltklima zu verändern oder zu „retten“. Welche eine Anmaßung). Man kann dann sogar teilweise den jetzigen Gesetzes-Text gleich weiterverwenden und muss nur noch Kleinigkeiten ändern. Das ist doch sehr praktisch. Statt eines bestimmten Inzidenzwertes (aktuell 100 nach dem Gesetz) kann man dann ja regeln, dass ab einem bestimmten – ebenso willkürlichen – CO2-Wert oder ab einem bestimmten NOx-Wert oder ab einem bestimmen Temperatur-Wert das Autofahren verboten wird, Flugreisen verboten werden, Ausgangssperren verhängt werden, Schulen, Theater und Kinos geschlossen werden und dergleichen.

Das alles ist keine bloße Fantasie. Vielmehr haben schon verschiedene Politiker, insbesondere unser Ober-Experte für Corona, Karl Lauterbach, ganz offen darüber gesprochen, dass man Grundrechtseinschränkungen wie für Corona auch für den Klimaschutz einsetzen müsste.

Keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen

An diesem Punkt komme ich dann zum Bundesverfassungsgericht und seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschutzgesetz. Das Traurige ist nämlich, dass nicht nur einige durchgedrehte Politiker solche Grundrechtseinschränkungen herbeireden, sondern dass das Bundesverfassungsgericht genau solche zukünftigen Grundrechtseinschränkungen für den Klimaschutz „abgesegnet“ hat. Es ist mit dieser Entscheidung völlig klar, dass es in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, gegen Maßnahmen zum Klimaschutz geben wird. In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz heißt es wörtlich:

„Zwar können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein; gerade aus dieser zukünftigen Rechtfertigbarkeit droht ja die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen aber bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, muss deren Auswirkung auf künftige Freiheit aus heutiger Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt – in dem die Weichen noch umgestellt werden können – verhältnismäßig sein“ (Randnummer 192 der Entscheidung).

Das ist ein „Hammer“. In der Sache hat sich das Bundesverfassungsgericht damit nämlich vom Grundgesetz verabschiedet. Denn es macht völlig klar, dass selbst „gravierende“ Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas möglich sind und es dagegen nicht einschreiten wird.

Bislang waren Einschränkungen von Grundrechten nur nach den besonderen Voraussetzungen der Artikel 1 bis 20 Grundgesetz möglich. Dabei war die Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten im Grundgesetz selbst geregelt, nämlich im Rahmen eines einfachen Gesetzesvorbehaltes, eines qualifizierten Gesetzesvorbehaltes oder – mangels ausdrücklicher Einschränkbarkeit eines Grundrechtes – durch andere Grundrechte im Rahmen einer praktischen Konkordanz.

Von dieser klaren Systematik hat sich das Bundesverfassungsgericht verabschiedet, wenn es nebulös davon spricht, dass Maßnahmen zum Klimaschutz zukünftig auch gravierende Freiheitseinbußen rechtfertigen können. Aus einem bloßen Staatsziel in Art. 20a GG – und mehr war das bislang nicht nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Ansicht – macht das Bundesverfassungsgericht plötzlich eine eigenständige Rechtfertigung für alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. Das war es dann mit den Grundrechten.

Verbote von Autofahrten und Flugreisen

Denn es liegt auf der Hand, dass wirklich alle Grundrechtseinschränkungen, die wir seit dem Beginn der Corona-Krise erlebt haben, auch mit dem Schutz des Klimas formal begründet werden können. Beispielsweise Verbote von Autofahrten und Flugreisen sind danach gut, weil weniger CO2 ausgestoßen wird. Das rechtfertigt also einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in die Berufsfreiheit (auf Menschen, die gerne einmal Auto fahren oder die beruflich bedingt mit einem Auto fahren müssen, wird dann mit Sicherheit keine Rücksicht mehr genommen werden).

Auch nächtliche Ausgangssperren ließen sich damit begründen, weil durch weniger Verkehr zur Nachtzeit, durch weniger Treffen von Menschen und durch weniger Partys natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen würde.

Auch die Schließung von Theatern und Kinos lässt sich leicht mit dem Klimaschutz rechtfertigen. Denn die meisten Besucher von Theatern und Kinos gelangen mit Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln dort hin und wieder zurück. Auch dabei wird „völlig unnötig“ CO2 ausgestoßen. Es ist daher viel einfacher, eigentlich geradezu erforderlich, wie zu Corona-Zeiten die Menschen ab 22.00 Uhr wieder in ihren Wohnungen und Häusern einzusperren, um unnötigen Verkehr und unnötigen CO2-Ausstoß zu vermeiden.

Ich könnte diese Beispiele noch endlos fortsetzen. Das erspare ich aber Ihnen und mir. Wenn Sie das Szenario noch näher betrachten wollen, lesen Sie sich das Wahlprogramm der Grünen durch, unter anderm das Verbot zum Bau von Einfamilienhäusern, den Veggie-Day und das angestrebte Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren.

Das Erschütternde ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf einer – noch immer – unsicheren Tatsachengrundlage so weit aus dem Fenster gelehnt hat und ernsthaft meint, zweifelsfrei und ohne jeden Fehler in die Zukunft schauen zu können.

Die Überheblichkeit des Ansatzes

Wie schreibt das Gericht so schön an anderer Stelle wörtlich: „Ein unbegrenztes Fortschreiben von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“ (Randnummer 120 der Entscheidung). Solche Sätze, von denen die Entscheidung strotzt, sind an Beschränktheit und Arroganz eigentlich kaum mehr zu überbieten.

Hierzu nur wenige Punkte: Bereits das Wort „Klimawandel“ ist völliger Unsinn, weil sich das Klima immer und ständig gewandelt hat in den letzten 100.000 Jahren. Die Vorstellung, wir hätten ein seit langem bestehendes konstantes Klima, welches allein durch den menschgemachten CO2-Ausstoß gewandelt würde, ist schlicht grotesk. Wenn die Damen und Herren aus Karlsruhe im Schulunterricht aufgepasst hätten, müssten sie wissen, dass Skandinavien und die Ostsee in der letzten Eiszeit von einem riesigen Gletscher überzogen war, der komplett abschmolz, ohne dass menschgemachtes CO2 eine Rolle gespielt hätte. Es gibt keinen wirklich gesicherten Beweis (sondern nur Modelle), dass die jetzige Erwärmung auf das menschgemachte CO2 zurückzuführen wäre. Aber solche Feinheiten interessieren die Richter in Karlsruhe anscheinend nicht mehr.

Ein weiterer Punkt ist die Überheblichkeit dieses Ansatzes. Glauben die Verfassungsrichter ernsthaft, dass die völlige Einsparung von CO2 in Deutschland, die jedes Jahr allein schon durch den weiteren und erhöhten CO2-Ausstoß von Russland, China und Indien mehr als kompensiert wird, irgendetwas am Weltklima ändern könnte?

Keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes

Ein dritter Punkt schließlich lässt an den grundlegenden juristischen Fähigkeiten Verfassungsrichter zweifeln. Unter Randnummer 120 heißt es u.a., dass nach Art. 20a GG ein Klimaschutzgebot bestünde (das hat bisher eine überwiegende Zahl von Verfassungsrechtlern nicht so gesehen), welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert habe, die Erwärmung der Erde (das wird alles von Deutschland aus geregelt…) auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Hier wird also nicht das Regelwerk des Grundgesetzes angewendet, wonach die Verfassung über jedem Gesetz und über jeder Regierung steht. Nein, es wird das Gegenteil praktiziert. Die Gesetzgebung – also die jeweilige Mehrheit im Bundestag, die sich bekanntlich ändern kann – steht plötzlich auf gleicher Höhe mit dem Grundgesetz und ist „verfassungsrechtlich maßgeblich“. Eine solche Aussage würde ich jedem Referendar, der zur Ausbildung bei mir wäre, um die Ohren hauen. Denn er hätte dadurch gezeigt, dass er keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes hat.

Außerdem halten es die Bundesverfassungsrichter offensichtlich für ausgeschlossen, dass eines Tages ein anderer Gesetzgeber, also eine andere Mehrheit im Bundestag entstehen könnte. Und dieser Ausschluss ist seinerseits verfassungswidrig. Es ist immerhin denkbar – und daran hätten auch die Karlsruher Richter denken müssen, ehe sie sich so großspurig und arrogant aus dem Fenster lehnen – dass eines Tages eine Mehrheit im Bundestag eine Regierung stützt, die aus dem Pariser Klima-Abkommen aussteigt, die sich vom 1,5 Grad-Ziel verabschiedet und die eine gänzlich andere Politik verfolgt.

Immerhin hat es das in der größten Nation des Westens, in den USA, unter Trump gegeben. Wäre eine solche Regierung oder Bundestagsmehrheit dann allein deshalb verfassungswidrig? Selbstverständlich nicht. Aber eine solche Möglichkeit haben die Richter offenbar überhaupt nicht in Rechnung gestellt, sondern die gerade aktuelle Politik der gerade aktuellen Regierung zum Verfassungsmaßstab erklärt. Das ist juristisch nur noch eins: mangelhaft.

Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe verabschiedet

Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth ist völlig klar, wohin die Reise geht: Das Gericht wird alle zukünftigen Grundrechtseinschränkungen zum angeblichen Klimaschutz akzeptieren und nicht aufheben. Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe, die ihm nach dem Grundgesetz obliegt, nämlich den Gesetzgeber zu überwachen und in seine Schranken zu weisen, verabschiedet.

Wer jetzt noch ernsthaft glaubt, dass das Gericht unter einem Präsidenten wie Harbarth in Zukunft auch nur eine einzige Regelung des Klimaschutzes noch für verfassungswidrig erklären könnte, ist grenzenlos naiv. Gerade unter einem solchen Präsidenten, der ein stromlinienförmiger Parteisoldat war, ein treuer Merkel-Untertan (sonst wäre er überhaupt nicht Richter oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts geworden) und ein karriere-bewusster Anpasser, ist nicht mehr mit eigenständigen und richterlich unabhängigen Entscheidungen durch den 1. Senat des Gerichts zu rechnen. Ganz im Gegenteil hat er mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass der 1. Senat des Gerichts ein zuverlässiger Handlanger und Erfüllungsgehilfe der Merkel-Regierung oder einer zukünftigen Grünen-Regierung unter Annalena Baerbock sein wird.

Der Weg zu einer grünen Öko-Diktatur ist damit dank Stephan Harbarth und Komplizen geebnet. Einen echten Grundrechts- und Freiheitsschutz der Bürger, der nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht obliegt, wird es nicht mehr geben. Also liebe Leser, spenden Sie Blumen oder schicken Sie einen Kranz. Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen.

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

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Steigende Blackoutgefahr in Deutschland ? Gibt´s nicht sagt die Bundesregierung, und wenn doch, sind die Netzbetreiber schuld!

In Kroatien erfolgte die automatische Abschaltung einer Umspannanlage, worauf der Strom sich andere Wege suchte und weitere Leitungen zur Vermeidung von Überlastung automatisch abgeschaltet wurden. Binnen Sekunden ergab sich daraufhin auch im europäischen Nordwestnetz eine Einspeiseunterdeckung von ca. 6,3 GW, was der Leistung von sechs Großkraftwerken entspricht. Das drückte die Netzfrequenz auf unter 49,8 Hz. Zuvor hatten schon die französischen Versorger einige ihrer Kernkraftwerke wegen notwendiger Wartung vom Netz genommen.

Die Lage war also äußerst kritisch, doch nach rd. einer Stunde hatten die Netzbetreiber mit Hilfe der Versorger, mittels Trennen der Netze und dem Hochfahren bzw. Anpassen regelbarer Kraftwerke, die Lage wieder im Griff.

Doch die Unterschreitung der Grenze von 49,8 Hz ist ein absolutes NoGo. Da läuten sämtliche Alarmglocken. Denn bis dahin läuft die Stromversorgung durch Nachregelung regelbarer Kraftwerke sozusagen noch im normalen Bereich. Ab und unter 49,8 Hz wird es eng. Und mit jedem weiteren 1/10 Herz weniger exponentiell noch enger. Plötzlich fehlte die Leistung von 6 Kraftwerken und musste schnellstens durch Hochfahren noch intakter Kapazitäten in Sekundenschnelle wieder ausgeglichen werden. Denn sänke die Frequenz weiter unter 49 Hz bspw. durch eine weitere Störung, würden die Automaten sukzessive Last abwerfen, um zu vermeiden, dass die Frequenz als Primärsignal weiter sinkt. Bei nur noch 47,5 Hz müssten dann die Kraftwerke vom Netz genommen werden, ein flächendeckender Blackout wäre da. Bevor das passiert sind die Netzbetreiber aber verpflichtet sog. Brownouts zu erzeugen (gemäß §13 (2) EnWG), in dem sie große Verbraucher, aber auch ganze Stadtviertel gezielt abwerfen. Betreiber von virtuellen Kraftwerken Next schreibt dazu auf seiner Website:

„Dieser gezielte Lastabwurf markiert die letztmögliche Maßnahme zur Systemstabilisierung, wenn das Stromnetz überlastet ist. Im Idealfall kommunizieren die Übertragungsnetzbetreiber den Stromausfall den betroffenen Stromverbrauchern vor Beginn des Brownouts.“

 

Eine Kleine Anfrage (KA) wird groß beantwortet

Diese gefährliche Situation nahm die AfD Fraktion im Deutschen Bundestag zum Anlass die Bundesregierung mal wieder zu ihrer Einschätzung der Versorgungssicherheit zu befragen. In 17, tlw. sehr detailliert ausgeführten Fragen, wurden die Bundesregierung dazu zur Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort kam innerhalb der vorgeschriebenen Zeit und war ebenfalls sehr ausführlich (hier). Wie es üblich ist, wiederholt das antwortende Ministerium – in diesem Fall das zuständige Wirtschaftsministerium – die Fragen in kleinerer Schrifttype und beantwortet sie darunter.

Auf insgesamt 10 Seiten wurde darin wortreich und mit vielen Quellenangaben belegt, verkündet, dass zur Sorge vor der Zunahme einer Blackoutgefahr überhaupt kein Anlass, bestehe, aber wenn doch, sei dies allein die Schuld der Netzbetreiber, denn die hätten nun mal dafür zu sorgen, dass das Stromnetz stabil bliebe, unabhängig von den ständigen Eingriffen der Laienspieler in Parlament und Regierung ist man versucht hinzuzufügen.

Aus der Fülle der Informationen der Antwort mit Verweisen auf viele „Studien“ bekannter Marktteilnehmer, mit tlw. über 350 Seiten Umfang, will ich hier nur einige wenige herausgreifen, die wortgewaltig, aber fast immer ausweichend, oder auf Modellrechnungen für die Zukunft verweisend, das Lied der Zuversicht verbreiten:

„Sorgt Euch nicht, wir haben alles im Griff“.

 

Doch das ist Pfeifen im Walde, denn es hält einer sorgfältigen Analyse der Antworten, vor allem aber nach Durchsicht der benannten Quellen, nicht stand.

Im Gegenteil! So gut wie alle Verantwortlichen in den benannten Quellen äußern ihre Sorge vor zunehmender Netzinstabilität und damit vor der Gefahr eines Brownouts, ggf. sogar eines Blackouts. Das wird natürlich nur verschleiert vorgetragen, denn niemand will es sich mit den mächtigen Leuten in Berlin verderben. Doch wer gelernt hat zwischen den Zeilen zu lesen findet die große Besorgnis wieder, die ehrliche Fachleute über dieses Großexperiment empfinden. Wie zum Beispiel in den Texten des als maßgeblich zitierten (Verein Deutscher Elektroingenieure) VDE mit seiner Untergruppe Forum Netztechnik und Netzbetrieb (FNN). Dort findet man zu den Grafiken, den sie auf ihrer Webseite zeigt die folgenden Hinweise der VDE FNN Verantwortlichen. Sie sprechen Bände: (Quelle: https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/versorgungsqualitaet/versorgungszuverlaessigkeit/versorgungszuverlaessigkeit2019) Man findet dort:

„1. Netzbetreiber leisten einen enormen Aufwand, um die Netze in den zulässigen Grenzen von Frequenz, Spannung und Leitungsbelastung zu betreiben. Die Anforderungen dabei steigen durch den Umbau auf erneuerbare Energien und u. a. dem dadurch notwendigen Stromtransport über weite Strecken. Die Netzauslastung steigt und wird zunehmend dynamisch. Gleichzeitig verzögert sich der Netzausbau. So entstehen vermehrt Engpässe im Netzbetrieb, die die Netzbetreiber beheben müssen.

2. Um alle Kunden sicher und zuverlässig mit Strom zu versorgen und dabei vorrangig erneuerbare Energien einzuspeisen, müssen die Netzbetreiber korrigierend eingreifen. Die Aufwendungen dafür sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Dadurch konnten die Netzbetreiber rund 3,5 Prozent des Jahresbruttoinlandstromverbrauchs nicht wie geplant einspeisen lassen.

3. Für die Anpassung von konventionellen Kraftwerken haben Netzbetreiber 2018 803 Mio. Euro an Entschädigungen gezahlt (2017: 901 Mio. Euro). Die Entschädigungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen schlugen 2018 mit 635 Mio. Euro zu Buche (2017: 610 Mio. Euro). Dieser hohe Aufwand ist notwendig, um die hohe Zuverlässigkeit der Stromversorgung zu sichern.

4. Es gibt eine zunehmende Differenz zwischen der installierten Leistung gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (installierte EEG-Leistung) und Jahreshöchstlast. Wegen der EEG-Vorrangeinspeisung nehmen damit auch die möglichen Betriebsfälle zu, in denen steuernd eingegriffen werden muss, um das System stabil zu halten. Dies äußert sich u. a. in den zunehmend erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit.“

Oder der Prof. em. Dr. H. Freiesleben zur Frage „Wie sicher ist die Stromversorgung in Deutschland?“ in den et – Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 9. Oktober 2020.

Er schreibt dort u. a.: 

Die geplante Substitution der elektrischen Energie, die durch Abschalten der Kernkraftwerke mit Ende des Jahres 2022 und dem Zurückfahren der Kohleverstromung in den Jahren 2020 bis 2030 nötig wird, ist durch EE (Anmerkugn des Verfassers: „Erneuerbare“ Energien) nicht möglich – die Energieversorgung ist auf dieser Basis nicht sicher.“

Und als Fazit:

„Die Versorgung mit elektrischer Energie im gegenwärtigen Umfang kann bis zum Jahr 2030 durch massiven Einsatz von Gaskraftwerken gesichert werden – diese tragen jedoch zu CO2-Emissionen bei; die angestrebten Klimaschutzziele werden dadurch verfehlt. Der Einsatz erneuerbarer Energien in einem noch größeren Umfang für Elektromobilität und Wasserstoffwirtschaft ist für den Zeitraum bis 2030 unrealistisch – es sei denn, das Speicherproblem würde eher gelöst.“

All das wird niemand bestreiten, doch die Bundesregierung zieht daraus nicht etwa die Konsequenz wenigstens einmal innezuhalten und dann die weitere Entwicklung zu beobachten, sondern setzt sogar noch einen drauf, wenn sie auf Seite 4 zwar vordergründig korrekt feststellt: „Anforderungen an den Transportbedarf und damit an Redispatch ergeben sich aus einer zunehmenden räumlichen Trennung von Last und Erzeugung bei gleichzeitig verzögertem Netzausbau“  und damit bei der Verteidigung der gewaltigen Zunahme netzstabilitätssichernder Maßnahmen, das Verursacher Prinzip einfach umkehrt.

Denn sie schreibt natürlich nicht, dass die „räumliche Trennung von Last und Erzeugung“ nur deshalb notwendig wurde, weil sie politisch gewollt war. Hätte man die völlig ausreichend vorhandene Versorgung mit konventionellen Kraftwerken – nach allen technischen, ökonomischen wie auch ökologischen Gesichtspunkten optimal aufgestellt- so belassen wie sie einmal war, dann würde niemand von der „räumlichen Trennung von Last und Erzeugung“ betroffen sein. Es gäbe sie nicht. Und weil sie nun schon mal so schön beim Fabulieren ist, und fast schon erheiternd, ist auch die Behauptung der Bundesregierung, dass die Netzbetreiber davon ausgingen, dass die „redispatchten“ 20,2 Terawattstunden (immerhin fast 3.5 % des deutschen Verbrauches) im Jahre 2019 sich  auf „nur noch“ 10,6 TWh im Jahre 2025 halbieren werden. Um gleich weiter unten die Vorbehalt einzubauen, „Von zentraler Bedeutung ist hier, dass die Maßnahmen, insbesondere auch die Leitungsbauprojekte, wie geplant umgesetzt werden können!“

Und wenn nicht, muss man fragen? Wir alle wissen, dass die extrem teure Netzerweiterung ins Stocken geraten ist, so überflüssig wie sie von Anfang an war.

Daher kann aus diesen Erkenntnissen und eigentlich allen Antworten zu dieser Kleinen Anfrage nicht der Schluss gezogen werden, wir hatten nicht nur alles im Griff, und wir werden auch in Zukunft alles im Griff haben, wie es die Bundesregierung tut, sondern man muss eindeutig feststellen, dass die bisherige Beherrschung der Lage keineswegs erlaubt zu folgern, dass dies auch in Zukunft so sein wird, denn sämtliche Weichen sind auf den weiteren Ausbau der alternativen – fälschlich erneuerbare genannte – Energieerzeugung gestellt. Auch deshalb nicht, weil gleichzeitig in Deutschland bis 2030 planmäßig 30 GW an kontinuierlicher Erzeugerkapazität abgeschaltet werden. Die Lage spitzt sich also mit jedem Wind- und Solarerzeuger und dem Wegfall jedes kontinuierlich arbeitenden Kraftwerkes weiter zu. Ein einziger Tropfen kann ein Fass zum Überlaufen bringen, sagt ein weises altes Sprichwort und unsere Regierung setzt alles daran das zu realisieren.

Hinzu kommt noch das exponentiell anwachsende Verteilproblem in allen Teilnetzen. Viele dezentrale Einspeiser verlangen ein adäquate Leitungsanbindung, deren Bereitstellung nicht nur extrem teuer ist, sondern auch gewaltig hinter den Bedarfen hinterherhinkt. Und mit der politisch gewollten „Sektorkopplung“ insbesondere bei der Totgeburt „E-Mobilität“ wird sich dieses Problem noch deutlich verschärfen.

Umso dreister mutet die Feststellung der Regierung an (S 6), dass bspw. „es grenzüberschreitende Ausgleichs- oder Vergleichmäßigungseffekte beispielsweise bei der Einspeisung aus erneuerbaren Energien, dem Stromverbrauch und der Verfügbarkeit von Kraftwerken“ gäbe, die sich auf 50 bis 60 GW bis 2030 addieren würden, um dann triumphierend zu folgern: „Wenn jedes Land in Europa für sich alleine sein Stromsystem aufbauen und betreiben würde, müssten folglich mehr als 50 bis 60 Gigawatt an Kraftwerken oder Speichern zusätzlich errichtet werden – mit den entsprechenden höheren Kosten für die Stromverbraucher“.
Das ist Irreführung im Quadrat, denn wenn dieselbe Regierung nicht zuvor dafür gesorgt hätte, dass 30 GW an zu günstigen Preisen kontinuierlich erzeugbarer Leistung aus Kern- und Kohlekraft einfach abgeschaltet werden, würde dieser Bedarf überhaupt nicht entstehen. So jubelt sie über den teuren EE Strom und „vergisst“ dabei außerdem, dass die Großwetterlagen in Europa fast immer dieselben Flauten, Dunkel- oder auch Starkwindzustände herbeiführen, wie in Deutschland allein. Da ist nix mit Ausgleich. Nada, niente, zero.

Leistungseinspeisung Europa; Quelle ENSOE, Grafik Ralf Schuster

Aus der obigen Grafik geht ganz klar hervor, dass dann, wenn in Deutschland der Wind nicht weht, auch in den Nachbarländern dieselben Versorgungslücken auftreten. Es gibt also keinen „Vergleichmäßigungseffekt“, auf den auch von den Baerbock-Kobold- Grünen so gern hingewiesen wird!

Daher gilt, und so hätte eine ehrliche Antwort aussehen müssen: Schaffte man von heute auf morgen die gesamten alternativen Energieerzeuger – weil ein rein parasitäres Doppelsystem- ab, gäbe es keinen zusätzlichen Netzausbau und die Zahl der und vor allem Kosten des Redispatch würden schlagartig auf das Niveau von vor 2010 sinken. Daher beantwortet sie die Frage „Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die große Menge an Kosten – und verschleißintensiven sogenannten Redispatch-Maßnahmen auf die Zahlen früherer Jahrzehnte zurückzuführen, die – ohne große Mengen an volatiler Stromeinspeisung – im Bereich von kleiner zehn bis 20 pro Jahr lagen, während aktuell knapp 20 pro Tag zu verzeichnen sind, bei gleichzeitiger Sicherung der Netzstabilität (Quelle: Netztransparenz.de https:// www.netztransparenz.de/EnWG/Redispatch)?“ irreführend und damit falsch.

In diesem Tenor sind die gesamten Antworten aufgebaut. Bei jeder einzelnen wird tunlichst vermieden, die Ursache all der Mängel und Verteuerungen zu benennen, die dem ganzen zugrunde liegen, nämlich der Errichtung eines zweiten, völlig parasitären Erzeuger- und Verteilsystems, dass niemand braucht, welches aber aus rein ideologischen Gründen mit aller Macht vorangetrieben wird. Weil das aber mit jedem weiteren Schritt immer unsicherer und immer teurer wird, lassen sich die schlauen Beamten der Regierung immer dasselbe Hintertürchen offen. Im Zweifel, wenn das Ganze nicht so klappt, wie in den Modell-Kristallkugeln gesehen, oder in grünen Zirkeln beschlossen, dann sind die Netzbetreiber schuld.

Denn immer wieder finden wir die folgenden Sätze:

„…Grundsätzlich liegt die Verantwortung für einen sicheren Netzbetrieb bei den Übertragungsnetzbetreibern… , sind die Betreiber der Übertragungsnetze dementsprechend berechtigt und verpflichtet, die Gefährdung oder Störung zu beseitigen durch netz- und marktbezogene Maßnahmen sowie zusätzliche Reserven (§ 13 Absatz 1 EnWG)….Grundsätzlich sind gemäß § 13 Absatz 1 und 2 EnWG die Übertragungsnetzbetreiber für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems verantwortlich.“….

Bleibt noch nachzutragen, dass die Bundesregierung wiederum zigfach treuherzig behauptet, die Lage immer wieder sorgfältig beobachten zu wollen. Sie nennt es Monitoring. Klingt gut und ist richtig nett,  es  ersetzt aber keine frei verfügbare Kraftwerksleistung. Auch „netz- und marktbezogene sowie zusätzliche Reserven“ (welche?) genügen nicht, um die mehr oder weniger oft auftretenden Versorgungslücken infolge volatiler Erzeugung zu kompensieren. (siehe Antwort zu Frage 7)

Und es stellt sich sofort die Frage, wozu das nötig ist, wenn alles so toll funktioniert.




Stromversorgung in Zukunft “grundlastfrei und angebotsorientiert”

Die Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, die Grüne Sylvia Kotting-Uhl, lässt die Katze aus dem Sack. Sie ruft den AfD-Abgeordneten zu:

Allein Ihre Unfähigkeit, sich unter Energieversorgung etwas anderes als Grundlast vorzustellen, das ist so von gestern wie Sie selbst. Die Zukunft wird flexibler sein, spannender, ja, auch anspruchsvoller: nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientiert, …“. 

Zu gut Deutsch: „Strom gibt es nicht, wenn er gebraucht wird, sondern dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint“. Gesellschaftsklempnerin Kotting Uhl will ein neues Bewusstsein,

dass Energie kostbar ist und sorgsam mit ihr umzugehen ist“.

Hier geht’s zum Twitter-Video, und hier zum Bundestagsvideo.

Kaffee kochen? Warmes Wasser zum Duschen? PC anschalten? Hängt vom Wetter ab. Liebe Wähler, bedenkt, dass ihr dann nicht mal mehr in die Nachbarländer abhauen könnt, weil ihr den Familien-Tesla nur noch angebotsorientiert laden könnt. Und richtig spannend wird die grundlastfreie Energieversorgung für Aluhütten und industrielle Großverbraucher.

(ARG) Was Kotting-Uhl skizziert, ohne es zu ahnen, ist die sozialistische Situation in Südafrika oder Venezuela, wir berichteten. In Südafrika ist die Stromversorgung schon lange unter die Kontrolle von imkompetenten Politikern geraten (ANC statt Grüne); und seitdem sind Stromausfälle an der Tagesordnung. „Beurtkrag“ nennen die Buren den Umgang mit dem Mangel. Man wäscht und kocht halt dann, wenn es Strom gibt. In einem heißen Land mag das noch gehen, aber nicht in einem dunklen, kalten Land wie Deutschland, das zudem noch immer kälter wird, wie wir gerade erleben.

Aber auch ein Industrieland wie Australien leidet schon lange unter grünen Hirngespinsten. Wie unsere Referentin Joanne Nova berichtete, fällt dort unten auch häufig der Strom aus, weswegen die Bürger sich Generatoren en masse zulegen. Beziehungsweise, wer es sich leistgen kann. Eine Vision für Deutschland: Reiche grüne Politiker*innen wie Sylvia Kotting, Luisa Neubauer oder Annalena Baerbock kaufen sich Genedratoren und große Dieselvorräte für ihre Villen, während im Plattenbau das Licht ausgeht.

Das ist heute viel schlimmer als früher – ein gelernter DDR-Bürger erzählte mir, daß der einzige große Stromausfall im Jahrhundertwinter 1978/79 die Ostdeutschen nicht so schlimm traf, weil sowieso mit Kohle geheizt wurde und man gewohnt war,  dem sozialistischen Mangel mit Kerzen etc. zu begegnen. In Zeiten rundumversorgter Bürger mit Handi, Computer, Fernseher und Stereoanlage wird eine Realitätsbegegnung viel härter.

Die geäußerte Weltsicht von Kotting-Uhl ist interessant: Energie sei etwas Wertvolles, zu Schützendes wie ein Baum oder Teich. Alles, was die Natur gibt, sei demnach gut und knapp; alles, was der (weiße) Mensch mit seiner Industrie macht, sei böse. Nein, die Natur ist gnadenlos; die Menschen lebten früher nicht im Einklang mit der Natur, sondern starben im Einklang mit ihr, wie Hans Rosling süffisant formulierte. Energie ist etwas in möglichst großer Menge zu Förderndes, weil nur E-Reichtum Massenwohlstand und Fortschritt ermöglicht. Früher gab es nur die eigene Körperkraft, dann domestizierte Tiere und Pflanzen; und erst, als wir Kohle verbrannten und Dampfmaschinen betrieben, leben wir so angenehm wie heute. Und in so großer Zahl – acht Milliarden Menschen können nur über zentrale Großkraftwerke und Industrie versorgt werden.




Lockdown bald auch fürs Klima – die wahre Tragweite des Karlsruher Beschlusses!

Vorgestern titelte Achgut.com noch: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren. Das Verfassungsgericht scheint es nicht sehr eilig zu haben mit der Klärung dieser Frage.

Am heutigen Tage sind wir etwas klüger. Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima.

Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“ 

Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?

Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale“ Niederlage gefreut).

Der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, findet auch beim bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder („Die Maske ist ein Instrument der Freiheit“) begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil „wuchtig, aber richtig“. Es müsse von allen als positive Chance verstanden werden. Noch nie habe ein Gericht in einer solchen Art und Weise einen Generationenvertrag eingefordert. „Das muss man jetzt umsetzen in positive Energie“, verlangte Söder. Man dürfe sich nicht wegducken, sondern müsse „jetzt anpacken“. Generationengerechtigkeit als eine Frage der Freiheit kommender Generationen“ zu sehen, sei „epochal und wegweisend!“, dichtete sein getreuer Generalsekretär Blume.

Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presserklärung des Bundesverfassungsgerichtes:

„Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Klimawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.

In Zukunft vermutlich keine Wurst als Belag

Ohne CO2 bleibt bald nur noch tote Materie. Der Mensch atmet bereits CO2 aus, wenn sein Stoffwechsel das Frühstücksbrötchen verbrennt, das in Zukunft aber vermutlich keine Wurst als Belag mehr enthalten darf, weil Fleisch ja als klimaschädlich gilt. Das Bundesverfassungsgericht lässt uns am heutigen Tage in die Öko-Hölle schauen.

Die Verfassungbeschwerde wurde von den üblichen Verdächtigen unter den Umweltverbänden eingereicht, die stellvertretend eine Reihe von vorgeblich bereits vom Klimawandel betroffene Pappkameraden aufmarschieren ließen. Die Kläger wurden von großen Umweltschutzorganisationen BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt. Darunter Aktivisten von „Fridays for Future“, aber auch vorgeblich klimageschädigte junge Leute „aus Bangladesh und Nepal“. Dazu gehören auch einige Bewohner der Insel Pellworm, die argumentieren, dass der landwirtschaftliche Betrieb ihrer Familie durch den Klimawandel zerstört werde.

Zu Pellworm nur eine exemplarische Feststellung: Die Insel liegt im Durchschnitt einen Meter unter dem Meeresspiegel, und das nicht erst seit heute. Acht Meter hohe Deiche schützen sie vor den Fluten. Ein beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels in der Nordsee ist nicht festzustellen. Die Pegelmessungen in Cuxhaven und Norderney lassen das nicht erkennen. Auch die Universität Siegen (Meeresspiegel_Nordsee) bestätigt in einer Veröffentlichung aus 2013 den säkularen Anstieg mit derzeit 1,7 mm im Jahr oder 17 cm im Jahrhundert, das sind weniger als die vorher angenommenen 25 cm im Jahrhundert. Aber es kommt auf einen Zentimeter mehr oder weniger auch nicht an. Um den moderaten Anstieg werden die Deiche ohnehin routinemäßig erhöht. Ohne den postglazialen Meeresspiegelanstieg gäbe es übrigens weder das Watt noch beispielsweise die ostfriesischen Düneninseln. Dies nur als Schlaglicht auf den von den Klägern insinuierten Notstand (ähnlich Erdendes ließe sich zu den Klimafolgen in Bangladesh oder im Himalaya anführen).

Aber es geht ja auch gar nicht – und das ist das Fatale an diesem Urteil – um das Hier und Heute, sondern um eine wie auch immer imaginierte Zukunft und dort auf unsere Kinder und Kindeskinder lauernde Gefahren. Das Bundesverfassungsgericht macht sich mit seinem aktuellen Urteil und der kritiklosen Übernahme vollkommen willkürlich gesetzter Ziele („1,5 Grad Ziel“) und raunender Gummibegriffe („Kipp-Elemente“), die ähnlich frei schwebend sind wie die Inzidenzwerte in diesem Lande, die Diktion der Klimaaktivisten zu eigen. In dieser Hinsicht erinnert die Klimadiskussion mit ihren ständig wechselnden Argumenten (aus „Globaler Erwärmung“ wurde „Klimawandel“ und schließlich eine ominöse „Klimakrise“) ebenfalls an das regierungsamtliche Corona-Spiel. Besonders erschreckend ist dabei die unglaublich naive Vorstellung darüber, wie monokausal das Klima auf Erden der Menschheit zugeschrieben werden könne.

Das Klima entzieht sich dem Bundesverfassungsgericht

Eine Zivilisation mit fast 8 Milliarden Menschen beeinflusst das Klima auf vielfache Art. Die natürlichen Einflüsse, die in der Vergangenheit oft abrupte Klimaumschwünge einleiteten, haben jedoch nicht einfach aufgehört zu existieren, nur weil die Dampfmaschine oder das Auto erfunden wurden. Und doch erliegen viele diesem Trugschluss: Das Klima wird in der Öffentlichkeit mittlerweile als ein System wahrgenommen, das durch die Ausschaltung anthropogener Einflüsse in einen sanften Ruhezustand versetzt werden könnte. Als ginge es lediglich darum, das Klima nach eigenem Gusto angenehm zu gestalten, wie zuhause mit dem Stellrad die Heizung runterzudrehen. Das ist natürlich barer Unsinn. Das Klima wird sich so oder so weiterhin verändern – aus welchen Gründen auch immer. Gottseidank entzieht sich dieser Umstand auch dem Durchsetzungsbereich des Bundesverfassungsgerichts.

Aber zumindest juristisch befinden wir uns inzwischen auf einem anderen Planeten. In dem Beitrag: „Vorsorgeprinzip: Schutzhaft für ein ganzes Land“ schrieb Achgut.com vor zwei Monaten:

„Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates heißt: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in ein freiheitsfeindliches Konzept verwandelt worden. Auch am heutigen Tage wird die „Prävention“ beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten wieder als panzerbrechendes Argument herangezogen werden. Die Begründungen für einen Lockdown sind ja inzwischen schneller gewechselt worden als die Unterwäsche. Jetzt wo die Zahlen wieder sinken, müssen die vermuteten Eigenschaften auftretender Mutationen als Grund für die Rettung der Menschen vor sich selbst herhalten. Ein Argument für die Ewigkeit, denn Mutieren gehört nun mal zum Grundsatzprogramm von Viren. Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2. Von der Umweltpolitik salonfähig gemacht, zeigt die Corona-Politik das Vorsorgeprinzip endgültig als Schritt ins Totalitäre.“

Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2: Der Verfasser hätte sich vor acht Wochen noch nicht vorstellen können, wie schnell diese Vorhersage eintreffen würde. In dem Urteil ist zwar zwischendrin auch einmal von „Abwägung“ und „Verhältnismäßigkeit“ die Rede; wie sehr solchen Sätzen aber zu trauen ist, zeigt die gegenwärtige vollkommen willkürliche und unverhältnismäßige Corona-Verbotsorgie, der bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht Einhalt geboten wurde.

Zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten

Der ehemalige Chef des Umweltbundesamtes, Andreas Troge (CDU), empfahl schon vor vielen Jahren aus Gründen der Vorsicht, „Nichtwissen als gegen uns gerichtet zu betrachten“. Heute liest sich dieser Satz noch beängstigender als damals schon. Da die grundsätzliche Durchsetzung des Vorsorgeprinzips das Leben sofort zum Stillstand bringen würde, beschränkt man sich auf willkürlich ausgesuchte ideologische Steckenpferde. Und ein Bereich, in dem man nahezu das ganze Leben des Bürgers bevormundend regeln kann, ist der Klimaschutz, der nun auch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatreligion befördert wird. Wir befinden uns auf dem strammen Weg zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten.

Wenn ein Fabrikant oder Konsument künftig gegen ein Verbot eines lediglich vermutlich gefährlichen Produktes (siehe oben: „direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden“) verstößt, läuft er womöglich Gefahr, hart bestraft zu werden. „Dann sind wir auf dem Weg in ein anderes Universum“, schrieb der französische Nationalökonom Henri Lepage schon am 13. Januar 2001 in der FAZ. Seit heute ist der Marsch dieses Gedankens durch die Institutionen zumindest in Deutschland vollbracht.

Es ist damit denkbar, dass jemand aus vorbeugenden Gründen eingesperrt wird. Mit dieser Entwicklung werde eine Grundlage der freien Gesellschaft und des Rechtsstaates ausgehöhlt. Die Zuschreibung einer Schuld werde zu etwas Künstlichem, zu einer Art willkürlicher Scheinjustiz. Auch der Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ahnte schon vor vielen Jahren nichts Gutes: Er beklagte die Gefahr wachsender Willkür des Staates und entsprechende Tendenzen in der Entwicklung des deutschen Strafrechts. Der Jurist sah beispielsweise im Umweltstrafrecht „Neukriminalisierungen außerhalb eines Täter-Opfer-Bereichs“ sowie eine „flächendeckende Vorfeldkriminalisierung, bevorzugt über abstrakte Gefährdungsdelikte“.

Bislang galt in Deutschland zumindest eine Frage als juristisch geklärt: Rechte haben können nur Menschen, genauer gesprochen: bereits geborene, lebende Menschen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt genau dies gleich in Paragraph 1 fest: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.” Auch der Endpunkt dieser Rechtsfähigkeit ist klar bestimmt, indem nämlich Paragraph 1922 BGB den Übergang des Vermögens auf einen oder mehrere Erben im Todesfall regelt. Auf achgut.com schrieb Oliver Hartwich schon 2009 dazu sehr treffend:

„Zwischen Paragraph 1 und Paragraph 1922 liegt das gesamte Leben, in dem der Mensch Kaufverträge schließen, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder auch heiraten kann. Mit anderen Worten: Zwischen Geburt und Tod kann er Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen. Eigentlich ist das keine besonders bahnbrechende Erkenntnis, aber deutsche Juristen mögen es eben gerne präzise. Man denke nur an die berühmte Vorschrift aus dem Bundesreisekostengesetz von 1973: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”

Zukünftige Generationen als Rechtsträger?

Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.

Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates.

So weit, so unstrittig. Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.

Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der  jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.

Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 




Bundesverfassungs­gericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus

Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.

Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden. Es könne, so das BVG weiter, auch nicht festgestellt werden, »dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat«.

Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

Das bedeute, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«

Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Für einen »rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität« würden die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht ausreichen.

Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«

Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Als Kläger aufgetreten waren »Klimaaktivisten« wie Luisa Neubauer mit finanzstarken Umwelt-NGOs im Rücken wie der BUND. Der BUND hat sich als »Anwalt der Natur« ins Spiel gebracht. Doch eine solche Beschwerdebefugnis würden Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht nicht vorsehen, so das Bundesverfassungsgericht.

Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«. Für »das Klima« sei das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, »weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden«. Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«

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Nachtrag der Redaktion:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Klage verschiedener ideologisch gesteuerter Interessengruppen, darunter Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet, ebenso wie der einschlägig bekannten Aktivisten Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, in Teilen entsprochen. Dabei erklärte es die rein erfundene Behauptung, dass das anthropogen erzeugte CO2 , zumal der sehr geringe Teil (ca. 2 %) den Deutschland zu den weltweiten Emissionen beiträgt, irgend einen Beitrag zur Veränderung eines ebenso imaginären Weltklimas, beitrüge, zur einklagbaren Tatsache. Obwohl keine der vielfach seit über 100 Jahren erhobenen weltweiten Wetterdaten diese Behauptung stützen, bejahte das Gericht den Anspruch auch ausländischer Einzelpersonen auf Einhaltung von Minderungszielen, auch über das Jahr 2031 hinaus. Es folgte damit der aberwitzigen Begründung der Kläger, dass diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt.

Mehr Weltfremdheit und mehr Schadenswillen am deutschen Volk geht nicht.




Neue Studie: Einfluss erhöhter atmosphärischer CO2-Konzentrationen auf die globale Vegetationsentwicklung sowie den Ertrag und die Produktqualität im landwirtschaftlichen Pflanzenbau

Einreichung: 20. November 2020, überarbeitete Einreichung: 7. Februar 2021, Annahme: 8. Februar 2021

Zusammenfassung

Die Beziehungen zwischen erhöhtem CO2-Angebot einerseits und Vegetationsentwicklung, Pflanzenwachstum, Ertrag und Qualität verschiedener Fruchtarten andererseits wurden exemplarisch anhand der weltweit vorliegenden Beobachtungen und Experimente (Metastudien) untersucht, wobei die FACE-Methodik (Free-air-CO2-Enrichment-Methode) besondere Beachtung fand, aber auch Satellitenerhebungen und Kammer-Begasungsexperimente einbezogen wurden. Dabei ließ sich folgendes feststellen: (1) Der Anstieg der atmosphärischen CO2-Konzentration um ca.100 ppm in den letzten 100 Jahren führte weltweit zu einem erhöhten Pflanzen-wachstum. Die globale Vegetationsdecke erhöhte sich um ca. 11–14 %, was zu ca.70 % dem gestiegenen Luft-CO 2-Gehalt zuge-schrieben wird. Seit 1982 hat der globale Baumbestand um 7,1 % zugenommen. (2) Die experimentell kontrollierte Anhebung des Luft-CO2-Gehaltes (in der Regel von 350 auf 550 ppm) ergab bei ausgewählten Kulturpflanzen Ertragszuwächse von 10 bis über 30 %. (3) In Deutschland stiegen die Erträge von 1990–2015 bei Weizen, Gerste, Mais und Kartoffeln um mehr als 30 % an, was teilweise auf die gestiegenen Luft-CO2-Gehalte zurückzuführen sein dürfte. Über alle Fruchtarten hochgerechnet liegt die jährliche CO2-Nettofestlegung in Deutschland bei 96,3 Mio. t. (4) Die CO2-bedingten Ertragszuwächse beruhen auf einer Steigerung der Photosyntheseleistung. Sie unterlagen in Abhängigkeit von Pflanzenart, Wasserversorgung und Nährstoffangebot (vor allem von N und P) großen Schwankungen. (5) Bei schlechter Nährstoffverfügbarkeit im Boden und unzureichender Düngung kann der durch CO2 verursachte Ertragsanstieg mit einer Verminderung der pflanzlichen Nährstoff- und Proteinkonzentrationen (vornehmlich durch „Verdünnungseffekte“) und damit mit Qualitätsbeeinträchtigung verbunden sein. Dabei nimmt N (in geringerem Maß auch P) offenbar eine Schlüsselstellung ein. Dies lässt sich durch ein angepasstes Düngungsmanagement und durch die Züchtung von trockentoleranten low-input-Sorten mit hoher Nährstoff-Verwertungseffizienz kompensieren. (6) Die CO2-bedingten Ertragserhö-hungen könnten zur Sicherung der Nahrungs-und Futtermittelproduktion für die wachsende Weltbevölkerung beitragen.

Schlagwörter: Atmosphärische CO2-Konzentrationen, Ertragsanstieg, Nährstoffversorgung, Qualität, Vegetationsentwicklung

Hier finden Sie die ganze Studie: http://www.crussow-lebenswert.de/dokumente/CO2-vs-Vegetation-2021.pdf




Die EIKE Webseite wird bald verändert

Seit vielen Jahren zeigt die Webseite von EIKE dasselbe Gesicht. Doch im Hintergrund hat sich sehr viel getan. Das zugehörige Redaktionssystem war zunächst eine Eigenprogrammierung, dann stiegen wir auf Typo 3 um und ab Anfang Dezember 2016 auf WordPress.

WordPress erlaubte u.a. die freie Wahl eines Startbildes sog. Theme, dass der gewohnten Anmutung mit Startartikel, gefolgt von der „Bühne“ mit den vier jeweils jüngsten Folgeartikeln und dann senkrechter Anordnung der älteren Artikel, entsprach, aber nicht extra in jedem Detail programmiert werden musste, weil als Standard bspw. in Modulen weitgehend vorhanden. Natürlich mussten die 3 Spalten erhalten bleiben, ebenso, wie die Inhalte derselben.

Aus Gründen der Rückwärtskompatibilität, wir wollten Ihnen liebe Leserinnen und Leser, ja jederzeit die Suche im Archiv bei gewohnte Ansicht ermöglichen, waren unsere Programmierer trotzdem gezwungen, auch das gewählte „Theme“ umfangreich umzuprogrammieren, um dies zu ermöglichen.

Das führte auf Dauer zu dem Problem, dass viele vorprogrammierte kleine Hilfsprogramme sog. PlugIns, die das Arbeiten mit WordPress (WP) so effizient und angenehm machen, nicht einfach so – dynamisch per Mausklick – aktualisiert werden durften. Es hätte sonst geschehen können, und ist auch geschehen, dass an irgendeiner Stelle dann ein Fehler auftritt, der nur mit viel Suchaufwand gefunden und behoben werden kann.

Nachdem dies immer klarer und vor allem häufiger wurde, entschlossen wir uns Ende vergangenen Jahres, nicht nur die Seite auf einen anderen Server umzuziehen, sondern auch ein neues, sehr viel leichter pflegbares Thema (Theme) zu verwenden. Dessen Programmierung steht kurz vor der Fertigstellung und damit seine Einführung.

Dass hat aber auch zur Folge, dass wir an der alten Seite nichts mehr machen, weil dafür baldigst die neue kommt. Und dort wird es auch die Möglichkeit geben, dass Sie unser Publikum, direkt mit uns kommunizieren, Fehler und Probleme melden können und deren Lösungen dann auch für jedermann einsehbar sind.

Lassen Sie sich überraschen.

Der Umzug kann dann ein bis zwei Tage Stillstand in Anspruch nehmen.

Hoffentlich ist es bald soweit. Wir melden uns.




Freiberger Kongress zur Energiewende

Die Bergakademie Freiberg veranstaltet am 7.5.21 einen ganztägigen Online Kongress, der die vielen verschiedenen Aspekte der Energiewende beleuchten soll. Anmeldung hier

Fachleute von EIKE, NAEB oder Vernunftkraft wurden nicht als Vortragende eingeladen. Das ist ein klares Manko.

Trotzdem ist bekannt, dass auch manche der dort vortragenden Wissenschaftler Klartext sprechen müssen, weil auch sie, wenn sie ihre wissenschaftliche Reputation nicht auf Dauer gefährden wollen, an der Benennung der vielen Schwachstellen bis Unmöglichkeiten der „Energiewende“ nicht vorbeikommen werden.

Und die gilt es zu unterstützen. Das kann online leicht geschehen, denn Diskussionen sind vorgesehen. Und, kontroverse Standpunkte sind  lt. Eigenwerbung durchaus erwünscht.

Daher bittet die EIKE Redaktion um zahlreiche Anmeldungen unserer kompetenten Leserinnen und Leser.

Hier geht´s Anmeldung hier

Die Teilnahme ist kostenlos

Hier finden Sie das Programmprogramm-einladung07-05-2021-2seiten




Rolle rückwärts der US – Politik

US-Präsident Joe Biden hat beim Klimagipfel umgesetzt, was zu erwarten war: die Abkehr von der Abkehr Donald Trumps. Der CO2-Unterbietungswettbewerb zwischen den USA und Europa hat begonnen. Mangels Kernkraft sind Deutschlands Aussichten besonders düster.

Angekündigt hatte sich die neue Umweltpolitik der USA schon lange: Klimarolle rückwärts. Der neue US-Präsident Biden kippte am ersten Tag des zweitägigen Klimagipfels die Klimapolitik des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump. Der hatte als einen seiner ersten Schritte als frisch gewählter Präsident den Beitritt der USA zum Pariser Klimaabkommen gestoppt. Er wetterte gegen Windräder, förderte stattdessen amerikanische Kohle und Fracking-Technologie. Eine Folge: Die Ölpreise waren niedrig, Benzin, Heizöl preisgünstig. Trump wusste: Energie muss preiswert sein, um die wirtschaftliche Entwicklung eines Industrielandes nicht zu gefährden.

Jetzt die Rolle rückwärts. Alles auf Stop beim Klimagipfel, der online stattfand und wenigstens keine gewaltigen Mengen an Flugzeugsprit, um tausende von Teilnehmern durch die Welt zu karren.

Das Pariser Klimaabkommen findet Biden gut, setzt sogar noch eins drauf: die Halbierung der „Treibhausgase“ in den kommenden zehn Jahren im Vergleich zu 2005. Der grüne Alt-Präsident Obama hatte seinerzeit sogar von nur 28 Prozent gesprochen. Doch Biden will punkten.

In diesem Unterbietungswettbewerb will die EU nicht hinten anstehen und hat ebenfalls ihre Klimaziele bekannt gegeben: 55 Prozent CO2-Reduktion gegenüber 1990 bis 2030. Wie sie das schaffen will, bleibt Brüsseler Geheimnis. Allein in den vergangenen 30 Jahren gelang gerade einmal eine CO2-Verminderung von 25 Prozent. Mehr Wirtschaft „herunterdrehen“ war nicht durchsetzbar. In den nächsten zehn Jahre müssten also noch mal 30 Prozent „geschafft“ werden.

All diese Pläne haben vor allem eine Folge: Industrie und Landwirtschaft werden drastisch eingeschränkt, die Energie wird deutlich teurer.

Ein Kommentator der FAZ schreibt es deutlich: „Denn eins steht fest, und das muss auch offen gesagt werden: Die Umstellung wird teuer, sehr teuer.“ Er kann es vermutlich von seinem hohen Gehalt noch verkraften, wer wenig verdient, wird es umso stärker spüren.

Während die Republikaner darauf verweisen, dass Klimapolitik Jobs vernichte, will Biden stramm vorwegmarschieren. Wie weit er den Worten Taten folgen lässt, bleibt abzuwarten. Denn das grüne Vorzeigeland Kalifornien will eine vollständige Energieversorgung ohne CO2-Ausstoss, will Verbrennerautos ab 2035 verbieten und kämpft in der Praxis bereits gegen massive Stromknappheit und musste immer wieder den Strom bei „kontrollierten Lastabwürfen“ abschalten, um einen vollständigen Netzzusammenbruch zu verhindern. Das Leben im Klima-Musterland ist mittlerweile extrem teuer geworden, so dass viele es sich nicht mehr leisten können und wegziehen. Die Infrastruktur wackelt bedenklich, viele Techriesen ziehen in andere US-Staaten um.

In Deutschland lässt Kanzlerin Merkel die Katze aus dem Sack: „Wir stehen vor einer globalen Herkules-Aufgabe. Es geht ja um nicht mehr und nicht weniger als die Transformation unserer ganzen Lebens- und Wirtschaftsweise.“ Das Land kann nach 16 Jahren Merkel mit den weltweit höchsten Strompreisen und dramatischer werdenden erheblichen Stromlücken punkten.

Da will UN-Generalsekretär Guterres nicht zurückstehen und verkündet, dass er eine neue Steuer auf den Ausstoss von CO2 will.

Der chinesische Präsident Xi Jinping lächelte zu den großspurigen Ankündigungen Bidens nur, und erklärte, bei der Klimarallye auch mitmachen zu wollen, beliess es jedoch bei Ankündigungen. Er weiss: Er kann sein Land nicht durch eine Verknappung und Verteuerung der Energie gefährden und sieht vermutlich einigermassen fassungslos auf das deutsche Experiment, das seine eigene Energieversorgung kappt. Mehr Wirtschaftswachstum ist nun einmal mit einem steigenden Energieverbrauch verbunden.

China benötigt mit 4100 Millionen Tonnen vor Indien mit 732 und den USA mit 731 Millionen Tonnen am meisten Kohle für seine Kraftwerke. Kohle ist der wichtigste Energieträger und wird ergänzt durch die Kernkraft. Mittlerweile hat das Land eine schlagkräftige Kernindustrie – basierend übrigens auf ehemaliger deutscher und französischer Kerntechnik – aufgebaut und exportiert Kohle- und Kernkraftwerke samt Finanzierung. Gerade werden in Pakistan zwei Kraftwerke vom Typ HRP 1000 errichtet. Früher war Siemens Hauptlieferant für Energietechnik, heute bauen chinesische Firmen Kernkraftwerke aus eigener Kraft. 30 Reaktoren will das Land bis 2030 exportieren – und dabei wird gerne auf die CO2-Verminderungen durch Kernkraft hingewiesen.

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Energiewende – ein Projekt wie aus dem DDR-Planungsstab

Am 14. April 2021 wäre Gerhard Schürer einhundert Jahre alt geworden. Älteren Semestern ist er als Vorsitzender der staatlichen Plankommission der DDR bekannt. Jüngeren könnte man ihn als „Mister Planwirtschaft“ vorstellen. Zwölf Jahre vor seinem Tod legte Schürer im Jahr 1998 seine Erinnerungen vor. Der Titel „Gewagt und verloren: eine deutsche Biographie“ klingt wie ein Menetekel auf das Schicksal der deutschen Energiewende. Dem SED-Politiker gebührt für die authentische, nüchterne und nachdenkliche Analyse seines Lebenswerkes Respekt. Er schreibt weder als Wendehals noch als Betonkopf. Ohne Energiewende wären die Schürer-Memoiren lediglich die x-te Reminiszenz aus der Riege pensionierter Altkommunisten. Doch die historische Parallele zum großen Transformationsprojekt verleiht dem Werk eine hellseherische Aura.
Seit der Oktoberrevolution leben kommunistische Funktionäre in der festen Überzeugung, eine Volkswirtschaft müsse zum Wohle ihrer Bürger von oben durchregiert werden. Sind alle geldgierigen Kapitalisten erst enteignet, so könne zentral genau geplant werden, wie viel Stahl, Autos und Zahnbürsten nötig sind, um die Bedürfnisse von Sowjetbürgern oder DDR-Bewohnern zu befriedigen. Die junge Sowjetunion schuf hierfür 1921 die Organisation Gosplan. Die 1950 gegründete staatliche Plankommission der DDR war deren Schwesterorganisation. In der Behörde

arbeiteten zuletzt 2000 Menschen; von 1965 bis 1989 leitete Gerhard Schürer ihre Geschicke.
32 Jahre nach Abwicklung der Plankommission ist noch immer die Vorstellung weit verbreitet, man könne Klimaschutzziele wie etwa den Kohleausstieg für 2038 oder das Verschwinden von CO2-Emissionen für 2050 vorgeben und diese durch staatlich organisierte Maßnahmepakete preisgünstig erreichen. Für Zeitgenossen, die diesem Glauben nachhängen, dürften die Schürer-Erinnerungen besonders aufschlussreich sein. Mehrere Gemeinsamkeiten sozialistischer Planwirtschaft und deutscher Energiewende lassen sich an Schürers Memoiren besonders gut illustrieren.
Ziele ohne Maß und Mitte
Eine allgegenwärtige Eigenart ist die lautstarke Ausrufung unerreichbarer Ziele. Schürer zitiert konkrete Beispiele. So definiert Walter Ulbricht in seiner Rede auf dem V. Parteitag 1958 als Hauptaufgabe: „Die Volkswirtschaft der DDR ist innerhalb weniger Jahre so zu entwickeln, dass die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung der DDR gegenüber der Herrschaft der imperialistischen Kräfte im Bonner Staat eindeutig bewiesen wird und infolge dessen der Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbewohner in Westdeutschland erreicht und übertrifft.“ Um alle Zweifel zu zerstreuen, stellt Ulbricht an anderer Stelle klar, dass die „Ökonomische Hauptaufgabe“ in drei Jahren bis 1961 zu lösen sei.
Schürer legt kenntnisreich dar, wie sozialistische Staatspläne durch gruppendynamische Resonanzvorgänge in gleichgeschalteten Gremien ohne demokratische Legitimation entstehen. Einfühlsam illuminiert Schürer diesen Mechanismus am Beispiel der Ulbricht-Ziele: „Viele wussten, dass das nicht geht, aber durch die euphorischen Zielstellungen in den anderen sozialistischen Ländern in dieser Zeit beeindruckt, wurde der Beschluss vom Parteitag mit großem Beifall aufgenommen.“
Bei der Definition von Energiewende-Kennziffern ist die Verwandtschaft zur sozialistischen Planwirtschaft unübersehbar. Zwar handelt es sich beim Bundestag, der 2011 den Atomausstieg beschloss, zweifelsohne um ein demokratisch legitimiertes Gremium. Der Europäische Green Deal wurde hingegen von der Präsidentin der Europäischen Kommission proklamiert, der eine breit akzeptierte demokratische Legitimation fehlt. In den Arbeitsgruppen zur Verschärfung von

Klimazielen herrscht in der Regel linientreue Einhelligkeit wie zu Schürers Zeiten. Analog zur Planwirtschaft werden Ziele zugespitzt, ohne sich fundiert über Realisierbarkeit und die Konsequenzen für die Industrieregionen Deutschland und Europa Gedanken zu machen. Beispielsweise hat sich der Direktor der EU-Generaldirektion Klima Artur Runge-Metzger während eines im Schürer-Stil gestrickten Impulsreferats im November 2019 zum Thema „EU-Klimaschutzpolitik als Grundlage für die Industrie von morgen“ ohne einen Anflug von Selbstironie als „überzeugter Marktwirtschaftler“ bezeichnet.
Nicht allein in ihrem Geburtsweg, auch sprachlich ähneln sich Energiewendedokumente und Planwirtschaftspapiere. Die Einleitung des Green Deal ist in herzlosem Funktionärs-Kauderwelsch abgefasst: „In dieser Mitteilung wird der europäische Grüne Deal für die Europäische Union (EU) und ihre Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. … Es handelt sich um eine neue Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft … werden soll.“ Abwesenheit von Empathie gegenüber den Leidtragenden von Corona-Beschränkungen kommt im achten Monitoringbericht zur Energiewende aus dem Jahr 2021 zum Ausdruck: „Die Covid-19-Pandemie wird den positiven Trend der letzten Jahre weiter verstärken in Richtung Zielerreichung im Jahr 2020.“ Im gleichen Dokument wird mit den Worten „Die Energiewende ist kein nationaler Alleingang“ obendrein das Gegenteil des Augenscheinlichen behauptet.
Gängelei statt Eigenverantwortung
Sind die unerreichbaren Ziele fixiert, liegt ein weiterer Wesenszug sozialistischer Planwirtschaft in der engmaschigen Überwachung sämtlicher handelnden Subjekte. Dabei lassen sich SED-Politiker einschließlich Gerhard Schürer vom unerschütterlichen Glauben an die Allmacht des Staates leiten.
Schürer ist überzeugt: „Die Planung für eine gesamte Volkswirtschaft kann durchaus Nützliches vollbringen“ und ergänzt großzügig: „wenn sie sich zentral auf die Planung von nicht mehr als 200 bis 300 Positionen der wichtigsten Rohstoffe und Haupterzeugnisse und eine … klug ausgewählte Zahl wissenschaftlich-technischer Aufgaben und Objekte mit Priorität beschränkt.“ Er versichert später jovial: „Was überhaupt nicht geht, ist eine überzentralisierte oder gar totale Planung für die ungeheure Vielfalt der Bedürfnisse einer Volkswirtschaft.“ Das Selbstverständnis sozialistischer Planer wird in einem Bonmot Schürers zusammengefasst: „Wir … fügten uns gern in die neue

Rolle ein, nicht „Oberkommando“ der Wirtschaft, sondern ihr ökonomischer „Generalstab“ zu sein, was eigentlich auch dem Statut der Plankommission entsprach.“
Am Ende wurde es freilich selbst dem Oberplaner zu viel: „In den letzten Jahren der DDR hatte es Günter Mittag sogar durchgesetzt, dass die bisher übliche Planung nach Quartalen durch eine Monats- und Dekadenplanung ergänzt wurde, und schließlich 1988 führte er Tagespläne ein, was dem Wahnsinn nahe kam.“
Das Mikromanagement der Energiewende folgt einem ähnlichen Muster. Exemplarisch listet der 286 Seiten umfassende achte Monitoringbericht zur Energiewende auf den Seiten 213-273 insgesamt 251 Maßnahmen auf. Nummer 58 „Wanderausstellung Deutsche Energiewende“ dürfte einen besonders gewichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen geleistet haben. Noch drastischer illustriert der Aufblähungsprozess des Erneuerbare-Energie-Gesetzes das Scheitern der Energieplanwirtschaft. Das Dokument ist im Zeitraum zwischen 2000 und 2021 von 5 auf 154 Seiten aufgedunsen.
Linientreue Wissenschaft
Ein verlässlicher Stützpfeiler bei der Umsetzung planwirtschaftlicher Vorgaben sind opportunistische Wissenschaftler. Gerhard Schürer erzählt eine Reihe unterhaltsamer Geschichten, die auch aus der Gegenwart stammen könnten. An Energiewendeprojekte erinnert die Moritat von der Fabrik für synthetisches Eiweiß in Schwedt. Schürer schreibt: „Wissenschaftler der DDR unter Leitung von Professor Manfred Ringpfeil hatten ein neues Verfahren zur mikrobiologischen Herstellung von synthetischem Eiweiß auf der Basis von Dieselöl entwickelt. Natürliche Eiweißfuttermittel (z.B. Sojaschrot) waren defizitär und teuer im Import. Deshalb beklagten sich Mitglieder der Akademie der Wissenschaften sinngemäß etwa so, dass die Plankommission solche kühnen Projekte nicht genug fördere. In Japan gäbe es ebenfalls eine Fabrik, die auf der Basis von Erdgas synthetisches Eiweiß herstellt. Da die Fleischversorgung sehr angespannt war, könne damit das Problem der Futterbereitstellung durch den Bau einer Großanlage in Schwedt gelöst werden. … Es wurde nach vielem Hin und Her den Vorschlägen der Wissenschaft entsprochen. Das Werk wurde in Schwedt gebaut. Die Tonne Erdöl kostete damals 14 Rubel. Die Kosten für das Gesamtprojekt konnten zunächst nur geschätzt werden. Das Unglück nahm seinen Lauf. Der Aufwand stieg und stieg. Immer neue Reinigungsstufen mussten eingebaut werden. Am Schluss

beliefen sich die Kosten auf 1,7 Milliarden Mark, der Erdölpreis stieg inzwischen auf über 100 Rubel, 1980 auf 182 Rubel pro Tonne und die Selbstkosten für die Tonne synthetischer Futtermittel lagen um das 5-6 fache höher, als der Importaufwand für das natürliche Eiweiß betragen hätte. Die Rückstände der Produktion waren nicht, wie vorausgesagt, effektiv verwertbar, sondern ihre Entsorgung bereitete große Probleme. Die Bauern weigerten sich, das synthetische Futtermittel zu kaufen, und zwar auch dann noch, als wir den Absatz bis unter den Preis des natürlichen Eiweißes subventionieren.“ Was in der DDR auf synthetische Futtermittel zutraf, passiert heute in Deutschland mit subventioniertem Überschussstrom. Dieser wird zuweilen nicht nur verschenkt, sondern muss gelegentlich zu negativen Preisen abgegeben werden.
Obwohl ich für die Entwicklung meiner Dampfmaschine kein Steuergeld von König Georg III erhielt, habe ich Verständnis, dass Wissenschaftler auf der Suche nach Geldgebern einen gewissen Opportunismus pflegen. Es ist mir jedoch unerklärlich, wieso aus dem deutschen Wissenschaftssystem einschließlich seiner Akademien keine kritische Energiewendereflexion zu vernehmen ist.
Das Bundesforschungsministerium hat im Jahr 2016 sogenannte Kopernikus-Projekte ins Leben gerufen. Ihr erklärtes Ziel ist die Entwicklung von Technologien zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Auf den Internetseiten sowie in den Gremien herrscht bedrückende intellektuelle Monotonie – das genaue Gegenteil dessen, was der mutige Querdenker einst verkörperte. Die politische Einseitigkeit des Internetauftritts kommt in der Schilderung einer fiktiven Energiezukunft besonders plastisch ans Tageslicht: „Der Gemeinschaftssinn ist stark – Bürger*innen beteiligen sich an politischen Prozessen und sind in Entscheidungen eingebunden. Sie befürworten einen kollektiven und emissionsneutralen Lebensstil, sehen die Vorteile des Klimaschutzes und setzen sich aktiv für die Einführung der dazu notwendigen Technologien ein. Dafür nehmen sie auch Nachteile in Kauf.“ Wissenschaftlicher Streit auf www.kopernikus-projekte.de? Fehlanzeige!
Niederschmetternde Bilanz
Das finale Merkmal sozialistischer Planwirtschaft ist ihre Bilanz. In der Regel interessiert sich außer meinem künftigen Landsmann Winston Smith kaum jemand für die Planzahlen von gestern. Wer es dennoch tut, erfährt Denkwürdiges.

Mit Liebe zum Detail plaudert Gerhard Schürer aus dem planwirtschaftlichen Nähkästchen und beschreibt freischwebende Prestigeprojekte, die horrende Kosten verursachten. Ein Beispiel stammt aus der DDR-Automobilindustrie. Schürer berichtet: „Als Günter Mittag 1984 in der Bundesrepublik eine gebrauchte Fertigungsstraße des VW Alpha-Motors für 360 Millionen DM geordert hatte und ohne einen Beschluss über ein Gesamtkonzept der Pkw-Produktion mit der ausdrücklichen Zustimmung Erich Honeckers den Vertrag schnell abschloss, war die größte Fehlentscheidung in der Geschichte der DDR auf wirtschaftlichem Gebiet getroffen worden, denn es handelte sich hierbei um eine Transferstraße nur für den Rumpfmotor, d. h. für alle weiteren Teile in der zu Recht von VW geforderten Qualität, einschließlich des Motorengusses, mussten wir die Kapazitäten schaffen und darüber hinaus große Veränderungen an der Konstruktion des Trabants und des Wartburgs vornehmen, damit der VW-Motor eingebaut werden konnte. … Insgesamt waren mehr als sieben Milliarden Mark Investitionen erforderlich, und man hatte dennoch keine weltmarktfähigen Fahrzeuge, wobei der Trabant mit dem leistungsfähigen Motor übermotorisiert war.“
Immerhin ringt sich Schürer nach der Wende zu einer ehrlichen Bilanz durch: „Es ist und bleibt eine Tatsache, dass kein einziges der sozialistischen Länder es geschafft hat, eine höhere Arbeitsproduktivität als die führenden kapitalistischen Länder zu erreichen, was nach Lenin ausschlaggebend für den Sieg der neuen Gesellschaftsordnung war.“ Er fügt später offenherzig hinzu: „Und dennoch glaube ich heute nicht mehr daran, dass eine Planung mit klügeren Köpfen an der Spitze hätte bessere Antworten auf alle Fragen unserer Entwicklung geben können.“
Die Bilanz von Energiewendeprojekten genießt nicht die gleiche öffentliche Aufmerksamkeit wie deren Ankündigung. Bei der Suche nach dem Erfüllungsgrad der Proklamation einer Million Elektroautos für das Jahr 2020 muss man beispielsweise intensiv suchen, bevor man auf eine Pressemitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes stößt. Demnach bringt es das Elektro-Segment auf 589.752 Fahrzeuge – die reichliche Hälfte der in 2010 angekündigten Zahl.
Der Bundesrechnungshof stellt in seinem jüngsten Bericht von 2021 dem Management der Energiewende ein kritisches Zeugnis aus: „In keinem anderen EU-Mitgliedsstaat sind die Strompreise für typische Privathaushalte zurzeit höher als in Deutschland. Sie liegen 43 % über dem EU-Durchschnitt. Das BMWi hat nach wie vor nicht bestimmt, was es unter einer preisgünstigen und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität versteht.“

Wer schreibt Schürer 2.0?
Im Wendeherbst 1989 erarbeiteten Alexander Schalck-Golodkowski, Gerhard Beil, Ernst Höfer und Arno Donda unter Federführung von Gerhard Schürer ein Papier mit dem Titel „Analyse der ökonomischen Lage der DDR mit Schlussfolgerungen“ und legten dieses dem Politbüro des Zentralkomitees der SED am 30. Oktober 1989 vor.
Das elfseitige „Schürer-Papier“ beginnt mit den üblichen Lobliedern auf sozialistische Errungenschaften. Doch bereits ab Seite drei folgt eine ungeschminkte Bestandsaufnahme ökonomischer Kennziffern, deren Faktenreichtum eine Blaupause für die ausstehende Analyse der deutschen Energiewende sein könnte. Dann kommen vier Schlussfolgerungen, die „eine grundsätzliche Änderung der Wirtschaftspolitik der DDR“, eine „Durchführung einer Wirtschaftsreform mit sofort wirksamen und langfristig wirkenden Maßnahmen“, eine „neue Stufe der Zusammenarbeit der DDR mit der UdSSR“ und ein „konstruktives Konzept der Zusammenarbeit mit der BRD“ fordern. Am Schluss des Papiers fallen die Autoren in die Traumwelt sozialistischer Planwirtschaft zurück und fabulieren: „Insgesamt geht es um die Entwicklung einer an den Marktbedingungen orientierten sozialistischen Planwirtschaft bei optimaler Ausgestaltung des demokratischen Zentralismus…“ Die Genese des Schlusssatzes lässt sich bei Lichte besehen nur mit dem Einfluss stimmungsaufhellender Substanzen erklären. Er lautet: „Als Zeichen der Hoffnung und der Perspektive ist die DDR bereit, 1995 zu prüfen, ob sich die Hauptstadt der DDR und Berlin (West) um die gemeinsame Durchführung der Olympischen Spiele im Jahr 2004 bewerben sollten.“
Wer wird das Schürer-Papier über die deutsche Energiewende schreiben?
Vom handzahmen deutschen Wissenschaftssystem sind solche Analysen kaum zu erwarten. Und dies, obwohl die meisten Zahlen heute leicht zugänglich sind. Das Papier müsste die seit 1990 erreichten CO2-Emissionsminderungen zu den volkswirtschaftlichen Kosten der Energiewende in Relation setzen. Es sollte dann Vorschläge für Kurskorrekturen in Richtung höherer Wirtschaftlichkeit formulieren. Die Eckpunkte hierzu werden unter kritischen Wissenschaftlern hinter vorgehaltener Hand schon lange besprochen, jedoch aus Opportunismus nicht publik gemacht. Überfällige Schritte zu einer rationalen Klimapolitik sind die Abschaffung des klimatisch wirkungslosen und unsozialen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Annullierung des
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klimaschädlichen und europaspaltenden deutschen Atomausstiegs sowie ein im Grundgesetz verankerter Schutz des Verbrennungsmotors vor pseudowissenschaftlichen Verbotsfanatikern.
Abschließend erscheint es geboten, den widersprüchlichen Funktionär und selbstkritischen Nachwendeanalytiker Schürer für einige treffsichere Ausblicke zu würdigen. Im letzten Buchkapitel schreibt er: „Sollte es wirklich eine Utopie bleiben, dass sich aus Sozialdemokraten, grünen Realos und PDS-Mitgliedern einmal eine starke linke Kraft entwickelt, die ernsthaft um den Wahlsieg gegen CDU/CSU kämpft“? Und zu guter Letzt: „Meines Erachtens würde ihr [der SPD] das gelingen, wenn sie ihre populistischen Ziele des Ausstiegs aus der Atomenergie aufgibt, indem sie die Wissenschaften, besonders die Hochtechnologien, und die Leistungsgesellschaft fördert.“

Der Autor ist als Universitätsprofessor im Maschinenraum der Energiewende tätig. Beim Namen handelt es sich um ein Pseudonym

Der Beitrag erschien zuerst bei Vera Lengsfeld hier




  Ist die Pandemie nur eine „Laborpandemie“ ?

  1. Die Täuschung bei den Testungen

Die Aussage, die sich hinter dem ersten Teil des Haupttitels verbirgt, hat der AfD-Politiker Björn Höcke, ansonsten für epidemiologische Aussagen nicht bekannt, treffend auf den Punkt gebracht mit seiner am 10. April auf dem Präsenzparteitag seiner Partei gemachten  Bemerkung: „Die Pandemie wird herbei getestet“. Gewonnen hat Höcke seine Erkenntnis wahrscheinlich durch die Arbeit am Wahlprogramm seiner Partei, welches laut ARD-Tagesschau einen Corona-kritischen Abschnitt nach dem Beispiel der „Querdenker“-Bewegung enthält. Nachdem die Fraktionsspitze aus Alice Weigel und Alexander Gauland auf einer Pressekonferenz ebenfalls die bestimmende Wirkung der Testhäufigkeit auf die Anzahl der positiven Testergebnisse unterstrichen hat ist zu konstatieren, dass in diesem Punkt die AfD die epidemiologische Wahrheit auf ihrer Seite hat – leider als einzige unter den im Bundestag vertretenen Parteien.

Die Richtigkeit dieser Position zeigt die folgende Graphik der Corona Initiative Deutscher Mittelstand (cidm.online ) :

Die Graphik umfasst den Zeitraum von Anfang März 2020 ( ganz links ) bis Anfang April 2021, ganz rechts ). Die rote Kurve zeigt die absolute Anzahl der positiv Getesteten. Hier sind drei steile ( „exponentielle“ ) Anstiege erkennbar, die in der öffentlichen Diskussion „Wellen“ genannt werden. Die erste „Welle“ ereignete sich im Frühjahr letzten Jahres, die zweite ab Juli / August letzten Jahres bis Mitte Dezember,  die dritte „Welle“ rollt ab Mitte Februar 2021 bis in die Gegenwart und soll nach dem Willen der Kanzlerin durch die bundeseinheitliche „Notbremse“ nun„gebrochen“ werden.

Diese drei „Wellen“ sind aber  nichts anderes als Pseudowellen. In allen drei Fällen beruhen sie auf einer massiven Zunahme der Tests, die auf der Graphik als gelbe Balken im Hintergrund erkennbar sind. Wegen der hohen Dunkelziffer bei den COVID-Infektionen von 10 : 1 (  Reiss, Bhakdi 2020, 33 ) werden bei jeder Zunahme der Testungen bisher unerkannte Infektionen sichtbar. Hinzu treten wegen der bekannten Unzuverlässigkeit des für die klinische Analyse nicht zugelassenen und nicht validierten PCR-Tests diverse „falsch-positive“ Testergebnisse. Das reale Infektionsgeschehen wird durch die Zunahme der Testungen nicht bedrohlicher, sondern nur die Dunkelziffer stärker ausgeleuchtet.

Um die aus beiden Phänomenen entstehenden Verzerrungen zu korrigieren, sind  die absoluten Fallzahlen mit 100 000 Testungen ( und nicht etwa mit 100 000 Einwohnern wie bei der Feststellung des sog. Inzidenzwerts ) in Relation zu setzen. Dadurch entsteht die blaue  „Realkurve“, welche  erst das Infektionsgeschehen real abbildet und die sehr viel flacher ist als die rote,  aus den absoluten Fallzahlen gebildete „Panikkurve“.

Die Realkurve zeigt, dass von Beginn an bis auf den heutigen Tag kein reales bedrohliches ( „exponentielles“) Pandemiegeschehen in Deutschland auszumachen ist. Sondern nur eine Pseudopandemie, welche  entstanden ist durch die in  spezialisi- erten Laboren gefundenen positiven Testergebnisse. Deshalb sprechen kritische Beobachter des Corona-Geschehens von „Laborpandemie“, d. h. von einer in den Laboren erzeugten Pandemie. Die Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Bundestag, jeweils im März letzten und diesen Jahres erfolgt, erfolgte zu Unrecht, Die Feststellung ist daher gem.§ 5 Abs. 1 Satz 2 InfSchG vom Bundestag aufzuheben. Damit entfiele dann auch die Rechtsgrundlage für den gegenwärtigen, bis zum 18. April datierten  Lockdown und einen eventuellen künftigen „besonders harten“ Lockdown.

Auch die heute im Mittelpunkt der Corona-Politik stehenden „Inzidenzwerte“ ( von 35, 50, 100 oder 200 ) sind nur Pseudowerte, da sie aus  den Fallzahlen gebildet werden, die auf 100 000 Einwohner bezogen sind  und dadurch  abhängig sind von der Häufigkeit der Tests. Damit sind die Inzidenzwerte keine brauchbaren Indikatoren für das reale Epidemiegeschehen. Sie sind aber in § 28 a InfSchG als Leitindikatoren für die Härte der Schutzmaßnahmen vorgesehen – eine Funktion, die sie nicht ausfüllen können. Damit können sie nicht angeben, ob eine Schutzmaßnahme „erforderlich“ ist i. S. der verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Daraus folgt ihre eigene Verfassungswidrigkeit..

Wenn die gegenwärtigen Pläne zu regelmäßigen und vermehrten Testungen in der Schule und am Arbeitsplatz tatsächlich umgesetzt werden, besteht die Gefahr, dass die Fallzahlen hoch bleiben, auch wenn sich das Virus ab Mai wie gewöhnlich aus saisonalen Gründen zurückzieht. Dann gibt es zwar kein Virus mehr, aber die vielen „falsch-positiven“ Ergebnisse treten nach wie vor auf. Und eine unkundige Politik läuft Gefahr, den jahreszeitlichen Vorteil eines entschwindenden Virus zu verspielen.

Aus den dokumentierten Verlautbarungen des RKI und des Gesundheitsministers Spahn aus dem letzten Jahr ergibt sich, dass sowohl der Behörde als auch dem Minister die Einflussnahme der Testhäufigkeit  auf die Höhe der Fallzahlen bekannt ist. Ihr seit Monaten andauerndes Schweigen zu diesem Thema stellt eine Amtspflichtverletzung i. S. von Art. 34 GG i. V. mit § 839 BGB dar, welche die durch die Corona-Maßnahmen Geschädigten  zu Schadensersatz gegen den Staat berechtigt. Die Herren Wieler und Spahn könnten vom deutschen Staat dann auch selber  in Regress genommen werden.

Das Thema abschließend sei an dieser Stelle die schwerwiegende Feststellung getroffen, dass die sog. Corona-Krise die größte  politische Fake- Veranstaltung in der Geschichte der Bundesrepublik ist. Sie wurde initiiert und durchgeführt von inkompetenten  und verantwortungslosen Politikern ( und ihren wissenschaftlichen Beratern)  mit dem Ergebnis unnötiger, immenser sozialer Kosten auf allen Ebenen der Gesellschaft. Es sollte alles daran gesetzt werden, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

  1. Der große Schwindel mit den Intensivbetten

Einen vergleichsweise kleineren Fake verkörpert die Manipulation bei der Frage, ob die Zahl der Intensivbetten ausreichend  ist. Bei diesem Einzelpunkt zeigen sich Inkonsistenz und Verlogenheit der Corona-Politik ein weiteres Mal.

Hier sind es seit einiger Zeit vor allem die Intensivmediziner, welche den alarmistischen Intentionen der Bundesregierung behilflich sind. Dies ist die traditionelle Rolle des Intensivmediziners Prof. Marx. Vor kurzem war es ein  junger, aber schon professoraler Intensivmediziner, der bei Claus Kleber im „heute journal“ am 11. April mit bewegten Worten die kommende Not der Intensivabteilungen schilderte. Kleber selbst ließ es sich dann auch nicht nehmen, das Schaubild einer Modellrechnung zu zeigen, welche den in Kürze zu erwartenden dramatischen Anstieg der Intensivbettenbelegung zum Gegenstand hatte. Kleber kommentierte beflissen-dramatisch den Vorgang mit den Worten: „ die Hütte brennt“.

Auch die Kanzlerin verwendete, flankiert vom RKI, in jüngerer Zeit das Argument bedrohlich steigender Belegung der Intensivbetten, um ihr Projekt einer bundesrechtlichen Regelung der“ Notbremse“ zu rechtfertigen, welche ab einer Inzidenz von 100 bzw. 200 automatisch in den betroffenen Regionen eingreift. In der 1. Lesung der Novellierung des InfSchG am 16. April,  mit der die bisher landesrechliche Notbremse in Bundesrecht überführt werden soll, verwendete die Kanzlerin noch einmal in dramatischer Form das Argument voll laufender Intensivstationen und ihrer überforderten Pflegekräfte.

Die Intensivmediziner sollten es mit statt für beliebige Grundannahmen offenen Modellrechnungen lieber mit der Empirie versuchen. Aus der umfassenden digitalen Datenbank worldometer ergibt sich für Deutschland seit drei Monaten ein stabiler Trend sinkender Todeszahlen. Ausgehend von im gleitenden Wochenschnitt 905 täglichen Todesfällen am 10. Januar ist die Zahl in einem rasanten Sinkflug auf  238 Todesfälle am 15. April und auf 243 Todesfälle am 16. April gesunken.

Seit Ostern ist der Trend allerdings leicht steigend. Angesichts der insgesamten Stabilität der Entwicklung und des nahenden Frühlings ist jedoch kaum zu erwarten, dass sich der Trend umkehrt. Bei derart  rasant sinkenden Todeszahlen widerspricht die Annahme dramatisch steigender Belegung der Intensivbetten der medizinischen Logik.

Die folgende Graphik, die ebenfalls von der verdienstvollen Corona Initiative Deutscher Mittelstand zur Verfügung gestellt wird, zeigt die ganze schockierende Verlogenheit der Corona-Politik der Bundesregierung auf.

 

Die CIDM stellt angesichts des Verlaufs der braunen Kurve zu Recht die Frage, warum die Intensivbetten-Kapazitäten seit April 2020 runtergefahren worden sind. In der Tat hat sich seit Beginn der Krise Ende März 2020 ihre Anzahl von 40 000 auf etwa 27 000, also um etwa ein Drittel,. reduziert. Diese Bewegung ist erst seit kurzem zum Stillstand gekommen

Der Grund für den spektakulären Kapazitätsabbau ist in einer gesetzlichen Regelung zu sehen, welche den Kliniken für ihre Intensivabteilungen ab einer Belegungsquote von 75 % staatliche Zuzahlungen eröffnet. Daraufhin haben die Kliniken ihre erheblichen Überkapazitäten solange reduziert, bis sie auf der 75 %-Grenze angekommen waren.

Der Vorgang passt überhaupt nicht zum Kult der Politik um das „tödliche“ Virus, gegen das Leben  um jeden  Preis zu schützen ist. Offensichtlich waren es falsche finanzielle Anreize, welche zum Abbau führten. In diesen Vorgang müssen RKI und Gesundheitsminister Spahn eingeweiht gewesen sein, ohne dagegen einzuschreiten, z.B. vermittels finanzieller Kompensationen für die Aufrechterhaltung  von Überkapazitäten bei den Intensivbetten.. Hier liegt ein weiterer Fall von schadensersatzpflichtiger Amtspflichtverletzung gem. Art 34 GG i. V.  mit  § 839 BGB vor.

Der kontinuierliche und systematische Abbau der Intensivbetten zeigt anschaulich die von Anbeginn der Krise anzutreffende Doppelzüngigkeit der Politik, mit der die Öffentlichkeit um den Finger gewickelt wurde. Die zunächst bewusst zugelassene  Bettenknappheit wird dann später von der Politik als Begründung für Lockdown-Maßnahmen ins Feld geführt – verlogener geht es kaum.

Dies demonstriert auch die rote Kurve, welche bis in den April hinein eine durch- gehend konstanteBelegung der Intensivbetten anzeigt, aller „Wellen“-Rhetorik und allen Dramatisierungen der Politiker und Intensivmediziner zum Trotz.

 

Quellen:

Reiss, Karina, Bhakdi Sucharit 2020 : Corona Fehlalarm ?, Berlin.

 

Zum Autor:

Der Autor war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrecht sowie Pölitikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaften der Leibniz-Universität Hannover. Er ist seit 2007 im Ruhestand.

 

 

 




Aus kalt mach warm – Wie ARD Wetterfrosch Sven Plöger die Zuschauer manipuliert

Wo bleibt die Klimaerwärmung, wenn man sie mal braucht, wird sich so mancher fröstelnde Zeitgenosse angesichts der unterdurchschnittlichen Temperaturen in diesem Monat gefragt haben.

Doch damit das gar nicht erst so weit kommt, machen unsere Wetterfrösche im Fernsehen sofort mobil. Übernimmt sonst gern der Rahmstorf-Spezi Özden Terli vom ZDF diese Aufgabe, war diesmal der ARD Wetterfrosch und Treibhauserklärer Sven Plöger dran. Er hatte die schwere Aufgabe übernommen aus kalt warm zu machen und scheute zu diesem Behufe – mangels realen Beweisen – auch vor kräftigen Verwirrung der Zuschauer nicht zurück.

Wie geht das?

Ganz einfach. Man vergleiche Äpfel mit Radieschen, und erkläre letztere dem beeindruckten Publikum zu Äpfeln. Und weil das auch noch nicht so richtig reicht, verschiebe man wie ein Hütchenspieler die zu Äpfeln erhobenen Radieschen solange untereinander, verwechsele Mitteltemperaturen eines halben Monats mit klimatologischen Mittelwerten über 30 Jahre und vergleiche sie so miteinander. Und, voilá das Ergebnis stimmt, der Betrug ist fertig.

Was war geschehen?

Am 15. April, also der Monat ist mal gerade zur Hälfte vorbei, erscheint Sven Plöger in „Wetter vor 8“ in der ARD und zeigt folgende Tabelle.

Potsdam Mitteltemperatur

2021 5,5 °C
1991-2020 -4,5 K
1961-1990 -2,5 K

Und erklärt dem staunenden Publikum, dass trotz dieses ziemlich kalten Aprils (wohlgemerkt nur der ersten Hälfte), die Erwärmung gegenüber den klimatologischen Mittel von 1961-1990 zwei Grad (Kelvin) betrügen.

Nun ist hierbei das Wort betrügen vielleicht das richtige Wort, denn Plöger suggeriert mit seinem Vergleich – so kompliziert wie er ihn auch zu diesem Behufe machen musste- dass dieser zulässig sei. Was er nicht ist. Denn halbe Monatsmittel mit klimatologischen Mitteln von über 30 Jahren zu vergleichen ist schlicht unzulässig. Und, da davon auszugehen ist, dass Plöger das weiß, kann man es wohl Betrug nennen. Denn es ist für jeden, der ein bisschen die Zusammenhänge versteht, klar, dass die Monatsmittel, oft wild, um das langjährige Mittel herumschwanken. Das ist ja überhaupt der Grund, warum man das langjährige Mittel bildet, um die Abweichungen zu ihm überhaupt erst mal berechnen zu können.

Plöger wiederum dreht nun diesen Sachverhalt um und behauptet, dass sei der Beweis für die Klimaerwärmung.

Videoausschnitt der ARD „Wetter vor 8“ Sendung vom 15.4.21 mit Dank an R. Hoffmann
Aber es kommt noch schlimmer, denn Plöger vermittelt den Eindruck, als ob sich alle drei Werte auf den Ort Potsdam beziehen.

Absolute Mittelwerte verschiedene Zeiten für Deutschland lt. DWD

Doch dem ist wohl nicht so, denn lt. DWD betrug der 30 jährige Mittelwert von 1961 – 1990 für Ganz- Deutschland nur 8,2 °C. Die Differenz zum halben Aprilwert betrug also schlappe – 2,7 K, und für den Zeitraum von 1991-1920 wird er mit 9,3 °C angegeben. Womit sich die Differenz zu -3,8 K  errechnet.  Beide Zahlen finden sich jedoch nicht bei der Plögerschen Tabelle. Da Potsdam aber allein schon im eher nordöstlichen Deutschland liegt, sollte man erwarten, dass sie eher etwas kühler, als die für das gesamte Deutschland ausfallen. Schließlich liegen die wärmeren Gegenden eher im Südwesten der Republik und dürften den Mittelwert nach oben treiben. Vielleicht hat er aber auch nur die Temperaturen bis Mitte April gemittelt, wenn sie denn vorliegen. Doch wer weiß das schon.

Und auch mit der Weltmitteltemperatur hat das nichts zu tun, denn die betrug für den Zeitraum 1961 – 1990 lt. WMO glatte 14,0 °C, was wiederum zu einer Differenz von -8,5 K geführt hätte. Also bleibt nur die Vermutung, dass der gute Sven Plöger auf die Schnelle irgendwas gezaubert hat. Was er aber lieber für sich behielt.

Nimmt man daher den Plögerschen Zaubertrick als Basis, und berechnet aus seinen Abweichungen den absoluten Mittelwert, so erkennt man zwar, dass der (halbe) April in Potsdam mit nur 5,5 °C deutlich kühler war, als eine aus ihr berechnete absolute Mitteltemperatur von 1991-2020 mit 10 °C aber auch als die von 1961-1990 mit 8 °C. Nur weiß niemand, wo die aufgetreten sein soll.

Also kann man nur feststellen, wie es auch der findige Rainer Hoffmann gemacht hat in einer Mail:

„Obwohl der April bis jetzt sehr kalt war, hat trotzdem in den letzten 30 Jahren eine Erwärmung stattgefunden. Was nicht unwahr ist.
Aber die Zahlenwerte, die Plöger dazu präsentiert hat, können weder eine Erwärmung noch eine Abkühlung für Potsdam wissenschaftlich belegen, obwohl Plöger es dem Zuschauer suggeriert hat.
Denn für Potsdam existiert bis heute keine TemperaturNORM, bei der die Temperatur in Potsdam „normal“ ist.
Ein 30-jähriger-Temp-Durchschnitt ist keine Norm, sondern nur ein statistischer Mittelwert.“

 

Wobei nochmals festzustellen wäre, dass die größte Lüge die Sven Plöger seinen Zuschauern unterjubeln will, die ist, dass er die Mitteltemperatur eines nur halben Monats (April) mit den Mittelwerten einer langen Periode vergleicht. Dass das unzulässig ist, weiß er natürlich, trotzdem macht er es. Er schummelt also und verkauft das als seriöse Wissenschaft. Aber anders kommt er eben nicht auf die 2 ° Erwärmung. Obwohl der April so kalt ist. Kälte ist die neue Wärme.

 

 




Woher kommt der Strom?

Die Woche nach Ostern (Abbildung) war für den Stromkunden in Deutschland noch teurer (Abbildung 1) als die Woche vor Ostern. Das lag vor allem am Ostermontag. Wenig Bedarf traf auf eine kräftige regenerative Stromerzeugung, die zumindest so nah an die Bedarfsline heranreichte, dass zusammen mit der notwendigen (Netzstabilität) konventionellen Erzeugung (Abbildung 2) erheblich zu viel Strom im Markt war. Strom, der nicht nur verschenkt, sondern mit einem erheblichem Bonus an die Abnehmerländer versehen werden musste (Abbildung 3). An den übrigen Tagen der Woche gelang die Nachführung der Konventionellen erstaunlich gut, so dass insgesamt auskömmliche Exportpreise erzielt werden konnten. Fast 50€/MWh wurden erreicht (Abbildung 4, enthält auch die Charts Import/Export Jahr & Woche). Dass der Importpreis höher liegt, ist üblich. Deutschland benötigte – die einzige Schwachstelle der guten Nachverfolgung der regenerativen Stromerzeugung durch die Konventionellen – am Vorabend des 9. April Import-Strom, um den Bedarf zu decken. Regelmäßige Leser dieser Kolumne wissen: Kein ungewöhnlicher Vorgang und meist von den konventionellen Stromerzeugern aus ökonomischen Gründen genau so gewollt.

Die Aufschlüsselung des Im- und Exportes nach Stunden und handelnden Ländern (Abbildung 5) ermöglicht einen detaillierten Einblick in die 14. Analysewoche.

Die Tabelle mit den Werten der Energy-Charts und die daraus generierte Tabelle machen die 14. Analysewoche aus einem anderen Blickwinkel, den der Zahlen transparent (Abbildung 6).

Abbildung 7 ermöglicht jedem Leser zum „virtuellen Energiewender“ zu werden. Ein Klick auf den Ergebnislink ermöglicht das Abschalten der Kernkraft, das Stilllegen von Braun- und Steinkohlekraftwerken. Allerdings folgen die Auswirkungen auf den Fuß. Die sich auftuenden weißen Fläche signalisieren den fehlenden Strom. Wenn Sie Vorschläge haben, wie die Lücken geschlossen werden können. Immer her damit. Der Energierechner kann Ihnen dabei helfen. Arbeiten Sie sich ein. Es ist sehr spannend.

Die angenommene Verdoppelung, die Verdreifachung der Stromausbeute durch Windkraft- und PV-Anlagen, ist der umgekehrte Weg zum Abschalten. Die Ergebnisse sind auch hier ernüchternd (Abbildung 8).

Abbildung 9 bringt noch mal das Muster von Peter Hager aus Lauf/Pegnitz für ein Anschreiben an Ihre Abgeordneten in Bundestag und/oder Landtag wegen des Wegfalls Kernenergiestrom an 2023.

Einen Link zu einem Artikel, der sich ganz konkret mit der Frage der Umsetzung der Energiewende unter Einbezug von Stromspeicherung mittels Wasserstoff befasst, enthält Abbildung 10. Sehr empfehlenswert.

Tagesanalysen

Montag, 5.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 77,00 Prozent, davon Windstrom 56,89 Prozent, Solarstrom 8,60 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,51 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Der Ostermontag war der Tag, der Deutschlands Stromkunden richtig Geld gekostet hat. Die regenerative Stromerzeugung war stark, der Bedarf gering. Die konventionellen Stromerzeuger drosselten ihre Erzeugung bis auf die notwendigen 20 GW. Bleibt die Frage, was wird, wenn es keine Großkraftwerke mehr gibt. Denn die von unseren Energiewendern bevorzugte „Smarte Netzstabilisierung“ bedeutet: Strom gibt es dann, wenn er da ist. Weht kein Wind, scheint die Sonne nicht auf die Photovoltaikanlagen, dann wird Strom abgeschaltet, dann wird Strom zugeteilt.  Das nennt sich dann angebotsorientierte Stromversorgung. Genau die wird z. B. von den Grünen angestrebt. Die Grünen-Abgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, Frau Kotting-Uhl, macht daraus überhaupt keinen Hehl. Grundlastversorgung ist Out, Strom nach Angebotslage dagegen ist In (siehe Video ab Sek. 42).  Unsere europäischen Nachbarn freuten sich über das Ostergeschenk.

Dienstag, 6.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 65,72 Prozentdavon Windstrom 45,01 Prozent, Solarstrom 9,69Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 11,02 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Am Dienstag war der Spuk zum Glück vorbei. Die Stromnachfrage zog wieder an und die konventionellen Stromerzeugerführten ihre Produktion der regenerativen gut nach. Die Exportstrompreise waren zwar nicht auskömmlich. Aber immerhin nicht negativ. So sah der Handelstag im Detail aus

Mittwoch, 7.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 60,97 Prozentdavon Windstrom 43,82 Prozent, Solarstrom 6,69 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,45 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Die Exportpreise am Mittwoch sind mit durchschnittlich über 50€/MWh auskömmlich. Die regenerative Stromerzeugung verläuft für die Konventionellen gut kalkulierbar. Das ist der Handelstag.

Donnerstag, 8.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 55,96 Prozent, davon Windstrom 35,56 Prozent, Solarstrom 9,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,59 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Wieder ein feiner Exporttag für Deutschland. Mit über 56€/MWh Exportpreis im Schnitt wird Gewinn gemacht. Lediglich am von 18 bis 20 Uhr  zahlt Deutschland etwas drauf. Auch massiver Pumpspeichereinsatz reicht nicht, um die deutsche Stromerzeugung in diesem Zeitraum in den positiven Bereich zu hieven. Am Vormittag gelang dies noch. Der Handelstagim Detail.

Freitag, 9.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 57,35 Prozent, davon Windstrom 32,25 Prozent, Solarstrom 14,23 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,88 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Auch heute verdient Deutschland gutes Geld. 50€/MWh im Schnitt für den Exportstrom. Es hätte mehr sein können, wäre da nicht die Vorabendlücke gewesen, die recht teuer geschlossen werden muss. Wenn allerdings die Sonnenstromerzeugung ausläuft und zusätzlich der Windstrom mehr und mehr versiegt, dann schaffen die konventionellen Stromerzeuger es nur noch die Lücke nicht zu groß werden zu lassen. Alles andere, das Hochfahren weiterer Kraftwerke wäre noch viel teurer. Der Handelstag.

Samstag, 10.4.2021: Anteil Erneuerbare an der Gesamtstromerzeugung 39,22 Prozent, davon Windstrom 13,90 Prozent, Solarstrom 11,38 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 13,94 Prozent. Die Agora-ChartmatrixHier klicken.

Die Windstromerzeugung bricht zum Beginn des Wochenendes komplett ein. Die deutsche Stromerzeugung ist auf Kante genäht. Verdient wird gut. Die Konventionellen führen insgesamt ordentlich nach. Der Handelstag.

Sonntag, 11.4.2021: Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 58,79 Prozent, davon Windstrom 33,39 Prozent, Solarstrom 12,62 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,79 Prozent. Die Agora-Chartmatrix: Hier klicken.

Heute ziehen Wind- und Sonnenstromerzeugung an, so dass der Durchschnittserlös für Exportstrom etwas sinkt.  Mit über 48€/MWh liegt er aber durchaus im akzeptablen Bereich. Die konventionelle Stromerzeugung verläuft „entspannt“. Der Anstieg zum Abend bewirkt, dass gutes Geld zusätzlich verdient wird. Der Handelstag im Detail.

Deutschland hat in der 14. Analysewoche sechs Tage lang gutes Geld verdient. Ein Tag machte ein gutes Wochenergebnis allerdings zunichte. Der Ostermontag reduzierte das Ergebnis massiv, wie Abbildung 1 und 4 belegen.

Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einer kurzen Inhaltserläuterung finden Sie hier.

Rüdiger Stobbe betreibt dem Politikblog www.mediagnose.de seit über fünf Jahren.