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»Klimaklage« gegen Shell erfolgreich

Das wären die Konsequenzen des Urteils, das Shell dazu verdonnert, seinen Ausstoß an CO2 zu verringern. Angeblich, um das Klima zu schützen. Vor allem: Für die Verbraucher in Europa würde Energie nochmals deutlich teurer.

Ein Urteil mit Sprengkraft und nach dem Skandalurteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vor kurzem ein weiteres Urteil, das die epidemische Form des Wahnsinns symbolisiert: Ein niederländisches Bezirksgericht in Den Haag hat den Ölkonzern Royal Dutch Shell dazu verurteilt, seine CO2-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent zu senken. Sieben Umwelt-NGOs und 17000 Holländer hatten geklagt, Shell würde mit für die Folgen der »Treibhausgase« und des Klimawandels verantwortlich sein, weil es Kraft- und Heizstoffe fördert und verkauft.

Mit bei den Klägern dabei übrigens Greenpeace, jener Umweltkonzern, der seinerzeit im Verlaufe der Brent Spar-Affäre behauptete, Shell wolle eine ausgediente Ölplattform mit 11.000 Tonnen Öl in der Nordsee verrotten lassen und würde damit »unsere Umwelt vergiften«. Greenpeace haute auf die übliche Propagandapauke, besetzte begleitet von TV-Sendern die Ölplattform, was viel Aufmerksamkeit, mehr Spenden und schließlich ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem ein brachte. Denn nichts stimmte an den Vorwürfen, Greenpeace musste sich schließlich entschuldigen.

Für Shell bedeutet das Urteil des Bezirksgerichtes, dass das Unternehmen die CO2-Emissionen stärker senken soll als geplant. Bis zum Jahr 2030 sollen um 45 Prozent weniger CO2 ausgestoßen werden. Nicht nur seine eigenen, sondern auch die der Kunden, sprich der Autofahrer und Hausbesitzer.

Dementsprechend müsste Shell seine Produktion entsprechend drastisch drosseln und weniger Benzin, Diesel und Gas verkaufen. Das Argument Shells, andere Unternehmen würden in die Lücke springen und entsprechend mehr verkaufen, wiesen die Richter zurück. Die Konkurrenten hätten ebenfalls eine Verantwortung.

Neu ist der Tenor, dass Shell gegen »globale Klimaziele« verstoße, was auch immer das ist. Bisher wurden Staaten dafür angegriffen, jetzt zum ersten Mal auch Unternehmen – allerdings nur in Europa.

Shell dagegen betonte, dass es sich zum Klimaschutz verpflichtet habe und wies die Forderungen zurück. Man investiere in Wasserstoff, verkündet Shell devot, doch investiert 95 Prozent Shell in Öl und Gas. Es half dem Konzern auch nichts, dass er betont, sich zum Klimaschutz verpflichtet zu haben, ein »Klimaversprechen« abgegeben hat und Milliarden in Elektromobilität und Wasserstoff zu stecken.

Appeasement hat noch nie funktioniert. Die Internationale Energieagentur hatte sogar vor kurzem einen Investitionsstopp gefordert, es sollten keine neuen Öl- und Gasprojekte mehr begonnen werden, um angeblich den Anstieg der »Erdtemperatur« auf 1,5 Grad zu begrenzen. Shell will in Berufung gehen.

Deutlich wird, dass eine neue Form der Klagen vor Gericht ein lukrativer Geschäftszweig ist: »Klimaklagen«. In den USA soll es bereits mehr als 1600 »Klimaklagen« geben, für die Investoren von »Fridays for Future« oder »Extinction Rebellion« haben sich deren Investments also durchaus gelohnt. Die Begleitpropaganda verschaffte die notwendige öffentliche Aufmerksamkeit. »Klimajurist« – ein Beruf mit Wachstumschancen, hieß es kürzlich in einer Zeitung.

Immer mehr Anwälte haben ebenso wie skrupellose NGOs das sogenannte »Umweltrecht« als äußerst lukratives Geschäftsfeld entdeckt. Hinter denen stehen häufig gigantische finanzstarke Umwelt-NGOs, die meist von reichen Firmenerben finanziert werden. So stehen hinter Milieudefensie wiederum die mächtigen Umweltkonzerne Friends of the Earth. Die European Climate Foundation mit Sitz in Den Haag kann zum Beispiel rund 36 Millionen Euro für Projekte in die Waagschale werfen.

Die Klage geführt hat Anwalt Roger Cox, hinter dem die niederländische finanzstarke Umwelt-NGO Milieudefensie und rund 17000 Holländer stehen. Die spendeten eine halbe Million Euro für die Prozesskosten.

Anwalt Cox sichert sich gegen mögliche Regressforderungen ab. Er betont in einem Gespräch mit der SZ »Wenn die Wissenschaft richtig liegt, geht es um die größte Bedrohung der Menschheit.« Darunter tut er‘s nicht. Der Mann von der SZ vergisst nachzufragen: Was, wenn »die Wissenschaft« nicht richtig liegt?

Die Tragweite dieser geballten Macht kommt erst jetzt langsam zum Vorschein. Der Boden wurde durch entsprechende grüne Umweltgesetzgebung schon vor Jahren bereitet, seitdem ziehen professionelle Anwaltskollektive von Gerichtssaal zu Gerichtssaal und fahren fette Beute ein – auf Kosten der Verbraucher. Für die wird es teuer. Demokratisch legitimiert ist keine dieser NGOs.

Noch nicht beendet ist jener seltsame Prozess, den seit 2016 die NGO »Germanwatch« gegen RWE führt. Die hat sich einen peruanischen Bauern gesucht und den ahnungslosen Mann, der vermutlich früher nie etwas von CO2 und »Klimagerechtigkeit« gehört hatte, als Ankläger vor Gericht gezerrt. Dem armen »Kleinbauern« drohe natürlich eine Katastrophe, für die RWE verantwortlich sein soll. Demnächst will das Gericht einen Südamerika-Trip unternehmen, um sich die Verhältnisse vor Ort anzuschauen und juristisch zu würdigen.(Details hier)

Grundlage ist das Narrativ von der angeblich größten Bedrohung der Menschheit durch das Spurengas CO2 in der Atmosphäre. Es gibt jedoch kein Experiment, das dies beweist. Es ist eine Hypothese, eine »Unterstellung«. Jedoch die Geschäftsgrundlage eines mittlerweile unüberschaubar großen Industriezweiges, vieler NGOs und mittlerweile offenbar Arbeitsgrundlage für die Justiz. Beweise müssen nicht mehr erhoben werden, Glaube genügt. Der CO2-Aberglaube ist die neue Staatsreligion, jedenfalls solange sie nicht eine Reformation vom Sockel stößt. Doch danach sieht es derzeit nicht aus.

Der Beitrag erschien, in leicht geänderter Form, zuerst bei TE hier

Nachtrag der EIKE Redaktion

Shell kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Klage selbst hatte das Unternehmen stets als „unangemessen und ohne gesetzliche Grundlage“ kritisiert.

Unsere Meinung:

Es wird nicht lange dauern und (Royal Dutch) Shell wird dieses unfreundliche Land verlassen, und seinen Firmensitz ins Ausland, vielleicht nach Asien, verlegen. Dabei dürfte dann auch eine Änderung des alt- ehrwürdigen Firmennamens kein großes Hindernis darstellen.




Von „App statt Arzt“ zur Abschaffung des Menschen

Da ich es wegen meiner ziemlich robusten Konstitution geschafft habe, mehr als ein halbes Jahrhundert am Stück ohne Krankenhaus-Aufenthalt zu leben, kenne ich die Abläufe des Krankenhausbetriebs größtenteils nur aus der Literatur und vom Hörensagen. Doch hatte ich wie jeder normale Zeitgenosse mehr oder weniger häufigen Kontakt zu Hausärzten und manchmal auch zu Fachärzten. Einer von diesen ist mir besonders in Erinnerung geblieben. Es handelt sich um den Akkupunktur-Arzt Dr. Montandon, der gegen Ende des 20. Jahrhunderts Jahren in der Universitätsstadt Besançon am Fuße des französischen Jura praktizierte. Seine Praxis für Allgemeinmedizin befand sich auf einem Gelände, das vor dem Krieg der jüdischen Industriellen-Familie Weil gehört hatte. Meine Frau und ich bewohnten dort eine Eigentumswohnung im Hochparterre. Um in Dr. Montandons Praxis zu gelangen, brauchten wir nur einige Schritte über den Hof gehen. Ich ging gerne zu ihm.

Wie in Frankreich bei niedergelassenen Ärzten üblich, beschränkte sich das „Equipment“ der Praxis auf ein Stethoskop, ein Blutdruck-Messgerät, eine Untersuchungsliege und eine Personenwaage. Hinzu kamen in diesem Fall kleine Kästchen mit Edelstahl-Nadeln. Ein Wartezimmer gab es nicht. Personal gibt es in französischen Arztpraxen auch heute noch nicht. Wer bei Dr. Montandon ein Rendez-vous hatte, wurde pünktlich vorgelassen. Dann begann der Arzt erst einmal ein lockeres Gespräch über Gott und die Welt. Dabei erfuhr er offenbar ganz nebenbei schon viel über die Nöte, die seine Patienten plagten. Nach sorgfältigem Abtasten und Aushorchen stellte er dann die Diagnose. Nur ganz selten verschrieb er seinen Patienten Medikamente, und wenn schon, dann meistens altbewährte Mittelchen, die nicht mehr als umgerechnet zwei Euro kosteten. Wenn er es für angebracht hielt, schlug er den Patienten stattdessen eine Akkupunktur-Sitzung vor. Es kam vor, dass einfach gestrickte Patienten, die anderes gewohnt waren, ihrer Enttäuschung Luft machten, wenn sie die Praxis ohne Rezept verließen. Überflüssig, darauf hinzuweisen, dass auch die Apotheker mit Dr. Montandon nicht glücklich wurden.

Während wir in Besançon wohnten, kam unser Sohn Boris zur Welt. Damit bekam er nicht nur eine unwiderrufliche Sozialversicherungsnummer, sondern auch die Verpflichtung, sich gegen schätzungsweise ein Dutzend verschiedener Kinderkrankheiten impfen zu lassen. Zunächst beauftragten wir damit einen ausgewiesenen Kinderarzt. Doch dieser arbeitete eher wie ein Metzger und sah auch so aus. So erschien es uns naheliegend, uns auch in dieser Angelegenheit an Dr. Montandon zu wenden. Als einfühlsamer Akkupunktur-Arzt setzte er die Spritzen so behutsam, dass unser Söhnchen kaum etwas merkte. Nun aber genug von meinen Erfahrungen in den 1980er Jahren.

Heute lebe ich der Ruhe wegen alleine in Bad Nauheim, einer einst mondänen Kurstadt mitten in Deutschland. Es gibt hier eine beachtliche Auswahl von Allgemeinmedizinern und Fachärzten. Als Herzpatient schätze ich die Nähe der hier ansässigen renommierten Kerkhoff-Klinik und des damit verbundenen Max-Planck-Instituts für Herz- und Lungenforschung. Zu meinem (offiziellen) Hausarzt habe ich hier aber nur wenig Kontakt. Mein (amerikanischer) Zahnarzt kümmert sich zurzeit mehr um meine Gesundheit als dieser. Ich störe mich an den im vergleich zu Frankreich sehr langen Wartezeiten und an der meines Erachtens oft nur oberflächlichen Diagnostik. Ein Vorfall wird mir lange in Erinnerung bleiben. Im Spätherbst 2019 rötete sich auf einmal meine rechte Gesichtshälfte, schwoll dann an und war teilweise gelähmt. Aus dem rechten Auge konnte ich gar nicht mehr sehen. Ich ging zu meinem Hausarzt. Der verschrieb mir ein starkes Antibiotikum, weil er wohl dachte, das sei irgendeine bakterielle Infektion. Angesichts meines zugeschwollenen Auges schrieb er aber sicherheitshalber auch noch eine Not-Überweisung an eine Augenärztin. Als diese aus Osteuropa stammende Dame mich sah, diagnostizierte sie spontan Herpes zoster, gegen den Antibiotika völlig wirkungslos gewesen wären. Obwohl sie dafür fachlich nicht zuständig war, reichte ihre medizinische Erfahrung dafür aus. Mein Hausarzt hat nicht gesehen, was seiner fachfremden Kollegin ins Auge sprang. Infolge der damit verbundenen Verzögerung der Behandlung mit einem Virostatikum leide ich noch heute an den Folgen dieser viralen Infektion der Gesichtsnerven.

Doch mit solchen Irrtümern soll nun bald Schluss sein. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) produziert Monat für Monat neue Gesetzentwürfe und Verordnungen, die Ärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe auf digitale Diagnose- und Leistungs-Plattformen zwingen sollen. Die Patienten sollen eine App auf ihr Smartphone bekommen. Dafür wirbt Jens Spahn mit dem Slogan „Der Leibarzt in ihrer Hosentasche“. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen o.ä. sollen in Zukunft nach einer Ferndiagnose auf das Smartphone überspielt werden. Zu der Gesundheits-App soll sich bald auch der digitale Impfpass gesellen. Und das alles in der durch Funklöcher gekennzeichneten deutschen IT-Landschaft. Wie ältere Menschen ohne Smartphone oder Migranten ohne ausreichende Sprachkenntnisse in das System eingebunden werden können, ist einstweilen noch offen.

Alles begann im Jahre 2005 mit der Gründung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (heute gematik GmbH). Wie der Name der Gesellschaft bereits andeutet, geht es damit um die umfassende digitale Vernetzung von Arzt- und Therapeuten-Praxen, Krankenhäusern, Ärztekammern, Krankenkassen, Apotheken und anderen medizinischen Einrichtungen rund um die einheitliche elektronische Gesundheitskarte, die allerdings (zum Glück!) wegen Interessenkonflikten zwischen dem inzwischen federführenden Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den selbstverwalteten medizinischen Einrichtungen und Kassen- bzw. Ärztevertretungen bis heute nicht wirklich existiert. Nur 8 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten haben bislang eine Karte mit NFC-Chip. Doch schon am 1. Juli 2021 soll in allen Praxen die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt sein. Und ab 1. Januar 2022 sollen elektronische Rezepte ausgestellt werden. Herkömmliche rosa Rezepte auf Papier sollen auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Die Praxen sind gezwungen, sich teures Equipment anzuschaffen und dieses regelmäßig updaten und zertifizieren zu lassen. Dessen Kosten werden nur zum Teil von den Krankenkassen übernommen. Am 27. Mai 2021 informierte der Verein Freie Ärzteschaft e.V. in einem Online-Seminar über diese Pläne. Die freien Ärzte erwarten von den auf sie zukommenden Verpflichtungen erhebliche Mehrarbeit – Zeit, die dann für tiefgründigere Gespräche mit den Patienten fehlen wird.

Ganz anders ist die Situation im zentralisierten Frankreich. Dort gibt es die einheitliche grüne Chip-Karte (Carte vitale) auf der Basis der schon während des Krieges vom Kollaborations-Regime des Maréchal Pétain von der gesetzlichen  Sozialversicherung (Sécurité sociale) eingeführten eindeutigen Personen-Identifikationsnummer nun schon seit über zwei Jahrzehnten. Seit 2007 ist diese Karte mit einem Lichtbild versehen. Obwohl sie durchaus noch weitere Informationen enthalten kann, dient die Carte vitale bislang in den meisten nach wie vor schlicht ausgestatteten Arztpraxen lediglich der Leistungsabrechnung mit der primären Krankenkasse und eventuell mit freiwilligen Zusatzversicherungen, die auch darauf vermerkt werden können. In Zukunft könnten diese Karte und das damit verbundene Telematik-Netzwerk aber vielleicht auch benutzt werden, um das Leistungsspektrum des ganzen Gesundheitssystems einschließlich der niedergelassenen Ärzte und Therapeuten politisch-korrekt zu steuern.

Schon heute nutzt die französische Regierung das von ihr anlässlich der Corona-Epidemie selbst erzeugte Klima der Angst, um massiv in bislang autonome ärztliche Therapieentscheidungen einzugreifen, indem sie die Off-Label-Verordnung bewährter und preiswerter Medikamente wie des Malaria- und Rheuma-Mittels Hydroxychloroquin oder des Wurm-Mittels Ivermectin zur Bekämpfung von Covid-19-Symptomen strafbewehrt verbietet und allein die hastig entwickelte „Impfung“ beziehungsweise gentechnische Immunisierung in erpresserischer Manier zur Bedingung der Wiedererlangung bürgerlicher Grundrechte macht. In Zukunft könnten Automatismen und Algorithmen nach dem Vorbild der von der deutschen Bundesregierung durchgesetzten „Notbremse“ nach dem Ermächtigungsparagrafen 28b des novellierten deutschen Infektionsschutzgesetzes mit Hilfe der Telematik durchgesetzt werden.

Der in der privaten Zeppelin-Universität in Friedrichshafen am Bodensee lehrende Kulturwissenschaftler Jan Söffner fragt in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 23. Mai 2021 nicht ohne Grund, ob es nach Corona noch Menschen geben wird. Er bezieht sich dabei auf Michel Foucaults Schrift „Die Ordnung der Dinge“ aus dem Jahr 1966 und indirekt auf Immanuel Kant. Beide haben den Menschen als Doppelwesen definiert, weil er gleichzeitig Objekt der empirischen Forschung und zum Verstehen bzw. zur Transzendenz fähiges Subjekt sein kann. „«Ich» bin zugleich mein objektivierbares, empirisch untersuchtes Gehirn – und doch bin ich auch das transzendentale Subjekt, das dieses Gehirn zu verstehen glaubt,“ schreibt Söffner. In der Corona-Krise werde jedoch die transzendentale Dimension des Menschen nach und nach arbeitslos. Immer weniger Entscheidungen werden aufgrund von Erfahrung und Kontemplation getroffen.

Hinzufügen müsste man diesen Ausführungen noch die letztlich von Erfahrung abhängige Intuition, die in der medizinischen Diagnostik bislang eine große Rolle spielte. Nicht nur Hunde können Krankheiten riechen, sondern auch erfahrene Mediziner. Jetzt sollen standardisierte Labortests und Health-Apps den Ärzten diese Arbeit abnehmen. Erfahrung ist nicht mehr erwünscht. Corona-Infektionen werden z.B. in Form des PCR-Tests unabhängig von den subjektiv deutbaren Symptomen definiert. Zum ersten Mal in der Geschichte soll es also Erkrankungen ohne Symptome geben können. Menschen, die bereit sind, ihrer persönlichen Freiheit wegen Opfer zu bringen und dabei sogar Gesundheit und Leben aufs Spiel zu setzen, sind in diesem Weltbild nicht vorgesehen. Die herrschende Gleichheits-Ideologie tendiert ohnehin dazu, die Menschen auf ihre biologische Existenz zu reduzieren und von ihren sozialen Beziehungen zu abstrahieren. Mit der Ausblendung bzw. Abschaffung der empirisch-transzendentalen Subjekte und der Konzentration auf das rein biologische Dasein verliert aber letztlich unsere demokratisch verfasste politische Ordnung ihre anthropologische Begründung. Denn Streit zwischen verschiedenen Meinungen und Interessen verbietet sich dann. Und zwar nicht nur über Fragen der menschlichen Gesundheit, sondern auch über unseren Umgang mit dem Klimawandel. Wir sollen, so Greta Thunberg, auf die Wissenschaft hören. Welche Wissenschaft?

Söffner hätte sich auch auf den nordirischen Schriftsteller und Literaturwissenschaftler Clive Staples Lewis beziehen können. Dieser hat schon in seiner 1943 erschienenen Essay-Sammlung mit dem Titel „The Abolition of Man“ (Die Abschaffung des Menschen) davor gewarnt, „dass der Mensch, der sich selbst als Rohmaterial verstehen will, auch Rohmaterial wird.“  Die Macht des Menschen, aus sich zu machen, was ihm beliebt, sei gleichbedeutend mit der „Macht einiger weniger, aus andern zu machen, was ihnen beliebt.“ In den Modellen, die der repressiven Corona-Politik zugrunde liegen, werden die Menschen wie Vieh behandelt oder gar auf einen QR-Code reduziert. Der Begriff „Herden-Immunität“ offenbart das ungewollt. So wie die Individuen in der Hygiene-Tyrannei nur noch als potenzielle Viren-Überträger zählen, so gilt der Mensch in den Klima-Modellen nur noch als Emittent von CO2. Seine Abschaffung kann dem Klima (welchem Klima?) nur guttun.




Das totalitäre Klimagebäude (2): Zehn fragwürdige Kernbehauptungen

Damit man auch nur in die Nähe einer solchen Vorstellung käme, müsste das komplette Narrativ der totalitären Klimabewegung zweifelsfrei zutreffen, das im Wesentlichen aus den nachfolgend skizzierten zehn Punkten besteht:

  1. Die globalen Temperaturen (auf der Erdoberfläche, wo die Menschen leben, sowie Tiere und Pflanzen) steigen in bedeutender Weise an, schon seit vielen Jahrzehnten, und dies ist eine ungewöhnliche, „unnatürliche“ Entwicklung.
  2. Dieser Anstieg beruht auf dem „Treibhauseffekt“, der durch zunehmende Umfänge von CO2 in der Atmosphäre hervorgerufen wird.
  3. Das zusätzliche CO2 ist verschuldet durch die industrialisierte Menschheit und ihre Verbrennung von fossilen Energieträgern: Kohle, Gas, Öl vor allem.
  4. Der (eigentlich eher geringe) „Treibhauseffekt“ des CO2 ist trotzdem gefährlich und Ursache der Temperaturanstiege, weil es einen „Feedback“-Effekt durch Wasserdampf gibt, der die Sache um ein Vielfaches schlimmer macht.
  5. Natürliche Ursachen für Klimawandel / veränderliche globale Durchschnitts-Temperaturen sind praktisch irrelevant: keine Ausreden für die Menschheit.
  6. Die immer höheren Temperaturen „bringen das ganze Klima durcheinander“, führen zu massiven Naturkatastrophen weltweit, die Menschenleben bedrohen. [Darunter auch ein bedrohlicher Anstieg der Meeresspiegel und die „Übersäuerung“ der Ozeane.]
  7. Wie es mit dem CO2-Anstieg und den Folgen für das Klima weitergeht, kann in den Computer-Modellen der „Klimawissenschaft“ seriös nachvollzogen und auf viele Jahrzehnte hinaus vorhergesagt werden.
  8. Selbst wenn es noch gewisse Unsicherheiten geben sollte: es gilt das „Vorsorgeprinzip“, also besser heute schon aktiv werden, ehe die Dinge ganz außer Kontrolle geraten.
  9. Dieser „Klimawandel“ ist also hochgefährlich und muss unbedingt verhindert werden.
  10. Der Prozess kann signifikant gebremst und schlimme Folgen vermieden werden, wenn vor allem die westlichen Industrienationen auf fossile Energie-Erzeugung verzichten und „dekarbonisieren“.

Damit ganz klar wird, was diese Liste bedeutet: Das sind nicht etwa „zehn gute Argumente“ dafür, warum „Klimaschutz“ notwendig ist, unabhängig voneinander. Es ist vielmehr eine Beweis- oder Indizienkette, die nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied. Jeder der zehn Punkte ist eine Achillesferse, sodass es sich bei dem ganzen Narrativ um eine höchst wackelige Angelegenheit handelt, um ein argumentatives Kartenhaus: Selbst wenn nur einer der zehn Punkte falsch wäre, würde es in sich zusammenfallen.

Tatsächlich müssen hinter jeden der zehn Punkte Fragezeichen gesetzt werden. Manche Einzelbeobachtung oder Theorie hat womöglich etwas für sich, aber das meiste ist mindestens fragwürdig und vieles ist schlicht und einfach falsch, nachweisbar. Wenn juristische Maßstäbe eines Gerichtsverfahrens gelten würden: Hier gibt es nicht nur „vernünftige Zweifel“ daran, dass die gesamte Aussage zutrifft. Diese „Beweisführung“ ist dermaßen wackelig, dass eine nüchterne Staatsanwaltschaft schon darauf verzichten würde, überhaupt Klage zu erheben, um sich nicht vor einem seriösen Gericht in Grund und Boden zu blamieren.

Was man dazu wissen muss

Zu jedem der zehn Punkte ließe sich eine lange (wissenschaftliche) Abhandlung produzieren, und viele kluge Darstellungen kursieren ja schon längst im Internet, in Form von Aufsätzen, Büchern, Vorträgen, Videos. (Ja, es ist ein ziemlich unübersichtliches Themenfeld, das einen naturwissenschaftlichen Laien auch leicht verunsichern kann. Wenn die Dinge ganz simpel wären, hätten wir das Problem nicht.) Nachfolgend, auch als Startpunkt für jedermanns eigene weitere Befassung mit dem Thema, kritische Hinweise zu den zentralen zehn Punkten der Klima-Aktivisten:

  1. („Global warming“ als „unnatürliche“ Entwicklung). Das Temperaturniveau auf der Erde lässt sich nicht so leicht aussagekräftig auf Zehntel-Celsius-Grade genau messen (um die es aber überhaupt nur geht!), erst recht kennen wir die Zustände der Vergangenheit nicht präzise, schon für das 19. Jahrhundert nicht, außerhalb kleiner Teile der (bewohnten) Erdoberfläche. Es hat aber immer schon deutliche Temperaturschwankungen gegeben, auch viel massivere. So hat die Erde zuletzt mehrere Eiszeiten erlebt. Wir sind gegenwärtig – in geologischen Maßstäben – immer noch am Ausgang der letzten Eiszeit und in kürzeren Maßstäben immer noch am Ende der „kleinen Eiszeit“ der frühen Neuzeit.
  2. (CO2-Treibhauseffekt als Ursache)
    Schon die Korrelation (der synchrone Verlauf) zwischen Temperaturen und CO2-Gehalt der Atmosphäre ist in geologischen Maßstäben nicht nur fraglich, sondern weitgehend nicht-existent; soweit in jüngerer Erdzeit die Korrelation existiert, scheint die Temperatur dem CO2-Gehalt voranzugehen; jedenfalls kann die Korrelation auch auf einen dritten Faktor zurückgehen oder die Kausalität kann sogar „andersrum“ funktionieren:
  3. (Zusätzliches CO2 in der Atmosphäre durch Menschheit verursacht)
    Wenn es wärmer wird, können die Ozeane weniger CO2 binden, sie „gasen aus“. In den Ozeanen sind unvergleichlich größere Mengen CO2 „gespeichert“ als in der Atmosphäre (etwa Faktor 50). Biologisch und geologisch spricht man von einem (kleinen und großen) Kohlenstoff-Kreislauf, der auch die Gebirge und Gesteinsformationen (aus Calcium-Carbonat / Kalkstein) umfasst, sowie natürlich das gesamte Pflanzen- und Tierleben auf der Erde.
  4. (Treibhauseffekt massiv verstärkt durch „Feedback“)
    Der tatsächliche, physikalisch unstreitig vorhandene „Treibhauseffekt“ von CO2 ist nach neueren, experimentell-labormäßig gestützten Berechnungen geradezu lächerlich gering. Ob das angebliche „Feedback“ durch Wasserdampf die ihm zugeschriebene massive Verstärkung bewirken kann, ist sehr zweifelhaft, denn mehr Wasserdampf führt auch zu mehr Wolken, die die Erde beschatten und damit abkühlen. Es spricht aus meteorologischer Sicht vieles dafür, dass die Wolkenbildung in der Atmosphäre eine Art natürlichen „Thermostaten“ ergibt, der Klima-Auswüchse verhindert, anstatt sie zu verstärken. Wenn schon die geringste – wodurch auch immer hervorgerufene – Erwärmung irgendwo im regionalen Wetter einen „Feedback“-Effekt durch Wasserdampf anstoßen kann, warum dann nicht auch ohne den (minimalen) Anstoß durch etwas mehr CO2? Noch dazu ist Wasserverdunstung ein sehr effektiver Weg für die Erdoberfläche, Wärme-Energie abzugeben.
  5. (Keine relevanten natürlichen Ursachen)
    Das Klima hat erdgeschichtlich gewaltige Veränderungen vollzogen, um Größenordnungen stärker als gegenwärtig vielleicht messbar. Es muss also massive natürliche Ursachen geben – und warum sollten diese gerade jetzt vollständig „still“ und unauffällig sein? Alles Leben und alle Energie auf der Erde werden von der Sonne angetrieben, die aber nicht „perfekt gleichmäßig“ funktioniert, wie wir teilweise schon seit Jahrhunderten wissen („Sonnenflecken“ – auch kreist die Erde nicht perfekt gleichmäßig und stabil um die Sonne.) Zu behaupten, die Sonne hätte mit unserem Klima oder seiner Veränderung nichts zu tun, ist absurd.
  6. (Immer mehr Naturkatastrophen)
    Es gibt für die bei diesem Thema überhaupt nur relevanten letzten fünf bis sieben Jahrzehnte (seit der CO2-Ausstoß der Industrienationen weltweit nennenswerte Umfänge erreicht) keinen Nachweis, dass Naturkatastrophen häufiger oder schlimmer würden. Wir werden jetzt quasi täglich mit Katastrophenmeldungen überschüttet, um das Narrativ zu belegen, aber ein seriöser statistischer Beleg existiert nicht, wie sogar in IPCC-Kreisen und -Papieren zugegeben wird. (Noch ganz unabhängig von der Frage, ob zunehmende Naturkatastrophen, soweit es sie gäbe, überhaupt von veränderten Temperaturen verursacht wären.) Der Anstieg der Meeresspiegel ist konstant, unabhängig vom CO2, und noch eine Folge der auslaufenden Eiszeiten; die angebliche „Übersäuerung“ der Ozeane ist reine Propaganda und wissenschaftlich unhaltbar.
  7. (Computer-Modelle aussagekräftig)
    Die GCM-Computermodelle („general circulation model“) gießen nur in Zahlen, was die Anhänger der Klimapanik an Theorien – vorläufigen Behauptungen, Hypothesen – entwickelt haben. Sie werden so justiert, dass sie (und nur sehr unvollkommen) frühere Klima-Entwicklungen nachbilden können. Das ist kein Beweis für die Richtigkeit der Theorien. Vor allem haben die Modelle bisher regelmäßig komplett versagt bei ihren Prognosen. Sie haben keine größere wissenschaftliche Validität als Wettervorhersagen in einer Boulevardzeitung für den Sommer nächsten Jahres. Insgesamt haben die „wissenschaftlichen“ Klimapanik-Produzenten seit Jahrzehnten, auch über die Modellberechnungen hinaus, groteske Fehlprognosen veröffentlicht und sich als lächerlich falsche Propheten erwiesen, Scharlatane durch und durch.
  8. („Vorsorgeprinzip walten lassen“)
    „Vorsorge“ kann nicht heißen, einseitig Risiken des „Klimawandels“ maßlos zu über- und Kosten seiner „Bekämpfung“ ignorant zu unterschätzen. Es ist auch nicht per se der einzig richtige Weg, ein Problem „an der Ursache“ zu bekämpfen – es kann viel klüger sein, sich auf Unvermeidliches einzustellen und vorzubereiten. Ein steigender Meeresspiegel, selbst wenn er durch CO2 verursacht wäre, kann mit Deichbau wirksam „eingedämmt“ werden. Holland, wie wir es kennen, würde sonst nicht existieren. Auf den Malediven, die angeblich schon längst untergegangen sein sollten, werden Milliarden in Tourismus investiert. Ein schwerer Sturm, selbst wenn er von „globaler Erwärmung“ verursacht wäre, bringt ungeschützte Menschen um, aber nicht Bewohner von stabilen Betonhäusern. Armut bringt Menschen um, und vor der Natur nicht geschützt zu sein. Dieser Schutz ist leicht möglich, wenn genug materieller Wohlstand vorhanden ist. In 30 oder 50 Jahren können Weltgegenden, die heute noch von Armut geprägt sind, weit zu unserem Wohlstand aufgeschlossen haben und brauchen vor der Natur keine Angst mehr zu haben.
  9. (CO2-Emissionen lebensgefährlich für die Menschheit)
    Der „Klimawandel“ mag existieren oder nicht, er mag durch CO2 verursacht sein oder nicht, aber sicher ist: Der CO2-Gehalt der Atmosphäre war mit knapp 300 ppm vor der Industrialisierung gefährlich niedrig; Pflanzen haben sich aus solcher Luft kaum noch vernünftig ernähren können. Die heutigen Lebensformen haben sich erdgeschichtlich entwickelt, als es tausende ppm an CO2-Gehalt gab. Weltweit ergrünen riesige Flächen durch die „Düngung“ mit mehr CO2 in der Luft, auch das ist unbestritten. Mit mehr CO2 in der Luft können Pflanzen auch in trockenen Regionen besser überleben, weil sie nicht mehr so viel Wasser verlieren – das ist Basis-Biologie. Das alles kann auch helfen, mehr Menschen weltweit anständig zu ernähren.
  10. („Dekarbonisierung“ der Industriestaaten als Lösung)
    Es spielt selbst nach Projektionen des IPCC praktisch keine Rolle, ob Deutschland, ob der Rest Europas, ob dauerhaft die USA ihre CO2-Produktion mindern, denn China und Indien verfeuern so viel fossile Brennstoffe, um ihren Wohlstand aufzubauen, dass der Zug längst abgefahren ist. Wenn wir Konsumgüter nicht bei uns produzieren, „für den Klimaschutz“, aber dafür aus China kaufen, wird der CO2-Ausstoß sogar größer, denn unser Kraftwerkspark ist effizienter als der chinesische. Die Menschheit ist nicht bereit, „zurück in die Höhle“ zu wechseln oder gar „zurück auf die Bäume“, und mit Solar und Wind lässt sich der Energiebedarf einfach nicht decken. Das ganze CO2-Minderungsregime von Paris dient nur der Selbstverstümmelung der bisher reichen Länder, es ändert nichts am Weltklima. Selbst wenn die Theorien der Klimapaniker über die Erwärmung durch CO2 weitgehend stimmen würden: Es geht nur darum, ob eine fiktive Katastrophe schon im Januar 2100 eintritt oder erst im Februar 2100.

Man sieht, selbst wenn die kritischen Hinweise zu den Nummern eins bis neun völlig gegenstandslos wären, nur eine „Verschwörungstheorie“ von „Klimaleugnern“: Schon Punkt zehn beweist, dass die Aktivisten und mit ihnen jetzt auch amtlich das Bundesverfassungsgericht auf einem Holzweg sind, und nicht auf einem „nachhaltigen“. Punkt zehn ist übrigens auch ungefähr das, was Bjørn Lomborg seit vielen Jahren unermüdlich – und sehr überzeugend – vorträgt. Er ist ausdrücklich kein „Klimaleugner“, er nimmt die IPCC-Theorien weitgehend als akzeptable Diskussionsgrundlage, und dennoch wendet er sich vollständig gegen den Panik-Aktivismus, der die Politiker ergriffen hat.

Renommierte Umweltschützer gegen Panik

Es ist angeblich moralisch geboten, den Planeten vor uns Menschen zu retten, um jeden Preis. Aber nicht nur ist der Planet gar nicht wirklich in Not; selbst wenn es Probleme gäbe, ihre „Lösung“ sollte nicht schlimmer sein als das Problem. Man amputiert kein Bein wegen eines blauen Flecks, man erschießt einen Ladendieb nicht zur Strafe und Vorbeugung. Die Klimapanik lebt von der völligen Abstraktion und Verabsolutierung, von der Absage an gesunden Menschenverstand, Pragmatismus, Verhältnismäßigkeit. Und sie lebt davon, die Bedürfnisse der Menschen zu verachten, die angeblich das perfekte „natürliche Gleichgewicht“ auf der Erde zerstören. Wie wahnhaft diese Weltsicht ist, lässt sich daran ablesen, dass sich ihr längst langjährige wirkliche Umweltschützer widersetzen, wie zum Beispiel Michael Shellenberger, ebenso in aller Deutlichkeit der Greenpeace-Mitbegründer  Patrick Moore.

Dass die „Klimawissenschaft“ keine Panik rechtfertigt, erläutert ganz aktuell mit einem Bestseller der Physiker Steve Koonin, der unter Obama (!) die US-Regierung beraten hat. Zu den Autoren sehr bemerkenswerter, wirklich wissenschaftlich basierter Abhandlungen gehören auch weitere Amerikaner wie Roy W. Spencer und Patrick J. Michaels, der Kanadier Ross McKitrick, der Skandinavier Henrik Svensmark, der Brite Matt Ridley, der deutsche Professor Horst-Joachim Lüdecke; bemerkenswerte Hinweise gegen die vorherrschende Propaganda präsentiert in unnachahmlicher Weise per Videoclip Tony Heller; die aktuelle Forschung wird lebhaft diskutiert in einem Blog von Anthony Watts. Prof. Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning sind dem hiesigen Publikum ohnehin vertraut (Buch).

Das sind Ausschnitte einer in Wahrheit alles andere als „erledigten“ weltweiten Debatte; das sind auch nicht „Verschwörungstheoretiker“, die in ihrem Keller als Pseudo-Privatgelehrte an Physik und Naturgesetzen zweifeln, sondern das sind im Gegenteil arrivierte Funktionsträger und solide Selbst-Denker, die das Narrativ „hinterfragen“ und sich nicht von Politaktivisten mundtot machen lassen. Auf der „Gegenseite“, bei den angeblich wissenschaftlichen Größen hinter der Klimapanik, steht ein Michael „Hockeystick“ Mann, der seine Kritiker gerichtlich mundtot zu machen versucht, aber nicht bereit ist, seine Methoden offenzulegen – womit er sich gegen kollegiale Versuche der Replikation sträubt und damit als Wissenschaftler disqualifiziert; es gibt den „climategate“-Skandal rund um ein für die Klima-Beobachtung zentrales Institut in England, dessen ans Tageslicht gekommener E-Mail-Austausch klar politisch-taktische Motive für die „Forschung“ belegt; letztlich ist nicht auszuschließen, dass an den angeblichen „Fakten“ über die Temperaturentwicklung massiv und ungeniert herummanipuliert wird.

Ein zentraler Urheber der ganzen Panik, der mit seinem Auftritt vor einem Gremium des US-Parlaments vieles ins Rollen gebracht hat, ist James Hansen, dessen angeblich wissenschaftliche Prognosen sich beinahe vollständig als lächerliche, wahnwitzige Horrorvisionen herausgestellt haben. Die Panik-Propheten reihen sich nahtlos ein in eine lange Reihe von Untergangs-Denkern, die es schon mit anderen Themen und schon Jahrzehnte früher gegeben hat; so hat sich ein gewisser Paul Ehrlich mit seinen apokalyptischen Szenarienzur Überbevölkerung ebenso gründlich blamiert wie der „Club of Rome“ mit seinen düsteren Prognosen. All diese Wichtigtuer haben zwar irgendwie Thesen und Theorien von „wissenschaftlicher“ Seite aufgegriffen, aber sie haben einzelne Trends verabsolutiert und gegenläufige Erkenntnisse ausgeblendet, die ihnen den Auftritt vermasselt hätten – genau keine Wissenschaft, denn diese setzt Selbstkritik, regelrecht Selbstzweifel und offene Debatte voraus.

Lesen Sie morgen Teil 3: „Klimawissen für jedermann“

Teil 1 finden Sie hier.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Gletscherholz: Die Zeugen früherer Warmphasen

Der Morteratschgletscher oberhalb von Pontresina ist in den letzten Jahren immer wieder in den Schlagzeilen gewesen. Es handelt sich um eine Eiszunge, die infolge der Erderwärmung stark abgeschmolzen ist. Im 20. Jahrhundert ging der Gletscher um über zwei Kilometer zurück. Er gilt darum als Mahnmal für den Klimawandel und den damit verbundenen Rückzug des Eises in den Alpen.
Oft wird von «leidenden» oder gar «sterbenden» Gletschern geschrieben – so als handle es sich bei ihnen um lebende Organismen, die Opfer des menschengemachten Klimawandels geworden sind. Dabei wird der aktuelle Rückgang des Eises gerne als einmalig hingestellt.

 

Oft wird von «leidenden» oder gar «sterbenden» Gletschern geschrieben – so als handle es sich bei ihnen um lebende Organismen.

Ausgerechnet der Morteratschgletscher hat jetzt aber Material freigegeben, das so gar nicht in das Narrativ der beispiellosen Klimaerwärmung passt. In den letzten zwei bis drei Jahren wurden im Vorfeld des Gletschers mehrere Stücke von Lärchen-Stämmen gefunden, die zuvor unter dem Eis verborgen waren. Die Teile sind bis zu fünf Meter lang und 80 Zentimeter dick. An einem Stamm befindet sich noch der Wurzelstock. Gefunden wurde das Holz auf einer Höhe von 2150 Metern über Meer.

 

«Ein sensationeller Fund»

Gian Andri Godly, der Oberförster des Engadins, hat Christian Schlüchter, emeritierter Professor der Universität Bern, auf die entdeckten Baumstämme aufmerksam gemacht. Der Geologe und Gletscherforscher hat sich in den letzten Jahrzehnten auf die Erforschung von Holz spezialisiert, das von Gletschern konserviert worden ist. «Ein sensationeller Fund», schwärmt er mit Blick auf die Lärchen-Funde beim Morteratschgletscher.

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Geologe Christian Schlüchter auf der Suche nach Gletscherholz. Bild: zVg Schlüchter
Zusammen mit dem Dendrochronologen Kurt Nicolussi von der Universität Innsbruck und der Physikerin Irka Hajdas von der ETH Zürich hat Schlüchter das Alter der gefundenen Lärchen-Stämme bestimmt. Das geschah mittels einer radiometrischen Datierung des Kohlenstoff-Isotops C14, das im Holz enthalten ist, und einer Begutachtung der Jahresringe. Das Resultat war, dass das Holz etwas mehr als 10’000 Jahre alt ist. «Der grösste Stamm weist 337 Jahresringe auf und ist vor 10’500 Jahren abgestorben», so Schlüchter. «Also begann der Baum vor 10’800 Jahren zu wachsen.»
Aufgrund des guten Zustands der Stämme leitet der Geologe ab, dass diese vom Eis höchstens einige Dutzend Meter weit transportiert worden sind. Jedenfalls wuchsen sie an einer Stelle, die heute noch eisbedeckt ist. Dort oben gab es damals zumindest einen lockeren Baumbestand.
Der Morteratschgletscher muss vor über 10’000 Jahren also ein geringeres Ausmass gehabt haben als heute, und das während einer Dauer von mindestens einigen Jahrhunderten. «Der Gletscher war damals viel weiter oben», sagt Christian Schlüchter. Er schätze, dass es 1,2 bis 1,6 Grad wärmer als heute gewesen sein muss.

 

Nur 900 Jahre nach der Eiszeit

Bemerkenswert ist, dass der letzte Vorstoss der Eiszeit erst vor 11’700 Jahren stattfand. Der erwähnte Baum begann also nur 900 Jahre später zu wachsen. «Man wusste bisher nicht, dass zwischen der Eiszeit und dem Aufkommen der ersten Lärchen auf dieser Höhe so wenig Zeit verging», stellt Schlüchter fest. Die damalige Erwärmung muss jedenfalls eine ziemlich rasante gewesen sein. Und diese ging ohne jeglichen Einfluss des Menschen vonstatten.

 

Eine Studie ergab, dass der Rhonegletscher in den letzten 10’000 Jahren mehr als die Hälfte der Zeit ein geringeres Ausmass hatte als 2005.

Die damals hohen Temperaturen waren auch keinesfalls aussergewöhnlich. Das konnte Schlüchter aufgrund von Holzfunden bei anderen Gletschern ableiten. Mehrmals muss das Klima seit der letzten Eiszeit so mild gewesen sein, dass in den Alpen Bäume wachsen konnten, wo heute noch Gletscher sind. «Ich komme auf zehn bis zwölf solche Wärmephasen», sagt der Geologe. Eine Studie von 2011 in der Fachzeitschrift «Geology» ergab, dass der Rhonegletscher im Wallis in den letzten 10’000 Jahren sogar mehr als die Hälfte der Zeit ein geringeres Ausmass hatte als 2005.
Dennoch gilt das gegenwärtige Abschmelzen des Eises als Problem. Vor kurzem wurde beim Morteratschgletscher sogar eine Beschneiungsanlage in Betrieb genommen. Der Engadiner Glazialgeograf Felix Keller will damit den Schwund des Gletschers aufhalten. «Nur eine Schneeschicht kann die Gletscher wirklich schützen», sagte Keller gegenüber den Medien. Ob das Projekt angesichts der regelmässigen Vorstösse und Rückzügen des Eises in den letzten Jahrtausenden Sinn macht, sei dahingestellt. Vielleicht wachsen dort oben bald wieder Bäume.
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Das totalitäre Klimagebäude: viel Sekte, wenig „Science“ (1)

Daran als nicht-juristischer Betrachter bescheiden anknüpfend, soll noch einmal ganz konzentriert die eigentliche Sachfrage erörtert werden – juristisch gesagt: Wie ist eigentlich die Beweislage?

Als Verbrecher darf man nur verurteilt werden, wenn bewiesen ist, wenn wirklich feststeht, dass man die Tat begangen hat; ein Urteil ist sogar davon abhängig, ob ein bestimmtes Motiv vorlag, etwa ob eine Tötung vorsätzlich, also mit Absicht erfolgte, ob sie vielleicht lange geplant war, ob sie aus Geldgier erwuchs. Es wird wackelig, wenn das Urteil sich nur auf „Indizien“ stützt, also Hinweise, die nur gewisse Vermutungen nahelegen, aber vieles offen lassen. Rechtsstaatliche Prinzipien schützen den möglichen Täter vor einem Fehlurteil: der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ oder dass Beweise nicht ihrerseits regelwidrig zustandegekommen sein dürfen, zum Beispiel indem ein Geständnis durch Nötigung (oder gar Folter) erzwungen worden ist.

In Literatur, Film und Fernsehen sind solche lebensentscheidenden Konflikte immer wieder höchst spannend ausgemalt worden. Im Englischen spricht man vom „courtroom drama“; eines der bekanntesten Beispiele ist sicher der Film „Die 12 Geschworenen“. Aus dem amerikanischen Gerichtswesen kennen wir die „Jury“, die über Schuld oder Unschuld eines Verdächtigen entscheidet. Gegen den Beklagten darf die Jury nur entscheiden, wenn seine Schuld feststeht „beyond reasonable doubt“, jenseits vernünftigen Zweifels. Das Bundesverfassungsgericht hat sein Klima-Urteil gefällt aufgrund einer Betrachtung und Bewertung der eigentlichen Sachlage, die als „Indizienkette“ zu verstehen schon großzügig wäre. Karlsruhe hat Deutschland zu wirtschaftlichem Niedergang und Freiheitsentzug verurteilt, also zu einem sozialen Tod auf Raten, ohne dass irgendetwas wirklich schlüssig bewiesen wäre.

Das Narrativ der Klima-Fanatiker besteht bei näherem Hinsehen aus einer langen Kette von Behauptungen, die – jede für sich – fragwürdig sind, aber erst recht ist es praktisch ausgeschlossen, dass alle diese Behauptungen – ohne wesentliche Einschränkungen – zutreffen. (Das wird im zweiten Teil detaillierter erläutert werden.) Damit ist der hysterisch zugespitzten Klimapanik aber der Boden entzogen, von der Sache her, denn nur wenn das ganze Horror-Narrativ der Klima-Aktivisten tatsächlich zuträfe, wären ihre wahnwitzigen Maximalforderungen überhaupt diskussionswürdig. Das ist der eigentliche Skandal an dem Urteil: Die Verfassungsrichter haben sich zu Anhängern einer Weltanschauung gemacht, die wenig mit nüchterner Wissenschaft zu tun hat und die in Wirklichkeit längst zu einer Ersatzreligion geworden ist, einem gefährlichen Kult.

Politisch ergibt das einen Klima-Totalitarismus, der viel Unheil über die Welt bringen kann, zumal dieser Kult die ganze westliche Welt ergriffen hat, massiv angetrieben von der anmaßenden UN-Weltregierung mit einem „global reset“-Netzwerk und „Big Tech“-Giganten; die Unterstützung vom aktuellen Papst ist das Sahnehäubchen obendrauf. Wenn man ihn lässt, wird dieser Kult viele Millionen Menschenleben kosten. Denn das ist die schlichte Wahrheit: Die Menschen sterben nicht am „Klimawandel“, sondern sie sterben an Armut.

Das Verbrechen ist nicht, die „globale Durchschnittstemperatur“ minimal steigen zu lassen – vielleicht – sondern es liegt darin, der Menschheit den materiellen Wohlstand zu verweigern, der nur möglich ist mit zuverlässiger, bezahlbarer Energie. Die Menschen im armen Afrika sterben an giftiger Luft, weil sie Dung in ihrer Hütte verbrennen, denn sonst haben sie keine Energiequelle, und das ist natürlich nur eines von vielen Beispielen, wie Armut tötet – neben Mangelernährung, fehlender Medizin, unzureichendem Schutz vor der Natur, die eben nicht immer und überall die liebe „Mutter Natur“ ist, als die manche sie naiv anbeten.

Von Wissenschaft weit entfernt, aber ganz nah der Politik

Aber was die Aktivisten uns erzählen, ist doch „Wissenschaft“? „Follow the science“, fordern sie von uns. Allerdings ist das Klimapanik-Narrativ von tatsächlicher Wissenschaft ungefähr so weit entfernt wie die „Gesundheitsaufklärung“ oder beliebige Diät-Vorschläge in einer „Frauenzeitschrift“ (zwischen Prominenten-Gerüchten und Mode-Trends) von seriöser medizinischer Erkenntnis. Zwischen der echten Wissenschaft, die irgendwo betrieben wird von Fachleuten, die seriös an einer Detailfrage forschen, und den Transparenten auf einer FFF-Demo gibt es unzählige Hürden und Klüfte, über die hinweg aus so etwas wie vorläufiger wissenschaftlicher Erkenntnis reine Propaganda wird.

Die grün indoktrinierten Jugendlichen, die zur Weltrettung die Schule schwänzen, könnten vermutlich zu mindestens 90 Prozent nicht einmal den grundlegenden „Treibhauseffekt“ physikalisch zutreffend erklären, der angeblich unser Verderben ist. Sie wüssten auch nicht, warum die Bezeichnung „Treibhauseffekt“ im Grunde Blödsinn ist, denn ein Treibhaus funktioniert physikalisch ganz anders als der Effekt, der nach ihm benannt ist. Und sie wären wohl auch überfordert damit, die Mengenverhältnisse zwischen dem bösen CO2 und der Kohlenstoff-basierten Biochemie, die alles Leben auf der Erde ermöglicht, auch nur der Größenordnung nach zutreffend zu beschreiben.

Überhaupt, was heißt eigentlich „Klimawissenschaft“? Es gibt nur Wissenschaftler aus unterschiedlichsten Bereichen, deren Arbeit irgendeinen Bezug zur Klimafrage hat. Die meisten davon haben keinerlei Ahnung von Meteorologie, auf der das alles doch eigentlich beruhen müsste. Oder von Geologie und Paläo-Biologie, ohne die das gegenwärtige Weltklima-Geschehen überhaupt nicht vernünftig beurteilt werden kann. Da tummeln sich Mathematiker, die eigentlich fachfremd sind. Physiker, Astronomen, Chemiker haben etwas beizutragen. Wie bringt man all die Fachrichtungen zusammen, wie bündelt man vernünftig Erkenntnisse aus so vielen Bereichen und weltweit? Als zentrales Organ dazu ist das „IPCC“ etabliert worden, also im Ergebnis eine an die UN angehängte Bürokratie mit Gremien und Untergremien und Hierarchien, aber politisch geführt und geprägt von Bürokraten und Funktionären.

Die Weisen aus dem Morgenland

Man stelle sich vor, was an deutschen Hochschulen und Instituten erforscht wird, müsste durch den Flaschenhals der Wissenschafts- und Forschungsministerien der Länder und des Bundes, um als „anerkannte Wissenschaft“ zu gelten. Es müsste innerhalb der Ministerien von der „Arbeitsebene“ über mehrere Hierarchie-Stufen hinweg bis zu Abteilungsleitern, Staatssekretären und Ministern, um dann womöglich noch von den jeweiligen Regierungs-Kabinetten endgültig abgesegnet zu werden. Das Ganze begleitet von Berater-Gremien, von Beiräten mit Gewerkschaften, Kirchenführern und hauptamtlichen „NGO“-Aktivisten.

Und die Inhalte, die bis zu diesem Punkt überlebt hätten, würden dann noch von Public-Relations-Politikberatern in bunte Broschüren „übersetzt“, damit man praktische Politik daraus machen kann. Genau so wird ja tatsächlich Politik gemacht in Deutschland, unter Berufung auf Wissenschaft, aber es ist eben weit überwiegend tatsächlich Politik, nicht Wissenschaft. Etwa so – und schlimmer – muss man sich die Prozesse vorstellen, die beim IPCC stattfinden; wer das Ergebnis für „settled science“ rund ums Klima hält, der mag auch Tierarzt Wieler, PCR-Profiteur Drosten und Omni-Experte Lauterbach für die drei Medizin-Weisen aus dem Morgenland halten.

Es gibt durchaus Hintergrund- und Arbeitspapiere „weiter unten“ in den Arbeitsstrukturen des IPCC, die sehr interessant und diskussionswürdig sind. Aber was von den gezielt benannten, weil auf der richtigen Linie fahrenden „Leitautoren“ am Ende als amtliche Erkenntnis durchgelassen wird, was dann nach weiterem Trimmen und Zurichten rauskommt, sind nur noch verballhornte „Empfehlungen für die Politik“. Selbst diese Pamphlete dürften von kaum einem verantwortlichen politischen Führer auch nur kursorisch gelesen werden, höchstens landen sie bei Zuarbeitern in den Stäben der Regierungen. Was schließlich in den Verlautbarungen und Beschlüssen von Regierenden überkommt, ist zu 95 Prozent politische Haltung und Ideologie, mit fünf Restprozenten ausgewählter wissenschaftlicher Erkenntnis.

Diverse Vermittlungs- und Verfälschungs-Stufen

Irgendwo zweigen sich die Medienschaffenden parallel zu den politischen Strukturen die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ ab, auch sie diverse Vermittlungs- und Verfälschungs-Stufen von originärer Wissenschaft entfernt, ohne die komplexen Zusammenhänge überhaupt wirklich zu verstehen und mit reichlich politischer „Haltung“ als zentralem Kriterium. Die prekären Praktikanten „irgendwas mit Medien“ haben ebenfalls nicht die Bohne Ahnung von Physik, Mathematik, Geologie, Biologie, Chemie, anhand derer sie sich ein vernünftiges Urteil erlauben könnten. Auch sie folgen nur der Meute und plappern nach, was die weltweite aktivistische Regie des Klima-Kults ihnen vorsetzt. Und nun hat das Bundesverfassungsgericht diesem Schwall von Propaganda und Pseudo-Wissenschaft den Rang von nicht mehr hinterfragbaren Naturgesetzen verschafft, was mit dem Begriff „Skandal“ nicht annähernd zutreffend charakterisiert ist.

Es scheint in den höheren Funktionärskreisen – bei den „Eliten“ – überhaupt kein kritisches Bewusstsein mehr zu geben, kein „Hinterfragen“, keine natürliche Skepsis, letztlich nicht mal normale Lebenserfahrung darüber, dass man nicht allen Leuten einfach alles glauben kann und soll. Viele einfache Bürger sind viel weiter, sie haben erkannt: es sind letztlich immer die gleichen Leute, die gleichen Medienmacher, die gleichen Spitzenpolitiker und ihre Apparate, die gleichen staats- oder Milliardärs-finanzierten „unabhängigen“ Aktivisten, die uns absurde Behauptungen glauben machen wollen. Aus dem Hörensagen hat sich eine Weltanschauung geformt mit Bestandteilen wie beispielsweise:

  • ein positiv ausfallender PCR-Test zeige eine lebensgefährliche Infektion an, vor der wir uns aber schützen können durch einen schmuddeligen Baumwoll- oder Zellstofflappen und durch nächtliches Zuhausebleiben;
  • wir müssten zwar jeden einzelnen Käfer am Baum vor „Stuttgart-21“ schützen, auf ein paar geschredderte Vögel durch Windrad-Orgien komme es aber nicht an;
  • tausende von Menschen seien in Fukushima wegen Atomkraft gestorben, obwohl sie in Wahrheit der Flutwelle zum Opfer gefallen sind;
  • es gebe in Wirklichkeit keine Männer und Frauen als grundlegende, biologisch bestimmte Geschlechter, sondern das sei alles sozial konstruiert und durch ein bösartiges Patriarchat vorgegeben; eigentlich gingen Dutzende Gender-Varianten fließend ineinander über und jeder könne und solle sich nach freier Vorliebe etwas aussuchen;
  • „weiße“ Menschen seien grundsätzlich rassistisch und den anderen Sorten Menschen im Grunde sogar komplett unterlegen; Amerika sei überhaupt von vornherein ein Produkt des Rassismus, obwohl komischerweise die USA das erste Land waren, wo Sklaverei komplett abgeschafft wurde, um den Preis eines blutigen Bürgerkriegs;
  • die EU bringe die Völker zusammen und garantiere unseren Wohlstand, obwohl die Brüsseler Bürokratie und ihre Übergriffigkeit nur die Nationen gegeneinander aufbringt, Wohlstand vernichtet und durch Umverteilung jede ökonomische Verantwortung und Vernunft untergräbt;
  • wir müssten unzählige Flüchtlinge aus aller Welt kommen lassen, die uns auch schönstens bereichern, während wir in Wirklichkeit zig Milliarden für deren Alimentierung brauchen, ohne irgend jemanden wirklich zu integrieren – Geld, für das man weltweit zigmal mehr Menschen aus der Armut helfen könnte;
  • wir könnten „das Klima schützen“ durch Abschalten von Atom- und Kohlekraftwerken, obwohl wir dann Atomstrom aus Frankreich und Kohlestrom aus Polen importieren müssen; im Übrigen macht unsere Selbstkasteiung nur CO2-Emissionsrechte für den Rest Europas billiger, sodass unter dem Strich von vornherein nichts gewonnen sein kann.

Das ist ja nur eine Auswahl des blühenden Unfugs, der uns von Politik, Medien und Aktivisten als „Wissenschaft“ verkauft oder von den akademischen Kreisen als politisch alternativlos angepriesen wird. Wenn die „Eliten“, die uns das alles weismachen wollen, so offensichtlich nur kindischen Blödsinn zu bieten haben, ideologische Blähungen, deren Widersinnigkeit so offensichtlich ist: dann wäre es doch schon mindestens sehr überraschend, wenn dieselben Kreise ausgerechnet beim Zentralthema „Klimawandel“ plötzlich vollständig und zweifelsfrei die Wahrheit für sich gepachtet hätten.

Eine radikale Minderheit mit Gruppenzwang

Leider gilt offensichtlich: Man kann durchaus intelligent und gebildet sein, aber trotzdem naiv und politisch verblendet. Viele derjenigen, die an der Klimapanik mitwirken, mögen gute Absichten hegen, ohne „gekauft“ zu sein oder misanthropisch veranlagt. Eine Massenbewegung zieht viele verschiedene Menschen mit sich; „group think“ kann den Denk-Korridor so verengen, dass eigentlich Offensichtliches kaum noch gesehen oder bedacht wird.

Die neue „Bewegung“, die sich täglich übergriffiger totalitär breitmacht, kommt natürlich nicht nur aus Deutschland, sondern grassiert weltweit, mit massiver Verstärkung durch die globalen Plattformen, die von einer kleinen radikalen Minderheit „woker“ Aktivisten in den „Big Tech“-Konzernen und damit verbundenen Netzwerken kontrolliert werden, und ist deshalb umso gefährlicher. Sie ist mindestens im faktischen Ergebnis nicht um das Wohl der Menschheit besorgt, sondern betreibt – ob bewusst angezielt oder nur in Kauf genommen – den Untergang der westlichen Demokratien. Die grobschlächtigen antikapitalistischen Phantasien kommen ja auch von deutschen FFF-Fanatikern, und nicht etwa verschämt versteckt, sondern mit stolzem Übermut herausgeschrien und auf Transparenten gefordert.

Nach den schon länger hinfälligen, Deutschland regierenden neuen Blockflöten-Parteien hat nun auch das Bundesverfassungsgericht vor randalierenden indoktrinierten Jugendlichen und ältlichen moralisierenden Wichtigtuern kapituliert, das kritische Denken aufgegeben, also wissenschaftlicher Methode faktisch abgeschworen. Die „Wissenschaft“, auf der das alles basiert, ist keine, sondern es sind nur zurechtgeschnitzte Panik-Narrative aus den Federn von (staatsfinanzierten) Aktivisten, die einer echten wissenschaftlichen Debatte gar nicht standhalten könnten, erst recht keinen „endgültigen“ Charakter beanspruchen können und ganz sicher nicht „beyond all reasonable doubt“ sind. Deshalb muss das Thema jetzt vor mehr als nur 12 Geschworene, nämlich vor die ganz große Jury, die laut Grundgesetz aus den Bürgern dieses Landes besteht.

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»Windkraft gehört zu unserer Kulturlandschaft!«

»Windkraft gehört zu unserer Kulturlandschaft!« Diese noch recht ungewohnte Ansicht vertrat der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies (SPD). »Das haben wir so übrigens auch in den Erlass geschrieben. Das ist zwar zunächst vor allem eine politische Botschaft, ohne tatsächliche rechtsbindende Wirkung. Es ist aber ein klares Bekenntnis zum Ausbau der Windkraft in Niedersachsen«, meinte der Minister in einem Interview mit der NWZ.

Mit aller Gewalt sollen auch in Niedersachsen mehr Windräder durchgedrückt werden, obwohl das Land vor allem in den Küstenregionen mit Windrädern zugepflastert wurde. Doch das reicht Lies nicht: »Unser Ziel ist es, spätestens ab 2030 genau 2,1 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen.« Die niedersächsische Landesregierung hat bekanntlich einen Windenergieerlass beschlossen, nach dem Anlagen der Windindustrie im Raumordnungsprogramm eine Vorrangstellung bekommen sollen.

Der Schutz des Landschaftsbildes zählt nichts mehr, wenn Windräder den Blick auf jahrhundertealte Bauten verstellt. Lies verweist darauf, dass es klar definierte Abstandsgrenzen gebe, aber: »Natürlich lässt es sich dann nicht vermeiden, dass Windräder am Horizont zu sehen sind. Aber sie gehören dazu, wenn wir Klimaschutz in Realität umsetzen.«

Jedes Jahr müssten fast 500 Anlagen neu gebaut werden, denn Lies träumt davon, 2040 den Strom komplett aus sogenannten »erneuerbaren« Energien zu bekommen. Er hätte gerne 65 GW Leistung aus Fotovoltaikanlagen und 30 GW aus Windanlagen. Erstaunliche Zahlen, stehen bisher in Niedersachsen Ende 2020 insgesamt 6352 Windräder, die 11.325 Megawatt an Leistung liefern könnten, wenn, ja wenn der Wind weht. Wenn nicht, versinkt das Land im Dunkeln, wenn aus dem Ausland kein Strom importiert werden kann. Dabei wirken bereits jetzt weite Landstriche aufgrund der gigantischen Windindustrieanlagen unbewohnbar.

Das Land Niedersachsen geht immer brutaler gegen Bürger vor, die sich gegen diese monumentalen Industrieanlagen wehren wollen. Auch der Landesverband der Bürgerinitiativen in Hannover ist auf Linie gebracht und setzt gegenüber lokalen Initiativen den politischen Willen der Landesregierung durch. Zum Beispiel gegen die Windkraftgegner »Keine Windkraft im Emmertal e.V.« in der Nähe des Kernkraftwerks Grohnde.

Die lokale Gruppe und der Landesverband hatten gegen den Windpark Grohnde-Kirchohsen geklagt und Natur- und Umweltschutzgründe angeführt. TEberichtete. Dem mochte die erste Instanz nicht folgen. Anlass für den Landesverband der Bürgerinitiativen, nicht weiter fortzufahren, obwohl ein Rechtsgutachten gute Erfolgsaussichten für eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht sah. Die lokale Bürgerinitiative »Keine Windräder im Emmerthal« sieht den Verband weiterhin als in der Pflicht, die Klage fortzusetzen. Immerhin existieren entsprechende Vereinbarungen. Doch der LBU lehnt ab, damit nicht die Ziele des LBU zum Atomausstieg und zur Nutzung erneuerbarer Energien »torpediert« würden. Der Verband führt übrigens auch TE-Veröffentlichungen zur Begründung für seine Haltung an.

Freuen können sich allerdings Rechtsanwälte und Steuerberater. Denn die Zahl der Auseinandersetzungen um die mangelnden Erträge der Windanlagen nimmt zu. Immer mehr Bürger, die ihre Spargroschen in die angeblichen »Bürgerwindparks« investiert haben, stellen nach ein paar Jahren mit langen Gesichtern fest, wie wenig Ertrag die Windräder erbracht haben.

»Sehr geehrte Damen und Herren«, so heißt es in einem wütenden Brief von Windbürgern, der TE vorliegt, »nach bislang drei weniger erfolgreichen Ertragsjahren Jahr 2020:  6.917.284 kWh  (88,4% der Prognose), Jahr 2019:  6.765.468 kWh  (86,5% der Prognose), Jahr 2018:  6.206.743 kWh  (79,3% der Prognose) produziert die Anlage im Jahr 2021 (Januar-April) 24,8% der Prognose bislang noch weniger Strom als im gleichen Zeitraum 2020 mit 43,7% der Prognose.« Sie glauben: »Das wird die Genossenschaftsmitglieder mit Sicherheit nicht erfreuen.«

»Die Frage stellt sich erneut auch im vierten Betriebsjahr der Windkraftanlage, hat der Vorstand die Anleger mit falschen Prognosen getäuscht?« Das schreibt die Energiegenossenschaft Weserbergland, die das erste »Bürger-Windrades« Hamelns betreibt. Erst wurde von einer langfristigen, »enkeltauglichen Geldanlage« gesprochen, doch heute stellen sie mit langen Gesichtern fest: »Haben Oma und Opa sich von falschen Versprechungen blenden lassen, weil sie es nicht besser wussten?«

MERKELS WORT »KLIMALEUGNER« MUSS ALARMIEREN

»Klimaschutz« als Generalvollmacht gegen Recht und Freiheit

Oma und Opa hätten es besser wissen können, denn die Spatzen pfeifen es von allen Dächern, dass die Windräder nur den Landverpächtern und den Projektierern nutzen. Die seifen wie Wolldeckenverkäufer auf Kaffeefahrt die potentiellen Anleger ein und versprechen als Rendite das Blaue vom Himmel. Doch das Blaue trügt genauso wie die windigen Ertragsprognosen.

Nichtsdestotrotz sieht die Windindustrie nach dem Skandalurteil des Bundesverfassungsgerichtes Aufwind und fordert noch viel mehr Windräder, allen voran Claudia Kemfert, die von 100.000 Windrädern in Deutschland träumt. Doch das auch 100.000 mal null immer noch null ist, es bei Flaute also keinen Strom gibt, hat ihr offenbar noch niemand gesagt. Ihre Antwort an Kritiker: Sie würden immer ein Extremszenario machen, was es einmal im Jahr für 10 Tage gebe, die restlichen Tage hätten wir erneuerbare Energie im Überschuss.

Allerdings bringen Windräder durchschnittlich maximal und rechnerisch nur rund 2.000 sogenannte Volllaststunden pro Jahr, das insgesamt 8.760 Stunden hat. Die restlichen 6.760 Stunden stehen die rechnerisch Dinger still, weil kein Wind weht.

Abgesehen davon, dass es deutlich mehr Tage ohne ausreichendes Windangebot als jene von Kemfert benannten 10 gibt, ist die Botschaft klar: Habt euch doch nicht so, was braucht ihr auch jeden Tag Strom?

 




Grüne Naturschutzpolitik – WINDRÄDER IM EBERSBERGER FORST

Eines der größten Waldgebiete Süddeutschlands wird der Windkraft geopfert

VON HOLGER DOUGLAS

Der Ebersberger Forst in Bayern, eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Süddeutschlands, wird mit Windrädern gespickt. Für die Rodungen traten unter anderem die Grünen und der Bund Naturschutz ein.

Eine weitere wichtige Hürde Richtung Zerstörung eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Süddeutschlands wurde genommen: Bei einem Bürgerentscheid stimmte eine knappe Mehrheit von 52,7 Prozent der 111 000 stimmberechtigten Bewohner des Landkreises Ebersberg für die Waldrodungen in dem 9000ha großen Forst, der die grüne Lunge im Osten von München bildet. Die Beteiligung an dem Bürgerentscheid, der als reine Briefwahl ablief, lag bei 61,89 Prozent.

Zunächst sollen laut Bauantrag nur fünf riesige Windkraftanlagen in den westlichen Bereich des Ebersberger Forstes gebaut werden. Dazu muss der Ebersberger Forst in eine Großbaustelle verwandelt werden, autobahnbreite Zufahrtswege für die Schwerlaster planiert und 180 t Stahl, 1500 m³ Beton allein für die Fundamente herangekarrt werden. Bäume müssen fallen für die Bauplätze, auf denen Schwerlastkräne die Elemente für die knapp 250m hohen Türme, Maschinenhaus mit Generatoren und schließlich die überlangen Rotoren emporheben können.

Es handelt sich um ein Landschaftsschutzgebiet, in dem allerdings der Landschaftsschutz nicht mehr viel zählt. Für die Rodungen in dem Wald traten unter anderem die Grünen und der „Bund Naturschutz in Bayern“ ein. Eine Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst (Aufgabe: »Verhinderung jeglicher Bebauung im Ebersberger Forst«) befürchtet dagegen, dass es nicht bei den fünf Windindustrieanlagen bleiben wird, sondern dass die veränderte Landschaftsschutzverordnung immer weiter durchlöchert wird. Sie erklärt, dass sie als anerkannte Naturschutzvereinigung ihr Klagerecht wahrnehmen werde.

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Nach diesem Bürgerentscheid muss der Ebersberger Kreistag beschließen, dass ein Prüfverfahren in Gang gesetzt wird, bei dem eine Gutachtenschlacht unter anderem auch über artenschutzrechtliche Fragen beginnt.

Auch der für Wirtschaft und Energie zuständige bayerische Minister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern hatte sich für das umstrittene Windradprojekt ausgesprochen und dies damit begründet, dass die Anlagen ein Fünftel aller Haushalte im Kreis Ebersberg mit Energie versorgen könnten. Er hat nichts dazu gesagt, wie das funktionieren soll, wenn Flaute herrscht und sich die Windräder nicht drehen und keinen Strom liefern können.

Im Wald, so Aiwanger weiter, würden sie auch nicht optisch auffallen. Ihm, den Grünen und dem Bund Naturschutz sind die vielen Vögel und Fledermäuse demnach offenbar gleichgültig, die den Windrädern zum Opfer fallen werden.

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Keine größere Rolle spielten bisher die von der Schutzgemeinschaft ins Feld geführten Daten, dass der Ebersberger Forst laut Windatlas das schwächste Windgebiet dazu noch in einem Schwachwindgebiet ist. Kurz: Windräder lohnen praktisch nicht, spätere Klagen wegen nicht erfüllter Wirtschaftlichkeit dürfen wie in so vielen anderen Fällen als sicher gelten. Bayern ist wie Baden-Württemberg im Süden Deutschlands eben nicht ein von kräftigen Winden bevorzugtes Gebiet.

»Windräder in wertvolle und alte Laubmischwälder zu bauen, schadet diesem Waldökosystem eindeutig«, sagt der Waldgutachter und Forstwirt Rainer Kant in einem Interview mit der SZ und weist auf den Wald als CO2-Verbraucher und Sauerstoffspender hin. »Außerdem erzeugt der Wald selber Klimaschutz. Diesen Effekt kann man erhöhen, wenn die Förster die Anzahl der Bäume erhöhen oder die Stämme dicker werden lassen. Durch diesen natürlichen Weg der CO₂-Reduktion würden Windkraftanlagen quasi überflüssig, da der Wald selbst sein Klimaschutzpotenzial erhöht.«

Mehr als 7.000 Landkreisbewohner formulierten bereits früher in einer Petition»Hände weg vom Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst«: »Unsere heutige Politikergeneration ist leider nicht willens, dieses Naturjuwel in seiner Gänze für nachkommende Generationen zu bewahren. Sie werben zwar in Landkreisbroschüren gerade mit der Einmaligkeit und zusammenhängenden Größe des Forstes. Mutwillig wird wider besseres Wissen dagegen verstoßen. Oder sind es alles nur Lippenbekenntnisse, und der Forst bedeutet den Politikern in Wirklichkeit nichts. Sie sägen an dem Ast, auf dem wir und – viel schlimmer – unsere Kinder und Enkel sitzen.«

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

 




Warum geistig gesunde Menschen ein Feindbild brauchen und warum globales Denken an sich schon totalitär ist

Die neuesten Früchte dieses nihilistischen Alles-oder-Nichts-Denkens sind die von den Milliardären des „World Economic Forum“ (WEF) verfochtene Konzeption des „Great Reset“ und bei uns in Deutschland beziehungsweise Klein-Europa die Manifeste „ZeroCovid“ bzw. „Contain Covid 19“

Ich habe die Berufung auf „ganzheitliche“ Konzepte bzw. den Anspruch, etwas „ganzheitlich“ verstanden zu haben, immer für verlogen gehalten, weil ich weiß, dass naturwissenschaftliche Erkenntnisse immer auf der Untersuchung isolierter Zusammenhänge unter kontrollierten Randbedingungen beruhen. Wir können solche Erkenntnisse nur mit großer Vorsicht und mit erheblichen Vorbehalten zu einem Bild vom großen Ganzen zusammenzusetzen versuchen. Alle wissenschaftliche Erkenntnis ist nach dem Wissenschaftsphilosophen Sir Karl R. Popper mehr oder weniger hypothetisch, das heißt vorläufig. Sie kann und muss durch geeignete Real- oder Gedankenexperimente auf die Probe gestellt werden und wird eines Tages wahrscheinlich widerlegt oder (wie die Newtonsche Gravitationstheorie durch Einstein) zumindest relativiert. Das hat machthungrige Politiker nicht davon abgehalten, den Anspruch zu erheben, die ganze Gesellschaft in Richtung angeblich wissenschaftlich begründeter Ziele wie „Klimaneutralität“ oder „Nachhaltigkeit“ steuern zu wollen.

Tiefere Ursache dieser Anmaßung ist die seit der „Aufklärung“ im 18. Jahrhundert fortschreitende Entchristlichung Europas bzw. das gesamten Westens. Denn in der Scholastik des christlichen Mittelalters stand es außer Frage, dass Gott und nur Gott für das große Ganze zuständig ist, während die Menschen nur wenige Zusammenhänge durchschauen und in ihrem Handeln nur begrenzten Interessen nachgehen können. Das hat der Dominikaner und Kirchenlehrer Thomas von Aquin auf den Punkt gebracht: „Das Gut der ganzen Welt ist nun aber das, was von Gott erfasst wird, der ja der Schöpfer und Lenker der Welt ist. Daher will er alles, was er will, im Blick auf das allen gemeinsame Gute, das sein Gutsein selbst ist; dieses ist nämlich das Gut der ganzen Welt. Die Erfassungsweise des Geschöpfes geht aber seiner Natur gemäß auf ein besonderes Gut – wie es seinem Wesen entspricht.“ (Zit. n: Summa theologiae I-II q. 18-21 „Über sittliches Handeln“, übersetzt, kommentiert und herausgegeben von Rolf Schönberger, Philipp Reclam jun. Stuttgart 2001, S. 135)

Hienieden „ganzheitliche“ Problemlösungen bzw. das absolut Gute anzustreben, galt deshalb als blasphemisch. Wer so handelte, musste mit der Strafe Gottes rechnen, denn die meisten Menschen gingen nicht ohne Grund davon aus, dass jeder Versuch, Gott zu spielen, im Chaos enden würde. Die Menschen sollten sich stattdessen auf das Wohl ihrer Familie, ihrer Kommune und ihrer Nation, d.h. (in den Worten der Bibel) „die Nächsten“ konzentrieren. Wir wissen heute nicht zuletzt aus den Erfahrungen mit der von politisch-ideologischem Wunschdenken angestoßenen Umwandlung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in die Europäische Union (EU), dass die Nation bzw. der Nationalstaat die größte Gemeinschaft ist, mit der sich Individuen noch identifizieren können. Probleme, die anscheinend zu groß sind für einzelne Nationalstaaten, können kein Argument für den Aufbau internationaler oder gar globaler Verwaltungsstrukturen in Form eines Weltstaates sein. Dieser wäre notwendigerweise totalitär. Mit der Wahrung der individuellen Freiheit und Eigenverantwortung vereinbar wäre nur die Anerkennung unlösbarer Probleme wie des Klimawandels (bzw. der Wetterlaunen) oder auch der Verbreitung potenziell gefährlicher Viren als „höhere Gewalt“, mit der die Menschen irgendwie leben lernen müssen.

In seiner „Theorie des Politischen“ (1932, 1963) hat der „umstrittene“ Staatsrechtler Carl Schmitt hergeleitet, dass jedes staatliche Gebilde eines Feindbildes bedarf. Das gilt auch für offene, freiheitliche Gesellschaften und ihre politische Organisation. Karl R. Popper hat in seinem Klassiker „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“ schon mit der Wahl des Titels klar gestellt: Wer gegen die offene Gesellschaft steht, ist kein Gegner in einem mehr oder weniger sportlichen Wettkampf, sondern Feind. Fehlt ein solches Feindbild, bleiben nur öffentliche Verwaltungsaufgaben wie der Straßenbau, die Wasserversorgung oder die Abfallentsorgung, die man auf der kommunalen oder kantonalen Ebene auch privatwirtschaftlich lösen kann. Aufgaben wie die Pflege von Geburts- und Sterberegistern sowie Bildung und Erziehung wurden im alten Europa ohnehin nicht von der weltlichen, sondern von der kirchlichen Verwaltung übernommen. Geht es aber nur noch um Verwaltung, dann gibt es keinen Grund mehr, zwischen privaten und öffentlichen Aufgaben zu unterscheiden.

Nur wer davon überzeugt ist, in der Welt keine wirklichen Feinde zu haben, wird seine Wirtschaft mit der Energieverteuerung durch Gesetze und Abgaben auf einen Schrumpfkurs zwingen und die nationalstaatlichen Grenzen soweit für Migranten öffnen wie Angela Merkel. Nicht wenige halten heute allerdings die Definition und Pflege von Feindbildern für ein Wesensmerkmal faschistischer Ideologien. Das genaue Gegenteil ist freilich richtig. Die vernünftige, nachvollziehbare Feindbildbestimmung ist eines der Elemente, die ein auf die individuelle Freiheit und Verantwortung gegründetes Gemeinwesen von einem totalitären Herrschaftssystem unterscheiden. Nicht von ungefähr beginnt der algerische Schriftsteller Boualem Sansal, Träger des Friedenspreises des deutschen Buchhandels, seine originelle Fortschreibung von George Orwells Dystopie „1984“, unter dem Titel „2084. Das Ende der Welt“ damit, dass der Machthaber Abi den Begriff „Feind“ aus dem Lexikon streichen lässt, sobald der äußere durch den inneren Feind des Regimes abgelöst worden war.

Carl Schmitt vertrat bekanntlich die Meinung, ein Volk höre auf, politisch zu existieren, sobald es die Fähigkeit verliert, zwischen Freund und Feind zu unterscheiden. Jesu Worte in der Bergpredigt „Liebet Eure Feinde“ bezögen sich nicht auf den öffentlichen, den politischen Feind (lat. hostis), sondern nur auf den persönlichen Feind (lat. inimicus), schrieb Schmitt. Der Heidelberger Theologe Klaus Berger stritt übrigens in seinem Buch „Die Bibelfälscher. Wie wir um die Wahrheit betrogen werden“ ab, dass die Bergpredigt überhaupt im Sinne einer idealistischen Tugendethik verstanden werden kann. Jesus lehre dort vielmehr, wie die Gläubigen trotz fortwährender Misshandlung durch Ungläubige der Nähe Gottes gewiss bleiben können. Wie dem auch sei. Schmitt betonte jedenfalls, man dürfe dem Feind die Eigenschaft, Mensch zu sein, in keinem Fall absprechen, das heißt nicht auf seine physische Vernichtung hinarbeiten. Man brauche also den öffentlichen Feind nicht hassen, sondern müsse nur klarstellen, dass er Ziele anstrebt, denen sich das eigene Gemeinwesen nur um den Preis der Selbstaufgabe unterordnen könnte. Deshalb müsse der öffentliche Feind so definiert werden, dass er unter anderen Umständen auch zum Verbündeten taugt.

Das Politische könne nur im Plural existieren, unterstrich Schmitt, wobei er sich lediglich einer Einsicht anschloss, die vor der Verbreitung der Weltstaats-Idee durch amerikanische Philanthropen im christlichen geprägten Abendland Gemeingut war. Denn solange es überhaupt noch Gründe für eine politische Organisation der Gesellschaft oberhalb des kommunalen oder kantonalen Niveaus gibt, könne es wegen der nationalen Eigenheiten keinen die ganze Erde und die ganze Menschheit umfassenden Weltstaat geben. Den französischen Frühsozialisten Pierre Joseph Proudhon zitierend, schloss Schmitt daraus: „Wer Menschheit sagt, will betrügen.“

Totalitäre Bewegungen zielen demgegenüber darauf ab, Politik durch die Verwaltung der „einen Welt“ zu ersetzen. Das ist auch das uneingestandene Ziel der EU. Totalitarismus ist der Tod des Politischen. Der amerikanische Historiker Timothy Snyder hat das in seinem im Jahre 2015 erschienenen Buch „Black Earth. Der Holocaust und warum er sich wiederholen kann“ am Beispiel von Hitlers „Barbarossa“-Feldzug aufgezeigt. Snyder ist überzeugt, dass Hitler kein Nationalist, sondern ein rassistischer Anarchist war. Der Massenmord an Millionen von Juden und Kriegsgefangenen im eroberten Osten geschah in Abwesenheit jeglicher Staatlichkeit. Carl Schmitt stand diesem Trend zunächst leider ambivalent gegenüber.

Hitlers Feldzug gen Osten zeigt aber klar: Totalitäre Bewegungen haben kein Feindbild. Carl Schmitt hat das im Zusammenhang mit seiner Kritik am Versuch der Legitimierung imperialistischer Expansion durch die Idee des Weltstaats aufgezeigt: „Der Gegner heißt nicht mehr Feind, aber dafür wird er als Friedensbrecher und Friedensstörer hors-la-loi und hors de l’humanité gesetzt“,schrieb er. Es wird dabei nicht mehr wie im Römischen Recht zwischen Privatem und Öffentlichem unterschieden. Der Friedensstörer wird seiner Eigenschaft, Mensch zu sein entkleidet, dem Lynch-Mob ausgeliefert. Genau so verfährt heute das in Deutschland herrschende Parteien-Kartell mit jenen, die sich gegen das „Energiewende“-Abenteuer, den Missbrauch einer mittelschweren Corona-Epidemie für die dauerhafte Aussetzung von Menschenrechten und die Kapitulation gegenüber der muslimischen Masseninvasion wenden. In Form der „medialen Hinrichtung“ von Kritikern wird der in allen Stammesgesellschaften wirksame archaische „Sündenbock-Mechanismus“ (René Girard) reaktiviert. Die Opferung von Sündenböcken sorgte und sorgt im Prinzip noch heute in Stammesverbänden dafür, dass in einer durch Zwietracht in ihrem Bestand gefährdeten Gemeinschaft wieder für eine gewisse Zeit Friede einkehrt.

Ähnlich sah das übrigens auch die weitaus weniger umstrittene jüdische Politik-Theoretikerin Hannah Arendt in ihrem grundlegenden Werk „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“. Arendt zeigte, dass totalitäre Massenbewegungen immer statt von einem klaren Feindbild von einer vollkommen gegenüber der Realität abgedichteten Fiktion ausgehen. Die Juden waren nicht die Feinde der Nazis. Vielmehr bedurfte die nationalsozialistische Massenbewegung der Fiktion einer jüdischen Weltverschwörung. Wirklich gemeingefährlich werde die krankhafte Realitätsverleugnung, wenn sie vom moralischen Nihilismus des „Alles ist erlaubt“ zur Hybris des „Alles ist möglich“ fortschreitet, erkannte Hannah Arendt. Die Frage nach Erfolg oder Misserfolg sei dann nicht mehr beantwortbar. „Denn es liegt im Wesen der totalitären Fiktion, dass sie nicht nur das Unmögliche möglich macht, sondern vor allem auch alles, was sie nach ihrem ideologisch geleiteten Schema ‚voraussieht’ – und Voraussehen heißt hier lediglich Berechnen -, bereits als wirklich in Rechnung stellt. Da die Geschichte in der totalitären Fiktion voraussehbar und berechenbar verläuft, muss jeder ihrer Möglichkeiten auch eine Wirklichkeit entsprechen. Diese ‚Wirklichkeit’ wird dann nicht anders fabriziert als andere ‚Tatsachen’ in dieser rein fiktiven Welt.“ Da denkt man unwillkürlich an Angela Merkels Beschwörung „Wir schaffen das!“ oder aktuell an ihre Durchhalteparolen in der politischen „Corona-Krise“.

Aber auch die Grünen glauben, sich auf Hannah Arendt berufen zu können, wenn sie im Begriff der Nation eine solche Fiktion sehen und ihr/unser Heil in deren Überwindung suchen. In Wirklichkeit ist die Nation, nach der klassischen Definition durch den französischen Philologen Ernest Renan (1882), alles andere als eine Fiktion. Leben heißt diskriminieren. Das gilt schon für die einfachste Zelle. Ließe sie undifferenziert Stoffe durch ihre Membran passieren, wäre sie schlicht tot. Renans Diktum „La nation, c’est un plébiscite de tous les jours“ (Die Nation ist eine tägliche Volksabstimmung) drückt aus, dass sich Menschen aufgrund ihrer gemeinsamen Herkunft und/oder gemeinsam erlebter bzw. erlittener historischer Ereignisse spontan zusammengehörig fühlen. Es geht dabei nicht nur um verklärte Erinnerungen an Siege und Feste, sondern ebenso sehr um das Vergessen von Niederlagen und Enttäuschungen. „Eine Nation ist eine Seele, ein geistiges Prinzip“, sagt Renan. Sie hat nichts mit der biologischen Konstitution, d.h. der Rasse zu tun. (Allerdings wissen wir heute, dass verschiedene Mentalitäten sich durchaus in der Genstruktur einer Bevölkerung niederschlagen können.) Fazit: „Eine Nation ist eine große Solidargemeinschaft, getragen vom Gefühl der Opfer, die man gebracht hat, und der Opfer, die man noch zu bringen bereit ist.“ Eine gemeinsame Sprache, Religion oder Hautfarbe hielt der polyglotte Bretone, der lange im Nahen Osten tätig war und die Beispiele Schweiz und USA vor Augen hatte, dagegen für die Konstitution einer Nation nicht so wichtig.

Es geht bei der Nation in erster Linie um Gefühle, um Liebe zu Volk und Vaterland. Im heutigen Frankreich wird das durch die Personifizierung der Nation („la France“ oder auch durch die in jedem Rathaus aufgestellte Gipsfigur der „Marianne“) unterstrichen. (Beiden Frauenbildern ist übrigens wenig Mütterliches eigen.) Erst in einem zweiten Schritt erfahren diese Gefühle eine rationale oder ideologische Begründung. (So funktioniert auch unser Hirn, in dem das für Gefühle zuständige limbische System gegenüber dem rational verschalteten Cortex immer die Oberhand behält.)

Der liberale französische Ökonom Pascal Salin sieht deshalb in der Nation eine „spontane Ordnung“ im Sinne Friedrich August von Hayeks, bedauert allerdings, dass Hayek selbst dazu kaum etwas ausführte, weil sein Fokus woanders lag. Salin betont in seinem grundlegenden Werk „Libéralisme“ auch, dass der Nation gegenüber dem Staat das Primat zukommt. Die Nation kann sich im Prinzip gegen ein gegebenes politisches System wenden, wenn sie ihre Identität bedroht sieht. Im modernen Nationalstaat wurde sie allerdings von der Staats- und Sozialbürokratie usurpiert. Wer wirklich Eigentümer eines Stückes Land ist, bleibt im modernen Wohlfahrtsstaat unklar, denn Schürf- und Baurechte gehören nicht dazu. Infolgedessen gibt es hier auch keine vernünftige Lösung des Problems massenhafter Zuwanderung auf privatwirtschaftlicher Grundlage. (Salin plädiert für Eintrittsgebühren wie bei einem Club mit restriktiven Statuten.)

Brauchen die Anhänger der Freiheit heute ein neues Feindbild? Es sieht nicht danach aus. Zumindest die großen Kirchenväter und ihre Anhänger hatten seit Irenäus von Lyon und Augustinus von Hippo bis ins 20. Jahrhundert immer das gleiche Feindbild: den Gnostizismus oder Manichäismus in allen seinen Spielarten. Das hat sich erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil etwas geändert. Der heilige Augustinus hat in seinem Meisterwerk „De Civitate Dei“ (Vom Gottesstaat) alles hergeleitet, was man auch heute noch für eine rationale Feindbildbestimmung braucht. Hauptanliegen dieses Werkes war nicht nur die Verteidigung eines authentischen Christentums, sondern auch die Rettung der Errungenschaften des Römischen Rechts aus der Zeit der Republik nach der Eroberung Roms durch die Goten unter Alarich. Der am häufigsten zitierte Satz des über 1000-seitigen Werkes lautet: „Denn wenn die Gerechtigkeit vertrieben ist, was sind dann Reiche (bzw. Staaten) anderes als große Räuberbanden…“ Kein geringerer als Karl der Große bzw. sein angelsächsischer Berater Alkuin hat sich auf Augustinus berufen, wobei die Art, wie er Augustinus‘ Ideen umzusetzen suchte, heute vielen sicher nicht gefällt. Aber man darf die Vergangenheit nicht mit den moralischen Maßstäben der Gegenwart beurteilen. Jedenfalls gelang es dem fränkischen Herrscher, wichtige Ansätze des römisch geprägten Christentums ins europäische Mittelalter hinüber zu retten. Wichtig ist vor allem Augustinus‘ Erb- oder besser Ursünde-Lehre, das heißt die Einsicht, dass der heutige Mensch nicht von Natur aus gut ist. Etliche Anthropologen, Althistoriker und Politische Ökonomen gehen heute sogar davon aus, dass Homo sapiens sapiens von Natur aus Kannibale ist (so zum Beispiel Hans-Hermann Hoppe in seiner kurzen Geschichte der Menschheit) und bestätigen damit Augustinus. (Beim ausgestorbenen oder ausgerotteten Homo neanderthalensis scheint es sich hingegen um den Menschen vor dem Sündenfall gehandelt zu haben.)

Bis heute nicht überall überwundene Formen des Kannibalismus sind auch rituelle Menschenopfer durch Steinigen, Enthaupten oder Verbrennen sowie nicht zuletzt die Sklaverei. Beides verurteilte Augustinus ausdrücklich und zeigte auf, dass sich die Menschen nur in der Nachfolge Christi vom Fluch Kains befreien können. Augustinus sah die Ursache von Rückfällen in den Kannibalismus in der Selbstliebe und im Hochmut der Herrschenden sowie im gnostischen beziehungsweise manichäischen Denken. Die Kirche nahm diese Diagnose so ernst, dass sie mitunter militärische Kreuzzüge gegen gnostische Häretiker ausrief: so im Hochmittelalter gegen die Katarer und Albingenser, gegen die muslimischen Seldschuken oder gegen die Münsteraner Wiedertäufer. Nicht zufällig haben die Nazis in den Katarern Seelenverwandte und Vorläufer ihrer Bewegung gesehen und während der Besetzung Frankreichs im Zweiten Weltkrieg begonnen, die Restauration von Katarer-Burgen in Südfrankreich vorzubereiten.

Das Wesen des gnostischen Denkens besteht in der Verdrängung der Unterscheidung zwischen „wahr“ und „falsch“ durch die starre und gedankenlose Gegenüberstellung von „gut“ und „böse“, „Helldeutschland“ und „Dunkeldeutschland“ beziehungsweise „halal“ und „haram“ oder auch „erneuerbar“ und „fossil“. Es kommt dem Gnostiker nicht darauf an, ob und inwieweit etwas wahr ist, sondern dass es als gut gilt. Nach dem Religionswissenschaftler Eric Voegelin, der den Begriff „politische Religion“ geprägt hat, zeichnet sich der Gnostiker durch sechs Merkmale aus: Er ist erstens unzufrieden mit seiner Lage. Er hält zweitens die Welt für schlecht, den Menschen an sich aber für gut. Er glaubt drittens an die Möglichkeit innerweltlicher Erlösung und viertens an die Veränderbarkeit der natürlichen Seinsordnung im historischen Prozess des Fortschritts. Er muss deshalb die Vergangenheit schlechtmachen. Er glaubt fünftens an die Möglichkeit der Selbsterlösung durch eigene Anstrengung. Schließlich glaubt er sich im Besitz des dafür nötigen Erlösungswissens. Die beste deutsche Übersetzung für den bei uns wenig gebräuchlichen Begriff „Gnostiker“ ist übrigens „Gutmensch“. Insofern haben sich die freiheitsliebenden Menschen nicht geirrt, als sie darin spontan ihren Feind erkannten.

In der Tat finden wir bei den heutigen Gutmenschen alle Attribute der Gnosis beziehungsweise des Manichäismus. Ihre Heilsgewissheit äußert sich in einer eigenartigen Mischung vom Narzissmus, Selbsthass und Hochmut beziehungsweise von Dämlichkeit und Skrupellosigkeit. Der Applaus für Angela Merkels Entscheidung, die zuverlässige, aber „böse“ Kernenergie im Hauruck-Verfahren durch die „guten“ Zufallsenergien Wind und Sonne zu ersetzen und Deutschland mit jungen männlichen muslimischen Migranten zu fluten, liefern dafür genügend Anschauungsmaterial. Überzeugt, auf der Seite des „Fortschritts“ zu stehen, übersehen die „helldeutschen“ Gutmenschen, dass sie sich einer archaischen Denkweise und der Menschlichen Urangst vor der Freiheit bedienen, die Kannibalismus, das heißt Menschenopfer in Form der sozialen Ausgrenzung und Existenzvernichtung von Kritikern oder auch in Form der Versklavung, der Steinigung oder der Tötung von „Ungläubigen“ rechtfertigt.

Der an der Universität von Lausanne lehrende Wissenschaftsphilosoph Michael Esfeld (Mitglied der Akademie Leopoldina, auf die letztlich der Corona-Lockdown zurückgeht)  hat in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag mit dem Titel „Die offene Gesellschaft und ihre neuen Feinde“ dargelegt, dass die von der Politik herbeigeführte „Corona-Krise“ in diesem Jahr genutzt wird, um eine grundlegende Weichenstellung in Richtung eines totalitären Regimes nach chinesischen Vorbild durchzusetzen. Auch Esfeld wählt darin, in Anlehnung an Sir Karl R. Popper, (m.E. zu recht) bewusst die Freund-Feind-Rhetorik. „Es gibt keinen moralischen Wert, der über der Würde jedes einzelnen Menschen steht,“ erklärt Esfeld in seinem noch vor dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil zum „Klimaschutz“ veröffentlichten Artikel. Werde ein Ziel wie Gesundheits- oder Klimaschutz durch CO2-Reduktion über die Menschenwürde und die grundlegenden Freiheitsrechte gesetzt, dann zerstöre man nicht nur diese Grundrechte, sondern erziele im Endeffekt auch schlechtere Ergebnisse im Hinblick auf diese Ziele. Die bisherige Bilanz der deutschen „Energiewende“ spricht da Bände! Und der angeblich für die effektive Bekämpfung der Corona-Epidemie verhängte Lockdown erwies sich, wie der Vergleich mit Schweden zeigt, als völlig überflüssig, wenn auch für das herrschende Parteienkartell nicht nutzlos. „Zu einer offenen Gesellschaft gehört eine Wissenschaft, die ebenso offen ist in ihrer Forschung und Lehre wie die Gesellschaft, genauso wie Vertragsfreiheit und die mit ihr verbundene wirtschaftliche Freiheit“, betont Professor Esfeld, der sich damit vom Mehrheits-Votum der Akademie Leopoldina, der er angehört, distanziert. Zur Erinnerung: Das Votum der Leopoldina diente maßgeblich als Begründung für den Lockdown und für den Ermächtigungsparagrafen 28b des novellierten Infektionsschutzgesetzes, der den verfassungsmäßigen Föderalismus durch den zentralistischen Dirigismus ohne rechtliche Einspruchsmöglichkeit ersetzt.

Doch damit nicht genug. „Künftig“, so sagt der erörternde Text zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von Greta-Anhänger*innen, „können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“. Damit verabschiedet sich das inzwischen dem Parteienkartell unterworfene hohe Gericht wohl endgültig vom freiheitlichen Anliegen der Väter des deutschen Grundgesetzes, die Lehren aus der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte gezogen hatten. Mit diesem Urteil lassen sich beliebige Ausgangssperren sowie Reise- und Berufsverbote im Namen des „Klimaschutzes“ begründen. Leider hat die große Mehrheit der Deutschen bislang noch nicht erkannt, dass damit die Feinde der offenen Gesellschaft gesiegt haben. Sie werden bald lernen müssen: Nicht Freiheit, sondern Knechtschaft macht krank.




Die Alten und der Umweltschutz!

Beim Bezahlen an der Kasse im Supermarkt schlägt die Kassiererin der vor mir stehenden alten Dame vor, beim nächsten Einkauf ihre Einkaufstasche mitzubringen. ..denn Plastiktüten seien schlecht für die Umwelt.

„Da haben Sie recht“, entschuldigt sich die alte Dame „doch leider war ich in Eile und habe sie entgegen meiner Gewohnheit zu Hause vergessen.“

Die junge Frau erwidert: Ja, wissen Sie, unser Problem ist nämlich, dass Ihre  Generation sich keine Gedanken darüber gemacht hat, in welch schlechtem Zustand sie die Umwelt uns und den zukünftigen Generationen hinterlässt. Umweltschutz ist sicherlich ein Fremdwort für Sie!

„Das stimmt. Unsere Generation kannte keinen Umweltschutz. Das war auch gar nicht nötig, denn Sprudel- und Bierflaschen gaben wir an den Laden zurück, in dem wir sie gekauft hatten. Von dort gingen sie an den Hersteller, der die Flaschen wusch, sterilisierte und auffüllte, sodass jede Flasche unzählige Male benutzt wurde. Die Milch holten wir beim Milchhändler in unserer eigenen Milchkanne ab.“

Aber Umweltschutz kannten wir nicht.

Für unsere Gemüseeinkäufe benutzten wir Einkaufsnetze, für den Resteinkauf unsere Einkaufstaschen. Vergaßen wir sie, so packte uns der Händler den Einkauf  in braune Papiertüten, … die wir Zuhause für viele Zwecke weiter verwendeten, z.B. zum Einpacken der Schulbücher, die uns von der Schule unter der Auflage,   dass wir sie gut behandeln, kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.

Nach Beendigung des Schuljahres wurden sie wieder eingesammelt und in gutem Zustand an den nachfolgenden Jahrgang weiter gereicht.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht.

Wir stiegen Treppen hoch, denn Aufzüge oder Rolltreppen gab es nicht. Wir gingen zu Fuß die paar Schritte zum nächsten Lebensmittelgeschäft und benutzten keinen 300 PS starken Geländewagen.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht.

Damals wuschen wir Babywindeln, weil es keine Einwegwindeln gab. Wir trockneten die Wäsche nicht in einem Strom fressenden Trockner, sondern mit Wind auf der Wäscheleine.   Die Kleidung der Kinder ging stets an die jüngeren Geschwister, denn neue Kinderkleidung konnten wir uns nicht leisten.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht.

Im Haus hatten wir ein einziges Radio und einen kleinen Fernseher mit einem Bildschirm in Taschentuchgröße. In der Küche gab es keine elektrischen Maschinen.

Als Polstermaterial für Päckchen oder Pakete benutzten wir alte Zeitungen, kein Styropor oder Plastik. Der Rasenmäher wurde mit der Hand geschoben,  machte keinen Krach und keinen Gestank. Das war unser Fitnesstraining, weshalb wir keine Fitnessstudios mit elektrischen  Laufbändern und anderen Energie fressenden Unsinn benötigten.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht.

Das Wasser tranken wir aus der Leitung und benötigten keine Plastikflaschen. Unsere leeren Schreibfüller wurden wieder mit Tinte gefüllt, anstatt neue zu kaufen.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht.

Damals fuhren unsere Kinder mit dem Bus, der Straßenbahn, dem Fahrrad oder gingen zu Fuß zur Schule. Einen24-stündigen Taxiservice mit einem 50.000 Euro teuren Auto gab es nicht.

Aber Umweltschutz kannten wir nicht.

Aber bedenken Sie: Es ist traurig, wenn die junge Generation sich darüber beklagt, wie verschwenderisch wir Alten gelebt haben, nur weil wir keinen Umweltschutz kannten?

Glauben Sie wirklich, wir Alten brauchten solche Belehrung? Und dann nochvon einem Mädchen, das mir nicht das passende Wechselgeld geben kann, ohne die elektronische Kasse zu befragen?

Verfasser mir unbekannt .

Mit Dank an Prof. Appelt der diese Geschichte verbreitet hat. Sie könnte wahr sein.




Im Verbotswettbewerb rasen SPD, Grüne und Union um die Wette

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lässt sich fast jeder Unsinn im Namen des Klimaschutzes rechtfertigen. Das nutzt Berlin maximal aus. Der Verbotswettbewerb zwischen SPD, Grünen und CDU wird für den Verbraucher immer teurer.

Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen, und Angela Merkel, Bundeskanzlerin bei der Bundeskabinettsitzung am 12. Mai 2021

Zu verlockend ist offensichtlich die Steilvorlage des jüngsten Bescheides des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Klimapolitik. Das sieht bekanntlich die Freiheitsrechte künftiger Generationen nicht mehr gewahrt, weil Kinder und Jugendliche von heute sich nach dem Jahr 2030 zu stark einschränken müssten, um Deutschland bis 2050 »klimaneutral« zu machen.

Jetzt will die Bundesregierung die Bürger mit drastisch verschärfter Klimapolitik weiter zur Kasse bitten. Das Kabinett hat sein Klimagesetz überarbeitet und verschärft. Nicht um 55 Prozent, sondern um 65 Prozent sollen die »Treibhausgase« im Vergleich zu 1990 vermindert werden. Immerhin blieb das Zieljahr noch gleich: bis 2030, bis zu dem das Limit erreicht werden soll, nicht etwa bis übermorgen. Danach soll Deutschland nicht erst 2050, wie ursprünglich geplant, sondern bereits 2045 »klimaneutral« sein. Es soll schnell zugehen: Zwar hat das BVG eine Reform bis Ende 2022 verlangt, aber die amtierende Bundesregierung will es unbedingt noch vor der Bundestagswahl durchpeitschen.

Was alles konkret getan werden soll, hat die Bundesregierung noch nicht verlautbaren lassen. Schon gleich gar nicht, was das alles die Bürger konkret kostet. Die Energieversorgung vor allem steht in der Schusslinie. Wahrscheinlich werden Kohlekraftwerke viel früher als zum geplanten Datum von 2038 abgeschaltet werden. Vermutlich wird noch vor den Bundestagswahlen die CO2-Steuer erhöht werden. Sofort und schnell lautet die neue Terminologie, statt durchdacht wie früher. Aber jetzt beginnt der Wahlkampf und damit der Überbietungswettbewerb. Von bis zu acht weiteren Milliarden, die für ein »Sofortprogramm« ausgegeben werden, ist die Rede.

Künftig sollen auch Vermieter die Hälfte der CO2-Kosten von Haushalten tragen, wie aus einem weiteren Beschluss des Kabinetts hervorgeht. Grüne und SPD wollten eine Entlastung der Mieter, die CDU versuchte zu argumentieren, dass Vermieter nicht für den Strom und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien. Das allerdings die Mieter letztlich auch den »Vermieteranteil« über die Miete mitbezahlen müssen, wird dazu nicht erwähnt.

SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz möchte innereuropäische Flüge teurer machen. Denn die seien noch ziemlich günstig im Vergleich zu dem, was die Flüge früher gekostet hätten, als nur Reiche fliegen konnten. Das kann für den Sozialdemokraten Scholz (»Als reich würde ich mich nicht empfinden«) nicht mehr angehen, dass nun jeder »kleine Mann« auch fliegen kann, wann er will. Der kann stattdessen in den nächstgelegenen Vorort fahren, denn der Nahverkehr soll ausgebaut werden, sagte Scholz zuletzt in »ProSieben Spezial Live«. Also Mosel statt Malle.

Die weite Welt soll offenbar Grünen und FFF-Aktivisten vorbehalten sein, die bei Auffinden ihrer auf Instagram so gerne geteilten Bilder weltweiter Reiseziele oftmals eilig löschen müssen. Scholz betonte in der Sendung auch: »Wer das mit dem Klimaschutz ernst nimmt, der muss auch mal Windräder genehmigen und Leitungen bauen!«

In Brüssel wird derweil gerade der nächste KO-Schlag für Verbrennerautos ausgehandelt. Dort droht das endgültige Aus, denn die Normen zur kommenden Euro-7 werden gerade festgelegt. Und wieder spielen zweifelhafte NGOs mit. Es läuft dieselbe Darbietung wie bei den vergangenen Normrunden ab: Über Normen lässt sich jede Technik zerstören – oder forcieren. Erfundene Grenzwerte werden im Namen der Gesundheit und Natur weiter gegen null heruntergesetzt.

NEUE VORGABEN ÄHNELN EINEM EXTREMSZENARIO

 

Nur: Ein moderner Diesel-Motor stößt unter normalen Bedingungen kaum noch schädliche Abgase aus, kann unter bestimmten Betriebsbedingungen sogar sauberere Luft aus dem Auspuff stoßen, als in der Innenstadt angezogen wird. Sauberer als sauber geht kaum noch. Doch es gibt noch einige Ränder, an denen das nicht funktioniert: wenn der Motor nach dem Start noch kalt ist. Unter dem Wagenboden ist mittlerweile eine regelrechte teure Chemiefabrik eingebaut. Doch die funktioniert erst richtig bei Betriebstemperaturen. Vor allem bei Kaltstarts im Winter dauert es darum ein paar Augenblicke, bis die Abgase gereinigt werden können. Das ist schwerlich zu ändern – außer mit teuren und wiederum kraftstoffzehrenden Vorheizsystemen.

Um diese Zeitspanne geht es im Wesentlichen bei den Verhandlungen zur neuen Euro-7 Norm ebenso wie um Fahrten mit Anhänger, einer anderen Belastung, bei der der Motor praktisch nichts mehr ausstoßen dürfen soll. Mit einem Elektroauto ist ein solcher Betrieb nicht möglich, der schafft den Anhänger nicht.

Immerhin sprach Hildegard Müller, Präsidentin des Autobranchenverbandes VDA im Dezember 2020 einen ungewohnten Klartext. Die anvisierten Grenzwerte seien technisch unmöglich – »und das wissen auch alle«. Ein VW-Manager wird mit den deutlichen Worten zitiert: »Für Geringerverdiener gibt es bald keine Autos mehr!«

Der Trend geht dann womöglich zum Auto nur noch für Wohlhabende. Schon treiben die steigenden Energiepreise die Inflation an. Wie das Statistische Bundesamt ausrechnet hat, liegen die Verbraucherpreise im April bereits um 2,0 Prozent über dem Vorjahresmonat. Seit Anfang des Jahres wird für Diesel, Benzin und Heizöl sowie Erdgas eine CO2-Steuer in Höhe von 25 Euro pro Tonne erhoben, die bis 2025 auf 55 Euro ansteigen sollen, aber nach Vorstellungen der Grünen auf 60 Euro angehoben werden soll. Insgesamt kostet allein die CO2-Steuer eine vierköpfige Familie rund 2.600 Euro im Jahr. Für 400 Teile des Spurengases CO2 unter einer Million Teile Luft.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

 




Klima gerettet! Danke, Erster Senat!

Respekt auch fürs Gendern. Genau 149-mal schreibt ihr von den „Beschwerdeführenden“. Gut, 13-mal sind euch noch die altmodischen „Beschwerdeführer“ reingerutscht – kann passieren. Ich will da nicht päpstlicher sein als der Papst. Im Fußball würde bei einem Ergebnis von 149:13 ja auch keiner sagen, sorry, da müsst ihr noch mal ran. Die Tendenz ist eindeutig. Euer klares Bekenntnis zur Modernität ist für jeden offensichtlich. Und für jede und jedes.

Apropos, was mir gerade einfällt, wegen modern und der FDP-Verfassungsbeschwerde zum Gute-Ausgangssperre-Gesetz: Habt ihr eigentlich mitgekriegt, dass die Liberalen sechs Stunden und 19 Minuten lang versucht haben, ihren Sermon per Fernkopie an euch zu übermitteln? Irgendwann nachts hatten die FDPler das Faxen dicke und schickten am nächsten Tag einen Boten nach Karlsruhe. Kleiner Tipp: Ihr könntet euch für solche Fälle eine E-Mail-Adresse zulegen. Kein Witz. Geht bei vielen Anbietern sogar kostenlos. Falls ihr dazu Fragen habt: Einfach an Achgut.com faxen.

„Ein cooler Spruch“

Bleiben wir bei der Klima-Entscheidung. Die ist unbestreitbar sehr modern, um auf das neue Lieblingswort von Markus Söder zurückzukommen. Der Erfinder von Modernität erkannte dank eures Beschlusses umgehend, dass das „ambitionierte“ Ziel 2050 Quatsch war und Bayern easypeasy auch 2040 schon klimaneutral sein kann. Bam!

Das muss man sich mal reinziehen. 110 Seiten mit Wörtern machen zehn Jahre weniger Klimamord. Das beweist, dass Weltrettung gar nicht so schwer ist. Man muss nur wollen. Praktischer Hinweis für euch Richter: Wenn ihr nächstes Jahr elf Seiten Atmosphärisches schreibt, ist der Planet – zack – schon wieder zwölf Monate früher klimaneutral. Wenn ihr mehr schreibt, könnten wir damit vielleicht sogar ein paar grundlastfähige Kohlekraftwerke ein bisschen länger … egal, das nur am Rande. Ich will euch da nicht unter Druck setzen.

Ein anderer extrem moderner Politiker ist Olaf Scholz, auch wenn das noch nicht so viele gemerkt haben. Scholz wurde bereits 2019 vom „Stern“ zum „Mr. Cool der SPD“ ernannt und findet, dass euer Beschluss ein „cooler Spruch“ ist (hier ab Min. 57:42). Und er hat gesagt, dass er es „gar nicht anders sagen“ kann. Cool, oder?

„Klingt wie Extinction Rebellion“

Dazu versprach der künftige Ex-Kanzlerkandidat, die Sozis würden „nächste Woche im Kabinett sein mit einem ehrgeizigen Klimaschutzgesetz, das allerdings“ – Kunstpause – „machbar ist“. Das Vorhaben begrüße ich, denn ich bin grundsätzlich für machbare Gesetze. Ich gebe zu, ein bisschen gewundert hat mich schon, dass ein machbares Gesetz offenbar die Ausnahme ist und nicht die Regel. Aber ich bin ja auch kein Politikprofi.

Auch sonst hagelte es Begeisterung. Umweltverbände feierten einen „historischen Tag“. Aus Sicht von Peter Altmaier ist euer Beschluss „ein großer Beitrag zum gesellschaftlichen Frieden“, und Armin Laschet nannte ihn einen „Quantensprung“. Solche Hüpfer sind bekanntlich ziemlich klein, ähnlich wie die der Freitagskinder. Macht aber nichts, weil jeder wusste, was gemeint war. Luisa Neubauer, das deutsche Klima-Postergirl, sprach von einem „großartigen Erfolg“, und Claudia Kemfert, Fachfrau für spirituelle Energie und Heilsteine, findet das „Urteil bahnbrechend und richtig“. Das schönste Lob kam aus der „Taz“-Ecke: „Lest das Urteil zum Klimaschutzgesetz! Wow! Klingt wie Extinction Rebellion.“ Genau, fand ich auch!

Klar, es gab auch Kritik – wie üblich von den üblichen Verdächtigen. Unmittelbar nach dem Klima-Verdikt zwirbelte euch Dirk Maxeiner dermaßen was auf die Zwölf, dass mir das CO2 im Hals steckenblieb. „Entmündigung und Anmaßung“ bescheinigte er euch, verbunden mit der Vermutung, das Verfassungsgericht sei nicht länger Garant für das „Prinzip der Freiheit“. Uiuiui, hab ich gedacht, so was muss man erst mal aushalten.

Hetze von der Springer-Presse

Weitere Ultras setzten nach, zum Beispiel hier („Um die Urteilsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts muss man sich Sorgen machen“), hier („Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlass genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf null zu stellen“), hier („Totengräber des Grundgesetzes“) und hier („erstmals in großer Deutlichkeit als politisches Gericht geoutet“).

Auch die Klimafeinde von der Springer-Presse warfen ihre Propagandamaschine an. Die „Welt“ verbreitete eine Hetzschrift unter dem Titel: „Die Verfassungsrichter liegen bedenklich falsch.“ Geht gar nicht, wenn ihr mich fragt. Als Jurist weiß ich, Verfassungsrichter liegen niemals falsch, schon vom Prinzip her. Verfassungsrichter sind wie Papst. Nur ohne die Musik.

Das „Welt“-Machwerk war der Höhepunkt einer von gewissen Kreisen gesteuerten Verleumdungskampagne. „Besorgniserregend falsch“ sei die Entscheidung, hieß es da, von „unpräzisen Bezugsgrößen“, „ungenauer Sprache“, „höchst fragwürdiger Sichtweise“ und „viel Raum für Falschinterpretationen“ war die Rede. Ihr „Robenträger“ hättet euch „nur oberflächlich mit klimawissenschaftlichen Grundlagen beschäftigt“ und ein „höchst umstrittenes“ Modell eines „willkürlichen CO2-Budgets“ zur Grundlage eurer Argumentation gemacht.

Im Großen und Ganzen sehr geil

Als wäre das nicht genug, meinten die „Welt“-Spalter euch auch noch belehren zu müssen: „Das von der Bundesregierung gesetzte Zieldatum für Klimaneutralität 2050 ist recht willkürlich gepickt – es leitet sich jedenfalls nicht aus dem Weltklimaabkommen von Paris ab.“ Als Zeugen für ihre kruden Behauptungen zogen sie einen „Oliver Geden von der Stiftung Wissenschaft und Politik“ hinzu.

Dieser Geden ist „einer der Leitautoren und Mitglied des Kernautorenteams beim anstehenden Synthesebericht des Intergovernmental Panel on Climate Change der Vereinten Nationen (IPCC)“. Okay, das ist natürlich schon ein bisschen blöd, wenn ausgerechnet ein wichtiger Heini vom Weltklimarat euren wegweisenden Beschluss zur Planetenrettung kritisiert.

Andererseits, wir wissen doch alle, wie es ist. Gewisse Kreise schaffen es immer wieder, auch in die honorigsten Organisationen zersetzende Elemente einzuschleusen. Ich würde mir da jedenfalls an eurer Stelle nicht allzu viele Sorgen machen. Eure Klima-Entscheidung ist im Großen und Ganzen sehr, sehr geil. Und modern, wie gesagt. Nebenbei, wes Geistes Kind die Springer-Lohnschreiber sind, zeigt sich bereits am Begriff „Robenträger“. Wer Menschen heutzutage noch wegen ihrer Diversität in der Kleiderwahl verächtlich macht, hat einfach den Schuss nicht gehört.

Ein Land hat die Arschkarte

Dass ihr alles richtig gemacht habt, lieber Erster Senat, beweist ein Umstand, den bisher niemand angemessen würdigte: Es gab keinen Beifall von der falschen Seite. Die Bösen hassen euch, die Guten lieben euch. Stellt euch nur mal vor, ihr hättet auf dubiosen Plattformen wie welt.de und achgut.com Zustimmung erfahren! Oder, noch schlimmer, bei Tichy und „Cicero“. Dann hätten einige von euch rubbeldiekatz die Unterschrift zurückgezogen, und ihr müsstet bei Maybrit Illner erklären, was bei euch schiefgelaufen ist.

Gott sei Dank ist es nicht so gekommen. Hättet ihr auch nicht verdient gehabt. Ich fasse euren Beschluss mal mit meinen Möglichkeiten zusammen, also in einfacher Sprache. So, wie ich das sehe, habt ihr sozusagen eine Wenn-schon-denn-schon-Entscheidung getroffen. Mit anderen Worten: Wer so sackdämlich ist, Klima in die Verfassung zu schreiben, und dazu noch ein internationales Abkommen abschließt, der ist selbst schuld. Und muss halt auch ein passendes Gesetz basteln.

Klar hat dann ein ganzes Land die Arschkarte, aber hätte man sich ja vorher überlegen können. Kurz: Augen auf bei der Zukunftswahl. Beziehungsweise der zum Bundestag. Also, ich finde das schlüssig und konsequent und bin deshalb mit eurem Klimaspruch voll einverstanden.

Weder an noch mit Klimawandel verstorben

Zum besseren Verständnis hätte ich nur noch ein paar Detailfragen. Genau genommen zwei. Die erste betrifft die Sache mit den Prognosen. Wusstet ihr eigentlich, dass es seit 2020 auf der Zugspitze keinen Gletscher mehr gibt? Hab ich mir nicht ausgedacht, hat unsere Kanzlerin gesagt. Und zwar in weiser Voraussicht bereits im November 2007. Die erzählt so was bekanntlich nicht ohne Grund, sondern evidenzbasiert und weil sie „der Wissenschaft“ folgt. Und außerdem viel vom Ende her denkt. Zur Bekräftigung hatte sie hinterhergerufen: „Manch einer will das nicht wahrhaben, aber es ist so!“

Wahrhaben hin oder her, ist doch nicht so. Das Zugspitz-Eis ist immer noch da und weder an noch mit Klimawandel verstorben. Kein Witz, ich hab’s gegoogelt. 2017 gab es übrigens eine neue Prognose mit einem Aufschlag von 60 Jahren: Permafrost auf der Zugspitze „könnte“ 2080 verschwunden sein. Und ausgerechnet seit dem Donnerstag, an dem euer Klima-Urteil rauskam, sind es zufälligerweise wieder 50 Jahre weniger. „Womöglich“ sei Bayern bis 2030 eisfrei, sagen die Gelato-Experten.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Sicher, es läuft derzeit eher medium fürs „ewige“ Eis. Es wird wärmer, die Bayern-Gletscher schmelzen ab. Und irgendwann sind sie weg, wenn sich das fortsetzt. Glaubt mir, schön finde ich das auch nicht, ich bin Skifahrer.

Griffe ins Forscherklo

Liebe Richter, ich bin bestimmt nicht so modern wie ihr, Markus Söder und Luisa Neubauer. Was Forschungsergebnisse und darauf beruhende Prognosen angeht, bin ich sogar ziemlich oldschool, gebe ich offen zu. Ich finde es zum Beispiel nicht schlecht, wenn sie stimmen.

Das mit dem Schneeferner-Gletscher ist ja bei weitem nicht der einzige Griff ins Forscherklo. Ist euch eigentlich bewusst, wie es seit 2020 wegen des Klimawandels auf der Welt aussieht, so rein wissenschaftlich? Wir haben Atomkrieg, Aufstände, Megadürren und Hungersnöte, außerdem „sibirisches Klima“ in Großbritannien und überflutete europäische Großstädte (Pentagon-Report von 2004). Nebenbei gibt’s Probleme mit dem Tourismus, zum Beispiel aufgrund grassierender Malaria in Spanien (WWF-Studie von 1999).

Das kriegen nicht mehr alle mit, denn eine Milliarde Menschheit vergeht just in diesem Moment wegen Nahrungsmangel (Wissenschaftsberater der US-Regierung, Senatsanhörung von 2009). 75 bis 250 Millionen Erdlinge leiden unter erschwertem Zugang zu Trinkwasser (UN-Klimarat 2007). Auch Deutschland zählt zu den Weltregionen mit Wassernot (ZDF laut Forschungsbericht von 2008).

Unzählige Quatschvorhersagen

50 Millionen „Klimaflüchtlinge“ klopfen seit 2020 an Türen in nördlichen Regionen (korrigierte Prognose von 2011, ursprünglich hätten sie laut UN schon 2010 da sein sollen). Ach ja, und dann wäre da noch das Eis. Der Kilimandscharo hat seit spätestens 2020 keins mehr (Studie von 2002), das sommerliche Meereis in der Arktis ist ebenfalls längst weg (seit 2013, so die einen Forscher, andere wetteten auf 2016).

Nichts davon hat sich bewahrheitet. All diese (und eine Menge weitere) Prognosen waren Quatsch mit Soße. Sicher, das afrikanische Eis wurde weniger, aber es ist nach wie vor da, genau wie das bayerische und das arktische. Und trotz enorm angewachsener Weltbevölkerung leiden weniger Menschen unter Wassermangel und Hunger. Die Zahl der Unterernährten ging in den vergangenen 30 Jahren global um rund 20 Prozent zurück. Die Zahl der Menschen in extremer Armut reduzierte sich in diesem Zeitraum sogar um rund 60 Prozent.

Zu den Themenfeldern Atomkrieg, Aufstände, sibirisches Großbritannien und überflutete Großstädte spare ich mir weitere Ausführungen, liebe Richter. Falls ihr da Fragen habt, könnt ihr ja einfach mal in Karlsruhe aus dem Fenster schauen.

Brennende Kinderfüße

Die Zusammenstellung fehl gegangener Prognosen mit Zielmarke 2020 habe ich übrigens bei einem „Welt“-Autor namens Axel Bojanowski gefunden. Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken. Jetzt sagt ihr natürlich, ach Gottchen, ein Hater von der Springer-Presse. Klar, liebe Verfassungsrichter, aber Problem ist, ich habe alle Quellen gecheckt – und die sind korrekt. Ganz im Gegensatz zu den Vorhersagen.

Da gäbe es ja noch viel mehr, von herbeigelogenen Inseluntergängen bis zu den Weisheiten einer Luisa Neubauer. Germany’s übernext Kanzlerin verkündete zwischen zwei Buchdeckeln, in Zukunft würden sich Kinder auf Schulhöfen die Füße verbrennen. Sicher, so was kann passieren, sogar heute schon, wenn wärmespeichernder Bodenbelag und das irre Naturphänomen „Sonne“ zusammenkommen. Andererseits hilft gegen derlei Unbill seit Jahrtausenden eine Kulturtechnik namens „Schuhe“. Deren Existenz blieb der Reemtsma-Sprosse offenkundig bisher verborgen. Aber seien wir nicht zu streng. Sie ist jung, und mit 25 gibt es noch eine Menge zu entdecken.

Auf der anderen Seite gibt es höchst seriöse Stimmen, die vor „Panik“ warnen. Da wäre zum Beispiel der Hamburger Max-Planck-Klimatologe Jochem Marotzke. Der sagt mit Blick auf das Jahr 2100: „Deutschland wird nicht direkt durch den Klimawandel bedroht sein.“ Und von den schrecklichen „Kipppunkten“ im Klimasystem macht Professor Marotzke welcher am meisten Angst? Genau, „keiner“.

Welche Fakten sind faktisch?

Ich weiß ja nicht, wie es euch geht, liebe Verfassungsrichter, aber mich macht das ein wenig nervös. Klar, ich habe von Klima keine Ahnung, also ungefähr so viel wie ihr, Markus Söder und Luisa Neubauer. Nur, mein Gefühl sagt mir, dass es einen gewissen Unterschied macht, ob bestimmte Ereignisse in zehn Jahren oder in tausend Jahren oder nie eintreten. Entsprechend hätten wir dann vielleicht auch unterschiedlich viel Zeit, uns vorzubereiten oder Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Zum Beispiel zehn Jahre, tausend Jahre oder ewig.

Wie gesagt, ist nur so ein Gefühl. Bei einem bin ich mir allerdings sicher, nämlich, dass ihr ganz bestimmt nicht nach Gefühl urteilt, sondern auf Basis von Recht und Gesetz. Und natürlich Fakten. Deshalb hier meine erste Frage: Wie genau erkennt man, welche Fakten faktisch sind beim Klima? Ich gehe davon aus, dass ihr da so eine interne Richtlinie habt, sonst hättet ihr schließlich nicht entscheiden können, wie ihr entschieden habt, stimmt’s? Wäre supernett, wenn ihr mir diese Richtlinie zuschickt, würde mir wirklich weiterhelfen. Ich persönlich bin ja im Prinzip sehr für Klimawandel, und deshalb wüsste ich gerne, welche Vorteile ich noch erleben werde. Link genügt. Oder PDF, egal.

Jetzt zu meiner zweiten Frage – und die treibt mich mehr um als die erste. Ich sag’s ganz ehrlich, was ich unter euren Randnummern 199 bis 204 gelesen habe, macht mich noch erheblich nervöser als die vielen Nonsens-Prognosen.

Ich bin verwirrt

Ab Seite 84 schreibt ihr von „internationaler Dimension“ und „genuin globaler Natur“ der Klimasache und dass der „nationale Gesetzgeber“ irgendwelche Klimaziele „nicht allein, sondern nur in internationaler Kooperation erreichen kann“. So weit d’accord. Alles super und absolut nachvollziehbar.

Aufmerken ließ mich Folgendes: „Der Klimaschutzverpflichtung aus Art. 20a GG steht nicht entgegen, dass Klima und Klimaerwärmung globale Phänomene sind und die Probleme des Klimawandels daher nicht durch die Klimaschutzbeiträge eines Staates allein gelöst werden können.“ Verstehe, alle Staaten müssen zusammenwirken, richtig? Einverstanden, auch wenn ich persönlich das Wort „Probleme“ durch „Vorzüge“ ersetzen würde. Aber das ist natürlich Geschmackssache, da sind wir uns einig.

Danach kommen allerdings Sätze, die mich ziemlich verwirren: „Zu nationalem Klimaschutz verpflichtete Art. 20a GG zudem auch, wenn es nicht gelänge, die internationale Kooperation in einem Abkommen rechtlich zu formalisieren.“ Weiter heißt es: „So oder so kann dem Gebot, nationale Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht entgegengehalten werden, sie könnten den Klimawandel nicht stoppen.“ Und schließlich: „Dabei könnte sich der Staat seiner Verantwortung auch nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.“

Geht’s ums Klima oder ums Prinzip?

Ich weiß wirklich nicht, ob ich das richtig verstanden habe, deshalb frag ich lieber nach. Also, ihr schreibt, dass Deutschland mit seinem mickrigen Zwei-Prozent-Anteil beim Ausstoß von CO2 und ähnlichem Zeugs alleine nichts am Weltklima ändern wird. Und dann sagt ihr, macht aber nichts, die Deutschen müssen trotzdem in Zukunft auf Diesel, Nackensteak und Türkei-Urlaub verzichten, selbst wenn die Chinesen, Amis, Russen und andere Inder ihre eigenen Reduktionsziele nicht einhalten und das Weltklima deswegen so oder so den Gletscherbach runtergeht. Korrekt?

Aber warum, wenn es doch eh nichts bringt? Ist das mit dem Klimaschutz so eine Art L’art pour l’art, wie der Franzmann sagen würde? Anders gefragt, geht es ums Klima oder ums Prinzip? Gut, den Deutschen geht es bekanntermaßen prinzipiell häufig ums Prinzip. Aber wenn Diesel, Nackensteak und Türkei-Urlaub auf dem Spiel stehen, bin ich mir da nicht so sicher.

Ich vermute, ich habe irgendwas überlesen in eurer Klima-Entscheidung. Es wäre klasse, wenn ihr mir kurz die Randnummer mitteilt, aus der sich ergibt, dass das alles nur ein Missverständnis ist. Oder vielleicht Satire, hat man ja heutzutage öfters. Eure Antworten könnt ihr einfach unten in den Kommentarbereich reinschreiben, lieber Erster Senat. Faxen ist aber auch kein Problem, Nummer habt ihr. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, auch an den Zweiten Senat!

PS, mir fällt gerade doch noch was ein: In Randnummer 118 schreibt ihr von den „weitgehend unumkehrbaren tatsächlichen Auswirkungen von CO2-Emissionen auf die Erdtemperatur“ und „dass das Grundgesetz die tatenlose Hinnahme eines ad infinitum fortschreitenden Klimawandels durch den Staat nicht zulässt“. Meine Frage wegen „ad infinitum“: Wie heiß ist eigentlich unendlich heiß? So heiß wie die Sonne? Oder noch heißer? Etwa so wie euer Badewasser in Karlsruhe?

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier




Gab es vielleicht „nur“ zehntausend „echte“ Corona-Tote im vorigen Jahr ?

In dem folgenden Tortendiagramm versteckt sich die Prozentzahl 1,1 % links oben unter der Bezeichnung „an Corona“ ( zu ergänzen: „gestorben“ ).

Die Bezeichnung „an“ Corona unterscheidet sich von dem offiziösen Sprachgebrauch „an und mit“ Corona (gestorben ), wie wir ihn aus den täglichen Nachrichten und vom RKI gewohnt sind. Eine andere dieser offiziösen Bezeichnungen lautet reichlich gekünstelt „im Zusammenhang mit“ Corona ( gestorben ). Die offiziösen Bezeichnungen erlauben eine Aufblähung der Corona-Sterbezahlen insofern, als jeder Verstorbene mit einer positiven Testung als Corona-Toter erfasst wird, unabhängig davon, wie  bedeutend  der Covit-Anteil  am Tod ist.

Der typische Corona-Tote ist weiterhin  über 70 Jahre alt und durch eine, häufig  mehrere schwere Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Krebs, Adipositas oder Herzerkrankungen gekennzeichnet. „Aus vielen … Untersuchungen wissen wir, dass SARS-COV-2 fast ausschließlich der Tropfen ist, der ein bis zum Rand gefülltes Glas zum Überlaufen bringt“ ( Reiss, Bhakdi 2020, 36 ). Dieses anschauliche Bild macht deutlich, dass das Virus zwar in einem strengen kausaltheoretischen Sinn ursächlich ist für den Tod, aber nicht die eigentliche Ursache darstellt. Die eigentliche Ursache ist das bereits randvolle Glas. In diesem Fall ist der Tote nicht „an“ Corona gestorben. Reiss, Bhakdi zitieren den Gesundheitsberater der italienischen Regierung Prof. Ricciardi, der davon ausgeht, dass 88 % der angegebenen „Corona-Toten“ nicht eigentlich an dem Virus gestorben sind ( ebd., 40 ). Oder anders herum: nur 12 % sind eigentlich am Virus gestorben.

Die Wissenschaftler der „Corona Initiative Deutscher Mittelstand“ nennen nun für 2020 als neue Zahl für die „an“ Corona Verstorbenen 1, 1 %  aller in diesem Jahr Verstorbenen und berufen sich auf „Obduktionsergebnisse“ ( vgl. unter dem  Schaubild die Quellenangabe unten rechts ). Das kann man glauben oder nicht. Ich habe Vertrauen in die Kompetenz und Seriosität der Initiative, die enge Beziehungen zur Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU / CSU und ihrem Vorsitzenden Carsten Linnemann hat. Trotz dieser politischen Nähe zur Union hat sie sich eine sehr kritische Distanz zur Merkel-Politik bewahrt und betreibt Wissenschaft im besten Sinn als Suche nach Wahrheit. Im Grunde sind die Erkenntnisse der Initiative, wie ich u. a. in meinem letzten Artikel herausgestellt habe ( Nahamowitz 2021 ), hervorragend geeignet, die gesamte staatliche Corona-Schutzpolitik als unverhältnismäßig zu demontieren.

In Deutschland sind im vorigen Jahr insgesamt 982.489 Menschen gestorben. 1,1 % von ihnen sind 10. 807 Tote, womit dann auch die Zahl der „echten“, d.h. „an“ Corona Verstorbenen genannt ist. Diese Zahl beträgt nur etwas mehr als  ein Viertel der offiziell vom RKI gezählten 39.201 Corona-Toten ( vgl die Pressemitteilung  von Destatis Nr. 044 vom 29. Januar 2021 ). Angesichts des vielfach bewiesenen Alarmismus des RKI, welches die Corona-Zahlen verwaltet. erscheint mir dieses Ergebnis sehr plausibel.

Nur gut 10.000 echte Corona-Tote im Jahr 2020, welches nahezu  ausschließlich im Zeichen des Virus  und des staatlichen Kampfes gegen ihn stand, sind ein weiterer Beleg für die manifeste Unverhältnismäßigkeit der staatlichen Krisenpolitik, vor allem der Lockdown-Politik. Im Grippejahr 2018 betrug die Zahl der Grippetoten nach Schätzung des RKI 25.000 – an denen kein Mensch Anstoß genommen hat.

Sogar wenn man die offiziell gezählten rund 40.000 Corona-Toten zugrunde legt, sind m. E. die Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der staatlichen Corona-Abwehr im vorigen Jahr zwingend. Oder soll das Plus von gerade mal 15.000 Toten im Vergleich zu den 25.000 Grippe-Toten des Jahres 2018 den Unterschied ausmachen zwischen vollständigem politischen Desinteresse und höchstem Alarmismus.?

Auch der geringe Unterschied bei den allgemeinen Sterbefallzahlen zum Vorjahr 2019 spricht dagegen, dem Jahr 2020 eine krisenhafte Ausnahmestellung einzuräumen. Nominal betrug die Übersterblichkeit im Jahr 2020 gegenüber 2019  laut Destatis zwar 5 %. Das Statistikamt relativiert diese aber sogleich durch den Verweis auf zwei Sonderfaktoren  Einmal war 2020 ein Schaltjahr, „sodass sich durch den zusätzlichen Tag ein Anstieg  um etwa 3.000 Fälle gegenüber dem Vorjahr ergibt. Wenn man außerdem den bisherigen Trend zu einer steigenden Lebenserwartung und die absehbaren Verschiebungen in der Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt, wäre ohne Sonderentwicklungen ein Anstieg um etwa 1 – 2 % für das Jahr zu erwarten gewesen“ ( Destatis, ebd. ).

Ein Anstieg von nur 1 – 2 % bei der Sterblichkeit gegenüber 2019, und 2020 soll das Jahr  einer „Jahrhundertpandemie“ ( Angela Merkel ) gewesen sein? Fassungslos kann man nur den Kopf schütteln und sich zum wiederholten Mal fragen, wie konnte es nur zu dieser staatlichen Überreaktion in Form mehrerer Lockdowns und sonstiger grundrechtseinschränkender „Maßnahmen“ kommen?

Die Beweggründe der Politik, zum Mittel der Lockdowns zu greifen, dürften vielgestaltig sein. Aus zwei Indikatoren kann man wissen, dass bereits im Vorfeld bewusst eine dahin gehende Entscheidung getroffen worden war. Die CIDM hat berichtet, dass sie kurz nach Ausbruch der Epidemie der Politik einen Vorschlag gemacht hatte, wie ohne schwerwiegende  Interventionen die Krise bewältigt werden könnte, Der Initiative wurde aber bedeutet, dass die Würfel für eine andere Lösung schon gefallen seien.

Der zweite Indikator ergibt sich aus dem Verhalten des NRW-MP und jetzigem CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet im Vorfeld der Lockdownverlängerung am 15. April 2020. Der Bonner Virologe Hendrik Streeck hatte mit Kollegen die inzwischen berühmte Heinsberg-Studie mit etwa 1000 Probanden als repräsentative Studie nach den methodischen Grundsätzen der WHO in der Gemeinde Gangelt durchgeführt, in der es im Anschluss an eine Karnevalssitzung zu einem Massenausbruch von Corona gekommen war. Streeck zog mit seinem Team von Haus zu Haus, um die maßgeblichen Daten zu erheben. Unter ihnen war die Letalitätsrate  von 0,37 %, die bedeutet, dass  auf  zehntausend Infizierte 37 Tote kommen – keine Zahl, welche dem Corona-Alarmismus dienlich war. Die Rate konnte objektiv bestimmt werden, weil alle Infizierten erfasst waren, es also keine Dunkelziffer gab. Da die Studie eine für die deutsche  Bevölkerung repräsentative Grundgesamtheit der Einwohner Gangelts erfasste, war das Ergebnis einer Letalitätsrate von 0, 37 %  auch verallgemeinerungsfähig auf ganz Deutschland.

Das Ergebnis brachte Streeck viel Kritik und Häme bis hin zu Morddrohungen ein, von den kritischen Beobachtern der offiziellen Corona-Politik dagegen viel Lob. Sein Kollege Christian Drosten, dessen Nachfolger Streeck in Bonn  ist, blieb hingegen cool. In einem Interview nannte er die Ergebnisse von Streeck „nichtssagend“. Diese nicht nachvollziehbare Beurteilung zeigt die dogmatische Grundhaltung eines der Wortführer der orthodoxen Virologenfraktion, der lange Zeit Hauptberater der Kanzlerin in Coronasachen war.

Bei der Pressekonferenz, auf der Streeck seine Ergebnisse verkündete, war Armin Laschelt anwesend und hielt auch eine Rede. In der Folgezeit war er Vertreter einer moderaten Corona-Linie, ohne in seinen zahlreichen TV-Auftritten sich aber jemals auf die 0,37 % zu berufen. Offensichtlich konnte mit dieser niedrigen Sterberate kein alarmistischer Staat gemacht werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Entschluss der politischen Entscheider zu einer harten Lockdown-Politik nicht aus einer Panikreaktion herrührte, sondern wohl kalkuliert war. Die beteiligten Politiker wussten ( oder ahnten es intuitiv), dass ganz im Sinne einer klassischen staatsrechtlichen bzw. politikwissenschaftlichen Erkenntnis der Notstand die Stunde der Exekutive ist, welche zahlreiche Regulierungs- und Profilierungschancen für die politischen Entscheider bereit hält. Auf der tiefenpsychologischen Ebene aktiviert sich bei den Akteuren in einer solchen Ausnahmesituation eine psychische Konstellation, welche Hans-Joachim Maaz das   narzistische „Größenselbst“ nennt, ein unbewusstes neurotisches Syndrom, welches  eine Selbstüberschätzung der Persönlichkeit bewirkt ( Maaz 2016 ).

Die geschilderte Notstands- und Ausnahmesituation war attraktiv für die politischen Entscheider europa- und sogar weltweit.Nur wenige Länder vermochten sich dem Konformitätsdruck zu entziehen, in Europa ist Schweden, welches ohne Lockdown ausgekommen ist, zu nennen. Seit dem Jahreswechsel erntet Schweden die Früchte seiner Standhaftigkeit: Laut Worldometer bewegen sich seit Wochen seine Todeszahlen im „seven days moving average“ im einstelligen Bereich, Zum Vergleich: Das bezogen auf die Bevölkerung 8 mal größere Deutschland verzeichnet eine 70 mal höhere Todeszahl und bewegt sich mit ihr im dreistelligen Bereich ( etwa am 6. Mai: in Deutschland 210, in Schweden 3 Todesfälle ).

In Deutschland wurde auf der wissenschaftlichen Ebene die alarmistische Corona-Politik durch die orthodoxe Fraktion der Virologen gestützt, zu der u.a. die Prof. Drosten, Lauterbach, Stürmer, Meyer-Hermann und Wieler, der zugleich Präsident des RKI ist, gehören. Diese Gruppe fordert nahezu reflexhaft bei steigenden Fallzahlen einen „ganz harten“ Lockdown, bis der Inzidenzwert zumindest unter 35, am besten unter 20, etwa bis 12 fällt.

Diese orthodoxe Virologenfraktion, die ihren organisatorischen Bezugspunkt nicht zuletzt in der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat, fällt durch eine bemerkenswerte Fehleinschätzung  epidemiologischer Prozesse auf. Diese zeigte sich im Grunde bereits  bei der Einschätzung der Streekschen Forschungsergebnisse durch Drosten als „nichtssagend“. Ein weiteres Beispiel lieferte Wieler auf einer Pressekonferenz Ende April als er die beiden ersten Tage deutlich sinkender Fallzahlen mit der Bemerkung kommentierte, da habe die Bevölkerung sich auf einmal stärker an die Corona-Regeln gehalten. Dass das Sinken der Fallzahlen mit dem Eintritt in den Monat Mai zu tun haben könnte, kam ihm offensichtlich nicht in den Sinn.

Auch Karl Lauterbach ist die traditionelle Saisonalität der Corona-Viren nicht bekannt. Bei Maybrit Illner am 6. Mai zählte er fünf Gründe für das Zurückgehen der Fallzahlen auf, die Saisonalität der Corona-Viren war nicht darunter. Derart unkundige Wissenschaftler gehören zum engsten Beraterkreis der Bundesregierung.! Ganz anders Hendrik Streeck einen Tag zuvor bei Maischberger. Er kam sofort auf die Saisonalität der Corona-Viren zu sprechen. Streeck gehört zwar zum Beraterkreis Armin Laschets, aber nicht der Bundesregierung.

Drosten und das RKI hatten schon bei der Schweinegrippe 2009. welche sich im Ergebnis als vollkommen harmlos herausstellte, gegen die vehemente Opposition von Prof. Bhakdi und Dr. Wodarg die großen Warner gegeben. Das Ende der Geschichte war, dass die millionenfach eingekauften Impfdosen im Magdeburger Müllheizkraftwerk entsorgt werden mussten ( näher dazu Reiss, Bhakdi 2020, 120 ff ).

Als Corona kam, wählte die Kanzlerin nicht etwa Bhakdi und / oder Wodarg als Berater aus, sondern den falschen Warner Drosten. In der Folge werden Bhakdi und Wodarg massiv öffentlich diskreditiert und z. B. vom öffentlich-rechtlichen TV in einer offensichtlich konzertierten Aktion nie eingeladen. Augenscheinlich wurden im Kanzleramt  schon früh und entschlossen die Weichen auf Lockdown gestellt.

 

Quellen:

Maaz, Hans-Joachim 2016 : Die narzistische Gesellschaft, München ( 5. Aufl. ).

Nahamowitz Peter 2021 : Ist  die Pandemie nur eine „Laborpandemie ?“, EIKE-Publikation vom 25. April.

Reiss, Karina, Bhakdi, Sucharit 2020: Corona Fehlalarm?, Berlin.

 

Zum Autor :

Peter Nahamowitz war Prof. für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrecht sowie Politikwissenschaft am Fachbereich Rechtswissenschaften der Leibniz Universität Hannover. Er ist seit 2007 im Ruhestand.




Das Bundesverfassungs­gericht – ein Fall für den Verfassungsschutz ?

Es geht um das Klima, was ja in der Tat eine von den Göttern gesteuerte Umwelterscheinung ist, gegen die Erdlinge sich angeblich versündigen.
Jan Grossarth hat darüber in der WELT vom 5. Mai 2021 einen exzellentem Artikel mit dem Titel „Die Apokalyptiker von Karlsruhe“ geschrieben. Er prüft alle vom Bundesverfassungsgericht vorgetragenen Argumente – und zwar juristisch – und sein Fazit ist ein vernichtendes Urteil über die erschreckende  Zielsetzung: Die Umerziehung der Bevölkerung zu einem angeblich klimagerechten Lebensstil – und die dazu erforderlichen Zwangsmaßnahmen. Dazu kommt noch auch die Erziehung der jeweiligen Bundesregierung zu folgsamem Verhalten und Handeln, was schon jetzt erfolgreich exekutiert wird, wie man an dem beflissenen Gehorsam der Altparteien erlebt.
Auch die juristische Qualität der Urteilsbegründungen erhält gleichfalls  von dem Frevler Gossarth  unterirdische Zensuren, was schon eine Blasphemie ist.

Aber es braucht noch eine Ergänzung: Das Bundesverfassungsgericht hat als Grundlage für seine „Weisung“ an Regierung und Parlament für eine Verlängerung ihrer CO2-Einsparungsverpflichtungen eine Stellungnahme des deutschen Sachverständigen-Rats für Umweltfragen (SRU) herangezogen. Sonst nichts. Die seit der Präsentation der Klimakatastrophen-Hypothese vor Jahrzehnten erfolgte intensive und absolut streitige  wissenschaftliche Diskussion über die Richtigkeit oder die Unrichtigkeit dieser – bis heute unbewiesenen – Theorie kann durch einige der zahlreichen Petitionen überdeutlich beschrieben werden:
Die „Welt Klimadeklaration“  von 700 Wissenschaftlern und Fachleuten „Es gibt keinen Klimanotstand“ vom 18.10.2019. Die „Petition zur Globalen Anthropogenen Erwärmung“ von über 90 italienischen Wissenschaftlern vom 19.7.2019. Die Petition von Prof. Richard Lindzen und 300 bedeutenden Personen vom 27.2.2017 an Präsident Trump, die zur Kündigung des Pariser Klimaabkommens führte. Das Klimamanifest von Heiligenroth vom 15.9.2007 mit 342 Unterschriften. Die Petition von Wissenschaftlern aus aller Welt“ an die EU-Administration – von 300 unabhängigen Klimawissenschaftlern und Professionals. Das Schreiben von 200 Wissenschaftlern vom 8.12.2009 an UN-Generalsekretär Ban-Ki-Moon.

Das Bundesverfassungsgericht selbst kritisierte versehentlich seine eigene Ignoranz gegenüber der wohlbekannten massiven wissenschaftlichen Kritik an der CO2-Theorie mit seinem Satz im Urteil „Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, so erlegt der Grundgesetz-Artikel 20a dem Gesetzgeber eine besondere Sorgfaltspflicht auf.“  Dieses Gericht braucht diese Sorgfalt offenbar nicht zu beachten.
Der unübersehbare Beweis für die weiterhin bestehende massive Kritik an der Untergangstheorie stellt klar: Es gibt in dieser Frage keinen Konsens – nur harte Konfrontation.  Und selbst ein Konsens würde nicht genügen: Es fehlt dann immer noch der Beweis – und zwar durch das von Dritten wiederholbare Experiment.
Diese sehr streitige Debatte – in der Wissenschaft notwendig und üblich – ist in ihrer inzwischen recht langen Geschichte und ihrer Härte dermaßen unübersehbar, dass eigentlich niemand den Ahnungslosen spielen kann.
Das Gericht hat aber alle kritischen Stellungnahmen aus der internationalen Wissenschaft ignoriert und allein die Bewertungen des SRU zur Grundlage seines Urteils gewählt. Ein unbegreifliches, aber auch sehr bezeichnendes Versäumnis. Es handelt sich um ein zweifellos bewusst gefälltes Fehlurteil, das geeignet ist, immensen Schaden für das Land und gerade auch für die angesprochenen künftigen Generationen anzurichten.
Jetzt müsste sich eigentlich der Verfassungsschutz um das Bundesverfassungsgericht kümmern.

Was nun notwendig wäre, ist die Entlassung aller Gerichtsmitglieder. Am besten mit der gesichtswahrenden japanischen Methode,  Versager in höheren Positionen dadurch loszuwerden, dass man sie – bei weiterhin gutem Gehalt – zu Frühstücksdirektoren in nachgeordneten Behörden ernennt.

Sie sollten auf keinen Fall ihre schicken roten Roben entsorgen, denn diese könnten eine lustige neue und nachhaltige Verwendung erhalten: Als eindrucksvolle Bekleidung ihrer Warmup-Vorgruppe „Die jecken Richter“ bei Karlsruher Faschings-Prunksitzungen.
Am besten am „Schmutzigen Donnerstag“ im Februar.

Günter Keil
Dr.-Ing.

Sankt Augustin

 




Karlsruher Klimaurteil: Ohne Schlüssel Im Panikroom!

Im Inneren verbergen sich Räume für sogenannte Adventuregames. Und die funktionieren so: Eine Gruppe von (meist jüngeren) Leuten wird in einem Raum eingeschlossen und muss anhand versteckter, in allerlei Rätsel verpackter Hinweise versuchen, wieder herauszukommen. Dabei wird die Gruppe von einem Spielleiter mittels einer Kamera beobachtet. Wenn etwas schief läuft oder die Gruppe nicht weiterkommt, greift der Spielleiter ein. Solche Spiele dienen häufig dem, neudeutsch, Teambuilding und werden von manchen Firmen als, neudeutsch, Incentives, sprich Ansporn, für ihre Mitarbeiter gebucht. Oder auch mal von einer Geburtstagsgesellschaft.

Solch ein Escape-Game hat nun das Bundesverfassungsgericht für die deutsche Bevölkerung ersonnen. Mit seinem jüngsten Urteil zum Klimaschutz, einem schon heute historischen Rechtsakt, haben die Richter des Ersten Senats unter Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth, einem langjährigen, treuen Gefolgsmann der Klimakanzlerin, alle Bürgerinnen und Bürger des Landes in einen Panic-Room eingesperrt, aus dem es kein Entrinnen mehr gibt. Denn den Schlüssel, wie man aus diesem Raum entkommen könnte, hat das Gericht weggeworfen. Und von außen ist keine Hilfe zu erwarten, denn der Europäische Gerichtshof, die einzige in Frage kommende Instanz, dürfte den Kollegen aus Karlsruhe kaum in die Parade fahren, selbst wenn es denn angerufen würde, von wem auch immer.

Der Beschluss, mit dem die Verfassungsrichter der von Klimaforschern, Umwelt-NGOs und FFF-Aktivisten entfachten Klimahysterie den Stempel höchstrichterlicher Wahrheit und Weisheit aufgedrückt haben, ist nicht nur in den Mainstreammedien gefeiert worden, sondern auch von der Politik. Markus Söder hat bereits angekündigt, aufgrund des Urteils die „Klimaziele“ in seinem Bayernland deutlich zu verschärfen. Und die Bundesregierung, die in dem betreffenden Verfahren zwar nicht rechtlich, wohl aber der Sache nach die Rolle der Beklagten zukam, freute sich in Gestalt von Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Umweltministerin Svenja Schulze ebenfalls prächtig über die grüne Klatsche aus Karlsruhe.

„Spiel über Bande“

Das abgekartete Spiel läuft prächtig: Regierungen und Parlamente verabschieden Gesetze und Verordnungen, die, wie es in einer Demokratie üblich ist, einen Kompromiss darstellen. Sie werden dann von demokratisch nicht oder nur schwach legitimierten NGOs, die zum Teil sogar von der Regierung mitfinanziert werden, als zu lasch entlarvt und und via Klage von willigen Richtern verworfen, um dann ihre endgültige, weitaus schärfere Gestalt zu erhalten mit Zielen, die auf demokratisch-parlamentarischem Weg nicht zu erreichen waren. Politisch sind Regierende und Parteien bei diesem „Spiel über Bande“ aus dem Schneider, weil sie sich immer darauf berufen können, ja nur juristischem Ratschluss gefolgt zu sein. Ähnlich funktionierte lange auch der Trick, sich hinter Gutachten von „namhaften“ Unternehmensberatungen zu verschanzen. Doch deren Dienste sind teuer. NGOs erledigen das fast zum Nulltarif.

Wenn man den 110 Seiten lange Karlsruher Beschluss vom 24. März 2021 liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Richter des Ersten Senats, oder besser gesagt, ihr Stab wissenschaftlicher Mitarbeiter, großzügig aus den Schriftsätzen der Kläger, darunter Luisa Neubauer (Fridays for Future), der Energiewende-Professor Volker Quaschning sowie Josef Göppel, das einstige „Öko-Gewissen der CSU“, bedient haben. Selbst die erst in jüngster Zeit in die Welt gesetzte Panikvokabel der „Klimakrise“ (statt „Klimawandel) taucht mehrfach in dem Dokument auf.

Gerne würde man mittels einer Plagiatserkennungssoftware den höchstrichterlichen Spruch und die Schriftsätze der Kläger einmal miteinander vergleichen und prüfen, ob dieser in seinem nüchtern mit „Sachbericht“ über die „Tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ überschriebenen Abschnitt einfach nur die Schriftsätze und deren Quellen übernommen oder sich eigenständig unter Berücksichtigung auch anderer Stimmen mit dem Phänomen globaler klimatischer Veränderungen auseinandergesetzt hat. Viele auch unter Klimaforschern zum Teil umstrittene Theorien wie Schellnhubers „Kippunkte“-Konstrukt fanden jedenfalls kritiklos Eingang in den Beschluss. Darauf wies bereits Fritz Vahrenholt in einem Achgut.com-Beitrag hin.

Nun sagt das Gericht zwar noch im Ausgangspunkt, „ob und auf welche Höhe die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre und der Temperaturanstieg zu begrenzen“ seien, sei eine „klimapolitische Frage“, die „nicht durch die Naturwissenschaften zu beantworten“ sei. Wer jetzt denkt, dass es ausreiche, wenn überhaupt nur weitere CO2 Einsparungen erreicht werden, was das Gericht noch vor wenigen Jahren lediglich als verfassungsrechtlich geboten betrachtet hat, wird jedoch überrascht: „Klimaneutralität“ hat nun zu sein, was das Grundgesetz als das einzig klimapolitisch legitime Ziel anerkennt. Hier ist man erstaunt deshalb, weil es den Begriff „Klimaneutralität“ im Jahre 1994 noch gar nicht gab, als der vom Gericht für seine Forderungen bemühte Artikel 20a überhaupt erst in die Verfassung eingefügt wurde. Hätte es ihn gegeben, wäre er jedoch mit Sicherheit nicht zum Ziel der Norm statuiert worden.

Künftige Regierungen klimapolitisch entmachtet

In der Gemeinsamen Verfassungskommission bestand damals Einigkeit, dass der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ nicht anderen Verfassungsnormen und anderen Staatszielen übergeordnet wird, sondern „in Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und -prinzipien zu bringen“ ist. Von einem Schutz des „Klimas“ steht in dem besagten Artikel zudem übrigens nichts, und dass es zwischen Umwelt- und Klimaschutz schon gegenwärtig zu massiven Konflikten kommt, erwähnt das Gericht in seinem – ja nicht an mangelnder Ausführlichkeit leidendem – Urteil mit keinem Wort.

Der dem Gesetzgeber zugebilligte „erhebliche“ Entscheidungsspielraum besteht nun darin, das von den Klimaaktivisten geforderte, noch schärfere 1,5 Grad-Ziel zumindest aktuell nicht verfolgen zu müssen, sondern es „derzeit“ bei dem Paris-Ziel von „deutlich unter 2 Grad möglichst 1,5 Grad“ belassen zu dürfen. Da es aber das Paris-Ziel auf jeden Fall sein muss, ist einer künftigen Bundesregierung das Recht genommen, sich auch ein anderes, weniger „ambitioniertes“ Klima-Ziel zu setzen und dafür das Paris-Abkommen zu kündigen. Genauso ist es einer anderen parlamentarischen Mehrheit verwehrt, wenn die Bundesregierung das Paris-Abkommen aus irgendeinem Grund nicht kündigen will, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und das Abkommen mit einem gegenläufigen Gesetz einfach zu überschreiben.

Dabei wäre dies ein Vorgehen, Amerikaner sprechen plastisch von einem „treaty override“, einem Überfahren des Vertrages, das der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts – zum Entsetzen der deutschen Völkerrechtler – jüngst in einem anderen Fall ausdrücklich als verfassungsrechtlich zulässig angesehen hat: Demokratie ist Macht auf Zeit, und ein neuer Bundestag ist so nicht an völkerrechtliche Verträge gebunden, denen ein anderer Bundestag zugestimmt hat. Mit seiner Erklärung des Paris-Ziels für verfassungsrechtlich zwingend hat Erste Senat diesen Ausweg versperrt.

Noch apokalyptischere Szenarien herbeimodellieren

Aber es geht weiter. In Ziffer 212 verpflichtet das Gericht den Gesetzgeber sogar mit einer Art Ewigkeitsklausel unter Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Atomkaftwerken des Typs „Schneller Brüter“ ausgingen, das Umweltrecht immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu halten. „Neue hinreichend gesicherte Erkenntnisse über die Entwicklung der anthropogenen Erderwärmung oder deren Folgen und ihre Beherrschbarkeit könnten (…) eine andere Zielfestlegung (…) erforderlich machen.“

Dieser Satz kann als Aufforderung an die Klimaforschergilde verstanden werden, immer noch apokalyptischere Szenarien gewissermaßen herbei zu modellieren. Legt sie in einigen Jahren neue Klima-Modelle mit einem niedrigeren „Kipp-Punkt“ vor, hätte die Politik diese dann zeitnah und gewissenhaft umzusetzen. So würde der Druck im Panic-Room noch erhöht.

Das Gericht jedenfalls würde sein Plazet für auf solchen Szenarien basierende „erhebliche Freiheitseinbußen“ nicht verweigern. Dabei gehört der Generationen übergreifende Ansatz, wonach unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit „nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“, noch zu den – in sich – plausibleren Schussfolgerungen der Richter. Zumindest dann, wenn man den aktuellen und künftigen Horroszenarios von Klimaforschern und Umweltaktivisten folgt.

In der Debatte um die richtige Corona-Politik hat sich im Laufe der Zeit indes zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Politik die Modelle von Epidemiologen nicht einfach nur umzusetzen, sondern eine eigenständige Abwägung des Gesundheitsschutzes mit anderen Belangen vorzunehmen hat. So setzte ein Umdenken über das Verhältnis von Wissenschaft und Politik spätestens ein, Klimawissenschaftler würden von einem „Kipp-Punkt“ sprechen, als die Leopoldina in ihrer „Ad-Hoc-Stellungnahme zur Corona Pandemie“ im März dieses Jahres einen „harten Lockdown“ für „unbedingt notwendig“ erklärte und die Politik schlicht meinte, hieran nun gebunden zu sein.

Neue Abgaben, verharmlosend als „Bepreisung“ geframt

Wenn man jetzt denkt, der deutsche Staat könnte seine Klimaziele wenigstens auch dadurch erreichen, dass er CO2-Emissionen nicht reduziert, sondern etwa durch weitflächige Aufforstungen der Erdatmosphäre entzieht, wird man auch hier enttäuscht, denn das Gericht hat dem vorsorglich gleich im Eingangsteil seines Urteils eine Abfuhr erteilt. Es subsumiert den Umbau der Wälder genauso wie die Erhöhung von Deichen und den Hochwasserschutz unter „Anpassungsmaßnahmen“, die es nicht als „Strategie zur Begrenzung des Klimawandels“ anerkennt. Der seinerzeit von Trump vorgeschlagene Plan, Billionen von Bäumen zu pflanzen, um den Klimawandel aufzuhalten, kann folglich ebenso nicht beschritten werden. Es gibt kein Entkommen.

Damit bleibt dem Bundestag nur darüber zu entscheiden, „dass und welche Produkte, Dienstleistungen, Infrastruktur-, Verwaltungs- und Kultureinrichtungen, Konsumgewohnheiten oder sonstigen heute noch CO2-relevanten Strukturen schon bald erheblich umzugestalten sind“. Neben direkten Verboten und einer zu Lasten kommender Generationen gehenden Ausweitung der Staatsverschuldung wird es hier vor allem um die Erhöhung bestehender und die Einführung neuer Abgaben gehen, von den Akteuren verharmlosend als „Bepreisung“ geframt.

So wird als erster Schritt etwa eine Anhebung des Preises von einer Tonne CO2 von 25  auf 60 Euro gefordert, was bei einem Jahresverbrauch von 8,4 Tonnen pro Einwohner eine Mehrbelastung von 280 Euro für jeden bedeutet. Damit dürften bislang als völlig normal angesehene Handlungsmöglichkeiten für einen großen Teil der Bevölkerung über eher kurz als lang unerschwinglich werden. Wenn man sich hier einmal auf das Feld der Klima-Prognostiker begeben und eine Vorhersage abgeben darf, liegt so ein ganz anderer Temperaturanstieg nahe: Da nach der Logik des Gerichts auf die Akzeptanz von Grundrechtseingriffen zugunsten des Klimaschutzes keine Rücksicht mehr genommen werden kann, dürfte in einer Gesellschaft, in der nicht mehr nur bei Luxusgütern, sondern bereits im Alltäglichen „Freiheit nach Zahlungsfähigkeit“ vergeben ist, die Temperatur merklich steigen.

Die „Grenzen der Belastbarkeit“ werden dieses Mal also auf ganz andere Weise getestet. Das Gericht hat sich mit diesem Urteil erstmals in großer Deutlichkeit als politisches Gericht geoutet, dessen Mitglieder sich weniger dem Gebot richterlicher Zurückhaltung verpflichtet fühlen und so dem politischen Prozess Luft zum Atmen zu lassen, sondern einer Agenda folgen. Damit droht die lange Zeit zu Recht hoch angesehen Institution ihren Ruf zu verspielen …

 

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit einem angesehenen Staatsrechtler, der an einer deutschen Universität lehrt und forscht. 

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 

 




Deutschland: Die Kosten der Energiewende verstecken

In der Schweiz blickt man immer mit einem gewissen Interesse nach Deutschland. Die sogenannte Energiewende, die dort läuft, gleicht in Vielem den Plänen, die auch unser Land umsetzen will. Deutschland plant, bis Ende nächstes Jahr die verbliebenen sechs Atomkraftwerke abzustellen und bis 2038 auch aus der Kohleverstromung auszusteigen. Die so entstehende riesige Stromlücke soll durch Alternativenergie gestopft werden, im Wesentlichen durch Sonnen- und Windstrom. Der Umbau ist schon in vollem Gang.

In der Schweiz soll nach dem beschlossenen Ausstieg aus der Atomkraft der Strom ebenfalls zu grossen Teilen von Solar- und Windkraft-Anlagen kommen. Die Schweizer Energiewende geht allerdings weit langsamer voran, sodass die deutsche Energiewende – je nach Standpunkt – als Vorbild oder abschreckendes Beispiel dient.

Weder Wind- noch Sonnenstrom sind derzeit marktfähig. Deshalb muss ihre Produktion mit viel Geld subventioniert werden. Die Betreiber von Windrädern und Solaranlagen bekommen während 20 Jahren nach der Erstellung einer Anlage einen festen Preis für den Strom, den sie ins Netz einspeisen. In Deutschland ist das im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Um die Subventionen zu finanzieren, bezahlen die Stromkunden pro Kilowattstunde (kWh) einen Zuschlag, die EEG-Umlage.

Der teuerste Strom Europas

Die Subventionierung von Alternativstrom hat in Deutschland in den letzten Jahren mit jährlich rund 30 Milliarden Euro schwindelerregende Höhen erreicht. Entsprechend ist die EEG-Umlage immer weiter gestiegen und betrug zwischenzeitlich fast 7 Eurocents pro Kilowattstunde. Damit macht die EEG-Umlage etwa einen Viertel des Strompreises aus. Auch wegen weiteren Zuschlägen ist der Strom in Deutschland so teuer geworden wie sonst nirgends in der Europäischen Union. Der Strompreis liegt 43 Prozent über dem Schnitt der EU-Länder.

Das bringt viele Privatleute mit kleinem Portemonnaie in finanzielle Nöte. Eine Familie mit einem Durchschnittsverbrauch von 4000 Kilowattstunden bezahlt mittlerweile über 300 Euro pro Jahr für die EEG-Umlage. Zudem gerät auch die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft mehr und mehr in Gefahr. Erst kürzlich hat der Bundesrechnungshof die hohen Strompreise kritisiert. Diese würden die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel setzen, warnte er in einem Bericht. (siehe hier)

Die Koalitionsregierung aus CDU/CSU und SPD ist also unter Druck. Sie will den Ausbau von Wind- und Solaranlagen auf jeden Fall vorantreiben, muss aber die Stromkonsumenten dringend finanziell entlasten. Also bedient sie sich beim allgemeinen Bundeshaushalt.

EEG-Umlage soll abgeschafft werden

Schon für dieses und nächstes Jahr wendet die Koalition Milliardenbeträge aus dem Bundeshaushalt auf, um die EEG-Umlage zu senken. Diese beträgt 2021 noch 6,5 Eurocents pro kWh und 2022 noch 6 Eurocents pro kWh. Vor wenigen Tagen hat die Koalition nun beschlossen, dass in den beiden darauf folgenden Jahren die Steuerzahler noch stärker zur Finanzierung des Ökostrom-Subventionen herangezogen werden sollen. 2023 und 2024 wird die EEG-Umlage so auf unter 5 Eurocents pro kWh sinken.

MIttelfristig soll die EEG-Umlage gar vollständig abgeschafft werden, wie es schon im Februar aus dem Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) hiess. Die milliardenschwere Subventionierung wird künftig ganz aus allgemeinen Mitteln bestritten werden. Das hat für die Koalitionsregierung den Vorteil, dass viel weniger sichtbar ist, wie viel Geld die Energiewende kostet.

So lässt sich das Geld wieder viel lockerer ausgeben: Die Koalition hat mit der Absenkung der EEG-Umlage für 2023 und 2024 gleich auch beschlossen, die für 2022 vorgesehene Ausschreibungsmenge für Wind- und Sonnenstrom kurzfristig «deutlich» zu erhöhen. Diese wird für Wind an Land von 2,9 Gigawatt auf 4,0 Gigawatt Zubau angehoben, für Fotovoltaik gar von 1,9 Gigawatt auf 6,0 Gigawatt.

Die Einspeisevergütung soll auslaufen

In der Schweiz drückt das Pendant zur EEG-Abgabe, die Abgabe für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), noch nicht so stark aufs Portemonnaie wie in Deutschland. Mit der KEV werden die Produzenten von Alternativstrom ebenfalls mit festen Tarifen während 20 Jahren nach dem Bau einer Anlage abgegolten. Mit dem Energiegesetz, das das Volk 2017 angenommen hat, stieg die KEV-Abgabe auf 2,3 Rappen pro kWh.

Vorgesehen ist, dass die KEV 2023 ausläuft – das heisst, dass aber dann keine weiteren Anlagen mehr in die Finanzierung aufgenommen werden. Die KEV soll dann durch Einmalvergütungen für Anlagen über wettbewerbliche Ausschreibungen abgelöst werden. Ob es wirklich so kommt, bleibt abzuwarten – denn Subventionen haben allgemein die Tendenz, sich zu verewigen.

Der Beitrag erschien zuerst im Schweizer Nebelspalter hier