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Umfrage: Mehrheit der Deutschen gegen kostensteigernde Energiewende

TAZ meldet:

Artensterben durch Windkraft

Rotorblätter schreddern Fledermäuse

Tausende Fledermäuse sterben jedes Jahr durch Windkraftanlagen. Darunter sind auch Tiere, die nach Südeuropa ziehen.

BERLIN dpa | Windkraftanlagen gefährden nach Einschätzung von Forschern nicht nur heimische Fledermäuse. Auch Tiere aus Nordosteuropa werden von den Rotorblättern erschlagen, wenn sie im Herbst auf dem Weg in ihr Winterquartier durch Deutschland ziehen. Das berichten Experten des Berliner Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Fachblatt Plos One. Sie hatten die Situation in den östlichen Bundesländern untersucht… weiterlesen bei TAZ




Ist die grüne Ideologie eine neue Religion?

Ökologisch bedeutet heute generell „nachhaltig [1]“ und „umweltschonend“  zu handeln, wobei der Sinngehalt dieser Begriffe jeweils zum angestrebten Zweck passend modifiziert wird. Wer „ökolo­gisch“ denkt, gehört zu den Guten!

Insbesondere den Volkswirtschaften der westlichen Industriegesellschaften wird vorgeworfen, in unverantwortlicher Weise die Ressourcen der Natur zu beanspruchen und damit das Leben unserer Nachkommen besonders auch in den Entwicklungsländern zu gefährden. Wahrhaft apokalyptische Zukunftsszenarien werden entworfen für den Fall, dass wir unsere Lebensweise nicht tiefgreifend ändern. Dies erinnert stark an in der menschlichen Geschichte immer wieder auftretende religiöse Fanatiker, die bei Androhung aller möglichen Höllenstrafen zur Umkehr aufriefen.

Diese Denkweise findet man in besonderem Maße bei den Anhängern der Partei der Grünen, die daraus weitgehende Forderungen an die Lebensweise aller Bürger ableiten. Katrin Göring-Eckardt am Wahlabend 2013: „Es geht um mehr als ein grünes Wahlergebnis. Es geht um die Bewahrung der Schöpfung“.

Im energiepolitischen Teil des aktuellen Koalitionsvertrags heißt es: „Die Energiewende ist ein rich­tiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Bewahrung der Schöpfung verpflichtet ist.“

Es fällt offenbar Niemand mehr auf, was für ein sinnleerer Schwulst das ist. Vor wem oder was soll denn die Schöpfung bewahrt werden? Wer bedroht sie? und was hat das mit der deutschen Energie­versorgung zu tun?

Hier drängt sich der Gedanke an ein neues, quasi-religiöses Sendungsbewusstsein auf, das inzwi­schen parteiübergreifend in allen Gesellschaftsschichten präsent ist.

Es lohnt sich, einmal darüber nachzudenken, ob wir es tatsächlich mit einer neuen Religion, dem Ökologismus,  zu tun haben, oder ob dies nur eine Metapher ist.

Was sind die wesentlichen Merkmale einer Religion und kann eine solche heut­zutage neu entstehen?

Als erste haben offenbar Dirk Maxeiner und Michael Miersch 2005 in den 10 Geboten der Öko-Re­ligion[2] diesen Zusammenhang in Form einer Parodie behandelt. Die obigen Beispiele zeigen aber, wie weit für Religionen typische Vorstellungen inzwischen in die Gesellschaft vorgedrungen sind.

Die Religionswissenschaft unterscheidet Naturreligionen und Buchreligionen.

Buchreligionen haben geschichtlich verortbare Stifter  wie Paulus und Mohammed oder zumindest legendäre Stifterpersonen wie Moses. Naturreligionen wachsen über lange Zeiträume, in denen den Naturkräften „Götter“ zugeordnet werden und diese dadurch personalisierbar und anrufbar werden. Dabei bildet sich eine Priesterschaft heraus, die dann zu einem Machtinstrument wird.

Im Fall des Ökologismus könnte man auf den ersten Blick an eine Buchreligion denken in der etwa Al Gore als Stifter und das Kyotoprotokoll als „Bibel“ aufgefasst werden.

Diese These hat z.B. der Soziologe Norbert Bolz am 19.01.2010 in der 3Sat-Sendung Kulturzeit vertreten.

Der Glaube an den Klimawandel bringt uns Aug‘ in Aug‘ mit einer absehbaren Katastro­phe, das heißt, wir können wieder religiös empfinden, ohne an einen Gott glauben zu müs­sen. Das ist offen­bar für eine atheistische Gesellschaft wie die unsere ein fast unwiderstehli­ches Glaubensangebot.“

und weiter:

„Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte in Form von unzähligen korrupten Klima-Wissenschaftlern bauen beständig am Grundgerüst des Klimaglaubens und bügeln etwaige ungeplante Aus­rutscher von Mutter Erde in die falsche Richtung mit wundersamen Handlungen in Form von Datenfälschungen glatt.“

Inzwischen weist der Ökologismus aber eher Merkmale einer Naturreligion auf. Es wird eine quasi allgegenwärtige „Naturkraft“ eingeführt, die auf allen Ebenen des Lebens einwirkt und berücksich­tigt werden muss.

Die Ökoreligion hat ihre Anfänge in einer großen Erzählung, den Berichten des IPCC. Hier sind die Glaubensinhalte niedergelegt, die den Anspruch nicht hinterfragbarer Wahrheiten haben. Dies er­setzt die Schriften der Buchreligionen.

Es scheint, dass man in Deutschland für derartige Dinge besonders empfänglich ist. Im Kölner Stadtanzeiger war z.B. um die Weihnachtszeit zu lesen, dass der deutsche Gänsebraten ökologisch sauberer ist, als der polnische, weil die deutsche Gans CO2 neutral  auf der Weide gemästet wird, die polnische dagegen mit Industriefutter im Stall. Eine derartig groteskes Argument ist eigentlich nur noch durch eine alles durchdringende religiöse Sicht zu erklären.

Es drängen sich Vergleiche etwa mit der Religion der Mayas mit dem Regengott Chaak auf, von dem das gesamte Leben abhängig ist. Man könnte sich vergleichsweise einen Naturgott CeO’2 vor­stellen, der im Großen wie im Kleinen ständig zufrieden gehalten werden muss, indem man ihm ständig Opfer bringt. Bei den Mayas waren das bekanntlich direkte Menschenopfer. Der CeO’2 ver­langt, das wir ihm einen Teil unseres Wohlstands opfern, was für die ärmeren Schichten durchaus auch lebensbedrohliche Formen annehmen kann.

Der CeO’2 hat einen Rivalen, das ist der ATOM. Er verspricht seinen Anhängern billige und uner­schöpfliche Energie ohne besondere Opfer zu verlangen. Das würde die Privilegien der CeO’2 Priesterschaft deutlich schmälern, weshalb diese den ATOM mit einem Tabu belegt haben. Wer sich zum ATOM bekennt, verschuldet sich an der Gesellschaft, weil er den CeO’2 erzürnt. Er muss mit totaler gesellschaftlicher Ächtung rechnen.

Natürlich kann man heute der Bevölkerung nicht mehr den Glauben an einen personifiziebaren und anrufbaren Gott CeO’2 vermitteln. Es ist der Priesterschaft der Ökoreligion aber offenbar gelungen die überwältigende Mehrheit der deutschen Bevölkerung zu überzeugen, dass von dem harmlosen und lebensnotwendigen Spurengas CO2 eine geradezu apokalyptische Gefahr ausgeht, wenn der an­geblich durch menschliche Aktivitäten mögliche Anstieg seiner nur im Verhältnis 4:10000 in der Atmo­sphäre vorhandenen Konzentration nicht verhindert wird. Dafür scheint die Bevölkerung mittler­weile bereit, nennenswerte Vermögensverluste und Einschränkungen des Lebensstandards zu akzep­tieren.

Dieses Spiel mit der Angst ist ein altbewährtes Mittel vieler Religionen um die Bevölkerung einer Priesterkaste gefügig zu machen. Man denke an die erfolgreiche Erfindung des Fegefeuers im Mit­telalter. Insofern muss es als berechtigt angesehen werden beim Ökologismus von einer echten Reli­gion zu sprechen. Dabei ist die durch die Climate-gate Akten bekannt gewordene, geradezu verbrecherische kriminelle Energie zu beachten, mit der die beteiligten Profiteure des Öko-industri­ellen Komplex vorgegangen sind!

Das besonders traurige beim Ergebnis dieser Analyse ist, dass der Erfolg der Ökobewegung nur durch den eklatanten Mangel an naturwissenschaftlicher Bildung erklärbar ist – in einem Land, dass früher so bedeutende Beiträge zur modernen Naturwissenschaft geleistet hat, wenn man nur an die Relativitäts- und Quantentheorien denkt.

Die grundlegenden Glaubensinhalte werden etwa im Katholizismus auf Konzilen festgelegt. Im Ökologismus übernimmt diese Rolle der „Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen“, WBGU. Dieses Gremium wurde am 08.04.1992 durch einen gemeinsamen Erlass der damaligen Ministerien für Forschung und Technologie unter Dr. Heinz Riesenhuber und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Dr. Klaus Töpfer errichtet. Der WBGU berät regelmäßig die Regierung in Form von „Gutachten“.

Eines der wichtigsten dieser Gutachten ist das Hauptgutachten 2011 unter dem Titel:

„Welt im Wandel: Gesellschaftsvertrag für eine große Transformation“ in dem die dringende Notwendigkeit für eine „post fossile“ Wirtschaftsweise erläutert werden.

Alle Völker dieser Welt sollen sich danach zu einer nachhaltigen und klimaverträglichen Zukunft bekennen, wofür Staaten, Unternehmen und die gesamte Zivilgesellschaft gemeinsam die richtigen Weichen stellen müssen.

Welche Weichenstellungen richtig sind, legt der WBGU fest! Im Sinne der untersuchten Analogie zur Religionsgeschichte handelt es sich hierbei um Dogmen, also nicht hinterfragbare Glaubens­inhalte, die per definitionem unveränderbar sind und keiner näheren Beweisführung bedürfen, sie werden von den entsprechenden Gremien verordnet!

Oberstes Dogma ist dabei das berühmte 2° Ziel für den Maximalwert, um den die Globaltemperatur der Erde ansteigen darf!

Dafür wird die Anerkennung des Dekarbonisierungsdogmas  verlangt. Dieses legt fest, das von den geschätzen Kohlevorräten der Erde mit einem CO2 Äquivalent von 7000 Mrd. Tonnen bis 2050 noch maximal 750 Mrd. Tonnen verbraucht werden dürfen![3]

Es ist unfassbar, wie offenbar alle deutschen naturwissenschaftlichen und politischen Eliten zu diesem unsinnigen und lupenrein faschistischen Programm geschwiegen haben. Wir haben doch noch gar keine richtige Inquisition!

Nach welchen Verfahren hat der WBGU diese Daten ermittelt? Es gibt keine Funktion der Art

∆ T = f (  CO2 -Dichte ).

Es gibt dafür nur Modellrechnungen, wohl meistens in Form von Systemen partieller Differential­gleichungen, die nur numerische Lösungen ermöglichen. Wer sich mit den Tücken solcher Berech­nungen auskennt, wundert sich nicht, dass bei einer vom IPCC selbst vorgenommenen Evaluierung von 44 derartigen Systemen nicht ein einziges in der Lage war, den in der Vergangenheit beobachte­ten Temperaturverlauf richtig darzustellen.[4]

Und auf dieser Faktenlage basierend will uns der WBGU eine gesellschaftliche Transformation auf­zwingen mit extremen Einschnitten in unsere Wirtschaft und Lebensqualität! Was für eine Hybris, was für ein Verbrechen, wenn man an den eigentlichen Haupteffekt all dieser Projekte denkt, näm­lich die schamlose Bereicherung der von der Energiewende profitierenden Nutznießer des  öko-in­dustriellen Komplexes.

Der natürliche Gegenspieler des Ökologismus müssten eigentlich die etablierten Kirchen sein, wor­auf vor allem Edgar L. Gärtner[5] hinwies. Er stellte aber selber fest, dass die offizielle Kirche inzwi­schen auch die Ziele der Öko-Kirche übernommen hat. Siehe z.B. die in ihrer Naivität nahezu er­schreckenden Forderungen der „Klima-Allianz-Deutschland“ in der 110 einschlägige Organisatio­nen einschließlich vieler kirchlicher Verbände zusammengeschlossen sind.[6]

Fazit:

Eine neue Religion, der Ökologismus ist in Deutschland tiefgreifend und alle Gesellschaftsschich­ten erfassend etabliert. Die von den Priestern dieser Religion verkündete Heilslehre wird in der letz­ten Konsequenz das moderne Industrieland Deutschland ruinieren. Aktuell ist rational gegen diese Bewegung nichts auszurichten, da sowohl die Gläubigen wie auch der entsprechende Klerus gegen vorwiegend aus der Naturwissenschaft vorzubringende rationale Argumente vollständig immuni­siert sind. Es scheint keine Chance zu geben, die Verantwortlichen zu überzeugen, dass ein  CO2 in­duzierter Klimawandel nicht möglich ist und auch nicht statt findet.

Die Frage ist zur Zeit nur, ob eine Gegenbewegung entstehen wird, wenn die ersten schweren Kon­sequenzen unübersehbar werden. Bis dahin scheint Gruppierungen wie z.B. EIKE oder NAEB nichts übrig zu bleiben als weiter den Lauf der Dinge kritisch zu verfolgen.

Update 18.8.14 Aus einem Interview mit Richard Tol FAS vom 17.8.14

Alexander Wendt, in die „apokalyptischen Vorreiter“ auf ACHGUT:…. Der holländische Klimaforscher, Ökonom und ehemalige IPCC-Autor Richard Tol brachte genau diese Absurdität in der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung”* auf den Punkt:

“Für viele ist der Klimawandel zu einer Art Ersatzreligion geworden. Die Texte der Umweltbewegungen lesen sich wie religiöse Schriften, in denen Emissionsreduktionen ein Ausweis der Glaubensstärke sind…In Deutschland wird das vor allem durch die Prediger des Potsdam-Klimainstitutes betrieben…Die (deutsche) Energiewende ist ein gewaltiger Fehler. Die Unternehmen und Haushalte müssen hohe Energierechnungen begleichen, die Emissionen (von CO2) steigen trotzdem…Ich kenne internationale Wissenschaftler, die sagen, die Deutschen müssen verrückt geworden sein…Deutschland hat mit so hohen Fördersummen für Windenergie und Photovoltaik begonnen, dass es den gesamten Weltmarkt durcheinander gebracht hat. Ohne diese exzessive Förderung wären Sonnenpaneele eher auf portugiesischen oder spanischen Dächern gelandet und hätten mehr Sonnenertrag gebracht. Die Deutschen haben mit aller Macht eine Technik auf den Markt gebracht, die noch nicht reif ist…Deutschland hätte das ganze schöne Geld lieber für etwas Sinnvolles ausgeben sollen.”


[1]   Unter Nachhaltigkeit verstand man in der Forstwirtschaft, dass nicht mehr Holz eingeschlagen werden soll, als nach­wachsen kann. Dies vernünftige Prinzip wurde von der UN Weltkommission für Umwelt und Entwicklung unter Lei­tung der norwegischen Regierungschefin Gro Harlem Brundtland dahin erweitert, dass für letztlich alle technischen Entwicklungen der Nachweis verlangt wird, dass sie „umweltschonend“ sind.

[2]   Dirk Maxeiner, Michael Miersch: 10 Gebote der Ökoreligion www.cicero.de/kapital/….

[3]   WBGU Factsheet Nr. 2 / 2011. Transformation der Energiesysteme.

[4]   IPCC, Coupled Model Intercomparison Project (CMIP5)

[5]   Edgar L. Gärtner Öko-Nihilismus 2012.ISBN 978-3-940431-31-8

[6]   www.die-klima-allianz.de




Bündnis 90/Die Grünen: Vom Naturschutz zur Naturzerstörung

Hier der Link zum WELT-Artikel. Der Zynismus, mit dem Boris Palmer in der WELT weiteren Installationen von Windradanlagen das Wort redet, lässt jeden, dem der Naturschutz ein ehrliches Anliegen ist, die Nackenhaare sträuben. Insbesondere bei den Älteren unter uns kommen dabei Assoziationen an einen noch schlimmeren deutschen Zynismus auf, als es vor 75 Jahren nicht um die Ausradierung von Landschaften und Flugtieren sondern um die von Mitbürgern und Nachbarnationen ging.

Bild rechts: „Boris Palmer“ von Björn Láczay – Flickr. Lizenziert unter Creative Commons Attribution 2.0 über Wikimedia Commons –

B. Palmer schreibt in der WELT „Es gibt für jede Lösung das passende Problem. Das gilt selbstverständlich auch für erneuerbare Energien. Wasserkraftwerke werden als Fischhäcksler bekämpft. Pumpspeicherkraftwerke sind angeblich Betonmonster in unberührten Landschaften. Fotovoltaik ist wahlweise der finanzielle Ruin des kleinen Mannes, der deutschen Wirtschaft oder der Orts- und Stadtbilder. Biogasanlagen vermaisen die Landschaft, produzieren Verkehr oder stinken zum Himmel. Und wenn die Windkraft nicht gerade als Untergang der Vogelwelt gebrandmarkt wird, dann ist sie zu laut, zu hoch, zu blendend oder eben einfach zu hässlich„. Tatsächlich ist das, was B. Palmer hier ironisch-flapsig kleinredet, die brutale REALITÄT – ausgenommen der finanzielle Ruin des kleinen Mannes durch Photovoltaik, denn viele „kleine Hausbesitzer“ profitieren mit Altverträgen für ihre Solardächer auf Kosten der Allgemeinheit gar nicht schlecht. Palmers Ironie und seine Windrad-Ästhetik stehen in bemerkenswertem Widerspruch zu den lawinenartig ansteigenden Antiwindkraft-Bürgerinitiativen, die den Wertverlust ihrer Häuser oder ausbleibende Tourismuseinnahmen nicht so einfach hinnehmen.

Und weiter B. Palmer: „Ob Atomkraftwerke schön sind, sei dahingestellt. Die Folgen eines Reaktorunfalls wie in Tschernobyl oder Fukushima sind jedenfalls sehr, sehr hässlich. Kohlekraftwerke haben die unschöne Eigenschaft, das Weltklima so zu verändern, dass manches Naturschutzgebiet, aber auch mancher städtische Ballungsraum vor dem Anstieg des Meeresspiegels, Dürre und Flutkatastrophen oder einfach nur verheerenden Stürmen nicht zu retten sein wird. Der Braunkohletagebau in Deutschland produziert auch eher Mondlandschaften als ästhetischen Genuss. Gas erscheint da noch als schönste Option, leider sind die Reserven aber sehr beschränkt, und der Konflikt mit Russland nimmt wegen der deutschen Abhängigkeit von Erdgas auch scheußliche Züge an„.

Woher nimmt B. Palmer seine Gewissheit, Kohlekraftwerke würden das Weltklima verändern und Meeresspiegel ansteigen lassen? Nun kann man im Allgemeinen von standfesten grünen Ideologen nicht verlangen, sich fachlich zu informieren, denn die für Fakten zuständigen Denkregionen werden von Ideologie bekanntlich stillgelegt. Herr B. Palmer könnte aber vielleicht doch einmal zur Kenntnis nehmen, dass die klimawissenschaftliche Fachliteratur bis heute keine Veröffentlichung kennt, in der der Nachweis eines menschgemachten Klimawandels insbesondere durch Kohlekraftwerke aufzufinden ist. „Klimaschädigung“ durch anthropogenes CO2 ist bis zum heutigen Tage eine sachlich unbelegte FIKTION.

Nur Klimamodelle mit ihren bekannten inhärenten Defiziten, die kein neutraler Wissenschaftler als langristige Klima-Prognoseinstrumente ernst nimmt, sind für derartige Fiktionen brauchbar. Um nicht missverstanden zu werden: Klimamodelle sind für Details der Forschung sehr nützlich, siehe dazu auch unsere Serie „das Rätsel der Eiszeiten“. Und noch nebenbei: „Weltklima“ gibt es nicht, es gibt nur Klimazonen von polar bis tropisch, Herr B. Palmer hat dieses elementare Wissen aus Schulzeiten offenbar verdrängt. Der Schutz welcher dieser Klimazonen darf es nun sein? Und ehe folgendes auch noch verdrängt wird: Die vom Braunkohleabbau produzierten „Mondlandschaften“ in aktueller Gestalt wunderschöner Bade-Seen in mitteldeutschen Erholungsgebieten, die aus renaturierten Braunkohlehalden entstanden, sollte Herr Palmer vielleicht bei seinem nächsten Besuch dieser Gegend überprüfen. Wir schlagen auch noch einen Abstecher zum modernsten Braunkohlekraftwerk Europas vor – dem KW Lippendorf bei Leipzig. Dort werden technische Führungen veranstaltet, Herr B. Palmer hat sie nötig.

Und wieder weiter B. Palmer in der WELT: “ Wenn wir nicht Pippi Langstrumpf spielen wollen, bleibt uns die Entscheidung zwischen den Nachteilen der herkömmlichen Energiequellen und der erneuerbaren Energien nicht erspart.

Entscheidung? Es gab niemals einen sachlich begründbaren Entscheidungsanlass! Welche Nachteile hatte denn die deutsche Stromerzeugung vor der Energiewende? Wir sehen keine, niemand kann uns bis heute unter rationalen Kriterien Nachteile nennen, die eine Wende-Entscheidung erfordert hätten. Das Ganze war kühl inszenierte Polit-Hysterie einer Kanzlerin, deren Machterhaltsinstinkte hinlänglich bekannt sind.

Daher sei wiederholt: ES GIBT KEINE VORTEILE DER ENERGIEWENDE, verglichen mit dem fast paradiesischen Zustand unserer Stromversorgung davor! Vielleicht kann uns ja Herr Palmer nähere Auskünfte geben. Das gemäß B. Palmer „geschädigte Weltklima“ kann es jedenfalls nicht sein, denn bis heute ist weltweit kein ansteigendes Extremwettersignal aufzufinden. Dem IPCC, Climate Change 2001, the scientific basis, Chapter 02, 2.7, S. 155 (hier) wird B. Palmer wohl trauen und auch dem Extremwetterbericht des IPCC, der das Ergebnis vom Jahre 2001 in 2013 bestätigt (hier). Um Missverständnisse zu vermeiden: Das IPCC bestätigt nur den Stand der Fachliteratur, die bis heute keine Zunahmen von Extremwetterereignissen kennt. Es spricht allerdings auf der Basis fragwürdiger Klimamodelle von „wahrscheinlichen ZUKÜNFTIGEN“ Zunahmen, ohne diese Wahrscheinlichkeiten nach üblichem wissenschaftlichen Usus zahlenmäßig belegen zu können. Wer diese IPCC Kaffeesatzleserei ernst nimmt, ist selber schuld. Die Natur beschert uns schon ausreichend Klimakatastrophen. Der Mensch stellt sicher viel Unsinn an, vom Vermüllen und Leerfischen der Weltmeere bis zum unzureichenden Schutz der indonesischen Regenwälder. Für irgend einen gefährlichen Klimawandel kann er aber definitiv nicht verantwortlich gemacht werden.

Zur weiteren Information eine kleine Auswahl von sachgerechten EIKE-Artikeln über Windräder (hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier,…) und über Kernkraftwerke  (hierhierhier, hier, hier, hier, hier, ….). Der fast unendlichen Anzahl von EIKE-Beiträgen zu diesen Themen wegen bitten wir alle Autoren um Entschuldigung, die aus Platzgründen nichtmitaufgeführt wurden.

Neben einer fiktiven anthropogenen Klimaschädigung ist das zweite fundamentale Missverständnis der Grünen die unabdingbare Schonung fossiler Ressourcen. Diesem Irrtum sind freilich auch schon intelligentere Leute verfallen, und dies wird auch zukünftig immer wieder vorkommen – Dummheit ist zeitlos und leider schmerzfrei. Es hat mit dem britischen Ökonomen Robert Malthus begonnen und reicht bis hin zum Club of Rome und den deutschen Grünen. Alle diese Propheten und Warner lagen mit ihren Prognosen vom Ressourcen-Ende stets um Lichtjahre daneben. Die IPCC-Jünger bevorzugen übrigens an Stelle von Prognose den schickeren, aber sachlich völlig identischen Ausdruck „Projektionen“, wenn die nämlich nicht zutreffen, könne wenigstens das Modell noch richtig sein, so ihre smart-listige Verteidigungsstrategie. Schlüsse aus den Irrtümern wurden von den gescheiterten Wahrsagern leider nie gezogen. Wir ziehen die Schlüsse daher nun selber:

ES GIBT KEINE ENDLICHEN RESSOURCEN, DIE WIR FÜR UNSERE NACHKOMMEN SCHONEN MÜSSEN. Wir gehen mit Ressourcen selbstverständlich sparsam um, weil es die Kosten erfordern – alles andere ist unsinnig. Es gibt nur das „Least Cost“ Prinzip und den NATURSCHUTZ, letzteren haben die Grünen inzwischen vergessen. Da das „Least Cost“ Prinzip Grüne und Gutmenschen vermutlich in kompletter Verwirrung zurücklässt, weil sie oft weder mit Technik, noch mit Naturwissenschaft und schon gar nicht mit Wirtschaft vertraut sind, erlauben wir uns ihnen mit der Geschichte der mittelalterlichen englischen Langbogen aus Eibenholz weiterzuhelfen. Mit dieser Waffe vernichteten die Engländer in der Schlacht von Argincourt am 25.Oktober 1415 ein komplettes französisches Ritterheer. In England wurde daraufhin das unbefugte Abholzen von Eibenholz mit dem Tode bestraft, so wichtig war den Engländern ihre Bogenwaffe. Aber bereits bevor die extrem langsam wachsenden Eibenholz-Sprösslinge zu brauchbaren Bäumen für neues Bogenholz wurden, waren Feuerwaffen an Stelle der Bogen getreten. Die für die Nachkommen zu „bewahrende Ressource Eibenholz“ war obsolet geworden.

Da B. Palmer gemäß seinem WELT-Kommentar Pipi Langstrupf gelesen und verstanden hat, daher jetzt noch einfacher auf Pipi-Langstrumpf-Niveau: Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab sondern weil die Bronze erfunden wurde. Erdöl, Kohle und Gas werden nicht ausgehen, weil sie zu knapp werden oder gar ein fiktives Weltklima schädigen. Sie werden irgendwann einmal zu teuer und deswegen dann durch etwas Neues ersetzt werden müssen. Dieses „Neues“ werden vermutlich inhärent sichere Brutreaktoren mit verschwindendem Abfall sein (Pilotanlagen gibt es schon). Bis jetzt ist zumindest nichts Besseres bekannt, um eine einmal 10 Milliarden zählende Menschheit auf brauchbarem zivilisatorischem Niveau mit ausreichend elektrischer Energie zu versorgen. Uran im Meer gibt es für viele Millionen Jahre, der genaue rechnerische Nachweis dieser erstaunlich hohen Brennstoffreichweite findet sich im Buch des Autors (hier).

Wind und Sonne sind für die gestellte Aufgabe leider völlig ungeeignet! Sie sind wegen der Fluktion der Energielieferung und der extrem kleinen Leistungsdichte von Wind und Sonne wegen viel zu teuer – hier haben wir also wieder das „Least Cost“ Prinzip. Sie verbrauchen beim Anlagenbau pro gelieferter elektrischer Energie zu viele kostspielige Rohstoffe und nehmen Unmengen wertvollen Platzes in dichtbesiedelten Ländern weg (letzteres gilt vorwiegend für Windturbinen). Oder technisch ausgedrückt: Die Nennleistung von Windrädern [kW] ist ohne Aussagewert und allenfalls zur Propaganda von Herstellern und grüner Politik zu gebrauchen. Entscheidend ist die von diesen Anlagen gelieferte elektrische ENERGIE [kWh], die naturgemäß infolge unsteten Windaufkommens und des v^3-Gesetzes dieser Anlagen nur einen lächerlichen Bruchteil (bundesweit im Schnitt etwa 17%) ihrer Nennleistung multipliziert mit der Betriebszeit ausmacht. Dieser Nachteil ist naturgesetzlich und infolgedessen durch keine Ingenieurkunst zu beheben. Fossile Kraftwerke und Kernkraftwerke liefern dagegen stetig, von Reparaturunterbrechungen abgesehen sind es 100% ihrer Nennleistung. Man braucht sich aus diesen Gründen über explodierende Stromkosten infolge der stetig ansteigenden Installationen von „Erneuerbaren“ nicht zu wundern. Sie werden weiter explodieren bis die Energiewende-Karre irgendwann gegen die Wand gefahren ist.

Windräder schädigen neben ihrem desaströsen Kosten/Nutzenfaktor in erheblichem Umfang die Natur, weil sie Landschaften entstellen, Hekatomben von Fledermäusen und Vögeln vernichten und die in der Nähe lebenden Menschen gesundheitlich durch Infraschall und Schattenwurf schädigen (s. hierzu die weiter oben angegebenen Links zu Windrädern). Die von B. Palmer genannten Abstände sind viel zu gering und dürfen zutreffend als Witz bezeichnet werden. Seine Wohnung befindet sich ganz offensichtlich nicht in Nähe eines Windrades. Mit realistischen Abständen wäre im dichtbesiedelten Süden Deutschlands so gut wie jedes geplante Windrad unzulässig. Hier müssten die Gerichte helfend eingreifen, die Autoren sind bei den politikhörigen Juristen aber pessimistisch.

Außerdem sind insbesondere in Süddeutschland mit seiner extrem geringen Wind-Leistungsdichte Windkraftanlagen besonders extremer Unfug, falls „besonders extrem“ sprachlich erlaubt sei. Wenn Herr B. Palmer Windräder dennoch schön findet, dann möge er nach Mecklenburg-Vorpommern ziehen und sich dort an ihrer Landschaftverschönerung erfreuen. Man kann sich ausmalen, welchen „Hals“ die in einem weiteren WELT-Artikel mit den Titel „Ganze Landstriche durch Windkraft unbewohnbar“ (hier) angesprochenen Anrainer beim Lesen des zynischen WELT-Kommentars von B. Palmer wohl bekommen haben.

Schlussendlich zur Überschrift unseres Beitrags. Eine Partei, die Windräder propagiert, dabei die technisch-wirtschaftlichen Nachteile sowie die Naturschädigung dieser Anlagen aus ideologischen Gründen ausblendet und lieber über die Energiezukunft unserer Nachkommen und eine nur durch Windräder vermeidbare Klimakatastrophe faselt, ist nicht nur verantwortungslos. Eine solche Partei wird inzwischen von schärfer sehenden Mitbürgern als gefährliche religiöse Sekte eingestuft, die für einen fiktiven Klimaschutz jeden Naturschutz und eine ehemals zuverlässige, kostengünstige Stromversorgung über Bord wirft. Es gibt inzwischen sogar Zeitgenossen, die Vergleiche zwischen der grünen Öko-Ideologie und  faschistischen Methoden ziehen. Wir heißen solche Vergleiche nicht gut, wenn wir auch ihre Gründe nachvollziehen können. Unabhängig von solchen Betrachtungen steht freilich fest, dass sich das Bündnis90/Die Grünen von einer ehemaligen NATURSCHUTZPARTEI (lange ist’s her) leider zu einer Partei der NATURZERSTÖRUNG gewandelt hat.

Klimaschutz durch Energiewende ist nichts als eine FIKTION. Die derzeitige Naturzerstörung sowie die Schädigung unserer energieintensiven Wirtschaft ist dagegen brutale REALITÄT. Zur Durchsetzung dieser Fiktion hat sich allerdings nicht nur das Bündnis90/Die Grünen sondern in katastrophaler Dummheit auch die derzeitige Regierungskoalition entschlossen. Welche unheiligen Kräfte stecken wohl dahinter? Was oder wer wird dem deutschen Energiewende-Irrsinn endlich ein Ende setzen und uns vor diesem erneuten Albtraum deutscher Geschichte befreien?

  




Eine deutsche Zerstörungswut

„Alles muss raus. Auf den Atomausstieg folgt der Rückbau der Reaktoren. Deutschland hat das größte Abrissprogramm seiner Industriegeschichte eingeleitet. Spätestens Ende 2022 wird der letzte Reaktorblock der Republik vom Netz gehen.“ So begann jüngst ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (hier). Dabei ist noch nicht einmal klar, wohin mit dem ganzen Abbruchzeug. Aber die Zerstörung aller deutschen Kernkraftwerke ist nicht nur das größte Abrissprogramm der deutschen Industriegeschichte, sondern zusammen mit der übrigen „Energiewende“ auch Deutschlands größte wirtschaftliche Torheit – jedenfalls als eigenständige, denn die Euro-Rettung ist es nicht minder. Warum denn nicht bei der Kernkraft bleiben? Angst vor Strahlung? Verständlich bei d e r ständigen Fehlinformation und diesem einseitigen Schüren der Angst. Tschernobyl und Fukushima taugen als Beispiele nicht (hier).

Trauen Sie lieber den fachkundigen Pensionären

Glauben Sie den Politikern und Mainstream-Medien lieber nicht. Lassen Sie sich weder indoktrinieren noch manipulieren. Trauen Sie lieber denen, die fachkundig sind, vor allem dann, wenn ihre Äußerungen mit keinen eigenen kommerziellen Interessen (mehr) verbunden sind – meist im Pensionärsalter der Fall. Vorher trauen sich zu viele nicht, sich offen zu äußern; in der abartigen „politisch korrekten“ Welt von heute drohen Ausgrenzung, berufliche Nachteile oder gar Entlassung. Aber der Physiker und Strahlenschutzfachmann Dr. Lutz Niemann hat das nicht mehr zu befürchten. In einem Beitrag vom 23. Juli 2014 schreibt er:

Verstrahlungsgefahr nur bei extrem hoher Dosis in sehr kurzer Zeit

„Die sogenannte ‚Strahlengefahr’ bei der Kerntechnik ist eine angenommene Gefahr, die nur bei extrem hoher Dosis in sehr kurzer Zeit (d.h. bei extrem hoher Dosisleistung) real ist. So hat laut UNSCEAR1) die Kerntechnik seit Beginn von 1945 bis 2007 durch Strahlenunfälle weltweit insgesamt 147 Todesopfer gekostet, da sind Tschernobyl und Unfälle in der Medizin mit eingeschlossen (z.B. versehentliche Bestrahlungen mit tödlicher Dosis bei der Krebstherapie), auch der militärische Bereich in den Anfängen.2) Bei kleiner Dosis gibt es KEINE Gefahr. Dennoch macht man die Annahme, dass auch dort eine Gefahr existieren würde, indem man das Risiko linear bis zur Dosis NULL extrapoliert. Natürlich benutzt man dabei den Konjunktiv!!! Würde man diese Annahme nicht machen, dann gäbe es für Deutschland keinen Grund für den Ausstieg.“

Eine großartige Leistung der Sicherheitstechnik

Niemann weiter: „Es gibt bei westlichen Reaktoren inzwischen 15 000 Reaktorbetriebsjahre (im wesentlichen Leichtwasserreaktoren), ohne dass ein Mensch einen gesundheitlichen Schaden durch das vorhandene spezielle Risiko der Strahlung erlitten hätte. Das ist eine großartige Leistung der Sicherheitstechnik. Das Restrisiko, von dem Frau Dr. Merkel in ihrer Begründung zum Abschalten der Kernkraftwerke in 2011 sprach, ist also sehr, sehr klein. Die Fachleute von UNSCEAR haben zu dem Unfall in Fukushima in dem kürzlich veröffentlichten Bericht2) vom 2. April 2014 festgestellt, dass dort auch in Zukunft keine gesundheitlichen Schäden durch Strahlen für Menschen (Krebs) zu erwarten sind, also ist das Restrisiko dort tatsächlich gleich NULL.“

Wann endlich erkennt der Gesetzgeber seine Irrtümer?

Niemann abschließend: „In der Realität ist die ‚Strahlengefahr’ bei geringer Dosis eine negative Gefahr, d.h. die Strahlen sind für Lebewesen nützlich.3) Die weltweit seit einem halben Jahrhundert gültige Strahlenschutzphilosophie ist falsch, sie sollte geändert werden (siehe die Professoren Becker, Feinendegen, Chen et. al., Henriksen, Muckerheide, Calabrese und viele andere). Professor Jaworowski nannte den heutigen Umgang mit Strahlung durch Radioaktivität „kriminell“, weil es Schaden bringt, ein möglicher Nutzen aber behindert wird. Wann wird der Gesetzgeber endlich seine Irrtümer erkennen und Änderungen zu bewirken?“ Niemanns ganzer Beitrag hier. Ein Beitrag über über die geschürte Angst vor Kernkraft und das Verlangen nach totaler Sicherheit von mir aus dem Jahr 2011 hier.

Immer wieder Gorleben

Andere Experten für radioaktive Strahlung beurteilen die Lage nicht anders. Zu ihnen gehört der Physiker Dr. Hermann Hinsch. Zu einem Bericht in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 28. Mai 2014 über Gorleben als Endlager für radioaktiven Abfall aus Kernkraftwerken (hier) schrieb er in seinem Leserbrief unter anderem dies:

Wie zur Zeit des Hexenwahns

“Für unseren niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel, aber auch alle anderen deutschen Politiker, ist das nur ein Teilproblem der unendlich schwierigen und teuren Endlagersuche. Sollte man sich aber nur um das „wie“ kümmern und nicht fragen, warum das alles nötig ist? Tatsächlich geht man vor wie zur Zeit des Hexenwahns. Die Fragen waren nur: Wie bekämpft man Hexen, wie führt man Hexenprozesse juristisch einwandfrei durch, wie zeigt man den Leuten, dass man ihre Ängste ernst nimmt? Keiner fragte, ob es tatsächlich Hexen gibt.“

Die Strahlendosis von Natur aus ist weit höher als die vom Gesetzgeber

Hinsch weiter: „Im Gebiet von Fukushima geht es um Strahlendosen bis 20 Millisievert und darüber hinaus. Unsere deutsche Endlagerplanung hat das Ziel auszuschließen, dass auch nur einer unserer fernsten Nachkommen jemals einer höheren zusätzlichen Strahlendosis als 0,1 Millisievert pro Jahr ausgesetzt wird. Das sind wenige Prozent dessen, was wir hier im Flachland von Natur aus haben. Anderswo ist die jährliche Dosis von Natur aus mehrere 100 Prozent höher, ohne gesundheitliche Folgen. Logisch ist also unser Endlagerkonzept nicht zu begründen, ihm liegt ein Glaube bzw. eine Ideologie zugrunde. Beruhigend ist da der historische Rückblick. Es gab noch schlimmere Ideologien, aber alle sind auch wieder aus der Mode gekommen. Ich bin im „tausendjährigen Reich“ geboren und hätte 997 Jahre alt werden müssen, um das Ende zu erleben. Das Verfallsdatum lag aber wesentlich näher. So hoffe ich, auch das Ende der Strahlenideologie noch zu erleben; unser Land würde Milliarden Euro sparen!“ Der ganze Text des Briefes hier. Veröffentlicht hat ihn die Zeitung nicht. Für Hinsch hat die Endlagersuche „offensichtlich den Zweck, an möglichst vielen Orten möglichst lange Angst und Schrecken zu verbreiten, ohne dass die Abfälle wirklich unter die Erde gebracht werden“.

Hohe Strahlenwerte im Erzgebirge, niedrige in Norddeutschland

Bei Wikipedia (hier) findet man zur natürlichen Strahlung dies: „In Deutschland bewirkt die terrestrische Strahlung eine Strahlenbelastung von etwa 0,4 mSv/a im Mittel, wobei die Werte regional sehr unterschiedlich ausfallen können. Die höchsten Werte findet man im Erzgebirge, im Bayerischen Wald und anderen Mittelgebirgen (bis zu 1,3 mSv/Jahr), die niedrigsten in Norddeutschland (ca. 0,25 mSv/Jahr). In anderen Regionen der Welt kann sie allerdings deutlich höher liegen mit Spitzenwerten von über 200 mSv pro Jahr (in Ramsar, Iran).“ Das Wort „Strahlenbelastung“ ist jedoch insofern nicht korrekt, weil es unterstellt, radioaktive Strahlung sei stets schädlich, was aber nicht zutrifft. Korrekt wäre das neutrale Wort Strahlendosis oder Strahlenexposition.

Die gesetzlichen Grenzwerte für die Strahlendosis

Sievert ist eine Messgröße für diejenige Strahlungsenergie, die von einem Gegenstand – zum Beispiel von einem menschlichem Körpergewebe – in sich aufgenommen (absorbiert) wird. Überschreitet sie einen für Menschen festgelegten Wert, gilt sie als schädlich. Das Maß 1 Sievert ist eine relativ hohe Dosis. In der Praxis werden daher meist Millisievert (1 mSv = 0,001 Sievert) benutzt. Typischerweise ist ein Bundesbürger jährlich einer Strahlenmenge von 4 mSv ausgesetzt. Für beruflich strahlenexponierte Personen hat der Gesetzgeber für die Strahlenbelastung Grenzwerte festgelegt. Für Personal, das in Strahlenbereichen arbeitet (Röntgenabteilung im Krankenhaus, Kernkraftwerk) sind jährlich 20 mSv erlaubt und im ganzen Berufsleben zusammen nicht mehr als 400 mSv (Quelle hier), festgelegt in Paragraph 55 Strahlenschutzverordnung bzw. Paragraph 31a Röntgenverordnung (Quelle hier). In den Vereinigten Staaten gelten jährlich 50 mSv als zulässig. Diese Werte beruhen auf der sogenannten LNT-Hypothese (LNT = Linear No Threshold), die aber als falsch gilt und die Kernkraftgegner für die Angstmache nutzen (Nähereshier).

Bis zu 100 mSv im Jahr keine gesundheitlichen Schädigungen

Bei Hermann Hinsch las ich auch dies: „In über hundert Jahren konnte kein Strahlenmediziner unter 100 Milisievert (mSv) gesundheitsschädliche Wirkungen nachweisen. Daher schrieb UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation) über die Evakuierungen um Fukushima: Hätte man sie unterlassen, würde das zu keiner erkennbaren Erhöhung der Krebsrate bei den betroffenen 100 000 Personen führen, da die höchste zu erwartende Dosis 60 mSv beträgt. Bei der Endlagersuche ist die Vorgabe: Es muss ausgeschlossen werden, dass auch beim schlimmsten anzunehmenden Störfall irgendjemand irgendwo irgendwann durch Isotope aus den Abfällen einer höheren Jahresdosis als 0,1 Millisievert ausgesetzt wird. Das ist ein Tausendstel von 100 mSv!“ Eine Sicherheitsbestimmung, die geradezu absurd ist, weil unrealistisch überzogen.4)

Die politische Absicht, anstelle von Fakten die Menschen zu ängstigen

Der Strahlenschutzfachmann Hinsch war wissenschaftlicher Mitarbeiter der Helmholz-Gesellschaft und in dieser Eigenschaft auch im Bergwerk Asse beschäftigt. Als die Zuständigkeit für Asse von der Helmholz-Gesellschaft überging auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), sah Hinsch darin die Abkehr von der bisher wissenschaftlich abgesicherten Arbeit und die Hinwendung zur politischen Absicht, die Öffentlichkeit über die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu verunsichern und zu ängstigen. Daher versucht er, mit dem Halb- und Unwissen über Kernkraft und der radioaktiven Strahlung in der Bevölkerung, vor allem aber bei Journalisten, Medien und Politikern, mit Hilfe seines Wissens und naturwissenschaftlicher Fakten aufzuräumen. Von ihm stammen die Bücher Radioaktivität – Aberglaube und Wissenschaft (2010), Das Märchen von der Asse (2011) sowie ergänzend Das Märchen von der Asse, Gorleben und anderen Endlagern: – eine unendliche Geschichte (2013). Eine Rezension des letztgenannten Buches finden Sie hier, einen Beitrag von ihm mit der Überschrift „Unsere radioaktive Welt“ hier und wie Kernkraftgegner ihn als Lobbyisten diffamieren hier.

Die deutsche Torheit, den Versuchsreaktor in Jülich aufzugeben

Angst ist ein schlechter Ratgeber, auch die Angst vor Stromerzeugung aus Kernkraft. Eine deutsche Torheit ist 1988 schon das Abschalten des Hochtemperatur-Kugelhaufen-Reaktor (HTR-AVR) in Jülich gewesen. Alles Wissenswerte dazu hier. Ausgerechnet diesen Versuchsreaktor mit seiner vorbildlichen sichersten Technik hat Deutschland aufgegeben und will es dabei belassen. Jetzt geht es um den Abriss des Reaktorgebäudes, Rückbau genannt. Das lässt dem Kernphysiker Dr. Urban Cleve, einem der Mit-Erbauer des Reaktors, verständlicherweise keine Ruhe. Daher hatte er am 8. Mai 2014 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMBF) geschrieben, gerichtet an den Leiter der Abteilung „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“, Dr. Wolfgang Cloosters. Da eine Antwort bisher ausgeblieben ist, schrieb er am 3. August abermals. Es hat diesen Wortlaut (die Zwischenüberschriften und Erläuterungen in Klammern sind von mir):

Der Rückbau ist der größte Schildbürgerstreich

„Sehr geehrter Herr Dr. Cloosters, auf meine nachfolgende Mail habe ich leider noch keine Antwort erhalten. Bitte beachten Sie die enormen sicherheitstechnischen und auch wirtschaftlichen Vorteile eines HTR (Hochtemperatur-Reaktor) beim Betrieb und später dann auch beim Rückbau. Ich habe gegenüber dem BMBF den Rückbau des AVR (gemeint ist der Versuchsreaktor in Jülich) als den größten Schildbürgerstreich des 20./21. Jahrhunderts bezeichnet. Der Bioschild und das tiefe Betonfundament sind die am besten geeigneten Bauelemente zu sicheren Lagerung der noch strahlenden Bauelemente des Reaktors, auf tausende von Jahren hinaus. Die ‚Entsorgung’ des AVR kostet 625.000 Euro je Quadratmeter ‚Grüner Wiese’. Da braucht man kein ‚Asse’ und kein ‚Gorleben’. Das ‚Restgebäude’ kann man nutzen, wie man möchte, beispielsweise als Aussichtsturm für Wanderer mit Bistro.“

Warum erkennt die Politik diese Erfolge nicht, die 8 Milliarden Steuergelder gekostet haben?

„Genau so kann die Lösung für einen THTR (=Thorium-Hochtemperatur-Reaktor) aussehen. Um den Spannbetonbehälter mit seinen 6-8 m dicken Wänden kann nach Verfüllung mit Porenbeton jegliches neue Gebäude errichtet werden. Die Brennelement-Castoren können Sie im Freien aufstellen, da kann auch durch noch so ein schweres Erdbeben nichts passieren, es strahlt nichts mehr nach außen, es geht auch nichts kaputt. Sonne, Mond und Sterne und die Erde selbst strahlen radioaktiv viel intensiver, als jeder HTR-Spannbetonbehälter oder HTR-Brennelement-Castor. Warum werden diese Erfolge einer mit 8 Milliarden Steuermitteln erarbeiteten Technik von der Politik nicht erkannt, aber auch, warum weigern sich EVU (= Energieversorgungsunternehmen) eine Technik ohne ‚Restrisiko’ in Zukunft zu bauen.“

Ein HTR in der Ukraine hätte „Tschernobyl“ verhindert

„Beim AVR, als ich den ersten ‚Test-Gau’ eines KKW (Kernkraftwerks) in Jülich verantwortlich 1967 leitete, noch vor Tschernobyl, hätte man nach Abschaltung des Reaktors ‚nach Hause gehen können’, selbst wenn alle Sicherheitseinrichtungen funktionsunfähig sind. Wenn man nach drei Tagen dann wieder zum KKW kommt, kann man es problemlos wieder in Betrieb nehmen. Vergleichen Sie diese Bilder mit Fukushima, da erkennen Sie den Unterschied (Zeitungsausschnitt). Hätte, wie von der Ukraine angefragt, dort ein HTR gestanden, wäre Tschernobyl verhindert worden.“

Eine Technik, die alle Kritik der Kernkraftgegner widerlegt

„Warum soll ein ‚Restrisiko’ weiter bestehen, wenn es auch ohne geht, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch wirtschaftlicher? Warum wird diese sichere Technik, die alle, ja alle Kritikpunkte der ‚Atomgegner’ widerlegt, nicht in Deutschland gebaut? Elektrische Energie ist das Blut der Wirtschaft, je preiswerter umso besser. Hohe Stromkosten sind wie Leukämie! Eine gesunde Wirtschaft ist das Fundament unseres sozialen Staates!! Aber nicht nur Strom kann wirtschaftlicher erzeugt werden, auch Hochtemperatur-Wärme für alle verfahrenstechnischen Prozesse, einschließlich der ‚Spriterzeugung’ und der Produktion von Trinkwasser in entsprechenden Gegenden. Dadurch werden wir auch unabhängiger von Energieimporten! (Vortrag im Anhang). All dies geht doch aus meinen oben angeführten Schreiben zweifelsfrei hervor. Noch niemand hat deren Richtigkeit je angezweifelt, eine fundierte kritische Gegen-Stellungnahme habe ich nicht erhalten, bei keinem einzigen Vortrag im In-und Ausland, im Gegenteil unter Fachleuten nur Zustimmung.“

Der Bau von „Stromautobahnen“ wäre der noch größere Schildbürgerstreich

„Nun wird ja auch in der Presse der HTR als “Green” betrachtet-(Anlage : Klimawissenschaftler:” Nur Atomenergie kann Erderwärmung stoppen”). Der THTR als Alternative zur Energiewende mit Sonne und Wind? Warum nicht, er macht ja auch aus ‚Abfall’-(Thorium) neuen Brennstoff, also eine ‚Erneuerbare Energie’. Immerhin hat er den Vorteil, dass er den Strom dort erzeugen kann, wo er gebraucht wird und steht 24 h/Tag zur Verfügung. Der Transport elektrischer Energie ist der teuerste-verlustreichste Energietransport, den man sich denken kann. Alle Verluste wärmen das ‚Klima’ auf! Ungeachtet der enormen Investitionskosten und des Bürgerwiderstandes, zu Recht, wie man erkennen muss. Der Bau der ‚Stromautobahnen’ wäre der nächste, noch größere Schildbürgerstreich.“

Naturgesetze lassen sich durch Mehrheitsentscheidungen nicht umgehen

„Man sollte doch auch bei der Gesetzgebung zum EEG die ‚Hauptsätze der Thermodynamik’ beachten. Diese sind Naturgesetze, die man durch politische/ideologische Gesetze nicht umgehen oder außer Kraft setzen kann, vor allem auch nicht durch ‚Mehrheitsentscheidungen’ in allen Parlamenten.“

Endlich würdigen, was in Deutschland mit dem HTR entwickelt worden ist

„Wann endlich wird auch das einmal als positiv erkannt, was in Deutschland entwickelt worden ist. Müssen andere Länder das denn erst schlechter nachbauen, bevor wir unsere eigene Entwicklung zum Vorteil der Deutschen Volkswirtschaft nutzen? Der HTR hat eine fünffache Absicherung gegen radioaktive Emissionen, völlig überzogen, aber sehr gut und extrem sicher. Selbst wenn dann noch eine Totalentladung in die Umgebung stattfinden würde, würde sich keine bleibende radioaktive Verunreinigung ergeben, eine Evakuierung wäre nicht erforderlich, dank der extrem sicheren Konstruktion der Brennelemente.“

Die Sicherheit des HTR-Personals ist größer als in jedem PKW

„Der erfolgreiche 21-jährige Betrieb des AVR hat doch gezeigt, dass die Sicherheit des Personals in diesem KKW größer ist, als in jedem PKW, Zug oder Flugzeug, siehe auch mein Schreiben an Frau MP Kraft vom 2.12.2011 und vom 6.7.2014. Hierauf wurde mir eine Antwort in Aussicht gestellt. Zu einer fundierten Besprechung mit allen Beteiligten und Interessierten über all dies bin ich gerne bereit, alle erforderlichen Ausarbeitungen zur Erläuterungen bringe ich dann mit. Es kann zu dieser Besprechung eingeladen werden, wer kommen mag, auf alle Fragen bin ich gespannt. Vielleicht ergreifen Sie, Herr Dr. Cloosters, die Initiative und laden ein, bevor die Deutsche Wirtschaft durch Verunglimpfung der KKW-Technik großen Schaden nimmt ….“

Fakten haben keine Chance

Soweit Cleves Brief an den BMBF-Abteilungsleiter Cloosters., der zuvor „Leiter der Atomaufsicht“ in Schleswig-Holstein gewesen ist. Der Umweltminister des Landes, Robert Habeck, der schleswig-holsteinische Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, sagte zu Cloosters’ Wechsel, dieser sei „ein Verlust für Schleswig-Holstein, aber ein Gewinn für den Atomausstieg in Deutschland“ (hier). Von diesem so markierten Mann kann Cleve das Gewünschte nicht erwarten, zumal es ohnehin nicht in dessen Macht steht. Aber seinen Brief öffentlich machen kann er, was hiermit geschieht. Ausrichten wird das allerdings ebenfalls nichts. Ähnlichen Briefen Cleves an regierende Politiker war das gleiche Los beschieden. Ebenso seinem Leserbrief, den 2008 die FAZ veröffentlicht hat (hier). Fakten, die mit politischer Illusion, Wählerfangabsicht und finanziellen Interessen der Mächtigen nicht übereinstimmen, haben keine Chance.

Das Problem unserer Zeit: fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten

Hermann Hinsch am 1. Juni 2014 in einem Mail-Wechsel: „Das Problem unserer Zeit ist offensichtlich: Die Aufrechterhaltung unserer Zivilisation erfordert Kenntnisse und Fähigkeiten, die weit über das hinausgehen, was der durchschnittliche Mensch begreifen kann. Da sind die Menschen empfänglich für einfache Ideologien, bei denen sie als gleichwertig und nicht als dumme Nutznießer der Fähigkeiten Anderer dastehen. Was tun? Man muss den Leuten nur alles richtig erklären, Wissen verbreiten? Schon, aber damit erreicht man nur eine Minderheit. Die menschlichen Fähigkeiten sind erblich und so wenig gleich wie bei Hunden. Es hat keinen Zweck, Möpse, Dackel und Pekinesen für Hunderennen zu trainieren, sie werden niemals Preise gewinnen, es wäre nur Tierquälerei. Was möglich ist, soll man allerdings herausholen, und so helfe ich Migrantenkindern bei ihren Hausaufgaben.“

Dass Politiker Schaden anrichten, ist zur Gewohnheit geworden

In einem Leserbrief neulich las ich „Wir müssen uns daran gewöhnen, dass Politiker Schaden anrichten.“ Ja, zur Gewohnheit ist das geworden. Aber wollen wir uns daran gewöhnen? Doch wohl nicht. Dann allerdings müssen wir uns dagegen auflehnen. Jeder auf seine Weise; jeder, wie er es am besten vermag. Ich tue es, indem ich schreibend darüber aufzuklären versuche und mich in einschlägigen bürgerlichen Vereinigungen engagiere. Bei so etwas kann jeder mitmachen, auch ohne Fachwissen.

Atomkraft? Ja, bitte

Ein Beispiel ist auch die Petition, die sich für einen Kernkraft-Stromtarif einsetzt. Gerichtet ist sie an den Oberbürgermeister von Erlangen. Die Stadtwerke Erlangens sollen einen Tarif für Strom einführen, der zu hundert Prozent mit Kernkraft erzeugt ist. Der Initiator ist Frank Heinze als Vorsitzender von Nuklearia e.V. Dieser Verein ist nach eigenen Angaben ein gemeinnütziger und parteiunabhängiger Verein zur Förderung der Kernenergie und beschreibt seine Zielsetzung so: „Wir sehen in der Kernenergie eine wesentliche Säule der Energieversorgung. Fortschrittliche Reaktoren arbeiten sicher, sauber und nachhaltig. Atommüll5) lässt sich in Schnellen Reaktoren als Brennstoff nutzen. Anders als erneuerbare Energien steht Kernenergie jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung und verbraucht keine großen Landflächen.“ (Quelle hier). Ich selbst habe schon früher versucht, nur mit Kernkraftstrom beliefert zu werden. Geschildert habe ich das hier. Natürlich haben die Stadtwerke gemauert. Strom zu hundert Prozent aus Wasserkraft sind sie zu liefern imstande, aber Strom aus Kernkraft? Um Himmelswillen, nein.

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1) Der Wissenschaftliche Ausschuss der Vereinten Nationen zur Untersuchung der Auswirkungen der atomaren Strahlung (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation, UNSCEAR) befasst sich mit den Auswirkungen der Kernkrafttechnik und Radioaktivität.

2) http://www.unscear.org/

3) J. Langeheine „Die Dosis macht das Gift – auch bei Strahlung“ (hier) sowie
Feinendegen „Hormesis“ (hier) und Berichte zu Radioaktivität und Strahlung unter hier.

4) Hermann Hinsch: „Selbst wenn man die sicherlich falsche LNT – Hypothese (keine untere Schwelle) zugrundelegt, läßt sich der Wert 0,1 mSv nicht rational begründen. Das Bundesamt für Strahlenschutz nimmt LNT als Dogma und schreibt, dass durch diese 0,1 mSv jährlich 5,5 Menschen von einer Million zusätzlich an Krebs sterben. Aber wer hat denn vor, ein Endlager unter einer Millionenstadt anzulegen? Bei 1000 Betroffenen wären es 0,0055 Krebsfälle. “Erneuerbare Energien” sind da gefährlicher. Also alles Ideologie. Ich habe schon mehrere Ideologien überlebt und hoffe, das Verfallsdatum auch dieser noch zu erreichen.“

Lutz Niemann: Bei einer Dosis unter 100 Millisievert wurde noch nie ein Schaden nachgewiesen, das ist die Realität. Die Realität ist aber auch folgendes: Allein in Deutschland gibt es pro Jahr rund 400 000 Patienten, die wegen Krebs bestrahlt werden. Das geschieht mit einer Organdosis von etwa 2 Sievert pro Tag (± 10% oder mehr) an allen Wochentagen über etwa 3 bis 6 Wochen. Dadurch ergibt sich eine kumulierte Dosis im Bereich von 40 bis über 60 Sievert. Wer die Schädlichkeit von Strahlung nachweisen will, hätte doch hier eine ideale Gelegenheit – ich habe aber dazu noch nie etwas vernommen. Im Gegenteil, es steht dazu im „Deutschen Ärztebatt“ geschrieben: „Gesundes Gewebe kann subletale Schäden in den Bestrahlungspausen weitgehend reparieren.“ (Jg.110, Heft 17, Seite 720 und 721). … Es ist mir ganz klar, bei „Strahlung – Gesundheit – Kernenergie“ geht es nicht um das Wohlergehen von Menschen, sondern im Verborgenen um ganz andere Dinge. Darüber sollten wir grübeln und uns austauschen.

Beide Zitate aus einer Diskussion zwischen Hinsch und Niemann per Mail-Wechsel am 11. und 12 Juni 2014.

5) Nicht alles, was als Atommüll bezeichnet wird, ist Müll, sondern Ressource. Nur die Spaltprodukte sind Atommüll. Die in den Medien häufig als Atommüll bezeichneten abgebrannten Brennelemente enthalten nur zu etwa 5 Prozent Spaltprodukte (also Müll), der Rest von 95 Prozent sind noch Ressourcen, die alle nach der Wiederaufarbeitung in thermischen oder auch in schnellen Reaktoren weiter zur Energiegewinnung genutzt werden können.

Der Beitrag von Dr. Klaus Peter Krause erschien zuerst auf seinem Blog hier




E – Mobilität versus Energiewende

Entgegen vieler medialer Bekundungen, hat sich auf diesem E-Mobilitätsgebiet, abgesehen von hervorragenden Entwicklungen in der E-Traktion, bis zum Hybrid AUTO z.B. dem BMW i8, in der Stromspeichertechnik zur Bereitstellung ausreichender elektrischer Traktionsenergie, bis auf durchaus erfreuliche Verbesserungen der Speicherfähigkeit und Lebensdauer im zweistelligen Prozentbereich und moderate Kostensenkungen in Relation zur Energiespeicherfähigkeit, den Kosten und der „Aufladezeit“ eines üblichen Benzintanks, nichts Wesentliches getan.

In Demut vor den physikalischen Gesetzmäßigkeiten ist es offenbar sehr schwer zu bekennen, dass die Ursache des Problems einfach verdrängt wird: Tatsache ist nämlich, dass wir nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft kein physikalisches Prinzip zur Stromspeicherung größerer Energiemengen zu bezahlbaren Kosten, jenseits zu der untauglichen elektrischen oder magnetischen Feldenergie sowie der chemischen Energie, die allesamt im eV-Niveau (nicht MeV) agieren, kennen.

Vergleichbar mit dem Energieinhalt eines 70 l Tanks mit rd. 650 kWh (1) Energieinhalt, der fast nichts kostet, in 2 Minuten geladen ist und länger hält als das Fahrzeug, zu einer Lithium-Ionenbatterie mit 20 kWh Speichervermögen (500 $/kWh bis 700 $/kWh), die 10.000 € (1) kostet, 6 h zur Aufladung benötigt und nach 7 Jahren ersetzt werden muss.

Beim Übergang der Stromerzeugung von der Primärenergie Kohle zur Energiegewinnung mit 8,14 kWh je kg C hin zur Kernenergie mit 20 Millionen kWh je kg U235, beide findet man in Natur-Lagerstätten unserer Erde, war eine ganz andere Welt aufgemacht, nicht nur prozentuale Verbesserungen realisiert.

Beim Übergang der Stromerzeugung von der Primärenergie Kohle zur Energiegewinnung mit 8,14 kWh je kg C hin zur Kernenergie mit 20 Millionen kWh je kg U235, beide findet man in Natur-Lagerstätten unserer Erde, war eine ganz andere Welt aufgemacht, nicht nur prozentuale Verbesserungen realisiert. 

Solange Vergleichbares nicht in der Energie-Speichertechnik gelingt, hat das E-Auto ohne massive staatliche Förderung nur Nischenchancen, ebenso wie sie die Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenanlagen ohne staatliche Förderung auch nur hätte.

Wenn man den 80 kW Elektromotor mit Nennleistung, d.h. etwa bei 130 km/h und leichter Steigung belastet, ist die Batterie in 15 Minuten leer gefahren, man hat dann 32,5 km zurück gelegt und eine E-Tankstelle ist außer jeder Sichtweite.

Wenn man nur 60 km/h schnell fährt und dann auf ebener Strecke mit 10 kW auskommt, könnte man das Spiel 2 Stunden lang betreiben und hat sich dann 120 km weit fortbewegt.

Wenn man dann wieder zu Haus angelangt ist, kann man über Nacht aufladen und die Welt ist in Ordnung für den Einsatz am nächsten Tag.   Auf jegliche Heizung und 20 W Power-Lautsprecher hat der E-Autofahrer selbstverständlich verzichtet, für solchen „artfremden Komfort“ ist die nur spärlich verfügbare Energie zu kostbar, da diese voll zu Lasten der Traktion geht.

An diesem extremen, aber doch sehr realistischen Beispiel, kann man erkennen, wo die Grenzen der E-Mobilität derzeit und sicher auch noch in heute überschaubarer Zukunft von mindestens 20 Jahren liegen!  Genial ist die Problematik beim BMW i8 gelöst: Die 5,2 kWh Batterie (energetisch vergleichbar mit 0,5 Liter Benzin), bringt das Fahrzeug nach (NEFZ-Standard) mit dem 75 kW E-Motor und moderatem Tempo, 37 km weit. Der dazu verfügbare 170 kW Benzin-Motor bringt das Fahrzeug mit dem 42 l Tank rd. 600 km weit.

Fazit: Also ein hervorragendes Hybrid Fahrzeug BMW i8: 6 % E-Betrieb und 94 % Benzin-Betrieb für 126.000 bzw. 145.000 € in komfortabler Ausstattung zu haben. Einen Massenmarkt werden solche Entwicklungen wohl nicht sehen oder begründen können.

Wenn man auf die 6 % E-Betrieb verzichtet und ansonsten das gleiche Komfortfahrzeug für 100 % Benzinbetrieb nimmt, hat man locker 50.000 € gespart.

 Zu hoffen ist, dass die Kosten solcher Entwicklungen nicht auf die erfolgreichen Allgebrauchssegmente „mit 100 % Benzinbetrieb“ umgelegt werden, sondern dort verbleiben, wo sich die Marktnische im Exklusivsegment auftut.

Das damit zusammenhängende Energiewendeproblem wurde kürzlich vom Präsidenten des ifo- Insti-tutes in München, Herrn Prof. Dr. Hans-Werner Sinn, sehr eindrucksvoll in 13 Thesen zusammenge-fasst mit einigen Kommentaren:

Siehe auch die Ausführungen vom Chef des ifo Institutes in München in seinen Vorträgen am 08. 07. 2014: 13 Thesen zur Energiewende http://www.cesifo-group.de/de/ifoHome/policy/Sinns-Corner/Sinn-Juni2014-14-Thesen-zur-Energiewende.html und dem Vortrag: „Energiewende ins Nichts“ am 16.12.2013 an der LMU in München http://www.youtube.com/watch?v=m2eVYWVLtwE.

Fazit: Hinfahrt München-Leipzig mit VW e-Golf, 450 km: 9 h, 50 min.; Rückfahrt 8 h, 15 min.

Helmut Alt

(1) korrigierte Fassung mancher Werte mit Dank an Leser Sigur Hanser




Auch das noch: Warmduscher gefährden Eisbären




Tiefe Kratzer am Sauberstrom-Image – Feuer und Tod: Die verschwiegenen Gefahren der Windenergie

Wegen der großen Turmhöhen sind Brände in Windenergieanlagen kaum zu löschen

Nach Erkenntnissen der Untersuchung sind Windenergieanlagen wesentlich anfälliger für teils schwerwiegende technische Defekte als man der Öffentlichkeit bisher glauben machen wollte. Demnach werden jeden Monat durchschnittlich zehn Windturbinen allein durch Feuer zerstört. Die Häufigkeit solcher Ereignisse lässt sich auch daran erkennen, dass eine Internetsuche nach Begriffen wie „Turbines on Fire“ sofort zahlreiche Hinweise und spektakuläre Bilder bzw. Filme liefert [FIR1, FIR2, FIR3]. Eine Website, die sich auf dieses Thema spezialisiert hat, berichtet, dass der „Daily Telegraph“ beispielsweise am 11. Dez. 2011 meldete, dass „RenewableUK“ bestätigt habe, dass es allein in Großbritannien in den letzten fünf Jahren 1500 Vorfälle und Unfälle mit Windturbinen gegeben habe [TOFI].

Video:

Windkraftanlage in Neukirchen bei Heiligenhafen (OH) brennt ab. NDR aktuell 19.04.2012

Allerdings dokumentiert diese Webseite auch eine Schwachstelle des oben erwähnten Berichts, weil dort ausgesagt wird, dass bei solchen Bränden bisher noch keine Menschen zu Schaden gekommen seien. Dass dies nicht stimmen kann, dokumentiert ein Bericht der niederländischen RTL Nieuws vom 29.10. 2013, über den auch in englischer Sprache auf einer internationalen Webseite berichtet wurde [FTOD]. Demzufolge wurden zwei Monteure bei der Wartung einer Vestas-Turbine von einem Feuer im Maschinenraum überrascht, das ihnen den Fluchtweg abschnitt. Aufgrund der leichten Brennbarkeit wesentlicher Bestandteile einer solchen Windenergieanlage – dazu gehören auch Hunderte Liter brennbaren Schmieröls – hatten die beiden keine Chance, da das gesamte Maschinenhaus abbrannte. Einer der beiden stürzte auf der Flucht vor dem Feuer zu Tode, der andere starb im Maschinenhaus an Brandverletzungen. Besonders erschütternd war dabei die Tatsache, dass beide noch sehr jung waren: Einer war 21, der andere sogar nur 19 Jahre alt. Wie meist bei solchen Bränden in großer Höhe auf freiem Feld hatte die Feuerwehr so gut wie keine Chance, etwas zu unternehmen.

Feuer nur die Spitze des Eisbergs

Doch Schäden durch Feuer sind nur die Spitze des Eisbergs. So zitiert „Turbines on Fire“ Ergebnisse aus einem Bericht des Internationalen Verbandes der Engineering-Versicherer (IMIA) über Schäden an Windenergieanlagen im dänischen Markt, der einen Zeitraum von 15 Jahren umfasste. Dem Bericht zufolge lag der Anteil von Bränden bei lediglich 7 % der Schadenssumme. Rechnet man dies mit den berichteten 10 Ereignissen im Monat hoch, so kommt es jährlich zu rund 1700 Schadensereignissen im Zusammenhang mit Windenergieanlagen. Hiervon betreffen 40 % mechanische Ausfälle wie Rotorblattschäden, 28 % gehen auf das Konto der Elektrik (LOP=Loss of Power, Kurzschlüsse etc.), weitere 20 % sind auf Blitzeinschläge zurückzuführen, während Sturmschäden 4 % des Schadensaufkommens ausmachten [TOFI].

Erschreckend viele Todesfälle

Besonders wirksam ist offensichtlich der ideologische Schleier, den die Windkraft-Lobby mit tatkräftiger Mithilfe ihrer zahlreichen Sympathisanten in den Medien über die tatsächlich recht erheblichen Gefahren der Windenergie für Leib und Leben geworfen hat. Zwar erhalten Meldungen über Feuer oder den Absturz eines Rotorblatts auf lokaler Ebene eine gewisse Aufmerksamkeit, doch werden selbst schwere Personenschäden oder gar Todesfälle so selbstverständlich hingenommen, dass sich in der Öffentlichkeit der Eindruck verfestigt hat, als sei die Windkraftbranche gegen solche Vorkommnisse mehr oder weniger gefeit. Auch eine Schnellsuche im Internet mit Suchbegriffen wie „Wind Unfall“ fördert vordergründig zumeist lediglich Einzelmeldungen zutage, wobei nur selten Todesfälle gemeldet werden. Eine deutsche Website, die sich explizit des Themas Windrad-Unfälle annimmt [WIUN], ist lediglich ein Torso ohne großen Nutzen, weil sie offensichtlich schon kurz nach dem Beginn der Recherche nicht mehr weitergeführt wurde. Auch bei Wikipedia findet man – kaum verwunderlich angesichts der bekannten Dominanz grüner Ideologen in diesem Medium – nur eine sehr unvollständige Auflistung ohne Erwähnung von Todesfällen. Erst im englischsprachigen Netz findet sich eine recht gute Dokumentation [UNFA], welche für den Zeitraum von 1975 bis 30.9.2009 insgesamt 674 Einzelereignisse auflistet, die sehr sorgfältig nach Merkmalen zugeordnet, beschrieben und mit Quellenangaben dokumentiert sind. Leider befindet sich das Material hinter einer Bezahlschranke und wurde zudem ab Oktober 2009 nicht mehr fortgeführt. Für den Berichtszeitraum dokumentiert es jedoch immerhin 60 Todesfälle im Zusammenhang mit Windenergieanlagen. Vergleicht man dies mit anderen Zahlenangaben – z.B. den 1500 Unfällen innerhalb von fünf Jahren allein in Großbritannien –, so erscheint es gerechtfertigt, die Zahl der weltweit seit 1975 aufgetretenen Todesfälle mit einem Faktor von mindestens 5, eher jedoch 10 anzusetzen. Es darf daher angenommen werden, dass die Windenergie im Zeitraum von 1975 bis heute mindestens 300 und möglicherweise sogar bereits über 600 Menschenleben gefordert hat. Das Saubermann-Image der Branche bricht damit in sich zusammen und erweist sich als nichts anderes denn als geschicktes Lügengebäude.

Fred F. Mueller

[FIR1] http://www.wind-watch.org/video-germanfire.php

[FIR2] http://www.youtube.com/watch?v=54YOaQixRUo

[FIR3] http://www.youtube.com/watch?v=eQrtXx3aJdM

[TOFI] http://turbinesonfire.org/

[INGD] http://www.ingenieur.de/Fachbereiche/Windenergie/Unterschaetzte-Gefahr-Jeden-Monat-geraten-zehn-Windturbinen-in-Brand

[FTOD] http://www.epaw.org/multimedia.php?lang=en&article=a19

http://www.rtlnieuws.nl/nieuws/binnenland/monteur-overleden-bij-brand-windmolen-ooltgensplaat

[UNFA] http://de.scribd.com/doc/23856814/Wind-Turbine-Accidents

[WIUN] http://docs.wind-watch.org/unfalldatei_2006.html




Nachhaltige – d.h. endlose- Endlagersuche! Ein Erfahrungsbericht

Jeder Teilnehmer der gut besuchten Veranstaltung konnte sich in den drei Stunden zu Wort melden und den Hauptakteuren Fragen stellen. Diese agierten quasi auf einer Bühne, obwohl es tatsächlich in dem Saal keine Erhöhung gab.

Wer beantwortete die Fragen des Publikums? Geologen, Bergingenieure, Geochemiker, Physiker, Strahlenbiologen? Nein, solche Leute sind offenbar nicht glaubwürdig.

Die Akteure waren:

Stefan Wenzel, Niedersächsischer Umweltminister (Agrarökonom)

Sophie Kuppler (Sozialwissenschaftlerin)

Ralf Meister, evangelischer Landesbischof (Theologe)

Marc André Wiegand, Regierungsdirektor (Jurist)

Es moderierte Asta von Oppen, ehemalige Lehrerin

Allein der Jurist, Herr Dr. Wiegand, hielt einen seinem Fach entsprechenden Vortrag, nämlich über Gesetzgebungsverfahren. Unter anderem wies er darauf hin: Wenn man sich einigt, sind gar keine Gesetze nötig; diese braucht man, wenn es keinen Konsens gibt.

Herr Wenzel sprach in seiner Einführung in die Veranstaltung über die Vorteile der Einbeziehung möglichst vieler Betroffener; ein Verfahren, welches es ansatzweise schon in vordemokratischer Zeit gegeben hätte.

Beim Vortrag von Herrn Meister fühlte man sich ins Altertum versetzt, als es noch kaum naturwissenschaftliche Erkenntnisse gab und man über das Atom nur spekulieren konnte. Es gäbe keine Wahrheiten, nur Standpunkte, die man auch selbst immer wieder in Frage stellen müsste. Vielleicht hätte er zu den griechischen Philosophen gepasst. 

Sokrates, der alte Greis,

Sagte oft in tiefen Sorgen:

„Ach, wie viel ist doch verborgen,

Was man immer noch nicht weiß.“

(W. Busch)

Meinen Einwand, es gäbe doch gesicherte Erkenntnisse über Strahlenwirkungen, über die keine Diskussion mehr möglich ist, ließ er nicht gelten. Als ich noch hinzufügte, aufgrund der Ergebnisse von 100 Jahren strahlenbiologischer Forschung wären in Fukushima keine Gesundheitsschäden zu erwarten, erhob sich unter dem Publikum ein Sturm der Entrüstung. Ein Teilnehmer verlangte, die Moderatorin sollte mir das Wort entziehen, was sie aber nicht tat. 

Am Schluss der Veranstaltung zeigte sich, dass doch nicht nur Kernkraftgegner anwesend waren; ich wurde von einigen lobend angesprochen. Diese waren auch der Meinung, das ganze Verfahren würde nie zu einem Endlager führen.

Sonst gab es große Einigkeit. Im wesentlichen sprachen in der Diskussion Vertreter der verschiedenen Öko- und Antigruppen; das Wohlwollen des Publikums war ihnen sicher. Einer beklagte, dass aufgrund mangelhafter Ausstattung man gegenüber Institutionen sehr im Nachteil wäre; offenbar möchte der Mann Geld vom Staat bekommen.

Ein wenig Ärger machte ein Geologe, welcher die allzu laienhafte Darstellung einer Vertreterin der Asse-Begleitgruppe kritisierte. Außerdem erregte es Missfallen, dass ein ehemaliger Ministerialbeamter versuchte, die abenteuerliche Darstellung eines anderen Anti-Menschen zu widerlegen: Man hätte zu Gorleben amtlich erklärt, der Salzstock reiche nicht bis unter die DDR. 

Sonst ging alles sehr friedlich zu, Angriffe gegen die böse Atomindustrie und dergleichen fehlten ganz. Lediglich eine Vertreterin der IPPNW (Internationale Ärzte gegen Atomkrieg) verlangte die Stilllegung der Anreicherungsanlage URENCO.

Herr Wenzel betonte dann auch in seinem Schlusswort, wie schön es doch wäre, dass Menschen unterschiedlicher Ansichten so friedlich diskutieren und einander zuhören könnten. Natürlich wäre noch nicht viel erreicht, man müsste dies Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung intensiv weitertreiben.




Umweltproblem Offshore Windpark

Langsam setzt sich auch beim größten Naturschutzverband NABU diese Erkenntnis durch und er bemüht nun die Gerichte. Nun streiten sich auch noch die Behörden, wer verantwortlich für dieses Desaster ist. Das Pikante: 2002 begutachtete des SH-Planungsbüro „Bio Consult“ den Windpark als „verträglich“ mit den Natura-2000-Richtlinien der EU, Inhaber von Bio Consult ist Dr. Nehls, damals stellv. NABU-Vorsitzender des NABU in SH:

* Offshore-Windkraftstandort „Butendiek“ / SH Ungereimtheiten beim Genehmigungsverfahren http://www.wattenrat.de/wind/wind12.htm

Darüber berichtete der Wattenrat bereits vor zwölf Jahren!

Nun, wo das Kind (oder Wal) in den Brunnen gefallen ist, wird der NABU aktiv. Aber auch andere Windparks in der Nordsee vertreiben oder schädigen Schweinswale, und ALLE Umweltverbände halten immer noch an den mit der Offshore-Industrie vereinbarten Schallgrenzwerten von 160 Dezibel (Artillerieabschus in unmittelbarer Nähe) 700m von den Rammstellen entfernt als „Kompromiss“ fest! Wie hoch sind die Lärmwerte direkt an der Baustelle?

Wattenrat-Links:

* Offshore-Windpark “Butendiek”: zweimal NABU

http://www.wattenrat.de/2014/02/19/offshore-windpark-butendiek-zweimal-nabu/

* Schweinswale und Windenergie: vereint gegen Schallschutzkonzept

http://www.wattenrat.de/2013/08/18/schweinswale-und-windenergie-vereint-gegen-schallschutzkonzept/

http://www.nabu.de/themen/meere/windparks/16939.html

Butendiek: Lärm vertreibt Schweinswale

Behörden-Hick-Hack wird zur Katastrophe für Deutschlands einzige heimische Walart

16. Juli 2014 – Deutschlands einzige heimische Wal-Art, der Schweinswal, flieht vor dem Baulärm des Offshore-Windparks Butendiek. Das zeigen aktuelle Flugbeobachtungen aus dem Sylter Außenriff. Für gewöhnlich halten sich hier im Juni die Schweinswale auf, um ihre Kälber aufzuziehen. Doch dieses Jahr wurden deutlich weniger Tiere gezählt als im Vorjahr. „Damit wird unsere größte Befürchtung zur traurigen Gewissheit: Der Baulärm des Windparks hat die Wale aus dem für sie eingerichteten Schutzgebiet vertrieben – und das mitten in ihrer Fortpflanzungszeit“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Das wollten wir mit unserer Klage am Verwaltungsgericht Köln verhindern. Doch anstatt Verantwortung zu übernehmen, ringen die Behörden seit Monaten um Zuständigkeiten und versuchen, unsere Klage mit allen Mitteln zu behindern“, so Miller weiter.

Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz führt die Tierärztliche Hochschule Hannover regelmäßig fluggestützte Schweinswalzählungen in der deutschen Nordsee durch. Die aktuellen Karten zeigen, dass fast jeder zweite Schweinswal aus dem FFH-Schutzgebiet Sylter Außenriff verschwunden ist. Besonders alarmierend ist die geringe Anzahl von Mutter-Kalb-Paaren, die sonst typisch für diese Jahreszeit sind. Im Radius von mehreren Kilometern um das Baugebiet des Windparks wurden während zweier Überflüge überhaupt keine Wale gesichtet. „Butendiek liegt mitten im FFH-Schutzgebiet, in der Kinderstube des Nordsee-Schweinswals“, kritisierte NABU-Meeresexperte Kim Detloff. 


„Trotzdem wurden die ohrenbetäubenden Rammungen vorsätzlich in die Fortpflanzungszeit von Mai bis August gelegt. Diese naturschutzpolitische Ignoranz vonseiten der Betreiber und der Behörden ist unfassbar. Schweinswale sind nach nationalem und europäischem Recht streng geschützt“, sagte Detloff.

Im April hatte der NABU auf Grundlage eines eigenen Rechtsgutachtens Klage nach Umweltschadensgesetz am Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Angeklagt ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Das BfN jedoch lehnt die Verantwortung ab und verweist auf die rechtliche Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH), der Genehmigungsbehörde für Offshore-Windparks. Seitdem streiten sich die Juristen um die tatsächliche Verantwortlichkeit von BfN und BSH.

Um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen, muss der NABU nun zwei getrennte Verfahren führen: zum einen die Klage auf Vermeidung weiterer Umweltschäden gegen das BSH am Verwaltungsgericht Hamburg, zum anderen die Klage gegen das BfN auf Sanierung des bereits eingetretenen Schadens am Verwaltungsgericht Köln. „Wäre das Thema nicht so traurig, könnte man über diese Posse nur den Kopf schütteln.

Doch die beiden zuständigen Behörden spielen auf Zeit und verweigern die inhaltliche Auseinandersetzung. Gleichzeitig geschieht im Sylter Außenriff eine ökologische Katastrophe“, warnte Detloff. Inzwischen fordert das BSH sogar das BfN zur Stellungnahme für das Hamburger Verfahren auf. „Das macht nicht nur die Verwirrung komplett, sondern zeigt auch, wie sehr sich die Behörden vor ihrer Verantwortung scheuen“, so der NABU-Meeresexperte.

Die nebulöse Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie mit unklarer Zuständigkeit ist nach NABU-Meinung ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Die Splittung der Zuständigkeiten für das deutsche Umweltschadensgesetz entspricht ganz sicher nicht der Intention der europäischen Gesetzgebung“, sagte Kim Detloff. „Den Schweinswalen im Baugebiet Butendiek hilft eine Entscheidung des EuGH vermutlich nicht mehr. Aber möglicherweise kann noch der Schaden für die ebenfalls streng geschützten Seevögel im Baugebiet abgewendet werden, etwa für die Stern- oder Prachttaucher“, so Detloff.

Gleichzeitig erhofft sich der NABU von den Klagen in Hamburg und Köln, dass zukünftige Genehmigungsverfahren für Offshore-Parks den Anforderungen des geltenden Naturschutzrechts entsprechen.

Mit Dank an Leser Dr. Zielinski




Verlustgeschäft Windkraft-Traum vom Windkraft-Unternehmer ist ausgeträumt

Badische Zeitung


ETTENHEIM/MAHLBERG (fi). Das Ende der „Windpark Ettenheim GmbH &Co Mahlberg-Mühle KG“ ist besiegelt. Die rund 60 Kommanditisten haben am Mittwoch in einer Gesellschafterversammlung in Münchweier einstimmig die Liquidation der Gesellschaft beschlossen.

Antiwindkraftlied der Rhöner Sauwantzt in  der genau dies vorher gesagt wird.

Seit der Gründung im Jahr 2000 hat die Gesellschaft auf Mahlberger Gemarkung in der Vorbergzone ein Windrad betrieben. Von Anfang an aber mit bescheidenem Erfolg. „Die Anlage der Firma Nordex hat nicht die erwartete Leistung erbracht“, erklärte Geschäftsführer Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) gestern der BZ. Sie stand mehrere Jahre still, wurde im Sommer 2013 schließlich demontiert. Inzwischen ist auch der Betonsockel entfernt. Im Zuge der Liquidation wird die Fläche, auf der das Windrad stand, unter Aufsicht der Forstbehörde renaturiert, „dann ist das Kapitel geschlossen“ (Markowsky). Gerechnet hat sich die Investition für die Kommanditisten nicht. Nach Abzug von Steuervorteilen und Gewinnausschüttungen müssen sie zu guter Letzt über die Laufzeit einen kleinen Verlust auf ihre Einlagen hinnehmen, pro 2500 Euro Anteil (Mindestanteil im Gründungsjahr 2000 waren 5000 D-Mark) etwas mehr als 1000 Euro.
[…]
Die Hoffnung der Kommanditisten, den drohenden Verlust von Teilen ihrer Kapitaleinlagen in die Gesellschaft im Rahmen der Liquidation noch über den Repowering-Bonus zu erwirtschaften, also dem Ersetzen von alten Anlagen durch neue, leistungsfähigere Windräder um die bestehende Infrastruktur zu nutzen, erfüllte sich nicht. „Minister Gabriel hat zum 1. August diesen Bonus gekippt“, erklärte Markowsky. Rund 300 000 Euro hätte die Gesellschaft über den Repowering-Bonus noch einnehmen können, so Markowsky. Dann wäre die Liquidation für die Kommanditisten vielleicht null auf null aufgegangen. Jetzt wird das Windkraftgeschäft für sie wohl zum Verlustgeschäft.

Alles lesen: http://www.badische-zeitung.de/traum-von-windkraft-unternehmer-ist-ausgetraeumt

Nun fragt man sich, wie es den Kommanditisten in Langenhorn, Nordfriesland, ergehen wird , die sich zu Hunderten voller Gier in die Schlange gestellt haben, um Anteile zu kaufen, nachdem ihnen der ortsansässige“Windbauer“ und die Projektiererfirma GEO bis zu 35% Rendite pro Jahrversprochen haben…

Oder in Süderlügum, ebenfalls in Nordfriesland, der Wiege der Windkraft in S-H, wo sich etliche Bürger hochverschuldet haben, weil sie den Versprechungen des Projektierers Christiansen geglaubt und auf den ganz großen Gewinn durch die „Bürgerwindenergie“ gesetzt haben.
Familien beleihen ihre Häuser mit 20.000 €, Studentin nimmt Kredit von 54.000 € auf, um sich am „Bürgerwindpark“ zu beteiligen…
Erschütternd, mit welcher Geldgier viele Bewohner von Windindustriezonen den Profiteuren zulaufen und mit welcher Naivität sie an die Gewinnversprechen glauben…
JR

Geldwäsche durch Kleinanleger inklusive –
Auch Bürgerwindparks eignen sich dafür

Neue Geschäftsmodelle gehen heute anders vor (Anm. der Red.:. .., als die langjährig praktizierte Form der Projektierung):
Anlagen nicht aus Deutschland, sondern z.B. von General Electric, da billiger. Es projektieren externe Konsortien, die gleichzeitig Investment-Groups ausgründen und Geld an diffusen Kapitalmärkten, vor allem in Fernost, einsammeln. Als einziger Gewinnler bleibt der Grundbesitzer übrig. Die Bürgergenossen kaufen die Anlagen und refinanzieren freundlich die Kapitalströme, möglicherweise waschen sie diese auch …

Mit Dank übernommen von Windwahn e.V

&nb




Zur Rolle der Medien bei der globalen politischen Klima-Transformation „Hexenmeister am Regler“

Der Medienkritiker Walter Lippman (1889-1974), während des Ersten Weltkrieges Berater von US-Präsident Woodrow Wilson, prägte für Journalisten den Ausdruck „Gatekeeper“. Diese „Pförtner“ entscheiden, was an „News“ weiterbefördert und was der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Jede Zeitung sei das Ergebnis einer ganzen Serie von Selektionen, die in den Köpfen des Publikums Bilder einer politisch gewünschten Pseudoumwelt installiere, aber nicht die reale Wirklichkeit abbilde. Die derart erzeugte öffentliche Meinung ist ein Konstrukt. Moderne Massenkommunikation, der SPIEGEL hat es speziell auf die intellektuelle und politisch relevante Elite abgesehen, arbeitet mit Stereotypen. Diese Wunschbilder entstehen durch die Reduktion der Komplexität der Wirklichkeit und manipulieren so die Wahrnehmung der Leser. Dabei sind die Nachrichtenmedien für uns alle das „Fenster zur Welt“, der Welt jenseits unserer persönlichen Alltagserfahrung.  Doch alles, was wir durch das „Fenster“ sehen, ist gefiltert, selektiert und politisch eingefärbt.

Klaus Bölling, von 1974 bis 1984 Regierungssprecher der sozialliberalen Bundesregierung, schrieb 1988 in einem Beitrag „Der Journalist als Parteigänger“ mit Blick auf die journalistischen „Sittenwächter“: Wer das Ideal des kritischen Bürgers, des mündigen Bürgers, missachtet, wer politische Sachverhalte schönt, wer nicht der Aufklärung dient, sondern der partiellen Irreführung, der betreibt willentlich oder fahrlässig Manipulation.“ Journalisten „sollen nicht indoktrinieren, sie sollen nicht manipulieren, sie sollen nicht den Ehrgeiz haben, in einer Welt, die nicht heil ist, Harmonievorstellungen zu verbreiten, sondern sie sollen den kritischen Bürger mit Urteilsgrundlagen beliefern. Das ist ihre Pflicht.“

Von der Druckerpresse zur „Freiheit eines Christenmenschen“

Im Jahre 1520 erschien von Martin Luther die Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ mit einem für das ausgehende Mittelalter epochalen Satz: „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand untertan“. Binnen zweier Jahre erzielte sie 36 Auflagen in deutscher, englischer, niederländischer, spanischer, italienischer und tschechischer Sprache. Der ungeheure Erfolg und die alle Sprachgrenzen überschreitende Breitenwirkung der Reformation war letzten Endes Johannes Gänsfleisch zum Gutenberg aus Mainz (1400-1468) und seiner Erfindung des Buchdruckes 1435 zu verdanken. Seine Drucktechnik mit beweglichen Lettern veränderte die Formen der Kommunikation.

Im Jahre 1448 errichtete Gutenberg in Mainz eine „Druckfabrik“. Das erste Druckwerk aus seiner Werkstatt war eine lateinische Grammatik, die knapp 30 Seiten umfassende „Ars Minor“ des Aelius Donatus (320-380), eines römischen Grammatik- und Rhetorik-Lehrers. Sie war das erste gedruckte Sprachlehrbuch, das in Schulen und Universitäten verwandt wurde. Gedruckt wurde aber auch das erste Formular der Weltgeschichte: der Ablassbrief! Der im Kirchenrecht geregelte Ablass war ein Bußgeld. Der erhobene Betrag sicherte die Tilgung von zeitlichen Sündenstrafen, sofern zuvor eine Beichte abgelegt und Reue gezeigt worden war. Die rasch zu vervielfältigenden Formulare aus den Druckwerkstätten brachten der Kirche seit etwa 1450 eine erhebliche Steigerung bei Absatz wie Umsatz mit Ablassbriefen. In Gutenbergs Werkstatt wurden „Türkenablass“ wie „Türkenkalender“ gedruckt, zum Schutz des oströmischen Byzanz vor den Türken. Dennoch eroberte Sultan Mehmet II. am 29. Mai 1453 Konstantinopel und  benannte es um in Istanbul. 1455 druckte Gutenberg die durch Papst Nikolaus V. verkündete Bulle „wider die bosen und virfluchten tyrannen die turcken“. Gutenberg muss kräftig an der „Türkengefahr“ verdient haben.

Der Ablassbrief wurde mit der Zeit ein Politikum und rief Martin Luther (1483-1546) auf den Plan, der schließlich zur Reformation und Spaltung der Christenheit führte. Luther bediente sich fleißig der neuen Drucktechnik Gutenbergs. Dynamik und Tempo der Reformationsbewegung sind ohne sie nicht denkbar. Um 1500 zählte man in 250 Städten Europas 1120 Druckereien, die bis dahin 27 000 Druckschriften in einer Auflage von 20 Millionen Exemplaren hergestellt hatten. „Vorbild“ für die Druckpresse war die Weinpresse. Das Wort Presse hat hier seinen Ursprung. Die Drucktechnik machte auch den Weg frei für eine Volksbildung. Von Papst Gregor der Große (540-604) stammt der Ausspruch: „Was die Schrift den Lesern gibt, das empfangen die Ungebildeten aus Bildern“. Luther kombinierte Bild und Wort 1522 in seinem „Bethbüchlein“, indem er darin die Erzählung der Passionsgeschichte mit Holzschnitten illustrierte. Ulrich Zwingli (1484-1531) sah das anders und sagte dem Bild den Kampf an mit dem Argument, dass die Anhänger Gregors „die bild als stäb oder stecken der blöden“ eingesetzt hätten. Er löste die bilderstürmerischen Aktionen aus. Berüchtigt ist der Münsteraner Bildersturm vom März 1534. Aber der Lernerfolg steigt, wenn das Gedächtnis über Auge und Ohr stimuliert wird. Martin Luther und Philipp Melanchthon (1497-1566) trieben  vor allem in Sachsen die Alphabetisierung kräftig voran. Um die Geistlichen und Lehrer mit Büchern zur Elementarbildung auszustatten, verfasst Luther um 1529 ein „Enchiridion. Der kleine Catechismus für die gemeinen Pfarrer und Prediger“. Melanchthon erhielt die Auszeichnung „Praeceptor Germaniae“, Lehrer Deutschlands.

Als Erfolg der Reformation wurde in der Württembergischen Kirchenordnung von 1559 eine Schulpflicht für alle Knaben verankert. Straßburg führte im Jahr 1598 die Schulpflicht für Mädchen und Jungen ein. Man schätzt, dass zu Beginn des 16. Jahrhunderts nur etwa 3 bis 4 Prozent der zehn Millionen Deutschen alphabetisiert waren.  In Preußen sicherten die „Principia regulativa“ des calvinistisch erzogenen Königs Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) vom September 1717 und August 1736 den staatlichen Unterricht.

Vom Handels- und Nachrichtenverkehr zum Postdienst und Zeitungswesen

Die Ausweitung, Belebung wie Beschleunigung des Handels im 11. Jahrhundert brachte auch Bewegung in den Nachrichtenverkehr und das Postwesen. Handelsgesellschaften wie auch Universitäten errichteten Botendienste, die sich zu einträglichen Unternehmen entwickelten. Diese Einnahmequelle führte König Ludwig XI. dazu, im Jahre 1464 in Frankreich eine geregelte Post als Staatsmonopol zu errichten. Kaiser Maximilian I. von Österreich beauftragte Franz von Taxis 1489 mit dem Aufbau einer Poststrecke, deren Einfluss sich über halb Europa erstreckte. An den Knotenpunkten der Poststrecken entwickelten sich Nachrichtenzentralen, entstanden Zeitungen. „Zeitung“ leitet sich vom mittelniederdeutschen Wort „Tiden“ ab, das so viel wie „sich ereignen“ bedeutet. Bis ins 19. Jahrhundert ist eine Zeitung eine Nachricht. Ab 1621 entstanden Postzeitungen und zum 1. Juli 1650 erschien in Leipzig sechs Mal pro Woche die „Einkommende Zeitung“, das erste auf vier Seiten gedruckte Tagesblatt.

Besonderen Aufschwung nahm das Zeitungswesen in den USA mit der Gründung des „Spektator“ 1711. Im Jahre 1783 zählte man 43 Zeitungen in den USA, um 1800 waren es 180 Zeitungen und 1850 mehr als 2500 Zeitungen. Dieser Aufschwung war deshalb so rasant, weil die Zeitungen sich keinerlei politischen Repressalien ausgesetzt sahen. In Europa hatte einzig England bereits 1695 das alte Zensurstatut abgeschafft. In der Schweiz wurde 1848 die Pressefreiheit garantiert. Diese erfolgte im Deutschen Reich 1874 durch das Reichspressegesetz. Nach der Erfindung des Buchdrucks mittels beweglicher Letter durch Johannes Gutenberg bedurfte es zweier weiterer Erfindungen. 1811 erfand der Buchdrucker Friedrich König (1774-1833) die Schnellpresse, auf der 1819 in London die „Times“ gedruckt wurde. 1886 erfand Ottmar Mergenthaler (1854-1899) die Linotype-Setzmaschine, deren Prototyp bei der „New York Times“ eingesetzt wurde. Thomas Edison (1847-1931), der „Erfinder der Glühbirne“ bezeichnete das Linotype-Verfahren als das „achte Weltwunder“.

Was den amerikanischen und englischen vom deutschen Journalismus unterscheidet ist das Problem der Objektivität, die Trennung von Nachricht und Meinung. P. C. Scott, der Herausgeber des Manchester Guardian, sagte einmal: „Facts are sacred, comments are free“. Nachricht und Meinung sind inhaltlich getrennt, auch organisatorisch in Nachrichtenredaktion (news department) und Meinungsredaktion (editorial department). Das bedeutet keine politische Abstinenz des Journalisten. Es geht um Anstand, Ehrlichkeit und Fairness, um Fairness gegenüber Lesern, Hörern, Zuschauern als Bürger eines demokratischen Staatswesens. Es ist ein Gebot journalistischer Berufsethik, dem Publikum die Chance zu eigener Meinungsbildung einzuräumen und es nicht als Manipulationsobjekt anzusehen.

Der Politiker Peter Glotz (1939-2005) brachte es in einer Streitschrift „Der missachtete Leser“ auf den Punkt: „Dem Bürger, der nur die eine Seite kennt, nutzt seine Entscheidungsfreiheit nichts. Er wird gegängelt wie eh und je; nur diesmal von denen, die sich selbst zu den professionellen Verteidigern der Demokratie ernannt haben.“ Essentiell für eine Demokratie ist nun einmal die Meinungsfreiheit. Deutsche Journalisten reize eher die intellektuelle Tätigkeit des Redakteurs, englische Journalisten die aufregende Tätigkeit eines Reporters. Die „neutrale“ Berichterstattung wird bei deutschen Journalisten zu 95 Prozent vom „Lehrmeister“ überschattet, der Nachricht und Meinung vermengt und sich unberufen zum „Erzieher“ und Wächter korrekten politischen Denkens berufen fühlt.

Journalisten, Posaunenengel ideologischer Wunschvorstellungen einer heilen Klima-Welt

„Zum „Ethik-Bedarf“ eines Journalisten in hochindustrialisierten Gesellschaften“ schrieb 1988 Peter von Zahn: „Unserem Beruf wird allerhand zugemutet, je mehr er sich in die Bereiche der Wissenschaft und der Werbung, der Geheimdienste und der Öffentlichkeitsarbeit ausdehnt. Es wird Großmäuler unseres eigenen Standes geben, die den Journalisten als Vermittler, Künder, Deuter, Warner und Mahner der postindustriellen Gesellschaft im dritten Jahrtausend preisen und uns eine Funktion zuweisen, die ursprünglich einmal Religionsstifter, Komödianten und Philosophen vorbehalten war. Vor der Interpretation ist die genaue Bestandsaufnahme zu besorgen.“ Der Journalist muss sich vor allem um Tatsachengenauigkeit bemühen, um der Wahrheitspflicht zu genügen. Keinesfalls darf er sich in die Rolle eines Missionars oder Propagandisten einer heilen Welt hinein loben lassen, der dann aber doch nichts tut, als ihm bei Pressekonferenzen serviertes Herrschaftswissen unkritisch bildmächtig und wortgewaltig zu verbreiten.

Keine journalistische Meisterleistung, sondern eine Fehlleistung erster Güte gelang dem SPIEGEL am 13. August 1986. Als mögliche Folge der Klima-Katastrophe wurde der Kölner Dom in die Nordsee hinein manipuliert, wohl um die Urangst vor der Sintflut wiederzubeleben. Vorangegangen war am 20. Januar 1986 eine Pressekonferenz der Deutschen Physikalischen Gesellschaft e. V., bei der den Journalisten die „Warnung vor der drohenden Klimakatastrophe“ vorgestellt und erläutert wurde. Gut ein halbes Jahr hatte sich der SPIEGEL Zeit gelassen, genügend Zeit, in der seine Wissenschaftsjournalisten sorgfältig hätten recherchieren, sich einarbeiten und sachkundig machen können. Zur Wahrheitsfindung hätte unbedingt auch die juristische Grundregel des „audiatur et altera pars“ befolgt werden müssen. Noch überwog die Skepsis. Eine objektive Berichterstattung muss bei solch hypothetischen Anklagen und prophetischen Behauptungen Gegenmeinungen einholen, um den Lesern die faire Chance zu geben, selbst kritisch nachzufragen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Diesen Akt der Wahrheitssuche hat der SPIEGEL unterlassen, schon in der Kontrollphase versagt und die journalistische Objektivitätsnorm verletzt. Nach der 1979 von der UNESCO verabschiedeten Weltinformationsordnung hat das Publikum das Recht auf mediale Faktenprüfung, um die Möglichkeit zu haben, Aussagen und Ereignisse objektiv zu würdigen.

Haben die SPIEGEL-Redakteure bei Verarbeitung der DPG-Pressekonferenz das Gebot sorgfältiger Recherche eingehalten, die notwendige Sorgfaltspflicht gewahrt, ihre Verantwortlichkeit wahrgenommen und damit dem Wahrheitsgebot Folge geleistet? Nein, sie haben sich als „Durchlauferhitzer“ betätigt und aus Bequemlichkeit, falschem Respekt oder ideologischer Bruderschaft als Korrelat der Wissensmacht versagt. Wenn eine Zensur nicht stattfindet, dann ist die Kontrollfunktion einer freien Presse noch wichtiger, denn „Wissen ist Macht“. Beides muss kontrolliert werden! Jeder Journalist, insbesondere ein Wissenschaftsjournalist, hat die Pflicht, in seiner Berufsarbeit eine möglichst weitgehende Annäherung an die Wahrheit zu suchen. Das Gebot objektiver Berichterstattung verbietet es ihm, seine Leser in einem Halbwahrheiten-Dilemma zu lassen. Er hat die Pflicht, nach der Wahrheit zu suchen und sie nicht zu ignorieren, sie nicht wahrhaben zu wollen. Journalistische Aussagen müssen ebenso wie wissenschaftliche Aussagen „wahr“ sein, um überhaupt „objektiv“ sein zu können. Wenn schon die Wissenschaft Selektion und Komplexitätsreduktion betreibt, dann muss ein Journalist den Lesern eine Brücke zur komplexen Realität schlagen.

Das aus dem Nachprüfbarkeitsgebot sich ergebende Transparenz-Postulat erfordert, sich bei der „Warnung vor der drohenden Klimakatastrophe“ zuerst mit der Begrifflichkeit auseinanderzusetzen. Nach Friedrich Hegel (1770-1831) muss Journalismus, um „Wissenschaft“ zu werden, bereit sein, die „Anstrengung des Begriffs“ auf sich zu nehmen. Er muss sich mit dem Begriff „Klima“, seiner Genese, seiner Bedeutungsvielfalt auseinandersetzen. Vom Wort her kommt „Klima“ aus dem Griechischen und bedeutet „Neigung“. Neigung ist unbestimmt, wird erst konkret durch die Angabe von Richtung und Winkel. Ein Neigungswechsel kann zu einer Katastrophe führen. Wenn bei einem Menschen der „Gleichgewichtssinn“ plötzlich ausfällt, fällt er hin, ist hilflos und ruft den Arzt zum „Klimaschutz“. Das hat die DPG e.V., als sie vor der Klimakatastrophe warnte, nicht gemeint, aber beabsichtigt, denn der Begriff „Klima“ ist mehrdeutig und wird vom Unterbewusstsein anders aufgefasst als vom Verstand.

Die DPG warnte vor dem „Treibhauseffekt“, der „Erderwärmung“, dem „Meeresspiegelanstieg“, kurz, vor der „Klimakatastrophe“ und machte die modernen Industriegesellschaften für die „Klimakrise“ verantwortlich. Die verwendeten Worte sind alles Begriffe, die sich analytisch in ihre Einzelteile zerlegen lassen. Das Wort „Klimakatastrophe“ war bis dato ein in der deutschen Sprache unbekannter, weil völlig unsinniger und in sich widersprüchlicher Begriff, der sozusagen „Feuer und Wasser“ verband. „Feuer“ mag „Katastrophen“ auslösen, die mit Wasser löschbar sind. Kann aber ein anhand des vergangenen Wetters statistisch errechneter und damit „toter“ statischer Mittelwert eine künftige „Katastrophe“ auslösen? Nein! Alles andere ist numerische Computer-Kaffeesatzleserei!

Ein Wissenschaftsjournalist muss das Allgemeinwissen haben, um die Genese des Wortes „Klima“ zu kennen. Er muss von den Bedeutungsunterschieden von Wetter, Witterung und Klima wissen. Er muss auch die international gültige Definition von „Klima“ als vom Wetter abgeleitetes und den „mittleren Zustand des Wetters“ an einem Ort der Erde repräsentierendes „Ding an sich“ kennen. Dabei gilt „Klima“ immer nur für eine bestimmte Zeit, einen als „Norm“ deklarierten 30-Jahres-Zeitraum. Er muss wissen, dass jeder statistisch abgeleitete Wert ein abstrakter Wert ist. Dies gilt für eine mittlere Temperatur wie eine mittlere Lebenserwartung oder ein mittleres Einkommen. Solche Mittel-Werte ändern sich auch mit der Zeit,  wenn man sie als gleitende Mittelwerte darstellt. Erst dann ergeben sie einen Sinn und inspirieren zu der Frage, was die Veränderungen ausgelöst haben mag. Doch diese Art der Interpretation meiden die „Klimaexperten“, obgleich die Konstruktion von gleitenden Mitteln eine Leichtigkeit wäre. Aber nein, man errechnet „Jahresmitteltemperaturwerte“ und spekuliert anhand von Zufallsschwankungen, ob es wärmer oder kälter wird. Wer sich auf dieses Spiel einlässt, ist befangen und gefangen und kommt aus der vorgegebenen Argumentationsspirale nicht heraus.

Das Wetter liegt zwar dem „Klima“ zugrunde, dieses gibt aber keine Auskunft über das reale, sich ständig über die 30 Jahre hinweg verändernde Wetter. Es folgt nicht einmal dem Jahreszeitenrhythmus von Frühling, Sommer, Herbst und Winter und zeigt Jahr für Jahr einen anderen Verlauf. Es ist keine Kunst zu behaupten, dass im Jahre 2071 die „Globaltemperatur“ um 2 Grad höher oder niedriger liegt als heute, aber es wäre eine große Leistung, wenn wir heute schon von den „Klimaexperten“ gesagt bekämen, wie der Wetterablauf im nächsten Winter annähernd sein könnte.

Recherche-Empfehlungen für Wissenschaftsjournalisten

Wenn auch die „Klimakatastrophe“ bei den meisten Menschen als reale Möglichkeit verinnerlicht wurde und nicht mehr hinterfragt wird, so ist es doch nie zu spät, zur Vernunft zukommen, das Ruder einfach rumzuwerfen und das „Theaterstück“ zu beenden. Dazu muss man sich zuerst von den eingeredeten und nunmehr eingebildeten „Schuldkomplexen“ befreien. Dies müsste eigentlich am einfachsten sein, denn eines ist klar, am Wetter und seinen Veränderungen ist der Mensch nicht schuld! Immer wieder wird er unfreiwillig Opfer von Wetterkatastrophen oder Unwettern, die er weder abwenden noch vermeiden kann, vor denen er sich schützen muss. Wetterschutz bedeutet „Schutz vor dem Wetter“ und mitnichten „Schutz des Wetters“! Damit hängt die Aufforderung „Schutz des Klimas“ schon einmal in der Luft, ist ein surrealer Wunschtraum. Vergangenheit bedarf keines Schutzes. Der Zeitpfeil ist unumkehrbar!

Wenn Wissenschaftler Hiobsbotschaften apokalyptischer Natur aussenden, dann sollten bei jedem Wissenschaftsjournalisten alle Alarmglocken läuten. Dann sollte er ruhig oder „cool“ bleiben und an die Journalistin Carola Stern denken. Auf die Frage, welche natürlichen Eigenschaften sie besitzen möchte, antwortete sie: „Die Klarsicht des Kindes in Andersens Märchen >Des Kaisers neue Kleider<.“ Wir müssen uns auf das rückbesinnen, was man „gesunden Menschenverstand“ nennt. Diesem allein verdankt die Menschheit den heutigen Wissensstand. Dieser führte uns entwicklungsgeschichtlich vom homo erectus, zum homo faber, zum homo sapiens, zum „homo sapiens sapiens“. Der Mensch musste zuallererst sich in der Natur orientieren und zurechtfinden. Er musste sie aufmerksam und nachhaltig beobachten, um Erfahrungen und Wissen anzusammeln. Er war praktisch veranlagt, begann sich seine Werkzeuge zu bauen und zu experimentieren. Er befreite sich von etlichen natürlichen Zwängen, wurde vom Jäger und Sammler zum Ackerbauern und Viehzüchter. Die technische Entwicklung führte von der Steinzeit über die Kupfer- und Bronzezeit zur Eisenzeit bis in die Moderne, das Atomzeitalter.

Der Mensch kann die Erde zerstören, er kann auch sich selbst zerstören, er kann sich aber nicht aus der Natur verabschieden. Er kann in der Luft keine Straßen bauen mit „Leitplanken“, die dem Wetter seine Wege weisen. Er ist ein biologisches Wesen und somit in die Natur eingebunden. Er braucht zum Leben Sauerstoff, Wasser und Nahrung, die von den „Primärproduzenten“, den grünen Pflanzen, über die Photosynthese geliefert wird. Die Pflanzen brauchen wiederum Licht und Wärme der Sonne sowie H2O und CO2, um Nahrung für Mensch und Tier zu erzeugen. Sie liefern zugleich den Sauerstoff, um die Nahrung im Körper verbrennen und die gespeicherte Sonnenenergie als Lebensenergie zu nutzen. Das zum Leben essentielle CO2 soll ein „Umweltgift“, gar ein „Klimakiller“ sein? Doch wo hat je das CO2 das Wetter getötet? Wo ist jemals ein Einfluss des CO2 auf die sich permanent ändernden Temperaturen festgestellt und nachgewiesen worden?

Der Mensch kennt seit Urzeiten den Tagesgang der Temperatur, der sich wiederum mit dem Jahresgang des Sonnenstandes infolge der „Schiefe der Ekliptik“ ändert. Er weiß, dass zum Abend hin mit untergehender Sonne die Temperaturen sinken und vom Boden her die Luft abgekühlt wird. Erst mit Sonnenaufgang werden zuerst der Boden und dann die aufliegende Luft erwärmt, bevor Turbulenz einsetzt, warme Luft aufsteigt, sich adiabatisch abkühlt und sich kleine wie größere Haufenwolken am Himmel bilden. Das Auf und Ab der bodennahen Lufttemperatur ist Folge eines Wechselspiels zwischen der Energieeinstrahlung der Sonne und der Energieabstrahlung der Erde. Die Energieabstrahlung ist ein immerwährender temperaturabhängiger Prozess, während die Energieeinstrahlung der Sonne nur am Tage erfolgt. Steht die Sonne hoch am Himmel, sind die Tage lang, ist es warm, haben wir Sommer. Steht die Sonne tief über dem Horizont, sind die Nächte lang, ist es kalt, haben wir Winter. Das ist der Rhythmus der Natur, an den sich alles Leben angepasst hat.

Es sind unstrittige physikalische Erkenntnisse, dass jede Masse nicht nur eine Schwerkraft ausübt, sondern eine Temperatur hat und elektromagnetische Strahlung aussendet. Jeder Körper kühlt sich ab, unweigerlich, auch der Erdkörper! Damit auf ihm Leben möglich wird, muss er beheizt werden. Dies macht die Sonne, die sich wiederum „verzehrt“, um Leben auf der Erde zu ermöglichen. Dies alles ist Allgemeinwissen, das auch Wissenschaftsjournalisten eigen ist. Umso erstaunlicher ist es, dass sie sich von der DPG e.V. haben den Bären von der „Erderwärmung“ durch CO2 wie der „Klimakatastrophe“ haben aufbinden lassen und dieses „Schreckgespenst“ unkritisch und ungeprüft über die Welt verbreitet haben. Sie hatten alle Möglichkeiten der Recherche, um dieses „Gespenst“ von Beginn an zu entzaubern, aber sie haben sie nicht genutzt. Warum haben die 1986 zur Pressekonferenz geladenen Journalisten nicht unbekümmert wie das „Kind“ aus ihrer praktischen Lebenserfahrung heraus pragmatische Sinnfragen gestellt? Das künstlich auf Fiktionen gegründete Theoriegebäude „Treibhaus“ wäre wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen!

Oppenheim, im Juli 2014

Dipl.-Met. Dr. phil. Wolfgang Thüne




„Kornkraft statt Kernkraft“, so sagte Franz Alt — Wie sieht das heute aus?

Heute sind Änderungen eingetreten, so ist erstens ein Trend zu immer mehr Biolandwirtschaft mit niedrigeren Hektarerträgen zu sehen, und zweitens wurde ab 1998 seit der Regierung von Rot-Grün mit der Energiewende die Landwirtschaft zur Energieerzeugung angehalten: „Vom Landwirt zum Energiewirt“, so war der Slogan der Regierung, „Kornkraft statt Kernkraft“, sagte Franz Alt. Durch Biomasse kann Energie gespeichert werden, das sollte helfen, die Mängel von Wind (Flaute) und Sonne (Nacht, Winter) ausgleichen. Offensichtlich ist die Landwirtschaft den Deutschen nicht so wichtig, denn sie holen die Lebensmittel ja von Aldi und/oder Lidl?

Der Mensch als Wärmekraftmaschine

Der Mensch benötigt zu seiner Existenz Energie, die ihm in der Form von Nahrung zugeführt werden muß. Beim Normalgewicht von 75kg ist die Leistung von rund 100 Watt erforderlich, um bei der Körpertemperatur von 37°C die Lebensfunktionen aufrecht zu erhalten. Das ergibt im Jahr eine notwendige Energiezufuhr von rund 1000kWh durch die Nahrung. Bei körperlicher Anstrengung (die es bei uns zum Gelderwerb heutzutage kaum noch gibt) oder bei höherem Körpergewicht ist eine entsprechend höhere Energiezufuhr bis zu etwa 2000kWh pro Jahr erforderlich.

Betrachten wir den Menschen als eine Wärmekraftmaschine, dann kann diese Maschine in einem Jahr mit den Beinen rund 100kWh erbringen, mit den Armen nur rund 10kWh im Jahr. Der Wirkungsgrad liegt in der Gegend um 10%.

Der Wohlstand in unserem Lande kommt nicht von körperlicher Arbeit des Menschen, sondern dieser wird möglich durch weitere Energielieferanten: Kohle, Öl, Gas, Kernkraft. Für den Wohlstand sind pro Jahr 50 000kWh pro Person an Primärenergie erforderlich.

 

Die Leistungsfähigkeit der Wärmekraftmaschine Mensch soll an einem nachvollziehbaren Beispiel vorgerechnet werden. Ein Urlauber in Garmisch-Partenkirchen steigt auf die Zugspitze, dazu sind normal zwei Tage erforderlich mit Übernachtung auf einer Hütte. Die mit den Beinen aufzubringende Arbeit errechnet sich aus Höhenunterschied und Gewicht der Person zu rund 0,5kWh. Die durchschnittliche Leistung beträgt bei 10 Stunden Gehzeit rund 50 Watt. Gut trainierte junge Menschen können diese Bergtour in einem Tage schaffen, also rund 100 Watt mit den Beinen bei 5 Stunden Gehzeit aufbringen. Die maximal mögliche Leistung bei Extremsportlern liegt bei 300 Watt, diese können sie etwa eine Stunde lang bringen [2].

Welchen Folgen hat „Kornkraft statt Kernkraft“?

Die „Kornkraft“ betrifft die Ernährung des Menschen, dazu sind pro Person 1000kWh im Jahr nötig.

Die „Kernkraft“ betrifft den gesamten Wohlstand des Menschen, dazu sind bei uns 50 000kWh im Jahr nötig.

Die Biomasse soll im Rahmen der Energiewende – das ist der Ersatz der Kernenergie – die Mängel der Zufallsquellen Wind und Sonne ausgleichen. Die Politik schreibt: „Die Bioenergie soll bis 2050 einen wesentlichen Teil des Gesamtenergieverbrauchs decken“ [3]. Es ist ein Rätsel, wie sich die Politik dieses vorstellt. Wie soll die kleine zur Ernährung erforderliche Menge Bioenergie von 1000kWh pro Person und Jahr (von der in 2011 aber nur noch ca. 600kWh pro Person und Jahr aus Deutschland stammten) eine Entlastung beim viel größeren gesamten Primärenergieverbrauch von 50 000kWh pro Person und Jahr bringen?

Als Folge der Energiewende wurden in 2010 auf 1,8 Mill. ha in Deutschland Energiepflanzen angebaut, das sind 15% der Ackerfläche [3]. Es lässt sich abschätzen, daß damit in 2010 im Vergleich zu den 1990-er Jahren etwa 8 Mill. Menschen weniger mit Produkten aus deutscher Landwirtschaft ernährt wurden. Aus 70% Eigenversorgung wurde etwa 60% Eigenversorgung. Der globale Lebensmittelmarkt machte das möglich, an die Stelle der deutschen Ackerflächen traten Flächen im Ausland. Die oft propagierte Lebensmittelversorgung „aus der Region“ entspricht immer weniger der Realität. Warum wünscht unsere Regierung mehr Lebensmittelversorgung aus fernen Ländern, also mehr Transport über die Weltmeere, mehr Verkehr über Schienen und Autobahnen?

Eine Verknappung von Getreide auf dem Weltmarkt hat Preissteigerungen zur Folge. Aus dem Bäckerhandwerk bei uns wird von etwa 80% Teuerung bei Mehl in den letzten 5 Jahren berichtet. In einem Markt bilden sich die Preise durch Angebot und Nachfrage. Beim Lebensmittelmarkt spielen viele Dinge mit: Die Weltbevölkerung nimmt zu; die Schwellenländer wünschen eine Versorgung auf hohem Niveau wie in den Industrieländern; die Herstellung von Ethanol als Beimischung zum Benzin; Anbau von Energiepflanzen anstatt Nahrungspflanzen; das Wetter in den bedeutenden Exportländern für Getreide, Soja, Mais; Spekulation mit Erzeugnissen im Bereich Ernährung. Von dieser Aufzählung ist nur der Anbau von Energiepflanzen anstatt Nahrungspflanzen durch uns beeinflussbar, es liegt in den Händen unserer Politik. Haben die Umwälzungen in den nordafrikanischen Ländern nicht auch mit Nahrungsknappheit zu tun, so wie es schon bei den Hungerrevolten in Amerika 2007/2008 der Fall war [4]?

Deutschland hat auf der Erdkugel eine günstige Lage. Mitteleuropa liegt im Westwindgürtel der Erde, daher gibt es während der Vegetationsperiode immer wieder einmal Kaltluft und einmal Warmluft. Das ergibt regelmäßige Niederschläge als Voraussetzung für Pflanzenwachstum. Es gibt bei uns keine extremen Abweichungen von langjährigen Mittel. In anderen Ländern ist es anders, wir entsinnen uns an die große Dürre im mittleren Westen der USA im Jahre 2012. Die USA und Kanada sind eine Kornkammer der Erde, sie exportieren insgesamt so viel Weizen, wie in Deutschland an Getreide geerntet wird. Eine Dürre hat es dort schon öfter gegeben, zum Beispiel in 1988, 2002, 2011 [5]. Warum verzichtet man bei uns mit günstigen klimatischen Verhältnissen und einer recht sicheren Ernte auf Nahrungserzeugung, um als Ersatz auf die Ernte aus Staaten mit unsichereren Verhältnissen zurückzugreifen?

Es wird viel über Wirkungsgrade diskutiert, der Wirkungsgrad unserer Kernkraftwerke mit ca. 33% wird als zu niedrig angeprangert. Natürlich gibt es besseres, zum Beispiel moderne Kohlekraftwerke  (bei Braunkohle BoA mit ca. 45%) und Gaskraftwerke mit über 50% (Irsching 5). In Deutschland haben moderne Kraftwerke oft einen Wirkungsgrad NULL, wenn sie wegen der Vorrangeinspeisung vom Strom von Wind und Sonne nach EEG still stehen müssen. Die Natur darf immer produzieren, die Pflanzen assimilieren immer, sie verwandeln Sonnenenergie in chemische Energie. Deren Wirkungsgrad variiert in einem großen Bereich zwischen 0,05% und 0,5%, je nach Boden, klimatischen Verhältnissen, Düngung, Pflanzenart. Kraftwerke mit 33% Wirkungsgrad werden still gelegt, beim Ersatz ist dieser gerade einmal ein Hundertstel — ist das Fortschritt?

Was will Deutschlands Regierung?

In den neuen Beschlüssen der Regierung zum EEG von vor wenigen Tagen will die Regierung den Zubau im Rahmen des EEG begrenzen, bei Biomasse wird 100MW pro Jahr genannt. Was bedeutet das?

Mit 100MW (elektrisch) kann man bei 5000 Stunden im Jahr 500 Mill. kWh Strom erzeugen.

Beim Wirkungsgrad von einem Drittel sind dafür 1500 Mill. kWh an primärer Biomasse erforderlich.

Damit könnte man auch Lebensmittel für rund 1,5 Millionen Menschen erzeugen.

Deutschland will den globalen Lebensmittelmarkt weiterhin knapp halten, ihm jedes Jahr Nahrung für etwa eine weitere Million Menschen entziehen – warum?

Wäre es nicht nützlich, hier eine „Ethikkommission“ einzusetzen mit Sozialwissenschaftlern und Vertretern aus den Kirchen um mögliche Zusammenhänge mit dem Hunger auf der Welt, mit dem Aufbegehren der Armen, mit den Flüchtlingsströmen aufzuzeigen?

Wo liegt das Risiko der Kernkraft?

Während fehlende Nahrung ganz reale Risiken zur Folge hat, ist das Risiko der Kernkraft ein abstraktes theoretisches Risiko. Die sog. „Strahlengefahr“ bei der Kerntechnik ist eine angenommene Gefahr, die nur bei extrem hoher Dosis in sehr kurzer Zeit (d.h. bei extrem hoher Dosisleistung) real ist. So hat laut UNSCEAR die Kerntechnik seit Beginn von 1945 bis 2007 durch Strahlenunfälle weltweit insgesamt 147 Todesopfer gekostet, da sind Tschernobyl und Unfälle in der Medizin mit eingeschlossen (z.B. versehentliche Bestrahlungen mit tödlicher Dosis bei der Krebstherapie), auch der militärische Bereich in den Anfängen [6].

Bei kleiner Dosis gibt es KEINE Gefahr. Dennoch macht man die Annahme, daß auch dort eine Gefahr existieren würde, indem man das Risiko linear bis zur Dosis NULL extrapoliert. Natürlich benutzt man dabei den Konjunktiv!!! Würde man diese Annahme nicht machen, dann gäbe es für Deutschland keinen Grund für den Ausstieg. Es gibt bei westlichen Reaktoren inzwischen 15 000 Reaktorbetriebsjahre (im wesentlichen Leichtwasserreaktoren), ohne daß ein Mensch einen gesundheitlichen Schaden durch das vorhandene spezielle Risiko der Strahlung erlitten hätte. Das ist eine großartige Leistung der Sicherheitstechnik. Das Restrisiko, von dem Frau Dr. Merkel in ihrer Begründung zum Abschalten der Kernkraftwerke in 2011 sprach, ist also sehr sehr klein. Die Fachleute von UNSCEAR haben zu dem Unfall in Fukushima in dem kürzlich veröffentlichten Bericht [6] vom 2.4.2014 festgestellt, daß dort auch in Zukunft keine gesundheitlichen Schäden durch Strahlen für Menschen (Krebs) zu erwarten sind, also ist das Restrisiko dort tatsächlich gleich NULL.

In der Realität ist die „Strahlengefahr“ bei geringer Dosis eine negative Gefahr, d.h. die Strahlen sind nützlich für Lebewesen [7,8]. Die weltweit seit einem halben Jahrhundert gültige Strahlenschutzphilosophie ist falsch, sie sollte geändert werden (siehe die Profs. Becker, Feinendegen, Chen et.al., Henriksen, Muckerheide, Calabrese, und viele andere). Professor Jaworowski nannte den heutigen Umgang mit Strahlung durch Radioaktivität „kriminell“, weil es Schaden bringt, ein möglicher Nutzen aber behindert wird. Wann wird der Gesetzgeber endlich seine Irrtümer erkennen und Änderungen zu bewirken?

[1] Agrarbericht der Bundesregierung 1996

[2] Ergebnisse vom Wildsaurennen: http://www.sportverein-sellrain.at/index.php/wildsaustaffel

[3] Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2011, Ministerin Frau Ilse Aigner

[4] Prof. H.-W. Sinn: 12.7.2011 und 8.7.2014 im ifo-Institut, Kapitel „Teller oder Tank“ in „Das grüne Paradoxon“

[5] Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft, TOPICS GEO, Naturkatastrophen 2012

[6] http://www.unscear.org/

[7] J. Langeheine „Die Dosis macht das Gift – auch bei Strahlung“, www.eike-klima-energie.eu

[8] Feinendegen „Hormesis“ in  www.energie-fakten.de , Berichte zu Radioaktivität und Strahlung unter www.buerger-fuer-technik.de

Und hier ein Bild dazu aus meinem eigenem Vorrat:

Wohlstand ist nur möglich bei Verfügbarkeit über Energie. Wo die Energie fehlt, wird allein die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu einem beschwerlichen Job. Das ist heute noch an vielen Stellen der Welt Realität. Es gibt dort keine andere Möglichkeit, als Öko-Landwirtschaft konsequent nach dem Motto „weg vom Öl“ zu betreiben, wobei allein der „Hafermotor“ um die 50% der mühsam erzeugten Ernte benötigt.

Foto aus dem Dud Kohsi-Tal in Nepal, 2012, Dr. Karin Niemann




Ohne fundierte Begründung: Bundesregierung plant weitgehendes Verbot von Hydraulic Fracturing (“Fracking”)

1. Einführende Vorbemerkungen

 

 

Fracarbeiten Söhlingen Z15
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Fast fünfzig Jahre lang wurde auch in Deutschland, Ost wie West,  Hydraulic Fracturing in Erdgaslagerstätten hunderte Male angewendet, um die Zuflussrate von Erdgas in vergleichsweise geringdurchlässigen Speichergesteinen zu optimieren. Dieses geschah weitestgehend ohne das Interesse der unmittelbaren Anwohner zu wecken, obwohl in denLokalmedien etwaige Arbeiten angekündigt wurden und auch zu Bohrplatzführungen stattfanden.

Das Desinteresse änderte sich schlagartig Ende 2010. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen (NRW) überschlugen sich einige Medien mit Jubelmeldungen. Schließlich solle unter NRW ein “riesiges Erdgasfeld” liegen, welche 2.000 Milliarden Kubikmeter Gas enthalten sollte (Zum Vergleich: Das mit Abstand größte westeuropäische Erdgasvorkommen “Groningen” in den Niederlanden enthielt ursprünglich Reserven in dieser Größenordnung). Um diese potenziellen Lagerstätten erschließen zu können, war von “neuen Fördermethoden” die Rede, die die Gewinnung des Erdgases ermöglichen sollen.

Mit den “neuen Fördermethoden” war Hydraulic Fracturing, was bereits damals alles andere als neu war, gemeint. Aber dennoch sollte dieses bewährte Verfahren den Explorationsvorhaben ein Bein stellen. Denn ebenfalls Ende 2010 erschien der Film “Gasland”, der für sich beansprucht, negative Folgen des Fracturings in den USA dokumentiert zu haben. Dramatische Szenen mit entzündbaren Wasserhähnen oder in die Kamera gehaltene Gläser mit angeblich durch Fracturing “verseuchtes” Trinkwasser trafen in Deutschland bei tlw. übertrieben umweltbesorgten Mitbürgern sowie bei sensationslüsternen Medien auf fruchtbaren Boden. Der Film wurde ohne den Hauch eines Zweifels für bare Münze genommen.

Um gegen die Erkundung (!) zu opponieren, gründeten sich umgehend Bürgerinitiativen (BI) an Orten in NRW, wo mit Bohrungen v.a. Kohleflözgasvorkommen aufgespürt werden sollten. Aber auch im benachbarten Niedersachsen gründeten sich ab 2011 BI an Orten, wo nach Schiefergas oder nach Kohleflözgas gesucht werden sollte. Selbst klassische Förderregionen waren betroffen, als plötzlich bekannt wurde, dass dort das ansonsten auch durch die Medien weitestgehend ignorierte Hydraulic Fracturing bereits seit Jahren angewendet wird und wieder durchgeführt werden sollte. Hinzu kam, dass durch diese Medien (z.B. NDR) gewordene Benzolaustritte an Lagerstättenwasser-Leitungen fälschlicherweise dem Hydraulic Fracturing zugeschrieben wurden.

Das Zusammentreffen der genannten Aspekte führte schließlich zu einer medialen Desinformationskampagne, die ihresgleichen sucht. Die “Erläuterung” des Verfahrens Hydraulic Fracturing wurde im Regelfall darauf reduziert, dass “ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst” werde, “um das Gas zu lösen”. Wie genau eine Fracmaßnahme abläuft, wozu Sand und Chemikalien eingesetzt werden, wurde so gut wie nie erklärt. Hinzu kommt, dass bei der inzwischen naturwissenschaftlich unzureichend gebildeten Allgemeinheit “Chemikalien” als grundsätzlich schädlich angesehen werden.

Letzten Endes blieb die Politik, zunächst auf lokaler und regionaler Ebene, durch die Agitation der BI oft im engen Schulterschluss mit Medien(vertretern) nicht unbeeindruckt und nahm sich der Sorgen der “Bürger” an. Das führte dazu, dass NRW sowie das dem Bundesumweltministerium untergeordnete Umweltbundesamt (UBA) an teils fachfremde Privatfirmen und Institute Studien in Auftrag gaben, die das Risiko der Erschließung von Lagerstätten mittels Hydraulic Fracturing bewerten sollten. Obwohl diese Studien von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) der Bundesländer scharf kritisiert wurden, bezogen sich Politik, Medien und die BI stets auf diese. Erkenntnisse der fachlich kompetenten BGR und SGD wurden stattdessen weitesgehend ignoriert. Im Gegensatz zu Großbritannien übrigens, wo der British Geological Survey eine Studie verfasste, die die Basis für das weitere Vorgehen der Regierung darstellte.

Insgesamt führte die Debatte dazu, dass die in Niedersachsen erst seit 2008 stattfindende Exploaration auf Schiefer- sowie Kohleflözgas komplett zum Erliegen kam und in NRW, von einer Ausnahme abgesehen, überhaupt nicht beginnen konnte. Darüber  hinaus wurden seit 2011 in Niedersachsen geplante “klassische” Fracmaßnahmen nicht mehr genehmigt und im Zeichen des letzten niedersächsischen Wahlkampfes 2012/2013 die Auflagen ohne fachliche Begründung verschärft.

Und das ist die Brücke zu den geplanten gesetzlichen Vorhaben der gegenwärtigen Bundesregierung in Bezug auf die Anwendung des Hydraulic Fracturing sowie die inländische Erdgasförderung insgesamt.

2. Diskussion der Eckpunkte für die Regelung von “Fracking “

Kohleflözgas-Erkundungsbohrung Osnabrück-Holte Z2
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Durch das teils enge Zusammenspiel von Medien und BI sowie Umweltgruppen und der damit einhergehenden Desinformation und Dramatisierung bezüglich des Hydraulic Fracturing sowie der in Teilen fachlich unzureichenden Studien im Auftrag der Landesregierung NRW sowie des UBA sah sich die Bundesregierung veranlasst, zu reagieren. Bereits in der letzten Legislaturperiode sollten vor dem Hintergrund des medialen Drucks sowie der Studienergebnisse Auflagen verschärft werden. Jedoch konnten sich die damaligen Ressortchefs Altmaier (Umwelt, CDU) sowie Rösler (Wirtschaft, FDP) nicht auf entsprechende Regularien verständigen. Offenbar war das Thema für den Wahlkampf zu heikel.

Bei der neuen Bundesregierung hingegen ist “Fracking” sogar Gegenstand des Koalitionsvertrages. Das muss man sich einmal vergegenwärtigen: Eine seit Jahrzehnten bewährte Stimulationsmethode findet Einzug in einen Koalitionsvertrag. Und das allein nur durch die nahezu jeglicher Grundlage entbehrenden unterstellten Gefahren, wie z.B. die der Grundwasserverschmutzung oder die des Auslösens von (Schadens-) Erdbeben. Dazu der Berufsverband Deutscher Geowissenschaftler (BDG):

Die Hauptargumente der Fracking-Kritiker, die Verunreinigung des Trinkwassers und die Auffassung, Fracking könne Erdbeben auslösen, haben nach Auffassung des BDG wenig Bestand: Seit diese Technik in Deutschland eingesetzt wird, ist kein einziger Fall einer Grundwasserverunreinigung durch Fracking aufgetreten und die Auswirkungen des Frackings können zwar seismisch gemessen werden, sind aber in der Regel weit unter der Spürbarkeitsgrenze. In Deutschland ist es bei keiner der bisher durchgeführten Frackingmaßnahmen zu einem spürbaren Beben gekommen.

International verhält es sich kaum anders. Dazu soll an dieser Stelle auf ein Interview mit Professor Brian Horsfield vom GFZ Potsdam verwiesen werden.

Doch von solchen fachlich fundierten Erkenntnissen lässt sich die Bundesregierung offenbar nicht beirren. Anders ist es nicht zu erklären, dass immer wieder und somit auch bei den Eckpunkten der Regierung der Trinkwasserschutz in den Fokus gerückt wird:

Das geplante Regelungspaket zu Fracking folgt einem Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit undder Schutz des Trinkwassers hat absolute Priorität.

Grundsätzlich ist dieser Forderung allgemein betrachtet nichts entgegenzusetzen. Doch der Zusammenhang mit dem Hydraulic Fracturing erschließt sich aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrungen aus über 2 Millionen Anwendungen nicht (siehe Zitat BDG und Interview Prof. Horsfield).

Weiter heißt es:

Beim Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein lassen sich derzeit mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen.

Warum sollten sich diese von den internationalen Erfahrungen wesentlich unterscheiden? Entscheidend ist, dass die potenziellen Lagerstätten durch undurchlässige Deckschichten überlagert werden. Die Verbreitung solcher Schichten ist insbesondere in Norddeutschland durch die jahrzehntelange Exploration auf Erdöl und Erdgas gut erforscht. Dementsprechend ist der erste Eckpunkt nicht nachvollziehbar (Auszug):

1. Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten. […]

Zu hinterfragen ist hier allein schon die willkürlich gezogene Grenze von 3.000 Metern Teufe. Eine Begründung, warum gerade diese Teufenlage gewählt wurde, gibt es nicht. Zu vermuten ist, dass sich an tieferliegende potenzielle Schiefergasvorkommen aus wirtschaftlichen Gründen kein Unternehmen heranwagt und deshalb diese Grenze gezogen wurde. Damit wäre die Bundesregierung fein raus: Scheinbar ermöglicht sie die Erkundung, ist sich aber dessen bewusst, dass diese bei den Rahmenbedingungen kaum stattfinden wird. Genauso verhält es sich mit den “erlaubten” Forschungsprojekten. Kein Unternehmen würde bei dieser schwammigen und zukünftig unsicheren Gesetzeslage zig Millionen Euro in Forschungsprojekte investieren. Und somit wird es bis 2021 keine Forschungsergebnisse geben, die als Basis einer “Angemessenheitsbewertung” des Verbotes dienen könnten (wobei meiner Meinung nach das Verbot bereits aus heutiger Sicht völlig überzogen ist).

2. Fracking-Vorhaben für so genanntes „Tight Gas“ („konventionelles Fracking“) bleiben grundsätzlich möglich. Solche Vorhaben werden seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt und dürfen schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen.[…]

Hier müsste sich die Bundesregierung zunächst die Frage gefallen lassen, ob seinerzeit auch über Verbote der Erkenntnisgewinn erzeugt werden sollte (Ironie!) oder ob stattdessen eine Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Technologien existierte und man den Mut hatte, Neues auszuprobieren und dadurch den Wissensstand auszubauen und gesellschaftlich voranzuschreiten. Außerdem stellt sich die Frage, warum für Schiefergaslagerstätten nur Fracfluide eingesetzt werden dürfen, die nicht wassergefährdend sind, für Sandsteinlagerstätten aber Fluide der WGK 1 (schwach wassergefährdend) erlaubt sein sollen. Hier wird wiederum reine Willkür deutlich.

3. Eine Gefahr für die öffentliche Wasserversorgung werden wir darüber hinaus ausschließen, indem Fracking jeglicher Art in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, untersagt wird; dieses Verbot kann durch die Länder auch auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden.

In den Wasserschutzgebieten der Kategorien I und II sind bereits heute Tiefbohrungen nicht genehmigungsfähig und somit kann es dort auch nicht zu Fracmaßnahmen kommen. In den der Kategorie III zugeordneten Bereichen sind Tiefbohrungen gegenwärtig gestattet und es erfolgten in einigen Bohrungen sogar Fracmaßnahmen (Region Vechta), ohne dass das Grundwasser beeinträchtig wurde. Wie auch? Die gefracten Horizonte des Karbon befinden sich ungefähr 4.000 Meter unterhalb der süßwasserführenden Grundwasserleiter, von denen sie durch mehrere Kilometer mächtige undurchlässige Gesteinspakete getrennt sind.

4. Für alle unter diesen Bedingungen möglichen Fracking-Vorhaben gelten folgende strenge Vorschriften:

  Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen können, soll den Unternehmen auferlegt werden.

Das dürfte kein Problem darstellen. Schließlich ist entgegen der Behauptungen der selbsternannten “Anti-Fracking-Bewegung” oder den Aufwieglern von Campact! bekannt bzw. muss bekannt gegeben werden, welche Additive dem Fracfluid beigemengt sind. Darüber hinaus sind die Zeiträume der Fracjobs, aber auch die der Bohrtätigkeiten erfasst.

  Bei allen Tiefbohrungen müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden.

Hier wäre wieder einmal eine fundierte Begründung interessant. Denn schließlich ist der Zeitraum von Tiefbohrungen auf maximal mehrere Monate begrenzt, was die Durchführung einer umfassenden UVP nicht rechtfertigt. Umwelt- und Naturschutzaspekte können und werden bei Tiefbohrungen schon heutzutage im Genehmigungsverfahren beachtet, z.B. in Form von naturschutzfachlichen Beiträgen von Umweltplanungsbüros.

  Im Einzugsbereich von öffentlichen Wasserentnahmestellen oder der unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln (zum Beispiel Mineralwasser oder Bier) muss eine Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen sein (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz).

Weder Mineralwasser noch Bier sind lebensnotwendige Mittel, nur um bei diesen Bespielen zu bleiben. Zudem enthält Bier Pilsner Brauart mit 5 Volumenprozent einen höheren Anteil an “Chemikalien” als Fracfluide. Nämlich Ethanol, welches auch ein gängiges Fracfluidadditiv darstellt. Hier sollen vielmehr mit fragwürdiger Begründung partikulare Wirtschaftsinteressen geschützt werden.

♦  Es ist ein umfassender Ausgangszustandsbericht zu erstellen.

  Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche Menge sind offenzulegen.

  Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt.

  Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht.

  Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.

Diese Punkte sind bereits heute Standard bzw. ohne weiteres umzusetzen, wobei z.T. die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen ist, wie. das Monitoring von Oberflächen- und Grundwasser.

  Es wird eine Verordnungsermächtigung für ein öffentliches Stoffregister eingeführt.

Bitte was?

5. Alle diese strengen Vorgaben gelten auch für zurückgeförderte Frackflüssigkeiten und das Lagerstättenwasser. Dazu wird zum Umgang mit dem Flowback und dem Lagerstättenwasser  der Stand der Technik entsprechend konkretisiert.

Zunächst einmal wirft sich die Frage auf, warum immer wieder betont werden muss, dass die Vorgaben einenstrengen Charakter haben? Strenge Regelungen sind doch eigentlich kennzeichnend für undemokratische, freiheitsbeschränkende Gesellschaftsformen. Sicherlich darf in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsornung keine Narrenfreiheit herrschen. Aber dafür bedarf es keiner strengen Regelungen sondern solcher, die sachlich und fachlich begründet sind. Und das ist, wie aus den Erläuterungen zu den Eckpunkten hervorgeht, nicht der Fall. Um bei Punkt 5 zu bleiben: Die Versenkung von Lagerstättenwasser (LaWa) ist Stand der Technik und probleme infolge dieser seit Jahrzehnten durchgeführten Praxis sind nicht bekannt. Es ist kein einziger Fall bekannt, bei dem LaWa aufstieg und süßes Grundwasser beeinträchtigte.

6. Darüber hinaus verbleiben den Bundesländern weitergehende Regelungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Landesentwicklungsplanung.

Die Landesentwicklungsplanung betrifft die Raumordnung an der Erdoberfläche. Fracmaßnahmen sind davon also ausgeklammert. Selbst wenn mit diesem Punkt oberirdische Einrichtungen gemeint sein sollten, dürften diese nicht anders behandelt werden wie z.B. Anlagen zur Biogasgewinnung oder zur Stromerzeugung durch Windkraftanlagen.

Letzten Endes soll mit den sechs Eckpunkten folgendes erreicht werden:

Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.

Nach dem Ausstieg aus der Kernkraft inklusive Forschung die der Entschärfung des Abfallproblems dienen könnte sowie dem Verbot der Forschung im Bereich der Grünen Gentechnik wird aus rein ideologischen Gründen einer weiteren Technologie der Garaus gemacht. Denn wie erläutert, lässt sich eine fachlich fundierte Begründung aus dem Papier nicht ableiten.

3. Reaktionen

Bötersen Z11, März 2012 ©chef79

Auf erwartungsgemäß harsche Kritik stoßen die geplanten Beschränkungen und Verbote beim Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG). Vor allem wird kritisiert, dass die Nutzung umfangreicher Erdgaspotenziale aufgrund von willkürlich gezogenen Grenzen verboten werden soll. Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland seit Jahrzehnten ohne größere Umweltbeeinträchtigungen Erdgas gefördert wird, stößt zudem die vorgesehene Verdrängung der Erdgasgewinnung aus großflächigen Gebieten auf Unverständnis. An dieser Stelle soll ein Zitat des Geschäftsführers des WEG, Herrn Josef Schmid, wiedergegeben werden:

„Völlig unverständlich ist, dass einerseits über strategische Erdgasreserven in Speichern nachgedacht wird und gleichzeitig die Förderung von Erdgas aus heimischen Quellen verboten werden soll,“

Nach Schmids Ansicht wird es, sofern die Regelungen wie in den Eckpunkten dargestellt durchgesetzt werden, in absehbarer Zeit in Deutschland keine Erdgasförderung mehr geben, womit die Importabhängigkeit von 80 % vor zehn Jahren über aktuell 90 % auf 100 % ansteigen wird.

Dementsprechend fordert die Industrie die Politik auf, bei der Formulierung des Gesetzentwurfes nachzubessern und perspektivisch eine Nutzung der Schiefergaspotenziale zuzulassen.

Ebenfalls erwartungsgemäß gehen die Pläne der Bundesregierung den Gegnern der inländischen Erdgasgewinnung im Allgemeinen und des Hydraulic Fracturings im Speziellen nicht weit genug. Diese sehen sogar die Industrie durch die Verschärfung und die geplanten Verbote begünstigt!!!

BBU: Gabriel und Hendricks opfern mit ihrer Einigung beim Fracking die Umwelt den Interessen der Gasindustrie

Da fragt man sich, ob diese radikalen Vertreter des Umweltschutzes (Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz – BBU) unter Wahrnehmungsstörungen leiden. Wenn der Industrie ein Vorteil aus den geplanten Regelungen erwachsen würde, gäbe es die sehr deutliche Kritik und das Unverständnis gegenüber den Plänen wohl nicht. Aber was soll man schon von Mitmenschen erwarten, die mit solchen Phrasen um sich wirft:

Ohne das Gutachten des Umweltbundesamtes abzuwarten, in dem die erheblichen Gefahren des Frackings analysiert und bewertet werden, haben sich beide Minister bereits darauf festgelegt, derumweltzerstörenden Methode der Gasgewinnung den Weg zu ebenen.

Von einer Ebnung des Weges kann aufgrund der geplanten Hürden definitiv nicht die Rede sein. Vielmehr werden dem Unterfangen, Erdgas nach Durchführung von Fracmaßnahmen zu gewinnen, regelrecht Felsbrocken auf den Weg geworfen. Besonders befremdlich ist, dass die radikale Gruppierung (entschuldigung, aber bei der Wortwahl ist dem wohl so) in Person ihres Sprechers Oliver Kalusch sich einmal mehr anmaßt, für die gesamte Bevölkerung zu sprechen:

“[…]Doch statt der Forderung der Bevölkerung nach einem ausnahmslosen Fracking-Verbot nachzukommen, wollen sie diese hochgefährliche Art des Gasbohrens lediglich auf eine sichere rechtliche Grundlage stellen. Damit haben die beiden Verantwortlichen den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der natürlichen Lebensgrundlagen den Interessen der Gasindustrie geopfert.“

An welcher Stelle hat DIE BEVÖLKERUNG ein ausnahmsloses “Fracking-Verbot” gefordert? Selbst auf medial groß angekündigten “Anti-Fracking”-Demonstrationen kamen nur wenige hundert Menschen, die tlw. von weit her angereist sind, zusammen. Diese überschaubare Anzahl von Mitbürgern dürfte alles andere als Repräsentant der deutschen Bevölkerung angesehen werden.

Kalusch und der BBU kritisieren, und das nicht unbedingt zu Unrecht, allerdings mit anderen Vorzeichen als oben erläutert bzw. vom WEG kritisiert, die Willkür der Grenzziehung ohne naturwissenschaftliche Begründung. Allerdings sollten sich Kalusch und Co. mit der Kritik an mangelhaften naturwissenschaftlichen Begründungen zurückhalten, wenn man selbst nicht soviel mit naturwissenschaftlichen Fakten anfangen kann. Nicht anders ist es zu erklären, dass der BBU verbreitet, dass “Fracking” auf 3/4 der Staatsfläche erfolgen könne. Diese Behauptung ist insofern substanzlos, als dass Kohlenwasserstoffvorkommen, zu deren Gewinnung Fracmaßnahmen erforderlich wären, bei weitem nicht diese Ausmaße einnehmen.

Es ist erschreckend, mit welchen Methoden solche Gruppierungen wie die gemessen an der Gesamtbevölkerung Deutschlands zahlenmäßig verschwindend geringe “Anti-Fracking-Bewegung” vorgeht und es damit schafft, die Politik vor sich her zu treiben.

Allerdings finden sie Unterstützung aus den Reihen der liberalen Verbotspartei, Bündnis 90/Die Grünen. Deren Bundestagsfraktionssprecher Oliver Krischer äußerte sich noch vor dem Eckpunktepapier folgendermaßen:

Wir lehnen den Einsatz der Fracking-Methode zur Erdöl- und Erdgasgewinnung ab. Wir unterstützen und begrüßen die heutige Länderinitiative zu einem Fracking-Verbot. Das Risiko, unsere Grund- und Trinkwasservorräte schwer und dauerhaft durch den Einsatz der Fracking-Technologie zu beeinträchtigen, rechtfertigt nicht die kurzzeitige Förderung von vergleichsweise geringen Gasmengen.

Leider kann auch Krischer sowie seine Partei keine Beweise für die “schwere und dauerhafte” Beeinträchtigung des Grund- oder sogar Trinkwassers infolge von Fracarbeiten vorlegen. Stattdessen liefert er im folgenden Abschnitt die Begründung für die Ablehnung seiner Partei:

Mit der Energiewende wollen wir ohnehin fossile durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz konsequent ersetzen.

Mit dem Verbot der Möglichkeit, zusätzliche Erdgaspotenziale zu erschließen soll offenbar erreicht werden, dass ein vermeintlich lästiger Konkurrent der sogenannten “Erneuerbaren Energien” ausgeschaltet wird. Offenbar ist dazu jedes Mittel recht, wie z.B. das Erfinden und Übersteigern von nicht vorhandenen bzw. geringen Risiken.

Und leider haben die fragwürdigen Methoden der BI sowie der Umweltverbände, mediale Desinformation und in Teilen fachlich dürftige Studien dafür gesorgt, dass ein jahrzehntelang ohne Schaden für Grundwasser, Umwelt und Mensch  durchgeführtes Standardverfahren auf ein Abstellgleis geschoben wird. Dabei ist es inzwischen fraglich, ob es von dort in absehbarer Zeit wieder abgeholt wird.

Mit den geplanten Verboten wird eine seit mehreren Jahren in Deutschland eingeschlagene und beschrittene Wegrichtung fortgesetzt: Unter dem Vorwand des Umweltschutzes wird alles untersagt, was eventuell mit Risiken behaftet sein könnte. Und seien diese noch so gering oder überhaupt nicht vorhanden. Das ist beschämend für eine Nation, die einst für ihre hervorragenden Ingenieure und Naturwissenschaftler bekannt war.

Dieser Beitrag wurde von der Website Erdöl und Erdgas in Deutschland des Autors übernommen.




BGH hält EEG für verfassungskonform

Nun werden Juristen dafür trainiert und bezahlt, dass sie das geschriebene Recht so spitzfindig wie möglich auslegen, um es auf ein bestehendes  Rechtsproblem zu Gunsten ihrer Mandanten anzuwenden. Die Richter – ebenfalls versierte Juristen- sind dann vom Gesetz aufgefordert unter Berücksichtigung der Gesetzeslage nach bestem Wissen und Gewissen neutral und gesetzeskonform zu entscheiden. Also weder den Kläger, noch den Beklagten zu übervorteilen.

Und die Richter des BGH lassen sich in ihrer Spitzfindigkeit wohl von niemandem übertreffen. Doch anders als bei normalem Gerichten sitzt anscheinend der Staat beim BGH nicht nur als Beklagter vor Ihnen, sondern auch als Oberrichter auf der Richterbank dabei.

Auf diese Gedanken muss man kommen, wenn man die Begründung für die Ablehnung (z VIII ZR 169/13).) der Verfassungsklage liest.

Denn, so die Richter des BGH, charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, dass die öffentliche Hand von ihr profitiere oder zumindest Einfluss auf die Gelder nehmen könne. „Sämtliche Geldmittel, die durch das EEG 2012 geschaffen und gesteuert würden, bewegten sich ausschließlich zwischen juristischen Personen des Privatrechts“[1], begründeten die Richter ihren Spruch. Der öffentlichen Hand flössen keine Gelder zu.

Für jeden Kenner der Materie ist diese Einschätzung grottenfalsch, weil völlig an der Realität vorbei. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ich will nur drei nennen

1.    Das Gesetzgeber zwingt die Netzbetreiber den per EEG gegenüber konventionellen überteuert erzeugten NIE-Strom in jeder angebotenen Menge, zu jeder Zeit, und auf zwanzig Jahre garantiert aufzukaufen. Das ist – anders als das Gericht uns weismachen will- ein direkter Einfluss ..“auf die Geldmittel, die durch das EEG „geschaffen“ und gesteuert“ werden. Denn der Gesetzgeber erzwingt nicht nur die Abnahme, sondern bestimmt auch den (überhöhten) Preis und die Dauer der Abnahmeverpflichtung.

2.   Der Gesetzgeber „erlaubt“ per EEG den Netzbetreibern, die Ihnen entstehenden Kosten durch den Aufkaufzwang von nutzlosem weil qualitativ minderwertigen und überteuerten NIE Strom per Umlage an bestimmte Verbrauchergruppen weiter zu geben. Andere werden ausgenommen. Diese Auswahl bestimmt der Gesetzgeber. Damit nimmt der Gesetzgeber erneut direkten Einfluss auf die Geldmittel und steuert diese auch direkt.

3.   Die Mehrwertsteuer, die auf die EEG Umlage erhoben wird, fließt dem Gesetzgeber direkt zu. Für dieses Jahr erwartet die Bundesregierung daraus Einnahmen in Höhe von 1,61 Milliarden Euro, berichtete kürzlich das Handelsblatt[2]. Für das gesamte EEG-Umlagenaufkommen zahlten private Verbraucher wie Unternehmen allein von Januar bis Mai 2014 6.160 Mill.€ an Umsatzsteuern, wie der Verbraucherschutzverein „Bürger für Technik“ unter Berufung auf Medienberichte soeben berichtet. Dieser „Geldfluss“ wurde also allein durch das vom Gesetzgeber verordnete EEG „geschaffen“ und fließt direkt – also von ihm „gesteuert“-  dem Staat zu.

So zumindest hätte man die Situation einschätzen müssen, wenn man nicht nur der normalen Logik sondern auch der realen Situation und ihrer Auswirkungen auf die Gesetzeslage folgte. Die BHG Richter hätten also dem Kläger eindeutig recht gegen müssen. Wollten Sie aber offensichtlich nicht. Justitia war mal wieder blind und taub, aber nicht stumm. Auch wenn damit das Rechtsempfinden,  wie auch das geltende Recht -meiner unmaßgeblichen Meinung nach- schwer verbogen wurde.

Mit dieser Haltung des BGH wird aber auch jedem bewusst, dass auch andere potentielle Anfechtungen des EEG z.B. wg. Sittenwidrigkeit vor demselben BGH vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben werden.


[1] Quelle http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/bgh-haelt-eeg-umlage-nicht-fuer-verfassungswidrig-13045205.html

[2]Quelle: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/umsatzsteuer-auf-eeg-umlage-steigende-strompreise-spuelen-geld-in-die-bundeskasse/9770254.html




EuGh-Urteil zum EEG: Unsinn ohne Ende

Dabei liest sich die Urteilsbegründung einigermaßen merkwürdig und klingt mehr nach einer politischen als nach einer rechtsstaatlichen Entscheidung. Schließlich ist der freie Binnenmarkt (nicht zu Unrecht) die heilige Kuh der EU, wie kürzlich erst der britische Premier David Cameron erfahren musste. Auf dem Altar des (vermeintlichen) Umweltschutzes aber darf diese geopfert werden, zumindest wenn man der Logik des EuGH folgt. Das Absurde daran ist nur, dass dank des weltweiten Handels mit Emissionszertifikaten durch den „Ökostrom“ nicht eine Tonne CO2 eingespart wird: Denn jede Tonne, die wir (oder im Urteil Schweden) einsparen, kann und wird von einem anderen Land dank des besagten Handels mehr produziert. Dass es sich also um ein Nullsummenspiel handelt, bestätigen zahlreiche Studien, nicht zuletzt sogar das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen.

Wie dem auch sei, der planwirtschaftliche Unsinn der Energiewende wird nun also noch ein paar Jahre weitergehen. Begonnen hat das ganze zur Jahrtausendwende unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Mit der Parole „Energie muss teurer werden, damit Arbeit billiger werden kann“ bewiesen die damaligen Regierungsmitglieder, dass sie zumindest den Physikunterricht der 8. Klasse geschwänzt hatten. Sonst hätten sie nämlich mitbekommen, dass Energie gemeinhin als gespeicherte Arbeit aufgefasst wird und somit am Ende auch die Arbeit teurer wird, wenn man die Energiekosten erhöht.

Aber der Spruch klang zumindest super und überzeugte seitdem viele Häuslebauer, sich das ein oder andere Solarpanel aufs Dach zu setzen und noch mehr Unternehmen, ihre benötigte Energie ebenfalls am besten selbst zu erzeugen. Naja, überzeugt wurden Unternehmer und Häuslebauer eher davon, dass sie zum einen die Installation der Solaranlagen steuerlich abschreiben konnten und zum anderen auch noch eine garantierte Einspeisevergütung, die deutlich über dem tatsächlichen Strompreis lag, erhielten – mit anderen Worten: von den enormen Subventionen, die am Ende natürlich die Verbraucher zu zahlen haben und zwar primär jene, die keine Solaranlage auf dem Dach ihres Eigenheims haben. Dies liegt übrigens nur allzu oft daran, dass besagte Verbraucher zum einen gar kein Eigenheim besitzen und sich zum anderen ein solches auch nicht leisten können. Ein klassisches Umverteilungssystem also, allerdings entgegengesetzt der Richtung, die insbesondere SPD und Grüne normalerweise propagieren.

Zwar hätte es in der Zeit der letzten liberal-konservativen Regierung der Republik die Möglichkeit gegeben, den Spuk zu beenden, aber da diese Regierung nur den Farben nach und nicht der Gesinnung nach liberal-konservativ war, wurde nur ein bisschen an den Laufzeiten der Kernkraftwerke gedreht. Die Energiewende an sich aber wurde nicht in Frage gestellt. Schließlich ist „Klimaschutz“ inzwischen das Mantra der heimischen Politik. Als dann auch noch rund 10.000 Kilometer entfernt aufgrund einer doppelten Naturkatastrophe ein GAU in einem Kernkraftwerk stattfand, sah die Kanzlerin ein klares Signal und beschloss – ganz dem Zeitgeist folgend – nun erst recht auf die „guten“, die grünen Energien zu setzen und dem Heimatland die industrielle Basis zu entziehen.

Denn die gesetzten Anreize funktionieren bestens – zu attraktiv ist deren marktferne Gestaltung. Entsprechend wollten und wollen immer mehr Bürger und Unternehmen hiervon profitieren. In der Folge zahlen immer weniger die EEG-Umlage, während zeitgleich immer mehr Ökostrom produziert wird. Als logische Konsequenz steigt die Umlage für den nicht produzierenden Verbraucher dramatisch an. Also muss die Politik hier gegensteuern, ganz gemäß der von Ludwig von Mises erstmalig formulierten „Ölflecktheorie“ – diese besagt, dass auf jeden Staatseingriff notwendigerweise weitere folgen müssen.

Dementsprechend wird das EEG nun „novelliert“ – künftig sollen jene (Private wie Unternehmen), die den angeblich klimafreundlichen Strom produzieren, ebenfalls per EEG-Umlage zur Kasse gebeten werden. Die EU-Kommission hatte bereits darauf hingewiesen, dass sie die Ausnahmen für die Industrie für illegale Wettbewerbshilfen hält. Mit der geplanten Novellierung also zerstört die Bundesregierung die wirtschaftliche Kalkulation der meisten kleinen, privaten Solarstromproduzenten und beweist, wie gefährlich es ist, sich bei wirtschaftlichen Überlegungen auf staatliche Versprechen zu verlassen. Für die Industrie gilt im Prinzip das Gleiche, nur hat sie, im Gegensatz zu den meisten Privatleuten, die Möglichkeit, mit den Füßen abzustimmen: Bereits jetzt verlagern energieintensive Betriebe wie zum Beispiel die chemische Industrie ihre Produktionsstandorte ins Ausland. So ist das Ende vom Lied, dass Arbeit durch teurere Energie nicht billiger wird, sondern woanders hingeht.

Zum Irrsinn der Energiewende ließe sich noch viel sagen. Die Speicherfrage zur Sicherung der Spitzenproduktion ist ebenso völlig ungelöst wie eine ausreichend hohe gesicherte Stromproduktion, um die Grundlast zu garantieren. Der enorme Platzbedarf dieser Art der Energieproduktion wird ebenso komplett ausgeblendet wie die ökonomische Grundfrage nach der Wirtschaftlichkeit der regenerativen Energien. Dies hier alles ausführlich zu diskutieren würde den Rahmen sprengen.

Dennoch lässt sich am Ende nur konstatieren: Die Energiewende wird früher oder später an all diesen Fragen scheitern müssen. In ferner Zukunft dürfte das EEG dann Historikern als wunderbares Beispiel für die verheerenden Konsequenzen des Gestaltungswillens einer politischen Klasse dienen, die ohne Sachverstand, ohne die geringste Ahnung von Mathematik und Physik sowie mit einer grenzenlosen Ignoranz gegenüber wirtschaftlichen Grundkonstanten, dafür aber mit einem um so größeren Idealismus und einer unerschütterlichen Pseudomoral agiert.

Für den Bürger der Gegenwart wird diese zukünftige Geschichtslektion sehr teuer. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass das Projekt wohl bis zum bitteren Ende durchgezogen werden wird, obwohl allen Verantwortlichen inzwischen die Unmöglichkeit des Unterfangens bewusst sein dürfte. Erst wenn eine breite Öffentlichkeit ob der nicht mehr tragbaren Strompreise und der damit verbundenen massiven Abwanderung von Arbeitsplätzen zu Fackeln, Mistgabeln und Hanfseilen greift, wird über den Abbruch nachgedacht werden – bis dahin aber dürfte das wirtschaftliche Fundament unseres Landes durch die Energiewende unwiederbringlich zerstört worden sein… Es wäre besser gewesen, der EuGH hätte den Spuk jetzt beendet.

Der Beitrag erschien zuerst bei „eigentümlich frei“ hier