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Im Vatikan und beim Klima ist alles erlaubt

Aber es reicht ja schon, wenn der Papst Kraft seines Amtes mit einem solchen Argument die Schuld des Westens daran, dass in Afrika niemand mehr leben kann, in den abendlichen Fernsehnachrichten aufbaut. Es ist eben alles eine Glaubenssache, und im Vatikan und in der Klimafrage scheint da alles erlaubt. Wahrscheinlich wird ihn niemand aus seiner Umgebung darauf hinweisen, dass er sich mit diesem Argument der reinen Beliebigkeit aussetzt, und die Kirche, wenn auch politisch korrekter, so doch nicht unbedingt glaubwürdiger macht.

Billiger gehts nimmer, Franziskus!….

….Die Frage drängt sich auf: Welches Land soll es denn bitteschön sein, in dem der Klimawandel die Menschen zu der Entscheidung drängt, sich für viele tausend Dollar in die Hände krimineller Schlepperbanden zu begeben, die sie unter hoher Lebensgefahr aufs Mittelmeer locken? Syrien? Afghanistan? Sudan? Was ist dort los? Wie hat sich dort das Klima verändert? Ein bisschen mehr als trockener, feuchter, wärmer (wenn es denn so konkret überhaupt werden wird) sollte da schon zu hören sein, wenn eine solch gewichtige Äußerung in den Raum gestellt wird: Der Klimawandel sei eine wichtige Ursache für die derzeitige Flüchtlingsbewegung, wie es der Vatikan schon mal vorab den Agenturen diktierte. Zieht denn die Argumentation mit der Kolonialzeit, die vor einem halben Jahrhundert oder noch früher endete, nicht mehr, um unsere Schuld am Geschehen in Afrika und seinen failed states zu begründen, um jetzt mit wohlfeilen, haltlosen Begründungszusammenhängen wie dem Klimawandel aufzuwarten?

….Kann natürlich sein, dass man es im Vatikan genauso hält wie anderswo, dass nämlich der Präsens eingesetzt wird, wenn eigentlich der Futur gemeint ist. So nach der Devise: “Klimawandel treibt die Scheidungsrate hoch”. So einen – oder so einen ähnlichen – Unfug lesen wir es ja bisweilen in einer Überschrift, und im Text selbst lesen wir dann, dass es sich um eine Annahme für das Jahr 2050 oder 2080 handelt. Eine Computermodell habe das so ergeben. Ja dann…

Siehe auch Ulli Kulkes Blog Donner und Doria




Video 1 Essener Klimagespräch März 2015: Neue Forschungsergebnisse zum Ursprung atmosphärischen CO2 mit Prof. Dr. Murry Salby

 Entsprechend gering ist der menschliche Einfluss auf das Klima. Der Hauptanstieg des atmosphärischen CO2 rührt von natürlichen Quellen her. Auf diesen hat der Mensch keinen Einfluss. Eine unabhängige Untersuchung bestätigt das Verhältnis von natürlicher zu menschlich verursachter Emission.

Hier das Video des vollständigen Vortrages vom 13.3.15 im Essener Haus der Technik




China beabsichtigt die Kernkraft wesentlich stärker auszubauen.

Experten glauben, daß China die Produktionskapazität für diesen ambitiösen Zeitplan hat.  Aktuell sind diesjährig nur sechs bis acht neue Reaktoren in der Planung. Im nächsten Jahrzehnt könnte diese Zahl auf 10 oder mehr vergrößert werden.

Präsident Xi schlug in einer Rede vor, die Kernenergie über den wirtschaftlichen Zweck hinaus zu betrachten. Peking meint, daß die Nuklearenergie der Schlüssel ist, den allgegenwärtigen Dunst der vielen Kohlekraftwerke zu reduzieren.

Den Smog zu verscheuchen, hat die höchste Priorität für Chinas Führer, die soziale Unruhen fürchten, wenn dieses Problem nicht gelöst wird. Diese Aufgabe scheint Druck aufzubauen, den Ausbau  zu beschleunigen.

Im März argumentierte He Yu, Chef der staatseigenen China General Nuclear Power Corporation,  daß das Land eine noch aggressivere nukleare Entwicklungsstrategie  angehen muß, wenn es sein Ziel der Steigerung der Stromproduktion aus nicht-fossilen Brennstoffen auf 20% im Jahr 2030 erreichen will.

Auf der strategischen Ebene müssen wir klarstellen, daß Kernkraft im Zentrum unserer nationalen Energieversorgung steht, sagte Xi dem chinesischen Wirtschaftsnetz, und fügte hinzu, daß das Land in den nächsten 15 Jahren das Land ein Ausbauziel von 200 Gigawatt anstreben sollte. Gegenwärtige Pläne bestehen nur für 150 Gigawatt.

Zusammenfassung aus: http://nextbigfuture.com/2015/04/china-looks-to-ramp-up-nuclear-power.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+blogspot%2Fadvancednano+%28nextbigfuture%29

Original-Artikel aus: http://www.japantimes.co.jp/news/2015/04/15/asia-pacific/forget-fukushima-china-powering-ahead-plans-new-reactors/#.VTDmJPDeI2i

Übersetzer: Dr. L. Steinbock




Energiewende ohne Strom-Speicher unmöglich, mit Speicher – unbezahlbar

1) Holger Douglas: Im Landtag zu Baden-Württemberg läuft die Diskussion heiß, weil sich die rot-grüne Landesregierung zu wenig für Speichertechnologien stark mache, so der Vorwurf. Immerhin hat man eine Stromlücke erkannt, und bis zu oberen Grünen scheint es vorgedrungen zu sein, daß es auch erhebliche Probleme mit Stromspeichern gibt. Wichtig ist es, einen Blick auf die Speichertechnologien zu werfen. Prof. Frank Endres, Sie forschen an neuen elektrochemischen Speichertechnologien. Welche gibt es denn? Was können die, und über welche Kapazitäten verfügen die?

Frank Endres: Ein Wechselstromnetz wird über die Frequenz geregelt, in Deutschland sind das 50 Hz. Dazu laufen die Turbinen in Kohle-, Kern- und Wasserkraftwerken phasensynchron mit einer konstanten Umdrehungsgeschwindigkeit. Die „Kunst“, ein Netz stabil zu halten, besteht nun darin, Frequenz und Phase aller Kraftwerke aufeinander anzupassen, und zwar auch bei wechselnder Last.

In Deutschland werden ca. 30 GW Grundlast benötigt, um diese Bedingung zu erfüllen. Weder Windkraft- noch Solaranlagen können rund um die Uhr eine konstante Grundlast liefern, von der Phasensynchronität ganz zu schweigen. Will man dieses Ziel erreichen, muss man das Netz so umbauen, dass Speicher zwischen 20 und 100 TWh vorhanden sind und davon gespeiste elektronische virtuelle Schwungräder die Funktion der Turbinen übernehmen. Das wäre ein Komplettumbau der Stromversorgung, technisch bei Weiterentwicklung der Elektrotechnik sogar vorstellbar.
Wenn man in Deutschland alle Möglichkeiten, Pumpspeicherkraftwerke zu bauen, nutzt, erreicht man vielleicht 0,15 TWh an Speicherkapazität, das ist natürlich viel zu wenig. Es bleiben dann nur noch chemische und elektrochemische Speicher übrig, die in der Größenordnung bis 100 TWh sogar denkbar sind.

Im „power to gas“ Ansatz stellt man mit dem Überschuss-Strom Wasserstoff her und wandelt den in Methan um, der im Erdgasnetz gespeichert wird. Flauten möchte man so mit Gaskraftwerken überbrücken, wenn sich denn jemand finden lässt, der Gaskraftwerke baut und betreibt. Die modernsten Gaskraftwerke Irsching 4 und Irsching 5 werden nun ja abgeschaltet.
Andere Ansätze sollen Brennstoffzellen zur Rückverstromung von Wasserstoff nutzen.

Das ist technisch alles vorstellbar, nur wird der dann zu zahlende Strompreis alleine aufgrund der Alterung der Anlagen oder chemischen Verbindungen irgendwo zwischen 1 und 2 EUR pro kWh liegen. Ich erwarte, dass in einem solchen Szenario auch Batterien (Akkus) für die Netzstabilität erforderlich sind, weil die Elektrolyseanlagen ein stabiles Netz benötigen. In jedem dieser Szenarien werden die wiederkehrenden Kapitalkosten (wegen Alterung) den Strompreis auf weit über 1 EUR/kWh treiben – das wäre unvermeidbar. Der Traum vom kostenlosen Strom, wenn erst einmal genügend Windkraft- und Solaranlagen aufgestellt sind, wird für unabsehbare Zeit ein Traum bleiben.

2) Holger Douglas: Batterien haben nicht nur keine große Speicherfähigkeit, sondern sie altern auch relativ schnell. Warum geht das so schnell und ist absehbar, ob Sie diese elektrochemischen Prozesse in der Batterie aufhalten können?

Frank Endres: Ja, alle Batterien unterliegen einer zyklischen und kalendarischen Alterung, das ist unvermeidbar.
In den letzten Jahren waren Lithiumionen-Batterien in aller Munde. Lithium ist ein sehr reaktives dazu nicht allzu häufiges Metall, das mit jedem bekannten Elektrolyten chemisch reagiert. Solche Batterien sind daher nur kinetisch stabil. Lässt man eine Lithiumionenbatterie mehrere Jahre liegen, bläht sie sich im Laufe der Zeit wegen der Alterung auf. Wird sie dann stark belastet, kann sie zu brennen beginnen. Auch beim wiederholten Laden/Entladen leidet die Batterie, vereinfacht gesagt werden die Materialien in der Batterie durch mechanischen Stress während der zyklischen Belastung immer mehr zerstört.

Wir haben post-mortem-Analysen auch von Batterien, die brannten, durchgeführt und konnten sehen, dass sich in den Batterien sog. „hotspots“ bildeten, die irgendwann so viel Wärme produzierten, dass die Batterie einem thermischen „Runaway“ unterlag. Bei Zink-Luft-Akkumulatoren nimmt die dort verwendete Kalilauge Kohlenstoffdioxid aus der Luft auf, hier altert also der Elektrolyt und neue Konzepte sind erforderlich. Bei Bleibatterien (wie im Auto) altern die Elektroden, da bei der wiederholten Auflösung und Abscheidung von Blei immer ein wenig Blei verloren geht.
Es kann auch passieren, dass es in einer Zelle irgendwann einen Kurzschluss gibt und die Spannung zusammenbricht. Will man Bleibatterien für die Speicherung von „regenerativem“ Strom nutzen, kann man diese bei der heutigen Technik maximal 1500x aufladen und wieder entladen.
Wegen der kalendarischen Alterung liegt die maximale Lebensdauer bei 6 Jahren, aber auch nur 3 Jahre Lebensdauer sind nicht überraschend. Es gibt Hersteller, die mit 30 Jahren Lebensdauer ihrer Batterien werben und 10 Jahre Garantie geben, meist kleinere Firmen. Ich wäre da ein wenig vorsichtig, denn Papier ist geduldig.

Ein gänzlich neues Batteriekonzept ist so schnell nicht zu erwarten. Hätte die deutsche Politik die Elektrochemie vor gut 20 Jahren nicht beinahe abgewickelt, könnte Deutschland heute eine führende Nation in der Batterietechnologie sein, wir haben aber eher einen Rückstand von mindestens 10 Jahren.

3) Holger Douglas: Sie forschen an Materialien für mögliche neue Batterien. Ein durchschlagender Erfolg ist der Batterieforschung bislang aber noch nicht gelungen, sprich die Energiedichte um ein paar tausendfach zu erhöhen, wie es notwendig ist, um Autos richtig antreiben zu können. Warum macht es uns hier die Natur so schwer, geeignete Paarungen von Materialien zu finden, die gut für eine Stromspeicherung queren? Sie hat doch auch die genialen Kohlenwasserstoffe mit einer ungeheuren Energiedichte auf die Bühne gebracht, die Autos, lange Güterzüge und 500 Tonnen schwere Flugzeuge antreiben kann?

Frank Endres: Hier schlägt die Thermodynamik leider unbarmherzig zu. Die elektrochemische Spannungsreihe erlaubt maximal 6 Volt für ein Elektrodenpaar, das wäre eine (hochgefährliche) Lithium/Fluor-Batterie, deren technische Umsetzung und Verwendung sind für mich kaum vorstellbar.

Voll geladene Lithiumionen-Akkus heutiger Bauart haben bei einer Einzelzelle eine Spannung von 4,2 Volt, mehr ist schwer zu erreichen, weil man noch keine Elektrolyte gefunden hat, die für die sog. „5-Volt-Batterien“ geeignet sind. Es ergibt sich wegen des spezifischen Gewichts der Batteriematerialien aktuell leider eine maximale Energiedichte von 0,3 kWh/kg, technisch erreichen kann man heute nicht mehr als 0,15 kWh/kg.
Kohlenwasserstoffe enthalten dagegen rund 12 kWh/kg, wovon ein guter Dieselmotor ca. 5 kWh in mechanische Energie umsetzt. Wirkungsgrad-bereinigt schneiden Kohlenwasserstoffe bzgl. der Energiedichte also mind. 30x besser ab.

Energiedichten von 1 – 5 kWh/kg sind nur mit Metall/Luft-Batterien denkbar. Relativ leicht herstellbare Zink/Luft-Batterien erreichen schon bis zu 0,5 kWh/kg, aber die Alterung des Elektrolyten ist das zentrale Problem. Neue Konzepte sind in der Erforschung, mit einem Markteinsatz ist frühestens in 5 Jahren zu rechnen, und da am ehesten noch aus US-amerikanischer Fertigung.

Lithium/Luft-Batterien waren in aller Munde, und man sprach von bis zu 15 kWh/kg, was aber eine unseriöse Zahl ist, da sie nur auf das Lithium alleine bezogen wurde, die andere Elektrode, der Elektrolyt, Gehäuse usw. nicht berücksichtigt wurden. Im Labor erreichen Lithium/Luft-Batterien 1 kWh/kg, sie altern aber massiv, und eine Lösung für dieses Problem erscheint in weiter Ferne. Ein Einsatz ist frühestens in 20 Jahren zu erwarten, falls überhaupt.

Wir arbeiten mit Unterstützung des BMBF sehr grundlegend an Aluminium/Luft und Silizium/Luft-Batterien. Die denkbaren Energiedichten liegen bei 1 – 4 kWh/kg, aber das ist alles sehr grundlegend und ebenfalls weit von einer kommerziellen Nutzung entfernt.
Vielleicht können Lithium/Schwefel-Batterien als Nächstes vermarktet werden. Im Labor erreichen sie schon 1 kWh/kg. Sie altern aber schnell, und die nutzbare Energiedichte liegt bei ca. 0,3 kWh/kg, was im Vergleich zu Lithiumionenbatterien aber immerhin um einen Faktor 2 besser wäre. Ich rechne eher mit einer langsamen Evolution im Batteriesektor als mit einer schnellen Revolution.

Dazu kommt das Kostenproblem. Wirklich gute Lithiumionen-Akkus, wie ich sie im Modellflug verwende, kosten zwischen 1.000 und 1.500 EUR/kWh, und selbst die „billigen“, wie sie in Elektroautos genutzt werden, kosten heute 500 EUR/kWh. Auf die immer mal wieder ins Feld geführten 100 – 200 EUR/kWh für gute Lithiumionenbatterien werden wir m.E. noch ein wenig warten müssen. Kürzlich veröffentlichte Zahlen seitens eines Lobby-Verbandes, bis ca. 2030 würden nur noch 5 Cent für die Speicherung von 1 kWh Strom zu bezahlen sein, kann ich nur mit Schönrechnerei nachvollziehen…..

….6) Holger Douglas: Sie machen auf eine weitere möglicherweise gefährliche Folge der Offshore-Windkraftanlagen in der Nordsee und Ostsee aufmerksam. Der Stahl muss in dem aggressiven Seewasser vor Korrosion geschützt werden. Dazu werden jetzt Aluminiumverbindungen mit giftigen Elementen benutzt. Warum und was geschieht dabei?

Frank Endres:Korrosion begleitet die Technik schon seit jeher. Nach Schätzungen der DECHEMA kostet Korrosion jedes Jahr weltweit 3,3 Billionen US-Dollar. Reine Metalle und auch Stähle korrodieren jedoch unterschiedlich. Man könnte den Sockel einer offshore-Windkraftanlage bspw. aus einem gegen Seewasser resistenten Edelstahl bauen, das wäre durchaus vorstellbar.

Neben einer weiteren Kostenexplosion haben Edelstähle aber nicht immer die Festigkeit, die benötigt wird. Also sucht man nach einem günstigen Material mit ausreichender Festigkeit. Korrodiert dieses, wird es durch Schutzschichten und Opferanoden geschützt. Welche Kombination bei offshore-Anlagen eingesetzt wird, weiß ich nicht, dazu müsste man den Hersteller konkret befragen.
Häufig eingesetzt werden bei Süßwasser Magnesium-Aluminium-Legierungen, die in Seewasser zu schnell korrodieren, oder Zink-Legierungen für Seewasser. Eine AZ91-Legierung (Magnesium mit ca. 9% Aluminium und 1% Zink) verhält sich in Seewasser bspw. wie eine Brausetablette, in Süßwasser ist die Korrosion eher langsam. Reines Zink ist in Seewasser viel zu reaktiv, die Korrosion wird daher durch Legierungszusätze verlangsamt. Warum nicht die Hersteller der offshore-Anlagen um Auskunft bitten? Die müssen die Zusammensetzung der Opferanoden ja kennen.

Wir bearbeiteten mal ein Projekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, in welchem wir nach einem Ersatz für Zink als Beschichtungsmaterial für Stahl suchten. Zinkionen sind in hoher Konzentration ökotoxisch und beeinträchtigen Fische. Wir arbeiteten an Aluminiumbeschichtungen, weil Aluminium eine Oxidschicht bildet, die das Metall darunter vor Korrosion schützt.

Die beteiligte Firma verlor irgendwann aber das Interesse, und unser Ansatz wurde gestoppt, auf eine Begründung warte ich noch heute.
Aluminiumverbindungen werden aber mit degenerativen Erkrankungen des Gehirns in Verbindung gebracht. Hier muss die Frage erlaubt sein, ob es sinnvoll ist, bspw. in das Wattenmeer Metallverbindungen einzubringen, die als ökotoxisch gelten.
Wir müssen im Labor solche Verbindungen sicher entsorgen. Ob es sinnvoll ist, solche Verbindungen in das Ökosystem einzubringen, müsste dringend erforscht werden. Bis zur Klärung sollten keine weiteren offshore-Windkraftanlagen mehr aufgestellt werden.

7) Holger Douglas: Bedeutet das, dass wir mit den Windkraftanlagen in der Nordsee die Fische und dann letztendlich auch uns mit Aluminium vergiften?

Frank Endres: Diese Frage kann ich nicht exakt beantworten, eine Anreicherung von Aluminium und/oder Zink in der Nahrungskette ist zumindest nicht ausgeschlossen. Die Europäische Union reguliert mittlerweile alles, dieses Thema scheint sie jedoch noch nicht auf dem Schirm zu haben.
Einige Firmen bewerben ihre Kosmetikprodukte mit „Frei von Aluminium-Verbindungen“, aber Aluminium- und Zink-Salze aus offshore-Windkraftanlagen scheinen nicht als Problem identifiziert zu werden. Offenbar urteilt man hier mit zweierlei Maß.

8) Holger Douglas: Erschreckende Berichte über gesundheitliche Auswirkungen von Windrädern kommen aus Dänemark. Dort haben unfreiwillige Tierversuche die drastischen Auswirkungen von Infraschall demonstriert. Was ist das denn überhaupt für ein Phänomen? Wie entsteht in Infraschall bei Windrädern?

Frank Endres: Eine Windkraftanlage aktueller Bauart entzieht dem Wind nur etwa 40 % seiner Energie. Das bedeutet, dass 60% der Energie anderweitig umgewandelt werden. Bei großen Windkraftanlagen werden an den Rotorspitzen bis zu 400 km/h erreicht, in der Folge entstehen Turbulenzen und deutliche Druckschwankungen, deren Folge wiederum Schallwellen sind. Man kennt das von den Wirbelschleppen großer Flugzeuge.
Dass durch Windkraftanlagen Infraschall mit (nicht hörbaren) Frequenzen unter 20 Hz entsteht, zweifelt niemand mehr an, auch zweifelt niemand mehr an, dass umso mehr Infraschall entsteht, je größer die Windkraftanlage ist. Die Studie aus Dänemark hat mich nicht überrascht, denn Infraschall durch WKA (aber auch durch akustisch schlecht gedämmte Wärmepumpen) ist messbar, und lebende Organismen reagieren auch darauf. Über die Folgen und die individuelle Empfindung wird heftig gestritten, ich vermute – aus eigener Erfahrung – dass Allergiker empfindlicher auf Infraschall reagieren als Nicht-Allergiker, aber das ist nur eine Vermutung, die ich nicht streng wissenschaftlich belegen kann. Die Medizin wäre gefordert, diesbezüglich sofort mit der Grundlagenforschung zu beginnen.

Viele Allergiker sind auch sehr lichtempfindlich, wobei eine exakte wissenschaftliche Begründung dafür meines Wissens noch fehlt, man hat bzgl. Allergien bis heute sowieso nur ein rudimentäres Verständnis für ihr Entstehen, die schulmedizinische Behandlung setzt nicht bei der Ursache an sondern kann beim aktuellen Wissensstand nur die Folgen bekämpfen.
Für mich ist es seitens der Windenergie-Szene eine infame Anmaßung, Beschwerden über Infraschall als die Einbildung von Irren darzustellen. Man könnte dann genauso gut argumentieren, dass man sich um die Belange von Allergikern gar nicht zu kümmern braucht, weil die meisten Menschen eben keine Allergiker sind und man Pollen auch nicht sehen kann, man könnte Allergikern also einen NOCEBO-Effekt vorwerfen.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist es UNVERANTWORTLICH, die Beschwerden von Menschen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen als NOCEBO-Effekt zu bagatellisieren und ohne jegliche Rücksicht einfach so weiterzumachen wie bisher. Die Politik in Bund und Ländern wäre gefordert, sofort unabhängige Untersuchungen in Auftrag zu geben, und zwar nicht an per se befangene Institutionen.

Zum Schutz der Bevölkerung wäre die einzig logische Entscheidung, bis zu einer abschließenden wissenschaftlichen Klärung den Ausbau der Windenergie mit sofortiger Wirkung auszusetzen bzw. Windkraftanlagen zum Schutz von Leib und Leben nur noch mindestens 10 – 15 km von der nächsten Ortschaft entfernt aufzustellen. Wenn die Bundesregierung an dem Ziel „Energiewende“ festhält, wäre sie gefordert, die Forschungsgelder massiv zu erhöhen, um alternative Konzepte zu entwickeln. In Japan werden bspw. Windkraftanlagen entwickelt, die den Magnus-Effekt nutzen. Inwieweit diese WKA Infraschall produzieren, müsste geprüft werden.

9) Holger Douglas: Kennen Sie weitere wissenschaftliche Untersuchungen über dieses Phänomen?

Frank Endres: Soweit ich informiert bin, gibt es medizinische Fachliteratur, die den Einfluss von Infraschall auf die menschliche Gesundheit behandelt, ich bin aber kein Mediziner und rate daher, hierzu einen neutralen und unbefangenen Umweltmediziner zu befragen. In Deutschland entsteht erst langsam ein Bewusstsein für Infraschall, weil durch den massiven Zubau von Windkraftanlagen die Probleme eben erst nach und nach auftreten.
Dass die Windkraft-Szene jeden Zusammenhang mit gesundheitlichen Folgen abstreitet, ist nachvollziehbar. …

Das ganze Interview finden Sie hier




Mehr als 50 % aller geplanten Neubauten auf der Kippe – Investoren ziehen Geld aus Kraftwerks-Bau ab

Die Strom-Konzerne stellen den Bau neuer Kraftwerke wegen der Energiewende zunehmend in Frage. Bei gut der Hälfte der geplanten Neubauten fehle inzwischen eine konkrete Investitionszusage, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Stromlobbyverbandes BDEW, Hildegard Müller, am Montag auf der Hannover Messe. Insgesamt seien derzeit 74 Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 33.000 Megawatt geplant, genehmigt oder im Bau. Bei 39 Projekten sei die Umsetzung jedoch nicht sicher. Vor einem Jahr standen 32 Vorhaben auf der Kippe, 2013 sogar nur 22.

„Wenn es politisch so weiter geht wie bisher, dann wird es keine neuen, modernen Kraftwerke geben”, sagte Müller. „Es gibt einfach keine Investitionsanreize, auch wenn die Politik immer betont, dies ändern zu wollen.” Das Gegenteil sei mit den bisher bekannt gewordenen Plänen der Fall.

Laut Müller liegen der Bundesnetzagentur Anträge auf die Stilllegung von rund 50 Kraftwerken vor. Es sei davon auszugehen, dass wegen der fehlenden Wirtschaftlichkeit weitere Anlagen abgeschaltet würden, erklärte sie. In einigen Jahren könne dies die Versorgungssicherheit gefährden, insbesondere wenn 2022 das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehe.

….Es sei deshalb wichtig, die Rahmbedingungen so zu gestalten, dass die Energiekosten bezahlbar blieben und die Energieerzeugung zukunftsweisend sei. „Ohne berechenbare Energieversorgung keine Zukunft der Industrie”, sagte sie (Anmerkung der Red. Kanzlerin Merkel). Ausdrücklich forderte Merkel ein, dass Deutschland bei den erneuerbaren Energien seine Weltmarktführung behaupten müsse. „Es gibt 130, 140 Länder, die ihre Produktion erneuerbarer Energien fördern, die Schritt für Schritt umsteigen. Auch hier sollte Deutschland seine führende Position weiter ausbauen”, forderte Merkel…..

Weiterlesen bei Deutsche Mittelstandsnachrichten hier




Neue Golfstrom-Publikation des PIK fällt in der Fachwelt glatt durch

[Aufmacherbild: Passt doch zum Golfstrom genauso gut wie Dr. Mann zu Klimaforschung? Anm. d. Übers.]

Golfstromsystem verliert an Kraft – Klimawandel im Verdacht
Wie eine gewaltige Umwälzpumpe transportieren Strömungen des Atlantiks warmes Wasser in den Norden und kaltes Wasser in den Süden. Teil dieses Strömungssystems ist auch der Golfstrom, der für das meist milde Klima im Nordwesten Europas sorgt. Jetzt haben Forscher Belege dafür entdeckt, dass diese riesige Meeresströmung schwächer wird. Beobachtungen weisen darauf hin, dass die Umwälzung in den letzten Jahrzehnten langsamer war als jemals zuvor im vergangenen Jahrhundert, wahrscheinlich sogar im vergangenen Jahrtausend. Zu dieser Abschwächung hat offenbar die zunehmende Eisschmelze auf Grönland beigetragen, die durch den mensch-gemachten Klimawandel verursacht wird. Eine weitere Verlangsamung der Strömung könnte nicht nur Folgen haben für marine Ökosysteme, sondern auch für den Meeresspiegel und das Wetter in den USA und Europa. „Verblüffenderweise hat sich trotz fortschreitender globaler Erwärmung ein Teil des nördlichen Atlantik in den letzten hundert Jahren abgekühlt“, sagt Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Leit-Autor der in Nature Climate Change erscheinenden Studie. Frühere Forschung hatte bereits Hinweise darauf gegeben, dass eine Abschwächung der großen Umwälzströmung im Atlantik, die so genannte Atlantic Meridional Overturning Circulation, hierfür verantwortlich sein könnte. „Jetzt haben wir starke Belege dafür gefunden, dass dieses atlantische Förderband sich in den vergangenen hundert Jahren tatsächlich verlangsamt hat, besonders seit 1970“, so Rahmstorf. […] Wenn die Strömung zu schwach wird, könnte sie sogar vollständig zusammenbrechen – die atlantische Umwälzung wird schon lange als mögliches Kipp-Element im Erdsystem betrachtet.

Neben dem schillernden Rahmstorf gehört zu den Coautoren auch der umstrittene Michael Mann, bekannt als Erfinder der mittlerweile diskreditierten Hockeystick-Kurve. Bei dieser Besetzung lohnt es sich durchaus, etwas genauer hinzuschauen. Wie plausibel ist die vom PIK vorgebrachte Geschichte? Erst vor wenigen Monaten hatte ein Team bestehend aus Forschern der Universität Heidelberg, Geomar, ETH Zürich und der Universität Bern das glatte Gegenteil herausgefunden und in Nature publiziert (Böhm et al. 2015). Die Universität Heidlberg gab hierzu am 15. Dezember 2014 eine Pressemitteilung heraus:

Klimawandel: Ozeanzirkulation im Atlantik war stabiler als erwartet
Die Ozeanzirkulation im Atlantik, die einen entscheidenden Einfluss auf das Erdklima hat, ist stabiler als bislang angenommen. Das zeigen Untersuchungen eines internationalen Forscherteams, an dem Wissenschaftler der Universität Heidelberg beteiligt sind. Die Forscher analysierten die nordatlantische Tiefenwasserzirkulation der vergangenen 140.000 Jahre und konnten zeigen, dass der aktuelle atlantische „warm“-Zirkulationsmodus entgegen bisheriger Annahmen selbst während der letzten Kaltzeit der Erde bestimmend war. Nach den Worten von Dr. Evelyn Böhm vom Institut für Umweltphysik lässt dies den Rückschluss zu, dass die derzeitige Zirkulation so stabil ist, dass ihr Zusammenbruch etwa durch Schmelzwasser von verstärkt abtauendem Grönlandeis extrem unwahrscheinlich ist. Daher sei nicht mit einem plötzlichen extremen Temperatursturz in Europa zu rechnen. […] Entgegen bisheriger Annahmen der Forscher zeigte sich, dass der „warm“-Modus nicht nur in Warmzeiten, sondern auch in der letzten Kaltzeit vorherrschend war. „Wir konnten lediglich während der Höhepunkte der letzten beiden Kaltzeiten das Zirkulationsmuster des ‚kalt‘-Modus beobachten“, erklärt Dr. Marcus Gutjahr vom GEOMAR in Kiel. „Die Ergebnisse zeigen daher, dass der ‚warm‘-Modus, dem auch das heutige Zirkulationsmuster entspricht, stabiler ist als bisher angenommen“, ergänzt Gutjahrs Kollege Prof. Dr. Martin Frank. Nach Angaben der Wissenschaftler führen in diesem Zirkulationsmuster große Mengen Süßwasser durch abschmelzende Eismassen nur zu einer kurzen Abschwächung, aber nicht zu einem vollständigen Abbruch der nordatlantischen Tiefenwasserbildung. Erst als die Eismassen während der Höhepunkte der Kaltzeiten maximal ausgedehnt waren, bewirkten solche Süßwassereinträge einen Kollaps der Tiefenwasserbildung im Nordatlantik über mehrere hundert Jahre mit der Folge eines weiteren Absinkens der Durchschnittstemperaturen auf der Nordhemisphäre.

Zwei Pressemitteilungen zum selben Thema. Die eine mit Klimaalarm, die andere entwarnend. Die Auswertung der Medienreaktionen ist dabei hoch aufschlussreich. Während die PIK-Meldung in fast jeder deutschsprachigen Zeitung gelaufen ist, sucht man nach der Heidelberger Studie nahezu vergeblich, und das obwohl neben der Universität Heidelberg auch das Geomar eine Pressemitteilung herausgegegeben hatte. FAZ, Sächsische Zeitung, Rheinische Post, Spiegel, Deutsche Welle, Deutschlandfunk, NTV, Klimaretter – sie alle lieben den Klimaschauder des PIK, blieben aber im Dezember 2014 stumm, als die Heidelberger ihre hochinteressanten Ergebnisse präsentierten.

Allein die österreichische Tageszeitung Der Standard berichtete über beide Studien (Artikel zur Heidelberger Studie hier). Vielleicht ist dies auch der Grund, weshalb der Standard berechtigte Zweifel an der Berichterstattung über die PIK-Ergebnisse anklingen lässt:

Forscher konstatieren Abschwächung der Meeresströmung im Atlantik
Starke Veränderungen im 20. Jahrhundert könnten dem Klimawandel geschuldet sein, schreiben Forscher aus Potsdam – Kollegen melden allerdings Zweifel an. […] Der Klimaforscher Martin Visbeck vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel sieht Rahmstorfs Deutung der Ergebnisse kritisch: “Die Konzentration der Studie auf den subpolaren Teil des Atlantiks und die spektrale Analyse sind interessant”, sagt er. Aber es gebe auch andere Schätzungen der AMOC, die auf einen ganz anderen Verlauf hindeuteten. Die Arbeit biete keine starken Hinweise auf die Entwicklung der AMOC während der letzen 50 Jahre.

Der Spiegel reagierte auf das PIK-Modell sogar mit noch stärkerer Skepsis:

Umstrittene Studie: Schwächelt der Golfstrom?
Droht Europa eine Abkühlung? Der Golfstrom hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich an Kraft verloren, behaupten Forscher. Die Ursache sei der Klimawandel. Andere Experten geben sich skeptisch.
[…] Allerdings zeigen die Daten aus der Studie von Rahmstorf und seinen Kollegen auch, dass es offenbar keinen einfachen Zusammenhang zwischen steigenden Temperaturen und schwächer werdender Amoc gibt. Denn seit 1990 hat die Zirkulation wieder einen Teil ihrer Kraft zurückerlangt – obwohl die Eisschmelze in der Arktis im gleichen Zeitraum ungebremst vorangeschritten ist. Klimaforscher Martin Visbeck vom Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (Geomar) zieht gleich Rahmstorfs gesamte Deutung der Ergebnisse in Zweifel: “Die Konzentration der Studie auf den subpolaren Teil des Atlantiks und die spektrale Analyse sind interessant”, sagt er. Die Arbeit aber biete keine starken Hinweise auf die Entwicklung der Amoc während der vergangenen 50 Jahre. Die meisten Studien gingen gar von einem Erstarken der Strömung aus. Auch Michael Hofstätter von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) in Wien bewertet die Rahmstorf-Studie skeptisch. Die Temperaturschwankungen könnten auch eine “vorübergehende natürliche Variation” sein, sagte Hofstätter dem Onlinedienst des ORF. Die Messungen deckten einen zu kurzen Zeitraum ab, um konkrete Vorhersagen zu treffen.

Auch in der internationalen Fachwelt stieß die neue PIK-Veröffentlichung bei vielen Kollegen auf Ablehnung. Neben den Heidelbergern sehen auch US-Kollegen die Situation gänzlich anders. Bereits im Januar 2014 hatte ein Forscherteam um Thomas Rossby von der University of Rhode Island in den Geophysical Research Letters Projektergebnisse veröffentlicht, die im Gegensatz zur PIK-Behauptung eine große Stabilität des Golfstroms in den letzten 20 Jahren belegen (im Folgenden die Kurfassung der Publikation):

Zur langzeitlichen Stabilität des Golfstrom-Transportes auf der Grundlage 20 Jahre langer direkter Messungen

Im Gegensatz zu jüngsten Behauptungen über eine Verlangsamung des Golfstromes, zeigen zwei Dekaden mit der direkt gemessenen Geschwindigkeit quer zu der Strömung keine Beweise für eine Abnahme derselben. Mittels einer gut durchdachten [well-constrained] Definition der Breite des Golfstromes ergibt die lineare Anpassung [fit] kleinster Quadrate eine mittlere Transportgeschwindigkeit an der Oberfläche von 1,35 X 10↑5 m²/s* mit einem negativen Trend von 0,13% pro Jahr. Unter der Annahme geostrophischer Verhältnisse [?] korrespondiert dies mit einer mittleren Differenz der Höhe des Meeresspiegels quer zur Strömung von 1,17 m, welche während dieser 20 Jahre um 0,03 m abgenommen hat. Das ist innerhalb des 95%-Vertrauensniveaus nicht signifikant und liegt um einen Faktor 2 bis 4 unter den vermeintlichen beschleunigten Anstieg des Meeresspiegels entlang der US-Küste nördlich vom Kap Hatteras. Teilweise kann diese Disparität auf die räumliche Komplexität der altimetrischen Meeresspiegel-Trends während des gleichen Zeitraumes zurückgeführt werden.

[*Mit dieser Einheit kann ich absolut nichts anfangen. Eine Geschwindigkeit kann es nicht sein, aber was dann? Weiß jemand eine Erklärung? Anm. d. Übers.]

In einer Pressemitteilung seiner Universität aus dem März 2014 ließ Rossby keinen Zweifel daran, dass die harten Messdaten eine klare Sprache sprechen und keinerlei Abschwächung des Golfstroms zeigen:

Während der letzten 20 Jahre haben er und seine Kollegen den Golfstrom vermessen mittels eines akustischen Doppler-Strömungs-Profilers (ADCP), der auf dem Frachter Oleander montiert war. Dieser Frachter verkehrt wöchentlich zwischen New Jersey und Bermuda. Das Instrument misst die Geschwindigkeit, mit der das Wasser unter dem Schiff vorbei strömt bis zu einer Tiefe von 600 m und hat einige tausend Messwerte des Golfstromes gesammelt seit seiner Installation Ende 1992. „Das ADCP misst Strömungen mit sehr großer Genauigkeit, und so haben wir durch wiederholte Messungen Jahr für Jahr ein sehr aussagekräftiges Tool, um die Stärke der Strömung zu überwachen“, sagte Rossby. „Es gibt Variationen mit der Zeit, die natürlichen Ursprungs sind – und ja, diese müssen wir noch besser verstehen – aber wir finden absolut keine Beweise, die nahelegen, dass sich der Golfstrom verlangsamt“.

Zur gleichen Schlusssfolgerung war auch die NASA bereits vor einigen Jahren gekommen. In einer Pressemitteilung vom 25. März 2010 gab die Behörde bekannt:

NASA-Studie: Atlantisches ,Fließband‘ [conveyor belt] verlangsamt sich nicht

Neue Messungen der NASA der Atlantic Meridional Overturning Circulation, Teil der globalen Meeresströme, der hilft, das Klima rund um den Nordatlantik zu bestimmen, zeigen während der letzten 15 Jahre keine signifikante Verlangsamung. Die Daten zeigen, dass sich die Zirkulation während der jüngsten Vergangenheit sogar etwas beschleunigt haben könnte. Die Ergebnisse stammen von einem neuen Überwachungsverfahren, das von dem Ozeanographen Josh Willis vom Jet Propulsion Laboratory der NASA in Pasadena entwickelt worden ist. Dabei werden Messungen von die Ozeane überwachenden Satelliten und Messbojen verwendet. Die Ergebnisse werden in der Ausgabe der Geophysical Research Letters vom 25. März veröffentlicht. … Bislang jedoch gibt es keine Anzeichen für eine Verlangsamung der Zirkulation. „Die von uns beobachteten Änderungen sind vermutlich Teil eines natürlichen Zyklus’“, sagte Willis. „Die leichte Zunahme des Overturning seit 1993 fällt zusammen mit einer Jahrzehnte langen natürlichen Abfolge von Erwärmung und Abkühlung des Atlantiks“.

Die renommierte Klimawissenschaftlerin Judith Curry bringt es in ihrem Blog am 25. März 2015 auf den Punkt. Sie misstraut den Klimaproxies der Rahmstorf/Mann-Gruppe und vermutet, dass die Forscher auf die natürliche Klimavariabilität hereingefallen sind. Was PIK & Co. als anthropogenen Klimawandel verkaufen, sind in Wirklichkeit ganz normale Klimaschwankungen im Zusammenhang mit quasi-periodischen Ozeanzyklen, die sie einfach nicht wahrhaben wollen. Curry schreibt:

Nun, wenn es etwas gibt, dem ich noch mehr misstraue als Klimamodellsimulationen von Meeresströmen im Zeitmaßstab von Jahrzehnten bis zu Jahrhunderten und deren interner Variabilität, sind es deren Proxy-Analysen von Michael Mann. Man tut so, als ob Grannenkiefern und Tiljander-Sedimente uns etwas über die Flussraten des Golfstromes sagen können ebenso wie etwas über die globalen Temperaturen. Bemerkenswert. … Wem also soll man glauben? Klimamodellen und Mann’schen Proxys oder direkten Messungen der Ozean-Zirkulation der Satelliten? … Was wir in den hohen Breiten des Nordatlantik sehen, ist natürliche Variabilität, vorherrschend assoziiert mit der Atlantic Multidecadal Oscillation. Auf der Grundlage analysierter Messungen gibt es keine Anzeichen einer Verlangsamung des Golfstromes oder der Atlantic Meridional Overturning Circulation.

Auch der Klimastatistiker Steve McIntyre, der bereits Michael Manns Hockeystick zu Fall brachte, war entsetzt. Für ihn war es ein schwerer Schlag zu sehen, dass die Rahmstorf/Mann-Gruppe im aktuellen Golfstrom-Paper erneut hochumstrittene und bereits von der Fachwelt für unbrauchbar eingestufte Klimaproxies verwendet hat. (Eine deutsche Übersetzung von McIntyres Kritik gibt es auf EIKE). Zudem wurden erneut Datenreihen nach Belieben gekürzt, offenbar damit favorisierte Trends besser zur Geltung kommen. Ein anderer Forscher bemängelte, dass im Rahmstorf/Mann-Paper noch immer eine Hockeystick-Variante von 2008 als Grundlage verwendet wird, obwohl es mittlerweile viel realistischere Klimarekonstruktionen gibt.

Nun ist Rahmstorfs Golfstrom-Thema alles andere als neu. Michael Krüger stellt im Science Skeptical Blog in seinem Artikel “Und täglich grüßt das Murmeltier: Stefan Rahmstorf und der ‘versiegende’ Golfstrom” die facettereiche Geschichte des Themas dar. Darin geht es um Behauptungen, Dementis, und Dementis von Dementis. Lesenswert. Außerdem bietet Krüger auch eine interessante Erklärung für die von Rahmstorf zum anthropogenen Klimawandel-Beweis hochstilisierten Kälteanomalie im Nordatlantik.

Angesichts der massiven Welle von Kritik mutet es bizarr an, dass das PIK am selben Tag, ebenfalls am 24. März 2015, eine zweite Pressemitteilung herausgab:

Bestnoten für das PIK: Senat der Leibniz-Gemeinschaft bestätigt Exzellenz 
Der Senat der Leibniz-Gemeinschaft, die mehr als 80 wissenschaftliche Einrichtungen vereint, hat am gestrigen Montag mit seiner Stellungnahme die Evaluation des PIK abgeschlossen. Die Arbeitsergebnisse des Institut seien „hervorragend“, heißt es hierin. Die Bewertung basiert auf einer nur alle sieben Jahre stattfindenden Begutachtung durch ein Team internationaler Spitzenforscher. Nach dem Urteil der Gutachter hat sich das PIK zu einem der weltweit führenden Institute für Klimawissenschaft entwickelt. Hervorgehoben wurde dabei neben der Forschungsleistung auch die wichtige Rolle des Instituts in der wissenschaftlichen Politikberatung.

Ein guter Witz.

Link: http://www.kaltesonne.de/neue-golfstrom-publkation-des-pik-fallt-in-der-fachwelt-glatt-durch/

Dieser Beitrag war zu erst im Blog „Die Kalte Sonne“ erschienen. Übersetzung der englischen Passagen darin von Chris Frey EIKE




Die Nassauer von Feldheim

„Ein „Nassauer“ ist eine Person, die sich ohne Gegenleistung von anderen Personen aushalten lässt“ so sagt es uns Wikipedia. Doch wer oder was ist Feldheim? Feldheim ist ein Dorf, eher ein Marktflecken  im brandenburgischen. Verwaltungstechnisch ist es ein Ortsteil von Treuenbrietzen. Es zählt ganze 128 Einwohner, die in 45 Haushalten leben, sowie 3 Agrarbetriebe, die sich mit der Aufzucht von Sauen und  mit Milchviehwirtschaft beschäftigen, sowie einen Gewerbebetrieb mit 21 Mitarbeitern der Fa. EQ-Sys, die dort Nachführsysteme für Solarpaneele produziert. Außerdem sitzt dort die Feldheim Energie GmbH & Co. KG, der Energieversorger von Feldheim, dessen Anteile von der Stadt Treuenbrietzen, der Fa. Energiequelle GmbH und den meisten Bürgern Feldheims gehalten werden.

Über Feldheim gäbe es eigentlich wenig zu sagen, wenn es sich nicht seit einigen Jahren für „Energieautark“ erklärt hätte. Seitdem reißt der Strom der Besucher – insbesondere von Politikern und Medienleuten, aber auch Interessenten, die sich mit der Energiewende beschäftigen, nicht ab. Zur Bewältigung dieses Andrangs haben die Feldheimer extra das „Neue Energien Forum“ samt einem Infocenter gegründet, dass auf Anfrage Führungen durchführt.

Video des BMU über das „Energieautarke“ Dorf Feldheim vom Besuch des damaligen Bundesumweltministers Altmaier

Energieautarkes Dorf Feldheim

Was muss man darunter verstehen? Der geneigte Leser hat bestimmt schon Vorstellungen über den Begriff „Autarkie“. Wurde er doch besonders oft im III. Reich benutzt, als es vor allem um die, für die geplante Kriegführung erforderliche Unabhängigkeit von Energie-Rohstoffimporten ging. Begriffe wie Leuna und Buna fallen dem älteren Leser sofort dazu ein.

Was bedeutet aber heute „Autarkie“?

Der Duden unterteilt.

.. in politische- wirtschaftliche Autarkie: wirtschaftliche Unabhängigkeit eines Landes [vom Ausland] und gesellschaftliche Autarkie: „Unabhängigkeit von äußeren Dingen, Einflüssen, Affekten

Bei Wikipedia findet man dazu: Autarkie (altgr. αὐτάρκεια autárkeia ‚Selbstgenügsamkeit‘, ‚Selbstständigkeit‘)[1] im allgemeinen Sinne bedeutet, dass Organisationseinheiten oder Ökosysteme alles, was sie ver- oder gebrauchen, aus eigenen Ressourcen selbst erzeugen oder herstellen

Also stützen wir uns mal auf Wikipedia: Autarkie…bedeutet, dass Organisationseinheiten oder Ökosysteme alles, was sie ver- oder gebrauchen, aus eigenen Ressourcen selbst erzeugen oder herstellen. ..und untersuchen ob die Feldheimer in Bezug auf Ihren Energieverbrauch bzw -gebrauch diese selbst erzeugen oder herstellen.

Ist der Anspruch auf „Energieautarkie“ gerechtfertigt?

Für das Transportwesen gilt dieser Anspruch sicher nicht, denn weder werden Elektromobile oder mit Holzgas betriebene Fahrzeuge irgendwo erwähnt.  Bleibt die elektrische und Heizenergie. Und da sieht es anders aus.

Mit der Energieproduktionsfirma Feldheim Energie GmbH & Co. KG und (neu) die Energieverteilungsfirma Energiequelle GmbH und Co. WP Feldheim 2006 KG, (sie gehören der Energiequelle.de, der Stadt Treuenbrietzen und den beteiligten Bürgern, die Höhe der jeweiligen Anteil ist unbekannt)  produzieren die Feldheimer Strom aus Wind, Sonne, Gülle und Maissillage sowie Getreideschrot und Wärme aus Gülle, Maissillage,  Getreideschrot sowie gelegentlich Holzschnitzeln. Der Wind und die Sonne sind für alle kostenlos da, die Gülle und tlw. die Maissillage sowie Getreideschrot werden selber erzeugt, tlw. extern erzeugt und eingekauft.

Einschub : Lt eigenen Angaben betreiben diese Firmen

·      43 Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von 74 MW

·      9844 „Solarmover“[1] mit einer Nennleistung  von 2,25 MWp

·      1 Biogasanlage mit 0,5 mit einer Nennleistung  von 0,5 MWel

·      1 Batteriespeicher (Naßbatterie, ganz neu) mit einer Nennleistung von 10 MW, und einer Kapazität von 6,5 MWh. Die Anlage kann aber max für 30 Minuten die Nennleistung  abgeben. Dann muss nachgeladen werden[2]

·      1 Holzhackschnitzel Heizkraftwerk mit einer Nennleistung von 400 kW

Doch das ist ja eigentlich nichts Besonderes, denkt der Laie, das tun viele andere, dank der lukrativen Vergütungen, die der Verbraucher aufbringen muss, auch.  Doch in Feldheim macht´s die Menge, denn die Feldheimer erzeugen – vor allem beim Strom – viel, viel mehr als sie jemals verbrauchen können. Nun ist auch das nicht besonders schwer, denn Feldheims Energiebedarf ist winzig und könnte locker von einem Mikrokraftwerk wie z.B. dem ortseigenen Biomasse-Kraftwerk gedeckt werden. Doch die Feldheim Energie GmbH & Co. KG will mehr, weit mehr. 

Und das ist pfiffig. Denn auf diese Weise bringt man die Allgemeinheit – von der man ja eigentlich unabhängig sein will- dazu, die Kosten für die „Energieautarkie“ zu übernehmen. Und das auch noch ohne jede Wahlmöglichkeit. Aber mit hohem Ansehensgewinn für Feldheim und die Betreiber bei Medien und Politikern. Und das ist das eigentlich Geniale an der Sache.

Denn alles, was die Feldheimer über den eigenen Bedarf an Energie erzeugen – so ist die Gesetzeslage- wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist – die Leitungen wurden ja nicht der „Autarkie“ zuliebe gekappt, sie sind ja da- und muss von den Netzbetreibern abgenommen werden. Mit einer kleinen Einschränkung, die überschüssige Wärme, die z.B. im Sommer anfällt, kann nur in die Umgebung entlassen werden.

Aus den Angaben im Einschub oben lassen sich nun folgende Energiemengen (Arbeit) errechnen:

♦ Wind (bei angenommenen 17 % Nutzungsgrad) erzeugt 110.340 MWh p.a.

♦ Solar  erzeugt lt. Eigenangabe 2748 MWh p.a, (bei mittleren Nutzungsgraden von 8 % für Brandenburg würden es jedoch nur 1577 MWh sein. Ich rechne aber mit der Eigenangabe weiter, vielleicht ist Fedlheim ja von der Sonne verwöhnt.

 

♦ Biomasse erzeugt 4000 MWhel (Angabe Fa. Energiequelle) p.a und 3740 MWhthe netto ebenfalls p.a. (Dh. der Eigenbedarf von 540 MWh zum Betrieb des Kraftwerks ist bereits abgezogen) Zuzüglich von x MWh durch das  Holzhackschnitzelwerk, das aber nur temporär in Einsatz kommt.

♦ Die jüngst hinzu gebaute Puffer-Batterie mit 10 MW Leistung und ca. 0,5 MWh Energieeinspeisung. ist ein durchlaufender Posten.

Insgesamt erzeugen diese Anlagen rd 117.000 MWh im Jahr an elektrischer Energie und 3740 MWh + x an thermischer Energie. Dabei teilt sich die Elektroenergie nach Erzeuger wie folgt auf

·      94 % Wind

·      2 % Solar

·      3 % Biomasse

die allerdings nicht alle zur gleichen Zeit ihre Energie abgeben. D.h wenn es im Rest des Landes dunkel ist, dann ist es auch in Feldheim dunkel und wenn im Rest des Landes kein Wind weht, dann weht er wohl auch in Feldheim nicht 

 

Wie zum Beispiel Anfang und Ende Dezember 2014; Bild Rolf Schuster, Daten EEX

Demgegenüber steht ein Eigenverbrauch an Elektroenergie von ca. 900 MWh. Das sind nur 0,77 % der Erzeugung. Es bedeutet aber, dass die „energieautarken“ Feldheimer Energie im Überfluss erzeugen, die sie „exportieren“ müssen und das auch tun.  Daher werden 99 % davon „exportiert“! Und das ist das eigentliche Gechäftsmodell.

Doch auch wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint, dann haben die Feldheimer Licht und Strom. Denn das Biomassekraftwerk kann 4000 MWhel liefern,d.h. den Eigenbedarf also locker ca. 4 x abdecken und auch im Winter bleiben die Heizungen nicht kalt. Zur Not müssen aber trotzdem dann wieder die Netzbetreiber, also die Allgemeinheit einspringen, wenn z.B. das Biomassekraftwerk gewartet wird, denn die Leitung nach draußen wurden ja nicht gekappt.

Wozu dann diese massive Überproduktion? Ist es Menschenfreundlichkeit? Ist es kommerzielles Kalkül? 

Es ist, der Leser errät es, ausschließlich knallhartes, kommerzielles Kalkül, verkauft als edel-gutmenschlicher Beitrag zur Klimarettung und zur Ressourceneinsparung im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder.

Zu den öffentlich geäußerten Motiven findet man auf der Feldheim Website:

Vorsorge für die Zukunft

Wer auf Erneuerbare Energien setzt, schafft langfristige, existenzielle Sicherheiten für zukünftige Generationen. Denn nur so kann der CO2-Ausstoß wirksam gesenkt und das Klima geschützt werden.

Positive Imagebildung

Zahlreiche Auszeichnungen belegen, dass Investitionen in Erneuerbare Energien gesellschaftlich honoriert werden und zu einem positiven Imagefaktor für Städte und Gemeinden führen. Gemeinden, die demonstrieren können, dass sie die globalen Energieprobleme vor Ort gelöst haben, wecken das Interesse der Öffentlichkeit.

Langfristige Energiesicherheit

Wind-, Sonnen- und Bioenergie werden immer verfügbar sein, während fossile Ressourcen knapper und damit teurer werden. Die Technologien sind vorhanden, um mit Erneuerbaren Energien den heutigen und zukünftigen Bedarf zu decken.

Aber auch….

Größtmögliche Unabhängigkeit

Ein geeignetes energetisches Gesamtkonzept und ein überwiegend autarkes Versorgungsnetz versetzen die angeschlossenen Endverbraucher einer Region in die Lage, sich von der Preisspirale fossiler Brennstoffe und Abhängigkeiten von übermächtigen Energieversorgern zu lösen. Dies zeigt, dass die Erneuerbaren Energien die Bildung völlig neuer regionaler Wertschöpfungskreisläufe ermöglichen.

Finanzielle Vorteile

Strom aus Erneuerbaren Energien erhält eine gesetzlich festgelegte Vergütung und sichert Anlagenbetreibern langfristig Einnahmen. Auch wenn nicht die Gemeinde selbst die Wind- oder Solarparks betreibt, so zieht sie dennoch einen Nutzen aus Gewerbesteuereinnahmen und möglicherweise auch Pachtzahlungen des Anlagenbetreibers.

Sichere Arbeitsplätze

Jedes Erneuerbare-Energien-Projekt bringt Investitionen in die Region. Durch die Planung, den Bau und die Wartung von Anlagen werden bestehende Arbeitsplätze in örtlichen Unternehmen gesichert und neue Jobs geschaffen.

Das klingt alles sehr edel. Doch mit keinem Wort wird der eigentliche Zweck dieser Anlagen erwähnt, nämlich in Massen hochsubventionierte Elektroenergie zu erzeugen und in das öffentliche Netz einzuspeisen. Alles andere ist nur PR Beiwerk. Wie z.B. auch der Verweis auf „Finanzielle Vorteile“ 

Denn so edel wie das alles klingt, Feldheim ist nur solange von der Außenwelt unabhängig, solange es Leitungen gibt, die die Produktion in diese Außenwelt transportieren und es Verbraucher gibt, welche  die Stromproduktion abnehmen und bezahlen. Und dafür sorgt zwangsweise das EEG. Mithin ist die Feldheimer Lösung nichts anderes ist ein NIE-Kraftwerk für Begüterte mit angeschlossener Betriebs-Wohnsiedlung. Den älteren Bewohnern von Fünf-Neuland ist diese Betriebskonstruktion sicher noch in Erinnerung 

Feldheim ist ein Kraftwerk mit angeschlossener Betriebs-Wohnsiedlung

Um den Witz an der ganzen Sache noch besser zu verstehen, und zu erkennen wie lukrativ das alles ist, sollte man sich die Zahlen und die Protagonisten näher ansehen. Doch das ist leichter gesagt als getan, denn man findet – insbesondere die für die Kosten- nur wenige und auch die noch weit verstreut.  Doch es gibt einige und von denen kann man auf die anderen schließen. Das erhöht zwar nicht die Genauigkeit, aber reicht für eine erste  Beurteilung völlig aus.

Wie ist das Ergebnis dieser Beurteilung?

Feldheim mit seinen 128 Bewohnern, 3 Agrarbetrieben 1 kleinen Gewerbebetrieb und seinem Biomassekraftwerk hat -wie schon erwähnt- einen jährlichen Energiebedarf von ca. 900 MWh (elektrisch) und rd 3.000 MWh[3] thermisch. Doch seine Erzeugungskapazität mit 43 Windrädern und knapp 10.000 „Solarmovern“, sowie einem Biomassekraftwerk, beträgt rd. 117.000 MWh (elektrisch) und 3.760 MWh thermisch.  D.h. allein seine erzeugte Elektroenergiemenge ist um den Faktor 130 x größer als der Eigenbedarf. Bei der Wärme ist der Überschuss mit dem nur 1,25 fachen deutlich geringer, aber auch dieser geringe Überschuss reicht nicht sicher aus, um in den Wintermonaten über die Runden zu kommen, deswegen betreiben die Feldheimer ein (ebenso bezuschusstes) Holzschnitzel-Heizkraftwerk.

Und das ist auch schon das ganze Geheimnis der Feldheimer Energieautarkie. Wie jedes andere (besonders schwarzstartfähige) konventionelle Kraftwerk, ist auch Feldheim energieautark, denn es ist nicht anderes als ein Kraftwerk. Es heißt nur anders, nämlich „Energieautarkes Dorf“. Mit dem hoch-profitablen Unterschied jedoch, dass ein konventionelles Kraftwerk seinen Strom am freien Markt zu niedrigsten Preisen anbieten muss, und bis zuletzt nicht weiß, ob der Strom auch abgenommen werden wird, während das Feldheimer NIE Kraftwerk diese Energie zu stark überhöhten EE Preisen immer sicher abgenommen bekommt. Und das über 20 Jahre garantiert. 

Immerhin werden über 99 % der Produktion (es können auch ein paar Prozentpunkte weniger sein, denn wie gesagt die Zahlen sind nicht sehr genau) von rd. 117.000 MWh jährlich hochvergütet verkauft. (unter den Motiven bescheiden „Finanzielle Vorteile“ genannt) Das führt für die Anbieter zu einem gesicherten, risikolosen Umsatz  von knapp 18 Mio € jährlich. Davon können die nicht nur locker die sehr hohen Investitionen von rd 93 Mio € (incl. 30 Minuten 10 MW Batteriespeicher) bezahlen, sondern es fällt auch noch – so nebenher- ein ca. 20 – 25 % Abschlag auf die Stromrechnung für die Anwohner ab. Dafür loben diese – verständlicherweise- das Feldheimer Modell in den höchsten Tönen. Kein Wunder bei diesem schönen Deputat. Zumal der Steuerzahler auch bei der Investition kräftig mitgeholfen hat, denn man findet auf der Feldheimer-  wie des Errichters Energiequelle Webseite-  den folgenden Satz:

Die für den Bau der separaten Strom- und Wärmeversorgungsnetze erforderlichen hohen Investitionen konnten jedoch von der Gemeinde und den Anwohnern nicht allein bewältigt werden. Deshalb wurden zusätzliche Mittel des Landes sowie aus EU-Förderprogrammen genutzt.

Wie hoch diese Mittel waren, ließ sich nicht herausfinden, aber ich freue mich damit den Feldheimer Nassauern zu schönen Ersparnissen und den Gesellschaftern des Versorgers zu satten Gewinnen verholfen zu haben. Ein erhebendes Gefühl!

Schlussfolgerung

Da das „Feldheimer Modell“ allenthalben von Politik und Medien als großes Vorbild hingestellt wird, lohnt es sich vielleicht ein wenig in die Zukunft zu schauen, und zu versuchen die Frage aller Fragen zu beantworten: Was wäre wenn?

In diesem Falle: Was wäre, wenn ein Teil der Bundesbürger dieses Modell nachbaute? Um die Spannung etwas zu mindern, darf ich dem Leser verraten, dass die sich ergebenden Zahlen im wahrsten Sinne des Wortes astronomisch sind. Ich habe sie für 1% bis 100 % der Bundesbürger durchgerechnet.

Die von mir gewählte Schlüsselzahl ist dabei das Verhältnis der jeweiligen Anzahl Bundesbürger zur Anzahl der Feldheimer Bürger, incl. Babys und Greisen. (ja, ich weiß, das ist viel zu einfach gedacht, gibt aber trotzdem einen schönen ersten Überblick darüber, was das Vorbild „Feldheimer Energieautarkie“ bewirken würde).

Erschreckt durch die Ergebnisse habe ich meine Rechnung zigmal überpüft und mich schlussendlich auf 1 % der bundesdeutschen Bevölkerung festgelegt. Das sind 802.200 Menschen. Etwas mehr, als derzeit in der Landwirtschaft beschäftigt sind.

Würden diese sich entschließen „energie-autark“ á la Feldheim zu werden, dann dürften wir uns über rd. 270.833 WKA´s der Feldheimklasse freuen, dazu noch 62 Mio Solarpaneele, und  knapp 6300 Mikro Blockheizkraftwerke, gepuffert mit 6300 10 MW Batterien. Die gesamte installierte Nennleistung betrüge 484 GW (zum Vergleich in D genügen 80 GW an konventioneller Leistung zur sicheren Rundumversorgung), die erzeugte Energiemenge wären 738 TWh. (zum Vergleich in D beträgt die Bruttostromerzeugung derzeit 610 TWh im Jahr), läge also kräftig über der bisherigen Gesamterzeugung. Nachbarn und angrenzendes Ausland, dürften sich über den Strom-Strom freuen. Die 1 % würden dafür „energie-autark“ sein. Nicht zu vergessen: Die Investition beliefe sich auf rd. 580 Mrd €, ein glänzendes Konjunkturprogramm, oder?

All diese Angaben sind unter dem Vorbehalt der  Richtigkeit der Angaben in den genannten Quellen errechnet worden. Sollte ich mich nicht  kräftig verrechnet haben, was ich trotz mehrmaliger Überprüfung nicht ausschließen kann, dann wird nur einer daran Geld verdienen. Nämlich die Fa. Die Energiequelle.de über ihre jeweiligen Tochterfirmen und Gesellschafter. Sie wird es brauchen.


[1] Das sind, so wie ich es verstanden habe, bewegliche also nachführbare Solarpaneele, deren „Mover“ vor Orte von der lokalen Firma EQ-Sys hergestellt wurden. Es handelt sich also für  EQ-Sys um eine Demo-Anlage, die unter Praxisbedingungen arbeitet.

[2] Quellen: http-//www.ingenieur.de/#E8DE91; http-//www.energiequelle#E8DE60; http-//www.brandenburg.d#E8DDCB, http-//forschung-energie#E8DDC3, http-//www.neue-energien#E8DDAB

[3] Diese Zahl stammt vom Projektleiter für die Nahwärmeversorgung http://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/feldheim.pdf

Weiterführende Links:

ACHGUT: Kants Kategorischer Imperativ oder Qualitätsjournalismus nach „Focus Online“

Vernunftkraft. de : ENERGIEWENDE EHRLICH ERZÄHLT? FELDSTUDIE FOKUSSIERT FELDHEIM




Und immer wieder grüßt der Eisbär – ZDF geht WWF Aktivistin auf den Leim

Zur Lügenpresse kann man das ZDF nicht zählen. Doch nicht deshalb, weil es uns Zuschauer, besonders in der Klimafrage, immer wieder desinformiert, sondern allein wegen der Tatsache, dass es diese Desinformation nicht als Druckerzeugnis, sondern in elektronischer Form an den Mann/die Frau bringt.

Video der WWF Direktorin „Species Program“ Sybille Klenzendorf (mit Dank an R. Hoffmann)

Wie z.B. vor einigen Tagen, als das ZDF der  „Expertin“ Frau  Dr. Sybille Klenzendorf in der Sendung „volle Kanne“ (hier ein Blick auf die Vorschau) ausführlich Gelegenheit gab, uns zu erzählen, dass der Eisbär durch den Klimawandel auf Schwerste gefährdet sei.  Zwar gäbe es noch rd 25.000 Tiere, aber die Zukunft sähe sehr düster aus. Die Robben blieben weg, bzw. dank des bröckelnden Packeises wären die Eisbären kaum noch in der Lage diese zu jagen und müssten verhungern. 

Obwohl auch das ZDF längst wissen müsste, das der Eisbär mehrere Warmzeiten überlebt hat, seine Population, durch Einschränkung der Bejagung, sich auf die Rekordzahl von ca. 25.000 Exemplaren erhöht hat und das arktische Eis ganz natürlichen Schwankungen unterliegt, tischt man uns beim ZDF immer wieder und unverdrossen diese Märchen auf. Es lässt sich halt so schön mit dem Mitleid der Zuschauer mit den armen Eisbären spielen und der böse (menschgemachte) Klimawandel muss natürlich daran schuld sein. Das bleibt hängen, denkt man wohl in den Redaktionen dieser öffentlich rechtlichen Anstalt

Besonders auffällig jedoch ist, dass in der Sendung keinerlei Hinweis darauf erfolgte, dass die ach so besorgte Wildtier-Biologin Sybille Klenzendorf als WWF Aktivistin an vorderster Front, für die Verbreitung des Märchens vom anthropogen induzierten Klimawandels kämpft. Frau Klenzendorf ist nämlich Direktorin des WWF „Species Program“. Unser Leser Rainer Hoffmann, dem wir dafür danken, sandte uns dazu das obige Youtube Video.

Hatte der WWF es bisher schon geschafft die Führungsgremien des IPCC zu unterwandern, ja tlw. zu übernehmen, wie die Journalistin Donna Laframboise herausfand (hier und hier), so sind nun offensichtlich die Fernseh-Sender dran. Und diese halten es natürlich nicht für nötig uns diese Tatsache wenigstens noch mitzuteilen.

Da erinnern wir uns doch mal an die beschwörenden Aussagen des ZDF Anchormannes Claus Kleber, der 2009 behauptete, dass die ZDF „heute“ Redaktion alles daran setzen würde, ihre Glaubwürdigikeit beim Publikum nicht zu verlieren. Das sei alleroberste Prioriät. Nun ja, bei der Lügenpresse würde man sagen: „Papier ist geduldig“. Aber dazu gehört das ZDF ja nicht, wie eingangs festgestellt.

Video wie Claus Kleber das Ringen um Glaubwürdigkeit beim ZDF beschwört




Wissenschaftlich erwiesen: windradgenerierter Infraschall ist gesundheitsschädlich!

Viele Bürger beklagen, dass sie durch den beim  Betrieb von WKAs erzeugten  Infraschall Gesundheitsschäden wie Schlaflosigkeit, Angst, Schwindel, Kopfschmerzen, Tinnitus, Übelkeit, Herzbeschwerden, Gleichgewichts-störungen bis hin zu Depressionen erlitten hätten. Die zuständigen Behörden wiesen entsprechende Stilllegungsanträge mit der Standardbegründung, Infraschall sei unschädlich, da unhörbar, zurück. Klagen vor Verwaltungsgerichten scheiterten, da als geltende Rechtsnorm die TA Lärm nicht verletzt sei, die implizit auf der obigen Standardbegründung beruht.

Für die Öffentlichkeit völlig überraschend verzichtete jedoch das Bundesumweltamt in einer, im Juni 2014 erschienenen, umfangreichen Literaturrecherche /1/ auf das Argument, Infraschall sei unschädlich, da unhörbar. Dagegen hatte sich der baden-württembergische Umweltminister  im April  2014 – zu diesem Zeitpunkt war die Machbarkeitsstudie behördenintern bereits bekannt – in einer Erwiderung auf eine Anfrage im Stuttgarter Landtag vermutlich wider besseren Wissens auf dieses Argument  gestützt und  sogar noch Ende August 2014 bestritt das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung durch Infraschall, indem es immer noch dieses fadenscheinige Argument benutzte.

Obwohl mit dem Erscheinen der Machbarkeitsstudie der einzige belastbare Einwand gegen die Behauptung zahlreicher Bürger, sie seien durch windradgenerierten Infraschall gesundheitlich schwer geschädigt worden, entfiel, sah sich keine Behörde zum Handeln veranlasst, vielmehr erlaubten sie im letzten Jahr die Inbetriebnahme einer ungewöhnlich großen Zahl von WKAs. Auch die Zahl der Genehmigungen neuer Anlagen erreichte Rekordwerte, wobei es unerklärlich bleibt, auf welcher Grundlage die Abstände der WKAs von Wohngebäuden vorgegeben wurden, denn in der Machbarkeitstudie wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Ausbreitung von Infraschall nicht prognostizierbar sei.

Wenn es überhaupt noch eines Beweises erforderte, dass Infraschall  gesundheitsschädlich sei, so hat diesen der australische Akustiker Steven Cooper /2/ erbracht, indem er vor kurzem ein verblüffend einfaches Experiment durchführte: er schaltete ein Windrad an und aus und stellte dabei fest, dass das zeitliche Auftreten von Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Druckgefühle im Kopf, im Ohr oder in der Brust, Tinnitus und Herzrasen streng mit den Einschaltperioden des Windrades korreliert war. Den Probanden war natürlich jeder Sichtkontakt zum  Windrad  verwehrt. Man beachte, dass dabei zumindest der Befund Herzrasen mit einem Langzeit-EKG objektiv dokumentierbar ist, also nicht von Selbstauskünften der Probanden abhängt. Weiterhin konnte er zeigen, dass  nur der schmalbandige (tonhaltige, linienhafte, harmonische) Anteil des Infraschallspektrums zu den Beschwerden korreliert war. Dies bestätigt Aussagen, die in der Machbarkeitsstudie zu finden sind. Schließlich beobachtete Cooper einen extrem niederen Schwellenwert von 50 dB , der vermutlich durch das niedrige  Rauschniveau in den ländlichen Gegenden Australiens ermöglicht wurde. Linienstrahlung muss das Rauschniveau übersteigen, um nachweisbar zu sein.

Ich habe seit in einem Leserbrief (zusammen mit Dr. R. Bauert), in zahlreichen Eingaben bei Ministerien und Umweltämtern  und in zwei im Internet veröffentlichten Studien immer wieder darauf hingewiesen, dass die gesamte Problematik schon vor 13 Jahren in der Diplomarbeit /3,4/ der Münchner Meteorologin E. Wanka fast erschöpfend behandelt wurde. Sie zeigte darin, dass schmalbandiger, föhngenerierter Infraschall in München zu einer Verdreifachung der durch schwere Depressionen, durch Suizidversuch und Suizid bedingten täglichen Rettungsdiensteinsätzen führt. Mit den Daten von Frau Wanka lässt sich abschätzen, dass jedem 2MW-Windrad mindestens ein Suizid während einer 30-jährigen Standzeit anzulasten ist.

Mit den Versuchen von Cooper und Wanka ist die ganze Kaskade gesundheitlicher Beschwerden von Schlaflosigkeit bis zu schwersten Depressionen hinreichend abgedeckt und der wissenschaftliche Beweis erbracht, dass Infraschall gesundheitsschädlich ist. Man fragt sich daher, warum in Deutschland das für jedermann verständliche Coopersche Experiment nicht schon längst durchgeführt wurde.  An Windrädern mangelt es hierzulande nicht. Warum begründet ein Minister oder eine Landrätin noch immer Entscheidungen mit längst widerlegten Argumenten? Warum wird die Windkraftindustrie als Verursacher nicht gezwungen, die Unschädlichkeit des Infraschalls zu beweisen? Warum wird die Not von Epileptikern um ein Vielfaches vergrößert? Und warum müssen unsere Kinder Schulen besuchen, in denen windradgenerierter Infraschall jede Aufmerksamkeit  zunichtemacht? Insbesondere aber: nach welchen Kriterien werden die Grenzen eines Vorranggebietes festgesetzt, wenn die Abnahme des Infraschalls mit der Entfernung nicht mehr berechnet werden kann und wenn von einem Schwellenwert schädlichen Infraschalls ausgegangen werden muss, der nicht mehr  bei einer Schmerzgrenze von ca. 130 dB,  sondern bei 50 dB liegt?

Man kann es drehen oder wenden wie man will: die Hypothese, windradgenerierter Infraschall sei gesundheitsschädlich, hat längst den Status einer gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis erreicht. Der Genehmigungspraxis für Windräder sind daher die wissenschaftlichen Grundlagen entzogen worden. Das Bundesumweltamt hat sich durch geschickte Formulierungen in der Machbarkeitsstudie jeder Verantwortung entzogen, dabei die Entscheidungsträger der unteren Verwaltungsebenen im Regen stehen lassen. Als juristischer Laie kann ich nicht beurteilen, ob die geschilderten Tatbestände als vorsätzliche Körperverletzung, ggf. mit Todesfolge, zu bewerten seien, oder als Kollateralschaden, der in Abwägung der Interessen der Energiewende dem Bürger zuzumuten sei.  Letzten Endes werden die Bürger, sei es als Betreiber oder als Erdulder von WKAs, die straf-und haftpflichtrechtlichen, insbesondere aber die gesundheitlichen Konsequenzen zu tragen haben.

Referenzen:

/1/ Krahe, D., Schreckenberg, D., Ebner, F., Eulitz, C., Möhler, U.,  Machbarkeitsstudie  zu
Wirkungen des Infraschalls ,
(2014), www.umweltbundesamt.de (PDF)

/2/ Cooper, S., The results of an accoustic testing program – Cape Bridgewater wind farm (hier)

/3/  Wanka, R., Messung und Analyse niederfrequenter Luftdruckschwankungen in München Diplomarbeit LMU München (2003)

/4/ Wanka, R. and P. Höppe, Human biometeorological relevance of low frequency air pressure oscillations, MeteorologischeZeitschrift, 14, 279 -284 (2005)

*Anschrift: Dr. Joachim Schlüter, Hohlenweg 8, 79410 Badenweiler, e-mail: schlueter-j@gmx.de 




Video: Woran die Windkraft scheitern wird

Dr. Detlef Ahlborn hat diese Zusammenhänge in einem Video am Beispiel der geplanten Energieversorgung durch Windkraft in Hessen erläutert.

Dr.-Ing. Detlef Ahlborn ist stellvertretender Vorsitzender der Bundesinitiative Vernunftkraft. Hier erklärt er, woran die Windkraft scheitern wird. Unser Dank gilt Herrn Jürgen Falkenberg, der den Vortrag grafisch und akustisch überarbeitet hat.

 




Besuch im Kernkraftwerk Leibstadt/Schweiz

Auch von Deutschland aus ist der gewaltige Kühlturm mit der noch gewaltigeren Dampfwolke darüber von weitem zu sehen. Sicherlich zum großen Ärger der Baden-Württemberger „Grünen“. Zum Kühlturm fallen einem gleich zwei Fragen ein, erstens, warum dort, und zweitens, warum überhaupt. Das Kraftwerk liegt am hier schon recht mächtigen Rhein; würde der nicht zur Kühlung reichen? Schon, aber nicht für 2 Kraftwerke, und ein zweites war geplant.

Man ging nicht nach der Regel vor, wer zuerst kommt, kühlt zuerst, sondern errichtete den Kühlturm und wollte den Rhein dann dem zweiten Kraftwerk überlassen, das aber nie gebaut wurde. Rheinwasser braucht das Kraftwerk trotzdem, denn die gewaltige Dampffahne trägt viel Wasser aus, das ersetzt werden muss.

Aber warum überhaupt werden zwei Drittel der erzeugten Energie im Kühlturm verschwendet, und nur ein Drittel wird zu elektrischer Energie? Als die ersten Dampfmaschinen mit ihrem kläglichen Wirkungsgrad gebaut wurden, haben manche Techniker vielleicht gehofft, den Wirkungsgrad immer weiter steigern zu können, bis sich schließlich die Wärme fast vollständig in nützliche Arbeit umwandeln ließe. Diesen Zahn hat ihnen schon 1824 ein damals erst 28 Jahre alter Franzose gezogen, mit Namen Sadi Carnot. Er konnte rein theoretisch beweisen: Ein höherer Wirkungsgrad als (T1 – T2): T1 ist nicht möglich. T bedeutet absolute Temperatur, also Celsiusgrade +273°, T1 ist die Frischdampf- und T2 die Kondensatortemperatur. Z.B. hat man bei einer Dampftemperatur von T1 = 600 K = 327°C und einer Kondensatortemperatur von 300 K = 27°C einen Wirkungsgrad von 0,5. Dazu kommen noch technische Verluste, daher der bescheidene Wirkungsgrad des KKW Leibstadt von 0,35. Carnots Formel zeigt: Heißer wäre besser, das traut man sich bei Kohlekraftwerken.

Wer an einer Gruppenführung durch ein Kraftwerk teilnimmt, an sich keine Ahnung hat, aber vor den anderen Teilnehmern als Experte erscheinen möchte, sollte die Angabe über die erzeugte elektrische Leistung in Frage stellen: „Es stimmt doch nicht, dass Sie so viel Energie ins Netz einspeisen!“ Dann gibt ihm die Führerin bzw. der Führer Recht, tatsächlich muss der erhebliche Eigenverbrauch abgezogen werden. Der ist, ob Kern- oder Kohlekraftwerk, immer enorm. Im KKW Leibstadt sind es 55 MW (Megawatt), damit würde eine Kleinstadt auskommen. Es bleiben für das Netz aber 1200 MW. Was ist das in Geld? 1.200 MW sind 1.200.000 kW. Das Kraftwerk erhält für die Kilowattstunde etwas über 5 Rappen, also grob 5 Cent. Das sind dann 6.000.000 Cent = 60.000 € pro Stunde! Kein Wunder, dass man unsere Besuchergruppe ordentlich bewirten konnte, zumal dieser Geldsegen 24 Stunden pro Tag und bis auf eine kurze Unterbrechung an jedem Tag des Jahres anfällt.

„Grüne“ behaupten, das wären bei weitem nicht die wahren Erzeugungskosten, die Volkswirtschaft würde enorm durch verdeckte Kosten belastet. Dank der Österreicher lässt sich diese Behauptung leicht überprüfen. Ihr einziges KKW haben sie nie in Betrieb genommen und sind damit die ideale Vergleichsgruppe.

Die Schweiz ist bezüglich Wind- und Solarstrom noch nicht sehr geschädigt. Daher kann das Kraftwerk ständig mit voller Leistung laufen, es gibt nichts auszuregeln. Zusätzlichen Strom nach Bedarf liefern die Wasserkraftwerke. Man hat sich das früher noch idealer vorgestellt: Kernenergie würde auch Wasserkraft überflüssig machen. So gut ist die Überflutung von Alpentälern nämlich nicht. Aus meiner Schulzeit ist mir eine eindrucksvolle Geschichte in Erinnerung, die wir im Deutschunterricht gelesen haben. Die Überflutung wurde da als großes Unglück dargestellt, vor allem für den Bauern, der in diesem Tal seinen abgelegenen Hof bewirtschaftet hatte. Die großzügige Abfindung konnte ihn nicht trösten, er nahm sich das Leben. Seine Leiche wurde an der Staumauer angeschwemmt, zusammen mit den vielen ertrunkenen Tieren.

Ich bin kein Kerntechniker und kann daher nichts zu der Frage sagen, welcher Reaktortyp der Geeignetste ist. Vom Standpunkt meines Faches, Radioaktivität und biologische Strahlenwirkungen, erscheint mir der Siedewassertyp in Leibstadt nicht als der Beste. Der Dampf aus dem Reaktor strömt direkt durch die Turbinen und bringt einiges an Radioaktivität mit. Es sind nicht immer alle Brennstäbe ganz dicht und der gewaltige Neutronenfluß erzeugt weitere radioaktive Stoffe, Cobalt 60 zum Beispiel, und vor allem macht er aus dem Wasserstoff im H2O das radioaktive Tritium. Somit gehört das Maschinenhaus zum radioaktiven Bereich, was beim Druckwasserreaktor nicht der Fall ist.

Aber das Kraftwerkspersonal kommt mit dieser Situation gut zurecht. Nach Strahlenschutzverordnung darf die Dosis beruflich strahlenexponierter Personen höchstens 20 Millisievert (mSv) pro Jahr betragen. So viel bekommen die Bewohner von Menzenschwand im Schwarzwald von Natur aus ab, und an vielen Stellen der Welt noch wesentlich mehr. Im Kernkraftwerk Leibstadt hat man den Wert noch halbiert und 10 mSv als eigenen Grenzwert eingeführt, weil die Leute auch damit ihre Arbeit machen können.

Für die Schweiz ist das Kraftwerk ein Segen, noch mehr für die Menschen in der unmittelbaren Umgebung, und auch für die Deutschen, welchen unsere Strahlenhysterie ihre hiesigen Jobs gekostet hat, die jetzt aber im KKW Leibstadt ihr Brot und noch einiges mehr verdienen.

Die Besichtigung war leider, aber doch verständlicherweise, nur im inaktiven Bereich. Als zweiten Programmpunkt hielt Herr Dr. Rüegg einen hervorragenden Vortrag mit dem Titel: „Radioaktivität – überschätzte oder unterschätzte Gefahr?“ Ausarbeitungen dieses Vortrages werden über das Internet verbreitet.

Hannover, den 30.03.2015




Parteien beginnen gegen die Energiewende vorzugehen: AfD NRW startet Volksinitiative gegen Windkraft

Jetzt legt der noch nicht im Düsseldorfer Landtag vertretene, aber sehr mitgliederstarke und damit einflussreiche NRW Landesverband kräftig nach und ruft zu einer Volksinitiative Windkraft auf  Abstand – Ja zu 10H auf.

Bild rechts: Heutige Windräder sind gigantische Industrieanlagen, deren Höhe von ca. 200m den Kölner Dom sogar noch um etwa 50m überragt. Die Skizze ist maßstabsgerecht.

Zitat aus dem Aufruf:

In unserer Volksinitiative fordern wir zum einen den Mindestabstand von Windkraft-anlagen zu Häusern und Schutzgebieten auf das 10fache der Höhe der Windkraftanlage festzulegen, und zum anderen zum Schutz der Umwelt den Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten zu verbieten.

Mit diesem ersten Schritt wird zunächst einmal der bisher völlig vernachlässigte Schutz derjenigen Bürger eingefordert, deren Wohnungen und Häuser von den WKA Besitzern dank unmittelbarer, aber bisher zulässiger Nachbarschaft zu ihren Windrädern, kalt enteignet wurden. Deren Wohnungen und Häuer und Grundstücke sind heute – wegen der engen Nachbarschaft zu lärmenden, periodisch Schatten werfenden WKA – praktisch unverkäuflich und damit wertlos.

Hinzu kommen die erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und bleibenden Schäden, die viele dieser Anwohner erleiden und die bisher von den Gemeinden vielfach als Einbildung abgetan wurden. Deren Gier nach hohen Einnahmen – bemäntelt mit dem „Bekenntnis zur Energiewende“-  war fast immer stärker. Dem kann die 10 Regelung zumindest ein wenig einen Riegel vorschieben.

Sollte daher die 10 H Regelung durchkommen, wird sich das zumindest ein wenig ändern. Die Bürger werden sich also überlegen ob sie mitmachen. Denn auch ihr Heim könnte als nächstes vom grassierenden Windwahn betroffen sein. Jeder weiß auch, dass die einfache Regel gilt: Je mehr betroffene oder nachdenkliche Bürger mitmachen, desto eher wird die Volksinitiative zum Gesetz.

Zitat aus dem Aufruf

Eine Volksinitiative (VI) in NRW ist natürlich per Gesetz geregelt; darin heißt es:

Eine VI muss von mindestens 0,5 Prozent (ca. 66.000 Personen) der deutschenStimmberechtigten unterzeichnet sein, die 18 Jahre oder älter sind und inNordrhein-Westfalen wohnen.

Achten Sie auf die Anforderung an Nationalität, Mindestalters von 18 Jahren, und eines Wohnsitzes in NRW!

hier finden Sie den Aufruf im Internet




DAS EEG Wettbewerbswidrig – Verfassungswidrig – Europarechtswidrig ?

Aus der Fülle der im  Gutachten von den Autoren untersuchten allgemeinen Bestimmungen und auch Ausführungsbestimmungen des Gesetzes werden wir in diesem Beitrag nur einige wenige aufführen können. Zur besseren Trennung sind alle Originalzitate in kursiver Schrift gesetzt. Wer will, kann sich aber das 96 seitige Gutachten als pdf aus dem  Anhang herunterladen. 

Für den neutralen Beobachter bleibt die schockierende Frage unbeantwortet, warum sich bisher keine Partei, keine Organisation, kein Gremium und keine Firma gefunden hat, dieses Gesetz mit seinen immensen negativen Folgen für die Sicherheit unserer Stromversorgung bei gleichzeitig gewaltigen Lasten die den Verbrauchern aufgebürdet werden,  den zuständigen Gerichten zur Überprüfung in diesen Rechtskategorien vorzulegen. Das aber ist spätestens nach Vorlage dieser Gutachten überfällig.

Zusammenfassung aus dem Gutachten

> Mit der EEG-Umlage hat der Gesetzgeber eine öffentliche Abgabe sui generis geschaffen, jenseits des Finanzverfassungsrechts und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Sonderabgaben. Private werden in Abhängigkeit zum politisch gewollten Finanzvolumen für Gemeinwohlbelange willkürlich belastet, versehen mit einer Anpassungsermächtigung  für die Bundesnetzagentur zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Finanzflusses.

> Die EEG-Umlage greift in die Grundrechte der Letztverbraucher von Strom ein und verletzt die Artikel 14, 12 GG und subsidiär Art. 2 des GG. Die Begründetheit des Eingriffs scheitert jeweils an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, da es mit Blick auf die Zielsetzung des EEG, mögliche Optionen, Alternativen und Umfang an der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit fehlt. Das Ziel Klima- und Umweltschutz rechtfertigt nicht jedes Mittel unabhängig von seiner Tauglichkeit. Im Übrigen ist der Eingriff in Grundrechte mit einem verfassungswidrigen Mittel – der unzulässigen Sonderabgabe EEG-Umlage – verfassungswidrig.

> Das EEG verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG. Die Belastungsgleichheit aller Bürger wird aufgehoben und die Ungleichheit der Letztverbraucher durch die Aufstockung der EEG-Umlage für Nichtprivilegierte zur Finanzierung von Privilegien noch gefördert.

> Die Ausgleichszahlungen aus der EEG-Umlage sind eine unzulässige Beihilfe. Die seit 1.7.2014 geltende Rückwirkung der rechtsunverbindlichen Umweltbeihilfeleitlinien und die Anpassung des EEG 2014 an EU Vorgaben ändert nichts an der fehlenden Notifizierung für das EEG 2012

– außer die de facto Akzeptanz der Beihilfeeigenschaft der Ausgleichs- und Fördermaßnahmen aus der Umlage.

> Das EEG hat auf dem nationalen Markt und dem Binnenmarkt eine wettbewerbsverzerrende Wirkung durch zahlreiche Förder- und Ausgleichsregelungen. Die Wettbewerbssituation nicht-privilegierter Letztverbraucher im Verhältnis zu Zuwendungsempfängern aus der EEG-Umlage auf horizontaler und vertikaler Marktebene kann und wird durch das EEG nicht berücksichtigt und gestattet Wettbewerbsvorteile durch Größe. 

Zum Gutachten im Einzelnen und seinen Ergebnissen

Auf den ersten Seiten der Gutachten werden die verwendeten Begriffe definiert und die Aufgabenstellung bezogen auf die jeweiligen Rechtsgebiete detaillierter beschrieben.  Die Ausgangslage wird sehr detailliert beschreiben, damit jeder Leser später dieselben Zahlen und Begrifflichkeiten nutzen muss. Danach wird schon die erste Schlussfolgerung gezogen (S7)

Die EEG-Umlage hat eine Finanzierungsfunktion mit Förderungs- und Ausgleichscharakter.

Im folgenden wird dann von den Autoren eine Typisierung der Umlage – ob Beitrag, Gebühr, Steuer oder Sonderabgabe vorgenommen und die gesetzlichen Bestimmungen und Definition für ihre sichere  Zuordnung benannt. Doch aufgrund der vielfältigen Mischformen bezogen auf die Typen oben, ist ihnen eine eindeutige Zuordnung oft nicht möglich. Deshalb wird schon auf S 14 der Verdacht formuliert:

Die EEG-Umlage könnte schon unter finanzverfassungsrechtlichen Aspekten unwirksam sein.

Diesem Verdacht wird mit Blick auf unsere Finanzverfassung  nach  Art. 104 A FF. GG nachgegangen. Z.B unter Prüfung nach folgenden Gesichtspunkten:

♦        „Die Finanzverfassung des Grundgesetzes geht davon aus, daß Gemeinlasten aus Steuern finanziert werden.“28

        Eine wesentliche Ausprägung rechtsstaatlicher Demokratie ist der fundamentale Grundsatz der Gleichheit der Bürger bei der Auferlegung öffentlicher Lasten i.S.v. Art. 3 GG.44Steuergerechtigkeit soll die Belastungsgleichheit aller Bürger gewährleisten.

       Die Erhebung einer Sonderabgabe steht im Gegensatz zu dem oben genannten Ziel der Belastungsgleichheit, sie wird nicht allen, sondern nur wenigen auferlegt. Aus diesem Grund bedarf es einer besonderen Begründung, warum die Gleichheit aller Bürger in diesem konkreten Belastungsfall aufgehoben werden kann. Es muss ein Abgrenzungskriterium zwischen Belasteten und Nicht-Belasteten geben, eine spezifische Interessenlage, die keine Gemeinschaftsaufgabe aller ist.

        

Um dann zum Schluss nach vielen Seiten des Abwägens von Pro und Kontra auf S 28 festzustellen:

Die EEG-Umlage ist eine öffentliche Abgabe mit wirtschaftslenkender Funktion

Und dann weiter (S 30)

Das EEG-Umlage Konto ist ein quasi-staatlicher Fonds, die EEG-Umlage eine öffentliche Abgabe

Als öffentliche Abgabe, für die nicht die Grundsätze der Finanzverfassung nach Art 104a ff. GG gilt, ist ihre Zulässigkeit an den Anforderungen an eine Sonderabgabe zu messen.

Um dann die nächste Frage zu beantworten

Ist die EEG-Umlage eine zulässige Form der Preisfestsetzung?

Die dann wie folgt festgestellt wird:

Preisfestsetzungen fallen jedoch unter das Kartellverbot aus Art. 101 AEUV i.V.m. § 22 GWB.8182 Danach ist die unmittelbare oder mittelbare Festsetzung der Ankaufs- und Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen verboten. Eine Ausnahmeregelung durch eine anwendbare Gruppenfreistellungsverordnung ist ebenfalls ausgeschlossen, da derartige Handelshindernisse unter die sogenannten „Schwarzen Klausel“ als absolute Verbote fallen.83

Mit anderen Worten, im Lichte von Art. 20 III GG hat sich der Gesetzgeber an Recht und Gesetz zu halten und ist eine Preisfestsetzung kartellrechtlich unmöglich. Auch mangelt es an der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtung i.S.v. § 145 ff. BGB als weiteres Tatbestandmerkmal. Die EEG-Umlage wird hoheitlich veranlasst und bestimmt…

und später mit klaren Worten weiter:

Es handelt sich um einen Formenmissbrauch zur Refinanzierung gesetzlich gewollter Ziele.84 Die EEG- Umlage wird nicht zur Preisfestsetzung, nur weil der Gesetzgeber das Etikett Preisfestsetzung auf die EEG-Umlage klebt. Die EEG-Umlage ist keine Preisfestsetzungsform, sie hat ausschließlich eine Ausgleichs- und Förderungsfunktion ohne die Eigenschaften eines Preises. In diesem Sinne ist die Umlage nicht gerechtfertigt und das LG Chemnitz stellt zu vorschnell fest, es handele sich um eine zulässige Preisfestsetzung.

Und weiter unten (S 32) die Feststellung:

Die Gelder der EEG-Umlage sind staatliche Mittel, damit ist ihre Erhebung eine öffentliche Abgabe.

Um dann als Zwischenergebnis zu benennen

Zwischenergebnis (S 32)

Wenn die EEG-Umlage keine öffentliche Abgabe wäre und damit auch nicht den Anforderungen an eine Sonderabgabe genügen müsste, dann hätte der Gesetzgeber eine Abgabe sui generis geschaffen, mit der er willkürlich – unabhängig von Finanzverfassung und Rechtsprechung – Gemeinwohlaufgaben finanzieren könnte. Er hätte erfolgreich, aber entgegen der Rechtsprechung des BVerfG, eine formale Eigenschaft – wie die nicht gegebene Haushaltswirksamkeit – zu nutzen versucht, um einen unzulässigen materiellen Spielraum zu gewinnen, der die Belastungsgleichheit aller Bürger in einem Rechtsstaat preisgibt entgegen der Rechtsauffassung des BVerfG.91

Um dann festzustellen

Übertragen auf die EEG-Umlage ist zu folgern, dass die Bezeichnung und Organisation der EEG-Umlage nichts über ihre Qualifizierung aussagt, sondern allein die materielle Ausgestaltung sie zu einer öffentlich-rechtlichen Abgabe macht.94

Dann gehen die Autoren mit gleicher Akribie der Frage nach:

IST DIE EEG-UMLAGE EINE ZULÄSSIGE SONDERABGABE?

Und kommen zu der Schlussfolgerung (S 35) zu gelangen

Die Zwecke des EEG sind als Gemeinwohlbelange durch eine Steuer zu finanzieren. Die EEG-Umlage ist aber keine Steuer sondern eine Sonderabgabe. Somit ist diese Finanzierungsform nicht zulässig. 

Auch die Prüfung des nächsten Kriteriums nämlich der „Belastung einer homogenen Gruppe“ wird nach ausführlicher Prüfung negativ beantwortet. S 36

Die EEG-Umlage ist auch mangels Belastung einer homogenen Gruppe nicht zulässig.

Um dann für das gesamte Kapitel 2 zur Prüfung der Finanzverfassungsmäßigkeit das Ergebnis wie folgt zu formulieren

ERGEBNIS

Die EEG-Umlage ist als öffentliche Abgabe zur Sicherstellung einer öffentlichen Aufgabenerfüllung eine unzulässige Sonderabgabe und damit verfassungswidrig, daran ändert auch das Urteil des BGH vom 25. Juni 2014109 zur EEG-Umlage nichts, wenn entsprechend dem Revisionsverfahren die Feststellungen der Tatsacheninstanzen einfach übernommen werden. Die Bemühungen des Gesetzgebers, die Umlage um den Tatbestand der Sonderabgabe herum zu konstruieren, ändern nichts an ihrer Typisierung als Sonderabgabe und den damit verbundenen engen kompetenzrechtlichen Grenzen, die nicht erfüllt sind.

„… es ist dem Gesetzgeber verfassungsrechtlich versagt, eine öffentliche Aufgabe nach seiner Wahl im Wege der Besteuerung oder durch Erhebung einer „parafiskalischen“ Sonderabgabe zu finanzieren.“110 

Dann nehmen sich die Autoren die Prüfung Vereinbarkeit der EEG-Umlage mit den Grundrechten der Letztverbraucher (Kap. 3) vor. Um auf S 56 nach ausführlicher Würdigung alle Umstände zu dem Ergebnis zu gelangen

ERGEBNIS

Die EEG-Umlage ist ein unzulässiger Eingriff die die Grundrechte aus Art. 14, 12, 2 und 3 GG.

Die Rechtfertigung eines Eingriffs in diese Grundrechte scheitert bereits an der Ziel- und Zweckverfehlung des Eingriffs durch Erhebung und Verteilung der EEG-Umlage. Die pauschale Rechtfertigungshaltung der bisher in der Sache tätigen Gerichte ist angesichts der tatsächlichen Sachlage unverständlich.

Genauso sieht die Beantwortung der Frage (S 57) im Kapitel 4 nach der Vereinbarkeit des EEG mit Art. 107 /AEUV Verbot einer unzulässigen Beihilfe aus

Auch hier kommen die Autoren zu dem Ergebnis: 

Abstrahiert man die Frage der Technologieneutralität bei der Förderung von Anlagen zur Produktion von EE, dann erfüllen die Privilegierungen im EEG für stromintensive Unternehmen den Tatbestand einer Beihilfe nach Art. 107 I AEUV, die Förderung der EE-Anlagenbetreiber jedoch nicht.

Bei der Förderung der EE-Anlagenbetreiber fehlt es an der Begünstigung durch die staatlichen Hilfen in Form von Entgelten, Marktprämie oder Flexibilitätsprämie. Die Besondere Ausgleichregelung erfüllt dagegen alle Kriterien: Es werden durch staatliche Mittel besondere Unternehmen oder Produktionszweige begünstigt, so dass eine Wettbewerbsverfälschung auf dem Binnenmarkt droht. Die Besondere Ausgleichsregelung gem. §§ 40 ff. 2012 und §§ 60 ff. EEG 2014 ist daher eine Beihilfe i.S.v. Art. 107 I AEUV.

Und kommen nach weiterer Prüfung von evtl. Ausnahmeregelungen zu dem Schluss

Die Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen ist eine unzulässige Beihilfe gem. Art. 107 I AEUV. Die Ausgleichszahlungen an die Anlagenbetreiber von EE sind keine unzulässige Beihilfe gem. Art. 108 III AEUV wegen Verletzung der Notifizierungspflicht. Die Ausgleichzahlungen sind nicht notifizierungspflichtig, sie erfüllen das Tatbestandsmerkmal Begünstigung i.S.v. Art. 107 I AEUV nicht und sind allein aus diesem Grund keine Beihilfe.

Der Beschluss der EU-Kommission vom 23.Juli 2014 zum EEG 2014 ändert an diesen Feststellungen nichts. Verfahrensrechtlich liegt mit dem erfolgten Notifizierungsverfahren für das EEG 2014 eine zulässige Beihilfe vor, materiell jedoch nicht. Die Umweltbeihilfeleitlinien der EU-Kommission als inhaltliche (selbstentworfene) Orientierungshilfe im Notifizierungsverfahren sind politisch, nicht jedoch sachlich und primärechtskonform geprägt. Entsprechend ist die materielle Seite des EEG 2014 durch die Kommission beurteilt worden und macht aus demselben nicht eine zulässige Beihilfe im Lichte des Primärrechts.

Ergänzend ist festzustellen:

Beihilferechtlich sind die verminderte EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen und Eigenversorger nicht vergleichbar.

Um dann abschließend seitens der Autoren festzuhalten

Wurde das Beihilfeverfahren gegen Deutschland und das EEG 2012 eingestellt, würde sich die EU-Kommission europarechtswidrig verhalten und das Primärrecht brechen. Künftige Beihilfeverfahren wären der Lächerlichkeit preisgegeben, wenn man sie vergleichbaren Bedingungen folgen lassen würde:

>      Hohe staatliche Beihilfen

>      ohne Meldung an die Kommission

>      über einen längeren Zeitraum gewähren.

„To big to fail“ oder Systemrelevanz wären die zentralen Motive zur Umgehung des Beihilferegimes.

Vergessen würde nur der Zweck der europäischen Beihilferegelung, nämlich die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt durch staatliche Hilfen. Eine Einstellung des Beihilfeverfahrens gegen Deutschland aufgrund des jetzt gefundenen Kompromisses für die EEGReform wurde eine entscheidende Säule des europäischen Wirtschaftsraumes wegsprengen und europaweiter Beihilfewillkür die Tür öffnen.

Auch bei der Prüfung der Vereinbarkeit des EEG mit dem Wettbewerbsrecht (ab S 81) kommen die Autoren zu einer negativen Feststellung , diese lautet z.B unter Rechtsfolgen (S 90)

RECHTSFOLGEN

Gegen das Kartellverbot verstoßende Vereinbarungen und Beschlüsse sind nach Art. 101 II AEUV grundsätzlich nichtig.297 Die Besondere Ausgleichsregelung verstößt gegen das Kartellrecht auf dem nationalen Markt und dem Binnenmarkt. Die Besondere Ausgleichsregelung ist wettbewerbswidrig und begünstigt Größen abhängig Bestandsanlagen jenseits von Verursacherprinzip und Klimazielen.

Das Gleiche gilt auch für die Förderung von Anlagenbetreibern. Die Festlegung von Anlagen, Förderbeträgen und Degression der Fördersätze ist statisch und technologiefixiert. Wettbewerbsverzerrungen entstehen zwischen Energieträgern, Anlagenherstellern, Anlagenbetreibern und Energievermarktern. Zusätzlich wird eine hohe Markteintrittsschranke zum EE Markt errichtet, die zwingend innovationsfeindlich wirken muss.

Um dann auf Seite 91 alle Ergebnisse zusammenfassend festzustellen: :

> Mit der EEG-Umlage hat der Gesetzgeber eine öffentliche Abgabe sui generis geschaffen, jenseits des Finanzverfassungsrechts und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Sonderabgaben. Private werden in Abhängigkeit zum politisch gewollten Finanzvolumen für Gemeinwohlbelange willkürlich belastet, versehen mit einer Anpassungsermächtigung  für die Bundesnetzagentur zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Finanzflusses.

> Die EEG-Umlage greift in die Grundrechte der Letztverbraucher von Strom ein und verletzt die Artikel 14, 12 GG und subsidiär Art. 2 des GG. Die Begründetheit des Eingriffs scheitert jeweils an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme, da es mit Blick auf die Zielsetzung des EEG, mögliche Optionen, Alternativen und Umfang an der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit fehlt. Das Ziel Klima- und Umweltschutz rechtfertigt nicht jedes Mittel unabhängig von seiner Tauglichkeit. Im Übrigen ist der Eingriff in Grundrechte mit einem verfassungswidrigen Mittel – der unzulässigen Sonderabgabe EEG-Umlage – verfassungswidrig.

> Das EEG verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG. Die Belastungsgleichheit aller Bürger wird aufgehoben und die Ungleichheit der Letztverbraucher durch die Aufstockung der EEG-Umlage für Nichtprivilegierte zur Finanzierung von Privilegien noch gefördert.

> Die Ausgleichszahlungen aus der EEG-Umlage sind eine unzulässige Beihilfe. Die seit 1.7.2014 geltende Rückwirkung der rechtsunverbindlichen Umweltbeihilfeleitlinien und die Anpassung des EEG 2014 an EU Vorgaben ändert nichts an der fehlenden Notifizierung für das EEG 2012 außer die de facto Akzeptanz der Beihilfeeigenschaft der Ausgleichs- und Fördermaßnahmen aus der Umlage.

> Das EEG hat auf dem nationalen Markt und dem Binnenmarkt eine wettbewerbsverzerrende Wirkung durch zahlreiche Förder- und Ausgleichsregelungen. Die Wettbewerbssituation nicht-privilegierter Letztverbraucher im Verhältnis zu Zuwendungsempfängern aus der EEG-Umlage auf horizontaler und vertikaler Marktebene kann und wird durch das EEG nicht berücksichtigt und gestattet Wettbewerbsvorteile durch Größe.

> Das EEG verstößt gegen die eigene Zielsetzung, in dem elementare Prinzipien der Umweltpolitik außer Kraft gesetzt werden: Verursacherprinzip, Anreizfunktion, Technologieneutralität, Innovationsförderung.

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzufügen. Es fehlt nun nur noch eine schlagkräftige Institution, die diese Ausführungen aufgreift und an den entsprechenden Stellen Klage einreicht. Der Dank von vielen, vielen Bürgern dieser und zukünftiger Generationen wäre ihr gewiss.

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Das gut versteckte Todesurteil Grüner Energie-Kannibalismus: KWK als erstes Opfer?

Die nicht heilbare Erbkrankheit der „Energiewende“ liegt in der Unmöglichkeit, elektrische Energie in nennenswerten Mengen zu speichern. Wind und Sonne als Hauptlieferanten elektrischer Energie würden nur Sinn machen, wenn man den ständigen chaotischen Wechsel von Überproduktion und Mangel durch gigantische Speicher ausgleichen könnte. Doch die einzige hierfür real nutzbare Technologie, die Pumpspeichertechnik, hat viel zu geringe Kapazitäten, um die Größenordnungen zu bewältigen, die für eine umfassende Umstellung unserer Energieversorgung erforderlich wären. Und zusätzliche Kapazitäten sind weder in Deutschland noch in den Nachbarländern in ausreichendem Maße verfügbar. In der Schweiz beispielsweise werden wegen der deutschen Energiewende bereits geplante Speicherkraftwerksprojekte eingestampft. Und diejenigen, die von Norwegens Wasserkraft als „Batterie der Energiewende“ träumen, sollten sich zunächst einmal die Realitäten ansehen. Norwegen hat momentan so gut wie keine Pumpspeicherkapazitäten und könnte selbst bei maximalem Ausbau nur Bruchteile dessen bereitstellen, was eigentlich benötigt würde. Alle anderen Speichertechnologien, die heute von grüner Seite propagiert werden – Batterien, Power to Gas oder Druckluftspeicherung – halten einer ernsthaften Überprüfung unter technischen ebenso wie unter kaufmännischen Aspekten schlicht nicht stand. Das Gerede von „Verbrauch folgt Produktion“ und „Smart Metern“ ist angesichts der Realitäten einer modernen Industrienation nichts weiter als Dummenfang. Oder soll es in Deutschland demnächst so zugehen?: „Sorry, mit Ihrer Operation müssen wir warten, bis der Wind wieder weht, halten Sie solange durch“, „Feierabend, nächste Woche produzieren wir weiter“, „Duschen bitte erst heute abend, oder morgen, oder übermorgen, oder…“

Bild rechts: Rund 1,2 Mrd. € hat das Großkraftwerk Mannheim soeben erst in sein neues, hochmodernes Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerk investiert

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist das erste Opfer

Angesichts der immer weiter aufgeblähten sinnlosen Überkapazitäten blüht den Anlagenbetreibern daher ein erbitterter Kampf um den Strommarkt, sobald die Launen der Natur und des Wettergottes dazu führen, dass mehr Strom produziert wird, als die Verbraucher überhaupt abnehmen können. Dieser Kampf hat jetzt offensichtlich ein erstes Opfer gefordert: Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die in vielen Industriebetrieben und sogar manchen Mietwohnblocks durchaus sinnvoll genutzt wird. Moderne KWK-Kraftwerke wie der neue Block 9 des Großkraftwerks Mannheim erreichen dank der doppelten Nutzung der Heizleistung fossiler Energieträger durch Stromproduktion und zusätzlicher Nutzung der Restwärme Gesamtnutzungsgrade von bis zu 70 %. Deshalb wurde die Technologie bisher im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes gefördert. Bisher verkündetes Ziel der Energiepolitik der Bundesregierung war ein KWK-Anteil an der Stromversorgung von 25 % bis 2020 [WIKI].

Doch wer in dem Glauben, man könne sich auf solche Zusicherungen deutscher Politiker verlassen, sein Geld in solche Projekte investiert hatte, dem dürfte in nächster Zeit ein ähnlich harter Aufschlag auf dem Boden einer unerwünscht harten Realität blühen wie der deutschen Stromwirtschaft, der man 2011 einfach aus politischer Opportunität heraus die genehmigten Kernkraftwerke abschaltete. Dabei kümmerte es die Politik nicht im Geringsten, dass man erst kurz vorher eine Laufzeitverlängerung beschlossen hatte. Die Brennelementesteuer, die man der Branche im Gegenzug abgepresst hatte, wurde allerdings nicht zurückgezahlt.

Schmierentheater

Mit der gleichen Unverfrorenheit scheint sich die deutsche Regierung jetzt daranzumachen, die gegenüber den Betreibern von KWK-Anlagen abgegebenen Zusicherungen fallenzulassen. Gegenüber der Öffentlichkeit versteckt man das Ganze geschickt hinter ganz anderen Meldungen im Zusammenhang mit den angeblichen „Klimazielen“. Wie das gemacht wird, zeigt eine Meldung im „Spiegel Online“ vom 20.3.2015 [SPON]. Unter dem Titel „Klimaschutz: Gabriel will neue Abgabe für alte Kohle-Meiler einführen“ wird dort zunächst des Langen und des Breiten über die Einführung einer neuen Sonderabgabe auf den CO2-Ausstoß älterer Kohlekraftwerke berichtet. Es folgt eine genüssliche Aufzählung der Kontroversen, die das Ganze ausgelöst hat. Da ist von „tobenden“ Unionspolitikern die Rede, von vorsichtiger Zustimmung des WWF, von einer „perfiden Mogelpackung“ (Greenpeace) und einem skeptischen Fraktionsvize der Grünen. Und ganz versteckt, nur in einem einzigen Satz, wird so eher nebenher erwähnt, dass die Regierung das erklärte Ausbauziel im KWK-Bereich aufgeben wolle. Damit wird Milliardeninvestitionen der Industrie – allein das Großkraftwerk Mannheim hat rund 1,2 Mrd. € in seinen neuen Block 9 gesteckt – die Kalkulationsgrundlage entzogen.

Typisch ist bei dieser Vorgehensweise, wie geschickt man solche Dinge mit anderen vermengt und zudem durch das Timing dafür sorgt, dass es möglichst nicht zu sehr ins Licht der Öffentlichkeit gerückt wird. So erschien die SPON-Meldung am 20,3, um Mitternacht – genauer gesagt um 00.02 Uhr –, und sie wurde ganz am Schluss einer Meldung eingeflochten, die ganz andere Themen in den Vordergrund rückte. Zudem war die Aufmerksamkeit der Nation gerade an diesem Tag durch die bevorstehende Sonnenfinsternis und ihre eventuellen Auswirkungen auf die Stromnetze eh schon auf ganz andere Themen fixiert. Nach der Ablenkung schon in der Überschrift kam dann noch kräftiger Theaterdonner dank der Gegenüberstellung der Reaktionen verschiedener Interessengruppen unter Verwendung von Begriffen wie „toben“ und „perfide“. Und während alles gebannt auf die Bühne schaute, wurde hinter den Kulissen still und heimlich der Mord an dem erst 13jährigen Hätschelkind deutscher Energiewendepolitik vollzogen, das seinen lieber geliebten Mitgeschwistern „Solar“ und „Wind“ in die Quere zu geraten drohte. Bei Spiegel Online war diese Meldung übrigens schon am gleichen Morgen um 8.20 Uhr wieder aus den Schlagzeilen verschwunden….

Auch wenn man geneigt sein mag, das taktische Geschick zu bewundern, mit dem hier die Öffentlichkeit unter freundlicher Mithilfe deutscher „Qualitätsmedien“ manipuliert wird: Der eine oder andere Beobachter dieser Vorgänge wird sich sicherlich fragen, welche Steigerungsformen es eigentlich für den Begriff „Schmierentheater“ gibt.

Fred F. Mueller

Quellen

[EIKE] http://www.eike-klima-energie.eu/climategate-anzeige/der-marsch-in-den-gruenen-energie-kannibalismus/

[WIKI] http://de.wikipedia.org/wiki/Kraft-W%C3%A4rme-Kopplungsgesetz

[SPON] http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/gabriel-neue-klimaschutzabgabe-fuer-kohlekraftwerke-geplant-a-1024554.html




Energiewende-Wahnsinn – Das Drama von Irsching

Das Gaskraftwerk im bayrischen Irsching macht schon länger Schlagzeilen. Meist unter dem Titel „Der Irrsinn von Irsching“. Wer im Internet unter Irsching sucht, stößt darauf in vielfältiger Weise. Jetzt hat sich auch die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) des Themas angenommen. Ihren Beitrag serviert sie ebenfalls mit der Schlagzeile „Irrsinn in Irsching“. Einen Titel, der treffender wäre, gibt es auch gar nicht. Der Fall Irsching ist nur ein Beispiel, aber ein besonders krasses. Anderen Kraftwerken, die verlässlichen und preiswerten Strom liefern könnten, aber nicht dürfen, geht es nicht anders. Wem beim Lesen noch immer kein Licht aufgeht, dem ist nicht zu helfen.

Die Energiewende richtet noch mehr Schaden an als die Euro-Rettung

Im Untertitel des Beitrags heißt es: „In Bayern steht die beste, größte, effizienteste Gasturbine der Welt. Dass sie nicht läuft, ist ein Jammer. Und verrät einiges über den Wahnsinn der Energiepolitik.“ Aber sie verrät über diesen Wahnsinn nicht nur einiges, sondern alles. Was die politische Führung mit ihrer „Energiewende“ angerichtet hat und weiterhin anrichtet ist ein „Schilda hoch Zehn“. In ihrer finanziellen Belastung für die Deutschen und die gesamte Volkswirtschaft wird sie die ebenfalls ruinöse Euro-Rettungspolitik noch übertreffen.

Dieses Wunderwerk der Technik darf nicht, was es kann

Irsching liegt einige Kilometer östlich von Ingolstadt im Landkreis Pfaffenhofen. Die FAS schreibt: „Dort steht das modernste Gaskraftwerk Europas mit jener Turbine drin, die gepriesen wurde als das Schönste, Effizienteste, Sauberste, kurz: das Beste, was es in Sachen Turbinen gibt auf der Welt. Ein Wunder. Nur: Die Turbine bewegt sich nicht. Das Kraftwerk in Irsching steht still. Keine Sekunde hat es im vorigen Jahr Strom für den Markt produziert. Ausgerechnet dieses Wunderwerk der Technik hat das Nachsehen gegen den mit Abermilliarden subventionierten Öko-Strom und die Kohle-Dreckschleudern der Republik. Wirtschaftlich vernünftig ist das nicht, ökologisch auch nicht. Als „Irsching-Paradoxon“ geht der Irrsinn in die Geschichte ein, als Unterkapitel zum Wahnsinn der deutschen Energiewende.“

Was Deutschland missachtet, greifen sich andere Länder

Die Gasturbine des Kraftwerks ist ein Wunderwerk deutscher Technik mit einem „Wirkungsgrad von 60,75 Prozent: Weltrekord! Ein Triumph der Präzision im Maschinenbau“, schreibt Autor Georg Meck. Auch ist sie ein Schnellstarter: „Binnen Minuten lässt sich das Kraftwerk rauf und runter fahren, um Stromschwankungen auszugleichen, je nachdem, wie stark die Sonne gerade scheint oder der Wind bläst. Als ‚ideale Brücke ins regenerative Zeitalter’ wurde die Turbine deshalb begrüßt, Effizienz zahle sich auf Dauer aus, das war der vorherrschende Glaube.“ Der Glaube ist dahin. Ein Trost für die Herstellerfirma Siemens ist, dass andere Länder sich um das Technikwunder reißen: „44 Stück des Kraftwerktyps hat Siemens verkauft, nach Amerika, Korea, Japan, Polen, in die Türkei – nur in Deutschland findet die Turbine keine Freunde.“ Lesen Sie hier den ganzen FAS-Beitrag.

Irrsinn erkannt, aber der Spuk wird nicht gebannt

Trotz solcher Tatsachen fordert die FAZ-Redaktion in ihren Kommentaren zu Energiewende, Kernkraftausstieg und Klimaschutz noch immer nicht, den Energiewende-Spuk endlich abzublasen. Warum bloß nicht? Unverstand kann es doch nicht sein. Auch die Bild-Zeitung mag sich dazu nicht durchringen. Wohl schrieb jetzt auch Bild am Sonntag „Wir zahlen Milliarden für Strom, der gar nicht fließt“ (hier). Aber nach wie vor heult auch sie mit den Wölfen des Energiewende-Mainstream: „ Denn dass wir auf Windkraft setzen, ist gut, aber wie wir es tun, macht wenig Sinn, ist teuer, nicht mal ökologisch. Es droht eine ziemlich windige Luftnummer – und raten Sie mal, wer die bezahlt.“ Luftnummer ist stark untertrieben, wenn es um eine ruinöse Politik wie die „Energiewende“ geht. Mit Windkraft wird es stets eine bleiben, solange damit die Stromvollversorgung für ein Industrieland wie Deutschland erzwungen und durchgepaukt wird.

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