La Niña und das Bundesverfassungsgericht – von Fritz Vahrenholt

Prof. Dr. Fritz Vahrenholt

von Fritz Vahrenholt

Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur der satellitengestützten Messungen vom Durchschnitt der Jahre 1991 – 2020 ging im April 2021 weiter auf – 0,05 Grad Celsius zurück. Trotzdem beruft sich Karlsruhe auf die Erderwärmung!

Globale Temperaturkurve im kalten April 2021
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur der satellitengestützten Messungen vom Durchschnitt der Jahre 1991 – 2020 ging im April 2021 weiter auf – 0,05 Grad Celsius zurück. Noch wirkt sich die kühle La Niña-Situation der letzten Monate aus. Laut der US- amerikanischen Wetter- und Ozeanografie­behörde NOAA wird La Niña mit 80%iger Wahrscheinlichkeit von Mai bis Juli beendet sein. Allerdings erwartet die Behörde im Herbst den Wiederbeginn einer neuen La Niña.

Der Durchschnitt der Temperaturerhöhung beträgt 0,14 Grad Celsius pro Jahrzehnt. Die Modellrechnungen, auf denen die Empfehlungen des IPCC beruhen, kommen auf einen doppelt so hohen Temperaturanstieg für den gleichen Zeitraum. (siehe nächste Grafik, Quelle: R.Spencer 2021). Diese eklatante Abweichung von der realen Temperaturentwicklung ist politisch bedeutsam, weil die Prognosen der Modelle zur Grundlage von weitreichenden Entscheidungen, wie z.B. Verfassungsgerichtsurteilen, gemacht werden.

Ein Verfassungsgerichtsurteil, das sich auf fragwürdige Quellen stützt

Mit Beschluss vom 24.März hat das Bundesverfassungsgericht auf Klage einiger Einzelpersonen wie dem Schauspieler Hannes Jänicke, Luisa Neubauer (Fridays for future), Prof. Volker Quaschning, Josef Göppel (CSU und Energiebeauftragter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit) entschieden, dass das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019, verfassungswidrig ist, weil „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahre 2031 fehlen“.

Wie kommt das Gericht zu diesem Ergebnis?

In der Beschreibung der „tatsächlichen Grundlagen des Klimawandels“ (Ziff.16-29) und den „tatsächlichen Grundlagen des Klimaschutzes“ (Ziff.31-37) bezieht das Gericht sich im Wesentlichen auf vier Quellen: den IPCC, das Buch Rahmstorf/Schellnhuber „Der Klimawandel“, das Umweltbundesamt und den Sachverständigenrat für Umweltfragen SRU.
Das Gericht stellt zu den Grundlagen des Klimawandels fest:

zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung“ (Ziff.19). „Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich„.

Hier ignoriert das Gericht die erheblichen Unsicherheiten über Rückkopplungseffekte, wie etwa der Wolken, die das IPCC selbst dazu führt, eine Spannbreite von 1,5 bis 4,5 Grad Celsius bei Verdoppelung der CO2-Konzentrationen von 285 ppm (1.860)  auf 570 ppm 2.100 anzugeben.
In Ziffer 20 greift das Gericht die unter Klimaforschern umstrittene Annahme Stefan Rahmstorfs auf, wonach es Hinweise gibt,

daß infolge des Abschmelzens des Grönländischen Eisschildes und anderer Frischwassereinträge in den Nordatlantik die thermohaline Zirkulation des Nordatlantiks (atlantische Umwälzbewegung) an Stärke verliert. Eine starke Abschwächung hätte unter anderem große Auswirkungen auf die Wettersysteme in Europa und Nordamerika. Der Nordatlantikraum würde sich rasch um mehrere Grad abkühlen.“

Hier beruft sich das Gericht auf eine umstrittene Außenseitermeinung. Hätte es auf die Web-Seite des Max-Planck-Instituts für Meteorologie in Hamburg geschaut, hätte es auf die Frage “ kann die globale Erwärmung zum Abriss des Golfstroms führen?“ die Antwort gelesen „Die kurze Antwort ist: Nein.

Auch die Schellnhuberschen Kipppunkte haben es dem Gericht angetan.

Als eine besondere Gefahr für die ökologische Stabilität werden sogenannte Kipppunktprozesse im Klimasystem angesehen, weil diese weitreichende Umweltauswirkungen haben können. Kippelemente sind Teile des Erdsystems, die eine besondere Bedeutung für das globale Klima haben und die sich bei zunehmender Belastung abrupt und oft irreversibel verändern. Beispiele sind die Permafrostböden in Sibirien und Nordamerika, die Eismassen in den polaren Zonen, der Amazonasregenwald und bedeutende Luft- und Meeresströmungssysteme.„(Ziffer 21)

Wahrscheinlich hatten die Richter das Interview mit Jochem Marotzke, Doyen der deutschen Klimaforscher vom Hamburger Max-Planck-Institut für Meteorologie mit der FAZ nicht gelesen:

FAZ: Welcher Kippunkt macht Ihnen am meisten Sorgen?

Marotzke:  Keiner

Auch bei den Extremereignissen entspricht das Gericht kaum den aktuellen Erkenntnissen. Selbst der Deutsche Wetterdienst hatte 2018 erklärt – wie der IPCC noch 2013 – dass es schwierig sei, eine Zunahme von Extremwetterereignissen in Deutschland statistisch nachzuweisen. Und dies gilt auch – nach wie vor – weltweit für Dürren, Starkregenereignisse, Hurrikane, Tornados. Im Kapitel IV-Extremwetter  unseres Buches „Unerwünschte Wahrheiten“ haben wir 488 Literaturstellen zitiert, die die weitverbreitete Meinung, Extremwetter hätten zugenommen, widerlegen.

Als Widerlegung der Aussage des Gerichts (Ziffer 27):

Als eine besondere Herausforderung gilt die in Deutschland beobachtete Zunahme von Trockenheit und Dürre. Die hiermit einhergehende Austrocknung der Böden hat vor allem für die Landwirtschaft Bedeutung“, sei die Grafik der Sommerniederschläge gezeigt:

Aber nicht nur die Sommerdaten widerlegen diese Aussage des Gerichts, die Winterdaten ebenso.

Hier gibt es sogar einen Anstieg der Niederschläge. Quelle : hier

Es gibt auch keinen Dürreanstieg  europaweit und sogar weltweit („Unerwünschte Wahrheiten“, S. 168). In Ziffer 28 des Beschlusses heißt es :

Der Klimawandel ist zudem bedeutende Ursache von Flucht und Migration. Menschen verlassen ihre Heimat auch in Folge von Naturkatastrophen und aufgrund langfristiger Umweltveränderungen wie etwa vermehrter Dürren und des Anstiegs des Meeresspiegels.“(Quellenangabe Rahmstorf/Schellnhuber)

Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik schreibt zu diesem Sachverhalt :

„Vieles deutet daraufhin, dass die immer noch weit verbreitete Annahme eines Automatismus zwischen Klimawandel und Migration stark angezweifelt werden muss. Ein solch genereller Ökodeterminismus ist empirisch nicht haltbar.“

Das folgende unzureichende Verständnis von Quellen und Senken des CO2 in Ziffer 32 hat riesige Konsequenzen für den Urteilsspruch:

„Es wird angenommen, dass ein annähernd linearer Zusammenhang zwischen der Gesamtmenge der über alle Zeiten hinweg kumulierten anthropogenen CO2-Emissionen und der globalen Temperaturerhöhung besteht. Nur kleine Teile der anthropogenen Emissionen werden von den Meeren und der terrestrischen Biosphäre aufgenommen„.

Das ist nun objektiv falsch. Aber wer hat das dem Gericht aufgeschrieben, denn es geht so weiter?

Der große Rest anthropogener CO2-Emissionen verbleibt aber langfristig in der Atmosphäre, summiert sich, trägt dort zur Erhöhung der CO2-Konzentration bei und entfaltet so Wirkung auf die Temperatur der Erde. Im Gegensatz zu anderen Treibhausgasen verlässt CO2 die Erdatmosphäre in einem für die Menschheit relevanten Zeitraum nicht mehr auf natürliche Weise. Jede weitere in die Erdatmosphäre gelangende und dieser nicht künstlich wieder entnommene (unten Rn. 33) CO2-Menge erhöht also bleibend die CO2-Konzentration und führt entsprechend zu einem weiteren Temperaturanstieg. Dieser Temperaturanstieg bleibt bestehen, auch wenn sich die Treibhausgaskonzentration nicht weiter erhöht.„(Ziffer 32)

Selbst das IPCC würde dem widersprechen, denn es werden zur Zeit etwa 4,7 ppm jährlich durch anthropogene CO2-Emissionen der Atmosphäre hinzugefügt, aber etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses wird durch Ozeane und Pflanzen aufgenommen. (Das Gericht s.o.: „nur kleine Teile“!) Da die Aufnahme von Pflanzen und Ozeanen proportional der CO2-Konzentration in der Atmosphäre erfolgt, hätte eine deutliche Emissionsreduktion – wie etwa eine Halbierung –  in der Zukunft sehr wohl  eine Konzentrationsminderung in der Atmosphäre zur Folge, denn die durch Pflanzen und Ozeane aufgenommenen etwa 2,6 ppm bleiben vorerst unverändert, auch wenn die CO2– Emission auf 2,35 ppm sinkt.

Aber mit dieser Feststellung hat das Gericht die Voraussetzung für den CO2-Budgetansatz geschaffen:

Daher lässt sich in Annäherung bestimmen, welche weitere Menge an CO2 noch höchstens dauerhaft in die Erdatmosphäre gelangen darf, damit diese angestrebte Erdtemperatur nicht überschritten wird…Diese Menge wird in der klimapolitischen und klimawissenschaftlichen Diskussion als „CO2-Budget“ bezeichnet„.(Ziffer 36).

Und nun fängt das Gericht an zu rechnen und folgt dem Gutachten des sechsköpfigen Sachverständigenrats für Umweltfragen SRU (stellv. Vorsitzende Prof. Claudia Kemfert). Der SRU hatte in seinem 2020-Gutachten auf  Seite 46 das Budget des IPCC von 2018 zur Einhaltung eines Ziels von 1,75 °C mit 800 Gigatonnen CO2 übernommen. Diese Größe teilt der SRU durch die anteilige Bevölkerung und kommt zu 6,7 Gigatonnen CO2, die Deutschland noch ausstoßen darf. Dass die genannten 800 Gigatonnen selbst nach Ansicht des IPCC mit großer Unsicherheit versehen ist, erwähnt das Gericht, rechnet aber weiter mit den 6,7 Gigatonnen. Der Hamburger Klimaforscher Prof. Jochem Marotzke überraschte kurz nach Erscheinen des IPCC-Berichts von 2018 mit der Aussage, dass die zulässige Emission an CO2 sich auf 1.000 Gigatonnen erhöht hätte. Ursache hierfür war die Erkenntnis, dass die Pflanzen der grüner werdenden Erde unvorhergesehenerweise mehr CO2 aufnehmen können als bislang vermutet. Aber das Gericht folgt lieber den Rechnereien des Sachverständigenrats für Umweltfragen.

Legt man als ab 2020 verbleibendes konkretes nationales CO2-Restbudget 6,7 Gigatonnen zugrunde, wie es der Sachverständigenrat für das Ziel ermittelt hat, den Anstieg der mittleren Erdtemperatur mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 % auf 1,75 °C zu begrenzen, würde dieses Restbudget durch die in § 4 Abs. 1 Satz 3 Klimaschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 2 zugelassenen CO2-Mengen bis 2030 bereits weitgehend aufgezehrt“. (Ziffer 231).

In der Tat legt das Klimaschutzgesetz eine Minderung der CO2 -Emissionen von 0,813 GT in 2020 auf 0,543 GT in 2030 für alle Sektoren Deutschlands von Energie über Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft fest. Das Gericht summiert die begrenzten Emissionen und kommt zum Ergebnis:

Nach 2030 verbliebe danach von dem vom Sachverständigenrat ermittelten CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen weniger als 1 Gigatonne. (Ziffer 233) Zur Wahrung der Budgetgrenzen müsste demzufolge nach 2030 alsbald Klimaneutralität realisiert werden.Dass dies gelingen könnte, ist aber nicht wahrscheinlich“. (Ziffer 234)

Und somit kommt das Gericht zum Ergebnis:

Nach der Berechnung des Sachverständigenrats bleibt bei Verfolgung einer Temperaturschwelle von 1,75 °C bei 67%iger Zielerreichungswahrscheinlichkeit nach 2030 allenfalls noch ein minimaler Rest an Emissionsmöglichkeiten, der angesichts des für 2031 noch zu erwartenden Emissionsniveaus kaum für ein weiteres Jahr genügte (oben Rn. 231 ff.). Zur strikten Wahrung des durch Art. 20a GG vorgegebenen Emissionsrahmens wären danach Reduktionsanstrengungen aus heutiger Sicht unzumutbaren Ausmaßes erforderlich, zumal die allgemeine Lebensweise auch im Jahr 2031 noch von hoher CO2-Intensität geprägt sein dürfte und die jährliche Emissionsmenge im Vergleich zu 1990 erst um 55 % reduziert sein wird (vgl. § 3 Abs 1 Satz 2 KSG). … das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot …(würde) die Hinnahme erheblicher Freiheitseinschränkungen fordern, die aus heutiger Sicht kaum zumutbar wären.“ (Ziffer 246)

Der Schlusssatz des Gerichts lautet :

„Der Gesetzgeber muss daher die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume nach 2030 jedoch bis zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Maßgaben dieses Beschlusses näher regeln.“

Wie die Politik, die nach Ansicht des Gerichts 2030 noch vorhandene 1 Gigatonne CO2 auf alle Sektoren und den Zeitraum 2030 bis 2050 verteilt, ist eine unlösbare Aufgabe. Es sei denn, man macht ab 2035 alles dicht.

Damit nähert sich das Gericht der Auffassung eines Klägers, Herrn Prof. Quaschning, der eine Null-CO2-Emission für 2035 gefordert hatte. Um den Ausgangspunkt des Gerichts – Restbudget von 6,7 GT bis 2050 für Deutschland in ein Verhältnis zu setzen: das entspricht etwa einem halbem Jahr CO2-Emissionen der VR China in 2030. Bis zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt das Land nach seiner freiwilligen Erklärung zum Pariser Abkommen die Emissionen von 9,5 auf 12,5 GT zu steigern- pro Jahr wohlgemerkt. Das Gericht sieht aber für Deutschland für 2030 bis 2050 ein Restbudget von durchschnittlich 0,05 GT pro Jahr vor, soviel wie allein die Baustoffindustrie emittiert, die naturgesetzlich durch die Zementherstellung CO2 (Kalziumkarbonat-Verarbeitung zu Kalziumoxid) ausstößt.

War schon das Klimaschutzgesetz dazu angetan, erhebliche Wohlstands- und Arbeitsplatzverluste bis 2030 zu bewirken, werden die jetzt zu erwartenden Verschärfungen zu tiefsten Verwerfungen führen. Spät, sehr spät wird man erkennen, dass die Elektrifizierung der Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie ohne Gas, ohne die in Deutschland verbotene CO2-Abscheidung, ohne die in Deutschland verbotene Kernenergie nicht zu bewerkstelligen ist. Wind und Solar werden die nötige Energie jedenfalls nicht liefern. Denn es geht praktisch um die Stillegung der Gas-und Ölheizungen, das Verbot von Benzin- und Dieselautos, die Stilllegung des LKW-Verkehrs, des Flugverkehrs, der Raffinerien, der Grundstoffindustrie und die Durchleitung des in Nordstream 1 und 2 ankommenden Erdgases (etwa 0,2 GT CO2 pro Jahr) an unsere Nachbarn , die es dann verbrennen dürfen – das volle grüne Programm also.  Das wird grandios scheitern.

Das Gericht hat einen momentanen, mit hohen Unsicherheiten behafteten Diskussionsstand der Klimadebatte zum Anlaß genommen, den CO2-Knopf in Deutschland für 2030 bis 2050 auf Null zu stellen.

Wir bräuchten dringend eine Abkühlung. Nicht nur in der CO2-Debatte. Sondern auch des Klimas selbst. Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt, ist der deutsche soziale Rechtsstaat noch zu retten.

Hinsichtlich dieser Abkühlung gegenüber den Modellprognosen bin ich zuversichtlich.

 

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26 Kommentare

  1. + + +  „PRICKEL-Steuer“, wie zuletzt im KaiserReich für die Kriegs-Marine eingeführt und bis dato „läufig“, sollte man die CO2-„Abgabe“ nennen – handelt sich ja um´s gleiche Molekül – einmal im Sekt und einmal „in the air“ !?!  😉

  2. „Wir bräuchten dringend eine Abkühlung. Nicht nur in der CO2-Debatte. Sondern auch des Klimas selbst. Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt, ist der deutsche soziale Rechtsstaat noch zu retten.“Der deutsche Rechtsstaat ist bereits Geschichte, der Autor selbst sollte das doch sehen, wenn er in dieser Art eine Abhandlung über die Fehler des höchsten deutschen Gerichtes schreiben muss. Das Soziale wird demnächst folgen. Und die soziale Marktwirtschaft ist es auch längst,  sichtbar seit ca. dem Hype um den *neuen Markt*, spätestens seit diesem Zeitpunkt etwa hat die sog. *Finanzindustrie* das Zepter in die Hand genommen und dominiert.Das eine Realwirtschaft die erwarteten Renditen und Risiken dieser *Finanzindustrie* nicht wird aufbringen können, denn Zinseszinsfunktionen sind tatsächliche exponentielle Funktionen, hätte eigentlich jedem klar sein müssen.Und wenn das den Politikern nicht klar gewesen sein sollte, dann wird das denen von den Finanzoligarchen klar gemacht worden sein.Die derzeitige Verfasstheit von Wirtschaft (Subventionswirtschaft, Zombifirmen…), Staaten (offene und impllizite Verschuldung, Handelsungleichgewichte…) und Gesellschaft (Schere arm- reich, Eigentumsquote, Vermögensquote…)Die Frage ist, wie bereitet man sich auf den, nennen wir es,  grundlegenden Umbau des Systems (der Crash wird nicht nur das Fianzsystem erfassen, aber er soll wohl *gemanagt* werden) vor und vor allem, wie sichert man Vermögen bzw. Einkommen auch für die Zeit NACH DIESR Zäsur. Das ist die Frage, die sich jetzt bereits auch viele Bürger stellen, aber der hat wenige Möglichkeiten, zumindest im Vergleich zu den wesentlichen Protagonisten. Denn diese Finanzoligarchen, stellen sich diese Frage schon lange, haben sie nach m. M. u.a. mit der AGW- Theorie beantwortet, Covid19 genutzt usw. und die Verantwortlichen der Staaten haben erstens deren Agenda abzuarbeiten und zweitens dafür die Weichen zu stellen, dass die Mittel für staatliches Handeln und deren Akteure auch dann möglichst kontinuierlich zur Verfügung stehen.Und genau das wird JETZT durchgeführt bzw. nähert sich dem Abschluß. Co2- zertifikate- Handel, Co2- Preis für jede menschliche Handlung, Energiesteuern, implizierte Enteignungen von privaten Assets, Schaffung von Abhängigkeiten z. B. durch Taxonomie, Fördermittel,   usw., usf.Das hat Bestand, egal ob sich das Klima wandelt, egal, ob sich die Politik einen grünen, roten oder schwarzen Anstrich gibt. Das sind vorgezogene Vermögensabgaben, lebenslange Zwangshypotheken… da gibt es auch noch Luft nach oben. 

    • @ H. Müller – so sieht es wohl aus – ein paar aktuelle Zahlen dazu : Globales BIP vor Corona etwa „84“ Billionen USD – „Finanz- und SchuldenBerg“ dagegen auf ca. „280“ Bill. USD im vergangenen Jahrzehnt „hoch-geschossen“ – aber eigentl. nur im sog. „WESTEN“ und DOLLAR-Raum – und zuletzt hatten USA für „500“ Mrd. bei Chinesen „eingekauft“, an sie „verkauft“ aber nur für „124“ Mrd.  – Das ist wohl nicht mehr LUSTIG !?!  😉

  3. Wer wissen will, wie das in den 30er Jahren so ging, kann jetzt den perfekten Geschichtsunterricht nehmen – man muß nur die Augen aufmachen und beobachten.Bequemer wird Geschichtsunterricht nicht mehr!

  4. Gerichte urteilen im Sinne der herrschenden Ideologie. Das war in der NS Zeit so, setzte sich nahtlos in der DDR fort und in der BRD wurde Justitia ein demokratisches Mäntelchen umgehangen. Jetzt wird im Sinne der grünen Ideologie „Recht“ gesprochen, das System ändert sich nicht, nur die Farben wechseln, braun, rot und jetzt grün….

  5. Wer die „Unschuld einer Hure“ studieren möchte ist beim BVG bestens bedient.Ein Richterkolleg,  das ob der EU Entscheidungen feige zu nennen eine Belobigung wäre, begibt sich auf den Pfad der Schamanen und macht Prognosen über Klima und Wetter in der fernen Zukunft. Natürlich auch wie darauf heute zu reagieren wäre. Einzig wirksam wäre natürlich die aufstrebenden Ostasiaten auszurotten, diese bauen ja munter alle möglichen Kraftwerke. Dafür fühlt sich das Gericht aber wohl nicht zuständig und richtet am lokalen Wetter herum.   Um ihre Stellung im Irrenhaus zu festigen ziehen Sie dann noch irgendwelche unbewiesenen und nicht beweisbaren Wirkprinzipien eine Spurengases mit einer Konzentration im Millionstel-Bereich zur Entscheidungsbegründung heran.Idiocrazy fom veinsten, wer Aufführungen dieser mag spart sich das Eintrittsgeld.  

  6. >>Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt<<Diese sog. Abkühlung findet doch schon längst statt. Hamburg hatte seine höchsten Temperaturen 1992 mit über 37 °C.Und ein Blick auf die Meßdaten der USA vor den Apalchen fernab der Ozeane zeigt dasselbe. TMAX geht da bereits wieder nach unten und ist unterhalb der Höchstwerte von ca. 1920 bis 1950. Die Meßdaten von dort gibt es übrigens gratis. Und das seit ca. 1880 Tag für Tag als TMAX und TMIN.

  7. Es sollte nicht übersehen werden, daß der Mann an den die Gesundheit der Menschen und Tiere schädigenden Windmühlen massiv verdient hat. Er hat nämlich ganz oben in den Firmen gesessen. 

  8. Dankenswerterweise hat sich Prof. Vahrenholt die Mühe gemacht, die Zahlen näher zu betrachten, die das BVerG verwendet hat und wie utopisch das Ganze ist. Zahlen klingen immer konkret und keiner sieht mehr, wie windelweich sie im Grunde sind. Vielleicht ist dies der Weg in die Zukunft: Klimaziele, die regelmäßig gerissen werden und globale Temperaturen, die dennoch zu keiner „Katastrophe“ führen. Bis irgendwann das große Gähnen einsetzt. Dann wird es allerdings höchste Zeit für die nächste Sau…

  9. Ich hatte im Bundestag von 2008 bis 2018 eine 6 mal eingestellte und beim 7. mal erfolgreiche Petition im Petitionsausschuss (PA) des Bundestags laufen, weil beim Betrieb von angeblich Ökostrom produzierenden Wasserkraftanlagen jährlich Millionen von Fischen aller  Arten -allein jährlich 70 – 80% der Jungfische (0+) beim Turbinendurchgang schwer verletzt, bestialisch gequält oder sofort getötet werden! DEr PA sollte sich damit befassen und beschließen, dass auch im Wasser und dabei auch in Wasserkraftanlagen die deutsche Tierschutzgesetzgebung genauso zu beachten sei, wie dies im terrestrischen Lebensraum der Fall ist! Beim 7. Durchgang forderte ich/wir, dass – weil der Tierschutz nicht beachtet wird – dann neue Gesetze geschaffen werden, die im Wasser gelten. Der PA beschied nach parl. Prüfung, das die Gesetze vorhanden seien – „es läge lediglich ein Vollzugsdefizit vor“ d.h. die Tierschutzgesetze werden nicht beachtet.Die Entscheidung wurde an das BMU (Fr. Min. Schultze) überwiesen, damit ein besserer Vollzug erfolgen sollte. Da nichts gemacht wurde habe ich eine vErfassungsbeschwerde beim BVG in Karlsruhe eingereicht. Diese wurde schon nach einer Woche abgewiesen, weil sie nicht den Richtlinien entspräche. Ich legte sofort Widerspruch ein mit der begründung: wenn es überhaupt ein Richter gelesen hätte,hätte er gemerkt, dass sie sich genau an die Richtlinien hielte. Es gab dann ein neues Aktenzeichen und das BVG, 1. SEnat wollte sich nun damit befassen. Nach 3 Monaten das Ergebnis der 1. Kammer: Gemäß §93b in Verbindung mit §93a BVerfGG : „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen“ . Von einer Begründung wird nach §93d Abs. 1  Satz 3 BVerfGG  abgesehen“! (Vizepräsiden Habarth, heutiger Präsident des BVG). – Was hätte in der Begründung stehen müssen?: „Die deutschen Tierschutzgesetze (Art. 20a GG; BTierSchG, Individualschutz fordernde Länderfischereigesetze) müssen beim der Ökostromerzeugung in Wasserkraftanlagen nicht beachtet werden, sodass der massenhafte Tod von Fischen, Junge von Wasservögeln, Amphibien sowie weitere am Wasser lebende Warmblüter und vor allem ihre Jungen, hinzunehmen ist!………Noch Fragen zur neuen Entscheidung des BVG ab 2030 aus der Klage von Schauspieler Jänike und den FFF – Kinder-Ideologen ohne jegliche Kenntnisse der gesamten Materie………. 

    • Herr Klein, Sie schreiben u.a. „…Der PA beschied nach parl. Prüfung, das die Gesetze vorhanden seien – „es läge lediglich ein Vollzugsdefizit vor“…“ Auch nach den deutschen Naturschutzgesetzen dürften keine Windkraftanlagen gebaut werden. Auch hier liegt lediglich ein Vollzugsdefizit vor, die Richter kenne die Naturschutzgesetze nicht, allenfalls erkennen Sie noch eine Ordnungswidrigkeit und weisen Klagen zurück an die Untere Naturschutzbehörde, die natürlich keine Strafen ausspricht, da sie die Staatsmacht verkörpert. Trotzdem vielen Dank für ihre ständigen Bemühungen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Es gibt viel zu viele Menschen in Deutschland ohne Tropfen.

      Gruß J.Ko.

  10. Auch ich bin zuversichtlich, daß die prognostizierte Abkühlung des Klimas eintreten wird. Dies wird aber sicher nicht zu Erkenntnisgewinn der Klimaapologeten führen, im Gegenteil, diese werden die Abkühlung den von ihnen bereits erzwungenen CO2 Reduktionen zuordnen. Der Spruch des Verfassungsgerichtes ist eine einzige Schande. Er ist nicht durch die erforderliche juristische Sorgfalt bei der Bewertung der Sachlage unter Einbeziehung aller Pros und Kontras ausgewogen entstanden, sondern das Produkt politischer Ideologie. Schon deswegen sollte die Kanzlerschaft auf max. achte Jahre beschränkt werden. Hätte das für AM gegolten, hätte die Demission Maaßens und die Ernennung Harbarths und die ungezügelte Einwanderung in 2015 nie stattgefunden.

  11. Dem Fürsten von Thun und Taxis zugeschrieben: Man kann ein Vermögen wie unseres nicht verhuren, versaufen oder verfressen. Nur verblöden! Das BVG versucht sich an der Widerlegung dieser Weisheit.Und dann ist da noch die Verschuldung durch die EU für die wir in Dschland zu einem 1/4 einstehen sollen! Lieferkettengesetz? Kinder ,die in Kobaltminen ( Für Annalena: Kobolde) schuften.Aber wir fördern die E. Immobilität und verteilen den Wohlstand, den 150 Jahre Sozialdemokratie erschaffen  haben jetzt von unten nach oben. Die Mitte unserer Gesellschaft wird erdrosselt.

  12. Die Analogie zwischen dem Covid Vorwand und dem Klima Vorwand zugunsten politischer Instrumentalisierungen ist nicht mehr zu übersehen. Man muss viel mehr klagen und vor allem die Diskussion immer wieder in der Öffentlichkeit im naturwissenschaftlichen Diskurs austragen. Es kann nicht sein, dass irgendwelche Davos Mafiosi ihre unbewiesenen Hypothesen zur Klima Veränderung und zur Covid Infektion als indiskutable hinstellen und damit alles und nichts mit unserer aller Welt und Natur machen können, was sie wollen. Warum klagt niemand auf ähnlich idiotische Weise, dass die Klimaziele aus der Luft gegriffen sind, deren Erreichbarkeit durch nichts erwiesen ist und der politische, Lobby getriebene Handlungswahn zur endgültigen Zerstörung unserer natürlichen Ressourcen, unserer Natur, unserer Grundrechte auf Leben  auch für künftige Generationen durch die vorangetriebene globale Digitalisierung und Elektrifizierung  Tür und Tor geöffnet ist? Mir kommt das so vor, als wenn das Kartellrecht, was eigentlich Übermacht und Konkurrenzausschaltung verhindern soll, nicht mehr existiert. Überall stößt man auf den gleichen Machthaber: Davos Mafia! Konkurrenz zu dem Distopie-Wahn, der von dort ausgeht: Fehlanzeige!

    • „Warum klagt niemand auf ähnlich idiotische Weise, dass die Klimaziele aus der Luft gegriffen sind“ Das ist etwas, was ich mich schon lange frage. Wer käme dafür in Frage, denn das kostet. Unsere Unternehmer könnten das, aber die haben auch Hitler unterstützt. Die AfD hat wahrscheinlich auch nicht die Mittel, oder kann man gegen diese Urteil nicht mehr machen? Die Kernkraft, die alle Probleme lösen könnte, ist offensichtlich kein Thema. Claudia Kemfert ist im Beirat, das sagt alles.

  13. Das Gericht stellte fest: „zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung“ Monatlich zeigen wir (Kämpfe/Kowatsch) in unseren Artikeln anhand von Grafiken, dass überhaupt kein Zusammenhang besteht. Es besteht lediglich ein Zusammenhang zwischen der Ausbreitung von Wärmeinseln und der registrierten Temperaturerhöhung in diesen Wärmeinseln. Eine CO2-Einsparung bewirkt deshalb überhaupt nichts.

  14. Wäre alles wirklich so, wie es in den zitierten Begründungen zu lesen ist, dann wäre das eigentlich ein „Beweis“ für die Existenz und Wirksamkeit des Treibhauseffektes. Man müßte daraus also eine Formel zur Berechnung ableiten können. Vieles von dem ist aber ganz klar und evidenzbasiert Unsinn! Wie kann es also sein, daß ein Gericht sich derart aufs Glatteis führen läßt? Vermutlich deswegen, weil dort Politiker statt Richter sitzen. Die Zukunft wir hochspannend, vor allem auch, wie das „Deutsche Volk“ im Herbst wählen wird.

    • Verehrter Herr @stefan strasser, wie das deutsche Volk wählen wird, im kommenden Herbst, steht bereits fest. Die Intriganten haben das längst ohne das deutsche Volk entschieden. ++ Ich sage nur: Abgasnorm Euro 7. ++ Wir bekommen von nun an eine betreute Pseudo-Demokratie. Die Geisteskranken wissen selber besser, was wir brauchen werden.

    • Die Höllentour beginnt am Höllentor. „Ihr, die ihr hier eintretet, lasst alle Hoffnung fahren“  (Dante:  „Commedia“)

      Das, Herr strasser, könnte Dantes Kommentar zur Wahl im Herbst sein.

  15. Nicht nur die Deutschen sind nicht mehr zu retten – in die eigene Katastrophe zu rennen, wohl ganz typisch für uns!!!Wer rettet uns jetzt noch, vor der kommenden Anarchie???Wohl nur noch eine neue Eiszeit – das Gejammer, vor allem von den Jüngeren, die nur im Wohlstand gelebt haben, wird auf so manchen Strassen zu hören sein!!Aber wer nicht hören will, muß fühlen – wird sicher so werden!Erinnert mich immer wieder an den Spruch:“ Gestern standen wir vor dem Abgrund, heute sind wir eienen Schritt weiter!“ 

  16. Durch mein Fenster kann ich gerade die vorhergesagte Dürre beobachten, die seit Tagen in Tropfenform vom Himmel fällt. Nächste Woche ist erneut eine einwöchige Dürreperiode in Form von Schnürdlregen vorhergesagt. Immer wieder erstaunlich zu beobachten, wie sich die selbsternannten Klimawissenschaftler ihre kürzlich erstellten Prognosen, die sich natürlich zumeist als Fehlprognosen herausstellen, so hinbiegen können, dass ein oberstes Gericht das als bare Münze nimmt. So in der Orwellschen Art „Krieg ist Frieden“, „kalt ist warm“ oder „nass ist trocken“. Bis vor 10 Jahren konnte ich mir nicht vorstellen, dass man eine Bevölkerung, selbst deren Eliten, so manipulieren kann, dass die jeden gequirlten Schei… glauben, der ihnen von den NGOs, den Medien und den abhängigen Politikern aufgetischt wird. Am Beispiel der Energiewende sieht man, dass den Entscheidern selbst einfachste Rechenformeln, die die technische Unmöglichkeit dieses Unterfangens eindrucksvoll bestätigen, nicht mehr geläufig sind. Stattdessen werden wahnhafte Pseudowissenschaften wie die Genderlehre kritiklos auf die zum großen Teil ahnungslose Menschheit losgelassen. Ich gehe davon aus, dass diese Ahnungslosen im Herbst Grün-rot-dunkelrot zu einer Mehrheit verhelfen werden. Die Ahnungslosigkeit wird dann zwar nach 4 Jahren vorbei sein, der Schaden wird aber kaum mehr zu beheben sein. Der Wahnsinn schreitet unaufhaltsam voran.

    • Ob das dann nach 4 Jahren vorbei sein wird, wage ich zu bezweifeln. Zumindest wird es sehr viel länger dauern, all das was im Zeichen des Klimaschutzes verbrochen wird und bereits wurde, wieder ins Lot zu bringen, wenn überhaupt. Und ich befürchte, wenn dann auch auf Druck der Grünen das Wahlalter auf 16 gesenkt wird und auf alle ausgedehnt, die sich in unseren nicht geschützten Grenzen aufhalten, dauert der grüne Alptraum noch viel, viel länger.

      Wie Rolf Peter Sieferle aus anderen Gründen schon schrieb: Finis Germania

    • Nee, SPD und Linke sind zu schwach.
      Es wird wahrscheinlich auf schwarz-grün hinauslaufen.
      Und wenn das nicht reicht (was ich nicht denke), dann versucht man, noch die FDP oder die SPD ins Boot zu holen.

  17. „Nur wenn die von vielen Wissenschaftlern erwartete Abkühlung in diesem Jahrzehnt eintritt, ist der deutsche soziale Rechtsstaat noch zu retten.“ Den Optimismus kann ich leider nicht teilen, wenn ich die neuesten Nachrichten lese:BR-Nachrichten 6.5.2021 15:09: „Bundeskanzlerin Merkel hat beim Petersberger Klimadialog für eine weltweite CO2-Bepreisung geworben. Merkel sagte, das sei ein marktgerechtes und sehr effektives Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität.“ Zunächst ist die CO2-Steuer eine neue Verbrauchssteuer. Ob diese Steuer etwas bewirkt steht in den Sternen. Ein effektiveres und nachhaltigeres Instrument wäre der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke in Deutschland gewesen. Wie sagt man so schön: am deutschen Wesen soll die Welt genesen.

    • Paul Berberich schrieb: Ob diese Steuer etwas bewirkt steht in den Sternen.

      Nö, die Steuer wird nicht nur etwas bewirken, sondern sehr viel. Allerdings nicht das, was man uns vespricht!

  18. SelbstmordMan versucht CO2 zu reduzieren, obwohl dieser Gas essentiell für das Leben auf der Erde ist. Für die Pflanzen und für die Tiere sowie Menschen. Man versucht die kommende Kälte zu ignorieren eventuell sogar nicht nur eine kleine sondern große Eiszeit, um die Menschheit auf dem falschen Fuß erwischen zu lassen. Ich weiß nicht warum die Dinosaurier ausgestorben sind aber ich wüsste schon warum es kein Leben mehr auf der Erde gäbe. Einstein wusste noch viel früher was wirklich unendlich ist. 

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