Wie mittels Coronapanik & „Klimaschutz“ das Grundgesetz beerdigt wurde.

Mein Urteil über die Totengräber des Grundgesetzes
von Justus Lex

Haben Sie eigentlich auch Blumen oder einen Kranz zur Beerdigung geschickt? Sie wissen nicht, von welcher Beerdigung ich spreche? Ich rede von der Beerdigung des Grundgesetzes. Denn das Grundgesetz, das bislang in Deutschland galt und das ich als Jura-Student gründlich gelernt habe, wurde zu Grabe getragen. Es war kein lauter Militär-Putsch mit Toten und Verletzten, sondern ein ganz leiser, stiller und sich „normal“ gerierender Abschied, in etwa so wie der Abschied von Prinz Philip in Großbritannien. Dieser Abschied, eigentlich ein Staatsstreich, wurde betrieben und durchgeführt von den eigenen Institutionen des Staates. Wie komme ich zu dieser Behauptung?

Es sind zwei Dinge, mit denen faktisch die Geltung der Grundrechte, wie sie im Grundgesetz stehen, und die Freiheit, wie sie im Grundgesetz definiert ist, auf die Müllhalde der Geschichte verabschiedet wurden. Bei diesen zwei Dingen, die das Ende einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingeläutet haben, handelt es sich um die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz und um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zu Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz.

Zunächst ist hier die von den Regierenden herbeigeführte „Notbremse“, also § 28b Infektionsschutzgesetz, zu erörtern. Diese Vorschrift klingt erst einmal recht harmlos und ist doch angeblich „für einen guten Zweck“. Bereits an dieser Stelle sollte man hellhörig werden. Denn das Ermächtigungsgesetz von 1933 klang in den Ohren der meisten damaligen Zeitgenossen auch recht harmlos – man hatte schon mehrere Notverordnungen und Notstandsgesetze in der Weimarer Republik erlebt – und es sollte doch auch nur einem guten Zweck dienen. Was ist also an § 28b Infektionsschutzgesetz so schlimm?

An diesem Gesetz ist so schlimm, dass damit auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes der Föderalismus abgeschafft wurde. Von nun an wird zentralistisch von Berlin aus bis in den letzten Kreis und das letzte Dorf in Deutschland durchregiert. Aber das ist ja nach Meinung der Herrschenden auch gut so. Denn ein zentralistisches Durchregieren ist doch viel effektiver als der blöde Föderalismus. Wir haben außerdem mit dem Zentralismus in Deutschland immer gute Erfahrungen gemacht, das war von 1933 bis 1945 in ganz Deutschland so und von 1945 bis 1989 in Ostdeutschland. Also wofür noch diesen blöden Föderalismus?

An § 28b Infektionsschutzgesetz ist über seinen Inhalt hinaus schlimm, wie dieser Paragraph formal zustande kam und Gesetz wurde. Nach dem Modell des Grundgesetzes steht die gesamte staatliche Macht grundsätzlich den Ländern zu und nur in genau bezeichneten Ausnahmen dem Bund (Art. 30 GG). Bei den Gesprächsrunden mit Kanzlerin Merkel hätten also eigentlich die Ministerpräsidenten den Ton angeben müssen und hätte Merkel lediglich moderieren und vermitteln dürfen. In der Realität sah es genau andersherum aus. Merkel machte die Ansagen und die Ministerpräsidenten kuschten wie eine Schulklasse von Pennälern.

Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet

Von den mächtigen Landesfürsten war so gut wie nichts zu hören. Hierzu ein konkretes Beispiel: Selbst in der Situation, als deutsche Urlauber über Ostern nach Mallorca fliegen und dort in Hotels wohnen konnten, aber die Hotels an der deutschen Nord- und Ostseeküste geschlossen blieben (trotz guter Hygiene-Konzepte), kam von den Ministerpräsidenten der Meeres-Anrainer-Bundesländer (Schleswig-Holstein, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern) keine Reaktion. Wenn die Ministerpräsidenten dieser drei Bundesländer so etwas ähnliches wie ein Rückgrat gehabt hätten, wären sie aufgestanden und hätten die Besprechung mit Merkel verlassen. Aber tatsächlich passierte nichts. Überhaupt nichts. Die Ministerpräsidenten – alle Ministerpräsidenten – haben sich zwar als angeblich selbstbewusste Landesfürsten präsentiert, insbesondere unser Super-Ministerpräsident Söder, tatsächlich aber als stromlinienförmige, rückgratlose Würmer herausgestellt.

Das i-Tüpfelchen war dann die faktische Zustimmung der Bundesländer zum § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat. Zumindest an dieser Stelle hätten die Ministerpräsidenten die Zustimmung zum Gesetz verweigern und den Vermittlungs-Ausschuss anrufen können. So sähe es eigentlich das Grundgesetz bei einer streitigen Gesetzesvorlage für ein Bundesgesetz vor. Es wurde doch sonst in jeder Sonntagsrede von den Ministerpräsidenten der Föderalismus und seine Sinnhaftigkeit so hoch gelobt. Aber als es jetzt ernst wurde, unterschrieben sie ihr eigenes Abdankungs-Urteil. Die Bundesländer ließen § 28b Infektionsschutzgesetz im Bundesrat ohne jeglichen Widerstand passieren.

Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich aber auch von ihrem eigenen Amt verabschiedet.

Denn solches Personal wie die jetzigen Ministerpräsidenten braucht wirklich niemand mehr. Wofür benötigen wir beispielsweise noch 16 verschiedene Landesbauordnungen oder 16 verschiedene Landesschulgesetze? Wenn dann doch allein Berlin festlegt, wann Schulen geschlossen werden müssen. Und wofür brauchen wir dann noch 16 Landesparlamente und 16 Landesregierungen mit Ministerpräsidenten, Ministern und Staatssekretären, wenn letztlich allein das Bundeskanzleramt den Durchblick bei den inneren Angelegenheiten hat und der Bundestag dem mehrheitlich zustimmt?

Absichtlich den Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten

Der schlimmste Aspekt von § 28b Infektionsschutzgesetz ist aber, dass damit in diesem Bereich absichtlich der Rechtsschutz für die Bürger abgeschnitten werden sollte und abgeschnitten wurde.

Als Jura-Student habe ich vor vielen Jahren gelernt, dass nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG jeder Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt hat. Das war über 70 Jahre lang die gemeinsame Überzeugung aller Juristen in Deutschland und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aber davon ist nichts mehr übriggeblieben. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates genau das Gegenteil gemacht: Er hat einen bestehenden Rechtsschutz abgeschafft.

Bislang waren die Corona-Maßnahmen in Rechtsverordnungen der Länder geregelt, gegen die der einzelne Bürger ein ordentliches Rechtsmittel hatte, nämlich den Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO. Der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist aber nur gegen Rechtsverordnungen der Länder möglich, nicht gegen Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes. Bei § 28b Infektionsschutzgesetz handelt es sich aber um ein Bundesgesetz. Also ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr dagegen gegeben. Es ist ein Schelm, der Böses dabei denkt. Angela Merkel hat es unlängst selbst ausgesprochen, dass das der Sinn der Übung war, nämlich die lästigen Klagen bei den Oberverwaltungsgerichten zu beenden.

Theoretisch kann zwar der einzelne Bürger noch Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich aber um kein ordentliches Rechtsmittel, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Außerdem bedarf die Verfassungsbeschwerde der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Wenn die Damen und Herren in Karlsruhe also keine Lust haben, lehnen sie einfach die Annahme der Verfassungsbeschwerde ab, ohne sich überhaupt inhaltlich mit dem Vorgebrachten zu beschäftigen. Wenn man ehrlich ist, ähnelt die Verfassungsbeschwerde oftmals mehr einem Gnadenakt als überhaupt noch einem Rechtsmittel.

Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe

Es muss also nochmals deutlich für alle Nichtjuristen herausgestellt werden: Durch § 28b Infektionsschutzgesetz wurde ein bestehender Rechtsschutz abgeschafft. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG wurde mit Füßen getreten. Und fast alle haben mitgemacht: unsere Bundeskanzlerin (der Gesetzentwurf stammte aus dem Kabinett), die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben, und die Ministerpräsidenten der Länder, die im Bundesrat dem Gesetz nicht entgegengetreten sind.

Wenn es sich bei dem Vorgehen der Herrschenden (Abschaffung des Föderalismus nach Art. 30 GG im Infektionsschutz-Bereich, Abschaffung eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Bereich) nur um einen einmaligen Ausrutscher handeln würde, könnte man darüber großzügig hinweggehen. Aber das Gegenteil ist leider der Fall. Denn es steht zu befürchten, dass § 28b Infektionsschutzgesetz nur die Generalprobe war und dass wir in Zukunft regelmäßig mit Grundrechtseinschränkungen aus politischen Motiven „beglückt“ werden.

  • 28b Infektionsschutzgesetz ist eine perfekte Blaupause für zukünftige Einschränkungen und Beschneidungen von Grundrechten, beispielsweise zum angeblichen Klimaschutz (als ob der Mensch oder ein so kleiner und unbedeutender Teil der Menschheit wie Deutschland ernsthaft in der Lage wäre, das Weltklima zu verändern oder zu „retten“. Welche eine Anmaßung). Man kann dann sogar teilweise den jetzigen Gesetzes-Text gleich weiterverwenden und muss nur noch Kleinigkeiten ändern. Das ist doch sehr praktisch. Statt eines bestimmten Inzidenzwertes (aktuell 100 nach dem Gesetz) kann man dann ja regeln, dass ab einem bestimmten – ebenso willkürlichen – CO2-Wert oder ab einem bestimmten NOx-Wert oder ab einem bestimmen Temperatur-Wert das Autofahren verboten wird, Flugreisen verboten werden, Ausgangssperren verhängt werden, Schulen, Theater und Kinos geschlossen werden und dergleichen.

Das alles ist keine bloße Fantasie. Vielmehr haben schon verschiedene Politiker, insbesondere unser Ober-Experte für Corona, Karl Lauterbach, ganz offen darüber gesprochen, dass man Grundrechtseinschränkungen wie für Corona auch für den Klimaschutz einsetzen müsste.

Keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen

An diesem Punkt komme ich dann zum Bundesverfassungsgericht und seiner jüngsten Entscheidung zum Klimaschutzgesetz. Das Traurige ist nämlich, dass nicht nur einige durchgedrehte Politiker solche Grundrechtseinschränkungen herbeireden, sondern dass das Bundesverfassungsgericht genau solche zukünftigen Grundrechtseinschränkungen für den Klimaschutz „abgesegnet“ hat. Es ist mit dieser Entscheidung völlig klar, dass es in Zukunft vom Bundesverfassungsgericht keinen Schutz mehr gegen Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, gegen Maßnahmen zum Klimaschutz geben wird. In seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz heißt es wörtlich:

„Zwar können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein; gerade aus dieser zukünftigen Rechtfertigbarkeit droht ja die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen. Weil die Weichen für künftige Freiheitsbelastungen aber bereits durch die aktuelle Regelung zulässiger Emissionsmengen gestellt werden, muss deren Auswirkung auf künftige Freiheit aus heutiger Sicht und zum jetzigen Zeitpunkt – in dem die Weichen noch umgestellt werden können – verhältnismäßig sein“ (Randnummer 192 der Entscheidung).

Das ist ein „Hammer“. In der Sache hat sich das Bundesverfassungsgericht damit nämlich vom Grundgesetz verabschiedet. Denn es macht völlig klar, dass selbst „gravierende“ Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas möglich sind und es dagegen nicht einschreiten wird.

Bislang waren Einschränkungen von Grundrechten nur nach den besonderen Voraussetzungen der Artikel 1 bis 20 Grundgesetz möglich. Dabei war die Einschränkungsmöglichkeit von Grundrechten im Grundgesetz selbst geregelt, nämlich im Rahmen eines einfachen Gesetzesvorbehaltes, eines qualifizierten Gesetzesvorbehaltes oder – mangels ausdrücklicher Einschränkbarkeit eines Grundrechtes – durch andere Grundrechte im Rahmen einer praktischen Konkordanz.

Von dieser klaren Systematik hat sich das Bundesverfassungsgericht verabschiedet, wenn es nebulös davon spricht, dass Maßnahmen zum Klimaschutz zukünftig auch gravierende Freiheitseinbußen rechtfertigen können. Aus einem bloßen Staatsziel in Art. 20a GG – und mehr war das bislang nicht nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Ansicht – macht das Bundesverfassungsgericht plötzlich eine eigenständige Rechtfertigung für alle möglichen Eingriffe in alle möglichen Grundrechte. Das war es dann mit den Grundrechten.

Verbote von Autofahrten und Flugreisen

Denn es liegt auf der Hand, dass wirklich alle Grundrechtseinschränkungen, die wir seit dem Beginn der Corona-Krise erlebt haben, auch mit dem Schutz des Klimas formal begründet werden können. Beispielsweise Verbote von Autofahrten und Flugreisen sind danach gut, weil weniger CO2 ausgestoßen wird. Das rechtfertigt also einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und in die Berufsfreiheit (auf Menschen, die gerne einmal Auto fahren oder die beruflich bedingt mit einem Auto fahren müssen, wird dann mit Sicherheit keine Rücksicht mehr genommen werden).

Auch nächtliche Ausgangssperren ließen sich damit begründen, weil durch weniger Verkehr zur Nachtzeit, durch weniger Treffen von Menschen und durch weniger Partys natürlich auch weniger CO2 ausgestoßen würde.

Auch die Schließung von Theatern und Kinos lässt sich leicht mit dem Klimaschutz rechtfertigen. Denn die meisten Besucher von Theatern und Kinos gelangen mit Autos oder öffentlichen Verkehrsmitteln dort hin und wieder zurück. Auch dabei wird „völlig unnötig“ CO2 ausgestoßen. Es ist daher viel einfacher, eigentlich geradezu erforderlich, wie zu Corona-Zeiten die Menschen ab 22.00 Uhr wieder in ihren Wohnungen und Häusern einzusperren, um unnötigen Verkehr und unnötigen CO2-Ausstoß zu vermeiden.

Ich könnte diese Beispiele noch endlos fortsetzen. Das erspare ich aber Ihnen und mir. Wenn Sie das Szenario noch näher betrachten wollen, lesen Sie sich das Wahlprogramm der Grünen durch, unter anderm das Verbot zum Bau von Einfamilienhäusern, den Veggie-Day und das angestrebte Verbot von Autos mit Verbrennungsmotoren.

Das Erschütternde ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht auf einer – noch immer – unsicheren Tatsachengrundlage so weit aus dem Fenster gelehnt hat und ernsthaft meint, zweifelsfrei und ohne jeden Fehler in die Zukunft schauen zu können.

Die Überheblichkeit des Ansatzes

Wie schreibt das Gericht so schön an anderer Stelle wörtlich: „Ein unbegrenztes Fortschreiben von Erderwärmung und Klimawandel stünde aber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“ (Randnummer 120 der Entscheidung). Solche Sätze, von denen die Entscheidung strotzt, sind an Beschränktheit und Arroganz eigentlich kaum mehr zu überbieten.

Hierzu nur wenige Punkte: Bereits das Wort „Klimawandel“ ist völliger Unsinn, weil sich das Klima immer und ständig gewandelt hat in den letzten 100.000 Jahren. Die Vorstellung, wir hätten ein seit langem bestehendes konstantes Klima, welches allein durch den menschgemachten CO2-Ausstoß gewandelt würde, ist schlicht grotesk. Wenn die Damen und Herren aus Karlsruhe im Schulunterricht aufgepasst hätten, müssten sie wissen, dass Skandinavien und die Ostsee in der letzten Eiszeit von einem riesigen Gletscher überzogen war, der komplett abschmolz, ohne dass menschgemachtes CO2 eine Rolle gespielt hätte. Es gibt keinen wirklich gesicherten Beweis (sondern nur Modelle), dass die jetzige Erwärmung auf das menschgemachte CO2 zurückzuführen wäre. Aber solche Feinheiten interessieren die Richter in Karlsruhe anscheinend nicht mehr.

Ein weiterer Punkt ist die Überheblichkeit dieses Ansatzes. Glauben die Verfassungsrichter ernsthaft, dass die völlige Einsparung von CO2 in Deutschland, die jedes Jahr allein schon durch den weiteren und erhöhten CO2-Ausstoß von Russland, China und Indien mehr als kompensiert wird, irgendetwas am Weltklima ändern könnte?

Keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes

Ein dritter Punkt schließlich lässt an den grundlegenden juristischen Fähigkeiten Verfassungsrichter zweifeln. Unter Randnummer 120 heißt es u.a., dass nach Art. 20a GG ein Klimaschutzgebot bestünde (das hat bisher eine überwiegende Zahl von Verfassungsrechtlern nicht so gesehen), welches die Gesetzgebung – verfassungsrechtlich maßgeblich – durch das Ziel konkretisiert habe, die Erwärmung der Erde (das wird alles von Deutschland aus geregelt…) auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Hier wird also nicht das Regelwerk des Grundgesetzes angewendet, wonach die Verfassung über jedem Gesetz und über jeder Regierung steht. Nein, es wird das Gegenteil praktiziert. Die Gesetzgebung – also die jeweilige Mehrheit im Bundestag, die sich bekanntlich ändern kann – steht plötzlich auf gleicher Höhe mit dem Grundgesetz und ist „verfassungsrechtlich maßgeblich“. Eine solche Aussage würde ich jedem Referendar, der zur Ausbildung bei mir wäre, um die Ohren hauen. Denn er hätte dadurch gezeigt, dass er keine Ahnung von der Normenhierarchie des Grundgesetzes hat.

Außerdem halten es die Bundesverfassungsrichter offensichtlich für ausgeschlossen, dass eines Tages ein anderer Gesetzgeber, also eine andere Mehrheit im Bundestag entstehen könnte. Und dieser Ausschluss ist seinerseits verfassungswidrig. Es ist immerhin denkbar – und daran hätten auch die Karlsruher Richter denken müssen, ehe sie sich so großspurig und arrogant aus dem Fenster lehnen – dass eines Tages eine Mehrheit im Bundestag eine Regierung stützt, die aus dem Pariser Klima-Abkommen aussteigt, die sich vom 1,5 Grad-Ziel verabschiedet und die eine gänzlich andere Politik verfolgt.

Immerhin hat es das in der größten Nation des Westens, in den USA, unter Trump gegeben. Wäre eine solche Regierung oder Bundestagsmehrheit dann allein deshalb verfassungswidrig? Selbstverständlich nicht. Aber eine solche Möglichkeit haben die Richter offenbar überhaupt nicht in Rechnung gestellt, sondern die gerade aktuelle Politik der gerade aktuellen Regierung zum Verfassungsmaßstab erklärt. Das ist juristisch nur noch eins: mangelhaft.

Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe verabschiedet

Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth ist völlig klar, wohin die Reise geht: Das Gericht wird alle zukünftigen Grundrechtseinschränkungen zum angeblichen Klimaschutz akzeptieren und nicht aufheben. Das Gericht hat sich von seiner Aufgabe, die ihm nach dem Grundgesetz obliegt, nämlich den Gesetzgeber zu überwachen und in seine Schranken zu weisen, verabschiedet.

Wer jetzt noch ernsthaft glaubt, dass das Gericht unter einem Präsidenten wie Harbarth in Zukunft auch nur eine einzige Regelung des Klimaschutzes noch für verfassungswidrig erklären könnte, ist grenzenlos naiv. Gerade unter einem solchen Präsidenten, der ein stromlinienförmiger Parteisoldat war, ein treuer Merkel-Untertan (sonst wäre er überhaupt nicht Richter oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts geworden) und ein karriere-bewusster Anpasser, ist nicht mehr mit eigenständigen und richterlich unabhängigen Entscheidungen durch den 1. Senat des Gerichts zu rechnen. Ganz im Gegenteil hat er mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass der 1. Senat des Gerichts ein zuverlässiger Handlanger und Erfüllungsgehilfe der Merkel-Regierung oder einer zukünftigen Grünen-Regierung unter Annalena Baerbock sein wird.

Der Weg zu einer grünen Öko-Diktatur ist damit dank Stephan Harbarth und Komplizen geebnet. Einen echten Grundrechts- und Freiheitsschutz der Bürger, der nach dem Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht obliegt, wird es nicht mehr geben. Also liebe Leser, spenden Sie Blumen oder schicken Sie einen Kranz. Das alte Grundgesetz, was wir einst hatten, war die beste Verfassung, die Deutschland jemals gehabt hat. Faktisch wird sie in Zukunft kaum noch eine Rolle spielen.

 

Der Autor ist Richter an einem deutschen Gericht und schreibt hier unter Pseudonym.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

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32 Kommentare

  1. Bitte nicht mehr an Frau Kosch, vllt. eher Frau Silke Mikosch, abarbeiten.Religiös Überzeugte sind nicht bekehrbar! Da hilft noch nicht einmal ein Herr Luther.In Berlin gibt es ja inzwischen einen Herrn Luthe, der da auch einsteht für ein: „Hier stehe ich und kann nicht anders“. Und längst haben ihn Leute wie damals Frundsberg gesagt: „Mönchlein, du gehst einen schweren Gang“!

  2. @Dr. Uwe Erfurth: Die Ausführungen Prof. Schmids über das „Grundgesetz für ein Staatsfragment“ namens BRD in allen Ehren.  Aber vor brutalen kriminellen „Tatmenschen“ wie denen, die uns heute regieren oder besser: tyrannisieren hilft auch keine „richtige“ Verfassung.   Die machen einfach, was sie wollen.  In deren Augen sind Gesetze nur etwas für uns, das „dumme Volk“, das sich gegen diese Usurpatoren leider viel zu wenig wehrt! 

  3. Man kann es so auf den Punkt bringen: Das höchste deutsche Gericht verurteilt unsere Regierung dazu, den Kampf gegen das Leben auf der Erde noch weiter zu verstärken!

    Ich denke, die Damen und Herren Richter sollten noch einmal die Schulbank drücken zum Thema Photosynthese!

    • Lieber Namensvetter Frey, ich gebe Ihnen Recht. Aber es ist ja viel schlimmer: Die Damen und Herren Richter sollten nicht nur ihre naturwissenschaftlichen Kenntnisse auffrischen, sondern vor allem ihre juristischen, bzw. ihre Staatsexamina zurückgeben. Wie Justus Lex so treffend ausgeführt hat, obliegt die Gesetzgebung der Regierung (Legislative) und nicht den Gerichten (Judikative). Diese Richter hier fordern jedoch von der Regierung eine Gesetzesänderung.

      • Sehr geehrte Frau Dr. Frey,

        aber die Judikative hat doch zu kontrollieren, ob die beschlossenen Gesetze verfassungsgemäß sind. Mir kommt es so vor, dass hier einige Juristen ein einzelnes ihnen nicht genehmes Urteil als Anlass nehmen, unsere Verfassung insgesamt infrage zu stellen.

        Im übrigen ist es egal, ob die Richter sich in der Photosynthese auskennen. Denn sowohl mit als auch ohne diese Kenntnis wird man das wissenschaftlich indizierte Risiko und deren derzeitig beschlossene Vermeidungsstrategie nicht vollumfänglich bewerten können. Jeder Jurist ist bei solchen „abstrakten“ Konflikten auf Fachexpertise angewiesen. Ein Jurist, der die wissenschaftlichen Ergebnisse durch seine persönliche Sicht ersetzt und möglicherweise gar dadurch verfälscht, taugt nichts.

         

    • Sehr geehrter Herr Frey,

      Richter müssen wegen des Themas Photosynthese nicht die Schulbank drücken. Eher sollten sie es bezüglich des Themas Grundgesetz tun!

      Richter beurteilen ihre Fälle ausschließlich (ich hoffe, daß es weiterhin so bleibt) auf Grundlage vorhandener Gesetze. Es kann sein, daß Richter bezüglich Grundgesetz noch einmal die Schulbank drücken sollten! Da geb ich Ihnen Recht!

      Im Grundgesetz steht nichts von Photosynthese. Das finde ich gut! Also muß auch kein Richter davon etwas verstehen, was ich in Ordnung finde. Richter müssen weder Chemiker noch Physiker sein.

      Trotzdem benötigen Richter in der Regel Gutachten für ihre Urteile, was ich (auch aus historischen Gründen) gut finde. Diese Gutachten fertigen gut bezahlte „unabhängige, gerichtlich beeidete Sachverständige“. In der Regel funktioniert das seit Jahrzehnten wunderbar. Ich bin eigentlich zufrieden.

      Allerdings nicht bei Klima und Corona: Die jeweiligen Gutachten können gegensetzlicher nicht sein. Mir tut jeder Richter leid, darüber ein Urteil fällen zu müssen! Schade, daß die obersten Richter nicht kapierten, um was es wirklich ging: um das Grundgesetz!

      Oder kurz gesagt:
      Das Problem sind weniger die Richter, eher die Sachverständigen, welche diese Richter zu solchen Urteilen bewegten.

      • Sehr geehrter Herr Suntinger

        Diese Gutachten fertigen gut bezahlte „unabhängige, gerichtlich beeidete Sachverständige“. In der Regel funktioniert das seit Jahrzehnten wunderbar. Ich bin eigentlich zufrieden.
        Allerdings nicht bei Klima und Corona: Die jeweiligen Gutachten können gegensetzlicher nicht sein.

        Können Sie mal Beispiele für gegensätzliche Gutachten bei Gerichtsverfahren im Falle des Klima nennen?

        Kann es sein, dass Sie nur dann mit dem Verfahren der Fachgutachten zufrieden sind, wenn die Gutachten Ihre Emotionslage nicht berühren?

        • Der grundlegende Irrtum besteht darin, dass eine Alarm- und Panikforschung, die genau dafür geschaffen wurde, keine objektive Wissenschaft sein kann. Und wer abweichende und dringend notwendige Ansätze zum Klima forschen möchte, der bekommt kein Geld, so einfach ist das.

          Man müsste allein schon deshalb innehalten, weil das anthropogene CO2 unglaublich schlecht mit den globalen Temperaturen korreliert. Und mögliche Gründe dafür gibt es viele. Und ganz sicher ist, dass das anthropogene CO2 nicht die alleinige Verursacherrolle bei der Klimaerwärmung spielt, wie es uns die Alarm- und Panikforschung unermüdlich einredet.

          Doch egal was passiert, und selbst wenn die Eiszeit zurückkehrt, an der Klima-Ideologie darf bei uns nicht gerüttelt werden. Insbesondere, wenn ein maßgeblicher Verfassungsrichter trotz seiner bescheidenen Qualifikationen von Merkel ins Amt gehievt wurde.

          Keine Frage, den ganzen Irrsinn haben wir hauptsächlich den Grünen zu verdanken, die prächtig vom Klima-Alarm leben. Und einer Kanzlerin, die die Macht der Medien sehr schnell erkannt hat, sich der permanenten  Klimaindoktrination fügt und sich mit Luisa und Greta sogar an die Spitze der Klima-Hysterie setzt. Den Alarm- und Panikforschern ist sie ebenfalls hörig und lügt uns ganz bewusst an, wenn sie von „der Klimawissenschaft“ spricht. Sie muss es besser wissen.

          Die  angeblich Menschheits-bedrohenden Klima-Gefahr  zu priorisieren, das fordert schon Merkels ausgeprägter Instinkt für Machterhalt. Weil die Grünen von den Wählern, die durch mediale Dauerindoktrination okö- und klimaverängstigt sind, sonst noch mehr Stimmen bekommen. Schon fast jeder Werbespot hebt heute auf diesen Irrsinn ab. Das sogenannte Gutachterwesen hat sich beim sogenannten „Klima-Notstand“ als Farce erwiesen.

          Dabei ist es extrem unwahrscheinlich, dass der Dekarbonisierungs-Irrsinn auch nach Jahrzehnte-langem CO2-Einspar-Kamekaze irgend etwas Greifbares bringen wird. Zur  Beruhigung von Klima-verängstigten Gemütern wäre jedenfalls ein zeitnah einsetzbares und wirksames Geoengineering sehr viel effektiver. All dies wird von den Verfassungsrichtern nicht einmal ansatzweise thematisiert – eben komplett Klima-verdummt wie die meisten hier im Land.

      • Also, dieses „Weimarer Urteil“ vom Familiengericht war auf der Basis von Gutachten ausgefertigt und begründet worden. Die Gutachter wurden danach sofort den Corona-spezifischen Wirrköpfen zugeordnet. Statt amtlicherseits die nächst höhere Instanz anzurufen und Gegengutachten zu erbringen.
        Bei dem hier diskutierten Urteil des BVerfG habe ich nirgends bisher etwas von Gutachten gelesen! Bitte helfen sie mir da, weil ich leider nicht fündig geworden bin. Wenn da dennoch etwas vom Klimafach beigesteuert worden sein soll, dürfte das PIK wohl als Lieferant aufgetreten sein! Denke ich!
        Oder die Fäden des Marionettentheaters waren mal wieder am Zug!

    • Wenn es irgendwann kein Sauerstoff mehr gibt auf der Erde, dann müssen wir halt mit Raumanzügen und Sauerstoffflaschen rumlaufen, wie die Astronauten auf dem Mond. Wenn wir natürlich Sauerstoff für 8 Milliarden Menschen herstellen können. Die Pflanzen und Tiere könnten dennoch nicht überleben. Die Erde wäre ein toter Planet.

  4. Genauso ist es! Diese sog. „Regierung“ hat mit Zustimmung des Bundesrates das Grundgesetz abgeschafft. Aber es kommt noch schlimmer, denn es ist laut eines Papiers aus dem Jahr 2017 (!!!) vom Bundesinnenministerium auch die Abschaffung des Wahlrechtes geplant. Siehe auch die „Zusammenfassung mit Reiner Füllmich – Corona-Ausschuss – Sitzung 50“,  https://t.me/bitteltv/6325.Doch warum machen die Altparteien/Altmedien so etwas? Was ist z.B. mit Kanzler Kurz los? Noch vor einigen Jahren, am Anfang der Regierung aus ÖVP+FPÖ, klang alles noch sehr vernünftig. Dann kam der Bruch mit der FPÖ, und vorbei war es mit der Vernunft.Ich bin zwar kein Militär-Stratege, aber das, was da weltweit zur gleichen Zeit abläuft, ist mehr als offensichtlich. Auf Befehl einer ausländischen Macht wird innerhalb der westlichen Ländern die „feindliche“ Übernahme vorbereitet. Offenbar stehen mittlerweile wichtige Positionen in den Organisationen/Altparteien/Altmedien/Regierungen unter Kontrolle dieser fremden, feindlichen Macht.“Rückgratlose Würmer“ überall, eine meist ahnungslose Bevölkerung, und so nimmt das Unheil seinen Lauf.Doch die Schlacht ist noch nicht geschlagen, der Widerstand regt sich:https://www.youmaker.com/video/930a56bb-c8de-44ef-91b4-630a2efabe0b

  5. Ja, da muss ich Herrn Lex zustimmen: Das GG ist tot, m.E. aber schon länger. Meines Erachtens wurde das Grundgesetz schon lange beerdigt. 1990 wird ja als Jahr der angeblichen Wiedervereinigung gefeiert: Wirtschaftsgebiet West + Wirtschaftsgebiet Ost. Hat es so früher ja gar nicht gegeben, konnte also auch nicht w i e d e r vereinigt werden. Leider vergessen unsere Juristen, die nur im BRD-System denken können, dass damals  der Art. 23 gestrichen wurde, der den räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes festgelegt hat. Es gibt da ja sog. höchstrichterliche Urteile, die besagen, dass Gesetze ohne Geltungsbereich nicht gelten. Jetzt werden die BRD-Juristen sagen, dass der Geltungsbereich in die Präambel „gerutscht“ sei. Dagegen haben mir viele Juristen erklärt, dass eine Präambel nur ein „unverbindliches Vorwort“ zu einem Gesetz ist, selbst aber keine Gesetzes-Funktion hat. Wem dies nicht reicht, der möge mir doch erklären, was es  mit den Urteilen des BVerfG zum Wahlgesetz auf sich hat, die im Juli 2012 vom BVerfG verkündet wurden: Das Bundeswahlgesetz ist ungültig. Nun sind ja dennoch seit dieser Zeit die Wahlen auf der Basis von diesem ungültigen Gesetz veranstaltet worden. Nach meiner (naturwissenschaftlich geprägten) Logik bedeutet das doch, dass all die Leute da in Berlin sich widerrechtlich Ihre Funktionen als Abgeordnete, als Bundeskanzlerin, als Bundespräsident angeeignet haben. Sie leben fürstlich auf unsere Kosten und machen eben Gesetze wie sie wollen.: Ohne Grundgesetz keine Gesetzesgrundlage! Von einem Rechtsstaat sehe ich seit 1990 schon lang nichts mehr: Ich sehe nur überall Willkür und Chaos – Grundgesetz, das war einmal. Das Schlimme der Urteile vom Juli 2012 ist ja, dass wir niemanden haben, der ein neues Wahlgesetz gemäß den Vorgaben des sog. BVerfG machen kann; eine illegal gewählte Regierung kann das sicherlich nicht. Was bleibt? Der Souverän – das ist jeder von uns – muss sich nach den Regeln des Völkerrechts die Macht zurückholen, in dem sie sich zu einer Verfassunggebenden Versammlung vereinigen und eine neue Verfassung für Deutschland machen, denn das Grundgesetz für die Bundesrepublik war nie eine Verfassung, denn das deutsche Volk durfte darüber ja gar nicht abstimmen. Wer´s nicht glaubt, sollte sich mal die Reden von Prof. Carlo Schmid 1949 anhören.; sind im Netz zu finden. Die Verfassunggebende Versammlung existiert bereits, braucht aber noch mehr Zulauf, damit die teure Schauspieltruppe in Berlin abgesetzt werden kann. Anders wird der Corona-Blödsinn auch gar nicht beendet werden, denn die Berliner Truppe wird freiwillig ihre Macht nicht abgeben, weil sie wegen zahlreicher Gesetzesverstößen hinter die schwedischen Gardinen wandern wird: Denn Corona und Klimakatastrophe sind nichts als Betrug am Volk. Die EIKE-Leser wissen das schon lang.

  6. Offenbar führt kein Weg an der zynischen Erkenntnis vorbei, daß auch Staatsverfassungen nur Papier sind, und dieses ist bekanntlich geduldig.  Genügend kriminelle Energie vorausgesetzt, können die herrschenden „Eliten“ und deren Handlanger, zu denen neuerdings sogar die höchsten Richter der Republik gehören, mit solcherlei Papier machen, was immer sie wollen. Manche meiner Bekannten warfen mir zumindest Übertreibung vor, wenn ich vom kommenden „Klima- und Pandemie-GULAG“ Deutschland sprach. Mit Merkels „Bevölkerungsschutz“-Ermächtigungsgesetz und dem jüngsten Skandalurteil der Karlsruher Robenschranzen wurde jetzt zumindest die deutsche Sektion des globalen Konzentrationslager-Komplexes fertiggestellt. Ob „Happy-Meal-Greta“ und „Langstrecken-Luisa“ wohl bewußt ist, wofür sie sich haben einspannen lassen? Mangels geistigen Formats v-ermutlich nicht!  

  7. EIKE…. ihr seid vom folgenden natürlich ausgenommen.     Schön das ihr den Kampf aufgenommen habt.    Und der Kampf ist genau der selbe beim Klimaunsinn wie beim Coronaschmarren.    Die Mechanismen sind identisch.Tja….. es ist ungeheuerlich, aber die „Sklaven“ sind eben noch zu Glücklich und wollen lieber „Sicherheit“ den Freiheit.      Imad Karim zeigt in seinem Film sehr schön  auf in was für einer Ideenwelt grosse Teile von uns leben, auch von uns Schweizern.       https://www.youtube.com/watch?v=onkgPTPnNPc      Es ist den Menschen einfach ungeheuer schwer zu erklären, warum man allen Anfängen wehren sollte.    Die Sozis in Deutschland wissen zwar 300%-ig genau, was sie 1933 alles getan hätten um Widerstand zu leisten, aber sie erkennen nicht, dass genau das ……Hier und Heute auch  nötig wäre.     Diese Nichtsnutze glauben, dass Totalitär in ihrem Sinne besser ist wie das Totalitär von Damals, das der Zweck es dieses mal heiligt.      Hier in der Schweiz wehrte man den Anfängen, als man 1849 die neue Bundesverfassung einführte. Köpfe wie Ulrich Ochsenbein schufen ein Glanzstück der Staatskunst, die Bundesverfassung von 1849.       Der Sonderbundskrieg hatte alle aufgerüttelt, man wollte die Schweiz als Nation nie wieder gefährden.        Und diese Bundesverfassung wurde bis gegen 1900 noch wesentlich verbessert.         Die Initiative, das Referendum usw.  kamen noch dazu.       Und nur dieser Bundesverfassung mit ihrem durch und durch föderalistischen Geist ist es zu verdanken, das wir nun am 11 Juni darüber abstimmen können ob unsere Politik ein Covid-19 Gesetz erhält, welches den Politikern alle ihre Massnahmen von 2020 nachträglich absegnet, und zukünftige noch bis 2031 ermöglichen würde.     Demokratie muss jeden Tag aufs neue verteidigt werden….. jeden lieben langen Tag und zwar von den Bürgern, nicht der Politik.     Gerade euch Deutschen haben ich das nun 30 Jahre lang gepredigt.     Aber jedes Volk bekommt eben auch die Politik die es verdient.     In Deutschland wehrt man sich nicht wirklich dagegen.    Ja ich las irgendwo, das in Deutschland das Personal für die nächste Diktatur schon bereit steht. Besehe ich mir, mit wie viel Denunziantentum bei euch die Corona Massnahmen verteidigt werden, so kann ich dem nur beipflichten.     Absolut richtig beobachtet.  Es braucht nur ein aufgebauschtes Pandemiechen und schon kippt ihr um.        Und nun das Bundesverfassungsgericht. ja in der Schweiz wollen die Sozis ja auch so eins haben, sie wissen wie man so eine Institution missbrauchen kann.       Karlsruher Richter sollten vom ganzen Bundestag gewählt werden. Wobei der Bundestag in Deutschland diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann, denn er ist bereits gleichgeschaltet. Allenfalls könnte man da noch was machen ……wenn alle Parteien im Bundestag einen Bundesrichter ernennen könnten.    Allerdings würde euch selbst das nicht mehr helfen.     Nur wenn ihr im Herbst die AfD stark macht….. kann euch noch eine Zukunft vorausgesagt werden.    Ach ja AfD….. „Kalte Sonne“ lese ich kaum mehr, die Einfältigen hatten nichts besseres zu tun als sich vorsorglich von der AfD zu distanzieren.         Eben das ist euer Deutsches Problem…. genau sowas. 

      • Imad Karim, sieht das als Flüchtling aus dem totalitären Iran sehr realistisch. Was nach Satire aussieht, entspricht 100% den Tatsachen in unserem Land. Leider wird es zu spät sein, wenn die einheimischen Bürger aufwachen. Wahrscheinlich ist es schon zu spät, es geht seinen Gang: Unterdrückung, Bürgerkrieg, Diktatur, Krieg und Zerstörung, Armut, Wiederaufbau, Demokratie. Habe ich etwas vergessen?

        • @ Bleckmann….

          Ich erlebe das in meiner Familie ja selber, genau so wie es Imad Karim zeigt.

          Der Sohn meiner Schwester studiert in Berlin und macht dort den Master in Architektur.

          Mittlerweile ist er samt Englischlern-Jahr usw. 28 Jahre alt.

          Er hat sich so gut angelassen….. als er mit 20 die Rekrutenschule absolvierte und das mit Bravour. Ich habe ihn ja auch mit-erzogen…. aber Berlin….das färbt nun stark ab…. das wird man Linksverblödet.

          Und seine Freundin hat ihn ebenso umgepolt. Sie Ist Berlinerin und meinte an Weihnachten zu mir, Sie könne sich ein Berlin ohne Individualverkehr gut vorstellen.

          Der Junge Mann ist ein super netter gut ausgebildeter Typ geworden, aber er lebt in einer Welt wo man kein Geld mehr verdienen muss, Vater füllt die Karte jeden Monat.  Schön für den Jungen Mann, schlecht für unsere Gesellschaft.

          Als ich den ersten Lohn im Couvert nach Hause brachte und Mutter davon was abgab, da war ich 19 und Vater schon pensioniert.

          Mit 24 hatte ich mein eigenes Geschäft……. und damit ich es von 19 bis 24 aufbauen konnte, arbeitete ich Tagsüber, und Abends in meiner ersten provisorischen Werkstatt.

          Die Tochter meiner Schwester hat Englisch in Malawi gelernt ….. Malawi nicht etwa England…. machte eine erste Ausbildung zur Apothekenhelferin und dann zur Sozialarbeiterin.

          Sie betreut nun sogenannte Flüchtlinge. Überhaupt denkt sie das die betreuen von Jedermann nötig und angebracht ist und Geld ja eigentlich genug da ist, würde man es nur richtig verteilen.

          Jedes noch so kleine Zwischenmenschliche und eingebildete Problemchen wird Stundenlang zerredet. Etwa so wie im Deutschen Fernsehen … wie heisst die ewige Sendung noch…. „Berlin 90226“ oder so irgendwie.

          IMAD KARIM LÄSST GRÜSSEN.

  8. Und plötzlich wissen alle, wie es geht. Kaum hat unser BVG den Politikern klar gemacht, was sie verbockt haben, überschlagen sich die Meldungen aus den Parteien, dass man ja schon immer viel mehr für Klimaschutz habe tun wollen, nur der jeweilige Bündnispartner habe gebremst. Und im Handelsblatt sind Erneuerbare Energien -heute Offshore-Windkraftwerke- das Thema Nummer eins. Na also, geht doch. Manchmal benötigen unsere Volksvertreter ein wenig gesetzliche Leitplanke, damit sie wissen, wo es lang geht.              Silke Kosch

      • Nun ja, wie sagte doch einer mal…….

        Es gibt Staubsaugervertreter die verkaufen Staubsauger…. dann gibt es Biervertreter die verkaufen Bier….. dann gibt es die Volksvertreter die verkaufen….. ???

    • „Manchmal benötigen unsere Volksvertreter ein wenig gesetzliche Leitplanke, damit sie wissen, wo es lang geht.“ Das BVG soll eben keine Leitplanken liefern, sondern die Volksvertreter. Ihr Demokratie-Verständnis lässt zu wünschen übrig.
      „Und im Handelsblatt sind Erneuerbare Energien -heute Offshore-Windkraftwerke- das Thema Nummer eins.“ Die Medien verdienen ihr Geld hauptsächlich mit Werbe-Einnahmen. Im Münchner Merkur wurde auch vor einigen Tagen das TESLA E-SUV über den Schellenkönig gelobt.

    • >> Und im Handelsblatt sind Erneuerbare Energien -heute Offshore-Windkraftwerke- das Thema Nummer eins.<<

      Zur Information: Es gibt physikalisch keine „Erneuerbaren Energien“ und es gibt auc keine „Windkraftwerke“. Diese Falschbezeichnungen dienen nur der gezielten Falschinformation der meist naturwissenschaftlich und ökonomisch ungebildeten Einwohner Deutschlands.

      Windmühlen haben bereits unsere Vorfahren benutzt und abgeschafft, als die Thermokraftwerke erfunden wurden.

    • Frau Kosch,

      haben Sie eigentlich mal darüber nachgedacht, was passiert, wenn die ganzen deutschen Klimaschutzmaßnahmen nicht den gewünschten Effekt erbringen? Vielleicht, weil China nicht mitzieht, vielleicht, weil sich das Klima nicht um die Maßnahmen schert? Dann wären Milliarden und Abermilliarden für alternative Energien und Klimaschutzmaßnahmen verpulvert worden, ohne Vorkehrungen zu treffen, mit einem Klimawandel leben zu können. Statt Küstenschutz, Wasserspeicher, sicherer Energieversorgung und angepasster Landwirtschaft gäbe es dann…… nix. Der Norden überflutet, der Rest vertrocknet, Unruhen wegen Wasser- und Nahrungsmangel, gestorbener Wald. Aber immerhin das gute Gewissen, alles für die Klimarettung getan zu haben.

      • Sie werden niemals eine vernünftige Antwort von Frau Kosch erhalten, da sie sich unter konsequenter Missachtung maßgeblicher Fakten eine unabänderbare Meinung gebildet hat oder aber direkte Profiteurin der Märchengeschichte ist, wird sie niemals einen einzigen Gedanken an eventuelle Nachteile der Greendealmaßnahmen verschwenden, sie stellt sich entweder aus Eigeninteresse dumm oder versteht tatsächlich nicht, dass sie für die planwirtschaftlichen Maßnahmen entweder durch dauerhaft hohe Inflation oder den Zusammenbruch des Finanzsystems gerade stehen wird.

      • Ja, ja, die grüne Silke…

        Sie haben ja in allem Recht, ws Sie der Frao Kosch entgegnen, nur ist es leider so, dass gegen Ideologien keine Argumente ankommen.

        Eine fruchtbare Diskussion erkennt man daran, dass Argumente beim Empfägner auch mal dazu führen, dass er so oder so ähnlich sagt: Interessant, darüber muss ich nochmal nachdenken. Allerdings trifft das auf beide Seiten zu. Ist aber sowohl hier, als auch bei TV-Diskussionen äußerst selten.

        Eigentlich könnte es ja eine Bereicherung des Diskussionsraumes hier sein, wenn eine Teilnehmerin abweichende Ansichten äußert, aber dann wäre Voraussetzung, dass sie sachlich, wissenschaftlich, argumentiert und nicht nur gün-ideologische Standpunkte repetiert.

  9. In gewisser Weise faszinierend, wie eine Demokratie blitzartig in sich zusammenfallen kann. Kein mit irgendwelchen Gesetzen vollgeschriebenes Papier kann leider davor schützen, wenn die Akteure an veralteteten Konzeptionen wie Demokratie und Rechtsstaat kein Interesse mehr haben. Denn bekanntermaßen kennt Not kein Gebot, auch wenn die Not nur eingebildet ist. Das wird irgendwann in der Zukunft den „Forschenden“ der einschlägigen Soundso-logien eine Menge Material für unbeachtete Doktorarbeiten oder beachtete und freundlich besprochene Bücher liefern und sie werden auch in der Zukunft sowenig Relevanz haben wie heute die vielen Bücher über die Fehler der Vergangenheit. Hannah Arendt hat schon vor Jahrzehnten die Mechanismen der Gesellschaftskontrolle geradezu mit einem Röntgenblick seziert und beschrieben. Ohne jede Relevanz.

    •  

      @ G. Ruchowski

      Eben darum wissen wir nun wie es 1933 so hatte kommen können…. eben darum ?

       

      Als Kind konnte ich mir das nicht erklären…..später erkjannte ich, das die Folgsamen die schlimmste alles Spezies sind.

  10. Das nennt sich Geschäft mit Grundrechten. Scheibchenweise werden sie durch Impfung zurück gegeben und dann wieder weggenommen, wenn neue Impfungen da sind. Wer sich impfen lässt, bekommt wieder etwas zugesprochen.So werden auch Hunde erzogen. Wenn der Hund das macht, was man will, dann bekommt er sein Leckerchen. 

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