Lockdown bald auch fürs Klima – die wahre Tragweite des Karlsruher Beschlusses!

Lockdown auch für den Klimaschutz? Bild Alexander Hauk / alexander-hauk.de / pixelio.de

Grundgesetze nur noch unter Klima-Vorbehalt

von Dirk Maxeiner

Vorgestern titelte Achgut.com noch: „Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts“. Es ging in dem Beitrag um die seit über einem Jahr von der Corona-Politik veranlasste Beschneidung der Grundrechte der Bürger. Und die Frage, warum zahlreiche dagegen anhängige Verfassungsbeschwerden entweder nicht angenommen wurden oder der Bearbeitung harren. Das Verfassungsgericht scheint es nicht sehr eilig zu haben mit der Klärung dieser Frage.

Am heutigen Tage sind wir etwas klüger. Professor Doktor Stephan Harbarth und sein erster Senat sind wieder aufgetaucht und zwar mit einem wegweisenden Urteil. Nein, nicht zur Coronapolitik und den notleidenden Grundrechten der Menschen in diesem Lande. Stattdessen geht’s ums Klima.

Das Klimaschutzgesetz von 2019 greift nämlich aus Sicht der Verfassungsrichter zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten sie und gaben einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde teilweise statt. Das klingt schön harmlos und umweltbewegt, hat es aber in sich. In der Pressemitteilung wird aus dem Urteil wie folgt zitiert:

„Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.“ 

Dies lässt nun wirklich nichts Gutes ahnen. „Gravierendes“ sind keine Petitessen oder Lästigkeiten, sondern Robustes, Manifestes: Ausgangssperren, Reiseuntersagungen, Betätigungsverbote, Eigentumsentziehungen. Es geht also um das volle Programm dessen, was wir derzeit unter dem Corona-Regime erleben. Soll der sofortige Grundrechtsentzug jetzt zur Rettung des Weltklimas und einer vermuteten Temperaturentwicklung in 100 Jahren fortgeschrieben werden?

Insofern wären die Verfassungsbeschwerden zur Corona-Politik bereits obsolet. Mit diesem Urteil lässt sich ab Herbst strikt grün durchregieren. Nach dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz (mit seinem Automatismus zwischen amtlich festgestellter Inzidenz und Menschenrechtsverkürzungen) soll nun offenbar bei der Rettung des Weltklimas analog vorgegangen werden. Zeitpunkt und Art dieses Urteils dürften politisch hochwillkommen sein (Peter Altmaier, als Mitglied der Bundesregierung der eigentlich Beklagte, hat sich auch schon euphorisch über seine „epochale“ Niederlage gefreut).

Der Orwellsche Gedanke, Freiheiten abzuschaffen, um die Freiheit zu schützen, findet auch beim bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder („Die Maske ist ein Instrument der Freiheit“) begeisterte Zustimmung. Er nannte das Klima-Urteil „wuchtig, aber richtig“. Es müsse von allen als positive Chance verstanden werden. Noch nie habe ein Gericht in einer solchen Art und Weise einen Generationenvertrag eingefordert. „Das muss man jetzt umsetzen in positive Energie“, verlangte Söder. Man dürfe sich nicht wegducken, sondern müsse „jetzt anpacken“. Generationengerechtigkeit als eine Frage der Freiheit kommender Generationen“ zu sehen, sei „epochal und wegweisend!“, dichtete sein getreuer Generalsekretär Blume.

Dazu noch einmal ein Zitat aus der Presserklärung des Bundesverfassungsgerichtes:

„Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.“

In einfacher Sprache: Ein wie auch immer gearteter „Klimawandel“ (hat sich das Klima jemals nicht gewandelt?) wird als Begründung ausreichen, Freiheiten einzuschränken, „die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind“. Dazu sei gesagt: Das gesamte Leben auf der Erde ist direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden.

In Zukunft vermutlich keine Wurst als Belag

Ohne CO2 bleibt bald nur noch tote Materie. Der Mensch atmet bereits CO2 aus, wenn sein Stoffwechsel das Frühstücksbrötchen verbrennt, das in Zukunft aber vermutlich keine Wurst als Belag mehr enthalten darf, weil Fleisch ja als klimaschädlich gilt. Das Bundesverfassungsgericht lässt uns am heutigen Tage in die Öko-Hölle schauen.

Die Verfassungbeschwerde wurde von den üblichen Verdächtigen unter den Umweltverbänden eingereicht, die stellvertretend eine Reihe von vorgeblich bereits vom Klimawandel betroffene Pappkameraden aufmarschieren ließen. Die Kläger wurden von großen Umweltschutzorganisationen BUND, Germanwatch, Greenpeace, der Deutschen Umwelthilfe, dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und Protect the Planet unterstützt. Darunter Aktivisten von „Fridays for Future“, aber auch vorgeblich klimageschädigte junge Leute „aus Bangladesh und Nepal“. Dazu gehören auch einige Bewohner der Insel Pellworm, die argumentieren, dass der landwirtschaftliche Betrieb ihrer Familie durch den Klimawandel zerstört werde.

Zu Pellworm nur eine exemplarische Feststellung: Die Insel liegt im Durchschnitt einen Meter unter dem Meeresspiegel, und das nicht erst seit heute. Acht Meter hohe Deiche schützen sie vor den Fluten. Ein beschleunigter Anstieg des Meeresspiegels in der Nordsee ist nicht festzustellen. Die Pegelmessungen in Cuxhaven und Norderney lassen das nicht erkennen. Auch die Universität Siegen (Meeresspiegel_Nordsee) bestätigt in einer Veröffentlichung aus 2013 den säkularen Anstieg mit derzeit 1,7 mm im Jahr oder 17 cm im Jahrhundert, das sind weniger als die vorher angenommenen 25 cm im Jahrhundert. Aber es kommt auf einen Zentimeter mehr oder weniger auch nicht an. Um den moderaten Anstieg werden die Deiche ohnehin routinemäßig erhöht. Ohne den postglazialen Meeresspiegelanstieg gäbe es übrigens weder das Watt noch beispielsweise die ostfriesischen Düneninseln. Dies nur als Schlaglicht auf den von den Klägern insinuierten Notstand (ähnlich Erdendes ließe sich zu den Klimafolgen in Bangladesh oder im Himalaya anführen).

Aber es geht ja auch gar nicht – und das ist das Fatale an diesem Urteil – um das Hier und Heute, sondern um eine wie auch immer imaginierte Zukunft und dort auf unsere Kinder und Kindeskinder lauernde Gefahren. Das Bundesverfassungsgericht macht sich mit seinem aktuellen Urteil und der kritiklosen Übernahme vollkommen willkürlich gesetzter Ziele („1,5 Grad Ziel“) und raunender Gummibegriffe („Kipp-Elemente“), die ähnlich frei schwebend sind wie die Inzidenzwerte in diesem Lande, die Diktion der Klimaaktivisten zu eigen. In dieser Hinsicht erinnert die Klimadiskussion mit ihren ständig wechselnden Argumenten (aus „Globaler Erwärmung“ wurde „Klimawandel“ und schließlich eine ominöse „Klimakrise“) ebenfalls an das regierungsamtliche Corona-Spiel. Besonders erschreckend ist dabei die unglaublich naive Vorstellung darüber, wie monokausal das Klima auf Erden der Menschheit zugeschrieben werden könne.

Das Klima entzieht sich dem Bundesverfassungsgericht

Eine Zivilisation mit fast 8 Milliarden Menschen beeinflusst das Klima auf vielfache Art. Die natürlichen Einflüsse, die in der Vergangenheit oft abrupte Klimaumschwünge einleiteten, haben jedoch nicht einfach aufgehört zu existieren, nur weil die Dampfmaschine oder das Auto erfunden wurden. Und doch erliegen viele diesem Trugschluss: Das Klima wird in der Öffentlichkeit mittlerweile als ein System wahrgenommen, das durch die Ausschaltung anthropogener Einflüsse in einen sanften Ruhezustand versetzt werden könnte. Als ginge es lediglich darum, das Klima nach eigenem Gusto angenehm zu gestalten, wie zuhause mit dem Stellrad die Heizung runterzudrehen. Das ist natürlich barer Unsinn. Das Klima wird sich so oder so weiterhin verändern – aus welchen Gründen auch immer. Gottseidank entzieht sich dieser Umstand auch dem Durchsetzungsbereich des Bundesverfassungsgerichts.

Aber zumindest juristisch befinden wir uns inzwischen auf einem anderen Planeten. In dem Beitrag: „Vorsorgeprinzip: Schutzhaft für ein ganzes Land“ schrieb Achgut.com vor zwei Monaten:

„Eines der Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates heißt: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Vorsorgeprinzip in seiner heutigen Auslegung kehrt diesen Grundsatz um. Der gut gemeinte und vernünftige Gedanke der Vorsorge ist in ein freiheitsfeindliches Konzept verwandelt worden. Auch am heutigen Tage wird die „Prävention“ beim Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten wieder als panzerbrechendes Argument herangezogen werden. Die Begründungen für einen Lockdown sind ja inzwischen schneller gewechselt worden als die Unterwäsche. Jetzt wo die Zahlen wieder sinken, müssen die vermuteten Eigenschaften auftretender Mutationen als Grund für die Rettung der Menschen vor sich selbst herhalten. Ein Argument für die Ewigkeit, denn Mutieren gehört nun mal zum Grundsatzprogramm von Viren. Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2. Von der Umweltpolitik salonfähig gemacht, zeigt die Corona-Politik das Vorsorgeprinzip endgültig als Schritt ins Totalitäre.“

Nach Zero-Covid kommt dann Zero-CO2: Der Verfasser hätte sich vor acht Wochen noch nicht vorstellen können, wie schnell diese Vorhersage eintreffen würde. In dem Urteil ist zwar zwischendrin auch einmal von „Abwägung“ und „Verhältnismäßigkeit“ die Rede; wie sehr solchen Sätzen aber zu trauen ist, zeigt die gegenwärtige vollkommen willkürliche und unverhältnismäßige Corona-Verbotsorgie, der bislang vom Bundesverfassungsgericht nicht Einhalt geboten wurde.

Zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten

Der ehemalige Chef des Umweltbundesamtes, Andreas Troge (CDU), empfahl schon vor vielen Jahren aus Gründen der Vorsicht, „Nichtwissen als gegen uns gerichtet zu betrachten“. Heute liest sich dieser Satz noch beängstigender als damals schon. Da die grundsätzliche Durchsetzung des Vorsorgeprinzips das Leben sofort zum Stillstand bringen würde, beschränkt man sich auf willkürlich ausgesuchte ideologische Steckenpferde. Und ein Bereich, in dem man nahezu das ganze Leben des Bürgers bevormundend regeln kann, ist der Klimaschutz, der nun auch mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts zur Staatreligion befördert wird. Wir befinden uns auf dem strammen Weg zurück unter die Knute von Hohepriestern und Päpsten.

Wenn ein Fabrikant oder Konsument künftig gegen ein Verbot eines lediglich vermutlich gefährlichen Produktes (siehe oben: „direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden“) verstößt, läuft er womöglich Gefahr, hart bestraft zu werden. „Dann sind wir auf dem Weg in ein anderes Universum“, schrieb der französische Nationalökonom Henri Lepage schon am 13. Januar 2001 in der FAZ. Seit heute ist der Marsch dieses Gedankens durch die Institutionen zumindest in Deutschland vollbracht.

Es ist damit denkbar, dass jemand aus vorbeugenden Gründen eingesperrt wird. Mit dieser Entwicklung werde eine Grundlage der freien Gesellschaft und des Rechtsstaates ausgehöhlt. Die Zuschreibung einer Schuld werde zu etwas Künstlichem, zu einer Art willkürlicher Scheinjustiz. Auch der Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer ahnte schon vor vielen Jahren nichts Gutes: Er beklagte die Gefahr wachsender Willkür des Staates und entsprechende Tendenzen in der Entwicklung des deutschen Strafrechts. Der Jurist sah beispielsweise im Umweltstrafrecht „Neukriminalisierungen außerhalb eines Täter-Opfer-Bereichs“ sowie eine „flächendeckende Vorfeldkriminalisierung, bevorzugt über abstrakte Gefährdungsdelikte“.

Bislang galt in Deutschland zumindest eine Frage als juristisch geklärt: Rechte haben können nur Menschen, genauer gesprochen: bereits geborene, lebende Menschen. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt genau dies gleich in Paragraph 1 fest: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.” Auch der Endpunkt dieser Rechtsfähigkeit ist klar bestimmt, indem nämlich Paragraph 1922 BGB den Übergang des Vermögens auf einen oder mehrere Erben im Todesfall regelt. Auf achgut.com schrieb Oliver Hartwich schon 2009 dazu sehr treffend:

„Zwischen Paragraph 1 und Paragraph 1922 liegt das gesamte Leben, in dem der Mensch Kaufverträge schließen, ein Arbeitsverhältnis eingehen oder auch heiraten kann. Mit anderen Worten: Zwischen Geburt und Tod kann er Rechte ausüben und Verpflichtungen eingehen. Eigentlich ist das keine besonders bahnbrechende Erkenntnis, aber deutsche Juristen mögen es eben gerne präzise. Man denke nur an die berühmte Vorschrift aus dem Bundesreisekostengesetz von 1973: „Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.”

Zukünftige Generationen als Rechtsträger?

Man muss kein Jurist sein, um den Sinn dieses klar umgrenzten Begriffs der Rechtsfähigkeit, also der Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein, zu verstehen. Wer noch nicht geboren oder bereits verstorben ist, kann keinerlei Verpflichtungen eingehen. Er kann keine Forderungen erheben; er kann keine Willenserklärungen abgeben; er kann keine vertraglichen Bindungen eingehen. Wer hingegen lebt, der kann und darf all dies tun.

Es ist diese Privatautonomie, in der sich die Würde des Menschen spiegelt, die durch das Grundgesetz besonders geschützt ist. Man könnte auch sagen, dass Rechtsfähigkeit und Privatautonomie gerade aus dieser Menschenwürde erwachsen. Denn nichts wäre des Menschen unwürdiger, als nicht selbstbestimmt seine Angelegenheiten wahrnehmen zu können. Rechtsfähigkeit und Privatautonomie sind gemeinsam der wichtigste Ausdruck der Konzeption des freiheitlichen Rechtsstaates.

So weit, so unstrittig. Doch gibt es seit langem von entsprechender Seite Gedankenspiele, den Kreis der Rechtsfähigkeit weiter zu ziehen. Zukünftige Generationen könnten ebenfalls als Rechtsträger anerkannt werden, argumentieren ihre selbsternannten irdischen Sachwalter. Dies wird häufig unter Verweis auf das Konzept der sogenannten Nachhaltigkeit getan, ein weiteres Wieselwort in dieser Debatte. Zur Begründung wird dabei angeführt, dass künftige Generationen in ihren eigenen Freiheitsrechten durch heutige Handlungen eingeschränkt würden. Folglich seien bei der Nutzung heutiger Ressourcen die Interessen jener künftigen Generationen zu berücksichtigen, insbesondere, wenn dies Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Und genau dies hat heute wortwörtlich das Bundesverfassungsgericht getan.

Es findet damit gleichzeitig eine Entmündigung und eine Anmaßung statt. Entmündigt wird die heutige Generation, denn ihr wird eine eigene Entscheidung, ihr Leben selbstverantwortlich zu führen, abgenommen. Zweitens maßt sich derjenige, der im angeblichen Interesse künftiger Generationen Forderungen erhebt, an, für eben jene Generationen sprechen zu können. Implizit treibt dieses Urteil auch einen Keil zwischen die ältere Generation, die sich als Kohlenstoff-Frevler schuldig gemacht hat, und diejenigen der  jüngeren Generation, die den Verzicht auf den Schulunterricht als Methode zur Rettung des Klimas entdeckt haben.

Paradoxer geht es nicht. Gerade die Sorge um das zarte Pflänzchen der Freiheit ist die beste Voraussetzung dafür, dass zukünftige Generationen in Freiheit und Wohlstand leben können. Es ist der inzwischen berühmte Konflikt zwischen denen, die Angst vor dem Ende der Welt haben, und jenen, die Angst vor dem Ende des Monats haben. Vor diesem Hintergrund ist das Prinzip der Freiheit der beste Garant für eine im Wortsinne nachhaltige, klimaschonende, erfinderische und kreative Gesellschaft und Entwicklung. Das Bundesverfassungsgericht scheint dieser Garant nicht mehr zu sein.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 

image_pdfimage_print

27 Kommentare

  1. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verletzt das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) Grundrechte vor allem der jüngeren Generation, weil es nur bis 2030 reicht und für die Zeit danach keine hinreichend konkreten CO2-Maßnahmen vorsieht. Die Bundesregierung muss nachbessern.Das BVG mischt sich gemäß Klima-Zeitgeist in das tagespolitische Geschäft ein. Damit verliert es seine Unabhängigkeit und am Ende seine Akzeptanz bei vielen um die Dimensionens wissenden Bürgern weniger bei den Glaubenden von Theorie . Mit der Gelddruckmaschine  CO2 verliert sogar diese Generation Wissenschaft an Glaubwürdigkeit.

    • Angenommen, die seit einiger Zeit feuerspuckende Vulkanspalte  in Island wäre in Deutschland und knabbere am erlaubten „CO2-Restbudget“ bis 2050. Wer würde dafür die CO2-Steuer zahlen?

  2. Die Schlinge wird mit hoher Geschwindigkeit zugezogen.Wir werden den Morgenthauplan 2.0 in den nächsten 10 Jahren in voller Stärke erleben.

  3. Die Drahtzieher dieses Pandemie Diktatur wissen ganz genau wenn man mit diesem Blödsinn bei der dummen Bevölkerung durchkommt ja dann kann noch mehr Unsinn verbreiten – man hat jetzt fast 40 Jahre jeden tag die Lüge vom bösen CO2 propagiert und das hat jetzt funktioniert das das alle glauben obwohl Tagtäglich die Natur ohne CO2 nicht leben könnte. Weltweit werden gigantische Mengen von natürlichem bösen CO2 ausgestossen und die Natur wird dadurch nicht zerstört – natürlich nicht weil Kohlenstoff das Element der Lebenden Natur ist – das kann man ja auch beobachten – nur ein Anstieg von nur 0.01% führt in der Natur zu verstärkten Pflanzenwachstum. Wie Hirnrissig muss es sein – Angst vor etwas völlig natürlichen zu haben. Leute macht die Augen auf – Klima ist nicht Wetter – setzt euren Verstand ein und werdet entspannt. Das trifft auf alles zu was an horrormeldungen von der Politik kommt.

  4. Schön ist das. Als Erstes müssen die Herstellung und der Verhauf von Akku-Autos & Co verboten werden. Und die Windmühlen auch. Akku-Autos und Windmühlen sind extreme Klimaschädlinge. Wen und was die sonst noch schädigen ist ebenfalls extrem umfangreich. Beispielsweise schädigt der Infraschall der Primitivwindmühlen die Anwohner in ihrer Gesundheit langfristig.

      • Sehr geehrter Herr Deutering,

        Sie werden doch wohl nicht auf die Vernebelung Ihres verlinkten Beitrags reinfallen?

        „• Windenergieanlagen stehen häufig in ländlichen Gegenden mit wenigen Hintergrundgeräuschen. Dadurch werden auch vergleichsweise leise Geräusche leichter wahrgenommen.“

        Ich wohne in so einer Umgebung, bei fast Null-dBa Umgebungsgeräuschen, fallen die „erlaubten“ (Wer war das?) 39 … 40 dBa der Windmühlen sehr auf.

        „Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) kam jedoch 2014 zu dem Ergebnis, dass die Infraschallbelastung vor allem in den Spitzen zum Teil deutlich über den Untersuchungen des LUBW lag. Der Grund: Die Messungen des LUBW nahmen einen Mittelwert des gesamten Schalles. Die BGR-Untersuchung untersuchte stattdessen die Spitzenwerte des Infraschall bei einzelnen Windkraftanlagen. “

        Da Sie hier auf Eike mitlesen, suchen Sie doch mal nach „Infraschall“. … Wie heißt es so schön: „Da bekommen Sie Ihr Fake entlarvt“

      • Wer die Existenz eines Rechenfehlers behauptet hat den Rechenfehler auch zu beweisen. Ansonsten labert er umgangssprachlich ausgedrückt Bullshit.

        Noch besser wäre es aber, wenn der Typ erst mal seinen korrekten Namen nennt, denn eine Person mit dem Nachnamen Deutering gibt es nicht in den Bewohnerlisten Deutschlands.

        Und die Infraschallstärke der Primitivdinger mit dem Quatschnamen Windkraftanlage erzeugen je nach Luftschichtung unterschiedliche Schallstärken (Drucklevel) im Bereich der Frequenzen unterhalb 20 Hertz. Insbesondere nachts bei ner Bodeninversion sind die Schallstärken im Maximalbereich extrem. Wird allerdings gezielt nicht korrekt von Windmühlenprofiteuren gemessen.

        Und daß deren nutzbare Energieproduktionsmenge gering ist, schon wegen der extrem hohen Menge zum Bau und Betrieb dieser primitiven Dinger und deren Vernichtung nach ein paar Jährchen, haben viele auch noch nicht begriffen.

        Und zu jedem dieser primitiven Dinger ist die Leistungsbereitschaft konventioneller Kraftwerke notwendig, die dann aber mit mieserablen Wirkungsgraden laufen müssen, stat mitt 48% so zwischen 20 und 40.

        Allerdings ist mir die wissenschaftliche Unkenntnis und Befähigung der meisten BRD-Bürger bekannt. Ich hatte ja einigen von denen an der Universität HH das Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten beizubringen, weil die das in der Schule bis zum Abitur nicht gelernt hatten.

        • Sehr geehrter Herr Heinzow!
          Ich bin einer Meinung mit Ihnen.
          Bezüglich der Frequenzen gebe ich noch zu bedenken:
          Töne unter ca. 20 Hertz „hören“ ganz wenige Menschen, eher die jüngeren. Das „tiefste“ Musikinstrument, welches ich kenne, ist manche Orgel bis zu 16 Hertz. Die „hören“ Sie aber nicht mit den Ohren, sondern „spüren“ diese tiefen Töne mit Ihrem Zwerchfell. Aus diesem Grund ist es auch vollkommen egal, wo bei einer guten Stereoanlage die Baßbox(en) aufgestellt ist(sind). Das Zwerchfell kann nämlich einen „Ton“ (deshalb unter Anführungszeichen, weil mit den Ohren nicht hörbar!) zwar wahrnehmen, aber, da nur eindimensional angelegt, nicht orten. Höhere Frequenzen werden dann mittels unserer beiden Ohren, da zweidimensional angelegt, hörbar und ortbar, weshalb die Lage der Mittel- und Hochtöner entscheidend für den stereophonen Musikgenuß wird.
          Und wenn ich hier in Kommentaren lese, daß Autos sozusagen Infra-Schall-Schleudern sind, frage ich mich, wo deren Massen sind, um Infraschall überhaupt erzeugen zu können? Sind damit Panzer, Tank- und sonstige Riesenschiffe, oder Vogelschredderanlagen gemeint? Letzteren ist es infolge ihrer Fundament-Massen ein leichtes, ihre unhörbaren (weil Infraschall) Frequenzen auf gequälte Nachbarn und Anrainer zu übertragen, welche dann nicht einmal wissen, warum es ihnen nicht gut geht!
          Übrigens, die lässigsten Infraschallerzeuger sind für mich die Walfische, welche damit kilometerweit „telefonieren“ können, allerdings erst ab einem gewissen Eigengewicht (=Masse). Und sie sind weit draußen im Ozean, und schädigen somit nicht die armen Anrainer und Nachbarn von Vogelschredderanlagen!
          VSA (Vogelschredderanlagen) erzeugen Lärm unterhalb der hörbaren Frequenzen. Ob das gesund ist? Wenn man bedenkt, daß Lärm oberhalb der hörbaren Frequenzen nicht nur ungesund ist, sondern Gott sei gedankt gesetzlich auch bekämpft wird?

        • Die ganze Studie wurde vom BGR zurückgezogen und das BGR arbeitet an einem Korrigendum… Aber sicherlich, weil nichts an dem „umgangssprachlich ausgedrückt Bullshit“ dran ist.

          Ich weiß nicht, was Sie für Bewohnerlisten von Bundesbürgern führen – wer sagt, dass man deutscher Bürger sein muss, um auf EIKE zu schreiben?

          Wer die Existenz von miEserablen Wirkungsgraden behauptet hat diese auch zu beweisen. Mir ist nur ein Abfall um weniger als 10% zwischen Volllast und 30%-Teillast bekannt. Oder meinten Sie noch „Primitivdinger“ mit Festdruckfahrweise? Soweit ich es verstanden habe, sind auch die Wirkungsgrade nicht wirklich das Problem – auch der Verbrenner-PKW hat an der Ampel einen miEserablen Wirkungsgrad – sondern die Materialbelastung bei starken Gradienten und der sich aus der Wöhlerkurve ergebende Verbrauch an Lebensdauer. Aber das und Rechtschreibung habe ich als Bürger ohne Abitur nicht gelernt…

        • Im Versuch von Hr. Vahl wurde „blankes“ Herzmuskelgewebe an Kraftmessdose und Lautsprecher im akustischen Nahfeld festgetackert. Aus der Studie lässt sich schließen, dass Menschen mit offenem Herzen dieses bei Maximalgeschwindigkeit der Rotorblätter (Pegel von >= 110dB) nicht direkt an der Nabe fixieren dürfen. Da wäre keiner drauf gekommen. Sowas wie akustische Impedanz oder mechanische Lagerung der Muskeln im realen Körper sind in seiner Arbeit nicht zu lesen.
          Ich kenne hier einige, bei solchen wissenschaftlichen Arbeiten wissenschaftliche Unkenntnis oder „Nichtlernen bis zum Abi“ unterstellen würden..

  5. Herr Palla, was bedeutet die Abwesenheit des Flugverkehrs? Höhere Temperaturen durch weniger Reflektion der Sonnenstrahlen wie in den Tagen nach 9/11? Oder niedrigere Temperaturen durch schnellere Abstrahlung der durch die Sonne eingetragenen Wärmeenergie, weil die Aerosole die Abstrahlung nicht mehr verlangsamen?

    • @Jens Keller – weniger oder keine H2O-EIS-Aerosole der Flieger im JET-Stream (10 KM Höhe / 250 hPa /earth.nullschool.net) führen zu MEHR Einstrahlung tagsüber und zu MEHR Abstrahlung in der Nacht (grösseres Temp.-DELTA) – vergl. mein Post unter „BVG-Klimaschutzgesetz …“ von H. Douglas (30.04.) – bei weiterem Interesse „posten“ Sie bitte hier !?!  😉

  6. Mit dem Klima-Vorbehalt verhindert Karlsruhe das EU Vorhaben, bei einer staatlichen Unterstützung die anspruchsvollsten [was denn sonst] Chips für Smartphones, Cloud Computing etc herzustellen (EU Thierry Breton). Damit geht die Phase des „schlichten“ Abschröpfens [vermittels Kickback] über in die Phase der Verteilungskämpfe (Reichensteuer Olaf, Pflegefondsplünderung Annalena, Immobilien Abzocke Kühnert, …). So stellen sich Apparatschiks vor, auch mal bei Kleptokratie mitzuspielen.

  7. Das Verfassungsgericht hat nicht mehr getan, als die Rechtslage klargestellt.Jetzt bewährt sich die jahrelange Arbeit der GRÜNEN Merkelpolitik im Hintergrund: Das „Rennen“ zu jeder internationalen Veranstaltung auf der eine Vereinbarung unterschrieben werden konnte und die vorbeugende Umsetzung in nationalen Verpflichtungen und Gesetze.
    Vor allem auch das Forcieren von klimaalarmistischen Publikationen am Fließband und konsequente Verhindern kritischer.
    Nun sagte das Gericht lediglich: Die Vorschriften die ihr euch selbst auferlegt hab, weil sie angeblich so wichtig und dringlich sind, müsst ihr auch einhalten.Und begründet es mit genau den „Studien“, welche seitens der Merkelpolitik dafür beauftragt wurden (deshalb ist öfters Schellnhuber/Rahmstorf zitiert, ergänzt um die Aussagen der zum Thema inkompetenten WBGU).Im Kern lautet das Urteil damit: Entweder stimmt das, was ihr immer behauptet, dann sind eure Gesetzte zu lasch. Alternativ müsstet ihr aufzeigen, dass weder IPCC, noch Schellnhuber, noch WBGU alleine Recht haben. 
    Erkennbar ist, dass sich das Verfassungsgericht nicht im Ansatz Mühe gemacht hat, nach Ungereimtheiten in den zitierten „Belegen“, geschweige nach alternativen Fakten zu suchen. Nicht einmal Ungereimtheiten in den zitierten wollten ihm auffallen (z.B. die Diskrepanzen in den Aussagen zwischen den IPCC Summaries und den Langberichten über Extremereignisse).Eher zeigte es eine ganz bewusste, fast schon als Show zu bezeichnende Klimaalarm-Gläubigkeit, in der wirklich keine Alarmhypothese vom PIK ausgelassen wird:

    Auch der globale Anstieg des Meeresspiegels wird sich in Deutschland auswirken. In den letzten 100 Jahren ist der Meeresspiegel um etwa 20 cm in der Deutschen Bucht und um etwa 14 cm an der deutschen Ostseeküste gestiegen (Deutscher Wetterdienst, Nationaler Klimareport, 2017, S. 5). Im Fall ungeminderter Emissionen wird von einem Anstieg des Meeresspiegels von deutlich über einem Meter bis zum Ende des 21. Jahrhunderts ausgegangen. Dabei ist die Möglichkeit eines Kollabierens der Eisschilde nicht einbezogen (Deutscher Wetterdienst, a.a.O., S. 29) …
    Damit sind auch die deutschen Küstenregionen einem erhöhten Risiko durch Überschwemmungen ausgesetzt. In Deutschland gelten an der Nordseeküste Gebiete, die bis zu fünf Meter über dem Meeresspiegel liegen, und an der Ostseeküste Gebiete, die bis zu drei Meter über dem Meeresspiegel liegen, als gefährdet. Das betrifft eine Fläche von rund 13.900 Quadratkilometern mit 3,2 Millionen dort wohnenden Menschen. Durch Sturmfluten bedroht sind …
     Beim Lesen wird ganz offensichtlich, dass eine „Gegenpartei“ im Prozess vollkommen fehlte und das Gericht diesen Part konsequent nicht übernehmen wollte. Ob es dazu „verpflichtet“ gewesen wäre, entzieht sich meiner Kenntnis. Man würde allerdings erwarten. dass dieser Part von unserer Regierung hätte „gespielt“ werden müssen.
    Beim Betrachten der Antwort von Herrn Altmeier: „Es ist epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen“, schrieb der CDU-Politiker auf Twitter. Zugleich sorge das Urteil für Planungssicherheit für die Wirtschaft.wird aber klar, warum dieser Part auch von der CDU nicht kam. Von Frau Schulze war sowieso nichts zu erwarten. Der Richter in Weimar mit seinem „Anti-Corona“ Urteil war da ein vollkommen anderes Kaliber mit Mut und Arbeitseifer, denn er stellte in seiner Urteilsbegründung detaillierte Gegengutachten zusammen.
    Der Eine bekam eine Hausdurchsuchung, der andere (Vorsitzende des Verfassungsgerichtes) war von Merkel dorthin befördert worden … Was bleibt: So lange die GRÜNEN Umweltgesetze nicht geändert werden, ändert sich nichts mehr, aber das wird noch verschärft. Die Firmen haben laut Altmaier nun Planungssicherheit, welche Technologien mittels Gesetzen endgültig zerstört werden. Die Bürger können sich auf stetig steigende Kosten und baldige Stromrationierungen einstellen:„Allein Ihre Unfähigkeit, sich unter Energieversorgung etwas anderes als Grundlast vorzustellen, das ist so von gestern wie Sie selbst. Die Zukunft wird flexibler sein, spannender, ja, auch anspruchsvoller: nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientiert.“

    • „Wir müssen uns anstrengen, damit das Ende schnell erreicht wird.“
      Und genau das werden sie tun.
      Wir fahren mit lautem Hurra-Geschrei an die Wand.
      Falls noch Jemand daran gezweifelt hat, sollte nun Klarheit herrschen.
      Sie haben nicht mal den Ansatz eines Konzeptes, für die Lücken (und die sind bei E-Energie entscheidend) in ihren Phantastereien.
      Der Fachbegriff lautet Psychose.
      Man kann nicht von Massenpsychose sprechen. Die meisten Beteiligten sind nur Mitläufer, plappern nach, wollen im Strom schwimmen, den job behalten usw.

  8. Der Gesetzgeber hat gar keinen Einfluss auf das Klima, sofern er nicht mit Truppen in andere Länder einmarschiert und dort deutsches Recht durchsetzt. Insofern kann man das durchaus auch als Aufforderung an das Militär auffassen.

    • Sehr geehrter Herr Baumschlager,
      nennen Sie mir ein Land von USA, GB, Frankreich, BRD welches nicht vom Wahn befallen ist. Zufälligerweise sind es genau die Länder, welche stets ein besonders großes Bedürfnis haben, die Welt zu beglücken.
      Vor nicht allzu langer Zeit wurde noch Krieg für Öl geführt.
      Man kann davon ausgehen, daß es in naher Zukunft Krieg gegen Öl geben könnte – weil konkurrenzlos billig und globalstrategisch störend.
      Krieg wird immer dann geführt, wenn Irgendjemand ganz gewaltig daran verdienen kann.
      Viele Grüße
      S. Eulitz

    • „W. Baumschlager“

      Deutschland führt den Krieg psychologisch. Die Vorbildwirkung, ergänzt um deutsche Finanzmittel, rettet den Globus (vor allem klamme Entwicklungsländer).

  9. Da kann uns auch keine 2. kleine Eiszeit mehr retten, da sie auf die Erderwärmung nebst Klimakatastrophe zurückgeführt werden kann.

  10.  Corona war nur der Ein- und Testlauf um weit größere Veränderungen anzubahnen.Und dieses Mal hat wieder die Justiz und genehme Wissenschaftler die Hand im Spiel. Jetzt wollen die Gewerkschaften mit FfF zusammenarbeiten.  Gute Nacht Deutschland.  

  11. + + +  Zwei Punkte zum „C O 2 R N A“-MummenSchanz : – ER-Wärmung der TROPO in letzten 40 bis 50 Jahren „korreliert“ zu 99,7% mit der Entwicklung des LUFT-Verkehrs und dessen EIS-Pulver „über den Wolken und vor Sonne  und Mond“ (vergl.  9/11-Flug-Verbote USA / Travis et al. in Nature 08/2002)  + + +  „NORMALES  LEBEN herrscht seit genau einem JAHR  in WUHAN – quasi in ganz CHINA“ !!!  DLF-Report im Januar ´21 – MEHR muss man eigentlich nicht WISSEN  !?!  + + +  P.S.: – seit ZWÖLF Monaten fehlen ca. 80 % der o.g. H2O-EIS-Aerosole – kann man schon merken, oder ?!?  😉  😉   😉

  12. Auch wenn man mit der grundsätzlichen Idee des obigen Textes einverstanden ist, empfehle ich eine sorgfältige Begründung, Zitat «Rechte haben können nur Menschen». Einen ersten Ansatz, diese Ansicht zu differenzieren, findet man elementar bereits unter https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsfähigkeit

Schreibe einen Kommentar zu Joerg Deutering Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.



Wir freuen uns über Ihren Kommentar, bitten aber folgende Regeln zu beachten:

  1. Bitte geben Sie Ihren Namen an (Benutzerprofil) - Kommentare "von anonym" werden gelöscht.
  2. Vermeiden Sie Allgemeinplätze, Beleidigungen oder Fäkal- Sprache, es sei denn, dass sie in einem notwendigen Zitat enthalten oder für die Anmerkung wichtig sind. Vermeiden Sie Schmähreden, andauernde Wiederholungen und jede Form von Mißachtung von Gegnern. Auch lange Präsentationen von Amateur-Theorien bitten wir zu vermeiden.
  3. Bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Gehen Sie in Diskussionen mit Bloggern anderer Meinung auf deren Argumente ein und weichen Sie nicht durch Eröffnen laufend neuer Themen aus. Beschränken Sie sich auf eine zumutbare Anzahl von Kommentaren pro Zeit. Versuchte Majorisierung unseres Kommentarblogs, wie z.B. durch extrem häufiges Posten, permanente Wiederholungen etc. (Forentrolle) wird von uns mit Sperren beantwortet.
  4. Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe.
  5. Drohungen werden ernst genommen und ggf. an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
  6. Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt.

Diese Richtlinien sind sehr allgemein und können nicht jede mögliche Situation abdecken. Nehmen Sie deshalb bitte nicht an, dass das EIKE Management mit Ihnen übereinstimmt oder sonst Ihre Anmerkungen gutheißt. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, Anmerkungen zu filtern oder zu löschen oder zu bestreiten und dies ganz allein nach unserem Gutdünken. Wenn Sie finden, dass Ihre Anmerkung unpassend gefiltert wurde, schicken Sie uns bitte eine Mail über "Kontakt"

*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.