Bundesverfassungs­gericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus

Vor Gericht Gerichtsurteile. Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Holger Douglas
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber zu einer deutlich schärferen Klimaschutzpolitik aufgefordert. „Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität“, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen seien mit Grundrechten unvereinbar, so heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss vom 24. März 2021. Nicht geklärt sei, wie die weiteren Emissionen ab dem Jahre 2031 vermindert werden sollen.

Bis zum Jahre 2030 sollen Wirtschaft, Verkehr und Energieerzeugung so weit gedrosselt werden, dass die »Treibhausgase« um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. In diesem »Klimaschutzgesetz« seien zwar weitere »Reduktionspfade« festgelegt worden. Es könne, so das BVG weiter, auch nicht festgestellt werden, »dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat«.

Doch der erste Senat unter dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth sah die Hauptlast der Einschränkungen bei den Friday-for-Future«-Kids: »Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.«

Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folge auch aus dem Grundgesetz. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

Das bedeute, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

»Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind.«

Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Für einen »rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität« würden die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht ausreichen.

Der Gesetzgeber soll jetzt genauer erklären, wie ab 2030 die Treibhausgase so vermindert werden sollen, dass bis 2050 Deutschland »klimaneutral« sei. Denn, so das Gericht: »Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.«

Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Als Kläger aufgetreten waren »Klimaaktivisten« wie Luisa Neubauer mit finanzstarken Umwelt-NGOs im Rücken wie der BUND. Der BUND hat sich als »Anwalt der Natur« ins Spiel gebracht. Doch eine solche Beschwerdebefugnis würden Grundgesetz und das Verfassungsprozessrecht nicht vorsehen, so das Bundesverfassungsgericht.

Als »Durchbruch« bewerten die Vertreter des Klagebündnisses, die Anwälte Felix Ekardt und Franziska Heß, das Urteil. Die 1,5 Grad-Grenze sei verfassungsrechtlich verbindlich eingestuft worden. »Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.« Die Klage habe aufgezeigt, »dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist«. Für »das Klima« sei das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, »weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden«. Die Klagevertreter würden pürfen, ob sie zusätzlich eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.

Das ließ weiterhin offen, ob »grundrechtliche Schutzpflichten den deutschen Staat auch gegenüber den in Bangladesch und Nepal lebenden Beschwerdeführenden verpflichten, gegen diese drohenden und bereits eingetretenen Beeinträchtigungen durch den globalen Klimawandel vorzugehen«

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

Nachtrag der Redaktion:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Klage verschiedener ideologisch gesteuerter Interessengruppen, darunter Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet, ebenso wie der einschlägig bekannten Aktivisten Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, in Teilen entsprochen. Dabei erklärte es die rein erfundene Behauptung, dass das anthropogen erzeugte CO2 , zumal der sehr geringe Teil (ca. 2 %) den Deutschland zu den weltweiten Emissionen beiträgt, irgend einen Beitrag zur Veränderung eines ebenso imaginären Weltklimas, beitrüge, zur einklagbaren Tatsache. Obwohl keine der vielfach seit über 100 Jahren erhobenen weltweiten Wetterdaten diese Behauptung stützen, bejahte das Gericht den Anspruch auch ausländischer Einzelpersonen auf Einhaltung von Minderungszielen, auch über das Jahr 2031 hinaus. Es folgte damit der aberwitzigen Begründung der Kläger, dass diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt.

Mehr Weltfremdheit und mehr Schadenswillen am deutschen Volk geht nicht.

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59 Kommentare

  1. Mein Leserbrief an die hiesig Zeitung, der vielleicht auch hier noch weitere Aspekte des Urteils aufzeigt. Ob er veröffentlicht wird, weiß ich nicht, vermute aber, eher nicht.Er lautet:Falls Europa nicht in eine neuerliche mittelalterliche Dumm- und Dumpfzeit versinkt, dann wird dieses unfassbare Bundesverfassungsgerichtsurteil in die Geschichts- und Gerichts-Annalen eingehen als so extrem unwissenschaftlich wie die Entscheidungen der Institutionen, denen Bruno, Galileo und viele andere zum Opfer gefallen sind. Der naturwissenschaftliche Teil der Begründung, der für das Urteil zugrunde gelegt wird, hat in etwa den wissenschaftlichen Wert, wie die Behauptung, daß die Erde eine Scheibe ist.So weit, so schlecht, weil dadurch die hirnrissige und größenwahnsinnige Energiewendepolitik einen zusätzlichen Schub für den damit unweigerlich verbundenen volkswirtschaftlichen Niedergang Deutschlands erhält.Was aber daneben vielleicht noch gravierender ist, ergibt sich zusätzlich aus einer weiteren Begründung für dieses Urteil, wonach das „Pariser Klimaabkommen“ über Artikel 20a des Grundgesetzes Grundlage der Entscheidung ist. (Dieser Artikel selbst wurde übrigens in der Zeit in das Grundgesetz aufgenommen, als Angela Merkel Umweltministerin in der Regierung Kohl war – das nenne ich mal eine sehr weit vorausschauende Weichenstellung.) Damit wird also nach Auffassung des BVerfG diese völkerrechtliche Vereinbarung über den Art 20a GG gleichsam Bestandteil des Grundgesetzes, was u. a. zur Folge hat, daß DE nur noch austreten kann, wenn die gesetzgebenden Organe dies mit 2/3-Mehrheit beschließen. Was für uns Verfassungsrang hat, ist in anderen Staaten lediglich Richtschnur für politisches Handeln der Regierung, das durch einfache Entscheidungen geändert werden kann, vgl. bspw. aktuell die USA.Die Zuerkennung des verfassungsrechtlichen Ranges für das Pariser Klimaabkommens bedeutet indes auch, daß die AfD nach Ansicht des Gerichtes verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, weil sie konsequent und strikt die sog. Energiewendepolitik, eine Folge des Abkommens, ablehnt und damit Bestrebungen verfolgt, die mit den nunmehr verfassungsrechtlich vorgegebenen Klimaschutzaufgaben nicht vereinbar sind. Da wird sich der Verfassungsschutz aber freuen, ist dies doch eine Steilvorlage, um sie, die AfD, insgesamt beobachten und im weiteren verbieten zu können, zumal die Partei hier ein absolutes Alleinstellungsmerkmal in der Ablehnung der volkswirtschaftlich selbstmörderischen Energiewende im Vergleich zu den übrigen Parteien hat, wie die jeweiligen Wahl-/Parteiprogramme zeigen.Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Boden unserer Verfassung eindeutig verlassen und ist damit letztlich selbst zu einem Fall nach Art 20 (Widerstandspflicht und -recht) geworden. Dieses eindeutig verfassungsfeindliche Urteil rührt sicherlich nicht zuletzt wohl daher, weil inzwischen sämtliche Verfassungsrichter (können natürlich auch Frauen sein, da generisch gebraucht) in der Ägide Merkel in ihre Positionen gekommen sind. Sehr unheilvolle Aussichten für das Weiterbestehen unserer Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung.Ich werde diesen Leserbrief auch dem Bundesverfassungsgericht zuleiten.

  2. Leid tun mir trotzdem die Jüngeren als die eigentlichen Opfer des Klimairrsinns, die das offenbar heute noch alles glauben – allerdings wurden sie zeitlebens systematisch eingenordet. Ob sich da die nächste Generationen-Abrechnung ankündigt, wenn der ganze Irrsinn evident wird?

  3. Und wieso werden Anrainer von frisch gebauten Windkraftanlagen, die mit Infraschall permanent die Gesundheit schädigen, von den Gesetzgebern übergangen? Wieso kümmert sich um die niemand? Und diese Belästigung findet nicht in ferner Zukunft vielleicht statt, sondern seit Jahren und ununterbrochen wenn Wind geht.Dagegen ist eine theoretische Freiheitseinschränkung durch CO2, für die es keinerlei Beweise gibt und die in ferner Zukunft eintreten könnte, vollkommen unvergleichlich.

  4. Ob das BVG einen Gedanken daran verschwendet hat, um wieviel Grad dieser Hirnfurz von Urteil die Welttemperatur erhöht hat? Oder haben die einen Gedanken  aufgewendet wie sie auf diese Weise dem grünen Faschismus Tor und Tür geöffnet haben? Von wegen „Freiheit“!

  5. Da bleibt nur übrig zu warten, bis der erneute Gesetzentwurf vorgelegt wird um dann ebenfalls per Verfassungsklage mit Beweismittel des jetzt so kalten April dagegen vorzugehen.Möchte wissen, was die Richter dann gegen diese Beweislast selbst vorzubringen haben?

  6. Umweltschutz wurde erst 1994 als Staatsziel in unsere Verfassung aufgenommen. Vorher war Umwelt häufig etwas, was als lästiges Hindernis der wirtschaftlichen Entwicklung im Weg stand. Und so gehörte es jahrzehntelang als unabwendbare Begleiterscheinung zu unserer Industriegesellschaft, dass giftige Abwässer in Flüsse geleitet, Abgase hemmungslos in die Luft gepustet und Giftmüll vergraben und beerdigt wurden.           Unter den Folgen hatten Millionen junger Menschen noch Jahrzehnte zu leiden. Beispiel Ruhrgebiet: Während die gutbürgerliche Gesellschaft im Süden entlang der Ruhr in schicken Stadtteilen lebte, hausten die Arbeiterfamilien in den Stadtteilen nördlich der B1 (später A40) an einer Kloake namens Emscher in Vierteln, die man heute schlicht als Drecklöcher bezeichnen würde.  Die Zeiten sind lange vorbei und Umweltschutz ist Staatsziel.          Jetzt wollte wieder einmal der bestimmende Teil der Gesellschaft seine Probleme auf nachfolgende Generationen abwälzen. Klimaschutz? Das ist etwas für die Zukunft.      Die Hüter unserer Verfassung haben diesem Treiben nun Einhalt geboten. Das ist selbstverständlich richtig so und wird von der großen Mehrheit der Bevölkerung so gesehen.           Die jetzt bestimmende Generation ist dafür verantwortlich, dass weltweit über die globale Erwärmung infolge der Anreicherung der Luft mit Treibhausgasen gesprochen werden muss. Ich bin sehr dafür, dass diejenigen, die den Dreck verursachen ihn auch wieder beseitigen und dafür sorgen, dass weniger Dreck gemacht wird.        Das BVG hat eigentlich nur Selbstverständlichkeiten in diesem Urteil festgehalten.      Silke Kosch

    • Liebe Frau Kosch, ihre zweidimensionale Weltanschauung ist schon erschreckend, weil Sie alles durcheinander bringen und die Welt offenbar nicht in 3 Dimensionen erfassen können. Die Argumentation dieses höchstrichterlichen Urteils ließe sich genau ins Gegenteil umschreiben, in dem man die Verbannung und Vermeidung von CO2 als einen kriminellen Akt an der Menschheit, an unseren Kindern und Enkeln ansieht, weil CO2 für uns alle indirekt die Lebensgrundlage ist. Wir benötigen alle Sauerstoff zum Leben, und den stellen uns all die wundervollen Bäume (die Sie abholzen lassen um Windräder aufzustellen, oder brandroden lassen um Palmölplantagen für Big Money zu fördern!) gratis, umweltfreundlich zur Verfügung. Einzige Bedingung ist, dass wir diesen Bäumen neben Wasser auch CO2 zur Verfügung stellen. Aus zweidimensionaler Sicht ist das aber nur schwer erkennbar, das gebe ich schon zu. Richter sollten sich auf die Justiz konzentrieren und Fachliches den Experten überlassen. Dieser oder diese Richter dieses Urteils machen Politik und keine Justiz. Eine Schande für die Berufsethik!

    • Da kann ich nur wieder auf den Deutschen Politiker anno 1945 verweisen der den Spruch äußerte: „das Deutsche Volk hat das Schicksal verdient welches es jetzt erwartet, es hat es ja selbst so gewählt“.

    • Sie reden dauernd von Dreck. Kein Mensch hat etwas gegen eine dreckvermeidende Gesellschft und alle Maßnahmen, die dazu erforderlich sind, sind zu unterstützen.

      Hier geht es aber um CO2! CO2 als Dreck zu bezeichnen ist, als würde man Wasser oder Sonnenlicht als Dreck bezeichnen.

      Sie sollten ihre Kenntnisse in Physik und Biologie auffrischen!

    • „Die jetzt bestimmende Generation ist dafür verantwortlich, dass weltweit über die globale Erwärmung infolge der Anreicherung der Luft mit Treibhausgasen gesprochen werden muss. Ich bin sehr dafür, dass diejenigen, die den Dreck verursachen ihn auch wieder beseitigen und dafür sorgen, dass weniger Dreck gemacht wird.“ CO2 ist kein Dreck. Sie kennen die grundlegendsten Dinge des Lebens nicht.
      „Das BVG hat eigentlich nur Selbstverständlichkeiten in diesem Urteil festgehalten.“ Das BVG soll erst einmal definieren was es unter Klima-Neutralität versteht. Sind Windkraftwerke, Solarparks oder spezielle Formen der Boden- und Wasser-Bewirtschaftschaftung klimaneutral? In 2050 wissen wir mehr.

    • „….in Vierteln, die man heute schlicht als Drecklöcher bezeichnen würde….“

      Sie scheinen doch recht jung zu sein, auf jeden Fall haben Sie diese Viertel nicht in der Zeit einer florierenden Montanindustrie erlebt. „Dreckslöcher“ wurden daraus, als die Industrie vernichtet wurde und die Arbeitslosigkeit explodierte. Was im „Pott“ abgelaufen ist, wird sich nun Dank Infrastrukturzerstörung in ganz Deutschland wiederholen. Aber wenn Sie dann demnächst im Dunkeln sitzen, Ihre Wäsche nicht waschen können, Ihre Wärmepumpe nicht läuft und der Fernseher schwarz bleibt: freuen Sie sich, denn Sie haben ja das Klima geschützt. Ein paar Unannehmlichkeiten kann man da schon hinnehmen. Und falls Sie zu den Eigenheimbewohnern mit Solaranlage und Speicher gehören, schließen Sie die Tür gut ab und verdunkeln die Fenster. Sonst könnten Sie mehr Besuch bekommen, als Ihnen lieb ist. Viel Spaß mit den errungenen Grundrechten.

      • @M. Rohde und ALLE – „Licht- und WindSpielEnergie“ soll/kann NUR mit GuD-KraftWerken (Gas- u. DampfTurbinen / bis über 60% Wirkgs.-Grad) „laufen“ – EXXON liefert SCHAU-Bilder als „ScreenWerbung“ dazu + + + die EINHEIT 1990 wurde den Deutschen von EX-Alliierten NICHT geschenkt !!! – daher LNG aus USA, „Gerd“-GAS aus OST und ATOM-Grd.-Last grossteils aus FRANCE etc. – CO2-„Gedöns“ ist nur der „MummenSchanz“  😉

    • Dort, wo es sich um echte Umweltverschmutzung handelt, da wird Ihnen niemand widersprechen. Obwohl da die Grünen aus durchsichtigen Gründen gewaltig übertreiben. Aber „Klimaschutz“ mit Umweltschutz wie im GG gleichzusetzen, das hat mir jetzt die Augen geöffnet. Das Verfassungsgericht, eine bisher halbwegs respektierte Instanz, ist, wie man jetzt erkennt, von armseligen Zeitgeist-Schleimern durchsetzt, von Klima-Murksel persönlich dorthin gehievt. Es sind trotzdem die Jungen, in deren Namen dies angeblich geschieht, die diesen Irrsinn ausbaden müssen. Die es bisher nicht anders kennen  und von „Weltrettern“ vom Schlage einer Frau Kosch zeitlebens Klima-verdummt wurden. Das ging schon in den Schulen mit der Verbreitung der abartigen und vor Fehler strotzenden Al Gore-„Klimakatastrophen“-Propaganda los. Al Gore, ein Politiker und vom Klima so viel Ahnung, wie ein Brüllaffe von der Relativitätstheorie. Heute haben wir die Klima-verdummten FfFs auf der Straße – offenbar wurde der ganze Irrsinn von langer Hand geplant. Mit Murksel als Vollstrecker – die „große Transformation“ ist ihre Hinterlassenschaft. Das Aufwachen wird für alle schmerzhaft sein. Und so mancher von den verantwortungslosen Klima-Verdummern dürfte dafür noch zu Lebzeiten zur Rechenschaft gezogen werden. Für den absehbar gigantischen Schaden, der durch diese Ignoranten angerichtet wird. Dem „Weltklima“ sind  die grünen Klima-Hirnblähungen  jedenfalls egal, das ist so gut wie sicher. Und Murksel hat sich, wie immer, instinktsicher an die Spitze der vielen Klima-Trottel gesetzt. Denn dort, wo die Dummheit obsiegt, dort ist die Mehrheit, selbst in einem deutschen Verfassungsgericht.

  7.  + + + „CO2“ ist das beste „TreibHausGas“ der WELT !!! – fördert prima das Pflanzen-Wachstum, nicht NUR in GEWÄCHS-Häusern !!! – Ansonsten gilt seit Jan. ´20: – „CO2-Krise“ ist vorbei – Erwärmung der TROPO und Abkühlung der STRATO („remss.com“ /gleichlaufend) lag und liegt seit den 70/80ern NUR am „meinem“ EIS-Pulver der FLIEGEREI „über den Wolken und vor Sonne und Mond“ (mind. „300“ Mio.To./p.a.) !!!  – 9/11-FLUG-Verbote (USA, 2001, 3-4 Tage) lieferten Beweis (TRAVIS et al. in NATURE 08/2002) – „Rahmi“ und ALLE anderen sind eigtl. „im Bilde“ ?!?  😉  😉  😉

  8. Man darf nicht vergessen dass es die Politik ist die dieses grüne Klimamärchen zur Leitlinie ihrer Gesetzgebung gemacht hat. Wenn jetzt die Justiz die zügige Umsetzung der Gesetze einfordert ist das zuerst einmal nur folgerichtig. Die Erbsünde ist eine öko-Ideologische Politik die solche Urteile erst möglich macht. Und das „Volk“ ist hierbei mehr Täter als Opfer denn, wie man im Kollegen- und Bekanntenkreis sehen kann, die Mehrheit will ja diese „Klimaschutzpolitik“ bar jeder Logik. Da kann ich nur wieder auf den Deutschen Politiker anno 1945 verweisen der den Spruch äußerte: „das Deutsche Volk hat das Schicksal verdient welches es jetzt erwartet, es hat es ja selbst so gewählt“. 

    • „Das Deutsche Volk hat das Schicksal verdient welches es jetzt erwartet, es hat es ja selbst so gewählt.“
      Man sollte auch erwähnen wer das gesagt hat. Meinen Sie diesen Wutausbruch Goebbels?
      „Wutausbruch Joseph Goebbels‘ Das deutsche Volk hat versagt. Im Osten läuft es davon, im Westen hindert es die Soldaten am Kampf und empfängt den Feind mit weißen Fahnen. Das deutsche Volk hat das Schicksal verdient, das es jetzt erwartet. Es hat sich dieses Schicksal ja auch selbst gewählt. Aber wenn wir abtreten, dann soll die Erde erzittern!“
      Die Geschichte war doch etwas komplexer. So einfach kann sich Goebbels nicht aus der Verantwortung herausreden. Gerade Goebbels, der das Medium der Agitation in Rundfunk und Presse so gut beherrschte.

  9. Warum keine Gegenklage oder CO2 Nutzungsklage?Wie hier bei Eike oft ausgeführt, hat CO2 einen größeren Nutzen, als das es Schadet. Objektive Hinweise wie z. Bsp die NASA Studie  Carbon Dioxide Fertilization Greening gibt es doch.  

      • Zittat: Schließlich steht das EIKE nicht auf der Spendenliste von Big Oil!
        Das versuche ich schon länger meinen Familienangehörigen beizubiegen,
        leider dringt da meine Argumentation nicht durch! Die gucken, was da in Wikipedia steht und schon ist der Zug in den Ölsumpf abgefahren!

  10. Auch von hohen Richtern des BVG ist, wie es sich in diesem Beschluss erweist, keine Vernunft und Sachkenntnis zu erwarten.  Es geht heute nicht nur um die nachfolgenden Generationen , Es geht um die Interessen der Menschkeit.Für die menschengerechte Ernährung von mehr als 10 Milliarden Menschen auf der Erde brauchen wir eine Steigerung der Biomasseproduktion um ca. 30 %. So wie es die Menschheit geschafft hat, im industriellen Zeitalter der letzten 170 Jahre unter den günstigen Bedingungen einer Warmzeit mit Integration des CO2 aus fossilen Energieträgern eine Steigerung der Biomasseproduktion um ca. 25 % zu erreichen. Sichtbares Beispiel sind die Getreideerträge: vorindustriell 20 – 30 dt/ha – heute 80 – 100 dt/ha. Dabei hat sich im Ergebnis der erreichten Intensivierung des CO2-Kreislaufes auf ganz natürliche Weise ein höherer CO2-Gehalt der Atmosphäre als Ausdruck des Gleichgewichtes zwischen Emission und Akkumulation (Assimilation) auf 410 ppm eingestellt, ohne dass das sonnendeterminierte gute Klima beeinflusst wurde. So wird sich künftig, wenn in der gesellschaftlichen Entwicklung Vernunft und Fortschritt zum Tragen kommen, bei einer um 30 % höheren Biomasseproduktion = 30 % höheren Intensität des lebensnotwendigen CO2-Kreislaufs, ein CO2-Gehalt der Atmosphäre von 500 – 600 ppm zwangsläufig und auf natürliche Weise einstellen. Das alles wäre durch menschenmachbare Maßnahmen (z.B. u.a. Anbau und Züchtung von Nutzpflanzen) zu erreichen, wenn die Politik es zulassen würde. Der CO2-Gehalt der Atmosphäre korreliert positiv mit dem Ertragsniveau in der Land- und Forstwirtschaft, d.h. ist Voraussetzung dafür!. Insofern ist Dekarbonisierung und die damit verbundene krampfhafte (koste was es wolle!) Vermeidung von CO2-Emissionen das Dümmste, was der fremdgesteuerten naiven Politik (Pariser Klimaabkommen) eingefallen ist, die größte kontraproduktive, gegen die eigenen Interessen der Menschheit gerichtete Verschwörungstheorie! Hunger ist nicht naturbedingt, die Kapazität der Erde zur Biomasseproduktion ist nicht der begrenzende Faktor, Hunger ist die Folge von falscher Politik und der dadurch hervorgerufenen gesellschaftlichen Fehlentwicklungen – auch von falschen Veschlüssen von Verfassungsgerichten.

    • @Dr. Arthur Chudy, Sie haben nicht das Gesamtbild im Auge. Was, wenn das Ziel, welches Sie hier so sehr und zurecht vermeiden wollen, genau dasjenige ist, welches erreicht werden soll? Wieso steht geschrieben: Du sollst nicht lügen? Gewisse Menschen lieben es zu lügen. Vor allem die Mächtigen.

  11. Für die Welt meint ein Hr. Wetzel: „Das Fundament der Entscheidung ist wackelig.“Quatsch: das Fundament der Entscheidung ist die falsche Behauptung, es gäbe irgendwelche Beweise, der Mensch mit seinem CO2 Eintrag sei der Haupttreiber des Klimawandels.Der vollständige Artikel ist hinter der Zahlschranke, denn man sich wohl sparen kann. 

  12. Rechtsprechung ist Anwendung geltenden Rechts, das BVG hat diese „nur“ angewandt, wobei es immer Interpretationsspielräume gibt. Das juristische Problem haben aber die Politiker in den letzten Jahren selbst geschaffen und nun werden diese Politiker am Nasenring durch die Arena geschleift. Selber schuld, könnte man sagen, aber gegen diesen Irrsinn hilft das auch nicht. Ich fürchte, das wird uns noch mal schwer auf die Füße fallen – übrigens auch den FFF-Kids und den anderen ideologisch Missbrauchten.

  13. Der Deutsche ist, so scheint es mir mittlerweile, gerne Weisungsempfänger und würde sich sogar in einem Gefängnis wohlfühlen: Sein Tagesablauf wäre geregelt, er ist frei von Sachzwängen und braucht sich auch nicht mehr „Für oder gegen“ etwas zu entscheiden. Am liebsten wäre es ihm, als Sklave mit Halseisen und Fussfesseln abends am Lagerfeuer zu sitzen und voller Inbrunst melancholische Lieder von Freiheit anstimmen. Ich fürchtete eine zeitlang, mich in einem schlechten Traum zu befinden, wurde aber durch die Realität immer wieder eingeholt, ja, sogar überholt. Wer wurde z.B. nicht schon von Freunden und Bekannten aufgefordert, sich den Klima- oder Impfgläubigen anzuschliessen?Mit der Wahl Harbarths zum Vorsitzenden kamen damals nicht nur bei mir alle Befürchtungen hoch, zumal wenn man seine Rede zur Migration im BT gehört hat. Wir stolpern in ein ganz tiefes Loch mit unendlichen Schäden im Volk. Nach dem Krieg war ein Aufbau möglich, wie er in Zukunft geschehen soll, weiss ich nicht.

  14. Unsere höchsten Richter kennen sich bestimmt mit den Gesetzen aus, Naturgesetze haben sie offensichtlich nicht gelernt und die MINT- Fächer abgewählt. Sonst müssten sie wissen, dass Naturgesetze sich nicht ändern können. Alle Warmzeiten seit der letzten Eiszeit und sie waren fast immer wärmer als heute, fanden bei konstantem und sehr niedrigem CO2 Gehalten statt. Erst mit der Industrialisierung nimmt der CO Anteil zu und gleichzeitig wurde es zu Glück, wärmer. Das ist kein Beweis, nur eine zufällige Korrelation und deshalb kein Grund Gesetze zu erlassen. Die das erkennen, werden Leugner und Ketzer genannt. Das allein sagt schon, dass es sich um Ideologie, oder eine neue Religion handelt. Damit muss unendlich viel Geld, oder eher Macht errungen werden, anders ist es nicht zu verstehen.

  15. Ich bin der Meinung, dass das Gericht seine Kompetenzen überschritten hat. Es ist Aufgabe des Gerichtes darüber zu wachen, dass die Vorschriften des GG von den Regierenden eingehalten werden und so die Bürger/innen vor Willkür zu schützen. Das Gericht hat sich jetzt aber angemasst selber Politik zu machen. Das ist nicht akzeptabel, wundert aber nicht, weil viele Richter Politiker waren.

  16. Ja und? Richter orientieren sich idR immer daran, was Gutachter sagen, wenn sie selbst keine Ahnung von der Materie haben. Das ist fast immer der Fall. Vor Gericht ist es eh wie auf hoher See. Bezahlen dürfen das die zukünftigen Generationen, den verschärften Klimaschutz und CO2-Steuern, etc.. Ich bin Frührentner und wäre sowieso 2030 auch bald in Altersrente. Die Leute dürfen dann auch noch meine Rente zahlen. Denen bleibt dann halt keine eigene Rente mehr.

    • Dann wollen wir mal hoffen, lieber Herr Krüger, dass „die Leute“ dann es noch schaffen, ihre Rente zu stemmen. Ich bin da skeptisch. Bin ja auch ein wenig älter, jetzt 81. Und habe nach den verheissungsvollen Ankündigungen vom Nobbi meine Zahlungen in den Pott eingestellt. Statt dessen Beton, Steine, Ziegel nach Plan aufgeschichtet. Entschuldigung, das kann nun nicht jeder. Aber zumindest die Erkenntnis war ordentlich was wert. Wenn denn die linken Sozen nun bloß nicht wieder mit dem Lastenausgleich daherschlurfen! Herr Krüger, gehen sie mit ihrem Krug solange zum Brunnen, bis det Dingens grün wird und zerbricht!
      Die legen es drauf an, alles zum Brechen zu bringen.
      Nun steht alles das schon amtlich beim BMU, wat et Kläusken vom WEF uns andrehen will! Nicht mal die Socken werden dir dereinst gehören und du wirst glücklich sein! Nachlesen!!!
      Entweder auf der offiziellen Seite des WEF (Davos-Banditen)
      oder im Buch vom Herrn Klaus Schwab!    Oder beim BMU!

      Die Bundesregierung plant verhaltensbezogene Daten als Demokratieersatz in einer eigentumslosen Welt


      Nachtrag: Ist nix mehr mit Verschwörungs-Wirrköpfen! Die WEF-Mafia ist wenigstens ehrlich zu uns! Alles völlig offen nachzulesen. Nur wer tut das?

  17. Dieses ideologisch gesteuerte höchst richterliche Urteil ist, ähnlich wie manche Gesetze aus der Zeit zwischen 1933-1945, nur durch einen Bürgerkrieg, und zwar international, wieder zu Fall zu bringen. Die Menschen werden sich nicht weltweit durch eine verrückte geldgeile und machtbesessene korrupte Elite abschaffen lassen.Der Bürgerkrieg kommt, in welcher Forma auch immer,…. ob mit Mistgabeln oder Hackern, die ganze Systeme lahm legen oder Korruption offenlegen usw.Der Schwachpunkt dieses Urteils ist die „Hypothese“, also nicht eindeutig wissenschaftlich belegte Behauptung der CO2 Schädlichkeit und deren angebliche Ursache für Klimaveränderungen. Diese Diskussion wird man wohl weltweit noch einmal öffentlich führen müssen, oder es gibt Bürgerkrieg! 

  18. »Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz und zielt auf die Herstellung von Klimaneutralität«, heißt es wörtlich in dem Beschluss.

    Das unterscheidet sich in nichts von der Verfassung eines Gottesstaates wie z.B. den Iran. Statt eines fiktiven Gottes wird hier ein fiktiver Klimawandel zur Grundlage der Rechtsprechung. Das Zeitalter der Aufklärung hat erst begonnen und der Weg dahin ist noch weit….

    •  Wissen Sie, was aus den 56 Menschen geworden ist, die die US-amerikanische Unabhängigkeitserkärung unterschrieben haben, wurde? Ne, Sie wissen es nicht.  ** Seit wann ist der Iran ein Gottesstaat? Wissen Sie was das Ziel der Schiiten ist? Mit Glauben hat das nix zu tun. Wissen Sie es? Ich nehme an, Sie haben KEINE Ahnung. ** Fiktiver Gottesstaat? Hahah. ** Warum diskutieren Sie hier mit? Um was geht es Ihnen? Nur um Ihre Freiheit? Und was ist mit Gerechtigkeit? Wollen Sie nicht, daß diese Verbrecher bestraft werden?  Sie haben also etwas gegen JEMANDEN, der sich um die Waisen kümmert? DER den Gefangenen, den Witwen hilft? DER Sie zum klugen Denken anregt? DER sich um Kranke kümmert? DER sich um alle Verfolgten sorgt? DER sich per Definition um alle Menschen kümmert, die an Hunger leiden, die OHNE Kleidung sind, die als Fremde behandelt werden? Gegen so EINEN sind Sie?  Und gegen die Wahrheit sind Sie auch? ** Sie sind der klare Beweis, nur MINT produziert die heutigen Verhältnisse, die Sie hinterher UNEINSICHTIG beklagen. Sehr witzig. ** Sie wissen doch sehr genau, die atheistische Ideologie bietet SYSTEMIMMANENT niemals Gerechtigkeit oder Freiheit. ** Und Sie haben etwas gegen den BESTEN FREUND und einzigen BESCHÜTZER gerechter Menschen. Also genau das, was uns jetzt so dringen fehlt: Gerechtigkeit. Seit Jahren sind Sie nicht in der Lage über Ihre eigenen Denkfehler zu reflektieren und trauen sich nicht über Ihren engstirningen Tellerrand hinüberzuschauen. ** Sie haben den Rechner, mit dem Sie Ihre Beiträge auf EIKE schreiben, auch den sehr wichtigen Arbeiten des Ungars, John von Neumann, einem Genie, der auch mit Albert Einstein zusammen gearbeitet haben soll, zu verdanken. Nicht einmal von dem wollen Sie lernen. Von Neumann hat, als er von seiner unerwarteten Krankheit erfahren mußte, noch die Kurve gekriegt und seinen Verstand RICHTIG benutzt. ** Der Iran, der von einer teuflischen Clique unter Kontrolle gehalten wird, hat als Ziel, die Vernichtung ALLER JUDEN auf der ganzen Welt zum Ziel. Nicht einer darf überleben. So der Auftrag. Das steht in den schiitischen Schriften und sollte eigentlich Allgemeingut sein. Aber MINT-Leute haben ja keine Ahnung von nix. ** Die obigen 56 mutigen Menschen (USA) haben fast alle mit derem frühzeitigen, grausamen Tod bezahlt. Die dummen Gretas dieser Welt wissen das auch nicht mehr.

    • Leider ist der Weg sehr, sehr weit… Ich erlebe das in meinem durchaus mit Dr. versehenem Umfeld. Da ist man großenteils mehr als faktenresistent. Will ich nicht wissen, habe keine Zeit, mich damit zu beschäftigen… Es ist so, wie es gesagt wird und damit basta. Basta! Wenn du nicht alles glaubst, was die Götter/innen (man muss ja korrekt sein) sagen, egal ob sie Gates oder Neubauer heißen und natürlich zu den Themen studiert und jahrelange praktische Erfahrungen vorweisen können – dann bist du halt Nazi oder zumindest Rechter oder zumindest AFD-Freund/Anhänger/Wähler oder oder VT, Aluhut….

      • Ich denke das Problem ist schon alt, es ist wie Moses dem Gott das gelobte Land zeigte ihm aber gleichzeitig eröffnete dass er es nie betreten wird. Auch heute können einige Leute das gelobte Land der Aufklärung „sehen“, wissen aber dass sie es nie erleben werden. Die „Klimaneutralität“ und der „CO2 Gott“ sind jetzt am Zuge, Kernkraftwerke werden gesprengt und Windmühlen aufgestellt, das gelobte Land erscheint weit weg, in der Ferne, immer unerreichbarer für uns….

  19. Ich sehe in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Aufforderung an den Gesetzgeber die CO2-Steuer nachzubessern. Die CO2-Steuer ist nicht zweckgebunden. Dies ist also eine Aufforderung zu einer vorgezogenen und langfristigen Steuererhöhung. Da stellt sich dann doch die Frage ob hier nicht Pfründen auf Dauer für gewisse Bevölkerungsgruppen auf Kosten der Allgemeinheit geschaffen werden. Ich nehme an die Verfassungsrichter werden auch von dieser Pfründe profitieren. Ich bezweifele ob unter diesen Gegebenheiten die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gewahrt ist. England will keine CO2-Steuer einführen weil sie hauptsächlich den ärmeren Teil der Bevölkerung trifft.

  20. Das kommt davon, wenn man Jurist ist und sonst gar nichts, höchstens noch Ideologe. Man darf auch nicht vergessen, wer den § 20a eingefügt hat. Die gute Absicht bewirkt mal wieder das Gegenteil des Gewünschten. Interessant ist übrigens dies hier:https://www.bundestag.de/resource/blob/800144/d41d80c6a570da56cffc46e0759b4535/WD-8-044-20-pdf-data.pdfDort wird festgestellt, dass für die Konkretisierung der Gesetzgeber zuständig ist. Das BVG hat sich jetzt selbst zum Konkretisierer aufgeschwungen und sich damit an die Stelle des Bundestags gesetzt. Alles völlig hoffnungslos. 

  21. Jetzt sind also auch Deutschlands höchste Richter auf das geistige Niveau von Voodoo-Priestern und Schamanen postmodernen „Danfoss-Denkens“ herabgesunken. Bedarf es eines noch deutlicheren Beweises, daß die weitaus meisten Angehörigen unserer heutigen „Eliten“ eigentlich in den Knast gehören – oder in die Psychiatrie, sofern sie den Quatsch, den sie uns tagtäglich verkünden, tatsächlich glauben? Daß diese Verfassungsrichter nur noch Marionetten des linksgrünen Zeitgeistes  sind, bewiesen ja schon ihre ständig neuen Persilscheine für Merkels „Euro-Rettung“, doch das gestrige „Klimaschutz“-Urteil markiert  nichtsdestotrotz einen neuen geistigen Minusrekord!

    • Von der Demokratie in die Idiokratie. Alle dachten dass der Weg in die Diktatur die größte Gefahr der Demokratie sei, weit gefehlt, es ist der Marsch in die Idiokratie die sich anschickt zu zerstören was Generationen vor uns aufbauten. Wir schaffen das….

  22. Ein Richter, der den Begriff „Klimaschutz“ einfach aufnimmt, hat sich für mich schon als wissenschaftlich überfordert gezeigt!Besonders schlimm, wenn es das höchste deutsche Gericht ist… jetzt könnte man den Unsinn nur noch über internationale Gerichte stoppen, wenn überhaupt.Außer, wir bekommen den Blackout, der jetzt ganz sicher kommen wird… das wird leider unter großen Verlusten, den Grünen zeigen, was ihre „Politik“ wert ist!

  23. Tja, und wer letztes Jahr davor gewarnt hat, dass die Coronamaßnahmen 1 : 1 auf den „Klimaschutz“ übertragen werden, war Verschwörungstheoretiker und Aluhutträger.

    • Und wer lacht über dieses Land? Das Klima und die rotchinesische Partei. Das Klima lacht uns sehr gerne an. Die kommunistische Partei (KP) Chinas hingegen versteht kein Spaß. Aus sicherer Quelle wird berichtet, man habe eine neue App (Applikation, Software) auf den Markt gebracht, die das Denunzieren (des Nachbarn) anregen und erleichtern soll. Vor allem Kritik an der KP soll (hart) bestraft werden.

        • @Hajo Blaschke, ich weise Ihren unverschämten, verkommenen Beitrag zurück. Es ist so wie ich es schreibe. Durch Millionen von Zeugen belegbar. Suchen Sie doch zusätzlich nach „social+point+system+China“. Aber nutzen Sie nicht die kriminelle, lügende Suchmaschine Google. Wenn noch ein Hauch von Scham in Ihnen sein sollte, versinken Sie gleich im Erdboben. Sie verhöhnen mit Ihrer mangelhaften Bildung und sträflichen Ignoranz sehr viele Menschen, die teils mit deren Leben bereits sehr hart haben zahlen müssen. In Rotchina gibt es KEINE Freiheit. Etwas anderes zu insinuieren ist eine Straftat, Herr @Hajo B. ** Wenn Sie in Rotchina über eine Straße laufen, diese am falschen Punkt überqueren oder zuviel Fast Food bestellen, werden Sie, bzw. dieser jemand, von den schwachsinnigen, völlig verblödeten, kriminellen Beamten schikaniert und BESTRAFT und wie ein Mensch VIERTER Klasse behandelt. Und nein, das ist NICHT diskutierbar, weil MILLIONENFACH BELEGT!! Rotchina tritt die Rechte des Menschen mit sehr VIEL DRECK. Die Menschen haben KEINE Recht dort.  xxxxxxx

        • Lieber Herr Blaschke,
          bitte rauchen Sie nicht mit! So wie ich Sie einschätze, könnten Sie niemals  (Schall- und) Rauchpropaganda – dezent seit 75 Jahren von Quellen jenseits des Atlantiks gesponsert, mittlerweile in unserer Erbse zwischen den Ohren indoktriniert – verstehen!
          Und das finde ich gut so.
          Ich jedenfalls bleibe bei meiner Zigarettensorte, in der Hoffnung, daß sie nicht Reemtsma gehört.

      • es wird nicht nur aus sicherer Quelle berichtet, sondern ist in China vielmehr bereits im prakitschen Einsatz (anzusehen in den bekannten Dokukanälen im TV).

  24. Dieses Urteil ist tatsächlich historisch, da es wegen (vermuteter) Gegebenheiten in der Zukunft jetzt die Freiheitsrechte einschränken will! Das ist ungefähr so, als würde die Polizei in einem sozial benachteiligten Stadtteil einen Jugendlichen rausholen und das Gericht verurteilt ihn zu 2 Jahren Haft, weil er später mal Einbrecher werden könnte und als Begründung führen Sie an, dass er besser jetzt schonmal 2 Jahre sitzt, dann muss er später nicht mehr so viel absitzen! Ich denke jeden Tag, das jetzt die Grenze des absoluten Irreseins erreicht sein muss und muss jedes Mal feststellen: Da geht noch was! Wichtig ist nur, dass einem in solchen Zeiten der Biervorrat nicht ausgeht! Nach 5 Flaschen spreche ich schon fließend Gender. Prost!

  25. Wir haben ein generelles Problem besonders in Deutschland. Ob Klimawandel, Energiewende oder Corona, wir werden von einer ideologisierten Wissenschaft geleitet. Dazu gibt es ein tolles Interview  bei Gunnar Kaiser mit Prof. Esfeld auf YT. Jetzt kommt noch ein Verfassungsrichter dazu, der sich nicht für Fakten interessiert.  Und fertig ist der Untergang. Es dürfte jetzt spätestens klar sein, wie es nach der Bundestagswahl weiter geht. Wieviele Leute und Unternehmer sitzen jetzt wohl auf gepackten Koffern? 

    • Lässt sich denn dagegen garnichts unternehmen?
      Gibt es denn keine Möglichkeit, mit rechtlichen Schritten gegen diesen Irrsinn vorzugehen?

      • So lange die Mehrheit der Bürger CDUCSUSPDFDPGRÜNELINKE wählen ändert sich nichts. Man muss die politischen Mehrheiten verändern, erst dann ändert sich etwas an diesem Irrsinn….

        • Sie haben es scheinbar als einziger hier erkannt. Die politischen Mehrheiten müssen sich ändern. Wer den Kanzler und noch ein paar Länderchefs stellt, hat das sagen. Dennoch ist es erstaunlich, wie man sich hier aufregt wegen dem Urteil. Das beim Einkommen- oder Umsatzsteuerrecht keine Sau mehr durchsieht das interessiert niemand und die Probleme sind älter als die meisten Eike-Leser. Wenn die Grünen keinen Fehler machen bis September sollte sich Eike schonmal personelle Verstärkung beschaffen.

  26. „Sie müssten die Hauptlast bei der Verminderung der Treibhausgase bis 2050 tragen und seien dadurch in ihrer Freiheit gefährdet.“                                                                                        Um so eine Behauptung aufzustellen, wäre ein Beweis erforderlich, daß „Treibhausgase“ tatsächlich eine Freiheit gefährden können und es tatsächlich tun. Welchen Beweis hat das Gericht dazu herangezogen? Oder welches Gutachten?

    • Deutschland ist eben Deutschland. Auch der Plan, sicher und zielstrebig ins eigene Verderben zu steuern, muß hieb und stichfest und unverrückbar in Gesetzesform fixiert werden.

      Woher sollten dann sonst die exekutierenden Beamten wissen, was sie zu tun haben …

      Was man bisher Satire nannte, wird immer stärker zur Wirklichkeit …

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