Verwaltungsgericht und vogelmordende Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern«

Twitter Vogelmord

von Holger Douglas
Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) will in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat dem massenhaften Vogelmord tatenlos zusehen darf.

Was kümmern schon Fledermaus, Rotmilan und Mäusebussard, wenn es um die Durchsetzung von Windrädern geht? Markant der Satz der Verwaltungsrichterin beim jüngsten Urteil in der vergangenen Woche über die Klage gegen Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern!«

Geklagt hatte der niedersächsische Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) gegen den Landkreis Hameln-Pyrmont. Der hatte als zuständige Behörde acht Anlagen der Windkraftindustrie in Grohne-Kirchohsen genehmigt. Die stehen in der Nähe des Kernkraftwerkes Grohnde. Doch dabei habe er keine fehlerfreie Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen, so der Vorwurf von Stephan Stallmann und der Bürgerinitiative »Keine Windkraft im Emmertal«. Öffentliche Belange des Natur und Artenschutzes sowie des Landschaftsschutzes stünden dem Windpark entgegen, daher sei die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufzuheben.

Die Richterin schmetterte die Klage ab, Kritik beim Artenschutz sei nicht berechtigt. Die entsprechenden Vorschriften des niedersächsischen Leitfadens zur Umsetzung des Artenschutzes seien bei Planung und Genehmigung eingehalten worden. Die Genehmigungsbehörde habe bei einigen Arten wie Rotmilan, Kranichen oder Fledermäusen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gesehen und daher Auflagen für den Betreiber erteilt, um durch zum Beispiel Abschaltzeiten die Risiken zu vermindern.Das Gericht hatte sich mit Klägern und Gutachtern zu einem Ortstermin vor den Windrädern eingetroffen. Eine Beeinträchtigung der Landschaft mit den bis zu 200 Meter hohen Windrädern vermochte die Richterin nicht zu sehen, das Kernkraftwerk Grohnde und Strommasten würden das Landschaftsbild bereits prägen.

Während sich die Genehmigungsbehörde ebenso wie der Betreiber des Windparks zufrieden mit dem Richterspruch zeigten, will der LBU die Finanzierung der Prozesskosten in Höhe von rund 15.000 Euro klären und in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat dem massenhaften Vogelmord tatenlos zusehen darf. Wenn die Landschaften immer dichter mit Windkraftanlagen zugebaut werden, widerspreche das Art. 20a des Grundgesetzes argumentieren immer häufiger verschiedene Bürgerinitiativen, die sich gegen den weiteren Ausbau der Windkraft wehren.

In Art. 20a heißt es eindeutig: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.« Der gebietet dem Staat, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.

Doch der Staat dürfe nicht zerstören, was er eigentlich schützen soll. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dazu gibt es allerdings noch nicht. Das Ziel der Bürgerinitiative ist zu erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Das soll darüber entscheiden, ob die Privilegierung von Windkraftanlagen verfassungsgemäß sind.Bereits der Hochschullehrer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Gellermann hatte sich im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) angesehen, was die Umweltminister der Länder durchwinken wollen: Ausnahmen vom Tötungsverbot europäischer Vögel zugunsten von Windindustrieanlagen. Eine Lizenz zum Töten für Windräder also – dafür hat sich tatsächlich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) ausgesprochen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen danach im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen heimische Greifvögel töten dürfen.

Auch das Argument der Ausnahme im »Interesse der öffentlichen Sicherheit« zähle nicht. Denn Windkraftnutzung sei laut Gutachten auch keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme. So betone nicht zuletzt das Bundeswirtschaftsministeriums, dass die Stromversorgung »weder aktuell noch perspektivisch gefährdet« sei. TE berichtete.

Der Beitrag erschien zuerst bei TE hier

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22 Kommentare

  1. Dieses Urteil ist nur der Vorgeschmack von dem was noch kommt. Mit ihrem “ Investitionsbeschleunigungsgesetz“ vom August 2020 hat die Regierung ( mit Stimmen von CDU, Linken und Grünen) auch geregelt, dass Windkraft-Barone ihre Vogelschredder-Anlagen auch direkt in der Nähe von Siedlungen bauen dürfen (Abstandsregel ade). Auch die Möglichkeit, dass Anwohner dagegen Einspruch erheben können, wurde praktisch gestrichen, denn auch massenhafter Einspruch wird den Investor jetzt nicht mehr daran hindern, unmittelbar nach der Genehmigung durch den Stadt- oder Gemeinderat ( gutes Schmieren ist wichtig) mit dem Bau zu beginnen und vollendete Tatsachen zu schaffen. Auch Klagen der Anwohner wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder die totale Entwertung ihrer Häuser wurden praktisch unmöglich gemacht, da Klagen nur noch vor dem Oberlandesgericht ohne Revisionsmöglichkeit zugelassen ist, für das bekanntlich auch Rechtsschutz-Versicherungen nicht zahlen. Dieses Gesetz ist aber auch ein wundervolles Disziplinierungsmittel. „Lieber Herr Müller, Sie haben in Facebook polemisch gegen die Windkraft geschrieben? Gerade der Wald neben Ihrem Einfamilienhaus ist ideal für einen Windpark, wenn sie nicht sofort das Maul halten!

  2. Die Politik wird die Entscheidung treffen müssen, ob die Grundlagen für den von der großen Mehrheit geforderten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelegt werden.

    Dazu wird auch gehören, dass es für eine Industriegesellschaft akzeptabel ist, wenn zur Sicherstellung unserer Versorgung Nachteile für Flora und Faune entstehen. Ich denke, es ist auch leicht, Ausgleich für die Nutzung der Landschaft durch Windkraftanlagen und PV-Anlagen zu schaffen. Einige Freileitungen unter die Erde gelegt und schon haben wir einen Ausgleich für die Windkraftanlagen, die manche Menschen als Beeinträchtigung ansehen.

    Ich vermute, wenn Anwohner am Ertrag der WKAs partizipieren, wird die Akzeptanz deutlich höher.

    Silke Kosch

    • „…für den von der großen Mehrheit geforderten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelegt werden“

      Das wäre
      a) zu bezweifeln
      und
      b) gegebenenfalls eine Folge jahrelanger Desinformation und Gehirnwäsche

      Faktisch spricht nichts für die sog. „erneuerbaren Energien“!

      • Klar, weiß ich.

        Da dadurch die Akzeptanz solcher Leitungen deutlich erhöht wird, werden die zusätzlichen Kosten mehr als aufgehoben. Es kostet schließlich auch mehr, Stromleitungen in den Städten unter der Erde zu verlegen. Aber es käme doch niemand mehr auf die Idee, innerstädtisch Freileitungen zu spannen. Die Zeiten sind in fortschrittlichen Ländern vorbei.

        Silke Kosch

        • @ Silke Kosch :
          es geht hier um beträchtliche zusätzliche Kosten, die zur Zeit extrem schlecht zu stemmen sind !! Außerdem sind die innerstädtischen Verlegungsstrecken in Städten wesentlich kürzer als Freileitungen unter der Erde durch die ganze Bundesrepublik !!

    • Für die Sicherstellung der Versorgung der Menschen müssen natürlich Nachteile der Flora und Fauna natürlich hingenommen werden, z.B. Teile der Naturflächen in Landwirtschaftsflächen umgewandelt werden.

      Aber niemand ist so verlogen und naturwissenschalftlich verödet wie die Grünen xxxxxxxx, die einerseits irgendwo für einen Käfer Bauten für das Wohl der Menschen verhindern, woanders aber nutzlose Bauten gegen Wald, Vögel und Gesundheit von Anwohner mit ideologischen Starrsinn durchdrücken.

      Sie können einem nur leid tun Frau Kosch!

    • „Die Politik wird die Entscheidung treffen müssen, ob die Grundlagen für den von der großen Mehrheit geforderten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelegt werden.“

      Zu solchen Problemen sagte Schiller: *Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen. Der Staat muss untergehn, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.*

      Dieses Schillerwort bringt es auf den Punkt. Die Mehrheit, so es sie wirklich gibt (schauen Sie sich doch mal die Bürgerinitiativen in betroffenen Gebieten an!), ist extrem schlecht bzw. desinformiert über die Leistungsfähigkeit der sog. *EE* und die Kosten für diese schlechte Performance.

      „Ich vermute, wenn Anwohner am Ertrag der WKAs partizipieren, wird die Akzeptanz deutlich höher.“

      Dann können diese Leute nicht rechnen. Ein Beispielort mit 800 EW hat ein Windfeld mit 6 Maschinen a 600kW. Die EW zahlen allein an EEG- Umlage 60000€ im Jahr. Nach Altmeiers Vorschlägen würden sie reichlich 9000€ an *Entschädigung bekommen.
      Da diese 9000€ aber für den Betreiber Betriebskosten sind, fällt die Gewerbesteuer für die Gemeinde widerum niedriger aus. Das ist alles eine Mogelpackung.

      Alles in allem hatte das EEG zum Ziel, die Marktfähigkeit der sog. *EE* innerhalb 20 Jahren herzustellen. Das hat man nicht geschafft, das war auch nicht zu schaffen. Wir faseln wie vor 15 Jahren von irgendwelchen Speichern, ohne jede Chance, diese in den relevanten Größenordnungen herstellen zu können.
      Die unausweichliche Folge werden Stromrationierungen und Lastabschaltungen sein müssen, verbrämt mit *Lastmanagement* über *Smart Grids*.

      Im Übrigen stellen Sie kein einziges Windrad und kein Solarpaneel ohne Fossilenergie her!

  3. Weiß jemand, ob der Antragsteller für die Genehmigung ein Gutachten über die zu erwartende Windhöffigkeit vorlegen muß? Für andere strukturelle Baumaßnahmen, z.B. Wegebau ist das m.W. notwendig. Ich bezweifle nämlich, daß im Binnenland neue Windräder über ihre Lebensdauer überhaupt noch die Energie ernten können, die zu ihrer Erstellung verballert wurde.

    • Zur Genehmigung müssen die Typen ziemlich Viel vorlegen. Wie das aber so ist, sind die Hersteller ökonomisch abhängig von den Herstellungsprofiteuren.
      Ich habe hinreichend nachgewiesen daß die Dinger selbst in Norddeutschland Quatsch sind. Und da wo unsereiner vortrug wurden die Dinger auch nicht gebaut.
      Da aber die Bürger inzwischen ökonomisch ziemlich ungebildeter wurden, nicht vergessen daß die Menschen täglich vom politisch gesteuerten Fernsehen und Rundfunk aller Sender gezielt manipuliert werden, glauben die jeden Quatsch den die „Klimaschützer“ daherlabern. Die prüfen noch nicht einmal nach ob die Erwärmungsbehauptung stimmt.
      Fakt ist, daß unsereiner inzwischen genug Stationen gefunden hat, deren jetzige Temperaturwerte unterhalb der Maxima der letzten 130 Jahre liegen.

  4. Warum nicht vernünftige Kraftwerke bauen, wie z.B. den https://dual-fluid-reaktor.de/?
    Aktuelle Meldung https://www.welt.de/wirtschaft/article216513100/Energie-Niederlande-planen-Rueckkehr-zur-Atomkraft.html: „Die Regierungspartei in den Niederlanden denkt über den Bau von bis zu zehn Kernreaktoren nach. Anders seien die Klimaziele von Paris nicht erreichbar“.

    Aber diese Regierung und die Altparteien/medien in Deutschland sind mental nicht in der Lage die Mechanismen des allgegenwärtigen, zyklischen Klimawandels zu verstehen. Kleiner Hinweis an diese Unwissenden: 2016 war Trendwende, seitdem wird es wieder kälter! Die Sonnenaktivitäten sind auf einem Minimum. Der nächste anstehende Klimawandel wird eine Abkühlung bringen, und kann schneller und heftiger kommen als gedacht (Wieder eine kleine Eiszeit wie vor 200 Jahren?). Siehe u.a. auch EIKE, 4.November 2019, „Die wirkliche Klima-Krise ist nicht globale Erwärmung, sondern Abkühlung – und sie könnte schon begonnen haben“.

    Aber was die Sonne mit dem Klima auf der Erde macht, ist ja nicht so wichtig, Sonnenaktivitäten, nie gehört! Und deswegen werden diese Vögelschredderanlagen bevorzugt, zusammen mit der „Nationalen Wasserstoffstrategie“. Das ist die „GRÜNE Knallgasprobe“, eine einfache Methode zum Nachweis der eigenen „Inkompetenz und Käuflichkeit“. Und so verdient sich die GRÜNE Finanz-Mafia dumm und dämlich, zu Lasten der Stromkunden und Noch-Steuerzahler. Alles soll zerstört werden: Umwelt, Lebensqualität, Wohlstand, Industrie und die Zukunft der künftigen Generationen.

    „Eine Beeinträchtigung der Landschaft mit den bis zu 200 Meter hohen Windrädern vermochte die Richterin nicht zu sehen“. Eine Frage dazu: trug die Dame beim Ortstermin eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten? „Wenn die Landschaften immer dichter mit Windkraftanlagen zugebaut werden, widerspreche das Art. 20a des Grundgesetzes“. Wozu sich an Gesetze halten, es geht um höhere Ziele, um die Zerstörung Deutschlands!!

  5. „Denn Windkraftnutzung sei laut Gutachten auch keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme.“ Eigentlich vollkommen richtig.
    Trotzdem wundert mich schon fast, dass bisher noch kein Gericht argumentiert hat, dass es schließlich um die Rettung der Menschheit vor dem „Klima-Weltuntergang“ geht – zumindest, wenn man den Potsdämlichen „Experten“ und der Politik folgt. Von den depperten FfFs und den Rotgrün-Medien ganz zu schweigen, die hier ausnahmsweise nicht zählen.
    Oder vielleicht so: Wenn unsere Politiker ohne mit einer Wimper zu zucken schon den Industriestandort D ruinieren, dann kommt es schließlich auf so ein paar Rotmilane auch nicht mehr an! Nach uns die Sintflut – wir schaffen das!

  6. Die komplette Zerstörung der Landschaft und der Tierwelt sowohl im Luftraum als auch oberhalb und unterhalb der Erdoberfläche ist schon seit langem Ziel der Politik im Auftrag der Landwirtschaftsindustrie und der Politökonomen.
    Allerdings begann das zunächst unter den Politschädlingen Ulbricht und Honecker in der „Ostzone“.
    Um dann die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland billiger zu machen wurde gezielt der komplette quasinatürliche Lebensraum der Vogel- und Insektenwelt durch Vernichtung der Grenzhügel und Windreduktionspflanzenwelt (Gräser, Büsche, Baumreihen & Co) vernichtet. Und da nunmehr statt der bisherigen Nutzpflanzenvariation die „extrem guten Maispflanzen“ überall die Äcker platt machen und jedwede Insektenweltpopulation verhindern, geht die bisherige Nutzwelt komplett kaputt.
    Ich kann nur empfehlen sich mal die naturwissenschaftliche Bildung der sog. „Grünen“ anzuschauen. Die haben nämlich keine.
    Und was der Umweltseanator ist, ist echt berauschend: Der >>Jens Kerstan,
    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft<< hat gerade mal VWL studieren können, ein Fach, dessen Studium nix abverlangt und deshalb Typen produziert, die extremen Schaden anrichten können. Es gab da mal einen, der war der unsinnigen Ansicht, daß man mit der Steuerung der Inflation die Arbeitslosigkeit steuern könne. Der sagte mal: Lieber 5% Inflation als 5% Arbeitslosigkeit. Nur war der halt so dumm daß er am Ende seiner Kanzlerschaft beides produziert hatte.
    Ach ja: Als in Hamburg über 300 Menschen ertranken, schlief er als zuständiger Senator seelenruhig in seinem Bett in Langenhorn.
    Und daß in Hamburg die Hubschrauber so früh wie möglich eintrafen, verdankte dieser Typ dem Minister Strauß.

  7. Im Grunde ist die Sache ganz einfach. Fluginsekten, Fledermäuse und Vögel nutzen den Luftraum als natürlichen Lebensraum. Nach deutschen Recht dürfen dort nur sehr eingeschränkt Tiere getötet werden. Es wären ja auch keine horizontal – also mit vertikaler Achse – rotierende Anlagen in Bodennähe genehmigungsfähig.
    In der Luft lebende Tiere unterliegen dem gleichen Schutz wie am Boden lebende.

    • Man braucht doch kein Nullrisiko zu fordern… keine Windräder und die Sache ist geklärt…
      Und… wenn man jetzt noch stundenweise die Windmühlen abschaltet… sind die ja noch unrentabler!
      Die Natur geht vor… man hätte doch das AKW… das schützt Natur- und Umwelt!!!

  8. Natürlich darf der Staat zugucken wie die Vogelwelt geschreddert wird, es geht doch um das Klima da ist alles erlaubt selbst der größte Unsinn in der Menschengeschichte.
    Es geht um die Umverteilung von Vermögen und da haben diese Tiere keinen Platz und sind erst einmal Bedeutungslos.

    • Erstaunlich ist für mich, daß bisher noch niemand in Deutschland bemerkt hat, daß es Kontinentalgegenden gibt, fernab der Ozeane, wo die Temperaturen niedriger sind als in den Jahren 1930 bis 1950.

      Unsereiner hat genug Stationen gefunden, die durchweg keine Klimaerwärmung sondern nur eine Temperaturvariabilität von unten nach oben, dann wieder nach unten und dann wieder nach oben aufweisen. Und das für Perioden von bis zu 140 Jahren täglich gemessen. Und die Stationen sind so schön weit weg von den Ozeanen. Ach ja: Die sind auch fernab von den Kraftwerken und Häusles der Städte.

      Wie kann das angehen?

      • Das ist einfach.

        Die Verteilung, welche Bereiche der Erde sich mehr oder weniger erwärmt haben, sind allen Interessierten bekannt. Insgesamt ist eine Erwärmung eindeutig nachgewiesen.

        Das wissen Sie aber nicht aber das ist Ihr persönliches Problem

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