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„Mikroanalyse Städteregion Aachen“ – gewaltige Reaktion

Bemerkenswert ist, dass dem Aachener Oberbürgermeister Marcel Philipp mit seiner Einschätzung, die Analyse und die daraus gezogenen Folgerungen seien „verquerer Blödsinn“ teilweise zugestimmt wird. Einige Kommentatoren sind der Ansicht, daß der EIKE-Blog nicht das richtige Medium sei, um über Corona zu berichten. Man solle sich auf „Klima, Energiewende usw.“ beschränken.

Die lebhafte, z. T. sachlich-hochwertige Diskussion läßt mich das Gegenteil denken. Zumal Corona die öffentliche Diskussion nahezu hundertprozentig in Beschlag genommen hat. Andere Themen sind kaum noch in den Medien zu finden. Rechtsextremismus oder Klimawandel finden nicht mehr statt. Und wenn, unter ferner liefen. Das wird sich spätestens dann ändern, wenn die wirtschaftlichen und psycho-sozialen Folgen des strikten Maßnahmenpakets gegen/wegen Corona offen zu Tage treten. Es würde nicht wundern, wenn Putin, die AfD mit den ihr folgenden Rechtsradikalen (Bundestagsfraktion hat eine Fraktionssitzung mit 60 Mann trotz Versammlungsverbot abgehalten) und Trump als Hauptverantwortliche für die Corona-Pandemie, die ja nicht mal eine Epidemie war, ist und sein wird, ausmachen wird. Verhältnismäßig kleine Fallzahlen, verhältnismäßig geringe Sterbezahlen bleiben klein und gering. Auch wenn sie bis in unerträgliche Größen aufgeblasen werden.

Bleibt die Frage, wem die ganze Sache nutzt. Zunächst und vor allem denen, die testen wollen, in welchem Maß ganze Völker so beeinflußt werden können, dass sie auch dem schlimmsten Diktator aus der Hand fressen. Da bietet die sogenannte Corona-Krise reichlich Anschauungsmaterial. Meine morgendliche Artikelvorschau beende ich seit geraumer Zeit mit dem Satz „Der Firnis der Zivilisation ist dünn“. Dieser Satz muß und wird durch „Demokratie“ ergänzt werden. Wer es heute noch wagt, die Menschen, die im Dritten Reich gelebt und gegen das NS-Regime nicht opponiert haben, zu verurteilen, dem sei gesagt, dass diese immer Gestapo, Sippenhaft und Konzentrationslager im Nacken hatten. Dies ist zur Zeit noch nicht der Fall. Dennoch ist eine ganz, ganz große Mehrheit der Bevölkerung für die Abschaung der Bürgerrechte wegen eines Vorgangs, von dem ihnen erzählt wurde, er sei ganz schlimm, es müßten Leben gerettet werden, der faktisch nur ein Fliegenschiß in der menschlichen Seuchengeschichte ist. Wenn von etwa 7,7 Milliarden bis heute etwa 115.000 Menschen seit Anfang 2020 an Covid-19 verstorben sind (0,0015%), dann sind das Stand 13.4.2020 gut 6% der Menschen, die in diesem Jahr bereits ohnehin an Infektionen der unteren Atemwege und chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (Raucherlunge = bevorzugter Angriffspunkt für tödliche Corona-Infekte) verstorben sind (Quelle öffnen und staunen).

Im übrigen bin ich der Meinung, dass die sogenannte Krise eine gewaltige Eigendynamik entwickelt und letztendlich zu einer Massenhysterie geführt hat. „Wenn die so handeln, müssen wir das auch!“ Unterstützt wurde und wird die Entwicklung durch machtgeile Medien, die wahrscheinlich vollkommen ahnungslos in der Sache die Politik „unterstützen“, indem sie am „Aufblaseprozeß“ federführend mit wirken. Kritische, vernünftige Stimmen werden diskreditiert. Allen voran Dr. Wodarg, der bereits bei der Schweinegrippe mit seinen Prognosen richtig lag. Das sei denn „Glück“ gewesen, so Prof. Karl Lauterbach, der gesundheitspolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion. Das nenne ich mal Ignoranz.

Das alles wäre nicht so dramatisch, wenn die Verantwortlichen nicht auf die Wahnsinnsidee gekommen wären, die Bürger- und Freiheitsrechte einfach mal so flächendeckend außer Kraft zu setzen, wenn ihre Helfershelfer, Medien, nicht kritiklos dazugetrommelt hätten. So heißt der Tod von Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland diesmal nicht Hitler, sondern Corona. Mit unabsehbaren Folgen. Denn ist die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet, dann, ja dann … Wir werden sehen.




In Memoriam S. Fred Singer (27. September 1924 bis 6. April 2020)

Zitat der Woche:

„Bei Fragen der Wissenschaft ist die Autorität Tausender nicht so viel wert wie die bescheidene Argumentation eines Individuums“. – Galileo [International Space Hall of Fame]

Das Haupt-Markenzeichen der Reise Fred Singers durch die physikalische Wissenschaft war endlose Neugier sowie die feste Überzeugung, dass physikalische Beweise (Daten) und nicht die Theorie das Maß aller Dinge sind, um Kontroversen in der Wissenschaft aufzulösen.

Im Alter von 16 Jahren nahm er sich die schwierigen Maxwell-Gleichungen vor, welche die Grundlage des Elektromagnetismus‘ bilden, deren sichtbarer Anteil das Licht ist. In seiner Promotion zum Ph.D. bei Princeton befasste er sich mit den damals noch kaum verstandenen kosmischen Strahlen. Sein Doktorvater war John Wheeler, der zusammen mit Niels Bohr daran gearbeitet hatte, die Kernfusion mittels Quantenmechanik zu erklären. (Alle Studenten bei Wheeler waren ein ganz außerordentlicher Kader, darunter der spätere Nobelpreisträger Richard Feynman).

Zuvor hatten Bohr und Albert Einstein im Bereich Quantenphysik einen berühmten Disput, nachdem Einstein den allgemein üblichen probabilistischen Standpunkt abgelehnt hatte, welcher präzise Prognosen unmöglich macht. Bohrs Ansichten wurden allgemein anerkannt, und die große Bewunderung, die beide jeweils füreinander hatten, blieb davon unberührt. Dies ist ein herausragendes Beispiel dafür, dass Wissenschaftler unterschiedliche Standpunkte öffentlich diskutieren – ohne die persönlichen Angriffe, die heute nur allzu oft vorherrschend sind.

Singer war ein Pionier bei der Erforschung des Weltalls, besonders bei den obersten Schichten der Atmosphäre. Er maß die Charakteristiken kosmischer Strahlung in der oberen Atmosphäre und entdeckte das hoch-atmosphärische Ozon sowie die äquatoriale ,Electrojet‘-Strömung, welche das geomagnetische Feld intensiviert. Er prognostizierte die geomagnetische Strahlung, die später von Van Allen auch entdeckt worden ist.

Ein Beispiel des umfassenden Wissens von Fred Singer als Wissenschaftler ist seine Konzeption, Definition und dann sein Eintreten für ein Verfahren an die mögliche Erforschung des Mars‘ durch den Menschen, indem er die Schwerkraft der Marsmonde Deimos und Phobos als Zwischenstation beim Abstieg zur Marsoberfläche und beim Aufstieg von der Marsoberfläche nutzt. Die geringere Schwerkraft der Monde reduziert die benötigten Treibstoffe und die damit verbundenen Kosten.

Singers Sorgen um Erde und Menschheit manifestierten sich, als er operationelle Systeme zur Datengewinnung einrichtete mittels Fernerkundung der Atmosphäre, der Ozeane und Landflächen sowie durch seine Führung als erster Direktor des National Weather Satellite Center.

Unter seinen über 400 technischen Veröffentlichungen und Monographien sowie über 200 Beiträge ist auch die Herausgabe des Buches „The Ocean in Human Affairs” (1990). Darin geht es darum, dass unser Planet der einzige im Sonnensystem mit Ozeanen aus flüssigem Wasser ist und vor allem darum, dass deren Bedeutung für Klima, Evolution und Konservierung von Lebensformen häufig übersehen wird.

Vor etwa 3,5 Millionen Jahren beispielsweise schloss sich im Zuge der Plattentektonik der Central American Seaway zwischen dem Atlantik und den Pazifik. Dadurch änderte sich die Ozean-Zirkulation, was möglicherweise zur gegenwärtigen Periode häufiger Vereisungen auf der Nordhemisphäre führte. Diese Perioden der Vereisung werden durch kurze Warmzeiten unterbrochen, in deren jüngster wir jetzt gerade leben.

Singer erkannte, dass nicht Kohlendioxid, sondern Wasserdampf das bedeutendste Treibhausgas ist, dessen Änderungen zu oft ignoriert werden. Ohne Treibhausgase wäre das Leben auf diesem Planeten ganz anders, wobei die meisten großen Landmassen des nachts gefrieren und komplexes Leben darauf fast unmöglich machen würden.

Singer glaubte fest daran, dass die Prinzipien des wissenschaftlichen Verfahrens auch bzgl. Umweltvorschriften angewendet werden müssen, vor allem bei der Fehlerbeseitigung. Im Jahre 1990 gründete er das Science and Environmental Policy Project (SEPP), um das wissenschaftliche Verfahren zur Evaluierung der Umwelt- und Energiepolitik anzuwenden. Eine Anzahl bedeutender Wissenschaftler sprang ihm bei diesen Bemühungen bei.

Schwer besorgt darüber, dass die UN eine verengte, einseitige Sichtweise der extrem komplexen Prozesse verbreitete, welche Wetter und Klima der Erde verändern bei gleichzeitiger Ignoranz der umfassenden, von Satelliten gemessenen Temperaturtrends gründete Singer im Jahre 2007 das Nongovernmental International Panel on Climate Change (NIPCC), um der Ansicht der UN entgegen zu treten, wonach menschliche Emissionen von Kohlendioxid das Klima kontrollieren.

Hunderte Wissenschaftler weltweit haben zu den NIPCC-Berichten beigetragen, was besonders für die jüngste Reihe von Veröffentlichungen gilt, als da wären Climate Change Reconsidered II; The Physical Science; Biological Impacts; Why Scientist Disagree about Global Warming und Fossil Fuels. Diese Berichte präsentieren extensive Daten, die belegen, dass zunehmende Konzentrationen von Kohlendioxid eine bedeutende Rolle spielen bei der Zunahme von Biodiversität und der beobachteten Ergrünung der Erde, wohingegen es kaum eine Rolle bzgl. der Änderungen der Temperatur des Planeten spielt.

Als ein Streiflicht, welches sein breites Interesse an der Zivilisation belegt, hielt Singer Vorträge über die antiken Sprachen des Nahen Ostens und zeigte Parallelen auf zu anderen antiken Sprachen wie griechisch, phönizisch und andere semantische Sprachen.

Jene, die ihn kannten, werden sich immer an seinen brillanten, wissbegierigen Geist und seine Menschlichkeit erinnern. Im Sommer 2019 unterzeichneten 150 hauptamtliche Wissenschaftler anlässlich seines 95. Geburtstages ein Dokument, in dem es u. A. heißt:

Wir, die Unterzeichneten, wollen unserer tief empfundene Dankbarkeit Ausdruck verleihen für deine außerordentliche führende Rolle im Bereich Klimawissenschaft viele Jahrzehnte lang. Wir stehen tief in deiner Schuld. Du warst für Viele von uns der ,Mentor‘. Von dir haben wir nicht nur Wissenschaft gelernt, sondern auch Geduld und Ausdauer im Umgang mit Anderen. Mit Lob, Zuneigung und Liebe sagen wir: Danke, Dr. Fred Singer!“

Science and Environmental Policy Project

Thomas P. Sheahen, Chairman

Ivan Bekey Vice Chairman

Kenneth A. Haapala, President

Howard C. Hayden, Executive Vice President

Donna Fitzpatrick Bethell, Secretary & Treasurer

Craig D. Idso, Director

David R. Legates, Director

Willie Wei-Hock Soon, Director

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Nachruf auf Fred Singer

Von seinem Freund William Happer

11. April 2020, Princeton, New Jersey

Fred Singer hat einen großartigen Kampf ausgefochten, ist seinen Weg gegangen und hat immer seinen Glauben behalten. Jetzt wird die Geschichte über ihn urteilen. Mit den Jahren bin ich sicher, dass Freds positive Beiträge an seine Generation immer breiter und mehr anerkannt werden.

Freds Weg durch das Leben war nicht einfach. Alles, was er erreichte, ist seiner eigenen Intelligenz und seinem unbeugsamen Geist geschuldet. Er hatte keine mächtige Familie oder mächtige Gönner hinter sich. Das hat ihn nie gestört, vielleicht weil er so viele Freunde gewann, die seine Courage bewunderten.

Obwohl er immer wieder ungerechten Angriffen ausgesetzt war, schien er nie irgendwelche Ressentiments zu hegen. Nur wenige von uns können auf die Art und Weise vergeben und vergessen wie Fred es getan hat.

Es scheint angemessen, diesen Nachruf auf Fred zu schließen mit dem, was ich ihm zu Ehren seines 90. Geburtstages geschrieben habe:

„Es ist mir eine Ehre, ein paar Worte anlässlich des 90. Geburtstages von Fred Singer zu schreiben. Fred ist ein guter Wissenschaftler, ein Mann mit großen Mut, unerschütterlichem Optimismus und enormer Energie“.

Als Jugendlicher ist Fred Singer vor der Nazi-Herrschaft in seinem Geburtsland Österreich geflohen. Zunächst fand er Unterschlupf in England. Während der 1940er Jahre kam er dann in seine Wahlheimat USA, um an der Princeton University zu promovieren. Dort erwarb er seinen Ph.D. in Physik mit Arbeiten über kosmische Strahlung. Sein Doktorvater John Wheeler war ein Schüler von Niels Bohr. Er leistete einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Wasserstoffbombe.

In Freds Dissertation ging es um kosmische Strahlen, welche die Erde aus den Tiefen des Weltraumes bombardieren. Und Fred hat sich ein Leben lang für Atmosphäre, Weltraum und -erkundung interessiert. Er half die ersten Erdbeobachtungs-Satelliten zu entwickeln einschließlich von Instrumenten zur Messung des atmosphärischen Ozons. Während der letzten Jahre konzentrierte er sich darauf, wie die Rate der Temperaturänderung mit der Höhe in der Atmosphäre abhängt. Für Klimamodelle ist dieser Bereich heikel, prophezeien diese doch viel mehr Erwärmung in der mittleren Troposphäre als tatsächlich beobachtet wird. Er veröffentlichte auch interessante Studien zum Ursprung der Monde von Erde und Mars. Nebenbei hat Fred Expertenwissen angesammelt hinsichtlich einer erstaunlichen Anzahl von Themen – „of shoes and ships and sealing wax, of cabbages and kings“. Bei einem Besuch von Princeton machte mich Fred mit seinem alten Freund Ephraim Isaac bekannt, einem ausgezeichneten Experten antiker semitischer Sprachen. Ephraim wurde in Äthiopien geboren und erwarb dort einen großen Teil seiner Bildung.

Wissenschaftler und Akademiker lieben es, sich ihrer coolen Objektivität zu rühmen, aber tatsächlich kann man für unabhängige Gedanken einen hohen Preis zahlen, worauf nur wenige vorbereitet sind. Plato zufolge war Sokrates die „Bremse“ [gadfly] des antiken Athens. Fred war eine effektive Bremse des wissenschaftlichen Establishments unserer Generation. Einige Jahre, nachdem ich Fred kennengelernt hatte, lud ich ihn während meiner Zeit als Direktor des Office of Energy Research im US-Energieministerium zu einem Vortrag über globale Erwärmung an der Princeton University ein. Nach der öffentlichen Ankündigung von Freds Vortrag kam ein Physik-Kollege und Nobelpreisträger in mein Büro und tadelte mich mit obszönen Worten, wobei ich überrascht war, dass er diese überhaupt kannte. Dies sorgte dafür, dass mein Ansehen des Kollegen zu Bruch ging, der fast nichts wusste über die Physik des Klimas, während gleichzeitig meine Achtung vor Fred stieg.

Viele Akademiker sind frustrierte „philosopher kings“ – verbittert, weil die Gesellschaft als Ganzes ihnen nicht die Reverenz erweist, die zu verdienen sie glauben. Vielleicht als Reaktion darauf schauen Viele nach innen und verbünden sich mit gleichgesinnten Akademikern, während sie der übrigen Gesellschaft mit Geringschätzung und sogar Hass begegnen. Gruppendenken ist bei verschiedenen Themen vorprogrammiert. Akademische Groupies verurteilen Fox News und preisen die New York Times. Sie sind sich sicher, dass der fortgesetzte Verbrauch fossiler Treibstoffe den Planeten zerstören wird. Es gibt kaum einen Akademiker, der auch nur einen Bruchteil davon versteht, was Fred über die Klimawissenschaft weiß, aber die Groupies schreien immer wieder mit größter Sicherheit heraus, dass Freds Standpunkte bzgl. Klima falsch sind. All ihre Freunde stimmen ihnen zu. Das erinnert mich an das Märchen von Hans Christian Andersen „Des Kaisers neue Kleider“: „Nicht nur waren ihre Farben und Muster ungewöhnlich fein, sondern die aus diesem Stoff hergestellten Kleidungsstücke hatten auch eine wunderbare Möglichkeit, für jeden unsichtbar zu werden, der für sein Amt ungeeignet oder ungewöhnlich dumm war“*. Wie viele andere von uns hatte Fred große Schwierigkeiten, die neuen Klima-Kleider zu erkennen, die geheiligtes Dogma für die Groupies sind. Er wurde übel angegriffen, weil er auf die Probleme des Klima-Dogmas hinwies. Zu seiner Ehre muss gesagt werden, dass er erfolgreich einen besonders verleumderischen Gefolgsmann von Al Gore wegen Rufschädigung verklagte. Ein Sprichwort aus seiner Heimat lautet „Viel Feind, viel Ehr’“.

[*Rückübersetzung aus dem Englischen mittels Linguee-Translator.]

Viele Jahre lag hat Fred seine Mitbürger über Entwicklungen in der Klimawissenschaft informiert, und zwar in Gestalt eines regelmäßigen Rundbriefes mit dem Titel „The Week That Was“. Ich freue mich immer wieder auf diesen Rundbrief, enthält er doch neue wissenschaftliche Erkenntnisse bzgl. Klima, politische Entwicklungen bzgl. Klimawandel sowie Kommentare von Fred selbst und seinem Mitherausgeber Ken Haapala. Es gibt viele gute Rundbriefe und Blogs bzgl. Klima, aber „The Week That Was“ ragt dabei besonders heraus wegen seiner Grundlage ordentlicher Wissenschaft [sound science]. Was sonst würde man von Fred erwarten, einem akademischen Enkelsohn von Niels Bohr?

Freds Leben wird sehr gut durch ein altes Volkslied zusammengefasst, welches immer wieder von tapferen Anti-Nazis in Deutschland angestimmt wurde:

Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten?

Sie fliehen vorbei, wie nächtliche Schatten.

Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen,

Es bleibet dabei: die Gedanken sind frei.*

[*Originaltext des Volksliedes. Im englischen Original stand es auch in Deutsch, aber in einer fehlerhaften Übersetzung. Dort ist auch eine Übersetzung ins Englische beigefügt. Anm. d. Übers.]

Link: https://wattsupwiththat.com/2020/04/13/weekly-climate-and-energy-news-roundup-405-2/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Der Lockdown ist nahezu wirkungslos – eine Beweisschrift

Dieses Muster lässt sich an allen Grafiken der täglich neu bestätigten Infektionen sowohl in allen Bundesländern Deutschlands als auch in den Kantonen der Schweiz, und Staaten Europas bereits seit 6 Wochen so ablesen (Grafik 1 und Grafik 2).

 

Dass das Virus am Wochenende nicht arbeitet, ist klar, da haben die meisten Testlabore geschlossen – aber warum Freitag?

Wie die meisten Erkältungs- und Grippeviren auch, scheint sich das Corona-Virus einen 7-Tages-Rhythmus angeeignet zu haben. Das erklärt sich aus den Lebensgewohnheiten des menschlichen Wirtes. Wer sich am Wochenende beim Feiern oder anderen sozialen Anlässen ansteckt, der arbeitet die Werkwoche noch durch, fühlt sich dann gegen Ende der Woche bereits angeschlagen, aber geht noch mal den ersehnten Freizeitaktivitäten mit intensivem sozialen Kontakt am nächsten Wochenende nach. Dort steckt diese Person gerade noch alle anderen an, bevor dann in der zweiten Woche das Bett gehütet wird. Virenmutationen, die besonders schnell zu Symptomen führen oder den Wirt mit heftig einsetzenden Schmerzen früher ins Bett scheuchen, verpassen die Gelegenheit, sich jeweils am nächsten Wochenende beim Feiern verbreiten zu können und verschwinden folglich. So will es die Evolution.

Dass das aktuelle Corona-Virus denselben 7-Tages-Rhythmus hat, in der Fachsprache Serienintervall genannt, wurde schon früh in Asien festgestellt und bestätigt sich in Europa erneut. Der weitere Verlauf muss wohl so sein, dass der betroffene Patient sich dann am Dienstag nach dem zweiten Wochenende – mit dann bereits seit mehreren Tagen anhaltendem Fieber – entscheidet, einen Test zu besorgen, diesen am Donnerstag durchführt, und dann die Ergebnisse am Freitag registriert werden. So kommt die Statistik zu ihrem rhythmisch wiederkehrenden Erscheinungsbild, und so ergeben sich 14 Tage von Infektion bis Meldung. Natürlich gibt es Abweichungen von dieser Norm, aber die Zahlen zeigen, dass dies im großen Durchschnitt der Fall ist.

Das Virus ist reisefaul

Diese regelmäßigen Zyklen des Corona-Virus erlauben es, durch statistische Analyse nachzuvollziehen, welche Kohorte sich wann angesteckt hat. Zum Beispiel die Kohorte mit 1.104 Neuregistrierten, die am Freitag, dem 27. März, in Nordrhein-Westfalen (NRW) gemeldet wurde, hat sich dementsprechend zwei Wochen zuvor, am Freitag, dem 13. März, angesteckt. Und zwar bei der vorhergehenden Kohorte, die am 20. März mit 839 Personen in NRW als infiziert gemeldet wurde. Diese 839 Personen haben also 1.104 Personen angesteckt, was eine Ansteckungsrate – oder auch Reproduktionsrate genannt – von 1,3 ergibt, oder R 1,3 (= 1104/839). Die Infektionen müssen weitgehend in NRW stattgefunden haben, weil die starken regionalen Unterschiede zeigen, dass das Virus reisefaul ist – es hat sich von NRW aus nicht in seine Nachbarländer verbreitet. Diese Reisefaulheit zeigt sich auch darin, dass große Verkehrsdrehkreuze wie Frankfurt oder Zürich nur schwach infiziert sind. Das Benutzen von Massenverkehrsmitteln ist nicht infektionsgefährlich.

Das wichtige an dieser R-Berechnung ist, dass jener 13. März als Tag der Ansteckung, der letzte Freitag vor den Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren war, die am 16. März begannen. Die Reproduktionsrate lag also schon VOR den drakonischen Lockdown-Maßnahmen des 16. März bei höchstens 1,3. Man braucht nicht promovierter Epidemiologe zu sein, um diese Zahl zu ermitteln. Sie erschließt sich frei zugänglich aus den Daten des Robert-Koch-Institutes (RKI) mit einfacher Grundschulmathematik. Meine Berechnungen sind hier zu finden. 

Aber die Zahl kann noch weiter nach unten korrigiert werden. Denn diejenigen Erkrankten, die versucht hatten, sich am Donnerstag, dem 19. März, testen zu lassen, hatten es schwieriger, an einen Test zu kommen. Diese waren noch nicht so leicht verfügbar wie eine Woche später, am 26. März. Das bedeutet, es wurden relativ weniger Erkrankte getestet, und die Dunkelziffer der Kohorte der am 20. März Neuregistrierten war höher als die der Kohorte vom 27. März. Über diese Dunkelziffer gibt es keine gesicherten Angaben, und vermutlich wird sie nie mehr eindeutig rekonstruierbar sein. Aus den Berichten des RKI über den Anteil der positiv Getesteten an allen Tests kann eine konservative Schätzung gewonnen werden, dass die Dunkelziffer in der 12. Kalenderwoche (KW 16.–22. März) 32 Prozent höher lag als in der 14. KW (ab 30. März), und respektive 53 Prozent in der 11. KW (9.–15. März).

Der Lockdown hatte keinen messbaren Effekt

Mit dieser Korrektur ergibt sich, dass die Reproduktionsrate R in NRW sogar schon am 9. März unter 1,0 lag und folglich die Epidemie am Abklingen war. Dieselbe Rechnung für mehrere Bundesländer und alle Tageskohorten zeigt, wie das R bereits um den 10. März herum in NRW, Rheinland Pfalz, Hessen und Hamburg auf den Wert 1,0 gefallen war. In Berlin, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern dagegen wurde der Wert 1,0 erst um den 20. März herum erreicht, etwa 10 Tage später. Dieser Unterschied ist von erheblicher Bedeutung. Er zeigt, wie die ersteren vier Bundesländer schon 6 Tage VORdem Lockdown ein R von 1,0 erreicht hatten, und die letzteren vier Bundesländer erst 4 Tage NACH dem Lockdown – aber in allen Fällen mit demselben Verlauf.

Das RKI kommt zu einem ähnlichen Ergebnis wie in meinen Berechnungen. Am 9. April veröffentlichte das RKI seine Erkenntnis, dass sich das R deutschlandweit um den 22. März herum bei 1,0 einpendelte, allerdings ohne seine Zahlen um den erschwerten Testzugang zu kalibrieren (Siehe hier). Mit Kalibrierung würde die RKI-Rechnung im deutschen Mittel um den 15. März herum bei 1,0 liegen, wie bei mir auch. Das RKI unterschlägt jedoch die entscheidende Information, dass es zwischen den einzelnen Bundesländern einen zeitlichen Verzug im Verlauf von bis zu 10 Tagen gibt.

Folglich hatte der Lockdown am 16. März keinen statistisch messbaren Effekt auf die Reproduktionsrate (R) des Virus. In den Wissenschaften nennt sich diese Situation ein „natürliches Experiment“. Wenn die Verläufe von zwei Gruppen identisch miteinander sind, nur zeitlich verzögert, dann lässt sich schlussfolgern, dass ein dazwischen liegendes Ereignis keine Auswirkung hatte. In diesem Fall waren es die Maßnahmen des Lockdown am 16. März, die keine statistisch erkennbare Wirkung auf das Infektionsgeschehen ausüben konnten.

Max-Planck-Gesellschaft schreibt Gefälligkeitsgutachten

Am 8. April veröffentlichte das Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Institut für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen ein genau gegenteiliges und in der Presse vielzitiertes Ergebnis: „Die Kontaktsperre bringt die Wende“. „Wir sehen eine klare Wirkung der Kontaktsperre vom 22. März, und natürlich den Beitrag von jeder einzelnen Person“. Die Forscher um Frau Dr. Viola Priesemann müssen für diese Erkenntnis hellseherische Fähigkeiten gehabt haben, denn per 7. April, dem Zeitpunkt ihrer Datenerhebung, war eine solche Erkenntnis aus mathematischen Gründen noch unmöglich. Zudem, für eine Schlüsselvariable in ihren Berechnungen, dass 10 Tage von Infektion bis Meldung vergehen, liefern die Forscher weder eine Herleitung noch eine Quelle und ignorieren damit die auf den ersten Blick erkennbare 14-tägige Rhythmik des Virus.

Vor allem aber haben die Forscher nur den gesamtdeutschen Infektionsverlauf herangezogen und damit die ebenfalls auf einen Blick erkennbaren riesigen Unterschiede pro Bundesland ignoriert. Internationale Vergleiche wurden auch nicht angestellt. Das Zitat, dass der Beitrag jeder einzelnen Person sich in den Zahlen zeige, was grober Unfug ist, entlarvt die Max-Planck-Gesellschaft-Studie endgültig als ein Gefälligkeitsgutachten, anstatt seriöse Wissenschaft zu sein. Solche elementaren handwerklichen Fehler in der Analyse verhelfen vielleicht zu populären Zitaten in der Presse, aber schaden dem Ansehen der Wissenschaften.

Epidemiologen sehen eine Epidemie als weitgehend bewältigt an, wenn das R dauerhaft auf einen Wert von unter 1,0 sinkt, denn ab dann wird jede Kohorte mit jedem Zyklus kleiner, und nach vielen weiteren Zyklen gibt es dann keine Ansteckungen mehr. Mit einem Wert von 1,0 gibt es mindestens kein exponentielles Wachstum mehr und daher auch keine Gefahr mehr, dass das Gesundheitssystem mit einer plötzlichen Patientenwelle überrollt wird. Diese Gefahr bestand, wie die Zahlen jetzt zeigen, bereits seit dem 10. März, also fast eine Woche VOR dem Lockdown am 16. März nicht mehr. Sofern sie ihrer Zahlen mächtig sind, müssten sowohl das RKI wie auch die MPG das seit dem 9. April wissen. Warum wird diese Erkenntnis nicht veröffentlicht? Wollen sie nicht, oder können sie nicht?

Ergebnis wird die schwerste Wirtschaftskrise der Moderne sein

Zu dem Zeitpunkt des 16. März konnten die Entscheidungsträger das alles noch nicht wissen. Man weiß immer erst circa drei Wochen nach dem Infektionsgeschehen, was vor drei Wochen der Status war. Es sei denn, die Behörden hätten schon am 28. Februar mit repräsentativen Zufallsstudien begonnen, als Deutschland schon die zweithöchste Zahl der bestätigten Infektionen in Europa nach Italien hatte. Dann wäre auch das aktuelle Infektionsgeschehen schneller bekannt gewesen. Hätte, hätte Fahrradkette, diese Studien wurden nicht gemacht, und so blieb keine andere Wahl, als am 16. März das Funktionieren der Gesellschaft abzuschalten. Das Ergebnis dieses Lockdowns wird die nun schwerste Wirtschaftskrise seit dem zweiten Weltkrieg sein – ein teures Versäumnis, nicht ein paar Testbatterien bereits im Februar gestartet zu haben.

Immerhin, mittlerweile sind diese drei Wochen seit dem 16. März vergangen – jetzt sind Zahlen für alle ersichtlich, erkenntlich und verständlich verfügbar. Und die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren des Lockdowns sind nahezu wirkungslos. Die Neuinfektionsraten waren schon vorher ganz von alleine gesunken, ohne dass es den Lockdown des 16. März gebraucht hätte. Zudem liegt auch die Vermutung nahe, dass der Lockdown nicht einmal zur weiteren Reduktion der Reproduktionsrate beigetragen hat. Das R liegt in Deutschland in der zweiten Aprilwoche, bei etwa 0,7. Das wäre wahrscheinlich genauso von alleine passiert wie das Sinken auf 1,0 bereits in der ersten Märzhälfte in NRW. Italien befindet sich bereits in der sechsten Woche eines noch rabiateren Lockdowns der Gesellschaft, und trotzdem ist das R an Ostern immer noch bei 0,8, höher als in Deutschland. Die Schweiz, die ein etwas lockeres Regime als Deutschland fährt, verbucht ein R von 0,6 und die ebenfalls etwas lockeren Niederlande wiederum ein R von 1,0. Offensichtlich sind es andere Faktoren als ein Lockdown, die zu einer niedrigeren Reproduktionsrate führen.

Covid-19 ist äußerst gefährlich

Damit soll auf keinen Fall diese Krankheit verharmlost werden. Ganz im Gegenteil, Covid-19 ist äußerst gefährlich. Am 9. April wurden die ersten Zwischenergebnisse der Heinsberg-Studie von Professor Hendrik Streeck der Universität Bonn vorgestellt. Dort zeigt sich zum ersten Mal repräsentativ, dass die Sterberate unter den Infizierten zwischen 0,29 Prozent und 0,37 Prozent liegt. Das ist drei bis viermal höher als bei einer saisonalen Grippe und doppelt so hoch wie bei einer schweren Grippe. Außerdem ist die Verbreitungsrate sehr viel höher als bei einer Grippe. Es scheint keinerlei Immunität in der Bevölkerung gegen Covid-19 zu geben. Rechnet man diese Werte auf die Bevölkerung hoch, dann würde es im Infektionsverlauf zu vielleicht 200.000 Todesfällen in Deutschland aufgrund von Covid-19 kommen, zehnmal mehr als bei einer saisonalen Grippeepidemie. Das ist eine unakzeptabel hohe Zahl.

Wenn die Maßnahmen des Lockdown ganz oder nahezu wirkungslos sind, dann sind dringend andere Lösungen gefragt, die dieser Krankheit den Schrecken nehmen. Ein Teil der Lösung werden hoffentlich bald Medikamente sein, für die es bereits vielversprechende Kandidaten gibt, und die jetzt schon bei schweren Verläufen eingesetzt werden dürfen. Die sich in Arbeit befindliche Contact Tracing App dürfte ein bedeutender Teil der Lösung sein. Unkompliziert und ständig verfügbare Tests sind unabdingbar, damit Infektionen schnell aufgespürt werden können. Singapur hat die Epidemie lange mit Contact Tracing unter Kontrolle gehalten, aber versäumt, sein verarmtes Heer an ausländischen Dienstleistern zu testen. Genau dort kam es nun zum Ausbruch.

Eine weitere Erkenntnis aus Taiwan ist die höchst transparente und umfängliche Information über das Infektionsgeschehen an die Öffentlichkeit mit bedeutungsvollen Zahlen sowie das konsequente Ausrüsten von exponierten Berufsgruppen mit Schutzmaterial. Taiwans Bürger wurden aufgerufen, auf ihre gewohnten Masken und Desinfektionsmittel zu verzichten (!), damit diese Materialien für die wichtigen Berufsgruppen zur Verfügung stehen. In Summe könnten diese Elemente mit Sicherheit verhindern, dass das Infektionsgeschehen außer Kontrolle gerät, und sie könnten auch fast sicher verhindern, dass die Risikogruppen infiziert werden, ohne sie aus der Gesellschaft zu verbannen. Warum wird fast nicht über Taiwan berichtet?

Wenn es nicht die Maßnahmen vom 16. März waren, die die Infektionswelle abschwächten, was war es dann? Es war wohl das Ende der Karnevalsaison sowohl am Rhein wie in den Alpen. Aus dieser Erkenntnis leitet sich auch ab, welche Maßnahmen bestehen bleiben müssen, bis es entweder Herdenimmunität oder einen zuverlässigen und breit verfügbaren Impfstoff gibt, was beides erst in 2021 erfolgen wird. Bis dahin wird es keine Sportveranstaltungen mit Zuschauern geben können, keine Musikfestivals, keine Oktoberfeste und keine Bars und Clubs. Es wird keine Veranstaltungen geben können, bei der Menschen wild singen, grölen und brüllen. Auch das Apres Ski wird in der nächsten Wintersaison ausfallen. Das sind zwar auch Einschränkungen, aber vergleichsweise harmlos zu den Schäden, die der Gesellschaft mit dem aktuellen Lockdownpaket zugefügt werden, die zudem auch noch wirkungslos zu sein scheinen.

Der rheinische Karneval war der erste Brandbeschleuniger

Die Sterberaten aus Heinsberg lassen die Vermutung zu, dass es um den 25. März herum etwa 600.000 bis dahin Erkrankte in Deutschland gegeben hat, die sich folglich bis etwa eine Woche zuvor – also bis zum 18. März – infiziert haben, mit einer Dunkelziffer von etwa Faktor 20 der offiziellen Fallzahlen. Das ist dieselbe Menge an Erkrankten, die ich vor zwei Wochen bereits aus isländischen und japanischen Quellen in meinem Beitrag auf der Achse des Guten für den Stand vom 25. Märzermittelt hatte.

Vermutlich kann das gesamte Infektionsgeschehen in Deutschland grob wie folgt zusammengefasst werden: Angenommen, die Reproduktionszahlen im Karneval lagen im Durchschnitt bei 14, das heißt ein Infizierter steckte 14 weitere Personen innerhalb einer Woche an. Mit einem R von 14 benötigte es in der Woche vor Karneval am 9. Februar gerade einmal 100 infektiöse Personen entlang der NRW Karnevalshochburgen, die sich in der vielen Feierei und Vorbereiterei frei bewegten, ohne zu wissen, dass sie krank waren. Dass es diese 100 Personen gab, ist leicht vorstellbar. Alleine nur der Lufthansa Konzern beförderte im Januar noch fast 100,000 Personen aus China nach Deutschland. Nur eine einzige davon führte zu 16 bekannten Erkrankten in dem Webastoausbruch in Bayern. Nur sieben weitere unerkannte webastoähnliche Situationen in NRW hätten gereicht für die Starterglut für das Karnevalsfeuer ab Mitte Februar.

Die 100 Personen hätten folglich in der ersten Karnevalwoche bis zum 16. Februar 1.400 (= 100×14) weitere Personen angesteckt. Die berühmte Gangelter Karnevalssitzung im Landkreis Heinsberg fand zum Beispiel am 15. Februar statt. In der zweiten Karnevalswoche vom 17. bis 24.2. steckten diese 1.400, weitere 19.600 an (= 1400 x 14). Die meisten dieser 19.600 hätten auch wieder nicht gemerkt, dass sie krank waren. Viele weitere hätten geglaubt, der anstrengende Karneval hätte ihnen eine schwere Erkältung beschert. Etwa 500 wurden so krank, dass sie innerhalb der nächsten zwei Wochen bis zum 8. März ihren Weg zu einem Corona Test fanden und dort positiv getestet wurden. Es ist bekannt, dass fast die Hälfte aller positiven Tests in Deutschland bis zum 8. März aus NRW kamen.

Die andere Hälfte der positiven Tests in Deutschland würde dann weitere 20.000 Personen bedeuten, die sich irgendwo anders bis zum 23. Februar infizierten. Sie waren wohl über das ganze Land verteilt in kleineren Infektionsketten, jedoch mit einem dicken Schwerpunkt unter solchen Deutschen, die in Skigebieten urlaubten. Dort brach im Apres Ski die zweite Welle los. Ab dem 24. Februar, der Hochsaison in den Alpen, stehen erste echte Daten für das R zur Verfügung. Unter den Süddeutschen wütete sich das Virus durch die Apres Ski Clubs mit einem R von 5, jeder Infizierte steckte dort fünf weitere an. Währenddessen wurde es bereits ruhig in NRW, das R sank dort bis zum 9. März auf 0,9, und am 10. März folgten Rheinland Pfalz, Hessen und Hamburg ebenfalls auf 1,0. Weil in Bayern und Baden-Württemberg die Skiparty noch weiter lief, sank das R dort erst um den 20. März herum auf 1,0.

Im deutschen Durchschnitt bedeutet das, dass die 40.000 Erkrankten vom 23. Februar mit einem R von 2,5 weitere 100.000 Personen bis zum 1. März infizierten, und diese mit einem R von 2 noch mal 200.000 Personen bis zum 8. März, und schließlich mit einem R von 1,3 folgten 260.000 Personen bis zum 15. März, dem Tag der Entscheidung des Lockdowns. Alle diese Personen inkubierten Covid-19, wurden mehr oder minder krank, und etwa jeder Zwanzigste ließ sich in der Woche zwischen dem 23. und 27. März testen. 34.000 insgesamt Infizierte wurden bis zu dieser Woche offiziell gemeldet. Tatsächlich waren aber bis zu diesem Zeitpunkt alles in allem etwa 600.000 erkrankt, wie die Summe der obigen Zahlen aussagt (= 40+100+200+260). Einige von ihnen erkrankten so schwer, dass sie ins Krankenhaus mussten und dort im Durchschnitt nach zwei Wochen verstarben. Von den bis zum 25. März 600.000 Erkrankten sind 0,37 Prozent gestorben, wie die Heinsberg Studie vorgibt – das ergeben dann die 2.200 Sterbefälle, die das RKI bis inklusive dem 8. April gemeldet hat. Auf diese Weise lässt sich aus der Heinsberg Sterberate grob hochrechnen, wie hoch die wahre Infektionszahl in Deutschland war.

Die teuerste Party der Weltgeschichte

Das ist die ungefähre Geschichte in Deutschland. Es gibt Nebengeschichten, zum Beispiel die Posaunenchöre im Kreis Hohenlohe und das Starkbierfest in Mitterteich (Kreis Tirschenreuth), verschiedene Parteitage und die Kommunalwahl in Bayern am 15. März, die sich auch in den Zahlen zeigt. Aber die beiden wesentlichen Brandbeschleuniger waren der rheinische Karneval und dann die alpinen Apres Ski Clubs. Andere Länder haben andere Geschichten zu erzählen. In Norditalien spielten mit Sicherheit die unzähligen Dienstleistungsmitarbeiter eine wichtige Rolle, ohne die in den Alpen keine Bar betrieben werden kann. Im Winter bedienen sie die Skigebiete und im Sommer die Strände. Zuhause gibt es keine gute Arbeit, deswegen sind sie auf Wanderschaft. Aber Nonna und Nonno (italienisch für Großeltern) werden regelmäßig besucht, nicht zuletzt, weil man aufgrund der Wohnungsnot häufig gemeinsam lebt. In Italien haben die Generationen fünfmal häufigeren Kontakt miteinander als in Deutschland. Dieser starke Familienzusammenhalt hat sich in diesem Fall als Fluch erwiesen.

Im spanischen Verlauf lassen sich die Massendemonstrationen zum Weltfrauentag am 8. März leicht ablesen und in Frankreich noch die Kommunalwahl vom 15. März. Dass Großbritannien bis zum 25. März praktisch gar keine Maßnahmen durchführte und vor allem nicht die Pubs geschlossen hatte, beschert Ihnen ein R von 1,2 sogar noch an Ostern. Auch Schweden hat noch immer ein R von 1,3 im April, weil es lange zögerte, große Veranstaltungen abzusagen und die Bars und Clubs zu schließen. Aber Schweden feierte kein Karneval und hat dadurch seine Zahlen nicht im Februar schon so weit in die Höhe getrieben. Daher wirkt das R dort nur auf eine kleinere Anzahl von Personen. Die Untersuchung der Virenmutationen zeigt, dass die amerikanische Westküste sich direkt in China angesteckt hat, aber die amerikanische Ostküste – insbesondere New York – hat sich in Europa angesteckt. Die Zahlen erzählen viele Geschichten, und viele sind weder gezählt noch erzählt.

Wahrscheinlich war der NRW-Karneval das allererste große europäische Infektionszentrum, sozusagen das Ereignis 0, in dem es zahlenmäßig explodierte, und erst darauf folgte die große Welle in den Alpen, von wo es in die ganze Welt getragen wurde. Hätte der Karneval am 13. Februar abgesagt werden können? Mit der Faktenlage, die damals existierte, hätte die Bevölkerung das nicht akzeptiert. Hätten die Behörden, ähnlich wie in Taiwan, genau hingeschaut, was in Wuhan passiert, dann hätten sie es wissen können und hätten der Bevölkerung erklären können, warum der Karneval dieses Mal ausfallen muss. Stattdessen wiegte sich das deutsche Gesundheitssystem in einem falschen Überlegenheitsgefühl und vergeudete wertvolle Zeit der Vorbereitung. So wurde der Karneval 2020 zur teuersten Party der Weltgeschichte.

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

Weiterführende Literatur z.B. dieses Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19 vom 5.4.20 erschienen bei SPRINGER nature




Corona: Die Pandemie-Krise als Türöffner für den autoritären „Klimaschutz“-Staat

Durch die Corona-Krise sind notorische Klima-Alarmisten schlagartig aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit katapultiert worden. So ist es um den langjährigen Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), Hans Joachim Schellnhuber, ebenso still geworden wie um die grünen Galionsfiguren Robert Habeck, Annalena Baerbock und Anton Hofreiter oder die Fridays-for-Future-Aktivisten um Greta Thunberg und Luisa Neubauer. Darauf reagiert „Klima-Greta“ in ihrer üblichen trotzig-infantilen Art, indem sie – ohne jedweden klinischen Beleg – in die Welt hinausposaunt, auch sie sei bereits von dem Virus befallen gewesen. Dahingegen gehen andere Vorreiter der Klimabewegung subtiler vor, um wieder Beachtung zu erlangen und darüber hinaus strategische Vorteile aus der verheerenden Pandemie-Krise zu ziehen.

Sie registrieren erfreut, dass die verängstigte Bevölkerung sich momentan recht willig den umfassenden staatlichen Zwangsmaßnahmen unterwirft, von denen Regierungskritiker wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier sagen, dass hier eine beispiellose „Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“ erfolge, welche in vielen Fällen nicht mehr durch die Notlage infolge der Corona-Welle gerechtfertigt sei.

Richter warnt vor Obrigkeitsstaat

Und tatsächlich kontrolliert die Polizei hierzulande teilweise schon Einkaufstaschen vor Supermärkten, um festzustellen, ob die Bürger während ihres „Ausgangs“ denn wirklich nur „lebenswichtige“ Dinge erstanden haben. Oder sie scheucht hoch zu Ross durch die Parks patrouillierend Einzelpersonen von den Bänken hoch, als ob nun auch die kommunalen Sitzmöbel vor einer Infektion geschützt werden müssten. Ganz abgesehen von den ausdrücklichen behördlichen Verboten, die nicht zum unmittelbaren Wohnumfeld gehörende Natur aufzusuchen, obwohl die Ansteckungsgefahr dort im Gegensatz zu den noch „erlaubten“ Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln gegen Null tendiert.

Diese Entwicklung beflügelte nun offenbar die Phantasie des „Klima-Papstes“ und langjährigen Merkel-Beraters Schellnhuber. Der meinte am 26. März im Interview mit der „Frankfurter Rundschau“, die Politik solle nach der Corona-Krise eine „nachhaltige Wirtschaftsstrategie“ fahren, „die Veränderungen anstößt“, aber „sicher auch Zumutungen an die Bevölkerung beinhaltet“. Denn „wir erleben ja gerade, dass solche Zumutungen – bis hin zur Ausgangssperre – akzeptiert werden, wenn deren Notwendigkeit gut begründet ist“. In dasselbe Horn stieß der Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Anton Hofreiter, gegenüber zahlreichen großen deutschen Blättern, welche seine Auslassungen bereitwillig abdruckten.

Wie weit Politiker der Öko-Fraktion in ihrem manischen Reglementierungsdrang zu gehen bereit sind, demonstrierten jetzt die Gesinnungsgenossen Hofreiters in Österreich: Die Vize-Bürgermeisterin von Wien und Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung, Birgit Hebein, will Straßensperren errichten, um angesichts des momentan rückläufigen Auto-Verkehrs „Platz für Fußgänger“ zu schaffen. Und der grüne Gesundheitsminister unseres alpinen Nachbarlandes, Rudolf Anschober, der schon seit Langem von der „Klima-Revolution“ träumt, triumphierte im öffentlich-rechtlichen ORF :

„Es ist beachtlich, dass wir Dinge in die Wege geleitet haben, wo vor einer Woche jeder gesagt hätte: ‚Das ist unmöglich in Österreich.‘ Dieses Denken werden wir beim Klimaschutz … genauso brauchen … Ich freue mich darauf, wenn wir die Corona-Krise überstanden haben, dass wir dann die Klima-Krise mit einer ähnlichen politischen Konsequenz angehen werden.“

Beifall für solche Phantasien gibt es unter anderem von dem Berliner Soziologen Klaus Hurrelmann, welcher gerade das Buch „Generation Greta. Was sie denkt, wie sie fühlt und warum das Klima nur der Anfang ist“ auf den Markt gebracht hat. Der sagte gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur idea, Thunberg und deren Anhängerschar sollten „die Klimakrise und die gegenwärtige Gesundheitskrise“ in einen engen Zusammenhang stellen. Ja, selbst die Wirtschaftswissenschaftlerin und Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, Claudia Kemfert, tönte vor Kurzem: „Was wir derzeit beim Umgang mit dem Coronavirus lernen, gilt auch beim Klimaschutz.“

Weniger CO2 „verbrauchen“

Ebenso entdecken nun manche Medien ihr Faible für den Klimanotstand. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR): Der stellte am 28. März in einer Kindersendung die Frage: „Was haben das Corona-Virus und CO2 gemeinsam?“ Die „kompetente“ Antwort hierauf lautete: Der Erreger und das Kohlendioxid seien beide „winzig klein und mit dem bloßen Auge nicht zu sehen“. Danach ließ die Moderatorin Michaela Koschak die Katze aus dem Sack: „Von Corona wird man ziemlich krank. Aber auch von CO2 wird man krank.“ Glücklicherweise würden die Menschen von dem Letzteren jetzt deutlich weniger verbrauchen – die studierte Meteorologin sagte tatsächlich „verbrauchen“ –, „weil wir nicht so viel rausgehen“. Danach äußerte Koschak die Hoffnung, dass dieser Ausnahmezustand nach der Pandemie noch möglichst lange anhalten werde: „Da tun wir was Gutes für unser Klima.“

Die behördlichen Verbote und Freiheitseinschränkungen aufgrund der Corona-Krise, welche von Leuten wie Koschak, Hofreiter und Schellnhuber bejubelt werden, schaffen – so notwendig die Maßnahmen derzeit oft auch sein mögen – gefährliche Präzedenzfälle, die den Klima-Alarmisten in die Hände spielen. Deshalb sollte die durchaus berechtigte Angst vor einer weiteren Ausbreitung des Virus keinesfalls dazu führen, dass in der Bevölkerung statt der wünschenswerten Herden-Immunität am Ende eine schafsähnliche Herden-Folgsamkeit entsteht. Denn die könnte die Wirtschaft und Gesellschaft unseres Landes am Ende noch deutlich teurer zu stehen kommen als die derzeitigen, bereits ziemlich ruinösen Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche.

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)*  Anmerkung der EIKE-Redaktion :

Dieser Aufsatz ist zuerst erschienen in der Preußischen Allgemeinen Zeitung;  11. April 2020, S.12; EIKE dankt der PAZ-Redaktion sowie dem Autor  Wolfgang Kaufmann  für die Gestattung der ungekürzten Übernahme, wie schon bei früheren Artikeln :   https://www.preussische-allgemeine.de/

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Corona bringt’s an den Tag – Stadtluft in Stuttgart: Der Diesel ist es nicht

Das bedeutet: Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten nutzen nichts und sind überflüssig. Das unfreiwillige »Corona-Experiment« mit weitgehendem Stopp des Autoverkehrs demonstriert nachhaltig, was von den Kampagnen des umstrittenen Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V. zu halten ist: nichts.

Das »Corona-Experiment« entlarvt ebenso, wie zwecklos die von dem grünen Verkehrsminister in Baden-Württemberg, Winfried Hermann, erlassenen Fahrverbote sind. Sie haben offensichtlich keinerlei Auswirkungen auf die NO2 Konzentrationen in der Luft.

Hermann ist mit verantwortlich für einen gigantischen Schaden nicht nur für die Autofahrer, sondern auch für weite Teile des Autohandwerks und der Autoindustrie. Die derzeitige dramatische Situation bei Autoherstellern und Zulieferern wurde letztlich entscheidend von der unseligen Dieseldiskussion und den Forderungen »Weg mit der individuellen Mobilität« verursacht.

Jetzt stellt sich heraus: Die Messwerte beispielsweise der Station Am Neckartor in der Stuttgarter Innenstadt lagen bereits im Februar und März unter dem Grenzwert von 40 µg/m3. Da floss der Verkehr noch, »Shutdown« war noch nicht angesagt.
Der Ingenieur und Messfachmann Martin Schraag arbeitete heraus, welche Rolle das Wetter spielt. So zeigt sein Blick auf die Winddaten: Das erste Quartal 2020 war deutlich windiger als das im Vorjahr. Schraag: »Gut für die Durchlüftung, schlecht für die DUH«. So lagen die NO2-Werte bei 36 µg/m3 und damit unter dem in Deutschland geltenden Grenzwert von 40 µg/m3. Die DUH betreibt Manipulation.

Schraag weist auch darauf hin, dass in der Region weniger als fünf Prozent der zugelassenen Diesel alte Euro-4 Diesel sind. Die neueren Fahrzeuge und die mit Software-Updates Nachgerüsteten stoßen kaum noch Abgase aus. Auch das hätte sich in den Ergebnissen bemerkbar machen müssen.

Doch die Messstationen registrieren nach wie vor NO2-Spitzenwerte. Die Ursache liegt auf der Hand: Von den Höhenzügen Stuttgarts wehen Winde in den Talkessel.
Die NO2 Werte schwanken im Tagesverlauf stark. Im Winter können Heizungen die Ursache sein; das Wetter, ergibt sein Blick in die Daten, übt entscheidenden Einfluss aus.

Die Experten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben sich um diese Einflüsse offensichtlich nicht gekümmert und wissen offiziell von nichts. Sie gehen weiterhin von einem Anteil des Verkehrs von 80 Prozent an den Luftschadstoffen aus.

Doch sie kommen jetzt in Erklärungsnöte, wie Schraag ahnt. Die 80 Prozent können nicht stimmen, wenn deutlich weniger Autos fahren und die Werte sich dennoch nicht verändert haben.

In Bayern bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt gegenüber dem Bayerischen Rundfunkgerade, dass sich auch in Würzburg die Luftschadstoffe kaum verändert hätten. Der Verkehr habe zwar deutlich abgenommen, doch der Rückgang des NO2-Gehaltes sei nur gering. Andere Faktoren spielten bei der Luft eine Rolle.

Der Diesel also kann es nicht sein.

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Wurde schon 1912 vor dem schlimmen Klima­wandel gewarnt? Ein Zeitungs­artikel, doch zwei Interpre­tationen

Schon 1912 warnte ein Zeitungsartikel vor den Folgen der Kohleverbrennung für die Atmosphäre

Das stand kürzlich in der Überschrift zu einem Leitkommentar der Tageszeitung des Autors. Das widerspricht dem, was der Autor bisher über Aussagen zum Klimawandel aus diesem Zeitraum kannte. Und so machte ersich auf, darüber die Wahrheit herauszufinden.

Er mailte dazu an den Redakteur und bat um Nennung der Quelle:
Leitkommentar „Corona und das Klima“
… In dem Artikel steht: „Schon 1912 wurde in Zeitungsartikeln vor den Folgen der Kohleverbrennung für die Atmosphäre gewarnt“
Mir ist solches nicht bekannt. Bekannt ist mir lediglich, dass Arrhenius (der Entdecker eines möglichen CO
2-Effektes auf das Strahlungsband) und ein Zeitgenosse damals auf den Segen eines solchen Einflusses und der Erwärmung hinwiesen und deshalb für eine Verstärkung der CO2-Emission eintraten, anbei meine Information darüber:

Bild 1 Zur Anfrage zugefügte Information zur Darstellung des Klimawandels Anfang des 18. Jahrhunderts (aus einem Foliensatz des Autors)

Deshalb die Nachfrage, in welchem Artikel und mit welchem Inhalt 1912 das Gegenteil publiziert wurde.

Eine freundliche Antwort kam (gekürzt):
… vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir freuen uns immer über Reaktionen auf unsere Berichterstattung, gerne auch kritische.
Über den von mir zitierten Zeitungsartikel von 1912 ist in den vergangenen Jahren schon immer mal wieder berichtet worden. Eine aus meiner Sicht ganz gute Zusammenfassung finden Sie unter folgendem Link auf das Online-Portal der Kollegen von Business Insider, übrigens ein bewusst wirtschaftsfreundliches Magazin:
https://www.businessinsider.de/wissenschaft/zeitungsartikel-von-1912-heute-wahr-2018-9/
……

Das wurde 1912 publiziert

Der direkte Link führt zu einer damaligen Zeitungsseite mit einer kurzen Meldung und als Kommentar dieser Homepage dazu einer Erklärung:
Busines Insider: Vor 106 Jahren wurde in einem Zeitungsartikel eine erschreckende Vorhersage gemacht, die sich längst bewahrheitet hat
… Am 14. August 1912 druckte eine Zeitung namens „The Rodney and Otamatea Times, Waitemata and Kaipara Gazette“ einen weitblickenden Artikel in der Rubrik „Wissenschaft“.
Die kurze Meldung warnte davor,
dass sich aufgrund der steigenden Nutzung fossiler Brennstoffe durch die Industrienationen die Erdatmosphäre verändern werde. „Kohleverbrauch verändert Klima“, lautete die kleine Zeile.

Als Beleg findet sich die besagte Zeitungsinfo aus dem Jahr 1912:

Bild 2 Zeitungsinformation aus dem Jahr 1912 bei „Business Insider“ Mit der folgenden Übersetzung:

Die Brennöfen der Welt verbrennen heute im Schnitt 2.000.000.000 Tonnen Kohle pro Jahr. Wenn sie bei der Verbrennung mit Sauerstoff reagiert, entstehen etwa 7.000.000.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid, die jährlich in die Atmosphäre entweichen. So wird die Luft zu einer effektiveren Decke für die Erde und erwärmt sie. Die Auswirkungen könnten in einigen Jahrhunderten immens sein.“

Es fällt auf, dass dieser kurze Artikel keinerlei Hintergrund benennt und seine kurze Aussage einfach so im Raum stehen lässt. Er auch gar nicht sagt, dass der Einfluss negativ gesehen wird (wie es die Homepage interpretiert).

Das kann nur bedeuten, dass davon ausgegangen wird, die Leser kennen den Hintergrund.

Und welchen die Leser damals kannten, erfährt man über einen weiteren Link.
Ein Artikel der Zeitschrift „Popular Mechanics Magazine“ (PMM) vom März 1912 Link beschreibt es:

Bild 3 Titel des PPM-Artikels von 1912

Was steht im Artikel des „Popular Mechanics Magazine“ von 1912

Die Einleitung ist eine lange Darstellung schlimmer Wetterereignisse – absolut vergleichbar den derzeitigen.


PPM-Artikel von 1912, Ausschnitt 3 Schlimme Wetter-Extremereignisse geschehen

Anmerkung: Damals gab es extreme Wetterkapriolen, wie verschiedene Hinterlegungen zeigen:
WIKIPEDIA 1912 United States cold wave
The 1912 United States cold wave was one of the coldest periods since 1870 in the northern United States, according to the U.S. National Weather Service. The cold wave started in November 1911 and finally ended in March 1912, with periodic interruptions by milder temperatures.
In the contiguous U.S., the average daily maximum temperature for 1912 was 61.97 °F (16.65 °C), which is the lowest ever recorded from 1895 through 2017. The year’s average daily temperature for the contiguous U.S. was 50.23°F (10.13°C), which is the second-lowest ever recorded during those years and slightly milder than 1917’s 50.06°F (10.03°C).

kaltesonne: … Tatsache ist aber, dass es sich bei dem Jahr 1911 tatsächlich um ein extrem heißes trockenes Jahr gehandelt hat. Eine Wetterstatistik bezeichnet es als das wärmste Jahr ab 1874 bis 1946. Schon im März wurden 25° C gemessen Im Juli waren es in Berlin schon 34 ° C und in Jena 39 °C. In Zürich wurden 42 Tage mit über 30 °C registriert. Am 28. Juni wurde in Berlin die Sitzung des preußischen Landtages wegen der Hitze abgesagt. Auch weite Teile der USA waren von dieser Hitzewelle betroffen. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft waren erheblich, aber  nicht so schlimm wie die im folgenden Jahr, dem s. g. Flutjahr. In 1912 regnete es vom 1. August bis Ende September fast täglich. Flüsse traten über die Ufer und die Ernte verdarb auf den Feldern, so dass auch jetzt noch Hunger und Teuerung herrschte …

Bild 3 Extremereignisse zur damaligen Zeit. Quelle: Internet-Vademecum und 3. 1. 9 Klima Berichte / Climate Reports


PPM-Artikel von 1912, Ausschnitt 4 So wurde das Wettergeschehen damals eingeordnet. „Es gibt keine klaren Hinweise, dass ein Trend zu wärmerem Klima vorliegen würde … Die mittlere Temperatur von 1911 ist gleich wie die von 1878 … “.

Damals war es kalt und die Extremwetter wurden der herrschenden Kälte als Ursache zugeordnet.


PPM-Artikel von 1912, Ausschnitt 5 Der Artikel erinnert daran, dass die Wetterereignisse im Klimavergleich nicht außergewöhnlich sind.


PPM-Artikel von 1912, Ausschnitt 6 Erklärung zu den Wetter-Extremereignissen und was daraus für die Zukunft abgeleitet werden kann: Wenn, dann eine ganz langsame Veränderung über tausende von Jahren.


PPM-Artikel von 1912, Ausschnitt 7 Hinweis, dass die Spitze der aktuellen Warmzeit wahrscheinlich noch nicht erreicht ist und es ganz langsam noch wärmer werden wird, allerdings erst über den Zeitraum mehrerer Tausend Jahre – unterbrochen durch kleine Schwankungen –, ergänzt mit dem Hinweis, dass danach eine neue Eiszeit kommt.


PPM-Artikel von 1912, Ausschnitt 8 Information über die Entdeckung von Arrhenius zum möglichen Einfluss von atmosphärischem CO2 (sofern der Anteil „zwei- bis drei Mal dem aktuellen entspricht) auf die globale Wärme.


PPM-Artikel von 1912, Ausschnitt 9 Fragestellung, ob der bisherige, anthropogene CO2-Eintrag einen Einfluss auf die Globaltemperatur hat, zum Schluss mit der ergänzenden Fragestellung, ob es nicht vielleicht wesentliche (natürliche) Vorgänge gibt, welche den (begrüßten, da wärmenden) CO2-Eintrag (unglücklicherweise) aus der Atmosphäre entfernen könnten.

PPM-Artikel von 1912, Ausschnitt 10 Der Hinweis, dass die aktuelle CO2-Emission so groß ist, dass sie eine Klimaauswirkung hat

PPM-Artikel von 1912, Ausschnitt 11 Am Schluss beglückwünscht der Artikel die Kohleminenarbeiter, dass sie durch ihre Kohleexploration mithelfen, den CO2-Eintrag so zu erhöhen, dass spätere Generationen ein milderes und sonnigeres Klima haben werden.

Das war der Text. Und was wollte uns dieser sagen?

Abschließend könnte man wohl davon ausgehen, dass dieser Artikel damals die Möglichkeit, durch anthropogene CO2-Emission die herrschende Kälte für kommende Generationen erwärmen zu können, begrüßt hat und auf keinen Fall für die Argumentation taugt: „Schon 1912 wurde in Zeitungsartikeln vor den Folgen der Kohleverbrennung für die Atmosphäre gewarnt“

Über diese „Befundung“ wurde der Redakteur informiert. Und es kam eine Antwort:
Der kurze Zeitungsartikel von 1912 stellt erst einmal fest, dass die Verbrennung von Kohle Folgen für die Erdatmosphäre hat, die immens sein können. Dass damit allerdings positive Folgen gemeint sind, ist allein Ihre Interpretation. Auf Basis dieser Ihrer eigenen Interpretation zu behaupten, alle heutigen Medien würden die damalige Aussage ins Gegenteil verdrehen, ist, verzeihen Sie, zumindest mutig und zeugt von einem vitalen Selbstbewusstsein

(Klima-)Theologie

Und damit liegt der Fall wie man ihn typisch von der Theologie kennt. Der Laie interpretiert die Texte linear, der Theologe macht eine Exegese. Die Ergebnisse könnten nicht unterschiedlicher sein.

Um den Versuch zu starten, es wenigstens in diesem Fall zu klären, anbei die Aufforderung an Leser mit guten Englischkenntnissen und etwas Engagement, den Artikel zu lesen und im Blog (möglichst kommentiert) zu hinterlegen, ob der Artikel die mögliche Erwärmung durch anthropogenes CO2 wie vom Autor angenommen begrüßt, oder ob er doch ein Beleg für eine schon 1912 publizierte Warnung vor der durch vom Menschen verursachten CO2-Emission ist.

Quellen

[1] Zeitungsartikel: PPM-Artikel, Remarkable Weather of 1912




Oberleitungen für Autobahnen: Auf dem E-Highway ist nichts los

Die elektrifizierten Streckenabschnitte sollten Aushängeschilder der elektromobilen Zukunft des Lastenverkehrs sein. Eine der beiden eHighway-Strecken auf der A5 bei Darmstadt wurde vor knapp einem Jahr Anfang Mai 2019 in Betrieb genommen, die andere auf der A 1 bei Lübeck Ende Januar dieses Jahres. Eine dritte auf einer Bundesstraße in Baden-Württemberg sollte schon in Betrieb sein, dort ist noch nichts geschehen. Alle Sektoren sollten Vorbild für den Lkw-Verkehr von morgen sein.

Doch auf den Strecken tut sich nichts. Lkws mit Stromabnehmern für Oberleitungen sind praktisch nicht zu sehen. Kunststück: Auf der A5 bei Darmstadt gibt es bisher insgesamt nur zwei E-Lkws. Ein Lottogewinn dürfte wahrscheinlicher sein als der Anblick von einem der beiden.

Rechts und links der zwei Autobahnabschnitte auf der A1 in Schleswig-Holstein und auf der A5 in Hessen bei Darmstadt wurde ein dichtes Netz von Masten errichtet, die zwei Oberleitungen für 750 Volt Gleichspannung tragen. Die Elektronik im Lastwagen erkennt mit Hilfe des GPS-Signals die genaue Position unter dem Beginn der Oberleitung, kann den Stromabnehmer hochfahren lassen und die elektrische Antriebsenergie wie eine Eisenbahnlokomotive von oben beziehen.

Außerhalb der Oberleitungsstrecken geht es nicht ohne den kräftigen Dieselantrieb und den kolossalen Energievorrat des Dieselkraftstoffes. Dort fahren sie mit Dieselhybridantrieb mit einem 130 kW starkem Elektromotor und einem normalen 450 PS Dieselmotor. Oder dann, wenn beispielsweise für eine Baustelle unter der Oberleitungsstrecke der Strom aus Sicherheitsgründen abgeschaltet wird.

Die Bundesregierung hatte in einem »Aktionsprogramm Klimaschutz 2020« unter anderem beschlossen, »einen Feldversuch zur Erprobung elektrischer Antriebe bei schweren Nutzfahrzeugen durchzuführen.«

»Im Rahmen der Projekte ENUBA und ENUBA2 wurde als eine Lösungsmöglichkeit zur Elektrifizierung schwerer Lkw ein Oberleitungsbetrieb von elektrischen Hybrid-Lkw mit speziellen Stromabnehmern technologisch entwickelt und auf einer nicht-öffentlichen Teststrecke erprobt. Dabei wurde die notwendige technologische Reife erreicht, um das so genannte eHighway-System und seine Praxistauglichkeit im Rahmen eines Feldversuchs auf öffentlichen Straßen zu erproben.«Bahn frei also für ein paar Kilometer Pilotstrecke auf der A 5 und der A 1. Verantwortlich im Norden das Ministerium mit dem aufwändigen Namen »Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND)«.

»Ziel des Projektes „LiVePLuS“ ist die Konzipierung und Erprobung eines modularen Baukastens, welcher durch die Nutzung einer batterieelektrischen Antriebstechnologie in Kombination mit einem Pantographen-Oberleitungssystem die Fahrzeugemissionen sowie die Lebenszykluskosten im Schwerlastgüterverkehr reduzieren soll«, heißt es in der Ministeriumslyrik.

»Dabei werden die Teilziele der Konzeptionierung eines TCO-gerechten, pantographenbasierten elektrischen Antriebsstrangs sowie eines modularen und produktionsorientierten Baukastens zur effizienten Umrüstung von Bestandsfahrzeugen für Sattelzugmaschinen der N3-Klasse adressiert. Abschließend erfolgt die Validierung des entwickelten Baukastenkonzeptes durch zwei Prototypenfahrzeuge (Primotyp und Prototyp) mit vollelektrischem Antriebsstrang und einem Pantographen-Oberleitungssystem als Range Extender.«

Ein nicht nur sprachlich aufwändiges Unterfangen: Ein ziemliches Kabelgestrüpp mit Abspannleitungen, die für die notwendige Zugspannung der Drähte sorgen, hängt mittlerweile über der Autobahn – Albtraum eines jeden Rettungshubschrauber-Piloten.

Ziel des Projekts ist es laut Planern in den Ministerien, »einen sicheren Betrieb der zehn Kilometer langen Pilotstrecke für den Oberleitungsbetrieb von schweren Nutzfahrzeugen durchzuführen. Dies umfasst insbesondere die operative Betriebsführung und Sicherstellung des Anlagenbetriebs sowie Untersuchungen zur Funktionalität und Zuverlässigkeit des neuen Infrastruktursystems.«»BOLD« heißt die ebenfalls millionenschwere »Begleitforschung Oberleitungs-Lkw-Forschung in Deutschland«.  Die einschlägig bekannten grünen Institute »Fraunhofer ISI – Institut für System- und Innovationsforschung«, »ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH« und  schließlich das »Öko-Institut e.V.« werden mit Millionen bedacht und werden für die passenden wissenschaftlichen Erfolgsberichte sorgen.

Geplant sind auch weitere Strecken auf Bundesstraßen in Baden-Württemberg. Vor drei Jahren präsentierte die damalige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) bereits das Projekt »eWayBW« im badischen Kuppenheim. Dort soll der dritte deutsche E-Highway auf einem Teilstück der Bundesstraße 462 entstehen.

Vor genau zwei Jahren kam dem grünen Verkehrsminister von Baden-Württemberg, Winfried Hermann, die Idee zu einem weiteren PR-Termin in Kuppenheim. Unter freundlichem Applaus stellte er das Pilotprojekt »eWayBW« mit einer Teststrecke für Oberleitung Lkw zwischen Gernsbach und Kuppenheim vor. Er lobte, dass »das Projekt ziemlich gut durchdacht« sei, und das »ziemlich viel Wissen herangezogen« werde.

Professor Arnd Stephan von der TU Dresden schwärmte von dem Draht- und Eisengeflecht gar: »Oberleitungen sind High Tech«.

Außer vielen Seiten beschriebenen Papiers ist im Badischen noch nicht viel geschehen. Im Augenblick wehren sich die betroffenen Murgtalgemeinden gegen die Planung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die befürchten ein komplettes Verkehrschaos, denn die Planer nehmen gegenüber früheren Planungen eine fast verdoppelte Bauzeit von acht Monaten in Anspruch. Außerdem werde das Projekt in der Bevölkerung sehr kritisch gesehen, sagen die Bürgermeister von Gaggenau, Guggenheim und Bischweier.

Die sechs Kilometer lange Strecke soll mit 16,8 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium gefördert werden. Das Vergabeverfahren ist ungewöhnlich: Auf die reguläre Ausschreibung vor einem Jahr für den elektrischen Ausbau der Strecke meldete sich kein Anbieter.Die einzige Firma, die bisher die beiden Strecken auf den Autobahnen mit Oberleitungen versehen hat, ist Siemens.

Eine erste Zwischenauswertung der Fahrten auf der A5 in Südhessen im vergangenen Jahr ergab übrigens eine Diesel-Ersparnis von lediglich zehn Prozent. Keine eindrucksvolle Bilanz angesichts horrender Kosten.

Was haben die Experten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in das Konzept »Förderprogramm Erneuerbar Mobil« hineingeschrieben? »Förderbare Projekte müssen einen hohen Innovationsgrad aufweisen und erhebliche Erkenntnisgewinne versprechen.« Vielleicht auch auf die bisher ungeklärte Frage, was beispielsweise nach einem Stau passiert, wenn sich einige 100 Lkw gleichzeitig in Bewegung setzen und ordentlich Leistung aus der Oberleitung ziehen wollen, und was nach einem veritablen Unfall mit mehreren Fahrzeugen mit Bruch der Masten geschieht, wenn sich ein dichtes Gestrüpp an Kabeln und Masten über die Unfallfahrzeuge legt.

Auf der A5 bei Darmstadt wurde übrigens im Januar bei einem Unfall ein Mast beschädigt und der Strom auf der einen Seite aus Sicherheitsgründen abgeschaltet.

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Erst Corona, dann Klima?

Von den Lesern wurde anschließend mehrfach die Frage gestellt, ob derartige Einschränkungen von Grundrechten, wie wir sie zur Zeit bei Corona erleben, anschließend auch zur Durchsetzung von Klimazielen wegen eines angeblichen Klimanotstandes erfolgen könnten. Diese Frage soll hier methodengerecht beantwortet werden. Der Text ist etwas länger und leuchtet einzelne juristische Probleme genauer aus. Das Ergebnis ist zweigeteilt. Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht.

 

A) Die gute Nachricht

Zunächst muss man den Begriff des angeblichen Klima-Notstands erörtern. Dazu ist festzustellen, dass das Grundgesetz den Begriff des „Klima-Notstandes“ nicht kennt!

Der Begriff kommt an keiner Stelle im Grundgesetz vor. Es handelt sich um keinen juristischen Begriff, sondern um einen rein politischen, der der Klima-Hysterie entsprungen ist, die seit einigen Jahren in großen Teilen der Politik und der Medien in Deutschland herrscht.

Das Grundgesetz kennt nur zwei Arten von Notständen, die es gesondert in einem eigenen Artikel (bzw. mehreren Artikeln) geregelt hat, nämlich den Spannungsfall (Art. 80a GG) und den Verteidigungsfall (Art. 115a ff. GG).

Ein Eingriff in Grundrechte durch Klimahysteriker unter dem Vorwand, es liege im Falle des sogenannten Klima-Notstandes ein Spannungsfall oder ein Verteidigungsfall vor, scheitert schon aus rein formalen Gründen. Denn diese Zustände liegen im Rechtssinne nur vor, wenn sie von dem dafür zuständigen Gremium festgestellt wurden, nämlich für den Spannungsfall durch den Bundestag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen (Art. 80a Abs. 1 GG) und für den Verteidigungsfall durch den Bundestag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und mit Zustimmung des Bundesrates oder durch den Gemeinsamen Ausschuss (vgl. Art. 115a Abs. 1 und Abs. 2 GG).

Ein solcher Versuch, im Falle des angeblichen Klima-Notstands unter dem Vorwand eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles in Grundrechte einzugreifen, würde auch inhaltlich scheitern. Denn der Verteidigungsfall ist im Grundgesetz selbst definiert. Er liegt nur dann vor, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Legaldefinition in Art. 115a Abs. 1 S. 1 GG). Ähnlich liegt es mit dem Spannungsfall. Der Spannungsfall ist eine Vorstufe des Verteidigungsfalls. Der Spannungsfall liegt vor, wenn ein bewaffneter Angriff von außen auf das Bundesgebiet droht, ohne dass ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht (Jarass/Pieroth, Kommentar zum Grundgesetz, 14. Auflage 2016, Art. 80a Rn. 1 m.w.N.).

Beides (Spannungs- oder Verteidigungsfall) ist beim Klima ganz offensichtlich nicht gegeben. Ein Eingriff in Grundrechte unter dem Vorwand, es liege ein Spannungs- oder Verteidigungsfall vor, ist daher zum Scheitern verurteilt.

Es gibt darüber hinaus weitere Notstandsfälle, die den Gesetzgeber zu einem Eingriff in Grundrechte berechtigen. Allerdings sind diese Fälle nicht in einem eigenen Notstands-Artikel geregelt, sondern bei dem jeweiligen Grundrecht.

Es würde ein ganzes Buch füllen und den Rahmen des vorliegenden Beitrags sprengen, wenn man an dieser Stelle jedes Grundrecht für jede Notlage juristisch analysieren wollte. Es sollen daher nur zwei Grundrechte genauer beleuchtet werden, die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeschränkt wurden und vor deren Beschränkung im Falle eines sogenannten Klima-Notstandes anscheinend auch die meisten Leser Angst haben, nämlich das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) und das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 GG). Gleichwohl wird am Ende des ersten Teils (Gute Nachricht) auch noch eine abschließende Gesamteinschätzung abgegeben, ob sich die Verhältnisse, wie sie in der Corona-Krise herrschen, auch bei einem angeblichen Klima-Notstand wiederholen können.

 

I. Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG)

1. In dieses Grundrecht darf gemäß Art. 11 Abs. 2 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden und auch nur dann, wenn eine der folgenden Notlagen gegeben ist:

– eine Gefahr für den Bestand oder für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes

– die Bekämpfung einer Seuchengefahr

– Naturkatastrophen oder besonders schwere Unglücksfälle.

Da nur aufgrund eines Gesetzes und auch dann nur unter den im Grundgesetz genannten bestimmten Umständen in das Grundrecht eingegriffen werden darf, sprechen die Juristen hier von einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt (im Gegensatz zu einem einfachen Gesetzesvorbehalt, bei dem durch jedes beliebige allgemeine Gesetz in ein Grundrecht eingegriffen werden darf).

(Anmerkung: Die außerdem in Art. 11 Abs. 2 GG geregelten Notstände, nämlich „Fälle, in denen keine ausreichende Lebensgrundlage vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden“ oder „zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung“ oder „um strafbaren Handlungen vorzubeugen“ bleiben hier außer Betracht, weil sie bei Corona keine Rolle spielten und beim Klima ebenfalls erkennbar keine Rolle spielen werden).

Für die meisten genannten Umstände, nämlich die Gefahr für den Bestand oder für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, die Bekämpfung einer Seuchengefahr oder ein besonders schwere Unglücksfall, ergibt sich bereits aus ihrem Inhalt, dass sie mit dem Vorwand eines angeblichen Klima-Notstandes nicht den Eingriff in das Grundrecht rechtfertigen können. Was sollte das Klima mit dem Bestand des Bundes oder eines Landes zu tun haben? Bund und Länder existieren weiter, egal ob „gutes“ oder „schlechtes“ Klima herrscht. Gleiches gilt auch für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die besteht weiter, auch wenn die Durchschnittstemperatur um 4 Grad Celsius steigt. Ebenso liegt auf der Hand, dass das Thema Klima nichts mit der Bekämpfung einer Seuchengefahr oder einem besonders schweren Unglücksfall zu tun hat.

Ein denkbares Einfallstor für Klimahysteriker, die zur Abwendung des angeblichen Klima-Notstandes in die Grundrechte der Bürger eingreifen wollten, könnte in diesem Zusammenhang aber der Begriff der „Naturkatastrophe“ sein, der daher hier erörtert werden soll.

Die Klimahysteriker könnten ja argumentieren, dass der Klimanotstand und die Erwärmung der Erde eine Naturkatastrophe wären. Eine solche Argumentation wäre aber juristisch falsch und mit Erfolg angreifbar. Der Begriff der Naturkatastrophe im Sinne des Grundgesetzes ist nämlich nur erfüllt, wenn drei Bedingungen erfüllt werden:

1.1. Es muss sich um eine Katastrophe handeln, also um ein Schadensereignis von katastrophalen Dimensionen, um eine ungewöhnliche Ausnahmesituation (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 35 Rn. 7 m.w.N.). Für den Nichtjuristen muss hier weiter erläutert werden, dass ein Schaden im Rechtssinne nur dann vorliegt, wenn die Verschlechterung eines Zustands kurzfristig eintritt. Ansonsten würde man juristisch nicht von einem Schaden sprechen, sondern von Verschleiß oder Abnutzung. Die Tatsache, dass alle Gegenstände, die der Mensch erschaffen hat (z.B. Häuser, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge) im Laufe vieler Jahre und Jahrzehnte schlechter werden, ist ein normaler Verschleiß bzw. eine normale Abnutzung, aber kein Schaden im Rechtssinne.

Bereits der Begriff der Katastrophe im Sinne des Grundgesetzes ist beim Thema Klima nicht erfüllt. Es fehlt schon an einem konkreten Schadensereignis, nämlich an einer kurzfristigen Verschlechterung des Zustands.

Das Klima wird durch die World Meteorological Organization (WMO) definiert als Zusammenfassung der Wettererscheinungen, die den mittleren Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Gebiet charakterisieren, wobei die statistischen Gesamteigenschaften (Mittelwerte, Extremwerte, Häufigkeiten, Andauerwerte u.ä.) über einen genügend langen Zeitraum von 30 Jahren zugrunde gelegt werden.

Da sich das Klima somit schon definitionsgemäß nur in Zeiträumen von mindestens 30 Jahren ändern kann, scheidet die juristische Beurteilung als Schadensereignis mit einer kurzfristigen Verschlechterung des Zustands schon aus Gründen der Logik aus. Von einem kurzfristigen Geschehen kann keine Rede sein.

Darüber hinaus suggeriert der Begriff des Klima-Notstands, dass es angeblich ein „normales“, feststehendes Klima gäbe, welches nunmehr drohe, sich zu „verschlechtern“. Ein solches Bild ist aber naturwissenschaftlich falsch. Das Klima hat sich im Laufe der letzten Millionen Jahre immer wieder verändert, abgekühlt oder erwärmt. Es gibt kein feststehendes, immer gleiches Klima auf der Erde, welches sich jetzt erstmalig ändern würde. Klima ist kein statisches Geschehen, sondern ein dynamisches. Eine solche dynamische Veränderung der jeweiligen Durchschnittstemperaturen hat es – und das ist eine erwiesene Tatsache – auch schon gegeben, bevor der Mensch anfing, in nennenswertem Maße CO2 auszustoßen. Das kann niemand, der ernst genommen werden möchte, bestreiten. Hierzu ein Beispiel: Ganz Skandinavien und die gesamte Ostsee waren während der letzten Eiszeit, also bis vor etwa 11.700 Jahren, mit einem großen, viele Meter hohen Gletscher überzogen. Dieser Gletscher ist geschmolzen (denn er ist heute nicht mehr da) und hat beispielsweise in Schleswig-Holstein drei Arten von Landschaft hinterlassen, die man noch heute sehen kann, nämlich die Marsch, die Geest und das östliche Hügelland (Reihenfolge von West nach Ost). Das ist eine geologische Tatsache. Gletscher können bei gleichbleibender Kälte nicht schmelzen. Also muss eine ganz erhebliche Erderwärmung stattgefunden haben (nämlich mit dem Beginn des sogenannten Holozän vor etwa 11.700 Jahren). Es kann folglich keine Rede davon sein, dass die aktuelle Erhöhung der durchschnittlichen Temperaturen, dass die jetzige Erderwärmung etwas Einmaliges und Erstmaliges in der Erdgeschichte wäre, eine „ungewöhnliche Ausnahmesituation“ oder ein „Schadensereignis von katastrophalen Dimensionen“.

Zwar behaupten die Klimahysteriker, dass die jetzige Erwärmung wegen des menschgemachten CO2 besonders drastisch und besonders schnell ausfalle. Das ist aber nur eine Behauptung, keine bewiesene Tatsache. Zum einen bestehen an dieser These schon nach gesundem Menschenverstand erhebliche Zweifel. Denn diejenige Erwärmung, die die riesigen Gletscher über Skandinavien und über der Ostsee zum Schmelzen brachte, muss auch sehr deutlich ausgeprägt gewesen sein. Zum anderen gibt es eine ganze Reihe von ernst zu nehmenden Wissenschaftlern, die die These vom menschgemachten CO2 als Hauptursache der jetzigen Erderwärmung bestreiten. Bei der These der Klimahysteriker handelt es sich also lediglich um eine weit verbreitete Meinung, aber noch lange nicht um eine sichere Erkenntnis, an der kein vernünftiger Zweifel mehr bestünde. Dann aber fehlt es juristisch bereits an der Darlegung einer Naturkatastrophe im Sinne des Grundgesetzes. Nur zur Erläuterung für Nichtjuristen: Naturkatastrophen in diesem Sinne waren beispielsweise die Sturmflut 1962, bei der viele Menschen in Hamburg ertranken, oder das Oder-Hochwasser von 1997, bei der ebenfalls Menschen ums Leben kamen. Bei beiden Ereignissen kam es sehr kurzfristig zu einer Verschlechterung des Zustands.

 

1.2. Die zweite Bedingung dafür, dass man von einer Naturkatastrophe im Rechtssinne sprechen kann, besteht darin, dass die Katastrophe tatsächlich bereits eingetreten sein muss (also nicht nur in irgendwelchen Modellen vorhergesagt wird) oder dass sie unmittelbar bevorstehen muss (also innerhalb kürzester Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintritt, nicht erst in vielen Jahren oder am St.-Nimmerleins-Tag, vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 115, 118 (145); 132, 1 (Rn. 47); 133, 241 (Rn 65 ff.)). Davon kann im Falle des angeblichen Klima-Notstandes keine Rede sein. Es liegt keine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, geschweige denn ein Beweis, dafür vor, dass innerhalb kürzester Zeit eine solche Apokalypse eintreten wird, wie sie von den Klimahysterikern immer behauptet wird.

 

1.3. Die dritte Bedingung, die erfüllt sein muss, um von einer Naturkatastrophe im Rechtssinne zu sprechen, besteht darin, dass die Katastrophe im Inland, also in der Bundesrepublik Deutschland eintreten oder unmittelbar bevorstehen muss. Das ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut. Denn der Wortlaut des Begriffes „Naturkatastrophe“ würde auch eine Naturkatastrophe im Ausland umfassen. Das ergibt sich aber – und zwar eindeutig – aus einer systematischen Auslegung, die an drei Punkten dargestellt werden soll.

a) In Art. 11 Abs. 2 GG nennt der Verfassungsgeber „im gleichen Atemzug“ mit der Naturkatastrophe Folgendes: eine Gefahr für den Bestand oder für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, die Bekämpfung einer Seuchengefahr, Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle.

Der Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des „Bundes“ oder „eines Landes“ betreffen schon nach ihrem Wortlaut nur die Bundesrepublik Deutschland, also nur das Inland. Auch die „Bekämpfung einer Seuchengefahr“ betrifft nur eine Seuchengefahr im Inland. Es versteht sich von selbst, dass die Bekämpfung einer Seuche im Ausland, beispielsweise in Nigeria, nicht die Einschränkung von Grundrechten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen kann. In einem solchen Fall könnte man vielleicht über die Aufstockung der Entwicklungshilfe nachdenken, aber nicht über die Einschränkung von Grundrechten in Deutschland.

Gleiches gilt auch für den Begriff des „besonders schweren Unglücksfalles“. Es versteht sich von selbst, dass man einen schweren Unglücksfall in Australien nicht dadurch bekämpfen oder beheben kann, dass man in Deutschland Grundrechte für Bürger einschränkt.

Da das Grundgesetz in Art. 11 Abs. 2 die genannte Umstände, die sich alle auf das Inland beziehen, zusammen mit der „Naturkatastrophe“ im selben Satz erwähnt, spricht die systematische Auslegung hier zweifelsfrei dafür, dass auch die Naturkatastrophe nur dann eine Einschränkung von Grundrechten rechtfertigen kann, wenn sie im Inland stattfindet.

b) In Art. 35 Abs. 3 GG heißt es: „Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes …“. Da das Grundgesetz an sämtlichen Stellen, in denen es von einem „Land“ spricht, ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland meint (z.B. Art. 30 GG, Art. 28 Abs. 1 GG), ergibt sich aus dieser Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut, dass die Naturkatastrophe zumindest in einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sein muss oder unmittelbar bevorstehen muss.

c) In Art. 104b Abs. 1 S. 2 GG regelt die Verfassung, dass der Bund im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, den Ländern auch ohne Gesetzgebungsbefugnis Finanzhilfen gewähren kann. Auch diese Vorschrift macht natürlich nur Sinn, wenn die Naturkatastrophe bzw. die außergewöhnliche Notsituation zumindest in einem Bundesland eingetreten ist und deshalb die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Es ist offensichtlich, dass die Vorschrift den Bund nicht dazu ermächtigen soll, den Ländern außerplanmäßige Finanzhilfen zu gewähren, für die er noch nicht einmal eine Gesetzgebungsbefugnis hat (!), wenn irgendwo in Südamerika eine Naturkatastrophe geschieht.

Im Ergebnis ist daher zusammenzufassen:

Der angebliche Klimanotstand ist schon keine Katastrophe im Rechtssinne, die angebliche Katastrophe ist bislang nicht eingetreten bzw. steht auch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevor und es ist auch nicht erkennbar, dass die angebliche Katastrophe im Inland eingetreten wäre oder ihr Eintritt im Inland unmittelbar bevorstünde. (Dann nämlich müssten Auswirkungen katastrophalen Ausmaßes auch im Bundesgebiet erkennbar sein, was offensichtlich nicht der Fall ist.)

Somit erfüllt der politische Begriff des angeblichen Klima-Notstandes in keiner Weise den verfassungsrechtlichen Begriff der Naturkatastrophe. Einen Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) kann man damit nicht rechtfertigen.

2. In das Grundrecht auf Freizügigkeit kann über den qualifizierten Gesetzesvorbehalt in Art. 11 Abs. 2 GG hinaus (wo also die Verfassung selbst ausdrücklich bestimmt, unter welchen Umständen durch Gesetz in das Grundrecht eingegriffen werden darf) grundsätzlich auch aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts eingegriffen werden (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 11 Rn. 19 m.w.N.).

Hierzu muss man dem Nichtjuristen erläutern, dass – mit Ausnahme der Menschenwürde nach Art. 1 GG, die unantastbar ist – in jedes Grundrecht eingegriffen werden darf, wenn anderes Verfassungsrecht damit kollidiert. Auch wenn also ein Grundrecht nach seinem Wortlaut völlig unbeschränkt ist und keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt, kann entgegenstehendes Verfassungsrecht einen Eingriff rechtfertigen, wenn das entgegenstehende Verfassungsrecht überwiegt.

Um hier ein Beispiel zu nennen: In das Recht auf freie Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 1 GG darf durch Gesetz eingegriffen werden, obwohl dieses Grundrecht nach seinem Wortlaut schrankenlos ist und überhaupt keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Es ist in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass kollidierendes Verfassungsrecht auch den Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung rechtfertigen kann, vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 44, 59 (67), 52, 223 (246f.), 93, 1 (21). So erklärt es sich, dass der Gesetzgeber berechtigt war, trotz der – an sich unbeschränkten – Religionsfreiheit das religiös motivierte Schächten von Tieren oder das religiös motivierte Beschneiden der Vorhaut bei kleinen Jungen gesetzlich zu regeln oder während der Corona-Pandemie die Durchführung von öffentlichen Gottesdiensten zu verbieten. Es standen nämlich in allen Fällen andere überwiegende Verfassungsgüter entgegen.

Zurück zur Freizügigkeit nach Art. 11 GG. Neben dem ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt gemäß Art. 11 Abs. 2 GG könnte also auch kollidierendes Verfassungsrecht u.U. einen Eingriff in dieses Grundrecht rechtfertigen. Hier könnten die Klimahysteriker Art. 20a GG ins Feld führen. Diese Vorschrift wurde 1994 in das Grundgesetz eingefügt. Sie lautet:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“.

Die Klimahysteriker könnten argumentieren, dass die Abwendung des Klima-Notstandes zur Erhaltung der „natürlichen Lebensgrundlagen“ erforderlich sei und den gesetzlichen Eingriff in die Freizügigkeit nach Art. 11 GG rechtfertige.

Dagegen kann man mehreres vorbringen. Art. 20a GG enthält lediglich die Beschreibung eines allgemeinen Staatsziels, eines Prinzips (Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 20a Rn. 1). Es enthält aber kein Grundrecht, keine spezielle Regelung für ein Grundrecht und ist auch nicht im ersten Abschnitt des Grundgesetzes mit dem Titel „Grundrechte“ (Art. 1-19 GG) geregelt, sondern im zweiten Abschnitt (Art. 20-37 GG) mit dem Titel „Der Bund und die Länder“. Der Gesetzgeber darf daher nur mit äußerster Zurückhaltung von Art. 20a GG Gebrauch machen, um ein Grundrecht einzuschränken. Denn anderenfalls wäre das Gesetz unverhältnismäßig

Weiterhin spielt eine Rolle, dass Artikel 11 Abs. 2 GG nicht nur einen einfachen Gesetzesvorbehalt, sondern einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt aufweist (das Grundgesetz beschreibt an dieser Stelle selbst, welche Anforderungen das eingreifende Gesetz erfüllen muss). Es wäre daher widersinnig, wenn der Gesetzgeber lediglich mit einem allgemeinen Staatsziel als Rechtfertigung in noch in weiterem Ausmaß in dieses Grundrecht eingreifen dürfte. Denn dann wäre die besondere Einschränkung durch den qualifizierten Gesetzesvorhalt – dass der Gesetzgeber also nur unter den in Art. 11 Abs. 2 GG beschriebenen engen Voraussetzungen in das Grundrecht eingreifen darf – praktisch ausgehebelt und der Gesetzgeber könnte das Grundrecht völlig beliebig einschränken, wie er möchte. Passende Staatsziele findet man immer. Bei diesem Punkt liegt auch ein gravierender Unterschied zu den Eingriffen bei der Corona-Krise vor. Denn während der Corona-Krise standen die höchsten Rechtsgüter des Staates, nämlich Leben und Gesundheit seiner Bürger (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), auf dem Spiel. Beim Umweltschutz in Art. 20a GG handelt es sich hingegen nur um ein Staatsziel, um ein bloßes Prinzip. Um einen Punkt aus Art. 20a GG besonders aufzugreifen: Das Leben eines Menschen ist nach unserer Rechtsordnung noch immer wichtiger und bedeutsamer als das Leben eines Tieres.

Eine solche untergeordnete Staatsziel-Bestimmung, wie sie in Art. 20a GG geregelt ist, kann den konkreten Eingriff in ein Grundrecht, welches einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt unterliegt, daher nicht rechtfertigen. Wenn der Verfassungsgeber etwas Derartiges gewollt hätte, hätte er eben den qualifizierten Gesetzesvorbehalt in Art. 11 Abs. 2 GG selbst ändern müssen. Das hat er aber nicht getan. Ein gesetzlicher Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit nur aufgrund eines allgemeinen Staatsziels gemäß Art. 20a GG unter Außerachtlassung des qualifizierten Gesetzesvorbehaltes wäre daher unverhältnismäßig.

Darüber hinaus kann Art. 20a GG auch sonst nicht die Politik der Klimahysteriker in jedem Punkt inhaltlich rechtfertigen. Denn beispielsweise gehört es auch zu den Lebensgrundlagen einer Bevölkerung, dass sie ein Mindestmaß an unverbauter Natur vorfindet, was durch eine flächendeckende Ausbreitung von Windparkanlagen nach und nach vereitelt wird. Außerdem werden durch Windkrafträder jährlich Tausende von Vögeln getötet, obwohl doch auch der Schutz der Tiere ausdrücklich in Art. 20a GG geregelt ist.

Mithin kann man im Ergebnis einen schrankenlosen Ausbau von Windkraftanlagen nicht mit Art. 20a GG rechtfertigen und auch nicht den Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit gemäß Art. 11 GG. Denn dieses Grundrecht unterliegt schon einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt, der nicht erfüllt ist, und das bloße allgemeine Staatsziel des Umweltschutzes rechtfertigt keinen weiteren Eingriff in das Grundrecht. Somit steht fest: Ein Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG unter dem Vorwand des Klimaschutzes und zur Abwendung eines angeblichen Klima-Notstandes wäre verfassungswidrig.

 

II. Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)

Durch die Corona-Maßnahmen wurde die Versammlungsfreiheit aufgehoben, und zwar nicht nur für Versammlungen unter freiem Himmel (Art. 8 Abs. 2 GG), sondern auch für Versammlungen in geschlossenen Räumen (Art. 8 Abs. 1 GG).

Obwohl Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungen in geschlossenen Räumen) nach seinem Wortlaut ein unbeschränktes Grundrecht ist, kann auch in dieses Grundrecht aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts eingegriffen werden (vgl. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG NVwZ 99, 992; ebenso Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 8 Rn. 21). Im Falle der Corona-Maßnahmen bestand das kollidierende Verfassungsrecht in dem Recht der Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) und der damit korrespondierenden Pflicht des Staates, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen.

Zurück zur Ausgangsfrage. Kann also in Zukunft unter dem Vorwand des Klimaschutzes und zur Abwendung einer angeblichen Klimakatastrophe das Versammlungsrecht eingeschränkt werden? Da das Grundgesetz zwischen Versammlungen in geschlossenen Räumen und Versammlungen unter freiem Himmel unterscheidet, muss auch die Antwort entsprechend geteilt werden.

1. Das Recht auf Versammlung in geschlossenen Räumen nach Art. 8 Abs. 1 GG ist ein sehr starkes Grundrecht. Nach seinem Wortlaut ist es schrankenlos und kann nicht durch Gesetz eingeschränkt werden. Wie wir gesehen haben, kann aber jedes Grundrecht durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt werden. Kann also das Recht auf Versammlungen in geschlossenen Räumen mit dem Hinweis auf den Umweltschutz als Staatsziel gemäß Art. 20a GG eingeschränkt werden?
Dagegen spricht, dass ein an sich unbeschränktes Grundrecht nur im äußersten Notfall und sehr zurückhaltend eingeschränkt werden darf, wofür ein allgemeines Staatsziel wie der Umweltschutz in Art. 20a GG – im Gegensatz zum konkreten Rechtsgut Leben und Gesundheit der Menschen (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG), welches im Fall von Corona bedroht war – nicht ausreicht.

Außerdem wäre ein solches Gesetz völlig unverhältnismäßig. Wofür sollte es geeignet oder erforderlich sein? Die Menschen stoßen gleich viel CO2 aus, einerlei, ob sie alleine zu Hause sitzen oder in einer Versammlung in einem geschlossenen Raum.

Auch wenn die Menschen zu den Versammlungen typischerweise mit einem Kraftfahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und dadurch mehr CO2 ausstoßen sollten als beim zu-Hause-bleiben, wäre die Einschränkung der Versammlungsfreiheit mit dieser Begründung völlig unverhältnismäßig. Denn Kraftfahrzeugverkehr oder öffentlichen Personennahverkehr gibt es auch sonst, wenn Menschen nicht gerade zu einer Versammlung in einem geschlossenen Raum anreisen, sondern beispielsweise zu einer Freizeitaktivität. Ein solch allgemeines Geschehen wie der Verkehr zum Anreisen zu Versammlungen kann daher nicht den Eingriff in ein Grundrecht rechtfertigen. Das wäre ein völliges Übermaß.

Da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Verfassungsrang hat und jedes Gesetz diesem Grundsatz entsprechen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Nachweise bei Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 20 Rn. 112 ff.), wäre ein solches Gesetz verfassungswidrig.

Als Ergebnis bleibt also festzuhalten: Eine Einschränkung des Rechts auf Versammlungen in geschlossenen Räumen nach Art. 8 Abs. 1 GG wegen Klimaschutzes wäre verfassungswidrig.

2. Das Recht auf Versammlung unter freiem Himmel nach Art. 8 Abs. 2 GG ist nach seinem Wortlaut ein eher schwaches Grundrecht. Es unterliegt einem einfachen Gesetzesvorbehalt. Durch jedes beliebige Gesetz dürfte also der Gesetzgeber in dieses Grundrecht eingreifen.

Würden also die Klimahysteriker ins Feld führen, dass Versammlungen unter freiem Himmel zum Schutze der Umwelt (Art. 20a GG) durch Gesetz eingeschränkt werden müssten, wäre das vordergründig zulässig. Ein solches Gesetz wäre aber unverhältnismäßig.

Zum einen wäre auch hier das sachliche Gegenargument anzubringen, dass die Menschen bei Versammlungen unter freiem Himmel nicht mehr CO2 ausstoßen als bei sich zu Hause. Der Gesetzgeber müsste also die Frage beantworten, zur Erreichung welchen Ziels ein solches Gesetz geeignet und erforderlich sein sollte. Das könnte er nicht.

Zum anderen ist das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „konstituierend“ für eine freiheitliche demokratische Grundordnung (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 128, 226 (250); weitere Nachweise bei Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 8 Rn. 1). Es wäre daher völlig unverhältnismäßig, dieses für die Demokratie elementare Grundrecht nur zum Zwecke des Umweltschutzes als Staatsziel nach Art. 20a GG einzuschränken. Auch hier ist also das Ergebnis: Eine Einschränkung des Rechts auf Versammlungen unter freiem Himmel nach Art. 8 Abs. 2 GG wegen Klimaschutzes wäre verfassungswidrig.

 

III. Allgemeines

Zwischen der Corona-Pandemie und dem angeblichen Klima-Notstand besteht in juristischer Hinsicht noch ein weiterer Unterschied. Bei der Corona-Pandemie mussten Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten schnell handeln, weil kurzfristig die exponentielle Ausbreitung des Virus und ein exponentielles Wachstum der Zahlen von Erkrankten und Toten zu befürchten war. In einer solchen Zeitnot hatten die Regierenden daher einen sehr weiten Beurteilungsspielraum, der erheblich weiter ausgedehnt war als zu gewöhnlichen Zeiten. Insbesondere war es während der Corona-Krise aufgrund des Zeitdrucks zulässig, im Wesentlichen nur die Meinung des Robert-Koch-Instituts einzuholen und sich in der Not nach dessen Empfehlungen zu richten.

Das sieht beim angeblichen Klima-Notstand ganz anders aus. Niemand, auch kein Klima-Aktivist, kann ernsthaft behaupten, dass beim sogenannten Klima-Notstand ein sofortiges Handeln im Rechtssinne erforderlich wäre, um Gefahren von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Dieser Unsinn wird zwar von „Greta“ und den Friday-for-future Leuten behauptet. Das ist aber erkennbar nur eine politische Forderung. Rechtlich betrachtet ist offensichtlich, dass kein sofortiges Handeln zum Schutz von Verfassungsrechten erforderlich ist zumal, wie wir oben schon gesehen haben, sich das Klima nur in sehr langfristigen Zyklen von 30 Jahren entwickelt.

Daher ist der Beurteilungsspielraum der Regierenden im Falle des angeblichen Klima-Notstandes deutlich enger als bei der Corona-Pandemie. Beim angeblichen Klima-Notstand kann man juristisch sehr wohl von der Bundesregierung und den Landesregierungen verlangen, dass sie eine sorgfältige und umfassende Analyse der Lage vornehmen, auch wenn das einige Zeit kostet, bevor sie handeln. Es ist beim Klima keineswegs damit getan, einfach das Potsdam Institut für Klimafolgenforschung (PIK) zu befragen und dessen Empfehlungen sofort in Gesetze, Verordnungen und Erlasse umzusetzen. Vielmehr ist bei der Frage des angeblichen Klima-Notstandes eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes rechtlich geboten, für die auch andere Wissenschaftler außer dem PIK zu befragen sind, ehe daran anknüpfend neue Vorschriften erlassen werden. Wenn das nicht geschieht, wären solche Maßnahmen in weitaus größerem Maße gerichtlich überprüfbar und somit auch angreifbar, als das bei den Corona-Maßnahmen der Fall war.

Als Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass der umfassende Eingriff in Grundrechte, wie wir ihn in einem noch nie dagewesenen Ausmaß aufgrund der Corona-Maßnahmen erleben, durch den sogenannten Klima-Notstand verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt wäre. Ein solcher umfassender Eingriff wegen eines angeblichen Klima-Notstandes wäre verfassungswidrig! Es würde insoweit bereits zum Teil an der Rechtsgrundlage für einen solchen umfassenden Eingriff fehlen. Darüber hinaus wäre eine solche umfassende und tiefgreifende Beschränkung der Grundrechte, wie wir sie während der Corona-Pandemie erleben, auch auf der Rechtsfolgenseite völlig unverhältnismäßig. Insgesamt kann man daher in dieser Hinsicht Entwarnung geben. Eine solche Friedhofsruhe, wie wir sie aufgrund der Corona-Maßnahmen erleben, steht im Falle des angeblichen Klima-Notstandes juristisch nicht zu befürchten. Sie wäre, sofern die Politik es dennoch versuchen sollte, juristisch erfolgreich angreifbar.

 

 

B) Die schlechte Nachricht

Zur ganzen Wahrheit gehört leider, dass für die zukünftige Bevormundung und Gängelung der Bürger und für die schrittweise Beseitigung des Wohlstands in Deutschland im Namen des sogenannten Klimaschutzes gar keine neuen Eingriffe in die Grundrechte erforderlich sind. Vielmehr reicht es aus, wie wir es auch schon vor Corona erlebt haben, einfach neue Gesetze zu erlassen, die die Freizügigkeit (Art. 11 GG) oder das Versammlungsrecht (Art. 8 GG) oder andere Grundrechte nicht tangieren. Außerdem können bereits bestehende Gesetze einfach weiter ausgelegt und in ihrer Anwendungsbreite weiter ausgedehnt werden, wogegen jede Gegenwehr rechtlich ebenfalls schwierig ist. Dabei wird sich Art. 20a GG vermutlich als Mittel zur Durchsetzung grüner Klima-Politik herausstellen. Bei der Prüfung nämlich, ob eine neue gesetzliche Regelung verhältnismäßig ist, können die Klimahysteriker in Zukunft immer wieder in die Waagschale werfen, dass das neue Gesetz ja die „natürlichen Lebensgrundlagen“ schütze.

Hier sollen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Beispiele genannt werden, in denen die Politiker durch einfaches Gesetz die Freiheit der Bürger weiter beschränken könnten oder sogar schon beschränkt haben.

Verfassungsrechtlich zulässig wäre es beispielsweise, jedem Hauseigentümer vorzuschreiben, dass das Haus mit Styropor oder einem anderen Mittel gedämmt werden muss gegen den Verlust von Energie und dass, mit einer gewissen Übergangsfrist, Ölheizungen und Kohleheizungen nicht mehr betrieben werden dürfen, sondern verboten sind. Im Bereich von Kaminöfen hat der Gesetzgeber bereits solche Verbote geregelt. In der 2. Bundesimmissionsschutzverordnung wurde bereits bestimmt, dass sämtliche Kaminöfen, die bis zum 21.03.2010 in Betrieb genommen wurden, ab 31.12.2024 nicht mehr betrieben werden dürfen (das ist in weniger als fünf Jahren), wenn sie die neuen strengeren Immissionsschutzwerte nicht einhalten. Rein tatsächlich erfüllt so gut wie kein alter Kamin ohne Filter die neuen, strengeren Grenzwerte. Die Nachrüstung mit Filtern ist oftmals schwierig oder sogar unmöglich. Die Folge davon ist also rein tatsächlich, dass solche alten Kamine ab 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden dürfen. Deren Betrieb ist von da an illegal.

Ebenso ist es denkbar, dass sämtliche Hauseigentümer – mit einer gewissen Übergangsfrist – verpflichtet werden, eine Wärmepumpe anzuschaffen und zu betreiben oder ein kleines Windrad in ihrem Garten aufzustellen oder ihr Dach mit einer Solaranlage zu überziehen. All das wären gesetzliche Bestimmungen, die in verfassungsrechtlich zulässiger Weise das Eigentum neu definieren würden (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG), ohne dass man dagegen rechtlich mit Aussicht auf Erfolg vorgehen könnte (es sei denn, das Gericht hielte die gesetzliche Regelung im Einzelfall für unverhältnismäßig).

In einem Bereich der häuslichen Energieversorgung hat der Gesetzgeber bereits angefangen, die Bürger in dieser Weise zu gängeln. Aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende wurde das Messstellenbetriebsgesetz (vom 29.08.2016, BGBl. I, 2034 ff.) erlassen, wonach in Zukunft auch private Hauseigentümer verpflichtet werden, sogenannte intelligente Messstellen (auch Smart Meter genannt) installieren zu lassen und zu betreiben.

Beliebt bei den Grünen und verfassungsrechtlich zulässig wäre auch die Einführung eines sogenannten „Veggie-Day“. Der Gesetzgeber dürfte durchaus den Kantinen von Krankenhäusern, Bundeswehr und Polizei, den Mensen in den Universitäten und anderen öffentlichen Kantinen vorschreiben, dass sie einmal pro Woche nur vegetarische Essen anbieten dürfen.

Schließlich ist auch klar, dass der Gesetzgeber rein verfassungsrechtlich – mit einer längeren Übergangsfrist von beispielsweise 15 Jahren, damit ja alles verhältnismäßig bleibt – den Betrieb von Verbrennungsmotoren verbieten dürfte. Wir reden hier nicht nur vom Verbot von Dieselfahrzeugen, sondern von Verbrennungsmotoren insgesamt. Verfassungsrechtlich wäre einem solchen Verbot kaum beizukommen, denn es gibt kein Grundrecht auf den Betrieb eines Kraftfahrzeuges mit Verbrennungsmotor. Ein grüner Bundeskanzler Habeck wäre von einem solchen Verbot sicherlich ganz begeistert. Die Tatsache, dass man damit auch gleichzeitig Millionen von Arbeitsplätzen zerstören würde, wäre verfassungsrechtlich ohne Belang.

Einen Vorgeschmack davon haben wir bereits bei den Diesel-Fahrzeugen erlebt. Bei den Diesel-Fahrzeugen wurde zwar keine einzige Bauart-Zulassung im Sinne von § 20 StVZO und keine Zulassung eines einzelnen Pkw zurückgenommen. Alle Diesel-Pkw sind noch immer in Deutschland zugelassen. Aber rein praktisch können viele Besitzer von Dieselfahrzeugen nicht mehr legal in ihrer Stadt mit ihrem Pkw fahren. Viele deutsche Städte und Kommunen haben Fahrverbote erlassen, die mit § 40 BImSchG begründet wurden. Diese Fahrverbote wurden vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig anerkannt. In dem sogenannten Diesel-Urteil hat das Bundesverwaltungsgerichts auch ausdrücklich entschieden, dass die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines Kfz durch örtlich begrenzte Fahrverbote, sofern das jeweilige Fahrverbot „im Übrigen verhältnismäßig ist“, durch den Auto-Eigentümer entschädigungslos zu dulden ist. Das sei eine zulässige Einschränkung des Eigentums (Urteil vom 27.02.2018, Az. 7 C 26/16 und 7 C 30/17).

Wenn also vermehrt die Städte und Gemeinden zum Zweck des Klimaschutzes solche Fahrverbote verhängen, wird die legale Nutzung von Diesel-Fahrzeuges spürbar und erheblich eingeschränkt werden. Rechtlich kann man dagegen kaum etwas machen.

Die Liste von denkbaren Verboten und Einschränkungen könnte man noch endlos fortsetzen. Der Gesetzgeber kann beispielsweise auch mit einfachem Gesetz die Mineralölsteuer drastisch erhöhen, wogegen der Einzelne rechtlich überhaupt nicht vorgehen könnte.

Auf einem anderen Gebiet der grünen Klimapolitik wurden bereits Tatsachen geschaffen. Die Merkel-Regierung und das Parlament haben durch Gesetz und entsprechende Verträge die Vernichtung der deutschen Energiewirtschaft in Gang gesetzt, indem der totale Ausstieg aus der Atomkraft und zusätzlich der totale Ausstieg aus der Kohlekraft beschlossen wurde, obwohl ein realistischer und adäquater Ersatz nicht in Sicht ist. Die sogenannten erneuerbaren Energien werden nicht in der Lage sein, die entsprechenden Lücken mit der verlässlichen und sicheren Lieferung von Strom zu schließen, wie zahlreiche Wissenschaftler, u.a. Herr Prof. Dr. Lüdecke, überzeugend nachgewiesen haben.

Der Einzelne hat juristisch nur wenig Chancen, gegen solche Gesetze vorzugehen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze gibt es nicht. Die Steuergesetze, mit denen der Staat Steuern einnimmt, und die Haushaltsgesetze, in denen geregelt wird, wie der Staat das durch Steuern erlangte Geld wieder ausgibt und verteilt, sind für den Einzelnen juristisch überhaupt nicht angreifbar.

Dem Einzelnen, der gegen solche Verbote und Gängelungen vorgehen möchte, bleiben also als Mittel der Gegenwehr nur die Durchführung von Demonstrationen, die Gründung von Bürgerbewegungen, die Klage beim Gericht, sofern es im Einzelfall erfolgversprechend sein sollte, und die richtige Entscheidung bei den Wahlen. Zum Thema Wahlen:

Wenn Sie die Verbote und Gängelungen für richtig halten, wenn Sie auch unbedingt das Klima schützen und einen angeblichen Klima-Notstand verhindern wollen und wenn Sie deswegen auch bereit sind, Millionen von Arbeitsplätzen und den Wohlstand in Deutschland zu vernichten, dann sollten Sie bei der nächsten Wahl Ihr Kreuz bei den Grünen, bei der SPD oder bei der Merkel-CDU machen. Denn alle diese Parteien finden das – mehr oder weniger – genau richtig.

Wenn Sie solche Verbote und Gängelungen aber für falsch halten, wenn Sie die deutsche Industrie mit Millionen von Arbeitsplätzen am Leben erhalten wollen und wenn Sie der Meinung sind, dass Deutschland auch in Zukunft eine eigene und sichere Energieversorgung mit Kohlekraft und Atomkraft braucht, dann sollten Sie besser eine andere Partei wählen.

Auch hier ist der Einzelne natürlich machtlos, wenn die Volksmasse – nach jahrelanger Beeinflussung durch rote und grüne Medien – einem Irrglauben anhängt und auf sachliche Argumente überhaupt nicht mehr reagiert. Im Augenblick ist gerade die angeblich durch menschliches CO2 verursachte Erderwärmung und die angeblich bevorstehende Klimakatastrophe das gültige Glaubensbekenntnis. Als Hüter des heiligen Grals fungieren das PIK und das IPCC. Einen solchen blinden Glauben der Massen, der einmal angenommen, anschließend nie mehr hinterfragt wird, hatten wir schon einmal in der deutschen Geschichte. Ganz nebenbei bemerkt ist eine solche Ignoranz, nämlich die völlige Ausgrenzung von Zweiflern, die als „Klimaleugner“ verleumdet werden (die sprachliche Nähe zum Wort Holocaustleugner ist kein Zufall) auch das Ende einer funktionierenden Demokratie. Wenn kein echter Diskurs mehr stattfindet und Andersdenkende, seien es auch Wissenschaftler wie beispielsweise 425 Forscher einschließlich 62 Nobelpreisträger beim Heidelberger Appell 1992, dem sich später Tausende von weiteren Wissenschaftlern angeschlossen haben, gar nicht mehr angehört werden, bleibt von einer Demokratie nur noch wenig übrig.

 

Es gilt noch immer der alte Spruch von Joseph Marie des Maistre aus dem Jahr 1811:

Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient.

 




Der europäische Kohlenstoff-Markt kollabiert

Das ist ein perfekter Sturm für den europäischen Kohlenstoff-Markt und könnte sehr gut zu einigen bohrenden Fragen Anlass geben über dessen Rolle in der Dekarbonisierungs-Strategie von Europa, wenn die COVID-19-Krise erst einmal vorüber ist“, sagte die Direktorin von IHS Markit Coralie Laurencin.

Das Emissions-Handelssystem der EU (ETS) ist eines der Hauptinstrumente Europas, um Energie-intensive Industrien sowie den Energiesektor davon zu überzeugen, zu einer weniger verschmutzenden Erzeugung überzugehen. Ein Preisanstieg im vorigen Jahr beispielsweise hat zur Schließung mehrerer Kohlekraftwerke auf dem gesamten Kontinent geführt sowie Anreize zum Übergang auf erneuerbare Energiequellen geschaffen.

Die Treiber hinter dem Preiskollaps sind der Analysten-Agentur zufolge eine reduzierte ökonomische Aktivität und geringere Energie-Nachfrage, ebenso wie weniger Luftverkehr, und das wird in diesem Jahr 2020 zu niedrigeren Emissionen in ganz Europa führen.

Der ganze Beitrag steht hier.
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Auf Wiedersehen Erneuerbare! Guten Tag billiges Öl!

The Daily Telegraph

Die derzeitige Doppel-Krise bzgl. Öl und COVID-19 haben die Zukunft von Erneuerbaren verdüstert.

Jubelt, ihr Klima-Aktivisten! Auf der ganzen Welt sinken die Treibhausgas-Emissionen!

Die Nachfrage nach Energie, bis vor Kurzem der Eckpfeiler der Globalisierung und von ökonomischem Wachstum, ist eingebrochen, haben doch fast alle Länder scharfe Restriktionen verordnet bzgl. des gesellschaftlichen Lebens, um der COVID-19-Krise zu begegnen.

Der Ölpreis ist praktisch zusammen gebrochen, hat er doch inzwischen ein seit Jahrzehnten nicht mehr erlebtes Niveau erreicht. Ursache sind die weltweiten Lockdowns. Sogar noch bevor das Öl von der jüngsten Krise erfasst worden ist, stand es bereits vor einer existenziellen Bedrohung durch neue Arten erneuerbarer Energie.

Der Verbrauch fossiler Treibstoffe erreichte im vorigen Jahr in UK einen neuen Tiefststand, weil das Land zunehmend nach sauberer Energie sucht, um sich selbst von der Abhängigkeit von Öl, Gas und Kohle zu befreien.

Energie aus Wasserkraftwerken oder Wind- und Solarparks war niemals billiger und üppiger verfügbar. Wer jetzt aber glaubt, dass dieser jüngste Zusammenbruch der letzte Nagel im Sarg für Öl ist, dem sei vergeben. So schnell geht das nicht, sagen Experten.

„Niedrige Öl- und Gaspreise werden Druck auf die Ökonomie von erneuerbaren Energiequellen ausüben, und ohne politische Unterstützung werden einige Erneuerbare, die jüngst eine stürmische Entwicklung hingelegt haben, darauf warten müssen, dass sich die Märkte erholen. Das bahnt den Weg für billige Kohlenwasserstoffe und fossile Treibstoffe“, sagt Reed Blakemore, stellvertretender Direktor des Global Energy Center beim Atlantischen Rat.

Der Doppelschlag von Covid-19 auf die Ökonomien der Welt und auf die öffentlichen Budgets wird wahrscheinlich auch die Aussichten für erneuerbare Energie sich eintrüben lassen.

Der ganze Beitrag steht hier.

Link: https://www.thegwpf.com/goodbye-renewable-energy-hello-cheap-oil/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Antwort – Teil 2 –  auf den Artikel von Justus Lex „Dürfen die das ?“

Die Begründung zusammengefasst: Frau Bahner konnte nicht direkt vors Bundesverfassungsgericht ziehen und die Länderebene überspringen, um „die Corona-Regeln in allen Bundesländern bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug“ setzen zu lassen. Sie habe auch nicht begründet, wieso sie nicht auf der Ebene der Länder klagt, die die Corona-Regeln jeweils erlassen haben. Ein Antrag gegen die bayrischen Maßnahmen wurde von Karlsruhe ebenfalls abgewiesen: Wie zu erwarten haben die Richter den Antrag auf einstweilige Anordnung zum sofortigen Stopp der Freiheitsbeschränkungen abgelehnt. Sie stellten fest, dass „eine Rücknahme der bayerischen Maßnahmen zur Überlastung des Gesundheitswesens und zum Tod von Menschen führen könne“. Der Kläger müsse deshalb die Freiheitseinschränkung zunächst hinnehmen, selbst wenn er am Ende mit seiner Klage Erfolg haben könnte.

Wären die Anträge nicht formal abzulehnen gewesen, hätte das BVerfG auch ohne Begründung ablehnen können, um die Regierung nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Dies wäre aber politisch in diesen aufgeregten Zeiten m.E.n. nicht opportun gewesen. Im anderen Fall hätte das Gericht gar nichts entscheiden können, denn ohne Experten können auch die Bundesrichter nicht entscheiden, ob die Behörden befugt waren, unsere Grundrechte und unsere Freiheit auszuhebeln. Woher weiß ich das? Ich bin ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und kenne die gerichtlichen Gepflogenheiten. Um diesen Aspekt kurz zu halten: Die Richter verstehen nichts von einem Virus, von einem Corona-Virus und der Epidemiologie schon gar nichts, sie brauchen in diesem Fall mehrere Experten dazu, denn eine Entscheidung muss  fachlich kompetent und erst danach juristisch begründet sein. Auf der Basis der Experten-Gutachten wird dann die Entscheidung gefällt. Dies hat leider zu Folge, dass es lange dauert und Urteile falsch sein können, wenn der Experte Unfug erzählt, was aber die Richter gar nicht überblicken können. Da liegt der „Hase im Pfeffer“. In solchen Verfahren gewinnt teils nach mehreren Instanzen immer der, der den/die besseren Experten hat, um die Richter von seiner Argumentation zu überzeugen. Dann wird „Recht gesprochen“. Ob es gerecht oder richtig ist, steht nicht zur Debatte.

Doch nun zu den Zahlen

Meine These: Hier werden wir zur Zeit mit einem Trommelfeuer an Falschnachrichten versorgt.  Die Meinung der Regierung und deren Experten wird berichtet, abweichende Meinung werden nicht zugelassen und deren Vertreter werden medial aufs Schafott gelegt oder am besten einfach tot geschwiegen: Herr Wodarg, Herr Bhakdi, Frau Moelling, Scheller, und wie sie alle heißen, alles anerkannte Experten. Gegen Meinungs-Abweichler wird brachial vorgegangen; die Webseite von Frau Bahner und der Link zu Ihrem Eilantrag waren zeitweise verschwunden, Demonstrationen werden aufgelöst, Teilnehmer zumindest zeitweise verhaftet, Bußgelder werden verhängt. Das nennt sich dann freiheitliche, demokratische Grundordnung, siehe Art. 1 – 20 im GG.

Ich gebe zu, dass es inzwischen mehr als schwierig ist, hier den Überblick zu behalten. In der BRD an den „gesunden Menschenverstand“ zu appellieren, kann man bei der jüngeren Generation weitgehend vergessen, denn die sind durch die links-grüne schulische und die mediale Gehirnwäsche gelaufen, von Ausnahmen natürlich immer abgesehen.  Für die, die sich den gesunden Menschenverstand bewahrt haben, ist es dagegen rel. einfach zu verstehen: Fangen wir an:

Meldung: John Hopkins Universität (JHU) 11.4.15:50 Germany, gemeint ist die BRD:

Infiziert: 122.530        Tote 2.736      Gesunde: 53.913

Wie sind diese Zahlen zu interpretieren? Keiner weiß das, weil eine Reihe von Angaben für diese Zahlen fehlen: Wie  viele Tests wurden gemacht? Wie hoch ist die Durchseuchung insgesamt? Um Eindruck zu schinden, werden Zahlen kumuliert angegeben, also aufaddiert, das gibt eindrucksvollere Zahlen:

Infiziert sind kumuliert insgesamt 122.530. Wenn aber auch angegeben wird, dass 53.913 „wieder“ gesund sind, dann bedeutet das doch, dass man die Gesundeten von den Infizierten abziehen muss: 122.530 – 53.913 = 68.617  sind also noch infiziert. Ist das viel oder wenig ?  Prozentrechnung verdeutlicht so etwas: 68.617 von 83.000.000 = 0,083 %. Infiziert heißt aber nicht krank. Also gibt es noch viel weniger Corona-Kranke. Die medien verwechseln immer noch krank und infiziert. Wie wird das festgestellt? mit einem Test (von Herrn Drosten et al.) wenn er positiv gezeigt. 2.736 Tote werden von der JHU dem CoV-2  zugeschrieben: In Prozent sind das  0,0033 % bezogen auf die Bewohner der BRD. Schon aufgefallen? Hier kommen wir in den Zahlenbereich der Klimakatastrophe !

Bei Lanz hat Herr Prof. Streeck bei seinen ersten Ergebnissen darauf  hingewiesen, dass bis heute die sog. Dunkelziffer unbekannt ist. Das beschreibt die Situation: Es herrscht Dunkelheit, wir wissen nicht genaues, aber wir werden schon mal in Angst und Schrecken versetzt. Die Frage nach „cui bono“ will ich hier mal nicht stellen, sondern späteren Bewertungen überlassen, die sicher kommen werden. Außerdem werden in den nächsten Wochen noch einige Kranke und Alte sterben; wir sind noch nicht am Ende der Grippesaison.

Bei den Influenza-Epidemien, die schon gar nicht mehr als Pandemie ausgelobt werden, nimmt man klaglos und ohne Medienrummel und ohne jegliche Einschränkungen bei uns 25.000 Tote in einer Saison hin. Weltweit bis zu 600.000. Das ist dann halt so. Sterben werden nur die Alten und Kranken. Und unsere Erfahrung zeigt, gegen eine virale Grippe können wir eh nichts machen.

 

Zur Statistik Robert-Koch-Institut (RKI):

Fallzahlen in Deutschland

Stand: 11.4.2020, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 10:10 Uhr)

Anzahl Differenz Fälle/ 100.000 Todesfälle
zum Vortag
Gesamt 117.658 4.133 142 2.544
z. Vortag +4.133 + 171
 

In der BRD sterben durchschnittlich täglich ca. 2.500 Menschen. Davon sind 171 also 6,84 %, die an diesem Tag dem Corona-Virus zugewiesen werden. Auffällig für mich ist, dass Obduktionen vom RKI offiziell unerwünscht sind. Ich bin jetzt mal skeptisch und behaupte, die wollen alle positiv getesteten als Corona-Tote „brandmarken“. Dies gefällt aber auch anderen nicht, weil z.B. in Hamburg behördlich angeordnet die Toten obduziert werden, was als sinnvolle Forschung angesehen wird. Ich finde das auch sinnvoll, denn wir wollen doch wissen, was dieses vermeintlich so gefährliche Virus hier wirklich anrichtet. RKI weiß das nicht und will es offiziell auch nicht wissen. Sonst müsste man ggf. die kumulierten Zahlen reduzieren und alles relativieren. Nirgends ist da was Genaues zu finden, denn RKI ist die Regierung und die wollen es ausdrücklich nicht wissen.  Warum? Unbekannt.

Gehen wir in die Sendung von Herrn Lanz am 9.4.20: Was sagte der Pathologe Herr Prof. Püschel dazu?: Am Ende des Jahres werden wir nichts Besonderes merken. Hatte das nicht auch schon Herr Wodarg gesagt? (https://www.wodarg.com/) .

Alte und kranke Menschen sterben nun mal, zumal wenn sie erkrankt sind, so traurig das im Einzelfall sein mag. Herr Lanz stellt dann selbst unzulässige Folgerungen auf: Wir würden nur aufgrund des Lock-downs am Ende des Jahres nichts Auffälliges feststellen. Muss oder will Herr Lanz die Verordnungen rechtfertigen?  Ihm sei gesagt, dass der Lockdown nur eines bewirkt: Die Ausbreitungsgeschwindigkeit wird etwas gesenkt und damit sollen die Intensivstationen der Krankenhäuser vor einem zu hohen Ansturm verschont werden.  An der Anzahl der Toten aufs Jahr betrachtet ändert das garnichts, da die Infektionen weiter gehen, bis die sog. Herdenimmunität erreicht wird. Erst wenn die Mehrzahl der Menschen immun geworden ist, hat das Virus keine Chance mehr.

Wer zwischenzeitlich Gelegenheit hatte, das Video von PRERADOVIC mit Prof. Dr. Knut Wittkowski (https://www.youtube.com/watch?v=GRiO8myyyDc&feature=youtu.be) zu sehen, der sollte nun endgültig Bescheid wissen: Die Infektion mit dem Virus oder den Viren wird sich so und so verbreiten, das können wir gar nicht verhindern. Klare Aussage von Prof. Wittkowski zu New York, welches die Medien uns als Schreckensszenario offerieren zur Pflege der Panik:

In engen Räumen kommt es zur schnellen Verbreitung, in der Natur deutlich weniger bis gar nicht. Also muss die Mortalität in New York schneller ansteigen als anderswo. Dies bedeutet, dass das Ende der Krankheitswelle auch schneller erreicht wird. Wenn man sich die Zahlen von Bayern und Baden-Württemberg ansieht, wird es dort schneller gehen als in anderen Bundesländern. Warum: Weil dort die Gesamtinfektionen am höchsten sind, wodurch die Herdenimmunität schneller erreicht wird.

Bekannt ist, dass auch in New York vorzugsweise Alte + Kranke + Arme sterben. Ansonsten bewegt sich diese CoV-2 Epidemie im üblichen Rahmen. Die Versorgung der Kranken in Zelten ist laut Wittkowski in den USA so geplant und also normal und keiner Aufregung wert.

Was ist mit Italien? Auch hier ist alles bekannt: Durchschnittsalter um die 80 Jahre, in der BRD 75 – 80, nahezu alle mit  1 – 3 Vorerkrankungen. In Italien gibt es dann noch das im Vergleich überdimensionale Problem der multi resistenten Keime (MRSA), die man sich gerade in Italiens Krankenhäuser leicht einfangen kann, leider. Dies erhöht zusätzlich die Sterbezahlen. Dazu ist die hohe Luftverschmutzung der Lombardei bekannt, was zu Vorerkrankungen führt.

Kommen wir zu dem Test von Herrn Drosten et al.

7 Forscherteams haben in Windeseile den Test entwickelt: ( https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6988269/). Der Test ist nicht offiziell validiert, sondern nur von der WHO genehmigt. Eine Chinesische Forscher-gruppeberichtet, dass ein untersuchter Corona-Test rel. ungenau istund mit ca. 50 %  und mehr falsch positiven Ergebnisse zu rechnen ist. Das entspricht dem Niveau des Münze-Werfens.(https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32133832/?from_single_result=coronavirus+covid-19+test+potential+false+positive) Dies ist auch der Grund, weshalb man unsere Kanzlerin auch min. 3 x testete, weil der Test eben nicht so glaubwürdig ist. Doch wie häufig wird das gemacht? Bei den Toten, die nachträglich getestet wurden, um sie in die Corona-Schublade zu schieben, sicher nicht. Wie viele falsch positive Ergebnisse liegen dort vor? Niemand weiß das.

Der Test ist ein PCR-Test. Hier wird mit einem genetischen Verfahren ein RNA-Abschnitt eines Virus vervielfältigt. Wozu muss ich bei einer Virus-Attacke, bei der mich unzählige Viren angreifen einen Test anwenden, der auf geringste Spuren anspricht? Das ist doch unlogisch. Genau sind nur die Antikörper-Tests, die man gerade entwickelt. Im Übrigen hielt der Erfinder der PCR-Tests sein Verfahren für den Virus-Nachweis eher für ungeeignet. Aber dazu müsste man sehr tief in die Molekularbiologie eintauchen.

Auffällig ist für den Kenner der Szene, dass Herr Drosten schon mehrmals durch Tests an angeblichen Pandemien beteiligt war: In der Arte-Doku „Profiteure der Angst“ ist schon Herr Drosten zu sehen; ebenso Herr Wodarg, der schon damals die Angst und Panikmache relativierte. Erschüttert war ich allerdings zusätzlich von der Aussage von Herrn Drosten, dass in der BRD vergleichsweise wenige Tote gezählt werden, weil wir in der BRD so gut diagnostizieren. Wie wenn eine Diagnose schon jemals die Heilung gebracht hätte.

Mit der Heilung von SARS-CoV-2 hat sich Dr. Klinghard , ein deutscher Neurologe, der in den USA praktiziert, ausführlich beschäftigt. Für die Medizin-Interessierten kann ich seinen youtube-Beitrag nur wärmstens empfehlen, denn dort sind zahlreiche medizinische Aspekte mit behandelt: https://www.youtube.com/watch?v=fgj-VT5iVh0&t=577s

 

Welche Ergebnisse haben wir:

  1. Die Corona-Tests sind fehlerhaft und zeigen bis zu ca. 50 % und mehr falsch positive Ergebnisse. Den Infizierten-Zahlen ist also nicht zu trauen.
  2. Die Tests sind nicht validiert bzw. ausdrücklich nur für Forschungszwecke gedacht, nicht zur Diagnose freigegeben (Italien)
  3. Die Epidemiologen (mit Ausnahme des RKI), die Fachleute für die Ausbreitung von Epidemien, finden die ganze Hysterie unangemessen und die Entwicklung über die ganze Welt hin völlig normal: Eine Grippe eben, bei einigen mit Lungen-Problemen, diesmal vermutlich nicht von einem Influenza-Virus ausgelöst, sondern von einem Corona-Virus (CoV).
  4. Doch selbst das weiß man nicht genau, weil man ja auf andere Viren nicht untersucht. Wir haben einen neuen Test für Corona. Corona-Viren sind aber schon immer mit 5 – 15 % an einer Grippe beteiligt. Dies hat Wodarg sehr gut dargestellt. Welcher Virus es wirklich ist, der uns attackiert bzw. krank macht, ist nicht geklärt.
  5. Medizinisch glauben wir, dass Viren Infektionen auslösen. Wann und unter welchen Umständen daraus eine Lungenentzündung wird, ist nicht geklärt.

Wir können bakterielle Keime mit Antibiotika bekämpfen nicht aber Viren. Wie man aber die Zytokin-Stürme (die Reaktion des Immunsystems) bei solchen Infektionen, die die Lunge schädigen, sicher verhindert, wurde bisher nicht geklärt. Man, d.h. die Pharma-Industrie fängt jetzt mal an. (Das alte Malariamittel Chloroquin ist vermutlich zu billig.)

Ausblick: Wie bei dieser Datenlage die Politiker sich von dem RKI und der Charité zu solch weitreichenden Einschränkungen überreden lassen konnten, ist auf den ersten Blick m.E. wieder nur mit Angst zu erklären, man könnte ggf. verantwortlich gemacht werden für dieses Desaster. Nun werden wir bald sehen, dass das Desaster nicht vom Corona-Virus verursacht wurde, sondern von  einseitig beratenen Politikern, die völlig unverhältnismäßig und Grundgesetz-widrig reagierten. Dies erinnert mich in fataler Weise auf die Reaktion nach Fukushima, mit der unsere Kanzlerin die Kernkraftwerke in einsamer Entscheidung abschalten ließ, obwohl die Tsunami-Gefahr in der BRD allgemein als sehr gering eingestuft wird.

Warum holt man nicht alle Kompetenzen an den Tisch und wägt ab und wahrt die Verhältnismäßigkeit? Zeit gab es genug.

2012/2013 gab es diesen Bericht:

Im 2. Teil überschrieben mit:

Pandemie durch Virus „Modi-SARS“

Schon dieser Titel erstaunt. Da hätte man 7 Jahre Zeit gehabt, um Lager mit Masken, Schutzausrüstungen für Ärzte, Schwestern und Pflegern einzulagern. Nichts hat man gemacht. Und jetzt inszeniert man eine Panikmache ohne Beispiel. Zerstört die Wirtschaft und die Existenzen vieler Leute. Keiner kann heute abschätzen, wie diese politische (Über-)Reaktion ausgehen wird. Der finanzielle Status  der BRD wird geschwächt durch die zu erwartende Rezession. Und das alles, weil man sich einseitig hat beraten lassen. Was wird jetzt passieren? Nun es zeichnet sich schon ab: Die Leute, die die Regierung kritisieren, werden mundtot gemacht, damit niemand auf die Idee kommt, die Regierung, den Bundestag, das RKI usw. zur Verantwortung zu ziehen. Eins ist für mich aber klar: Letztlich werden mal wieder wir alle das bezahlen müssen, denn die Regierung kann nur das Geld ausgeben, das sie sich von uns geholt hat.

Wer noch tiefer in die Thematik eintauchen will, dem kann ich noch folgenden Beitrag zur Vogelgrippe empfehlen: H5N1 antwortet nicht:  https://www.youtube.com/watch?v=Q9-ha2timl4

 

Über den Autor:

Dr. Uwe Erfurth schrieb  1974 und 1976 seine Diplomarbeit und seine Doktorarbeit an dem Vorläuferinstitut des heutigen Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Stöckheim/Braunschweig  im Bereich Molekularbiologie. Damals hieß das erst GMBF Gesellschaft für Molekular-biologische Forschung  danach GBF Gesellschaft für biotechnologische Forschung..
Anfang März d.J. suchte er zum Institut Kontakt und hat etwas andere Infos erhalten, als Prof. Wieler sie verbreitet. Von der Ausbildung her ist er Biochemiker und Molekularbiologe, auch wenn er dann beruflich anderes gemacht hat.

 

 

 

 

 




Alles steht still, nur atmosphärisches CO2 steigt

Die Ölnachfrage und der Ölverbrauch, so schätzt man bei der International Energy Agency wird im Jahr 2020 auf lange nicht gesehene Tiefen fallen, statt eines Wachstums in der Nachfrage nach Öl, sagt die Agentur einen Rückgang voraus. Einer der wichtigsten fossilen Brennstoffe ist damit im Jahr 2020 im Niedergang, deutlich sichtbar am Ölpreis, der von einem Tief zum nächsten fällt.

Quelle

 

Quelle

Der Flugverkehr, ein Rückgrat nicht nur des Tourismus, sondern auch des Welthandels, ist im Februar und März 2020 in einer Weise gesunken, die bemerkenswert ist, wie die Daten von Flightradar zeigen, denen man allein für März einen Rückgang um 27,7% bei den kommerziellen Flügen entnehmen kann:

Quelle

Quelle

Die Abbildungen geben einen Eindruck vom Rückgang des Welthandels und von der Reduktion der mit Produktion und Transport verbundenen Emissionen.

Flugreisen, energieintensive Produktionsprozesse, die Nutzung fossiler Brennstoffe, sind nur drei der Feinbilder, die ein Jünger des grünen Kults vom menschengemachten Klimawandel in seinem Katechismus eingeschlossen hat. Allen dreien würde er entweder gerne den Garaus machen oder sie doch zumindest in ihrer Verbreitung bzw. Nutzung reduzieren. Dadurch, so das Kalkül, könne man das Klima des Planeten retten, das von dem winzigen Anteil menschlich verursachten CO2 in der Atmosphäre vollständig determiniert werde, wie die Klimawandel-Hysteriker uns seit Jahren einreden wollen.

Nun. Der gewünschte Fall ist eingetreten.

  • Die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen ist eingebrochen.
  • Die industrielle Produktion, die energieintensiv ist, ist eingebrochen.
  • Flugreisen finden nicht mehr statt: Die Anzahl kommerzieller Flüge ist eingebrochen.

Das Klima ist, in der Erzählung des grünen Klimakults, damit gerettet oder sollte gerettet sein, weil das alles entscheidende von Menschen verursachte CO2, die 0.0016% des atmosphärischen CO2, die von Menschen beigetragen werden, stark reduziert wurde – oder doch nicht?

Nein.

Auf Hawaii, am Mauna Loa Observatory, wo der CO2-Gehalt der Atmosphäre, in ppm (parts per million) gemessen und an die interessierten Parteien verbreitet wird, damit sie ihre Erzählung vom menschengemachten Klimawandel weiterspinnen können, zeigt sich im März nichts was darauf hindeuten könnte, dass menschliches Nichtverhalten, Nichtemittieren von CO2, Nichtverbrennen von Öl, Nichtfliegen einen Einfluss auf die Menge atmosphärischen CO2 hat. 414,5 ppm CO2 wurden zum 6. April gemessen, 412 ppm wurden noch vor einem Jahr gemessen.

 




DIE KRISE DIE KEINE WAR

Wenn demnächst der Hausarrest endet und Corona hoffentlich bezwungen ist, dann wird es Kritik und Beifall geben. Manche werden sagen: „Seht Ihr, es war alles halb so schlimm. War nur eine ganz normale Grippe. Den wirtschaftlichen Schaden durch den Shutdown hätten wir uns sparen können.“ Vom anderen Ende des Spektrums werden wir hören: „Wir haben die schlimmste Bedrohung für Leib und Leben seit 1945 überstanden –  ein phantastischer Erfolg. Dank an die Regierung für das professionelle Krisenmanagement und an die Bevölkerung für ihr Verständnis.“

Ich möchte hier eine Krise analysieren, die sich vor 25 Jahren anbahnte und zu deren Vorbeugung weltweit Hunderte Mrd. Dollar ausgegeben wurden. Die zeitliche Distanz erlaubt es, die Angelegenheit eher historisch als politisch zu betrachten. Und noch etwas: es gab damals eine „Kontrollgruppe“. Es gab Länder, welche auf jegliche Gegenmaßnahmen verzichteten und deren Schicksal zum Vergleich herangezogen werden kann.

 

Dem Computer ausgeliefert

Gegen Ende des 20. Jahrhunderts waren Computer bereits allgegenwärtig. Auf den PCs war Windows 2000 installiert, was Sie vielleicht heute noch benutzen, die Festplatten hatten bis zu 1000 Megabyte und die Prozessoren tickten mit einem halben Gigahertz.

Es gab damals aber auch noch ältere Hard- und Software aus den 60er und 70er Jahren, die vorwiegend in den Rechenzentren von Banken, Industrie und Behörden installiert waren.

Diese Rechner hatten vergleichsweise sehr wenig Speicherplatz und die Programmierer mussten mit Daten geizen, wo es nur ging. Eine verbreitete Sparmaßnahme war es, Jahreszahlen nur zweistellig zu schreiben. Es wurde als selbstverständlich angenommen, dass beispielsweise 89 nichts anderes bedeutet als 1989. Dann nahte das Jahr 2000 und Fachleute erkannten, dass diese Abkürzung jetzt zu Missverständnissen führen könnte. Der pfiffige Nerd David Eddy erfand für dieses Problem die Abkürzung Y2k = Year 2 Kilo, d.h. Jahr 2000. Damit war ein griffiges Label gefunden – eine wichtige Voraussetzung, damit eine Krise Fahrt aufnimmt. Der Y2k Bug verbreitete sich schneller als der Borkenkäfer.

 

Der Bug und das überzogene Konto

Wo liegt nun die konkrete Bedrohung durch Y2k? Sie liegt darin, dass die Jahreszahl auf Erden von 1999 auf 2000 umschlägt, was im Kalender des Computers aber als Wechsel von 99 auf 00 dargestellt wird. Stellen Sie sich vor, Sie hätten Ihr Konto überzogen und Ihre Bank berechnet die fälligen Zinsen. Dazu muss man die Anzahl der Tage kennen die verstrichen sind, seit Sie in den roten Zahlen sind.

Der Computer nummeriert jeden Tag des Jahres; also Neujahr 1, Heilig Abend 358 (wir haben gerade kein Schaltjahr), und Sylvester 365. Nehmen wir an es ist Weihnachten 1989, Sie hätten in letzter Sekunde noch wild Weihnachtseinkäufe gemacht und Ihr Konto geplündert. Am ersten Februar werden Sie Ihre Schulden bezahlen – plus Zinsen. Wie viele Tage sind das?

Der Rechenvorgang im Computer, manchmal auch „Algorithmus“ genannt, läuft so ab:

Konto ausgeglichen am 1. Februar = Tag 32 minus Überziehung am Tag 358 macht also

32 – 358 =  – 326 Tage.

Wie bitte? Ach ja, wir hatten die Jahreszahlen vergessen; es kommen noch

(90 – 89) x 365  = 365 Tage dazu.

also: 32 + 365 – 358 = 39 Tage

So lange hatten Sie Ihr Konto überzogen.

Hätte das Ganze nicht 1989 stattgefunden, sondern 1999 und Ihre Bank hätte den selben Algorithmus laufen lassen, und dann wäre nicht ein Jahr Differenz eingerechnet worden sondern 00 – 99 = -99 Jahre. Das wären  – 36.135 Tage gewesen und die Zinsrechnung hätte ein absurdes Resultat ergeben. So einen Quatsch würden Sie als Kunde nicht akzeptieren und die Bank könnte sich das nicht leisten.

 

2000 und das Ende der Welt

Solch ein Malheur könnte sich zum Jahrhundertwechsel in allen alten Computern abspielen und alle möglichen mehr oder weniger dramatische Folgen haben. Der Mann am Radar würde die Jets nicht mehr richtig lotsen und die Herz- Lungen Maschinen in Krankenhäusern würden verrückt spielen.

Solche dystopischen Szenarien malte man sich aus, bis der totale Kollaps unausweichlich schien: Stillstand der Erde und  Atomkrieg ausgelöst durch den Y2k Bug. Kombiniert mit der visionären Kraft von Un-Heilsaposteln, die für das Ende des Millenniums ohnehin den Weltuntergang prophezeit hatten, gewann das Thema an Dynamik und Y2k schwoll zu einer globalen Krise.

Um den Kollaps abzuwenden wurden Entwickler und Programmierer, welche sich mit den veralteten Systemen auskannten, aus dem Ruhestand geholt. Sie arbeiteten Tag und Nacht, um sicherzustellen, dass man gut ins neue Jahrtausend käme. Findige Firmen schossen aus dem Boden und boten Y2k Zertifizierung an. Durch sie wurde dem Klienten bestätigt, dass seine Systeme fit für den Jahrhundertwechsel wären.

 

Y2k und das Verfallsdatum

Zu dieser Zeit arbeitete ich als Berater – nicht in Sachen Y2k – bei einer Pharma-Firma.  Da waren solche Zertifizierer  am Werk, welche die Produktion für ein paar Wochen still gelegt hatten. Bei der Herstellung von Arzneimitteln muss jeder kleinste Schritt dokumentiert werden: Von welchem Lieferanten kam das Acetonitril, was war die Nummer der Charge, wer bediente in diesem Moment die Abfüllvorrichtung, etc.

Und so gab es für die Inspektoren unendlich viel Arbeit. Jedes Maschinchen, das im Verdacht stand, einen Chip in sich zu tragen, wurde unter die Lupe genommen. Beim Label-Drucker für die Pillenschachteln hatte ich dafür Verständnis. Da soll ja nicht als Verfallsdatum der 1. Juni 1903 stehen. Aber auch die Kaffeemaschine mit Digitaluhr und Datumsanzeige musste gründlich untersucht werden.

Die Firma wurde schließlich rechtzeitig zertifiziert und man rutschte reibungslos über die Zeitenwende. Wäre es auch ohne den ganzen Y2k Aufwand glatt gegangen? Wer weiß.

 

Lebenslauf einer Krise

Die Y2k Krise startete, wie viele andere, mit einer technisch-sachlichen Beobachtung. Die Konsequenzen wurden dann, eine Etage höher, von Managern beurteilt und bekamen dabei politischen Spin.  Schließlich forderte Präsident Clinton seine Leute auf, den eigenen Laden in Sachen Y2k in Ordnung zu bringen. Mit jeder Eskalationsstufe hatte das Thema an Gewicht gewonnen und an Sachlichkeit verloren.

Jetzt mussten große Unternehmen diesem Weg folgen, auch wenn die Experten im eigenen Hause vielleicht anderer Meinung waren, und kleinere Firmen wurden dann unwillkürlich von dem Sog erfasst. Die Sache kostete die USA geschätzte 100 Mrd. Dollar und weltweit waren es 450 Mrd. – das wären ca. 60 Dollar pro Kopf der Weltbevölkerung gewesen, einschließlich der vielen kleinen Babys in Asien und Afrika.

War das Geld gut ausgegeben? Fakt ist, dass außer einigen anekdotischen Pannen, wie hundertjährigen Ausleihzeiten von Videos (was für Filme müssen das gewesen sein!) keine Y2k Crashs bekannt wurden. Keine Flieger sind vom Himmel gefallen und keine Atomraketen haben sich selbständig gemacht. Beide Seiten können nun behaupten recht gehabt zu haben. Die einen: „Haben wir doch gleich gesagt, dass nicht passieren würde“; und die anderen: „Hätten wir nicht rechtzeitig…dann…“

 

Y2k Leugner

Nun hat es aber Länder gegeben, die das ganze Y2k ignorierten – Russland und die Ukraine. Sind dort Züge entgleist und Atomkraftwerke explodiert? Sind die Aeroflot Maschinen hilflos durch den Himmel geirrt? Soviel man weiß ist nichts derartiges geschehen. Der Jahreswechsel 2000 hat weder für die Ukraine noch für Russland Störungen mit sich gebracht.

Und im Rest der Welt wäre es wohl ohne die kostspieligen Y2k Programme auch glatt verlaufen. Y2k war ein „non event“, ob mit oder ohne Krisenmanagement. Darüber herrscht heute Einigkeit. Haben sich aber erst einmal die obersten Würdenträger einer Krise angenommen, dann bekommt diese ein Eigenleben, dann tritt die ursprüngliche Absicht, die Vermeidung von Schaden, in den Hintergrund. Dann wird die Krise zur Bühne, auf der Entscheidungsträger ihre Kompetenz dartun.

Und Corona? Es ist verwunderlich, dass bei dem Erfahrungsschatz aus Jahrhunderten in Sachen Seuchen, bei minutiöser Aufzeichnung und Analyse derer Verläufe, etwa durch das Robert Koch Institut, dass es dennoch, wie man der öffentlichen Diskussion entnimmt, keine Einigkeit der Experten über die Behandlung eines solch zentralen gesundheitlichen Problems gibt.

Es ist anzunehmen, dass auch diese Krise in ihrer Entstehungsphase einen politischen Spin bekam, in Deutschland und weltweit, und dass die Erkenntnisse der modernen Medizin und die wissenschaftliche Logik durch politisches Kalkül an die Wand gedrückt wurden. Und dass die Therapie, die den Völkern verordnet wurde suboptimal ist; dass sie nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.

Wollen wir trotzdem das Beste hoffen.

Dieser Artikel erschien zuerst bei www.think-again.org und im Buch „Grün und Dumm“ https://think-again.org/product/grun-und-dumm/




Gelingt es diesmal, die Ausbreitung der Pseudowissenschaft zu verhindern? Noch eine Statistik gegen die Viruspanik – Mikroanalyse Region Aachen

von Rüdiger Stobbe

Wichtige Vorabinformation: Der unten stehende Artikel einschließlich der Mikroanalyse wurde etlichen relevanten Stellen und Personen per E-Mail zugesandt. Der Oberbürgermeister der Stadt Aachen, Marcel Philipp, antwortete: Hier klicken

Was für ein verquerer Blödsinn
Bitte schicken Sie mir keine Mails mehr.

Marcel Philipp 

OB Philipp  scheint nicht verstanden zu haben, worum es mir mit der Analyse, die auf den Zahlen und Infos der Webseite der Stadt Aachen beruht, geht:

  • Covid-19 betrifft in der Städteregion Aachen nur einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung akut.
  • Covid-19 ist in der Städteregion Aachen in den allermeisten Fällen nicht tödlich. Die Sterberate geht höchst wahrscheinlich in der allgemeinen Sterberate auf.
  • Wenn es in der Städteregion Aachen mit oder durch Covid-19 zum Tod eines Menschen kommt, ist dieser entweder bereits schwer krank, oder, in den allermeisten Fällen schwer krank und in einem Alter jenseits der 70.
  • Eingedenk dieser Tatsachen, sind die Maßnahmen, die in der in der Städteregion Aachen getroffen wurden, und für die OB Philipp sowie Städteregionsrat Tim Grüttemeier mit verantwortlich zeichnen, vollkommen überzogen und unverhältnismäßig.

Um das Virus einzudämmen und Infektionen zu verhindern, reichen die Hygienemaßnahmen aus, die ich größtenteils bereits im Elternhaus in den 50-er Jahren anerzogen bekommen habe:

  • regelmäßig die Hände waschen
  • niemanden anhusten
  • niemanden anniesen
  • immer Einmal-Taschentücher am Mann haben und benutzen
  • keine für alle zugänglichen Dinge, z. B. Obst im Supermarkt, mit bloßen Händen anfassen.
  • wenn man eine ansteckende Krankheit hat, muss zu anderen Personen, vor allem und insbesondere zu alten kranken Menschen,  mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden. Am besten bleibt man zu Hause und kuriert den Infekt aus.
  • ambulantes Pflegepersonal, Krankenhaus-Pflegepersonal, Altenpfleger, Ärzte, alle Personen, die beruflich nahen Kontakt zu kranken, zu alten, kranken Menschen haben, müssen regelmäßig auf Covid-19 getestet werden. Als Vorsichtsmaßnahme. Im Prinzip reicht es, wenn das allgemeine Verantwortungsprinzip gilt: Wer Symptome einer Erkältung (Schnupfen, Husten, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit egal, ob mit oder ohne Fieber) hat, bleibt zu Hause, bis die Symptome weg sind. Es ist nämlich vollkommen egal, ob alte, kranke Menschen an Covid-19 oder an einer anderen Infektion erkranken. Beides kann im Zusammenwirken mit den Vorerkrankungen zum Tod führen (Der letzte Tropfen, der das Lebensfass zum Überlaufen bringt)

Mit Beachtung dieser wenigen, im Prinzip selbstverständlichen Hygiene-Regeln sind weitergehende Maßnahmen, mit denen aktuell Deutschland komplett vor die Wand gefahren wird, unnötig.

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Die Stadt Aachen – Teil der Städteregion …

… mit etwa der Hälfte der Einwohner – legt täglich die aktuellen Zahlen zur sogenannten Corona-Krise vor. Diese Zahlen wurden in einer Excel-Tabelle systematisch erfasst und die prozentualen Werte ermittelt, die sich bezüglich der jeweiligen Werte in Bezug auf die Bevölkerungsanzahl ergeben. Die  Tabelle steht jedem Interessierten zur Verfügung. Jeder kann mit den Daten seine eigenen zusätzlichen Analysen fahren.

PDF der Exceltabelle: Hier klicken

Das wichtigste Ergebnis meiner Analyse ist die Tatsache, dass die Zahlen in der Städteregion Aachen nicht den Ansatz einer Pandemie hergeben. Die für die Städteregion getroffenen freiheitsberaubenden Maßnahmen sind vollkommen unverhältnismäßig. Die aktuell 50 seit dem 17.3.2020 Verstorbenen wären zu 95% auch an jeder anderen etwas schwereren Infektion (Influenza, normale Lungenentzündung, aber auch eine einfache schwere Erkältung usw.) verstorben. Das lässt sich aus Alter und Vorerkrankungen der Betroffenen schließen. Aber auch wenn dem nicht so wäre: In einem Zeitraum von 25 Tagen ist der Tod von 50 alten, kranken Menschen nichts Ungewöhnliches. Jeden Tag sterben in der Städteregion etwa 18 Menschen (12,1 Promille pro Jahr). Das sind vom 17.3.2020 (erste beiden Corona-Toten) bis zum 11.4.2020 =24 Tage gleich 450 Verstorbene gesamt. Da sind die 50 Corona-Toten ganz sicher enthalten. Ansonsten sind weit mehr als die Hälfte (854) der in der Städteregion infizierten 1.508 Personen bereits  wieder genesen, so dass in der gesamten Städteregion offiziell 654 Personen infiziert sind. 654 von 550.000 Einwohner (Stand 10.4.2020).

Die Städteregion Aachen liegt  mit seinen Zahlen im Deutschland-Vergleich sehr hoch. Anderswo sind die Werte noch viel geringer. Bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl. Rechnet man die Aachener Zahlen (1.506 Infizierte brutto) auf 83.000.000 Bewohner Deutschlands hoch, wären 227.269 statt 122.332 Menschen infiziert und 7.545 Menschen verstorben. Statt 2.736 real // Stand 11.4.2020 ZEITonline): Hier klicken.

Kurz: Das Gerede von der Pandemie ist dummes Zeug!

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Skandalös ist, dass bis heute weder im Bund, noch im Land oder der Städteregion der Versuch unternommen wurde, zu ermitteln, wie viele Personen ohne Symptome das Virus in sich tragen (Aufhellung der Dunkelziffer). Lediglich Prof. Streeck hat eine Studie in Gangelt initiiert. Auch gibt es keine verlässlichen Zahlen zur bisherigen Anzahl der Tests. Nur dann aber sind Infiziertenzahlen aussagekräftig*. Vor allem aber sollten die Menschen repräsentativ ermittelt werden, die bereits Antikörper in sich tragen (macht Streeck jetzt in Gangelt). Menschen also, die Covid-19 überstanden haben. Egal, ob mit oder ohne Symptomatik. Nur so kann der Grad der Herdenimmunität ermittelt werden.

Eins ist dennoch klar. An Covid-19 stirbt der gesunde Mensch offensichtlich nicht. Alte, kranke Menschen – Corona hin, Corona her – sterben nun mal. Eine wie auch immer zu bestehenden Krankheiten hinzukommende Infektion ist sehr oft der letzte Tropfen, der das Lebensfass zum Überlaufen bringt. Das kann dann auch Corona sein.

Warum aber die komplette Städteregion deswegen in Geiselhaft genommen wird, erschließt sich nicht. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind etliche Menschen an und mit anderen Infekten gestorben. Viel mehr als durch Covid-19. Da wurde kein solcher Aufriss gemacht. Zu Recht. Denn der Tod ist gewiss. Vor allem für alte, kranke Menschen. So ist das nun mal.

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Zu ähnlichen Ergebnissen wie oben  kommt Rechtsmediziner Püschel:

Lesen: Hier klicken

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Warum ab diesem Jahr alle Menschen gerettet werden sollen: Hier klicken.

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Die Exceltabelle enthält zu jedem Todesfall in der Städteregion Aachen genauere Hintergrundinfos. Laden Sie die Tabelle herunter: Hier klicken

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*Damit man überhaupt getestet wird, ist in der Städteregion Aachen ein unglaubliches Prozedere notwendig (Stand 8.4.2020):

Abstrichzentren: Die Abstrichzentren in Eschweiler und am Aachener Tivoli sind wochentags, 8 bis 18 Uhr, erreichbar. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.

An der Hotline wird abgeklärt, ob folgende Bedingungen grundsätzlich erfüllt sind:

  • Als Grundbedingung, die immer erfüllt sein muss, müssen die Anrufenden entsprechende Krankheitssymptome aufweisen (Abgeschlagenheit, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Fieber).

Zudem muss noch eine dieser weiteren Bedingungen erfüllt sein:

  • Entweder die Anrufenden hatten innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen (also 15 Minuten Kontakt von Angesicht zu Angesicht in einem geschlossenen Raum oder Kontakt mit Körperflüssigkeiten)

  • oder die Anrufenden üben eine Tätigkeit in Pflege (ambulant, stationär), Arztpraxen, Krankenhäusern oder bei Rettungsdiensten oder Einrichtung der Behindertenhilfe aus oder ist in einer KRITIS-Struktur tätig (z. B. Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Energie-/Wasserversorgung).

  • oder die Anrufenden gehören einer Risikogruppe an. (Die genaue Definition findet sich beim RKI unter:  www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html)

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Rüdiger Stobbe betreibt seit vier Jahren den Politikblog  www.mediagnose.de

Ein Hinweis von EIKE: Die Massenpresse und Prof. Drosten schießen bereits gegen die Studie von Prof. Streeck, wegen „methodischer Fehler“.




Schicken wir einige Fake News bzgl. Corona und Energie in Quarantäne!

Unglücklicherweise sind andere Stories im Guardian eine bizarre Mischung vo Fakten, Fake News, Junk Science, Mutmaßungen und Unsinn. „Ist unsere Zerstörung der Natur verantwortlich für COVID-19?“ schrie jüngst eine Schlagzeile [übersetzt] hinaus. Darunter las man „Mit den zunehmenden globalen Verlusten von Habitaten und Biodiversität könnte der Ausbruch des Coronavirus‘ nur der Anfang von Massen-Pandemien sein“.

Der Artikel beginnt mit der tragischen Geschichte eines durch Ebola traumatisierten Dorfes in Gabun, westlich des Kongo an der afrikanischen Westküste. Die Dorfbewohner hatten sich die Krankheit nach dem Verzehr eines wild lebenden Schimpansen eingefangen. Viele starben.

Aber was dann folgte, war die Öko-Bekehrung direkt von Heiden, Propheten und anderen historischen religiösen Überlieferungen, welche jedes den Menschen widerfahrende Unheil den Sünden des Menschen gegen die Götter zuschreibt – oder in diesem Falle gegen Gaia. Eine vage „Anzahl von Forschern“ in der neuen akademischen „Disziplin“ „planetarische Gesundheit“ „glaubt“ jetzt, dass es die „Zerstörung der Biodiversität seitens der Menschen ist, welche die Bedingungen schafft für neue Viren und Krankheiten wie COVID-19“.

Menschen „fallen ein“ in Naturlandschaften, wo Tiere und Pflanzen leben, welche mit unbekannten Viren befallen sind, sagt ein vermeintlicher Experte. „Wir unterbrechen Ökosysteme und schütteln die Viren von ihren natürlichen Wirten“, meint er.

„Forschungen zeigen“, das der Ausbruch von Krankheiten, welche von Tieren auf den Menschen überspringen, „zunehmen“, heißt es weiter in dem Artikel. Während Tollwut und die Beulenpest „schon vor Jahrhunderten diesen Sprung vollzogen“, wird es jetzt noch viel schlimmer: Marburg, Mers, Nipah, SARS, Zika und West Nile zum Beispiel, aber auch die Asiatische Grippe und AIDS. Diese von Tieren stammenden [zoonotic] Krankheiten sind „zunehmend verbunden mit Umweltänderungen und menschlichem Verhalten“, wie etwa mit der Bevölkerungszunahme, Urbanisierung und der „Beeinträchtigung unberührter Wälder“, gibt ein anderer „Experte“ von sich.

Es klingt plausibel, besonders für Menschen mit begrenztem wissenschaftlichen, medizinischen oder analytischen Hintergrund. Es richtet sich definitiv an alle, welche Bergbau, Holzwirtschaft, Straßen und die Menschheit nicht mögen. Aber es ignoriert Historie und Realität und stützt sich auf anti-technologische Ideologien, welche behaupten, dass wir „gegen unsere Mutter Erde sündigen“.

Auch Malaria und das Dengue-Fieber werden erwähnt. Aber was ist mit Cholera, Polio, Pocken, Masern und überhaupt multiplen Heimsuchungen in verschiedenen Städten und Ländern über alle Zeiten sowie mit zahllosen Wiederholungen von Grippe? Wir wissen immer noch nicht, woher sie alle kommen – und viele Viren mutieren häufig, wobei sie unsere besten Bemühungen zu deren Beseitigung oder zum Entdecken von Impfstoffen oftmals zunichte machen – selbst heute noch.

Wir werden immer mit Krankheiten leben müssen. Sie werden aufkommen und mutieren sowie uns zusetzen, solange wir diesen wunderbaren Planeten bewohnen. Man darf niemals vergessen: es waren die von Vielen verabscheuten fossilen Treibstoffe, die es einem Großteil der Menschheit ermöglichten, Entbehrungen, Hunger und Krankheiten zu entkommen.

Man stelle sich einmal vor, wie es wäre, wenn üppiger, zuverlässiger und bezahlbarer Strom aus fossilen -, Kern- und Wasserkraftwerken ersetzt werden würde durch begrenzte, intermittente und vom Wetter abhängige sowie sündhaft teure Wind-, Solar- und Batterie-Energie. Die Auswirkungen auf unsere Gesundheit und unseren Lebensstandard wären entsetzlich. Man versuche mal sich vorzustellen, wie das Leben in afrikanischen Dörfern abläuft, wo Strom, sauberes Wasser, sanitäre Einrichtungen und Gesundheitsvorsorge immer noch praktisch nicht existent sind.

Man stelle sich einmal vor, wie unser Planet aussehen würde, wenn wir relativ wenige fossile und Kernkraftwerke ersetzen würden durch Millionen von Windturbinen, Milliarden von Solarpaneelen und Milliarden von Backup-Batterien, die sich über hunderte Millionen Acres ausbreiten. Wir müssten tausende Minen neu öffnen oder erweitern, um die Metalle und Mineralien zu gewinnen, die erforderlich sind, um all diese pseudo-erneuerbare Energie zu erzeugen.

Die Zerstörung von Ökosystemen und die Vernichtung von Biodiversität würde sich um mehrere Größenordnungen multiplizieren. Und der Übergang zu organischer Landwirtschaft würde die Fläche, die zur Ernährung der Menschheit gebraucht wird, mindestens verdoppeln.

Der Artikel im Guardian kritisiert dezent, aber hart die Jagd auf Schimpansen und andere Wildtiere. Aber warum machen afrikanische Dorfbewohner das? Das ist keine Geheimwissenschaft, sondern weil sie schlicht und ergreifend Hunger haben. Sie befinden sich ständig am Rand des Überlebens.

Und doch fordern die UN und EU-Agenturen ebenso wie öko-imperialistische Interessenverbände, Anti-Entwicklungsbanken und Campaigner den Ausstieg aus fossilen Treibstoffen, so dass die Afrikaner das Elend eines Lebens schon jetzt ohne Strom, sauberem Wasser und Gesundheitsvorsorge vervielfältigen – indem sie modernem Saatgut, Düngemitteln, Pestiziden und Traktoren den Rücken zuwenden.

Unsinn wie dieser – verkleidet als Journalismus und Wissenschaft – schädigt in ungeheurem Ausmaß die Energiepolitik, die Krankheitsvorsorge und Bildung aller Altersgruppen sowie die Gesundheit und den Lebensstandard, den alle Menschen verdienen.

Man muss sich fragen: Falls wir Restaurants und Parkanlagen versperren sowie Versammlungen von mehr als zehn Personen verbieten können – können wir dann nicht auch Unsinn über Krankheiten, Bergbau und die Zerstörung naturbelassener Ökosysteme in Quarantäne schicken, weil sie nicht ausreichend „saubere, grüne, erneuerbare, nachhaltige“ Wind-, Solar- und Batterie-Alternativen übernommen haben?

Falls wir Unsinn nicht in Quarantäne schicken können, können dann unsere Print- und Elektronik-Medien nicht zumindest davon Abstand nehmen, diesen Unsinn zu propagieren?

Autor: Paul Driessen is senior policy advisor for CFACT and author of Cracking Big Green and Eco-Imperialism: Green Power – Black Death

Link: https://www.cfact.org/2020/04/06/lets-quarantine-some-fake-corona-and-energy-news/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Behalte die Sonne im Auge

Trotz steigender atmosphärischer C0O2 Konzentrationen könnte die Verringerung der Sonnenaktivität zusammen mit der Abkühlung durch andere langfristige terrestrische Klimavariablen dazu führen, dass sich die globale Erwärmung über Jahre hinweg verlangsamt.

Dr. Whitehouse sagt: „Es ist klar, dass der Einfluss der Sonne auf das Klima je Dekade etwa 0,1 ° C beträgt. Daher ist es wichtig zu wissen, wann es Perioden mit geringer Sonnenaktivität gibt. Wir haben ein Verständnis für den grundlegenden Mechanismus, der die langfristige Sonnenaktivität antreibt, aber viele der Besonderheiten entziehen sich uns immer noch. Erfolgreiche Vorhersagen über die Stärke des Sonnenzyklus sind daher selten. “

Whitehouse fügt hinzu, dass die NASA zwar vorhersagt, dass der gerade beginnende Sonnenzyklus 25 mäßig bis schwach sein könnte. Die Möglichkeit eines sogar sehr schwachen Zyklus mit messbaren Auswirkungen auf das terrestrische Klima ist weiterhin real ist.

Dr. Whitehouse gibt einen Überblick über die Geschichte der Vorhersagen zum Sonnenzyklus.  in einem neuen Artikel der

Global Warming Policy Foundation veröffentlicht hiermit seine neue Ausarbeitung.

The Next Solar Cycle, And Why It Matters For Climate kann im Original heruntergeladen werden.

 

Für Eike übersetzt hier auf Deutsch  Sonnenzyklen – Dr Whitehouse

 

Gefunden auf : https://www.thegwpf.org/keep-an-eye-on-the-sun/

Übersetzt durch Andreas Demmig

GWPF Press release Note 22, 2020 – Frostmarkt auf der Themse bei London, kleine Eiszeit