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12. IKEK am 23. und 24.11.18 Nils-Axel Mörner Das Kattegat u.a. als Testgebiete für die Höhe des Meeresspiegels

Video des Vortrags von Prof. Nils-Axel Mörner anlässlich der 12. IKEK am 23. und 24.11.2018 in München

 Der tatsächliche ozeanische Anstieg könne hier in den letzten 125 Jahren moderat mit 0,9 mm pro Jahr angesetzt werden. Die Aufzeichnung der Gezeiten von Stockholm sei die zweitlängste in Europa; die mittlere langfristige Veränderung des Meeresspiegels sei ein Rückgang von 3,8 mm pro Jahr. Das Land selbst steige um 4,9 mm pro Jahr aufgrund des postglazialen Aufstiegs der kontinentalen Landmasse. Die Differenz – 1,1 mm/Jahr – ist die wahre ozeanische Komponente der Ostsee. Neben den europäischen Schauplätzen erforscht Mörner auch den Indischen Ozean und den Pazifik. Er ist gerade aus dem Gebiet der Insel Ouvéa vor Neuschottland zurückgekehrt. Im 17. Jahrhundert war der Meeresspiegel um 70 cm höher, wie unverrückbare geomorphologische Fakten belegten. Damals herrschte in den Alpen die „Kleine Eiszeit“ mit größeren Gletschern (wie Professor Patzelt zeigte). Wie konnte mehr flüssiges Wasser zur gleichen Zeit im Äquatorbereich vorhanden gewesen sein? Das Phänomen beweise somit, dass der Weltklimarat falsch liegt; in warmen Zeiten steigt der Meeresspiegel nicht global an. Der Grund dafür sei die sogenannte Rotations-Eustasie des Planeten: Im Norden steige die Wasservolumen etwas an, am Äquator bleibe es ungefähr gleich. Auch andere Inseln oder Küstenregionen wiesen einen Verlauf des Meeresspiegels auf wie die Insel Ouvéa, so die Fidschi-Inseln, die Malediven und Goa in Indien. Auch hier sanken die Ozeane um 1700, stiegen um 1800 an und sanken nach 1950 wieder. Die Veränderungen des globalen Meeresspiegels folgten den Gezeiten-Superzyklen des Mondes, die wiederum auf die großen Sonnenzyklen zurückzuführen seien. Die Sonne beeinflusst auch den Golfstrom im Nordatlantik, der Wärme nach West- und Nordeuropa bringt. Bei maximaler Sonnenaktivität fließt der Golfstrom in Richtung Nordosten und der Meeresspiegel steigt. Während eines solaren Minimums fließt der Golfstrom von Osten nach Südosten und der Meeresspiegel fällt im Norden ab. Mörner betonte, dass die Sonnenzyklen und die Schwerkraft unserer benachbarten Planeten, der Sonnenwind und der Mond unser Klima und unsere Umwelt bestimmten. Der Kohlendioxid-Treibhauseffekt habe dabei keinen Platz. Mit seinem Vortrag in München wollte der Referent eine Nachricht an die Weltklimakonferenz COP24 in Kattowitz/Polen senden, die kurz nach der EIKE-Konferenz stattfand: „Einige Ihrer Aussagen fallen in den Bereich des anti-wissenschaftlichen Unsinns. Das Polareis schmilzt nicht so schnell und der Meeresspiegel steigt nicht in kurzer Zeit.“ Für das Verfahren zur Bestimmung des Meeresspiegels empfiehlt Mörner, die physikalischen Gesetze und die Beweise in der Natur zu beachten



Die Suche nach Energieinvestoren zur Unterstützung der australischen Kohlekraftwerks-Industrie – Teil 2

Einleitung von Michael McLaren

„Bei uns ist heute der Unterstützer des STT, der liberale Parlamentsabgeordnete Craig Kelly, der hier auf 2 GB über eine Zukunft interviewt wird, in der die Australier wieder eine bezahlbare Stromversorgung erhalten könnten, wann und wie sie benötigen.

Trevor St Baker, ein führendes Energie-Schwergewicht, hat diese Woche einen 6-Milliarden-Dollar-Plan für die Entwicklung des ersten hocheffizienten und emissionsarmen Kohlekraftwerks Australiens vorgelegt. St. Baker macht geltend, dass es in ganz Australien bekannt ist, dass es eine Leistungs-Lücke an zuverlässiger, planbarer Elektroenergie von mindestens 1000 MW (Megawatt) in Victoria und New South Wales gibt. New South Wales hat eine rasch wachsende Bevölkerung, verfügt aber über keine Reservekapazitäten

Der Parlamentsabgeordnete Craig Kelly, das liberale Mitglied für den Wahlbezirk Hughes (Anm.: Hughes ist ein Vorort der Hauptstadt Canberra) , schließt sich dieser Einschätzung an – um seine Unterstützung für den Plan zu betonen, der die kostengünstigste Art und Weise wäre , um die ausschlaggebende, stabile und zuverlässige Stromversorgung bereitzustellen, wie wir sie benötigen..

 

Mitschrift des Interviews

Michael McLaren:„Der globale Energiemarkt ist momentan eine Geschichte von Widersprüchen. Einerseits haben wir hier eine Gruppe linker Politiker, die die Kohlekraftwerke  in ganz Australien loswerden wollen, aber die sehr glücklich damit sind, die Gewinne zu kassieren, die dieselbe Kohle einbringt, wenn sie in Kohle-hungrige Volkswirtschaften wie Indien und China exportiert wird. Um die Widersprüche fortzusetzen, forderte eine ganze Reihe wirtschaftlicher Schwergewichte in Amerika eine CO2-Steuer, während Trevor St. Baker, einer unserer führenden Akteure in der Energiewirtschaft, einen 6-Milliarden-Dollar-Plan für Australiens erste Entwicklung eines hocheffizienten, emissionsarmen Kohlekraftwerks präsentierte.

St. Baker’s Begründung ist , dass in ganz Australien bekannt ist, dass wir eine Lücke bei  zuverlässiger, abrufbarer Kraftwerkskapazität haben, die mindestens 1000 Megawatt in Victoria und in New South Wales – bei einer dort boomenden Bevölkerung – beträgt,  aber  ohne eine einsetzbare Reservekapazität.
Diese erwähnte hocheffiziente, emissionsarme, als HELE bezeichnete-Kohlestromerzeugung wird auf der ganzen Welt eingesetzt. Und oft wird dafür australische Kohle verwendet. Aber wir haben hier nicht die erforderliche Umgebung geschaffen, um uns an der Entwicklung dieser Technologie zu beteiligen. Um es einfach auszudrücken: Der Plan von St. Baker macht deutlich, warum wir uns an diesem Punkt befinden. Die Finanziers Australiens – ich spreche hier von den großen Banken und vergleichbaren Institutionen – wurden von den aggressiven Niemands auf Twitter hereingelegt und haben einfach Angst, deren Wut zu erzeugen, wenn sie einen modernen Kohle-gefeuerten  Stromerzeuger finanzieren.

Jemand, der seit Ewigkeiten über die Weigerung Australiens, das technische HELE-Phänomen zu erkunden, mit dem Kopf gegen eine Mauer gerannt ist, ist Craig Kelly, der von Hughes kommende Parlamentsabgeordnete (MP). Er ist selbstverständlich auch Mitglied des Regierungsausschusses für Umwelt und Energie. Er ist der Ansprechpartner für diese Fragen. Er ist jetzt in unserer Leitung. Craig, ich freue mich, Sie kennenzulernen und ein gutes neues Jahr.

Craig Kelly:Gut, hier mit Ihnen zu sprechen.

Michael McLaren:Ich meine, was hier geschieht, ist widersprüchlich, nicht wahr? Sowohl zu Hause als auch im Ausland. Wie ich schon sagte, in Amerika gibt es diese bedeutenden Ökonomen. Sie sind jedoch keine Klimaforscher. Sie sagen, dass Amerika eine CO2-Steuer haben müsste – aber Australien fördert Kohle und exportiert sie. Sie hier zu Hause zu verwenden, finden sie aber falsch. Und dann tritt der Energiebaron Trevor St. Baker auf und sagt: „Hören Sie, ich möchte hier etwas anderes machen. Ich möchte ein paar hocheffiziente und emissionsarme Kohlekraftwerke produzieren.“ “

Craig Kelly:Zunächst einmal viel Glück für alle, die versuchen, in den USA eine Kohlendioxidsteuer einzuführen, während Präsident Trump dort ist.

Michael McLaren: So ist es.

Craig Kelly:Und wenn Sie sich jetzt in der Welt umsehen, da werden Hunderte von Kohlekraftwerken gebaut. Und das nicht nur in China und Indien. Es sind rund 50 Länder auf der ganzen Welt, die beschlossen haben, dass es der beste Weg für ihr Land ist, den Menschen billige Energie zu liefern, indem man neue Kohlekraftwerke baut. Der Grund, warum dies hier in Australien nicht der Fall ist, liegt darin, dass Investoren die politische Landschaft betrachten und heute in weniger als sechs Monaten das Potenzial einer Labour-Grünen-Regierung sehen. Und die dämonisieren die Kohle in Australien. Das ist der einzige Grund, warum wir keine Investitionen sehen: Wegen dieser politischen Landschaft und wegen des politischen Risikos..
Damit müssen wir uns als Regierung auseinandersetzen. Denn dieses Problem haben wir. Unsere Kohlestromerzeuger sind eine alternde Flotte. Wir haben (das Kraftwerk) Liddell , das die AGL im Jahr 2022 schließen will.
(Anm.: AGL Energy ist für über 6 Millionen Endkunden der grösste Anbieter von Gas und Elektrizität. AGL hat in den vergangenen Jahren in erneuerbare Energien investiert, z.B. in Windfarmen und Wasserkraftwerke).

Nun, ja, das soll um ein paar Jahre verlängert werden, aber es kann nicht für immer verlängert werden. Am Ende des nächsten Jahrzehnts haben Sie mehr Kohlekraftwerke, die ihr Ende erreichen werden. Und wir können derartige Anlagen nicht über Nacht bauen.

Michael McLaren:Nein, das braucht Zeit.

Craig Kelly:  Sie brauchen mindestens fünf Jahre von einem Neubaubeschluss bis zur Inbetriebnahme um ein neues Kohlekraftwerk zu realisieren. Deswegen müssen wir mitmachen und loslegen, und den Bau am besten schon gestern beginnen.

Michael McLaren:Also gut, jetzt stoßen Sie mit Trevor St. Baker in diese Lücke. Er ist natürlich ein alter Hase im Energiespiel. Er ist ein kluger Mann, er ist ein sehr reicher Mann. Er investiert dort, wo er gewiss ist, dass das gut gehen wird. Und er sagt, wir brauchen etliche dieser hocheffizienten und emissionsarmen Kohlekraftwerke. Er hat speziell Victoria im Blick, um in der Gegend des ehemaligen Kraftwerks Hazelwood und in New South Wales zu bauen. Aber er musste, wie es scheint, nach China gehen, um dafür die Unternehmensfinanzierung zu erhalten – weil er davon überzeugt ist, dass unsere vier großen Banken nicht in Betracht kommen werden, da sie gegen die Finanzierung neuer Kohlekraftwerke sind. Ich denke, das ist ein Teil von Australiens Problem, nicht wahr? Die Banken wurden von den Twitterati-Lobbyisten hereingelegt, und sie rennen meilenweit vor Investitionen davon, was wohl nach Ihrer Annahme vernünftige und profitable Unternehmung wären.

Craig Kelly:  Das trifft exakt zu und das ist eines der Probleme, die wir in Australien haben. Bei unseren großen Unternehmen scheinen sie auf Wenige zu überreagieren… eine Handvoll Leute haben ein paar Tweets auf Twitter gebracht, um die Kohle zu dämonisieren, und sie alle rennen mit einem hundert Meilen-Tempo. .Aber chinesische Investoren sind smart. Die werden sich nicht von einer Handvoll Menschen auf Twitter in Australien einschüchtern lassen, und sie können sehen, dass es hier eine gute, das heißt wirtschaftliche Investition ist, so wie es auch im Rest der Welt möglich ist. Und wir brauchen es geradezu verzweifelt. Ansonsten besteht in den kommenden Jahren die Gefahr von Stromausfällen. Es besteht zudem das Risiko, dass die Strompreise noch höher klettern, als sie es bei uns jetzt schon sind. Zum anderen spielt es keine Rolle, wie viele Windturbinen oder wie viele weitere Sonnenkollektoren wir aus China importieren. Die Realität ist, dass Sie all‘ das zu 100% mit planbarer (Anm.: bedarfsabhängiger) Leistung unterstützen müssen.

Michael McLaren:Das stimmt.

Craig Kelly:Und deshalb brauchen wir eine neue Grundlastversorgung im System. Jetzt können wir entweder Kohle wählen, oder auch Gas, oder Atomkraft. Wir haben aber ein Atomverbot in diesem Land, das meines Erachtens falsch ist, aber ich glaube nicht, dass Sie, wenn Sie morgen etwas bauen wollten, auf den Kurs des Nuklearsystems gehen würden.
Erdgas wiederum haben wir einfach nicht an den richtigen Orten. Dabei sind wir der weltweit größte LNG-Exporteur, das ist Flüssiggas.

Michael McLaren:Trotzdem sagen unsere eigenen Produzenten, dass sie es nicht zu einem günstigen Preis bekommen können.

Craig Kelly:Ja. Aber das Problem ist, dass Erdgas leider nicht an den Orten ist, an dem wir es brauchen würden, um Strom zu erzeugen. Die Kohle, die wir haben, ist aber genau dort, wo wir den Strom erzeugen müssen. Deshalb macht der Plan von St. Baker so viel Sinn. Wenn Sie auf dem Gelände des alten Hazelwood ein neues Kohlekraftwerk bauen, müssen Sie kein Geld mehr für die Aufrüstung der Übertragungsleitungen aufwenden.

Michael McLaren:Das Übertragungsnetz.

Craig Kelly:… das ist es. Die Leute reden darüber, dass wir mitten in der Wüste einen Solarpark bauen sollten. Ohne Rücksicht darauf, wie das gehen soll. bei den Mehrkosten müssten Sie Milliarden Dollar für die Übertragungsleitungen da draußen ausgeben.

Michael McLaren:Von dort, wo es erzeugt wird, dorthin, wo man es braucht.

Craig Kelly:Das stimmt. Wir haben sogar überSnowy 2.0sowie die Kosten in Höhe von einigen Milliarden Dollar für den Bau des Snowy 2.0 gesprochen, damit es funktioniert. Aber dann sind noch etwa 2,7 Milliarden US-Dollar für die Übertragungsleitungen erforderlich, um die elektrische Energie von dort herauszubringen. (Anm.: Snowy 2.0 ist ein seit Dezember 2018 im Bau befindliches 2000 MW- Wasserkraftwerk in den Snowy Mountains. Die erste Stromlieferung für die Versorgung von New South Wales, Victoria und South Australia wird 2024 erwartet.)
Der Bau eines neuen Kohlekraftwerks auf dem alten Gelände von Hazelwood oder das Errichten eines neuen im Hunter Valley ist für die Nation aus wirtschaftlicher Sicht absolut sinnvoll.

Michael McLaren:Okay. Ich stimme Ihnen zu 100% zu, und St. Baker ist ein kluger Kerl. Und er ist kein Zauderer. Er würde das nicht vorschlagen, wenn er nicht davon überzeugt wäre, dass es funktioniert – es scheint also, dass dem viele Leute zustimmen. Wenn das der Fall ist, weshalb wurden derartige Anlagen bis heute nicht verwirklicht ?  Ich meine, warum haben wir in diesem Unternehmensumfeld einfach nicht den Wunsch, das zu tun, was für die Wirtschaft richtig ist?

Craig Kelly:Nun, das ist klar. Es ist die Angst vor einer Regierung Bill Shorten; es ist die Angst vor einer von den Grünen beeinflussten Labour-Regierung, die ein Anti-Kohle-Vorurteil hat.
(Anm.: Bill Shorten ist seit 2013 Vorsitzender der Labour-Partei. Labour stellte von 2007 bis 2013 die Regierung unter Premier Kevin Rudd; bis 2010 sogar mit absoluter Mehrheit).

Michael McLaren:Gab es auch etwas Angst, als Malcolm Turnbull Premierminister war? (Anm.: Australiens Premier bis Juli 2018. Nachfolger Scott Morrison, Liberals).

Craig Kelly:Ich denke, nicht in diesem Ausmaß. Malcolm hat verstanden, dass wir eine Grundlast-Stromerzeugung brauchten. Aber erinnern Sie sich Sie daran; wir hatten die Labour Partei da draußen, die als Ziel von 50% für die erneuerbare Energie wollte. Sie wollen (in Victoria) kopieren, was in Südaustralien passiert ist, das diesem Bundesland die höchsten Strompreise der Welt einbrachte. Jetzt denken Sie, wenn Sie dieses Experiment gesehen haben und die höchsten Strompreise der Welt erreicht haben, dann wollen wir das nicht. Aber genau das ist immer noch die Politik, die Labour kopieren will. Was nun in Südaustralien passiert ist, geschah, weil sie immer, wenn sie diesen Überschuss von Windstrom im Netz hatten, die Kohlekraftwerke plötzlich abschalten mussten. Aber die müssten im Hintergrund da sein und in der gleichen Minute Strom erzeugen, wenn der Wind nachlässt.

Michael McLaren:Natürlich haben wir öfter als selten gesehen, dass an sehr heißen Tagen der Wind nachlässt. Sie bekommen also einen Spitzen-Nachfrage, haben aber einen Tiefpunkt in der Stromversorgung.

Craig Kelly:Was wir tatsächlich in Südaustralien gesehen haben: Wir sahen ihr letztes Kohlekraftwerk, die Northern Power Station.-

Michael McLaren: In dieLuft gesprengt.

Craig Kelly:… Wegen der subventionierten Windenergie im Netz konnte es einfach nicht wirtschaftlich laufen. Es wurde also ständig heruntergefahren, angehalten und gestartet. Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit einem Lastwagen, der für die Autobahnfahrt mit 100 km/h ausgelegt ist.  Wenn Sie ständig Vollbremsungen machen müssen und dann so schnell wie möglich wieder auf 100 km/h beschleunigen, und dann erneut bremsen und wieder beschleunigen, dann fahren Sie ineffizient und produzieren mehr Abnutzung und Verschleiß. Genau das ist mit dem Kohlekraftwerk in Südaustralien passiert. Und sie haben damit ein perfektes Kohlekraftwerk in die Luft gesprengt: Es war nicht veraltet, es war nur ungefähr 30 Jahre alt. Und jetzt bezahlen sie dafür. Sie zahlen in Südaustralien einen sehr hohen Preis mit den höchsten Strompreisen der Welt. Die Industrie verlässt diesen Staat. Und man hat dort die höchste Anzahl von Stromabschaltungen im Lande..

Michael McLaren:Okay. Nun, kurz bevor Sie gehen, Craig, eine letzte Frage: Es sieht so aus, als ob Trevor St. Baker für seinen Plan, den er hart erarbeitet hat, dafür bereits Verträge oder Finanzierungen erreicht hat. Anscheinend von China – im Umfang von 6 Milliarden Dollar. Natürlich gibt es Bedenken in Bezug auf Geld von China und insbesondere zu dessen Rolle in unserem Stromnetz. Wäre dies nicht ein ideales Projekt für eine wiedergewählte Morrison-Regierung, sollte es später in diesem Jahr dazu kommen, die Dollars australischer Steuerzahler zu investieren und die Chinesen herauszuhalten?

Craig Kelly:Ja, sehen Sie, es wäre großartig, wenn das die Investoren wären. Ich denke, der private Sektor sollte es tun. Aber es spielt keine Rolle, ob das Geld aus China oder Indien oder Pakistan oder Bolivien oder den USA stammt. Sobald das Geld nach Australien kommt, wird dieses Kraftwerk von Australiern wie Trevor St. Baker betrieben und verwaltet. Das Geld ist dann hier, sie können das Kraftwerk nicht einpacken, es zerlegen und mit nach China nehmen. Es bleibt hier im Land, um billige, kostengünstige und reichlich vorhandene Energie für Australier zu erzeugen, und genau das brauchen wir.

Michael McLaren:Es war gut, mit Ihnen zu reden. Es ist gut, an diesem Punkt des neuen Jahres abzubrechen, und ich bin mir sicher, dass wir im Jahre 2019 erneut miteinander sprechen werden. Craig, danke für Ihre Zeit.

Craig Kelly:Cheers, ich bedanke mich.

Michael McLaren: Es war mir eine Freude. Dies war Craig Kelly, der liberale Abgeordnete für Hughes.“
(Ende des Interviews von 2GB)


Nachwort
Zu dem Thema “Moderne, hocheffiziente und emissionsarme Kohlekraftwerke” gibt es zwei
recht spektakuläre Entwicklungen:

  1. Die deutschen Dampfkraftwerke durch Betrieb mit optimaler Anlagentechnik (BoA). Die Weiterentwicklung der seit 1960 fertiggestellten RWE-Braunkohlekraftwerke zu der ab 2000 eingesetzten BoA-Technik an den Standorten Niederaußem und Neurath brachte einen Netto-Wirkungsgrad von mehr als 43%; der nach Angaben von Prof. Helmut Alt, FH Aachen, inzwischen bei sogar 47% liegt. Durch diese Neubauten werden die aus den 70er Jahren stammenden alten Kraftwerke, die rd. 35% Wirkungsgrad aufwiesen, schrittweise ersetzt.
    Das 600-MW Isogo-Kraftwerk in Yokohama / Japan – dort mit Steinkohle betrieben – ist der zweite moderne Kohlekraftwerkstyp, der mit 45% Wirkungsgrad ebenfalls den Beweis liefert, dass es jetzt moderne thermische Dampfkraftwerke mit Kohlefeuerung gibt, die eine erstaunliche Effizienz besitzen – und daher einen weitaus geringeren Kohleverbrauch pro erzeugter kWh und somit auch geringere Energieverluste und Emissionen aufweisen als Altanlagen.

Es sind wahrscheinlich diese bereits im Einsatz befindlichen High-Tech-Entwicklungen, die Mr. Trevor St Baker im Blick hat.
Günter Keil

Quellen:
Teil1: Webseite STT (Stop These Things); „Reliable Power Rewind: Australia Rebuilds Baseload With New High Efficiency Low Emission Coal Plants”, – STOP THESE THINGS,

February 5, 2019
Teil 2: “The Search for Energy Investors to help the Coal Fire Industry” , Ergänzung von Teil 1
(s.o.), Interview des Abgeordneten Craig Kelly, MP, durch Michael McLaren, 2GB, vom
22.Januar 2019.

 

Dr.-Ing. Günter Keil

Sankt Augustin
25.02.2019




Klimahysterie als soziale Etikette?

So weit so bekannt. Aber wie steht es mit den Themen, die meine Cousine, Grünen-Politikerin Kathrin Göring-Eckardt, als „heißen Scheiß“ bezeichnen würde? Sind auch sie typische Kennzeichen einer gesellschaftlichen Interessensgruppe?

Kauft man Kleider, so haben diese meist ein Etikett, das sie als Produkte einer bestimmten Marke mit einer bestimmten Qualität und einer bestimmten Käufer-Zielgruppe ausweist. Auch wir Menschen haben ein solches „Etikett“, das man nicht umsonst auch fast genau so bezeichnet, nämlich als „Etikette“.

Nun stellen wir uns mal janz dumm, wie der sympathische Lehrer aus der Feuerzangenbowle sagen würde, und überlegen uns, welche Leute im Land sich denn Sorgen um die anstehende Klimakatastrophe machen. Sind es Klempner, Krankenschwestern und Köche? Nein, eher nicht, die haben andere Probleme. Die Klimahysteriker sind eher in der weißen, links-akademischen Oberschicht Deutschlands und der anderen westlichen Länder zu finden. Konservative, Ausbildungsberufler und Migranten/Ausländer interessieren sich fast nie für Elektroautos, plastiklosen Haushalt und ihren ökologischen Fingerabdruck. Und das, obwohl sie sich paradoxerweise meist klimafreundlicher verhalten als die progressiven Bürgerlichen, weil sie häufiger in hässlichen gutgedämmten Häusern wohnen, und nicht zu Zweitwagen und Dritturlauben neigen (Zitat Fleischhauer, Sp.).

Ist die Neigung zu „fortschrittlichen“ Themen wie Klimakollaps und Plastikvermeidung vielleicht mehr Etikette als ernstgemeinte Sorge? Panisch oder ängstlich sehen die Freitags-Kinder wahrlich nicht aus. Und man fliegt auch nicht wegen nix nach Übersee, wenn man doch so sehr Angst vor dem Weltuntergang hat, wie kürzlich die bayerische Grünen-Chefin Katha Schulze. Mein Verdacht: Die Klimahysteriker glauben selber nicht wirklich an ihre Schauermärchen, sonst würden sie handeln und nicht palavern und demonstrieren.

Der bekannte Harvard-Psychologe (und Klimakatastrophist) Steven Pinker berichtet in seinem aktuellen Buch über dumme, böse Trump-Anhänger, die die „Fake News“ ihres Präsidenten nur glaubten, weil das als Ausweis ihrer konservativen Identität diene. Pinkers Kollege Dan Kahan hat dazu interessante Untersuchungen durchgeführt. Falsch liegen Pinker und Kahan nicht – allerdings gilt der Befund für alle Menschen. Nicht nur für die „dumpfen“ und „rechten“ Klimaleugner wie Donald Trump, die EIKE-Kollegen und mich, sondern natürlich auch für Steven Pinker, Dan Kahan, Al Gore, Harald Lesch und Greta Tintin Eleonora Ernman Thunberg.

Es stellt sich nun natürlich die Frage, wer denn Recht hat, und wie man das objektiv feststellen kann. Man bräuchte eine dritte Instanz, die Klimaleugner und Klimahysteriker neutral bewerten könnte. Da sich die grünen Männchen von Proxima Centauri b noch nicht zur Verfügung gestellt haben, wage ich aus meiner befangenen Position einen Vorstoß. Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen, zum Beispiel, Harald Lesch und Holger Thuß. Harald Lesch ist ein privilegierter ZDF-Populärwissenschaftler mit exklusivem Zugang zur Mattscheibe; Holger Thuß nicht. Leute wie der TV-Physiker vertreten die Interessen eines bestimmten Elitenmilieus, das das Klimathema im Augenblick als Etikette nutzt und den Zeitgeist bestimmt. Dieses Milieu verteidigt den Status quo, weil es von ihm profitiert. Leute wie wir von EIKE hingegen sind Underdogs, die den Status quo ante wiederherstellen wollen; also eine pluralistische Republik, in der nicht irgendwelche häufig wechselnden Fantasien vom Weltuntergang und andere Spinnereien als religiöse Basis des Staates angesehen werden, sondern noch demokratisch diskutiert werden.

Insofern haben wir Klimaleugner beim Eintreffen der Schiedsrichter von Proxima Centauri b richtig gute Karten, was meinen Sie? Aber wahrscheinlich hat das gläubige Elitenmilieu bis dahin schon wieder den nächsten Katastrophenmythos etabliert. Da ab etwa 2030 wieder eine neue Kaltphase innerhalb der Warmzeit ansteht, werden Harald Lesch oder seine Nachfolger vermutlich von der „wissenschaftlich eindeutig nachgewiesenen“ Eiszeit fabulieren; wie schon ihre Vorgänger in den 1970ern.


Bildquellen:

Martin Kraft https://de.wikipedia.org/wiki/Harald_Lesch#/media/File:MJK_20229_Harald_Lesch_(Republica_2018).jpg

Steven Pinker – Rebecca Goldstein https://de.wikipedia.org/wiki/Steven_Pinker#/media/File:Steven_Pinker_2011.jpg

Jan Ainali https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Greta_Thunberg_i_Bryssel.webm




Der Aufstieg von Fake-Wissenschaft

Zeitungen, Politiker und Interessengruppen haben sich seit Jahrzehnten von einer Vorhersage der Apokalypse ohne Übergang zur nächsten bewegt. Zunehmend wird es in einem mit Alarm übersättigten Markt notwendig, die Angsterzeugung immer weiter zu steigern. Manchmal konnten nicht einmal die hanebüchensten Lügen die Angstmache stoppen.

Pseudowissenschaft ist auf dem Vormarsch – und die Medien fahren voll darauf ab

H. L. Mencken schrieb einmal: „Das einzige Ziel praktischer Politik ist es, die Bevölkerung alarmiert zu halten (und sie damit für jede Führung in Sicherheit anfällig zu machen), und zwar mittels einer endlosen Aneinanderreihung von schrecklichen Gespenstern – die allesamt imaginär sind“. Zeitungen, Politiker und Interessengruppen haben sich seit Jahrzehnten von einer Vorhersage der Apokalypse ohne Übergang zur nächsten bewegt (Kernkraft, saurer Regen, die Ozonschicht, Rinderwahnsinn, Nanotechnologie, genetisch modifiziertes Getreide, das Jahrtausend-Problem, …) ohne dass sie jemals darauf gewartet haben, ob die Wirklichkeit sie bestätigte oder widerlegte.

In einem Alarm-übersättigten Markt wird es immer dringlicher, die Angstmache immer weiter zu steigern. Immer mehr Schlagzeilen zu medizinischer oder umweltlicher Panik basieren auf veröffentlichten wissenschaftlichen Studien, die wenig mehr als Lügen und mit einem Mäntelchen statistischer Tricksereien verkleidet sind. Nicht einmal die Bloßstellung eklatantester Lügen kann diesem Treiben Einhalt gebieten. Dr. Andrew Wakefield wurde vom General Medical Council im Jahre 2010 abgestraft, nachdem man herausgefunden hatte, dass die in seiner in Lancet 1998 veröffentlichten Studie aufgestellte Behauptung, eine Verbindung gefunden zu haben zwischen einem MMR-Impfstoff und Autismus, reiner Betrug war. [MMR = Measles, Mumps und Rubella = Masern, Mumps und Röteln. Quelle. Anm. d. Übers.] Und doch ist Wakefield heute ein gefeierter Anti-Impf-Aktivist in den USA, der seine schon lange kranke Ehefrau verlassen hat, um sich dem Supermodel Elle Macpherson zuzuwenden. Kampagnen gegen Impfungen sind ein lukratives Geschäft.

Im Folgenden führt Matt Ridley eine Fülle weiterer Beispiele aus vielen Bereichen der Wissenschaft an, bei der sich die Autoren von Studien, die sich als reiner Betrug und Unsinn herausgestellt haben, immer noch hoher Beliebtheit erfreuen bzw. hoch gestellte Persönlichkeiten sind. Die Bloßstellung derartiger Betrügereien ist von den Medien fast durchweg ignoriert worden.

Er führt Beispiele von Chemikalien an, vom Insektensterben, Glyphosat und so weiter. Ganz zuletzt, aber mehr am Rande, kommt er auch auf Klima-Alarmisten zu sprechen. Die letzten Absätze seines Beitrags werden daher wieder übersetzt. – Anm. d. Übers.]

Allem gemeinsam ist der bedeutende Hintergrund von all dem: riesige Geldsummen und Macht stehen auf dem Spiel. Nehmen wir beispielsweise die rasch um die Welt fliegende Behauptung der linksgerichteten politischen Denkfabrik Institute for Public Policy Research (IPPR), der zufolge „seit dem Jahr 2005 die Anzahl von Überschwemmungen weltweit um das 15-fache zugenommen haben“. Natürlich fand das sofort Eingang bei Roger Harrabin von der BBC mit dem üblichen Tenor, dass wir alle dem Untergang geweiht sind.

Das war eine ocean-going, weapons-grade, château-bottled Lüge. Es gab keine Zunahme von Überschwemmungen seit 2005, geschweige denn eine solche um das 15-fache. Als man das IPPR zur Rede stellte, machte dieses einen „Schreibfehler“ geltend; sie meinten ab 1950. Nun, das ist auch Unsinn. Das IPCC wertet regelmäßig Daten bzgl. Überschwemmungen aus und sagt, dass es keinen Trend finden kann: „Insgesamt gibt es im globalen Maßstab weiterhin keine Hinweise und daher auch nur geringes Vertrauen hinsichtlich der Anzeichen eines Trends bzgl. Größenordnung und/oder Häufigkeit von Überschwemmungen“.

Glücklicherweise nannte das IPPR eine Quelle für seine absurde Behauptung, nämlich eine ,GMO-Analyse von EM-DAT 2018′. Paul Homewood, ein Privatmann, der regelmäßig Klima-Alarmisten beim Namen nennt, erklärte in einem Blog, was das bedeutete. EM-DAT ist eine Datenbasis von Katastrophen, welche als Quelle vollkommen wertlos ist für eine solche Behauptung, weil ausschließlich sehr geringe Katastrophen erfasst sind wie Verkehrsunfälle, und auch das nur für die letzten Jahre. Es gibt hier nicht die Spur eines Trends.

GMO ist eine große, in Boston ansässige Vermögensverwaltungs-Firma, dessen Gründer und Eigentümer Jeremy Grantham rein zufällig – welche Überraschung! – auch der Finanzier des IPPR ist.

Früher wären investigative Journalisten sofort angesichts derartiger haarsträubender Ereignisse zur Stelle gewesen: Ein Milliardär finanziert eine Interessengruppe, welche eine Presseerklärung veröffentlicht, in der der Milliardär als Quelle einer Super-Fake-Wissenschaft genannt wird, welche aber dennoch verstärkt wird, um der Interessengruppe zu helfen, noch mehr Geld locker zu machen. Aber das Budget von Journalisten ist zusammen gestrichen worden, und es ist viel einfacher, den Inhalt von Presseerklärungen nachzuplappern.

Einige Menschen sind willens, Übertreibungen und Fehler zu verzeihen, wenn diese nur der guten Sache dienen, wie etwa Bedenken hinsichtlich Plastikmüll oder Klimawandel. Das ist aber eine riskante Strategie, weil sie dazu führt, dass auch wirklichen Beweisen für irgendetwas nicht mehr geglaubt wird.

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Der ganze Beitrag steht hier.

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Sonnenflecken: Bonferroni vs. Prof. Labitzke

Der Kommentator schrieb:

Karin Labitzke hat diese Nuss geknackt. Sie hat als Erste die Korrelation nachgewiesen zwischen nicht einem, sondern gleich zwei stratosphärischen Parametern und Sonnenaktivität. Nach fast 40 Jahren sind ihre Erkenntnisse immer noch valide, und dank ihrer Arbeit wissen wir, dass die Stärke des Polarwirbels von der Sonnenaktivität abhängt, moduliert durch die Quasi-zweijährige Oszillation.

Nachdem ich die Daten von der Freien Universität Berlin erhalten hatte, konnte ich ihre Ergebnisse replizieren. Die von Prof. Labitzke et al. gefundene Beziehung zwischen Sonnenflecken und polaren stratosphärischen Temperaturen sieht so aus:

Abbildung: Sonnenflecken und stratosphärische Temperaturen über dem Nordpol. Die rote Linie zeigt den Trend.

Was also ist damit? Die Grundlage für die Antwort bildet mein voriger Beitrag „Sea Level and Effective N“ [auf Deutsch beim EIKE hier]. Darin diskutiere ich die Bonferroni-Korrektur und die langzeitliche Persistenz LTP.

Die Bonferroni-Korrektur wird gebraucht, wenn man mehr als eine Stelle und mehr als einmal nach etwas Ungewöhnlichem gesucht hat.

Beispiel: Nehmen wir an, wir würfeln mit drei Würfeln auf einmal und alle drei zeigen die Vier … etwas verdächtig, oder? Kann sogar schon reichen, um zu sagen, dass die Würfel gezinkt sind. Die Chance, drei mal die Vier mit einem einzigen Wurf mit drei Würfeln zu bekommen, beträgt 5 zu 1000.

Aber nehmen wir mal an, wir würfeln mit den drei Würfeln 100 mal. Wäre es seltsam oder ungewöhnlich, dann irgendwann drei mal die Vier zu würfeln? Nun … nein. Tatsächlich hat man bei so vielen Würfen eine Chance von etwa 40%, irgendwann auch drei mal die Vier zu erhalten.

Mit anderen Worten, falls man nur oft genug schaut, findet man alle Arten von Ungewöhnlichem, einfach durch Zufallsverteilung.

In der Klimawissenschaft ist es nun so, dass falls etwas als statistisch signifikant angesehen wird, die Wahrscheinlichkeit, dieses Ereignis durch Zufall allein zu finden, weniger als fünf pro einhundert betragen muss. Oder wie allgemein üblich ausgedrückt muss das, was der „p-Wert“ genannt wird, weniger als fünf Hundertstel betragen, üblicherweise geschrieben als „p-Wert < 0,05“.

ALLERDINGS – und es ist ein großes ,allerdings‘ – schaut man an mehr als nur einer Stelle, muss etwas, das signifikant ist, einen geringeren p-Wert haben. Die Bonferroni-Korrektur sagt, dass man den gewünschten p-Wert durch die Anzahl der Stellen dividieren muss, an denen man geschaut hat. Sucht man beispielsweise an zehn Stellen nach einem gegebenen Effekt, muss man den p-Wert von weniger als 0,05 durch zehn dividieren, um die Signifikanz des Effektes festzustellen, weil man an zehn Stellen geschaut hat. Das heißt, der p-Wert muss 0,005 oder weniger betragen, damit der Effekt statistisch signifikant ist.

Und nun … an wie vielen Stellen hat man geschaut? Um das zu beantworten, möchte ich noch etwas genauer beschreiben, was man eigentlich herausgefunden hat.

Die Graphik oben zeigt das Ergebnis … welches sich ergibt, falls man die Temperatur im Februar betrachtet in einer von sieben verschiedenen möglichen Schichten der Stratosphäre über dem Nordpol, verglichen mit den Sonnenflecken im Januar und um einen Monat verzögert über etwa die Hälfte der Zeit, in der die äquatorialen stratosphärischen Winde eher Ost- als Westwinde sind. Der p-Wert beträgt 0,002.

An wie vielen Stellen haben sie nach einer Relation geschaut? Nun, sie haben die Temperatur eines von zwölf Monaten in einer von sieben atmosphärischen Schichten gewählt mit einer von drei möglichen Sonnenflecken-Verzögerungen (0, 1 oder 2 Monate Verzögerung) und einen von zwei möglichen äquatorialen Windbedingungen.

Das ergibt 504 verschiedene Kombinationen. Selbst wenn wir die sieben Schichten außen vor lassen, ergeben sich immer noch 72 unterschiedliche Kombinationen. Mit einem sehr konservativen Ansatz finden wir also etwas mit einem p-Wert von 0,05 dividiert durch 72, was 0,0007 ergibt … und der von ihnen gefundene p-Wert ist etwa drei mal so hoch. Nicht signifikant.

Und das gilt noch nicht einmal für die räumliche Sub-Auswahl. Sie betrachten nur die Temperaturen über dem Nordpol, und das Gebiet nördlich des Polarkreises macht nur 4% der Erdoberfläche aus… was die Bonferroni-Korrektur sogar noch größer machen würde.

Das ist das erste Problem, eine sehr große Bonferroni-Korrektur. Das zweite Problem, welches ich in meinem oben verlinkten Beitrag diskutiert habe ist, dass wir die langzeitliche Persistenz LTP berücksichtigen müssen. Danach steigt der p-Wert dessen, was in der Abbildung gezeigt wird, auf 0,09 … was nicht statistisch signifikant ist, sogar ohne Berücksichtigung der Bonferroni-Korrektur.

Zusammenfassung:

Wie Labitzke et al. gefunden haben, sind die Februar-Temperaturen 22 km über dem Nordpol während einer Zeit stratosphärischer Ostwinde tatsächlich mit den Januar-Sonnenflecken und einem Monat Verzögerung korreliert.

Der nominelle p-Wert ohne Berücksichtigung von Bonferroni oder LTP beträgt 0,002, was signifikant zu sein scheint.

Wenn man jedoch diese beiden Faktoren berücksichtigt, beträgt der p-Wert 0,09, was nicht signifikant ist.

Und wenn man die Bonferroni-Korrektur heranzieht, um lediglich in eine Vielfalt von Stellen und Bedingungen zu schauen, muss der p-Wert unter etwa 0,0007 Grad liegen, um statistisch signifikant zu sein.

Die Berücksichtigung von entweder LTP oder der Bonferroni-Korrektur allein reicht aus, um festzustellen, dass die behauptete Korrelation NICHT statistisch signifikant ist … und wenn man beide Faktoren zusammen berücksichtigt, ergeben sich Resultate, die weit, weit entfernt sind von jedweder statistischen Signifikanz.

Unglücklicherweise ist diese Art schlampiger statistischer Berechnungen, wie sie in der Studie hervortritt, nur zu verbreitet in der Klimadebatte, und zwar auf beiden Seiten. …

ERGÄNZUNG: Wie eine Eingebung kam mir dann plötzlich der Gedanke „Moment … was?!“ Folgendes machte mich stutzig: falls man nach irgendwelchen Effekten mit Bezug zur Sonne im Februar sucht – wo würde man Derartiges am Wenigsten auf der Erde finden?

Richtig … es wäre das Nordpolargebiet, wo im Februar niemals die Sonne scheint … das macht es zwar nicht unmöglich, aber weniger wahrscheinlich.

Und schließlich, heißt das, dass die geringen Solarvariationen aufgrund von Sonnenflecken keine Auswirkung auf der Erde haben? Nein, keineswegs. Als Amateurfunker (H44WE) weiß ich zum Beispiel, dass Sonnenflecken die elektrischen Eigenschaften der Ionosphäre beeinflussen.

Was ich NICHT gefunden habe, ist irgendein Beweis dafür, dass die geringen Solarvariationen aufgrund von Sonnenflecken irgendeine Auswirkung auf der Erdoberfläche haben. Das heißt nicht, dass es sie nicht gibt … sondern nur, dass ich diese trotz extensiver Suche nicht gefunden habe.

Link: https://wattsupwiththat.com/2019/02/25/labitzke-meets-bonferroni/

Übersetzt von Chris Frey EIKE

Bemerkung des Übersetzers: So gut Eschenbach auch arbeitet – aber der letzte Absatz scheint mir zu zeigen, dass er noch nie etwas vom Svensmark-Effekt gehört hat. Kann das wirklich sein?




Hurrikane und Klimawandel 1: Erkennung

Das Thema tropische Zyklone ↔ Klimawandel wird regelmäßig vom IPCC und den Nationalen Zustandsberichten der USA angesprochen, ebenso wie von anderen Experten-Reports unter Führung der WMO, CLIVAR und anderen Organisationen. [CLIVAR = Climate Variability and Predictability Programme, ein Programm zur Verbesserung der Klimavorhersagen. Anm. d. Übers.] Warum bedarf es noch eines weiteren Reports zu Hurrikanen und Klimawandel? Nun, dieser hier unterscheidet sich von anderen Abschätzungen aus folgenden Gründen:

Konzentrierung auf Aspekte, welche zu den Auswirkungen bei einem Übertritt auf das Festland beitragen

Betonung geologischer Beweise und Interpretation der natürlichen Variabilität

Ein Verfahren bzgl. ,Erkennung und Zuordnung‘, welches sich nicht auf globale Klimamodelle stützt

Eine Perspektive für Zukunfts-Projektionen, welche die Unsicherheiten in Klimamodellen berücksichtigen und auch die natürliche Klima-Variabilität einschließen

Längere Ausführungen für mehr in die Tiefe gehende Erklärungen für eine nicht aus Experten bestehende Leserschaft

Historische Variabilität und Trends

Die Dokumentation der Variabilität und Trends der Hurrikan-Aktivität erfordert lange und genaue Datenreihen. Historische Informationen bzgl. der Hurrikan-Aktivität kann man folgenden Quellen entnehmen:

Satellitenbeobachtungen (seit ~1966)

Instrumenten-Messungen von Flugzeugen (seit 1944)

Instrumentelle Messungen an der Erdoberfläche – Festlands-Übertritte, Schiffe (seit dem 19. Jahrhundert)

Historische Aufzeichnungen.

Die Art und Weise der Beobachtung von Hurrikanen hat sich über die Jahre radikal verändert. Als Folge davon werden heute viele Hurrikane als solche erfasst, die man in der Vergangenheit nicht erfasst hätte. Außerdem sind Satelliten heutzutage in der Lage, kontinuierlich die Windgeschwindigkeit zu messen, womit folglich Spitzen-Windgeschwindigkeiten aufgezeichnet werden, die in der Vor-Satelliten-Zeit nicht erkannt worden wären. Unglücklicherweise verhindern temporär inkonsistente und potentiell unzuverlässige globale historische Daten die Erkennung von Trends tropischer Zyklon-Aktivität.

3.1 Global

Zuverlässige Hurrikan-Daten von Satelliten gibt es seit dem Jahr 1970, obwohl die Ableitung der Intensität von Hurrikanen vor dem Jahr 1980 als nicht zuverlässig beurteilt wird. Die Hurrikan-Intensität wird abgeleitet aus Satelliten-Beobachtungen im infraroten und sichtbaren Bereich mittels Verteilung und der Temperatur an der Obergrenze von Wolken.

Abbildung 3.1 zeigt die Zeitreihe der gesamten globalen Hurrikane und der stärksten Hurrikane. Im Mittel kommt es in jedem Jahr zu 47 Hurrikanen, wobei etwa 20 in hohe (starke) Kategorien gelangen. Man erkennt eine substantielle Variation von Jahr zu Jahr mit einem leicht abnehmenden Trend der Anzahl aller und einem leicht zunehmenden Trend der Anzahl starker Hurrikane.

Abbildung 3.2 zeigt die Zeitreihe der global Akkumulierten Zyklon-Energie [Accumulated Cyclone Energy (ACE)]. Als Integral über die Häufigkeit, Dauer und Intensität globaler Hurrikane zeigt ACE eine größere dekadische Variation als es bei der Anzahl der Hurrikane der Fall ist, wie aus Abbildung 3.1 hervorgeht. Ein ACE-Trend ist nicht erkennbar, und die jüngste Periode von 2009 bis 2015 war gekennzeichnet durch besonders niedrige ACE-Werte.

Abbildung 3.1: globale Hurrikan-Häufigkeit (alle) seit 1981 – im gleitenden Mittel über 12 Monate. Die obere Zeitreihe zeigt die globale Anzahl tropischer Zyklone, welche zumindest Hurrikan-Stärke erreichten (Windgeschwindigkeit über 64 Knoten [≈ ca. 33 m/s ≈ ca. 120 km/h ≈ 12 Bft. Anm. d. Übers.]). Die untere Zeitreihe zeigt die globale Anzahl starker Hurrikane [Kat. 3 bis 5]. Quelle: Maure (2018).

Abbildung 3.2: Akkumulierte Zyklon-Energie global und auf der Nordhemisphäre: gleitende Mittel über 24 Monate. Man beachte, dass das gezeigte Jahr den ACE-Wert der voran gegangenen 24 Monate auf der Nordhemisphäre zeigt (untere Linie/graue Kästchen) sowie die gesamten globalen Werte (obere Linie/blaue Kästchen). Die Fläche dazwischen repräsentiert den Gesamt-ACE der Südhemisphäre. Quelle: Maue (2018).

Schlussfolgerungen

Analysen sowohl der globalen als auch der regionalen Variabilität sowie der Trends der Hurrikan-Aktivität bilden die Grundlage für das Erkennen von Änderungen nebst Verständnis der Gründe dieser Änderungen.

Der relativ kurze Zeitraum der historischen Aufzeichnungen der Hurrikan-Aktivität und die zeitlich sogar noch kürzere Aufzeichnung seit der Satelliten-Ära reicht nicht aus, um abschätzen zu können, ob die gegenwärtige Hurrikan-Aktivität während der jetzigen Zwischeneiszeit ungewöhnlich ist. Ergebnisse von Analysen der Hurrikan-Aktivität der Vergangenheit im Nordatlantik an einer begrenzten Anzahl von Stellen zeigen, dass die gegenwärtig erhöhte Aktivität nicht ungewöhnlich ist, wobei es im Zeitraum von vor 3400 bis 1000 Jahren zu einer ,hyperaktiven Periode‘ gekommen war.

Die globale Hurrikan-Aktivität zeigt bzgl. Häufigkeit seit dem Jahr 1970 keine signifikanten Trends, obwohl es einige Hinweise auf eine größere Anzahl starker Hurrikane gibt sowie einer Zunahme des Prozentanteils von Hurrikanen der Kategorie 4 und 5.

Im Nordatlantik haben alle Messungen bzgl. Hurrikan-Aktivität seit 1970 zugenommen, obwohl es schon während der fünfziger und sechziger Jahre zu einem erhöhten Niveau der Aktivität gekommen war.

Link: https://judithcurry.com/2019/02/17/hurricanes-climate-change-detection/#more-24723

Übersetzt von Chris Frey EIKE




„Australien wird neue, fortschrittliche Kohlekraftwerke bauen. Der Wiederaufbau der zerstörten Grundlastversorgung.“

Am 25. Januar (2019) waren 200.000 Haushalte und Unternehmen in Victoria (Anm: Bundesstaat im Süden Australiens) ohne Strom – und sie waren wütend darüber, was mit ihrer einst zuverlässigen und günstigen Stromversorgung geschehen war.
Victorias Premierminister Daniel Andrews und die Ministerin für die Verschrottung des Stromnetzes, Lily D’Ambrosio hatten einen Freudentanz aufgeführt, als das 1.600 MW (Megawatt) Kohlekraftwerk Hazelwood durch den subventionierten Windstrom aus dem (Energie-)-Geschäft hinausgeworfen wurde.
Wäre dieses Kraftwerk am 25. Januar in Betrieb gewesen, hätte es leicht den Absturz der Windkrafterzeugung von 833 MW ausgeglichen, der an diesem Tage in einem Zeitraum von einigen wenigen Stunden erfolgte. Als die Stromversorgung zusammenbrach, betrug die Stromerzeugung der Windkraftanlagen Victorias lächerliche 20% ihrer Gesamt-Nennleistung.
Und mehr zu diesem Ereignis: Hätte man Hazelwood und anderen vergleichbaren Kraftwerken weiterhin die Versorgung der Einwohner Victorias – und unter anderen auch Südaustraliern – überlassen, ohne die chaotische Störung durch hochsubventionierte Windkraft, dann hätte es keine Massen-Blackouts an diesem Tage gegeben. Auch wären die Stromerzeugungskosten nicht auf $14.500 pro MWh (Megawatt-Stunde) hochgeschossen.  Vor der Subventionierung von Wind und Solar lieferte Hazelwood problemlos und profitabel Strom ins Netz: Und zwar für weniger als $50 pro MWh.
Ein ähnliches Chaos spielte sich am vorhergehenden Tag im Bundesstaat Südaustralien (SA) ab, als die Windstromleistung zusammenbrach und die Strompreise durch die Decke gingen.
SA sprengte sein letztes Kohlekraftwerk im Jahre 2016 in die Luft.
Das Debakel vom 25. Januar in Victoria – und die unzureichende Stromversorgung, die bereits seit Jahren ein wesentlicher Bestandteil des Lebens im Windstrom-„versorgten“ Südaustralien ist – hat jetzt den Fokus auf die Frage gerichtet, was der Begriff „Zuverlässigkeit“ eigentlich bedeutet.

Mit dem Verbot der Kernkraft durch die Bundesgesetzgebung sowie die starke Drosselung oder auch das Verhindern der Gasförderung in auf dem Festland liegenden Feldern durch die Gesetzgebung der Bundesstaaten, die zu extremen Gaspreisen führte, blieb als alleinige Möglichkeit, das Netz zu sichern und den Verbrauchern zuverlässig Strom zu liefern, der Betrieb von Kohlekraftwerken.

STT hat erfahren, dass der Bundes-Energieminister, Angus Taylor, intensiv an Vereinbarungen arbeitet, die zu einer Investitionswelle in neue Kohlekraftwerke mit hohem Wirkungsgrad und niedrigen Emissionen führen werden, und die ebenso die Sanierung und Modernisierung bestehender Anlagen unterstützen.
Nennen wir es eine Rückkehr zur Vernunft in der Energiepolitik.“
(Ende des Blogs von McLaren)

Kommentar von Günter Keil
„Australien befindet sich zwar auf der gegenüber liegenden Seite der Erdkugel, aber nachdem ich die auf der Webseite von STT veröffentlichten zwei Beiträge (Lit. 1 und 2) gelesen hatte, kam mir nahezu alles sehr bekannt vor – als sei die Rede von Deutschland, in dem es allerdings im Januar nicht Sommer ist. Die Parallelen zur deutschen Energiepolitik und ihren Folgen sind frappierend, doch sind sie die logischen Folgen der gleichen Ideologie, die insbesondere Südaustraliens Bürger und Unternehmen zunehmend belasten – und die eine hierzulande (bisher noch) nicht bekannte Wut erzeugen. Das Betrachten der Startseite des Web-Blogs STT – was „Stop These Things“ („Schluss damit“) bedeutet – sagt alles:
Deren Untertitel lautet: Die Wahrheit über den großen Windstrom-Betrug“
Es folgt die Zielsetzung: „Wir sind nicht hier, um über Windindustrie zu debattieren, sondern um sie zu zerstören.“
Angesichts des auch bei uns schmerzhaften Anstiegs der mittlerweile höchsten Strompreise in der EU und des gerade erst im Januar 2019 erlittenen erneuten Zusammenbruchs der Stromversorgung in Südaustralien ist eine deutliche Ähnlichkeit zu uns – die wir gerade am 10. Januar 2019 einem gefährlichen Beinahe-Blackout entgangen sind – gut erkennbar. In einer Hinsicht sind jedoch die heute führenden australischen Politiker dem Energiewende-Deutschland voraus: Der voraussichtlich in naher Zukunft vom Bundestag beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung ist in Australien bereits seit Jahren Gesetz und Realität. Kraftwerke wurden zuerst in die Unrentabilität befördert und nach ihrer Schließung gesprengt. Ihr Ersatz durch Windstromanlagen wurde zwar durch die eingetretenen Versorgungsengpässe (fehlende Grundlast-Stromerzeugung), durch Blackouts – ein früherer am 28. September 2016 (Nr.3) betraf ebenfalls Südaustralien – und den Anstieg der Strompreise eindeutig widerlegt. Aber die Politiker nehmen es hier wie dort nicht zur Kenntnis:
In dem am 29.9. folgenden Artikel der gleichen Zeitschrift  über diesen „schlimmsten Sturm  der letzten 50 Jahre“ zitierte man den Premierminister von SA, Jay Weatherill, mit der Aussage, dass die Behauptungen, dass der Stromausfall die Folge des erheblichen Ausbaus der Windkraft oder der Stilllegung von Kohlekraftwerken gewesen sei, falsch wäre. Was die Zeitung dann veranlasste, in der Überschrift dieses Artikels zu betonen, dass „die Erneuerbaren an diesem Blackout keine Schuld tragen“ (4).
Leider war es diese Behauptung, die falsch war. Die Erklärung ergab sich aus der Mitteilung im gleichen Artikel, dass vom Meteorologie-Amt die Warnung verbreitet worden sei, dass ein derartiger „super cell thunderstorm“ Sturmböen von bis zu 140 km/h erreichen kann.
Wie in Deutschland und ebenso in anderen Ländern schon lange bekannt ist, müssen Windräder bei Starkwind abgeschaltet und abgebremst werden, um Schäden zu vermeiden. Ausführliche Angaben macht die deutsche Firma Enercon, die für die Sturmregelung ihrer Typenreihe durchweg eine „Abregel-Windgeschwindigkeit“ von 28 bis 34 m/sec nennt, in der die Anlagen linear heruntergefahren werden. Ab 34 m/sek wird abgeschaltet – das entspricht 122 km/h.
Bei deaktivierter Sturmregelung stoppt die WKA bereits, wenn die Windgeschwindigkeit im
3-Minuten-Mittelwert 25 m/sec bzw. im 15-Sekunden-Mittelwert bei 30 m/sec liegt – das sind 91 km/h.
Daher sind bei einem derartigen Sturm sämtliche Windturbinen längst abgeschaltet und die Rotoren blockiert. Mit anderen Worten:  Auch die besonders geförderten, zahlreichen Windparks in Südaustralien produzierten während dieses Sturms: Nichts.
Kohlekraftwerke hätten – intakte Hochspannungsleitungen vorausgesetzt – sehr wohl mit ihrer wetterunabhängigen Leistung zur Stabilisierung der Stromversorgung beitragen können. Jedoch nur die noch nicht stillgelegten und gesprengten Anlagen.

Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass diese Erfahrungen zu einer Revision der deutschen Energiepolitik führen. Wie es aber endet, können wir am australischen Beispiel lernen. Und dann wird es nicht allein um den Neubau moderner Kohlekraftwerke gehen.

Hinweis: Die Beiträge 1.) und 2.) wurden zusammen von STT erst am 5.2.2019 veröffentlicht.
Der Artikel Nr.1 (Teil 1) bezieht sich auf den Blackout in Victoria am 25. Januar 2019.
Der Beitrag Nr.2 präsentiert das Interview vom 22. Januar 2019, das 3 Tage vor dem Blackout gesendet wurde, in dem Einzelheiten des bevorstehenden Neubauprogramms für moderne Kohlekraftwerke erläutert werden.
Teil 2  (Nr.2) wird separat veröffentlicht.

Quellen:
1.) Webseite STT (s.o.); „Reliable Power Rewind: Australia Rebuilds Baseload With New High Efficiency Low Emission Coal Plants”, vom 5. Februar 2019. Teil 1
2.) Webseite STT (Stop These Things): “The Search for Energy Investors to help the Coal Fire Industry” , Interview des Abgeordneten Craig Kelly, MP, durch Michael McLaren, 2GB, vom 22.Januar 2019. Teil 2

3.) Elle Hunt: „South Australia blackout: entire state left without power after storms“, The Guardian, 28. 9. 2016;  https://www.theguardian,com/australia-news/.
4.) Michael Slezak: “South Australia’s blackout explained (and no, renewables aren’t to blame”, The Guardian, 29.9.2019; Website s.o. bei Quelle Nr.3.

 

Dr.-Ing. Günter Keil
Sankt Augustin

  1. Februar 2019



Halb Europa möchte keine Windenergie mehr

Giles Dickson sagte, dass während inzwischen immer mehr Menschen und Geschäfte von Windenergie profitieren [?], viele Dinge unter der Oberfläche „nicht richtig“ laufen.

Er fügte hinzu, dass das Wachstum von Onshore-Windenergie in Deutschland im vorigen Jahr um über die Hälfte gesunken und in UK „vollständig kollabiert“ ist. Er stellte fest, dass „das Jahr 2018 in der EU das schlimmste Jahr für neue Windenergie-Installationen war seit 2011“. Letzteres reflektierte Änderungen von Vorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten nach einer Überprüfung der staatlichen Hilfen.

Bzgl. des Onshore-Sektors in Deutschland erklärte die Gruppe, dass „langwierige Genehmigungs-Verfahren“ und Projekte mit „langen Zeiträumen bis zur Fertigstellung“ zu einer „signifikanten Abnahme“ neuer Installationen geführt hätten. Diese sanken von 5334 MW im Jahre 2017 auf 2402 MW 2018.

Während Investitionen in zukünftige Kapazität im Jahre 2018 als „ziemlich gut“ erachtet werden dank UK, Spanien und Schweden ebenso wie der Ausweitung von Offshore-Wind, sagte Dickson, dass die Aussichten für neue Investitionen unsicher seien. „Es gibt strukturelle Probleme, vor allem in Deutschland und Frankreich. Und es fehlt in Mittel- und Osteuropa am guten Willen, mit der noblen Ausnahme von Litauen und Verbesserungen in Polen“.

Insgesamt wurden in Europa im Jahre 2018 11,7 GW Windenergie-Kapazität installiert. Während dies einen Rückgang um über 30% verglichen mit 2017 bedeutet, wurde in dem Sektor mehr Kapazität installiert als für jede andere Art der Energieerzeugung in der EU, hieß es bei WindEurope.

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Der ganze Beitrag steht hier.

Link: https://www.thegwpf.com/half-of-europe-no-longer-wants-wind-energy/

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Grüne Parasiten zielen auf Hygieneartikel – um den Planeten zu retten

Grüne Parasiten zielen auf Toilettenpapier

Der Lebensstandard sinkt, da die täglichen Notwendigkeiten teurer werden.

Donna Laframboise

Die Frage mit dem Reinigungstuch: Wie Amerikaner ganze Wälder durch die Toilette spülen, ist ein echter Bericht. Es wurde letzte Woche vom Natural Resources Defense Council (NRDC) veröffentlicht. Sie beschreiben sich selbst als eine von Amerika „mächtigsten Umweltgruppen“, sie sind eine Gruppe von Anwälten und Ideologen. Anstatt etwas Nützliches in ihrem Leben zu tun, belästigen sie Unternehmen, die in kleinen Schlafstädten Menschen beschäftigen, darunter viele First Nations / Indianer / indigene Brotverdiener.

Die NRDC sind Parasiten – anmaßende und eingebildete Intellektuelle, die davon überzeugt sind, sie könnten den Menschen vor Ort sagen, wie diese etwas zu tun haben. Im Namen des Kampfes gegen den Klimawandel natürlich.

Der neue Tissue Products (TP) -Bericht ist Teil eines jahrzehntelangen Krieges gegen die Forstwirtschaft. Bitte beachten Sie: Einer der Gründe, warum erschwinglicher Wohnraum knapp ist, ist, dass Bauholz mehr kostet, als es sollte. Die Holzpreise sind hoch, auch wegen dieser Kampagne der nicht zu stoppenden Aktivisten. Nichts ist für diese Parasitenanwälte gut genug. Selbst wenn sich Forstunternehmen beugen, um ihre Anforderungen zu erfüllen, sie verschärfen die Zielvorstellungen ständig.

Dieser Bericht erklärt, dass „die FSC- und FSC-Mix-Zertifizierung nicht ausreicht“ (S. 18). Auf der FSC-Website lesen wir Folgendes:

Die FSC-Zertifizierung stellt sicher, dass Produkte aus verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern stammen.

Aber die Anwälte der Parasiten halten dies für unzureichend. Warum? Weil diese Protokolle nicht die beträchtliche Nachfrage nach frische Holzfasern eindämmen. Nur der Einsatz von recycelten Materialien aus gebrauchten und alternativen Fasern stoppt die Nutzung von Holz für Wegwerfartikel aus Papiergewebe. [S. 18]

Ehrlich gesagt weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Zunächst wachsen Bäume im Wald. Sie sind eine andere Art von Ernte. Die Menschen bauen sie [schon seit tausenden von Jahren] an, ernten sie und pflanzen wieder neue Bäume.

Wenn die Ernte dieser Bäume in „verantwortungsvoll bewirtschafteten Wäldern“ erfolgt, ist daran nichts zu beanstanden.

Das NRDC verwendet moralisch aufgeladenen Begriffe – unnötig und wegwerfend – das ist kein Zufall. Diese Menschen setzen sich für eine extremistische Agenda ein, die dem religiösen Fanatismus ähnlich sieht. Sie halten es für sündig, dass Menschen ihre Familien ernähren, indem sie Bäume fällen, sodass daraus nützliche Produkte hergestellt werden können.

Darüber hinaus sind Grüne verzweifelt dabei, Recyclingprogramme von Abfällen und Verpackungen per Verordnung durchzusetzen, ohne das vorher ernsthaft geprüft wird, ob sie überhaupt wirtschaftlich und biologisch sinnvoll sind. Der Markt für Post-Consumer-Recyclingmaterial war schon immer prekär. Die Vorstellung, Hausmüll kann am Straßenrand gesammelt und anschließend wiederverwendet werden, funktioniert in der Realität nicht.

Wie ich bereits an anderer Stelle geschrieben habe, kostet es Geld, Material aus den Abfällen der Wohnhäuser zu sammeln, zu sortieren, zu bleichen und zu desinfizieren. Diese Aktivitäten verbrauchen enorme Mengen fossiler Energie. Und sie verbrauchen riesige Mengen Wasser.

Weniger effiziente und teurere Verfahren sind ein sicherer Weg, um aus dem Geschäft auszusteigen. Wenn die Recyclingkosten die Kosten für neues / jungfräuliches Material übersteigen, tun Hersteller das Vernünftige.

Außerdem stellt sich heraus, dass die Verbraucher – Sie und ich – reinst aussehendes Toilettenpapier gegenüber hässlichem, ungebleichtem und zu 100% recyceltem Material bevorzugen [ich will gar nicht daran denken: „… nur einmal drin …“]. Es stellt sich heraus, dass nur wenige von uns bereit sind, für Hygieneprodukte, die einen höheren Anteil an recyceltem Inhalt haben, einen Aufpreis zu zahlen. Während Hersteller von Hygieneprodukten in diesem Bericht kritisiert werden, sind wir das eigentliche Problem, da wir die Quelle dieser „Nachfrage nach Frischfasern“ sind.

Fanatiker sind Fanatiker, weil sie allen anderen ihr Weltbild aufzwingen, anstatt ihren Mitbürgern zu erlauben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.

Grüne Aktivisten setzen verschiedene Hebel ein, um ihren eigenen Weg durchzusetzen. Lobbying, Klagen, Schreiben von Berichten, Offenstellung von bösartigen Unternehmen, die sich nicht dazu verpflichten.

Ziel ist es, die Hersteller dazu zu zwingen, Hygienepapier mit immer höheren Anteilen an Recyclingpapier herzustellen (in der Regel über von der Regierung auferlegte Mandate). Das Ziel ist es, Sie und mich zu zwingen, mehr zu bezahlen.

Natürlich hört das nicht damit dann auf. Jedes denkbare Verbraucherprodukt kann auf ähnliche Weise zum Ziel gesetzt werden. Das kumulative Ergebnis ist, dass der Lebensstandard eines jeden sinkt, da die täglichen Notwendigkeiten teurer werden.

Es gibt kein Mitleid im Herzen eines Parasitenanwaltes für junge Familien, die kämpfen, um über die Runden zu kommen. Es gibt kein Mitgefühl für ältere Rentner mit fixiertem Einkommen, die versuchen, ihre letzten Lebensjahre mit einem gewissen Anschein von Würde zu leben.

Gefunden auf nofrakkingconsensus vom 25.02.2019

Übersetzt durch Andreas Demmig

https://nofrakkingconsensus.com/2019/02/25/parasite-green-lawyers-target-toilet-paper/

 

Donna Laframboise ist eine kanadische Journalistin, die ihre Recherchen zu den Machern und Machenschaften des IPCC (Weltklimarat) in Buchform zusammengefasst hat. Auf Deutsch erschienen bei Eike: Von einem Jugendstraftäter, der mit dem besten Klimaexperten der Welt verwechselt wurde: Ein IPCC-Exposé (Schriftenreihe des Europäischen Instituts für Klima und Energie) 

Das Buch kann ich sehr empfehlen.




Fühlen statt wissen – Klimahysterikerin trifft auf Klimaskeptiker Lord Monckton

Fairerweise, es geht ja immerhin um einen englischen Viscount, muß man sagen, dass Lord Monckton argumentativ besser vorbereitet ist und daher flüssiger formulieren kann. Dennoch fällt auf, dass die Dame in der Debatte so gar nichts Greifbares vorbringen kann.

Wenn es nur die eine Frau wäre, wäre es unfair, das Video zu verlinken. Die Klimabewegte ist aber repräsentativ für die Szene. Hört man sich zum Beispiel die aktuellen Reden von Greta Thunberg an, hört man keine Argumente, sondern Anklagen, Weltuntergangsszenarien und sogar Beschimpfungen („Schurken“). Dabei ist Gretas heiliger Ernst nicht wenigstens noch unterhaltsam, sondern sogar etwas unheimlich. Schauen Sie lieber das Video unseres Klima-Lords. Vielleicht trifft er ein einer Debatte ja einmal auf Greta Thunberg……

 




Des Kaisers neue Kleider oder das technologische Elend der deutschen Energiewende

Das Märchen erzählt von einem Kaiser, der in sich selbst und seine eigene Garderobe verliebt, von zwei sich als Weber ausgebenden Betrügern auf geradezu charmante Weise betrogen wird und in seiner grenzenlosen Arroganz, Dummheit und Dünkelhaftigkeit auf diesen Betrug hereinfällt. Die Betrüger behaupteten, die schönsten Kleider anfertigen zu können, die aber nur sehen könnte, wer nicht dumm und seines Amtes würdig sei. Auf diese ausgemachte Chuzpe fallen nicht nur der Kaiser, seine Minister und Hofschranzen, sondern schließlich auch das ganze Volk herein. Niemand sieht die Kleider, die die Betrüger vorgeben gewebt zuhaben, aber alle loben ihre Schönheit in den höchsten Tönen. Wer sollte wohl auch freiwillig zugeben wollen, nichts dergleichen zu sehen und sich deshalb dem Verdacht auszusetzen, dumm zu sein oder seines Amtes nicht würdig. Schlussendlich, anlässlich eines Auftrittes des Kaisers mit seinen neuen Kleidern in der Öffentlichkeit, macht ein kleines Kind dem Spuk dadurch ein Ende, dass es ausruft: „Aber er hat ja gar nichts an!“. Im Märchen kommen das Volk und schließlich auch der Kaiser und seine Umgebung zur Besinnung und das Ganze geht, wie fast immer im Märchen, glücklich aus.

Im realen Leben kann man sich darauf aber wohl nicht immer verlassen. Der Bezug der deutschen Energiewende zu H.C Andersens Märchen mag nun so manchem Zeitgenossen gar nicht so recht einleuchten aber besser als im Märchen kann man die Realität kaum darstellen. Ersetzen wir gedanklich die Kleider des Kaisers durch die Energiewende, den Kaiser durch unsere verehrte Frau Bundeskanzlerin, des Kaisers Minister durch unsere Regierung, die Hofschranzen durch all die Experten, ernannte wie selbsternannte, Gutachter, Gutachter von Gutachtern und sonstigen Schönrednern, die Betrüger durch die Profiteure der vorgeblichen Energiewende, allen voran die Hersteller und Betreiber nutzloser Windenergie- und Solaranlagen sowie die Energieversorger und Netzbetreiber, die wider besseren Wissens aus leicht nachvollziehbaren Gründen gute Miene zum bösen Spiel machen. Und nicht zuletzt des Kaisers Volk durch die Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Wir haben ein geradezu perfektes Pendant. Bleibt eigentlich nur noch zu klären, wer denn das kleine Kind oder den Hofnarren geben soll.

Da sich bisher niemand gemeldet hat, es aber allerhöchste Zeit ist, weiterer sinnloser Geldverschwendung zu Lasten der Bürger einen Riegel vorzuschieben, will ich diese Rolle des „Advocatus Diaboli“ notgedrungen übernehmen und laut und für jedermann verständlich rufen:

„Aber sie hat ja gar nichts an!“

Im Märchen hat man dem Kind, wenngleich zunächst zögerlich, schließlich geglaubt, wohl auch deshalb, weil das Volk den Mut wiederfand, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. Das war dann sicherlich das Ende des Wirkens der Betrüger und Scharlatane. Der Kaiser selbst aber, obgleich ihm bewusst geworden war, dass er tatsächlich nackt daherspazierte, setzte seinen Weg fort und dachte bei sich: “Nun muss ich´s aushalten!“

Im wirklichen Leben genügt der Ruf allein wohl eher nicht, man muss schon begründen, warum man solches zu rufen für notwendig gehalten hat. Das soll nun erfolgen, soweit ich es zu begründen vermag.

Per Deklamation stützt sich die „Energiewende“ in Deutschland auf zwei Säulen:

  • den Ersatz atomar-fossiler Kraftwerke durch solche Kraftwerke, die sogenannte „erneuerbare Energie“ als Primärenergie nutzen,
  • die Steigerung der Energieeffizienz, gestützt auf Energiesparmaßnahmen und rationellen Umgang mit Energie.

Zu letzterem soll hier nur noch einmal angemerkt werden, dass sämtliche Energiesparmaßnahmen der Vergangenheit nicht dazu geführt haben, den Endenergieverbrauch der Bundesrepublik Deutschland auch nur um eine einzige Kilowattstunde zu senken. Alles in allem ein deprimierendes Ergebnis angesichts der verursachte Kosten!

Wie aber sieht es mit der ersten Säule aus, steht die auf sicherem technisch- technologischem Fundament? Wir werden sehen, dass sie auf gar keinem Fundament steht sondern vielmehr auf Sand gebaut wurde. Um das zu erkennen, müssen wir uns ein wenig mit der Physik, der Elektrotechnik und den Grundlagen der Energietechnik befassen, wenn es auch ein wenig beschwerlich und nicht jedermanns Sache sein wird.

Was sind eigentlich Kraftwerke? „Dumme Frage“, wird mancher sagen, „das weis doch jeder!“ Aber dumme Fragen gibt es ja nicht, nur dumme Antworten. Deshalb sehen wir mal bei denen nach, die es wohl wissen müssen: bei den Netzbetreibern. Diese vier deutschen Netzbetreiber haben mit dem „Transmission Code 2007“[1]ein Regelwerk geschaffen, in dem sie die Zugangsbedingungen zum deutschen Stromnetz festlegen. Dort finden wir:

„Ein Kraftwerk ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, durch Energieumwandlung elektrische Energie zu erzeugen.[2]

Wahre Wunderwerke müssten dann Kraftwerke sein, denn bisher ist es wohl noch niemandem gelungen, Energie zu erzeugen und für die Zukunft sind die Aussichten dafür, dass es jemals gelingen würde, wohl eher trübe. Man kann Energie nur von einer Form in eine andere wandeln und das auch nicht unbegrenzt. So müsste es wohl richtiger heißen:

“Ein Kraftwerk ist eine Anlage, die dazu bestimmt ist, Energie in elektrische Energie zu wandeln.“

So genau dürfen wir es aber wohl auch nicht nehmen, denn alle Welt schwatzt ja auch von „Erneuerbarer Energie“, obwohl man Energie auch nicht erneuern kann und nachwachsen tut sie auch nicht, so sehr man sich das auch wünschen mag.

„Kraftwerk“ ist also ein Oberbegriff für alles was Energie in Elektroenergie wandelt, genau wie „Verkehrsmittel“ ein Oberbegriff ist für alles, was dem Menschen ermöglicht, am Verkehr teilzunehmen. So sind gleichermaßen ein Automobil wie eine Pferdedroschke ein Verkehrsmittel. Niemand würde aber ernsthaft auf die Idee kommen, im heutigen Straßenverkehr die Automobile vollständig durch Pferdedroschken ersetzen zu wollen.

Wie aber ist das mit den Kraftwerken? Sind alle Kraftwerke gleich und kann man sie beliebig untereinander austauschen oder die einen durch die anderen ersetzen? Wenn sie aber nicht gleich sind, was wohl auf der Hand liegt, worin liegt dann das Wesen ihres Unterschieds?

Wir schauen wieder in den „Transmission Code 2007“, denn dort muss sich ja dann ein bestehender Unterschied wiederfinden, benannt und spezifiziert sein. In der Tat ist es so und wir finden zunächst einen neuen Begriff: „Erzeugungseinheit für elektrische Energie“ und seine Definition:

“Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine nach bestimmten Kriterien abgrenzbare Anlage eines Kraftwerkes. Es kann sich dabei u.a. um einen Kraftwerksblock, ein Sammelschienen- Kraftwerk, eine GuD- Anlage, eine Windenergieanlage, um den Maschinensatz eines Wasserkraftwerkes, um einen Brennstoffzellenstapel oder um ein Solarmodul handeln.“[3]

Also, unter anderem sind Teile von Kraftwerken, eventuell auch ganze Kraftwerke, Windenergieanlagen und Solarmodule Erzeugungseinheiten für elektrische Energie. Worin aber liegt das Wesen ihres Unterschiedes? Wir müssen schon ein wenig suchen, aber dann finden wir ihn in folgender Definition:

“Eine Erzeugungseinheiten vom Typ 1liegt vor, wenn ein Synchrongenerator direkt mit dem Netz gekoppelt ist.
Eine Erzeugungseinheit vom Typ 2 liegt vor, wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist.[4]

Das ist nun eine ganz klare Aussage. Es gibt also nur zwei Typen von Erzeugungseinheiten für elektrische Energie, nämlich die vom Typ 1 mit direkt netzgekoppelten Synchrongeneratoren und die vom Typ 2, die irgendwie anders, keinesfalls jedoch direkt, mit dem Netz gekoppelt sind.

Und da scheidet sich nun bei genauerem Hinsehen die Spreu vom Weizen. Ausnahmslos alle atomar-fossilen Kraftwerke sind Erzeugungseinheiten für elektrische Energie vom Typ 1, während genauso ausnahmslos alle Windenergie- und Solaranlagen und mit wenigen Ausnahmen auch alle Biogasanlagen Erzeugungseinheiten für elektrische Energie vom Typ 2 sind.

Wozu dieses begriffliche Verwirrspiel eigentlich nützlich sein soll, erschließt sich einem unvoreingenommenen Betrachter allerdings nicht. Wenn Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke, Atomkraftwerke u.a.m Kraftwerke in einem engeren Sinne sind, das Gegenteil wird sicher niemand behaupten wollen, dann sind es Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen eben nicht. Sie sind etwas ganz anderes, sie sind keine Kraftwerke und wenn sie keine Kraftwerke sind, verfügen sie demzufolge auch über keine Kraftwerkseigenschaften.

Genau diese Kraftwerkseigenschaften sind aber unverzichtbare Voraussetzung, um lokale oder zentrale Netze oder gar länderübergreifende Verbundnetze überhaupt betreiben zu können. Will man nun vorhandene Kraftwerke in ihren jeweiligen Netzen ersetzen, weil beispielsweise die Reserven an den von ihnen benötigten Primärenergieträgern zur Neige gehen oder aber der Betrieb von Atomkraftwerken nicht mehr gewollt ist oder Klima und Umwelt geschützt werden müssen oder was immer man für Gründe noch erfinden mag, dann kann man diese Kraftwerke nur durch Kraftwerke ersetzen.

Das hat auch Konsequenzen für die Realisierung eines alternativen Energiekonzeptes auf der Grundlage dezentraler Strukturen. Auch und insbesondere für dezentrale Ver-sorgungslösungen benötigt man Erzeugungseinheiten für elektrische Energie vom Typ 1, echte Kraftwerke eben. Das gilt auch für völlig netzunabhängige Versorgungslösungen. Die Vielzahl kleiner Kraftwerke, die hierbei zum Einsatz kommt, muss über die gleichen Eigenschaften bzw. Fähigkeiten verfügen, wie sie die großen Kraftwerke besitzen.

Sie alle müssen fähig sein,

  • einen Beitrag zur Frequenzhaltung zu leisten,
  • sich an der Spannungskonstanthaltung zu beteiligen,
  • bedarfsgerecht Blindleistung liefern zu können,
  • im Fehlerfall die Netzführung zu unterstützen und
  • schwarzstart- und inselbetriebsfähig sein.

Keine einzige Windenergieanlage, keine einzige Photovoltaikanlage und nur sehr wenige Biogasanlagen weltweit verfügen auch nur über eine einzige dieser Kraftwerkseigenschaften und wenn doch, dann nur rudimentär. Vielmehr hängen sie wie Parasiten am Netz, wie die Misteln am Baum. Sie benutzen lediglich das Netz, Für seine Funktion, die Stabilität seiner Parameter, seine Sicherheit u.a.m tun sie absolut nichts und ohne dieses Netz sind sie vollkommen funktionsuntüchtig. Sie können sich im Falle eines Netzausfalles nicht einmal selbst versorgen.

Mit derart zutiefst nutzloser Technologie behaupten nun Betrüger und Scharlatane eine Energiewende vollziehen zu wollen oder gar schon vollzogen zu haben. Mit dem heutigen weltweit verfügbaren Stand der Technik ist das absolut unmöglich. Das soll aber nicht heißen, dass es nicht möglich wäre, dafür geeignete Kraftwerke zu entwickeln und herzustellen. Nur leider haben die Hersteller es in mehr als drei Jahrzehnten nicht vermocht, Kraftwerke zu liefern, die Sonne oder Wind als Primärenergie verwenden. Warum sollten sie auch, ihr Schrott wurde ihnen ja reißend abgenommen und mehr als fürstlich bezahlt!

Für die Realisierung solcher Kraftwerke gibt es beim gegenwärtigen Stand der Technik nur einen einzigen Weg und der ist nicht einmal erst neu zu erfinden. Wie alle anderen Kraftwerke auch müssen sie, unabhängig von ihrer Größe, über direkt mit dem Netz bzw. den Verbrauchern gekoppelte Induktions- Synchrongeneratoren verfügen. Weder Asynchrongeneratoren, noch permanentmagneterregte Synchrongeneratoren noch Frequenzumrichter, Wechselrichter noch sonst irgendwas sind brauchbar. Ausschließlich der gute alte, bereits 1867 von Werner v. Siemens mit dem dynamoelektrischen Prinzip erfundene, Induktions- Synchrongenerator erfüllt alle Bedingungen, natürlich heute in modernem maschinenbaulichem Gewand. Der Induktions- Synchrongenerator ist in Kraftwerken sicher nicht alles, aber ohne ihn ist alles andere nichts. An ihm vorbei führt kein Weg zu einer erfolgreichen Energiewende.

Die einzige Schwierigkeit am Induktions- Synchrongenerator stellt die Notwendigkeit seines Antriebes mit konstanter Drehzahl dar. Das ist für Windkraftwerke komplizierter als beispielsweise für Biogas- Kraftwerke oder Solarkraftwerke. Technisch lösbar ist es aber in jedem Falle, man muss es nur wollen.

Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass sich fehlende Kraftwerkseigenschaften nicht etwa dadurch ersetzen lassen, dass man die Übertragungs- und Verteilungsnetze intelligent macht. Ein solcherart „Smart- Grid“ ist in diesem Kontext nichts anderes als eine besonders smarte Geldverschwendung zugunsten neuer Betrüger und Scharlatane. Wenn es zukünftig notwendig werden sollte, an den bestehenden Netzstrukturen etwas ändern zu müssen, wird man angesichts einer zunehmend zu erwartenden Dezentralisierung zu zellulären Strukturen auf Grundlage notversorgungsfähiger Energiezellen übergehen müssen. Das aber wird noch ein weiter, schwieriger Weg sein, wobei auch eine zelluläre Struktur nicht ohne echte Kraftwerke auskommen wird.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus den dargelegten technischen Zusammenhängen nun konkret für die deutsche Energiewende und wie wirken sich die genannten Unzulänglichkeiten in der Versorgung von Industrie und Bevölkerung mit Elektroenergie aus?

Man muss nicht gerade ein Hellseher sein, um zu erkennen, das die Energiewende gescheitert ist und auch kein Prophet um zu verkünden, dass sie auch zukünftig so nicht funktionieren kann und wird. Ihr fehlt ganz einfach eine solide technologische Grundlage. Ihre beiden Säulen sind auf nichts als Sand gebaut.

Die parasitär an den Netzen hängenden Windenergie- und Solaranlagen belasten die Netze und wenn es ihrer zu viele werden oder wenn die von ihnen eingebrachten Leistungen zu groß werden, laufen die Netze Gefahr zu kollabieren. Ein Blackout wäre dann unvermeidbar die Folge. Die Ursache dafür besteht darin, dass die parasitären Windenergie- und Solaranlagen nicht etwa adäquat Kraftwerkskapazitäten in den Netzen vollwertig ersetzen können, sie sind ja selbst keine Kraftwerke, sondern diese Kraftwerkskapazitäten und mit ihnen ihre Kraftwerkseigenschaften aus den Netzen verdrängen, mit fatalen Folgen für die Netzführung und die Stabilität der Netzparameter bis hin zur Gefährdung der Versorgungssicherheit. Die Netzbetreiber wirken dem entgegen, indem sie in der Regel die Störenfriede einfach abschalten. Das ficht deren Betreiber nicht sonderlich an, denn über die Netzentgelte werden einem Teil der Stromkunden die Kosten für den gesamten  „Geisterstrom“ einfach aufs Auge gedrückt. Die Bürger zahlen eine Zeche für etwas, was sie weder bestellt noch gebraucht haben noch nutzen konnten. Die Anlagenbetreiber erhalten eine Vergütung für Strom, den sie gar nicht geliefert haben, den sie aber hätten liefern können, wenn sie denn gedurft hätten, wie sie behaupten.

Völlig verdrängt wird dabei, dass nicht etwa irgendwelche fehlenden Netzkapazitäten oder aber zu viel Strom aus Windenergie- und Solaranlagen, der nicht verbraucht werden konnte oder ein willkürlich nicht befolgter Einspeisevorrang die Ursache für die Abschaltung der Anlagen war, sondern einzig und allein deren eigene Untauglichkeit. Bisher waren noch zu keinem Zeitpunkt die von Windenergie- und Solaranlagen gelieferten Energiemengen größer, höchsten ein einziges und erstes Mal um die Jahreswende 2017/2018 gleich dem zu deckenden Bedarf. So lässt man sich seine eigene Unfähigkeit mit staatlicher Duldung teuer bezahlen.

Warum aber werden dann die anderen Kraftwerke nicht abgeschaltet wenn doch Windenergie- und Solaranlagen die vollständige Versorgung sicherstellen könnten und stattdessen an einigen Tagen des Jahres riesige Mengen Elektroenergie über den Bedarf hinaus gewonnen, und im Ausland zu extrem negativen Preisen verhökert? Hat etwa Prof. Claudia Kemfert doch Recht mit ihrer gebetsmühlenhaft wiederholten Forderung, endlich die Kohlekraftwerke abzuschalten, damit sie für Wind- und Solarstrom nicht die Netze verstopfen? Mitnichten, Frau Kemfert und ihr Gefolge scheinen von der Energieversorgung eines Industrielandes wie der Bundesrepublik Deutschland genau so viel Ahnung zu haben, wie eine Kuh vom Eiskunstlauf.

Das mag ja gerade noch so hingenommen und unter „Freiheit der Wissenschaft“, auch jener im lebensfremden, abgeschlossenen Elfenbeinturm, unter Ulk abgebucht werden können. Warum aber Leute, die es wissen müssen, warum also beispielsweise der BWE als Lobbyverein der Windbranche, nicht warnend den Finger erhebt und bekennt, das es so nicht geht, so nicht gehen kann, weil man nicht einmal ansatzweise über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, dürfte schon kriminell und strafrechtlich relevant sein. Gleiches gilt ausnahmslos auch für alle anderen Lobbyvereine der „Erneuerbaren“. Schließlich wird man ja irgendwann auch einmal fragen müssen, wer denn für den angerichteten materiellen und finanziellen Schaden aufzukommen gedenkt.

Zunächst aber sollte man wissen, dass die negativen Strompreise an der Leipziger Zockerbude EEX willkürlich künstlich gemacht werden. Eine solche Einrichtung wie die EEX, an der die vier mit Abstand größten Hauptakteure nach eigenem Ermessen und Gutdünken das Verhältnis von Angebot und Nachfrage selbst bestimmen und in ihrem ureigensten Interesse gestalten, als Börse zu bezeichnen, ist schon recht dreist und frech. Damit aber nicht genug. An einigen wenigen Tagen des Jahres werden diese besagten negativen Strompreise künstlich erzeugt, weil sie schließlich die Höhe der EEG- Umlage entscheidend bestimmen, die die Bürger Stromkunden dann nicht etwa nur auf den Anteil von Wind- und Solarstrom zu berappen haben, sondern auf jede einzelne Kilowattstunde ihres Verbrauches, egal woher sie stammt. So werden die zunächst als milliardenschwere Verluste anmutenden negativen Strompreise in milliardenschwere Gewinne zugunsten der Energieversorger und zulasten der Stromverbraucher umgewandelt. Ein geradezu geniales Geschäftsmodell für die Nutznießer!

An allen anderen Tagen des Jahres werden unerwünschte Stromüberschüsse einfach dadurch vermieden, dass man die überflüssigen Windenergie- und Solaranlagen einfach abschaltet. Zahlen müssen das aber auch die Verbraucher, siehe „Geisterstrom“. Warum macht man das dann nicht auch an diesen Tagen? Warum treibt man dann die Preise so tief wie möglich in den negativen Keller und fährt dazu sogar noch die Pumpspeicherwerke leer?

Des Weiteren sollte man wissen, das eine Abschaltung der Kohlekraftwerke zum sofortigen Kollaps der Energieversorgung des Industrielandes Deutschland führen würde. Es bleibt nur zu hoffen, dass sich bei den Energieversorgern und Netzbetreibern angesichts der ständigen und massiven Boykotthetze bestimmter Wissenschaftler, Politiker und Lobbyisten gerade gegen die Kohlekraftwerke niemand entschließt, sie eben einfach einmal abzuschalten und so zu demonstrieren, was dann passiert.

Sollte ein solches Abschalten geschehen, was alle verfügbaren Götter dieser und anderer Welten verhindern mögen, werden nicht etwa die Windenergie- und Solaranlagen dann das fehlende Leistungsdefizit bereitstellen, in die entstandene Lücke springen und nun in die nicht verstopften Netze mit wahrer Begeisterung einspeisen, sondern vielmehr schalten sie sich wenige Sekunden nach der Abschaltung der Kohlekraftwerke ebenfalls vom Netz. Ihre Schutzeinrichtungen erkennen sofort infolge der unvermeidbaren extremen Abweichungen von Spannung und Frequenz einen Netzfehler, den sie in Ermangelung eigener Kraftwerkseigenschaften keinesfalls selbst kompensieren können und schalten die Anlagen ab. Ein landesweiter Blackout wäre die unvermeidliche Folge solch sinn- und verantwortungslosen Handelns mit katastrophalen Auswirkungen auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.

Wer letztlich immer noch nicht von der völligen Nutzlosigkeit sämtlicher Windenergieanlagen dieses Landes und darüber hinaus der ganzen Welt für eine Energiewende überzeugt werden konnte, der kann ja vielleicht einmal anlässlich des jährlich zelebrierten „Tages der erneuerbaren Energien“ einen Windpark besuchen und nach Anhörung all der gesungenen Lobeshymnen darum bitten, kurzzeitig einmal das Netz abzuschalten, weil er doch gerne sehen möchte, wie sich die Windenergieanlagen bei dann fehlendem Netz wenigstens selbst mit Strom versorgen können. Das Ergebnis sollte ihn dann eigentlich nicht mehr allzu sehr überraschen. Er könnte Gleiches natürlich auch bei einer Solaranlage versuchen.

Es ist angesichts der ungeheuren sinnlosen Geldverschwendung zulasten der Bürger dieses Landes endlich an der Zeit, dass Narrativ der Energiewende zu beenden, durch etwas Sinnvolles, beruhend auf einer soliden Technologie und Anlagentechnik zu ersetzen oder, wenn das nicht mit vertretbaren Mitteln zu realisieren ist, es ganz zu lassen. Dieses ohne wenn und aber auch dann, wenn mancher Zeitgenosse noch ebenso wie der Kaiser im Märchen meinen mag: “Nun muss ich´s aushalten!“

[1]         „Transmission Code 2007“ Verband der Netzbetreiber – VDN, Version 1.1, August 2007

[2]         „Transmission Code 2007“ Abschnitt 9.2 Definitionen, Seite 79

[3]        „Transmission Code 2007“, Abschnitt 9.2 Definitionen, Seite 76

[4]         „Transmission Code 2007“, 3.3.13.5 (3) Verhalten bei Netzstörungen, Seite 36

Über den Autor Peter Meuser Dipl. Ing.

Zu meiner Person als Autor:

–        Jahrgang 1944, abgeschlossenes Fernstudium in Dresden zum Dipl.-Ing. für Datenverarbeitung, Spezialisierung Systeme (also der technische Teil , heute vermutlich Wirtschaftsinformatik o.ä), seit 2000  Entwicklung und Errichtung echter Solarkraftwerke und Entwicklung und Bau echter Windkraftwerke auf der Grundlage eines hydrostatischen Hauptantriebs, erfolgreicher proof of concept für 150 kW und 500 kW

 




Dokument des Grauens: Der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes aus dem Hause Svenja Schulze (SPD)

In den Ministerien der Berliner Republik geistert zur Zeit der erste Entwurf des von der kleinsten Gro-Ko aller Zeiten angedrohte Klimaschutzgesetzes. Der Entwurf liegt uns vor. Er umfasst 15 Seiten A4 und 50 Seiten Anhang RefE Bundes-Klimaschutzgesetz. Die 15 Seiten wollen wir Ihnen nicht vorenthalten und bringen sie hier in voller Pracht.  Wäre er nicht so unfassbar dumm, ideologisch verblendet, durchweg planwirtschaftlich, aber grausig perfekt gesetzgeberisch formuliert, würde man ihn als dummen und lächerlichen Schildbürgerstreich just zur Karnevalszeit abtun können. Doch gegen das, was sich seit Jahren unter Überschrift Klimaschutz zusammenbraut waren die Schildbürger harmlose fröhliche Praktiker, die nur gelegentlich mal daneben lagen.

Liest man den Entwurf, so hätte vor nicht mal zwanzig Jahren keiner glauben wollen, dass sich eine Regierung, die sie tragenden Parteien und deutlich über 80 % der Abgeordneten, so weit vom gesunden Menschenverstand entfernen könnten, wie es dieser Gesetzentwurf zeigt. Jeder der das prophezeit hätte, wäre zu recht als für nicht ganz dicht angesehen worden, seine Prophezeiungen hätten nicht mal in einem Esoterikblättchen Erwähnung gefunden. Für so abstrus hätte man sie gehalten. Aber jetzt ist es bald politische Wirklichkeit!

Ach ja, einen Vorschlag hätten wir noch: Das Gesetz sollte wenigstens „Gutes Weltklima – Gesetz“ heißen, vielleicht auch „Gutes-Klima-Greta-Gesetz“. Da lassen wir mit uns handeln.

Lesen Sie selbst.

(Anmerkung der Redaktion: Durch die Konvertierung ist vielfach das im Original verwendete § Zeichen in • umgewandelt worden. Es war uns zu aufwändig das jedesmal zu korrigieren)

Referentenentwurf des   Bundesministeriums   für   Umwelt,   

Naturschutz   und   nukleareSicherheit

Artikel  1

Bundes-Klimaschutzgesetz   (KSG)

 

vom  

Der  Deutsche  Bundestag  hat  das  folgende  Gesetz  beschlossen:

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

§ 1. Zweck  des  Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

 

Abschnitt  2

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

§ 3 Nationale  Klimaschutzziele

 

§ 4 Jahresemissionsmengen

 

§ 5 Emissionsdaten

§ 6 Lastentragung

§ 7 Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

§ 8 Sofortprogramm

Abschnitt  3

Klimaschutzplanung

§ 9 Klimaschutzplan

§ 10 Maßnahmenprogramm

§ 11 Berichterstattung

 

Abschnitt  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

§ 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

Abschnitt  5  Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

§ 14 Berücksichtigungspflicht

§ 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

§ 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

§ 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

Abschnitt  6

Schlussvorschriften

§ 18 Ordnungswidrigkeiten

§ 19 Inkrafttreten

 

Anlage  1  –  Sektoren

 

Anlage  2  –  Jahresemissionsmengen  nach  §  4

 

Abschnitt  1

Allgemeine  Vorschriften

 

  • Zweck  des  Gesetzes

 

Zweck  dieses  Gesetzes  ist  es,  zum  Schutz  vor  den  Auswirkungen  des  weltweiten  Klima-

wandels  die  Erfüllung  der  deutschen  Klimaschutzziele  sowie  die  Einhaltung  der  europä-

ischen  Zielvorgaben  zu  gewährleisten.  Grundlage  ist  die  Verpflichtung  nach  dem  Über-

einkommen  von  Paris  aufgrund  der  Klimarahmenkonvention  der  Vereinten  Nationen,

den  Anstieg  der  globalen  Durchschnittstemperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  mög-

lichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem  vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  um  die  Aus-

wirkungen  des  weltweiten  Klimawandels  so  gering  wie  möglich  zu  halten.  Zur  Vermei-

dung  einer  anthropogenen  Störung  des  Klimasystems  soll  die  Freisetzung  von  Treib-

hausgasen  weitestgehend  gemindert  und  bis  zur  Mitte  des  Jahrhunderts  die  Netto-Treib-

hausgasneutralität  erreicht  werden.

 

  • Begriffsbestimmungen

Für  dieses  Gesetz  gelten  die  folgenden  Begriffsbestimmungen:

  1. Treibhausgase

Kohlendioxid  (CO2),  Methan  (CH4),  Distickstoffoxid  (N2O),  Schwefelhexafluorid  (SF6),

Stickstofftrifluorid  (NF3)  sowie  teilfluorierte  Kohlenwasserstoffe  (HFKW)  und  perfluo-

rierte  Kohlenwasserstoffe  (PFKW)  entsprechend  Anhang  V  Teil  2  der  Europäischen

Governance-Verordnung  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. Treibhausgasemissionen

Die  anthropogene  Freisetzung  von  Treibhausgasen  in  Tonnen  Kohlendioxidäquiva-

lent;  eine  Tonne  Kohlendioxidäquivalent  ist  eine  Tonne  Kohlendioxid  oder  die  Menge

eines  anderen  Treibhausgases,  die  in  ihrem  Potenzial  zur  Erwärmung  der  Atmo-

sphäre  einer  Tonne  Kohlendioxid  entspricht.  Das  Potenzial  richtet  sich  nach  der  De-

legierten  Verordnung  (EU)  Nr.  666/2014  der  Kommission  vom  12.  März  2014  über

die  grundlegenden  Anforderungen  an  ein  Inventarsystem  der  Union  und  zur  Berück-

sichtigung  von  Veränderungen  der  Treibhauspotenziale  und  der  international  verein-

barten  Inventarleitlinien  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäischen

Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  179  vom  19.06.2014,  S.  26)  oder  einer  aufgrund

von  Artikel  26  Absatz  6  Buchstabe  b  der  Europäischen  Governance-Verordnung  er-

lassenen  Nachfolgeregelung;

  1. EuropäischeGovernance-Verordnung

Verordnung  (EU)  2018/1999  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom  11.

Dezember  2018  über  das  Governance-System  für  die  Energieunion  und  für  den  Kli-

maschutz,  zur  Änderung  der  Verordnungen  (EG)  Nr.  663/2009  und  (EG)  Nr.

715/2009  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  94/22/EG,

98/70/EG,  2009/31/EG,  2009/73/EG,  2010/31/EU,  2012/27/EU  und  2013/30/EU  des

Europäischen  Parlaments  und  des  Rates,  der  Richtlinien  2009/119/EG  und  (EU)

2015/652  des  Rates  und  zur  Aufhebung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Eu-

ropäischen  Parlaments  und  des  Rates  (ABl.  L  328  vom  21.12.2018,  S.  1)  in  der  je-

weils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaschutzverordnung

Verordnung  (EU)  Nr.  2018/842  des  Europäischen  Parlaments  und  des  Rates  vom

  1. Mai2018  zur  Festlegung  verbindlicher  nationaler  Jahresziele  für  die  Reduzierung

der  Treibhausgasemissionen  im  Zeitraum  2021  bis  2030  als  Beitrag  zu  Klimaschutz-

maßnahmen  zwecks  Erfüllung  der  Verpflichtungen  aus  dem  Übereinkommen  von

Paris  sowie  zur  Änderung  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  (ABl.  L  156  vom

19.06.2018,  S.  26)  in  der  jeweils  geltenden  Fassung;

  1. EuropäischeKlimaberichterstattungsverordnung

Durchführungsverordnung  (EU)  Nr.  749/2014  der  Kommission  vom  30.  Juni  2014

über  die  Struktur,  das  Format,  die  Verfahren  der  Vorlage  und  die  Überprüfung  der

von  den  Mitgliedstaaten  gemäß  der  Verordnung  (EU)  Nr.  525/2013  des  Europäi-

schen  Parlaments  und  des  Rates  gemeldeten  Informationen  (ABl.  L  203  vom

11.7.2014,  S.  23);

  1. Klimaschutzplan

Die  deutsche  Langfriststrategie  nach  dem  Übereinkommen  von  Paris  vom  12.  Sep-

tember  2015  und  nach  Artikel  15  der  Europäischen  Governance-Verordnung.

  1. Landnutzung,Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft

Der  in  Anlage  1  Ziffer  7  definierte  Sektor  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und

Forstwirtschaft;  für  diesen  Sektor  finden  die  §§  3  Absatz  1,  4,  7,  8  keine  Anwendung.

 

Abschnitt  2

 

Klimaschutzziele  und  Jahresemissionsmengen

 

  • Nationale  Klimaschutzziele

 

(1)  Die  Treibhausgasemissionen  werden  im  Vergleich  zum  Jahr  1990  schrittweise  ge-

mindert:

 

  1. ummindestens  40  Prozent  bis  zum  Jahr  2020,

 

  1. ummindestens  55  Prozent  bis  zum  Jahr  2030,

 

  1. ummindestens  70  Prozent  bis  zum  Jahr  2040,

 

  1. ummindestens  95  Prozent  bis  zum  Jahr  2050.

 

(2)  Darüber  hinaus  soll  bis  zum  Jahr  2050  ein  Gleichgewicht  zwischen  verbleibenden

Treibhausgasemissionen  und  dem  Abbau  von  Treibhausgasen  aus  der  Atmosphäre

(Netto-Treibhausgasneutralität)  erreicht  werden.

 

(3)  Die  teilweise  Zielerreichung  im  Rahmen  von  staatenübergreifenden  Mechanismen

zur  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  bleibt  unberührt.

 

(4)  Sollten  zur  Erfüllung  europäischer  oder  internationaler  Ziele  höhere  nationale  Klima-

schutzziele  erforderlich  werden,  so  leitet  die  Bundesregierung  die  zur  Erhöhung  der  Ziel-

werte  nach  Absatz  1  notwendigen  Schritte  ein.  Klimaschutzziele  können  erhöht,  aber

nicht  abgesenkt  werden.

 

  • Jahresemissionsmengen

 

(1)  Zur  Erreichung  der  Ziele  nach  §  3  Absatz  1  werden  für  die  nachfolgenden  Sektoren

absinkende  Emissionsmengen  festgelegt:

  1. Energiewirtschaft,
  2. Industrie,
  3. Verkehr,
  4. Gebäude,
  5. Landwirtschaft,
  6. Abfallwirtschaft  und  Sonstiges.

 

Die  Abgrenzung  der  Sektoren  richtet  sich  nach  Anlage  1.  Die  Bundesregierung  wird  er-

mächtigt  durch  Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

die  Zuordnung  von  Emissionsquellen  in  Anlage  1  zu  ändern,  soweit  dies  zur  Sicherstel-

lung  der  einheitlichen  internationalen  Berichterstattung  über  Treibhausgasemissionen

erforderlich  ist  und  unionsrechtliche  Vorgaben  nicht  entgegenstehen.

 

(2)  Die  Emissionsmengen  sinken  für  den  Zeitraum  bis  zum  Jahr  2030  in  den  Sektoren

nach  Absatz  1  Ziffer  2  bis  6  jährlich  linear  und  im  Sektor  Energiewirtschaft  möglichst

stetig;  sie  richten  sich  nach  Anlage  2.  Für  nachfolgende  Zeiträume  werden  sie  gemäß

Absatz  5  durch  Rechtsverordnung  fortgeschrieben.

 

(3)  Sofern  die  Treibhausgasemissionen  in  einem  Sektor  die  für  den  Zeitraum  von  einem

Jahr  zur  Verfügung  stehende  Emissionsmenge  über-  oder  unterschreiten,  wird  die  Dif-

ferenzmenge  auf  die  verbleibenden  Jahresemissionsmengen  des  Sektors  bis  zum  Errei-

chen  des  nächsten  in  §  3  Absatz  1  genannten  Zieljahres  gleichmäßig  angerechnet.  Die

Vorgaben  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  bleiben  unberührt.

 

(4)  Das  aufgrund  seines  Geschäftsbereichs  für  einen  Sektor  überwiegend  zuständige

Bundesministerium  ist  für  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmengen  verantwortlich.  Es

hat  die  Aufgabe,  die  dafür  erforderlichen  nationalen  Maßnahmen  zu  veranlassen,  insbe-

sondere  die  Maßnahmen  nach  §  8  und  §  10  vorzulegen  und  umzusetzen.  Die  Zustän-

digkeitsverteilung  innerhalb  der  Bundesregierung  bleibt  unberührt.  Die  Bundesregierung

kann  bei  Überschneidungen  zwischen  den  Zuständigkeiten  einzelner  Bundesministerien

nach  Satz  1,  insbesondere  in  Ansehung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10,  die  Ver-

antwortlichkeit  nach  Satz  1  zuweisen.

 

(5)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  insbesondere  nach  der  Fortschreibung  des

Klimaschutzplans  nach  §  9,  durch  Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesra-

tes  die  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  in  Anlage  2  mit  Wirkung  zum  Beginn  des

nächsten  Kalenderjahres  zu  ändern  und  für  weitere  Zeiträume  nach  dem  Jahr  2030  jähr-

lich  absinkende  Emissionsmengen  festzulegen,  sofern  diese  Veränderungen  im  Ein-

klang  mit  der  Erreichung  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  Absatz  1  und  mit  den  unions-

rechtlichen  Anforderungen  stehen.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zu-

stimmung  des  Deutschen  Bundestages.  Der  Deutsche  Bundestag  kann  diese  Zustim-

mung  davon  abhängig  machen,  ob  Änderungswünsche  übernommen  werden.  Über-

nimmt  die  Bundesregierung  die  Änderungen,  ist  eine  erneute  Beschlussfassung  durch

den  Deutschen  Bundestag  nicht  erforderlich.  Hat  sich  der  Deutsche  Bundestag  nach

Ablauf  von  sechs  Sitzungswochen  seit  Eingang  der  Rechtsverordnung  nicht  mit  ihr  be-

fasst,  gilt  seine  Zustimmung  zu  der  unveränderten  Rechtsverordnung  als  erteilt.

 

  • Emissionsdaten

 

(1)  Das  Umweltbundesamt  veröffentlicht  die  Daten  der  Treibhausgasemissionen  in  den

Sektoren  nach  Anlage  1  für  das  zurückliegende  Kalenderjahr  (Berichtsjahr)  bis  zum  15.

März  des  Folgejahres,  beginnend  mit  dem  Berichtsjahr  2020  auf  Grundlage  der  metho-

dischen  Vorgaben  der  Europäischen  Klimaberichterstattungsverordnung  oder  einer

nach  Artikel  26  der  Europäischen  Governance-Verordnung  erlassenen  Nachfolgerege-

lung.  Mit  den  Emissionsdaten  werden  ab  dem  Berichtsjahr  2021  auch  die  Einhaltung,

Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der  Sektoren  nach  Anlage

2  sowie  die  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  der  Folgejahre  nach  Anrechnung  von

Über-  oder  Unterschreitungen  gemäß  §  4  Absatz  3  dargestellt.  Die  Emissionsdaten  nach

Satz  1  umfassen  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  auch

Quellen  und  Senken  von  Treibhausgasen.  Als  Anhang  werden  die  an  die  Europäische

Kommission  übermittelten  Emissionsdaten  der  Vorjahre  ab  dem  Berichtsjahr  2020  bei-

gefügt  und  die  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  unterliegenden  Emissionsan-

teile  der  Sektoren  ausgewiesen.

 

(2)  Das  Umweltbundesamt  darf  die  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  nach  diesem  Gesetz  er-

forderlichen  Daten  nach  Maßgabe  der  Rechtsverordnung  aufgrund  von  Satz  3  von  Drit-

ten  erheben.  Die  Erhebung  der  Daten  von  natürlichen  und  juristischen  Personen  des

privaten  und  öffentlichen  Rechts  sowie  von  Personenvereinigungen  ist  ausgeschlossen,

soweit  diese  Daten  bereits  auf  der  Grundlage  sonstiger  Rechtsvorschriften  gegenüber

Behörden  des  Bundes  oder  der  Länder  mitgeteilt  wurden.  Dem  Umweltbundesamt  wird

Zugang  zu  diesen  Daten  eingeräumt,  soweit  dies  zur  Erfüllung  der  Aufgaben  gemäß

Absatz  1  erforderlich  ist.  Die  Zweckbestimmung  der  ersten  Datenerhebung  ist  für  die

Datenweitergabe  unbeachtlich.  Die  Bundesregierung  kann  durch  Rechtsverordnung,  die

nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,

1. die  Verantwortlichkeit  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,

2. bestimmen,  welche  Daten  ermittelt  und  mitgeteilt  werden  müssen,

3. bestimmen,  dass  Einzelangaben  nur  in  einer  Form  erhoben  werden  dürfen,

die  sicherstellt,  dass  Daten  von  natürlichen  oder  juristischen  Personen  des

privaten  Rechts  oder  von  Personenvereinigungen  nicht  oder  nur  durch  unver-

hältnismäßig  großen  Aufwand  an  Zeit,  Kosten  und  Arbeitskraft  zugeordnet

werden  können,

4. Anforderungen  an  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  festlegen,  sowie

5. das  Verfahren  für  die  Ermittlung  und  Mitteilung  der  Daten  regeln.

 

  • Überschreitung  der  Jahresemissionsmengen

 

Im  Falle  der  Überschreitung  der  nach  §  4  Absatz  2  vorgegebenen  Jahresemissionsmen-

gen  trägt  der  Bund  die  Ausgaben,  die  der  Bundesrepublik  Deutschland  auf  Grund  der

Nichteinhaltung  jährlicher  Minderungsziele  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung

entstehen.  Diese  Ausgaben  werden  im  Bundeshaushalt  anteilig  nach  dem  Grad  der

Nichteinhaltung  der  jeweiligen  Jahresemissionsmengen  in  den  Einzelplänen  der  nach

  • 4Absatz  4  verantwortlichen  Bundesministerien  veranschlagt.  Soweit  zusätzliche  Aus-

gaben  für  den  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  aufgrund  der  Ausgleichsregelung  des

Artikels  9  Absatz  2  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  anfallen,  gilt  Satz  2  ent-

sprechend  für  das  für  Landnutzung,  Landnutzungsänderungen  und  Forstwirtschaft  zu-

ständige  Bundesministerium.

 

 

  • 7  Durchführungsvorschriften  zur  Europäischen  Klimaschutzverordnung

 

(1)  Der  Ankauf  von  Emissionszuweisungen  zur  Erfüllung  der  Pflichten  nach  der  Euro-

päischen  Klimaschutzverordnung  wird  zentral  durch  das  für  diese  zuständige  Bundes-

ministerium  in  Abstimmung  mit  dem  für  Finanzen  zuständigen  Bundesministerium  durch-

geführt.  Dabei  ist  darauf  zu  achten  es,  dass  der  europäische  Verkäuferstaat  zusichert,

die  erzielten  Einnahmen  für  die  Bekämpfung  des  Klimawandels  zu  verwenden.

 

(2)  Die  Bundesregierung  legt  dem  Deutschen  Bundestag  und  dem  Bundesrat  zusammen

mit  dem  Entwurf  des  Bundeshaushaltsplans  eine  zahlenmäßige  Übersicht  vor,  die  ins-

besondere  gegliedert  ist  in

 

  1. dieEinhaltung,  Über-  oder  Unterschreitungen  der  Jahresemissionsmengen  der

Sektoren  nach  Anlage  2  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst

seit  2021,

 

  1. dienach  der  Europäischen  Klimaschutzverordnung  zur  Verfügung  stehenden

Emissionszuweisungen  im  Haushaltsjahr,  und

 

  1. dieAnzahl  der  im  zurückliegenden  Kalenderjahr  und  zusammengefasst  seit  2021

erworbenen  Emissionszuweisungen.

 

Zusätzlich  wird  eine  Übersicht  der  aufgewendeten  Haushaltsmittel  beigefügt.

 

  • Sofortprogramm

(1)  Weisen  die  Emissionsdaten  nach  §  5  Absatz  1  eine  Überschreitung  der  Jahresemis-

sionsmenge  eines  Sektors  im  Berichtsjahr  aus,  beschließt  die  Bundesregierung  inner-

halb  von  sechs  Monaten  nach  Veröffentlichung  der  Emissionsdaten  ein  Sofortprogramm,

das  die  Einhaltung  der  Jahresemissionsmenge  des  Sektors  für  die  folgenden  Jahre  si-

cherstellt.  Für  die  Sektoren,  die  teilweise  dem  Europäischen  Emissionshandel  unterlie-

gen,  kann  die  Frist  nach  Satz  1  um  drei  Monate  verlängert  werden,  um  die  dem  Europä-

ischen  Emissionshandel  unterliegenden  Emissionsanteile  dieser  Sektoren  zu  berück-

sichtigen.

 

(2)  Die  Bundesregierung  unterrichtet  den  Deutschen  Bundestag  über  das  beschlossene

Sofortprogramm.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  legt  der  Bundesregie-

rung  und  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  drei  Monaten  eine  Bewertung  des

Sofortprogramms  nach  Absatz  1  vor.

 

(3)  Die  Maßnahmen  des  Sofortprogramms  sollen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach

dem  Beschluss  des  Sofortprogramms  umgesetzt  werden.  Ist  für  die  Umsetzung  ein  Ge-

setz  erforderlich,  bringt  die  Bundesregierung  innerhalb  der  Frist  nach  Satz  1  einen  Ge-

setzentwurf  in  den  Deutschen  Bundestag  ein.

 

(4)  Für  den  Sektor  Energiewirtschaft  finden  die  Absätze  1  bis  3  beginnend  mit  der  Über-

prüfung  im  Jahr  2023  im  Turnus  von  drei  Jahren  entsprechend  Anwendung.

 

 

Abschnitt  3

 

Klimaschutzplanung

  • Klimaschutzplan

 

(1)  Die  Bundesregierung  schreibt  den  Klimaschutzplan  in  den  im  Übereinkommen  von

Paris  festgelegten  Überprüfungszeiträumen  fort.  Dabei  achtet  sie  insbesondere  auch  da-

rauf,  dass  bei  Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  die  Bindung

von  Treibhausgasen  die  Treibhausgasemissionen  aus  diesem  Sektor  übersteigt,  sodass

dieser  eine  Netto-Senke  bleibt.  Der  Klimaschutzplan  ist  maßgeblich  für  die  integrierten

nationalen  Energie-  und  Klimapläne  nach  Artikel  3  der  Europäischen  Governance-Ver-

ordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirtschaft  und  Energie  im  Einvernehmen

mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

(2)  Vor  jeder  Fortschreibung  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen  Konsul-

tationsverfahren  Länder,  Kommunen,  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche  Verbände

sowie  Bürgerinnen  und  Bürger  ein.  Die  Bundesregierung  dokumentiert  öffentlich,  welche

Ergebnisse  des  Konsultationsverfahrens  bei  der  Fortschreibung  der  Langfriststrategie

berücksichtigt  wurden.

 

  • 10 Maßnahmenprogramme

 

(1)  Die  Bundesregierung  beschließt  erstmals  im  Jahr  2019  und  danach  jeweils  mindes-

tens  nach  jeder  Fortschreibung  des  Klimaschutzplans  ein  Maßnahmenprogramm.  In  je-

dem  Maßnahmenprogramm  legt  die  Bundesregierung  auf  Basis  des  Klimaschutz-Pro-

jektionsberichts  nach  §  11  Absatz  2  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zur  Erreichung  der  Kli-

maschutzziele  in  den  einzelnen  Sektoren  ergreifen  wird.  Maßgeblich  für  die  Maßnahmen

nach  Satz  2  ist  die  Einhaltung  der  in  §  4  festgelegten  Jahresemissionsmengen.  Zudem

legt  die  Bundesregierung  fest,  welche  Maßnahmen  sie  zum  Erhalt  der  Netto-Senke  bei

Landnutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft  ergreifen  wird.  Empfehlungen

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  §  13  sind  bei  der  Erstellung  des

Maßnahmenprogramms  zu  berücksichtigen.

 

(2)  Das  Maßnahmenprogramm  wird  spätestens  in  dem  Kalenderjahr  nach  der  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  beschlossen.  Die  nach  §  4  Absatz  4  für  die  Sektoren

verantwortlichen  Bundesministerien  schlagen  innerhalb  von  sechs  Monaten  nach  Fort-

schreibung  des  Klimaschutzplans  Maßnahmen  vor,  die  geeignet  sind,  die  in  den  jeweili-

gen  Sektoren  erforderlichen  zusätzlichen  Treibhausgasminderungen  zu  erzielen.  Die

Maßnahmenvorschläge  enthalten  neben  wissenschaftlichen  Abschätzungen  zu  den  vo-

raussichtlichen  Treibhausgasminderungswirkungen  auch  wissenschaftliche  Abschät-

zungen  zu  möglichen  ökonomischen,  sozialen  und  weiteren  ökologischen  Folgen.  Diese

Abschätzungen  schließen  soweit  möglich  auch  Auswirkungen  auf  den  effizienten  Ein-

satz  von  natürlichen  Ressourcen  ein.  Das  Bundesministerium  für  Umwelt,  Naturschutz

und  nukleare  Sicherheit  ermittelt  die  voraussichtliche  Gesamtminderungswirkung  der

vorgeschlagenen  Maßnahmen.

 

(3)  Für  jedes  Maßnahmenprogramm  bezieht  die  Bundesregierung  in  einem  öffentlichen

Konsultationsverfahren  Länder,  Kommunen  sowie  wirtschafts-  und  zivilgesellschaftliche

Verbände  ein.

 

  • 11 Berichterstattung

 

(1)  Die  Bundesregierung  erstellt  jährlich  einen  Klimaschutzbericht,  der  die  aktuellen

Trends  der  Emissionsentwicklung  in  den  verschiedenen  Sektoren,  den  Stand  der  Um-

setzung  der  Maßnahmenprogramme  nach  §  10  und  der  Sofortprogramme  nach  §  8  und

eine  Prognose  der  zu  erwartenden  Minderungswirkungen  enthält.  Die  Bundesregierung

leitet  den  Klimaschutzbericht  für  das  Vorjahr  bis  zum  30.  Juni  dem  Deutschen  Bundestag

zu.

 

(2)  Die  Bundesregierung  erstellt  ab  2021  alle  zwei  Jahre  einen  Klimaschutz-Projektions-

bericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  der  die  Projektionen

von  Treibhausgasemissionen,  einschließlich  der  Quellen  und  Senken  des  Sektors  Land-

nutzung,  Landnutzungsänderung  und  Forstwirtschaft,  und  die  nationalen  Politiken  und

Maßnahmen  zu  deren  Minderung  enthält.  Bei  der  Erstellung  des  Klimaschutz-Projekti-

onsberichtes  sind  Stellungnahmen  und  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums

für  Klimafragen  gemäß  §  13  zu  berücksichtigen.  Die  Bundesregierung  leitet  den  Klima-

schutz-Projektionsbericht  bis  zum  31.  März  des  jeweiligen  Jahres  dem  Deutschen  Bun-

destag  zu.

 

(3)  Der  Klimaschutz-Projektionsbericht  nach  Artikel  18  der  Europäischen  Governance-

Verordnung  ist  maßgeblich  für  die  integrierten  nationalen  Fortschrittsberichte  gemäß  Art

17  der  Europäischen  Governance-Verordnung,  welche  das  Bundesministerium  für  Wirt-

schaft  und  Energie  im  Einvernehmen  mit  dem  Bundesministerium  für  Umwelt,  Natur-

schutz  und  nukleare  Sicherheit  erstellt.

 

Abschnitt  4

 

Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

  • 12 Unabhängiges  Sachverständigengremium  für  Klimafragen

 

(1)  Es  wird  ein  interdisziplinäres  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  eingerichtet,

das  aus  sieben  sachverständigen  Personen  besteht.  Der  Deutsche  Bundestag  ernennt

für  die  Dauer  von  fünf  Jahren  sieben  Mitglieder,  davon  je  eines  auf  Vorschlag  des  Sach-

verständigenrates  für  Umweltfragen,  des  Wissenschaftlichen  Beirats  Globale  Umwelt-

veränderungen,  des  Rates  für  nachhaltige  Entwicklung,  des  Sachverständigenrates  für

Verbraucherfragen  und  des  Sachverständigenrates  zur  Begutachtung  der  gesamtwirt-

schaftlichen  Entwicklung.  Hierbei  ist  eine  gleichberechtigte  Vertretung  von  Frauen  und

Männern  sicherzustellen.  Eine  einmalige  Wiederernennung  ist  möglich.

 

(2)  Aus  seiner  Mitte  wählt  das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  in  geheimer

Wahl  eine  vorsitzende  und  eine  stellvertretend  vorsitzende  Person.  Das  Sachverständi-

gengremium  für  Klimafragen  gibt  sich  eine  Geschäftsordnung,  die  der  Genehmigung

durch  den  Deutschen  Bundestag  bedarf.

 

(3)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  ist  nur  an  den  durch  dieses  Gesetz

begründeten  Auftrag  gebunden  und  in  seiner  Tätigkeit  unabhängig.  Der  Bund  trägt  die

Kosten  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  nach  Maßgabe  des  Bundes-

haushaltes.

 

(4)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  wird  bei  der  Durchführung  seiner  Ar-

beit  von  einer  Geschäftsstelle  unterstützt.  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  durch

Rechtsverordnung  ohne  Zustimmung  des  Bundesrates  Regelungen  zum  Sitz,  zur  Ge-

schäftsstelle,  zur  pauschalen  Entschädigung  der  Mitglieder,  zur  Reisekostenerstattung,

zur  Verschwiegenheit  sowie  zu  sonstigen  organisatorischen  Angelegenheiten  zu  bestim-

men.  Die  Rechtsverordnung  nach  Satz  1  bedarf  der  Zustimmung  des  Deutschen  Bun-

destages.  §  4  Absatz  5  Satz  2  bis  5  gilt  entsprechend.

 

  • 13 Aufgaben  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen

 

(1)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  prüft  die  bestehenden  und  geplanten

Klimaschutzmaßnahmen  auf  ihre  Wirksamkeit  zur  Erreichung  der  nationalen  und  euro-

päischen  Klimaschutzziele  und  der  entsprechenden  Zielsetzungen  des  Übereinkom-

mens  von  Paris.  Es  legt  dem  Deutschen  Bundestag  bis  zum  15.  Dezember  jeden  Jahres

ein  Hauptgutachten  vor,  in  dem  es  den  Klimaschutzbericht  nach  §  11  unter  Berücksich-

tigung  der  Emissionsdaten  nach  §  5  sowie  weiterer  veröffentlichter  Dokumente  bewertet

und  Empfehlungen  ausspricht.  In  dem  Hauptgutachten  soll  das  Sachverständigengre-

mium  für  Klimafragen  insbesondere  dazu  Stellung  nehmen,

 

  1. obdie  tatsächliche  und  voraussichtliche  Entwicklung  der  Treibhausgasemis-

sionen  bei  wissenschaftlicher  Folgenabschätzung  der  bestehenden  und  ge-

planten  Klimaschutzmaßnahmen  erwarten  lässt,  dass  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  und  die  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  eingehalten  werden;

 

  1. obdie  Jahresemissionsmengen  nach  §  4  geeignet  sind,  die  Klimaschutzziele

nach  §  3  zu  erreichen;

 

  1. welchezusätzlichen  Maßnahmen  und  Instrumente  erforderlich  sind,  um  unter

Berücksichtigung  der  ökologischen,  sozialen  und  gesamtwirtschaftlichen  Be-

lange  die  Klimaschutzziele  nach  §  3  zu  erreichen.

 

Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  sich  auf  eigene  Initiative,  auf  An-

frage  einer  Fraktion  des  Deutschen  Bundestags  oder  auf  Anfrage  der  Bundesregierung

mit  besonderen  Themen  der  Klimaschutzpolitik  befassen.

 

(2)  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  leitet  seine  Stellungnahmen  an  den

Deutschen  Bundestag  sowie  die  Bundesregierung  weiter  und  veröffentlicht  sie  auf  seiner

Internetseite.  Die  Bundesregierung  nimmt  gegenüber  dem  Deutschen  Bundestag  zu  den

Bewertungen  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  innerhalb  von  drei  Mona-

ten  Stellung  und  berücksichtigt  die  Empfehlungen  des  Sachverständigengremiums  für

Klimafragen  bei  der  Fortschreibung  ihrer  Klimaschutzplanung.

 

(3)  Zusätzlich  zu  den  Bewertungen  nach  Absatz  1  holt  die  Bundesregierung  eine  Stel-

lungnahme  des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  ein,  bevor  sie  folgende

Maßnahmen  veranlasst:

 

  1. Änderungender  Klimaschutzziele  nach  §  3;

 

  1. Änderungender  Jahresemissionsmengen  durch  Verordnung  nach  §  4  Ab-

satz  5;

 

  1. Fortschreibungdes  Klimaschutzplans  nach  §  9;

 

  1. Beschlussvon  Maßnahmenprogrammen  nach  §  10.

 

(4)  Alle  öffentlichen  Stellen  des  Bundes  im  Sinne  des  §  2  Absatz  1  des  Bundesdaten-

schutzgesetzes  gewähren  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Einsicht  in

die  zur  Wahrnehmung  seiner  Aufgaben  benötigten  Daten  und  stellen  diese  zur  Verfü-

gung.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  stellt  sicher,  dass  der  Schutz  von

Betriebs-  und  Geschäftsgeheimnissen  Dritter  sowie  der  Schutz  personenbezogener  Da-

ten  gewährleistet  ist.  Das  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  kann  zu  klima-

schutzbezogenen  Themen  Behörden,  sowie  Sachverständige,  insbesondere  Vertreter

und  Vertreterinnen  von  Organisationen  der  Wirtschaft  und  der  Umweltverbände  anhören

und  befragen.

 

(5)  Der  Deutsche  Bundestag,  ein  Ausschuss  oder  eine  Fraktion  des  Deutschen  Bundes-

tages  kann  dem  Sachverständigengremium  für  Klimafragen  Gesetzentwürfe  zur  Ein-

schätzung  der  Folgen  für  den  Klimaschutz  zuleiten.  In  diesem  Fall  soll  die  Einschätzung

des  Sachverständigengremiums  für  Klimafragen  in  die  Nachhaltigkeitsprüfung  des  Ge-

setzentwurfs  aufgenommen  werden.

 

Abschnitt  6

 

Vorbildfunktion  der  öffentlichen  Hand

 

  • 14 Berücksichtigungspflicht

 

(1)  Die  Träger  öffentlicher  Aufgaben  berücksichtigen  bei  ihren  Planungen  und  Entschei-

dungen  den  Zweck  dieses  Gesetzes  und  die  zu  seiner  Erfüllung  festgelegten  Ziele.  Die

Kompetenzen  der  Länder  und  Gemeinden,  die  Berücksichtigungspflicht  innerhalb  ihrer

jeweiligen  Verantwortungsbereiche  auszugestalten,  bleiben  unberührt.

 

(2)  Der  Bund  prüft  bei  der  Planung,  Auswahl  und  Durchführung  von  Investitionen  und

bei  der  Beschaffung,  wie  damit  zum  Erreichen  der  Klimaschutzziele  nach  §  3  dieses  Ge-

setzes  beigetragen  werden  kann.  Unter  mehreren  Varianten  ist  solchen  der  Vorzug  zu

geben,  mit  denen  das  Ziel  der  Minderung  von  Treibhausgasemissionen  über  die  ge-

samte  Nutzungsdauer  zu  den  geringsten  Kosten  erreicht  werden  kann.  Mehraufwendun-

gen  sollen  nicht  außer  Verhältnis  zu  ihrem  Beitrag  zur  Treibhausgasminderung  stehen.

Bei  der  Wirtschaftlichkeitsberechnung  sind  auch  die  zu  erwartenden  finanziellen  Folge-

wirkungen  in  späteren  Jahren  bei  sinkenden  Jahresemissionsmengen  sowie  erforderli-

chenfalls  zu  leistende  Kompensationen  gemäß  §  16  Absatz  2  Satz  2  zu  berücksichtigen.

 

  • 15 Bund-Länder-Zusammenarbeit

 

(1)  Unbeschadet  der  Vereinbarkeit  mit  Bundesrecht  können  die  Länder  eigene  Klima-

schutzgesetze  erlassen.

 

(2)  Der  Bund  und  die  Länder  arbeiten  in  geeigneter  Form  zusammen,  um  die  Ziele  dieses

Gesetzes  zu  erreichen.

 

  • 16 Klimaneutrale  Bundesverwaltung

 

(1)  Der  Bund  setzt  sich  zum  Ziel,  die  Bundesverwaltung  bis  zum  Jahr  2030  klimaneutral

zu  organisieren.  Zur  Verwirklichung  dieses  Zieles  verabschiedet  die  Bundesregierung

spätestens  im  Jahr  2020  Maßnahmen,  die  die  Behörden  des  Bundes  und  sonstige  Bun-

deseinrichtungen  ohne  eigene  Rechtspersönlichkeit  verpflichten,  soweit  sie  der  unmit-

telbaren  Organisationsgewalt  des  Bundes  unterliegen.  Soweit  zur  Verwirklichung  des  in

Satz  1  genannten  Zieles  gesetzliche  Regelungen  erforderlich  sind,  legt  die  Bundesre-

gierung  dem  Deutschen  Bundestag  innerhalb  von  18  Monaten  nach  dem  Inkrafttreten

dieses  Gesetzes  einen  Entwurf  vor.

 

(2)  Die  Klimaneutralität  der  Bundesverwaltung  soll  insbesondere  durch  die  Einsparung

von  Energie,  die  effiziente  Bereitstellung,  Umwandlung,  Nutzung  und  Speicherung  von

Energie  sowie  die  effiziente  Nutzung  erneuerbarer  Energien  und  die  Wahl  möglichst  kli-

maschonender  Verkehrsmittel  erreicht  werden;  dabei  ist  auf  die  effiziente  Nutzung  na-

türlicher  Ressourcen  zu  achten.  Nicht  vermiedene  Treibhausgasemissionen  sollen  kom-

pensiert  werden.

 

(3)  Der  Bund  wirkt  in  den  unter  seiner  Aufsicht  stehenden  selbständigen  öffentlich-recht-

lichen  Einrichtungen  (Körperschaften,  Anstalten  und  Stiftungen),  seinen  Sondervermö-

gen  sowie  den  sich  ausschließlich  oder  zum  Teil  in  seinem  Eigentum  befindenden  juris-

tischen  Personen  des  Privatrechts  darauf  hin,  dass  auch  diese  ihre  Verwaltungstätigkeit

klimaneutral  organisieren.

 

(4)  Die  Bundesregierung  soll  mit  den  Ländern  einen  Erfahrungsaustausch  durchführen,

um  die  Länder  bei  der  Prüfung  vergleichbarer  Regelungen  für  ihren  Verantwortungsbe-

reich  zu  unterstützen.

 

  • 17 Kapitalanlagen  des  Bundes

 

(1)  Der  Bund  und  seine  Einrichtungen,  Agenturen,  Körperschaften  und  Sozialversiche-

rungsträger  mit  Selbstverwaltung  sowie  Stiftungen  des  öffentlichen  Rechts,  die  dem

Bund  zugeordnet  sind  und  die  berufsständischen  Kammern,  soweit  ihre  Angelegenhei-

ten  durch  Bundesrecht  geregelt  sind,  haben,  soweit  sie  am  Kapitalmarkt  Kapitalanlagen

tätigen,  darzulegen  und  zu  veröffentlichen,

 

  1. wiesie  die  Ziele  des  Übereinkommens  von  Paris,  die  globale  Durchschnitts-

temperatur  auf  deutlich  unter  2  Grad  und  möglichst  auf  1,5  Grad  gegenüber  dem

vorindustriellen  Niveau  zu  begrenzen,  und  die  Ziele  der  2030-Agenda  für  nach-

haltige  Entwicklung  in  ihrer  Anlagepolitik  und  -strategie  berücksichtigen;

 

  1. welchenKlimarisiken  das  auf  dem  Kapitalmarkt  angelegte  Vermögen  ausge-

setzt  ist  und  welche  Treibhausgasemissionen  damit  verbunden  sind.

 

Sie  legen  dar,  welche  Kriterien  sie  für  die  Berücksichtigung  der  in  Satz  1  genannten

Belange  heranziehen,  wie  sie  diese  Kriterien  anwenden  und  welche  selbst  gesetzten

Zielgrößen  erreicht  wurden  und  zukünftig  erreicht  werden  sollen.  Sie  geben  an,  wie  sie

die  Stimmrechte  aus  den  Aktien  mit  Rücksicht  auf  die  in  Satz  1  genannten  Belange  aus-

üben.

 

(2)  Soweit  von  der  Berichterstattung  nach  Absatz  1  abgesehen  wird,  ist  zu  erklären,  in

welchem  Umfang  und  aus  welchen  Gründen  keine  Angaben  gemacht  werden.

 

(3)  Die  Bundesregierung  wird  ermächtigt,  nach  Anhörung  der  beteiligten  Kreise  durch

Rechtsverordnung,  die  nicht  der  Zustimmung  des  Bundesrates  bedarf,  nähere  Bestim-

mungen  über  Inhalte,  Umfang  und  Darstellung  der  Informationen  nach  Absatz  1  zu  er-

lassen.

Abschnitt  7

 

Schlussvorschriften

 

  • 18 Ordnungswidrigkeiten

 

(1)  Ordnungswidrig  handelt,  wer  vorsätzlich  oder  fahrlässig  einer  Rechtsverordnung

nach  §  5  Absatz  2  Nummer  2  und  4  oder  einer  vollziehbaren  Anordnung  auf  Grund  einer

solchen  Rechtsverordnung  zuwiderhandelt,  soweit  die  Rechtsverordnung  für  einen  be-

stimmten  Tatbestand  auf  diese  Bußgeldvorschrift  verweist.

 

(2)  Die  Ordnungswidrigkeit  kann  mit  einer  Geldbuße  bis  zu  fünfzigtausend  Euro  geahn-

det  werden.

 

 

14

 

 

 

 

 

  • 19Inkrafttreten

 

Dieses  Gesetz  tritt  am  Tag  nach  seiner  Verkündung  in  Kraft.

 

 

 




Die bevor­stehende Energie­sicherheits-Krise der NATO

Russlands Politik bzgl. Energiesicherheit

Der Westen hat sich dazu entschlossen, warnende Anzeichen nicht zu beachten, welche vor dem Vorfall in der Kerch Strait auftauchten. Eine grundlegende Warnung erfolgte im Frühjahr 2018, als Russland Teile der Ostsee für eine Feuerprobe der Navy gesperrt hatte. Dies beeinträchtigte den Luft- und Schiffsverkehr im Gebiet der Ostsee. Noch wichtiger aber war, dass die Übung absichtlich auf der geplanten Route von Nord Stream 2 stattfinden sollte. Diese Pipeline, so sie je vollendet wird, würde zu einem Eckpfeiler der Energie-Infrastruktur werden. Hinsichtlich Kapazität würde sie die Nord Stream 1-Pipeline ergänzen. Das Volumen beider Pipelines zusammen würde es Russland ermöglichen, insgesamt 110 Milliarden Kubikmeter Gas unter der Ostsee direkt in das Zentrum des deutschen Gasmarktes zu pumpen. Noch wichtiger ist, dass Nord Stream 2 es Russland gestatten würde, Gaslieferungen für andere europäische Verbraucher umzuleiten, wohin es heute noch durch Pipelines via der Ukraine strömt. Dies hätte nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft der Ukraine. Transit-Gebühren und Abgaben Russlands für die Durchleitung durch das Staatsgebiet der Ukraine verschafften Kiew Einnahmen in Höhe von etwa 3 Milliarden Dollar pro Jahr. Nur zum Vergleich: Die Ausgaben für das Militär in der Ukraine beliefen sich auf insgesamt 3,6 Milliarden Dollar.

Nord Stream 2 würde es Russland auch gestatten, seinen Griff auf den europäischen Gasmarkt neu zu beleben. Zeit ist der Schlüssel in diesem Spiel, durchläuft doch der globale Gasmarkt derzeit strukturelle Änderungen. Dank der Schiefergas-Revolution haben die USA Russland bereits als den weltgrößten Gas-Erzeuger überflügelt. Gas ist ein immer stärker gehandeltes Gut dank der rapiden Entwicklung von Flüssiggas-Terminals (LNG). Im Gegensatz zur allgemeinen Ansicht hat das Jahr 2018 gezeigt, dass amerikanisches Flüssiggas durchaus wettbewerbsmäßig gegen russisches Gas nach Europa bestehen kann. Tatsächlich hat Polen im vorigen Jahr drei langfristige Verträge für die Lieferung amerikanischen Flüssiggases abgeschlossen.

Russland muss seinen Kampf gegen neue Versorger und Infrastruktur-Projekte verstärken, welche dessen Stellung unterminieren könnten. Um dieses Ziel zu erreichen und seine außenpolitische Agenda voranzutreiben, stützt sich Moskau auf drei grundlegende Pfeiler.

Erstens, man muss gegen Propaganda und Falschinformationen vorgehen. Die jüngsten mitteleuropäischen Bemühungen zur Diversifizierung riefen heftige Kritik in Medienportalen und sozialen Medien-Kanälen hervor, welche von Moskau gesponsert werden. Und das, obwohl diese Diversifizierung voll mit den Zielen der Energie-Union der EU vereinbar ist. Man versuchte zu kolportieren, dass LNG-Lieferungen nach Europa sich nicht rechnen würden. Derartige Behauptungen wurden von Vielen verworfen, darunter Piotr Woźniak, Direktor der Polish Oil and Gas Company. In vielen Verlautbarungen unterstrich er, dass Preis-Vereinbarungen von LNG aus den USA dieses Gas um 20 bis 30 Prozent billiger machen als russisches Gas, das via Weißrussland nach Polen strömt.

Zweitens, die Anwendung des „Opera Pricing“-Verfahrens – je näher man sich befindet, desto mehr zahlt man. Tatsächlich ist es so, dass Länder, die traditionell gute politische Beziehungen zu Russland pflegen, relativ niedrige Preise für ihre Gasimporte zahlen, während jene mit anderen politischen Präferenzen höhere Preise zahlen müssen. Heute steht hierbei die Ukraine im Mittelpunkt. Während der Amtszeit von Präsident Janukowitsch, stellte Gazprom 268,5 US-Dollar pro 1000 Kubikmeter in Rechnung, heute zahlt die Ukraine 485 US-Dollar für die gleiche Menge, das ist eine Steigerung um über 80%.

Und schließlich ist da noch die Einbeziehung der Energiepolitik in Russlands breiter gefasste Hybrid-Kriegführung. Bzgl. Gas verlässt sich Russland darauf, Länder einzuschüchtern, welche übermäßig abhängig sind von russischen Lieferungen, hauptsächlich durch Kürzung der Lieferungen. Russlands Aktivitäten im Energiesektor sind gekennzeichnet durch Cyber-Angriffe. Seit dem Jahr 2014 hat Russland die Ukraine zu einem Testfeld gemacht für offensive Cyber-Aktivitäten. Grundlegende Energie-Infrastrukturen wurden zur primären Zielscheibe. Die Kontrolle über Stromsysteme und Kernkraftwerke erlaubt es Hackern, die Stromversorgung der Ukraine zu kappen. Die in der Ukraine ausprobierten Verfahren werden später auf Einrichtungen der Alliierten übertragen. Anfang 2018 warfen die USA Russland vor, eine Reihe von Cyber-Attacken auf Kraftwerke und Netze auf dem Territorium der Alliierten in Europa und den USA vorgenommen zu haben.

Was kann die internationale Gemeinschaft tun?

Russlands aggressive Energiepolitik stellt ebenso wie die Bereitschaft zum Einsatz militärischer Mittel zum Schutz kritischer Infrastrukturen eine ernste Bedrohung der NATO, deren Alliierten und Partnern dar. Die NATO ist keine Energie-Organisation – und wird es auch nie sein. Aber dennoch können Entwicklungen im Bereich Energie bedeutende politische und Sicherheits-Implikationen aufweisen. Daher sollte man sich bei der NATO und deren engsten Alliierten drei Elemente überlegen.

Erstens und am Wichtigsten, man muss der Energiesicherheit bei politischen Konsultationen bei der NATO viel mehr Aufmerksamkeit widmen. Jene Diskussionen sollten dazu dienen, die Aufmerksamkeit auf Russlands Gebrauch von Energie als ein Druckmittel in dessen Außen- und Sicherheitspolitik zu erhöhen, vor allem an dessen östlicher [westlicher?] und südlicher Flanke. Die Diskussionen sollten auch helfen, Russlands Mythen und Propaganda bzgl. Energiesicherheit zu widerlegen. Eine Visite des Nordatlantischen Rates bei einem LNG-Terminal im Gebiet der Ostsee könnte hilfreich für das Erreichen beider Ziele sein. Außerdem sollte die NATO regelmäßig die Ukraine konsultieren, wenn es um Energiesicherheit geht. Dieses Thema sollte Eingang finden in die Arbeit der NATO-Ukraine-Plattform, um gegen die Hybrid-Kriegführung wirksam vorzugehen.

Julian Wieczorkiewicz is an expert in energy security. He currently works at the Permanent Delegation of the Republic of Poland to NATO. Prior to joining the Ministry of Foreign Affairs, he worked at the Centre for European Policy Studies, a leading Brussels-based think-thank, where he covered energy-related issues.

Dieser Beitrag stammt aus einem Rundbrief der GWPF. Der ganze Beitrag steht hier.

Übersetzt von Chris Frey EIKE




Greta Thunberg wundert sich im EU-Parlament über „russische“ Verschwörungstheorie und bezeichnet EU- Politiker als „Schurken“

Nun, eine unglückliche Übersetzung war es sicher nicht, als Merkel auf der Münchener Sicherheitskonferenz meinte, Russland würde „hybride Kriegführung“ im Internetz anwenden und die von Thunberg ausgelöste Schulschwänz-Aktion Fridays for future als Beispiel anführte.

Ganz anders wurde der Ton allerdings, als sich die kleine Schwedin umringt von ihren europäischen Mit-Aktivisten allgemein über die Verantwortlichen äußerte. Sie würden im Falle von klimapolitischer Untätigkeit „als größte Schurken aller Zeiten in Erinnerung bleiben“. Die Welt sprach sogar vom „unerbittliche[n], teils sarkastische[n], ja sogar herablassende[n] Ton“ Gretas. Da war auch EU-Chef Jean-Claude Juncker nicht mehr amüsiert und stichelte, er habe sich in seiner Jugend außerhalb der Unterrichtszeit engagiert. Frißt die Revolution ihre Kinder? Oder ihre Eltern?




Was die amerikanische Linke anstellt, um kanadisches Öl zu behindern

Die Ölsandregion in Alberta enthält möglicherweise mehr Erdöl als Saudi-Arabien und ist seit mehr als einem Jahrzehnt Ziel von Umweltgruppen in Kanada und den USA. Die Schauspielerin und Greenpeace Aktivistin Jane Fonda reiste im Jahr 2017 nach Fort McMurray, Alberta und protestierte dort gegen den Abbau der (natürlichen) Öl-Sande was nicht nur den Klimaschutz behindert, sondern auch das Land der First Nations [Ureinwohner] missachtet.

Alberta Energy, Öl Sand

Ironischerweise ist es die First Nations-Dachgruppe in Alberta, die den Kauf der Trans Mountain-Pipeline erwägt, die nach der Verstaatlichung des Projekts durch den kanadischen Premierminister Justin Trudeau von Kinder Morgan aus Texas gekauft wurde. Der Bau wird eingestellt, weil ein kanadisches Gericht entschieden hat, dass die Konsultation der Bundesregierung mit den betroffenen Einheimischen unzureichend war. (Zum Thema: Trudeau Regierung verstaatlicht Kinder Morgan Pipeline für 4,5 Mrd. USD)

Wie der Calgary Herald berichtete, war Frau Vivian Krause am 13. Januar 2019 in Calgary , sprach mit dem Indigenous Energy Summit und erklärte der überwiegend indigenen des Indian Resource Council (IRC), warum es so viel Widerstand gegen die Ölsande und Pipelines von Umweltgruppen gibt, scheinbar immer mit Geldströmen einhergehend. Diese Kampagnen gegen Erdöl und Ölsand werden von amerikanischen progressiven Gruppen unterstützt, die ihrerseits vom Rockefeller Brothers Fund finanziert werden.

screenshot Vivian Krause

Frau Krause machte in ihrem Vortrag keinen Hehl daraus, dass die gefundenen finanziellen Beziehungen bizarr erscheinen: „Ehrlich gesagt, wenn ich Ihnen nur aufzähle, wer wen bezahlt hat und wie viel, ist es schwer zu glauben. Es kommt mir wie eine Alptraum-Verschwörungstheorie vor. „Aber“, sagt sie, „die Beweise stecken in den Steuerdaten der Stiftung, und das Ergebnis war, dass der Ölsand in Alberta jetzt ‚das Aushängeschild für schmutzigen Treibstoff‘ wäre. Und ich weiß, dass ist nicht die Wahrheit.“

Sie warnte die (IRC) Bevölkerung, dass sie, falls sie die Pipeline von der Trudeau-Regierung kaufen würden, “ zusammen mit der Pipeline eine Schmutzkampagne mit ausländischer Finanzierung bekommen“ werden, d.h. amerikanische Umweltaktive stehen in direkten Widerstand gegen Ölfeldarbeiter und First Nations-Bands […~ den Ureinwohnern].

Kraus entdeckte die komplizierten Finanzierungsmodelle, als sie der Opposition gegen die kanadischen Lachsfarmen nachforschte. Sie entdeckte, dass und wie er Rockefeller Brothers Fund Millionen an die US-amerikanische Unternehmensgruppe Corporate Ethics und bis 2012 den New Venture Fund aus Washington, DC, spendete. (VERBINDUNG: Millionen von Tides Foundation, um Konservative zu besiegen)

Vivian Krause-Vortrag screenshot

Corporate Ethics nennt sich selbst „strategische Berater für Umweltkampagnen“ und erläutert auf seiner Website, wie sie „die Gruppen rekrutieren, die Strategie entwickeln, eine koordinierte Kampagne erstellen und als Wiedergutmachungsagentur für die nordamerikanische Ölsand-Kampagne fungiert. ”

Cor. Ethics Geschäftsführer Michael Marx sagt wörtlich: „Die Kampagnenstrategie bestand von Anfang an darin, die Teersande so zu blockieren, dass ihr Rohöl nicht den internationalen Markt erreichen konnte, auf dem es einen hohen Preis pro Barrel hätte erzielen können. …Diese Strategie ist bis heute erfolgreich. Alle vorgeschlagenen Pipelines in Kanada wurden effektiv blockiert. “

[Weiterer Inhalt der Seite des Calgary Herald]

Laut Krause haben die Rockefeller Brothers Ende 2012  angegeben, dass ihr Geld dazu verwendet werden sollte, „um die Ölförderung aus Alberta zu begrenzen.“

Klingt bekannt?

Ihre Ministerpräsidentin hat den [Abbau von] Ölsand mit einer Obergrenze versehen „, erinnerte Krause die aufmerksame Menge. Genau deshalb hat der Rockefeller Fund die Aktivisten finanziert, damit diese die Regierung unter Druck setzten, diese Obergrenze zu setzen.“

Krause sagte, sie sei tatsächlich optimistisch, dass die Ölsand Kampage die Sache beenden lassen könnte, nachdem sie alle diese Forderungen erreicht haben, aber nein, der Druck geht weiter. Die Ministerpräsidentin von Alberta, Rachel Notley, Demokratische Partei,  schuf daraufhin das weltweit größte boreale Waldreservat , was die US-Stiftungen durch Gruppen wie Tides forciert haben, da es schwieriger ist, Ressourcen in geschützten Gebieten zu erschließen.

„Frau Notley hat alles getan, wonach sie gefragt haben, hat die Obergrenze gesetzt, einen Windpark angelegt, die Kohlendioxidsteuer erhöht. War dies nicht der Zweck des Aktivismus? Warum wird diese Kampagne also immer noch finanziert?“, Fragt Krause, und wies auf die jüngste große Spende für Corporate Ethics im Mai 2018 hin.

Das ist eine gute Frage. Könnte es sein, dass sich der Rockefeller Fund weniger um die Umwelt kümmert als vielmehr darum, sicherzustellen, dass die USA weiterhin preisgünstiges Öl aus Alberta kaufen können? Wenn sich diese Gruppen wirklich für die CO2-Emissionen interessieren, könnten sie Kanada nicht dabei helfen, verflüssigtes Erdgas von der Westküste British Columbias nach China zu transportieren, um den enormen Einsatz von Kohle dort auszugleichen – Kohle ist 60 Prozent kohlenstoffintensiver als Erdgas?

… Kein anderes Ölproduktionsland steht vor der gleichen Prüfung, die Albertas Öl mit dieser betrügerischen „gefälschten Graswurzel“ -Kampagne erlebt. Kanadische Umweltaktivisten haben die geschäftlichen Interessen der US-Milliardäre mitgeprägt, indem sie zu ihren nützlichen Idioten wurden.

Krause beendete ihr Gespräch mit dieser Frage: „Wir müssen uns fragen, was würde Texas tun, wenn eine Gruppe gemeinnütziger Stiftungen aus Kanada eine Multimillionen-Dollar-Kampagne gegen das texanische Rohöl finanzieren würde? Würden sie es 10 Jahre lang laufen lassen? Ich glaube nicht Vielleicht brauchen wir das auch. Wir müssen wie Texas denken.“

Gefunden auf The Daily Caller News Foundation vom 18.01.2019

Übersetzt durch Andreas Demmig

https://dailycaller.com/2019/01/18/progressives-spend-stop-canadian-oil/

 

***

Nachtrag des Übersetzers:

Mein o.g. Freund aus Alberta schrieb mir zu obigen Thema folgende Zeilen:

Hallo Andy, … Wir haben in Kanada einige Ökospinner, die ein ähnliches Manifest vorbereitet haben und es ist absurd das umzusetzen. Es sind Dinge im Gange, um die Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Pariser Abkommen zu reduzieren.

Trudeau hat dem Land eine CO2-Steuer von 20 USD pro Tonne auferlegt. Er versucht auch, ein neues Gesetz durch das Parlament zu drängen, um alle wichtigen Projekte wie Pipelines, Minen, Ölsandprojekte nochmal zu überprüfen, ihre vor- und nachgelagerte Umweltauswirkungen zu bewerten sowie angemessene Konsultationen mit indigenen Volksgruppen zu prüfen und was die Gleichstellung der Geschlechter fördert. Es handelt sich hierbei um ein fehlerhaftes Gesetz und sollte gestoppt oder ernsthaft geändert werden. Es ist absurd, spiegelt jedoch das neue Jahrtausend und das idealistische Denken der Generation Z wider.

Was die anderen Sachen angeht, gibt es heute eine Vielzahl von Umwelt- und indigenen Völkern, die sich mit dem Bau von Pipelines und Projekten auseinandersetzen. Viele von ihnen erhalten Finanzmittel von US-Organisationen. Es schadet unserer Fähigkeit, jede Weiterentwicklung durchzuführen. Unternehmen geben Milliarden Dollar aus, um Genehmigungen zu erhalten. Die Ökospinner fesseln alles mit gerichtlichen Anklagen. Es ist eine Travestie. Unsere Entwicklung von Öl Sand und Energie gehört zu den umweltfreundlichsten und saubersten der Welt. Saudi-Arabien und die Länder des Nahen Ostens geben einen „Sch…“  auf die Umwelt, die Menschenrechte oder der Gleichstellung der Geschlechter.

Doch dort passiert nichts. Aber wir importieren immer noch jedes Jahr Millionen Barrel Öl in den Osten Kanadas. Es ist sehr frustrierend für einen alten Dinosaurier wie mich, sich in diesen Tagen mit der Politik auseinanderzusetzen. Wir müssen die Dinge verantwortungsbewusst tun, aber was diese Blödmänner unserer Wirtschaft und den Steuerzahlern vorschlagen und kosten, ist absolut kriminell.

Ist das jetzt schon eine Hasstirade? Ha,ha ..

… Ich hoffe, bei Euch ist alles in Ordnung. Wir erleben einen kälteren Februar als seit Jahren. Auch haben wir viel Schnee.

***

 

Alberta Energy schreibt:

Die verantwortungsbewusste Erschließung von Öl Sanden ist ein wichtiger Motor für Albertas und Kanadas Wirtschaft. Es schafft Arbeitsplätze und Steuereinnahmen für die Regierung, die die Sozialprogramme und Kapitalinfrastrukturprojekte unterstützen, auf die wir uns verlassen.

Alberta Energy

  • Albertas Ölsand besitzt nach Venezuela und Saudi-Arabien die drittgrößten Ölreserven der Welt.
  • Der Ölsand von Alberta hat nachgewiesene Reserven in Höhe von 165,4 Milliarden Barrels (bbl).

 

Grist – eine Umweltbesorgte Webseite schreibt

Die kanadischen Ölsande sind eine der weltweit größten Quellen für Klimaverschmutzung und Amerikas größte Quelle für importiertes Öl. Und sie könnten kurz vor dem Ausscheiden stehen.

Kanadas Ölsande, auch Teersande genannt, sind die viertgrößte Erdölreserve der Welt. Wenn sie abgebaut werden, werden riesige Mengen Kohlendioxid in die Atmosphäre freigesetzt, wodurch die Erderwärmung über 2 Grad Celsius (3,6 Grad Fahrenheit) strömen kann – Werte, die im Pariser Klimaabkommen als „gefährlich“ eingestuft werden.

The Guardian haut in die gleiche Kerbe:

Teersande wurden als das größte – und zerstörerischste – Industrieprojekt der Menschheitsgeschichte bezeichnet. Und Kanada steht an der Spitze ihrer Ausbeutung