Windkraft-Störfälle sind nicht beherrschbar

zerstörte Windkraftanlage BAB A 9 bei Laubersreuth, Bild Prabel

Windkraftanlagen werden bestimmungsgemäß dem Wind und seiner Kraft ausgesetzt. Letztere sollen sie ihm entziehen und in Elektroenergie umwandeln. Immer häufiger werden jedoch die Windkraftanlagen selber zum Opfer der Kraft des Windes. Unser Autor Wolfgang Prabel hat sich mal umgesehen.

An der Bundesautobahn BAB A 9 bei Laubersreuth kann man gerade eine ruinierte Windkraftanlage besichtigen. Zwei Rotorblätter mit einem Gewicht von je 10 Tonnen sind zur Erde gestürzt bzw. haben sich um den Rotor gewickelt. Während eines nur mittleren Sturms mit einer Windspitze von 83 km/h wurde die vier Jahre alte Anlage von einer banalen Windböe im Februar geschrottet. Offensichtlich müssen die Lastannahmen für die Berechnung noch einmal erhöht werden und die Bestandsanlagen umgerüstet.

Obwohl Anlagen mit Blitzschutz errichtet werden, kommt es auch durch Blitzschlag deutschlandweit immer wieder zu Störfällen an Windkraftanlagen mit Gefährdung von Personen und Sachen.

2004 hatte die Abgeordnete Sylvia Eisenberg aus Schleswig Holstein nach einem Anlagenbrand eine kleine Anfrage  an die Landesregierung – Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – gestellt. In der Antwort (Drucksache 15/3548) hieß es:

Nach § 19 Abs. 5 Landesbauordnung müssen bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen versehen sein. Die abgebrannte Windkraftanlage hatte ein aktives Blitzschutzsystem, das sicherstellt, dass Ströme aus Blitzen über ein Erdungssystem sicher abgeleitet werden können.  Mit derartigen Sicherungssystemen ist aber nicht völlig ausgeschlossen und kann nicht ausgeschlossen werden, dass dennoch ein Blitz einschlagen kann und ein Schadensereignis erzeugt.
(…) Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Schäden, die Dritte durch den Betrieb einer Windkraftanlage erfahren können, gibt es nicht.
Tatsächlich dürfte aber für fast alle Windkraftanlagen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen worden sein. Die Träger dieser Versicherung sind die Versicherungsgesellschaften.

Wenn diese Betriebshaftpflicht nicht besteht, ist der Dritte natürlich der Dumme, wenn der Betreiber der WKA gerade Pleite ist. Auch in der Antwort auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Helmut Rüeck an das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Baden-Württemberg im Jahr 2008 wurde auf das Risiko eingegangen:

Prinzipiell wächst die Blitzschlagsgefährdung von Bauwerken etwa quadratisch mit der Bauwerkshöhe. Bei Windkraftanlagen im MW-Bereich mit Turmhöhen von 100 m und Rotordurchmessern um 80 m muss statistisch mit Blitzeinschlägen im zweistelligen Bereich pro Jahr gerechnet werden – wobei die Wahrscheinlichkeit für einen Blitzeinschlag in Mittelgebirgsregionen etwa doppelt so hoch ist wie an der Küste oder im Norddeutschen Tiefland.

Nicht nur der Blitz ist eine Gefahr, sondern auch das Anlagenalter. Windkraftanlagen haben nach den AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 16 Jahren, werden jedoch oft länger genutzt. Stahl ist wesentlich widerstandsfähiger, als die Löffel von Uri Geller, die sich schon beim Angucken verbogen. Problem ist jedoch im Langzeitbetrieb die Materialermüdung, die bei einer statisch unkritischen Belastung unterhalb der Streckgrenze des Stahls zu einer Funktionsuntüchtigkeit durch Ermüdungsrissbildung und zum Ermüdungsbruch führen kann. Zyklisch durch Wind belastete Teile haben prinzipiell eine begrenzte Lebensdauer.

Auch Spannbetonteile ändern daran nichts, denn die darin befindlichen Spannstähle und die schlaffe Bewehrung unterliegen auch den Naturgesetzen. Beton wird nie durch Druck zerstört, sondern durch Querzug. Wenn der Beton in Druckrichtung um einen Millimeter gestaucht wird, so verlängert er sich in Querrichtung um 0,16 mm. Die Rißbildung in Richtung der Druckkraft wird durch Querbewehrung verhindert, bis diese Bewehrung durch Ermüdung bei Wechsellasten versagt. Ein gutes Beispiel war die 1936 bis 1938 gebaute Teufelstalbrücke im Zuge der Bundesautobahn BAB A 4 bei Schleifreisen. Die statische Beratung erfolgte durch den Guru des deutschen Stahlbetonbaus Emil Mörsch, die Nachweise zur Stabilität der Stahlbetonbögen führte Franz Dischinger und Untersuchungen zum Langzeitverhalten des Bauwerks wurden auch geführt. Obwohl alle Kapazitäten der damaligen Fachwelt versammelt waren, war die Querbewehrung der Schwachpunkt und die Brücke mußte trotz Denkmalschutz wegen gewaltigen Rissen 1999 abgetragen werden. Ein Ermüdungsproblem.

Einige Windkraftanlagen sind aus Altersschwäche schon umgefallen. Die Zahl der Zusammenbrüche wird sich erhöhen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Windmühlen ins Rentenalter kommen.

Kürzlich war wieder eine ältere Anlage vom Wind geköpft worden. Als Ursache wurde angegeben, daß sich der Rotor nicht aus dem Sturm gedreht hätte. Eigentlich hätte dadurch entsprechend den Lastannahmen noch nichts passieren dürfen. Aber wenn eine 20 Jahre alte Anlage morgens aufwacht, und es tut nichts weh, dann ist sie schon umgefallen.

Eine für uns Erdlinge sichere Technik der Energiegewinnung sieht anders aus.

Der Beitrag erschien zuerst auf Prabels Blog

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3 Kommentare

  1. „Windkraftanlagen“

    Warum übernehmen die Kritiker dieser babylonischen Technik, die bereits aus historischen Gründen Windmühle zu nennen ist, immer wieder die Propagandabezeichnungen der Subventionsabgreifer?

    „Letztere sollen sie ihm entziehen und in Elektroenergie umwandeln.“ Auch das ist technisch falsch, denn eine Windmühle wandelt die kinetische Energie des Windes in kinetische Energie der rotierenden Windmühlenflügel und der Welle um. Erst durch anflanschen eines Dynamos an die Welle kann durch Induktion eine Spannung erzeugt werden, allerdings nur, wenn die elle rotiert.

    Kraft des Windes ist auch Unfug, denn die auf die Windmühlenflügel einwirkenden Kräfte sind (Luft-)Widerstands- und Auftriebskräfte.

     

    „Zyklisch durch Wind belastete Teile haben prinzipiell eine begrenzte Lebensdauer.“

    Der Autor hat nicht begriffen, welche Kräfte da wo und wie am Wirken sind.

     

  2. Nachtrag – gerade gelesen:
    Wenig Wind, riesiger Verlust, 40000 traurige Eigentümer und 30000 glückliche Märchenhaushalte
    Eigentlich sollte es Windkraftbetreibern immer besser gehen. Mit zunehmender globaler Erwärmung soll es ja bekanntlich immer mehr Wind geben, sagen die Klimaauguren. Ein gutes Investment also. Das macht Mut für EnBW, die gerade Verträge über große Anlagen in der Nordsee ganz ohne Subventionene abgeschlossen haben. 
    Wie bei Grünen Projeten üblich sieht die Realität anders aus. Der Spiegel schreibt: 
    „Windkraftbetreiber Prokon macht riesigen Verlust
    Bis zu 80 Millionen Euro Verlust – bei weniger als hundert Millionen Euro Umsatz: Die Ex-Pleitefirma Prokon hat ein schlimmes Jahr hinter sich. Die Zahlungsfähigkeit soll aber nicht gefährdet sein (Deppen gibt es ja genug).
    Das Unternehmen nannte als wesentliche Gründe für diese Entwicklung unterdurchschnittliche Winderträge durch das schlechteste Windjahr der vergangenen 20 Jahre. Nach der Insolvenz im Jahr 2014 wurde Prokon ab 2015 von den Gläubigern als Genossenschaft mit fast 40.000 Mitgliedern weitergeführt. Das Unternehmen betreibt mehr als 340 Windkraftanlagen mit einer Leistung von gut 600 Megawatt in Deutschland und Polen und versorgt knapp 30.000 Haushalte mit Ökostrom.“ 
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/prokon-windkraftbetreiber-macht-2016-riesigen-verlust-a-1145193.html
    PS: Bekanntlich versorgen Windkraftwerke keinen einzigen Haushalt sicher mit Strom. Ohne Backup Kraftwerke läuft da gar nichts, der „Dunkelflaute“ sei dank. Aber das lernen die Edelfedern der Qualitätsmedien nie.

  3. Windkraft ist ein Störfall an sich und zwar für die gesicherte Stromversorgung in Deutschland und in den Nachbarstaaten.

     

    Dazu verteuern alle Grünen Projekte das Leben der Bürger. Während aber die beamteten grünen Kernwähler sich dank der hohen, sich selbst in den Parlamenten gewährten und vom Steuerzahler anschließend erpressten Bezüge und Pensionen die propagierte Weltenrettung leisten können oder sogar selbst davon profitieren (siehe Wind- und Solarsubventionen), leiden die unteren Einkommensschichten. Nicht die sogenannten Reichen sind Schuld, dass es den sozial Schwachen immer schlechter geht, sondern die Grünen. Miete, Mietnebenkosten, Energiekosten, Lebensmittel, Mobilität, praktisch jedes Produkt und jede Dienstleistung, alles wird durch die Grüne Politik immer teurer. Das wäre mal ein lohnendes soziales Programm für den würseeligen Schulz. Aber da kommt nichts außer heißer Gerechtigkeits-Luft.

     

    Die sozial Schwachen bluten für Grüne Utopien.

     

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