EEG-Umlage 2017: Zwei Akteure, zwei Zahlensätze

Logos Übertragungsnetzbetreiber

von Rainer Küper
Beim Vergleich der Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur (BNA) und der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur EEG-Umlage 2017 fällt auf, dass die Beträge unterschiedlich sind. Eine Nachfrage bei der BNA klärt etwas auf.

Gemeinsame Pressemitteilung der vier Übertragungsnetzbetreiber vom 14.10.2016:

"EEG-Umlage 2017 beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstunde". Auszug: 

[…] Zur EEG-Umlage: Die EEG-Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter ermittelt. Danach ergibt sich für 2017 ein Umlagebetrag von 23,98 Milliarden Euro (Vergütung an Anlagebetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse sowie Berücksichtigung EEG Kontostand und Liquiditätsreserve). […] 

Im Einzelnen: Vgl. Seite 15 der Dokumentation "Prognose der EEG-Umlage 2017 nach AusglMechV" , oder: http://tinyurl.com/gupsccw. Auf Seite 15 wird aufgeschlüsselt, (Auszug): 

Fazit ÜNB:

Auszahlung an Anlagenbetreiber: 25,7 Mrd. Euro

Prognostizierte Erlöse: 1,4 Mrd. Euro

Umlagebetrag: 24 Mrd. Euro

 

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 14.10.2016: "EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,88 ct/kWh". Auszug:

EEG-Umlage 2017

"[…] Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2017 einen Gesamtvergütungsanspruch von Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 29,5 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 4,7 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber.[…]" 

Fazit Bundesnetzagentur:

Gesamtvergütungsanspruch von Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen: 29,5 Mrd. Euro.

Prognostizierte Vermarktungserlöse: 4,7 Mrd. Euro.

Ein Thema. Eine EEG-Umlage. Unterschiedliche Beträge bei den Hauptakteuren ÜNB und BNA?

Auf Anfrage antwortet die Pressestellung der BNA mit einer ersten E-Mail am 17.10.2016: 

"Sehr geehrter Herr Küper, 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Nachfrage hat Folgendes ergeben: 

Die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Informationen enthalten die Auszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber und nur die Erlöse aus dem von den Übertragungsnetzbetreibern vermarkteten Strom abzüglich vermiedener Netznutzungsentgelte. In der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur werden dagegen die prognostizierten Gesamtzahlungen an die Anlagenbetreiber den Erlösen aus der Vermarktung des gesamten EEG-Stroms gegenüber gestellt, wobei anders als in der Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber die vermiedenen Netznutzungsentgelte nicht in Abzug gebracht werden.   

Der überwiegende Teil des EEG-Stroms wird aktuell über Direktvermarktung der Anlagenbetreibern selbst oder durch von diesen beauftragten Direktvermarktern vertrieben. Die Erlöse der Anlagenbetreiber bestehen damit zunächst aus den Vermarktungserlösen aus dem Verkauf am Strommarkt. Der jeweilige Übertragungsnetzbetreiber zahlt die sogenannte gleitende Marktprämie, die die Differenz zwischen Marktpreis und dem sogenannten anzulegenden Wert ausgleicht. In den Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber sind nur die Zahlungen für die gleitende Marktprämie enthalten. Die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur bezieht sich auf die Gesamtzahlungen. 

Ich hoffe, diese Informationen tragen zur Beantwortung Ihrer Fragen bei. 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Name des Absenders“

_________________________________________________________________

Pressestelle

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen"

Mit einer zweiten E-Mail vom 17.10.2016 bestätigt die BNA, dass alle Beträge netto ohne Mehrwertsteuer sind. 

Im Saldo sind die Beträge von BNA (29,5 Mrd. Euro ./. 4,7 Mrd. Euro = 24,8 Mrd. Euro) und die der ÜNB (24 Mrd. Euro) ähnlich hoch. Welche Gründe BNA und ÜNB bewegen, unterschiedliche Beträge zu demselben Thema EEG-Umlage zu veröffentlichen, konnte nicht herausgefunden werden.

Der Saldo müsste allerdings identisch sein. Vielleicht klappt es im nächsten Jahr.

Anmerkung der Redaktion: Jetzt ist alles klar, oder?  Auf ein paar Milliarden mehr oder weniger kommt es ja nun wirklich nicht an, denn wer kann schon bei diesem Gesetzeswirrwarr verlangen, richtig zu rechnen und in die Zukunft kann keiner schauen. Der Verbaucher zahlt´s ja 

Links:

ÜNB: "EEG-Umlage 2017 beträgt 6,880 Cent pro Kilowattstunde"

ÜNB: "Prognose der EEG-Umlage 2017 nach AusglMechV"

BNA: "EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,88 ct/kWh"

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9 Kommentare

  1. #8:Hallo Herr Wernherr Kaul, das hatte ich vor Jahren schon mehrfach vorgeschlagen,
    nach dem Vorbild der genialen Home-Lands in Südafrika, ich war schon mal da,
    also Schutzzonen für Grüne, umgeben von hohen Schutzwällen für reines Naturerleben, damit auch diese „Windmühlenwellen“ innerhalb bleiben, kein Stromanschluss nach außen, keine Autos natürlich etc. und total autark, gendermäßig in jeder Beziehung und nachhaltig, das war auch so wichtig.
    Komischerweise ist das nicht auf begeisterte Gegenliebe gestoßen, was ich bis heute nicht verstehe.

    mfG

  2. @5Peter Georgiev
    „Also müssen langsam Windmühlen mit Wohneigenschaften im EG entwickelt werden“

    Wie Romantisch. In vergangenen Zeiten haben die Windmüller ja wirklich in Ihren Windmühlen gelebt.

    Schlage vor, die Windräder(mühlen) mit der Wählerschaft der Grünen und sonstige Befürworter der Windenergie zu besiedeln. Vielleicht klappt´s dann ja mit dem Nachdenken…

  3. Die Regierung hat folgendes vor:
    Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050
    Stromanteil an der Primärenergie dann 80%, aktuell 20%
    Windkraftanteil an der Stromerzeugung 50%, aktuell 15%
    Durch die angenommene Halbierung des Primärenergieverbrauchs (natürlich illusorisch) ergibt sich eine Verdopplung der Strommenge gegenüber heute, also 40% bezogen auf den heutigen Primärenergieverbrauch.
    Die Anzahl der Windräder rechnet sich bis 2050 hoch auf 27.000*50/15*2 = 180.000.
    Die Anzahl mag sich durch effizientere Technik etwas verringern, wobei das wahrscheinlich durch die übrig gebliebenen weniger windhöffige Standorte wieder erhöht.
    Wird aber als Speichertechnik das PtG Verfahren verwendet, das max. 30% Wirkungsgrad hat, ist ein anständiger Zuschlag von einem Drittel notwendig, so dass wir bei 270.000 landen dürften.
    In Anbetracht der illusorischen 50% Energieeinsparung sind diese Zahlen eher zu gering angesetzt.
    Wir werden also 1 Windrad pro qkm haben, wobei die städtischen Grünenhochburgen außen vor bleiben werden, denn sie wissen schon, was sie tun.

  4. #3

    „Derzeit schaffen die 26.800 installierten Windanlagen einen Anteil von 13,3 Prozent an der deutschen Stromproduktion. Um den Anteil auf theoretische 100% zu steigern, wären weitere 115.000 Anlagen notwendig, plus die 29.666 Anlagen für unsere Elektromobilität, macht etwa 171.500 Anlagen oder je 2,1 km2 in Deutschland ein Windrad oder alle 1,45 km in jede Richtung ein Windrad, egal ob Hochgebirge, Münchner Innenstadt, Naturschutzgebiet oder Arena auf Schalke – herzlichen Glückwunsch, auch an euch, liebe Zugvögel! Außerdem würde Deutschland bei Windstille vom Weltall aus betrachtet nachts so aussehen wie heute Nordkorea.“

    Sehr geehrter Herr Walter,

    um wirklich 100% Windstrom zu erreichen, müssen Sie die Anzahl der Windmühlen aus Ihrer Berechnung noch verdreifachen. Da der Wind nicht auf Befehl weht, muss bekanntermaßen der Strom gespeichert werden. Das einzig theoretisch mögliche Verfahren für diese Größenordnung ist die Umwandlung in Gas, speichern als Gas und bei Bedarf mittels Gaskraftwerk als Steuerstrom bzw. als einzige Energiequelle bei Flaute zu nutzen. Bei beiden Umwandlungsprozesse gehen mehr als 2/3 der Energie verloren, also muss das Dreifache des eigentlichen Bedarfs aus Wind erzeugt werden.

    Der windmühlefreie Platz wird wohl für P2G-Anlagen, Speicher und Gaskraftwerke beansprucht werden. Also müssen langsam Windmühlen mit Wohneigenschaften im EG entwickelt werden, irgendwo müssen ja die 80 Mio EE-Gläubige untergebracht werden. Mit der Ernährung sehe ich es weniger Probleme, da fallen ja tote Vögel vom Himmel. Nur für die Veganer sehe ich schwarz.


  5. Vielleicht reden Sie mal mit Ihrem Chef, ob er für ein saftiges Entgelt Ihre Ladepriorität im Ministerium für Energiezuteilung und Mangelwirtschaft erhöhen lassen könnte. Denn Sie wissen ja: Grüne Minister und VIP Stromkunden werden zuvorkommend beliefert. Für die VIP’s entfallen auch die Zwangspausen auf längeren Reisen oder im Büro, wenn das intelligente Netz zwecks Abbau von Netzüberkapazitäten alle Autofahrer von der Straße und aus den Büros holt. Freie Fahrt, auch bei Schwach- oder Starkwind – daran erkennt man die mobile Oberklasse im Jahr 2050.

    Da Sie nun nicht zur Arbeit fahren können, haben Sie die Gelegenheit, mal ausgiebig zu frühstücken. Leider konnte der Bäcker keine Brötchen backen, ihm fehlte die Energie. Aber die Prognose des intelligenten Netzes sagt, dass es so gegen 11 Uhr soweit sein könnte, der Bäcker wird rechtzeitig automatisch geweckt, um sein Energiefenster optimal nutzen zu können. Ihre Netz-Energieuhr sagt Ihnen sowieso gerade, dass jetzt noch nicht die Zeit zum Frühstücken ist. Legen Sie sich also wieder hin, decken Sie sich gut zu und denken nicht mal an die Heizung. Die gehorcht Ihren Wünschen nämlich nur dann, wenn es Strom dafür gibt. Ab 11 Uhr vielleicht. Denn für „Heizung um Sieben“ reicht Ihr Gehalt ausgerechnet heute nun wirklich nicht.

  6. ….
    Derzeit schaffen die 26.800 installierten Windanlagen einen Anteil von 13,3 Prozent an der deutschen Stromproduktion. Um den Anteil auf theoretische 100% zu steigern, wären weitere 115.000 Anlagen notwendig, plus die 29.666 Anlagen für unsere Elektromobilität, macht etwa 171.500 Anlagen oder je 2,1 km2 in Deutschland ein Windrad oder alle 1,45 km in jede Richtung ein Windrad, egal ob Hochgebirge, Münchner Innenstadt, Naturschutzgebiet oder Arena auf Schalke – herzlichen Glückwunsch, auch an euch, liebe Zugvögel! Außerdem würde Deutschland bei Windstille vom Weltall aus betrachtet nachts so aussehen wie heute Nordkorea.
    ….

    http://tinyurl.com/jr6mfdl

  7. Zwei Anmerkungen:
    1. Der Verbraucher zahlt ja noch zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19% darauf, d.h. erzahlt über 8 C/kWh und das ist der (beinahe siehe punkt 2) richtige Preis.
    2. laut FAZ hat die Bundesregierung bestimmt, daß die Rücklage beim EEG geringer dotiert werden muß/soll als sonst üblich, damit die Umlage ohne MwSt unter 7 C/kWh bleibt wegen der Bundestagswahl.
    MfG

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