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Haus und Grund Februar 2016: „Digitale Stromzähler kommen in Zukunft wohl flächendeckend zum Einsatz – aber mit Bedenken“

Wenn die freie Entscheidungskompetenz der Bürger die politischen Erwartungen nicht erfüllen, dann wird mit allen Tricks, schlussendlich immer zu Lasten der Steuerzahler subventioniert, nachgeholfen. Es fällt offenbar sehr schwer einzugestehen, dass manche Wunschträume zu bezahlbaren Kosten rein technisch nicht zu erfüllen sind. 

So auch beim „smart meter“, der erheblich teurer sein wird, vieles ermöglicht, was aber kein Stromverbraucher auf Dauer haben will, und schlussendlich den Strombezug nur teurer macht. 

Der berechtigte Ärger der Stromverbraucher über die stetig steigenden Strompreise, wird in geschickter Weise nicht den Verursachern, sondern den ebenfalls leidenden Stromerzeugerunternehmen zugeordnet,  aber die wirklichen Ursachen der unsinnigen gesetzlichen Vorgaben wie immer verschwiegen, bzw. für die Bürger nur in Unverständlichkeit vernebelt umschrieben.  

Tatsache ist, dass durch „Grüne“ Gesetzesinitiativen zunächst in der rot/grünen Regierung unter Gerhard Schröder am 1. April 1999 die Stromsteuer gegen die CDU/CSU Opposition eingeführt wurde. Diese wurde durch die nachfolgende CDU Regierungsbeteiligung dann zwar auf 3 Pf/kWh begrenzt (heute 2,05 ct/kWh), aber auch nicht wieder abgeschafft. 

Anschließend wurde ebenfalls auf Initiative der „Grünen“ unter Umweltminister Trittin die EEG-Abgabe in Höhe von Anfangs bescheidenen 0,43 ct/kWh, von Herrn Trittin mit einer Kugel Eis pro Monat als Kostenbelastung beschwichtigt, eingeführt. Diese beträgt heute 6,354 ct/kWh. Damit ergibt sich für 2016 ein EEG-Umlagebetrag von 24,7 Milliarden Euro, bereits mehr, wie die gesamte deutsche Stromerzeugung aus dem konventionellen Kraftwerkspark kosten würde, nämlich rd. 24 Mrd. € bei gutem Gewinn der Kraftwerksbetreiber, sofern die Kraftwerke rund um die Uhr produzieren dürfen. 

Neben den weiteren staatlichen Abgaben wie Konzessionsabgabe: 1,66 ct/kWh, KWK Umlage: 0,445 ct/kWh, §19 StromNEV-Umlage: 0,378 ct/kWh, §18 AbLaV-Umlage (Umlage für abschaltbare Lasten): 0,01 ct/kWh, Offshore-Umlage: 0,039 ct/kWh, Mehrwertsteuer: 4,47 ct/kWh, ergibt sich für einen Stromkunden mit 4.000 kWh Jahresverbrauch und 1.120 € Jahresstromrechnung, entsprechend 28 ct/kWh, ein staatlicher Anteil von 15,41 ct/kWh oder 55 %. Aus den verbleibenden 12,59 ct/kWh müssen die Netze und die Stromerzeugung bezahlt werden. Bei einem typischen Netznut-zungsentgelt von 6,78 ct/kWh verbeiben für die Stromerzeugung 5,81 ct/kWh, alles einschließlich der Vertriebskosten und Unternehmensgewinne.  

Es ist sicher einsichtig, dass das Sparpotenzial ausgehend von den 5,81 ct/kWh sehr begrenzt ist, eher wird dieser Preisanteil höher werden als geringer.   

Die Stromerzeugung aus Offshore Windenergieanlagen wird derzeit per Gesetz mit 19,4 ct/kWh vergütet, onshore-Neuanlagen mit rd. 8,5 ct/kWh, onshore Altanlagen im Mittel mit rd. 13 ct/kWh, Photovoltaikanlagen im Bestand im Mittel mit rd. 16 ct/kWh, Neuanlagen bis 10 kW mit 12,31 ct/kWh. Aus diesen Daten kann man leicht selbst abschätzen, wie weit die Stromerzeugungskosten in naher Zukunft mindestens weiter ansteigen müssen, wenn wir in den Zielen der Energiewende von derzeit rd. 33 % Ökostrom gegen 100 % weiter voranschreiten. Aber bitte nicht klagen oder Schuldige suchen, falls man die bei den Stromunternehmen vermutet. 

Das „Mindestens“ ist sehr ernst gemeint, denn mit zunehmender vorrangiger EEG-Einspeisung werden die weiterhin notwendigen konventionellen Kraftwerke noch mehr in unwirtschaftliche Lastbereiche gezwungen, ohne Kostenersparnis realisieren zu können und daher sehr viel teurer, aber trotzdem unverzichtbar, es sei denn, jemand sorgt dafür, dass der Wind immer weht oder die Sonne auch nachts am wolkenlosen Himmel scheint. 

Dabei ist zu beachten, dass es sehr wohl Stromanbieter gibt, die den Ökostrom billiger anbieten als den Normalstrom, aber das ist aber schlicht und einfach Betrug durch nachweisbare Quersubventionierung. Ebenso ist das Argument, dass durch Stromspeicherung die Mangelzeiten der Wind- oder Solarstromerzeugung überbrückt werden könnten nicht stichhaltig, denn die ist, welcher Art auch immer, in dem Rahmen bezahlbarer Strompreise – soweit man realistisch zu denken vermag -, schlicht unbezahlbar.  

Ebenso wird die noch anstehende Stilllegung der noch am Netz befindlichen 7 Kernkraftwerke einen weiteren Preisschub nach oben verursachen, denn solange wir die hatten oder bis 2022 noch haben, ist der Strom nachweislich relativ günstig, in Ländern mit Kernkraftwerken auch zukünftig. 

Wer ernsthaft glaubt, Wind- +Solarstrom könnte die konventionellen Kraftwerke jemals ersetzen,  

der irrt sehr, denn Null mal beliebig viel bleibt Null, wie seit 70 Jahren im Kölner Karneval besungen wird: 

          "En d’r Kaygass Nummero Null …,   

          Dreimol Null is Null bliev Null        

          Denn mer woren en d’r Kayjass en d’r Schull                       

          Dreimol Null is Null, bliev Null                                            

          Denn mer woren en d’r Kayjass en d’r Schull   

Siehe Abbildung oben rechts.

Am 7. bis 9. 12. oder vom 14. bis 16.12. oder am 28.12. war die Wind- und Solarstromeinspeisung in das deutsche Stromnetz nahezu gleich Null, mit der Folge, dass die konventionellen Kraftwerke die gesamt Last abdecken mussten. Vom 22. bis 24.12. konnten die Windenergieanlagen mehr als den hälftigen Bedarf abdecken. In den Zeiten, in denen diese zurück fahren müssen weil die regenerativen Einspeiser ja gesetzlichen Vorrang genießen, sparen die konventionellen Kraftwerksbe-treiber aber so gut wie Nichts. Es wird nur kein Umsatz gemacht und daher keine Kostendeckung realisiert, was diese Unternehmen systematisch in den Ruin treibt. Die Solaranlagen sind im Winter energiewirtschaftlich fast vernachlässigbar und daher auch ganzjährig ohne Leistungswertigkeit.  

Die vielfach gehegte Erwartung, dass durch Preissignale der smart meter in den Wohnungsübergaben die Netzinfrastruktur reduziert werden könnte und so Netz- und Kraftwerkskosten eingespart würden, ist leider unbegründet. Denn durch die zufällige natürliche Lastdurchmischung der Menschen genügt es, für die rd. 40 Millionen Haushalte eine Kraftwerksleistung von rd. 40.000 MW bereit zu stellen, das entspricht nur 1 kW je Haushalt. Am Hausanschluss werden aber für jeden Haushalt bis zu 30 kW verfügbar frei gegeben, so dass der einzelne Verbraucher vollkommen frei ist in der Inanspruchnahme elektrischer Leistung d.h. bezüglich des Geräteeinsatzes. Die weiteren 40.000 MW stehen der Industrie und dem Gewerbe zur Verfügung. Eine bessere Freiheitsgarantie, wie bei der unreglementierten häuslichen Stromversorgung – ohne smart meter – ist kaum denkbar. Das mag für die am Geräteumsatz verdienenden Branchen unangenehm sein, ist aber zum Glück der 40 Millionen mittels kostengünstigen Ferraris-Zähler erfassten Stromverbraucher Realität. 

Aus diesem Dilemma kommt unser Land nur heraus, wenn die Politik bereit ist, die sich als unsinnig erwiesenen Ziele, die Stromerzeugung in unserem Land durch immer mehr Wind- und Sonnenenergieanlagen abzudecken, schlicht und einfach mit dem erreichten Stand von bereits 33 % der Jahresarbeit und über 110 % der maximalen Leistung, als erledigt zu betrachten. Dazu ist es nur erforderlich, gemäß Ludwig Erhards Wirtschaftsphilosophie der sozialen Marktwirtschaft wieder dem Wettbewerb ohne Subventionen und gesetzliche Vorrangbestimmungen auch auf dem Gebiet der Stromerzeugung Geltung zu verschaffen. Dann erledigt sich dieses Problem wegen der weitge-hend abgeschriebenen Anlagen ganz von selbst. Ob es dann wieder Investoren für entsprechende Neuanlagen gibt, wird dann der Markt entscheiden, ebenso wie das bei den Kernkraftwerken in den anderen Ländern auch der Fall ist. 

Helmut Alt