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Petitessen der Energiewende – „Intelligente Netze“

Wie es ausschaut sind die Pläne zur Einführung intelligenter Netze schon recht weit gediehen: Von Probeläufen und ähnlichen Dingen ist in Vorträgen usw. schon ziemlich konkret die Rede gewesen. Ein solcher Probelauf wird in einer Region zu veranstalten sein, deren Infrastruktur durch eine Vielzahl an Gewerbe und Industrie, nebst Kraftwerksparks und Verteilnetzen mit einer Vielzahl an regenerativen Erzeugungsanlagen geprägt ist, damit ein derartiger Test auch unter guten bis optimalen Rahmenbedingungen durchgeführt werden kann.

Die Kernaufgaben, die Knackpunkte des intelligenten Netzes werden im Verteilnetz zu bündeln, zu regeln und zu kommunizieren sein. Die Stromverteilnetze werden eine komplett neue und eine völlig andere Qualität erhalten, gerade mit Blick auf die sog. „Energiewende“ und die sog. „regenerativen Energien“.

Derzeit speist z. B. eine herkömmliche Solaranlage nur Strom ins Netz ein, d. h., die Tätigkeit der Anlage ist nur auf eine Richtung ausgelegt. Deswegen können und werden sich mehrere Anlagen – z. B. zwei Anlagen in ein und derselben Straße –gegenseitig beeinflussen, stören oder gar blockieren; so etwas wirkt natürlich auch störend auf das Stromnetz zurück.

Dies soll sich mit einer neuen Generation der EEG-Anlagen ändern. Zukünftig werden die Anlagen so konstruiert sein müssen, dass diese Anlagen in der Lage sind Systemdienstleistungen im Verteilnetz zu übernehmen, also nicht nur für das Einspeisen des Stroms bereit zu sein haben, sondern auch Dienste zur Netzstabilität übernehmen müssen. Daraus folgt, dass in Zukunft jede Anlage (ob gewerblich oder privat – dies ist gleich) zum Verteilnetz gehören wird, und Systemdienstleistungen des Verteilnetzes übernehmen soll. Falls dies ein privater Haushalt nicht leisten kann oder will – egal aus welchen Gründen –, so wird dieser Haushalt die nicht geleisteten Dienstleistungen zu bezahlen haben, z. B. dem Netzbetreiber. Anlagenbetreiber, die die Systemdienstleistung erbringen, werden dafür vom Netzbetreiber entlohnt werden. Dies wird auch für einen Haushalt gelten, der vollkommen autark dasteht. Autark in der Beziehung, dass dieser Haushalt nicht nur eine EEG-Anlage betreibt, sondern darüber hinaus auch noch über einen Stromspeicher (Akku) verfügt, so dass der Haushalt tatsächlich zu einer autarken Insel umgewandelt werden kann, aber trotzdem eine Netzverbindung besteht. Auch solche autarken Haushalte werden zumindest die Dienstleistung der „Netzstabilität“ zu berappen haben.

Die EEG-Anlagen in das Verteilnetz zu integrieren wird nur der erste Schritt sein. Peu à peu wird das Procedere ausgeweitet. Die Vielzahl von EEG-Erzeugungsanlagen sollen so zu virtuellen Flächenkraftwerke zusammengefügt werden und sich wie ein konventionelles Großkraftwerk am Netz verhalten. Die Pläne und Gedankenspiele gehen dahin, dass zukünftig jedes moderne Haushaltsgerät ab 800 Watt Teil des Verteilnetzes werden muss und Systemdienstleistungen anzubieten hat – d. h. intelligente Haushaltsgeräte sollen zum Einsatz kommen.

Auch hier gilt dann: Kann dies ein privater Haushalt nicht – unbeschadet der Gründe des Nicht-Könnens –, so muss dieser Haushalt diese Systemdienstleistungen bezahlen. Das Endziel ist es demnach, dass alle privaten Haushalte – nicht nur Handel, Industrie und Gewerbe – in das Verteilnetz integriert werden und nur noch technische Anlagen und technische Geräte (auch in privaten Haushalten) zum Einsatz kommen, die dem Ziel der Netzstabilität dienlich sind. 

Die Rolle des großen Dirigenten wird die „Bundesnetzagentur“ zu spielen haben. Dieser Dirigent wird alle Haushalte – egal ob privat oder gewerblich – zum Verteilnetz einer Region zusammenpressen müssen, damit die vielen und teilweise dann eben auch ziemlich kleinen Mitglieder des Verteilnetzes zielführend miteinander kommunizieren können. 

Mit Blick auf einen künftigen Probelauf folgt daraus, dass alle Netze – vom kleinen Firmennetz bis hin zu großen Flächennetz – in ein regionales Verteilnetz einzubinden sind. Folglich wird es in der endgültigen Praxisphase eine große Anzahl an regionalen Netz-Cluster geben; deren Summe das Stromnetz des Staates sein wird.

Auf den ersten Blick sieht es dann m. E. nur so aus, als ob sich in einem solchen Cluster viele kleine Netze, die miteinander kommunizieren, tummeln werden. Für mich wirkt dies eher so, als ob dann die kleinen und mittleren Netze alle mit der Zeit in diesen großen regionalen Clustern aufgehen werden. Wie viele von den heute ca. 900 kleineren, mittleren und großen Netzen werden dann noch übrigbleiben? Viele sicher nicht; denn die großen Netzbetreiber werden die kleineren – da kein Wettbewerb in den Netzen im eigentlichen Sinne stattfinden kann – so nach und nach einsacken. 

Weiter gesponnen heißt dies mit Blick auf ganz Deutschland, dass von den derzeit gut 900 „Netzbetreibern“ nur höchstens zwei bis drei Dutzend übrigbleiben werden, wenn überhaupt so viele – die vielen kleinen und mittleren Betreiber sind also in einem der Cluster einzudampfen, zu eliminieren. „Wettbewerb“, nach Franz Böhm – einem der Väter der „sozialen Marktwirtschaft“ – das genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte, stört sowieso nur. Welcher Politiker möchte – außer in Sonntagsreden – tatsächlichen und funktionstüchtigen Wettbewerb? Im eigentlichen Sinne keiner, deshalb erklärt man den „Wettbewerb zu einer staatlichen Veranstaltung“ und regelt den Wettbewerb zu Tode.

Realisierung

Will eine Regierung dieses Ziel – „intelligente Netze“ – realisieren, so haben die Politiker die Menschen dazu zu bringen, dass diese ihre Privatwohnungen auf moderne Haushaltsgeräte und EEG-Anlagen umrüsten, die systemdienstleistungsfähig sind.

Der einfachste Weg, der m. E. auch wahrscheinlich umgesetzt werden wird, erfolgt über die Kosten. Müssen diese Dienstleistungen richtig teuer durch private Haushalte bezahlt werden, dann werden die Privaten zügig auf moderne Geräte umrüsten – zumindest jene, die sich dies leisten können. Die „reiche Sozialrentnerin“ wird dies finanziell kaum leisten können, also wird diese sicherlich mit vor Begeisterung glühenden Augen die „Systemdienstleistungen“ einkaufen und von einem Leben im „Wohlstand für ALLE“ weiter nur träumen. Schon jetzt mehren sich die Meldungen, dass der Strom für immer mehr Haushalte zum „Luxusgut“ mutiert – z. B. war kürzlich bezüglich einer ziemlich kleinen Dorfgemeinde zu lesen, dass dort mehr als ein Dutzend Haushalte zwangsweise von der Stromversorgung ausgeschlossen wurden. Mitleidige Nachbarn, die einen solchen Haushalt mittels Verlängerungskabel wenigstens mit einem Minimum an Strom versorgen wollten, lernten selbstverständlich die ganze Härte eines deutschen Ordnungsamtes kennen –   Bußgelder waren fällig. Jene subversiven Elemente, welche die Dreistigkeit an den Tag legten und tätiges Mitleid praktizierten, lernten die ganze „Wehrhaftigkeit“ und „Stärke“ des „deutschen Rechtsstats“ kennen – in einem solchen „Rechtsstaat“ kann sich wahrlich jedermann geborgen fühlen. Es ist m. E. davon auszugehen, dass die Einkaufspflicht teurer Systemdienstleistungen aus dem Verteilnetz ein ungeheures Mehr an Berichten einer solchen Art des wohligen Behagens für diesen „Rechtsstaat“ erzeugen wird.

Es ist naheliegend zu vermuten, dass die Stromrechnung eines Endverbrauchers um die Punkte „Systemdienstleistungen“ erweitert werden wird, und zwar in gestaffelter Form, nach der Art der einzelnen Dienstleistungen.

Wird die Stromrechnung dadurch nicht verkompliziert werden? Nein, nur noch etwas komplizierter als die Stromrechnung heutzutage sowieso schon ist, welche ein Stromversorger anhand peinlich genauer Vorschriften des Gesetzgebers seinem Kunden ins Haus zu schicken hat. Heute bereits wimmelt es auf der Rechnung von Umlagen, Abgaben, Steuern und Gebühren, durch die „Otto Normalverbraucher“ oder „Lieschen Müller“ kaum noch durchblicken: EEG-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, KWK-Gebühr, Konzessionsabgabe usw. – der Phantasie bei der Auflistung zum Zwecke der „Gebühren für Systemdienste“ sind sicherlich keinerlei Grenzen gesetzt.

Außerdem hat so etwas für die Politiker, die solche Vorschriften erlassen, einen schönen Nebeneffekt. Der Verbraucher schimpft in der Regel über den Kassierer, es wird normalerweise nicht über den Verursacher – für den der Stromlieferant zu kassieren hat – geschimpft. Der „Caissier“ ist der Böse, „l’État“ wird für den Bezahl-Michel nie und nimmer der Böse sein können.

Also kann die Regierung ohne große Umstände auch die Kosten jener Systemdienste per Stromrechnung einziehen lassen. Und ich gehe davon aus, dass dies so kommen wird und der Strompreis für die kWh dann sicherlich, wenn alle Systemdienstleistungen bezahlt werden müssen, bei weit über 50 Eurocent liegen wird

Ergo, diejenigen Stromverbraucher, die das nötige Kleingeld flüssig haben, werden schnellstens auf moderne Anlagen und Haushaltsgeräte umrüsten, um einer solchen Verpflichtung, alle Dienste einkaufen zu müssen, auszuweichen. Die restlichen Verbraucher werden natürlich auch versuchen sich der Dienstleistungs-Umklammerung zu entziehen; dies aber nur eben in der Art, wie sie sich peu à peu eine Umrüstung, eine Erneuerung ihres Haushalts leisten können. Und eine Vielzahl der sog. „sozial Schwachen“ wird aufgrund der finanziellen Lebenslage dem Schwitzkasten der Bezahlung des Großteils jener Dienstleistungen sicherlich kaum entrinnen können. 

Gesetzesnormen – Kommunikation – Sicherheit

Weiter sollte es jedem klar sein, dass schon für einen solchen Probelauf umfangreiche Änderungen der relevanten Energiegesetzes (EEG, EnWG, StromStG etc.) erforderlich sind – erst recht sind diese notwendig, wenn aus dem Probelauf eine Praxisphase werden wird, die dann auch nicht aufzuhalten ist. Alleine das EEG wird sehr komplex zu überarbeiten sein, weil einerseits die „alten Anlagen“ vertragsgemäß noch ungefähr zwei Jahrzehnte laufen und die „neuen, intelligenten Anlagen“ nur peu à peu hinzukommen werden. Und diese neuen Anlagen sind dann im EEG-Gesetz nicht als „nur-einspeisende“ Anlagen zu definieren, sondern als Teil des Verteilnetzes.

Einsichtig sollte es für jedermann sein, dass das ganze Regelwerk eines solchen Procedere ein komplexes Problemfeld umfassen wird, welches von der Politik, nebst ihrer Bürokratie gelöst werden muss. Doch das Agieren der deutschen Politiker und Bürokraten in Sachen „komplexer Probleme“ erinnert mich an eine Rede, die Kurt Biedenkopf zum 100. Geburtstag Franz Böhms gehalten hatte. Biedenkopf sagte damals, dass komplexe Probleme einfache Lösungen verlangen; doch leider würden Politik und öffentliche Verwaltung komplexe Probleme gleichsetzen mit kompliziert, und er (Biedenkopf) habe dann oft den Eindruck, als würde grundsätzlich Komplexität mit Kompliziertheit – auch und gerade bei den Lösungswegen – verwechselt.

Eine Realisierung des „komplexen“ Generalthemas der „intelligenten Netze“ lässt – folgt man Biedenkopf – schlimme Dingen befürchten! Das neue, notwendige gesetzliche Regelwerk für die „intelligenten Netze“ wird derart kompliziert gestaltet werden, dass die Praxis der „intelligenten Netze“ für die zwangsweise Beteiligten – die üblichen „Mitesser“ einmal ausgeblendet – nur furchtbar teuer werden kann.

Außerdem stellt sich vehement die Frage nach der Sicherheit der Kommunikation in solchen komplexen Systemen. Alle Anlagen – und dies wird eine ungeheure Anzahl sein – des intelligenten Netzes müssen miteinander kommunizieren. Wie soll dies erfolgen? Die Kommunikation zwischen den Anlagen kann nur mit Hilfe modernster Informationstechnik erfolgen, sprich; Mittels einer totalen Digitalisierung. Und wie wird die Sicherheit der Kommunikation technisch gewährleistet sein? Eine totale Digitalisierung heißt m. E. aber auch, dass sich die Gefahr von Hacker-Angriffen enorm verschärfen wird. Dabei fallen mir, der ich sicher dv-technisch eine Niete bin, schon allerhand Möglichkeiten an hässlichen Spielereien ein; Spielchen in der Art und Weise, die z. B. damit vergleichbar sind, dass das Navigationsgerät den Kölner Autofahrer nicht heimwärts nach Köln leitet, sondern nach Düsseldorf. Was den professionellen Hackern alles einfallen kann und wird, dies möchte ich mir gar nicht vorstellen. Richtig zu Berge stehen mir die Haare, wenn ich – siehe oben das Stichwort Biedenkopf – noch dazu davon ausgehe, dass die erforderliche elektronische Infrastruktur der intelligenten Netze in Deutschland, aufgrund der komplizierten Vorgaben durch die Politik, sicherlich noch weitaus anfälliger für Hacker-Angriffe sein wird.

Fazit:

Die Wahrscheinlichkeiten von Störungen, Ausfällen usw. im Netz werden m. E. durch die Einführung intelligenter Netze nicht abnehmen, sondern eher höher sein. Die erhöhte Verwundbarkeit durch Hacker-Attacken kann z. B. dazu führen, dass es bei Ausfall irgendwelcher Komponenten und nicht vorhandener Redundanzen (Reserven kosten Geld, es wird schon alles gut gehen) zu einer Kettenreaktion, zu einem Dominoeffekt an Ausfällen mit Chaos etc. kommen kann.

Ein weiterer Nebeneffekt für „Big Brother“ ergibt sich natürlich noch nebenher. Sobald alle Haushalte – oder doch deren übergroßer Teil – ins total digitalisierte Verteilnetz eingegliedert sind, werden die Haushalte noch gläserner werden als bisher sowieso schon.

Anmerkung der Redaktion: Derzeit ist ein Gesetzeswerk in der Beschlussrunde welches vorsieht, dass ab 2017 alle Verbraucher über 6000 kWh per Jahr gezwungen werden auf "intelligente Zähler" umzurüsten. Ab 2020 gilt das dann für alle Verbraucher. George Orwell hat es schon früh gewusst!

Quelle des Biedenkopf-Zitats:

Biedenkopf, Kurt et. al.: Wirtschaftsordnung als Aufgabe: Zum 100. Geburtstag von Franz Böhm. Krefeld 1995, S. 25. Biedenkopf dort auf S. 24.

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