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Leserbrief an die FAZ: „Abgasskandal: Kraftfahrtbundesamt stellt VW Ultimatum“

Leserbrief an die FAZ: „Abgasskandal: Kraftfahrtbundesamt stellt VW Ultimatum“

Es sollte endlich, die physikalische Gesetzmäßigkeit der CO2Abhängigkeit vom Kraftstoffverbrauch zur Kenntnis genommen werden. Diese ist ebenso nur eine Frage der Umrechnung, wie die zuvor erfolgte Umstellung der Leistungsangabe in PS auf die von den SI-Einheiten abgeleitete Einheit kW. Auch die Diskussion um eine CO2 basierte Kfz-Steuer ist neuen Wein in alten Schläuchen zu verkaufen, da die bisherige Kraftstoffsteuer auf den im Zuge der Verbrennung gebildeten COAnteil einfach umgerechnet werden kann. Hierdurch würde das Kraftfahrtbundesamt (KBA) verhindern, dass überhaupt Manipulationssoftware zum Nachweis der dann überflüssigen Abgasverordnung nützlich wäre.

Mit den EU-Auflagen aus dem Jahr 2012, demnach ab 2020 nur noch ein CO2 Ausstoß von 95 g/km als Durchschnittswert zulassungsfähig sein wird, hat sich die EU voll der auf dem Gebiet des sogenannten „Klimaschutzes mittels anthropogener CO2-Reduzierung“ üblichen Vernebelungstaktik zu eigen gemacht.

Tatsache ist, dass zwischen Kraftstoffverbrauch und dem CO2-Ausstoß ein fester physikalischer Zusammenhang besteht:

Es ist daher sehr erstaunlich, wie wenig die physikalische Gesetzmäßigkeit der CO2 Abhängigkeit vom Kraftstoffverbrauch zur Kenntnis genommen wird. Diese ist ebenso nur eine Frage der Umrechnung, wie das folgende Beispiel verdeutlicht.

Für Benzol etwa gilt: 

1kg Benzol + 3,07kg Sauerstoff ⇒ 0,69 kg Wasser + 3,38 kg CO2 + 12 kWh Thermische Energie

Es ist an der Zeit, dem Bürger die physikalische Wahrheit zu sagen, dass nämlich zwischen dem CO2 Ausstoß und dem Treibstoffverbrauch, der ja bereits mit hoher Steuerlast von rd. 40 % beaufschlagt ist, ein naturgesetzlicher Zusammenhang besteht: Beim Diesel beträgt der ausgestoßene CO2-Anteil 2,65 kg je Liter, beim Benzin sind es 2,37 kg je Liter.

Nimmt man für eine sicher zulässige und praxisnahe Mittelwertbildung 2,5 kg CO2/l an, so ergibt sich der zulässige Treibstoffverbrauch in l/100 km, wenn man den Zahlenwert des CO2 Ausstoßes in g/km durch 25 dividiert. Umgekehrt erhält man die CO2 Emission in g/km, wenn man den Kraftstoffverbrauch in l/100 km mit 25 multipliziert. Der CO2-Grenzwert 95 g/km ist z.B. identisch mit der Forderung nach 3,8 l/100 km als Verbrauchsgrenzwert. Ein Auto, welches bis zur nächsten Tankfüllung im Winter über 7 l/100 km verbraucht, hat rund 175 g/km CO2 emittiert, ganz gleich was in Werbebroschüren verkündet wird.

Jedermann würde sich unter der Formulierung der Obergrenze: “ 3,8 l/100 km “ etwas Reales vorstellen können. 

Man fürchtet sich jedoch vor dieser Wahrheit, weil dann jeder realistisch denkende Autofahrer sofort erkennt, dass dies für ein familiengerechtes Auto noch lange eine schöne Utopie sein wird und die erlebte Praxis eine ganz andere ist. Es lebe der Etikettenschwindel, beim CO2 ebenso wie beim Ökostrom. Außerdem ist der reale CO2 Ausstoß ebenso wie der Kraftstoffverbrauch – wie jeder Autofahrer weiß – weniger von der Prospektangabe der Autohersteller als von der Fahrzeuggröße, der Fahrweise und den Witterungsverhältnissen abhängig.

Fazit:

Für die Umrechnung vom Kraftstoffverbrauch in l/100 km auf CO2 Emission in g/km gilt
mit guter Näherung: CO2 Emission in g/km = Kraftstoffverbrauch in l/100km mal 25.

oder:         Kraftstoffverbrauch in l/100km = CO2 Emission in g/km dividiert durch 25.
Ob die Dienstwagen der politischen Führungsriege ab 2020 nur noch unter 4 l/100 km Kraftstoff verbrauchen, darf wohl bezweifelt werden, es sei denn, unsere Politiker folgen dem Vorbild von Papst Franziskus, der im Weißen Haus zu Obama mit einem Fiat 500 vorgefahren ist.

Helmut Alt

Leserbrief von Prof. Dr.-Ing. Helmut Alt zum Artikel „Abgasskandal: Kraftfahrtbundesamt stellt VW Ultimatum“ vom 27.09.2015

erschienen zuerst bei ScienceSceptical

Bild oben rechts: Das Volkswagen-Werk in Wolfsburg User:High Contrast (Own work (taken by me)) [CC BY 2.0 de ] via Wikimedia Commons