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Probleme mit der Windstromerzeugung und der Stromspeicherung im eingeläuteten Zeitalter der „Dekarbonisierung“

Im Rahmen der im Jahre 2014 definierten Energiewende macht der Zubau an Windenergie im Konzert der alternativen Energien den überragenden Anteil aus (1):

Solarenergie                            2,5 GW (brutto)/a                                

Windenergie onshore               2,5 GW (netto)/a          

Windenergie offshore               6,5 GW bis 2020                                                                                                    15 GW bis 2030                             

„Sonstige“ (Biogas, etc.)      rd. 100 MW (brutto)/a

Der Zubau der Windenergie offshore für die Zeit nach 2030 ist noch nicht festgelegt. Angaben zum Leistungsangebot über konventionelle Stromerzeuger werden nicht gemacht.

Aus diesen Angaben errechnen sich bis 2050 folgende Stromerzeugungskapazitäten:

Aus diesen Zahlen wird der ungeheuere Ausbau an Kapazitäten für die alternativen Energien  im Jahre 2050 deutlich: 283 GW bei einem Leistungsbedarf für Deutschland, der schwankend in der Regel zwischen etwa 40-80 GW liegt (vgl. später).

Eingespeiste Stromleistung über Wind und Solar und erforderliche Stromspeicherung gemäß den angegebenen Nutzungsgraden des „Sachverständigenrates für Umweltfragen“ (SRU)

Nach dem „Sachverständigenrat für Umweltfragen“ (SRU) wird der Nutzungsgrad (Leistungsäquivalent) der alternativen Energien im Sondergutachten von Januar 2011 wie folgt angegeben:

                                          Solar                            14,9%                                               Wind onshore                26,2%                                                 Wind offshore                49,4%

                                                                                                                                                                                                              Auf der Basis der „Energiewende 2014“ würde sich daraus eine eingespeiste Kapazität für die im Jahre 2050 installierten Leistungen über die alternativen Energien wie folgt errechnen:

 

Zunächst bleibt festzuhalten, dass bei den vom SRU definierten Nutzungsgraden für Wind und Sonne die mittlere eingespeiste Leistung den Leistungsbedarf übersteigt. Dies wird aber im Folgenden nicht weiter diskutiert, da die Nutzungsgrade von Wind und Solar deutlich zu hoch angesetzt worden sind.  In diesem Kapitel soll lediglich das Problem der unabdingbaren Stromspeicherung behandelt werden.

Die mittlere eingespeiste Leistung über Wind und Sonne von 61,5 GW liegt größenordnungsmäßig etwa mitten im Bereich des Leistungsbedarfs in Deutschland zwischen etwa 40-80 GW, die „Sonstigen“ spielen eine untergeordnete Rolle, der verbleibende Rest bis zu der Spitzenleistung von 80 GW muß nach der „Energiewende 2014“ im Jahre 2050 über Erdgas beigestellt werden.

Durch die Fluktuation der Wind- und Solarstromerzeugung ist das Leistungsangebot von 61,5 GW    aber nur ein Mittelwert. In Wirklichkeit schwankt das Stromangebort über Wind und Solar in weiten Grenzen. Im Winter, wenn die Solarstromerzeugung gegen Null geht, bestimmt die Schwankung des Windstromangebotes die Grenzen des Leistungsangebotes (Bild 1; Gesamtleistung von März 2011 auf eine Stromleistung von 40 GW hochgerechnet), im Sommer die Wind- und Solarstromleistung (Bild 2). (2,3)

Bild 1: Gesamtwindleistung von März 2011, hochgerechnet auf eine Stromleistung von 40 GW

Aus Bild 1 wird deutlich, dass bei einem fluktuierenden Leistungsangebot über Wind zwischen 0 und 180 GW zur Erstellung einer mittleren Stromleistung von 40 GW (bzw. einer äquivalenten Strommenge) das über dem Mittelwert anfallende Leistungsangebot gespeichert und unterhalb des Mittelwertes wieder eingespeist werden muß- hier in Ermangelung von Stromspeichern 20 GW über Erdgas.

Muß das Erdgas durch Stromspeicher ersetzt werden, errechnet sich im Mittel für den Tag folgende Speicheranzahl:

20 GW x 24h = 480 GWh   bzw.   480 GWh/8,4 GWh = 57 Speicher der Goldisthal-Größe

(der    20 GW/1,05 GW x 24h/8h  = 57 Speicher)

Das größte deutsche Pumpspeicherwerk Goldisthal hat eine Leistung von 1,05 GW und kann diese Leistung über 8 Stunden liefern: 8,4 GWh (Kosten 600 Mio. € bei einer Bauzeit von elf Jahren).

Natürlich scheidet der Bau von Pumpspeicherwerken in Deutschland aus. Da andere Stromspeicher wegen ihres niedrigen Wirkungsgrades und damit ihren hohen Kosten (z.B. „Power-to-Gas“) ausscheiden, wird im Folgenden zur Beschreibung des Ausmaßes der zu speichernden Strommenge der Goldisthalspeicher „quasi als Maßeinheit“ verwandt.

Bild 2: Einspeiseleistung Wind+Solar, Kraftwerke größer 100 MW, Export-Import sowie Leistungsbedarf im April 2014

Bild 2 zeigt das Leistungsangebot über Wind und Sonne sowie u.a.den Leistungsbedarf im Mai 2014 bei einer Stromerzeugung über die alternativen Energien von etwa 25%, die aber im Jahre 2050 dann im Zeitalter der „Dekarbonisierung“ (Verzicht auf die Verbrennung von Kohlenstoffträgern) definitionsgemäß 100% betragen muß, d.h.dass die hier sichtbaren Wind- + Solarspitzen mit dem Faktor 4 mal zunehmen sind. Aus dem Bild lassen sich dann Leistungsschwankungen zwischen 0 und 140 GW abgreifen, die im Zeitalter der „Dekarbonisierung“ nicht mehr über konventionelle Stromerzeuger ausgeglichen werden können (nebenbei sei bemerkt, dass die Netzkapazität in Deutschland bei etwa 80 GW liegt).

Bei der weiten Spreizung der Stromleistungen über Wind und Solar um den Mittelwert ist der Ansatz der Speicherung der halben Leistung bzw. Strommenge für einen kurzen Zeitraum bei den Wetterverhältnissen in Deutschland in erster Annäherung gerechtfertigt. (Eine Rechtfertigung der Speicherung der halben Leistung wäre nicht mehr gegeben, wenn die Streubreite der Stromleistung aus Wind und Sonne näher um den Mittelwert schwanken würde). Für eine exakte Berechnung der Speicheranzahl müßte über einen längeren Zeitraum eine statistische Auswertung der Wetterverhältnisse in Deutschland vorgenommen werden. Erschwerend kommt weiter hinzu, dass die Berechnung der Anzahl an Speichern durch das stochastische Verhalten des Strombedarfes wie der fluktuierenden Stromerzeugung über Wind und Sonne mathematisch nicht möglich ist. (4) Wie sich aber bei der Betrachtung der erforderlichen Stromspeicherung über einen längeren Zeitraum herausstellen wird, löst sich dieses Problem von selbst (vgl. später).

Die zwingende Erfordernis der Stromspeicherung soll schließlich auch noch einmal anhand des im IWES-Windreport 2014 ausgewiesenen Zubaus von Windstrom in den einzelnen Bundesländern bis 2024 aufgezeigt werden (Bild 3).(5)

 Bild 3: Zubau Wind in den einzelnen Bundesländern von 2014 bis 2024

Danach soll die Windenergie von 2014 bis 2024 von 34,8 auf 97,9 GW ausgebaut werden. Wird diese praktische Verdreifachung des Windausbaus basierend auf der Leistung über Wind und Solar und den Wetterverhältnissen im Mai 2015 hochgerechnet – wobei sowohl die Leistung über den Wind als auch über Solar mit dem Faktor 3 multipliziert wurde- und vergleicht man das Leistungsangebot im Jahre 2024 mit dem heute benötigten (Bild 4) (6), so zeigt sich auch hier die zwingende Forderung nach Stromspeichern. Da aber technisch ausgereifte und kostenmäßig vertretbare Stromspeicher in überschaubarer Zukunft nicht zur Verfügung stehen werden, (7) stellt sich die Frage, wie diese Energiewende funktionieren soll.

Bild 4: Wind- und Solarleistung im Mai 2015 und Werte hochgerechnet mit dem Faktor 3 für Mai 2024

Bei einer Verdreifachung der täglichen Fluktuation alleine über den Solarstrom ergeben sich nämlich Leistungsspannen zwischen 0 und etwa 100 GW. Werden die Wind- und Solarspitzen addiert, so errechnen sich Spitzenwerte bis 170 GW.

Wie bereits erwähnt, stellt diese hier angesetzte Verdreifachung der Stromangebotes über die alternativen Energien Wind und Solar bei weitem noch nicht die für das Jahr 2050 festgelegten Kapazitäten laut „Energiewende 2014“ dar. (s.o.-vgl. auch (4))

Wenn nun nach der „Energiewende 2014“ und nach den Angaben der Nutzungsgrade für Wind und Sonne des SRU täglich 61,5 GW bzw. die äquivalente Strommenge aufgebracht wird (vgl.oben), muß dann nach diesen Ausführungen die Hälfte des Leistungsangebotes über Wind und Sonne gespeichert werden können:

                                                 61,5/2    =  30,8 GW                       

bzw……        30,8 GW x 24h = 739 GWh/Tag  bzw.  739/8,4 = 88 Speicher (Goldisthal)

Kann die Leistung von 30,8 GW nicht über Speicher aufgenommen werden,müssen die Wind- und Solaranlagen hälftig still gesetzt werden mit für Deutschland nicht bezahlbaren Stromkosten (8).

Wie bereits erwähnt, ist die Berechnung des Bedarfes an täglichen Stromspeichern nicht exakt möglich. Dieses Problem löst sich aber von selbst, da gerade im Winter bei wenig Sonne und Wind durch bestimmte Wetterlagen teilweise 14 Tage kein Strom über Wind und Sonne erzeugt werden kann. Es müssen dann

              14  Tage x 61,5 GW x 24h  =  20.664 GWh  

entweder über Erdgas abgedeckt oder gespeichert werden:

             20.664 GWh /8,4 GWh = 2.466 Speicher    (vgl. auch (4)).

Dadurch ist die Diskussion um die Frage nach der Anzahl Speicher pro Tag obsolet geworden.

Im eingeläuteten Zeitalter der „Dekarbonisierung“ muß auf Erdgas verzichtet werden, d.h. der Bau dieser Stromspeichern ist unerläßlich, worauf im folgenden Kapitel eingegangen wird.

Eingespeiste Stromleistung über Wind und Sonne und erforderliche Stromspeicherung gemäß den tatsächlichen Nutzungsgraden im Jahre 2014

Im Gegensatz zu den Angaben des SRU liegen aber in 2014 die Nutzungsgrade der Solaranlagen bei nur 10,3%, die der Windanlagen onshore bei 16,8%, während die der Windanlagen offshore in der Nordsee von 40% in 2009 auf etwa 20% in 2014 abgefallen sind (Bild 5).(9)

Bild 5: Abfall Nutzungsgrad Wind offshore von 2009 bis 2014

Dies deutet auf große technische Schwierigkeiten bei den Offshore–Anlagen hin, was nicht verwundert, da ein konventionelles Kraftwerk z.B. mit 1000 MW zwangsläufig weniger Störungsquellen und damit Wartungsaufwand erfordern wird als bei gleicher eingespeister Leistung 1000 Windkraftanlagen offshore. Denn gebräuchliche Anlagen mit 5 MW Nennleistung und einem Nutzungsgrad von 20% speisen 1 MW ein (An jede Windanlage ist dann ein Kraftwerk (Generator) angeschlossen).

Forschungsarbeiten zu diesem Thema haben ergeben, dass Windanlagen onshore pro Jahr 1-2% ihrer Leistungen einbüßen, Windanlagen offshore sogar 6% durch den höheren Verschleiß und die vermehrten Ausfallzeiten (9).

Errechnet man nun über die im Jahre 2050 gemäß der "Energiewende 2014" festgelegten Erzeugungskapazitäten der alternativen Energien die möglichen eingespeisten Leistungen anhand der in 2014 erzielten Nutzungsgrade, so ergeben sich folgende Werte:

Damit liegt die täglich angebotene Leistung über die alternativen Energien gemessen an den angegebenen illusorischen Nutzungsgraden des SRU (73,7 GW) mit 50 GW erwartungsgemäß deutlich niedriger.

Eingespeiste Stromleistung über Wind und Sonne und erforderliche Stromspeicherung gemäß „Energiewende 2014“

Da nach der „Energiewende 2014“ im Jahre 2050 Strom nur noch aus alternativen Energien und Erdgas erzeugt werden soll, errechnet sich eine  eingespeiste Leistung über alternative Energien im Mittel von nur 50 GW, über Wind und Solar von 37,8 GW.

Durch die niedrigeren Nutzungsgrade über Wind und Solar wird über die fluktuierenden Stromerzeuger Wind und Solar nur noch täglich im Mittel 37,8 GW beigestellt, wobei sich ein erforderliches Speichervolumen von zunächst nur noch

37,8/2 (42,1/2)  = 18,9 (21,1) GW                                                                                                                                                                                                           

ergibt entsprechend

18,9 GW x 24h = 454 GWh     bzw.   454 GW/8,4 GW  = 54  Speicher.

Bei einer täglich aufzubringenden Strommenge  von etwa 1.507 GWh entsprechen

                             37,8  GW   x   24h    =   907  GWh

gerade einmal 60%, einschließlich der „Sonstigen“ (12,2 GW x 24h  = 293 GWh) dann

80% der täglichen erforderlichen Stromerzeugung, d.h. (1 507-(907+293=) 307 GWh/Tag müssen über Erdgas aufgebracht werden.

Für eine Überbrückung von 14 Tagen müssen dann

    14 Tage  x  307 GWh   =  4.298 GWh                    über Erdgas                   

und

    14 Tage   x   37,8 GW   x  24h   =  12.700  GWh

entweder zusätzlich über Erdgas aufgebracht oder gespeichert werden:

        12.700 GWh  :  8,4  GWh  =  1.512 Speicher  (vgl. auch (4)).

Diese Zusammenhänge und ihre Bedeutung im Zeitalter der „Karbonisierung“ werden im nächsten Kapitel behandelt.

Eingespeiste Stromleistung über Wind und Solar und erforderliche Stromspeicherung im Zeitalter der „Dekarbonisierung“

Wenn aber dann die auf dem G7-Gipfel in Elmau eingeläutete „Dekarbonisierung“ greift (Verzicht auf die Verbrennung von Kohlenstoffträgern), muß dann die über Erdgas abgedeckte Leistung zwangsläufig zusätzlich über Wind- und Solarstrom dargestellt werden, nämlich in der Spitze

                     80 GW – 50 GW= 30 GW (s.o.).

Um diese Spitzenleistung von 80 GW darstellen zu können, sind dann  weitere

                                269,5 GW x 30 GW/37,8   =  213,9 GW               

über Wind- und Solarstrom zu installieren (oder die Mehrleistung müßte über mehr Speicher beigestellt werden).

Das bedeutet, dass sich die zu installierende Leistung über Wind und Sonne von ursprünglich 269,5 GW insgesamt auf

      269,5 GW  +  213,9 GW      =   483,4 GW

erhöht, einschließlich der „Sonstigen“ auf 496,9 GW insgesamt  ( der Flächenbedarf wäre gewaltig (vgl.(4)).

Für diese Spitzenleistung von 80 GW täglich wären dann insgesamt

                                  37,8/2 +  30/2  =  18,9  +  15  = 33,9  GW      bzw.

                                       33,9 GW x 24h  =  813,6 GWh/Tag                 bzw.

                                     813,6 GWh/8,4 GWh  =96,8  Speicher

über eine Stromspeicherung abzudecken.

Die Anzahl Speicher bei einer winterlichen 14-tägigen Windflaute würde sich erhöhen auf:

                             14 Tage x (37,8+30) GW x 24h = 22 781 GWh       bzw.

                             22 781 GWh/8,4 GWh    =  2.712 Speicher, ein technisches und wirtschaftliches Desaster.

Wenn sich Deutschland weiter an einem am Weltuntergang orientierten Ökologismus beteiligt, verabschiedet es sich mit einer nicht bezahlbaren und nicht gesicherten Stromerzeugung als Industrienation und kehrt zurück zum Agrarstaat. Eine Abwanderung der Industrie aus Deutschland hat schon längst begonnen.

Mit den oben dargestellten Zusammenhängen ist auch die häufig zu hörende Aussage, dass Wind offshore grundlastfähig sei, in den Bereich der Illusionen einzuordnen. Das zeigt auch Bild 6, in dem die Stromerzeugung über Wind in den Ländern Schweden,Dänemark, Frankreich und Deutschland von Januar und Februar 2015 dargestellt ist.

 Bild 6: Windstromerzeugung in den Ländern Schweden, Dänemark, Frankreich und Deutschland von Januar bis Februar 2015

Schlußbetrachtung

Bevor nun die große „Dekarbonisierung“ (G7-Gipfel in Elmau) praktisch als „Neue Energiewende“ eingeläutet wird ( die weltweite Verringerung des CO2-Ausstoßes durch den Verzicht auf das Verbrennen von Kohle, Öl und Erdgas von 40-70% gegenüber 1990 bis Mitte und 100% bis Ende dieses Jahrhunderts) sollte doch zunächst einmal die technische Grundvorraussetzung diskutiert werden, wie eine ausreichende Möglichkeit der Stromspeicherung geschaffen werden kann, um dann die damit verknüpften hohen Kosten ebenfalls abschätzen zu können, bevor Deutschland mit alternativen Stromerzeugern zugepflastert wird. Dies gilt für die „Energiewende 2014“ und um so mehr für die eingeläutete „Dekarbonisierung“.

Grund für diese „Dekarbonisierung“ ist das durch nichts zu begründende „Zwei-Grad Ziel“, obwohl die Temperaturen seit etwa 19 Jahren nicht mehr ansteigen trotz zunehmender CO2-Gehalte in der Atmosphäre und der Tatsache, dass alle Warmzeiten nach der letzten Eiszeit wärmer waren als die jetzige, ohne nennenswerten anthropogenen CO2-Ausstoß.

Es stellt sich die Frage, wie lange wir uns diese fortlaufenden Vorstellungen von Energiewenden noch leisten können und dabei einem am Weltuntergang orientierten Ökologismus folgen, der primär auf der Ausbreitung von Angst und Schrecken fußt und harte Fakten negiert (wie sagte noch der Soziologe Niklas Luhmann: „Wer Angst hat, ist moralisch im Recht“).

Wenn sich nun z.B. Eon über einen Auftrag von 1,9 Mrd. € aus UK freut, um dort vor der südenglischen Küste einen Windpark mit 116 Anlagen und ca. 400 MW Nennleistung zu bauen und zu betreiben, so können nach Spaltung von Eon in einen die konventionellen Kraftwerks-Kapazitäten einschließlich Kernkraftwerke enthaltenden Teil und einen die alternativen Energien enthaltenden bei den oben ausgewiesenen Nutzungsgraden solche Aktivitäten nur noch als eine Flucht nach vorne angesehen werden. Ähnliches gilt für andere Unternehmen.

Don Quijote hielt Windmühlen für vielarmige Riesen und stellte sich zum Zweikampf. Es spricht viel dafür, dass die ständig zunehmende Zahl an Erbauern von Windanlagen offshore einen ähnlichen Kampf gegen die Windmühlen auszutragen haben wie einst Don Quijote de la Mancha in Miguel de Cervantes  spätmittelalterlichem Roman.

Zusammenfassung

Ausgehend von der in 2014 definierten Energiewende werden die Nutzungsgrade  der Stromerzeuger Wind und Solar nach dem Sondergutachten des „Sachverständigenrates für Umweltfragen“ (SRU) aus dem Jahre 2011 verglichen mit den in 2014 erzielten tatsächlichen Nutzunsgraden und die Konsequenzen für den Ausbau der Stromerzeugungskapazitäten für Wind und Sonne sowie die erforderliche quantitative Stromspeicherung beschrieben.

Ausgehend von den vom SRU definierten Nutzungsgrade bei einer im Jahre 2050 zu installierenden Leistung über die alternativen Energien nach der „Energiewende 2014“ von 283 GW ergeben sich eingespeiste Leistungen von 73,7 GW (61,5 GW über Wind und Solar, 12,2 GW über „Sonstige“), nach den tatsächlichen Nutzungsgraden in 2014 von nur 50 GW (37,8 GW über Wind und Solar, 12,2 GW über „Sonstige“) bei einer täglich erforderlichen Leistung zwischen 40 und 80 GW.

Da die im Sondergutachten des SRU angegebenen Nutzungsgrade von 14,9% für Solar, 26,2% für Wind onshore und 49,4% für Wind offshore zu sehr von der Wirklichkeit abweichen, wird dieser Fall in der Zusammenfassung nicht weiter verfolgt.

Basierend auf der „Energiewende 2014“ und den Nutzungsgraden aus 2014 müssen durch die Fluktuation der Stromerzeuger Wind und Solar zur möglichen Nutzung von Wind und Solar in 2050 für eine tägliche Leistung von 37,8 GW

                                           37,8 GW/2 = 18,9 GW

über Stromspeicher abgedeckt werden, wozu

           18,9 GW  x  24h  =  454 GWh     bzw.     454 GWh/8,4 GWh  =  54 Speicher

der Goldisthalgröße zur Verfügung stehen müssen (natürlich scheidet der Bau von Pumpspeicherwerken in Deutschland aus. Da aber andere Speicher aus Gründen zu hoher Kosten ausscheiden, wird hier zur Beschreibung der unerläßlichen Stromspeicherung der Goldisthalspeicher „quasi als Maßeinheit“ verwandt; Leistung 1,05 GW, die über 8h geliefert werden kann= 8,4 GWh).

Bei einem täglichen Strombedarf in Deutschland von rd. 1.507 GWh/Tag (550 000 GWh/a) werden einschließlich der „Sonstigen“  50 GW x 24h = 1 200 GWh/Tag  im Mittel über die alternativen Energien entsprechend 80% des täglichen Strombedarfes erzeugt, d.h. es müssen im Mittel   307 GWh über Erdgas abgedeckt werden.

Zur Überbrückung einer 14-tägigen Windflaute im Winter müssen dann 14 Tage x 307 GWh/Tag = 4.298 GWh über Erdgas aufgebracht werden und

     14 Tage  x 37,8 GW x 24h  = 12.700 GWh

zusätzlich über Erdgas beigestellt oder gespeichert werden:

         12.700 GWh/8,4 GWh  =  1.512 Speicher.

Aber im Zeitalter der „Dekarbonisierung“ (Verzicht auf die Verbrennung von Kohlenstoffträgern) ist der Einsatz von Erdgas nicht mehr möglich.

Im eingeläuteten Zeitalter der „Dekarbonisierung“ muß daher die gesamte Strommenge von 550.000 GWh/a über die alternativen Energien erzeugt werden.

Die alternativen Energien müssen dann so ausgelegt sein, dass sie auch die täglichen Leistungsspitzen von 80 GW abdecken, wovon 37,8 GW über Wind und Solar und 12,2 GW über „Sonstige“ nach den obigen Darstellungen bereits beigestellt werden. Es müssen aber dann durch den zwangsläufigen Verzicht auf Erdgas zusätzlich  80 GW – (37,8 GW+12,2 GW) = 30 GW über Wind und Sonne erzeugt werden.

Dazu muß die zu installierende Leistung über die alternativen Energien von 283 GW ausgehend auf 496,9 GW angehoben werden.

Von den 67,8 GW über Wind und Solar muß dann die Hälfte (33,9 GW) über Stromspeicher fließen, entsprechend 96,8 Speicher.

Für eine 14-tägige Windflaute im Winter ergibt sich dann eine Speicherzahl von

               14 Tage x 67,8 GW  x  24h  =  22 781 GWh

               22 781 GWh/8,4 GWh      =   2 712 Speicher– ein Desaster.

Das wäre für Deutschland die Abkehr vom Industriestaat hin zum Agrarstaat.

Bevor Deutschland mit alternativen Energien zugepflastert wird, sollten doch zunächst einmal die technischen und kostenmäßigen Grundvorraussetzungen dieser „Energiewende 2014“ diskutiert werden, bevor schon wieder eine „Neue Energiewende“ der„Dekarbonisierung“ aus der Taufe gehoben wird.

Literatur

1.Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, nicht amtliche Lesefassung des EEG in der ab 1.8.2014 geltenden Fassung (unter Zugrundelegung der Bundestagsbeschlüsse vom 27.6. und 4.7.2014)

2. www.oellerer.net   (vgl. auch  4)

3. Schuster, R.: Mitteilung vom 4.5.2014 (vgl.auch 4)

4.Beppler,E.: „Energiewende 2014- ein Debakel“; BoD; ISBN 978-3-7386-9418-5

5.IWES-Report 2014, Seite 16

6.Schuster,R.: Verdreifachung der Windstromleistung bis zum Jahre 2024 und Betrachtung des Überschussstroms anhand eines Beispieles

7.Douglas,H.; F.Endres: „Energiewende ohne Stromspeicher unmöglich, mit Speichern unbezahlbar“; EIKE 17.4.2015

8.Schuster,R.: Offshoretechnik im Vergleich

9.Kipp,R.: „Warum der Wind niemals „keine Rechnung“ schreibt und Windkaft teuer bleibt“; EIKE; 29.5.2015

10.Beppler,E,: „Energiewende – Zweite industrielle Revolution oder Fiasko?“; BoD; ISBN: 978-3-7322-0034-4

11.Schuster,R.: Einspeisung Windenergie in Schweden, Dänemark,Frankreich und Deutschland