Eine neue Methode, wie von Bürgerinitiativen Großwindradanlagen verhindert werden können

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Sven Johannsen und Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke
EIKE betont es immer wieder: Windräder erfüllen nicht die Kriterien einer umweltgerechten und wirtschaftlichen Stromerzeugung. Die Ausschlusskriterien sind ihre Unwirtschaftlichkeit, die Unstetigkeit ihrer Stromlieferung und die von ihnen angerichteten Umweltschäden. Für jedes Windrad ist die gleiche Leistung an Schattenkraftwerken (meist Gaskraftwerke) bereit zu stellen, um die Unstetigkeit der Stromlieferung auszugleichen. Je mehr Windräder, umso stärker die Stromfluktuation und umso höher der Aufwand zur Konstanthaltung von Netz-Spannung und -Phase. Ist diese Konstanz nicht mehr gegeben, kommt es zum Black-Out. Dessen Folgen sind in der Bundestags-Drucksache 17/5672 von 2011 anschaulich beschrieben (hier), das Lesen dieses Dokuments ist freilich nichts für schwache Nerven. Schlussendlich: CO2 lässt sich mit Windrädern nicht einsparen.

Windradanlagen können in einer modernen Industrienation allein schon wegen der geringen Leistungsdichte des Windes niemals wirtschaftlich sein. Sie sind fatal für unsere geschützten Greifvögel und Fledermäuse (hier). Die Propagierung von Windrädern weist daher die verantwortlichen Kommunalpolitiker als Umweltschädiger aus, die für den eigenen Profit oder für die Gemeindekasse billigend das Töten von Flugtieren, die Verschandelung ihrer Landschaftsumgebung und die Schädigung von Anrainern in Kauf nehmen. Bundes- und Landespolitiker, wie insbesondere die grüne Landesregierung in Baden-Württemberg, gehören ebenfalls zu den Umweltschädigern, denn sie schaffen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zerstörung unserer Natur.

Die Verlogenheit der grünen Windrad-Agenda geht schon daraus hervor, dass einschlägige grüne Aktivisten zwar den Schutz des Juchtenkäfers instrumentalisierten (um den Stuttgarter Hauptbahnhofneubau zu torpedieren), das tägliche Vogel- und Fledermaustöten durch Windräder aber bis heute schweigend und ungerührt billigen. Die Farbe „grün“ hat längst nichts mehr mit Umweltschutz zu tun, sondern steht heute ausschließlich für das ideologische Ziel der Gesellschaftsveränderung und der Deindustrialisierung Deutschlands.

Es bleibt zu hoffen, dass dies die deutschen Wähler bei der Bundestagswahl im September berücksichtigen und dem grünen Umweltzynismus, zu dem auch die extrem naturschädlichen Maismonokulturen für Biogas gehören, eine deutliche Absage erteilen. Da alle großen Parteien, einschließlich der inzwischen wohl verschwindenden FDP, den energiepolitischen Irrsinn der „Energiewende“ mittragen, ist die Auswahl auf dem Stimmzettel freilich nicht groß. Zur Zeit sieht es aber so aus, als ob die AfD eine sachgerechte Energie- und Klimapolitik in ihr Parteiprogramm aufnehmen wird. Es gibt also zumindest einen Hoffnungsschimmer für die wirtschaftliche Vernunft und den Schutz unserer Umwelt. 

Gegen die Bestrebungen der Bundes-, Landespolitikpolitiker sowie vieler Gemeinden, Windparks  zu errichten, formieren sich inzwischen immer mehr Bürgerinitiativen, ein stellvertretendes Beispiel unter unzähligen weiteren hier. Im vorliegenden Beitrag soll im Folgenden nur die Problematik der Wirtschaftlichkeit von Windparks im Binnenland beleuchtet werden. Die bereits angesprochene Nutzlosigkeit und Umweltschädigung von Windradanlagen wird nicht thematisiert. Vergessen oder nachrangig sind diese Aspekte deswegen nicht!

Um eine verlässliche Wirtschaftlichkeitsprognose für den Stromertrag aus Windrädern erstellen zu können, ist die Befolgung der nachstehenden Agenda gemäß anerkannter Praxis in der Windradbranche obligatorisch:

Es muss eine Messung mit einem fest installierten Mast über eine Zeitdauer von mindestens einem Jahr auf möglichst mindestens 2/3 der geplanten Nabenhöhe der Windkraftanlagen durchgeführt werden.

Ergänzend sind mastlose Messungen mittels Fernerkundungssystemen wie SODAR oder LIDAR zulässig. Die alleinige Verwendung von Fernerkundungssystemen (LIDAR oder SODAR) ohne Mastmessung erlaubt wegen der Fehleranfälligkeit dieser Messungen allerdings keine brauchbare Aussage über die Windhöffigkeit eines Standortes.

Auf diese vorbereitenden Messungen kann nur dann verzichtet werden, wenn Langzeitdaten von unmittelbar benachbarten Windparks vorliegen. Windatlanten, wie sie unter anderem vom TÜV Süd herausgegeben werden, lassen allenfalls eine erste (oft hoffnungslos falsche) Grobabschätzung für einen Standort zu. Die Herausgeber solcher Atlanten betonen denn auch zutreffend, dass die angegebenen Werte lediglich Näherungen sind, deren Verifizierung durch vor Ort durchgeführte Messungen unverzichtbar ist!

Bei allen einschlägigen Strömungsmaschinen, wie beispielsweise Turbinen, (rückwärts laufenden) Kreiselpumpen und schließlich auch Windrädern geht die Strömungsgeschwindigkeit des Strömungsmediums mit der dritten Potenz in die von der Strömungsmaschine erbrachte Leistung ein (Leistung = Energie / Zeit). Diese unabänderliche physikalische Naturgesetzmäßigkeit ist für die Wirtschaftlichkeit eines Windparks entscheidend.

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Bild 1: Nur ausreichend hohe Windgeschwindigkeiten erlauben eine akzeptable Leistungsabgabe des Windrads. Ein Windrad, wie z.B. die weiter unten erwähnte Enercon E-92 ist für die Nennleistung aus rund 14 m/s Windgeschwindigkeit ausgelegt (bei anderen Typen ändert sich dieser Wert). Weht der Wind nur halb so stark, also mit 7 m/s, liefert die E-92 nur noch den Bruchteil von 1/(2∙2∙2) oder 12,5% der Nennleistung.

Weil die hohen Strömungsgeschwindigkeiten überproportional zum Energieertrag des Windrads beitragen, wird nun auch noch die Häufigkeitsverteilung der unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten zu einem maßgebenden Faktor der Energieeffizienz. Es ist nützlich, sich diesen Zusammenhang einmal an einem, zum Zweck der Veranschaulichung vereinfachten Zahlenbeispiel vor Augen zu führen. Betrachten wir dazu zwei unterschiedliche Windradstandorte A und B, die beide die gleiche jahresgemittelte Windgeschwindigkeit von 4 m/s aufweisen mögen:

Im Standort A komme diese Windgeschwindigkeit konstant über das ganze Jahr vor. Im Standort B ergebe sich das Jahresmittel dagegen aus zwei konstanten unterschiedlichen Geschwindigkeiten, zum einen aus v = 7 m/s über die Zeitdauer eines halben Jahres und aus v = 1 m/s über die restliche Zeit. Der Jahresmittelwert von B ist daher der gleiche wie von A, nämlich 70,5+10,5 = 4 m/s. Die Energieerträge beider Standorte weichen jedoch dramatisch voneinander ab. Das Verhältnis der Jahresenergieerträge beträgt nach dem geschilderten Potenzgesetz [7∙7∙70,5 + 1∙1∙1∙0,5] / (4∙4∙4∙1) = 172/64 = 2,7. Der Standort B liefert daher rund den DREIFACHEN Jahresenergieertrag von A  – bei wohlgemerkt gleichen jahresgemittelten 4 m/s Windgeschwindigkeit. 

Das folgende Bild zeigt eine Messung aus der Praxis. Die beiden Standorte A und B unterscheiden sich praktisch nicht in ihrer mittleren Windgeschwindigkeit von rund 6 m/s. Der Standort B liefert aber das 1,35-fache des linken Standorts an elektrischer Energie. Der Grund ist sein Anteil an Windgeschwindigkeiten über 9 m/s, den Standort A nicht aufweist. Diesen Nachteil kann A auch mit seinem wesentlich höheren Anteil an v = 6 m/s nicht wettmachen.

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Bild 2: Eine konkrete Messung der Häufigkeitsverteilung für zwei Standorte

Fazit: Bei gleicher Durchschnittswindgeschwindigkeit, aber unterschiedlicher Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten zweier miteinander verglichener Standorte können sich starke Differenzen im Energieertrag ergeben. Die Kenntnis der jahresgemittelten Wind-Durchschnittsgeschwindigkeit alleine ist daher für die Abschätzung der Energieausbeute eines Windrades nicht ausreichend.  Der Standort mit größeren Windgeschwindigkeitsfluktuationen – wenn die Fluktuationsmaxima bei relativ großen Windgeschwindigkeiten liegen – liefern infolge des erwähnten Potenzgesetzes einen größeren Energieertrag. Es ist daher unverzichtbar, nicht nur die mittlere Windgeschwindigkeit, sondern auch die Häufigkeit der Geschwindigkeitsverteilung über das Jahr zu kennen, um den zukünftigen Energieertrag einer Windradanlage realistisch abschätzen zu können. Diese Forderung können nur Langzeitmessungen erfüllen.

Kein Planer, der am Energieertrag seiner Anlage ernsthaft interessiert ist, kommt somit um eine lang andauernde Messung herum (von mindestens einem Jahr). Da inzwischen von vielen Windparkplanern oft alle Bedenken bezüglich der Wirtschaftlichkeit beiseite geschoben und zunächst nur die DWD- oder TÜV-Karten für eine Vorabprognose herangezogen werden sind erhebliche Zweifel an der späteren Real-Wirtschaftlichkeit vieler derzeitig geplanter Projekte angebracht.

Sven Johannsen, einer der Autoren dieses Artikels, befasst sich im internationalen Rahmen mit der Bewertung und Prüfung von Investitionsgütern im Bereich erneuerbarer Energien und verfügt unter anderem auch über die erforderlichen professionellen Messeinrichtungen zur Windmessung. Als Fachmann für meteorologische Windmessungen und Windertragsgutachten hat er sein Handwerk in einer der windstärksten OnShore-Gegenden unserer Erde erlernt, der kanadischen Provinz Prince Edward Island. Er berät und unterstützt erfolgreich viele deutsche Bürgerinitiativen.

Ein konkretes Beispiel, die Gemeinde Birkenau im Odenwald, ist bestens geeignet, die wirtschaftliche Unsachgemäßheit aktuell geplanter Windradparks im deutschen Binnenland zu entlarven. Ein Planer möchte in Birkenau drei sogenannte Schwachwindanlagen des Typs Enercon E-92  aufstellen. Er ging gemäß Windatlas von einer vorhandenen Jahresdurchschnitts-Windgeschwindigkeit von 5,75 m/s auf einer Höhe von 140 m über Grund aus. Sven Johannsen hatte dort im Auftrag einer Bürgerinitiative mit einem 60 m Windmessmast und einer über 6 Monate andauernden Messung nachgewiesen, dass mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von nur 3,6 m/s, bezogen auf die Nabenhöhe der geplanten WKA und unter Berücksichtigung der lokalen Häufigkeitsverteilung des Windes sich noch nicht einmal die Anschaffungskosten der drei geplanten Anlagen in 20 Jahren erzielen lassen! In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass aus Messungen in tieferer Höhe als der Windradnabenhöhe durch Umrechnung zuverlässig auf die Verhältnisse in Nabenhöhe geschlossen werden kann hier.

Mit diesen Sachargumenten konnte die ortsansässige Bürgerinitiative die Mehrheit der politischen Vertreter ihrer Gemeinde davon überzeugen, für die Aufstellung eines gemeindebezogenen Teilflächennutzungsplans zu stimmen, damit selber das Ruder in die Hand zu nehmen und den Windparkplaner erst einmal außen vor zu lassen.

Windmessergebnisse erlauben somit, eine konkrete Abschätzung des erwarteten Energieertrags vornehmen zu können, was die meisten Projekte schon im Vorfeld ausschließt und auch viele Gemeindemitglieder, bei denen die Profiterwartung an erster Stelle steht, stark ernüchtert. Dies hilft dann dem allgemeinen Bürgerwillen der betroffenen Gemeinden, die vielen Groß-Windkraftanlagen und Windparkbauvorhaben zu STOPPEN, die mit dem allseits berüchtigten § 35 des BauGB ermöglicht werden. Wie kann dies konkret erfolgen? Der HEBEL ist die Unvollständigkeit des § 35 des BauGB. §35 spezifiziert NICHT die GRÖßE von Windkraftanlagen. Die Gemeinde kann und darf somit, wenn die politische Mehrheit seiner Bürger es denn will, Größenbeschränkungen für Windkraftanlagen vorschreiben.

Im hier beschriebenen Beispiel „Birkenau“ wurde vom Autor Johannsen übrigens ebenfalls nachgewiesen, dass mit nur 10 bis 12 KLEIN-Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 130 KW  (hier moderne, vertikale Windkraftanlagen, die nur für die direkte Versorgung mehrerer Häuser an Stelle einer Netzeinspeisung nach EEG in Frage kommen) und mit nur knappen 12% der Großanlagen-Errichtungskosten der gleiche Stromanteil OHNE Natur- und Bürgerbeeinträchtigung  produziert werden könnte. Ob sich solche Kleinanlagen rechnen und ob sich private Nutzer für diese Kleinanlagen finden lassen, ist eine andere Problematik, die hier nicht weiter verfolgt werden soll. Selbstversorgung mit Kleinwindanlagen bedeutet natürlich, dass diese Anlagen nur zusammen mit einem Batteriespeicher betrieben werden können, der in der Kostenrechnung eingeht.

Zurück zur Gemeindepolitik! Entscheidend ist, dass die grundsätzliche Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, Größenbeschränkungen für Windkraftanlagen vorzuschreiben, zumindest bis heute durch keine Maßnahme beschränkt werden kann.

Da bei einen gemeindlichen, teilbereichsbezogenen Flächennutzungsplan die Gemeinde Größenbeschränkungen für Windkraftanlagen vorgeben darf, lassen sich auf diese Weise ohne Probleme die vielen Groß-Windkraftanlagen und Windparkbauvorhaben nach dem allseits berüchtigten § 35 des BauGB verhindern!

Es kommt jetzt nur noch darauf an, über eine vernünftige Gemeindepolitik die Profiteure von Groß-Windradparks aus dem eigenen Vorgarten herauszuhalten – das ist wohl der schwerste, weil gemeindepolitische Teil der Aufgabe (Geld verdirbt bekanntlich den Charakter). Der Schutz unserer Umwelt, unserer Landschaften und das Aufwachsen unserer Kinder in einer intakten Naturumgebung sollte es den betroffenen Gemeinden und ihren verantwortlichen politischen Gemeindevertretern wert sein.

Vielleicht helfen unser Beitrag und die unzähligen früheren EIKE-Beiträge über Windradanlagen dabei mit, dass sich Leser einmal näher über den wirtschaftlich-technischen Abersinn der deutschen Energiewende und insbesondere der Windrad-Aktion informieren. Viele Gutwillige, die die Energiewende immer noch emotional mittragen, werden mit verlässlicher Information über die Fakten ihre Meinung vermutlich schnell ändern.

Desweiteren empfehlen die Autoren den Landesregierungen Wirtschaftlichkeitsvorgaben (= nicht zu unterschreitende Jahres mittel-Windgeschwindigkeiten) in ihre Windpark-Genehmigungsverfahren aufzunehmen.

Mit dieser Maßnahme würde offenbar werden, dass fast alle Windradstandorte im deutschen Binnenland ungeeignet sind. Der für die deutsche Volkswirtschaft und die Natur schädliche Windrad-Spuk fällt dann von alleine in sich zusammen, und der in dieser EIKE-News beschriebene Umweg über die Gemeindepolitik würde sich erübrigen.

Kontaktdaten von Sven Johannsen für weiter technische Informationen: Tel.: 0152-53692510, Email: sven@z-1100r.com 

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17 Kommentare

  1. # 16. Viele Kommunalipolitiker berufen sich einfach auf den Umstand, dass die örtliche Bevölkerung zu wenig Maßnahmen der Gegenwehr bei Ratsbeschlüssen veranstaltet. Ohne heftige Gegenwehr macht die Politik, was sie „will und soll“.

  2. Dieser Artikel sollte jedem Kommunal- und Landespolitiker zugesandt werden, von dem man hoffen darf, daß er seine Aufgabe ernst nimmt.

  3. @Markus Kausch #12
    Sagen Sie mir mal mit eigenen Worten, was ihnen an FJS nicht gefallen hat…
    Er war ein Politiker mit einer klaren Linie und klaren Kanten. Er hat dafür gesorgt, dass Bayern vom Bauernland zum Industrie und darauf aufbauend zum Hightechland geworden ist. Er hat erkannt, dass eine zuverlässige und billige Energie-Stromgewinnung die Basis für die Industrie/Handwerk/Unternehmer/Fortscher und Entwickler ist. Und darauf aufbauend sind in Bayern für die Bürger die Wohlstandschancen in die höhe geschnellt. Ansonsten wäre Bayern heute noch ein armes Bauernvolk!
    Und noch heute zieht die Weichenstellung der FJS-Politik das Wirtschafts-Lokomotiven-Land Bayern und damit einen Großteil Deutschland.
    Heut zu Tage gibt es keine Kanten-Politiker vom Schlag FJS in Bayern und Deutschland mehr. Heute sind ALLE Politiker angepasste Angsthasen. Ja nicht selbst denken, sondern sich von der jeweiligen Lobby vorschreiben lassen, wie man zu denken und handeln hat. Einfach erbärmlich solche Wachlappen Politiker Heuchelei!
    FJS hät sich weder von der NSU, noch von den Euroschuldenländer, noch von diesen Erneuerbaren Energien auf der Nase rum tanzen lassen. Klare Kante und Vernunft und Verstand hat FJS ausgemacht. Das glatte Gegenteil von dieser windelweichen CDU-Werte-Verräterin Merkel!

  4. #10 Rudolf Kohler sagt:

    ‚… Interessant wird es, wenn man die veröffentlichten Daten bei TransnetBW auswertet: Die gesamte in Baden-Württemberg installierte Windradkapazität (über 500 MW) hat letztes Jahr im Jahresmittel gerade einmal 26 MW (~5% der Kapazität) produziert…‘

    Das ist ja unglaublich. Üblich sind ja eigentlich 15-16% Auslastung bei onshore Windmühlen. Aber Ihre Zahlen müssen stimmen. Sonst hätten Herr Hader oder Herr Burowski längst lautstark widersprochen.

    Wissen Sie, ob dieser geringe Ertrag die Folge von Zwangsabschaltungen wegen Netzstabilität war (d.h. wir haben trotzdem den rund dreifachen Ertrag durchs EEG bezahlt) oder war der Wind 2012 so erbärmlich?

  5. #6 Harry Hain
    #9 HofmannM
    #11 Dr.Paul

    Ich finde, man sollte es generell unterlassen, irgendwelche Zitate zu verwenden, nur weil sie zufällig die eigene Argumentation zu stützen scheinen. Es kommt doch sehr darauf an, von wem sie stammen. Dass FJS jemals das Wohl des deutschen Volkes im Sinn hatte, kann ich nicht erkennen. Gerade hier bei EIKE, wo doch das saubere Argumentieren in der Klima-Debatte von der „Gegenseite” immer wieder eingefordert wird, würde es der Sache dienen, die eigenen Argumente von zweifelhaften Belegen sauber zu halten.
    Ich verlinke deshalb auf einen Artikel des „Spiegel” zur Zeit der Kanzlerkanditatur von Strauß, der mit verklärenden Projektionen auf diesen gründlich aufräumt. Dabei ist dieser Text ein Beispiel für einen Journalismus, wie man ihn heute nur noch selten findet – den „Spiegel” eingeschlossen:

    tinyurl.com/ov95tex

    Schöne Grüße

  6. #9: HofmannM ein Beispiel für Mut in der Politik von FJS
    Als ehemaliger neuer Verteidigungsminister „musste“ er auch zur Beruhigung „befreundeter“ Verbündeten einen USA-Besuch absolvieren und wurde dort sehr bedrängt zum Aufbau der Bundeswehr (altes?) amerikanisches Material (Panzer) zu kaufen, was er aber abgelehnt hat.
    Nun wurde er deshalb mehrfach in Interviews von amerikanischen Journalisten gefragt, warum er die amerikanischen Waffenlieferungen abgelehnt habe, bis ihm schließlich der Kragen platzte und er wörtlich antwortete:
    „Die Deutschen haben zwar den Krieg verloren aber nicht den Verstand“.
    Inzwischen schreiben wir das Jahr 2013,
    weder von Mut noch von Verstand ist viel übrig geblieben.
    Ihre Beurteilung des jetzigen CSU vorsitzenden teile ich! Ein reiner Opportunist.

    mfG

  7. Danke für den hervorragenden Artikel. Ich werde ihn auch auf der FB_Seite „Zappelstrom“ verlinken und weiter verteilen.

    Vielleicht in dem Zusammenhang ein interessantes Beispiel: Die „Albwerke“ in Geislingen / Göppingen betreiben zwei Windkraftanlagen mit (lt. Wikipedia) einer Gesamtleistung von (10,14 + 6) 16,14 MWh. Die genaue Leistung wird nicht erwähnt. Betrachtet man die auf der Seite der Albwerke veröffentlichten Soll-/Ist-Werte der letzten Jahre, so fällt auf, dass die Sollwerte 2009 – bis 2012 jedes Jahr um 19-26% unter dem Plansoll liegen: http://tinyurl.com/nwvwm7t 2013 sieht es besser aus: Man hat einfach das Plansoll einfach mal um 12,5% reduziert, jetzt liegt das Minus (bis Juni) nur noch bei 8%.

    Wieviel Ausbeute die Anlagen tatsächlich bringen – man weiß es nicht, entsprechende Zahlen werden nicht veröffentlicht.

    Interessant wird es, wenn man die veröffentlichten Daten bei TransnetBW auswertet: Die gesamte in Baden-Württemberg installierte Windradkapazität (über 500 MW) hat letztes Jahr im Jahresmittel gerade einmal 26 MW (~5% der Kapazität) produziert; zu mehr als 40% des Jahres waren es 0..10 MW. Immerhin gab es Zeiten, wo die Anlagen 300 MW und mehr produziert haben: Exakt 4 Stunden!

  8. Eingangsbeitrag:
    „Im Standort A komme diese Windgeschwindigkeit konstant über das ganze Jahr vor. Im Standort B ergebe sich das Jahresmittel dagegen aus zwei konstanten unterschiedlichen Geschwindigkeiten, zum einen aus v = 7 m/s über die Zeitdauer eines halben Jahres und aus v = 1 m/s über die restliche Zeit. Der Jahresmittelwert von B ist daher der gleiche wie von A, nämlich 7?0,5+1?0,5 = 4 m/s. Die Energieerträge beider Standorte weichen jedoch dramatisch voneinander ab. Das Verhältnis der Jahresenergieerträge beträgt nach dem geschilderten Potenzgesetz [7?7?7?0,5 + 1?1?1?0,5] / (4?4?4?1) = 172/64 = 2,7. Der Standort B liefert daher rund den DREIFACHEN Jahresenergieertrag von A – bei wohlgemerkt gleichen jahresgemittelten 4 m/s Windgeschwindigkeit. “

    Nur wo gibt es einen Standort, der ein halbes Jahr im Durchschnitt Windstärke 3 – 4 und ein halbes Jahr Windstille hat? Bild 2 stellt jedenfalls diesen Satndort nicht dar.

    Bild 1 ist völlig fehlerhaft, bei Erreichen der Windgeschwindigkeit, die zur Nennleistung führt, wird die maximale Leistung erreicht, das sind bei der E-126 15m/s, das sind 53% der maximalen Windgeschwindigkeit.

  9. @Harry Hain #6
    FJS war ein Mann, dem das WOHL seines Bundesland Bayern und Deutschlands im Herzen verankert war. Mit Vernunft und Verstand hat er politische Rahmenbedingungen geschaffen, die zu einen wirtschaftlichen Erfolg Bayerns und damit ganz Deutschland geführt hat.
    Von dieser Politik eines Franz-Josef-Strauß und eines Ludwig Erhard profitieren noch heute wir in Bayern. Stoiber war schon nicht mehr so stark mit einem Vernunft und Verstand Blick für die politischen Rahmenbedingungen gesegnet. Und den Seehofer, der dient heute nur noch als Bettvorleger für eine Kanzlerin Merkel. Von Vernunft und Verstand fehlt hier jede Spur. Ganz zu schweigen vom Herzblut für seine bayerischen Landsleute. Einfach nur erbärmlich und ohne Zukunftsperspektive für ein weiterhin starkes Bayern, torkelt dieser Seehofer von einen Auftritt, von einer Wahl zum nächsten/ zur nächsten!

  10. Sehr geehrter Herr Burowski,

    Die Bilder/Abbildungen, die Sie in Ihrem Kommentar benenen, waren als ein rein „fiktives“ Szenario bzw. einfaches Beispiel für den Artikel-Leser gedacht um als evtl. Laie die technischen Zusammenhänge hier besser verstehen zu können. Daher ist es hier für uns Autoren bei der Auswahl des Beispiels unrelevant gewesen, dass es solche Windhäufigkeitsverteilungen eher seltener gibt! Wichtig war uns hier, dem Leser die Wichtigkeit der Ertragsunterschiede bei günstiger und ungünstiger Windhäufigkeitsverteilung über das Jahr im Verlauf, aufzuzeigen und dass die durchschittliche Windgeschwindigkeit eben nicht der einzige Faktor ist, der für die Wirtschaftlichkeit eines Windparks wichtig ist.
    Die von Ihnen ebenfalls benannte E-126 ist hier sicher auch kein allzugutes Beispiel, da dieser Anlagentyp mit über 7 MW Turbinenleistung bisher nur an wenigen Standorten in Küstennähe steht und in unseren hiesigen Schwachwindgebieten z.B. im Odenwald i.d.R. bauartbedingt, sicher an 70 bis 80% der Tage eines Jahres wegen zu wenig Wind gar nicht erst anlaufen würde wenn Sie sich hier die Leistungskurve dieser Anlage dazu betrachten.
    Daher wurde dieser Anlagentyp bis dato auch in keinem Binnnenland-Schwachwindgebiet verbaut, was nicht zuletzt auch an den sehr hohen Beschaffungkosten für diese Anlage liegt der sich so an unseren hiesigen Standorten wirtschaftlich sogar für die Planer und Betreiber daher noch nicht einmal rechnet.

  11. ad #5
    „Armes Deutschland, wieder mal haben die Ideologen die Zügel in der Hand…“

    Nicht nur. Vor allem Feiglinge. Wer traut sich denn einen Irrtum zuzugeben? Welcher Politiker so viel Mumm und gibt dem ökoreligiösen und genderesoterischen Mainstreammedien Kontra?
    Ich erinnere mich noch, wie FJS in den 1970ern bis 1980ern immer wieder vor dieser Entwicklung (Medien/Presse) und die negativen Folgen für die Demokratie gewarnt hatte. Rückblickend war FJS mehr freiheitlicher Demokrat als die heute bekannten „Liberalen einer FDP“.

  12. Schon im E.ON Windreport 2005 konnte man sehen, dass das damalige WKA Kollektiv im Netzgebiet E.ON während 50% des Jahres < 14% der Nennleistung einspeiste! Spätestens da muss jedem E-Techniker klar sein, dass Windstrom ein Irrweg ist, auf den aber noch heute der politische Karren unterweges ist. Armes Deutschland, wieder mal haben die Ideologen die Zügel in der Hand...

  13. Ausgezeichneter Artikel, der hoffentlich vielen von der geplanten Errichtung eines Windrades oder Windparks bedrohten Bürgern helfen kann. Das Beispiel enthält leider einen Fehler:
    (7*7*7*0,5+1*1*1*0,5)/(4*4*4*1)=172/64=2,6875
    Der Jahresertrag an Ort B ist also nicht das FÜNFFACHE, sondern nur das gut Zweieinhalbfache des Ertrages an Ort A. Der Unterschied ist aber immer noch krass genug, um zu zeigen, daß die Angabe einer mittleren Windgeschwindigkeit ohne zugehörige Häufigkeitsverteilung nicht ausreicht.

  14. Ich habe Spaßes halber mal die relativen Erträge aus den in Bild 2 gezeigten Häufigkeitsverteilungen berechnet: 288,01 für die linke, 342,64 für die rechte, Verhältnis Rechts zu Links 1,19.

  15. Das Bild 1 zeigt auch sehr schön, wie unterhalb ca.25% der Maximalleistung keine dem Aufwand und den Nebenwirkungen angemessene Leistung mehr erwartet werden kann – außer man baut noch wesentlich mehr Windkraftanlagen in die Landschaft.

    Wahrscheinlich wird das Windrad bald oberhalb einer Windgeschwindigkeit von 14m/s aus dem Wind gedreht und erbringt dann gar keine Leistung mehr.

    Damit fallen Zeiten mit den Windgeschwindigkeitsstufen (nach BEAUFORT) 1-2 sowie 8-12 insgesamt nahezu komplett aus einer akzeptablen Leistung heraus. Die Stufe 7 möglicherweise zum Teil.

    Meinen Dank an die beiden Autoren für den gut nachvollziehbaren Beitrag. Ich werde auch für seine Verbreitung im kommunalen Bereich sorgen.

    mfG

    Dirk Weißenborn

  16. Sehr guter Artikel!
    Eines ist noch zu bedenken. Und zwar der hohe Wartungsanfall bei ständig wechselnden Windgeschwindigkeit. Das vielfache An- und Abfahren der Windräder trägt zu einer hohen Wartungszeit bei und drückt damit weiterhin, den schon erbärmlichen, Ertrag.
    Desweitern möchte ich noch darauf hinweisen, dass heutige Messungen nichts darüber aussagen können, wie die Windgeschwindigkeiten in 10, 20 oder 20 Jahren an diesen Standort sein werden. Hier weise ich auf die Eigenschaft des Klima/Wetter hin….UNBESTÄNDIG und WECHSELHAFT. Auch unter „Die Launen der Natur“ bekannt.

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